1921 / 20 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

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Preußischer Staatsanzeiger.

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 36 O) A Anze

Alle Postanstalten nehmen Bestellung Qu 4 M R A zeile x

den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer 3) A

auch die Geschäftsstelle SW 48. Æilhelmstraße Ir. 32. j gus lag von 80 v. Einzelne Nummerr toften 1 ML S S

r. 20.

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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbez

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Dentsches Reich.

9 eilung über den- Empfang des neuernanntken japanischen " Potschafters.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung. zur Vornahme von | ipilstandsakten.

P Bfanntiachung, betreffend Vertretung des Reichs in Reichs- F massershuzangelegenheiten durch das Reichsministerium des

Ÿ Gnnern. ekanntmachung, betreffend Darlehnskassenscheine.s

ordnung über die Preise für Sommerungss\aatgut von Getreide.

[Yefanntmachung, betreffend Erledigung von beim Reichstag eingegangenen Petitionen.

nzeige, betreffend die - Ausgabe der - Nummer 9. des Reichs- Gesebblatts.

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Preuften.

Ernennungen“ und sonstige Personalveränderungen. . Mushebungen von Handelsverboten. Handelsverbot.

H N I S E R T

d Deutsches Neîch. j Der Herr Neichspräfident hat am 2. d. M. den neu-

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annten kaiserlih japanischen außerordentlichen und bevoll- [mädtigten Botschafter Eki Hioki: zur Entgegennahme seines Veglaubigungs\chreibens empfangen. Der. Reichsminister des

Auswärtigen Dr. Simons war bei dem Empfange zugegen.

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Dem deutschen Geschäftsträger Sommer in Teheran ist uuf Crund des § 1 des Geseßes' yom 4. Mai 1870 in Ver- hindung mit § 85 des Geseßes vom 6. Februar 1875 für das ebiet von Persien und für die Dauer seiner Geschäftsführung me Ermächtigung erteilt - worden, bürgerlih gültige Ehe- Wließungen von Reichsangehörigen und S ußgenossen ein- Mließlih der unter deutschem Echupe befindklihen Schweizer otzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von jen zu beurkunden.

Bekanntmachung. / "Das Deuische Reih wird in allen Angelegenheiten, für ren Erledigung der Rei hswasser\chuyß zuständig ist, dur M Reichsministerium des Fnnern, Abteilung, Reichs- ug, in Berlin NW. 40, Am Königsplag 6, gerichtlich frtreten. S :Verlin, den 17. Januar 1921

“Der Reichsminister des Junern. J. V.: Lewald.

Bekanntmachung.

“Auf Grund des § 18 Abs. 4 des ‘Darlehnskassengeseßes Wn 4, August 1914 (RGBl. Seite 340) wird hiermit zur all- meinen Kenntnis gebracht, daß am 31. Dezember 1920 Mrlehnskassenscheine im Betrage von 35526 000 000 #4 U Men waren. Hiervon befanden sich 11/975 307 000 4 M [reien Verkehr.

Derlin, den 19. Januar 1921.

f Der Reichsminister der Finanzen.

fr J. A.: Brückner.

j Verordnung : " über die Preise für Sommerungssaatgut von h Getreide.

| Vom 20. Januar 1921 i

a, Af Grund des § 4 der Verordnung über die Preise Vel e aus der Ste 1920 vom 14. Juli 1920 (RGBl. %. 1456) sowie auf Grund der Verordnung über Kriegs- nahmen zur Sicherung der Der arnag vom 22. Mai 7216 (RGBl. S. 401)/18. August 1917 (RGBl. S. 823) wird *ummt: i

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B i 81. j t s L Die im x Ausführungsbestimmungen über die Höchstpreise fir Get in D De Juli 1990 (RGBl. S. 1473 f Saoutaut A sten S Gsipreise Men soweit es sich um Sommergetreide eh wie folgt geändert: | Y fir anerkanntes Sommerunzgssaatgut betragen die Höchstpreise bei Weizen, Spel (n , Fesen), Gmer und Ginkom 6 L

für die erste b aat . . . . . e a . e é . 8

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Außerdem

reis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- b. einer 3 gefpaltenen Einbeitszeile 3,50 Mt. wird auf den Anzeigenpreis eín Teuerungs- erhoben. Anzeigen nimmt an:

ie Veschäftsstelle E. Reichs» und Staat8anzeigers, -

erlin SW 48, Wilßelmstraße Ir. 32.

_Poftscheckkonto: Berlin 41821. Í 924

Neichsbantgirotonwo. Vexlin, Dienstag, den 25. Januar, Abends. I ————————————————————————————_———

einschließlich des Portos abgegeben.

bei Roggen für die erste Abfaat . 2950 f « Ae, 2790 , P E a A 2550 ; Bei Gersfle und Hafer für die erste Nbsaat . 92900 M v ,” zweite o o. . . 2700 o P De A E . 2000 ,

8 9, :

Soweit Saatgetreide der im § 1 bezeihneten Art naG Inkraft= treten dieser Verordnung auf Grund eines vorber abgeschlossenen Ver: trags zu liefern ist, kann der Verkäufer an Stelle des Vertragspreises den aus §1 sich Me Preis verlangen, sofern ‘nit der Käufer unverzüglich nach Stellung des Verlangens* durch den Verkäufer erklärt, daß er die Zahlung des erhöhten Preises ablehnt. Lehnt der Käufer die Zahlung des erhöhten Preifes ab, so ist der Vertrag so anzusehen, als ‘ob der Käufer gemäß einem ihm zustehenden Rechte insoweit vom Vertrage zurückgetreten ift.

& 3. ee Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in

Berlin, den 20. Januar 1921. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirischaft. Dr. Hermes,

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Der Reichatäg hat ‘béschlossen, die Petitionen, be- treffend Erhöhung der Teuerungszulagen, durch die Beschlußfassung über den Entwurf eines Géeséßes, ‘betreffend eine weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr. 1920, für erledigt zu erfllären, Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht, /:

Berlin, den 21. Januar 1921.

| Jungheim, Direktor beim Reichstag.

für die Tonne.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 des Reichs-Geseßblatts enthält unter A

Nr. 7950 das Geseg, s eine weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1920, vom 22, Januar 1921, und unter

Nr. 7951 eine Ee über die Preise für Sommerungs- saatgut von Getreide, vom 20. Januar 1921.

Berlin W., den 24. Januar 1921.

Geseßsammlungsamt. Krüer.

Vrenf;en. Finanzministerium

Der Ministerialrat im Preußischen Finanzministerium, Ge- heime Finanzrat Hienß sch ist zum Mitglied der Hauptver- waltung der Staatsschulden, ; R E V

der bisherige Finanzrat Fimmen ist zum Ministerialrat im

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Preußischen Finanzminiiteriun, : E der Jusihobersekretr Klemt und der Regierungsober-

sekretär Ließke sind zu Ministerialsekretären im Preußischen Finanzministerium ernannt worden.

Ministerium für Handel und Géwerbe.

Dem Ministerialdirektor im Ministerium für Handel und Gewerbe Bail lt der stellrertretende Vorsiß in der Veiies Deputation für Gewerbe übertragen worden.

U E 4 ] irtin Johanna Walkowia eb, En T A E An e litade 14, habe id die Wi Ap aufnahme des durch Verfügung vom 1. Dezembec 1920 untersagten Hande?s8 mit Gegenständen des täglichen Bedarfs dur Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 14. Januar 1921. -

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J, V.: Froibßbeim.

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Bekanntmachung. A den Händler W. Vitte in nevers N Sva fene Sa ned ati vom 28. Juli 1920 L, 6157 wird bierdur aufgehoben. : Soltau, den 15. Januar 1921. : | Der Landrat. Harder, Kreissekretär.

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ahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

————————— L E MEETRETEER R Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un verläsfiger Fersonen bom Handel ‘vom 23. September 1915 (NGBL. S. 603) vabe ih 1. dem Kaufmann Pauls Grospitsch in Berlin, Landsberger Straße 85, 2. dem Schaufenster- dekorateur _&rih Wihßke in Charlottenburg, Wittenbergplatz 3, 3. dem Kraftwagenfübrer Nichard Sqhilling in Charlottenburg, Courbiòrestraße 13, . der Frau Frieda Shilling, geb. Schneider, in Charlottenburg, Courbièrestraße 13, durch Verfügung vom Paus A Tage L E Gr O EDeR des agten Dedar7fs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb untexsagt. s E Berlin, den 14. Sanúar 1921.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. V, V.: Froißtheitn.

T C E S I E E S N TES Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Der neuernannte Kaiserlih japanische Botschafter Hiokti hat beim Eipfange durch den Herrn Neichspräfidenten zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens dem „Wolff: ee Telegraphenbüro“ zufolge nachstehende Ansprache gehalten :

Herr Reithspräsident! @ habe bie Ehre, Eterer Exzellenz das “Handschreiben Seiner Maiestät des Kaisers von Japan zu über- reichen, das mich als Außerordentlichen und Bevollmächtigten Bots hafter Seiner Majestät bei der Regierung der Deutschen Republik n A Indem ih den mir übertragenen Posten antrete, gœ- statte ich mir der ÜVeberzengung Ausdruck zu geben, daß die barmeonische Entwicklung der neuen Beziehungen, die der Friedensvertrag hergestellt hat, durch eine forrefte und chrlice Ausführung seiner Bestimmungen und dur die aerehie und billige gung aller sich aus ihm ergebenden Fragen gesichert werden fann. Ich hege vas Vertrauen, daß ih in meinen Bemühungen, die dahin gehen, die neuen Beziehungen zum besten Vorteil beider Länder tut entwide!ln, auf die aufridtige und wirksame Mitarbeit Guréèr Exzellenz fowie der Regierung der Deutschen Nevublik renen daezf.

Gestatten Sie mir, Herr Präsident, diese Gelegenheit zu be- nußen, um meinen aufrihtigen Wünschen für das persönliche Wohl ete, Exzellenz wie für das Gedeihen der Nepublik Ausdruck u geben.

Der Herr Reich8präsident erwiderte:

err Botschafter! Jh habe die Ehre, aus den Händen Euerer Exzellenz das. Schreiben Seiner Majestät des Kaisers von Javan entgegenzunehmen, durch welckches Sie als Botshafter bei mir beglaabigt werden. Es ist mic in hohem Grade erfreulich, hierdurch die vollen diplomatischen Beziebungen zwischen Deutschland tnd Japan wiederher- gestellt zu fehen. Ich beiße in Ihnen einen Vertreter Ihrer Regierung willkommen, der bereits von früherer amtlicher Tätigkeit her Dentsch- land tennt, und freue mi, sagen zu können, daß Ibre jetzige Aufgabe dur den bisherigen Herrn Geschäftaträger in glüelickster Weise vor- bereitet ist. Ih hege mit Ihnen den lebhaften Wunsch, daß fic die Ln ¿wischen unseren beiden Ländern harnonisckch) enfwickelu mögen. Das deutsche Volk, das durch den Krieg viel mehr gelitten hat, als das Ausland weiß, bat son zahlreiche Beweise seines ernften Willens erbract, die harten eriedensbedingungen, soweit dies im Wz- reiche der Möglichkeit liegt, ehrli zu erfüllen. In Jhrem Beftzeben, das gegenseitige Verhältnis zum Nußen beider Lnder günstig zu ge- stalten, werden Ste der aufrichtigen Mitwirkung der Deuts zen Negterung jederzeit begegnen. Dabei gebe ih der UNeberzeigung Auëdruck, daß es im wohlvyerstandenen gemeinsamen Interesse Deutschlands und Japans liegt, die früheren geistigen und wirtfGaftlißen Beziehim ¿wischen betden Ländern af dem Boden gegenseitigen Verftändnifses und Vertrauens wiederherzustellen und auszubauen. Ich danke Ihnen, eer Botschafter, für die Wünsche, die Sie dem Wohlergehen Deutsch- ands sowie meiner Person gewidmet haben, und erwidere sie auf rihtigst sowohl für das persönliche Wohlergehen Gurer Gxzellenz wie für das Gedeihen Ihres Landes.

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Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks- wirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute eine Sißung.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ - vom Reichministerimn für Ernährung und Landwirtschaft erfährt, werden mit Rück- lit auf die augenblickliche- Lage ‘des Fischmarktes Ausfuhr- genehmigungen für frishe Seefishe und frische

eringe bis auf weiteres nicht mehr erteilt. Ausfuhr-

ewilligungen, die bereits erteilt. sind, verlieren, soweit fie nicht mit

nah ihrem Jnhalt schon vorher ablaufen, ihre Gültiateit Wirkung ab 10, Januar 1921. 7 w

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