1921 / 21 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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dorfige Polizeipräsident. Soll der Siß an eïnen außerhalb des Bezirkes der bisherigen Aufsichtsbehörde liegenden Ort verlegt werden, fo bedarf es dazu derselben Genehmigung wie bei einer

Aenderung des 2wees.

st eine Behörde für Genehmigung einer Saßungsände- rung zuständig, so fann sie andere gleichzeitig beschlossene Aende- rungen derselben Sazung auch dann gencthmigen, wenn cine

ihr unterstellte Behörde dafür zuständig ist.

Artikel E der Verordnung vom 16. November 1899 zur Ausführung des Bürgerlichen Gesezbuchs (Geseßsamml. S. 562)

wird entsprechend geändert. Berlin, den 29. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fisch beck. Haen is. Stegerwalh. Severing. Lüdemann.

———

Finanzministerium.

Bei der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse ist der ennung zum Kassenobersekretär

Diätar Froboese unter Ern planmäßig angestellt worden.

Ministerium des Innern. Verordnung

über die Aus3seßung des Inkrafttretens des Gesetzes, rovinziallandtagen s sammlung 1921 Seite 1), für einzelne T idedteiln Auf Grund des 8 27 Absaß 3 des Gesetzes, betreffend die Wahlen zu den Vrovinziallandtagen und zu den Kreistagen vom 3. Dezember 1920 (Gesezsammlung 1921 Seite 1), wird das

betreffend die Wahlen zu den P und zu den Kreistagen vom 3. Dezember 1920 (Gese

Inkrafttreten dieses Geseßes ausgeseßt :

1. hinfitficß der Wablen zu den Provinztallandtagen für die Provinz Oberf {lesien und den zum oberslesischen Abstimuungs«

gebiet gebörigen Teil des Kreises Namslau,

2. binfihtliß der- Wahlen zu den Kreistagen für die Freie der Provinz Oberschlesien und den gartzen Kreis Namslau fowie für die bei Preußen verbliebenen Teile der Kreise Kolmar in Pofen, Czarnikau, Filebne, Heydekrug und Danziger Niederung.

Berlin, den 21. Januar 1921.

Der Minister des Innern. (Siegel. ) Severing.

wem——_ R

Verordnung

über die Abänderung der Lande3wahlordnung vom

10. Dezember 1920 (Gesezsamml. S. 571). Vom 18. Januar 1921.

Auf Grund des § 40 des Geseßzes über die Wahlen zum reußischen Landtage ( Landeswahlgesez) vom 3, Dezember 1920 Geseßsammkl. S. 559) wird die Landeswahlordnung vom

10. Dezember 1920 (Gescßsamml. S. 571) wie folgt abgeändert:

I. § 51 (Geseßsamml. S. 983) erhält folgende Fassung:

und dürfen tit keinenr Kennzeichen versehen sein; die Verwendung

bon Zeitungspapier ist zuläsfig. Durhstreiungen auf Stimmzetteln gelten nich

Stempel versehenen Umsclag, der kein unzulässiges Kennzeichen haben darf, abzugeben. Die Umschläge follen 12 : 15 Zentimeter groß und aus undurchfi{chtinem Papier hergestellt sein; fie Tind in der erforder- lichen Zabl! bereitzuhalten. ; Im Wakhkraum dürfen Stimmzettel weder aufgelegt noch verteilt werden. Der Wakhlvorsteher hat die ihm zur Verwendung über- gebenen Stimmzettel am Eingang zum Wabkraum oder davor fo auf- zulegen, daß sie von den zur Stimmabgabe erscheinenden Wählern entnommen twerden können.

I. § 59 (Gefeßfamml. S. 585) erbält folgende Fassung:

Ungültig \sînd Stimmzettex:*

1. die nit in cinem amtlich abgestempe!ten Umsc{lag oder die in etnem mit einem unzulässigen Kennzeichen versehenen Umschlag übergeben worden sind;

2. die nicht von weißem oder weißlidem Papier find;

3. die mit einem unzulässigen Kennzeichen versehen sind;

4. die feinen Namen oder keine Angabe, aus der die Perfon mindestens eines Bewerbers unzweifelhaft zu erkennen ift, auc keine oder keine crfennbare Bezeichnung eines Kreiäwahlvors{Glags mit der Nummer aus der amtlihen Befanntgabe und auch Fein zulässiges Kennwort enthalten;

9. die eine Verwahrung oder cinen Vorbehalt gegenüber allen Bewerbern enthalten;

6. die Namen aus verschiedenen Kreiswahlvorschlägen oder Be- zeihnungen versciedener Kreiêwahlvors(hläge enthalten, vor- bebaltlih der Bestimmung im Abs. 2;

7. die aus\{ließ;lich auf andere als die in den ofentlih beklannt- gegebenen Kreiêswahlvorschlägen aufgeführten Perfonen lauten;

8. denen ein Druck- oder Schriftstück beigetügt ift.

Bei Verbindung der Wablen zum Landtag mit anderen Wablen oder Abstimmungen kann der Minister des Innern die Verwendung eines gemeinfamen Stimmzettels für die Landtagswabl und die anderen Wahlen oder Abstimmungen zulassen. Jn diesem Falle darf der Stimmzcttel die Bezeichnung ie eines Kreiewablvorsdlags (Wablvorschlags) und ouch Namen aus je cinem Kreiêwablvorschlag (Wakblyorschlag) für jede der verbundenen Wahlen eatBalten, er muß aber crfennen lassen, auf wele Wabl \sich der einzelne Wablyor- ichlag (Name) bezieht. Die Streichung einer auf dem Stimmzettel zur Bezeichnung der gleichzeitig stattfindenden Wablen angebrabten Aufschrift ist ohne Belang, soweit dadur kein Widerspruch zwisGen dieser Aufschrift und dem Aufdruck auf dem Umsc{lag entsteht. In- fowcit ein solher Widerfpruch bestebt, wird die Stimme uit gezählt. Mehrere in einem Umsch{kag enthaltene gleidlautende Stimmzettel gelten als eine Stimme; in einem Umschlag enthaltene, auf berschies dene Kreiswablvors{!äge lautende Stimmzettel find ungültig.

…_ Die gültigen Stimmzettel sind ohne Nücksiht auf ihre Voll- \sändigkeit und die MNetbenfolge der Benennungen den einzelnen Kreis wablvorschlägen zuzurecnen.

ITT. Der Vordruck für die Wab"niederschrift (Anlage 4 der - Landeswablordnung) erfährt auf Seite 604 folgende Aenderung:

a) Zu Abf. 4 Ziffer 4 muß cs beißen:

4. …….. . Stimmzettel, weil sie mit einem unzulässigen Kennzeichen verseßen waren. _ OME Der Anlagen: M b) Zu Abs. 4 ift binter Ziffer 10 aks Ziffer 11 einzufügen: E «D Stimmen, weil die Aufschrift auf dem Stimm-

zettel im Widerspruche mit dem Aufdruck des Ums dlags ftand. Ir, Det Uag: 5, c) Zu Abs. 4: Ziffer 11 wird abgeändert in 12,

Berlin, den 18. Januar 1921, Der Minister des Junern. Severing,

Mw

am Zehnhoff. Oeser.

Verordnung

Pro andt - und Kreistag5sw 31. Dezember 1920 (Gesezsamml. 1921 S. 8).

Vom 18. Januar 1921.

zu den Provinziallandtagen

abgeändert; L. § 39 (Geseßsammk. 1921 S, 16) erbält folgende Fassung:

und dürfen abgesehen von dem Falle des § 9 Ziffer 5 des

als Kennzeichen. Die Stimmzette Zahk bereitzuhalten.

entnommen werden tönnen.

§ 47 Ungültig sind Stimmzettel :

\chlag- übergeben worden sind; . die nicht aus weißem oder weißliGem Papter bestehen; . die mit einem unzulässigen Kennzeichen versehen sind;

P. oto

mindestens cines Bewerbes unzweifelhaft zu erkennen i

mit der Nummer aus der amtlichen Éein E Kennwort enthalten ; die eine !

Bewerbern enthalten;

Gr

nungen verschiedener

der Bestimmung im Abs. 2 7. die aus\{chließli

gegebenen Wahlvorslägen auigebbrten Personen lautcn; 8. denen ein Druck- oder Schrift üd beigefügt ist,

wahl und die anderen Wahlen oder Abstimmungen zulassen.

lassen, auf we

wahl und für andere Wahlen oder Ab

ein solher Widerspru besteht, wird die

abgegeben sind.

| , Die gültigen. Stimmzettel sind obne Rücksi@t. auf ihre Voll- ‘f } ständigkeit und .die Neihenfolge der Benennungen den cinzelnen Wahl-

vorschlägen zuzurechnen, ITT. § 60 (Geseßsamml. 1921 S. 19) erbält folgende Fassung: 50.

zettel ersichtlich ift,

oder ungültig erklärt worden sind.

IV. § 70 (Gefeßfamml. 1921 S, 23) erhält folgende Fassung: § 70

auf den Provinzialwahlleiter Anwendung mit folgenden Maßgaben :

der Vewerber im Kreise wohn

vorstande Beshluß zu fassen war (8 50

der Niederscchrift liber Vermerk, der auch die Zahl die machen,

nachstehender Bestimmungen:

teilt die Siße im Kreistag gemäß & 20 des Gef,

die Neibenfolge dex Ersaumänner fest. _b) Der W N 5 ;

einer Woche nah nahme oder Attehnung der Grflärung eingeht. Annabme untex Vorbehbal ) Der Watlkommi entlicht die N C T ommifsar veröffentliGt amen der für ge- mébtt Grflärien | Wahlvors! be i und fe ie einzelnen ablvorschläge abgegebenen gaülti Stimmen and die Verteilungszabl ‘ges P V. Der Vordruck für die Wakhlniederschrift (Anklage 3 der Wakk- ordnung) erfährt folgende Aenderungen: ä) auf S. 32- der Geseziammlung: Der vorleyte Absaß erhält folgende Fassung: Hierauf öffnete ein Beisitzer die Umscbläge einzeln, nabm bie Stimm- ¿ettel heraus und übergab sie dem Wahlvorsteher, der sie laut vorlas

B 4 rovinziallandtagswahl und feststellte, ob der Stimmzettel für die relslagöwahl E

oder eine andere mit ihr verbundene Wabl (Abstimmung) allein oder Jemeinsai füi beide Wablen galt. Hierauf reichte ber WBablvorsteber ie Stimmzettel nebst den Umschlägen einem anderen Beisitzer weiter,

über die Abänderung der M ouuna: für die ahlen vom

39, Die Stimmzettel müssen A weißem oder Fe Nee Mevier efetes

mit keinem Kennzeichen versehen sein; die Verwendung von Zeitungs- papier ist zulässig. Duresstreiiungen auf Stimmzetteln gelten nit

follen 9 : 12 Zentimeter groß sein und sind von dem Wähler in einem mit amtlihem Stempel ver- sehenen Umichlag, der kein unzulässiges Kennzeichen haben dart, abzu- geben. Die Umschläge ollen 12: Zentimeter groß un „aus undurcsihtigem Papier hergestellt sein; fie sind in der erforderlichen

Im Wabhlraum dürfen Stimmzettel weder aufgelegt noch verteilt werden. Der Wahlvorsteher hat die ibm zur Verwendung übers- gebenen Stimmzettel am Eingang zutn Wahlraum oder davor so auf- zulegen, daß sie von den zur Stimmabgabe erscheinenden Wählern

I § 47 (Gesepsamml. 1921 S. 18, 19) erhält folgende Fassung:

1. die nicht in einem amtli® abgeslempelten Umschlag oder die in cinem mit einem unzulässigen Kennzeichen versehenen Um-

die keinen Namen oder keine Angabe, aus der A e au

reine oder feine erennbare Bezeichnung eines Mahlvorsch{lags

Bekanntgabe und au

erwahrung oder einen Vorbehalt gegenüber allen

6. die Namen aus verschiedenen Wahlvorshßlägen oder Bezeich- ahlvorihläge enthalten, vorbehaltlich

auf andere als die in den öffentlih bekannt-

Bei Verbindung der Wahlen zum rovinziallandtage mit anderen Wahlen oder Abstimmungen fann der Minister des Innern die Ver- wendung eines gemeinsamen Stimmzettels füx die N oO:

n

diesem Falle darf der Stimmzettel die Bezeichnung je eines Wahl- borshlags und auch Namen aus je einem Wahlvorschlage für jede der glei stattfindenden Wahlen enthalten, er muß aber erkennen j che Wahl si ber einzelne Wahlvorschlag (Name) bezieht. Iit die Verwendung des gleichen Umschlags für die Provinziallandtags- L | bstimmungen angeordnet, fo gilt 85 G wee Tos 0 Ae Sa diefer Se e C a ; ¿ R j abgegeven sofern er feine Aufschrift trägt oder seine ift ni Die Stimmzettel! müssen von weißem oder weißlidem Papier Am Wiverspeude 10 dem Aufdruck. des Umschlags stebt. S A i timme nit gezählt.

L - | ere in einém. L t ? i 2 t als Kennzeichen. Die Stimmzettel follen 9 : 12 Zenti- Prod “ls tine Stliuite u e ieiblautende Stimmzettel

ier groß fein und sind von dem Wähler in einem mit amtliem hiedene Wahlvorsläge lautende Stimmzettel j E n ber

4 ; 0 f el find ungültig, soweit sih nit aus ihrer Aufschrift ergibt, daß fie für vershièdete Wahlen |

; § 90. Die Verwendung gemeinsamer Stimmzettel für die Wahlen zum Foo naialiagblag und andere damit verbundene Wablen oder Ab- timmungen ist în der Niederschrift in der Weise zu vermerken, daß fowohl die Zabl der für cine Mehrheit von Wahlen, als auch die Zabl der für die Provinziallandtagswahl allein abgegebenen Stimm-

Die Stimmzettel, über deren Gültigkeit oder Uvgültigkeit der Wablvorsiand Beschluß fassen muß, sind mit fortlaufenden Nummern p versehen und der Niederschrift beizufügen. In der Niederschrift ind die Gründe kurz anzugeben, aus denen die Stimnuettel für gültig

._ Wenn ein Stimmzettel wegen der Beschaffenheit des Umschlags für ungültig erklärt worden ist, ist auch der Umschlag anzusließen

: Auf die Wahlen zu den Kreistagen finden die Bestimmungeñ für „die Wahlen zu den Provinziallandtagen, abgesehen pon den jih

zichenden Vorschriften, sinngemäße 1. In den- Bescheinigungen na d 19 Ziffer 2 ist darzutun, daß

“e Für mebrere mit der Kreistag8wahl gleiGzeitig ftlattfindende Wablen oder Abstimmungen abgegebene gemeinsame Stimm- zettel, über deren Gültigkeit oder Ungü L i vom Wakhl- « o Bes : en bs. 2), sind der

Niederschrift über die Provinziallandtagswahl. beizufügen. In

ie Al ogau ist ein entiprechender er Stimmzettel angibt, zu

3. Die Ermittlung des Wakblergebnisses erfolgt unter Beactung

a) Der Wahlaus\@uß ermittelt die Verteilungszabk und ver- : 1 3 esa

die Wablvors{läge. Er stellt auf Grund dex n, but

vorgenommenen Verteilung die Namen der Gewählten und

ablkommissar benachrichtigt die Gewählten pon der auf sie gefallenen Wabl und fordert \ie auf, ih binnen Zuftellung der Nachricht über die An- | abl zu erflären, Die Wabl gilt als angenommen, wenn innerbalb dieser Frist feine

gilt als

owie die Zahlen der inégesamt und der

r Wakbk geltenden Stimuzettel voneinander getrennt un WahlnoriGlägen sondert, fowie rie Umschläge bis zum Ende 9 Wahlhandlung au Me Die gleichzeitig fortlaufend vorge,

lung ergab, daß é “7 * D taertet gemeinsam für beide Wahlen *), .+ -+ Stimmzettel einzeln fürdie Proviziallandtagswaß[ ») ,- .. Stimmzettel einzeln für die Kreistagswahl *) ,

Auf Grund des § 26 des Gesetzes, betreffend die Wahlen | abgegeben worden waren. gen und zu den Kreistagen, vom 3. Dezember 1920 (Geseyjamml. 1921 S. 1) wird die Wahl- ordnung für die Provinziallandtags- und Kreistag8wahlen vom s1. Dezember 1920 (Gesezsamml. 1921 S. 8) wie folgt

b) auf S. 33 der Geseßfamn lung: Ziffer 4 erhält folgende Fassung: S 4. . 7. . Stimmzettel, weil sie mit einem unzulässyey - Kennzeichen versehen waren. z D O L ), iffer 7 erhält folgende Fassung: w N Stimmzettel, weil sie Namen aus versiedenen Wahlporshlägen oder Bezeichnungen « versiédener abl,

. , *Provinziallandtagswahl é vorshläge für die Kreistag *) enthielten, - Nr. der Anlagen: .….… 1

Hinter Nr. 7 ist eine neue Nummer 8 folgenden Woertlauts einzuschalten: E O S

S e Stimmzettel, weil sie gleichzeitig die Bezeichnung

“bon Wahlvorsh!ägen oder Namen aus Wahlvorschlägey _, Provinziallandtag&wahl T us n e für die arge vas ) un A ere mit ißr ‘verbundene Wahk oder immung enthielten und nj erfennen ließen, auf welche Wahl jih der einzelne Wahl vorshlag (Name) bezog. Nr. der Anlagen: ..….…. D

Die Nummern 8, 9, 10 erhalten die neuen Nummern 9, 10, 11,

Die neue Nummer 11 (bisher 10) crhält folgende Fassung:

11. . . Stimmen, weil in einem Umschlad unzulä iger

ProvinziallandtagAvahl Kreistagswahl waren: Nr. der Anlagen: . ./,. . ®). : ‘9 Hinter Nr. 11 (bisher 10) ift cine neue Nummer 12 folgende Wortlauts einzuschalten: ; D I S Stünmen, weil die Aufschrift des Stimmzettels iy Widerspruche mit dem Aufdruck des Umschlags ftand; Nr. der Anlagen: .……..®), H Die bisherige Nr. 11 erhält die neue Nr. 13. i In der enes Zeile von unten ist die Ziffer. „11* dur „13 zu ersetten. « ; Am Fuße der Seite ist folgende Fußnote anzubringen :

**) Das Unzutreffende ist zu dur{stréichen.

c) auf S. 34 der Gefezsammlung: i Im zweitenAbsaze sind in der drittenZeile hinter demWorte, Wabl,

nieders{rift" die Worte „für die El Ep 0 einzufügen, Am Fuße der Seite ist folgende Fußnote anzubringen: *) Das Unzutreffende ist zu durdhstreichen. d) auf S. 35 der Gesegsammlung:

**) Tautende Stimmzettel enthalten

Wahlniederscrift“ durch vie Worte „der Waklunieder\crift

: Provinziallandtagswahl , j für dic E *) zu-erfeyen, Berlin, den 18. Januar 1921. E : / Der Minister des Jnnern..

„Sepering.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst n Umd Volksbildung att

_ Die Wahl des Leiters der bisherigen. städtischen höheren Máädchenschule in Rinteln Zours zum Direktor des städtischen Lyzeums in Rinteln ist namens des Preußischenæ@Staats- ministeriums bestätigi worden.

(Fortsehung des Ymtlichen in der Ersten Beilage.)

__ Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Gestern fand in Hannover im Ständelhause unter Betei- ligung von Vertretern des Reichswirtfchaftsminisieriums, des Preußischen Handelsministeriums, der Landesbehörden und der Wirtschastsvertretungen Niedersachsens eine Niedersächsisce Wirtschaftskouferen z statt, die der Frage dex Neuordnung der Wirtschaftsverfassung, insbesondere der Abgrenzung von Wirtschaftsgebieten gemäß 8 165 der gielchävecfassung, galt. Die Anwesenden {losen sich einhellig ciner Enischließung an, in der u, a. gefordert wird, daß zu Wirtscha\tsbezirken die- lenigen Landesteile zammeatusdliehen sind, deren Erwerbs- tânde sih dur fultar- und wirtshaftsgeschichtlihe Bande als zu cinem Wirtischaftsgebiete verbunden fühlen, ferner, ‘daß einem Bezirkswirt\ck;æftsrat auh gewisse Zustöndigkeiten gegen- über den Verwaltungsbehörden übertragen verden,

Nach einer Entscheidung von interalliierter Seite verlieren ersonen dadur, daß sie bereits án der Abstimmung in stpreußen teilgenommen haben, nicht die Abstim- munñgsberechtigung in Oberschlesien, wenn fie seit 1, Januar 1904 ohne Unterbrehung im Abstimmungsgebict gewohnt haben.

Bayern. : L:

In der gestrigen Sizung des Landtages hielt vor Ein- tritt in die Tagesordnung der Präfident Königsbauer anläßlih des 50jährigen Bestehens des Deutschen Nei chs eine Ansprache, während der die Kommunisten und die Abgeordneten der U, S, P. den Saal verließen Der Präsident gédahte insbesondere der geknechteten Brüder im béseptén Gebiet und in Oberschlesien, die auf den Tag drängen, an dem fie ihr Deutschtum bekunden können.

Sachsen.

1 Beginn der gestrigen Lan dtaas\iß ung gedachte der Präsident Fr äsdorf des Srukatumalie bel Oelani , widmete den Toten und Verleßten herzliche orte des Mitgesthlo und teilte mit, daß der Landtag bei der Beerdigung der Opfer si vertreten lassen werde. Anfchlicßend drücktte der Minister- präsident B wck* dav Beileid der sächfischen Regierung mi! den / Opfern des Grubenunglücks aus. Nach den bisherigen Fest

| der die Stéäwmzettel, die für mehrere Wahlen galten, und die nur |

ste ungen sei dag Ungli ledigli ; lagender Wetter zurüzuführen e s auf die Entladung L gends

Meife mehrere auf verschiedene Wahlvorichläge für dj -

Im zweiten Absatz fino in der zweiten Zeile die Worte „dieser

D -

MeckXlenburg- Seswerin.

Der Landtag hat gestern einstimmig einen Nulkraz an- genommen, nah dem die Wahlperiode des Landtags am 15. März 1921 beendet sein solle, und ferner qr Vlesèn, daß zie Neuwahlen zum Landtag und die erftmalige Wahl der Amtsvertreier gleihzeitiga am Sonntag, den 13. März 1991, stattfinden tollen.

Lippe.

Das noch ausstehende Mandat zum Landtag háben die Mehrÿeitsfozialisten bekommen, so daß diese Vaxtei aht Man- hate gegen elf im alten lippischen Lar%fag besigt.

Oefterreich.

Der Präsident Dr. Weiskirhner erbffnete die gestrige Sibung des Nationalrats mit einer Ansprache, die dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge lautet:

I glaube, einer gemeinsamen Herzenspflicht aller Parteien des hohen Haufes zu entsprechen, wenn ih zit Beginn unserer beutigen Sitzung deé 18. Januar getenke, an welchem Tage stch vor 50 Jahren die Cinigung der deutschen Stämme zum ‘Deutschen Rei ch vollzogen hat. (Das Haus erhebt ic.) Jahr- hundertelang haben dic Lande, die. wir jeßt im Nationalrat zu ver: treten berufen find, zu derm Sat des Römischen Neiches deutidber Natiga gehört. Durch tüns S Hauptstadt ien mit geringen UÜnterbreMungen die Haupt- stadt des amen Deutschen Reiches. Auch als das Nei in den Deutschen Bund fich umgeftaltete, blieben unfere Vorfabren in der Staatengemeinschaft, bis der Kamyf 1m die Vorßerrs{Gaft die voli. then Bande zerriß. Unseren Volksgenossen im Neich gelang die staatliche Vereinigung, naGdem wir Deutschen in Oesterreich bas Trag- aerüst einer Großmacht von vielen Nationen geworden waren. Jn dieier Stellung baben wir unfere bistorishe Mission unentwegat erfüllt. Das Geichick® des Weltkrieges hat die Bande der alten Monarchie gelöst und cinen Teil der Deutschen Oesterreichs in einem Zwangsfrieden in die Republil Defterreih vereinigt. Die volitishen Fragen, die unfer Land durh ein Jabrtaufend mit dem alken Deutschen Reich verbanden, fonnten zwar gelöft werben, niemals aber bat die kulturelle Einheit zwischen uns und dem Dentschen Neike aufgehört. (Zustimming.) Der Tag des 18. Januar, dessen 1nfere Stammcsbrüder im Netiche fn webmütiger Freude gedacten, bewegt mit ganzer Macht auch unsere Herzen, die wir mühselig und leidend, getrennt von unferen Volkégenosfen, {ragen müssen. Der Reichévräsident bat in seinem Denkwort anläßtih dicses Tages auch unser und unferer Leiden gedacht. Ich danke ihin von diefer Stelle für seine warn- füblenden Worte. Mit nie verlöï{endem Dank find wir der werk- ütigen Beweise bilfbereiter Gesinnung eingedenk. beren wir in {werter wirtschaftlider Lage durch das Reich teilbaftig wurden. Tie vorbilblîheu Eigenschaften des Mutes, der Pflichttreue und der Arbeitiamkeit, wie sie dem getamten deutschen Volk zu eigen sind, werden und neüssen uns zum Ziel des Srfolges füßren. Wix bofen zuberfichtfich, daß die Zukunft dem Reih und uns in Oesterretch die Crfsetlung unserer Herzenswünsche bringen- wird. (Zustimmung.) In dieiem Sinne bitte ih um die Ermädbtigung, aus Anlaß des Gedonftages der Gründung des Reiches den Deutschen Reichstag und den Reichspräfidenten bert namens des österreichischen Nationalrates beg cüßen zu dürfen. (Lebhafter Beifall und Händeklatscen).

_— Zu Vegiun der gesiern unter dem Vorsig des Präsidenten

Dr. Dinghofer abgehaltenen Sißung des Verhandes der

Abgeordneten der Großdeutishen Volkapartei - hielt nah einleitenden Worien des Vorsißenden der Abgeardnete Prafessor Dr. Zeidler eine Gedenkredo anläßlih des s0iährigen Bestehens des Deutshen Reiches. Pro- fessor Zeidler führte aus, daß Bismarck, der größte Führer bes deutschen Volkes, das Werk der Einigung unseres Volkes begonnen und beinahe vollendet habe. Die Pflicht eines jeden tinzelnen sei es, an der Erreichung des hohen Zieles mit allen Kräften mitzuwirken. Der Vorsißende des Verbandes beantragte unter einhelliger Zustimmung, nachfolgendes Telegramm an den Reichspräsidenten zu senden: j

Der Verband der Abgeordneten fowie die Neichsparteilcitung der Großdeutshen Volkspartei in Oesterrei entbieten anläßlich des Ge- denkens der vor 50 Jahren erfolgten Gründung des Deutschen Reichs dem deut\chen Volk ihre brüderlihen Grüße. Troß des Unglücks, das über das deutîde Volk bereingebrocen ift, wurde die Einheit des Reichs nit erschüttert. So |Gmerzli wir auch den Verlust deutscher Debiete empfinden, des Reiches Kern blieb erhalten, und mit den ab- gesvlitterten Teilen streben auch wir Deutsche in Oesterreich zum Ganzen. Wenn auch unfer Staat beute neh außerhalb der Neicks- gronze liegt, so {lagen dvch unsere Herzen in heißer Glut dem aroßen deutschen Vaterland erttaeaen, in dem allein die deutsch-ssterreichi}che Vebölkerung ihre endgültige Heimat -erblickt.

Großbritannien und ZJrland.

Vorgestern ist vom Handelsamt dex Wortlaut des Ent- wurfs für das Handeläabkommen zwischen der briti- shen Regierung und der russischen Näteregierun g veröffentlicht worden. Die beiden wichtigsten Punkte beziehen sh laut Meldung des „„Wolffschen Telegraphenbüros“ auf die Ernennung britischer - und russisher offizieller Agenten, die unter anderen Privilegien Befreiung von Verhaftung und Durchsuchung - genießen, und auf die Garantie der britischen Regierung aègen die Beschlagnahme des russischen Geldes. Dem Abfommen ist hinzugefügi ‘eine „Erklärung über die Anerkennung von Forderungen“. in der beide Parteien be- stimmen, daß alle Forderungen, die von irgendeiner der Varteien oder ihren Untertanen gegen die andere Partei mit Vezug auf Besiz oder Rechte oder mit Bezug auf Ver- eitungen eingegangen wurden, von den augenblicklichen oder tüheren Negierungen beider Länder und Narieien noch in

emem neuiralen allgemeinen Vertrage behandelt werden sollen, der die wirtschaftlichen und politijchen Beziehungen beider &%

Wnder regelt,

Frankreich i Sih s Veber die gestern vormittag abgehaltene, Sißung der Pariser N onferén: iff eine amilie Mitteilung ausgegeben worden, die besagt, man habe sich mit den Maßnahmen be- \häftigt, die ergriffen werden sollen, um in kürzester Frist der ernsten Lage, in der Oesterreich fich befindet, begegnen / u fönnen und um setne Wiederherstellung zu sichern. Die von den englischen, italienishen und 1ranzösischen Finanz- \achverständigen vorbereiteten Pläne wurden geprüft und \hließ- lih be\chlossen, eine fleine Kommission einzuiegen. der angehören t Frankreich der Minister Loucheurx, für England Sir Robert Horne, für Jtalien Giannini. Jhre Aufgabe besteht darin, le iofort zu ergreijenden Maßnahmen der Mächte zu stubieren. Der Ausschuß hat bereits gestern nathmittag ieine erste Sipung Eetehalien und wird seine Arbeiten L aae f a S

icheidungen vor Beendigung der Konjerenz getroffen werd lönnen, Nach def amtliches Bericht über die Nachmittags-

sißung hat die Kontevrenz beschlossen, in * allernächster Zeit -in ondon eine Konterenz alliierter Delegierter einzuberufen, an

der Vertreter von Griechenland und der Türkei “teilnehmen sollen. um zu ciner Negelung der Drientfrage zu gelangén.

Wie der „Temps“ mitteilt, baben die militärischen |-

Sachverständigen, die sich mit der deutshen Entwaff-

brbitderte war unsere

Stellung der

| Frage befasse. . Der Präsident der

nungs frage beschäftigen, gestern ihre erste Sißung abgehalten.

m „Matin“ zufolge haben sich die Sachverständigen, nachdem jie zweimal zusammengetreten waren, geeinigt. Für die Auflösung der Einwohnerwehren und die A lieferung des Kriegsmaterials wurden ver)chiedene Fristen festgeseßt, die sich zwischen ein und vier Monaten bewegen.

Nufkrlanv.

Zu dem Pariser Funkspruch vom 13. Januar, der be- rihtete, daß nach. Jnformationen aus Konstantinopel ein französischer Zerstôrer im Schwarzen Meer in der Nähe von Noworossijsk von einem bolshewistishen Fahrzeu angegriffen worden sci, veröffentliht der Chef des Stabes des Kriegsrats der Sowjetrepublik laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes:

Die obenerwähnte Meldung verkehrt die Tatsachen über das Zusammentreffen zwischen dem Sowietrussishen Transportdampfer und zwei französichen Zerstörern, die das russische Fahrzeug in der Nähe von Anapa. angrisfen. Die Tatsache allein, daß das Treffen in der Nähe der russischen - Kiste innerhalb der NReich- weite der Küstenbatterien stattfand, zeigt, welhe Seite sich mit Kampfesabsichten getragen hat. Unfer Transyortdampfer war nah Fahttgeshwindigkeit und Bewaffnung durchaus unfähig für eine Aktion gegen die französischen Zerstörer, und es ist dadur son erwiesen, daß man den verbrecherishen Angriff seitens der französischen Zerstörer zu vershleiern sucht. Die Umstände des Zusammentreïfens lassen unbestreitvar erkennen, daß das russische Fahrzeug nit die französishen angegriffen hat, sondern daß _das Gegenteil der Fall war. Nur die Verteidigung unserer Küsten- batterien und das beständige Fahren im flachen Wasser retteten unser Stif vor völliger Zerstörung.

Die Moskauer „Jsvestija“ veröffentlicht Depeschen aus Tomsk, nah denen das ganze Personal des revolu- tionären Komitees von Sibirien vor Gericht gestellt wurde, um wegen der Unterhaltung geheimer Be- iehungen- zu Japan abgeurteilt zu" wèrden. " Auf Grund «s Urteilässpruhs des Gerichts seien der Präfident des repolutiouären Komitees Krasnostshekom und fünf andere Mit- glieder des Komitees erschossen worden; sechs andere An- getlagte wurden zu lebenslängliher Zwangsarbeit verurteilt, drei wurden freigesprochen. i

Schtveiz,

Die „Schweizerische Depeschenagentur“ . erfährt von zu- ständiger Seite, daß die- französishe Botschaft vor einigen Wochen beim politishen Deyartement angefragt hat, welche Schweizerische Bundesrat gegenüber dem offiziellen Durchtransport von Völkerbundstruppen nah dem polnisch -litauishen Abstimmungsgebie einuchmen würde. Das politische Departement hat die Frage dem Eisenbahndepartement unterbreitet zur Be- gu'achtung der technischen Seite eines solchen Durch- trangaports. Die Verhandlungen tin dieser Angelegenheit sind heute noch nit vollständig zum Abschluß gekommen. Der esamte Bundesrat hat sich mit der Frage bisher noch nichtt cfaßt und hat dazu auch noch feine Stellung genom men. Dagegen steht das politische Departement auf dem Stand- gas daß dem Durchtranspori solcher Truppen, die keine riegerishe, sondern im Gegenteil eine friedlihe Aufgabe zu erfüllen haben, in bas Abstimmungsgebiet von Wilna oder auch von Oberschlesien vom Standpunkt der s{weizerif chen Neutralität aus nichts entgegensteht. fi

Die englische’ Regierung “hat dem Völkerbundsrat davon Mitteilung gemacht, daz Armenien sich in der Ge- walt der russischen T befindet, und deshalb vorgeschlagen, daß der amerikanische Vertreter in Konstantinopel „sich im Ein- vernehmen mit den Vertretern dex alliierten Mächte mit der ersten Völkerbunds- versammlung hat daraufhin telegraphish den Präsidenten Wilson hiervon in Kenntnis gesezt. Wilson antwortete, wie das Generalsekretariat des Völkerbundes bem „Wolff- schen Telegraphenbüro“ zufolge mitteilt, daß er es faum für möglich halte, daß dexr amerifanische Vertreter in eigenem Namon in dieser Sache vorgehe, . An den Schwierigkeiten in

Armenien und der “Tätigkeit der kemalislishen Banden

sei der Vertrag von Sèòvres schuld, den einige von den betroffenen Mächten nicht befolgt haben, und den durch- zusezen- den Alliierten nichi gelungen sei. Jm wesentlichen aber bilde die beklagenswerte Lage Armeniens nur einen Teil des großen rufsishen Problems. Dieses Problem könne nur gelöst werden durch einheitlihes Zusamnen- arbeiten der Hauptmächte. Die neuen Staaten, die aus dem alten Rußland hervorgegangen seien, kämpften noch um ihre Existenz. Sie rüsteien mcht ab, weil sie cinen Angriff Zowjeirußlands befürhteten. Die Sowjetregierung ihrerieits sage, daß sie neue Angriffe zu befürchlen habe. Nun sei es flar, daß die fleinen Nandftaaten nit daran denken können, das große Nußland anzugreifen, wenn sie nicht durch den

Beistand der großen Nationen dazu aufgefordert würden. Die

canditio sîne qua non eyer Beruhigung und Ordnung der Verhältnisse áre A: die feierliche Ankündigung allec Großmächte, worin fie sih verpflichteten, die schwierige Lage Rußlands nicht auszunutzen, seine terri- toriale Jutegrität niht zu verlegen, Rußland weder selbst anzugreifen noch einen Angriff Rußlands zu unterstüßen. Damit hätten fie den gegenwärtigen Nachbarn Rußlands erklärt : Jhr seid von ihm nicht bedroht. Damit wäre wenigstens die Verantworlichkeit für jeden neuen Krieg, der an den neuen russishen Grenzen entstehen könnte, flargestellt. Wenn die im Völkerbundsrat vertretenen Mächte diesem Stand- punkt ihre moralische und diplomatisce R, geben würden, so würde er seinen pertönlichen Delegierten Morgen- thau beauftragen, sofort abzureisen.

Lettlaud.

Die lettische vexfassunggebende Versammlung ift gestern zu ihrer dritten Tagung zusammengetreten. i

Die lettisch-litauiihe Grenzkommission hat die übereinstimmenden es und litauischen Karten der Grenzzone geprüft, womit die theoretishen Debatten über die Grenzen als beendigt betrachtet werden. Die Vollkommission

„wird die Sigungen nichi vor dem 1. Februar wiederauf-

nehmen, und in der Zwischenzeit werden die Unterfommissionen das Material vorbereiten und UntersuWungen an Ort und

. Stelle der sirittigen Gebiete vornehmen,

Litauen.

Jm Zusammenhang mit der Pariser Konferenz der Ministeryräsidenten, auf der auh die litaui)ch- olnishe Frage Mhandel werden soll, haben sich der litauische Finanzmiflisier und dèr einstweilige Vertreter Litauens in England nah Paris begeben. -

Affien. G dh

Die „Times“ meldet aus Teheran, daß die Bolsche- wisten die Stadt Nescht verlassen haben und sich anschicken, Enseli zu räumen. ;

„Reuter“ meldet aus Allahabad den Ausbruch neuer Unruhen im Tyzabad- (?) Bezirk. An den Demonstrationen nahmen etwa 10 000 Personen teil, und Tausende ziehen nah Tyzabad in der ausgesprochenen Absicht, die Polizei zu ver- treiben. Die Lage wird für ernst angesehen.

Parlautentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ift der Entwurf eines Gesehes zur Entlastung der Gerichte nebst Begründung zugegangen.

Wie in der Begründung ausgeführt wird Haben die Geschäfte der Gerichte, And war gleidermaßen ter Bivil- und der Straf- gerihte, fowie die Geschäfte der Staatsanwaltschaften seit der Bc- endigung des Krieges ständig zugenommen. Schon jeßt sind Gerichte und Staatêanwaltschaften vielfah in einem Umfang belastet, der er- heblid über das hinausgrht, was von ibnen vor dem Kriege zu leisten war; dabei ift ein weiteres Steigen der Gescäftslast wahrscheinlih. Dietem An- f{chwellen der Arbeit sind die Justizbehörden auf die Dauer nicht mehr gewachsen; die immer mehr zunehmende Ueberlastung muß

\chließlich eine geordnete Rechtspflege überhaupt in Frage {teller

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Insbesondere leiden unter diesen s{wierigen Verhältnissen auc dic Stratienate des Neichsgerichts und die Reichsanwaltschaft; bei der NReichsanwaltshaft kommt neh hinzu, daß ihr dur das GeseF zur Verfolgung von Kriegsverbrehen und Kriegsvergehen vom 18. De- zember 1919 (NGBL S. 2125) eine weitere arbeitöreiche Aufgabe ¿ugewiesen worden ist,

Die bisher zur Entlastung der Gerichte getroffenen geseß- geberiïGen Maßnahmen haben gegenüber der ftändig sich ver- [{chlechternden Geschäftslage nur eine vorübergehende Erleichterung bringen fönnen. Eine Vermehrung der Zahl der Begmten bei den Justizbehörden kann aus mebr als einem Grunde uicht in Frage kommen. Sonach bleibt nichts auderes übrig, als burch erneute weitergreifende geseßlidie Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Diese Maßnahmen, die der Entwurf sowohl für die Zivil- unv Strafgerichte wie für die Staatéanwaltshaften vorschlägt, müssen sih auf das unbedingt Gebotene beschränfen und mit Beschleunigung getroffen werden. Alle grundfäglichen Fragen über die Verfassung der Gerichte und das Verfahren find ausgeschieden und einer späteren Lösung dur eine bereits in Vorbereitung befindlihe umfassende Justizreform vorbehalten. Dieser darf jetzt nicht vorgegriffen werden.

Bon der Ueberlastung werden vor allem die Kollegialgerihte und die bci ihneu bestehenden Staatzanwaltschaften betroffen, Der Grund dafür liegt außer in dem Steigen der Kriminalität in der zunehmenden (Fntwertung des Geldes. Die Bestimmungen des Gerichtêve: fassungê- geleßeé, wonach einfaher Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Sachbeshädigung zur Zuständigkeit der Schöffengerichte gehören, wenn der Wert des Geftohlenen, Unterschlagenen oder des font angerichteten Schadens 150 Æ nit übersteigt, haben durch das Siuken des Geldwerts den größten Teil ihres Anwendungs- gebiets verloren. Auch die durch das Gesch vom 8. April 1920 (NGBl. S. 499) getroffene Abgrenzung der Zuständigkeit in bürgerliden Nechtsöstreitigkeiten entipricht uit mebr der beutigen wixtschaftlilen Lage. Infolgedessen sind zahlreiche Sachen, die ver dem Kriege von den ÄAmtsgerichten und den Söffengerichten erledigt wurden, an die Landgerichte und landgeribtlihen Staatéanwaltschaficn abgewandert. Um hier Abhilfe zu schaffen, fchlägt der Entwurf vor, die Wertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte in bürgerlichen MNechtöstreitigkeiten und der Schöffengerichte auf 3000,46 zu erhöhen. Gleidzeitig foll die Berufungégrenze, welche die Verordnung zur Entlastung der Gerichte vom 9. September 1915 (RGBl. S. 562) für Urteile der Amtsgerichte in bürger!iden Streitigkeiten eingeführt hat, ebenfalls mit Nückficht auf die seitdem eingetretene Geldentwertung von 50 4 auf 500.4 hinaufgeseßt werden. Hierzu ift darau eiten daß für das Verfahren der Gewcrbe- und Kaufmannsgerichte die Berufungsgrenzen von 100 4 nund 300 4 inzwischen sogar auf 1009 4 hinaufgesegt worden find.

¡zur das Straiverfahren bedeutet die Erböbung der Wertgrenze im Grunde nur eine Entlaftung der landgerichtlihen Staatsanwalt- schaften; denn die Straffammern wurden nah dem Geseze vom 21, Dftober 1917 ohnehin mit den jeßt den Shöffengerichten aué- {ließli zugewiesenen, Vergehen faum noch befaßt. Dagegen wirkt ein weiterer Vorschlag i t r zugunsten der Strafkainmern und der Staatsanwaltichait. Der Entwur! empfiehlt, die Aburtcilung von Diebstahl und Betrug, bei denen der Wert des Gestoblenen oder der Schaden 3000 4 nicht übersteigt, den Schêffengerichten auch dann zuzuweisen, wenn es sih un s{chweren Diebstahl, Rückfalldiebstahl oder Nüdctfallsbetrug handelt. Der Uniftand, daß ein Diebstahl oder ein Betrug im Nückfall begangen worden ist, orshwert die Be- urteilung des Tatbestandes weder nah der rechtlihen noch nach der tatläclichen Seite; die Vechtsfragen, die sih bei dem {weren Diebstahl ergeben, find dur die Rechtsprehung vollfemmen getlärt. Jm übrigen versßlehtert {ih die Rechtslage des Angeklagten nicht dadur, daß er vor dem Schöffen- gericht abgeurteili wird; denn Hand in Hand damit geht die Gewährung der Berufung. Andererseiis if gerade davon, daß diefe Straftaten nicht mehr auêihließlich vor die Strafkammern ge- hören, eine besonders wirfiame Entlaitung der Straifammern zu er- hoffen. Die Entlastung der Straffkaunuern von erstinftanzlichen Sachen kommt aber von felbst auch den Strafîcnaten des Reichsz gerihts zugute. Denn wenn die Strafkammern mit cinem großen Teil der bisherigen erstinstanzlihen Sachen künftig nur noch als Be= rufungsgerichte befaßt werden, so gelt die Nevision in diesen Fällen - an die Dberlandesgerichte. : s

Wird die Zuständigkeit der Schöffengerihte ausgedehnt, so verz ringern sih damit, wie bereits erwähnt, auch die Geschäfte der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten. Um hier nech ein Weiteres zu tun und zugleich bei den mt8anwaliscaften cinen Aus gleih für die mit der Neuordnung - verbundene Mebrbelastung zu \chaffen, fchlägt der Entwurf vor, den Kreis der Privatklagevergeben auéêszudebnen. Im einzelnen folgt er dabei dem Entwurf eines Geleges A den Mechtsgang in Strafsachen (Drucksachen des Neitsrats 1919 Nr. 296), .

Eine weitere Enilastung#maßnabme von allgemeiner Bedentung \{chlägt der Entwurf por, indem er teils unmittelbar, teils in dex Form einer Ermächtigung an die Landesiustizverwaltungen dem Gez rihtéscreiber cine große Zahl von Geschäften zur selb Lar Er- ledigung zuweist, die zurzeit der Nichter erledigen muß. Es bandelt sich dabei !nn Geschäfte, deren Erledigung schon jegt fast allgemein der Gerichtä\hreiber vorbereitet. Die Regelung bedeutet vor allem eine Entlastung des Amtsrichters, deren er zur Bewältigung der ibr dur den Entwurf neu zugewiesenen Arbeit dringend dedar?. 2

Ferner ist dem Neichstage der Entwurf eines Wehrgeseyes nebst Begründung zur Beschlußfassung zug&

angen.

G ‘Die Wehrverfassung des Deutslßen Reichs muß, wie in dae Dos gründung bemerkt wird, in Ausführung des Artikels 79 der D

verfassung und fn Uebereinstimmung mit dem Teil! V dexr Be- stimmungen des Beriehee Vertrags sund dem Abkommen in Spaa neu geregelt werden. Um- ein einbeitliches Ganzes zu s{afen, find die Bestimmungen des Geseyes üder die Wicdaffung der allgemeinen Wehrpflicht und die Fgeiung der Dauer derx Dienstverpflihtung vom N. August 1 in das vers liegende Geseg übernommen worden, Die allgemeine Wedrvilidt, gie natürliche der geichichtliden und freîdeitliden & Ea dos deutichen Volkes entsprecbende Wedrverfassung, die jedem Deutschen in Fleisch und Blut übergegangen. wax, ift gemäß Autike! 173 jeves Bertrags au erfogen dur cine au Lngst überwunden gealaudte Zeiten erinnernde Werbung von langdienenden freiwilligen Soldaten. Diese grundlegende Aenderung erfordert eine entsprechend durdgreifeude

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