1899 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin 14. März. Pauly, Lt. im Inf. Regt. Nr. 147, mit sion, Graf v. Plettenberg, Lt. im W-ftfäl. Jäger - Bat. Nr. 7, behufs Uebertritts in Königl. bayer. Militärdienfte, der Abschièd be-

willigt.

N Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Fähnriche x. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 10. März. Shwert- \chlager, Major und Komp. Cbef im 22. Inf. Regt., Hausen, Major und Kowy. Chef im 17. Inf. Regt. Orff, beide im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Frhr v. Gutten- berg, Major beim Stabe des 5. Feld-Art. Regts., in diesem Regt., zu Bats. 2c. Kommandeuren, Freudenberg, Rittm. à la suite

5. Chev. Regts. Erzherzog Albrecht: von Oesterreich, kommandiert zur Dienstleistung dortselbst, in diesem Regt., Hörft, Oberlt. vom 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, im 17. Inf. Regt. Orff, Schultheiß, Oberlt, vom 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, im 22. Inf. Regt., Merkel, Oberlt. im 5. Feld-Art. Regt., diese unter Beförde- rung zu Hauptleuten, zu Komp. 2c. Chefs, ernannt. Bau- müller, Hauptm. und Battr. Chef im 5. Feld-Art. Regt., zum Stabe dieses Regts., König, Rittm. des 1. Ulan. Reats. Kaiser Wilbelm I1., König von Preußen, Frhr. v. Weinbach, Rittm. des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Frbr. v. Crailsheim, Rittm. des 4. Chev. Regts. König, Frhr. v. Münster, Rittm. des 5. Chev. Regts. Erzherzoa Albrecht von Oesterrei, Schwabl, Hauptm. des 2. Feld-Art. Regts. Horn, in das Verbältniß à la guite ibrer Truppentheile unter Kommandierung zur Dienstleistung dortselbst, Wegmeier, Oberlt. des 17. Inf. Regts. Orff, zum 7. Inf. Regt. inz Leopold, verseßt. Koch, Lt. vom 1. Pion. Bat., Hühnlein, Lt. vom 2. Pion. Bat., zum Eisenbadn-Bat., Bauer, Fähnr. des 21. E ¿zum 14. Inf. Regiment Hartmann, versezt. Lifsignolo, Oberleutnant, Graf v. Tattenbach, Lt., beide à la suite des 1. Schweren Reiter-Regts. Prinz Karl von Bayern, unter Rückver- sezung in den etatsmäß. Stand dieses Regts., vom Kommando zur Dienstleistung im 2. Chev. Regt. Taxis enthoben. wv. Nagel zu Aichberg, Oberstlt. und Kommandeur des 14. Inf. Regts. Hart- mann, Ratzinger, Oberstlt. und Bats. Kommandeur im 1. Fuß-Art. Regt. vakant Bothmer, Straßner, Oberstlt. à la suite desselben Regts. und Direktor der Art. Werkstätten, zu Obersten ; die Haupt- [eute R: Friedl, Traindepot - Offizier bei der Insp. der Fuß-Art., Bernhuber, Komp. Cbef im 9. Inf. Neat. Wrede, Frhr. v. Reitzenstein, à’la suite des 1. Schweren Reiter-Regts. Prinz Karl von Bayern, persönlicher Adjutant Seiner Königlihen Hobeit des Buen Alfons von Bayern, Habersack, Battr. Cbef im 3. Feld-Art.

egt. Königin-Mutter, Klein feller, Battr. Chef im 4. Feld-Art. Regt. König, Sch oh des Kriegs-Ministeriums, à la suits des Ge- neralstabes, ohne Patent, Frhr. v. Speidel von der Zentralstelle des Generalstabes, ohne Patent, sämmtlich, mit Ausnahme des 2. Friedl, Shoch und Frhrn. v. Speidel, zu überzähl. Ma- joren; die Oberlts: v. Lüneshloß im Inf. Leib - Regt., Stein- bauer im 1. Inf. Regt. König, Dobmayr im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Lotber im 5. Inf. Regt. Großberzog Ernst Ludwig von Hessen, Hagen im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, A Mann im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, iheler im 18. Inf. Negt. Prinz Ludwig Ferdinand, Adjutant beim Bezirkskommando Landau, Meyer im 19. Inf. Regt. König Humbert von Jtalien, Policzka im 1. Jäger-Bat., Leuze im 1. Schweren Reiter-Regt. Prinz Karl von Bayern, Frhr. v. Soden, à la suite des 1. Shweren Reiter-Regts. Prinz Karl von Bayern, persönlicher Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Karl von Bayern, Frhr. v. Crailsheim, à la suite des 2. Ulan. Regts. König, Adjutant der 3. Kav. Brig., Frhr. Harsdorf v. Endern- dorf, v. Nanke im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Deo, v. Feilißsch, à la suite des 3. Chev. Regts. Herzog Karl heodor, perfôalicher. Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Bayern, Frhr. Frevshlag v. Freyenstein im 1. Feld-A1t. Negt. Prinz-Regent Luitpold, Müller im 3. Feld-Art. Regt. Königin-Mutter, kommandirt als Lebrer an der Art. und Ingen. Schule, zu überzähl. Hauptleuten (Rittmeistern); die Lts. : Drinz Karl von Bayern Königliche Hobeit, à la suite des 2. Inf. Regts.Kronprinz, Blümlein im1. Fuß-Art. Regt. vakant Bothmer, zu Oberlts., Frhr. v. Malsen im Inf. Leib-Regt., Frhr. von Ruffin im 1. Inf. Regt. König, Maier, Seidensticker im 2. Inf. Reat. Kronprinz, v. Hößlin, Frhr. Lochner v. Hütten- bah, leßterer Adjutant beim Bezirkskommando Mindelheim, im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Passavant im 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, Haa ck im 7. Inf. Regt. men Leopold, Graf Fugger v. Glött, Waltber im 8. Inf. egt. Pranckh, Schufter, Vogel, erfterer kommandiert zur Kriegs Akademie, im 11. Inf. Regt. von der Tann, Ade im 20. Inf. Regt, Abel, Hofstetter im 23. Inf. Regt., Bresselau v. Bressens- dorf im 1. Shweren Reiter-Regt. Prixz Karl von Bayern, Ritter v. Poschinger im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilbelm I[., König von wér kommandiert zur Equitatiozë-Anftalt, Cnopf im 3. Chev. egt. Herzog Karl Theodor, kommandiert zur Equitations- Anstalt, rinz Franz von Bayern Königliche Hoheit im 1. Feld-Art. Regt. Bea Luitpold, Peringer im 3. Feld-Art. Regt. Königin- Mutter, kommandiert zur Kriegs - Akademie, Schneider, tom- mandiert zur Equitations - Anstalt, Wagner, kommandiert zur Kriegé-Akademie, beide im 1. Feld-Art. Reat. König, Heßert im 5. Feld-Art. Negt., zu überzäbligen Oberlts. ; die Fähnriche: gee v. Hirschberg, Endres, \Frbr. v. Perfall, Frhr. von amezan im Inf. Leib-Regt.,, Kriebel, v. Kramer, Dill- mann, Auers, Waagen im 1. Inf. Regt. König, Kalbfus, Nepf, Neuf: im 4. Inf. Regt. König Wilbelm von Württemberg, Steppes,? Neureutber, Wanka im 5. Inf. Regt. Großberiog Ernst Ludwig von Hessen, Hufenbäuser, Janner im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Mayr, Högler im 7. Sus. Regt. Prinz Lecpold, Junker, Dröôber, Peter, Falken- haus, Pfannenstiel im 8. Inf. Regt. Pranckh, Horadam, Müller, Frhr. v. Zobel zu Giebelstadt im 9. Jrf. Regt. Wrede, Pellet, Damm, Eberle im 11. Inf. Regt. von der Tann, zu Lts, befördert. Die Fähnrite: Sperr, Ritter von Xylander, Eder im 12. Inf. Reat. Prinz Arnulf, Füchtbauer, Distel, Braun is 14. Jnf. Regt. Hartmann, v. Hößlin, „Rubner im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Hasfel- mayr, Hartlmaier, Knörzer, Gaul, Daser, Lochner im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, Edler v. Kies - Iling auf Kieslingstein, Kempf, Fanshub, Eckert, Fuchs, Döllinger, Rumbucher im 17. Jnf. Regt. Orff, Ritter, Arneth, Störk, Scheurer im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Wiedmann, Hamm im 20. Inf. Met, GSürilèr, Klee: Büvel im N. Inf. Reat, Ketterl, Herbst, Haase im 22. Inf. Regt., Schenk, Gölkel im 23. Inf. Regt., Sorg im 2. Jäger-Bat, Frhr. v. Wolfskeel, v. Kühlmann im 1. Schweren Reiter-Negt. Prinz Karl von Bayern, Ritter v. Poschinger im 2. Schweren Reiter-Regt. vakant Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich, Frhr. v. Thüngen im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilbelm Il., König von Preußen, Frhr. v on Lilgenau im 2. Ulan. Regt. König, Pöller im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Laur, Schöninger, Frhr. von Hadcke im 2. Cbev. Regr. Taxis, Merz im 4. Chev. Regt. König, Kremniß im 5. Chev. Regt. Erzéerzog Albreht von Oesterreich, RNRiederer im 1. Feldart. Regt. Prinz-Regent Luiivold, dieser überzähl, Geys, Wisbeck im 2. Feldart. Regt. Horn, Land- mann, Wolf, Angstwurm im 3. Feldart. Regt. Königin-Mutter, Hoffmänn im 5. Feldart. Regt., dieser überzäblig, Gndres, Rau, Mannért im 1. Fußart. Regt. vakant Botbmer, Diehl, Leyh, Magin im 2. Fußart. Regt, Adam, Retter vom Eisenbahn - Bat, Bergbofer, Mattis, Kohler, Luz,

Glöbßle, im 1. Pion. Bat., Röhrl vom Eisenbahn-Bat., SGrömbgend, 2 Pion. Bat., Hauselt, Hermann im 1. Train-Bat., Mentrop, Widmann, Brethauer im 2. Train- Bat., zu Lis.; Die Fahnenjunker, Uuteroffiziere 2c.: Hart- mann, Fraundorfer, Ritter v. Xylander, Vierengel, Sporer im 8. Juaf. Regt. Pranckh mit einem Patent vom 8. Februar l. I, Kuprion im 2. Pion. Bat.,, Thür- wanger im 17. Inf. Regt. Orff, Michaeli im 1. Jäger- Bat., v. Hößlin im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Würth im 8. Inf. Regt. Pranckb, Scbneider im 2. Feld-Art. Regt. Horn, Koller im 17. Inf. Regt. Orff, Bayer im 2. Pion. Bat., Fuchs im 2. Feld-Art. Regt. Horn, Baumann im 11. Inf. Regt. von der Tann, Wolffhügel im. 5. Chev. Regt. Erzherzog Albreht von Oesterrei, Ritter v. Gietl im 4. Chev. Regt. König, zu Fähnrichen, befördert. v. Sihlern, Major beim Stabe des 1. Fußart. Regts. vakant Bothmer; den Hauptleuten und Komp. Chefs: v. Reck im Inf. Leib - Regt.,, Frhr. "von Hohbenhausen im 1. Inf. Regt. König, Kleinhenz im 8. Inf. Regt. Pranckb, Herrmann im 12. Inf. Regt. Prinz Arrulf, Engelbreit im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, Vischer im 20. Inf. Regt., Paur im 23. Inf. Regt., Sand, Ritter und Edler v. Pashwiy, Oberlts. im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, ein Patent ihres Dienstgrades verlieben.

aptiftella, Mojor ¿. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks

mberg, Tambosi, Major a. D., als Oberstlts.,, Graf von Bullion, Hauptm. z. D. und Bezirks-Offizier beim Bezirks. Kom- mando Regensburg, Patin, Hauptm. z. D. und Bezirks-Offizier beim Bezirks- Kommando Weiden, als Majore, Weber, Oberlt. ¿. D. und Aufsichts-Offizier bei den militäris&en Strafanstalten auf Oberhaus, als Hauptm., charakterisiert.

Im Beurlaubtenstande. - 10, März. Die Hauptleute (NRitt- meister): Hutschenreutbher von der Res. des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus von Rußland, Graf v. Leyden, Graf v. Arco auf Valley, Frhr. v. Vequel-Westernach von der Ref. des 3. Chev. Reats. Herzog Karl Theodor, Frhr. v. Thüngen von der Res. des 6. Cbev. Regts. Prinz Albreht von Preußen, Knauer (Landébut), Fischer (Ludwigéhafen), Schäffer (Landau), Schmitt (Zweibrücken) von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Pöhlmann (Zweibrüdcken) von der Landw. Kav. 1. Aufgebots, zu Majoren befördert. : :

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 10. März. Frhr. v. Gienanth, v.Reblingen u. Haltenberg, Majore a. D., in die Kategorie der mit Pension zur Disp. stehenden Offiziere verseßt.

Im Sanitäts-Korps. 9. März. Dr. Wörßz (Augsburg), Oberarzt in der Res, zum Stabsarzt, Dr. Lehleuthner (Rosen- heim), Baver (Weilheim), Dr. Ritter v. Poschinger, Dr. Frick- binger, Fleis{mann, Dr. Trautmann, Dr. Kochmann, Dr. Strebelt (1 München), Dr. Pinner (Il München), Dr. Heel (Landésbut), Dr. Wander (Vilshofen), Stadler, Dr. Schenk, Dr. Zetl (Augsburg), Brunner (Dillingen), Dr. Kerschensteiner, Dr. Wocher (Ingolstadt), Fröh- lich, Dr. Pittinger (Regenéburg), Dr. Hubrih, Dr. Thorel, Dr. Steinhardt (Nürnberg), Adam (Kitzingen), Dr. Warda, Dr. Jebens (Bamberg), Dr. Schaumann (Kissingen), Dr. Paradies, Dr. Wintermantel, Dr. Blachian, Dr. Borst (Würzburg), Dr. Große. Leege. Dr. Hashe, Simon, Dr. Simon, Dr. Mursinna, Dr. Quellmalz, Dr. Meder, Dr. Baumeister, Dr. Scchlagermann (Aschaffenbura), Dr Wenzel, Dr. Viek, Dr. Sauer, Dr. Bayer, Dr. Alsen, Dr. Hartmann, Dr Schloß, Dr. Schwarz, Dr. Bosch, Dr. Kobnstamm, Dr. Schanz, Dr. Rosenblatt, Dr. Aust, Dr. Heubach, Dr. Horn (Hof), Dr. Weftermayer (Bayreutb), Mann (Kaiserslautera), Shmidt, Berlet, Dr. Blum (Ludwigs- hafen), Dr. Breuer, Dr. Hasenmayer, Heß, Dr. Moser, Dr. Deuchler, Dr. Kramer (Landau), Dr. Kiefer (Zweibrüdck?n), Assist. Aerzte in der Res., Dr. Ziller (Wasserburg), Dr. Jooß, Dr. Palm(lMünchen), Dr.Freymadl(Landshut), Dr. Hübner (Palau), Dr. Hegler (Mindelheim), Dr. Erlanger, Dr. Weigel (Nürnberg), Dr. Bu olz, Dr. Sorger (Bamberg), Dr. Kremfser, Dr. Han- sing, Dr.Nibbert, Dr.Schlothane (Aschaffenburg), Dr. Schmidt (Bayreutb). Dr. Siebert (Kaiserslautern), Dr. Blaß, Dr. Guth (Ludwigéhbafena), Dr. Nauß (Landau), Dr. Shöndorf, Dr. Seibel (Zweibrücken), Assist. Aerzte in der Landw. 1. Aufgebots, zu Ober- ärzten, Dr. Gemünd (Wöürzkurg), Dr. Noell, Kasztan (I München), Dr. Nicolaier (Würzburg), Unterärzte in der Ref., zu Assist. Aerzten, befördert.

Beamte der Militär-Verwaltung.

9. März. Seißy (Augsburg), Scharrer (Paffau), Dr. Syrée (Nürnberg), Geyer (1 München), Holzwartb (Aschaffenburg), Auer, Kellein (Nürnberg), Prosinger, Dr. Pflaum (1 München), Unter-Apoibeker ina der Ref, zu Ober-Apothekern befördert.

XTL. (Königlich Sächsisches) Armec:Korps.

Offiziere, Fähnriche x. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 13. März. Klemm, Feuzrwerks-Oberlt. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 12, zum Feuerwerks- Hauptm , Klinger, Zeuglt. vom Filtal-Art. Depot auf Festung èönigftein, zum Zzug-Oberlt., befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Häßle,

zug Hauptm. vor Art. Depot, mit Pension und der Erlaubniß zum Forttrazen der bisherigen Uniform mit den vorgeshriebenen Abzeichen der Abichied bewilligt. Beamte der Militär-Verwaltung. D

Durch Verfügung des Krieg8-Ministeriums. 7. März. Kretschmar, Za3ahlmstr. vom 3. Bat. 7. Inf. Regts. P:inz Georg Nr. 106, auf seinen Antrag unterm 1. Juli 1839 mit Pension in den Ruhestand verseßt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere x. Ernennungen, Beförderungen und Ver- seßungen. Berlin, Shloß, 13. März. Rottok, Korv. Kavitän ¿ D., vonter Belaffung in der Stellung als Lehrer an der Deck- offizierschule, bebufs Verrendung als Stellvertreter des beurlaubten Vorstandes des Chronometer-Observatoriums zu Kiel, zur Dienst- leifiung beim Reichs-Marineamt kommandiert. Wenzel, Lt. vom 2. See-Bat., zum 1. See-Bat. versezt. Schulz, Maschinen-Uniec- Ingen., zum Maschinen-Inger., Krawinkel, Obermaschinisk, zum überzähl. Maschinen-Unter-Jng., Hoffshmidt, Hildebrand, Vize- Steuerleute der Res. im Ludw. Bezirk Hamburg, zu Lts. zur See der Ref. des See- ODffizierkorvs, Böhringer, Maschinenbau-Ing. Aspir. der Res. im Landw. Bezirk Stuttgart, zum Maschinenbau-Unter- Ingen. der Res, Heeckt, Kleeschulté, Vize-Feldw. der Res. im Landw. Bezirk Kiel bezw. Soeft, zu Lts. der N-f. der Marinz-Jaf., befördert. |

Berlin, Schloß, i4. März. Koester, Adæiral, Chef der Marine-Station der Ostsee, unter Belaffung in dieser Stellung, gleichzeitig zum Gen. Inspekteur der Marine ernannt. Bendemann, Kontre-Admiral, bisher Chef des Stabes des Obver-Kommandeos ter Marine, zum Cbef des Admiralstabes der Marine ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Berlin, Schloß, 13. März. Wittmer, Kapitän zur See z. D., zulezt Ausrüstungs-Direktor der Werft zu Danzig, mit der biekerigen Pension nebst Aussicht auf An- stellung im Zivitdienft und der Erlaubniß ¿zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Veraktschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Schôör, Tag, Maschhinen-Ingen.. utter Verleibung des Charakters als Maschinen-Ober-Ingen., mit der gesetzlichen Pexsion nebft Aussicht auf Anstellung im Zivildienst - und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab- zeichen, Weiß, Lk. zur See der Seewehr 1. Aufgebots im Landw. Be,ick Hamburg, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts-Korps. Berlin, Schloß, 13. März. Dr. Bruel, Marine - Okter-Assist. Arzt, zum Marine - Sabsarzt, Dr. Haenlein, Marine-Assist. Arzt, zum Marine-Ober- Assift. Arzt, befördert. Dr. Hoffmann, Maiine-Stabs8arzt, à la suite des

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| Marine -

Marine-Sanitäts-O wiedereinrangiert. Rin | Schmidt (ate, Weiser, Dr. Wevdt, Marine- Ñ hs n Franfiart B D Aue Anst Aerzten der Res g un a. M., zu - . Aerz a der Marine - Sanitäts - Offiziere, Dr. Woehbrlin, Oltmann, Thran, Marine-Unterärzte der Ref. im Landw. Bezirk Straßburg i. E. bezw. Kiel und Rendsburg, zu Assist. Aerzten der Ref. der Marine- itäts-Offiziere, befördert. Dr. Höpfner, Marine- Ober-Assist. Arzt der Seewehr 2. Aufgebots im dw. Bezirk É burg, mit dem 31. März d. I., Dr. Pritzel, Marine-Obter-Assift. Arzt der Res. im Landw. Bezirk Kroffen, diesem behufs Uebertritts in die Kaiserliche Schußtruppe für Deutsh-Ostafrika, mit dem 21. März d. J., der Abschied bewilligt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 47. Sißung vom 17. März 1899.

Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1899.

In der Generaldiskussion bemerkt

Abg. Dr. Sattler (nl.): Wir sind glückliher Weise in der Lage, den Etat noch vor Ostern fertig zu stellen. Darunter hat aber eine gründlide Berathung des Etats leiden müssen. Die Staats- regierung sollte künftig uns frühec einberufen, damit wir den Etat forgfsam beratben können.

Damit schließt die Generaldiskussion. In der Spezialdiskussion über den Etat der Justiz-

verwaltung empfiehlt

Abg. Dr. Göschen (nl.), im Interesse der Dezentralisation an möglist vielen fleinen Orten kleine Amtsgerichte zu errichten, ftatt die Richterstellen an größeren Orten zu vermehren. Auf diese Weise Bars die Ritter mit den Kreiseingesefsenen in engere Fühlung ommen.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Dem Herrn Abg. Dr. Göschen is zuzugeben, daß wir in der Ginrihtung der Amtêgerichte weit entfernt find, daëjenige Ideal errciht zu haben, welches wobl bei der großen Organisation des Jahres 1879 vorgeshwebt hat. Es ift rihtig, daß die Beziehung der Amtêrichter zu ihrem Bezirk, ihre genaue Vertrautbheit mit den Verbältniffen desselben und seiner Eingesessenen vielfa keineëwegs eine fo intime ift, wie dies im Interesse der Sache zu wünschen wäre. Es ifi auch richtig, daß manhe Orte, die sih vielleiht zum Sitz eines Amtsgericbts sehr wohl eignen, ein solhes Geriht entbehren und si ihr Recht suhen müssen an einem mebr oder weniger entfernten und vielleiht niht immer leiht erreihbaren Orte. Im Prinzip hat die von Herrn Abg. Dr. Göschen empfoblene Dezentralifation ganz gewiß eine große Berechtigung. Jn der praktishen Auëfühßrung ftellen fich ibr abèr bäufiz unüberwindliße Schwierigkeiten entgegen, und man darf in keinem Falle so weit gehen, wie Herr Dr. Göschen scheinbar zu gehen geneigt wäre, überall da, wo solche Wünsche, wenn auch vielleiht innerlich berehiègte und anerkennens8werthe Wünsche auf Shaffung neuer Amtsgerihte Hervortreten, dznen obne weiteres statizugeben. Es if vom Herrn Abg. Dr. Göschen schon selbft her- vorgehoben worden, daß da, wo nur für einen Richter Piat und Be- schäftigung sein würde, vielfah die Verhältnisse derart sind, daß es kaum einem Richter zugemuthet werden kann, dauernd dort zu ver- weilen, und daß, wenn man folhe Gerichte in größerer Zahl schaffen möte, doh keineswegs die Gewähr dafür geboten ift, daß nun diefer Nichter mit den Verbältniffen feines Bezirks besser verwachsen würde, wie es jeßt der Fall ist. Im Gegentheil, es kann mit SigGerbeit darauf ge- rehnet werden, daß, wenn man Richter an solhe Orte hinseßen würde, sebr bald das Bestreben nah Versetzung hervortreten und daß dort immer nah wenigen Jahren ein Wechsel der richterlihen Beamten eintreten würde, der dem Interesse der Eingescssenen am allerwenigsten zu dienen geeignet is. Der Herr Abg. Göschen hat dann auch schon seinen Wunsch dabin eingeshränlt, daß solhe Amt8gerihte nur da zu- schaffen seien, wo wenigstens für zwei oder drei Richter eine auSreihende Beschäftigung sei. Solchen Wünschen fteßt die Justiz- verwa!tung an und für sih keineswegs unsympatbisch gegenüber; aber es müssen dabei doch die Bedürfnisse und die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles geprüft werden, und datei kann auch nit der-Koften- vunkt außer Acht gelassen werden, den der Herr Abg. Göschen nur ganz flüchtig gestreift hat, die ganz erbeblihzn Mehrkosten, ‘die für die Staatsverwaltung aus der Schaffung einer größeren Zahl von neuen Amtsgerichten entstehen wücden.

Wie wenig aber der von dem Herrn Abgeordneten ausgesprochene Wunsch sich einfa generalisieren läßt, das ergiebt sih fchon aus dem Beispiel, tas er am S&luß seiner Rede hervorgehoben kat, indem er von der Errihturg eines Amtsgzerihts in Broich an der Ruhr gesprochen hat. Meine Herren, es ift das ein Ort, für den ih eine angéborene, sebr warme Sympathie habe, und dessen Juterefsen zu wahren mir eine wahre Herzenéfreude scin würde. Aber diese natür- lih?: Empfindung gebt dcch nicht so weit, da5 ih meinerseits zustimmen könite der Auffaffung, es fei der Anspruch, der in einer geftern von der Petitionskommission verhandelten Petition zum Ausdruck gelangt ift, ein berechtizter. Es kann da höchstens von historischen Ansprüchen die Nede sein, darauf gestützt, daß Broich seit 100 Jahren oder länger der Siß des Gerichts für die dortige Gegend gewesen ift; es war ursprünglich ein altes Patrimonialgericht. Die gegenüberliegende Stadt Mülheim a. d. Ruhr bat dann große und berechtigte Beshwerten erboben, daß sie, die den Mittelpunkt des großen Verkehrs bildet, ihr Recht auf der anderen Seite des Flufses, der die beiden Ort: von einander trennt, zu suchen bätte, und es hat tei der Organisation des Jahres 1879 der Anspruch der Stadt Mülbeim, daß nunm:hr das neu- zushaffende Ämtêgericht dort seinen Siß -haben möge, als ein durch- aus berechtigter anz:fannt werden müsen: Meine Herren, diese beiden Orte find nur dur die Ruhr getrennt; diese Ruhr ift überbrücckt durch eine wunderschöne Kettenbrüdcke, die Entferr.ung beträgt höchstens 5 Minuten. Ein Theil. der Richter voa Mülheim wohnt fortæährend in Broich, sodaß also au niht der Naththeil für die Gemeinde ent- steht, daß die höheren Beamten ' dert niht ihren Wohnfiß nehmen und die Gemeinde niht dzn Vortheil davon hat, der für fie aus dem Wohnsiß solcher Beamten - erwähit. Für die. Broicher ift die Er- reichung des Gerihis în einer Weife erleihert, wie es wohl an wenigen anderen Orten der Monarchie der Fall sein wird, und irgend eine Beshwerde nah tizser Richtung oter auch dahin, daß die Richter in Mülheim mit den Verbältaissen der Bewohner von Broih und der angrenzenden Orte auf demselben Ufer niht vertraut fein sollten, entbehrt allec Berechtigung.

bezw. Stade, Nürn-

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e Grudzunéka* in Graudenz ein, wo zwei Chéfredakteur als er des inkriminierten Artikels genannt habe. In folchen ZOA könne jemand; der den Verfasser nenne, von seinem Verleger vielleiht übel angesehen und von feinen Kollegen als ehrlos betrahiet werden, und wenn er das Zeugniß verweigere, so werde er

in Haft genommen. Redner beshwert sich auch über eine Haus- suchung. i:

Justiz-Minister Schön stedt:

Jh will zunächst an den leßten vom Herrn Abg. von Czarlinski erwähnten Fall anknüpfen, welher eine Haussuhung betraf, die in der Expedition oder in der Wohnung des Redakteurs der „Gazetta Grudzineka* im Januar stattgefunden hat. Diese Haussuhung war veranlaßt worden durch eine Anzeige, die von einem Haus8genossen oder Nachbarn des Redakteurs an die Staatsanwaltshaft ergangen war, der in der Nacht ein verdähtiges Geräush gehört haben wollte, das von einer Maschinenthätigkeit berzurübren scheine, und dieser An- zeigende meinte, es sei nicht unwahrscheinlih, daß da eine Geheim- druckerei betrieben würde. Der Erste Staatsanwalt hat nun die Folgerung gezogen, daß, wenn der Redakteur dieser Zeitung, welche, wie ih wobl sagen kann, ohne dem Blatt zu nabe zu treten, eines der allershlimmsten Heßblätter ist, Veranlaffung babe, außer feiner offiziellen Druderei noch eine geheime Druckerei zu betreiben, dann der Verdacht nahe liege, daß da sehr {limme Saten gedruckt würden. Das hat den Ersten Staatsanwalt veranlaßt, das Amtsgericht oder die Polizeibehörde über die Einzelheiten bin ih nicht fo informiert mit einer Haussuhung zu beauftragen, die aus Zweckmäßigkeits- rücksichten in ziemlih früher Morgenftunde stattgefunden hat. Ob die Polizei dabei überall mit der nöthigen Rücksicht vorgegangen ist, weiß ih nit; eine Beshwerde darüber ist an mich niht gelangt.

Nun gebe ih Herrn von Cjzarlinsk: ohne weiteres zu, daß man bei Anordnung folcher Haussuchungen vorsichtig sein soll, daß man fie niht anordnen foll, ohne daß einigermaßen \sihere Grundlagen für den Verdacht vorliegen, daß eine strafbare Handlung begangen worden ift. Ob das im vorliegenden Fall wirklih der Fall war, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Jch für meine Person würde, glaube ih, die Haussuhung nicht angeordnet haben, und ih habe auch den Ersten Staatsanwalt von dieser meiner Auffaffung der Sache Kenntniß ge- geben. Im übrigen liegt die Sache nicht so, daß sie den Grund ab- geben könnte zu einer Beschwerde hier im hoben Hause.

Im anderen Falle handelt es sich um cine Anwendung des Zeugnißzwanges, der ja in weiten Kreisen und besonders in den Kreisen der Presse wenig beliebt ist. Es ift eine Verfolzung von der Staats- anwalishaft in Graudenz eingeleitet gegen das mehrfach genannte Blait wegen eines Artikels, in dem eine Beleidigung des erstan Staats- anwalts gefunden wurde. Es ifi nah dem Manuskript gesucht worden ; es war natürlich nit zu finden. Da hat man nun das Personal der Druckerei darüber vernommen, ob ihm der Verfasser bekannt sei. Eine Reihe von Segern haben erklärt, sie erinnerten fh des Manuskripts niht; ein Seßer und zwei Lehrlinge dagegen erinnerten \sih sehr gut des Manuskripts und sagten, sie wüßten auh, vert wem es berrühre, aber sie hielten fi für verpflichtet, das für si zu behalten. Dabei find diese Zeugen geblieben, und infolge dessen ift das Zwangsverfahren a Gericht beschlofsen worden, und sie sind alle drei zur Haft ge- bracht.

Der Herr Aba. von Czarlinski kam vor einigen Wcchen zu mir und legte mir ein Telegramm vor, welhes ibm von dem Redakteur zugegangen war mit dem Ersuchen, bei mir unmittelbar über die Sache Beschwerde zu erheben und mein Einschreiten berbeizuführen. Ih habe Herrn von Cjzarlinski erwidert, daß ih dazu gänzli aufer stande sei. Er hat das auch eingeseher, und ih habe ibm gesagt, er môge dem Herrn anheimgeben, die Beschwerde îm Juastanzenwege an mi zu richten, wenn nah seiner Meinung nitt ordnungsmäßig verfahren sei. Diese Beschwerde ist bis heute ni&t gekommen. Das gegen babe ich turch einen Zeitung8ausschnitt von den Vorgängen weitere Kenrtniß erk alten und auf Grund dieses Zeitungsauss{nittes einen Bericht erfordert durch cine Verfügung vem 4. oder 6. d. M.; der Bericht if aber noh niht eingegangen. Dagegen bin ih doch einiger- maßen informiert über die Sae dadurch, daß mir ein Artikel des Blattes selbst zu Gesicht gekommen ift, der sih über den Fall weiter auéläßt. In diesem Artikel wird mitgetheilt, was der Herr Abg. von Gzarlinsfi ja eben auch {on erwähnt hat, daß der Redakteur dem Seyer wie den beiden Lehrlingen, als sie zur Haft gebraht werden sollten, ausdrüdlich erklärt hat, er lege gar feinen Werth dauf, daß sie ihr Zeugniß verweigerten; er ermäStige sie ausdrüdli, den Verfasser des Artikels zu benenxen, und habe gar fein Interesse, dem irgendwie entgegenzutreten. Diese ErmäYtigung hat zunähft keinen Erfolg gehabt. Na einigen Tagen aber kat der Seter sih bewogen ge- funden, ein Zeugniß abzulegen, und zwar dahin, daß der verantwortliche Redakteur selbft der Verfasser des beanstandeten Artikels sei. Die beiden Lehrlinge dagegen befleißigen sh nach wie vor ihrer Zeugniß- verweigerung. Ob der Redakteur seinerseits zugegeben hat, daß er der Verfaffer des Artikels sei, und die Sache dadurch klar gestellt ift, das ist mir nit bekanni und ging aus den Ausführungen des Herrn Abg. von Czarlinski nicht hervor. Das Gericht hat, wie ih annehmen muß, nah dem Vortrage dcs Herrn von Czarlinski, keinen Anlaß gehabt, das Zeugnißz- ¿wangêverfahren gegen die Lehrlinge einzustellen. Nun, es scheint mir do, daß es fi bier um einen Fall der allerfrivolsten Zeugnißverweigerung handelt, die überhaupt denkbar is. Also diese beiden Lehrlinge sind aus- drüdlich ermächtigt von dem, dessen Interesse sie glaubten wahren zu müssen, alles das auëzusagen, was sie wissen. Es ist ihnen bekannt, daß der Seer, der ältere Mann, demgemäß auch sein Zeugniß abgel-gt hat: trogdem sagen sie, sie fönnten es vor ibrem Gewissen niht ver- antworten, ihr Wissen au vor dem Richter kundzugeben. Meine Herren, das ist eine geradezu frivole Verböhnung der Gerihtébehörden. Wern diese Lehrlinge glauben, daß das NRedaktions- oder Geschäftsgeßeimniß für Fe ein heiligeres sei als für den Seyer, für die älteren, ezfahreneren Leute dieser Druckerei, dann habe ih dafür kein Verständniß, und wenn diefe Leute nun absolut Märtyrer sein wollen, als welche sie sih binstellen, und als welche sie von dem Blatte au gepriesen und der Bewunderunz und Verehrung sämmtliher Polen empfohlen werden, dann kann ih nur fagen: habeant sibi,

Abg. von Cjiarlinski: Es liegt in der Natur des Men i : Es en, daß er, wenn ibm etwas Unmoralisches zugemuthet wird, sich ea äubt. Mit der Bewunderung der Polen hat dies garnichts zu thun. d räsident von Kröcher glaubt, daß in den Worten des Nedners E As gelegen habe, daß der Gerichtshof eiue unmoralische ndlung verlangt habe, und ruft ihn deshalb zur Ordnung.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren ! die Worte tes Herrn Präsidenten lüberheben mich der Nothwendigkeit, auf den leßteren Fall noch näher einzugehen. Ich will nur sagen, taß ich es niht verstehe, wie etwas Unmoralishes darin gefunden werden kann, daß jemand ein Geheimniß, das ihm an- vertraut ift, mit Zustimmung desjenigen, der es ihm anvertraut hat, weiter preisgiebt.

Was die Einreichung der Beschwerde angeht, so babe ih mich allerdings vorhin im Jrrthum befunden. Die Beschwerde des Re- dakteurs ist eingegangen, und auf diese Beshwerde bin ist der Bericht erfordert, der noch nit eingegangen ift. Wenn im übrigen bezüglich der Haussuchung der Herr Abg. von Cjzarlineki geäußert hat, ih bätte eigentlih dasselbe gesagt wie er, dann, meine ih, kann Herr von Czarlinsfi vollständig zufrieden sein.

Abg. von Cizarlinski weist noch auf einen anderen Fall bin, in welhem ein Seterlehrling sech3 Wochen lang in Haft gehalten worden sei und doch die Ausfa e verweigert habe mit dec Begründung, wenn er es sagen würde, so wäre er ein ehrloser Mensch.

Beim Etat der Preußishen Zentral-Genossen- shaftskasse kommt

. Abg. Graw (Zentr.) auf die Verhandlungen in zweiter Lesung zurück und wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Crüger über die Verbandskafse in Ostpreußen, deren Revifor der Redner ift, und die Wanderredner. Die Gegner der Verbandskafsen führten cinen Kampf gegen Windmüßler flügel.

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.) erhebt Widerspruch gegen die Behauptung, daß er ein Gegner des landwirthschaftlichen Sue \chaftiswesens sei, wenn er auf einzelne Mißstände binweise. Er habe nur vor einem Rückschlage gewarnt, der die ganze Landwirthschaft treffen könne. Er habe nicht den Verbaxzd des Vorredners bekämpft, spndera ganz unglaubliqe Vorkommnisse, die in ihm vor- gekommen seien, und das babe dem Verbande genüßt. Wenn groat werde, daß man die Haftsumme der Mitglieder er-

öhen könne, um auf diese Weise eine stärkere Beleibnng von der Zentralgenofsenschaftskasse zu erhalten, und wenn gesagt werde, daß auch auf die niteingezablten Antheile Darlehen seitens der Zentralgenofsenshaftsfafse gewährt würden, so sei das etwas, wofür man keinen parlamentaris{en Ausdruck finden könne. (Zwischenruf des Abg. Graw: Das hake ih niht geschrieben!) Das behaupte er auch nicht: Das habe der Verbandsrevifor geschrieben. Alles, was er in der zweiten Lesung über die Wanderredner, speziell über den Malermeister Korthaus, gesagt habe, stehe aftenmäßig fest. Wie man ihn, den Redner, einen Polizei-Kommissar der Verbands- faffen nennen föônne, sei ihm unerfindlih. Er habe hier öffentliche Kritik geübt, naWdem er vergeblih im Handels-Ministerium Be- {werde geführt habe. Der Vorredner habe ih über seine neulichen Ausführungen unnöthig aufgeregt und Spiyen gesuht, die nicht vor- handen seien. Was er über die Kornhausgenofenschaft in Halle vor- gebracht, habe Herr von Erffa nit nur zugegeben, sondern dur einen weiteren Fall -bereihert. Der Abg. Graw hake also kein Recht, ihn der Unwahrhaftigkeit zu bezihtigen.

Präsident von Kröcher: Wenn ih gehört hätte, daß der Abg. Graw dem Vorrzdner Unwahrheit vorgeworfen hat, so hâtte ich ihn ersucht, ftatt dessen „Unrichtigkeit* zu sagen.

Geheimer Ober - Finarz - Rath Havenstein stellt seine früheren

Ausführungen dabin richtig, daß die Verbände allerdings vershiedentlih den Versuch gemacht hätten, durch eine Erhöhung ihrer Haftsumme einen größeren Kredit von der Zentralgenofsenshaftskasse zu erzwingen. Die Genossenschaft, an deren Leitung Herr Graw betheiligt sei, habe aber von der Genofsenschaftskafse nicht einmal fo viel Kredit in An- \pcuch genommen, als ihre vertretbare Haftsumme betrage. …_ Abg. Freiherr von Erffa (kons.): Herr Crüger hat ih wieder einmal als Neuling im Hause erwiesen. Jh habe alle von ihm be- haupteten Thatsachen als unwahr nahgewiesen auf Grund eines Gut- ahtens geritlich vereideter Sachverständigen. Ih habe seine Aus- führungen als objektiv unwahr bezeihnet, was fie in der That auch find. Der Minister hat außerdem auch selbst erklärt, daß die Korn- bausgenofsenshaft in Halle vollständig innerhalb ihrer statutarischen Befuanifse gehandelt hat; namentli ist es objektiv unwahr, daß diese Genoffenschaft SPekulation getrieben habe.

Prâäfident von Kröcher: Jch habe foeben gebeten, statt „unwahr“ „unrichtig“ zu sagen.

Aba. Freiherr von Ercffa: Es ift aber objektiv unwahr.

Präsident von Kröcher: Dann rufe ich Sie zur Ordnung.

_ Beim Etat der Forstverwaltung erklärt auf eine Be- shwerde des Abg. Seer (nl.) der :

__ Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- stein:

Ich erwidere dem Herrn Vorredner, daß dieselben Beschwerden, die Herr Seer eben vorgetragen bat, auch bei mir direkt erhoben sind; ih lasse die Verhältnisse untersuhen, und wenn ih herausstellt, daß der Einschlag von Kloben und Brennho!z so gering ift, daß er dem Bedürfniß niht genügt, werde ih versuhen, den Bedürfnifsen voll- ständiger zu genügen. (Bravo !)

Bei dem Erlös aus Ablösungen von Domänen- gefällen beshwert sich.

Abg. von Glebodcki (Pole) darüber, daß gewisse Renten nicht dur Tilguag abgelöït werden könnten, fondern nur durch Kapital- zahlung im zwanzigfahen Jahresbetrage.

Sei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:

Meine Herren! Wenn ih dem Vortrage des Herrn Abgeordneten richtig gefolgt bin, so beabsichtigt er und ih bitte darauf zu achten die Erleichterung der Ablösung der noch existierenden, auf privatrehtlihen Titeln beruhenden Renten, Kanon u. \. w., welche jeßt ohne Einwilligung des Berechtigten nur durch Kapitalzablungen, und zwar zum zwanzigfahen Betrage des Jahresertraçs abgelöst werden können, durch . Umwandlung in Amortisations- renten; ih bitte, genau hierauf zu achten: die Möglich- keit der Ablösung der Renten is jeßt gegeben durch Kapital- zahlungen, allerdings nihcht gegen den achtzehnfahen Betrag durch Nertenzahlungen. Die Staatsregierung beabsichtigt nit, auf den Antrag einzugehen. Die betreffenden Renten, welche zum größten Theil und ich bitte, das weiter zu beahten Privat- besigern und nur zu einem geringen Theil der Domänen- und Staatsverwaltung zustehen, entspringen nicht gutsherrlih- bäuerlichen Verhältnissen, sondern beruhen meistens auf frei- willigen Privatverträgen und vertreten vielfah die Stelle von Kaufgeldern.

Nun . liegt do wirklich keine Veranlassung vor, diese Ablösung unter Benachtheiligung des Berechtigten noch mehr zu erleihtern, als das jeßt s{chon durch Zahlung de ¿wanzigfahen Kapitalbetrags möglich ift. : :

Ih muß entschieden dagegen Verwahrung einlegen, daß fiskalische Gesichtspunkte bei dieser Frage der Staatsregierung zu ihrer ab- lehnenden Haltung Veranlassung gegeben haben; um so weniger ist das der Fall, weil die Staatsregierung mit rein fiskalischen Interessen nur zum weitaus geringsten Theil bei der Frage be- theiligt ist. Der weitaus größere Theil der Renten beruht

auf privatrehtlichen Titeln, vtelfah is NRente an Stelle

von Kaufgeldern getreten. Die Möglichkeit der Ablösung gegen Kapitalzablungen, also gegen den zwanzigfahen Betrag, ift jeßt hon gewährt; und das Einzige, was der geehrte Herr will, ift Ab- Ilôfung durch Rentenzablung zu ermäßigten Beträgen. Es bedeutet das einen bedenklihen Eingriff in meistens privatrehilihe Verbältnisse.

Ich will mal beispielsweise aus den hannövershen Verhältnissen exemplifizieren. Jn Hannover wurde ein Geseh erlassen, wonach jeder Privatbesizer auf Grund dieser geseßlihen Bestimmungen ein Grund- sttück gegen eine unablösbare Rente ausgeben konnte. Von dieser Befugniß haben viele Grundbesißer Gebrauh gemacht, namentli auch um fich Arbeitskräfte zu sichern. i

Dann wurde die Provinz Hannover mit Preußen vereinigt, und das Geseß wurde aufgehoben; an Stelle des Gesezes kam die Be- fugniß, diese als unablösbare Verpflichtung errihteten Renten abzulösen, allerdings nur gegen Kapitalzahlung, und nun, meine Herren, soll zum Na@wtheil solcher Berechtigten beispielsweise in der Provinz Hannover _—, die in dem guten Glauben der Unablösbarkeit aus wirthshaftlihen Gründen solhe Renten erworben haben, eine Ablösung zum 18 fahen Betrage erfolgen, man will erneut zum Nawtheil der Berechtigten gesezlih eingreifen. Schon die Kapital- zahlung zum zwanzigfahen Betrage der Rente bedeutet eine empfindliche Benachtheiligung des Berechtigten, weil die Fest- stellung und Berehnung der zwanzigfachen Kapitalentshädigung auf der Annahme beruht, daß der Zinsfuß 5 9% beträgt. Der Zinsfuß beträgt jeßt aber nur 3 bis 39/6, Danach würde, wenn man den bestehenden Zinsfuß zu Grunde legt, jeßt niht der zwanzig- fache Betrag, also die Grundlage der 5 °/oigen Verzinsung, sondern der 30 bis 33Ffache Betrag der Rente die Kapitalentshädigung betragen müssen. Also schon in dieser Beziehung sind die Berechtigten und meistens find es Privatberehtigte durch die Kapitalzahlung zum 20 fachen Betrage mit Rücksicht auf die jezige Verzinsung des Kapitals schon sehr wesentlich benachtheiligt.

Meine Herren, Sie können diese Schädigung leiht ausrechnen. Wenn ich eine Rente wir wollen mal sagen von fünf Mark besige, und dieselbe wird durch Kapital abgelöst, so bekomme ih 100 « Kapital; für dies Kapital bekomme ih an Zinsen nur 3, höchstens 9/0, ih verliere von meiner bisherigen Rente von fünf Mark also zwei bis ein und eine halbe Mark jährli. Darin liegt doch ohne Frage shon eine Benachtheiligung des Berechtigten dur die bereits bestehende Geseßgebung. Nicht fiskalishe Gründe sind es, die die Staatsregierung zu ihrer ablehnénden Haltung veranlassen; im wesentlichen sind es die eben von mir dargelegten Gesichtspunkte, welche im ablehnenden Bescheid der Staatsregierung zum theil als wirthschaftlißhe Gründe bezeichnet sind.

Ich glaube daher, daß bei dem Standpunkt, den die Staats- regierung zu dieser Frage einnimmt, kaum zu erwarten if, daß einem Antrage, im geseßlihen Wege weiter in diese Verhältnisse einzugreifen, von der Königlichen Staatsregierung zugestimmt werden würde. Ich muß übrigens auch glauben, daß die Frage keine so große roirthshafts- politishe Bedeutung hat, wie ihr vom Herrn Vorredner beigelegt ift.

Abg. Rickert (fr. Vgg.) räth dem Abg. von Glebocki, die Sache

lieber durch einen selbständigen Antrag zur Berathung zu bringen, die dritte Lesung nicht zu belasten. hung ngen, um

Fei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:

Meine Herren! Jh kann Ihnen die Annahme des Vorschlags des Herrn Abg. Rickert nur empfehlen. Die Frage hat zwar keine so weittragende Bedeutung. Der Umfang der bestehenden Berech- tigungen an sich und inwieweit der Privatbesiß, und wie weit fiska- lisher Besiß in Betracht kommt, bedarf einer näheren Darlegung. Ich nehme an, daß ein folher Antrag dann in eine Kommission ver- wiesen wird; dann wird die Staatsregierung jede zweckmäßige und er- wünschte Auskunft geben können.

Bei dem Etat der direkten Steuern beshwert sich

Abg. Meyer -Riemsloh (Zentr.) über die angebliche Abwälzung der Steuerlasten auf die \{chwächeren Schultern infolge der Abzugs- fähigkeit der Feuerversiherungsprämien 2c.

Aba. Shmiy (Zentr.) widerspriht diefer Auffassung seines Fraktionsgenossen, weil jede Abzugsfähigkeit volkswirthschaftlih dem Mittelstande und der Landwirths{aft zu gute komme.

Beim Etat der Berg-, Hütten- und Salinen- verwaltung tritt

Abg. Lüder 8- Gronau (fr. kons.) den bei der zweiten Lesung gemachten Ausführungen des Abg. Hoyermann über die Kalifabriken entgegen. Es handle sih hier um oie Interessen der hannoverschen Landwirthe, die nur zum kleinen Theil der nationallib:ralen Partei angeböô:ten. Man könne sehr wohl von einer Shwindelperiode sprehen, weil den kleinen Landwirthen Antbeilsheine unter falschen Vorspiegelungen aufgedrängt worden seien. Die Landwirthschaft werde durch die Abwäfser der Fabriken aufs äußerste geshädigt. Deshalb solle die Regierung bei der Konzessionierung solcher Fabriken, nament- lih in der Provinz Hannover, recht vorsichtig sein.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Ich glaube auf die Ausführungen des Herrn Vorredners mit einigen Worten eingehen zu müssen, weil derselbe eine neuerdings von mir getroffene Entscheidung zum Gegenstande des Angriffes gemacht und gemeint hat, daß darin das Interesse der Landwirthschaft keine genügende Berüksi®tigung gefunden habe. Ich glaube, das nicht zu- geben zu können. Wie ih bereits bei der zweiten Berathung des Etats auf eine Anregung des Herrn Vorredners mi dahin au83ge- sprochen habe, es wäre die Aufgabe der Regierung, hierbei das Interesse der Kalifabrikation mit den Interessen der Landwirthschaft zu ver- einigen, auf beide gleichmäßig Rücksicht zu nehmen, soweit es mögli ist, so ist dieser Gesichtspunkt au leitend und bestimmend gewesen bei der Verfügung, die neuerdings in dieser Frage erlassen worden ift.

Diefe Verfügung ist erlassen, nahdem die technische Deputation, die ja die Aufgabe hat, dem Minifter berathend zur Seite zu stehen mit ihrem tehnishen Gutachten, über diese Frage gebört ist und sie eingehend in allen Details geprüft hat. Die te{nishe Deputation ift dabei zu dem Ergebniß gekommen, daß es niht angängig wäre, die Einlcitung der Abfallwässer der Kalifabriken in die Innerste voll- ständig auszuschließen, weil dann die Möglichkeit der Verwerthung der Kalisalze zur Kalifabrikation unmöglih werden würde. Dagegen fei es wohl angängig, die Ableitung der Abfallwässer in die Junerste so zu beschränken, daß dadur eine Verschle{hterung des Wassers zum Nath- theil der Landwirthschaft ausges{lossen werde. Diese Bedingungen nun sind von der tehnishen Deputation im einzelnen arbitriert und meiner Gutscheidung zu Grunde gelegt worden. Diese Bedingungen beschränken aber die Einführung der Abfallwässer in die Innerste in ganz bestimmter Weise, sodaß sie nit überschritten werden dürfen,

und segen {ließli fest, daß, wenn das Wasser einen gewissen Marxi-