1899 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

i ae r M t e ries s D E E S E E E nan F

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den natstehenden Bedingungen und mit der Wirkung hierdur@ er- tbeilen, daß mit der Betriebseröffnung der Rheinuferbahn oder eines Theils derselben die auf Grund des Geseßes über Kleinbahnen und Privat-Anschlußbahnen vom 28. Juli 1892 (Gesez-Samml. S. 225) zur Herstellung und zum Betriebe einer Kleinbahn von Wesseling und Godorf na Brühl uad Vochem unter dem 7. Februar 1897 ergangene Genehmigungs-Urkunde, unbeschadet der Bestimmung des Artikels 19 Geier N IENPnS NeRiads und vorbehbaltlich der Rechte Dritter, außer raft tritt. ¿

Auch wollen Wir der Gesellschaft, welcher bereits dur landes- herrlihen Erlaß vom §8. März 1897 für die Herstellung jener Klein- bahn das Recht znr Entziehung und Beschränkung des Grund- cigenthums nah Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen verliehen worden ist, dieses Reht für alle Bahnstrecken ertheilen, welche den Gegenstand dieser Konzessions. Urkunde bilden.

I.

Die Eisenbahnen von Köln über Wesseling nah Bonn, von Godorf und Wesseling nah Brühl und Vohhem, von Godorf nah Sür1h und von Drandsdorf nah dem Staatsbahn-Güterbahnhofe Bonn sind wesentlihe Bestandtheile des Gesammtunternehmens der Gesell- saft und einheitlih mit der Vorgebirgsbahn zu betreiben. Die für dieses geltenden statutarishen und Tonzessionsmäßigen Bestimmungen, insbesondere die in der Konzessions-Urkunde vom 4. August 1894. betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Köln längs dem Vorgebirge nah Bonn dur die Aktiengesell- haft der Vorgebirgsbahn Köln—Bonn, enthaltenen Bedingungen a auf die vorbezeihneten Bahnstrecken gleichmäßig Anwendung nden.

Jedoch wird die Konzessions-Urkunde vom 4. August 1394 in folgenden Punkten abgeändert :

1) Zu Artikel T. Die Firma der Gesellschaft hat zu lauten : „Aktiengesellschaft der Kölvy-Bonner Kreisbahnen“.

2) Der Artikel 1V erhält folgende Fassung:

Die Mitglieder des Aufsihtsraths und des Vorstandes, sowie sämmtlihe Beamten der Gesellshaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit niht vom Minister der öffentlihen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsig haben.

3) Die Artikel VIT und Xl werden durch die Artikel 111 und VII dieser Konzessions-Urkunde ersetzt.

4) Der Artikel XIIT erbält folgenden Zusaß :

__ Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver- hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten follte. durch welhe nah der Entscheidung der obersten Reichs- Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbabn-Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen Buye Einschränkung in Anwendung.

Das zur plan- und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der neuen Bahnstrecken erforderlihe Baukapital wird

a. für die Bahnstrecke Köln—Wesseling—Bonn auf 1 400 000 4,

b. für die Bahnstrecke Godorf und Wesseling—Brühl und Vochem

auf 921 000 M, c. für die Babnstreke GBoderf—Sürth auf 189 000 4, d. für die Bahnstrele Dransdorf—Staatsbahn-Güterbahnhof Bonn auf 190 000 A, zusammen auf 2700000 A fesigeseßkt. Da der Betrag von 1 400 000 (G im Wege der Anleibe beshafft werden soll, erhöht fi das gemäß der Konzessions-Urkunde vom 4. August 1894 auf 900 000 Æ festgesegte Grundkapital der Gesellshaft auf den Ge- sammtbetrag von 2 200 000 M E

Für den Bau und Betrieb der sämmtlißen Bahbnen sind die Bestimmungen der jeweiligen Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands maßgebend.

_Die Spurweite der Vorgebirgsbahn Köln—Bonn beträgt 1 m; die Spurweite der Rheinuferbahn und der Babnen von Dransdorf nah dem Staatsbahn Güterbahnhofe Bonn fowie von Godorf und W-°ffeling nah Brübl und Vochem foll aleihfalls 1 m, jedoch die der leßteren Bahn bis zum Staatsbahnhofe Brühl zugleih 1,435 m e die Spurweite der Bahnstreke von Godorf nach Sürth 1,435 m

etragen.

IV.

Die Vollendung und Inkbetriebnahme der Bahnstrecken Köln— Wesseling—Bonn, GBodorf—Sürth und Dransdorf—Staatsbahn-Güter- bahnhof Bonn muß: längstens binnen 2 Jahren nach Ertheilung der Konzession erfolgen, während es für die Bahnstrecke Godorf und Wesseling—Brübl und Bochem bei der Bestimmung der Genehmigungs- Urkunde vom 7. Februar 1897 verbleibt, daf die Vollendung und JFr- betriebrahme dieser Strecke spätestens nah Ablauf von 18 Monaten nach der daselbs erwähnten Planfeststellung erfolgen soll.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentroürfe. sowie für die Jnangriffaahme, Fortführung, Vollendung und FInbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahnen können vom Minister der öffentlihen Arbeiten befondere Fristen festgeseßt werden.

Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglih des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rehtzeitigen plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung einer der Bahnstrecken in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsftrafe von 59/9 des für die betreffende Babnstrecke im Artikel 11 festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe pverxflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Ver- zugsstrafe als verfaklen anzusehen ist, mit Auss{chluß des Rechtêweges dem Minister der öffentlicen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Vervflihtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskafse den Betrag von 80000 A, in Worten: Achtzigtaunsend Mark, bazr in preußischen Staats- oder vom Staate

ewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen unter Berechnung aller dieser Wertb- apiere nah dem Kurêwerthe nebst den noch nicht fälligen Zins- cheinen und Zinsschein-Anweisungen zu hinterlegen und in gericht- liher oder notarieller Urkunde nach näherer Bestimmung des Artikels VIIT 4 und 5 der Konzessions-Urkunde vom 4. August 1894 zum Pfande zu bestellen.

V,

Hinsihtlih der Bahnstrccke Godorf und Wefselina— Brühl und Vcchem liegen dem Konzessionar folgende besondere Verpflichtungen ob:

1) Die voa den westlichen Kleinbahnen zum Rhein und umgekehrt ehenden Güter sind über diese Strecke zu bestimmten Höchstfracht- figen zu befördern.

2) Die Umladung, Abfertigung und Behandlung der zu 1 be- zeihneten Güter am Rhein ist gegen Gebühren zu bewirken, deren Festsetzung ebenso, ee Ae die Hödstfrachtsäße zu 1, falls keine Ver- einbarung darüber zwischen der Gesellshaft und dem Unternehmer jener Kleinbahnen zu ftande kommt, dem Minister der öffentlichen Arbeiten vorbehalten bleiben soll.

3) Die für die zu 1 bezeichneten Kleinbahnen erforderlichen An- {lüfse an den Rhein und in Brühl, welhe sich inésbesontere auch auf den Perfonenverkehr erstrecken, sind gemäß einer zwischen der Gesellshaft und dcm Unternehmer der Kleinbahnen zu treffenden näheren Vereinbarung im Streitfalle nah näherer Bestimmung des Ministers der öffentlihen Arbeiten herzustellen.

4) Die im Interesse der Landesvertheidi pg an die Ge- Kemigung des Bahnbaues geknüpften besonderen Bedingungen bleiben

maßgebend.

VI.

Der gemäß Artikel 1X, 3 der Konzessions-Urkunde vom 4. August 1894 zu bildende Spezial-Reservefonds soll mit der Eröffnung des C der neuen Bahnstrecken von 30 000 4 auf 75 000 M. erhöht werden.

VII.

Nach Eröffnung des Betriebes ift der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlihen Arbeiten solhes im Verkehrs-

interese oder im FJnteresse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidiguna für erforderlih erachtet. So- weit diese Anforderungen lediglih im Interesse der Landes- vertheidigung erfolgen, sind ‘die desfallsigen Kosten dem Kon- zessionar zu erstatten, wenn niht im Wege der Geseßgebung andere, s den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vergl. rtikel T der Konzessions-Urkunde vom 4. August 1894) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konzessionar

zur Last. VILII.

Sollten nah dem Ermessen des Ministers der öffentliben Arbeiten oder der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Vorausseßungen weg- fallen, unter denen auf die Bahnen bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vergl. Artikel T Nr. 4), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Ein- rihtungen und den Betrieb der Bahnen nah Maßgabe der für Haupt- eisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprehend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten Frist niht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Cigenthum der Bahnen nebst allem Zubehör gegen SONEenng der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahngeseßes vom 3. November 1838 hbe- zeichneten Entshädigung, windestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahnen verwendeten Anlagekapital1s an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu E Dritten abzutreten.

Nachdem die Hinterlegung der unter TV vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs-Urkünde stattgefunden hat, joll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 (Gefsey- Samml. S. 357) durch das Amtsblatt der Regierung zu Köln ver- Ms und eine Ausfertigung derselben der Gefellshaft ausgehändigt werden.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-

* gedrucktem Königlichen Inskegel.

Gegeben Wilhelmshöhe, den 15. August 1898. 8) Wilhelm R. Fürst zu Hohenlohe. Dr. von Miquel. Thielen. Schönstedt. Freiherr von der Necke. von Goßler. Graf von Posadowsky.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am _ Squllehrer-Seminar zu Ober-Glogau is der bis- herige Seminar-Hilfslehrer Peter Hoffmann zu Breslau zum ordentlichen Seminarlehrer ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei denSchieds8gerichten der Arbeiterversiherung sind nachfolgende Beamte zu Vorsißenden bezw. stellvertretenden Vorsißenden ernannt worden:

der Gerichts- Assessor a. D. Bennhold zu Dortmund zum Vorsizenden und

der Geheime Bergrath R euß ebenda zum stellvertretenden Vorsißenden des daselbst bestehenden Schiedsgerichts für die Sektion IT der Rheinisch - Weslfälishen Baugewerks- Berufs- genossenschaft; der Amtsrichter Nachtigall in Meisenheim zum Vor- sißenden der Schiedsgerichte daselbst.

Berlin, den 6. März 1899.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung: Lohmann.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Zuli 1893 (Ges.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunal- abgaben einshägbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1897/98 bei der Eisern - Siegener Eisenbahn auf 60 000 M festgestellt worden ist.

Elberfeld, den 7. März 1899.

Der Königliche S R ieck.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. März.

Jhre Kaiserlihen und Königlihen Majestäten begaben Sich heute Morgen nah Charlottenburg und legten im dortigen Mausoleum am Sarge Seiner hochseligen Majestät des Kaisers Wilhelm des Großen einen Kranz nieder.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten von 10 Uhr Vormittags ab die Vorträge des Kriegs- Ministers, Generalleutnants von Goßler, des Chefs des Militärkabinets, enes “a Hahnke und des Ministers des Königlichen Hauses von Wedel.

Die gestern ausgegebene Nummer des „Marine - Ver- ordnungsblatts“ veröffentliht folgende Allerhöchste Ver - ordnung, betreffend die Ableistung der Wehrpflicht in Kiautschou:

Ich bestimme hierdur{ : L

1) Wehrpflihtige Reichéangehörige können bei den Marinetheilen in Kiautschou zur Ableistuog ihrer aktiven Dienstpflicht als Freiwillige eingestellt werden, fofern sie nicht durch Zivilverhältnisse gebunden sind und Gründe zu ihrer Auss{ließung Wehrordnung §8 30 und 37 nitt vorliegen.

Von dem im § 11,3 der Marineorbnung vorgeschriebenen Größen- maß darf in diesem Falle bei sonstiger Tauglichkeit abgesehen werden.

2) Nah FTUERg der aktiven Dienstpfliht bei den genannten Marinetheilen find solhe Wehrpflihtige in der Negel in Kiautschou zur Reserve zu beurlauben. In geeigneten Fällen können diese Mann- [haften vorläufig durch den Gouverneur Auslandsurlaub nah Wehrordnung § 111,3 bis 5 erhalten.

3) Die in 1) bezeihneten Wehrpflihtigen dürfen in außerordent- lihen Fällen vor Ablauf der gesetzlichen aktiven Dienstpflicht, aber niht vor Vollendung einer einjährigen aktiven Dienstzeit mit Ge- nehmigung des Gouverneurs zur Disposition der Marinetheile be- urlaubt werden.

4) Personen des Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine dürfen nah Mah abe verfügbarer Mittel auf ihren Antrag dur den Gouverneur, we bein Ich für diesen Fall die Befugnisse eines kom- mandierenden Generals Wehrgeseß § §a beilege, zu den gesetz- lichen Uebungen bei den Marinetheilen in Kiautshou unmittelbar einberufen werden.

5) In Fällen von Gefahr können die in Kiautsghou dauernd aufhaltenden Personen des Beurlaubtenstandes des Mat und der Marine zu den von Mir ‘befohlenen Verstärkungen der Marinetheile in Kiautschou herangezogen werden. In dringenden Fällen können solhe Verstärkungen vorläufig durch den Gouverneur angeordnet werden, welhem Ich {ür diesen Fall die Befugnisse eines komman- dierenden Generals Wehrgeseß § 8 b beilege.

Ste haben das Weitere zu veranlassen.

Berlin, SŸhloß, den 27. Februar 1899. s Wilhelm.

In Vertretung des Reichskanzlers : Tirpig.

An den Reichskanzler (Reihs-Marineamt).

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenarsizung. Vorher eb Mi die vereinigten Ausschüsse für Efsenbahnen, Post und Telegraphen und für das Landheer und die Festungen. :

Die Nr. 3 der „Amtlichen Nachrichten des Reich s- Versicherungsamts“ vom 1. März 1899 enthält unter A Brb E das Jahr 1898 erstatteten Geschäftsbericht dieser

ehörde.

__ Der Abschnitt B, Jnvaliditäts- und Altersversicherung, bringt folgende Bescheide und Beschlüsse:

__ Die Befugnisse der Kontrolbeamten bestimmen sich nah dem Jnhalt des ihnen von dem Vorstand der Ver- es A ertheilten ‘allgemeinen oder besonderen Auf- trags, hie können danach sehr wohl zur Stellung von Ersuchen an öffentlihe Behörden gemäß 8 141 des C und Altersversiherungsgeseßes ' berehtigt sein das Verlangen einer unteren Verwaltungsbehörde, daß die Versicherungsanstalt den Geldbetrag für ungültige, an die Betheiligten in Ans einer Entscheidung aus z 122 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes zu er- tattende Beitragsmarken ihr portofrei übersenden solle, ist jedenfalls dann unbegründet, wenn die Versiche- rungsanstalt die Beitragsleistung nit veranlaßt “oh (708) ;

die Anbringung eines ihre Wichtigkeit kurz bezeihnenden

Vermerks auf den Aufrechnungsbesheinigungen (8 103 des Jnvaliditäts: und AltersverfiGerungögeseßes) ist” vor- behaltlich der Zuständigkeit der Landesbehörden gebilligt worden (709);

der § 87 des Jnvaliditäts- und Altersversiherungsgeseßze3 hindert nicht die Anwendung der Vorschriften über Warte- zeitberechnung auf solche Personen, die bereits vor dem Ein- tritt ihrer Erwerbs8unfähigkeit im Sinne des §8 9 des Jnvaliditäts- und Altersversiherungsgeseßes aus Kassen der in § 36 daselbst bezeihneten Art wegen Berufs- invalidität eine Rente bezogen haben, insbesondere sind die 5 Jahre des § 156 a. a. O. niht vom Beginn dieses Rentenbezuges, sondern vom Eintritt dér Jnvalidität im Sinne des 8 9 zurückzurehnen (710); ,

die Ausschließung von Ta LAREARTE durch den Rentenbesheid auch für die entenvertheilung erfordert ihre genaue Bezeichnung nah Art, Zahl u. s. w. und die Hervorhebung des Grundes der Nichtberücksichtigung (711);

die Nachverwendung geshuldeter Beitrags- marken bedeutet keinen vermögensrechtlichen Schaden im Sinne des § 349 Nr. 1 der Zivilprozeßordnung (712);

dem Vorbescheid des Schiedsgerihts-Vorsißenden darf nicht der Vermerk angefügt werden, daß dem Kläger im Fall wiederholter Abweisung die Kosten des Verfahrens auf- erlegt werden könnten (713);

wenn auch die Kosten der Bestattung eines während der Heilbehandlung G 12 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes) verstorbenen Ver- siherten im allgemeinen niht zu den ' Kosten des Heil- verfahrens gehören, so ist doch die Uebernahme solcher Beerdigungskosten durch die Versicherungsanstalt niht unter allen Umständen unzulässig (714).

Jn dem nichtamtlichen Theile ist ein Obergutachten des Professors Dr. Meschede zu Königsberg i. Pr. von 22. März 1898 mitgetheilt, das die Frage behandelt, ob einer einmaligen ausgiebigen Einathmung |hädliher Rauchgase eine Einwirkung e die Entstehung shwerer Hirnveränderungen, die einige Wochen später zum Tode führten, zuzuschreiben sei.

*) Die Zahlen bedeuten die Nummery, unter denen die Ent- scheidungen in den „Amtlichen Nachrichten" abgedruckt sind.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schwarzburg- sondershausenshe Staats-Minister Petersen ist in Berlin angekommen.

Laut telegraphisher Meldung an * das Ober-Kommando der Marine sind S. M. S. „Deutschland“, Kommandant: Srega taten Müller, mit dem Chef des Kreuzer-

eshwaders, Seiner Königlihen Hoheit dem Prinzen Heinrich von Preußen an Bord, und S. M. S. „Jrene“, Kommandant: Fregatten-Kapitän Obenheimer, gestern von Amoy nah Shanghai in See gegangen; S. M. S. „Geier“, Kommandant : Korvetten-Kapitän Jacobsen, ist am 7. März in Valparaiso angekommen und will am 23. März nah Callao

in See gehen. - .

Bayern.

Die Kammer der Abgeordneten hat, wie „W. T. B.“ meldet, heute mit 114 gegen 21 Stimmen das neue Gewerbe- C ta angenommen, sodaß nunmehr alle zur Steucr- reform gehörigen Gesehe von der Kammer der Abgeordneten genehmigt sind. j

Braunschweig.

Der Landtag hat heute, wie „W. T. B.“ berichtet, mit mehr als Zweidrittelmehrheit das neue Wahlgeseß endgültig angenommen. Damit L die gesammte Wahl- und Steuer- geseßreform zum Abschluß gelangt. |

Elsaß-Lothringen.

Der Landesaus\chuß rae in seiner Sizung vom 7. d. M. in zweiter Lisung die Etats der Justiz- und Gefängnißverwaltung und der landwirthschaftlihen Verwaltung.

Oesterreich-Ungarn.

Das ungarische Unterhaus verhandelte gestern über den Antrag des ba. Polonyi, daß die Debatte über das Königliche Handschreiben, welches in Betreff der Quote eine Entscheidung getroffen habe, auf die Tagesordnung geseßt werden solle. Der Minister-Präsident von Szell bat um Ablehnung des Antrages, wobei er erklärte, die Mid eid beabsichtige, die Entscheidung über die Quote für den nächstfolgenden Cyclus durch die Ouoten-Deprictiin M Iren da die Entscheidung des Königs nur im Nothfall angerufen werden solle. Das Haus [ehnte hierauf den Antrag Polonyi ab und ging zur Be- rathung des Ausgleihs - Provisoriums über. Der Referent Abg. Pulszky empfahl die Annahme der Vorlage.

Großbritannien und JFrland.

Der Premier - Minister / Lord Salisbury isst, wie „W. T. B.“ meldet, unpäßlih. Eine starke Erkältung ver- hinderte ihn gestern, an dem Ministerrath theilzunehmen.

Der „Times“ zufolge werden die Voranschläge für die britishe Flotte für das Etatsjahr 1899/1900 eine Er- E von ungefähr 3 Millionen gegen diejenigen für

898/99 aufweisen. Das Parlament werde daher um die Des von nahezu“ 28 Millionen ersuht werden. Die Regierung beabsichtige, die gegenwärtige Effektivstärke um 4000 bis 5000 Mann zu erhöhen; der größte Theil der Neuforderung sei jedoch für den Bau von Schiffen bestimmt.

Frankreich.

Der Präsident Loubet hat, dem „W. T. B.“ zufolge, beschlossen, den General Bailloud als General-Sekretär der B und Chef des Militärstaats in seinem Amte u belassen.

G Der Päpstlihe Nuntius Msgr. Clari ist von einem Ge- hirnschlag betroffen worden. Sein Zustand ist sehr bedenklich.

Jn der gestrigen Sißung der Deputirtenkammer hob der Deputirte Aimond in der Generaldebatte über den Militär-Etat hervor, daß dieser Etat auf 875 Millionen Francs gestiegen sei, aber es sei unmöglich, diese Summe herabzuseßen, denn man müsse mit den Rüstungen Deutschlands und dem Anwachsen von dessen Effek- tivstärke durch ähnliche Nel Schritt halten. Zu be- klagen sei die Jnferiorität der Effektivstärke der französischen Znfanterie, weil viel zu viel Soldaten nur ein Jahr lang Dienst thäten. Der Kriegs-Minister de Freycinet erkannte an, daß die französischen Effektivstreitkräfte an Zahl hinter denjenigen einer benahbarten Macht zurüblieben; man müsse fich darein ergeben mit Rücksicht auf die Bevölkerungs- zahl Frankreichs; aber über cine gewisse Zahl hinaus verstärke sich feine Militärmaht durch Erhöhung ihrer Effektivstärke. Es erscheine shwierig, im Felde mehr Armee- Korps zu dirigieren, als deren hier und dort vorhanden seien. Er glaube nicht, daß einige weitere Armee-Korps die militärische Stärke erhöhen könnten ; L könnten nur als Reserve dienen; er sei aber überzeugt, daß das Loos bereits entschieden sein werde, bevor man dazu komme, sih der Reserve zu bedienen. „Wir dürfen uns also“, fuhr der Minister fort, „über die Ver- mehrung der Effektivbestände unserer Nachbarn nicht beunruhigen. Wir müssen darauf halten, die Quantität dur die Qualität zu ersczen. Jch bin stolz auf die Arbeit, die Frankreich seit 15 Jahren für seine Veriheidigung geleistet hat. Wir gestalten gegenwärtig unser Gewehr um, wodur dasselbe unübertrefflih emacht wird. Was unsere Artillcrie betrifft, so erkläre ih, daß die- f elbe ohne Gleichen ist. Das Land kann also der Zukunft vertrauens-

voll S (i h pa Men wir darauf, die Disziplin des

Heeres aufrechtzuerhalten durch Fürsorge für das Heer, durch die Gerechtigkeit, welhe die Führer üben. Die Armee muß allen Ereignissen gegenüber bereit sein, sie muß sich ihrer Auf- gabe bewußt fein. Wenn sie si eden Tag zu dem höchsten Opfer bereit hält, wird die Armee unbesiegbar. Jch meinerseits werde alles thun, damit die Armee auf der Höhe ihrer Aufgabe bleibe.“ :

Der mit der Untersuchung in der Angelegenheit Déroulède-Habert betraute Richter Pasques beendete gestern das Zeugenverhör und wird die beiden Angeklagten am Freitag und Sonnabend zum leßten Mal verhören. Am Sonnabend wird wahrscheinlih die Untersuchung abgeschlossen werden.

Jtalien.

Der Minister-Präsident P ell oux, der Minister des Aus- wärtigen Canevaro und der Marine-Minister Palumbo hatten, wie die „Agenzia Stefani“ meldet, gestern cine Kon- ferenz, um die für die künftige Beseßung der Sanmux-Bay zu ergreifenden Maßregeln zu besprechen. Der Minister des Aus- wärtigen konferierte später längere Zeit mit dem britishen Bot- schafter Sir Philip Currie.

Spanien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ fanden gestern in Palma, Valladolid und Reus Kundgebungen der in die Heimath zurückgekehrten Soldaten statt, welche die rüdck- ständige Löhnung forderten. Doch kam es nirgends zu ernsten Ruhestörungen.

Belgien.

Ueber das Befinden der Königin ist heute Vormittag folgendes Bulletin ausgegeben worden: „Die Sen im Zustande der Königin hält an. Die Krankheit nimmt ihren normalen Verlauf.“

Rumänien.

__ Die Deputirtenkammer hat, wie „W. T. B.“ be- rihtet, in ihrer gestrigen Sißung das Uebereinkommen mit Deuishland, betreffend die direkte Verbindung Berlin Bukarest Konstanza Konstantinopel, einstimmig genehmigt. Jn Beantwortung einer FJnterpellation Uber die Lage in Rumänien und Macedonien erklärte der Minister-Präsident Stu rdza, Rumänien wünsche den E und die Aufrechterhaltung des status quo in der Türkei. Es wolle nihts ohne Zustimmung des Sultans unternehmen, um zu beweisen, daß die macedonishen Rumänen dessen treueste christlihe Unterthanen seien.

, Amerika.

Wie das „Neutershe Bureau“ aus Rio de Janeiro vom gestrigen Tage meldet, hat die dortige Regierung den Vorschlag Großbritanniens angenommen, die Entscheidung in der Guyana-Grenzstreitfrage einem Schiedsgericht zu Übertragen. Joaquim Nabuco, früherer Sekretär der Ge- [endiscaft in London, ist zuni Kommissar für die schiedsgericht- ichen Verhandlungen : ernannt und mit den Vorarbeiten für die Sache betraut worden. ;

Nach einer Meldung der „Times“ ‘aus Montevideo vom gestrigen Tage haben die Kammern eine Amnestie für alle politishen Verbrechen bewilligt, sodaß die wegen Eee Verbrehen in Buenos Aires in der Verbannung lebenden Personen jeßt zurückehren können.

/ Í Asien.

Aus Peking vom gestrigen Tage berichtet das „Reuter sche Bureau“, der britishe Gesandte Sir Claude McDonald habe dem Tsung-li-Yamen erklärt, daß jeder Versuch, dem mit der Lng and O0 - Banking - Korporation ab- geschlossenen Vertrag die Anerkennung zu versagen, als

ein s{chwerer Vertrauensbruch werde angesehen werden, |

welcher Vergeltungsmaßnahmen nah sihch ziehen müsse. 2% leih habe der Gesandte das Tfung-li-Yamen auf die rühere Versiherung Lord Salisbury's hingewiesen, daß Groß- britannien China unterstüßen werde, wenn irgend eire andere Macht dur Gewaltmaßregeln versuchen sollte, die Aufhebung bereits unterzeichneter und ratifizierter Kontrakte zu erzwingen. Wie die „Tribuna“ aus London erfährt, hätte der britishe Gesandte in Peking seiner Regierung die Mit- theilung gemacht, der Chef der chinesishen Regierung habe ihn gebeten, dem italienishen Gesandten de Martino das lebhafte Bedauern auszudrücken, daß er die Weigerung, seine Note entgegenzunehmen, als Beleidigung auf- gefaßt habe. Die chinesishe Regierung fei bereit, ih bei de Martino scriftlih zu entshuldigen. Die „Tribuna“ fügt hinzu, die Entschuldigungen könnten erst dann an- genommen werden, wenn die cinesishe Negierung die Wieder- vorlegung der italienishen Note verlange und die versöhnlichsten Intentionen erkennen lasse. N Aus Shanghai erfährt die „Times“, daß der Vize-König von Nanking den Konsuln Deutschlands, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten telegraphiert habe, dem Taotai von Shanghai sei nur mit Rücksiht auf die Wünsche der Konsuln, die Verhandlungen zu Ende zu führen, gestattet worden, auf seinem Posten zu bleiben. Da er aber nicht im stande ge- wesen sei, ein Einvernehmen zu erzielen, sei sein Nachfolger angewiesen worden, sofort die Amtsgeschäfte zu übernehmen.

Parlamentarische Nachrichten.

Jn der heutigen (52.) Sißung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding beiwohnte, stand die erste Berathung des Geseyentwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgeseßbuch{chSs, auf der Tagesordnung.

In Verbindung damit wird der Antrag des Zen- trums, der fast denselben Jnhalt hat wie die Vor- lage, berathen. Leßtere ändert die Bestimmungen über die Kuppelei (88 180 und 181), schafft besondere Strafvor- schriften für die Zuhälter (8 181 a) und verschärft die Vorschriften über das Verkaufen und Feilhalten von Druk- \hriflen (§8 184, 184a und 184b). Der Antrag enthält außerdem, den Kommissionsbeschlüssen der früheren Session entsprehend, cine Aenderung bezüglich der sittlichen Gefährdung von Arbeiterinnen durch die Arbeit- geber unter Mißbrauh des Arbeits- oder Dienstverhältnisses (8 182a) und eine Strafbestimmung für Personen, welche ansteckende Krankheiten verbreiten.

Endlih wird in Verbindung hiermit über den Antrag des Abg. Freiherrn von Stumm (Np.) verhandelt:

„den Reichskanzler zu ersuchen, bei Gelegenheit der in Ausficht stehenden Revision des Strafgeseßbuhs auf die Versckärfung der-

jenigen Strafen Bedacht zu nehmen, welhe für Sittlichkeits-

verbrechen, insbesondere für die gegen Kinder gerichteten, vorgesehen nd.“

Zur Einleitung der Debatte nahm das Wort der Staats- sekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding, dessen Nede bei Schluß des Blattes noch foridauerte.

Die Berichte über die gestrigen Sißungen des Hauses der Abgeordneten befinden sih in der Ersten Beilage.

Das Haus der Abgeordneten seßte in der heutigen (39.) Sißung, welcher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse beiwohnte, die zweite Be-

f rathung des Staatshaushalts-Etats für 1899 bei

dem Etat des Ministeriums der geistlihen, Unter- rihts- und Medizinal-Angelegenheiten fort in Ver- bindung mit der Berathung des zweiten Nachtrages zum Normal-Etat vom 4. Mai 1892, betreffend die Besoldungen der Leiter und Lehrer der höheren Unterrichtsanstalten, und der Berathung der Uebersicht über die Durchführung der neuen Besoldungsordnung für die Universitäts-Profcssoren.

Zu dem Titel „Einnahmen aus dem Kultus und Unterriht gemeinsam“ nahmen bis zum Schluß des Blattes der Abg. Dauzenberg (Zentr.), der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse, sowie die Abgg. Dr. Friedberg (nl.) und Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) das Wort.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Krefeld meldet die „Rhein.-Westf. Ztg.“ vom gestrigen Tage: In einer Versammlung der ausftändigen Sammetwe ber (vgl. Nr. 56 d. Bl.) wurde Stellung genommen zu dem Vor- shlage der sozialen Kommission mit den Arbeitgebern und -Néhmern getrennt zu verhandeln. Es wurde beschlossen, wit der sozialen Kommission in Verbindung zu treten, sobald diese erklärt, einige Arbeitervertreter aus ten verschiedensten Arbeiterverbänden als Beiräthe hinzvzuziechen. Die Beträthe sollen aufklärend bei tehnischen Fragen wirken, Die Sammetfabrikanten fahren fort, die an ihre Weber gezahlten Löhne zu veröffentlihen, um dem Publikum zu zeigen, vaß die an ihre ausständigen Arbeiter gezahlten Löhne auskömmlihe gewesen seien. z

In Leipzig-Gohlis haben, der „Lpz. Ztg." zufolge, sämmt- lihe Tischler, Mao eiter 2. der Firma „Deutshe Kunstholz- werke“ wegen Lohndifferenzen die Acbeii niedergelegt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs8- Maßregeln.

Das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche is dem Kaiserlichen Gesundheitsamt gemeldet woorden vom Schlacht - Viebhofe zu Hannover am 6. März, der Ausbruch der Maul- und Klauenseuhe unter Schweinen vom Schlacht - Viehhofe zu München und vom Viechhofe zu Nürnberg am 8. März, der Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche vom Schlacht-Viehhofe zu Dresden an demsclben Toge.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamtz" Nr. 10 vom 8. März 1829.)

Pet.

Arabien. Einer Mittheilung vom 26. Februar zufolge sind in Dijeddah 2 Todesfälle festgestellt.

British-Ostindien. In Bombay sind in den 3 Wochen vom 18. Januar bis 7. Februar insgesammt 1421, 1559 und 1580 (im Vorjahre entsprehend 1708, 1842 und 2042) Personen gestorben, davon an Pest 456, 540 und 588 (834, 927 und 1113); an der Seuche erkrankten in diesen Zeiträumen 553, 663 und 716 Personen.

In Kurrachee ist die Pest seit den ersten Tagen des März in starker Zunabme begriffen. ;

In Kalkutta erkrankten und starben an Pest in der Zeit vom 22. Fanuar bis 4 Februar je 2 Personen ; ferner sind daselbst 28 Per- sonen an Cholera, 2 an Poden und 377 an Fiebern gestorben. j

Madagaskar. Vom 25. Januar bis 1. Februar sind in Tamatave 2 Personen erkrankt, 1 gestorben (darunter kein Guropäer). Seit dem 9. Februar ist zufolge einer Mittheilung vom 17. dess. Mts. ein neuer Fall niht festgestellt worden.

Verschiedene Krankheiten. 1

Podcken: Antwerpen 3, Moétkau 5, Warshau 4 Todesfälle; Antwerpen (Krankenhäuser), Paris je 8, St. Petersburg 24, Warschau (Krankenhäuser) 5 Erkrankungen; Flecktypbhus: Krakau 5 Todesfälle; St. Petersburg 5, Warshzu (Krankenbäufer) 10 Erkrankungen; Rückfallfieber: Moskau 2 Todes- fälle; St. Petersbura 2 Erkrankungen; Genidckstarre: Neg.-Bez. Arn3berg 2, New York 4 Todesfälle; Reg.-Bez. Düssel- dorf, Kopenhagen je 2 Erkrankungen; Tollwuth: New York 1 Todesfall; Milzbrand: Moskau 1 Todesfall; Varizellen: Wien 60 Grkrankungen; Keuchhusten: London 55 Todesfälle; Reg.-Bez. S@(hleswig 81, Nürnberg 77, Wien 66 Erkrankungen; Influenza Berlin 19, Braunschweig 2, Bremen 6, Breslau 10, Charlottenburg 3, Erfurt 2, Flensburg, Halle je 3, Hannover 4, Leipzig 7, Würzburg 5, Budapest 3, Kopenhagen 20, London (Krankenhäuser) 113, Moskau d, New York 21, Paris, St. Petersburg je 4, Prag 3, Rom 2, Stock- holm 11, Wien 10 Todesfälle; Nürnberg 73, Hamburg 97, Kopenhagen 1631, Stockholm 146, Wien 69 Erkrankun- gen; Lungenentzündung: Neg. - Bez. Schleswig 106 Er- krankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Diphtherie und Croup (Durchschnitt aller deutschen Be- riht8orte 1886/95: 4,27 9/0): in Ludwtashafen, Solingen -— Er- krankungen wurden gemeldet in Berlin 87, Breslau 21, tin den Re- giorun aNhetnten Arnsberg 139, Düsseldorf 96, in München 34, Ham- urg 33, Budapest 21, Kopenhagen 45, London (Krankenhäuser) 149, New York 19s, Paris 64, St. Petersburg 80, Stockholm 110, Wien 71 desgl. an Masern in Berlin 38, Breslau 23, im Regierungsbezirk Posen 217, in Budapest 184, Edinburg 234, Kopenhagen 211, New York 153, St. Petersburg 110, Praa, Stockholm je 45, Wien 299 desgl. an Scharlach in Berlin 54, Breélau 30, im Reg.-Bez- Arnsberg 93, in Hamburg 29, Budapest 47, Edinburg 22, Kopenhagen 51, London (Krankenhäuser)

241, New York 229, Parts 76, St. Petersburg 35, Wien 59 —-

desgl. an Unterletbs8typhus in Budapest 28, London (Kranken- häuser) 23, Paris 40, St Petersburg 153.

Im Monat Januar (für die deutshen Orte) find nachstehende Todesfälle gemeldet worden : ?

Po den: Madrid 6. Bombay 4, Buenos Aires 5, Rio de Janeiro 21; Cholera, Pest, Gelbfieber: vergl. die fortlaufenden Mitth. in den Veröff.; Flecktypus: Borbeck, Posen, Wattenscheid, Bernburg je 1, Mexiko 26, Rio de Janeiro 1; Genickstarre: Cincinnati 1, Detroit 5, Minneapolis 6, New York 23; Tollwuth: Buenos Aires, Nio de

Janeiro je 1; Influenza: Berlin 29, Barmen 4, Breslau, Dort-

mund je 6, Elberfeld 13, Frankfurt a. M. 4, Hamm 7, Hannover 2, Köln 14, Krefeld 5 Magdeburg 3, Minden, Stettin, Stralsund, Bayreuth, Leipzig ie 2, Bernbura 3, Hamburg 6, 16 deutsche Orte je 1, Bukareft 1, Amsterdam 2, Madrid 47, Cincinnati 1, Detroit 11, Minneapolis 4, St. Louis 12, Mexiko 1, Buenos Aires 4; Leyra: Bombay 3

Im übrigen war in natstehenden Orten die Sterblichkeit an einzelnen Krankheiten im Vergleih zur Gesammitisterblihkeit eine besonders große, nämlih höher als ein Zehntel: an Masern (1886/95 erlagen denselben 1,15 von je 100 in sämmtlichen deutschen Berichtsorten Gestorbenen): in Gnesen, Inowrazlaw, Köslin, Kreuz- nah, Langendreer , Malstatt - Burbah, Neunkirhen, Stendal, Hagenau; an Scharlach (1886/95: 0,91% in allen deutschen Orten): in Dtsh.-Wilmersdorf, Braubauerschaft, Giebichenstein, Wattenscheid; an Diphtherie und Croup (1886/95: 4,27 9% in allen deutschen Diten): in Allenstein, Ascherëleben, Bocholt, Braubauerschaft, Düren, Gisleben, Jersit, Lipine, Merseburg, Schalke, Siegen, Staß- furt, Wanne, Pirna, Heilbronn.

Mehr als ein Fünftel aller Gestorbenen ist ferner nah- steh-nden Krankheiten eckegen: der Lungenschwindsucht (1886/95: 12,38% in allen deutshen Orten): in Boxhagen - Nummels- burg, Emden, Fulda, Neuruvpin, Paderborn, R Bay- reuth, Kempten, Pirmasens, Speyer, Eßlingen, Rio de Janeiro; akuten Erkrankungen der Äthmungsorgane (1886/95: 11,98 9/6 in allen deutshen Orten): in 68 deutshen Octen, darunter fogar m:hr als ein Drittel in Beeck, Bielefeld, Bottrop, Duisburg, Essen, Kreuznah, Ohligs, Wesel, Witten, Göppingen, Hagenau, ferner in Bukarest, Amsterdam Utrecht, New York, Mexiko; akuten Darmfkrankheiten (1838/95: 11,72% in allen deutshen Orten) : in Burg, Döveln, Apolda, Basel, Le Havre, Nancy, Zürich, Mexiko.

Bon den 274 deutshen Orten hatten im Berichtsmonat eine ver- hältnißmäßig hohe Sterblichkeit (über 35,0 auf je 1000 Ein- wohner, und aufs Jahr berehnet) Wattenscbeid 37,2, Pirna 49,3 (1895/97: 24,3), Beeck 43,7 (27,3). Im Vormonat betrug das Sterblichkeitsmaximum 43,0%0 i

Die Säualingssterblihkeit war in 4 Orten eine beträcht- lihe, d. b. höher als ein Drittel der Lebendgeboreuen: Gera 341 (Gesanimtsterblihkeit 24,3), Ansbach 343 (18,3), Bayreuth 444 (24,7), Pirna 486 (403). f

Die Gesammtsterblihkeit war während des Berichts- monats geringer als 15,0 (auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr berechnet) in 29 Orten. Unter 12,0 9/00 blieb dieselbe in Luckenwalde 10,6 (1886/95: 23,8), Neustadt a. H. 10,2, Landau 10,1, Goslar 98, M Saa 9,7 (1291/95: 15,1), Groß-Lichterfelde 9,1 (1886/95: 14,8).

Die Säuglingsfterblihkeit blieb in 30 Orten unter einem Zehntel der Lebendgeborenen. Weniger als ein Siebentel derselben starb in 89, weniger als ein Fünftel in 92 Octen.

Im Ganzen {int sich der Gesundheitszustand der über 1 Jahr alten Personen gegenüber dem Vormonat etwas versclechtert, der Säualinge wenig geändert zu haben. Eine bdhere Sterblichkeit als 3509/00 hatten 3 Orte gegen 3 im Vormonat, eiue geringere als 15,09%/0 29 gegen 42, Mehr Säuglinge als 333,3 auf je 1000 Lebendgeborene starben in 4 Oiten gegen 5, weniger als 200,0 in 211 gegen 204 im Vormonat.

Konstantinopel, 8. März. (W. T. B.) Der Sanitäts- rath beschloß, ia Dsheddah und Mekka ernste vorbeugende Maßregeln gegen die Pest zu treffen, nachdem der um Dscheddah gezogene Kordon nunmehr aufgehoben ift.

Theater und Musik.

Berliner Theater. „Tam-Tam“, ein SHhwank in drei Akten von Fedor von g ove ltiy, fand bei seiner gestrigen Erstaufführung eine getheilte Aufnahme. Der Verfasser hat den Versuh gema@(t, Vie Auêroüchse

V aa V C Fe S Dn Sra E A: cir Men Fa E i E R E “¡avid Friiiat Em Prei D anti p d Rie: s u H A i

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