1921 / 19 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8 des Neich8gesepblatts enthält unter

Nr. 7943 eine Bekanntmachung, betreffend das Abkommen über die Erhaltung oder Wiederherstellung der durch den Welt- krieg betroffenen gewerblichen Eigentumsrechte, vom 14. Januar

1921, unter Nr. 7944 eine Verordnung, betreffend Aenderung der

Eisenbahnverfkfehrsordnung vom 23. Dezember 1908 (NGBl. 1909 &. 93 ffff.), vom 14. Januar 1921, unter

Nr. 7945 eine Bekanntmachung zux Aenderung der Aus- führungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 21. Juni 1917 (RGBl, S. 546)/12. Mai und 28, Juli 1920 (RGBl. S. 974 und 1479), vom 13. Januar 1921, unter

Nr. 7946 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des provisorishen Abkommens zwischen der Deutschen und der Königlich Ungarischen Regierung zur Regelung ihrer beider- seitigen wirtschaftlihen Beziehungen, vom 11. Januar 1921, unter Nr. 7947 eine Bekanntmachung, betreffend den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Frühsahrs- messe in Frankfurt a. Main, vom 15. Januar 1921, unter

Nr. 7948 eine Verordnung, betreffend Aenderung der Verordnung über die Bewirtschaftung von Milh und den Ver- fehr mit Milch, vom 18. Januar 1921, und unter

Nr. 7949 eine Verordnung, betreffend Aenderung der Eisenbahnverkehrsordnung vom 23. Dezember 1908 (Reichs- Gesezbl. 1909 S. 983 ff.), vom 18. Januar 1921.

Berlin W., den 22. Januar 1921.

Geseßsammlungsamt. Krüer.

Preußen.

Geseß zur Tenderung des Staat3\chulden- verwaltungs3geseßes. Vom 11, Dezember 1920. Die verfassunggebende Preußische Landesversamml!ung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1, S 17 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Verwaltung des Staats-

| \Œuldenwesens und Bildung einer Staatss{uldenkommission, vom 24, Februar 1850 (Geseßsamml. S. 57) erbält folgenden Zusaß:

Es ist au die Vernichtung dur ein den Mißbrauch der Uebere- reste unmöglich machendes Zerfaserungsverfahren zulässig,

Artikel 2. 5 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1920. Die Preußische Staat3regierung.

Braun. Fishbeck, Haenisch, am Zehnhoff. Defer. Stegerwald. S tine Lüdemann, !

Gese pur Abänderung des Geleb ens betreffend den Forfst- iebstahl, vom 15. April 1878. (Geseßsamml. S.222).

Vom 14. Dezember 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Geseg beschlossen, das hiermit verkündet wird.

Das Gesetz, betreffend den Forstdiebftahl, wird dahin geändert:

I. An Stelle des § 2 tritt folgende Vorscbrift;

Der Forstdiebstahl wird mit einer Geldstrafe vom einfacken bis zum fünftachen Werte des Entwendeten, jedoch nientals unter einer Mark bestraft. Sind mildernde Umstände vor- handen, so kann die Strafe bis auf eine Mark ermäßigt werden, wenn der Wert des Entwoendeten höher ift. i

Ir. 1. Der Eingang des § 8 erhält folgende Fassung:

Der Forstdiebstahl wird mit einer (Geldstrafe vom zweifachen bis zum zehnfacen Werte des Entwendeten, jedoch niemals unter zwei Mark bestraft: .…..….

2. Der § 3 erbält folgenden Abs. 2:

Sind mildernde Umstände vorhanden, fo kann die Strafe bis auf zwei Mark ermäßigt werden, wenn der zweifache Wert des Entwendeten höher ist.

NT. An die Stelle des § 5 Abs. 1 tritt folgende Vorschrift: Wer sih in Beziehung auf einen Forstdiebstahl der Be- ünstigung oder der Hehkerei s{huldig macht, wird mit ciner Geldstrafe vom einfachen bis zum fünffgcen Werte des Ent- wendeten, jedoch niemals unter einer Mark bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann die Strafe bis auf fe Man ermäßigt werden, wenn der Wert des Entwendeten öber ist. IV, Die Strafdrohung des § 7 erhält folaende Fassung:

«+ + *+ . Und wird mit einer Geldstrafe vom zweifaGen bis zum zehnfachen Wert des Entkwendeten, jedoch niemals unter zwei Mark bestraft, Sind mildernde Umstände vor- banden, fo fann die Strafe bis auf zwei Mark ermäßigt weren, wenn der zweifache Wert des Entwendeten höher ijt.

V, An die Stelle des § 9 Abs. 2 txitt folgende Vorschrift:

Der Wert des (Entwendeten wird sowohl hinsihtlich der Geldstrafe als LnRdrS des Ersazes nach der von der Bezirks» regierung aufgestellten Forsttaxe abges{ätt. ,

V1, An die Stelle des § 1J tritt folgende Vorschrift:

(1) An die Stelle einex Geldstrafe, die wegen Unver- mögens des Verurteilten und des für haftbar Erklärten nicht beigetrieben werden fann, tritt Haftstrafe oder, wenn neben der Geldstrafe gemäß den 6 oder 8 auf Gefängnis erkannt worden ift, Gefängnisstrafe. Freiheitsstrafe kann vollstreckt werden, ohne daß der Versuh einer Beitreibung der Geldstrafe gegen den für haftbar Crflärten gemacht ift, sofern dessen Zablungsunfähigkeit geritskundig ift. :

(2) Der Betrag von einer bis fünfzehn Mark ist einer eintägigen Freiheitsstrafe gleidzuahten.

(3) Der Mindestbetrag, der an die Stelle der Geldstrafe tretenden Freiheitsstrafe ist ein Tag, thr Höchstbetrag bei Haft ses Wochen, bei Gefängnis sechs Monate. Kang nur ein Teil der Geldstrafe beigetrieben werden, so tritt für den Nest derselben nah dem in dem Urteile festgesezten Verhältnisse die Fretheits\trafe ein.

(4) Gegen die gemäß 11 und 12 für haftbar Erklärten tritt an die Stelle der Gelbstrate eine Freiheitsstrafe nicht ein.

VIT. Im Abs. 1 des § 14 wird das Wort „Gefängnisstrafe“ dur das Wort „Freiheitsstrafe“ ersegt. VTH, Sm Abs, 1 des § 16 werden die Worte „sind einzuziehen“ durch die Worte „können eingezogen werden“ erseßt. IX. Im Abs, 2 des § 27 wird das Wort „Gefängnisstrafe“ dur das Wort „Haftstrafe" ersegt. i Berlin, den 14. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung. ; Fisch be. am Zehnhoff. Oeser.

Buaun. j | Severing. Lüdemann.

Stegerwald.

è Sp

=Braun.

Gesetz über die Beceïtstellung von Mitteln zur Auf- besserung des Diensteinkommens der Geistlichen der evangelishen Landesfkirchen.

Vom 17. Dezember 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Geseß beschlossen, a hiermit verkündet wird:

Artikel 1. :

Um die evangelishen Landeskirhen in die Lage zu seben, die Deletdangse, MNubegebaltse und Hinterbliebenenbezüge ihrer preußisden jeistlichen den veränderten Verhältnissen entsprechend zu erhöhen, wird vom 1. April 1920 ab seitens des Staates der Landeskirche der älteren Provinzen eine Rente von jährlich 72 700 009 ,4, den Landes- kirchen der neuen Provinzen eine Nente von jährlich 27 500 000 „4

überwiesen. ; Artikel 2.

Soweit die eigene Leistungsfähigkeit der Landeskirhßen und Kirchengemeinden nicht ausreit, die Besoldungs-, Ruhegehalts- und inter liebenenbezüge ihrer preußishen Geiitlichen (einschließlid Kinderbeihilten) den Dienst- und Versorgungsbezügen derjenigen un- mittelbaren Staatsbeamten anzuyassen, die ihre erste planmäßige Anstellung in einer Stelle der Besoldungsgruppe 10 der staatlichen Besoldungsordnung finden, werden pom l. April 1920 ab bis zum 31. März 1923 seitens des Staates diejenigen Mittel vorshußweise zur Verfügung gestellt, die über die im Artikel 1 bezeihneten Renten hinaus alljährlich erforderlich werden, um die Bezüge der Geistlichen auf die erwähnte Höhe zu bringen.

Artikel 3,

Diese Vorschüsse werden zins!os gewährt und find späteftens vom

1. April 1928 ab mit 9 vom Hundert ¡ährlid zu tilgen.

Artikel 4.

Bis zum 1. Oktober 1922 ist endgültig festzustellen, wieweit die eigene Leistungsfähigkeit der Landeskirhen und Kirchengemeiuden zur Deckung des für die Ausführung des im Artitel 2 bezeihneten Bedarfs ausreidt. ;

_ Artikel 9,

Nach endgültiger Feststellung der Leistungsfähigkeit der Landes- kfirhen und Kirchengemeinden ist über eine einem etwaigen Mehr- bedarf entsprechende (Frhöhung der Yenten und die Verrechnung oder Erstattung der vorshußzweise gezahlten Beträge vor Ablauf des Zahres 1922 eine geseulihe Bestimmung zu treffen. Eine Erhöhung der Nente hat rückwirkende Krgft vom 1, April 1920 ah,

Artikels.

Die EntsWeidung über die Leistungsfähigkeit der Landeskirgjen und Kirchengemeinden steht der Staatsregierung nah Benehmen mit den zuständigen Kirchendehörden zu.

Artikel 7.“

Die Unterverteilung der den Landeskirhen der neuen Propinzen überwiesenen Staatsrente guf die einzelnen Landesfirhen erfolgt dur den Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und den Finanzminister.

Artikel 3.

(1) Die für die Aufbesserung des Diensteinkommens dex Geist- liden der evangelischen Landesfirchen und der Bezüge ihrer Nuhe- ftandsgeistlidhen und der Pfarrwitwen und ewagisen zu erhebenden allgemeinen fkirchlihen Umlagen fommen- auf den staatêgefeßlich für die allgemeinen Umlagen in den Landeskirhen festgesezten Höchst- betrag nit zur Snrequung, q:

(2) Die Umlagen bedürfen der Bestätigung des Staats-

ministeriums. : Artikel 9,

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Vosksbildung und der Finanzminister werden - mit -der Ausführung des Gesetzes be-

auftragt. léu Artikel 10. Das Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zur Auf-

besserung des Diensteinkommens der Geistlihen der evangelischen Landeékirhen, vom 7. Mai 1920 (Gesetzsamml. S. 272) wird auf-

gehoben. : Artikel 11. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft. Berlin, den 17. Dezember 1920,

: Die Preußische Staatsregierung. Fishbeck. Hagenisch, am Zehnhoff. Oeser. Sitegerwald. Severing, Lüdemann,

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Gesetz : über die Bereststellung von Mitteln zux Me rung des Diensteinkommens der fatholischen V arrer.

Vom 17. Dezember 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Geseß beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1. '

Um die bis{öfliGen Behörden in die Lage zu setzen, die Be- soldungs- und Nuhbegehaltsbezüge ihrer Len Da ree den ver- änderten Verhältnissen entsprechend zu erhöhen, wird vom 1, Ayril 1920 ab seitens des Staats den bischöflichen Behörden ein Betrag von jährlich 41 600 000 Æ# überwiesen,

Artikel 2. Soweit die eigene Listungsfähigkeit der Diözesen und Kir@en- emeinden nicht ausreicht, die Besoldungs- und Ruhegehaltébezüge threr preußischen Pfarrer ven Dienst- und Versorgungsbezügen dér- jenigen unmittelbaren Staatsbeamten anzupassen, die thre erste plan- mäßige Anstellung in einer Stelle der Besoldungsgruppe 10 der staatlichen Besoldungsordnung finden, werden vom l, April 1920 ab bis zum 31. März 1923 seitens des Staats diejenigen Mittel vorschuß- weise zur Verfügung gelte, jh über den im Artikel 1 bezeichneten Betrag hinaus alljährlih erforderlih werden, um die Bezüge der Pfarrer auf die erwähnte Höhe zu bringen, Artikel 3.

Diese Vorschüsse werden zins!os gewährt und sind spätestens

vom 1. April 1928 ab mit 6 vom Hundert jährlich zu tilgen. Artikel 4,

Bis zum 1, Oktober 1922 ift endgültig festzustellen, wieweit die eigene unge igkeit der Diözesen und Kirchengemeinden ur Deckung des für die Ausführung des im Artikel 2 bezeichneten Hes darfs ausreicht, :

Axtiko! h,

Nach endgültiger Feststellung vox Leistungsfähigkeit der Dibzesen und Kirchengemeinoen if über eine einem etwaigen Mebrbebdarfe ent- sprechende Erhöhung ‘dex Renten und die Verrechnung oder Erstattung der vorichuiweise gezahlten Beträge vor Ablguf des Jahres 1922 eine geseulihe Bestimmung zu treffen. Eine Erhöhung der Mente hat rückwirfeude Kraft vom 1. April 1920 ab.

Artikel 6.

Die Entscheidung iber die Leistungsfähigkeit der Diêzefen und Kirchengemeinden sicht der Staatsregierung nah Benehunen mit den bischöflichen Behörden zu. j

Artikel 7,

Auf die Bewilligung der Bezüge finden die Artike? 7, 3, 10 des Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der katholischen Pfarrer,

vom 2, Mai 1909 (Geseßsammk. S. 343) enk\preende Yy,

ondut Artikel 8. ;

(1) Die zur Aufbesserung des Diensteinkommens der katholishen farrer erforderliden Diözesanumlagen kommen auf den nach Artike j es Gesegzes, betreffend die Grhebung von Abgaben für kirhlie Be, dürfnisse der Diözesen der katholtschen Kirche in Preußen, vom 21. März 1906 (Gejegsamml. S. 105) i, oh, pri Döchstsat von 5 vom Hundert der von den katholischen Gemeindemitgliedern zu zahlenden Staatseinkommen“teuer nit zur Anrechnung.

2) Die Umlagen bedürfen der Bestätigung durh das Siaats,

inisterium. mini Artikel 9,

Mit der Ausführung dieses Gesezes werden der Minister für Missenschaft, Kunst und Bollsbildung und der Finanzminister

baduttvede, Nes Artikel 10.

Das Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zur Auf, besserung des Diensteinkommens der katholischen Pfarrer, vom 7. Mai

1920 (Gesegsamml, S. 273) wird aufgehoben. Artikel 11. Dieses Geseh tritt mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft, Berlin, den 17. Dezember 1920, Die Preußische Staatsregierung.

un, Fishbeck, Haenish, am Zehnhoff. O ide O R T Sg aoE eser.

Ministerium des Jnnern. Das Preußische Staatsministerium hat den Regierungsrat Richter aus Stettin und den Geheimen Regierungsrat Barnewig in Frankfurt a. O. zu Oberregierungsräten ernannt.

Der Oberregierungsrat Barnewiß ist zum Direkior des der Regierung in Frankfurt ‘a. O. angegliederten QOber- versicherungsamis und zum ständigen Vertreter des Regierungs: präsidenten im Vorsitz dieser Behörde ernanni worden.

Dem Oberregierungsrat Richter ist die Leitung der Finanzabteilung in Angelegenheiten der Domänen- und Forst: verwaltung bei der Regierungsstelle in Schneidemühl übertragen worden. :

Yustizministerium.,

Der Land gzeicideat Dr. Kraft in Boun ist zurn Land- gerihtsdireftor in Düsseldorf ernannt.

Verseßt sind: der Landgerichtsrat von Ols hausen in Nordhausen nah Flensburg; die Amtsgerichtsräte: Don in Flensburg als Landgerichtsrat an das Sandgerisi dus y Dr. Wagner in Köslin als Landgerichtsrat an das Lnd- geriht daselbst, Dr. Hacenish in Nordenburg nah Anger- münde, Braun aus Saarlouis nach Elberfeld, Mayer in Rennerod S Dr. Lohrmann in Eiterfeld nah Wetter, Wilimzig in Stendal nah Eckartsberga, Otto in Seehausen (Altmark) nah Osterburg, Kunze in. Dsterburc A (Altinark} und Wudicke aus Graudenz n 9 ôs N, j

Der Amtsgerichisrat Stankewiß in Mlenstein ist infolge seiner Ernennung zum Landrat aus dem Justizdienst geschieden.

Der Staatsanwalt Reichardt ist zum Landgerichtsra! in Elbing ernannt.

Strafanstalisdirelktor bei ‘der Strafanstalt in Münster i. V. ernannt. : Ae Der Senatspräsident, Geheime Oberjustizrat Dr. Krosthel in Celle ist gestorben.

Zum Notar ernannt ist dexr Gerichtsassessor -Winand Froißheim in Aldenhoven.

Jun der Liste der Nechtsanwälte sind gelöscht die Nechts- anwälte: Dr. Mangold und Dr. Moses bei dem Kammer-

eriht, Greeven bei dem Oberlandesgeriht in Köln,

Pfeffer bei den Landgerichien 1, Il und 11 in Verlin, Dr, Etitlinger bei dem Landgericht in Frankfurt a, M, Dr. Franken bei dem Amtsgericht und der Kammer für Handelssachen in Barmen sowie bei dem Landgerict in Elberfeld.

Ju die ste der Nechisanwä!te sind eingetragen; der Rechtsanwalt Dr. Aas aus Barmen bei dem Amis gericht und dem Landgericht in Köln, der Rechtsanwalt Liebau aus Roßla bei dem Amtsgeriht und dem Landgericht in Nordhausen, der frühere Rechtsanwalt Michaelis bei dem Amtsgericht in Eberswalde, die Gerichtsassessoren; Friedri) Kramer und Julius Seligsohn bei dem Land: gericht 1 in Berlin, Alfons Sack bei dem Landgericht [I in Berlin, Dr. Kayser bei dem Landgericht in Hannover, Hugo Marx bei dem Landgericht in Frankfurt a, M, Bücher bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Wiesbaden, die früheren Gerichi8asjessoren:: Leo Franck bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Köln, Dr. Bruno Schneider bei dein Amtsgericht und dem Landgericht in Erfurt und Dr. Rudol Lorenz bei dem Amtsgericht in Reichenbach i, Schles,

Die Rechtsanwälte und Notare Justizrat Brückmant, Justizrat Dr. Felix Kaempfer und Justizrat Lohe n Berlin, Dr. Gerhard Koch in Wandsbek“ sowie die Nechts- anwälte Eri Meyer, Oskar Neumann und Selle in Bre und Dr. Müller in Spremberg (Lausig) sind ge]torben.

Zu Gerichts8assessoren sind ernannt: die Referendare Kut Hoepner, Dr. Max Heymann und Eichholz im Vez! des Kammergerichts, Dr. Karl Langer im Bezirk des Ober landesgerichts zu Breslau, Leißen im Bezirk des Oberlandes gerichts zu Diffelborf, Dr, Andreas Döring und Dr. L im Bezirk des Obverlandesgerichts zu Franksurt 0. Haehling von Lanzenauer, Dr. Heider und Nadten Vezirk des Oberlandesgerichts zu Köln und Hans Westpha im Bezirk des Oberlandesgerichis zu Königsberg i. Pr.

Aus dem JZustizdienste 109 Sleieben: der Gerichtsassefe Engelbert Hegemann infolge seiner Uebernahme in i Reichsfinanzyverwaltung unter Ernennung zum Regierungs!0 und der Gerichtsassessor Meister infolge seiner Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung Negierunqsasse}sor. i:

Den Serichtsa\sessoren Vahlmann, Foachim A Dr. Knafkric, Lübke und Spielkamp ist die nagel: (Entlassung, dem Gerichtgassessjor Lisiewski die Ent assung aus dem ul dien! erteilt. du

Der Rechtsanwalt Greeven in Köln ist als Gernl® assessor in den Justizdieust wieder aufgenommen,

Ministerium für Landwirtshast, Domäntn : und Forsten,

_ Die Oberförster stelle Wey lar (ohne Dlenstwohnung)

im Negierungsbezirk Koblenz ift zum 1. März 1921 zu hesch:

Bewerbungen müssen bis zum 2. Februar eingehen.

Der Staat3anwaltschafizrat Scheidges in Essen ist zum

Wann die kürzli ausgeshriebene Oberförsterstelle gosenthal besest werden fann, steht noch nicht fest. Die Hewerbungsfrist wird daher bis zum 1. April verlängert.

Ministerium für Wiffenschaft, K und Volksbildung T

Der bisherige außerordentlihe Professor în der medi- ¡chen Fakultät der Universität in Berlin, Geheime Medizinglrat Dr, Sra mgnn ist zum ordentlichen Professoc in, derjelben Fafultät, y der e a Btefeer Ma a5 Schkenk Bien zum grdentlihen Professor in dex philosophischen 2 fultät der Universität in Berlin, IENIO die bisherigen außerordentlihen Professoren în der philo- (oghischen E der Univerfität in Königsberg Dr. P eus, Dr. Franke, Dr. Malten und Dr, Hieronymi, der Ab- jilungsvorsieher am chemischen Institut der Universität in ónigsberg, bisherige außerordentliche Professor in der philo- phischen DEOM Dr, Eisenlohr und der bisherige Ab- jilungsvorsieher am chemischen Jnstitut der Universität in gónigsberg Dr. Sonn sind zu ordentlichen Professoren in der philosophischen Fakultät derselben Universität, der bisherige Honorarprofessocr in der medizinischen afultát der Universität in Greifswald, Geheime Medizinalrat r. Peiper und der Abteilungsvorsteher am Analomischen Institut der Universität Greifswald, bisherige außerordentliche Rrofesjor ‘in der medizinischen Fakultät - derselben Universität Fr. Dragendorff sind zu ordentlichen Professoren in der- jelben Fatultät, : der bisherige ordentlihe Honorarpr-fessor în der philo- phischen Fakuliät der Universtät in Greifswald, Geheime \legierungsrat Dr. Sch mekel und die Abteilungsvorsteher am demischen Institut dex Universität in Greifswald, bisherigen außerordentlichen Professaren in der philosophischen Fakultät jerselben Universität Dr. Posner, Dr. Sieverts und Fr, Dancwortt zu ordentlicen Professoren in derselben Saule akultät, : der bisherige außerordentlihe Professor an dex Technischen hochschule in Stuttgart Dr. Schr ödingerx ist zum ordentlichen

‘Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in

Yreslau ernannt worden.

Die Wahl des Studienrats Dr. Maß an dem Neal- eqmnasium in Hamborn zum Direktor der Realschule nebst Fealprogymnasium in Dinslakea ist namens des preußischen Siagisministeriums bestätigt worden.

Beklanntmachung,

Dem Hausterer Jakob Castellaz, Wiglinghanfer Straße 77, ist jegl i ch er Handel wegen Unzuverlässigkeit

intérsagt worden.

Barmen, den 18. Xanuar 1921. Die Polizeiverwaltung, J. V.: Dr. Bragard.

S

Bekanntmachun

. j g. iAuf Grund der Bundesratsperordnung vom 23. September 1915 Wlreffend die Fernhaltung unzuverlässiger (RGBU. S. 603) habe ich dem H inGünnigfeld, Hauptstraße 56, durch Verfügung vom heutigen

N ersonen vom Handel Händler Eduard Naumann

age den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art,

sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen, A Unzus

verlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb bis auf weiteres

untertagt. Gelsenkirden, den 22. Januar 1921. Der Undrat. I. V.: Sr der.

Ra

Bekl'anntmachun g.

Auf Grund der Bekanntmachung über die Ferma umu- alässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGB!. 6, 603 habe ih der Witwe Nosalie Michel in Kudolphshan den Handel mit allen Gegenständen des täâglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt.

le Kosten der Veröffentlichung dieser Anordnung hat dig Witwe iel zu tragen.

Hünfeld, den 19, Januar 19N.

: Der Landrat. I. V.: Illgnexr.

Ea R

Bekanntmachung.

Auf Grund der Hefanntma@ung zur Fernhalinng unzuverläfsiger ersonen vom Handel vom 28. September 1915 (NGBl. S. 603) vid dem KaufmannGeorg Trauner, geboren am 13. Mai 1878 in Frankfurt a. M., früher wohnhaft in Trier, Saarstraße 9, h unbekannten Aufenthalts, der Handel mit sämtlichen

egenständen des tägli t krlässigkeit in bezug auf dieien Gewerbebetrieb unter

Trier, den 17. Januar 1921. ,

Vie Bolizeiverwaltung, F. V. : Der Beigeordnete Dr. Beisiegel,

agt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7 her Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 12 032 das Gesetz, betreffend die Bereitstellung weiterer Etaatsmittel für den Sehleppbetrieb auf dem Rhein-Weser- inal und dem Lippe-Kanal, vom 4, Dezember 1920, unter

Nr. 12 038 das Gosey zur Aenderung des Staatsschulden- 1 A ungagejeges, vom 11. Dezember 1920, unter ,

r. 12034 das Geseg zur Abänderung des Gesehes, be-

kesfend den Sorstdiebsiahl vom 16. April 1878 (Geseßsamml. 22), vom 14, Dezember 1920, unter

Nr. 12095 das Geseß über die Bereitstellung von Mitteln lr Aufbesserung des Diensteinklommens der Geistlichen der Vangelischen Lanbesfirchen, vom 17. Dezember 1920, unter Nr, 12086 das Gesep über die Bereitstellung von Mitteln ir Aufbesserung des Diensteinkommens der fatholifchen Pfarrer, m 17, Dezember 1920, und unter

Nr. 12037 eine Verordnung, betreffend Vollzug des Neichs- f'ezes über die Kosten der S O und Kriegs- e dliebenenfürsorge vom 8, Mai 1920 (RGBL. S, 1066), im 2, Dezember 1920, Verlin, den 22. Januar 1921.

Geseßsammlungsamt. Krüer.

TIDERBCEw T N E E T M T I

chen Bedarfs Gegen Unzu-

Nichtamlliches.

Deutsches Reich, Die vereinfgten Ausschüsse des Neich5rats flir Steuer-

umd Zollwesen, für Voikgwirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwoltung und für Steuer- und Zollwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Steuer- und Zollivesen und für Volkswirtschaft hielten zeute Sitzungen.

E R

Auf Grund des bei den Durchsuchungen nah dem Bestehen einer „Roten Armee“ am 19. d. M, in Essen, Düsseldorf, Elberfeld und Lünen bei Dortmund gefundenen „Beweismaterials und der Geständnisse einzelner T bgaamtner ist, soweit die Ermittelungen bisher ergeben aben, laut Meldung des „Wolffschen Tele- graptenhüros folgender Sachverhalti als fesistehend zu rachien: ; ]

in Berlin besteht eine militärische Leitung der Roten Armee, welße von der politisGen K, V. D. ins Leben gerufen i| und die flibergeordnete Stelle für inehrere Kommandobehörden btldet, Eine dieser Kommando- behörden (Zentraloberleitung = Z. O. L.) - befindet fh in Éssen und is wiederum die porgesoßte Stelßte für vier Quiitkäleitungen

in Cfsen, Memscheid, Bielefeld, Cassel. Diese

(B. L), nâmli L. sind die Kommandostellen für die entsycecenden örtlichen

Bezirke. Bezirk Essen ift seinerseits in drei Ünterbezirke Essen, Hamborn, Dortmund gegliedert, und die Unterbezirke endli zerfallen in Freise mit Kreisstäben, die Kreise in ört- liche Organisationen mit Ofsftäbes. Neben den der V. O. L, Efsen unterstehenden Bezirken Essen, Nemscheid, Bielefeld, Cassel besteht noch ein besonders. organisierter Bezirk mit einer von Gfsen unabhängigen militärischen Oberleitung (M. O. L.) in Düssel- orf. An dexr Gesamtorganisation ist seit Anfang Dezember 1920 in besonders verstärfter Weise gearbeitet worden. Die Organi- fation Yat durchaus militärishen Charakter, Die Note Armee wird unmittelbar von der K. Y, D. organistert.

Die K. P. D. betrachtet fich gewissermaßen als einen Staat im fleinen mit essorts, wie Finanzwesen, Arbeitswesen, Zlvilorgani- sationen, Militärwesen usw, Das Militärwesen teilt fh in die Militärpropaganda (MP.) und die Militärgbteifung (MA.) Die

A, umfaßt die eigene militärische Organisation, wie ie oben geschildert if, und den Nachrichtendienst, der die Be- obahtung und festflellung der Stärke des Gegners zur Aufgabe hat und der besonders durch ‘einen straf durchgeführten Kurierdienst der fommuniftishen Jugendorganifationen versehen wird. In der Militärabteilung sind folgende bemerkenswerte Organisations- alten g (Ande worren L j K ; ç

to: Feldgendarmerie, Verpflegungêwesen, Bekleidungswesen, Nachrichtendienst, Verkéhrsroesen, Nabrifereitfcdafen, Waffen- und Munitionsbeschaffung mit Listen über Waffenlager der Neaktionäre und ausgefüllten Waffenbestandslisten der Negimeuter.

Akte : Bezirksk ommando, Nekrutendepot, Werlebüro, Whnung der Noten Armeë, Spezialtruppen, Nadfahrschaften, Finanzwesen, Sanitätsdienst, Soldatenräte, U M

Akte: Gerichtsfommission, Kassenbücher, Negistraturen, Befehls bu, Generalstabsfarten, Telegrammschlüfsel füx den Verkehr zwischen Zentrale Berlin und Düsseldorf, Korre}pondenz zwishen Berkin und Düsseldorf, Orgaunisationspläne, |

lußertem wurden ein Stemvel „Militärishe Oberleitung Düsseldor Note Armee“ mit Sowjetstern, eine Unmenge Soldbücher und Stammrollenauszüge beschlagnahmt, Die Stäbe felbst hatten eine Dezernats-Bearbeitung, wie sie srüher in der Armee üblich war, so z. B. die Zentraloberleitung, ein Organisationsbüro, ein Operations- büro, ein Nagrichtenbüro usw. „Die. Sißungen der Militäroberz

„leitungen haben zum Feil in dem Büro des kommunistischen Organs

„Nuhr-Ec{ho* Sea, so daß auch hieraus ein unmittelbarer Zufammenhang zwichen Partei und Kampforganisation zu erkennen ist. An Beweismaterxial ift außerdem eine überaus große Anzahl von Mobilmachungtplänen, Stemveln roter Formationen, stenographischen Berichten über militärilhe Sibungen, Nachrichten über Stärke des {neren Gegners, der als „Feind“ bezeichnet wird, Meldungen der Unterführer an die Oberführer über Zahl der Waffen der Orts- und Kreisbehörden, über Waffenlager usw. gefunden. Nach diesem Beweis: material sind leichte und {were Waffen, sowie sonstiges Kriegsgerät in erhebliwer Menge vorhanden.

Aus einer Niederschrift ist zu erkennen, daß die bewaffnete Aktion im Anschluß an den Hamborner Streik der Hüttenarbetter der zum Generalstreik propagiert werden sollte, geplant war. Nad) einer Aeußerung des polilifchen Leiters der Vereinigten Komi- munistishen Partei in Essen, Echönebeck, hat jedoh ein Eintreten in die Altion auf Grnnd: einer Anweisung der Berliner Zentralleitung nicht ftattfinve: können, weil diese eine Gesamtaktion im ganzen Reich zurzeit neh nicht für möglich hielt. Die Aktion follte infolge- dessen vorläufig auf 14 Tage vers{oben werden. Durch die Auf- dedung dex „Roten Aumes“ is sie zunächst vereitelt worden,

rvapongapr R

Der Can ans der deutschen Binnenschiffahrt für die Abgabe der Binnenschiffahrtsflotte nah § 357 des Versailler Vertrags hat nah einer Meldung der „Frankfurter eitung“ den Schaden, der die Nheinschiffahrt betrifft, auf z Millionen Mark berechnet, In den Ententefor- derungen werden die Schiffe doppelt und dreli- fah verlangt, Eine eigentliche SQifslse ist bisher Deutschland nicht libergeben, Als Grundlage dient vielmehr die des amerikanischen Echiedsrichters. Die Versammlung wählte für die Pariser Verhandlungen Vertreter aus den einzelnen Stromgebieten. Es soll versucht werden, der Entente Schiffe anzubieten, die exst gebaut werden sollen, um so den Verlust der für den Verkehr dringend notwendigen Fahrzeuge auszugleichen und dabei Arbeitsmöglichkeiten zu gewinnen.

Ep

Die bereits \eît einiger Zeit in Aussicht genommene Be- prehung von Vertretern der sächsischen Regierung, r Stadt Plauen und der Amtshaupimannschaften Plauen

und Auerbah mit dem Reichsarbeitsminister und dem Ne S I inanaminiher über Fragen der Erwerb g- losenfürsorge Arbeitsbeschaffung hat

und dex f am 2. Januar im stattgefunden.

Neichstags3gebäude

Jm een der mehrsiündigen Aussprache, bei der die sischen Verireter die Manet Notlage des Vogtlandes eingehend schilderten, sagte dem „Wolffschen

Telegraphenbüro“ zufolge der Reich3arbeitsminister im Ein- vernehmen mit dern Neichsfinanzministex zu, sh beim Reichs- fabineit für eine Erhöhung der jegt geltenden Unterstüzungs- sähe sür Erwerbslose auf Grund von § 9 bs, 6 dex Ver- ordnung über M e a Las einzuseßen, Das Neichs- fabinett wird sich nunmehr über die Bewilligung der Mittel

shlüjsig ¿u machen haben.

n der am 21. Januar 1921 unter dem Vorsiy des Herrn Geheimen Yustizrats Kempner abgehaltenen Vaollsißung des Reichslaliragis wurde beschlossen, im Hinblick guf die gegen- wärtig horrschenden Touerungsoerhä(tnisse die Kostenbketträge, die aus Fonds des Reichskalirats im Sinne der Bekannt- machung vom 16. Februar 1920 den für die Ausführung von Kalisalzanalysen zugelassenen Versuchsstationen und Handelsge chemilern gewährt werden, von 9.4 auf 18 4 mit Wirkung

vom 1. Januar 1921 ab zu erhöhen. Ferner wurde der Entwurf einer Ybänderung der VBefkanntingachung des NMeichsfalirats vom 6. Dezember 1919, betreffend Veröffentlichung des Gesellschaftsvertrags des Deutschen Kali- syndikats G. m. b. H, vom 16, Oktober 1919 und der Anlage (Stammeinlage der Gesellschafter) hierzu, angenommen. Hiernach erhöht sich das Stammkapital der Gesellichaft von «1500 000 4“ auf „1532400 Æ“, Auch wurde die Ab- underung der Bekanntmachung vom 21, Dezember 1320, be treffend Anwendung des Kallwirischa| tsgesoges auf die bei der Weiterverarbeitung von Chlorfaluum und \chwefel- saurem Kali gewonnenen Kalisalzfabrikate, wonach in diesen Vorschriften die Worte „nahezu chemisch reine Produkte“ zu regen sind, unter Zubilligung von Aufschlägen zu den gesezlihen Jnlandshöchstpreisen für die Raffination des Chlorkaliums und \{hwefelsauren Kalis genchmigt. Der Ein- gave des Deulschen Kalisyndikats wegen Stellung eines Antrags vei der Reichsregierung auf alsbaldige Aufhebung der Bekannt- machung vom 10, Januar 1913, beireffend Verbringen von Grub zu Jnlandspreisen auf jenseits der Grenze belegene Grundstücke zum Zwecke der Düngung, sofern diese Grundstücke von innerhalb der Grenze belegenen Wohn- und Wirtschafts- gebäuden aus bewirtshaftet werden, wurde im Lnblid auf den lurget in ungeheuerem Umfange bestehenden Shmuggel mit alisalzen statigegeben. Es wurde die Ersaßwahl eines zweiten. stellveriretenden Beisißers der Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz im Sinne der Durchführungsvorschriften zum Kali- wirtschaftsgeseßs vorgenommen. Sodann wurde der Voll- versammlung Mitteilung von der Genehmigung des Nachtrags- voranshlags für 1920 und Voranschlags für 1921 über die Einnahmen und Ausgaben des Reichsfalirats und dex Kali- Vagdt seitens des Herrn Reichswirtschaftsministers sowie von er Beschlußfassung des Haushaltsausschusses wegen ver- schiedener Einrichtungen in Rechnungsangelegenheiten Kenntnis egeben, Ueber den Stand der Frage wegen Ueberz ragung der „Belugnis zur Ausstellung von Ausfuhr- bewilligungen in ballanaolenenfieilen an die Geschäftsstelle des Neichsfalirats und der Angelegenheit wegen Gewährung von besonderen Teuerungszulagen aus den von der Saliindusirie bereitgestellten 10 Millionenfonds an Invaliden, Witwen und Waisen oon Kalibergarbeitern sowie an invalidisierte An- gestellte, Witwen und Waisen von Angestellten der Kaliindustrie wurde berichtet, Der Kassenverwaltung wurde die Entlastung hinsichtlih der Rechnung für das Teiljahr 1919 erteilt. Zu den von der Reicharegierung angeregten Aenderungen einzelner be- stehender Gesegesbestimmungen beziehungsweise zu den von der Geschäftsleitung des Reichskalirats für erforderlih gehaltenen Ergänzungen der bestehenden Durchführungsvorschriften wurde Stellung genommen, Auf den Antrag des Deutschen Kal(- syndikats G, m. b. H, vom 15. Januar 1921 wegen Er- hóhung der Jnlandsvreise für Kalisalze und Kalisalzfabrikate wurde in Erwägung, daß dex Reichskalirat in Aussicht nimmt, eine etwaige Preiserhöhung vom 24. Fanuar 1921 ab rück- wirkend in Kraft treten zu lassen, beschlossen, die Beschluß assung über den vorgenannten Antrag des Deutschen Kali- syndifats auf den 1, Februar 1921 zu pertagen.

Dreithein

Der “Finanzminister hat den Regierungsbauführern des Hohbaufaches Max Büge und Rudolf Schwarz, dem‘ Regierungsbauführer des Wasser- und Stragßen- baufaches Otto Löhr, dem Negierungsbauführer des Eisenbahn- und Straßenbaufaches Heinz p und dem Regierungsbauführer des Maschinenbau- aches Kurt Gebauer, die in den Jahren 1914, 1918 und 1919 die Diplomprüfung mit Auszeichnung bezw, gut bestanden haben, Prämien von je 900 Mark zux Ausführung von Studienreisen bewilligt. |

Ly

Der deutsche Plebisziikommissar Dr, Urbanek hat vor- gestern an die Jnteralliierte Kommission in Oppeln laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes Telegramm gerichtet:

„Dohe Interalliierte Kommission, zu Händen des Herrn Präst- denten Le Nond, Oppeln. Gestern abend zwischen 5 und 6 Uhr hat ber polnische Vorsigende des paritätishen Ausschusses Laurahütte, Fau Kuczma, eigenhändig im Gemeindemeldeamt sämtliche ¿rjuchen aufAusstellung vonAufenthaltsbescheini- gungen weggenommen und fortgeshlevpt, sie au bis jett nicht wieder zurückgegeben. Es handelt h um über 650 Ersuchen.

Wix erheben gegen die unerhörte Sabotage der Abstimmung die s\chärfste Bor wahrung Wir vers langen sofortige Abberufung und exemplarishe Bestrafung des Kuczma. Wix wiederholen unsex telegraphisches Ersuchen vom 7, Januar. Wir haben damals um Anweisung an sämiliche Polizei- verwaltungen, Gemeinde- und Gutsvorstände gebeten, dahingebend, daß diese Behörden zu sofortiger Ausstellung angeforderter Auf= enthaltsbescheinigungen verpflihtet find. Aus dem Umstande, daß sich im Gemeindemeldeamt Laurahütte über 650 Ersuchen um Aufenthalts- bescheinigungen gejgumelt hatten, entnehmen wir, daß die Gemeinde- verwaltung Laurahütte die Bearbeitung dieser Ersuchen unterlassen hat. Durch folche passive Nesistenz wird innerbalb der viel ¿n furzen Fristen die Verwirkliching der geforderten Formalitäten yer« eitelt und die Abstimmungsberechtigten der Kategorie © um ihre Stimme gebracht, *

Oesterreich.

__ Der frühere Minister Klein hielt vorgestern in Wien einen Vortrag über die Notwendigkeit einer Revision des

Friedens von St, Gexmäin, Laut Bericht des „Wolffschen -

Telegraphenbüros“ legie ex dax, daß Oesterreichs Krise weder dur Kredite noch dur andere Mittel behoben werden könne, solange ‘der Friedenswfrirag von St. Germain bestehe. Deutsch- Oesterreich brauche die Revision ebenso wie die Vereinigung mit dem deutschen Volke, die es sih nit ahfkaufen lasse,

Ungarn,

In dom Klub der Negierungspartei wies der Minister des Aeußern Dr. Gray in einer Nede auf die schwierige Lage hin, in der sich Ungarn auch auf dem Gebiet der aus- wärtigen Politik befinde. i

Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenhüros“ führte er aus, daß die Shwierigkeiten in der äußeren Politif nur mit großer Selbsts pereugnung und unendliher Geduld, nicht aber durch Hujaren- stückchen überwunden werden fönnten. Zwei Möglichkeiten seien vorhanden, Erfüllung des Friedenspertrages nad Möglichkeit und gesell\chaftlihe und wixtschaftlihhe Konsolidation in fried: kier und konservativer Woile over aber eine die Friedens» verträge sofort umstürzende revolutionäre Pelitik. " Ungarn könne nur den ersteren Weg gehen. Aus dem revolutionéschwangeren Soi fönnten im Frühjahr für ganz Curopa Gefahren entstehen ;

ietracht und Mißtrauea unter den bedrohten Staaten bringe dig

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