1899 / 58 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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lie Meinung um ihre Kritik gebeten; se iff uns, was ich hier dankbar anzuerkennen habe, in umfassender und gründliher, und ich darf hinzufügen, für uns vielfah belehrender Weise zu theil geworden. Erst auf Grund des so ge- wonnenen Materials ift der Geseßentwurf entstanden, der Ihnen heute vorliegt, und den wir nach folher Vorbereitung mit einigem Vertrauen Ihnen vorgelegt haben.

Ich beschränke mih auf diese allgemeinen Bemerkungen. Jch bitte Ste um eine wohlwollende Prüfung unserer Vorschläge. Unter- \shäßen Sie die große wirthshaftlihe Bedeutung dieses Zweiges unseres Bankgeshäftes niht. Die Hypothekenbanken haben \ich mehr“ und mehr zu großen Reservoiren ausgebildet, in die die Ersparnisse aus allen Theilen des Landes zusammenfließen, um wieder von hier aus dorthin geleitet zu werden, wo der Kredit ihrer am meisten bedarf. Sie haben fih dadurh nach mehrfachen Richtungen hin für den Volkswohlstand unleugbar Verdienste er- worben; indem fie die Ersparnisse der Leute, namentlich des Mittel- standes, an sih zogen, baben sie den sparenden Kleinwirthshaften die Möglichkeit gegeben, ihre Grsparnisse leihter und in sicherer Weise

ertragreih zu mahen. Indem sie diese thnen so zugeflossenen Gelder

dem Bodenkredit zugänglih mäthten, haben sie dahin gewirkt, daß mehr und mehr der Zinsfuß für den Realkredit sich in Deutschland ausglich und die Extravaganzen nicht mehr hervortreten, die man noch vor 30 Jahren in den verschiedenen Theilen Deutschlands bei den Zinssäßen des Hypothekenverkehrs beobachten konnte. Es. ift feine Kleinigkeit, meine Herren, wenn wir sehen, daß dur die Hilfe dieser Institute mehr als 5 Miliarden dem Grundkredit zugeflossen sind, theils um die Bewirthschaftung des ländlichen Besiges intensiver zu gestalten, theils um in ten Städten den Um- und Ausbau der Wohn- häuser zu befördern und zu verbessern. Wenn wir in den leßten 20 Jahren einen ganz ungewöhnlihen Auffchwung nah dieser Rich- tung hin in unseren Groß- und Mittelftädten zu beobadten haben, so ift das ganz überwiegend zurückzuführen auf die Kreditmittel, die die Hypothekenbankinstitute dem ftädtischen Grundbesiß zugeführt haben. Sind dabet auch, was hier im Hause {hon wiederholt zur Sprache gebracht worden ift, manhe Mißbräuche vorgekommen, mit deren Bekämpfung und Beseitigung wir jeßt zur Zeit noh befaßt sind, ih denke an den Bauschwindel so wird man im Großen und Ganzen doch fagen müssen, daß der Prozeß, in welhem die Hypoibekenktanken ihre gewaltigen Fonds dem städtis&en Grund- besiß zugeführt baben, ein solider und verständiger gewesen ift.

Wenn wir nun bedenken, was es für den Kulturzustand eines Volkes bedeutet, wenn in seinen Wohnpläßen der Komfort, die Be- quemlihkeit und die Gesundheitspflege mebr als fcüher ihre Rücksicht finden, so glaube ih, dürfen wir anerkennen, daß nicht nur für das Wirthschaftsleben, sondern auch für die Pflege der Kultur die Hypothekenbanken in den leßten Jahrzehnten in hohem Grade segens- reich gewirkt haben. Was sie gethan haben in der Vergangenheit, meine Herren, werden sie in der Zukunft berufen sein, fortzusetzen ; und geben Sie ihnen durh die Genehmigung dieser Geseßeëvorlage das angemessene und sihere Fundament, um ihre Aufgabe in ordnungs» mäßiger, sachlich richtiger und zuverlässiger Weise weiterzufübren.

Abg. Rettich (d kons.): Ueber die vorher verhandelte Vorlage haben sih meine Freunde nicht geäußert, weil sie keine Bedenken da- gegen hatten ; wir stimmen der jeßt zur Berathung stehenden Vorlage und ihrer Begründung durhaus zu. Die landschaftlihen Institute jallen nicht unter dieses Geseß; die andexen Hypothekenbanken werden der Aufsicht des Bundetstaats, in welchem fie ihre Geschäfte treiben, unterworfen. Der Hypothekenkredit für die Lardwirthshaft wird durch die Landschaften beforgt. Die Hypotbekenbanken haben Pes AËtel ihres Kredits den städtishen Grundftücken zugewendet. abei e manche Mißstände vergekommen. Die ftädtishen Grundbefißer ollten fih ebenso wie die Landwirthe zu Genoffenschaften zusammen- schließen. Ich halte es für bedenklich, daß die Hypotheken auf Bau- pläge als Unterlage für die Pfandbriefe dienen sollen. Es wird geprüft werden müssen, ob diese Bestimmung in der Vorlage bleiben foll.

Abo. Büsing (nl.): Jh ftelle mi ebenfalls im wefentlihen auf den Boden der Vorlage, die weitergebt, als die vorher be- rathene, weil sie auch die wirthshaftlite Seite der Frage regeln will. Eine folhe Regelung ift dringend nothwendig gegenüber der großen Anzahl von Hypothekenbanken, die nah ihren Statuten, nah ihrem Geschäftsumfang und der Art ihres Geschäftsbetriebes sehr ver- schieden sind. Die Pfandbriefe sind daher sehr verschiedenartig, und troßdem zirkulieren sie als faft ganz gleihwerthig. Zur Errichtung neuer Hypothekenbarken fell tie Genebmisgurg des Bundesstaats

? erforderli fein, dem also damit die Prüfung des Bedürfnisses ob-

liegen wird. Das wird genügen, ob aber die Aufficht der Bundes- staaten über die Banken genügen wird zur einbeitliden Gesetetdurh- führung, ift fraglih, da fehr viele Banken in kleinen Staaten ihren Sit haben, während sie ihr Geschäft vorwiegend in anderen Staaten ausüben. Der Hauptpunkt 1, wie die Hypotheken erworben werden follen, welche den Pfandbriefen als Unterlage dienen follen. Ershöpfende Vorschriften darüber wird man schwer aufstellen könnea ; in Preußen ist man über allgemeine Anweisungen kaum hinaus- gekommen. Die Anweisungen über die Wertbermittelung sollen der Genehmigung der Aufsichtébehörde bedürfen. Das muß in die Hand des Reichs gelegt werden im Interesse der einheitlihen Durchführung des Gesetzes. Eine schwierige Frage ist die des Disagio der Pfand- briefe. Die ursprünglie Vorlage wollte dasselbe innerhalb dées Jahres, in welhem es entstanden ift, abgeschrieben baben. Die jetzige Vorlage will unter gewifsen Bedingungen die Abschreibung auf fünf Jabre vertheilen laffen. Diese Frage wird gründlih geprüft werden müssen. Besonders zweckmäßig sind die neuen Kontrolvorschriften, die kaum verbesserurgébedürftig sein werden. Redner beantragt die Ueberweisung der Vorlage an diejselte Kommission, an die die vorher berathene Vorlage überwiesen sei.

Aba. Dr. Spahn (Zentr.): Ich halte die geseßlide Regelung dieser Angelegenheit ançefidts der bohen Bedeutung der Pfandbriefe für dringend nothwendig. Von großer Wichtigkeit int die Einheitlich- Teit der Taxgrundsäße; wenn dieselben nicht von den Einzelstaaten aufgestellt werden, jondern vom Reiche, dann kann man vielleicht die einbeitliche Beleihung bis auf 66€ v. H. auêédehnen und braucht feine Verschiedenheit zuzulassen für ländliche und für ftädtishe Grundftüde. Daß bei Darlehen unter 12 (00 Æ von der Taxe abgesehen werden kann, wird von den Hausébesißern in kleineren Städten geroünscht.

Abg. Mun ckel (fr. Volksp.): Ich verzihte auf die Erörterung vor Einzelheiten, die in die Kommission gehören. Meine Freunde stehen dem Geseyge wohlwollend gegenüber, oker sie finden feinen Grund dafür, daß die Entscheidung der Bedürfnißfrage in die Hand der Bundesftaaten gelegt werden soll. Mißstände sind bisher nicht hervorgetreten. Man wird nicht überflüssiger Weise Millionen zusammenbringen, um eine solGe Bank zu gründen. Diejenigen Banken, welche Inhaberpapiere ausgeben wollen, müssen shon aus diesem Grunde die Genehmigung nahfuhen. Im übrigen entspricht diz Vorlage einem lange gefühltzn Bedürfniß, Wan bat im Publikum überall geglaubt, daß dic Pfandbriefe eine genügende Sicherheit darbieten. &s find auch besondere Einrihtungen dafür getrefen ; ob fie sih aber wirkflih als sicher bewährt bätten, wenn ein Krach cekommen wäre, will ih dahingestellt sein lassen. Die Vorlage haft nicht ein Pfanadrecht, sondern nur ein Vorrecht im Kon-

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kurse, das aber thatsächlich ebenso weit reihen wird, wie das Pfand- #

recht. Man wird untersuhen müssen, ob die Staatsau n eine

Reichsauffiht verwandelt werden muß, ob die i E

rihtig gezogen find, ob die Bestimmungen über die Bilanzen aus-

reihend sind, ob die Stellung des Pfandhalters nit geändert werden

kann. Jeßt kann eigentlih ohne den Pfandhalter gar kein Geschäft

E Arden wenn er einmal krank wird, fteht der ganze Geshäfts- e

etrie z Abg. Gamp (NRp.): Der sehr sorgfältig ausgearbeitete Entwur zeigt, wie {wierig bt Frage ift. Se länger wir warten, na) \{wieriger wird die einheitlihe Regelung. Wir werden daher eine Reihe von Opfern an unserer Ueberzeugung bringen müssen, wenn wir zum bed kommen wollen. Um eine Sicherheit für die fandbriefe® zu |chaffftn, A wir die Aufsfiht der Einzel- aaten beseitigen und die einheitliche Reichsaufsicht einführen. Für die Beleihungsgrundsäße müssen besonders ftreuge ‘und einheitliche Vorschriften erlassen werden. Für die Beleihung von Baupläzzen feblt es aber an jedem objektiven Maßstabe. Man könnte den Banken böchftens entgegenkommen bei der Beleibung von Neubauten. Ob die Bestimmungen über den Devositenverkehr und die Zeitgeshäfte für die ypothekenbanken zutreffend find, ob die Vorschriften über die Wahl des fandhalters ausreidjen, wird genau untersuht werden müssen. Die estehenden Hypothekenbanken sind den Beschränkungen des Gesetzes nicht unterworfen, namentlich niht bezüglih der Beleihung der Bau- pläze. Vielleicht könnte man dadur helfen, daß man die Mündel- sicherheit nur den Pfandbriefen derjenigen Hypothekenbanken verlciht, die sid allen Vorschriften des Gesetzes unterwerfen. i

Abg. Dr. Hahn (b. k. F.) erklärt, er habe gegen die Be- auffihtigung der Hypothekenbanken - durch die Einzelstaaten keine großen Bedenken, wohl aber gegen die Zulassung des Depositen- und Wechselverkehrs für die Hypothekenbanken. Besonders er- freulich sei die Einrichtung des Pfandhalters; bezüglih der Zulassung der Pfandbrief-Emissionen solle es nicht immer ge- reht zugehen. Die Hypothekenbanken, welchen Vertreter der hauts finance nit zur Seite ständen, würden es lieber sehen, wenn die Zulassung ihrer Pfandbriefe von den Aufsihtsbehörden und nit von den Börsenkommifsariaten abhinge. Es werde hoffentlih der Kom- mission niht s{chwer fallen, zu einer Verständigung über die Haupt- punkte zu gelangen.

Abg. Calwer (Soz.) wendet si gegen die Ausführungen des Herrn „Leutnants“ Hahn (derselbe wohnt der Sizung in der Uniform eines Oberleutnants der Reserve bei) und drückt seine Befriedigung darüber aus, daß man sich allgemein für eine autgedebnte Reichs- oder Staatsaufsiht aussprehe. Das Hypothekenwesen führe dahin, daß der Grundbesiß immer mehr vers{chuldet werde, daß er mobilisieri Pee: und der Besißer sich immer mehr vom Gruzd und Boden

osl!öófe.

Präsident Graf von Ballestrem: Redner hat bei Beginn seiner Auslafsungen ein Mitglied des Haufes, welches infolge einer militärischen Dienftleistung in Uniform erschieren ift, als Herr Leutnant bezeid;,net. Die Bezeichnung ist im Ganzen harmlos, aber unpassend. Ich wollte dies hier feststellen.

Abg. Lenzmann: Nach den Auslassungen der verschiedenen Redner scheint das Schickjal des Gesetzes besiegelt zu sein. Ich bin anderer Meinung als mein #Fraktionsger:osse Munckel bezüglih der vorhin berathenen und auch bezügli dieser Vorlage. Ich sehe durhaus nicht ein, weshalb überbaupt die Aussicht seitens des Staats noch ausgedehnt werden foll über den jepigen Zustand hinaus, daß derjenige, der Inhaberpapiere ausgeben will, der Geneh- migung bedarf. Es ist unrichtig, zu unterscheiden zwishen städtischen und “omas Grundftücken und die erfteren für weniger kreditfähig zu erklären.

Abg. Schrader: Im Interesse der Allgemeinheit empfiehlt sich auf diesem wichtigen Gebiete eine einheitlihe, gleih- mäßige Geseggebung. Wenn die Aufsicht in die Hände der Einzel- ftaaten gelegt wird, dann werden wir dieselben Mißftände haben wie bisher, daß von einem fleinen Einzelstaate die Aufficht geführt wird, währeud die Geschäfte sch über große Gebiete anderer Staaten er- flrecken. Die Au!sichtsführung durch das Reih würde durchaus nicht {wer zu konstruieren sein. Auf Einzelheiten einzrgehen, wird wohl niht der Neigung des Hauses entsprehen. Die Kommission wird dafür der geeignete Plaß sein. i __Die Vorlage wird darauf derselben Kommission über- wiefen, wie die vorher berathene Vorlage.

Schluß 51/4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr (Gesegentwurf, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesezbbuhs, und Wahlprüfungen).

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

37. Sigung vom 7. März 1899.

Das Haus sezt die zweite Berathung des Staats- haushalts-Etats für 1899 bei den Ausgaben des Etats der RAN: und Gewerbeverwaltung fort.

ei dem Titel „Unter-Staatssekretär“ bittet __ Abg. Dr. Arendt (fr. konf.) den Minister, der Verschiebung der Zinsverbältnifse nähertreten zu woilen. Nach der Konversion in Preußen“

garnicht einmal abgeschlossen fei. Für die Landwirthschaft sei das Steigcn des Hppothekenzinies und die Schwierigkeit der Geldbeshaffung besonders ungünstig. In Wechfelbeziehung ftebe damit das Steig?en des Diskonts. Die Ur fache dieser Diskonterhöbung sei nit in dem industriellen Aufs schwung zu suchen, der noch kein allgemeiner fei, sondern in der un- gerüaenden Golddeckung. Als wir, fährt Redner fort, ncch Gold- überfl»ß batten, fand der Diskont auf 3 °%/. Der Baarvorrath ift um den vierten Theil des Goldvorraths von 1895 zurüdck- gegangen. Es giebt keine Diskonterhöhung der Reichsbank, tie niht übereinftimmte mit der Erhöhung des Diskonts der Bank von England. Das läßt fih zifermäßig nahweisen. Deutschland ift der einzige Markt, wo eine freie Eoldberozgung stalifindet. Der Goldabfluß ift 1895 mit einem Schlage eingetreten, obglei ter induftrielle Aufs@wung erst anfing, Die Einführung der Gold- währung in Oefterreih und Rußland geschah auf Kosten des deutschen Goldes. In Oesterreich wurden Massen deutschen Soltes in ‘öfter- reihiswe Goldmünzen umgeprägt. Dasselbe gilt von Rußland. Jn Nord-Amerika find in dem legten Jahre für 25 Millionen deutschen Goldes umgeprägt worden. Hätten wir diesen Goldausgang nicht ge- habt, fo bâtten wir die Diskonterhöhung vermeiden können und bâtten einen Diskont von 39/9. Die heutige Diskontpolitik ift eine veraltete. In gewifsen Zeiten kann man ja den Diskont herabsezen oder erbôhen ; aber die Diskontbewegung reit nicht aus, weil die Frei- ¿gigkeit des Goldes aufgehört bat. Man follte von Frankreich lernen, wie man den Goldbeftand {ügen fann. Frankreich hat günstigere Wechselkurse wie wir. Es hat einen dreimal so großen Gold- vorrath, Ich sehe fein anderes Mittel der Abhilfe, als die Einführung der Prämienpolitik. Daß das Zentrum das Reichébankprivileg auf 20 Jahre erhöhen will, wundert mih; von den Freifinnigen und Sozialdemokraten wäre es begreiflich wegen ihrer bekannten Be- ziehungen zum Kapitalismus. Dem Umlauf der Noten der Privat- banken sollte das Handels-Ministerium seine besondere Aufmerkjamkeit widmen. Die preußischen Notenbanken find aufgehoben, leider aber hat man die größte der preußishen Notenbanken, die Frankfurter, be- stehen laffen, weil die Darmftädter noch fortbestehe. Es liegt keine Veranlafsung vor, einer einzelnen Bank in Preußen die Möglichkeit zu geben, 10 Millionen ungedeckter Noten auszugeben. Diese Bank lebt fozusagen aus der Hand in den Mand. Keine andere Bank hat den Diskont der Reichsbank so unterboten, wie die Frankfurter Bank. Ihr Diskont betrug im lezten Jahre |#9/g weniger als der der

Reichsbank.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! J{ch glaube, daß der Herr Vorredner nur etner langfährigen Gebrauche des Hauses gefolgt ift, wenn er bei dem Titel des Unter - Saatssekretärs. diejenigen Wünsche zum, Ausdruck gebracht hat, die er der Staatsregierung* glaubt empfehlen zu sollen. Jh glaube aber, daß er- seinerseits etwas zu weit gegangen- ist, wenn er diese Wünsche speziell an das Herz des Herrn Unter - Staatssekretärs gelegt hat; ih glaube, die rihtige Adresse würde ih do selber sein. Ich kann es durchaus nicht hindern, wenn er für seine Wünsche das Herz des Herrn Unter - Staatssekretärs zu gewinnen sucht ; die Ent- scheidung aber über die Frage, die er angeregt hat, soweit sie dem Handels-Minifterium ressortmäßig zufällt, würde meine Aufgabe sein. (Sehr richtig !)

Was die Wünsche felbst anbetrifft, so würde die Veranlassung

einer Enquête in dem Sinne, wie er sie in Aussicht genommen hat, nit sowohl Sache der preußischen Staatsregierung, als vielmehr Sache des ‘Reiches sein. (Sehr richtig!) Es hat meines Wissens au das Reich und Herr Abg. Dr. Arendt ist, glaube ih, seiner Zeit selbst Mitglied der betreffenden Enquêtekommission gewesen eine fehr eingehende Untersuchung der Frage der Währung seiner Zeit vorgenommen, so daß insoweit den Wünschen, die er ausgesprohen hat, früher bereits Rehnung getragen ist. Ob nun aber das Reich dazu übergehen würde, in dem weiteren von ihm angedeuteten Rahmen in eine Untersuhung der Frage einzutreten, was nun die Ursachen des steigenden Zinsfußes sind, wie es möglih wäre, dem fteigenden Zinsfuß entgegenzuwirken, ob dazu lediglich die Diskontpolitik der Reichsbank ausreiht, ob es nothwendig wäre, andere DVittel und Wege einzuschlagen, um dem Abfluß des Goldes in das Ausland entgegenzuwirkrn das alles sind Fragen so ver- wickelter Natur, daß eine solche Enquête fast ufèrlos erscheint. Ob die Reichsregierung geneigt sein würde, seinem Wunsche gleihwohl zu entsprechen, darüber will ih mich eines Urtheils enthalten.

Nur bezüglih einer Frage möchte ih mir noch eine Bemerkung: gestatten ;. das ift die Frage der Privatnotenbank in Frankfurt. Diese Privatnotenbank in Frankfurt besteht ja hon feit sehr langer Zeit, und es ift seitens der Handelskammer in Frankfurt * der dringende Wunsch ausgesprochen, fie bestehen zu lassen, und zwar so lange be- stehen zu lassen, als die Privatnotenbanken in Süddeutschland be- stehen, weil sonst unfer Frankfurter Play, unser Frankfurter Handel und unsere Frankfurter Industrie wesentlih ges{ädigt werden würden zum Vortheil der Konkurrenz in den süddeutshen Staaten. Das ift ein Gesichtepunkt, der, glaube ih, doh bei der Frage nicht unbeachtet bleiben darf, und dem ih infofern Rechnung getragen habe, als ih meinerseits leine Schritte gethan habe, die Frankfurter Privat- notenbank aufzuheben, solange die übrigen bestehen, und dabei werde ih auch wohl stehen bleiben müfsen. (Bravo!)

Abg. Frityen (Zentr.): babe Bedenken änge- rung des B eee) S V0 abre n C ae Reichstags dadur: beshränkt wird. Die Kommission des Reichstags hat fih mit großer Mehrheit dafür entschieden, die Thätigkeit der Privatnotenbanken in Süddeutschland zu erhalten, und vermuthlih wird sih das Plenum diesem Beschluß anschließen.

Der Titel wird bewilligt.

Bei den Ausgaben für einen Ministerial-Direktor empfiehlt

Abg. Hoyermannmn (nl.) eine Vereinfahung und Erleichterung der Konze}fionierung der Kalifabriken bei den unteren Instanzen, namentlich beim Bezirkéaus\chuß. Das Konzessionswesen für diese e so geregelt werden, wie es für die Bergwerke bereits geregelt sei.

Der Titel wird bewilligt, cbenso der Rest des Kapitels.

Zu dem Kapitel. „Handels- und Gewerbeverwaltung“ liegt der durch einen Antrag des Abg. Gamp (fr. kons.) amendierte Antrag des Abg. Dr: Hirs ch (fr. Volksp.) vor:

die Staatsregierung zu ersuchen, nah dem Vorgange anderer deutsher Bundesftaaten aub in Preußen einen Versu mit der Anstellung weiblicher Hilfskräfte im Gewerbeaufsichtedienft in [Ses S wo eine große Zahl von Arbeiterinnen bes{häftigt ift, n.

Abg. Dr. Hirsch (fx. Volksp.) verzichtet auf eine nochmalige Be- gründung seines Antrages.

Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.

Bei den Ausgaben für drei kommissarisch mit der Be- arbeitung der gewerblihen Schulangelegenheiten zu betrauende Beamte wünscht

Abg. Krawitnkel (nl.) eine Erhöhung der geforderten Summe hon 20000 Æ im Interesse der Förderung, des gewerblichen Unter- rihtêwesens und der anderweitigen Regelung der Befoldungsverhältnifse der Lehrer an den Baugewerkschulen.

Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Lüder s theilt mit,

Î ? nag i daß über diese Frage Verhandlungen s{hweben. und im Reich sei eine Steigerurg des Zinsfußes eingetreten, die noch | s org E

Das Kapitel wird bewilligt.

Bei dem Kapitel „Gewerbliches. Unterrichiswefen“ dankt

Abg. Felisch (kons.) dem Minister für die Gründung neuer Baugewerks{hulen in Frankfurt a. O., Stettin und Kattowiy. Damit ift aber, fährt er dann fort, dem Bedürfniß noch keineswegs genügt. Die Regierung hat selbft zugegeben, daß an manchen Baugewerk- s{ulen noch Plaßmangel herrsche. 2000 preußishe Schüler müssen in fremden Schulen Aufnahme suchen. Tritt der Staat hier nicht ein, so werden immer mehr private Baugewerkss{ulen gegründet werden zum Schaden der in ihnen ausgebildeten Sghüler. rivat- schulen leisten niht daéselbe, was Staatéschulen leisten. Schulen werfen in der Regel keiren Gewinn ab; schon darum stehen ihre Leistungen auf einem niedrigeren Niveau. Der Staat sollte dafür sorgen, daß folhen Privatsculen das Lebenslibt ausgeblasen werde durch ein Gese. welches die Errichtung solcher Schulen vom Minister abhängig und ihre finanzielle Fundierung zur Vorbedingung macht. An einzelnen Baugewerkshulen follen Steinmeßkurse eingerichtet werden. Erfreulich ift cs, daß die Lehrer an den Baugewerksshulen in Magdeburg nnd Berlin in Bezug auf ihre Gehalts- und Relikten- verhältnisse endlich zu ihrem Rechte gekommen sind. Zu diesen Schulen sollten nur fol%e Schüler zugelassen werden, die {hon praktish aus- gelernt haben. Es kommt vor, daß solhe Schüler fih als Meister nah der Prüfung niederlaffen, obne ihre praktishe Befähigung nachgewiesen zu haben. Das isi ein Unfug, dem gesteuert werden wuß. Auf den Baugewerks{ulen haben die akademish gebildeten Lehrer ein zu großes Uebergewicht über die praftish vétazbildelan Lehrer. Geht das so fort, so werden diese Schulen mit der Zeit mittlere Techniker- schulen werden, nährend diese Schulen doch Bildungéanstalten für fünftige Baugewerksmeister sein follen. Für mittlere Staats-Bau- techniker haben wir heute Schulen genug. Die praktish vorgebildeten Lehrer müssen den akademisch (eis als gleichwerthig an die Seite gestellt werden. Tüchtige Architekten, die 10 Jahre praktisch im Bau- gewerbe thätig waren, find mir als Lehrer die liebsten.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

- Minister für Handel und Gewerbe. Brefeld:

Meine Herren! J. möchte mir gestatten, auf Einzelnes in den ausführlichen Darlegungen des Herrn Vorredners noch mit einigen Worten einzugehen, zunächst auf die Frage, ob es niht zweckmäßig Fei, im Wege des Gesetzes die Zulassung von Privatsulen gewerb- liher Art, namentlih der Privat-Baugewerks\chulen, zu regeln.

Die Frage ist bereits in der Budgetkommission Gegenstand der Erörterung gewesen; ih habe bereits damals hervorgehoben, daß schon gegenwärtig von der Unterrichtsverwaltung bezüglih sämmtlicher Squlen und: demgemäß auch seitens der Handels8- und Gewerbeverwal- tung bezügli der gewerblihen Schulen die Berehtigung in Anspru genommen wird, zu verlangen, daß neu zu errihtende Schulen die Genehmigung der Regierung nahsuchen und dabei nahweisen, daß ein Bedürfniß für die Errihtung der Schule vorhanden sei, und daß sie die erforderlihen Mittel haben, um die Schule so einzurihten, wie es den Schulzwecken entspriht. Wenn sie diesen Auforderungen nit genügen, so nimmt die Regierung die Berechtigung für sich in An- spruch, die Schulen zu verbieten und zu unterdrücken. Das hat that- sählich auch stattgefunden. Sowohl auf dem Gebiete der allgemeinen Unterrichtsverwaltung wie des gewerblihen Unterrihts is davon wiederholt Gebrauch gemaht. Jn Wirklichkeit fehlt es also an dem, was der Herr Vorredner verlangt, nit.

Die Grundlagen dieser Praxis der Verwaltung bildet eine Kabinets-Ordre vom 10. Juni 1834, die auf Grund der Bestim- mungen des § 3 Titel 12 Theil Il des Allgemeinen Landrechts er- gangen ift. Die Grundsäße dieser Kabinets-Ordre sind in einer Staats-Ministerial-Instruktion vom 31. Dezember 1839 zur Durch- führung gelangt. Der Grundzug dieser Regelung is der, daß ohne Genehmigung der Schulaufsihtsbehörde keine Privatshule und Er- ziehungsanstalt errihtet werden darf. Nun gebe ih aber vollständig zu, daß es dem Bedürfniß der Zeit wohl entsprehend sein würde, in der Folge eine mehr in das Einzelne gehende geseßlihe Regelung dieser Materie in Angriff zu nehmen. Es könnte das aber natürlich nicht bloß für die gewerblihen Schulen in Frage kommen, fondern für die Schulen überhaupt. JIch möchte in dieser Hinsicht der Ent- \{ließung meines Herrn Kollegen von der Unterrihtsverwaltung nicht präjudizieren.

So viel \teht aber fest, daß für die gewerblihe Unterrichts- verwaltung das Bedürfniß einer einshränkenden geseßlihen Regelung erst dann ein dringlihes wird, wenn wir in genügender Weise dafür gesorgt haben, daß durch ftaatlihe Unterrichtsanstalten die Möglich- keit geboten wird, in ausreihender Zahl für die Ausbildung der Bau- gewerk8meister Sorge zu tragen.

Darin muß ich nun dem Herrn Vorredner Recht geben, daß wir bis jeßt hinter diesem Bedürfniß troß alle dem, was bisher’ geschehen ist, noch recht erheblich zurückgeblieben find. Es ift das auch niht verwunderlich, wenn man bedenkt, welhe gewaltige Aufgabe gegenwärtig der Bauthätigkeit gestellt wird; wir müssen be- denken, daß unsere ganze wirthschaftlihe Thätigkeit sowohl auf dem Gebiete der gewerblihen, als au auf dem Gebiete der landwirth- \haftlihen Produktion in einem großartigen Aufschwung begriffen ist, daß eine große Anzahl neuer Betriebsgebäude aller Art gebaut werden, von denen man früher keine Ahnung hatte. Man muß ferner berüdsihtigen, welche Fortschritte man gemacht hat in dem Bau und der Einrichtung von Wohnungen, wie sehr der Umfang der Städte zugenommen hat, und daß aus alle dem die Nothwendigkeit erwächst, zahllose Bauten neu auszuführen oder vorhandene allmählich ‘umzugestalten und an Stelle derselben neue zu seßen. Das ift ein so gewaltiges Gebiet der Bauthätigkeit, daß es gegenwärtig dringend erforderli geworden ift, gut geschulte, tüchtige Baugewerksmeister in größerer Zahl in unseren Schulen zu gewinnen, um diesem Bedürfniß Genüge zu leisten. Für diesen Zweck haben wir bisher, nah meiner Meinung, in genügender Weise noch nicht gesorgt, es wird aber meine Aufgabe sein und ih kann konstatieren, daß ih in dieser Beziehung die beste Unterstüßung bei dem Herrn Finanz-Minister ge- funden habe —, dafür zu sorgen, das Fehlende sobald wie möglih zu ergänzen. (Bravo!)

Eine andere Frage hat der Herr Vorredner noch angeregt, die ebenfalls von großer Bedeutung is und deren Berechtigung an sich die Regierung gewiß niht verkennt; das is die Frage, ob niht vom Baugewerbe ein Befähigungönahweis zu er- fordern sei, der Nachweis, der durch éine Prüfung zu er- bringen ift, daß derjenige, der das Gewerbe ausüben will, nun auch die volle Befähigung besißt, es so auszuüben, daß dabei das öffentlihe Interesse an der Sicherheit des Baues vollkommen gewahrt wird. Die Regierung erkennt ja dieses Verlangen im Prinzip als vollständig begründet an, das habe ih bereits im vorigen Jahre er- Tlärt, sie hat sich nur immer die Entschließung, nah dieser Richtung vorzugehen, noch vorbehalten, weil bisher ein dringendes Bedürfniß einer geseßlihen Regelung s\tatistisch nicht nahgewiesen werden konnte. Die früher angestellten Ermittelungen ließen es noch zweifelhaft er- \hein%n,- ob die Zahl der Bauunfälle mehr zurückzuführen sei auf den Mangel in der polizeilihen Beaufsichtigung oder auf den Mangel in der technischen Befähigung derjenigen, die die Bauten ausgeführt haben. Es stellte sih heraus, daß ein großer Theil und im allgemeinen fogar der größere Theil der Bauunfälle denjenigen zur Last fallen, die die Befähigung besaßen, und niht denjenigen, die sie niht be- saßen, und das spriht allerdings dafür, daß auch hier der Mangel einer guten baupolizeilihen Aufsicht ein wesentliher Grund für die Zahl der Unfälle gewesen ist. (Sehr wahr!)

Nun habe ih es aber für nöthig gehalten, die Ermittlungen, die in die Amtsperiode meines Amtévorgängers fällen und mehrere Jahre zurückliegen, noch zu ergänzen, ehe ih der Frage näher trete, um au die spätere Entwickelung in den folgenden Jahren zu übersehen. Jch habe deshalb im vorigen Jahre die Zusage ertheilt, in dieser Be- ziehung ergänzende Berichte einzufordern ; diése Berichte sind inzwischen

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E weite Beilage “zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den §. März

auch eingegangen. Auf Grund dieser Berichte werde ich nunmehr mich in der Frage \{lüssig maŸhen.

Ich habe ferner im vorigen Jahre in Aussicht gestellt, mich in dieser Beziehung mit der Reichsregierung zu benehmen; das habe ih auch bereits gethan, die Reichsregierung hat sih aber die weitere Ent- \{chließung vorbehalten, weil sie es für nöthig gehalten hat, zuerst die Konstituierung der Handwerkskammern abzuwarten und die Handwerks- kammern über die Frage des Bedürfnisses eines solhen Befähigungs- nahweisés für das Baugewerbe und über die Frage, wie ein solcher Befähigungsnahweis zu gestalten wäre, zu hören. Nun sind die Handwerkskammern bis jeßt noch nit errihtet, die Errichtung ist in der Vorbereitung begriffen, und ih glaube, daß es immerhin noch bis zum Herbst dieses Jahres dauern wird, ehe alle Vorbereitungen und Schwierigkeiten überwunden find und die Einrichtung erfolgen kann. Dann würden wir die Handwerkskammern über diese Frage hören und dann würde der Zeitpunkt gekommen fein, um der Erfüllung des Wunsches des Herrn Vorrednes näher zu treten.

Endlich hat der Herr Vorredner noch eine Reihe von Wünschen ausgesprochen bezüglich der Ausbildung derjenigen, die in die Bau- gewerkshule aufgenommen werden sollen, bezüglih der Ausbildung der Lehrer, die an den Baugewerks\{ulen thätig fein sollen, und bezüglich der Lehrpläne, nah welchen der Unterricht geordnet werden foll. Jch glaube davon absehen zu können, in eine detaillierte Exörterung dieser seiner Wünsche, die manches für sih haben, einzutreten; ih glaube, es wird dem hohen Hause genügen, wenn ih mittheile, daß vor viel- leiht sechs Wochen eine Konferenz sämmtliher Baugewerks-Schul- direktoren hier im Ministerium stattgefunden hat, daß dort alle diese Fragen im einzelnen erörtert worden sind, und daß über diese Ver- handlungen ein eingehendes Protokoll aufgenommen ift, das die Grund- lage bilden wird für die weiteren Neformmaßregeln, die in dieser Be- ziehung zu treffen sein werden. Ich glaube, daß damit au wenigstens ein Theil der Wünshe des Vorredners in Erfüllung gehen wird.

(Bravo! rets.)

Abg. Gamp (fr. kons.) weist auf die Verhandlungen des Reichs- tages über diese Fragen hin, bittet die Regierung um die Einführung von Tiefbaukursen an der Schule in Deutsch-Krone und stimmt der Einführung des Befähigungsnachweises für das Baugewerbe zu.

Abg. von Tiedemann (fr. konf.) befürwortet die Errichtung einer gewerblihen Mittelshule in Bromberg im Interesse der Land- wirthschaft und Industrie und zur Förderung des Deutschthums. Bromberg habe bisher als Hochburg des Deutshthums in Posen ge-

olten. Seit einiger Zeit mache auch dort das Polenthum langsam

Fortschritte was die zunehmende Zahl der polnish sprechenden Kinder eweise, Was Posen betreffe, fo sei jeder Versuch vergeblih, es deuts 4 zu wollen. ¿ i

Abg. Broemel (fr. Vgg.) begrüßt die Errihtung der neuen Baugewerks\hule in Stettin, weist aber darauf hin, daß es im Osten an Schulen für Maschinenbautechniker mittlerer Art fehle. Infolge dessen werde über Mangel an gut ausgebildeten mittleren Technikern gellagt. Es sei in Stettin die Frage erwogen worden, ob nicht mit der Baugewerks{hule eine Maschinenbaushule verbunden werden könnte.

Abg. von Czarlinski (Pole) bemerkt, daß der Abg. von Tiede- mann ohne. jeden Grund bei einem solhen Titel eine Polendebatte provoziert habe. i g

Abg. Schröder (Pole) spriht seine Verwunderung darüber aus, daß ein früherer hoher Staatsbeamter einen solhen Chauvinismus zur Schau trage.

Abg. von Tiedemann verwahrt sih gegen diesen Vorwurf.

Abg. Ern (fr. Vgg.) weist auf die hobe Bedeutung der Fort- bildungsshulen und der Fahshulen hin. Mit der Gewährung des allgemeinen Wahlrechts habe der Staat die Verpflihtung über- nommen, die jungen Staatsbürger auch politis zu schulen. Leider sei in dieser Beziehung so gut wie garnichts gesehen. Anzuerkennen sei, daß der Pie Staat die Foctbildungs\cchulen nah Kräften föôrdere und materiell unterstüze, wenn er darin auch hinter Süddeutsch- land und hinter England weit zurückbleibe. Die Zahl der preußischen Fortbildungs\hulen ftebe erst in 19. Reihe. Besondere Pflege ver- diene das Fortbildungs\hulwefen in der Provinz Posen. Diefe Schulen kämen sowobl den Deutschen wie den Polen zu gute. Die Regierung solle den Gemeinden noch mehr entgegenkommen und größere Mittel in den Etat einstellen. Unter steigender Unrube des Hauses empfiehlt Redner einige Reformen an diefen Schulen.

Abg. Kraufse- Waldenburg (fr. kons.): Ih wünsche, daß die Regierung der Frage näher trete, wie die Gefabr der Anfteckung der Jugend dur die Sozialdemokratie wirksam bekämpft werden fann. Das Haus hat st. Z. einstimmig die Regierung“ aufgefordert, die Haushaltungs\{hulen zu unterstüßen. Leider ift dies bis jeßt niht geshehen. Diese Schulen find aber von einer großen fozialpolitischen Bedeutung. Die meisten Arbeiter gehen aus der Fabrik in die Snapskneipe, weil ihnen ihre Wohnung unbehbaglich erscheint. Dieser Zustand findet sich bei Tausenden unserer Industriearbeiter. Der Arbeiter braucht eine saubere Häuslichkeit und ein schmackhaftes Essen, wenn er zufrieden sein soll. Die unzufriedenen, in Schulden

erathenen Arbeiter fallen der Sozialdemokratie zum Opfer. Die ndustrie will gern Opfer bringen, aber bie Haushaltungsschulen werden nur dann von Erfolg begleitet sein, wenn der Staat mit seinen Mitteln und seiner ganzen Autorität für sie eintritt. Jch glaube kaum, daß der Finanz-Minister die Mittel verweigern wird.

Abg. Feli ch, welher der Journalistentribüne den Rücken zukehrt und deshalb auf derselben sehr \{chwer verständlih bleibt, ein über die Beitragspflicht des Staates zu den Fortbildungs-

chulen zu sprechen.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren, die Resolution, die damals von dem hohen Hause angenommen ist und mit der sich die Regierung ja au im wesent- lichen, unter einigen besonderen Vorbehalten, einverstanden erklärt hat, bildet gegenwärtig die Richtschnur für die Art und für das Maß, worin die Fortbildungsshulen von der Regierung gepflegt und ge- fördert werden. Es ist in der Resolution ausdrücklih gesagt, es solle bis zum Belauf von zwei Dritteln bei fakultativen, bis zum Belauf von drei Vierteln bei obligatorishen Fortbildungss{hulen eine Unter- stüßung seitens des Staates gewährt werden nach Maßgabe des Be- dürfnisses. Es ist also nothwendig, daß im einzelnen Falle seitens derjenigen Städte, die die Hilfe des Staates in Anspru nehmen, auch das Bedürfniß nachgewiesen wird. Das Bedürfniß hängt aber wiederum ab von der Leistungsfähigkeit der städtishen Kommunen, und wenn in solhem Fall nun die Leistungsfähigkeit der städtischen Kommune eine so bedeutende ist, daß man annehmen kann, es liegt

das Bedürfniß zur Unterstüßung seitens des Staates niht vor, so findet eben der Wunsch der Städte und Kommunen, ihre Bemühung

1899.

um die Unterstüßung des Staates ein Hinderniß, über das ih meiner- seits niht hinweg zu kommen vermag.

Was. nun die Haushaltungss{hulen betrifft, so habe ich damals, wie ja auch von dem Herrn Vorredner - ausdrüdck- li hervorgehoben is, meinerseits erklärt, daß wir in diesem Punkte niht ganz mit der Resolution einverstanden sind. Wir waren der Meinung, daß die Förderung der Haushaltungs- schulen als solcher niht die Aufgabe des Handels-Ministers sei, daß der Handels-Minister nur die Aufgabe habe, das gewerblihe Schul- wesen zu fördern, daß es deshalb auch seine Aufgabe sei, die gewerb- lihen Mädchenshulen zu fördern und in den gewerblihen Mädchen- schulen nah Maßgabe des Lehrplans zugleih auch die Ausbildung in der Haushaltung. Dagegen hielten wir es nicht für gerechtfertigt, daß gerade der Handels-Minister die Aufgabe haben sollte, spezielle Haus- haltungsshulen einzurihten und zu förden. Das is der Vorbehalt gewesen, den wir in diesem Punkte gegenüber der Resolution des Hauses gemacht haben. Danach habe ih bisher mich rihten müssen. Gewerblihe Mädchenshulen haben wir thatsählih errichtet; es besteht eine solhe in Posen, die von der Regierung übernommen ift, in deren Lehrplan auch die Haushaltung ihren Platz gefunden hat. Wir haben auh noch die Errichtung anderer derartiger gewerbliher Mädchen- schulen in Ausficht genommen; nur verzichte ih darauf, besondere Haushaltungs\chulen zu errichten, weil das, wie ich annehme, außer- halb meines Ressorts liegt.

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.): Haushaltungsshulen zu er- richten, is zunächst Aufgabe der Privaten und Gemeinden. Der Staat hat nur subsidiär einzutreten. Die Fortbildungsschhulen dürfen nicht obligatorisch eingeführt werden. Die gezwungenen Elemente stören nur den Unterricht. Die Gemeinden müssen den einzelnen Konfes- sionen Lokale zur Verfügung stellen, wo der Religionsunterricht mit Erfolg ertheilt werden kann. Gesetßzeskunde u. dergl. gehört in diese Squlen niht. Der Stoff muß mit Nüchternheit und Maß aus- gewählt werden, wie wir es in unserer Resolution verlangt haben.

Gebeimer Regierungs-Rath Simon: Wir haben die Bati der E in zwei Jahren um 76 vermehrt. Die Zahl der

urse zur Ausbildung der Lehrer ift ebenfalls vermehrt worden. Wir haben auch Kurse für Lehrer an kaufmännischen Fortbildungs\hulen eingerihtet. Zur Erörterung. pädagogisher Fragen sind Konferenzen einberufen worden. Der neu aufgestellte Lehrplan enthält Normen im Sinne der Beschlüsse dieses Hauses unter Betonung der gewerb- lihen Bedürfnisse, der Frage des religiösen Sinnes und der Liebe zum Vaterlande.

Abg. Reichardt (nl.) weist darauf hin, daß in der Resolution des Hauses über die Fortbildungss{chulen nicht von dem Bedürfnisse und der Leistungsfähigkeit der Gemeinden die Rede gewesen, sondern daß der Beitrag des Staates für fakultative und obligatorische Fort- bildungsshulen genau normiert worden set.

Ein NRegierungskommissar bemerkt, daß \. Z. der S von Schenckendorff selbs die Leistungsfähigkeit der Gemeinden als Vorbedingung für die \taatlihe Unterstüßung bezeichnet habe.

Abg. Kops\ch (fr. Volksp.) wendet sih gegen die Ausführungen des Aeg. Glattfelter. Die Fortbildungs\schulen seien niht der Play für religiöse Unterweisung. : /

Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.) hält es für das Vortheil- hafteste für die Gemeinden, wenn fakultative Fortbildungsshulen ein- gerihtet würden. Jn Berlin sei den jungen Leuten Gelegenheit ge- boten, sich in allen Zweigen des Wissens auszubilden.

Abg. Kirsch (Zentr.) bedauert, daß für die Verbesserung der Verhältnisse ber Lehrer an der Kunstgewerbeshule in Düsseldorf in diesem Etat nichts geschehen sei. Der Staatszushuß müsse au} dieselbe Höhe gebracht werden, wte der Zushuß der Stadt.

Ein Regierungskommissar erklärt auf die Ausführungen des Abg. von Tiedemann nachträglih, daß die Regierung das Bedürfniß nah Errichtung weiterer tehnisher Lehranstalten im Often anerkenne. Die Wünsche B ecoricbeëad und Stettins würden im Auge behalten.

Gegen den Widerspruch des Zentrums wird um 41/4 Uhr die weitere Berathung auf 71/4 Uhr Abends vertagt.

Abendsizung vom 7. März.

Die zweite Lesung des Etats der Handels- und Gewerbeverwaltung wird bei dem Titel „Dispositions- fonds für Förderung des gewerblichen Unterrichts“ fortgeseßt.

Abg. Jebsen (nl.) bittet um staatliche Beihilfe für das Gewerbe- museum in Flensburg.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Wenn die Staatsregierung bisher den Wünschen Flensburgs gegenüber, einen Beitrag vom Staate zu erhalten zum Bau des Kunstgewerbe-Museums in Flensburg, ablehnend \ich ver- halten hat, so ift der bestimmende Grund dafür lediglih die grund- säßlihe Erwägung gewesen, daß es Bedenken unterlag, die Staatsmittel für den Zweck solcher Bauten in Anspruch zu nehmen. Man hat gemeint, daß es Sache der Provinz und der Stadt sei, die Mittel für solche Bauten allein aufzubringen. Das sind die grundsäßlihen Bedenken, die der Bewilligung entgegenstehen. Jch verkenne aber durchaus nicht, daß es eine ganze Reihe von Umständen und Erwägungen giebt, die dafür sprehen, von dem Grundsay in diesem Fall eine Ausnahme zu machen. (Bravo !)

SIch muß durchaus anerkennen, daß die Erœägungen des Herrn Vorredners an sih ihre volle Berechtigung haben. (Bravo!) Ich bin deshalb au meinerseits sehr gern bereit, über die Frage noh- mals mit den zuständigen Ressorts in Verbindung zu treten, und nach dén Besprechungen, die in dieser Beziehung bereits stattgefunden haben, glaube ich der Gewährung dieses Wunsches diesmal Aussiht eröffnen zu können. (Bravo!)

Abg. Seydel - Hirschberg (nl.) tritt für die Begründung einer Holzschnißschule im Riesengebirge ein.

Geheimer Negierungs - Rath Simon erwidert, daß zu diesem Zweck s{chon ein Vermächtniß bestehe, zu dessen Annahme die Ge- nehmigung do sehr bald werde ertheilt werden.

Abg. Dr. Virhow (fr. Volksp.) unterstüßt den Wunsch des Abg. Jebsen, bleibt aber auf der Tribüne unverständlich.

Der Titel wird bewilligt.

Bei dem Kapitel der Königlichen Porzellanmanu- faktur giebt

c Freiherr von Heereman (Zentr.) seiner Freude darüber Ausdru, daß die Königliche Porzellanmanufaktur dank ihrer tüchtigen Leitung ein Kunstinstitut ersten Ranges mit den vollkommensten tech-