1921 / 22 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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rihten herbeizuführen.

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ih es für zweckmäßig und wünschenswert, ja, ich möchte weiter gehen, für notwendig halte, daß die Shwurgerichte sich aus allen Kreisen unseres Volkes zusammenseßen. Jh möchte au bezüglich

‘der übrigen Gerichte fordern, daß unsere Ritter die engftj

Fühlung mit dem Volksleben haben, fie sich nach Möglichkeit au allén Kreisen des Volkes rekrutieren, daß die Gelehrtengerihte in

‘Verbindung stehen mit Laienrichtern, um dadurch wirklih eine

enge Verbindung zwischen dem Volk8empfinden und unseren Ge- Aber, meiue Herren, so weit zu gehen, unfere Gerichie auf eine völlig andere Basis zu stellen, dann Volkswahlgerihte cinzuführen, davor würde ich dringend warnen.

Das würde kein Umbau, das würde kein Fortschritt sein, sondern

das würde s{chließlih der Ungerechtigkeit Tür und Tor öffnen. (Zustimmung xechts.) Der Halt unserer ganzen Rechtsprehung ist do lezten Endes das gelehrte, beamteie Richtertum, und dabci müssen wir bleïben. (Sehr gut! bei der Deutshen Volkspartei.)

Wir können wohl wünschen, daß unsere gelchrten Richter vielleicht

noch mchr mit dem Volk in Verbindung treten, mehr Fühlung mit dem Volksleben bekommen. Das ganz gewiß, meine Herren, aber von dem gelehrten, beamteten Richtertum zu abstrahieren, das muß ich unter allen Umständen ablehnen. (Sehr rihtig!

-rechts.)

Es wird ja jo vielfah auf den gesundeu Menschenverstand hingewiesen. . Er Böune bei riterlihen Entscheidungen ebensogut entsheiden wie der gelehrte Richter. Meine Herren, ganz gewiß ioll der gelehrte Richter den gesunden Menfchenverstand an- ivenden. Worin besieht denn aber gerade die Ueberlegenheit des gelehrten Richtertum8? Sie besteht zum großen Teil darin, daß der gelehrte Richter sich durch sein Berufsstudium das zu eigen gemaÿt hat, was der gesunde Menschenverstand auf dem Gebicte

des ReHts durch die Jahrhunderte errungen hat. Jh frage aber

weiter: wie sollen durch reine Volksgerichte, ohne gelehrte Richter, die ungeheuren Aufgaben erfüllt werden, die an die Gerichts- barkeit unserer Gegenwart gestellt werden? Unsere Richter müssen doH zunächst Kenntnis von dem gewaltigen Rechtsstoff haben, und wie soll jemand, der nit Recht studiert hat, Kenntnis von diesem MRechtsstoff bekommen? Der Rechtsstoff muß aber niht nur mechanisch erfaßt, sondern er muß auch systemätisch und wissen- schaftlichß durchdrungen werden. Das bedarf des weiteren Recht3- studiums. Und \chließlih, meine Herren, ziehen sie die Aufgabe ‘in Betracht, die der Richter in allererster Linie erfüllen muß,

“um unparteüsh, kühl und sahlich auch dann zu entscheiden, wenn

die Leidenschafien des Tages hohgehen! Auch diese Aufgabe kann am besten von einem gelehrten Berufsrihtertum erfüllt werden. Nur derjenige, der durch jahrelange Praxis geübt ist, alle Neben-

_motive in seiner eigenen Seele auszuschalten, kann in der kriti-

schen Situation so fest bleiben, daß das Recht durch seinen Richter- spruch zur Wahrheit wird. (Sehr wahr! rechts.) Wenn ih mih run über die Bedeutung des Richtertums so eingehend ausgelassen habe, so will ih selbstverständlich die übrigen bei der Rechtspflege beteiligten Organe, die Staat3anwälte, die Rechtsanwälte . und auch die Justizamtmänner in ihrer Bedeutung für das Rechts- leben durchaus nicht Hintansezen. Jh erkenne die Bedeutung dieser Berufsgruppen durchaus an.

Habe “ih nun über ‘die Bedeutung: und . die “Stellung des Niéhtertums im allgemeinen gesprochen, davon gesprochen, daß ein gelehrtes Richtertum auch für die Zukunft unter allen Umständen festgehalten werden muß, so will ih mit einigen Worten noh die Ausbildung der Furisten streiscn, die ja in der leßten Zeit vielfah in der Oeffentlichkeit erörtert worden ist. Die Aus- bildung unserer Furisten ist ja vermöge unseres deutschen Staats- rehts in erster Linie Sache der einzelstaatlichen. Kultusministerien und der einzgelstaatlihen Justizministerien. Aber, meine Herren, wenn das Reichsjustizministerium es schon für seine Aufgabe er- achtet, das ganze deutshe Rechtsleben unter seinen Augen zu haben, so kann cs natürlich an der Ausbildung unserer Juristen nicht vorbeisehen. (Sehr richtig! bei der Deutsheu Volkspartei.) Jnfolgedessen haben in der leßten Zeit Besprehungen mit hervor- ragenden Praktikern, Theoretikern und Politikern im Reichsjustiz- amt über die Ausbildung unserer Juristen stattgefunden. Die Aussprachen werden, nachdem Gutachten erstattet worden sind, in der kommenden Zeit fortgeseßt werden.

Die erste Ausbildung unserer Juristen liegt den Universitäien ob. Auch die Frage, wie die Rechtsausbildung auf den Univer- sitäten zu erfolgen hat, ist in vollem Fluß. Seitens der Reich8- justizverwaltung seien au dafür einige Gesihtspunkte angegeben. Mehr als früher die Dinge haben sich übrigens in der leßten Zeit geändert muß dic Anschauung {hon im ersten Rechts- unterriht wirken. Niemals wird ein junger Jurist wirklich Interesse für seine Wissenschaft gewinnen, wenn er nicht die An- schauung vom Rechtsstoff hat. Wie ihm diese Anschauung ver- mittelt wird, ob durch Teilnahme an gerihtlihen Verhandlungen, ob durch- Vorführung einzelner Beispiele gelegentlich der Zebungen, mag dahingestellt bleiben. Es muß weiter intensiv behandelt werden das gesamte öffentliche Recht und vor allem das soziale Ret. Diese Angelegenheiten sind vielleicht bisher zu sehr in den Hintergrund getreten. Wir müssen allergrößtes Gewicht darauf legen, daß die Rechtsgebicte, die unser Volk zu einigen geeignet sind, auf denen namentlich die Wünsche der breiten Ar- beitershaft zur Geltung kommen, daß die Rechtsgebiete, die ganz besonders jeßt in der Entwiklung begriffen sind, shon auf der Urtiversität in gebührendem Maße behandelt werden.

Richtet sich damit das Studium der Universitäten zum großen Teil auf Tagesfcagen, so möchte ih doch als Reichsjustizminister von dieser Stelle aus betonen, daß auch die historischen Studien nicht in den Hntergrund treten dürfen. (Bravo! bei der Deutschen Volkspartei.) Fch bin fest davon überzeugt, daß eine wirkliche Beherrshung des Rechts nur auf Grund historisher Studien zu erreichen ist. (Sehr richtig! bei der Deutshen Volkspartei.) Namentlich muß die ganze Bedeutung unseres deutshen Rechts, die große Bedeutung, die es gerade für die Gegenwart hat, die Tatsache, daß die neue Rechtsentwicklung zum großen Teil auf deutshrechtlihen Rehtsgedanken beruht ih weise auf den Rechtsgedanken der Genossenshafi hin —, müssen alle diese Tat- sachen, die durch den großen Rechtslehrer, der kürzlih feinen 80. Geburtstag gefeiert hat, so sehr gefördert worden sind, den Rechtsstudierenden vor Augen- geführt werden.

Wenn ih hier von derx Bedeutung des deutshen Rechts ge- fprochen habe, so möchte ih doch auch, daß das corpus juris zu seinem Rechte kommt. Der Student muß durch ernste Arbeit einen Begriff von dem Werte des römischen Rechts für die gesamte

Jurisprudenz erhalten und muß ih selbst in die römishen Recht83- quellen vertiefen. (Bravo! bei der Deutschen Volkspartei.) Meine Herren! So muß die Wissenshaft die Praxis vor- bereiten und die Praxis muß mit der Wissenschaft stets aufs engste verbunden bkeiben. Wir können in Deutschland stolz darauf sein, daß unsere Gerichte bisher wissenschaftlih gearbeitet haben. Fch weise namentlich hin auf die Rechtsprehung des Reich8gerichts, das în der Verbindung von Wissenshaft und Praxis so außér- ordentliches geleistet hat. (Sehr rihtig! bei der Deutshen Volk3= parteî.) Wer die Entscheidungen des Reichsgerichts genauer durh- denkt, der wird sehen, wie fein der Zusammenhang mit der Wissen- schaft jederzeit gewahrt ist. (Zustimmung bei der. Deutschen Volks- partei.)

Dabei tritt ganz besonders ein Zug im deutschen Charakter zutage, der uns auf der anderen Seite wieder Schwierigkeiten macht, der Zug, abgesehen von einer rein formalen Jurisprudenz, wie sie in Frankreih von dem französishen Kassationshof geübt wird, au bei formalen Fragen immer auf die Frage der Billig- keit des einzelnen Falles einzugehen. Gerade das Reich8gericht be- müht si, auch in abstrakten Fragen immer dem einzelnen kon- kreten Falle nah der materiellen Seite hin gerecht zu werden, und man kann nur die volle Bewunderung vor diesem Bestreben des Reich8gerichts haben. Wenn uns das Reichsgericht bisher Schwie- rigkeiten gemacht hat, so hat es das nicht durch seine Rehtsprehung getan, sondern die Schwierigkeiten sind dadurch entstanden, daß ih die Aufgaben des Reichsgerihts zahlenmäßig derart vermehrt haben, daß es der Reichsjustizverwaltung kaum mögli gewesen ist, der Ueberlastung Herr zu werden. Aber, meine Herren, das beruht doch leßten Endes auf dem außerordentlichen Vertrauen, das unser deutshes Volk zum Reichsgericht hat. (Sehr gut! rechts.)

Jh sprach schon davon, daß die Reichsjustizverwaltung auch der Wissenschaft Genüge tun wollte, so weit es möglich ist. - Wir wissen sehr wohl, daß das nur in beshränktem Maße der. Fall sein kann. Aber, wo wir der Wissenschaft nüßen können dur Lieferung von Material, duxch Heranziehung der geseßgeberischen Arbeiten, durch Unterstüßung in allen möglichen Einzelfällen, da werden Sie mich auf dem Playe finden. Fch werde mich u. a.,

cine Unternehmung, nämli die Herausgabe einer deutschen Aus- gabe amerikanischer Geseye, die jeßt wegen Geldmangels {wer gefährdet ist, zustande kommt. Was an mir liegt, werde ih tun, um Mittel für diese Kulturaufgabe flüssig zu machen.

Wenn ih nunmehr auf die einzelnen Aufgaben, mit denen si die Reichsjustizverwaltung beschäftigt, eingehe, so möchte ih voraus- schicken, daß die Reichsjustizverwaltung dauernd das gesamte Ge- biet des Rechtslebens beobahtet und dauernd bei allen“ geset- geberischen Arfgaben zum mindesten gutachtlih herangezogen wird. Jch will auf diese Tätigkeit, die das Reichsjustizministerium in weitestgehendem Maße in Anspruch nimmt und so außerordentlich viel Kräfte und Scharfsinn erfordert, nit weiter eingehen. J will sie aber doch berührt haben, um eben die Tätigkeit und die Bedeutung des -Reichsjustizministeriums ins rechte Licht zu seven.

Jh will mih hier darauf beschränken, diejenigen größeren Aufgaben näher zu besprechen, die von seiten des Reichsjustiz- ministexiums_ augenblicklich für - die Geseßgebung.. vorbereitet. werden. Da komme ih zunähst auf die Publikation des Ént- wurfs zu cinem neuen Strafgeseybuch, die vor einigert Tagen hat erfolgen können. t :

Mit dieser. Veröffentlihung, die den Entwurf der Strafrehts- fommission von 1913 und den umgearbeiteten Entwurf von 1919 mit einer eingehenden Denkschrift der großen Oeffentlichkeit dar=« bietet, hat die Bewegung zur Reform unseres Strafrechts, die etwa vor zwanzig Jahren unter Staatssekretär Nieberding eingeseßt hat, nunmehr zunächst einmal eine Etappe erreiht, wenn auch noch längst niht ihren Abschluß. Wann dieser erreicht sein wird, wird wesentlih auch von dex Stimmung des hohen Hauses abhängen. Die Arbeit, die damit, wie gesagt, zu einer Etappe gelangt ist, kann nicht wohl in ihrer Bedeutung für unser gesauztes deutsches Kulturleben übershäßt werden. (Sehr richtig! rechts.)

Das Strafgeseßbuch greift ja ganz besonders in unser gesamtes Kulturleben ein. Die Publikation bezieht si, wie gesagt, zunächst auf den Entwurf vom Jahre 1913, Sie bringi dann wciter den Entwurf vom Jahre 1919, der den Entwurf von 1913 wesentli umgearbeitet hat und vielfa, den veränderten Zuständen Rech- nung tragend, Neues bringt.

Beiden Entwürfen ist eine Denkschrift beigegeben, die im Reichsjustizamt ausgearbeitet worden ist, und die eiaführt in die gewaltigen Probleme unseres Strafrechts. i

Wenn ih ganz kurz den Unterschied dieses neuen Entwurfs gegenüber dem jeßigen Strafreht hervorheben darf, so liegt es darin, daß die Person des Verbrechers, der Zwelgedanke im neuen Strafrecht, sehr viel mehr zur Geltung kommen wird als zurzeit. Während im jegt geltenden Strafreht der Gedanke der Vergeltung, der objektiven Vergeltung vorherrsct, ist auf Grund der modernen wissenschaftlißen Arbeitèn, die in den leßten Jahrzehnten statt- gefunden haben, nunmehr der Zweckgedanke mehr in den Vorder- grund gerüdckt worden, d. h. der Gedanke, daß bei Ausmessung der Strafe in erster Linie die Person des Verbrechers berücksihtigt werden muß, die Strafe auf die Person des Verbrechers abzu- stimmen ist. An diesen großen Fundamentalunterschied knüpfen sih dann eine Fülle von Neuerungen: ein verändertes Strafen- system, die sharfe Trennung zwischen den Verbrechhens- und den Vergehensdeliktatbeständen einerseits und den Uebertretungstat- beständen andererseits usw. Die Entwürfe sind nunmehr der öffentlichen Kritik unterbreitet worden. Die öffentliche Kritik wird ihr Wort zu spre%hen haben, dann wird der Entwurf cines Strof- geseßbbuchs im Reichsjustizministerium ausgearbeitet werden, den gesegebenden Faktoren vorgelegt werden, und schließlih in diesem Hause zur Erörterung kommen.

Wir hoffen, daß gleihzeitig mit dem Entwurf zum neuen Strafgesezbuch auc der Entwurf eines Strafvollzugsgescßes wird vorgelegt werden können. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volks- partei.) Strafgesezbbuch und Strafvollzugsgeseß stehen in engster Verbindung miteinander. Augenblicklih liegt die Strafvollzugs- ordnung wesentlih in den Händen der Einzelstaaten. (Zuruf bei den Vereingten Kommunisten: Das merkt man in Bayern!) Diese Regelung wird sich dur die Neuregelung des Strafrechts ärtbérn, wir werden auch ein Reichsstrafvollzugsgesez bekommen. Fnwice- weit aber nun die einzelnen Vorslhrifter des Strafvollzuges in die Praxis umgeseßt werden können, wird wesentlih von der Finanz-

lage Deutschlands abhängen. (Sehr richtig! bei der Deutschen

um ganz konkret zu werden, zurzeit bemühen, dahin zu wirken, daß

Volkspartei.) Das Strafvollzugsgeseß wird wesentliche Neuerungen bringen müssen. Diesen Neuerungen stehen unsere wirtschaftlichen und. finanziellen- Verhältnisse entgegen. Aber: wir- werden uns deswegen nicht abhalten lassen, das Geseß seinerzeit dem Reichstag vorzulegen, ungeahtet unserer finanziellen Lage. Man kann sih dann damit behelfen, daß man gewisse Partien des Gesetzes, unserex finanziellen Lage eutsprehend, nah und nach: in Geltung treten lassen wird. Darüber“ werben die gésehgebenden Faktoren zu ent. scheiden haben. i : R L In Umgestaltung befindet sich weiterhin unser bürgerliches Recht. - Unser Bürgeliches Geseßbuch: wird, wenn aüch nit grund stürzende Veränderungen zu erwarten haben, so doch einschneidends Veränderungen. Unser bürgerlihes Recht wird sih in gewisscn Punkten den Erfordérnissen der Verfassung anpassen müssen. Das Vereinsrecht wird - umgearbeitet werden: müssen: : Es wixd dann weiter eine sehr einschneidende Aenderung des Rechtes des Dienst: vertrages und des .Mietvertrages ftattfinden. Sie wissen ja, ‘daß cin Arbeitsrecht in Vorbereitung ist. Ein Geseß, das den Mietzins regelt, îjt- gleichfalls in Vorbereitung -ünd wird dem hohen Hause in absehbarer Zeit zugehen. i i E Eingehender Erörterung»; bedarf eine Spezialfrage, die kürzlich. hier durch eine kleine Anfrage im Reichstag angeregt worden ist, die Frage nah Einführung der: Mobiliarhypotheken, der Hypo- theken auf beweglihe Gegenstände. Die. Frage ist juristisch außer: ordentlich diffizil; ich will sie hier nicht vertiefen. Es haben sih für und gegen die Mobiliarhypothek . gewihtige Stimmen, juristishe und wirtshaftlihe Stimmen, laut -gemacht. Die Ex- örterungen in diesen Kreisen müssen noch fortgeseßt werden, che das Reichsjustizministerium zur endgültigen Entscheidung kommer wird. t - : O Dagegen hoffen wir; Fhnen in Bälde ein Geseß über eine. verbesserte Rechtsstellung der außerchelihen Kinder vorlegen zu können. Die Reichsverfassung fordert eine solche; das Reichs justizministerium ist mit der Ausarbeitung eines derartigen Ge- seßes beschäftigt. Die Frage aber, wann Jhnen ein derartiges Gesetz vorgelegt werden kann, hängt mit der Förderung cines andern großen Geseges zusammen, bei dem das Reihsjustizministe- rium nicht {edexrführend ist: des Fugendwohlfahrtsgesezes. Däs JUgendwWohlfahrtsgesez soll auch nah Möglichkeit gefördert wer- den. Das Gesey über die Besserstellung ‘der: außerchelihen Kinder. ist, weséntlih auf dieses Geseß abgestimmt. E Was das Handelsreht angeht, so liegt ja augenblicklih dem Reichstage ein Gesey über die Betriebsbilanz vor. Wir hoffen, dieses Geseß in wenigen Tagen verabschieden zu können. Diese. Gesetz ist gewissermaßen Ausführungsgesey zu dem Gesetz über die Betriecbsräte. Ein anderes Ausführungsgeseß zu dem Geseh übér die Betriebs3räte, das Geseg über die Teilnahme der Betriebsräte. an den Aufsichtsräten, ist im Reichsarbeitsministerium in Ver-. bindung mitdem Justizministerium ‘in Vorbereitung.

wichtige Frage nach Einführung der Kleinaktien. Auch über diese Frage schroeben eingehende "Beratungen innerhalb. des Kreises. des: Justizministeriunrs. 20 As

Das Recht des gewerblichen Eigentums Patentwesen, Ge- brauchsmusterwesen, Warenzeichenwesen' wird -.in- absehbaw Zeit weitgreifendèn Aenderungen éntgegeugehern.. Es liegoit, wäs| diese Gesege angeht, bercits Gesezentwürfe aus dem Jahre 1913 vor, Diese Gesezentwürfe sind aber inzwischen ‘durch die Zät überholt * worden; fie werden eingehend umgearbeitet - werden müssen. Jch néhme aber an, daß die Vereinfachungén, die in Patentverfahren durch die Bekanntmachung vom 9. März“ 1917 eingeführt worden sind, au bei den kommenden Gesetzen bestehen bleiben werden. Ea A

Die wichtigste Frage, jedenfalls - die - wichtigste Frage nében dem neuen Strafgeseßbuch, ist nun dié Umgestaltung unser Prozeßrehts, die Umgestaltung der Strafprozeßordnung, der Zivilprozeßordnung und der damit in Verbindung stehenden Gé- rihtsverfassung. Diese drei Geseye sind dur die große Justiz reform der siebziger Jahre eingeführt worden, seinerzeit einheitlih in den siebziger Fahren ausgearbeitet worden und einheitlih am 1. Oktober 1879 in Kraft geseht worden... Die Geseße haben scuter- zeit einen außerordentlichen Fortschritt bedeutet. Jeht sind sie doch aber in wesentlichen Teilen überholt. Die Gescßze nament- lih die Zivilprozeßordnung sind formal-juristisch außerstdént-

weniger Wert auf formal sharf konstruierte Gesete, die bisweileir

Béèsete, die den Tatsachen möglichst gerecht werden und den Richter besähigen, in \{chneller, leichter, wenig kostspieliger Weise deit Prozeß zu Ende zu. führen; (Sehr. richtig! bei den Deutschen

aufgegriffen werden, und unter diesen Gesichtspunkten sind die. großen Reichsjustizgeseve aus den sicbziger Fahren grundlegeid umzuarbeiten. (Sehr richtig! bei den Deutshèn Demokraten, bei der Deutschen Volkspartei und bei den Deutshhnationalen.) Die Umständlichkeit unseres Prozeßverfahrens hat zu lichen Mißhelligkeiten geführt und unsere Fustiz geradezu

sprechung, die abgewandert ist (sehr richtig! rets), sondern au. für die Justiz, die ‘geblieben ist, und leßten Endes für unser ge“

bei der Bayerischen Volkspartei und rechts.) Der fortwährende Ausbau der Sondergerichte führt zu Komplikationen, die unt? allen Umständen auf die Daner vermieden und abgebogen werdet müssen. Bayerischen Volkspartei und rets.) Er führt zu einer auße. ordentlichen Zersplitterung unseres gesamten Rechtslebens. Wenu die einzelnen Gerichte vvneinander keine Kenntnis mehr

den Deutschen Demokraten und bei der Bayerischen Volkspartei) Dabei wird eine Unzahl vou unnötigen- Kräften verbrauht. Dit ganze Geseßgebung muß darauf gehen, ‘Kräfte zu sparen, Kräftt zu konzentrierèn, alles möglichst einheitlich und durchsihtig zu E stalten. (Sehr richtig! bei der Bayerishen Volkspartei.) Je mes Sie aber Sondexgerihte machen, desto unübersichtliher und kom | plizierter mahen Sie die Geseßgebung. Unser gesamtes Retht- leben“ muß einfach und klar sein; denn nur so können wir den ungeheuren Aufgaben, die béim Wiederaufbau Deutschlands and

unjerem Rechtsleben gestellt sind, gerecht werden. (Sehr !

Von handelsrechtlicher Bedeutung is auc .die wirtschafilih F

lih scharf konstrüiert. Meine Herren, in der Gegenivart legt uan

mit ‘einem sehr s{chwerfälligen formalen Apparat arbeiten, als auf F Demokraten und bei den : Deutschationalen.) Diese Frage muß: schädigt. Es hat eine weitgehende Abwanderung von den ordeüt: lichen Gerichten zu * Sondergerichten - stattgefunden, und, meinë Herren, das ist ein Schaden nicht nur für die diejenige Ret: samtes Rechtswesen. (Sehr gut! bei ‘den Deutschen Demokraien,:

(Sehr wahr! bei den Deutschen Demokraten, bei der

so wird die Einheit des. Nechtslebens zerstört. (Sehr richtig! bei

zu vereinfachen.' Es geht auch hier nicht, daß für gewisse minder-

das ist die hohe Aufgabe, der unser Reichsgericht gerecht geworden

_érbêiten müssen gegenüber der bisherigen Verwertung dieses Rechisuittels.….

natürlich die Stellung der Rechtsanwaltschaft au eingehend zu

die Wünsche und- die Bedürfnisse der Rechtôanwaltschast auss elne _chendste prüfen wird mit der Tendenz, ihnen gerecht zu woxden,

| durGzuführen, ohne gleichzeitig eine Nouorganisation dev Zivil- richte vorzunehmen, Wie der Zivilprogeß sh abwickelt, wird

| lichen Gerichte mit den Fnteressen und mit dem Leben der Ar-

bei den - Deutschen Demokraten.) / Bei dieser Zersplitterung und : eret Ri ommen ‘fortwährend Kompetenzstreitig-

eiten vor. . Auch das ist ‘ein \chwere onde) Rid kaa, st [ht Ms Mangel Artierey Sönder- ___Lebten Endes aber, meine Herren, werden die orbdeitli Gerichte uind damit unser’ gésamtes- Rechtsleben deswegen so io geshädigt, weil man von dem ordentlihen Richter verlangen muß - daß er einen Ueberblick über das gesamte Rechtsleben hat. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.) Und wenn ih jeyt cine besondere Forderung für unsere ordentliche Gerichtsbarkeit stelle, so ist es die: mit der Arbeiterschaft und mit den Interessen der Arbeiterschaft in engster Verbindung zu stehen. Wenn die ordent-

beitecshaft in enger Verbindung stehen, meine rren, so wi sich das auf dem Gebiete der Bait ubitne Wt s N ie Gebiete der Strafrehtsprechung äußern. (Sehr wahr! bei den Deutschen Denmtokraten.) Das ist ein Moment, dessentwegen -ih dringend warne, immer weiter. mit der Sondergerichtsbarkeit vor- zugehen. Wir sind’ ja jeßt .so weit ‘gekommen, daß eigentlich bei jedem' neuen Geseye, bei jeder neuen Rechtsmaterie ein Sonder- gese eitigeführt wird. Jch könnte da auf eine ganze Anzahl von Gesetzen in der leßten Zeit hinweisen. Nein, meine Herren, es muß: unser Bestreben sein, aus den dargelegten Gründen die deutsche Rechtsprechung möglichst wieder an die ordentlichen. Ge- rihte heranzuziehen. (Sehr rihtig!)

_ Nun will ih damit nit sagen, daß die Rechtsprehung nach den: bisherigen Grundsäßen unter der bisherigen Prozeßordnung an'die ordentlichen Gerichte herangezogen werden kann. Jch weiß die Vorzüge der Sondergerichtsbarkeit sehr wohl zu \{äßen. R) bin. selbst ‘ungefähr gleihzeitig Vorsißendec des Gewerbegerits, des Kaufmannsgerihts in Dresden und gleichzeitig Amtsrichter gewesen. Jh weiß sehr wohl, es liegt an manchen Bestimmungen der einzelnen Prozeßordnungen für die Sondergerichte, daß die Sondergericte leichter arbeiten. Es liegt zum Teil in einer Ver- bindung der Sondergerichtsbarkeit mit dem Laienelement, zum Teil in der wenig großen Kostspieligkeit der Sondergerihte. Jch könnte einé ganze Reihe Momente: hier vorführen. J weiß es also sehr wohl. Die. Umgestaltung unseres Prozeßrechts muß dahin führen, daß die Vorzüge, die die Sondergerichte errungen haben, nun auch. für dic ordentlihen Gerichte fruktifiziert werden. Das ist die. Aufgabe, die weseutlih unserer neuen Prozeßordnung zufallen wird. ; i Daâbei werden wir tiefgehende Reformen zu machen haben. Eines der Haupterfordernisse, das an die Umgestaltung unseres Prozesses zu stellen ist, ist das, daß wir wirtschaftlih scheiden zwischen Rechtsangelegenheiten, die wirklich den außerordentlich shwerfälligen, komplizierten Apparat des ordentlichen Prozesses iert sind, und derartigen Angelegenheiten, die {nell erledigt - werden müssen. Damit kommen wir einem tiefgehenden Bedürfnis unseres gesamten Volkes entgegen. Um es kurz auszudrüdcken, die Vagatellprozesse dürfen niht durch das \{chwerfällige ordentliche Verfahren durchgetrieben werden, wir müssen versuchen, Prozesse, bei. denen die Billigkeit -gegen\ber einem scharfen richterlichen Urteil überwiegt, in ‘cinem. besonderen Verfahren zu. entsheidèn. Vir müssên also dazu-kommen, das Güteverfahren mehr als bisher auszubauen. | L O n Me AR tas Vir müssen \weiter dahin kommen, den Fnstarzenzug wesentli

wertige Rechi8angelegenheiten der shwere, außerordentli kompli- ziérte Znstanzenzug unseres jevigen Prozesses mit zahlreichen juristish geshulten Persönlichkeiten in Anspruch genommen wird. Wir müssen weiter an Kräften+ unseres Richterpersonals spaxen. Jh wünsche für unser Richtertum die Zahk beschränkt und die Stellung des: Richters nah Möglichkeit entsprehend ge- hoben. (Bravo!) Das ist eine Forderung, die nur der allgemeinen Justiz- zugutekommen kann.

Wir müssen daher mehr dazu kommen, das Einzelrihhtertum auszubauen. Jch. bin überzeugt, das Einzelrichtertum kann gegen- über dem bisherigen - Rechtszustande ganz wesentlich erweitert werden. Wie weit wir da kommen, das werden die Arbeiten dann im „einzelnèn klarzulegen haben. Wir müssen {ließli dahin lommen,. die richterlihe Kraft ‘nur für die eigentliche juristische Tätigkeit in Anspru zu nehmen (sehr richtig!), alles vom Richter fern zu lässén, was nicht wirklih eingehende juristishe Kenntnisse, ¡uristische. Arbeit nötig macht. «Das wird andererseits ermöglichen, die Tätigkeit der Justizamtmänner, der Gerichtsschreiber zu heben. Einfahe Angelegenheiten können auf die Gerichtsschreiber ab- geivälzt- tvexden. / Ba

Schließlich wird bei unserer Justizreform das Rechtsmittel der Revision - eine wesentlihe Umarbeitung zu erfahren haben. Das Rechtsmittel der Revision ist bei uns hier in Deutschland so ausgedehnt worden, daß wir, wie gesagt, dauernd mit der Ueber- lastung des Reich3gerichts zu tun haben. Das Rechtsmittel der Revision wird bei uns in Deutschland noch zu sehr als cin Rechts8- mittel für den Einzelfall aufgefaßt. Der einzelne Fall soll dem Revisionsgericht das Material liefern, und dex einzelne Fall soll natürlich. im konkrèten Fall nicht zu kurz kommen. Wir müssen uns. aber -mehr_ zu der Anschauung. durchringen, daß das Rechts mittel’ der Revision - in erster Linie nicht für den einzelnen Fall gegeben ist, sonderú daß es im Staatsinteresse für die Vereinheit- lihung ‘unseres Rechts und für die Fortentwicklung unseres Rechts gegeben- ist. ‘Das ist die hohe . Aufgabe für unser Reich8gericht,

ist. Man wird aber in Zukunft diese Aufgabe mehr hevraus-

”* Bei- allen: diesen großen Fragen unserer Justizreforin wird

behandeln sein, Soweit das Reichsjustizministerium in Betracht tommt, können Sie versichert sein, daß das Reichsjustizministerium

(ravo!) - Diese Bemerkungen, meine Herren, gelten mehr oder weniger für beide Prozesse, sowohl für den Strafprogeß wie für den Hivil« pözeß: Beide Prozesse hängen ja aufs engste zusammon, und teide Prozesse hängen wiéderum .mit der Gerichtsverfassung zu- ammen, Es ist unmöglich, eine Neuorganisatlon des Zivilprozesses

der angedeuteten Weise zu Ende gekommen sein werden, dann wird

|rihtungen, sondern sehe lediglih auf die Eignung und die wissen-

. Oeffentlichkeit bewegen,

* Hauptgedanken dieser Justiznovelle.

einzelnen Fnstaûzen ausgebaut sind; ob wir n erster Fistanz Einzelrichter haben oder Kollegialrichter, das wirkt auf die ganze Struktux ‘des Prozesses ein. Achnlich ist es beim Strafprozeß. Auch der Strafprozeß steht in engster Verbindung mit der Ge- rihtsverfassung in Strafsachen. Wir können ja gar keinen Straf- prozeß máchen, wenn wir nicht wissèn, ob wir Einzelrichter, Schöfféngerichte, große oder kleine oder mittlere Schöffengerichte oder Shwurgerichte haben. Also ist der ganze Strafprozeß wiedex abgestimmt auf dié Gerichtsverfassung in Strafsachen. Anderer- seits ist wiederum die Gericht8verfassung in Hivilsachen abgestimmt Und aufs engste verbunden mit der Gerichtsverfassung in Straf- sachen, Es ist vollständig klar, daß wir keine Gerichte konstruieren können, die gleichzeitig für Strafsachen und für Zivilsachen zu judizieren haben, wenn wir nit wissen, wie die Strafgerichte und Hivilgerichte zu bauen find; wenn wir. nicht gleichzeitig eine Ueber- sicht über die Straf- und Hivilgerichtsbarkeit haben. Wir können, namentlich wie die Dinge jeßt liegen, nicht zu einer einshneidenden Organisation auf dem Gebiete der Strafgerichte kommen, die . ja doch sehr weitgehende Personalveränderungen im Gefolge hat, wenn wir nicht gleichzeitig - eine Organisation der HZivilgerichte durhführen. Erst die Strafgerichte mit allen Personalverände- rungen neu organisieren und dann nach einigen Fahren die Zivil- gerichte, geht unmögli an, denn: dieselben Personen sind doch teils Straf- und teils Zivilrichter, Ein Geritht erst. nah der strafreht- lihen und dann nah der zivilrechtlihen Seite ausbilden, heißt volle Verwirrung namentlich in - die Personalien bringen. Die Neuorganisation' muß gleichzeitig erfolgen. : Meine Herren! - Diese drei. Dinge: Strafprozeß, Zivilprozeß und Gerichtsverfassung hängen aufs allerengste zusammen und löônnen meines Erachtens vernünsftigerweise nur im HZusammen- hang reformiert werden. Was den Strafprozeß angeht, so liegt bereits ein Entwurf dem Reichsrat vor. Was den Hivilprozeß angeht, so sind im Reichsjustizministerium eingehende Vorarbeiten im Gange. Wir haben Kommissionen zusammenberufen. Einige dieser Kommissionen haben bereits getagt. Es hat eine Komnrtission getagt, um über das Güteverfahren zu beraten; es hat eine Kom- mission getagt über die Organisation der Gerichte, über ‘die Aus- bildung der Juristen; in wenigen Wochen wird eine Kommiission zusammentreten, * die die Frage der Rechtsanwaltschaft und die Frage der Zwangsvollstreckung erörtern soll. Zu diesen Kom- missionen haben wir Juristen und Jnteressenten aus den ver- schiedensten Kreisen hinzugezogen: - Theoretiker, Praktiker, wir haben auch Angehörige aus dem Stande der Zustizamtmänner hinzugezogen, sowie Politiker. Wir haben sonach versutht, chon in den ersten Stadien ‘der’ Gesezesbildung mit den interessierten Kreisen in weitestgehender Weise -Fühlung zu: nehmen.

Wenn die Vorbesprehungen für- unsere Zivilprozeßordnung in

innerhalb des Reichsjustizministeriums ein Vorentwurf, ein amt-

dann von einer einen Kommission von. Sachverständigen begut- achtet werden. JFch sehe, wenn ih die Kommission seinerzeit zu- sammeénstellen werde, da vollständig ab von' irgendwelchen ‘Partei-

s{haftlihe_ Bedeutung für den Zivilprozeß. Jch hoffe weiter, für

(Bravo!) R 40 __ Meine Herren! Bei dieser großen Reforür sollen alle ‘die Grundsäße eingehettd durchgearbeitet werden, um die gestr!tten wird. Es soll dabei keine der Fvagen umgangen werden, die die Es muß für die Zeit, in der wir leben, eine ähnlihe Klärung erfolgen, wie ‘das seinerzeit Ende der sicbgiger Jahve erfolgt is, und dann muß Ruhe eintreten; denn ein Gesehgebungswerk von ‘dem Umfarige des geplanten muß sih ers in jahvelanger intensiver, steter, - beruhigter Arbeit durch Wissenschaft und Praris einleben. ¡ |

Da mtn aber die Gerichte wegen der außerordentlichen Gee schäftslast nicht warten können, bis die große Justigreform, die ja noch längere Zeit in AÄnspruch nehmen wird, durchgeführt ift, jo hat sich das Reichs8justizminifsterium ents{chlossen, dem hohen Hause cine Enilastungsnovelle vorzulegen, die Jhnen heute oder morgen zugehen wird, Diese Entlafstungsnovelle soll lediglih ein Notbau sein, sie wird fich auf die Entlastung der Kollegial- gerichte, auf die Entlastung des Reich3gerichts und auf die Ent- lastung der Richter übérhaupþt beziehen, Sie wird dahin gehen, die Zuständigkeit der Amtsgerichte und der Schöffengerichte wesentlich zu erhöhen. Jch bin überzeugt, dáß das bei der Güte unserer Amts2gerihde unbedenklich ift. Die Novelle wird den einzelnen JFüstizverwaltungen die Füglichkeit geben, eine große Anzahl von Geschäften, die bisher der Richter hat wahrnehme irüssem, auf die Gerichtsschreiber abzuwälzen. ‘Das sind die Die deutsche Justiz und die Gerichte Teiden ganz außerordentlich unter der Ueberlastung, und ih richte die Bitte an das hohe: Hau3, diese Novelle, die rein technisch ist und grundfsäßliche Fragen nicht berührt, so schnell wie möglich und noch vor der Vertagung, die Anfang Februar ein. tritt, zu verabschieden. (Bravo!) J bitte, bei dieser Ange- legenheit rein fachliche Gosichtspunkte entscheiden zu lafsen, fich bewußt zu bleiben, daß wir unseren Gerichten jeÿt etwas bieten urüssen, und die grundsäßlichen Fragen zurückzustellèn. Hier gilt es wirflich einmal, rein praliishe Arbeit zu: leisten, bei der sich die Parteien, unter Zurüstellung pringipieller Gegensähe, gusammenfinden nnen. d i Jh hoffe, in absohbaver Zeit deut hohen Hause auch ein Geseh über die Jugerdgericht#barkeit vorlegen zu können. (Bravo! bei der Doutscßeuw Volkspartei.) Das Geseh liegt dem Reichsrat vor, Es wird abgestellt werden uütssèn auf die bisherige Progeß- ordnung. Jch hosse, in türgester Frist auch dieses Geset hier

den früheren österreichischer Füstizninister Klein zu | gewiñnen.

licher Entwurf, aufgestellt werden. Dieser amilihé Enüvurf soll

diese Kommission.“ dinen so hervorragendèn- Sathverständigen wie

lichkeit ist dié Meinung betbreitei, daß dieses Gefs wenig; qe- müßt - habe, daß-der Wucher blübe wie zuvor. Stri eee Zu der äußersten Linken.) Diese lébte Frage will ih als cine volks- wirtschaftlihe Frage im gegenwärtigen Moment dhingesbellt sein lassen. Sollte der Wucher blühen wie zuvor, so würde das eine Bestätigung der Behauptung sein, die ih" aufgestellt Habe, daß mit Strafgeseben gegen derartige Volkskrankheiten nicht übermäßig viel zu machen iff, Jm übrigen möchte ih JFhnen doch einige Zaßlen vorhalten, um die Tätigkeit der WVuthergerichte ins rechte Licht zu rücken. Fm ersten Halbjahr, des Jahres 1920 für das zweite Halbjahr liegen noch keine abshließenden Zahlen vor sind 13 484 Verfahren anhängig R e Mis verurteilt worden 8186, bavon 4899 zn , die zu Freiheitsftrafen; ausftraæfen find wenig I worben. ap | Wenn hergerichte bargetan haben, daß die 31 diesem Gebiete das Jhrige tut, so tut fie das ot aue e andeven Gebieten, die politisches Jnteresse erregen. Metne Herren, gestern ist in der Jnterpellation die Fvage der Amnestie berührt worden, und gerade diese Frage der Amnestie, der An- wendung des Geseßes vom 4. Augnst. des vorigen Jahres, hat weitgehend die Gemüter erregt, Es ift behauptet worden, daß bie Amnestie nach der linken Seite hin weserltlih ungünstiger _ge- wirkt habe als nah der reten Seite (fehr rihtig! bei den Kommunisten), daß sie der vechten Seite wesentli mehr Zu- gute gekommen sei als der linken. Meine Herren, fieht man die Ziffern an, so überwiegen die Ziffern der nah. dez linken- Seite

(Lebhafte Rufe rechts: Hört! hört! Lachen links.) Das Reichs- gericht hat nur über die Frage, inwieweit Beschuldigte aus dem Kapputsche amneftiert ivorden sino, Bericht erstattet. Jch habe darnach in jedem einzelnen - Falle feststellen fönnen, daß die Sache absolut lar liegt. Es sollte doch grundsäglih aIlLes amnestiert werden, Nicht amnestiert werden follten die Führer und Urheber eines Zentralunternehmens. Von der rechten Seite kam fast lediglich das Kappunternehmen als Zentralunternehmen in Betraht. Führer und Urheber dieses Zentralunternehmenz sind natürlich nicht Hunderte gewesen, sondern, wie ich Ibaen schon bei Beratung des Amnestiegeseßes dargelegt habe, cinige ivenige Leute. Auf diese wenige Leute bezieht fich die Amnestie nicht, Sie werden au heute noch vom Oberreichsanwalt ver- folgt. (Zurufe und Heiterkeit bei den Kommunisten.) Jch kann nur wieder und wieder feststellen, daß das Reichsgerichi n voll ständig objektiver Weise - die eingelnen Fäl- geprüft Hat, Fn keinem eingigen Falle ist es von der ftrengen Bahn, die ihm Geseh und Recht vorschreiben, auch nur um cinen Deu? abanc- wichen, (Bravo! bei der Deutschen Volkspartei.) :

Was im übrigen die pokitischen Aufgaben der Reichsjuftiz aitgeht, so ist mir von seiten der Nechten wiederHolt der Vor- wurf gemacht worden, ‘daß sich die ‘deutsche Justiz mit dem SoŒ&- verrat, der da täglich und stündlich begangen würde dur Zeitungsartikel, Aufrufe, Reden, nit genug abgebe, (sebr rihtig! bei der Deutschnationalen Volkspartei) daß fie diesen Sobverrat nicht genug im Auge hätte. Meine Herren, ih ?ann Ihnen ver-

daß wir natürlich mit der Verfolgung derartiger Dinge, mögen sie von rechts oder von links fommen, mit der Vorsidt vorgehen

müssen, mit der „wir pflihtgemäß vorgehen müssen, wenn w:-

einen (Hochvervatsprogeß bor dem ReichSgerihi n Beweguag seyen. (Sehr gut! bei der Deutschen Volkspartei.) Wie ih bon redem Staatsanwalt verlange, daß er vor Eiuxeihung der Ar- lage die Sache gewissenhaft auf ihre Durchführbarkeit prt und einen Progeß unterläßt, wenn er nit fiber ift oder einé gEe- wissé Sicherheit hat, ihn durchzuführen, jo muß id vor ale vom Oberreih8anwalt verlangen, daß er den großen Apparai eines Hochverrat3prozesses vor dem Reich8gerihie nt în- Be- wegung feßt, wenn {kließlich tine Freispreäung oder eine Ver- urteilung tvegen unwefentliher Delikte heran#?ommi. Mer d-e Reichsgericht dauernd mit Gohverrat2prazeFen in Bewequng ges seßt wird, fo kommen wir aus der politischen Sentation m Unruhe micht heraus. J möchte aber fonftatieren, um n mißverstanden zu werden, daß wir aufs forcf#t tigte alle Sor- gänge prüfen, und daß der Oberreich8anwalt feine Licht hrt Ich konrne nun zum Schlusse meiner Rede auf dis Fro des Zusammenhanges unserer Ærftiz mit der anêtoErtiaen: Politik. Wie unsere Austiz auf die innere Politik? eino. is steht auch die Juftiz mit der auswärtigen Voliti? i Verzindung Id möchte zunächst darauf hinweisen, daß die geiamiez Rodis- beziehungen der Völker dur den Lrieg weithin zer#ört orben find. Gerade dèe Recht8beziehungen find das Volterberbindende. das, was die Gesamtkuliur der Nationen rmandez. nSherbziuai. Das Neichöjustignrinisterium wird dauernd benüß: ien. de Rechtsbeziehungen mit den cingelnen Nationen wieder amm knüpfen. Wo das NeichSfuitizministerium mo dieer Rißiunz hin tätig fein kann, wird es seinen Mann füehen. Wir werder vori seiten des Neichsiuitizminiüteriums naS Mögriuch ets daBnr wirken, daß Auslieferungöveriräge, Rechéähilfeverträne. Begöana: bigungsderträge abgeschlossen werden. Wir weit wir mt de- Nachlaßderträgen gehen könen, läßt fich noch nit ieben trei! hierbei seher großes Vertrauen in die ausländiïcdea Justiz einrichtungen gescht werden muß und wir über die Instigwer waltungen zahlreidher neu errichteter Staaten ao mit dere arientierè sind. Wir müssen namentlich groden Wert Hte iegen, mit Oesterreich wiederum îm e Vezöithungen 3 ommen. Jch kann Jhnen verfichern, daß mad dicser Rüchiturne weitgehende Vorarbeiten gemacht worden find. und wir Hoe

vorlogon und mit dem hohen Hause beraten zu können. Meine Herren, das ist eine kurge Uebersicht über die Auß gabon, die die Reichsinstigoerwaltung augenblicklih in Be- arbeitung ‘hat.

Zu Veoginu habe ich schon darauf hingewiesen, daß ucbenbei éine Fülle von Arbeit in der Mitrotchung bei zahllosen anderen Gesehen geloistet wird, Mit dee eigentlichen Politik hat das Reichsjustizministeriam weniger 26 tun als die übrigen Mini« stevien, Und doch, meive Heren, greift das Neichsjustig» ministerinw fu galreicen Punkten iy die Politik ein. Es ‘bes trifft das gewisse Fragen, die v di erdrtorw- roill. zunächst die

Dejentlih davon abhäugen, wie dia (darichte kausiruleri und dia

| ole Gehei übas dan Wucher crlailen vawdan Ha bar Ocfhand

ZDhnen in Vêilde Rochtsverträge urt Oeiterweücd eror §8 tônnen. Auch mit der Tfchochostocoadei fehmeten Verhandiumgen Was Oesterroich angeht, fo müsen wix, werr: was au Sieumtione trennen, die wir nah dem FriedenSrearirage ciuguahniien ex pilichtet find, doch anf eine weiigedeude NotuRamn denten Nes deutschen und des dsterreichißhen Voiles hiumirku: Lebihaihe Zustimmung) derm das ton uns miemand ceumwehua des, wix mil unferen Lemdeleuten jeufeits der Seme um dur emzite Kulturgemeinfchaft cintreten. ¡Veurwugd)

Meine Herren, von grötter Boden e e de due Justiz und für die deute Volt Woerdaaura ih Zie Jona der Bohandlung der jogomaretem Krrogerertueten. Due Fraue

Frage dex Velämpsung des Wachors, Es ij ina November 1010

ja in don latten Tagen vñodar oiagdund cten: morden

O E T A N

Hin Begnadigven nm das Vielfache die nah der vrehten Seite.-

E S G E E Nt Ab A Ri Es

fichern, sowohl der Oberreich2anwali wie aub die Reichsjuftig-_ verwaltung beobachten “die Vorgänge des öferTichen Lebens, - bon welcher Seite - sie ommen mögen, - auf. das intensivsie, aufs ] gewissenhafteste. Jh möchte Sie aber weiter darauf hinweisen,