1899 / 58 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

E f F J L s f J T “4 ; 2 k (1 M 2E f: DE 7A h M 7 1 D: f M Ÿ 1 19 2 B 4 2E E Y K | | N: L p Met , H f: E n h | Î t E UE 1:7 M 4 UP A 47 F B | L 1 s F ad a E E B a! T F i VE S L R E i ¡E L 3 f] 7E M 1 [F E M 4 U Ff 4 f 2 L i SY i E A É | | [s h | H - F N [1 G }

» emer At a C A Rd 80» BEE E O m R t A. Pr Er. Ar da D

E E E

f

¿ 2

Â

“gering

mittel

gut

; ‘Vérkéiifte

Gezahlter Preis für 1 Dopp

elzentner

M

niedrigster

höchster

M

niedrigster M

böhster M

niedrigster M

‘höhster ‘Doppelzentner

M

Menge

Verkaufs-/ *|} O Ut

werth 1‘Doppél-’ zentner ;

x L

Allenstein Marggrabowa . Thorn Tad Bui Ea R As reiburg î. Schl. , ag Aa U Neustadt O.-S. Hannover Emden . „Hagen i. W. Wee Muülbausen i. E. . Saargemünd

Breslau . Eilenburg

2% o Emma m“

Allenstein Marggrabowa . horn ilehne . .. chneidemühl . nin . E reiburg i. Schl. . uf i Q Neustadt O.-S. Hannover L Emden .. Hagen i. W. Gh . .. Saargemünd osen . reslau .

Eilenburg . Waren i. M. .

U L L Y 6 © S 0

Allenstein Marggrabowa . Thorn. . b Schneidemühl . E S S reiburg i. Schl. . tag. a RLEN Neustadt O.-S. Hannover Pagen f W. illingen . Mülhausen i. G. . Saargemünd Posen Breslau .

Eilenburg Waren

Ta. 2 O4 5 09.0 E Sa a A J

3 -

Allenstein Marggrabowa . Thorn. Filehne . Sóneidemühl i Znin .

reiburg i. Sl. ;

N Neuttadt O.-S. annover Den» Hagen i. W. Go. Trier . its Waldsee i. Wttbg. Villingen . Mülhausen i. E. . Saargemünd Posen. Breslau . Eilenburg Waren

Bemerkungen.

Q:S D E n E A D T 0

15,09

16,20 14/30 14 80 15,10

15,00 16,40 17,00

13,30 15.00

12,60 16,50 11.00 10,80 10,80

9,00 14 00 13,50

14,16 16.00 17/00

11,80 14/50

Die verkaufte Menge wird auf volle TOTE Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die

15,00

16,20 14/80 1580 15,20

15,50 16 40 17.00

14,30 1595

12,88

12,70 15,70 12,50 13,20 13,20

13,50 12'82

12,80 14/00 13/00

11,00

12,60 15,70 13,50 12,50 13,60 13,00 16,50 16,49 16,00

11,60 11/50 15.00

12,40

12,60 16,50 11,50 11,40 11,00

12,02 14.50 13,50

14,16 16,00 17,00

12,10 14,50

ntner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mit edeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ift, ein

15,50 14/20 15,00 16,70 14/90 15,39 15,50 15,00 14,55 15,50 16/68 18,00 17,20 14/60 15,50

13,94 11,60 12,70

13,60 15,90 12,60 13.20 13,50 14,40 14,55 13,50 13,13 14,80 13,00 13,09 14,25 13,10

11,25 11,40 12,40 12,90 15,90 13,60 12,50 13,90 14,00 17,00 16,60 17,00 16,C0 11,80 13,00 15,50 13,50

12,70 11,29 12,30 12,40 13,00 16,70 11,60 11,40 11,40 14,40 13,10 14,50 13,75 15,80 14,34 16,18 18,00 15,90 13,30 12,30 15 00 12,00

Weizen

15,50 f 1460 | 15,20 16,70 15,30 15,80 15,60 15,10 14,65 16,00 16,68 18,00 17,39 15,00 15,50

13,94 f 12,50 13,30 f

j 13,00 15,90 | 1300 j 13,70 |

| |

13,60 14,60 14,55 14,00 13,13 14,80 13,20 13,20 1450 13,40 f

Ge

11,25 12,00 12,80 12,90 15,90 14,00 13,00 14,00 15,00 17,50 16,60 17,00 16,00 12,00 13,30 15,50 1380 }

12,70 11,60 12,40 13,00 13,00 16,70 12,00 11,90 ÿ 11,60 î 14,80 13,50 15.00 13,75 15,80 | 14,34 16,18 | 18,00 15 75 13,40 12,60 15,00 } 12,49 j

16,90 15 40 16,90 15,50 15,80 15,90 15,20 14,80 16,50 16,96

17,40 15.60 15.75

ggen. 15,00

13,70 13,00 13,30 16,10 13,20 13,70 13,90 15,00 14,65 14,00 13,44 15,00 13,30 13,50 14,70 13,50

r fst e. 11,50

13,00 13,20 16,90 14,20 13,00 14,30 17,00 17,50 17,00

16,40 13,90

15,75 14,40

Hafer.

13,00 | 12,80 13,25 13,40 16,90 12.20 11,90 12,00 15,90 13,60 15,09 14,00 16,40

14,74 16,60

13 50 12,80 15,50

12,50

16,00

15,60 16,90 16,30 16,30 16,00 15,30 15,00 17,00 16,96

17,45 16/30 15/90

15,00

14.20 13.00 13/30

16,10 *

14,00 14,20 14,00 15,20 15,05 15,00 13,44 15,90 13,50 14,00 15,60 13,80

11,50

13,40 13,20 16,90 15,00 13,50 14,40 18,00 18,50 17,00

16,40

15,00 15,75 14,79

13,00

13,10 14,00 13,40 16,90 13,00 12,40 12,20 16,30 14,20 16,00 14.00 1680 14,74 16,60

13,60 13,00 15,590 12,80

1 000 45

etheilt. Der Duréhschn Punkt (.) in den leßten f

14,50 15,32

15,60 14,80

16,50 17,60 17,30

12, 10 13,34 13,00 13,00

13,36 13:00 13,00

13,60 14,60 13,00

* 14,90 13,19

13,80 14,50 13,25 14.93 13:16

13,65 13,80

11,10 13,20 12/90

11,60 1257 12/90

14,00 14,00 16,60 16,67

16,30 11,73

16,43 16,20 12,43

11,67 12,68 13,40 13,00

11,50 12,62 13,50 13,00

11,80 13,60 13,75

14,32 16,46 17,75 15,30 / 13,64

11,60 1350 13,75 14,36 16,18 17,64

15,58 604 13,41

reis wird aus den unab erundeten Zahlen berechnet. Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Großhandels - Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen-Plätzen für die Woche vom 27. Februar bis 4, März 1899

nebft entsprehenden Angaben für die Vorwoche.

1006 kg in Mark.

{Preise für prompte [Loko-] Waare, soweit niht etwas Anderes bemerkt.)

Wi Roggen, Pester Boden Weizen, Éoeise Baier ungari)cher, vrima erste, slovakische

Buda gen, Mittelqualität We 419 e

er, erfte, Malz-

pest.

Roggen, 71 bis 72 k Weizen, Ulka, 75

Roggen, 71 bis Weizen, 75 bis

27./2.

bis 4./3 | 1899 | 142,21! 187,92 108,35 150,68 132,90 174,21 101,16! 128,67!

114,00! 145,06 112.09! 105.93] 116,27)

112,95

131,21}

W oe [Dagegen

Vor- woe

143,96 189,69 110,09 150,74

133,51 174,03 101,20 129,27

113 52 145,01 112,06

104,58 116,67

113,38 135,79

Roggen Weizen

Weizen

Weizen afer

erfte

LBeizen (

| lieferbare Waare des laufenden Monats {

Paris.

Antwerpen. Donaus, mittel

JAzima \

Red Winter Nr. 2 Californier, mittel

Kansas

g 74 bis 76 Kg per hl

Amsterdam.

Ode fa-

amerifkanisher Winter- .

London.

8. Produktenbörse (Mark Lane).

engl. wei 20

b. Gazette averages. ] englisches Getreide,

j Mittelpreis aus 196 Marktorten

Liverpool.

Chicago Spring Hard Kansas ., Choice Bombay - Kurrachee, weiß, ordinär

120,76 114,52 148,07 100,72

112,72 132,76

128,53 119,68

/ engl. weißer en Calif gelten orn. Braus- Gerfte | Schwarze Meer- Chicago. Weizen, Lieferungs-Waare per Mai ......., New York. wi | Red Winter Nr. 2

Lieferungs-Waare (

132,54 128,95

Bemerkungen.

1 Tschetweri Weizen is == 163,80, Noggen == 147,42, Hafer = 98,28 angenommen; 1 Imperial Quarter ift für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. gerechnet; für die Gazette averages, db. b. bie aus den Umsäßen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durhschnittspreise für einheimishes Ge- treide, if 1 Imvcrial Quarter Weizen = 480, er = 312, Gerste == 400 Pfd. engl. angesegt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfd. engl.; 1 Pfd. engl. = 453,6 g; 1 Laft Roggen = 2100, Weizen = 2400 é Bei der Umrehnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tages-Notterungen im „Deutschen Reichs- und Staats- Anzeiger* ermittelten wöchhenilichen Durhschnitts-Wechselkurse an der Berliner traf Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Cbicago und New York die Kurse auf New York, für St. etersburg, besa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, sür Paris, ntwerpen urid Amsterdam die Kurse auf diése Pläge.

61. Sigung vom 7. März 1899, 1 Uhr.

“Auf der Tägesordnung steht zunächst die erste Berathung des Geseßentwurfs, betreffend, die - gemeinsamen Rechte der Besißer von Schuldverschreibungen. Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding: "Meine Herren! Zch bitte, nut tinige wenige Bemerkungen zum Eingang: der Diskussion machen zu dürfen. Urtecr den Schuldver- schreibungen, mit denen unsere Voklazge ih befäßt, ist dasjenige. ver- ftanden, was man gem-iniglich im Leben Obligationen zu nennen pflegt, Prioritäten oder Prioritäts - Obligationen der Eisenbahnen Obligationen, die von Bergwerken, von Hüttenwerken, von großen - induftricllen Etablissements ausgezeben sind, und außere dem au die Pfandbriefe der Hypothekenbanken. Die Pfandbriefe der Hypothekenbanken sind nichts Anderes als SgHuld-Obligationen, ausgestellt auf Grund eines Darlebn8, das die Hypothekenbanken aufgenommen haben zu Gunften des Inhabers der Pfandbriefe, mittels dessen Kauf das Darlehn gewährt wird. Diese Obligationen, meine Herren, haben unter der neuerlihen Entwickelung des Verkehrs, anzzregt dur den wachsenden Kapitalsreihthum und auf der anderen Seite dur® das steigende Bedücfniß der aroßen Untern-hmungen, ihre Betriebämittel mit Hilfe fremden Kapitals zu erweitern, eine ganz ungemeine Bedeutung gews3nnen. Wir “haben zwar keine Statistik darüber, wie groß der Umlauf diefer Werthpapiere bei uns ist, aber ih glaube, ih {äge eher zu niedrig als zu ho®, wenn ih annehme, Laß mindeitens 10 Milliarden scher Schuldverschreibungen bei uns im Verkehr sich befinden, worunter allerdings die größere Hälste auf die Pfandbriefe der Hypo- thekenbanken entfällt. 10 Milliarden! Vergleichen Sie das mit dem Um- fang der Staats\{hulden Preußens und der Reichssckulden, die zusammen etwa 8 bis 9 Milliarden betragen, dann werden Sie entnehmen, welche ungemein wirthschaftliche Bedeutung diese Ar! der Schuldverschreibungen für unferen BLerkehr besißt. Jn der That haben nun diese Schuld- verschreibungen für den kleinen Kapitalisten manche Vortheile, die dazu geführi haben, die Papiere s{chnell beliebt zu maten, auf der anderen Seite aber haftet ihnen ein Na(thbeil an, und dieser Nachtheil ift die Ursache des vorliegenden Geseßentwurfs. Der Nachtheil besteht darin, daß die Inhaber dieser Schuldverschreibungen einander völlig fremd sind, obwohl fie ja in einem gewissen thatsählihen und au retht- lien Zusammenhange mit einander stehen, insofern sie alle betheiligt sind an einer und derselben Schuld eines bestimmten Unternehmens, die in ihrem ganzen Betrage an einem Tage an den Markt gebracht ist, die nun in eine groß? Menge Theilbeträge zerlegt worden ist, um sie shneller bei dem kapitalbesißenden Publikum unterzu- bringen, über die für diese einzelnen Theilbeträge Schuldverschreis bungen ausgestellt worden sind, die in die Hände der Gläubiger über- gehen. Alle diese Besißer der Schuldverschreibungen hängen insofern zusammen, als ihr Rechtstitel zurückführt auf den gemeinsamen Akt der Emission der Obligationen. Alle diese Schuld- verschreibungsbesitzer sind aber in Wirklichkeit einander unbekannt, sie stehen in einern wirklihen Zusammenhange mit einander uicht, sie find über das ganze Land verstreut, sie können ih niht finden, und wenn sie sih finden, können sie sich nit zusammen {lüssig machen, denn es besteht kein Präjudiz, “welhes den Beschlüssen der Meßbrheit gegenüber den Arsihten der Minderheit Bedeutung beilegt. Sie könnten daher nur einstimmig zu Entschließungen kommen, und es liegt auf der Hand, daß, wenn überhaupt, diese sehr selten zu erreichen ift. Dieser Mangel einer Organisation unter den Besitzern der SHhuldverschreibungen hat nun zahlreiche Verlegenheiten, Swhwierigktiten im Gefolge. Einmal fann es für die Jnhaber der Schuldvershreibungen von Interesse fein, thre Rechte gegenüber dem Unternehmen, welch28 die Verschreibungen ausgegeben hat, gemeinsam zu vertreten. Wenn jeder von diesen Einzelnen zur Vertretung seiner Rechte vorgehen wollte, so würde das ein fehr verwidckeltes urd voraussfichtlih au nit selten erfolglojses Unterfangen sein. Die Stärke der Interessenten liegt in ihrer Gemeinsamkeit, und diese Gemeinfaimfkeit besißen sie niht. Das Uniernchmen is also in solchen Fällen ihnen gegenüber in einer unbillig günstigen Lage. Umgekehrt aber hat auch das Unternehmen, welhes die Shuld kontrahiert hat, unter Umständen ein Interesse, mit seinen Gläubigern sich in Verbindung zu seßen, um über gewisse Fragen eine Verständigung zu suchen, die die wirthshaftli%e Lage des Unternehmens nabelegt. Es kann der Fall vorkommen, daß die schwierige Lage des Unternehmens den Wunsch erregt, die Zinsenlast zu ermäßigen, eine Konversion der Schuld vorzunehmen, Stundungen herbeizuführen und dergleihen mehr. In diesen Fällen ist nun das Unternehmen in der \hwierigen Lage, daß, wenn es überhaupt zu etwas kommen will, es die Zu- stimmung von sämmtlichen Jnhabern der Schuldverschreibungen erzielen muß, und bei der Schwierigkeit, diese Zustimmung zu gewinnen, wird gewöhnli der Wunsch des Unternehmens scheitern.

Meine Herren, die Erkenntniß dieser Nothlage hat nun bereits früher in einzelnen deutshen Staaten dahin geführt, Geseyes- bestimmungen zu erlassen, welche den Zweck hatten, bier Abhilfe zu schaffen. Wir haben solche Bestimmungen z. B. in Bayern ganz allgemein für S6uldvershreibungen jeder Art, die auf den Inhaber lau‘en, wir haben solhe Bestimmungen in Preußen z. B. für die Inhaber von Prioritäts-Obligationen gegenüber den Eisenbahnen, in anderen Staaten haben wir sie wieder be;üglih des Pfandbriefverkehrs. Aber immerhin besteht noh ein großcs Vakuum auf diesem Gebiete, dessen Ausfüllung bisher s{hmerzlich vermißt worden ist, und das {hon wiederholt, zuleßt noch bei Berathung des Handelsgeseßbuhs, den Gedanken nahe gelegt hat, bier mit Hilfe der Reichsgesetgebung einzugreifen.

Aber, meine Herren, noch Eines kommt hinzu. Das gegenwärtig auf diesem Gebiete bestehende Lakuum wird mit dem Augenblick, wo das Bürgerliche Geseßbbuch in Kraft tritt, noch erweitert werden; denn das Landesre(ht, das in einzelnen deutshen Staaten zur Zeit vorhanden ift, liegt innerhalb des Gebiets des neuen bürgerlißen Rehis, wird von diesem neuen Recht ergriffen und be- seitigt, soweit es niht in dem Einführungsgeseß zum Bürgerlichen Gesezbuh ausdrücklih aufreht erhalten ist. Ein folzes Reservat zu Gunsten der Land2sgeseßgebung findet sih in dem Einführungsgeset, aber nur zu Gunsten gewisser Verhältnisse, die auf dem Gebiete des Eisenbahnprioritätenverkehrs liegen, Im übrigen existiert ein Re- servat nicht. Die Folge ift, daß das Vakuum, das zur Zeit besteht, am 1. Januar nächsten Jahres noch er- heblich erweitert wird. Daraus ergiebt \ch die Pflicht der Reihs-Geseßgebung, einzuschreiten, und au die Erklärung,

ivedhalb wir’ gleih ‘jeyt noch vor Einführung ‘des Bürgerlichen Geseybuches an Sie mit einer Verlage herantreten, die den Zweck hat, “die “einschlagenden Verbältniffe zu regeln. e

Meine Herren, ih habe niht die Absicht, hier in der General- diskussion die Gesichtspunkte des Näheren zu entwickeln, auf welchen die Bestimmungen der Vorlage beruhen. Die Hauptgesihtöpunkte sind: einmal, den Schuldverschreibungsinhabern zwar eine Aktionsfähigkeit ¿u wverleiben gegenüber dem Werke, das die Schuldverschreibungen ausgegeben hat, aber mit der Grenze, daß sie niemals in die “Lage kommen dürfen, in die Verwaltung des Werkes einzugreifen und unberechtigt einen Ginblick in die intimen Verwaltungs- verhältnisse des Unternehmens zu gewinnen ; denn sie. sind niht Eigen- thümer, sind bloß Gläubiger, und st:hen als solche nit innerhalb des Werkes, scnzern dem Werke gegenüber.

Auf der andern Seite war es die Aufgabe, die Organisation der Inhaber der S@huldverschreibungen untereinander so zu gestalten, daß jeder Beshluß per majora zwar gefaßt werden kann unter Zwang für die Minderheit, aber niemals unter Verhältnissen, unter welchen er aufgefaßt werden könnte als eine Vergewaltigung dieser Minderheit ; er soll immer die Vermuthung für \sih haben, daß er auf raisonablen Gründen beruht und im Interesse au der weniger gut unterrichteten Minderheit gefaßt ift.

Von diesen beiden Gesichtépunkten aus betrachtet, ershcinen die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs nur Konsequenzen aus ihneu. Wenn Sie diese. Grundsäße und ihre Durh- führung im allgemeinen billigen, wie ich hoffe, dann werden Sie einen dem wirthschaftlihen Leben unseres Volkes wohlthätigen Schritt t6un, indem Sie den Entwurf zur geseßgeberishen Ver- abschiedung bringèn helfen und dies ift der Wuns, mit dem ih {ließe

Abg. von Strombeck (Zentr.) erklärt, er spreße nur für seine Person; er halte die Vorlage für sehr bedenklich, weil cine Ver- gewaltiguag der Minorität sehr leiht möglich sein würde, denn in den Verfammlungen der Obligationeninhaber würde meistens das Großkfapital die Oberhand haben. Ein Bedürfniß für die Vorlage liege überhaupt niht vor.

Abz. Büsing (nl.) spriht seine Anerkennung für die Vorlage aus, die nah langer, sorgfältiger Vorbereitung endlih die jeßige Gestalt erhalten hab:, ebenso wie die ee zur Verhandlung kommende Hyyo- thekenbankvorlage. Daß für die Vorlaze ein Bedürfniß nicht vorliege, habe der Vorredner allein behauptet; bisher hätten alle Sachverständigen das Gegentheil ausgeführt. Redner erklärt si mit den einzelnen Bestimmungen der Vorlage vollkommen einverstanden ; die Einwen- dungen des Vorredners seten durchaus unzutreffend, die Minorität sei genügend geschügt. Er empfehle die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern, derselben Kommission könnte au das Hypothekenbankgeset überwiesen werden.

Abg. Schrader (fr. Vag.) ecklärt, er schließe siŸ dem Vor- redner an. Das Gesetz drücke nur das juristisch aus, was ¿hatsächlich vorhanden fet: daß die Theilhabec an einer gemeinsamen Schuld die Möglichkeit haben müßten, sich zu gemeinsamen Schritten zu ver- einigen, was bisher eigentlich nur im Falle des Konkurses möglich gewesen sei. Jn England und Amerika seien die Firmen für ein folhes gemeinsames Vorgehen {hon längst vorhanden. Redner empfiehlt die Ueberweisung der Vorlage an eiue Kommission yon 21 Mitgliedern.

Aba. Lenzmann (fr. Volksp.): Ich halte auh eine Kommission von 21 Mitgliedern für“ besser, bin aber von der Nothwendigkeit der Vorlage ebenso wenig überzeuat, wie von ihrer Zweckmäßiakeit. Für die Minderheit enthält die Vorlage keinen genügenden Schutz; die Anfechtungsgründe, die sih aus dem gewöhnlihen bürgerlichen Recht ergeben, find diesen Beschlüfsen der Obligationsiahaber-Versammlungen gegenüber nit durgreifend genug. Vielleicht läßt fih in der Kom- mission aus der Vorlage etwas machen.

Abg. Beckb- Coburg (fr. Volksp.) {ließe sich im Gegensaß zu seinem Fraktionsgenocfsen den Ausführungen der Abgg. Büsing und Srader an und empficólt die Vorlage als eine durhaus nothwendige und zweckmäßige.

Die Vorlage wird darauf einer Kommission von 21 Mit- gliedern überwiesen.

Es folgt die erste Berathung des Entwurfs eines Hypothekenbankgesezes.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Seitdem gegen den Abschluß der 60er Jahre die Frage ciner geseßliden Regelung des Hypoibekenbankenwesens von hervorragender nationalökonomisher Seite sowoßl im Reichstage als au iu preußischen Landtage zur Sprache gebraht worden ift, im Rahmen voa Bestimmungen, die im Ganzen und Großen denen ähnlich sind, die wir Ihnen vorslagen, und feitdem ungefähr zu derselben Zeit der Bundesrath, die Vertretung der verbündeten Regierungen, iz eine Prüfung der Frage eintrat, wie eine geseßlihe Regelung des Hypo- thekenbankenwesens zweckmäßig zu erfolgen habe, seit dieser Zeit ift, glaube ih, die Nothwendigkeit, das Bedürfniß einer geseglihen Rege- lung niemals mehr in Zweifel gezogen werden. Wenn des- ungeahtet ein Menschenalter vergangen i, bevor die verbün- deten Megierungen mit einer ershöpfenten NRegelung der Saße an den Reichstag herangetreten, so hat das nicht in einem Zweifel aa dem Bedürfniß dieser Regelung seinen Grund, sondern hat mehr an äußeren Umständen gelegen. In der That, meine Herrea, ist in den dreißig Jahren, die seit jenen ersten An- regungen im Bundesrath und im Neichôtage verflossen sind, immer und immer wieder auf das Bedürfniß geseßlicher Ordnung hinge- wiesen wo1den. ;

Schon bald nah den shwierigen wirthschaftlihen Verhältnissen des Jahres 1873 traten die deutshen Hypothekenbanken selbst mit dem Wunsche einer gesethlihen Ordnung ihrer Verhältnisse an die Legislative heran, Bei der Berathung der Konkursordnung in der Mitte der siebziger Jahre wurde derselbe Gedanke im Reid;stage aufgenommen. Am Ende der siebziger Jahre hat die Regierung den Versuÿ gemacht, wenigstens eine partielle Regelung auf diesem Ge- biete vorzunehmen. Als im Jahre 1879 dieser Versuch mißlang, nicht etwa weil der Reichstag nit überzeugt gewesen wäre von der Noth- wendigkeit eines geseßlichen Einschreitens, sondern weil ihm dieses Ein- schreiten niht erschöpfend genug erschien, ist die Regierung im Jahre 1880 von neuem mit ihren Vorschlägen an das Haus herangetreten. Nachdem die Sahe auch damals in den Verhandlungen des Hauses stecken geblieben war, kamen neue Anregungen in der Mitte der ahhtziger Jahre aus Anlaß der Schwierigkeiten, in die eine große Hypothekenbank damals gerathen war. Au weiterhin ift die Fraçe wiederholt aufgenommen worden. Zum leßten Male wurde bei den Berathungen der Kommission über das Bürgerliche Geseßbuch an uns die Frage gerihtet, wann in der Sache von seiten der verbündeten Regierungen vorgegangen werden würde. Die Regierungen haben in dem legten Jahrzehnt auf dem Standpunkt

sich befunden, daß diefe Regelung zwar dringend zu wünschen sei, daß

. #

sie aber zweckmäßiger erft vorgenommen werde nah dem Abschluß der Reform unseres bürgerlichen Rehts. Dieser Abschluß ift gekommen, und in Erfüllung früherer Zusagen legen die verbündeten Regierungen Jhnen nunmehr einen Geseßentiwurf vor.

Ich glaube, meine Herren, wenn man sh die wirthschaft- lichen Verhältnisse der Gegenwart“ ansieht im Vergleih mit der Entwickelung der leßten dreißig Jahre, dann wird man niht -fagen können, daß das Bedürfniß, das damals anerkannt wurde, jet niht mehr vorhanden sei; im Gegentheil, es ift größer, es ift dringlier geworden, und wir auf Seiten der Ne- gierung sind deshalb auch niht überrascht gewesen, als bei den Sachverftändigen - Berathungen, die wir einleiteten, um uns über die Grundlagen der Reform zu informieren, die Nothwendigkeit einer solhen Reform eigentlih als gegeben an- erkannt wurde, und sind ebenso wenig überrascht gewesen, als nah der Publikation des ersten Entwurfs, über den wir die öffentliche Kritik wünschten, auch in der Oeffentlichkeit nur ganz vereinzelte Stimmen das Bedürfniß angezweifelt haben, während die überwältigende Mehr- heit derjenigen, die sich zu dem Geseßentwurf äußerten, das Bedürfniß rückhaltlos anerkannt hat. Meine Herren, wir ftehen zur Zeit wieder vor einer steigenden Entwickelung im Hypotheken- bankwesen. Wir haben troß der Fülle der Banken immerbin mit der Möglichkeit zu rehnen, daß die Zahl der Hypothekenbanken, die wir besißen, noch durch Neugründungen vermehrt wird, Während zu Anfang des Jahres 1870 nur 17 Hypothekenbanken in Deutsch- land beftanven, is die Zahl in dem Jahrzehnt bis 1880 um 13 gewahsen. Im Jahrzehnt von 1880 bis 1890 ift dann cin gewisser Stillstand eingetreten, indem damals nur zwei Hypotheken- banken neu gegründet wurden. Eine lebendigere Eatwickeïlung trat wieder zu Tage im Anfang der neunziger Jahre, und obwobl dieses unser Jahrzehnt noch nicht zu Ende gegangen ist, weist es bereits aht neugegründete Banken auf. Die Konkurrenz steigert ih, Versuhe neuer Gründungen werden vielleißt nicht ausbleiben. Unvermeidlih sind mit ihm verbunden allerlei ges{häftlihe Erschei- nungen, die nit mehr zu den gesunden Erscheinungen gerechnet werden können. Wir haben mit ihnen für die Zukunft zu rechnen. Ja, man darf vielleiht fragen, ob im leßten Jahrzehnt niht {on vereinzelte Erscheinungen hervorgetreten sind, die auf eine sahgemäße Entwickelung niht mehr {ließen lassen. Hier so bald als mögli einzugreifen, ist, glaube ih, die Pfliht der Geseßzgebung.. Es kommt noch eins hinzu: Wenn wir überhaupt nicht verzihtea wollen, dieses Gebiet unseres wirthschaftlihen Lebens einer reihsrechtliGen Ordnung zu unterstellen, dann werden wir, um uns die Aufgabe nicht zu sehr zu ershweren, am beste:i thun, fo bald wie mögli an bie Aufgabe herän- zutreten; denn mit jedem Jahre wachsen sich die bestehenden Gesell- schaften in den ihnen eigenthümlihen Gewohnheiten und Einrihtungen fester und fester aus, und werden immer weniger geneigt, fich den- jenigen Aenderungen" anzupassen, die mit einer einheitliGen Gesey- gebung nun einmal unvermeidbar verbunden sind. Mit jedem Jahre wächst der Geschäftskreis und damit die Macht der Banken und damit auch der stille Widerstand, den große Gesellschaften neuen Reformen entgegenbringen, wenn diefe sih nicht ganz ihren gewohnten An- shauungen und eingelebten Einrichtungen anpaffen.

Meine Herren, am Ende des Jahres 1897 hatten unsere deutschen Hypotßzekenbanken, wie die ftatistishe Uebersicht am Schlusse der Vorlage Ihnen au des Näheren darlegt, an Darlehen gegeben die gewaltige Summe von 5978 Millionen, d. h. fas 6 Milliarden, darunter 723 Millionen Darlehen für landwirthschaftlihen Besiy und 5122 Millionen, also über 5 Milliarden für ftädtishen Besizg. Am Ende dieses Jaÿres hatten die deutshen Hypothekenbanken an Pfandbriefen ausgegeben den Betrag von 5649 Millionen, also über 54 Milliarden. Sie arbeiteten damals inzwishen find {on wieder Kapitals- vermehrüngen eingetreten mit einem Aktienkapital von 527 Millionen und mit Reserven im Betrage von 145 Millionen Mark.

Meine Herren, gegenüber solchen gewaltigen Ziffern eines bis vor wenigen Jahrzehnten uns fast unbekannt gebliebenen geschäftlihen Verkehrs kann man in der That die Frage aufwerfen, ob es nit die bödste Zeit ist, daß die Geseßgebung einschreitet, um diesen Verkehr vor Auswüchsen zu bewahren. Man kann die Frage auf- werfen, wenn nahezu 6 Milliarden an eine fehr große Zahl vielfah fkapitals\chwacher Hausbesizer, die unter sich isoliert dastehen, von einer kleinen Zahl mäghtiger zielbewußter Gesel- schaften ausgegeben worden sind, ob sich in diesem gewaltigen Geschäftsverkehr weniger mächtiger Gefellshaften mit zahlreichen, ihnen gegenüber nahezu mahtlofen Schuldnern nicht Verhältnisse entwickeln Tönnen, zum Nachtheil der Schuldner, denen vorzubeugen und ent- gegenzuwirken die Geseßgebung die Pfliht hat. Auf der anderen Seite, meine Herren, wenn mehr als 5 Milliarden von Ersparnissen des .Nationalvermögens ganz vornehmlich von den Kreisen des Mittelstandes aus in den Pfandbriefen der Gesellshaften angelegt werden, ohne daß die Anlagen wenigstens dem übergroßen Mehr- betrage na irgendwie eine andere Deckung haben, als sie in dem mehr oder weniger folidenGeschäftsbetriebe derGesellshaft liegt, so kann man dieFrage gewiß aufwerfen, ob es nit durchaus an der Zeit ist, Sicherungen da- gegen zu schaffen, daß unter allen Umständen die hier betheiligten, vornehmlich aus Kleinkapitalisten bestehenden Gläubiger ihrer Grspar- nisse nicht verlustig gehen.

Die leßtere Frage haben die verbündeten Regierungen bereits im Jahre 1879 mit Ja beantwortet, als sie den Versuch madthten, wenigstens die Deckung der Pfandbriefe durh die Hypotbeken der Barnkinstitute geseßlich zu ordnen. Dur) die gegenwärtige Vorlage beantworten die verbündeten Regierungen auch die andere Frage mit Ja, indem diese Vorlage das ganze G-biet des Pfandbrief- wesens nah der rehtlihen sowohl wie nah der wirthschaftlihen Seite zu regeln sih die Aufgabe stellt.

Meine Herren, ih werde in die Erörterung der Grundsätze, die dieser Regelung zu Grunde liegen, bei dieser ersten Lesung nicht ein- treten; sie sind vielfah übrigens so technischer Natur, daß sie sich der Würdigung einer großen Versammlung entziehen. Wir haben aber bei der Schw'erigkeit der Verhältnisse, die hier vorhanden sind, es für unsere Aufgabe gehalten, unsere Vorschläge Ihnen zu unterbreiten auf Grund sehr eingehender vorsichtigstrr Ermittelungen. Der Herr Abgeordnete Büsing hat ja bereits ‘die Güte gehabt, darauf aufmerksam zu machen, wie dies geshehen is, Wir sind zusammen- getreten mit Sachverständigen aus den hervorragendsten Instituten dieses Geschäftszweiges in allen Theilen Deutschlands; wir haben ihre Rathschläge gehört und uns dauach unser Urtheil zu bilden gesucht. Wir haben darauf einen Entwurf veröffentliht und die öffent-