1899 / 56 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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. Etats für 1899 bei dem Etat für die Verwaltung des

__- Deutscher Reichstag. 49. Sißung vom 4. März 1899, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung

- des Geseßentwurfs, betreffend dieEinrichtung eines be- sonderen Senats für das bayerische Heer bei dem Reichs-Militärgericht in Berlin. A S den Anfang der Sißung wurde am Sonnabend et.

ah dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe nimmt

das Wort der ;

Abg. Dr. Freiherr von Hertling (Zentr.): Wer die Verhand- lungen der Militär-Strafprozeßordnung verfolgt hat, wird wissen, daß die Frage verschiedene Stadien durhlaufen hat. Unser erster Antrag wegen des Reservatrechts Bayerns wurde niht aus Gegnerschaft gegen Bayern abgelehnt, tndern weil man der Meinung war, daß diese Frage zuerst zwischen den hohen Verbündeten, Seiner Majestät dem Kaiser und Seiner Königktichen Hoheit dem Prinz-Regenten von Bayern, zum Aus- trage gebraht werden müßte. Die Vorlage nimmt auf diese Verein- barung ausdrücklich Bezug. Eine solhe Vereinbarung bringt es ja mit fd, daß nicht alle Wünsche und alle Hoffnungen befriedigt werden. Nur

erjenige, der das Vorreht Bayerñs bestreitet, kann behaupten, L an Baâyern eine außerordentlich große Konzession gemacht worden ist. Auch ih bin bereit, diese Konzession als eine große änzusehen, es i} aber auh nicht zu verkennen, daß der Prinz - Regent Opfer gebraŸht hat. Die Militär - Strafprozeßordnung bat bezüglich der obersten Instanz Beunruhigung in Bayern geschaffen. Man wollte in Bayern eifersühtig tarüber wachen, daß von Zuständigkeit nichts verloren gehe. Die Frage ist in einem Sinne gelöst, den wir vom bayerischen Standpunkte aus freudig begrüßen können. Aber damit sind nicht alle Hoffnungen innerhalb der bayerischen Be- völkerung erfüllt. Das Volk, das über die engeren Grenzen des Vaterlandes hinauszublicken 09 noch nicht ridlat hat, wird be- dauern, daß ein Stück der Vorrechte verloren gegangen ist. Wenn der Prinz-Regent sich entschlossen hat, im Hinblick auf die Einheit- lihfeit im Militärwesen ein Opfer zu bringen, so gebührt ¿hm dafür der Dank des Reiches. Ich stimme der Vorlage zu und hoffe, daß fie zur Ausgestaltung des Reichsgedankens in Süddeutschland bei- tragen wird. s _ Bevollmächtigter zum Bundesrath , Königlich bayzrischer Ge- sandter Graf von Lerchenfeld - Köfering: Die Bemerkung des Herrn Abg. Dr. Schaedler, daß die Frage besteht, ob das Reservat- recht dur den vorliegenden Geseßentwurf genügend gewahrt ift, ver- anlaßt mich zu einer kurzen Erklärung. Es ist bekannt, daß die bayerishe Regierung ftets auf dem Standpunkt gestanden hat, daß Bayern hinsihtlich der obersten Instanz ein Meservat- recht besißt. Es 1 dieser Standpunkt in allen Vorstadien der Militär - Strafgerichtsordnung festgehalten worden, sowohl bei den ersten kommissarishen Berathurgen im preußischen Kriegs-Ministerium, als später bei den Beratbungen im Bundesrath und dem Reichstage gegenüber. Auf dem gleihen Standpunkt steht die bayerishe Regierung heute noch. Sie hält aber dafür, daß dur den vorliegenden Gefeßentwurf, welher Ihrer Beschlußfassung unter- liegt, das Reservatreht gewahrt ist; sie ist der Ansicht, daß Bayern hiermit gewährt worden ist, was nah der jenseitigen Ueberzeugung, d. h. der Ueberzeugung derjenigen Staaten, welhe nicht auf dem Standpunkt gestanden haben, daß Bayern ein Reservatreht hat, Bayern in Rücksicht auf die besondere Stellung seiner Armee gewährt werden konnte, und andererseits, daß Bayern das erhält, was Bayern verlangen muß, ohne seinen grundsäßlihen Standpunkt zu verbessern und obne seinem Recht irgend etwas zu vergeben. Was die weitere Lr des Herrn Abg. Schaedler wegen dec Garantien betrifft, so at der Herr Reichskanzler bereits dieje Frage beantwortet. Darin, daß in den Motiven ausdrücklich der Vertragëcharakter, der dem Gesetz zu Grunde liegt, anerkannt ift, und in der Erklärung, daß in dem Bundesrath Eirmüthigkeit darüber bestand, daß eine spätere Aenderung, wénn sie nothwendig werden follte, niht ohne eine neue Vereinbarung mit Bayern vorgenommen werden könne, liegt diejenige Garantie, welche Bayern verlangen konnte und verlangen mußte und im vollen Maße damit erhalten hat.

Abg. Bassermann (nl.): Mit dieser Vorlage ist das letzte inderniß der einheitlihen Militärstrafgerihtsbarkeit beseitigt und die arantie für einen einheitlihen Gerihtshof geshaffen worden. Wir

stimmen der Vorlage zu und bitten, dieselbe heute au in zweiter Berathung zu erledigen.

Abg. Graf von Bernstorff- Lauenburg (Np.) spriht die Zu- stimmung seiner Fraktionsgenossen zu der Vorlage aus, die den Weg efunden habe, die Ansprüche Bayerns zu befriedigen und die einheit- liche Nechtsprehung zu sichern.

Abg. von Staudy (d.kons.) giebt ebenfalls der Befriedigung jeiner Partei über die Vorlage Ausdruck.

Aka. Dr. Hermes (fr. Volksp.) erklärt das Einverständniß seiner Freunde mit der Vorlage; er habe den Worten der Vorredner nihts hinzuzufügen.

Die Vorlage wird darauf sofort in zweiter Lesung in allen Theilen angenommen.

—— Sodann wird die zweite Berathung des Reihshaushalts-

seiner

Neichs heeres fortgeseßt. : :

Bei den Ausgaben für die Militärgeistlihkeit er- flärt der

Abg. Dr. Lingens (Zentr.), daß es ihm durckaus ferngelegen habe, der Militärverwaltung irgend welhe Schwierigkeiten zu bereiten ; er: habe nur dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß allen Soldaten die Erfüllung ihrer kirchlihen Pflicht am Sonntag ermöglicht werde.

Bei den Ausgaben für die Gouverneure, Komman- danten und Playmajore behauptet: der

Abga. Bebel (Soz.), R über das Lokal, in welchem die Freie Volksbühne in Altona ihre Vorstellungen habe veranstalten wollen, die Militärverwaltung den Boykott verhängt habe, der aufrehterhalten worden sei, obwohl die Freie Volksbühne. ihre Theateraufführungen in dem Lokal einstellte. Es handele sich dabei nicht um einen sozial- demokratischen Verein, denn ihm gehörten Hamburger Senatoren als Mitglieder an. Der Militärverwaltung könne es doh nicht schaden, daß in den Nachmittags\stunden, wo sonstiges Publikum nicht anwesend sei, ein Verein in dem Lokale Vorstellungen veranstalte. Jn Berlin seien die Theater, welhe ihre Näume der Freien Volksbühne zur Verfügung stellten, für die Militärpersonen niht verboten worden.

Generalmajor von der Boeck: Die Beschwerde, die der Herr Abg. Bebel hier angebraht hat, ist der Militärverwaltung in den leßten Tägen au - auf \chriftlihem Wege zugegangen. Der Sah- verhalt hat bisher noch nicht festgestellt werden können; die Heeres- verwaltung ist aber bereit, denselben aufzuklären und der Sache näher zu treten. Jh möchte indeß glauben, daß, wenn der Kommandant von Altona den Besuch der Aufführungen dieses Vereins untersagt hât, er dazu doch wobl einen Lege E Anlaß gehabt haben dürfte. . Abg. Bebel: Danach scheine die Verwaltung mit ihrem Urtheil schon fertig zu sein.

Generalmajor von der Boeck: Jh muß der Auffassung des Peern Abg. Bebel, daß die Militärverwaltung ihre Ansicht bereits estgestellt habe, ehe der Sachverhalt klargestellt set, entgegentreten. Ich. habe nur die Perm ues ausgesprochen, daß, wenn der Kom- mandant von Altona den Besuch dieser Theater- Aufführungen ver- boten hat, er dazu wohl begründete Veranlassung gehabt haben wird.

Abg. Bebel: Nicht nur der Besuh der Vereinsvorstellungen, fondern der Besuch des Theaters überhaupt, auch wenn der Verein keine Vorstellungen veranstaltete, ist untersagt.

Das Kapitel wird bewilligt.

Zu dem Kapitel „Geldverpflegun

der Truppen“ beantragen die Abgg. Graf von

ismarck-Bohlen

_eden Reichskanzler zu ersuchen, das Diensteinkommen der Zahl- meister und Militär-Roßärzte den für die anderen Militärbeanien zu N Gehaltsverbesserungen entsprechend thunlichst bald zu erhöhen.“ __ Abg. Graf von Kanit (d. kons.) befürwortet den Antrag,

während

Abg. Dr. Lieber (Zentr.) seine Verwunderung darüber ausdrüt, daß der Antrag sich, ohne in der Kommission gestellt zu sein, gerade diese beiden Beamtenkategorien berauëgegriffen habe, während die Budgetkommission einen Abschluß der Gehaltsaufbefserungen für nothwendig gehalten habe.

Abg. Hoffmann - Backnang (d. Volk2p.) tritt für den Antrag ein, soweit er die Militär-Roßärzte betrifft, die bei der leßten Besoldungs- aufbesserung nit berücksihtigt seien. Aber mehr liege den Roßärzten an einer Verbesserung ihres Titels als an der Verbesserung ihres Gehalts. Redner erklärt, daß er mit dieser Beshwerde immer wiederkommen werde, bis die Wünsche dieser Klasse von Militär- beamten, die durchaus nicht viel von sh reden mache, erfüllt seien. Redner bittet s{ließlich, daß die Hufbeschlagshmiede nicht allein in Berlin geprüft werden möchten; in Württemberg babe man den besten Lehrer für Hufbeschag, aber die Hufsch(miede müßten zur Prü- fung nah Berlin.

Abg. Dr. Cs (nl.) erklärt, cr halte es für unzweckmäßig, ch in zweiter Lesung ohne Kommissionsberathung mit einem solchen ntrag zu befassen. Es müsse mit den Gehaltsaufbesserungen \chließ-

lih ein Ende haben. Ÿ Abg. Dr. Müller - Sagan (fr. Volksp.) {ließt sich dem Vor- redner an.

Abg. Werner (Reformp.) empfiehlt namens seiner Freunde die Annahme der Resolution.

Abg. von Kardorff (Rp.) bedauert, af die verbündeten Regierungen sich in dieser Frage das Hest aus der Hand hätten winden lassen ; jeßt suche sih jede Partei eine oder die andere Kategorie von Beamten aus, der sie ihre Fürsorge zuwende. Das Parlament solle sih eine gewisse Abstinenz auferlegen.

Nachdem Abg. Graf von Kaniß den Antrag nohmals empfohlen, weil er eine vorhandene Disparität auszugleichen bestimmt sei, wird derselbe gegen die Stimmen der Kon- servativen abgelehnt.

Bei dem Titel hoboisten 2c.“ führt

Abg. Gröber (Zentr.) Beschwerde darüber, daß die Kapell-

„Geldverpflegung der Stabs-

wie es nothwendig wäre. Sie hätten einen Löhnungszushuß erhalten ; aber dafür sei ihnen vielfach der Zushuß, der ihnen auf Grund von Privatvertxägen zustand, entzogen worden. |

Generalmajor von der Boeck: Wenngleil die Militär- verwaltung glaubt, daß die berehtigten Wünsche der Militär-Musik- dirigenten dur die Erhöhung des Gehalts und Verbesserung in ihrer äußeren Stellung hon im wesentlichen Berücksichtigung gefunden haben, so ift sie doch gern bereit, die hier eben von Herrn Abg. Gröber vorgebrahten weiteren Wünsche bei Gelegenheit in wohl- wollende Erwägung zu nehmen.

Beim Kapitel „Naturalverpflegung“ empfiehlt

Abg. Herold (Zentr.) den direkten Ankauf“von den Produzenten,

Abg. Dr. Oer tel (d. konf.) shließt sih dem an und weist darauf hin, daß die Vinderausgaben bei dieser Position niht gerade auf hohe Preise für die Landwirthschaft {ließen ließen. Die untergeordneten Stellen hätten nicht immer Lust, direkt bei den Landwirthen anzu- kaufen. Die Preise, die das Proziantamt zu bieten pflege, seien nit niedriger als die Preise, die die Händler zahlten.

Generalmajor von Heeringen: Meine Herren! Die Militär- verwaltung steht der Anregung des Herrn Vorredners durchaus sym- pathisch gegenüber; aber beim Einkauf der Bedürfnisse dürfen die finanziellen Rücksihten doch auh niht außer Acht gelassen werden. Wenn ih mich zu dem ersten der Herrn Vorredner zuerst äußern darf, so betrifft es die Festsezung der Preisgrenzen, der Marktkommissionen, auf denen tie Festseßung der Preiêgrenze jeßt noch beruht. Es werden allerdings im Großen und Ganzen nah der Verfügung des preußischen Ministeriums des Innern von 1893 dieselben zu- sammengeseßt. Der Herr Vorredner hat aber wohl übersehen, daß eine Verfügung derselben Behörde aus dem Jahre 1897 besteht, wonach in diese Marktkommissionen auch Mitglieder der Landwirth- shaftskammern E werden follen. Der Zweck dieser Markt- kommissionen ift eben der, daß Konsumenten und Produzenten gleich- mäßig in denselben vertreten sein sollen. Die Militärverwaltung leugnet nicht, paß an dieser Einrichtung gewisse Mängel haften, im wesentlichen bestehen sie aber in der Handbabung der Instruktion, niht in der Zusammenseßung der Kommission. Nur dann, wenn Preisfestseßungen auf dem obengenannten Wege nit angängig sind, seßt die Intendantur den Preis fest, und diese hält sich an die ver- schiedenen Preise, welche die anderen Proviantämter ihres Befehls- bereihs anlegen müssen beziehungsweise nah der allgemeinen Marktlage. Cine Preisgrenze müssen wir unbedingt haben; in das freie Belieben der Proviantämter kann es nit gestellt werden, welche Preise angelegt werden sollen; aber aus dem Wort „Preisgrenze“ er- giebt si schon, daß innerhalb der durch die Marktkommissionen resp. die Intendentar angeseßten Summen die zu zahlenden Preise liegen müssen. Innerhalb dieser Grenze sind die Proviantämter verpflichtet, fo billig wie möglih zu kaufen, und alle die Klagen, die bis jeyt an das Kriegs - Ministerium herangetreten find, sind dahin unter- suht worden: hat das Proviantamt sein Getreide in dem erforderlihen Umfang und in der erforderlihen Qualität gekauft? Denn wenn das Proviantamt das nachweisen konnte, konnte ihm ein Vorwurf von der Verwaltung für“ einen zu niedrig gezahlten Preis nicht gemaht werden. Die einzelnen Fälle, welche der zweite Herr Redner vorgetragen hat, sind mir im einzelnen niht bekannt. Die Verwaltung ift gern bereit, denselben näher zu treten für den Fall, daß das Material uns übergeben wicd. Was die Zeit der Einkäufe betrifft, so dehnen wir unsere Ankäufe von der Erntezeit bis zum April des nähsten Jahres aus, unter Umständen fann die Frist auch darüber hinaus noch verlängert werden. Jh kann nur versichern, daß den Produzenten nah jeder Richtung das größte Entgegenkommen gezeigt wird; die Proviant- ämter sind sehr streng angewiesen, nah dieser Richtung den Be- stimmungen zu entsprehen; jedes Proviantamt muß aktenmäßig sich darüber ausweisen können, ob es. nah jeder Richtung den Ankauf aus erster Hand gefördert hat, und fie werden daraufhin von der Intendantur wie von den Kommissaren des Kriegs-Ministeriums auf das Eingehendste kontroliert. i Abg. Szmula (Zentr.) beklagt, daß nameutlich die kleineren Landwirthe unter den strengeren Anforderungen der Militär- verwaltung litten, weil thr Getreide niht immer so gercinigt sei wie das von größeren Grundbesitzern. Die Proviantämter müßten die Befugniß haben, über die Grenzen hinauszugehen.

Bei den Ausgaben für die Mundverpflegung weist der Berichterstatter Abg. Graf von Roon (d. kons.) darauf hin, daß die Zuckerverwendung in der Armee ins Auge gefaßt sei. Abg. Schrempf (d. kons.) führt aus, daß man nur den un- gebläuten Zucker verwenden sollte, da der gebläute den Durst mehr errege als stille. j u Beim Kapitel „Bekleidung und Ausrüstung von Truppen“ spricht Abg Jacobskötter (d. kons.) seine Freude darüber aus, daß man den Versuch machen wolle, die Bekleidungsgegenstände von E herstellen zu lassen. Seitdem die Mlertigung der leider in den Nun amlern konzentriert sci, habe es feinen Sinn mehr, Schneider, üßenmaqer 2c. nur zu dem Zweck einzu- ziehen, um Bekleidungsgegenstände anfertigen zu lassen, Generalmajor von Heeringen: Gegenüber den Ausführungen des Herrn Vorredners habe ih zunächst auf § 1 des Gesetzes, be- treffend die Verpflihtung zum Kriegsdienst vom 29. November 1867

(d. kons.) und Genossen:

welche zwar nicht_ zum Waffendienst, jedoch zu sonstigen militärishen Dienstleistungen, welche ihrem körperlihen Beruf entsprehen, fähig sind, können zu solen herangezogen werden.“ Die Armee kann solche Dienstleistungen nicht entbehren, und wenn wir auch bei einer vollkommen glüdcklihen Durchführung des beabsih- tigten Versuhes dazu übergehen follten, demnächst den Oekonomie- handwerker ohne Waffe aus den Bekleidungéämtern auszuscheidén, o wird sih doch an einer ganzen Anzahl von Stellen die Nothwendigkeit ergeben, Mannschaften zum Dienst ohne Waffe einzustellen. Ob der Versu glücken wird, kann nur die Erfahrung lehren. Bedenken werden s\ih weniger in Friedenszeiten als namentlich im Momente einer Mobilmachung ergeben, wo wir erheblih erweiterte Anforderungen an die Bekleidungsämter stellen müssen.

Beim Kapitel „Garnisonverwaltung“ tritt der

Abg. Werner für die Verbesserung der Lage der Kasernen- Inspektoren ein. /

Der Berichterstatter Abg. Graf von Roon macht darauf auf- merksam, daß der Kriegs-Minister in der Kommission die Erklärung abgegeben habe, daß in Zukunft wieder die kleineren Städte mit Garnifonen nah Möglichkeit bedaht werden sollten.

Abg. Dr. von Frege (d. kons.) bittet die Militärverwaltung, auf die Erhaltung der Garnisonen in kleineren Städten ein größeres Gewicht zu legen. Es sei für die kleinen Städte geradezu ein sozialer Mißstand, wenn ihnen die Garnisonen genommen würden. Namentlich [leide der Mittelstand darunter.

Kriegs-Minister, Generalleutnant von Goßler:

Jch kann aus den Erklärungen, die ih in der Budgetkommission gegeben habe, nur wiederholen, daß ich prinzipiell den Standpunkt des Herrn Vorredners theile. (Bravo!) Die Vortheile der kleinen Garnifonen sind uns bekannt. Daß wir einen Theil derselben ge- zwungen waren zu räumen, lag niht im freien Willen der Ver- waltung, sondern im allgemeinen daran, daß Truppen nach den Grenzen vorgeshoben werden mußten. Für die Kriegsverwaltung is die Aufgabe einer jeden Garnison ein empfindliher Verlust. Wir müssen Ersaß {hafen und Bande lösen, die in der Regel seit Tanger Zeit Bevölkerung und Garnison innig mit einander verknüpften. Aus den thatsählichen Verhältnissen, wie sie in dieser Beziehung innerhalb der preußischen Verwaltung bestehen, kann das hohe Haus entnehmen, daß die Vorliebe für größere Garnisonen garnicht er-

meister in ihren Gehaltsverhältnissen noch nit derartig gestellt seien» heblich ist. Es bestehen im Ganzen 70 größere und 175 fleinere

Garnisonen, und seit 1893 find 13 kleine Garnisonen neu errichtet, 5 solher find für die nächste Zeit in Aussiht genommen. schieht nach dieser Richtung hin alles, was mit den militärischen Bedürfnissen einigermaßen zu vereinbaren if. Das unterliegt feinem Zweifel, daß die. kleinen Garrisonen theurer sind, weil man für jede derselben Schießstände, Exerzierpläte, Lazarethe 2c. hafen muß, was in großen Garnisonen für mehrere Truppentheile gemeinschaftlich fein kann. Wenn der geehrte Herr Vorredner den Wunsch ausgesprochen hat, ih möchte recht viele neue Garnisonen für die nächste Zukunft einrihten, dann bitte ih darum, möglichst viele neue Truppentheile zu bewilligen. (Heiterkeit)

_Bei dem Kapitel „Artillerie- und Waffenwesen“ befürwortet der

Abg. Pauli -Potsdam (b. k. F.) den Antrag, die verbündeten Regierungen aufzufordern, 1) den bei den Artillerie-Konstruktions- bureaux auf Diäten und vierwöchige Kündigung seit vielen Jahren be- \chäftigten Technikern (Zeichnern) Aussicht auf feste Anstellung dadur zu geben, daß 28 von den 42 Stellen in feste Beamtenstellen mit Pensionsberechtigung umgewandelt werden; 2) den in den Köniolihen Instituten beschäftigten Hilfsshreibern in Spandau, Straßburg i. E., Danzig, Siegburg, Deuy und Hanau, ebenso wie in Ziffer 1, Ausfiht auf feste AnsteUung zu ges und dieselben im Gehalt den Garnisonbauschreibern glei{chzustellen; 3) das Einkommen der auf Lohn im Betriebe der vorgenannten Institute angenommenen Schreiber von 3 bezw. 4 Æ auf 4 bezw. 5 Æ täglich zu erhöhen.

Kriegs-Minister, Generalleutnant von Goßler: Meine Herren! Jch kann selbstverständlißh zu der Resolution keine Stellung nehmen. Jh weiß niht, wie die verbündeten Regiee rungen darüber denken. Jh habe alfo keine Berechtigung, in dieser Hinsicht vorläufig eine Meinung zu äußern. Wenn ih aber den Gang der Debatte dès heutigen Tages überblicke, so finde ih, daß eine ganze Reihe von Beamtenkategorien, Zahlmeister, Roßärzte, Kasernen-Inspektoren, Techniker, Hilfss{chreiber und Schreiber, zu Ge- haltsaufbefserungen oder zu festen Anstellungen vorgeschlagen worden find. Bisher habe i geglaubt, daß es meine Pflicht wäre, relativ billig zu wirths{haften. (Sehr richtig! in der Mitte). Ziehe ih aber das Ergebniß aus der heutigen Debatte, so scheint es fast, als ob es meine Pflicht werden sollte, so viel Beamte wie möglih und diese so theuer wie möglich anzustellen. (Sehr gut! in der Mitte.) Ich meine, man folle doch ein gewisses Maß halten; denn wenn es die Aufgabe einzelner Parteien oder einzelner Personen des Reichstages werden würde, in dieser Weise einzelnen Beamtenklassen zu höheren Ein- nahmen zu verhelfen, so glaube ih, würde diese Auffaffung wenigstens der Verwaltung gegenüber nit rihtig sein. Die Wirkungen der Agitationen, welche die Gehaltsaufbefserung unter den Beamten verursaht hat, kann man nur beklagen, und wenn diese Agitation jeßt noch weitere Kreise zieht, so wird no@ mehr als bisher der Neid zwishen den einzelnen Klafsen der Beamten hervorgerufen und rege gehalten. (Sehr richtig! in der Mitte.) Es gewinnt dann den Eindruck, als ob die am besten wegkämen, welhe am meisten petitionieren, hierbei am meisten klagen uxrd ihre Ansprüche recht hoch stellen. (Sehr richtig! in der Mitte.) Jh glaube, früher verfuhr man richtiger. In der Budgetkommission wurde zunächst eingehend geprüft, und das Plenum bes{loß dann, ohne auf die Einzelheiten einzugehen, im Vertrauen auf die Kommission, von der allein die Verhält- niffse bis in die Details übersehen werden können. Ich kann es von meinem Standpunkt aus für keinen Fortschritt halten, hier im Plenum eirizelne Kategorien herauszugreifen und, ohne daß eine angemessene Prüfung ftattgefunden hat, ohne daß die Konsequenzen zu übersehen find, etwa Beschlüsse zu fassen, die unter Bezugnahme auf andere Beamtenklafsen eventuell von recht unangenehmen Folgen sein können. Wollen Sie daher, meine Herren, solche Wünsche niht ohne weiteres zurückweisen, so kann ich nur dringend rathen, alle derartigen An- träge der Budgetko:nmission zu überweisen, damit dort ihre eins gehende Prüfung und die aller einshläglihen Verhältnisse statt- finden kann. Abg. Dr, Lieber erklärt, er {ließe sih den leßten Ausführungen des Kriegs-Ministers an; man sollte der Resolution niht einmal so weit entgegenkommen, daß man sie an die Budgetkommission überweise. Ueber den Antrag wird in dritter Lesung abgestimmt wer Beschaff d Erhaltung der gesammt ur e affung un ryallun er gejammien Munition Foo 19 201 671 M vecintiat, y

Abg. Bebel behauptet, daß die Plaßzpatronen in ihrer jeßigen Konstruktion niht ungefährlih seien, Lay mehrfache cat

Es ge-

hinzuweisen, in dem es am Schluß heißt: «Diejenigen Wehrpflichtigen,

dur dieselben bewiesen, die troy aller Vorsihtsmaßregeln vor«-