1899 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

d “mebr d ben werden, daß der Kreis-Shul- wesen O mus mr Liber over Lehrer, in der Volksschule praktisch ift. Die Pensionsverhältnifse dieser Inspektoren sollten

werden. ba. hoff (fr. kons.) weist darauf hin, daß das Amt des

geistlichen Oríts- os ein sehr shwieriges sei und daß deshalb der Geistliche entsprehend entshädigt werden müsse. Die Diäten B E Ds Entfernung der alen festgeseßt und jährlih aus- 4 werden. i e: Geisler (Zentr.) befürwortet die Förderung der Schul- parkassen.

. Dr. Glattfelter (Zentr.) wünsht,*daß die Remunerationen an die L rts-Sgulinspektoren nah beftimmten L ius vertheilt werden.

Die Ausgaben für die Schulaufsicht werden bewilligt.

Ueber die Ausgaben für die höheren Mädchenschulen beantragt der Referent Abg. Jürgensen (nl.) erft später bei Berathung einer Petition sahlih zu diskutieren und den Titel

elbst zu bewilligen. Dieser Antrag wird Dm, Die bgg. Freiherr von Heereman (Zentr) und Dr. Friedberg L haben niht gehört, daß der Titel bewilligt worden ist.

a niemand widerspricht, wird die Diskussion von „neuem eröffnet.

ae von Knapp (nl.) äußert sih über die Gehalt3verhältnisse der akademisch gebildeten Lehrer an den höheren Mädchenshulen und wünscht deren Gleichstellung mit den Lehrern an den mnasien. Geschehe dies niht, so würden die akademishen Lehrer an jenen S@ulen allmählih ausfterben, und das wäre sehr zu beklagen.

Abga. Dr. Friedberg {ließt fi diesen Ausführungen an und befürwortet as eine Gehaltserhöhung für die seminaristisch gebildeten Mädchenshullehrer.

eheimer Ober-Regierungs-Rath Brandi bemerkt, daß diese Wünsche \chwer durhführbar seien.

Bei den Ausgaben für das Elementarshulwesen

verjucht i

lu g. Ernft über die Elementarschulen im allgemeinen zu \sprechen, wird aber von dem Präsidenten von Kröcer wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß es ih hier nur um die Gemeinde- s{ullasten handelt. Der Redner weist noch darauf hin, daß die Lehrer auf dem Lande größere Aufwendungen zu machen hätten als die städtischen Lehrer. :

Um 11 Uhr wird die weitere Berathung bis Donners-

tag 11 Uhr vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage is nachstehender Entwurf eines Ge- T das Flaggenreht der Kauffahrteischiffe, nebst Begründung zugegangen. ;

Die zum Erwerbe dur die Seefahrt bestimmtea SWhiffe (Kauf- fahrteishiffe) mit Einschluß der oon, Hochseefischerei-, Bergungs- und Schleppfahrzeuge haben als Nationalflagge auss{ließlich die Reichsflagge (Artikel 55 der Reichsverfassung) zu führen. :

Die Form der Reichsflagge und die Art ihrer Führung wird durch Kaiserlihe Verordnung bestimmt.

j 8 2. Zur Führung der Reichsflagge sind die ¿Aa ta zee t nur dann berechtigt, wenn sie im ausschließlihen Eigenthume von Reichs- angehörigen \tehen.

Den Reichsangehörigen wetden gleihgeahtet ofene Handels8- esellshaften und Kommanditgesellshaften, wenn die persönlich haften- Pa Gesellschafter sämmtlih Reich8angehörige sind; andere andel8- gesellshaften, eingetragene Genofsenshaften und juriftische Personen, wenn sie im Inland ihren Siß haben, Kommanditgesellshaften auf Aktien jedoch nur dann, wenn zugleich die per|önlih haftenden Gesell- schafter sämmtlich Rejmsangehörige inl

Verliert der Eigenthümer einer Schiffspart die Reichsangehörig- keit, oder geht cine im Eigenthum eines Reichsangehörigen stebende Schiffépart in anderer Weise als durch Veräußerung (Handelsgeseßbuch LEN auf einen Ausländer über, so _bebält das Schiff noch bis zum

blauf eines Jahres das Recht af arin, der NReichéflagge.

Sind seit dem im Abs. 1 bezeihneten Ereignisse ses Monate verstrichen, fo hat das Registergericht die übrigen Mitrheder auf ihren Antrag zu ermächtigen, die Schiffspart für Rehnung des Gigenthümers öffentlich verfteigern zu lassen; über die Stellung des Antrags be- schließen die übrigen Mitrheder nah Stimmenmehrheit; die Stimmen werden nah der Größe der Schiffsparten berehnet. Bei Versteige- rung der Schiffspart können die Antragsteller mitbieten. Der Zu- \hlag darf nur einem Inländer ertheilt werden. ;

Diese Vorschriften kommen nur zur Luwen)ane wenn die Schiffsparten der übrigen Mitrheder wenigstens zwei Drittheile des Schiffs umfassen.

8&4. ür die zur Führung der Reichsflagge befugten Kauffahßrteishiffe find in den an der See oder an Seeschiffahrtsstraßen belegenen Ge- bieten Schiffsregister zu führeu. i ;

Die Schiffsregister werden von den Amtsgerihten geführt. Durch Anordnung der Landes-Justizverwaltung kann die Führung des Re- is für mehrere Amtsgerichtsbezirke einem Amt8geriht übertragen werden.

8 5. Das Schiffsregister ift öffentli; die Einsicht desselben ist Jed:m

gestatte. Von den Eintragungen können gegen Grlegung der Ee R gefordert werden, die auf Verlangen zu beglaubi- gen find.

6.

Ein Sch(iff kann nur in das G cbifforegifter des Hafens eingetragen werden, von welhem aus, als- dem Heimathshafen, die Seefahrt mit dem Schiffe betrieben werden foll. :

Soll die Seefahrt niht von einem inländishen Hafen aus be- trieben werden, so ftebt dem Rheder die Wabl des inländishen NRe-

isters frei. Hat der Rheder im Inlande weder feinzn gen noch

ide gewerbliche Ade so ift er verpflihtet, einen im Bezirke des Registergerihts wobnbaften Vertreter zu bestellen, w-lher die nah diesem Gesetze für den Rheder begründeten Rechie und Pflichten gegen- über dem Regiftergerichte wAIIRNENRen hat.

Die Eintragung in das Schiffsregister Hat zu enthalten: 1) den Namen und die Gattung des Schiffes sowie das Unter- \cheidungésignal; 9) die Ergebnisse der amtlichen Vermefsung; 5 die Zeit und den Ort der Erbauung, soweit fie festzustellen sind; 4) den Heimathshafen; 5) den Namen und die nähere Bezeihnung des Rheders; bei einer Rhederei den Namen und die nähere Bezeihnung sämmt- liher Mitrheder und des Korrespondentrheders sowie die Größe dec den cinzelnen Mitrhedern gehörenden Schiffsparten ; bei Handels8gesellschaften, eingetragenen Genofjenshaften und juristischen ersonen die Firma oder den Namen und der Ort, an we ibren Sig haben, bei offenen Handelsgesellshafien guserpem den Namen und die nähere Bezeilhnung sämmtlicher Gesell- schafter, bei Fm L eines und Kommanditgesell- schaften auf Aktien den Namen und die nähere Bezeichnung sämmtliher perfönlih haftenden | agr aeR 6) die Angabe, daß in AnsehunF der Reichzangebörigkeit der Betheiligten die geseßlichen Anforderungen erfüllt find; 7) d:n Re&tsgrund, auf welhem die Erwerbung des Schiffes oder der einzelnen ifféparten beruht ; 8) den Tag der Eintragung; 9) die Ordnungsnummer, unter der das Schiff eingetragen ift.

das Recht d-es Schiffes zur Führung der flagge sowie alle im I Ht aut DO teS und Rechtaverh ltniffe glaubhaft ge- m nd.

“Solange die amtlihe Vermessung im Inlande _noh nicht hat stattfinden können, dürfen die Grgebnisse der Vermessung auf Grund der Vermessungsurkunde einer auéländishen Behörde oder eines sonstigen alaubhaften Nahweises eingetragen werden.

& 9,

Ist der Rheder zuglei Angehöriger eines fremden Staats, so hat er auf Verlangen des Registergerihts glaubhaft zu en, daß das Swiff nicht in ein Schifföregister dieses Staats eingetragen ift. Wird festgestellt, daß eine Jol tate ung besteht, so darf das Schiff nicht in ein inländisches ifsregister eingetragen werden.

& 10.

Ueber die Eintragung des Schiffes in das Schiffsregister wird von dem Regiftergeriht eine mit dem Inhalt der Eintragung über- einstimmende Urkunde Ler) ausgestellt.

Das Schiffszertifikat hat außerdem zu bezeugen, daß die nah Zal erforderlihen Nahweise geführt sind und daß das Schiff zur ührung der Reichéflagge befugt ift.

11. Durch das Schiffszertifikat ies das Recht des Schiffs zur Füh- rung der Reichsflagge nachgewiesen. Das Ret zur Führung der Reichéflagge darf vor der Ertheilung des Schiffsi Das S

fikats niht au8geühbt werden.

iffszertifikat oder ein von dem Registergerihte beglau- bigter Auszug aus dem Zertifikat ist während der Reife stets an Bord des Schiffs mitzuführen.

Erlangt ein im Auslande befindlihes Schiff dadur, daß es in das Eigenthum eines Reichsangehörigen gelangt, das Recht zur Führung der Reichsflagge, so kann das Schiffszertifikat durch ‘eine Bescheinigung ersetzt werden, die der Konsul, in dessen Bezirk das Schiff ih zur Zeit des Gigenthumsüberganges befindet, über das Ret zur Führung der Reicbsflagge ertheilt (Flaggenzeugniß). Das Flaggenzeugniß hat nur für die Dauer eines Jahres seit dem Tage der Ausstellung, darüber binaus nur für die Dauer einer durch höhere Gewalt verlängerten Reise Gültigkeit.

Ein Sloggen eugniß kann auch behufs der erften Ueberführung eines neuen cbifffs in einen anderen Hafen von dem Registergerichte des deutshen Erbauungshafens ausgestellt werden. Dieses Zeugniß hat nur für die Dauer der Ueberführung Gültigkeit.

Von der Ausstellung des Flaggenzeugnisses hat die ausftellende Behörde, wenn ein bertfäber afen zum Heimathshafen des Schiffes bestimmt ift, dem Registergerichte dieses Hafens Anzeige ‘zu machen.

& 13,

Treten in den eingetragenen Thatsachen oder Rehtsverhältnifsen Veränderungen ein jo sind fie in das Shiffsregister einzutragen. Jede Eintragung ist [ldthunlihst auf dem Schiffszertifikat zu ver- merken. Die Aenderung des Namens des Schiffs bedarf der Genehmi- gung des Reichskanzlers. y

Geht das Schiff unter oder wird es als reparaturunfähig kön- demniert oder verliert es das Ret zur Führung der Reichéflagge, \o ist es in dem Swiffsregister zu löshen und das Schiffszertifikat von dem Regiftergeriht unbrauhbar zu mahen. Das Gleiche gilt, wenn der Rheder zugleih Angehöriger eines fremden Staats ift und sich Os das das Schiff in ein Schiffsregister dieses Staats ein- getragen ift.

Im Falle der Verlegung des Heimathshafens aus dem Regifter- bezirke hat das Registergericht nah Vollziehung der Eintragung das Schiffszertifikat mit einer beglaubigten Abschrift des Registerinhalts dem neuen Registergerichte zur Vena der Eintragung zu übersenden.

Die Thatsachen und ReHisverhältnifse, welhe gemäß § 13 eine Eintragung oder die Löschung im Schiffsregister erforderli machen, sind dem Registergeriht anzuzeigen und glaubhaft zu maten.

Verpflichtet hierzu sind:

alle Personen, deren Namen nach § 7 Nr. 5 in das Schiffsregifter einzutragen sind,

bei juristishen Personen, eingetragenen Genofsenshaften und folhen Handelsgesellshaften, welze keine perfönlich haftenden Gesell- schafter haben, die geseßlihen Vertreter,

in dem Falle des § 6 Ab]. 2 Sah 2 statt des Rheders dessen Vertreter, L

in dem Falle eines Eigenthumswechsels, durch den das Recht des Schiffs zur Führung der Reichsflagge niht berührt wird, auch der neue Erwerber des Schiffs oder der Schiffspart.

Die Anzeige is von dem Verpflichteten binnen sechs Wochen nah dem Ablaufe des Tages zu bewirken, an welhem er von der einzutragenden Thatsache Kenntniß erlangt hat.

Sind mehrere Verpflichtete vorhanden, so genügt die Anzeige durd- einen von ihnen.

S156 j

Ist eine Eintragung oder die Löschung im Schiffsregister erfor- derlich, so ist das bi gp und, wenn der Inhalt eines von dem Registergeriht ertheilten Au8zugs aus dem Schiffszertifikat be- rührt wird, auch dieser dem Geriht einzureihen. Zur Einreihung verpflichtet ist außer den im § 14 bezeihneten Personen auch der Schiffer, sobald sih das Shiff in dem Hafen befindet, in dessen Negister es eingetragen ist. s

Das Geri@t hat die Betbeiligten zur Einreichung der Urkunden durch Ordnunagsstrafen anzuhalten. Auf das Verfahren finden die

Die in das Sæifgregister Meld geschehen, nahdem

der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Reihs-Gesegbl. 1898 S. 771) ent- \prehende Anwendung.

Befindet sh das Schiff im Auslande, so hat auf Antrag das Negiftergeriht ein neues Schiffszertifikat auszustellen und es dem Sbiffer gegen Rückgabe der nach Abs. 1 einzureichenden Urkunden durch Vermittelung einer E Ee aushändigen zu laffen.

Stiffe von niŸt mehr als 50 cbm Brutto-Raumgehalt sind au ohne Eintragung in das Schiffsregister und Ertheilung des Schiffs- zertifikats beings das Recht zur Führung der Reichéflagge auszuüben.

Ein in das Sciffösregister eingetragenes Schiff muß seinen Namen an jeder Seite de Bugs und seinen Namen sowte den Namen des Heimathshafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten

Schriftzeichen führen. & 18.

Führt cin Shiff die Reichsflagge, ohne hierzu Bb den Vor- schriften der §8 2, 3 berechtigt zu sein, so wird der iffer mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu sech3 Monaten befiraft. Au kann auf Einziehung des Schiffs erfannt werden, ohne Unterschied, ob es dem Veurtheilten gehört oder nicht; der § 42 des Stiel CPaneds Ander ontfprechende Anwendung.

Führt ein Shiff den Vorschriften der §8 11, 12 zuwider die Reichéflagae, so wird der Schiffer mit Geldftrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Haft bestraft.

20. Wer die ihm nah § 14 obliegende Verpflichtung nicht erfüllt, wird mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Hak bestraft. _ Ver gemäß Abs. 1 verurtbeilt ist und seiner Verpflichtung nicht binnen ses Wochen nah dem Eintritte der Rechtskraft des Urthei enügt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Ge- fängniß bis zu zwei Monaten bestraft. Die glei? Strafe tritt ein, wenn im Falle einer weiteren Verurtheilung die Verpflichtung nicht ‘binnen der bezeichneten Frist erfüllt zit,

Befindet si der Vorschrift des § 11 Abs. 3 zuwider weder das

rtisikat ein beglau Auszug aus dem Zertifikat Bart tes iss ge d: ift Las Schiff nit detvis 2 F eiae,

Vorschriften der 88 132 bis 139 des Geseyes über die Angelgenheiten -

so wird der S&kiffer mit Geldstrafe bis zu einhundert und fünfzig

Mark oder mit Haft bestraft. E

Werden die von dem - Kaiser erlassenen Bestimmungen über die Verpflichtung der Kauffahrteishiffe, die Flagge vor Kriegsschiffen und Küstenbefestigungen oder bei dem Einlaufen in deutsche Häfen zu t an nicht beobachtet, so wird der Ser mit Geldstrafe bis zu einhun

und fünfzig Mark oder mit Hast ras

Strafles bleibt in den Fällen der §8 18 bis 22 derjenige, bezüglich dessen festgeftellt wird, daß die Handlung oder Unterlafsung ohne sein Verschulden erfolgt ift. L

Die in den §8 18, 19, 21 bezeihneten Ba find auch dann strafbar, wenn sie im Ausland oder auf offener See begangen

werden. - Das Gleiche gilt von Zuwiderhandlungen gegen die im § 22

‘vorgesehenen Bestimmungen, sofern die Zuwiderhandlung ‘auf einem

deutschen Kauffahrteisch erfotas E

Der Bundesrath bestimmt:

1) die Grenzen der Seefahrt im Sinne dieses Gesehes (F 1

2) den Umfang, in welhem die Ergebnisse der amtlihen Ver- messung in das Schiffsregifter einzutragen sind 7 Nr. 2),

3) die Einrichtung des Schiffszertifikats 10), des beglaubigten f aus dem ifffszertifikate 11) und der Flaggenzeugnifse 4) die Art, wie die Anbringung dec Namen am Schiffe aus-

zuführen ist 17). 8 26

Die Vorschriften dieses Geseßes finden auch Anwendung auf see- gehende Su und ole Seefahrzeuge, welche für Rehnung von auswärtigen Staaten oder deren Angehörigen im Inland erbaut nd. Machen solche Fahrzeuge von dem Nehte zur Führung der eihéflagge Gebrau, so unterliegen sie den für Kauffahrteischife geltenden Vorschriften.

Durch Kaiserlihe Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths kann bestimmt werden, daß die Vorschriften dieses Gesetzes auch auf Binnenschiffe, die ausschließlich auf ausländishen Gewässern ver- kehren, Anwendung finden. Die Schiffsregister für solche Siffe werden bei den durch den Reichskanzler bestimmten deutshen Konsulaten

geführt.

8 27. Unberührt bleiben die landesgeseßlihen Vorschristen, nah welchen die SQUIEIENNE von anderen Behörden als den Gerihten geführt werden.

8 28. i a

Unberührt bleiben die Vorschriften des § 7 des Gesetzes, bes» treffend die Rechtsverhältnisse der deutshen Schuggebiete (Reich 4 Gejeßbl. 1888 S. 75). 4 T)

i 29. :

Soweit in anderen Geseßen auf Vorschriften des Gesehes, be-

treffend die Nationalität der Kauffahrteishiffe und ihre Befugniß zur

Fübrung der Dundeefagge, vom 25. Oktober 1867 verwiesen ift,

treten die entsprehenden Vorschriften dieses Gesetzes an deren Stelle.

Die Vorschrift im § 74 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgeseß:8 (Reichs-Gesetbl. 1898 S. 371) t aufgehoben.

Dieses Gese tritt am 1. Januar 1900 in Kraft.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Nuhr sind am 15. d. M. gestelli 15 056, nicht recht- eitig geftellt leine Wagen. In Obersclesien sind am 15. d. M. gestellt 5503, niht reht-

zeitig gestellt keine Wagen.

Konkurse im Auslande. Galizien.

Konkurseröffnung über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Keiner in Wadowice mittels Bescheides des K. K. Kreisgerichts in Wadowice vom 10. März 1893. S. IV. 3/99. Provisorischer Konkursmasseverwalter : Advokat Dr. Boleslaus Mikieroicz in Wado- wice mit Substitution des Advokaten Dr. Isidor Daniel in Wado- wice. Waähltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkurs- mafseverwalters): 27. März 1899, Vormittags 10 Uhr. Die Forde- rungen sind bis zum 10. Mai 1899 bei dem genannten Gericht an- zumelden; in der Anmeldung is ein in Wadowice wohnhafter Zu- stellungsbevollmähtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt o zur Feststellung der Ansprüche): 21. Mai 1899, Vormittags

T.

Rumänien.

Handelsgeriht Bukarest:

1) Brocuta & Kubesch, Anmeldung der Forderungen bis 24. März/5. April cr., Schluß der Verifizierung am 20: April.

2) “H. Cärpineseanu, Anmeldung der Forderungen bis 22. TOaU/S: April cr., Schluß der Verifizierung am 7./19. April cr.

zh oriß G. Bufti, Armeldung der Forderungen bis 20. März/1. April c., SYluß der Verifizierung am 5./17. April c.

Handelsgeriht Nîmnic-Välcea:

Matec Marinescu in der Gemeinde Serbäzesci, An- meldung bis 6./18. März, Verifiziecung der Forderungen bis 20, März/1. April d. I.

Zwan Aver e gerynge n.

Beim Königlichen Amtsgericht T Berlin standen die nathbezeihneten Grundstüde zur Versteigerung: Wittstockerstraße 19, dem Zimmermeister Jgn. Sobiehowski gehörig; Fläche 7,14 a. gor das Meistgebot von 93 000 46 wurde der Kaufmann Herm.

noll, Huttenstraße 9, Grsteher. Auguststraße 50b., der Wwe. Minck, geb. ramm, u. Gen. gehörig. Fläche 8,17 a. Nüßungs- werth 14 700 A Mit dem Gebot von 212 (00 4 blieb der Oberleutnant von Buck in Spandau Meistbietender. Oudenarder straße 44, dem Maurermeister Grnst Wendt gehörig; Fläche 7,45 a, Für das Meistgebot von 123000 # wurde Frau Mathilde Krupke, Gber&walderstraße 21, Erfteherin. Petersbuürgerstraße 16, dem Maurermeister W. Lobenack gehörig; Fläche 8,9 a; Nuzzungs- werth 9800 A Mit dem Gebot von 175 000 A blieb Frau Ballabene in Groß - Lichterfelde Meistbietende. Kleine Pamburgerlüraße 24/25, de Linienstraße 161, dem

aufmann G. Rumpf gehörig; Flähe 5,56 a; Nu ungswerth 14640 Mit dem Gebot von 220500 4 blieb Rentier W. Burkhard, in Kolonie Grunewald Meistbietender. Aufgehoben wurden die Termine der Zwangsversteigerun der nachbe nannten Grundstücke: Stephanftraße 57, dem Rentier P. Wend- land gehörig; Brunnenstraße 6 und 7, dem Rittergutsbesiger M. von Ramin gehörig.

Beim Königlichen Amtsgeriht IL- Berlin, Hallesches Ufer 26, L, ftanden zur Versteigerung: Grundftück in Schönebers- Gbersftraße 80, dem Zimmermeister Georg Günther gehörig; Fläche 5,39 a. Für das Meistgebot von 36 090 A wurde der Kaus- mann Gustav Schönfeldt in Berlin : Grsteher. Grundstück zu

ankow, Wolankstraße 128, den Kaufleüten W. C. E. oersterling, G. Jacoby und der Frau E. D. Alhre@t gemi:

[äche 17,60 a; Nubungawerth 718 4 Für das Meistgebot von 28 001 wurde der Sattlermeister Richard H fas ôtter in Pankow, Sculzeftraße 15, Ersteher. Grundftück ¡u Deutsh-Wilmers- dorf, Prinzregentenftraße 58 und KRingbahnfstraße 7 bagen dem Maurermeister Winterfeld tharig: Flähe 13,93 a; Nuzungswerth 13 200 A Für das M gebot von 217 000 wurde der Bureauvorsteher R. Richter zu Deutsh-Wilmerdödorf

E (S@hluß in der Zweiten Beilage.)

Zweite Veilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 65.

Berlin, Donnerstag, den 16. März

1899.

É

Handel und Gewerbe. __(Séluß aus der Ersten Beilage.)

E A a olizet-Pr k und nie e e.

Doppel-Ztr. für: “Weiten 15,80 4; 14,80 „6 wai pra 13,90 M; 13,30 G *Futtergerste 13,10 #4; 12,80 « Hafer, gute Sorte, 15,20 4; 14,70 4 Mittel-Sorte 14,60 4; 14,00 4; geringe Sorte 13,99 #4; 13,30 NRichtstroh 3,82 4; 3,32 G Heu 7,10 4; 440 #4 ®*Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 4; 25,00 Á **Speisebohnen, weiße 59,00 4; 25,00 4

zotinfen 70,00 4; 30,00 {G Kartoffeln 6,00 46; 4,00 4

Rindfleis von der Keule 1 kg 1,60 ,4; 1,20 6 dito Baubfleisch

1 kg 1,20 4; 1,00 « Sweinefleish 1 kg 1,60 „4; 1,20 « albfleisch 1 kg 1,60 4; 1,00 A Hammelfleisch 1 kg 1,60 4 «4 Butter 1 kg 2,60 #4; 2,00 # Eier 60 Stüdck ; 2,40 A kg 2,20 4; 1,20 # Aale 1 kg ; 1,00 Zander 1 kg 2,60 #; 1,09 # Hechte 1 kg e Barsche 1 kg 1,80 4; 0,80 Stleie ; 1,20 e Vlete 1 kg 1,40 6; 0,80 Krebse rittelt bis Tonne 1 der Zentralftell den rm pro Tonne von der Zen elle der preußischen Lande- Dl Päfitiune für d En Es und umgerechnet vem olizei-Pr m en Doppelzentner. 2 Kleinbandelspreise.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Shladtviehmarkt vom 15. März. Zum Verkauf standen: 600 Rinder, 2630 Kälber, 728 Schafe, 9849 Schweine. ark t- preise nach ‘dén Ermittelungen der Preisf Eman: Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg lahtgewicht in Mark (vezw. für 1 d in Pfg.): Für Rinder: Ochsen: 1) vollfleishig, ausgemästet, höchsten Schlahtwerths, höchfiens 7 Jahre alt, bis —; * tunge fleischige, niht ausgemästete und ältere ausgemästete bis

-; 3) mäßig genährte junge und. gut genährte ältere bis ; 4) gering genährte jedes Alters bis —. Bullen: 1) voll- fzischige, höhften Schlaßtwerths bis —; 2) mäßig enährte iFngere und gut genährte ältere bis —; 3) gering genährte 45 +8 48. -— Färsen und Kühe: 1) s. vollfleisdhige, ausgemäftete Färsen bhöGsten Shlahtwerths bis —; b. vollfleischige, aus- gemäftete Kühe höchsten Schla@twerths, böcftens 7 Sabre alt, bis —; 2) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut ent- widZelte jüngere bis —; 3) mäßig genährte Färsen und Kühe 45 bis 48; 4) gering genährte Färsen und Kühe 42 bis 44. Kälber: 1j feinste Mastkälber (Vollmilhmaft) und beste Saugkälber 71 bis 73 ; 2) miîtlere Mastkälber und gute Saugkälber 65 bis 70; 3) geringe Saugkälber 60 bis 64; 4) ältere gering genährtc Kälber (Frefser) 40 bis 43. Schafe: 1) Mastlämmer und jüngere Mafthammel 56 bis 58; 2) ältere Masthammel 50 bis 54; 3) mäßig genährte

el und Schafe (Merzschafe) 44 bis 48; 4) Holsteiner Niederungs- chafe bis —, auch pro 100 Pfund Lebendgewiht bis M Schweine: an zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 mit 20 2/0 Tara-Abzug: 1) vollfleishige, kernige Schweine feinecer Nafsen und deren Kreuzungen, höchstens 14 Jahr -ali, a. 49 bis 59, þ. (Käfer) bis —; 2) fleisdige Schweine 47 bis 48; gering entwickelte 44 bis 46, Sauen 44 bis 45 4

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Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Sl. Ztg.“ : Nachdem {hon die Versendungen im Februar einen an- sehnlihen Umfang angenommen hatten, fodaß die Gesammtverladung dieses Monats die vorjährige troy der milden Witterung um rund 54 000 t = 5,4 %/% zu überj]hreiten vermochte, seßte sih die Steige- rung im März weiter fort. Vor allem ftellt die Aufnahme der Verschiffungen auf der Oder starke Anforderungen an die Gruben; zeitweise brahten auch einige vorübergehende Kältetage aus einzelnen Gegenden, namentlichZOefterreih-Ungarn, eine verstärkte Nachfrage, und endlih führte die Preisfteigerung für englishe und westfälishe Koble dem obershlesishen Revier aus den unbestrittenen Absatzgebieten eine beträhtlihe Reihe neuer Verbraucher zu. Unter-dem

vsammenwirken dieser Umstände bietet der Markt jeßt ein reht belebtes ild, während sonst gerade der März häufig mit einer gewissen As zu kämpfen batte. Die bereits gemeldete Crböhung der zum 1. April in Kraft tretenden Sommerpreise sür obershlesishe Koblen um 2 - für den Zentner bedarf daher, zumal auch fast alle Industrien mit starkem Kohlenbedarf sh in günstiger Lage befinden, keiner weiteren Er- lärung. Vom Koksgeschäft läßt sich nur früher Gefagtes wiederholen. Die- Produktion ift angespannt und der Absay bei dem arken Bedarf der Hochofenwerke flott. Scchwefelsaures mmoniak verharrt weiter in lebhafter Tendenz, während der Benzolmarkt nah wie vor gänzli daniederliegt.

Die beutige dreiundvierzigfste ordentliche Wi écalvsautinilung der Leipziger Kreditanstalt ftimmte allen Auffihtsrathsanträgen zu. Die Dividende von 109%/ iff vom 17. d. M. an zahlbar.

Jn der gestrigen Generalversammlung der Vereinigten Baußzner Papierfabriken fanden die vom Aufsichtsrath und dem Vorstand gemachten Vorschläge, laut welhen die Dividende für das Betriebéjahr 1898 mit 8 9/0 bemessen wurde, einstimmig Genehmigung.

Ip der gestrigen Generalversamrülung der Oberrheinischen Bank in Mannheim wurden die An der Direktion und des Aufsichtsraths einstimmig genehmigt; der Verwaltung wurde Ent- lastung ertheilt. Demnah gelangt nah reichlich bemessenen Rük- stellungen eine Dividende von 69/0 mit 60 für die Aktie zur Ver- theilung, die sofort (in Berlin bei der Deutschen Bank) zahlbar ift.

Die Einnahmen der Königlich württembergischen Staats-Eisenbahnen betrugen im Februar d. J. 3254 900 (4 308 698) A und vom 1. April 1898 bis Ende Februar 1899 43 866 800 (+ 2636 129) A

R Ei 15. März. (W. T. B.) Spiritus loko 50 bez. Breslau, 15. März. (W. T. B.) S@hluß-Kurse. Schlef. at lo L,-Pfdbr. Litt, A. 99,29, Breslauer Diskontobank 121 85, reslauer Wechslerbank 110,60, Schlesisher Bankverein 147,10, Breslauer Spritfabrik 175,50, Donnersmark 192,50, Katipwiger 214,75, Oberschles. Eis. 116,25, Caro Hegenscheidt Akt. 157,75, Oberschles. Koks 166,75, Oberschles. P.-Z. 182,00, AeMy Zement 184,50, Giesel Zem. 188,00, L.-JInd. Kramsta 155,00, Schlef. Zement 240,00, Ss E inkh.-A. 362,50, Laurahütte 225,75, Bresl. Oelfabr. 83,50, Koks-Obligat. 101,00 Nee, elektr. und Kleinbahn- gesellschaft 120,50, Cellulose Feldmühle Cosel 170,00. roduktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 1009/6 exkl. 50 M Verbrauchsabgaben yr. März 57,30 Br., do, 70 4 Verbrauhs- abgaben pr. März 37,80 Gd. STGPEHRTA 15. März. (W. T. B.) Zudlerber iht. Korn- uer 88 9/9 Rendement —,—. Nachprodukte exkl, 75 °/ Reudement 8,70—8,90. Schwach. Brotraffinade T 24—24,125. Brot- raffinade 11 23,75, Gem. Raffinade mit Faß 23,871 —24,2%5, Gem. Melis 1 mit Fab 23,374—23,50. Ruhig, stetig. Robzucker I. Produkt Transit f. a. B, Hamburg pr. März 9,874 Gd., 9,924 Br., pr. April 9,90 Gd, 9% Br, pr. Mai 9,974 bez, 10,00 Br., pr August 10,174 Gd., 10,224 Br., pr. Oktober-Dezember 9,424 Gd., 5 Br. Ruhig.

Frankfurt a. M., 15. März. (W. T. B.) Sgchluß-Kurse. Lond. Wechsel 20,41, Pariser do. 80,916, Wiener do. 169,35, 39% Reichs-A. 92,40, 3 9% Hessen v. 96 89,90, Italiener 95,10, 3 9% port. Anleibe 27,00, 5 °/o amort. Rum. 101,20, 4 °/o russishe Konf, 101,20, 4%/% Ruff. 1894 100,60, 4/0 Spanier 58,60, Konv. Türk. 23,30, Unif. Egypter —,—, 6% kons. Mexikaner 100,60, 5 9/9 Mexikaner 98,50, Reichsbank 156,10, Darmstädter 154,20, Diskontc-Komm. 201,70, Dresdner Bank 165,70, Mitteld. Kredit 118,90, Oeft.-ung. Bank 152,49, Oeft. Kreditakt. 230,80, Adler Fahrrad 254,40, p Elektrizit. 297,70, Schuckert 250,10, HöWster Lm 417,00, Bochumer Gußftabt 247,00, Westeregeln 218,80, urahütte 225,80, Gotthardbahn 142,80, Mittelmeerbahn 111,00, Privatdiskont 43. 5 %/o amort. innere Mexikaner 3. Serte 40,65,

Effekten-Sozietät. (Shluß.) Oesterr. Kredit-Aktien 231,00, Franz. —,—, Lomb. —,—, ar. Goldrente —,—, Gotthardbahn 142,90, Deutsche Bank 213,40, Disk.-Komm. 201,20, Dresdner Bank 165,30, Berl. Handel8ges. 167,00, Bochumer Gußft. 245,60, Dort- munder Union —,—, Gelsenkirhen —,—, ener —,—, Hibernia —,—, Laurabütte —,—, Portugiesen —,—, Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Zentr n 142,10, do. Nordoftbahn 100,00, do. Union 77,50, Jtalien. Móridionaux —,—, Schweizer Simplonbahn 88,00, 69/0 Mexikaner —,—, Italiener 95,10, 3 2% Reihs-Anleihe —,—, Sc@hudckert —,—, Northern 79,40, Édifon —,—, Allgemeine Elektrizitätsgeselshaft —,—, Helios —,—, Nationalbank —,—, 1860er Loose —,—, Spanier 58,60, Höthster Farbw. —,—, Türken- loose —,—, Adler Fahrrad —,—.

Köln, 15, März, (W. T. B,) Nüböl loko 53,09, per März 50,80.

Dresden, 15. März. (W. T. B.) 3% Säds. Rente 91,80, 349% do. Staat8an[. 99,90, Dresd. Stadtanl. v. 93 99,50, Dresd, Kreditanstalt 132,00, Dresdner Bank 165,00, do. Bankverein —,—, Leipziger do. -—,—, Sächsischer do. 135,75, Deutsche Straßenb. —,—, Dreéd. Straßenbahn 197,50, Sähs.-Böhm. Dampfschiffahrts - Ges, 280,00, Dresd. Bauges. 240,25.

Leip zig, 15. März. (W. T. B.) A - Kurse. 3 9/0 Sähhsishe Rente 91,50, 34 9% do. Anleihe 100,00, Zeißer Paraffin- und Solaröl-Fabrik 117,50, Mansfelder Kuxe 1063,00, Leipziger Kredit- anstalt-Aktien 200,25, Kredit- und Sparbank zu Leipzig 123,75, Leipziger Bank-Aktien 184,40, Leipziger Hypothekenbank 149,50, Sächsische Bank-Aktien 135,50, Sächfische Boden-Kredit-Anstalt 131,00, Leipziger Baumwollspinnerei-Aktien 169,25, Leipziger Kammgarn- Spinnerei-Aktien 168,09, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 168,75, Altenburger Aktien-Brauerei —,—, Zuckerraffinerie Halle-Aktien 121,00, Große Leipziger Straßenbahn 208,50, Leipziger Elektrifche Straßenbahn 143,00, Thüringishe Gas-Gesellshafts-Aktien 243,00, Deut)che Spitzen-Fabrik 232,00, Leipziger Elektrizitätswerke 121,25, Sähsishe Wollgarnfabrik vorm. Tittel u. Krüger 137,75.

Kammzug-Terminhandel. (Neue Ufance.) La Plata-, Auftral- u. Kap-Kammzüge. Per März 4,15 Æ, pr. April 4,15 4, pr. Mai 4,125 4, pr. Juni 4,10 &, pr. Juli 4,10 4, pr. August 4077 Æ#, pr. September 4,056 #Æ, pr. Oktober 4,05 A, pr. November 4,05 #4, pr. Dezember 4,05 #4, pr. Januar 4,05 , pr. Februar 4,05

Kammzug-Terminbandel. (Alte Usance.) La Plata. Grund- muster B. pr. März 4,20—4,175 5, pr. April —,— &, pr. Mai —;— %, pr. Juni —,— i, pr. Juli —,— M, pr. August —,— s, pr. September —,— #6, pr. Oktober —,— -#&, þpr. November —,— 4, pr. Dezember —,— &, pr. Januar —,— , pr. Februar —,— Unisatz: 35 000 kg. Tendenz: Ruhig.

Bremen, 15. März. (W. T. Ea Börjen-Scchlußberi{t. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petro- leum-Börse.) Loko 6,85 Br. Schmalz. Luftloser. Wilcox in Tubs 284 A, Armour shield in Tubs 287 S, andere Marken in Doppel- Eimern 283—294 „4. Speck. Fest. Short clear middl. loko 262 . Reis stetig. Kaffee ruhig. Baumwolle ruhig. Upland middl. loko 324 S. Tabadck. 640 Seronen Carmen, 1500 Packen St. Felix.

Kurse des Effekten-Makler-Vereins. 59% Norddeutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei-Akt. —, 59/0 Norddeutsche Llovd-Aktien 1145 Gd., Bremer Wollkämmerei 357 Gd.

Hamburg, 15. März. (W. T. B.) Schluß - Kurse. mb, Kommerzb. 122,00, Bras. Bk. f. D. 171,50, Lübeck-Büchen 174,50, A.-C. Guano-W. 99,00, Privatdiskont 4È. Hamb. Packetf. 118,00, Nordd. Lloyd 114,50, Truft Dynam. 180,10, 3 9/6 Hamb. Staats-Anl. 80,60, 34 9/6 do. Staatsr. 103,00, Vereinsb. 166,60, Hamb. Wechs[ker- bank 122,50. Gold in Barren pr. Kgr. 2788 Br., 2784 Gd., Silber in Barren pr. Kgr. 81,25 Br., 80,75 Gd. Wechselnotierungen : London lang 3 Monat 20,284 Br., 20,244 Gd., 20,27 bez., London kurz 20,42 Br., 20,388 Gd., 20,41 bez., London Sicht 20,434 Br., 20,397 Gd., 20,42 bez., Amsterdam 3 Monat 167,25 Br., 166,65 Gd., 167,15 bez., Oeft. u. Ung. Bkpl. 3 Monat 167,40 Br., 166,90 Gd., 167,30 bez., Paris Sicht 81,10 Br., 80,80 Gd., 80,98 bez., St. Petersburg 3 Monat 213,20 Br., 212,60 Gd., 213,00 bez, New York Sicht 4,214 Br., 4,18} Gd., 4,20} bez., New York 60 Tage Si@t 4,164 Br., 4,133 Gd., 4,16 bez.

Getreidemarkt. Weizen loko till, holfieinischer [oko 155—159. Roggen fill, mecklenburgisher loko neuer 143 —148, cussischer loko rubig, 114. Mais 102. Hafer fill. Gerfte ruhig. Nüböl ruhig, loko 47. Spiritus abgeshwäht, pr. März 205, pr. März- April 204, pr. April-Mai 20, pr. Mai-Juni 20. Kaffee Be ¿mas 500 Sadck. Petroleum schwach, Standard white

o 6,80.

Kaffee. acie he Qi Good average Santos pr. Märi 294 Gd., pr. Mai 293 Gd., pr. Sept. 30 Gd., pr. Dez. 314 Gd. Zudckermarkt. (Schlußberiht.) Rüben-Robzucker I. Produkt Basis 88 9% Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. März 9,924, pr. April 9,924, pr. Mai 10,00, pr. August 10,222, pr. Oktober 9,524, pr. Dezember 9,50. Stetig.

Wien, 15. März. (W. T. B.) (Schluß - Kurse.) Oefterr. 41/5°%/9 Papierr. 101,10, do. Silberr. 100,80, Oefterr. Goldrente 120,00, Oesterreihische Kronenrente 101,00, Ungarishe Goldrente 119,60, do. Kron.-A. 97,80, Oefterr. 60er Loose 140,00, Länderbank 242,75, Oesterr. Kredit 368,75, Unionbank 328,75, Ungar. Kreditb. 398,00, Wiener Bankverein 278,00, Böhmische Nordbahn 248,50, Bul chtichrader 647,00, Elbetbalbahn 256,50, Ferd. Nordbahn 3450, Oefterr. Staatsbahn 361,50, Lemb.-Czern. 292,50, Lombarden 65,50, Nordwestbahn 245,75, Pardubißer 207,50, Alp.-Montan 241,30, Amsterdam 99,40, Deutsche Pläße 59,01, Londoner Wesel 120,50, RS er Wechsel 47,80, Napoleons 9,554, Marknoten 59,01, Russische

anknoten 1,274, Bulgar. (1892) 112,00, Brüxer 369,00, Tramway 548,00, 44 9% Bosnische Landes-Anleihe —,—.

Ausweis der öôsterr.-ungar. Staatsbahn (öfterreichisches

ah vom 1.—10. März 640 844 Fl., Mindereinnahme gegen den ent\prehenden Zeitraum des vorigen Jahres 16 295 Fl. Weizen pr. Frühjahr 9,70 Gd., 9,71 Br., pr. Mai-Juni —,— Gd., —,— Br. Roggen pr. Frühjahr 8,06 Gd., 8,08 Br,, pr. Mai-Juni —,—. Mais pr. Mai-Juni 4,83 Gd., 4,84 Br. Hafer pr. tübiadr 6,00 Gd., 6,01 Br.

16. März, Vormittags 10 Uhr 50 Minuten. (W. T. B.) Fest. Ungarishe Kredit-Aktien 398,00, Oesterr. Kredit-Akti 368,75, Franzosen 362,60, Lombarden 65,50, Elbethalbahn 257,25, Oesterrei ische Papierrente 101,10, 4% ung. Goldrente 119,55, Oeft. Kronen-Anleibe —,—, Ungar. Kronen- Anleihe 97,80, Marknoten

Getreidemarkt.

59,024, Bankverein 278,00, Länderbank 242,25, Buschtiehrader Tätt. B. Aktien 648,00, Türkische Loose 63,90, Brüxer —,—, Wiener Tramway 549,00, Alpine Montan 240,50, Bulgarische Anleihe —,—.

Budapest, 15. März. (W. T. B.) Getreidemark t. Weizen loko matt, pr. März; 10,45 Gd., 10,47 Br., pr. April 9,80 Gd., 9,81 Br., pr. Mai 9,51 Gd., 9,52 Br., pr. Oktober 8,63 Gd., 8,64 Br. Roggen pr. März 7,95 Gd., 7,97 Br. Ha vr. März 5,73 Gd., 5,75 Br. Mais pr. Mai 4,56 Gd., 4,57 Br. Koblraps pr. August 12,00 Gd., 12,10 Br.

London, 15. März. (W. T. B.) d D Englische 22 9% Kons. 1108, 39/ Reichs-Anl. 924, Preuß. 34 9/9 Konf. —, 5 2/3 Arg. Gold-Anl. 932, 4X 9% äuß. Arg. 754. 69/0 fund. Arg. A. 944, Brafil. 89er Anl. 63, 5 %/ Chinesen 101F, A Egypt. 104," 4 9% unif. do. 108, 3} 9% Rupees 67}, Ital. 5 9/0 Rente 943, 69% konf. Mex. 10224, Neue 93 er Mex. 1001, 4% 89er Ruff. 2. S. 1024, 49% Spanier 58#, Konvert. Türk. 234, 4{°/ Trib.-Anl. 111, Ottomanb. 122, Anaconda 94, De Beers neue 28}, Incandescent (neue) 100, Rio Tinto neue 3918/16, Plaßdiskont 23, Silber 27#, Neue Chinesen 854. Northern Common Shares —.

Getreidemarkt. (Schluß.) Markt träge, Weizen {—# sh. E Mais matt, Stadtmehl 23—29 \{h. Schwimmender Mais matter.

Wollauktion. Preise fest, feine Merinos sehr fest, feine Kreuzzuhten 5—7F 9/6 über vorige Auktionspreise.

96% Savazuder loko 113 fes, Rüben-Rohzudcker loko 9 h. 9x d. fest. Cbile-Kupfer 68k, pr. 3 Monat 68F.

16. März. E T. B.) Der „Times“ wird aus Buenos Aires gemeldet: Die argentinishe Regierung hat ihren militärischen Kommisfjiar in Deutschland beauftragt, mit der Firma Krupp“ein Abkommen dahin gehend zu s{chließen, daß an Stelle der früher be- stellten Kanonen und sonstigen Rüstungen 500 km Feldbahn- geleise, die für Patagonien bestimmt sind, geliefert werden.

Liverpool, 15. März. (W. T. B.) Baumwolie. Umsay 12 000 B., davon für Spekulation und Gxrport 1000 B. Stetig. Middl. amerikan. Lieferungen: Stetig. März-April 322/64 Käufer- preis, April-Mai 322/e4— 32/64 Verkäuferpreis, Mai-Juni 32/64— 323/64 Käuferpreis, Juni-Juli 328/64 do., Juli-Auguft 32/64—3B/6« Werth, Auguft-September 328/6« Käuferpreis, Septbr.-Oktober 32/e« —38/e4 do., Oktober-November 32/e4 Wertb, November-Dejember 321/54—32/64 Käuferpreis, Dezember-Januar 321/64—32/64 d. do.

Glasgow, 15. März. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 53 h. 6 d. Stetig. (Schluß.) Mixed E E 53 h. 84 d.,, Warrants Middlesborough L1T

Paris, 15. März. (W. T. B.) Die heutige B örfe war sehr fest bei erneuerter Kauflust auf allen Gebieten. Spanier waren weiter steigend, ebenso Rio Tinto-Aktien und Kupferwerthe überhaupt, für welche fh ein Deckungsbedürfniß zeigte. Portugiesen waren ebenfalls fest; Mexikaner lebhaft; Banken gefragt, auch Minen-Aktien waren feft.

(Schluß-Kurse.) s °/o Französische Rente 103,17, 5 9/9 Fialienis@e Rente 95,70, 3 9% Portugiesishe Rente 27,10, Portugiesische Taback- Oblig. —,—, 49/0 Rufsen 89 102,409, 49/0 Russen 94 —,—, 34 °/o Russ. A. 100,20, 3 9/0 Ruffen 96 94,60, 40/0 span. äußere Anl. 59,60, Konv. Türken 23,25, ürken-Loose 124,20, Meridionalb. —,—, Oesterr. Staatsb. —,—, Banque de France 4110, B. de Paris 1016,00, B. Ottomane 573,00, Créd. Lyonn. 901,00, Debeers 718,00, Rio- Tinto - A. 1009,00, Suezkanal-A. 3700, Privatdiskont 2}, Wehf. Amst. k. 205,75, Wf. a. dts{ch. Pl. 1222/16, Wchs. a. Italien 7È, Wf. London k. 25,204, Chèg. a. London 25,223, do. Madr. k. 387,50, do. Wien k. 207,12, Huanchaca 55,50.

Getreidemarkt. (Schluß.) Weizen behauptet, pr. März 20,45, pr. April 20,65, pr. Mai-Juni 20,95, pr. Mai-August 20,80. Roggen ruhig, pr. März 13,85, pr. Mai-August 13,75. Mehl behauptet, pr. März 42,85, pr. April 43,30, pr. Mai - Juni 43,65, pr. Mai-August 43,55. Rüböl matt, pr. März 49è, pr. April 493, pr. Mai-August 504, pr. Septbr.-Dezbr. 514. Spiritus rubig, pr. März 444, pr. April 445, pr. Mai-Auguft 43, pr. September-Dezember 39}. i

Nobzucker. (Schluß.) Ruhig. 88 2/0 loko 293 à 30}. Weißer Zucker fest, Nr. 3, pr. 100 kg, pr. Märi 30, pr. April 30, pr. Mai-August 313, pr. Oktober-Januar 29.

St. Petersburg, 15. März. S T. B.) Wesel a. Lond. 93,90, do. Amsterdam —,—, do. Berlin 45,823, Checks auf Berlin 46,30, Wechsel auf Paris 37,20, 49/6 Staatsrente v. 1894 1008, 4 9/0 konf. Eisenb.-Anl. v. 1880 151, do. do. v. E fdr 150, 34/6 Gold-Anl. v. 1894 148, 838/10 ?/% Bodenkredit-Pfandbriefe 99ck, Azow Don Kommerzbank 622, St. eere Diskontobank 785, St. Petersb. intern. Handelsbank 1. Emission 586, Rufs. Bank für Len Handel 443, Warschauer Kommerzbank 480, Privat- istont —.

Mailand, 15. März. (W. T. B.) Italien. 5°/o Rente 102,78, Mittelmeerbabn 609,00, Méridionaux 781,00, Wechsel auf Paris 108,00, Wechsel auf Berlin 133,40, Banca d’Italia 1080.

Madrid, 15. März. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 27,22.

Lissabon, 15. März. (W. T. B.) Goldagio 452,

Amsfterdam, 15. März. (W. T. B.) S@luß-Kurse. 4% Rufsen v. 1894 —, 3 9%/% holl. Anl. 96}, 5 9% garant. Mex. Eisenb.- Anl. 382, 5 9% garant. Transvaal-Eisenb.-Obl. —,—, 6 °/9 Transvaal —,—, Marknoten 59,40, Ruf}. Zollkupons 192. :

Getreidemarkt. Weizen auf Termine geschäftslos, do. März —,—, pr. Mai —,—, Roggen loko ruhig, do. auf Termine wenig verändert, do. pr. März 141, pr. Mai 135, pr. Oktober 122. Nüböl loko 244, pr. Mai 23, pr. Herbst 233.

Java-Kaffee good ordinary 27. Bancazinn 64}.

Brüfsel, 15. März. (W. T. B.) (Schluß-Kurse.) Exterieurs 583. FItaliener 95,10. Türken Litt. C. 27,20. Türken Litt. D. 23,25. Warschau-Wiener —,—. Lux. Prince Henry —,—.

Antwerpen, 15. März. (W. T. B) Petroleum. (Se) Raffiniertes Type weiß loko 18} bez. u. Br., pr.

ärz 184 Br., pr. Avril 183 Br., pr. Mai 19 Br. Ruhig. Schmalz pr. März 683.

_ New York, 15. März. (W. T. B.) Die Börse eröffnete fest und lebhaft, später trat eine Reaktion ein; die Haltung wurde unregelmäßig und verblieb so bis zum Schlusse. Der Umsay in Aktien betrug 540 000 Stü.

__ Der Preis von Weizen {wähte sich anfangs auf Angaben über günstigeren Stand der Ernte und Verkäufe des Auslands ab, erholte fh dann vorübergehend auf Berichte von einer Kältestrômung und gab \chließlich infolge von ' Liguidation abermals nah. ais konnte sich nah niedrigerer Eröffnung auf Berichte über außer- ordentlihe Nässe und reihlihe Käufe der Exporteure gut behaupten. _ (S@hluß-Kurse.) Geld für Regierungsbonds: Prozentsay 3, do. für andere Sicherheiten 5, Wechsel ai London (60 Tage) 4,834, Cable Transfers 4,86, Wechsel auf Paris (60 Tage) 95,21, do. auf Berlin (60 Tage) 94/16, Atchison Topeka u. Santa Fs Aktien 203, do. do. Preferred 593, Canadian Pacific Aktien 85, entral Pacific Aktien 48}, Chicago Milwaukee und St. Paul Aktien 1263, Denver u. Rio Grande Preferred 72, Sllinois Zentral Aktien 1143, Lake Shore Shares 200, Louis- ville u. Nashville Aktien 633, New York Zentralbahn Lan Northern Pacific Preferred (neue Emiss.) 773, Northern Pacific 3 °/% Bonds 68, Common Shares 493, Norfolk and Western Preferred (Interims- Anleibescheine) 63, Union Pacific Aktien (neue Gmisfion) 438,