1899 / 58 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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hen Einrichtung den sei. Er halte es für eine P| Hauses, den Leitern des Instituts dafür Dank zu sagen. Das Kapitel und der Rest des Ordinariums werden be-

Jm Extraordinarium bittet bei dem Titel zur Förde- rung des Genossenshaftswesens im Kleingewerbe

bg. Dr. Crüger (fr. Volksp.), die zu diesem Zweck auëê- geworfene Summe von 20000 #4 zu erhöhen. Die Wanderredner, die mit Staatsunterstüßung aus diesem Fonds aufs Land gingen, um für die Entwickelung des Genossenschaftöwesens Propaganda zu machen, müßten ferner mit größerer Sorgfalt ausgewählt werden, damit nicht, wie es in mehreren Fällen vorgekommen sei, der Wanderredner über die Ein- wirkung des Genossenshastswesens auf das Handwerk falscke, dem Genossenschaftöwesen direlt \{chädliche Ansichten vortrage. Jeßt brächten viele Wanderredner in Posen, Schleswig-Holstein, Koblenz die bestehenden Kreditgenossenshaften in Mißkredit. Vor 2 Jahren habe der Regierungs-Präfident in Koblenz die Genossenschaften direkt aufgefordert, aus dem Schulze-Delißsh’|chen Verband autzutreten. Wenn man gegen diesen Verband anführe, die Schulze-Delißsh'shen Genossenschaften seien zu theuer, so sei das eine ganz unbegründete Behauptung.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Ih habe wiederholt Gelegenheit gehabt, mich dahin zu äußern, daß es die Aufgabe der Regierung ist, das Hand- werk zu heben, und zwar nicht bloß durch die Organisation des Hand- werks, sondern vorzugsweise auch dadurh, daß es in teh- nischer und wirthschaftliher Beziehung gehoben und auf eine festere Gruudlage gestelt wird. Eines der Mittel, um diesen Zweck zu erreichen, ist die Verwerthung des Fonds, der hier bewilligt werden soll. Er hat den Zw:ck, die Handwerker zu Genossenschaften zu vereinigen, um das Ziel, sie tehnisch und wirthschaftlih zu heben; durch eine gemeinsame Verwerthung ihrer Kräfte zu erreihen. Sie follen Genossenschaften bilden niht bloß zur Beleihung des einzelnen Handwerkers, sondern auch in dem Sinne einer gemeinsamen Be- schaffung von Rohstoffen, von Materialien und Handwerkszeugen für den Betrieb ihres Handwerks. Das ist der Zweck der Bildung dieser Genossenschaften.

Um nun diese Genossenschaften in größerem Umfang ins Leben zu rufen, bedürfen wir der erforderliGen Geldmittel einerseits, um die sih bildenden Genossenschaften zu unterstüßen in der Aufwendung derjenigen Kosten, die für die erste Einrichtung nothwendig sind, andererseits aber auch für den Zweck, um ihnen geeignete Personen zur Hand zu geben, die ihnen zeigen, wie es zu machen ift und wie sie die Genossenschaften in dem von mir bezeichneten Sinne zu bilden und einzurihten haben. Wir haben daber eine Reibe von sogenannten Wanderrednern engagieren müssen, die die Aufgabe haben, an den geeigneten Orten die Hand- waker zu versammeln und ihnen auseinanderzuseyen, daß und wie sie sih helfen können. Daß dies der rihtige Weg is, wird niemand bezweifeln; es kommt nur darauf an, die rihtigen Personen zu finden.

Wir haben nun besonders erfahrene und geeignete Handwerker genommen, die bereits Gelegenheit gehabt haben, sich auf diesem Gebiet zu bewähren. Es find und bleiben aber immerhin Hand- weiker, und daß fie bei ihrer Mission gelegentlih mit den Schulzes Delißsh?shen Genossenschaftskafsen und deren Leitern, denen diese Konkurrenz niht erwünscht sein mag, in Konflikt gerathen, ift eine Erscheinung, die mich nicht wundert. Ich bin aber der Meinung, daß die Handwerkergenofsenshaften ihren Zweck recht wohl verfolgen fönnen neben den Schulze-Delißsh'’shen Genossenschaften. Beide brauen ihre Wege niht zu kreuzen; ein jeder kann für \fih seinen Zweck erreichen, und mein Wunsch ist es, daß sie ihre Kreise gegen- seitig niht stôren, daß jeder seinen Weg verfolgt, die cinen ohne Hilfe des Staates, die andern mit Hilfe des Staates.

Wenn nun unter den Vertretern der beiden Richtungen Differenzen vorgekommen sind, so kann ih das nur bedauern. Nach allem, was ih gehört hake, ist in dieser Beziehung niht bloß von einer Seite gesündigt worden, sondern auh von der anderen. Es wäre mir erwünsht gewesen, wenn alle Beshwerden gegen die Wander- redner bei mir erboben würden und nicht in öffentlihen Blättern; denn dann bätte ich die Sade untersuchen können. Warum hat der

Herr Abg. Crüger die Beschwerde niht an meine Adrefse gerichtet ? F würde sie dann untersuht baben. In einem Fall is mir mit- getheilt worden, daß einer der Wanderredner si ungebührlich geäußert habe. Dieser Fall ist auch vom Herrn Abg. Crüger erwähnt worden. Da babe ich denn Gelegenheit genommen, den Mann darauf birzuweisen, daß es niht rihtig gewesen sei, fo zu verfahren. Wo ich Gelegenheit dazu gehabt Habe, habe ih also remediert, und wo ich künftig Gelegenheit baben werde, da werde ih remedieren; ih bitte, mih nur in die Lage zu verseßen, es zu thun. Im übrigen kann ih nur wiederholen: was kommt dabei heraus, wenn zwei Richtungen, die beide einen guten Zweck baben und eigentlih in ihren Zielen völlig identish sind, sich anfeinden, wie das Herr Abg. Crüger es hier gethan hat? Wenn Sie mit unseren Zielen einverstanden find, dann sollten Sie uns auch in der Erreichung derselben unterstüßen, wie wir Sie unsererseits auch gern unterstüßen, und ich fann nur bitten, daß Sie all diese Beschwerden künftig direkt an mich rihten; dann werde ih meinerseits das Erforderliche veranlaffen, um in der Sache Remedur zu hafen, soweit es mögli ift. (Bravo!)

Abg. Dr. Crüger bemerkt, daß er, bevor er hier und in feinem Organ vorgegangen sei, das Material dem Referenten des Ministers zugestellt habe, damit dieser für Abbilfe sorge. Diese sei aber nicht erfolgt. Die Angriffe seien jedenfalls von dea Wanderrednern der den Schulze-Delißsh'shen Genossenschaften feiadlides Ri&tung aus- gegangen.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Fch habe doch noch zur Richtigstellung deéjenigen, was der Herr

n be bes näher untersucht und die Remedur veranlaßt. Mehr ih

L Ly

\äclich in der Sache nicht thun können. Wenn Herr Dr. Crüger mih kfünstig in die Lage seßen wird, indem er an mi persönlih seine Mit- theilungen rihtet das ist nämlih der ordnungömäßige Weg —, selbst einzugreifen, so bin ih gern bereit, das zu thun. Das ist aber natürlich die Voraussezung. (Bravo!)

Abg. Dr. Crüger repliziert, daß er in Zukunft so vorgehen

werde. i Der Titel wird genehmigt; damit is der Etat des

Ministeriums für Handel und Gewerbe erledigt.

Es folgt der Etat der Bauverwaltung.

b Die Einnahmen werden nah unerhebliher Debatte ge- nehmigt.

Bei dem Ausgabetitel „Gehalt des Ministers“ tritt Abg. von Glasenapp (kons.) für die Regulierung der unteren

Weichsel ein.

Ministerial-Direktor Sh ul weist auf die Schwierigkeiten hin, die viele der in Betraht kommenden Deichverbände der au von der Regierung lebhaft gewünschten Weichselregulierung machten.

Auf eine Anfrage des Abg. Junghenn (nl.) erwidert der Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Soweit ich den Herrn Abg. Junghenn ver- standen habe, sind die Mittheilungen, die er aus der Presse hier vor- gebracht bat, rihtig. Erst in der jüngsten Zeit sind die Verhand- lungen infofern zu einem gewissen Abschluß gekommen, als Preußen fih grundsäßlih bereit erklärt hat, bis Hanau zu bauen und Bayern andererseits von Hanau bis nah Aschaffenburg. Es siad das aber nur ganz allgemeine Vorverhandlungen, die im wesentlichen den Zweck haben, zunächst eine gemeinscaftilihe Basis zur Aufstellung der Projekte zu geben.

Abg. Dr. Lotichius (nl.) kommt auf die Frage der Trennung des Wasserbauressorts vom Ministerium der öffentlihen Arbeiten und seine Vereinigung mit dem Landwirthschafts-Ministerium zu sprechen ; diese Vereinigung bestehe zwar in allen europäischen Großstaaten, aber bei uns empfehle si die Beibehaltung der jeßigen Ressortvertheilung. Abg. von Pappenheim (kons.) erklärt, seine Fraktion werde einer etwa genmünshten Trennung des Meliorationswesens vom Land- wirthschafts Ministerium den ernstesten Widerstand entgegenseßzen. Er fragt nah dem Stande der in Aussicht gestellten Wafserrehtöreform. Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Jch bin in Bezug auf den ersten Punkt nit in der Lage, namens der Staatsregierung eine Erklärung abgeben zu können.

W1s den zweiten Punkt betrifft, ob nicht Aussicht vorhanden ift, bald eine Reform des Wasserrehts auszuführen, so kann ih hier nur erklären, daß die Führung in dieser Angelegenheit niht beim Arbeits- Ministerium rubt, wenn dasselbe auh an der Sache naturgemäß nebst anderen Ministerien betheiligt ist. Ich kann aber nur erklären, daß die Materie, je länger sie bearbeitet wird, sich um fo sprôödezr und shwieriger erweist, daß aber andererseits die Staatêregierung das Bedürfniß nah einer Reform und Verecinheitlißung des Wasserrechts anerkennt. Die Sache is noch im Gange und wird hoffentlih zu einem befriedigenden Resultat in nit zu großer Ferne führen.

Abg. Daub (nl.) plädiert für die Errichtung eines befonderen Bauten:Miristeriums. i

Abg. Eblers (fr. Vag.) erklärt sich gegen die Vereinigung des Wasserbauresso:ts mit dem Landwirthschafts-Ministerium, weil man davon eine Beeinträchtigung der Induftriz befürhten müsse. Das Wohlwollen der Bauverwaltung für die Weichselregulierung sei sicher vorhanden; aber die Schwierigkeiten {ienen mehr beim Finanz- Minifterium als bei den Deichverbänden zu liegen.

Auf Vorschlag des Präsidenten wird um 10!/2 Uhr Abends die Weiterberathung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt. (Etats der Bauverwaltung und der Ansiedelungskommission

für Westpreußen und Posen.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ift nahftehender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, nebft

Begründung zugegangen: i Artikel 1. E L. Hinter § 19 der S wird eingeschaltet : a

In dem Bestbeide kann dem Unternehmer auf seine Gefahr unbeschadet des Rekursverfahrens 20) die unverzüglich: Aus- fübrung der baulihen Anlagen gestattet werden, wenn er dies vor Sthluß der Erörterung beantragt. Die Geftattung kann von einer Sicherbeitsleistung abhängig gemacht werden.

IL Hinter § 21 der Gewerbeordnung wird eingefchaltet:

8 2la.

Die Sawhperständigen (S 21 Ziffer 1) haben über die That- sachen, welbe durch das Verfahren zu ihrer Kenntniß kommt, Vershwiegenheit zu beobahten und sih der Nahabmung der von dem Unternebmer geheim gehaltenen, zu ihrer Kenntniß gelangten Betriebéeinrihtungen und Betriebsweisen, so lang- als diese Be- triebégebeimnife find, zu enthalten.

Artikel 2. e i

I. Der § 23 Abs. 2 der Gewerbeordnung erhält folgende aNnung: s Der Lande8gesetgebung blcibt vorbehalten, die fernere Be- nußung beftehender und die Anlage neuer Privatschlähtereien in solchen Orten, für welche öffentlide Schlahthäuser in genügendem Umfange vorhanden sind oder errihtet werden, zu untersagen.

Faffung:

Anlagen der im § 16 crwähnten Art Anwendung. s Artikel 3.

- nah den Worten miethern und Stellenvermittlern, welhe vor dem den Gewerbebetrieb begonnen haben“ eingeschaltet.

Il. Der § 23 Abs. 3 der Gewerbeordnung erhält folgende

Soweit durch landesrechtliche Vorschriften Bestimmungen ge- troffen werden, wonah gewisse Anlagen oder gewisse Arten von Anlagen in einzelnen Ortstbeilen garniht oder nur unter besonderen Beschränkungen zugelaffen sind, finden diese Bestimmungen auch auf

I. Im § 34 Abs. 1 der Gewerbeordnung werden nah den Borten Geschäft eines Pfandleihers“ im ersten Sage die Worte

Soweit es ih ¿m den gewerbsmäßigen Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrehts handelt, gilt die Zahlung des Kaufpreises als Hingabe des Darlehns, der Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem verabredeten Rückaufspreis als bedungene Ver- gütung für das Darlehn und die Uebergabe der Sa@ze als Ver- pfändung derselben für das Darlehn. :

V. Im ersten Saße des § 53 Abs. 3 der Gewerbéordnung werden begonnen haben“ die Worte „sowie Gesindever-

VI. Hinter § 75 der Sew Hornung wird eingeschaltet :

t: 5 Die Gesindevermiether und Stellenvermittler sind verpflichtet, das Verzeichniß der von ibnen für ihre gewerblichen Leistungen aufs gestellten Taxen der Orts-Polizeibehörde einzureihen und. in ihren Geschäftsräumen anzushlagen. Diese Taxea dürfen zwar jederzeit abgeändert werden, bleiben aber solange in Kraft, bis die Ab- änderung der Polizeibehörde angezeigt und das abgeänderte Ver-_ zeichniß in den [Gen ang Bagen ift. i itifel 4. In § 36 Abs. 1 ver Gewerbeordnung wird nah dem Worte

Auktionatoren“ eingefügt: „Bücherrevisoren,“.

Artikel 5. Der Ziffer 9 des § 56 Abs. 2 der Gewerbeordnung werden die

Worte „sowie Bruchbänder“ binzugefügt.

Artikel 6. I. Hinter § 114 der Gere ung wird eingeschaltet :

a,

Für die Kleider- und Wäschekonfektion sowie für andere Ge- werbe, in denen die Unklarbeit der Arbeitsbedingungen zu Mißständen geführt hat, kann der Bundesrath Lohnbücher oder Arbeitszèttel vorschreiben, in welhe Art und Umfang der übertragenen Arbeit, bei Afkordarbeit die Stückzahl, ferner die Lohnsäße und die Be- dingungen für die Lieferung von Werkzeugen und Stoffen zu den übertragenen Arbeiten von dem Arbeitgeber oder dem dazu Bevoll- mächtigten einzutragen sind.

Auf die Eintragungen finden die Vorschriften des § 111 Abs. 2 bis 4 entsprechende Ee

Das Lohnbuch oder der Arbeitszettel ist von dem Arbeitgeber auf seine Kosten zu beschaffen und dem Arbeiter nah Vollziehung der vorgeschriebenen Eintragungen vor oder bei der Uebergabe der Arbeit kostenfrei auszubändigen.

Die Einrichtung der Lohnbücher und Arbeitszettel wird durhch den Reichskanzler bestimmt.

Anf die von dem Bundesrath getroffenen Anordnungen findet die Bestimmung im § 12068 Abs. 4 Anwendung.

IT. Im § 119b wird ftatt „§§ 115 bis 119 a“ gesetzt:

„SS 114a bis 119 a“.

I[I. Hinter § 137 wird D:

a. Für die Kleider- und Wäschekonfektion sowie für andere Gewerbe, in denen Arbeiterinven oder jugendliche Arbeiter neben ibrer Beschäftigung in der Fabrik vom Arbeitgeber zu Hause bes \chäftigt werden, fann, sofern hierbei Mißstände in Bezug auf die Ausdehnung der Arbeitszeit zu Tage getreten find, durch Beschluß des Bundesraths angeordnet werden, daß Arbeiterinnen und jugends lichen Arbeitern vom Arbeitgeber für die Tage, an welchen sie in der Fabrik die geseßlih zulässige Arbeitszeit hindurh beschäftigt waren, Arbeit zur Verrichtung außerhalb der E überhaupt nit, für die Tage, an welchen sie in der Fabrik kürzere Zeit beschäftigt waren, annähernd nur in dem Umfang übertragen oder für die Rechnung Dritter überwiesen werden darf, in welchem Durchschnitts- arbeiter ibrer Art die Arbeit voraussihtlih in der Fabrik während des Restes der geseßlich zulässigen Arbeitszeit würden herstellen können, und für Sonn- und Festtage nur insoweit, als die Be-

schäftigung dieser Personen in Fabriken gestattet ist. Auf die von dem Bundesrathe getroffenen Anordnungen findet

die Bestimmung des § 1206 Abs. 4 Anwendung.

IV. Hinter § 154a der Berns wird eingeschaltet :

Auf die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Werkstätten, für welche die Arbeitszeit auf Grund der Vorschriftea im § 154 Abs. 3 bis 5 geregelt ift, finden die Be- stimmungen des § 137a entsprehende Anwendung.

Artikel 7. Ï i Der § 136 Abs. 1 der Gewerbeordnung erhält folgenden Zusaß :

Eine Vor- und Nachmittagspause braucht nicht gewährt zu werden, sofern die jugendlihen Arbeiter täglich nit länger als at Stunden beschäftigt werden und die Dauer ihrer dur eine Pause nicht unterbrochenen Arbeitszeit am Vor- und Nachmittage je vier

Stunden nit übersteigt. Artikel 8.

I. Hinter § 139b der Gewerbeordnung wird eingeschaltet : V. Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufs-

stellen.

S 139c.

In ofenen Verkaufsftellen ist den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununter« brohene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu gewähren.

Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine angemefsene Mittagépause gewährt werden.

Für Betriebe, in denen die Hauptmahlzeit außerhalb des die Berkaufsftelle enthaltenden Gebäudes einzunehmen ist, wird die Mindestdauer dieser Pause, und zwar einheitlih für sämmtliche Verkaufsstellen, durch die Gemeindebehörde festgeseßt. Die Pause muß mindestens eine T beige,

Die Bestimmungen des § 139c finden keine Anwendung

1) auf Arbeiten zur Verhütung des Verderbens von Waaren,

2) für die Aufnahme der qeleglis vorgeschriebenen Inventur,

3) während der legten zwei Wochen vor Weihnachten,

4) außerdem an jährli höhftens zehn von der Orts-Polizeibehörde allgemein oder für einzelne Seme zu bestimmenden Tagen.

e,

Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der betbeiligten Geschäftsinhaber kann für eine Gemeinde oder mehrere öôrtlich un- mittelbar zusammenhängende Gemeinden durch Anordnung der höheren Verwaltungébehörde nah Anhörung der Gemeindebehörden für alle oder einzelne Geshäftszweige angeordnet werden, daß wäh- rend bestimmter Stunden in der Zeit zwishen aht Uhr Abends und sechs Uhr Morgens oder in der Zeit zwishen neun Uhr Abends und si:ben Uhr Morgens die Verkaufsstellen 139 c Abs. 1) für den geschäftlichen Verkehr geschlofsen fein müssen. Die Bestim- mungen ter §8 139 c und 139 d werden hierdurch nicht berührt.

Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen gesblossen sein

e Bundesra1hs können Vorschriften darüber werden Anforderungen die Laden-, Arbeits- und Lagerräume und deren Einrichtung, sowie die Maschinen und Ge- räthschaften zum Zwecke der Durführung der im § 62 Abs. 1 des Handelsgeseßbuhs enthaltenen Grundsäße zu genügen haben.

Die Bestimmung im § 12086 Abs. 4 findet Anwendung.

Soweit solhe Vorschriften durch Beshluß des Bundesraths nicht erlassen sind, können sie durch Anordnung der im § 120 6 Abs. 2 bezeihneten- Behörden erlassen werden.

8 139%. i

Die durch §8 76 Abs. 4 des Handelsgeseßbuchs \sowie durh § 120 Abs. 1 begründete Verpflichtung des Geschäftsinhabers findet an Orten. wo eine vom Staat oder der Gemeindebehörde an- erkannte Fahshule besteht, bhinsihtlich des Besuchs dieser Schule entsprehende Anwendurg.

Der Geschäftsinhaber hat die Gehilfen und Lehrlinge unter achtzehn Jahren zum Besuh der Fortbildungs- und Fachshule an- zuhalten und den Schulbesuh zu überwachen.

S 139i.

Die Bestimmungen der §§ 139c bis 139 h finden auf Konsum- und andere Vereine entsprehende Anwendung.

1]. Im § 154 Abs. 1 der Gewerbcordnung wird anstatt „§8 105 bis 1330“ geleßt: „S8 105 tis 1336, 139c bis 139i* und hinter „SS 105, 106 bis 119b* eingeschaltet: „sowie vorbehaltlih des § 139 f Abs, 1 und der §§ 139g und 139i die Bestimmungen

der §§“.

I. Im § 145 Abs. 1 d “Cave be d

._Im : er Gewerbeordnung wird statt „S8 146 und 153° gejeßt: „SS 145 a, 146 und 153“. Sa Î

IT. Hinter § 145 der Gewerbeordnung wird eingeschaltet:

8 145 a.

Die in den Fällen der 88 16, 24 und 25 gemä 21 Ziffer 1 zugezogenen Sachverständigen werden bestraft, Gemen S Bi

1) wenn fie unbefugt Betriebsgeheimnisse offenbaren, welche durh das Verfahren zu threr Kenntniß gelangt sind, mit Geldstrafe bis zu eintaufendfünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten ;

2) wenn sie absihtlich zum Nachtheil der Betriebsunternehmer Betriebsgebeimnisse, w:lhe dur das Verfahren zu ibrer Kenntniß gelangt find, offenbaren oder geheim gehaltene Betriebseinrihtungen oder Betriebsweisen, welbe dur das Verfahren zu ihrer Kenntniß gelangt sind, fo lange als diese Betriebsgeheimnisse sind, nahahmen, mit Gefängniß, neben welchem auf Verlust der bürgerlihen Ehren- rechte erkannt werden kann. Thun sie dies, um sih oder einem Anderen einen Vermögensvottbeil zu verschaffen, so kann neben der Ana auf Geldstrafe bis zu dreitausend Mak erkannt

rden.

Im Falle der Ziffer 1 tritt die Verfolgung nur auf Antraz des Betriebsunternehmers ein.

ITI. Im § 146 Abs. 1 der Gewerbeordnung erbalten die Ziffern 2 und 3 folgende Fassung:

2) Gewerbetreibende, welhe den §S 135, 136, 137, 139c Abs. 1 oder 2 oder den auf Grund der §8 137 a, 139, 139 a, 139 c Abs. 3, 154b getroffenen Verfügungen zuwiderbandeln ;

3) Gewerbetreibende, welhe dem § 111 Abf. 3, § 113 Abs. 3 oter dem § 114 a Abs. 2, soweit daselbft die Bestimmungen des 8 111 Abs. 3 für anwendbar erklärt worden sind, zuwiderhandeln. IV. Im § 146 a der Gewerbeordnung wird der Schluß nah ken

Worten „Be)chäftigung giebt“ wie folgt abgeändert : oder den S§S 41a, 55a, 1396 Abs. 2 oder den auf Grund des § 105 b Abz. 2 erlassenen statutaris{hen Bestimmungen oder den wi gan des § 139 6 Abs. 1 getroffenen Anordnungen zuwider-

V. Im § 147 Abs. 1 Ziffer 4 der Gewerbeordnung werden die Worte „auf Grund des § 1204“ durch die Worte: „auf Grund der SS 120 a, 139 f“ und die Worte „auf Grund des § 120 e* durch die Worte: „auf Grund der §8 120 e, 139 g* erseßt.

__ VIT. Der § 148 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird wie folgt ab- geändert :

1) Hinter Ziffer 4 wird eingeschaltet :

4a. wer außer den Fällen des § 360 Nr. 12 des Straf- Ene den auf Grund des § 38 erlassenen Vorschriften zuwider-

2) die Ziffer 8 erhält folgende Faffung:

wer bei dem Betriebe seines Gewerbes die durch die Obrigkeit oder dur Anzeige bei derselben festgelegten Taxen überschreitet oder es unterläßt, das gemäß § 75 oder § 75a vorgeschriebene Ver- zeiniß einzureihen oder anzuslagen ;

VII. Im § 150 Abs. 1 Ziffer 2 der Gewerbeordnung werden die Worte „in Ansehung der Arbeitsbücher“ durch die Worte „in Ansehung der Arbeitsbücher, Lohnbücher oder Arbeitszettel“ ersetzt. va Ba N P At I Wt V A

ü ¿: 17e DUO e Worte „des 0) Abs. 1, des § 139 h“ erseyt. a s Artikel 10.

Dieses Gesetz tritt mit dem Artikel 11. __ Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Text der Gewerbeordnung, wie er sih aus den Aenderungen ergiebt, welche in diesem Geseß und den Gesetzen vom 15. Juni 1883, Reih9-Geseßbl. S. 783, 1 Junt 1891,» Ï 261, 19, Juni 1893, , 197 6. August 1896, , « 685, 18. August 1896, , « 604, 10. Mai 1897, , 437,

26. Juli 1897, ¿ 663 sowie durch die am 12. Juli 1884, 31. Januar 1885, 15. Februar 1886, 16. Juni 1886, 16. Juli 1888 und 9. Februar 1898 bekannt gemachten, vom Reichstage genehwigten Beschlüsse des Bundesraths (Reich8-Geseßbl. von 1884 S. 118, von 1885 S. 8, von 1886 S, 28 und 204, von 1888 S. 218 und von 1898 S. 27) festgestellt sind, dur das Reichs-Geseßblatt bekannt zu maten.

und vom

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks An der Nabe fab c f d. M gefiel 14828; ni n der Ruhr sind am 7. d. . geste p t , ¿eitig geftellt keine Wagen. s MEr. M rig fl t Tele A 7 d M. sind t bad nid t rät: geste eine Wagen; am 7. d. M. find gestellt 5434, , ¡citig gestellt keine Wagen. s E

R ch= Rotierune e der preußischen Land- wi ern Notierungsstelle “— Polizei-Präsidium für den D A E und umgerechnet vom ** Kleinbandelspreise.

Die Einnahmen der Marienburg-Mlawkaer Eisen- ftellun bercngen 8 E FONE Ln aues vorläufiger Fest- ellun gegen 4M nah vorläufiger Feststellun im Februar 1898, mitbin mebr 13 000 fa ff f

Die Betriebs-Einnahme der Kölnischen Straßenbahn- Gesellschaft betrug vom 1. bis 28. Februar 1899 181 372,50 (+ 11 918,80) 4, vom 1. Januar bis 28, Februar 1899 384 342,34 (-+- 38 142,89) M.

Königsberg, 7. März. (W. T. B.) Getreidemark!1. Weizen unverändert, Roggen niedriger, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgew. 130—134,50. Gerste kleine inländisWße ruhig. Hafer unverändert, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewiht 126,00—132,50. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 114,00. Spiritus pr. 100 1 100 % loko 39,80 Gd., pr. März 39,00 Gd., pr. Frühjahr 40,00 Gd.

Danzig, 7. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko unverändert. Umsay 1508 t, do. inländ. hohbunt u. weiß 161—162 do. inländ. hellbunt 152—155, do. Transit hochbunt und weiß 126,00, do. hellbunt 122,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. August —, do. Transit pr. August —, Regulierungspreis zu freiem Verkehr —,—. Roggen loko unverändert, inländ. 133—134, do. russischer und polnischer zum Transit 101,00, do. Termin pr. August —, do. Termin Transit pr. August —, do. Regulierungspreis zum freien Ver- kebr —. Gerste, große (660—700 g) 128,00. Gerste, kleine (825—660 g) 116,00. Hafer, inländischer 124—128. Erbsen, inländ. 132,00. Spiritus loko kontingentiert 58,75, nicht kontingentiert 38,75.

Stettin, 7. März. (W. T. B) Spiritus loko M Gd. j ¿an

reslau, 7. März. (W. T. B.) Ss{luß-Kurse. Schles. 349% L.-Pfdbr. Litt. A. 99,45, Breslauer Diskontobank 192 0: Breslauer We@slerbank 110,30, S@hlesisher Bankverein 148,25, Breslauer Spritfabrik 166,590, Donnerêmark 188,50, Kattowiyer 208,00, Oberschles. Eif. 116,25, Caro Hegenscheidt Akt. 158,10, Oberschles. Koks 167,25, Oberschles. P.-Z. 181,00, Opp. Zement 184,00, Giesel Zem. 185,75, L.-Ind. Kramsta 158,00, Schles. Zement 239,50, Schles. Zinkb.-A. 375,00, Laurahütte 221,40, Bresl. Oelfabr. 84,60, Koks-Obligat. 101,10, Niederschles. elektr. und Kleinbahn- gefellihaft 121,75, Cellulose Feldmühle Cojel 170,00.

Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 %%/% exkl. 50 M Verbrauch8abgaben pr. März 57,10 Br., do. 70 A Verbrauchs- abzaben pr. März 37,60 Gd.

MENT ehn , 7. März. (W. T. B.) Zuterberiht. Korn- zuer erïl. 88 2/6 Rendement 10,75—10,877. Nachprodukte exkl. 75 9/6 Nendement 8,55—8,75. Stetig. Brotraffinade 1 24,00. Brgot- raffinade I1 23,75. Gem. Raffinade mit Faß 23,75—24,25. Gem, Melis T mit Faß 23,295. Fest. Rohzucker 1. Produkt Transit f, a. B. Hamburg pr. März 9,90 bez.,, 9,875 Gd., pr. April 2990 O. 9% V, br. Mai 9978 bez, 1000 Br. pr. August 10,15 bez., 10,174 Br., pr. Ofktober-Dezember 9,40 Gd,, 9,45 n LU o L h

rankfurt a. 7. März. (W. T. B.) S@&{luß-Kurse. Lond, Wechsel 20,407, Pariser do. 80,90, Wiener al ea 3 9% Reihs-A. 92,70, 3 9/0 Hessen v. 96 90,90, Italiener 94,90, 3 9/0 port. Anleibe 26,50, 5% amort. Rum. 101,30, 49/6 russische Konf. 101,00, 49/6 Ruff. 1894 109,50, 49% Spanier 55,10, Konv. Türk. 23,90, Unif. Egypter —,—, 6 9/9 kons. Mexikaner 100,40, 5 9/4, Mexikaner 98,40, YMeihsbank 167,50, Darmstädter 153,90, Diskonto-Komm. 199,00, Dresdner Bank 165,20, Mitteld. Kredit 119,40, Oeft.-ung. Bank 154,00, Oeft. Kreditakt. 230,40, Adler Fahrrad 251,00, Alg. Elektrizit. 295,50, Schuckert 251,80, Höchster arbwerke 418,50, Bohumer Gußstahl 243,10, Westeregeln 221,70, aurabütte 221,90, Gotthardbahn 142,80, Mittelmeerbahn 111,00, Privatdiskont 43. 5 %/o amort. innere Mexikaner 3. Serie 40,35,

Effekten-Sozietät. Eu Oesterr. Kredit-Aktien 230,60, Franz. 154,10, Lomb. 30,30, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardbahn 142,70, Deutshe Bank 213,40, Disk.-Komm. 199,20, Dresdner Bank —,—, Berl. Handelsge. 165,90, Bochumer Gußst. 242,50, Dort- munder Union —,—, Gelsenkirchen —,—, Harpener 182,20, Hibernia —,—, Laurabütte 222,10, Pen 26,60, Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Zentralbahn 140,50, do. Nordostbahn 99,30, do. Union 77,30, Jtalien. Méridionaux —,—, Schweizer Simplonbahn 87,70, 6 9/6 Mexikaner 100,45, Italiener 94,90, 39/5 Reichs-Anleihe —,—, SÔ@utckert —,—, Northern —,—, Edison —,—, Allgemeine Elektrizitätösgesellshaft 293,90, Helios —,-—, Nationalbank 147,70, 1860er Loose —,—, Spanier —,—, Höchster Farbw. —,—, Türken- e C g O its

Rz. e ârz. o Se D, üböôl loko 53,00, per März 50,80. : ) E

Dresden, 7. März. (W. T. B.) 39% Sächf. Rente 91,90, 3X 9% do. Staat8anl. 100,00, Dresd. Stadtanl. y. 93 99,70, Oresd. Kreditanstalt 133,25, Dresdner Bank 165,00, do. Bankverein 120,00, Bete Stabenbala P00 Sie Bab “Lenne Ee G . Straßenbahn ,00, a m. Tampfschiffahrts - Ges. 280,00, Dresd. Bauges. 242,25. d |

Der Reingewinn der Sächsishen Diskont - Bank zu Dresden im Jahre 1898 inkl. des Vortrags aus dem vorigen Jahre beträgt 293 680 Æ (i. V. 367299 4). Aus demselben soll, neben 41 864 Æ Tantièmen und Rücklagen im Betrag von 25 000 Æ, eine Dividende von 7 9/9 vertheilt werden.

Leipzig, 7. März, (W. T. B.) S@{luß - Kurse. 3 9/0 Sächsishe Mente 91,80, 34% do. Ankeiße 100,00, Zeißer Paraffin- und Solaröl-Fabrik 117,50, Mansfelder Kuxe 1060,00, Leipziger Kredit- Nen 201,75, Kredit- und Sparbank zu Leipzig 123,75, Leipziger Bank-Aktien 184,00, Leipziger Hypothekenbank 149,75, Sächsische Bank-Aktien 135,40, Sächsis e Boden-Kredit-Anstalt 132,00, Leipziger Baumwollspinnerei-Aktien 170,75, Leipziger Kammgarn- Spinnerei-Aktien 168,00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 169,00, Altenburger Aktien-Brauerei —,—, Zuckerraffinerie Halle-Aktien 123,00, Große Leipziger Straßenbahn 209,75, Leipziger Elektrische Straßenbahn 145,25, Thüringishe Gas-Gesellschafts-Aktien 244,25, Deutsche Spiyen-Fabrik 230,00, Leipziger Elektrizitätswerke 121,00, Sächsishe Wollgarnfabrik vorm. Tittel u. Krüger 135,50.

Kammzug-Terminhandel. (Neue Usance.) La Plata-, Austral- u. Kap-Kammzüge. Per März 3,974 #4, pr. April 3,974 #4, pr. Mai 3,974 #4, pr. Juni 3,95 #4, pr. Juli 3,95 , pr. August 3,99 M, pr. September 3,925 F, pr. Oktober 3,90 A, pr. November 3,90 4, pr. Dezember 3,90 , pr. Januar 3,90 , pr. Februar

Kammzug-Terminhandel. (Alte Usance.) La Plata. Grund- muster B. pr. März 4,05 4, pr. April 4,056 &, pr. Mai 4,027 #4, pr. Juni 4,027 #, pr. Juli 4,00 4, pr. August 4,00 M, pr. September 4,00 #, pr. Oktober 400 4, pr. November

‘bank 193,00. Go ‘pr, Br, 2788 în Barren pr. Kgr. 81,50 Br., 81.00 0 Gd. ei T i : London lang 3 Monat 20,29 Br., 20,25 Gd., 20,274 bez. London kurz; 20,414 Br., 20,374 Gd., 20,40 bez, London Si 20,43 Br., 20,39 Gd., 20,414 bez., Amfterdam 3 Monat 167,55 Br., 166,95 Gd., 167,40 bez., Dest. u. Ung. Bkpl. 3 Monat 167,30 Br., 166,80 Gd., 167,20 bez., Paris Sicht 81,05 Br., 80,75 Gd., 80,94 A E S Chi Bs At On N N De 213,00 bez., o ; r., 4, M E ez., New York 60 Tage Sit 4,174 Br, 4,144 Gb, 4,17 be E 5 etreidemarkt. zen loko ruhig, holsteinisher loko 158—161. Roggen rubig, mecklenburgisher loko neuer p 150, russisher loko ruhig, 115. Mais 1024. Hafer ruhig. Gerfte feft. Nübsl ruhig, loko 47. Spiritus gut behauptet, pr. März 203, pr. März-April 208, pr. April-Mai 20}, pr. Mai-Juni 208. Kaffee s, Us Sack. Petroleum schwach, Standard white

Kaffee. (Nahmittagsberiht.) Good average Santos pr. 29} Gd., pr. Mat 29x Gd. pr. Sept. 304 Gd., pr. Dez, 302 Gd. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) NRüben-Rohzucker 1. Produkt Basis 88 9/0 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. März 9,8724, pr. April 9,924, pr. Mai 9,974, pr. August 10,173, pr. ee E P L B) Sie:

en, 7. rz. . T. B.) (Schluß - Kurse.) Oesterr. 41/6 9/9 Papierr. 101,25, do. Silberr. 101,05, Ct rivat 20,10, Desterreihishe Kronenrente 101,50, Ungarishe Goldrente 119,85, do. Kron.-A. 97,99, Oesterr. 60er Loose 140,00, Länderbank 247,00, Oesterr. Kredit 367,50, Unionbank 325,00, Ungar. Kreditb. 397,00, Wiener Bankverein 278,50, Böhmishe Nordbahn 250,50, Bushtiehrader 642,00, Elbethalbahn 256,00, Ferd. Nordbahn 3425, Defterr. Staatsbahn 361,50, Lemb.-Czern. 293,00, Lombarden 67,00, Nordwestbahn 245,00, Pardubiger 208,00, Aly.-Montan 243,60, Amsterdam 99,50, Deutsche Plätze 59,01, Londoner Wechsel 120,50, B Ns N ae 800) h De Russische

nknoten 1,274, Bulgar. ,90, Brüxer 374,00, Tram

E 8 (0 5 d e t t it

etreidemarkt. eizen pr. Frühjahr 9,88 Gd., 9,89 Br. pr. Mai-Juni 9,50 Gd., 9,51 Br. Roggen pr. Frühjahr 8,16 Gd., 8,18 Br., pr. Mai-Juni —,—. Mais pr. Mai-Juni 4,90 Gd., 4,91 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,10 Gd., 6,12 Br.

§8. März, Vormittags 10 Uhr 50 Minuten. (W. T. B.) Lustlos. Ungar. Kredit-Aktien 397,560, Oesterreichishe Kredit-Aktien 367,60, Franzosen 361,25, Lombarden 66,75, Elbethalbahn 256,00, Desterreichishe Papierrente 101,15, 4% ung. Goldrente 119,85, Oeft. Kronen-Anleißhe —,—, Ungar. Kronen - Anleihe 97,90, Marknoten 59,01, Bankverein 278,50, Länderbank 246,50, Buschtiehrader Litt. B. Aktien —,—, Türkische Loose 62,75, Brüxer 371,50, Wiener Tramway 958,00, Alpine Montan 242,60, Bulgarische Anleihe —,—.

Budapest, 7. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko fest, pr. März 10,50 Gd., 10,52 Br., pr. April 9,93 Gd., 9,95 Br., pr. Oktober 8,65 Gd., 8,67 Br. Roggen pr. März 8,00 Gd., 8,02 Br. Hafer pr. März 5,81 Gd., 5,83 Br. n E Mai 4,65 Gd., 4,66 Br. Kohlraps pr. August 12,05 Gd,,

r.

London, 7. März. (W. T. B.) (S@luß-Kurse.) Englische 23 9% Konf. 1109/16, 3 9/0 NReich8s-Anl. 923, Due Gt d Kons. ain 5 2/9 Arg. Gold-Anl. 93}, 4 9/6 h Arg. —, 6909/0 fund. Arg. A. 93F, Brafil, 89er Anl. 61}, 5 %/0 Chinesen 1004, 349% Egypt. 104, 49/9 unif. do. 108, %/ Rupees 675/16, Jtal. 5 09/6 Rente 944, 6 9% konf. Mex. 1024, Neue 93 er Mex. 993, 49/0 89er Ruff. 2. S. 1023, 4 °?/a Spanier 55§, Konvert. Türk. 239/13, 44% Trib.-Anl. 111, Ottomanb. 128/16, Anaconda 8F, De Beers neue 284, Incandescent {neue) 100, Rio Tinto neue 38#, Plazdiskont 24, Silber 277/16, Neue Chinesen 854. Wechselnotierungen: Deutshe Pläße 20,65, Wien 12,21, Paris 25,45, St. Petersburg 241/16,

Aus der Bank flofsen 13 000 Pfd. Sterl.

An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.

Die heute eröffnete Wollauktion war gut besuht. Australische Ne n leite s l O 595 unter den

origen Auktionspretsen, Kapwolle fest, unverändert, a s lüidda rw 4 176 D Ballen. | E

o Javazucker loko 117 ruhig, Nüben-Rohzucker loko 97 sh. Käufer fest. Chile-Kupfer 70, pr. 3 Monat 70.

Liverpool, 7. März, (W. T. B.) Baumwolie. Umsay 8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Willig. Middl. amerikan. Lieferunaeca: Ruhig, stetig. März-April 32/64 Verkäuferpreis, Ayril-Vêai 32/64 Käuferpreis, Mai-Juni 32/6«—2%/64 do., Junt-Juli 32/64 Verkäuferpreis, Juli-Auguft 326/64 Käufervreis, August-September 32/64 Verkäuferpreis, Septbr.-Oktober 325/e4 Werth, Oktober-November 3%/e4 do., November-Dezember 32/e4— 3/e4« Käuferpreis, Dezember-Januar 32/64—32/64 d. do.

Getreidemarkt. Weizen und Mais stetig, Mehl unverändert.

Manchester, 7. März. (W. T. B.) 12r Water Taylor 52, 20r Water Leigh 5&, 30r Water courante Qualität 6, 30r Water beffere Qualität 6#, 32r Mock courante Qualität 6}, 40r Mule Mayoll 6}, 40r Medio Wilkinson 73, 32r Warpcops Lees 6, 36r Warpcops Rowland 6#, 36r Warpcops Wellington 63, 40r Double Weston 7, 60r Double courante Qualität 93, s2r 116 yards 16 M 16 grey printers aus 32r/46r 149. Fest.

Glasgow, 7. März. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 53 sh. 104 d. Matt. (Shluß.) Mired numbers warrants 54 h. 3# d.,, Warrants Middlesborough Il. 47 sh. 7 d.

B März, (W.-T. B.) Getreidemarkt. Weizen schwächer.

__ Paris, 7. März. (W. T. B.) Das Geschäft an der heutigen Börse war s{leppend, die Kurse aber im Ganzen behauptet. Für spanishe Werthe herrschte regeres Interesse; namentlich waren Bahnen beachtet, da man glaubt, daß das Ministerium für diese förderlich wirken werde. Einzelne Banken waren gefragt; Société générals wurde auf Gerüchte einer geplanten Kapitalerhöhung mehr]eitig ges kauft. Italienische Werthe waren behauptet, Rente mäßig beffer, Minenaktien lebhaft und fes in Uebereinstimmung mit London.

(Schluß-Kurse.) 3 2% Französische Rente 103,10, 5 2/6 Italienis Rente 95,20, 3 9/6 Portugiesishe Rente 26,30, Portugiesische Taback- Oblig. —,—, 49/0 Russen 89 102,20, 49/6 Nuffen 94 101,25, 3# 2% Russ. A. —,—, 39/0 Rufsen 96 94,20, 4 9/9 span. äußere Anl. 56,20, Konv. Türken 23,82, ürken-Loose 121,70, Meridionalb. 715,00, Oefterr. Staatsb. —,—, Banque de France 3950, B. de Paris 985,00, B. Ottomane 572,00, Cród. Lyonn. 889,00, Debeers 704,00, MRio- Tinto - A. 973,00, Suezkanal-A. 3640, Privatdiskont 25. Wf. B L M0 G) G gus, E gg A a. Jtalien 7E,

. London k. 25,21, q. a. London 25,23, do. Madr. k. 386,00, do. Si N O: y

etreidemarkt. uß.) Weizen behauptet, pr. März 20,80,

r. April 21,00, pr. Mai-Juni 21,20, pr. "Mai: August M 10; oggen ruhig, pr. März 14,05, pr. Mai-August 14,10. Mebl behauptet, pr. März 43,50, pr. April 43,85, pr. Mat - Junk 44,25, pr. Mai- August 44,20. Rüböl rubig, pr. März 50, pr. April 50}, pr. Mai-August 503, pr. Septbr.-Dezbr. 52}. Spiritus

E

Vorredner angeführt hat, eine kurze Bemerlung zu machen. Der fi i Stellenvermittlecs“ und nah den Worten müssen, ist das Feilbieten von Waaren auf öffentlichen Wegen ¿Mesyrtevemalets. Gex SBANEE 9 S Plägen oder an anderen öffentlihen Orten oder ohne yor-

Herr Vorredner hat nämlich gesagt, daß er seine Beshwerden ftets | "die Erlaubniß“ im dritten Sage die Worte „zum Betriebe des R dem Referenten des Ministeriums vorgetragen hat. Der Referent | Pfandleihgewerbes“ cingeschaltet. / : berige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe : Berlin, 7. März. Marktpreise nach Ermittelungen des | —,— 46 Umsaß: 5000 kg. Tendenz: Fest. ; A “pie L a s Belieben E - IL. Der & 34 Abi, 2 der Gewerbeordnung wird wie folgt ab- B M: 3 ee 1) Lane O n Rer | Data Ln E. E A R T0 Bo R i C Er Me, S 7 B) Börsen-Schlußberi@ch@t. No bru Ser Schluß.) Behauptet 88 9% loko 29 à 292. Weißer q F é j ä : : . i y 9 »DIr. für: / ¡ 19, "Roggen 14, ; affiniertes Petroleum. s Petro- : : T a a E EEN hat, is vor kurzem verstorben. Von ihm habe ih keine entge Bestimmungen über das Pfandleibzewerbe gelten au für olizeibebörde zugelassen werden. Die Bestimmung des § 55a M & *Futtergerste 13,40 4; 12,90 # Hafer, gute | leum-Börse.) Loko 6,85 mr Sdmal, Mett Wilen in Tubs S i Aaguft 314 a S L Hy Nd, e. Mail AV, weiteren Mittheilungen erhalten als die, daß wiederholt den acmerbemäßigen Anfauf bewegliher Sachen mit Gewährung Abs. 2 Say 2 findet Anwendung. Dorte, 15,40 d; 1490 A Mittel-Sorte 14,80 4; 14,20 #4; |} 28 &, Armour shield in Tubs 28 H, andere Marken in Doppel- St. Peters burg, 7. März. (W T B.) Wesel a. Lond in den Versammlungen Angriffe gegen die Schulze- Delißsch'shen des Rüctkauférehts sowie für die gewerbêmäßige Pfantvermittelung. / : L S 139f. Verfü ñ 339 geringe S 14,10 4; 1350 M Richtstroh 4 4; | Eimern 28{—29 p Speck. Ruhig. Short clear middl. loko | (3 Mt.) 93,90, do. Berlin do. 45,77}, Chôques auf Berlin 4,30; Vereine flatcefunden Hten, ebenso daß auch umgetchtt sotdhe Ane | p e i rfen Seb M L Il, (lc uns | einzelne ofene Verfausosirlen deeettgen Moßnahmen anzuordnen Do a: 200 1 Sie cléguen S I; Bru | Borch E 16 ggg Ea !ee umverdntert, Baumwolle rubig. | Wade Paris bo, 2} 40, Privoldia: & Nuf La Siaataront 10 : - i i D ê eine ziindevermteThe n r L , ! 149, E f Be 099, Mf i h 40 5 E ; ec T du Ln griffe stattgefunden hâtten gegen die Handioerkervereine. Es is mir E Siiilentittlcig® ie Wegfall. welche zur Durchführung der im § 62 Abs. 1 bes Handelsgesey- “Linsen 70,00 6; 30,00 # Kartoffeln 6,00 4; 4,00 4 Kurse des Effekten-Makler-Vereins. 59%/ Norddeutsche aba Mlade C O S D. A ld Ums Vin damals zum Belag dafür dieses Buch, worin die Protokolle der IV. Der § 38 Abs. 1 der Gewerbeordnung erhält die folgende buchs enthaltenen Grundsäße in O der Einrihtung und ï O LeNS von der Keule 1 kg 1,60 A; 1,20 A dito Bauéfleisch Wollkämmerei und Kammgarnspinneret-Akt. 162 Gd., 59% Norddeutsche | 148, do. 5 9/9 Prä waleaVul le did 18 S4 E ?t T Prá j Genofsenschaftstage von Rosteck und Neustadt an der Hardt enthalten Faf Unterhaltung der Geschäftêräume und Lf ür den Sees [bfleis@ ‘1 nf E Sbweinesiei@ 1 kg 1,60 «A; 1,20 M | Llovd-Aktien 117F bez., Bremer Wollkämmerei 358} bez. Anleibe von 1866 2704, do. 4% fandbrinfe der Adels-Agrarb, 496 sind, vorgelegt worden. Ich habe meinerseits das ganze umfangreiche Buh festeren pee S ie G agg na Ls E GaE, T2 100 « 9 Hammel L LC S d: ¿00 m b m e LRRE, (B, T. B) Schluß - Kurse. Hamb. | do. Bodenkred. 3/10 9/0 Pfandbriefe 394, Asow-Don Kommerzbank 618, nit durhstudiert. Jch habe mich beruhigt bei der Mittheilung, die mir von schaffenheit der Anlage auéführbar erscheinen. ; 2,40 4 Karpfen 1 kg 2,20 “M; 1,20 «G Aale 1 kg | A.-C. Srááno: L 97.00, Privaidigtont Tw E Padeti 118/26, E Me Dn O as 1d Binnia, Bunt § J E meinem Refercnten gemaht wurde, daß diese Anfeindungen gegenseitig ge- Die Bestimmungen im § 1204 Abs. 2 bis 4 finden“ ent- ; E h Zander 1 kg 2,60 A; 1,09 A Hechte 1 kg | Nordd. Lloyd 114,25, Trust Dynam. 179,50, 3 0/6 Hamb. Staats-Änl. | 111. Em. 510, Russ. Bauk füx D v dein 1 R Fanteian

4,00 #4, pr. Dezember —,— H, pr. Januar —,— 4, pr. Februar rubig, pr. März 45, pr. April 45}, pr. Mai«Auguft 444 pr. Sep ; N

ung :

Die Zentralbehördea sind befugt, über den Umfang der Befug- nisse und Vervflihtungen scwie über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher, Gesindevermiether, Stellenvermittler und Auktionatoren, soweit darüber die Landesgeseze niht Bestimmungen treffen, Vor- schriften zu erlassen. Die in dieser Beziehung hinsichtlih der

sprehende Anwendung.