1899 / 60 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

B E O L L E

E E C

Anlage zu Nr. 1. Üeberseßung. Proklamation.

Infolge der Ereignisse der leßten Tzge un» der dringenden Noth- wendigkeit, eine starke provisorish: Regierung für Samoa zu errichten erklären wir, die unterzeihneten fonsularif Hen Vertreter der drei Vertragêregierungen, was folgt: |

1) Die Mataafapartei , vertreten ‘ourch den Oberhäuptling Mataafa und die nahsteberden dreizehn Häuptlinge, Lemana, Moe- faauo, Lauaki, Toelupe, Molioo, Fue, Laufa, Autazavaia, Asiata, Leiataua, Tufuga, Liato, Suat-le, roelhe lethin im Namen der besagten Partei auftraten und welche gegerndärtig im thatsählichen {de facto) Besiß der samoanishen Ÿcegierung sind, werden anerkannt als provisorishe Regierung von Samoa bis zum Eingang von Jnft uktionen der drei Vertragsmä.Þhte.

‘2) Der Präsident soll der oberste Exekutivbeamte der besagten provisorischen Neuterung sein.

3) Diese Proklamation \oll nicht dahin ausgelegt werden, daß dadurch die Rechte und Privilezien der dri Vertra, smächte in Sameca, sei es einer jeden einzelnen derselben, oder in ibrer Gesammt- heit, oder ihrer fonsularishen Vertreter, in ihrem - gegenwärtigen Beßonde abgeändert oder aufgehoben würden.

Gegeben Apia, den 4. Januar 1899.

(Unterschriften der drei Konsuln.)

IT

Bericht des Kaiserlichen General-Korsuls zu Apia vom 24. Januar 1899 über die Vorgänge vom 4. bis 9. Januar 1899.

Die provisorishe Regierung ließ es sich angelegen sein, die Ordnung baldthunlihst wiederherzustellen. Jn einer Be- kanntmachung vom 6. Januar, namens der Häuptlinge, die die Regierung vertreten, wurde vor Fo1tsezung des Plünderns und EStehlens, insbesondere vor allen Ausschreitungen geaen das Eigenthum der Weißen gewarnt. Am gleihen Tage machte Präsident Raffel öffentlih bekannt, daß die provisorishe Regierung Schritte gethan hätte, um Frieden und Ordnung in Samoa wiederherzustellen, und erbat hierfür die Unterstüßung aller Einwohner. Rasch wurde das e er- reicht. Die großen Massen der Krieger der Mataafapartei wurden in ihre Heimath zurückgesandt. Den Trupps, die sich Beute machend umhertrieben, wurde entgegengetreten, Wachen N an vielen Stellen ausgeseßt, um Ausschreitungen zu euern.

__ Sorge verursachte der provisorishen Regierung die Be- stimmung des Schisals der kriegsgefangenen Tanuanhänger.

Jn einem Brief, den der Oberrihter am 4. Zanuar von Bord des englischen Kriegsschiffs an den krieg8sgefangenen Dolmetscher des Obergerihts Auanae, einen der cinflußreichsten Anhänger der Tanupartei, geschrieben hatte, war die Ansicht ausgesprochen, daß seine Entscheidung, betreffend die Königs- wahl, von den drei Vertragsmächten aufrecht erhalten werden würde. Unter diesen Umständen erschien es der provisorischen Regierung als ein Gebot der Selbsterhaltung, die Leute der Vaimauga (des Bezirks um Apia), die durch ihre nahen Be- ziehungen zu verschiedenen Fremden Umtriebe gegen die neue Einrichtung angezettelt hätten, von der Rückkehr in ihre Wohr- fbr abzuhalten. Einige sechzig kriegsgefar gene Wepiinae ind nach Tutuila verschickt, die gemeinen Leute der aimauga nah den Jnseln Manono und Apolima Allen übrigen Kriegs- gefangenen ist die Nückehr in ihre Heiwkath gegen die Ver- P ung, ein Lösegeld von 2 Dollar für den Kopf zu erlegen, geftattet.

“Am 5. Januar ließ Herr Chambers einen Anschlag an die Thür des Obergerichts heften, wonach :

_ „auf Anordnung des Oberrihters Chambers die Thätigkeit des Obergerichts bis auf weitere Bestimmung vertagt sei.“

__ Dem gegenüber vertrat Dr. Raffel den Standpunkt, daß eine Wahrnchmung des Oberrichterpostens durch Mr. Chambers für die Dauer des Bestehens der entgegen der Entscheidung vom 31. Dezember v. J. entstandenen Regierung rechtlich aus- geschlossen sei. Dr. Raffel erließ daraufhin die abschriftlich beigefügte Bekanntmachung vom 6. Januar, durch welche das Obergericht bis auf weitere Anordnung der provisorishen Re- gierung gcschlossen wurde. (Anlage 1.) ugleich wurde von dem Gebäude Besiß genommen und eine Wache von Kriegern der provisorishen Regierung um dasselbe postiert.

Der englishe Konsul erblickte in diesem Vorgehen der provisorishen Regierung eine Beleidigung der britischen Flagge. Herr Maxse hatte am 22. Dezember v. J. die e Flagge über der Privatwohnung des Oberrichters gehißt und durch Proklamation erklärt, diese laggenhissung É das Zeichen dafür, daß der Oberrichter, seine Familie, eine Ptivatwohnung und das Obergericht unter den Schuß der britischen Flagge gestellt seien. Die gehißte Flagge war indessen während der Unruhen am 1. Januar wieder einge- zogen.

Am 7. Januar, 8!/2 Uhr Vormittags, erhielt ih die ab- shriftlih anliegenden Schreiben des Oberrichters und des englischen Konsuls, aus denen ich ersah, daß Herr Chambers an diescm Tage Mittags eine Sißung zur Wiederer öffnung des Obergerichts abhalten würde, unter Zurückweisung etwai: gen Widerstandes dur bewaffnete Macht des englischen Kriegs- his. (Anlagen 2, 3, 4.) Zugleich drohte der englische Konsul schriftlih mit der E1öffnung von Feuer von J. M. S. „Porpoise“, was im Einftfall eine Brandgefahr für die ganze Stadt Apia bedeutet haben würde. Milder gefaßt war die anliegende Bekanntmachung des englischen Kriegs\chiffs - Kom- mandanten. (Anlage 5.) Jnfolge der Androhung des Herrn Maxse licß ih unter den Deutschen folgende Bekanntmachung verbreiten:

„Nach einer amtlihen Mittheilung des englishen Kon- suls Ernest G. B. Maxse kann erwartet ete So um 11 Uhr 30 Minuten Vormittags Feuer von J. M. S. „Porpoi)e“ auf Apia eröffnet wird.

Apia, den 7. Januar 1899.

Der Kaiserliche General-Konsul.

(gez) Nose.“

Kurz nah 12 Uhr wurden der amerikanishe General- Konsul in einem, der englische Konsul mit dem Oberrichter in einem anderen Boot von J. M. S. „Porpoise“ an Land geseßt. Außerdem wurden 24 bewaffnete englische Matrosen unter Führung eines Offiziers bereitgehalten, um jeden Augen- blick an das Obergericht heranzurücken, in Len Nähe ih, Korvetten-Kapitän Schönfelder und Dr. Raff:l standen.

__ Der englishe Konsul erklärte Herrn Naffel die Wieder- eröffnung als den Zweck seines Kommens. Dr. NRaffel erwiderte

unter Ausführung der Gedanken englischen Konsul gerichteten, abschriftlich beigefügten Schreiben niedergelegt sind. (Anlage 6.) Jch {loß mich Raffel’s Aus- führungen an. Als Raffel erklärt hatte, daß er den Schlüssel zum Obergerichtshause nicht herausgeben , sondern nur der Ge- walt weichen werde, erw derte der englische Konsul, daß er Gewalt anwenden werde. Hierauf wurde von dem Gerichtsschreiber des Obergerichts die Thür zum Sißungszimmer des Ober- gerichts erbrochen. Die militärishe Abthei ung war inzwischen, obgleih nirgends Bewoff ete zu sehen waren, herangezogen, und zwar, nahdem ich namens meiner Regierung gegen die S ung militärischer Maßnahmen Verwahrung eingelegt

atte.

Korvetten-Kapitän Schönfelder, Dr. Raffel und ih gingen fort, während Chambers mit den beiden andern Konsuln das Obergericht betrat.

Kurze Zeit darauf fand si anliegende Erk'ärung von Herrn Chambers am Obergericht angeheftet. (Anlage 7.)

Mit einer Frist von drei Stunden war die Beschießung der Stadt angedroht; zur Zeit der Eröffnung des Obergerichts waren die Geschüße des englischen Kriegsschiffs „Porpoise“ auf das Obergerichtsgebäude gericht: t.

Jh selbst hatte dem. naheliegenden Gedanken, den Kommandanten “S. M. S „Falk-“ um Gestellung bewaffneter Macht zum Schuß des Präsidenten Dr. Raff-l zu ersuchen, von vornherein keinen Raum gegeben; d.nn ih wollte nicht dazu beitragen, daß der Fall des feindliden Gegenüberstehens bewaffneter Abtheilungen zweier befreundeter Staaten aus so minimer Veranlassung einträte.

Am 7. Januar erhielt ih von mein-n Kollegen Proteste gegen die Warnung, die ih an die Deutschen hierselbst wegen der vom englishen Konsul angedrohten Beschießung ge- richtet hatte. Jh habe diese in zwei Schreiben, unter Hinweis auf das oben angeshlossene Schreiben des englischen Konsuls (Anlage 3), als nit gerechtfertigt bezeichnet.

Durch cine zweite Proklamation vom 7. Januar erklärte der Oberrichter Chambers unter Zustimmung der bciden Kon- suln, daß die Einrichtung des Obergerichts unabhängig sei von dem Bestehen irgend einer zeitweiligen oder provisorischen Regierung.

Zugleih mit dieser Proklamation erschien eine gemeinsame Kundgebung des englishen und amerikanishen Konsuls, die Chambers für den einzigen rechtmäßigen Oberrichter erflärte, auch während des Bestehens der provisorischen Regierung, mit der Begründung, bei der Errichtung der provisorischen Regierun sei von allen Bethoiligten ausdrücklih vereinba1t worden, daß der Akt in keiner Weise die Anwendung irgend einer Vorschrift des Berliner Vertiages aufheben, ausseßen oder einshränfen sollte. Jn einer am 3. Januar stattgehabten Berathung der drei Konsuln, des Präsidenten und der beiden Kriegs\chiff8- Kommandanten wurde auf Vorschlag des Präsidenten allseitig a ae

1) Matacfa und die dreizehn Häuptlinge seiner Partei als provisorische Regierung bis zum Eintreffen u Ac der Vertragsmächte anerkannt würden,

,__2) der Präsident an der Spige der vollziehenden Gewalt dieser Regierung stehen solle.

Englischer Kommandant und Konsul standen damals unter dem Eindruck eines großen Dienstes, den am Morgen des 3. Januar der englishen Wache in der Mission dur das energische Eingreifen Raffel’s geleistet war, überschütteten ihn mit Lobeserhebungen und waren zu jedem Entgegenkommen bereit. Wegen dringender dienstliher Jnanspruhnahme des Präsidenten wurde die Zeihnung der Proklamation auf den folgenden Tag vershoven. An diesem war die günstige Stimmung des englishen Konsuls gewihen. Er bestand, als der Präsident einen nah der Verabredung vom vorhergehen- den Tage aufgcstellten Proklamationsentwurf zur Zeichnung vorlegte, auf Hinzufügung folgenden Verme: ks:

„Nichts, was hierin enthalten ist, soll ausgelegt werden als eine von den Vertretern der drei Vertragsmächte dahin getroffene Vereinbarung, daß die Berliner Generalakte oder ein Theil derselben aufgehoben würde.“

Der Präsi ent erwiderte, daß in der Vereinbarung vom Tage vorher eine solhe Bestimmung nicht vereinbart worden sei, was Herr Maxse zugestand. Darauf der Präsident: „Dann haben Sie Jhre Meinung geändert“, folgend die Antwort Marse s: „Jch habe meine Meinung geändert, bestehe aber auf Hinzufügung des Zusaßes“. Der Präsident, dem die Schwierigkeiten, die ihm in seiner lediglih berathenden Stellung unter der Berliner Generalakte bereitet worden waren, noch allzu gegenwärtig sind, erklärte mit aller Be- stimmtheit, daß er unter einer Prok(amation mit dem Maxse- hen Zusaß unter keinen Umständen amtlich thätig fein würde, es vielmehr dann vorzöge, ohne Proklamation weiter zu wirken, wie in der Zeit seit dem 31. Dezember v. J. Daraufhin {lug der amerikanische General - Konsul vor, daß in die Proklamation eine Bestimmung aufgenommen würde, daß die Vorschriften des Berliner Vertrages „soweit als möglih“ während der Dauer der provisorishen R-gierung beachtet werden - sollten. Aus dieser Anregung entstand die Pan die die Nummec 3 der Proklamation erhalten

, daß

„durch keine Bestimmung der Proklamation die Rechte und Privilegien der Vertragsmächte in Samoa oder ihrer Ver- treter abgeändert oder aufgehoben würden.“

Es war meines Eracht.ns eine Verkehrung des Sinns dieser Worte, zu behaupten, daß des Oberrichters Chambers’ Stellung auf Grund der Proklamation von der Umwälzung der jüngsten Vergangenheit unberührt geblieben sei.

JZch antwortete am 9. Januar mit der anliegenden Pro- flamation, in der ih meinen Standpunkt dahin präzisierte, daß ih eine Wahrnehmung des Oberrichterpostens durch Chambers während des Bestehens der provisorishen Regierung für rehtlich ausgeschlossen hielt und das Vorhandensein einer twa Vakanz, in der der Munizipal-Präsident an Stelle es Oberrichters träte, annähme. (Anlage 8.)

(gez.) Nose. Anlagen zu “Nr. TI.

Anlage 1. Uebersetzung.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Es wird hierdurch bekannt gemadt, daß das Obergerict geschlo ist und nicht wieder eröffnet werden wird Lis auf iveitére Be Baume von seiten ver Die run ie Provisorishe Regierung von S j Apia, den 6. Sin 1899, s E E

die in seinem an den

Anlage 2. - Uebersezung. i y Dbergericht pon Samoa. 4 ta, Samoa, 7. Januar- 1899 An Bord J. M. S. , isé" s iy i (An die drei Konsuln TS ant ee Pa Sh bik Me E Knit eehre m'ch, Sie zu benachrichtigen, daß d i des Odergerichts von Samoa mir gemeldet bar V De

gierurg in Mulinuu habe das Gericht für suspendiert erklärt, bewaffnete

Eingeborene seien auf die Veranda. gekommen und hätten i a sie seien auf Befehl des Präsidenten gefóuimen, Besib qu érereiteen

_dèr Anschlag, betreffend Vertagung, der auf meinen Befehl an der

Geritsthür befestigt gewesen, sei bheruntergerifsen worden : dret waffnete Leute seien seitdem auf dem Plat zurückzeblieben, ‘hinter E bewoffneten Eingeborenen sei Herr Marquardt gekommen und babe erklärt, von der provisorischen Negierung gesandt zu sein; Gerichte. schreiber Denvers habe Marquardt benachrichtigt, daß er Befehle mit Bezug auf das Eericht nur von dem Oberrichter entgegennehmez werde; dann habe er die Thür abgeshlossen und sei zum Schif ges S E g m “e erstatten.

i bitte re Ausmerk'amkeit auf die Thatsache lenken dürfen, daß ih, da ih der Oberrichter des Obergerite E. Garn bin, indem ih dies ehrenvolle Amt auf Grund des Ber- liner Vertrages innehabe ‘und öffentliche Geschäfte wahrzunehmen habe,

welche meine Anwesenheit im Gerichtsgebäude erford rlih machen,

dazu schreiten werde, das Gericht8zebäude beute um 12 Uhr Mitt zu eröffnen. Jch ersuche eraebenst um folchen S i R den Sie sih in der Lage a i u Es E S rgeben (gez.) W. L. Chambers, Oberrichter von Samoa.

Anlage 3. UVeberseßung. I. B. M. Konsulat, Apia, 7. Januar 1899. Ih beehre mih, AbiHrist eines Shreibens anzus@ließ i; rift eine reibens anzuschließen, wel ih heute an den obersten Exekutivbeamten der provisorischen enera von Samoa gerichtet habe, und zu erklären, daß ich unxter normalen Verbäitnifs:n natürlih um eine Zusammenkunft der Konsuln und ge- meinsame Entschließung derselben ersucht haben würde, daß ih indefsen angesihts der Stellung, die Sie einnehmen zu sollen geglaubt haben, und angesidts Ihrer neuerlichen Amtshandlungen nit in der Lage bin, im Hinblick auf den Meiner Souveränin Flagge durch die Handlungs- weise der provisorischen Regierung bezüglih des Obergerichts ange- thanen Schimpf mich auf irgend welche Erörterung in der Sache mit Men O É le endgültige Eiledigung muß unseren Negierungen überlassen werden, welche siherlich den wahren Sa(verhbait der 4 igen ja wicklurgen auf Samoa und deren Gründe zu würdigen wissen werden.

Ich babe die Ehre u. #. w. j Herrn F. Nose, (gez.) Ernest G. B. Maxfe. Kaiserlich Daten General-Konsul pta.

Anlage 4 (Unteranlage zu Anlage A Uebersetzung. .I._B. M. Konsulat, Apia, 7. Januar 1899.

Sin" rech vin en! f

eehre mi, Sie zu benahrihtigen, daß Herr Oberrichter Chambers mich amtlih unterrichtet hat (und im Bee ist, die ter anderen fonfularishen Vertreter in gleicher Weise zu unterrichten), daß die Provisorische Reaterung von Samoa feinen Gerichtshof für geschloffen erklärt, eine Bekanntmachung des Oberrichters herunter- gerissen, eine bewaffnete Wache vor das Gericht gelegt und von ren Dee Qtater lies Herrn Denvers die Schlüssel zum Gericht ver- angt hat.

Ich gestatte mir, Sie daran zu erinnern, daß Herr Oberrichter Chambers der alleinige riéterliße Beamte der S R SuILE akte und das Haupt der wichtigsten von dieser Akte geschaffenen Gin- richtung ist, und daß er als solcher unter dem Schuß meiner Regierung nicht allein in deren Eigenschaft als einer der dret Vertragsregie- rungen in Samoa, die dort gleihe Rechte und Privilegien haben, si befindet, sondern noch ganz befonders infolge meiner Proklamation vom 22. Dezember, von der ih Ihnen bereits Abschrift übersandt" habe, uT o De mes der R E Rd seine Familie, sondern au elne SPrivalwodnung und fein Gerichtshof unter Britischen Schutz gestellt worden sind. 9 D

ch gestatte mir, Ihnen mitzutheilen, daß Herr Oberrichter Chcmbers fein Gerit beute um 12 Uhr eröffnen wird und daß jede Behinderung seiner Person oder scines Gerichts als offene Heraus- forderung der Britischen Flagge angesehen und von den bewaffneten Streitkräften der Britischen Krone zurückgewiesen werden wird.

Ih möchte Sie bitten , die Europäishen Bewohner von Apia (mit Ausnahme der Britischen Staatsangehörigen) zu warnen, daß heute jederzeit nach 11 Uhr 30 Minuten Vorwittags zum gedalten Zweck Feuer von I. M. S. „Porpoise* eröffnet werden känn, falls irgend einem Widerstande begegnet werden sollte.

Ich beehre mich ferner, Sie zu benachrichtigen, daß, falls irgend Jemand von Denen, die gegenwärtig dabei sind, in der Munizipalität Eigenthum zu zerstören, oder sons Jemand dabei erblickt wird. wenn er es unternimmt, in das Obergericht einzudringen, nahdem der Ober- rihter dasselbe beute vertagt haben wird, auf den Betreffenden von Af T S. Epe arie N ug

ommandant Sturdee bittet mih, Sie zu benacricti en, daß er dazu räth, die Eingeborenen-Wache zurückzuziehen, N Mee keit, auf dieselbe Feuer zu geben, vorzubeuge..

Abschrift.dieses Schreibens ist dem Deutschen General. Konsul über- sandt worden.

Ich beehre mich u. f w.

(ge¿.) Ernest G. B. Maxse, F. Br. M. Konsul.

Anlage 5. Uebersetzung. An Bord I. M. S. „Poipoise“, Apia, 7. Januar 1899.

Nachdem das Obergericht, welches sih gegenwärtig unter den Schuß der Vereinigten Staaten und Grofbritanniens befindet val. Proflamation vom 22. Dezember —, ungeseußlicher Wrise von der provisorishen Regierung geschlossen worden ijt, und die Befehle des Oberrichters, welhe am GerichtägebZude angeschlagen waren, dur bewaffnete Trupps der gedahten Regierung heruntergerissen worden find, wird der Oberrichter, unterstôßt von dem Amerikanischen General-Konsul und dem Konsul Ihrer Britischen Majestät, unter dem Schuße bewaffneter Streitkräfte J. M. S. „Porpoise“ heate Mittag eine Gerichtssißung abhalten. Falls auf Widerstand gestoßen wird was hoffentlih niht der Fall sein wird —, so wird Feuer eröffnet werden, um die Rechte dieser beiden Großmächte ¿u s{chüßen. Jn Anbetracht möglicher Ereignisse werden deshalb Britische wie Amerika- Duft erbauen ersucht, falls sie dies wünschen, an Bord der „Porpoise“

ufluht zu suchen. (gez.) F. C. D. Sturdee, Kommandant, Aeltester Offizier der N. O. Division.

Anlage 6. ie 14 pia, den 7. Januar 1899.

Euer Hohwohlgeboren beehre ih mi auf das gefällige Schreiben vom Les Tage, betreffend die Wiedereinsetzung des Oberrichters Chambers în den Supreme Court, zu erwidern, wie folgt:

Euer Hochwohlgeboren hatten am 22. Dezember v. F. die Britische Flagge über der Privatwohnung des Oberrichters ehißt und dur eine Proklamation vom selben Tage bierdur die Person des Chief Justice fowie auch den Supreme Court unter den Schuß der Britischen Flagge gestellt. Wie aus Euer Hochwohblgeboren Schreiben an den Deutscen General-Konsul vom heutigen Tage hervorgeht,

pen Euer Hochwohlgeboren in der sehen Regierung, Peicesfenb: Schließung des Suprems Court b auf s eine Verleßung der Britischen Glogge:

Namens der samoanischen Regierung protestiere ih hiermit nah- drüllist geaen eine derartige Annahme, welche thatsählih und rechtlich unhaltbar is. Die Britishe Flagge wurde am 31. Dezember ein- gezogen, und ots n ei ana eine Verleßung derselben lossen, rechtlich und that ¿ auge aud Hochwoh!geboren bekannt, wurde das Urtheil des Ober- rihters, weih:8 Tinu zum König g-maht hatte, dur die Gewalt der Thatsachen umgestürzt, und wurde nunmehr die de facto Re- gierung Mataafa’s dur die Proklamation der Vertreter der drei Ver- tragsmächte vom 4. Januar ausdrücklich als provisorische Re- gierung anerkannt. Nach den Protokollen zum Berliner Vertrage (Seite 45) unterliegt es keinem Zweifel, daß die Stellung des Ober- rihters einer der wihtigsten Bestandtheile dec Samoanischen Verfassung ift (.…. . that these officors President and Chief Justice would virtually constitute the Samoan government).

fe Verfügung der E

(s ift rehilich und tha!sä hlih ausgeschlossen, daß Oberrichter Chambers

noh einen verfassungsmäßigen Bestandtheil der gegen seine Entscheidung unter Zustimmung der drei Kor sularvertreter zustande gekommenen provisorishen Regierung bilden kann. Nach dem Berliner Vertrage soll der Oberrichter von den drei Vertragsmächten gemeinschaftlich porgeschlagen (named) und von der samoanischen Regierung ernannt (appointed) werden. Es ift bei der gegenwärtigen politischen und militärishen L1e ausgeschlossen, daß die provisorisch Negierung Herrn Chambers zum Odberrichter ernennen fann. Dem O. e: rihter Chambers werden bis zum Eintreffen von-Jostruktionen seitens der drei Ver- tragêregierungen feine Kompetenzen fortaezahlt werden.

Rechtlicy und thatsächlich ist eine Vakanz des Oberrichterpostens eingetreten, und sind daher die Befugnisse dieses Amtes von dem Präsidenten auszuüben. ù j

Euer Hochwoblgeboren erkläre ih hiernach: ;

1) Jch protestiere namens der proviforishen Regierung, daß eine Verleßung der b1itishen Fla1ge stattgefunden hat, :

2) die Schließung des Supreme Court dur die provisorische Regierung ist in vollster Uebereinstimmung mit den Grundsätzen des Völker: und Staatsrehts erfolgt,

3) Euer Hochwohlgeboren begehen durch das Vorhaben, Herrn Chambers durch Waffengewalt wieder in seia Amt einzuführen, einen Bruch der von Ihnen mitunterzeihneten Proklamation, betreffend An- erkennung der provisorishen Regierung, j ;

4) Jch protestiere biermit namens der provisorischen Regierung gegen die von Euer Hohwohlgeboren in dem heutigen Schreiben an- gedrobten Maßnahmen, i

b) Ich protestiere, daß diese Maßnahmen und ihre sofortige Aus- führung angedroht sind, ohne daß zuvor, wie dies na völkerreht- lihen Grundsäßen unbedingt erforderlich is, ein Einvernehmen zwischen den Betheiligten auch nur versuht werden ist,

6) Guer Hochwoblgeboren schlage ich hiermit vor, Sich zu einer gemeinschaftlihen Konferenz der drei Konsuln und der beiden Kriegs- schiffs-Kommandanten um 11.30 am Supreme Court einzufinden, wo: selbft der völfkerrech!lich unbedingt erforderlihe Versuch eines fried- lihen Einvernehmens zunächst zu machen ift, 3

7) Inzwischen treffe ih die erforderlihen militärischen Maß- regeln, um Leben und Eigenthum von Weißen innerhalb der Munizipalität gegen etwaige Marodeure seitens der Eingebornen zu

s{chüten. i Bitte Empfang sofort durch Ueberbringer zu bestätigen. (gez.) Dr. Raffel.

An «. Konsul Maxse, Apia.

Aulage 7. Uebersetzung.

Obergeriht von Samoa.

Vor Seiner Ehren dem Oberrichter Chambers. Den 7. Januar 1899.

In Erwägung, daß die Einfriedigungen dieses Gerichts von be- waffneten Kräften unterm Befehl der sogenannten provisorischen Regierung von Samoa betreten sind, und (— Hauptwort fehlt; zu ergänzen: „die bewaffneten Kräfte“?) gewaltsam das Gebäude beseßt gehalten haben gegen den Protest des Gerichtsschreibers, welcher zu- gegen war, als Pesaate bewaffnete Gewalt eindrang; und in Er- wägung, daß ein gewisser Marquardt, der sih als Beamter der soge- nannten provisorischen Regierung auëgab, im Nzmen besagter Regierung dem besagten Gerichts\hreiber die Schlüssel zum Hause abforderte ; in Erwägung, daß die erwähnte Handlung unerlaubt, ungeseßlih und aufrührerisch gegen den Berliner Vertrag vom 14. Juni 1889 war, unter welhem dieser Gerihtshof steht; in Eiwägung, daß die soge- nannte provisorishe Regierung keine Aufsichtsbefugniß oter Kontrole über das Obergericht von Samoa oder den Oberrichter dcsselben hat, und jeder Versuch, den Gerichtsschreiber oder einen andern Gerihts- beamten zu behindern, nit allein ungescßlich und unverantwortlih ift, sondern au ein Angriff auf die drei Vertrogsmächte, welche den Vertrag mit der Regierung von Samoa geschlossen haben,

so wird befoblen, erkannt, entschieden und bestimmt, daß Jedweder, sei es für seine Person oder unter angeblicher amtliher Ermächtigung, irgend eine tha:sächlihe oder sogenannte Regierung irg-nd welcher Art vertretend, avsgenomwmen einen Beamten oder die Behörden der Res- terungen der Vereinigten Staaten von Ameuita, England und Dentshland bei gemeinschaftlich-m Auftreten, dies auf seine Gefahr und gegen die Befehle dieses Gerichts thut. (Der Say lautet im Englishen Text: Tt is ordered,. adjudged, decreed and directed that any person whether individually or under alleged official authority representing any actual or 80 called Government whatsoever except an Officer or the Authorities of the Governments of the United States of A merica, England or Germany acting in joint accord will be doing s0 at their peril and against the orders of this Court.)

Alle Bücher, Urkunden, Protokolle, desgleichen alle Papiere der Landkommission, Registerbücher, Landeigentbumsurkunden des Ober- erihts und alle sonstigen Bücher, Papiere, Urkunden oder Javentarien- ftüdte des Obergerichts von Samoa und, was zu irgend einer Zeit unter der Kontrole und Bestimmung des Oberrichters von Samoa gewesen, sind weiter unter seiner Kontrole. j

(gez) W. L. Chambers, Oberrichter von Samoa.

Anlage 8. Bekanntmachung.

Ich bringe biermit zur allgemeinen Kenntniß:

1) Die durch Proklamation der drei Konsuln von 4. d. M. an- erkannte provisorische Regierung i} zur Erfüllung aller Aufgaben eines Staatswesens berufen. Eine Beschränkung ihrer Befugnisse auf die Ausübung polizeilihen Schußes is von den Betheiligten weder beab-

tigt noch ausgesprochen.

2) Die provisorishe Regierung ist hervorgegangen aus dem ge- waltsamen Umsturz der Entscheidung des Oberrichters Herrn Chambers in der Königsfrage, durch welche die Mataafapartei für regierungs- unfähig erklärt wurde. Eine Fortführung der oberrihterlihen Geschäfte dur den Oberrichter Herrn Chambers als Bestandtheil dieser gegen seine Entscheidung zu tande gekommenen Regterung ist hiernach rehtlich ausgeschlossen.

3) Es ist somit eine zeitweilige Vakanz im Amt des Oberrichters eingetreten, für welhen Fall die Bestimmung in Artikel IT1 Abschnitt 2 der Berliner Generalakte Anwendung findet:

„Die Befugnisse des Oberrichters sollen im Fall, daß dieses Amt aus irgend einem Grunde unbeseßt ist, durch den Vor- } crndis des Munizipalraths ausgeübt werden.“

4) Hiernach können vor Eingang weiterer Instruktionen amtliche Akte, die der Oberrihter Herr Chambers vornehmen möchte, nicht als rechtsverbindlih angesehen werden.

ia, den 9. Januar 1899. Der Kaiferlich Vote General-Konsul. ose.

Mm Bericht. des Kaiserlihen General-Konsuls zu Apia, vom 25. Januar 1899, betreffend den Fall Grevsmühl|.

Der in der Matrikel des Konsulats eingetragene Ham- burgishe Staatsangehörige Kaufmann Emil Grevsmühl hat in stark angetrunkenem Zustande am 19. Januar die Scheiben in den Fenstern des Obergerichtsgebäudes zershlagen. Grevs- mühl ist ein gut situierter Geschäftsmann.

Die That wurde Vormittags zwishen 10 und 11 Uhr verübt, zu einer Zeit, zu welcher niemand sih im Gericht befand. Der Munizipal-Magistrat ordnete die Jnhaftnahme Grevsmühl's wegen des Polizeivergehens „Trunkenheit und unordentlichen Betragens“ an. Nach der Verhaftung von Grevsmühl erschien im Obergericht der Oberrichter Chambers, begleitet von Konsul Maxse und einem Offizier des englischen Kriegs\chiffs. Nachdem dieser die samoanische Flagge auf dem Mast vor dem Obergerichts- gebäude hatte hissen lassen, ordnete der Oberrichter an, daß Grevsmühl ihm vorgeführt würde. Er verurtheilte ihn zu einer Strafe von 100 Dollar und 100 Tagen Gefängniß und schritt, wie der anliegende Strafantrittsbefehl zeigt, sofort zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe.

Als ih Nachmittags von diesem Vorfall Kenntniß erhielt, und Grevsmühl meine Hilfe erbat, nahm ih mit Dr. Raffel Rücksprache. Derselbe erklärte sih bereit, in seiner Eigenschaft als stellvertretender vid M die Vollstreckung der über Grevsmühl unzuständiger eise verhängten Freiheitsstrafe aufzubeben und ihn dem Kaiserlih deutshen Konsulat als allein zuständiger Gerichtsbehörde zuzuführen. Abends 11 Uhr befand sich Grevsmühl im Konsulat, wo er sih noch jeßt aufhält.

Am 20. Januar wurde von mir das Strafverfahren gegen Grevsmühl wegen Sachbeschädigung (8 303 R.-Str.- G.-B.) eröffnet. ; i

An demselben Tage hatte ih in der Meinung, daß ein Eingriff in die Gerichtsbarkeit eines Konsuls seitens des Öber- rihters als eine Sache, die sämmtliche Konsuln interessiere, zu betrachten sei, meine Kollegen zu einer gemeinsamen Berathung eingeladen. Die Antwort lautete ablehnend. :

Das konsulargerichtlihe Urtheil gegen Grevsmühl erging am 21. Januar und lautete in Anbetracht der shweren Um- flände seiner Vergehung auf 600 # Geldstrafe. Grevsmühl verzihtete auf Berufung und leistete noch am Tage des

Urtheils Zahlung. (gez.) Rose

Anlage zu Nr. II1. Uebersetzung. Obergericht von Samoa. Strafgerichtsbarkeit, i in Sachen einer Anklage gegen E. A. Grevsmühl aus Apia, Samoa,

deutschen Unterthan.

Apia, 19. Januar 1899. i Vor Oberrichter Chambers.

Der oben genannte E A. Grevsmühl, welcher der Ausführung eines g°-waltsamen Angriffs auf das Obergerichtsgebäude und der vorsäßz- lichen Zerstörung eines Theils des Gebäudes, sowie insbesondere des Zerschlagens der Glasfenster beshuldigt worden war, ift in öffentlicher Sitzung unter Anklage gestellt und nah Beweis der That durch drei Zeugen und das Geständniß des Angeklagten, zu einer Geldstrafe von 100 §, und da er sich bei besagtem Angriff und Unfug, wie auch bei der Verhandlung der Sahe der Mißachtung des Gerichts \{uldig gemaht hat, ift derselbe zu 100 Tagen Gefängniß, im Munizipalgefängnifß, verurtheilt wo: den. i

Ihnen wird hierdurh jeßt befohlen, die Person des besagten E A Gresmühl an den Polizeimeister und Nen gD Wärter zu überliefern, um in diesem Gefängniß einhundert Tage lang vont heutigen Tage ab gefangen gehalten zu werden.

An den Gerihtêmarschall è Herra I. H. Denvers. (gez.) J. H. Denvers, Gerichtsschreiber. Obigen Gefangenen Für richtige Abschrift eingeliefert erhalten I. H. Denvers, Der Gefängnißwärter. Gerichtsmar schall.

Deutscher Reichstag. 52 Sizung vom 9. März 1899, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Gesezentwurfs, betreffend Aenderungen und Er- gänzungen des Strafgeseßbuchs.

Jn Verbindung damit wiro ein Antrag des Zentrums, der fast denselben Jnhalt hat wie die Vor- lage, berathen. Leßtere ändert die Vorschriften über die Kuppelei (S8 180 und 181), schafft Strafvorschriften für die Zuhälter (8 181a.) und verschärft die Vorschriften über das Verkaufen und Feilhalten von Drucfschriften (SZ 184, 184a und 184b). Der Antrag des Zentrums enthält außer- dem, den Kommissionsbeschlüssen der früheren Session ent- sprehend, eine Aenderung bezüglich der sittlichen Gefährdung von Arbeiterinnen durh die Arbeitgeber unter Mißbrauch des Arbeits- oder Dienstverhältnisses 182a) und eine Straf- bestimmung für Personen, welche ansteckende Krankheiten ver- breiten.

Endlich wird in Verbindung hiermit über einen Antrag

des Abg. Freiherrn von Stumm (Rp.) N „Den Reichskanzler zu ersuben, bei Gelegenheit der in Aussicht stehenden Revision des Strafgeseßbuchs auf die Verschärfung der- jenigen Strafen Bedacht zu nehmen, welhe für Sittlichkeits- * perbrechen, insbesondere für die gegen Kinder gerichteten, vor-

gesehen sind.“

Staatssekretär des Reichs - Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren ! Unsere heutige Vorlage befaßt sih mit einzelnen strafre{chtlichen Bestimmungen, .-die, wie die Vergangenheit zeigt, in juristisher wie in sozialpolitisher Beziehung mit besonderen Schwierig- keiten verknüpft sind. Die Bestimmungen hängen an und für sich nicht alle zusammen, aber sie sind doch verknüpft durh ein gemein- sames Interesse, sie gruppieren sich um die wichtige Aufgabe, die jüngeren Schichten unserer Bevölkerung mehr als bisher vor der Gefahr sittlicher Verwilderung zu \{chüßen. Diese Aufgabe verfolgt nunmehr der Reichs- tag bis in die dritte Legislaturperiode hinein. Schon in der vorleßten Legislaturperiode haben die verbündeten Regierungen dem Reichstage eine Vorlage gemacht, die den gleihen Zweck verfolgte wie die gegen- wärtige. Als sie niht zur Erledigung kam, wiederholten die Re- gierungen sie in der vorigen Legislaturperiode, und als auch dieser Versuh scheiterte, ist aus der Mitte des Hauses ver- schiedene Male eine Anregung dahin gegeben worden, daß die Gesetzgebung in dem von den verbündeten Regierungen be-

fürworteten Sinne einschreiten möge. So haben noch in der leßten

Session der vorigen Legislaturperiode sehr eingehende Verhandlungen ftattgefunden, über welhe dem Hause ein schriftlißher Bericht vor- gelegt worden ist. Das Resultat dieser vielfahen und vieljährigen Bemühungen ift in einer Beziehung erfreulih: es hat fich bezüglih mehrerer Punkte der damaligen Vorlagen und Anträge doch mehr und mehr eine Annäherung der Ansichten herausgestellt, die auf eine shließlihe Uebereinstimmung hoffen lassen durfte. Auf derx anderen Seite ist das Resultat aber bedauerlih; denn es haben sch bei dem Mangel der Uebereinstimmung in einzelnen Beziehungen doch \hließlich die Aussichten auf eine Gesammtverstäadigung nicht eröffnet,

Ich bin weit entfernt, deshalb dem Reichstage einen Vorwurf zu machen. Jh kann mir im Gegentheil sehr wohl erklären, daß gerade das tiefe Interesse, welches hier im Haufe an dem Gegenstand ge- nommen ist, dahin geführt hat, die Verständigung zu ershweren. Es handelt sih um sittlihe und gesellshaftlihe Probleme, deren Lösung in einer nah allen Richtungen hin befriedigenden Weise nah der Natur der menschlihen Verhältnisse niemalszu hoffen sein wird, um Probleme denen außerdem d formale Recht der Gesetzgebung nur in gewissen Grenzen, und auch dann nur {wer beizukommen vermag. Es ist erklärlich, wenn auch vielleiht bedauerlih, daß unter den Umständen die Einen im Unmuth über die geringe Wirksamkeit der bestehenden Gesetze den Bogen noch weiter anspannen wollen, die Anderen in der Erkenntniß des geringen Erfolgs, der mit geseßlihen Beftimmungen zu erreichen ift, hon das Gegebene vielleiht als zu viel betraten. Unter dem Druck und Widerdruck dieser vershiedenen Anschauungen sind wir an dem todten Punkt angelangt, über den wir bis dabin niht hinauskamen, und der jede legislative Verbesserung unseres be- stehenden Rechts vereitelt hat.

Nun bin ih der Meinung und die verbündeten Regierungen theilen sie —, daß dieser Zustand auf die Dauer niht mögli ift, daß deshalb, weil in gewissen Beziehungen die Meinungen im Hause fo weit auseinander gehen, die Gesezgebung auf dem ganzen Gebiete zur Unfruchtbarkeit verurtheilt wird. Es ist ein bedauerliches Schauspiel, welhes Reichstag und verbündete Regierungen, die Faktoren der Reichsgeseßzgebung, dem Lande bieten, indem sie über Fragen, die das sittlihe Empfiaden des Volks in weiten Kreisen doch tief berühren, zu irgend welher abs{ließenden Regelung nicht gelangen können. Man sollte sich auch fragen, ob es im Interesse der Bevölkerung liegt, daß man zwar über Einzelheiten der bisher diskutierten Vorshläge zu einer Annäherung der Anschauungen kommt, die] insoweit eine Ver- ständigung hoffen lafsen, daß man aber deshalb doch praktis zu nichts gelangt, weil man nicht in allem einen Ausgleih der Ansichten erreiht. (Sehr richtig !)

Auch wenn wir die thatsählich bestehenden Zustände auf dem hier fraglihen Gebiete uns vergegenwärtigen, wird man nit sagen fönnen, daß fie in ihrer Entwickelung die Unthätigkeit der Gesetzgebung, wie fie in den leßten sieben Jahren hervorgetreten ift, zu rechtfertigen vermögen. Im Gegentheil, man kann sich der Be- sorgniß nicht vershließen, daß wir auf diesem Gebiete in einer Periode sittlichen Niedergangs begriffen sind. Es ift eine traurige Thatsache, die ih hier ausspreche; aber ih glaube, fie ist unwiderleglih, und ich möchte mir gestatten, aus unserer Statistik Ihnen einige Zahlen anzuführen, die, wie ih glaube, keine Meinungsverschiedenheit in dieser Beziehung aufkommen lassen. Jh habe vor mir einige Zahlen aus der Reichs- statiftik von 1882 bis 1897, nicht aus der Zeit vor 1882, weil wir für die früheren Jahre eine Reichsftatistik niht besißen.

Wenn ih mir das Gebiet der Verbrehen und Vergehen ansehe, welches unfer Strafgeseßbuh in einem besonderen Kapitel behandelt unter der Ueberschrift , Verbrehen und Vergehen gegen die Sittlichkeit“, dann ergiebt unsere Statistik, daß auf diesem ganzen Gebiet in den 16 Jahren von 1882 bis 1897 auf je eine Million der ftrafmündigen Bevölkerung entfallen find im Jahre 1882: 200 Fälle, im Jahre 1897 aber 290 Fälle. Mit anderen Worten, die Zahl der Verbrechen und Vergehen gegen die Sittlichkeit ift je für cine Million Etn- wohner um fast die Hälfte der Aus8gangszahl von 1882 gewahsen.

Ich sebe mir weiter ein Gebiet an, das-in engeren Grenzen ih hält, die Verbrehen und Vergehen gegen die §8 176, 177 und 178 des Strafgeseßbuhs. Diese Bestimmungen umfassen einmal die unzüchtige Vergewaltigung von Personen und sodann die Verbrehen und Vergehen gegen Kinder; dabei muß ih zur besseren Würdigung der Zahlen die bedauerlihe und auch bei dieser Gelegenheit für das Haus nicht unwihtige Thatsache hervorheben, daß von den Verbrechen und Vergehen auf diesem Gebiet etwa F aller Fälle auf die Mißhandlung von Kindern entfallen. Von allen, eben bezeihneten Deliktfällen fielen nun, wiederum auf je eine Million der \trafmündigen Be- völkerung, im Jahre 1882: 90, im Jahre 1887 {hon 95. Dann hat sich die Zahl ziemli \tabil gehalten. Sie war im Jahre 1891 auh 95, im Jahre 1896 aber 120, von 90 im Jahre 1882 is die Zahl alfo gestiegen auf 120 Fälle im Jahre 1896.

Endlih um ein Gebiet zu berühren, das gerade in dem vor- liegenden Geseßentwurf eine besondere Rolle spielt, die Kuppelei, die Verbrechen und Vergehen gegen die §§ 180 und 181 des Strafgesetz- bus, fo ergeben \fih, wiederum für je eine Million Einwohner, im Jahre 1882 nur 43, im Jahre 1885 schon 49, im Iahre 1891 9 im Jahre 1894 74, im Jahre 1897 sogar 77 Fälle! Eine Steigerung, meine Herren, die der, dringenden Beachtung der legislativen Körper- schaften würdig ist. Noch eine legte Zahl, die Sie bei der Prüfung der Vorlage interessieren wird, die Zahl derjenigen Fälle, in denen jugendlihe Verbreher, Personen unter 18 Jahren, an den Delikten auf dem Sittlichkeitsgebiet betheiligt sind. Ich habe in dieser Beziehung vor mir die Zahlen des Jahres 1897, da betrug die Zahl derjenigen Deliktfälle, die sih gegen § 176 Nr. 3 des Straf- geseßbuchs rihten, Vergehen gegen Kinder, im ganzen Reiche 3085. Von diesen 3085 Fällen kamen 592 auf jugendlihe Thäter, mit an- deren Worten, die Zahl der jugendlihen Delinquenten auf diesem Gebiete betrug 190°%/0 der ganzen Verbreherzahl. Was dann dle 176, Nr. 1 und 2, und §§ 177 und 178 betrifft, die verschiedenen Fälle der unsittlihen Vergewaltigung, so entfielen auf das Jahr 1897 im Ganzen 1092 Fälle. Davon gehören 234 jugendlichen Personen unter 18 Jahren an, das sind 21% sämmtliher Fälle. Ich glaube, für jeden, dem es mit der geistigen und sittlichen Ge- sundung des Volkes Ernst ist, spricht die Wucht dieser Zahlen genügend. Sie ist nah meiner Meinung ein unwiderlegliher Beweis dafür, daß die fittlihen Zustände bei uns seit 1882 sih vershlechtert haben, und sie ist, wie ich hoffe, angethan, das Haus von neuem ernfthaft vor die Frage zu stellen, ob man nicht in den Sittlichkeitsfragen, die uns in den leßten Jahren beschäftigt haben, zu irgend etner, einiger-