1899 / 62 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Die verkaufte Men ie wird auf. volle Doppelzentner und der Verkaufswerth au en für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nit vorgekommen ist, ein

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erundeten len der Bericht fehlt.

54. Sigung vom 11. März 1899, 1 Uhr. Die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats Für 1899 wird bei den Etats“ der Schußgebiete fort-

L gese er Etat für Togo wird ohne Debatte angenommen.

Es folgt der Etat für Südwest- Afrika. i Bei den Ausgaben für die Besoldungen richtet der

Abg. Bebel (Soz.) ein Anfrage an den Direktor der Kolonial- Abtheiluna, betreffend den bekannten Dr. Marx Effer, der am 6. Fe“ bruar 1897 in der Gesellsaft für Erdkunde in Berlin einen Vortrag über seine Reife nach Kamerun gehalten und au ein Buch über die Westküste Afrikas herausgegeben habe. Der Vortrag habe einen fehr günstigen Eindruck gemacht vnd ihm Ehrungen von hocgestellter Seite als cinem sehr verdienstvollen Gecgraphen und Kolonialpolitiker eingebracht. Nachträglih sei er in der „Täglichen Rundschau“ von einem Dr. Hans Wagner sehr beftig an- gegriffen worden, welcher ihm nachgewiesen habe, daß er die Reisen, die er gemacht haben wolle, in der kurzen Zeit garnicht bätte aus- fübren können. Auch seine Angaben über Land und Leute wären er- dihtet. Die Antworten des Dr. Esser auf diese Anklagen in der Presse seien nicht so ausgefallen, wie man erwartet bätte, do sei es ibm gelungen. fch als Perfon von großen Verdiensten in die hôchften Kreise einzudrängen und mit einem boben Orden dekoriert zu werden. Medrner bittet s{hließlich den Direktor der Kolonialabtheilung um Auskunft, ob die auf Grund der Mittbeilungen der „Täglichzz Rundschau“ vorgebrahten Thatsachen sich wirkli fo zugetragen bäiten, : 0

Direktor der Kolonial - Abtheilung im Au8wärtigen Amt Dr. von Buchka: Ih röhte dem Herrn Abz. Bebel zu- nächst erwidern, daß die Kolonialverwaltung zu dem Herrn Dr. Marx Effer gar feine Beziehungen hat. Der Dr. Mar Effer is nicht Beamter der Kolonialverwaltung, und der Dr. Max Effer is auch nicht Mitglied des Koloniairaths; er ift [ediglih ein Privatmann, der in Kamerun an einigen Plantagen be- tbeiligt ist. Aus diesem Grunde hatte ih. keine Veranlassung, mi um die Angriffe, welbe in der Prefse gegen den Dr. Max Effer auf-

etauht find, zu kümmern. Wenn von seiten des Herrn Abg. Bebel bervorgeboben und die Thatsache besprochen worden ist, daß Dr. Max Efser von Seiner Maj-stät dem Kaiser mit einem hohen Orden aus- gezeichnet sei, so bin ih niht in der Lage, hierauf irgendwie ein- geben zu. können. Die Verleibung von Orden ist die aus\ließ- lihe Prärogative Seiner Majestät des Kaisers und ih bin daher nit in der Lage, bierüber irgend welche Auskunft geben zu können. Was ich über den Dr. Max Esser und die gegen ihn er- bobenen Ans&uldigungen weiß, weiß ih aus den Zeitungen, und ebenso ift mir auf außeramtlihem Wege bekannt geworden, daß auf Grund dieser Vorgänge und auf Grund der Differenzen, die Dr. Max Eer mit dem Dr. Wagner gehabt hat, von seiten der Militär- behörde eine ebrengerihtliche Untersuhung gegen ihn eingeleitet worden it. Ueber den Stand dieser Untersuhung bin ih natürlih au nit in der Lage, irgendwelche Auskunft geben zu können. Die einzige po- fitive Thatsache, die ih dem Abg. Bebel mittheilen kann, ist die, daß irgendwelhe Beziehungen zwishen dem Herrn Dr. Max Efser und dem Herrn Ober-Hofmeister Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Freiberrn von Mirbach nicht bestehen.

Abg. Bebel erklärt, ec habe angenommen, daß bei Ordens- verlethungen zuvor der betreffende Refsorthef gehört würde. Das. sei nab der Erklärung des Direktors der Kolonialabtteilung nicht geschehen ; übrigens habe Leßterer mit Ausnahme des einzigen Punktes, daß der Ober-Hofmeister der Kaiserin sih in die Ordensfahe gemischt babe, alles bestätigt. Seine weitere Mittheilung, daß die Militär- bebôrde eine ehrengerichtlihe Untersuchung wider Herrn Dr. Marx Effer eingeleitet habe, sprehe auch dafür, daß der Herr sich. ver- gangen bäbe; somit seine das, was die Presse über den Fall gebracht babe, richtig zu sein, was er (Redner) nur habe ktonftatieren wollen.

Direktor der Kelonial-Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buchka: Ich glaube, der Herr Abg. Bebel hat mih mißverstanden. Ih habe ausdrücklih hervorgehoben, daß ih nicht in der Lage bin, über die Ertheilung des Kronen-Ordens zweiter Klasse an den Dr. Max Effer irgend welche Auskunft zu geben, weil die Volksvertretung nicht berehtiat ist, bierüber Auskunft zu verlangen. Alfo id möchte Herrn Abg. Bebel bitten, irgend welche Schlüsse aus dieser Erklärung nicht ziehen zu wollen. i F __ Bei dena sächlichen Ausgaben beantragt diz Kommission einen Abftrich von 6000 #, der vom Hause ohne Debatte an: genommen wird; ebenso ein Abftrih von 39 000 „#Æ bei den Ausgaben für Neubauten. 40 :

Zu Beihilfen für sich ansiedelnde -deutshe Mädchen sind 25 000 Æ ausgeworfen. Die Budgetkommission beantragt die Streichung dieser Pofition.

Abg. Bebel führt aus, der Gouverneur Leutwein babe über den mit den anzusiedelnden Mädchen abzuschließenden Vertrag einer Depu- tation von Frauen gegenüber so eigenthümlihe Ansichten entwidelt, daß man darüber einige Worte verlieren müsse. Der Vertrag sei von der Deutschen Kolonialgesell haft entworfen, wenn er au zwischen den Midchen und dea einzelnen Dienstberrshaften abgeschlossen werde. Die Mädchen vervflibteten si zu allen Dienften, au wenn fie nit unter die Fähigkeiten eines „Mädchens für Alles“ fallen. Der Ver- trag gelte auf zwei Jahre bei sechsmonatliher Kündigung. Betreffs der Kündigung feitens der Dienstherrshaft enthalte der Vertrag aber sehr unklare Bestimmungen, über deren Auslegung bei Streitigkeiten der Gouverneur entscheiden solle. Der Lohn betrage 20 4, nah sechs Monaten 25 Æ und nach einem Jabre 30 4 Für die Rückreise der Mâätchen werde in keiner Weise gesorgt. Wenn Streitigkeiten ents ständen, seien die Mädchen ganz in die Hände des Gouvernements ge- geben. Die Ansiedlung deutsher Viädchen dort sei wünschenswerth, aber sie müsse auf andere Weise erfolgen.

Abg. Graf von Arnim (Rp.): Zu dem Mitleid mit diefen armen Mädchen, wie es bei Herrn Bebel bervorgerufen ift, liegt durhaus feine Veranlaffung vor. Die Kolonialverwaltung hat {hon früher Bräute und fonstige Angehörige von Perscnen, die in Schutz- gebieten wohnen, nah Südwest-Afrika befördert. Bri der Anwesenheit des Gouvernerrs Leutwein wurde über die Ausdehnung der Ansied- lung von Mäd@en verhandelt. Es wurde eine Beihilfe [er die Mädchen in Aussfiht genommen, die fich auf festen Vertrag hin ver- dungen hätten. Die ® äden, die nah Südwest-Afrika gegangen find, haben sofort Heirathéanträge erhalten. Die Lebensmittelpreise machen für die Dienstmädchen nichts aus; dieselben baben voliständig freie Station und auch Kleidung. bei Streitigkeiten der Gouverneur entscheiden soll, liegt im Interesse der Dienstmädchen leib, die auf Grund der eigenen Initiative des Gouverneurs zur Ansiedlung veranlaßt sind. Den Prozeßweg zu beschreiten, läge niht im Interesse der Mädwhen. ie Nückfahrt wird aller- dings nicht garantiert. Bei der Wandelbarkeit der Frauen wre es wohl möglih, daß einige Mädchen herüber- fahren, um nah 14 Tagen wieder den Anspruch zur Rückehr zu erheben. Sie haben dann eine Spazierfahrt nach Afrika gemacht. ch bin für die Streichung des Neichszuschusses, weil die Sathe do shließlih mehr Privatsache ift. Wenn Herr Bebel die Ansiedelung von Mädchen nicht für richtig hält, so sollte er andere Mittel zur Vermehrung der POOURIS vorschlagen, den Bau von Eisenbahnen 2c. Ich hoffe, daß er im nächsten Jahre solche Vor- {läge machen wird. Die lange Kündigungsfrist ist im Jateresse der

tädhen vorgesehen. .

Abg. Dr. Müller - Sagan (fr. Volksp.): Es soll für die Ent- stehung einer weißen Rasse gesorgt werden, das ganze Verhältniß wird aber verquickt mit einem Dienstverhältniß; das scheint mir nicht rihtiz. Die deutshen Frauenvereine haben eine andere Art des Ver-

ahrens gewünscht; ihre Wünsche sind aber in eixer mir bedenklih-er- |,

heinenden Form abgelehnt worden. Die lange Kündigungsfrist ift niht nur im Interesse der Mädben eingeführt; denn für die Herr-

A

ri i id J Fe Der ga anze # t nit den sittlihen Anforderungen der Gegenwart.

Abg. Bebel bezeichnet den Vertrag als eine weiße Sklaverei. Selbst in dea Verträgen mit Kulis werde die kostenfrèie Rückbeförde- rung verabredet; datselbe sollte man einer Landsmännin, einer deutschen Scbwester, au ohne Weiteres einräumen. Gerade der Mangel diefer DORBs habe die Kommission zur Ablehnung der Forderung gebradht.

Abga. Prinz von Arenberg (Zentr.): Jn Deutshland wird über das Ueberwiegen des weiblichen Ge|lebts geklagt; jeßt bekommen die Frauen die Gelegenbeit, fih an der Kolonialarbeit zu betbeiligen, man sollte das mit Freuden begrüßen. Der Gouverneur soll niht bloß als Richter in Gesindestreitigkeiten fungieren, er foll die Mädben auch verbeiratben. Das ift doch der Hauptzweck. Der Vertrag lag in der Kommission vor; er genügte zwar nit, aber eine Sklaverei kann man ibn doch nit nennen. ¡

Direktor der Kolonial. Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buchk a: Meine Herren! Der bisherige Verlauf der Debatte scheint mir erwiesen zu haben, daß die Herren doch eigentlih ofene Thüren eingestoßen haben. Die Position ist in der Kommisfion gestrichen, und Herr Graf von Arnim bat erklärt, daß die Kolonial-Gesellschaft sich auch so helfen fönnte, daß sie den Reichszushuß niht brauhe. Also vorauésihtilich wird dieser Posten nie wiederkehren. Nun will ih Ihnen ja ohne weiteres zugeben und habe es au in der Kommission zugegeben, daß dieser Vertrag, welher na dem vorgelegten Schema mit den deutschen Dienstmädchen abgechlossen“ worden ift und noh abgeschlossen werden foll, nah verschiedenen Richtungen bin gewisse Härten enthält. Der Lohn ift reiblih niedrig Geubeitóa, es ist keine Verpflihtung übernommen, für die freie Rückreise der Mädchen zu forgen, und es sind dem Gouverneur sehr weitgehende Rechte in Bezug auf das Verhältniß der Dienftmädthen zu ibrer Herrschaft eingeräumt. Ja, meine Herren, dieser Vertragseniwurf ist aber so entstanden, daß die Ansiedler, welche die Mädchen haben wollten, diese Vertrags- bedingungen festgeseßt haben und daß der Gouverneur dieselben an die Deutsche Kolonial-Gesellschaft vermittelt hat. Nun bat der Herr ge- \chäftsführende Präsident der Deutshen Kolonial-Gesellschaft auf meine Anregung in Aussicht gestellt, nah diesen von mir hervor- gehobenen Richtungen bia NRemedur eintreten zu laffen und eine Ab- änderung des Vertragsformulars in die Wege zu leiten, insbesondere auch in Bezug auf die freie Rückbeförderung der Mädchen, der aller- dings das Bedenken bis dahin entgegengestanden hat, daß die Mädchen möglicher “Weise vielfa seÿr vald wünshen würden, zurüdck- befördert zu werden, und ferner auch nah der Richtung hin, daß bei Entlaffung von Mädchen die Entscheidung der Gerichte ofen gehalten werden solle. Bei dieser Lage der S2he werden wir, nah meiner Meinung, das Weitere abwarten können. Was die Deputation der Frauen mit dem Gouverneur Leutwein verhandelt hat, weiß ih nicht. Daß er sie {lecht behandelt haben solle, gfube ih niht; denn Major Leutwein war gegen Damen immer fehr entgegenkommend. (Heiterkeit.) Das aber kann unter allen Umständen doch nicht be- stritten werdea, daß die Tendenz des Vertrages eine gute ist, daß es dringend erwünscht ist, rein-deutshe Familien im Schugtgebiet seßhaft zu machen und mit den deutshea Frauen das für die Weiterentwicke- lung der Kolonie absolut nothwendige Kulturelement einzuführen. Wenn uns das gelingt, würden wir in der Entwickelung der Kolonien einen großen Schritt weiter gethan haben, über den der Herr Abg. Bebel sih doch au freuen sollte.

Abg. Bebel: Davon stehe in dem Vertrage kein Wort; es handele fh nur um die Mietbkung von Dienstmädchen. Die geringe Zabl dieser Mädchen, die nah Afrika gehen würden, würde das Uebergewicht des weiblichen Geshlehts über das männliche nit er- beblih beeinflufsen. A

Abg. von Kardorff (Rp): Ich bin allerdings ncch nit in Afcika gewesen, und bei meinem hohen Alter werde ih wohl au niht mehr dorthin kommen. Aber wenn ih täglich immerzu die Neden des Herrn Bebel anhören sollte, dann werde ih mir die Sache doch noch überlegen. i

Abg. Graf von Arnim: Herr Bebel steht immer mit der Wahrheit auf gespanntem Fuß. Das haben wir ihm gestern bewiesen bei dem Briefe des Bischofs Tucker; er will immer Skandal provo- zieren. Diesmal haite er keinen Skandal, da muß er sich der 17 Mädchen annehmen. Ih erinnere an das Buch des Herrn Bebel über die „freie Liebe“ und bestreite ihm das Recht, sich um diese Mädchen zu kümmern

Abg. Bebel: Wenn Skandale vorkämen, dann spreche er auch darüber. Graf Arnim habe ja s{ließlich selbst den Vertrag bekämpft.

Die Ausgabe von 25 000 #6 wird gestrichen.

Zum erftea Mal erscheint der Etat des Schußgebiets von Neu-Gruinea. Hierzu beantragt die Kommission folgende Nesoluti om:

„die Zustimmung zu dem Etzt für das Schußgebiet von Neu- Guinea auf das Recnungtjahr 12829 mur ucter der Bedingung zu » ertheilen, daß der Vertrag tom 7. Ot#ober 1898 zwishen dem Neichékanzler und der Neu-SGuinza-Kompagniz in dem Art. 7 dahin abgeändert wird, daß das Auswablrewt der Nzu-Guinza-Kompagnie von zehn auf drei Jahre, sowie, daß diese Auswahl auf das Kaiser Wilhelms-Land beschränkt wird.“

Abg. Frese (fr. Vgg.) weist auf seine Ausführungen vom Jahre 1896 bin, die er im weitesten Umfange aufrecht erhalten könne; ein- zuschränken hakte er sie nur bezüglih des einen Punftes, daß in einem Fluß Gold gefunden sein solle. Von den Produkten Neu-Guineas sei besonders die Baumwolle zu erwähnen, die besser als die amerika- nishe und indische sei; nur wer.ige engtii@e Fabriken, die die feinsten Waaren herstellten, könnten diese Baumwolle verbrauhen. Der Taback habe ebenfalls eine gute Qualität, wie ja überhaupt Taback am besten auf jungfräulihem Boden gedeihe. Die Boden- verhältnisse seien ungefähr dieselben wie auf Sumatra. Die Tabacks8- pflanzungen daselbst hätten sehr hohe Dividenden erzielt. Der Tabackébau in Stephansort habe sehr erfreulihe Ergebnisse geliefert. Mit der Zeit könne Neu-Guinea an die Stelle von Sumatra treten, wenn fkrafivolle Unternehmungen ch des Tabadcksbaues annähmen, zumal die Insel Cuba für Deutschland sehr in den Hinter- grund treten werde. Der neu vorgelegte- Vertrag mit der Neu- Guinea-Komvagnie verhalte sih zu dem früher vorgelegten wie Tag zu Nacht. Der frühere Vertrag habe alle Rehte der Kompagnie gegeben, Die 4 Millionen, die die Kompagnie erhalten solle, sollten in zehn Jahreêraten gezahlt und zum Besten des Schutzgebietes verwendet werden, und zwar unter genauester Rehnungs- legung. Ob die Abfindungsîumme rigea bemessen sei, môge dahingestellt bleiben. Wolle man etwas abhandeln, so würde für die Zukunft auch etwas weniger in das Land hineingesteckt werden. Er (Redner) könne dem Vertrage nur zustimmen unter der Bedingung, die die Kommission aufgestellt habe. Er gehöre nicht zu den Kolonial- \{wärmern und habe als Kaufmann durchaus keine übermäßige Sym- athie für die Neu-Guinea-Kompagnie. Man könne aber hier wohl agen: „An ihren Früchten follt ihr sie erkennen.“ Redner wendet sih dann gegen die Schrift des Herrn Hans Blum, den die Kompagnie, nahdem er durch Verschuldung abgewirthschaftei, in ihrem Schuß- gebiete verwendet habe.

Direktor der Kolonal- Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buchka: Meine Herren! Der Herr Abg. Frese hat in Bezug auf zwei Punkte eine Auskunft über den mit der Neu-Guinea-Kompagnie ab- zushließenden Vertrag gewünscht. Der erste Punkt betrifft die in Art. 6 dicses Vertrages stipulierte Verpflihtung der Neu-Gutnea- Kompagnie, jede Kapitalzahlung innerhalb vier Jahren auf wirth- \chaftlihe Unternehmungen im Interesse des S. ußgebiets zu ver- wenden. Nach dem Inhalt des Vertrags sind dem Reichskanzler bezw. dem von demselben bestimmten Kommissar dur Vorlegung der Jahresrechnung die in jedem Geschäftsjahr verwendeten Beträge nach- zuweisen. Es liegt also der Neu-Guinea-Kompagnie die Verpslihtung ob, in detaillierter Weise dur ‘die Vorlegung von Rechnungen und Belägen dem Herrn Reichskanzler die Verwendung der ihr zu- gewandten Beträge zu den yertragsmäßig stipulierten Zwecken nach- zuweisen, und es ist selbstverständlih, daß auf diesen Nachweis von

seiten der Kolonialverwaltung ftreng gehalten werden . Der zweite Punkt, über den der Herr Abg. Frese Auskunft von wir wünschte, war der, ob niht die Befürhtung gerechtfertigt sei, daß, wenn andere Unternehmer sih an das Reih in Bezug auf Zuwendung von Land wendeten, dann der Neu-Guinea-Kompagnie eine Art Vor- zugsrecht zusteben würde. Meine Herren , von einem derartigen BVorzugsrecht ftcht in dem ganzen Kontrakt kein Wort, und es würde die Kolonialverwaltung daher nach meiner Auffassung kontrafilih niht verpflichtet sein, der Neu-Guinea-Kompagnie ein derartiges Vorzugêreht zu gewähren. Jedenfalls habe ih nicht die Absicht, dies zu thun; es wird mir im Gegentheil lieb sein, wenn sich mögli viel neue Unternehmer in Neu-Guinea niederlassen, und ich werde ftets den Grundsay befolgen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst !

Aba. Gamp (Rp.) vertheidigt Herrn Blum; was deffsen Ver- \{uldungen mit der Sache zu thun baben, sei nicht abzusehen. Jeden- falls habe Herr Dr. Finsh die Thätigkeit des Herrn Blum vollauf an- erfannt. Neu-Guinea und der Bismarck- Archipel bätten eine große Zu- kunft, es frage sih nur, ob das Reich aus der Uebernahme der Ober- hobeit einen dem Kaufpreis entsprechenden Vortbeil habe. Seien die Ob- jekte, die man von der Kompagnie übernehme, die fenanlagen und Gebäude, wirklich etwas werth, oder befänden sie fih in einem verfallenen Zustande, wie behauptet werde? Die Photographien (die auf dem Tisch des Hauses ausgelegt sind) gäben darüber keinen ge- nügenden Aufs{hluß. l

Abg. Dr. Hasse (nl.) tritt den meisten Ausführungen des Abg Frese bei; die Nationalliberalen würden, während fie den früheren Vertrag einstimmig ablehnten, heute dem Vertrage einmüthig zustimmen, aber unter den in der Resolution enthaltenen Bes dingungen. Der Vertrag biete die Möglichkeit, neben den im Reichs- haushalts-Etat enthaltenen Summen od weitere 400 090 Æ jährlih zu- verwenden. E

Direktor der Kolonial - Abtbeilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buhka: Meine Herren! Der Herr Abg. Gamp hat selbst an- erkannt, daß eine Aenderung der gegenwärtigen Verhältnisse doch er- forderlih sei, denn die Entwickelung von fkonkurrierenden Unter- nehmungen i, so lange die Neu-Guinea-Kompagnie die Landeshobeit über die Neu-Guinea-Schußzgebiete habe, so gut wie ausgeshlofen, während andererseits der Bismarck-Archivel die größte Zukunft zu er- warten babe. Troß dieses Anerkenntnisses hat der Herr Abg. Gamp aber dech den Kaufpreis, der in dem hier zu Ihrer Beschlußfassung vorliegenden Vertrage stipuliert is, angefohten; er hat gemeint, wir bâtten feine Veranlassung, Entschädigungen für verfehlte Spekula- tionen der Gesellshaft zu zablen, und es wäre nit aufgeklärt, ob diese Entschädigung von 4 Millionen eine angemessene sei. Nun, meine Herren, diese 4 Millionen, die aus dem früheren Vertrage, wenn auch mit einer sebr erheblihen Modifikation, übernommen sind, kann man nicht auffassen als eine ziffermäßig berehnete Bezahlung der Aufwendungen, welche die Neu-Guinea-Kompagnie ihrerseits für öffentlihe Zwecke, für den öffentlichen Dienft gemacht hat, fondera sie stellen fi einfa dar als das auf dem Wege von Angebot und Nach- frage ließli festgestellte Aequivalent für die von der Neu-Guinea- Kowpagnie an das Reih abzutretenden Rechte, nämlich vor allem für die -Landeshobeit und sodann für die im Art. 2 des Vertrages näher bezeichneten Privatrehte. Bei dieser Lage der Sache scheint mir die Fragestellung eine niht rihtige zu sein, wenn man fragt : Entsprechen diese 4 Millionen dem, was die Nzu-Guinea-Kompanie thatsächlich aufgewendet hat? Diese 4 Millionen sind even als Kauf- preis stipuliert, weil man fie füc angemefsen hielt als Aequivalent, und außerdem hat auch der Kolonialrath, auf dessen Votum ja das hohe Haus nach den gestrigen Verhandlungen zu meiner großen Freude ein so großes Gewicht legt, diefen 4 Millionen beizestimmt. Außerdem bitie ich doch zu beachten, und das {eint mir der Hauptangelpunkt der ganzen Sache zu sein, daß diese 4 Millionen von der Neu-Guinea-Kompagnie wieder für das Schutzgebiet verwandt werden sollen. Nun hat der Herr Abg. Gamp gefragt: ja, warum f\teckt das Reih nicht selbst die 4 Millionen binein? warum wäblt es den Umweg über die Neu-Guinea-Kompagnie ? Ia, meine Herren, die Auflage an die Neu-Guinea-Kompagnie, diese 4 Millionen für die Zwecke des Schußzgebietes wieder zu verwenden, ist eine wohblüberlegte und hat den Zwedck, die Neu: Guinea-Kompagnie in dem Schutzgebiet festzubalten. Wenn die Neu-Guinea-Kompagnie sh nah Abtretung der Landeshoheitsrehte aus dem Schußgebiet berausziehen würde, so würde bas meiner Auffassung nah für das Schutzgebiet vom nahtheiligften Einfluß sein, während andrerseits die Neu-Guinea-Kompagnie als Privatgesellshaft doch dem Schußgebiete nob sebr erbeblibe Dienfte wird leiften können. Dann hat der Herr Abg. Gamp die Frage angeregt, ob es sich nicht empfehle, die Ber- waltung des Reichs demnächst von Stephansort nah dem Bismarck- Arwipel zu verlegen. Jh antworte dem Herrn Abgeordneten hierauf, daß Erwägungen nach dieser Richtung allerdings eingetreten find, und daß ih beabsihtige, die Verwaltung auf der Gazellen-Halbinsel zu etablieren. Ob sie in Herbertshöbhe selbst etabliert wird oder in dem benahbarten Simsonshafen an der Blanchebucht, darüber hat sih die Kolonialverwaltung noh nicht {lüssig gemacht. Jedenfalls wird sie aber an einem dieser beiden Drte errichtet werden. Ich kann damit schließen und möchte vur noch an das hohe Haus die dringende Bitte rihten, den Vertrag anzunehmen, fo wie er Ihnen vorgelegt ist, mit den beiden in der von der Kommission gefaßten Resolution hervor- gehobenen Modifikationen.

Nachdem der Berichterstatter Prinz von Arenberg einige Mittheilungen aus den Kommissionsverhandlungen nahgetragen hat, erhält das Wort der

Abg. Richter (fr. Volksp.): Jeßt tritt auch dieses Gebiet in die Reihe derjenigen, welche einen Reichszushuß erhalten. Früher wurden die Hoheitsrehte vom Reich übernommen, aber es hörten die Vorrechte der Gejellshaften auf. Hier behält sich die Gesellshaft ein Vorrecht in Bezug auf den Landerwerb vor, und sie erhält noch dazu eine Abfindungs- summe, obwohl das Reich ihr hon die Kosten für die Aufrehterhal- tung der Dampferverbindung mit der ostasiatishen Linie abgenommen hat. Für die Abfindungssumme ist kein vernünftizer Grund zu finden; troßdem die Herren sih darum abgemüht haben, haben sie alle ver- schiedene Gründe angeführt. Für die Landeshoheit kann man doch keine Abfindung bezahlen; die Landeshoheit bringt doch keine Sinnahmen, sondern verursaht nur Ausgaben. Das Land ist nicht gesund, wie überall in den Tropen, wo es fruchtbar ist. Wo es gesund ift, da ist das Land nicht fruchtbar, wie in Südwest-Afrika. In Kaiser Wilhelms-Land be- finden ih noch weniger weiße Personen als sonstwo in den deutschen Schutzgebieten. Die Engländer machen in Britisch - Neu - Guinea keineswegs solhe Auswendungen, wie das Reich sie für Deutsh-Neu- Guinea beabsi@tigt.

Nach einigen mehr persönlichen Bemerkungen der Abgg. Frese und Gamp erklärt der

Direktor der Kolonial-Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. von Buchka: Der Herr Abg. Nicbter hat in seiner Rede vorhin gerügt, daß in der Kolonial-Abtheilung kein Mensch wäre, welcher Neu- Guinea mit eigenen Augen L ArN hâtte. Ich möchte dem Herrn Abg. Nichter erwidern, daß ih in der glücklihen Lage bin, augen- blicklih zwei Beamte in der Kolonial-Abtheilung zu haben, welche in Neu-Guinea gewesen sind: den Herrn Legations-Rath Dr. Irmer und den Kaiserlichen Ober-Richter im Bismarck-Archipel Dr. Hahl. Wir sind infolge dessen in der glücklichen Lage, ganz genau zu wissen, wie es in Neu-Guinea ausfieht.

_ Der Etat für Neu-Guinea und die vorgeschlagene Resolu- tion werden gegen die Stimmen der Freisinnigen Volkspartei und der Sozialdemokraten angenommen, Baal das Etat s- geseß für die Schußgebiete. :

Vom Etat des Auswärtigen Amts wird zunächst die Ausgabe für die Kolonialabtheilung berathen. Abg. Dr. Graf zu Stolberg - Wernigerode (d. kons.): Der Kolonial-Direktor hat gestern erklärt, daß Hoheitsrehte nicht ab-

getreten werden sollten. Es n nun, daß Gecil Rhodes beabsichtige, eine Eisenbahn in Deutsh-Ostafrika zu bauen. Jch nehme an, daß