1899 / 68 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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oder welche sie si niht dur besonderen Beschluß. vorbehalten hat. An- träge und Gutachten, welche vondem p N E sind, mier, soweit niht nah Lage der Sache eine Geheimhaltung erforderlih ift, der Landwirtb schaftskammer zur Kenntnißnahme vorgelegt werden,

Der Vorstand der Landwirthschaftskammer führt seine Legitimation ‘durch eine Bescheinigung des R,

Die - von der Landwirthschaftekammer ausgehenden Bekannt- maqunaen sind unter deren Namen zu erlafsen und vom Vorsigenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.

Die Bekanntmachungen erfolgen durch die „Kölnische Zeitung“ und die „Kölnische Volkszeitung“ ; sollte eins dieser Blätter eingehen, ehe auf dem Wege der Sa Bmg erung hierfür ein Ersay bestimmt worden ist, so erfolgen sie für die Zwischenzeit durh den „Staats- Anzeiger“. \ g

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Aenderungen der Saßungen müssen vom Vorstande oder von mindestens einem Viertel der Mitglieder beantragt und von mindestens der Hâlfte aller ordentlichen Mülglicder angenommen sein.

Die niht auf Kündigung angestellten Beamten der Landwirth- \haftskammer haben im Falle ihrer Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Pension nah Maßgabe der für die unmittelbaren Staatsbeamten geltenden Pensionsgesetße. Ueber die Berehnung der Dienstzeit ist im Anstellungsvertrage Bestimmung zu trffen. i

In Betreff der Dienstvergehen der Beamten finden die Vor- L biadet des Geseyes vom 21. Juli 1852 (Gesez-Samml. S. 465)

nwendung. R

Beglaubigt :

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein.

Deutscher Reichstag. 58. Sigung vom 18. März 1899, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des

Reichshaushalts-Etats für 1899, __ Das Haus erledigt zunächst die aus der Militärvorlage sih ergebenden Aenderungen des Militär-Etats voll- ständig nah den N der Kommission, nachdem der Berichterstatter Abg. Bassermann (nl.) darüber berichtet hat.

Bei den einmaligen Ausgaben des preußischen Etats, und zwar bei der Forderung für eine Artilleriekaserne in Allenstein bittet

Abg. von Queis (d. konf.), die kleineren Städte auch mit Gar- nifonen zu bedenken, damit nickt die grofien Städte die Mannschaften nah Ableistung ihrer Dienstzeit an sih zöaea. Er bittet speziell, die innerhalb eines Tagemarshes von Allenstein liegenden kleineren Städte zu berücksichtigen.

Preußischer Generalmajor von der Boeck: Die Angelegenheit, die der Herr Vorredner bier eben zur Sprache gebracht hat, ift in den leßten Tagen hier wieterholt, sci es im Hause oder ia der Kommission, behandelt worden. Der Herr Kriegs-Minister hat zu- gesagt, auh künftig die kleineren Städte bei Belegung mit Garnifonen roh mehr wie bisher zu berücksihtigen. Ich darf darauf hinweisen, daß die D Ostpreußen, für die der Herr Vorredner plaidiert hat, in leßter Zeit wvielfah mit Garnisonen neubelegt worden is und dort gerade die kleineren Städte Berücksichtigung gefunden baten. Jh darf hinweisen auf die Belegung von Rastenburg, Sensburg und Bischofsburg, ferner darauf, daß die Gegend, die der Herr Vorredner speziell angeführt hat, Allen- st n, Dt. Eylau u. st. w., vor roch nicht so langer Zeit überhaupt keine Garnison hatte und die ftarfen Garnisonen, die {ih dort be- finden, erst in den leßten Jahrzehnken dorihin gelegt worden find. Was speziell Allenstein betiifft, so ist diese Frage gestern in der Budgetkommission eingehend erörtert worden, und der rr Referent hat ebenfalls vorbin diese Sache beleucktet. Ich darf mich deshalb in Bezug hierauf kurz fafsen und nor nochmals bervorheben, daß Allerstein demnächst das Stabs- quartier einer Division wird, was bedingt, daß die Garnison eine bestimnte Stärke haben muß. Dann wird Allenstein wie bisher der Zentralpunkt für den Grenzshuß im füdwestlihen Theil der Provinz Ostpreußen sein. Die Truppen müssen hier gewissermaßen konzentriert werden, um auf dieser ganz offenen Grenzstrecke zum Schutze der Grenze möglichsi versammelt ¡u sein. Ferner sprehen für Konzentration in Allenstein das Vorhandensein der Scießpläte, Exerzierpläße, kurz alle Einrichtungen, welche für die Ausbildung der Truppen nothwendig sind. Wollten wir diese Eir- richtungen in mehreren kleinen Orten der dortigen Gegend treffen, so würde das ganz bedeutende Mehrkosten verursachen. Des Ferneren bat der Herr Vorredner darauf hingewiesen, daß die Bevölkerun Osft- preußens vielfach belästigt wurde durch die Märsche aus der Karten Garnison Allenstein nach dem Schießplay Arys. Diese Verhältnisse werden sich demnächst befsern, nachdem dur Verbilligung des Militär- tarifs die Möglichkeit gegeben wird, die Truppen mehr wie bisher auf den Eisenbahnen nah dcn Uebungépläyen zu befördern. Was den Bau einer Eisenbahn von Allenstein nah dem Truppenübungsplay Arys betrifft, so möchte ih den Herrn Vorredner darauf aufmerksam maden, daß in den leßten Jahren gerade in der Provinz Oflpreußen zum großen Theil aus militärischen Rücksichten umfangreiche Vervoll- ftändigungen des Eisenbabnnez-8 mit Reichsmitteln stattgefunden haben. Ih erinnere speziell daran, daß von Johannisburg nah Arys eine Eisenbahn projektiert ist. Was die übrigen Wünsche des Herrn Vorredners anbetrifft, so wird die Militärverwaltung dieselben in wohlwollende Erwägung zieben.

Die einmaligen Ausgaben werden ohne weitere Debatte genehmigt, ebenso die bayerischen Quoten.

A Me s E en“ bringt

g. ert (fr. Vgg.) die Frage zur Sprade, ob nicht die sehc hohen Kautionen der Reichsbankbeamten N wie die n Reichs- und preußishen Staatsbeamten aufgehoten werden könnten, wie dies auch bei den meisten großen Privatbanken geschehe. cinslcRlid pee Anlei S igt, Sens e Rest des Etats er Anleihe und der Matrifularbeitr das Etatsgeseh. RAUR n EDTE

Es folgt die Abstimmung über den Antrag des Abg. Prin LN E Dor C0006 e E Gewährung 4h Zu- Denkmals in Strabbuxa. E E A

Die Zählung ergiebt, daß 79 Abgeordnete gegen und 75 für den Antrag og haben. Das Haus ist bei Anwesen- heit von 154 Mitgliedern nit belhlußfähig, Die Sizung M abgebrochen und die nächste Sihung auf 31/2 Uhr

59. Sißung. 31/3 Uhr.

Das Haus nimmt in zweiter Berathung den Geseߧz- entwurf, Meteor en die A fnahme Aas Anlide ür Zwecke der Verwaltungen des Reihsheeres, der arine und der Reihs-Eisenbahnen, ohne Debatte an, ebenso in zweiter Bang den Geseßentwurf wegen Verwendung überschüssiger Reihseinnahmen aus dem Rechnungsjahr 1899 zur Schuldentilgung. Auf Antrag der Geschäftsordnungs-Kommission wird ein sozialdemokratisher Antrag auf Einstellung eines gegen

‘de Abg. Stadthagen (Soz.)- D aNdAben Straf- L FabTen s ne vatie T4 ergang L ordnEs E gi, Uhr. Nächste Sigung M

U r. ächste Sizun ontag 1 r. (Rechnungsvorlagen und. dritíe Betatbung des Etats.) s

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

48. Sißung vom 18. März 1899.

Os den ersten Theil der Sizung is hon berichtet worden. i Nach Beendigung der dritten Lesung des Staatshaushalts-

Herrenhause herübergekommenen Geseßentwurfs , betreffend Schußmaßregeln im Quellgebiete der linksseitigen Zuflüsse der Oder in der Provinz Schlesien, über.

Abg. Seydel - Hirshberg (nl.): Es kommt darauf an, die Niedershlag3wässer im Quellgebiete zurückzuhalten. Darum- begrüßen wir dieses Geseß mit e Ich möchte die Regierung darauf aufmerksam machen, daß das Knieholz im Riesengebirge ih anehr und mehr vermindert. In den leßten Jahren ist die Verwaltung dem entgegengetreten, leider aber mit wiaimalen Erfolgen. Wir ver- missen in der Vorlagz eine Bestimmung über die ebauung der Windflächen; dabei wird auh die Frage des \{lesischen Auenrehts zu erledigen sein. Jn der Beitragépfliht hat dás Herrenhaus er- freuliher Weise dem Staate F auferlegt. Leistungsunfähige Gemeinden sollten von der Beitragépflicht überhaupt entbunden werden. Daß die MUNRLLAg des Gesetzes in eine Hard gelegt ift, ist erfreulih. Jh beantrage im Namen meiner Freunde dîe Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern.

Abg. Graf von Strachwißt (Zentr.): Das Gesey ift in SWle- sien mit großer Freude begrüßt worten. Der Nugen des Gesetzes kommt zum geringsten Theil dea Anliegern zu gute. Den Nußen haben vielmehr die unten liegenden Ortschaften, alsv die Allgemeinheit. Darum kann kein Zweifel darüber scin, wer den größten Theil der Kosten zu tragen har. Leider bat der Landwirthschafts-Minifter die Uebernahme der Hauptbeitragspfliht auf den Staat im Herrenhause abgelehnt, obgleich diese Vorlage dem allzemeinen öffentlihen In- teresse dienen soll.

E für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer-

Die Wildbacverbauungsfrage bildet niht den Gegenftand dieses Geseßes. Es ist ja bekannt, daß eine große Zahl von Maßnahmen im schlesishen Hochgebirge in Aussicht genommen sind, welche be- ¡wecken, die Gefahren des Hohwassers sowohl im s{hlesishen Hoch- gebirge wie in dem unterliegenden Gelände zu beseitigen; zu diesen Maßnahmen gehören auch die Wildbachverbauungen, Aus formellen Gründen {hon würde es jeßt niht möglih sein, diese Frage in das Gesetz hineinzubringen, da bekanntlich über ein Provinzialgeseß der Provinzial-Landtag gehört werden muf ; dies ift gesehen hinsihtlich des Inhalts des Gesetzes, das Jhnen jeßt vorliegt. Würde diese neue Frage nun noth in das Geseg hineingetragen, so würde meines Erachtens der Provinzial-Landtag erneut gehört werden müssen.

Ich kann die Herren übrigens darüber beruhigen: die Wildbach- verbauungèfrage bildet neben der Frage der Thalsperren und einer großen Zahl anderer Maßnahmen den Gegenstand sorgsamer Er- wägungen und Verhandlungen mit dem \{lesishen Landtage sowohl als auch mit dem Brandenburgischen Provinzial: Landtage. Zweifellos wird diese Frage angemessen geordnet werden.

Meine Herren, der Haupteinwand, der gegen dieses Gesey sowobl im Herrenhause, wie heute hier erhoben worden ist, bezieht sich auf 8 7, welcher lautet :

Soweit die Zurückthaltung des Niedershlagwassers oder die Verhütung der Entstehung von Wasserrissen, Bodenabschwemmungen, Hangrutshungen, Geröll- oder Geschiebebildungen es erfordert, kann der Regierungs-Präsident

ich bitte, das zu beachten, es beißt niht: „muß“ der Regierungs- Präsident, sondern es heißt: „kann“ ‘der Regierungs-Präsident 1) die Entwässerung von Moorflächen, 2) die Beackerung und die Beweidung von Grundftücken auf Hochlagen oder an Gebirgöhängen

untersagen oder einschränken,

3) die Verlegung oder Beseitigung vorhandener Gräben fordern.

Die durch diese Maßnahmen erwahsen-n Kosien das liegt in der Natur der Sahe werden einen erheblihen Umfang kaum er- reichen. Und nun bestimmte die Regierungsvorlage :

Für die den Grundbesitzern oder Nußberechtigten hieraus

also aus den eben verlesenen Bestimmungen entftehenden Nachtheile und Kosten hat die Gemeinde (der Guts- bezirk) Eatshädigung zu leisten. ;

Also die Staatsregierung hatte in Auésiht genommen, die Ent- \hädigung, die hiernach für diese Maßnahmen zu e:folgen hatte, solle von den Gemeinden getragen werden. Bei den Verhandlungen im Herrenhause hatte man in Aussicht genommen, diese Kosten allcin der Staatsverwaltung anfzubürden. Jch bin in der Lage gewesen- Stellung zu dem Antrage zu nehmen, den Herr Professor Ine im Herrenhaus gestellt hat, der bezweckte, diese Koften zu dritteln, also ein Drittel der Gemeinde, ein Drittel dem Provinzialverbande und ein Drittel der Staatskasse aufzuerlegen. Ich habe keine Bedenken ge- tragen, meine persönlihe Stellung zu dieser Frage dahin zu prä- ¡isieren, daß ich glaube, annehmen zu dürfen, daß ein folher Beschluß des Herrenhauses bei der Staatsregierung keine Beanstandung finden werde, weil dieser Beschluß bestehenden Verwaltungsgrundsäßen ent- \sprehe. Meine Herren, es handelt sch hier zweifellos um eine Melioration, und zwar um eiñe Melioration, die kaum über den Rahmen der Provinz binausgeht, und für solche Meliorationen ift es feststehender Grundsaß der Staatsregierung, die Kosten zu einem Drittel den Betheiligten in diesem Fall den Gemeinden —, zu einem Drittel den betheiligten Provinzialverbänden und zu einem Drittel der Staatskasse aufzuerlegen. Ich habe aber {hon im Herrenhause Ver- anlassung gehabt, die ganz beftimmte Erklärung abzugeben, daß, wenn über diesen Rahmen in der Beschlußnahme des § 7 hinausgegangen würde, vorauesihtlch die Staatsregierung den Gesegentwurf wegen dieses Beschlusses niht werde annehmen können, und ih bin ermächtiat und verpflichtet, auch heute hier dieselbe Gr- flärung abzugeben. Die äußerste Konzession auf diesem Gebiete, zu der \sich die Staatsregierung bereit finden lafsen kann, ift, daß ein Drittel der Kosten von den Betheiligten, in diesem Falle den Ge- meinden, ein Drittel von dem Provinzialverbande und ein Drittel von der Staatskasse getragen wird; daß aber ein Beschluß des

Landtages, die gan¡en Kosten der Staatsregierung aufzuerlegen, für

ebergang zur Tages-'

P zu dem ablehnenden Standpunkt veranlaßt.

Etats für 1899 geht das Haus zur ersten Berathung des vom.

die Staatsregierung unannehmbar is. Nicht wegen der Bedeutung der Frage in finanzieller Beziehung nimmt Via Königlide Ee regierung- den ablehnenden Standpunkt ein. Jh habe {hon vorhin darauf hingewiesen, daß ih der Ueberzeugung bin, daß die Kosten einen erheblihen Umfang überall nicht annehmen werden. Die prinzipielle Bedeutung der Frage is es, welche die Staatsregierung Ein Nachgeben - der Staatsregierung in dieser Frage führt zu Konsequenzen für eine ganze Reihe von Angelegenheiten, welhe die Regierung abzulehnen berechtigt und verpflichtet sih erahtet.

Abg. Schilling (konf.) hätte aewünscht, daß das Gese ein Wiederaufforstung der abgeholzten Flächen c hâtte, und bittet die Nezierun i Ms F M West Een

ver i raae nit aus den Auge

per Eitiat i Die ae aud, daß das Bueligtbie der Neisse nicht - Die Regierung möge mit De | Z

[lung treten, um auch diese Frage ju “p erreich. in Verhand

Der Gesehentwurf ent-

halte zweifellos Eingriffe in das Privatreht. Der Provinzial-

Landtag habe ih dafür entschieden, daß der Staat allein dié Kosten zu tragen habe; das Herrenhaus habe cinen Mittelweg - vorge- \&lagen. Es wäre, fährt Retner fort, zu bedauern, wenn lediglih an der Koftenfrage dieser wihtige Gesetzentwurf \{h:itern würde. Wir werden zunächst an dem Herrenhausbeschluß festhalten. Hoffentlich gelingt es uns, in der Kommission eine Verftändigung mit der Re- gierung zu erzielen. Der vom Minister proklamierte Grundsay ift vom Hause niemals anerkannt worden. Die Entwässerung - von Moorflächen, die Beackerung und Beweidung von Grundstücken auf

ohlagen und die Verlegung oder Beseitigung vorhandener Gräben nd überhaupt keine Melioration im gewöhnlih?zn Sinne, sondern andespolizeilihe Maßregeln kraft des Hoheitsrehts des Staats im Interesse der Unterlieger. Allerdings haben auch die Gemeinden und Gutsbezirke eine Interesse an der Durchführung dieser Maß- regeln, aber erst in zweiter Linie, darum könnte thnen höchstens} der Kosten auferlegt werden. Die Regelung der Zuständigkeit durch den Präsidenten urd Ober-Präsidenten garantiert eine shnelle Erledigung der zu treffenden Maßregeln. Es ist aber fraglich, ob dem Regierxungs- Präsidenten die A tehnishen Hilfskräfte zur Seite stehen, um das Gese shnell durchzufübren. Unsere jungen Forst- Afsefsoren sollten au DMEE für die Thätigkeit im schlesishen Gebirge vorgebildet

Vize-Präsident dcs Staats-Ministeri inanz-Mi E I | il ent, steriums, Finanz-Minister

Hier handelt es sich prinzipaliter bei § 7 um die rihtige Ver- theilung der Lasten, die durh die Maßregeln, die hier vorgesehen sind, entstehen können. Der Herr Vorredner hat gemeint, es handle ih hier garniht um Meliorationen. Ih will um das Wort vorläufig nicht streiten; daß es sich aber um Maßregeln handelt,“ die den Nächstbetheiligten wesentlihe Vortheile gewähren oder Schäden ab- wenden sollen, das kann gar keinem Zweifel unterliegen. Es ist dieses ein Gese für besondere Verhältnisse einer Provinz; den Grund- eigenthümern dieser einen Provinz soll dadur geholfen werden. Da gilt der allgemeine Grundsaß, den wir beispielsweise beim Kom- munalabgaben-Geseg, bei - der Regulierung der Lasten, die aus Sekundäbabnen hervorgehen, bei der Vertheilung der Lasten bei Kanälen, auf vielen „anderen Gebieten theils durhgeführt, theils wenigstens mit dem Munde stets bekannt haben. Darauf beruht die Vertheilung der Lasten unter den Verbänden des Staates und dem Staate selbst. Hier liegt das Verhältniß nun gerade in der aller- \{ärfsten Weise vor. Ob man den Namen Meliorationen gebrauht oder nicht, ist nach meiner Meinung dabei völlig gleichgültig, denn hier bgben wir eine ganz bestimmte Zahl von Anliegern an den Flüssen, deren Grundstüke vor Schaden behütet werden sollen, die den vorzugsweisen Vortheil haben. (Zuruf: Nein!) Wer hat denn anders, wenn man Ueberschwemmungen ver- hüten will, den Vortheil als diejenigen Grundstücke, die von der Ueberschwemmung allein betroffen werden können? Worauf beruht denn die ganze Deichlast? Wenn Sie diese Prinzipien nicht an- erkennen, dann müssen Sie die ganze Deichlast derjenigen Grunad- besitzer, welher durch die Deiche geschügzt werden, aufheben und die Last einfach auf den Staat übertragen.

Es liegt hier wirklih eine Melioration vor. Wenn Sie Schaden verhindern, so ift das ebenso eiae Melioration als eine positive Verbesserung von Grundstücken.

Nun sagt der Herr Vorredner zweitens : das ist ja nie anerkannt, daß der Staat und die Provinz jeder ein Drittel bei Meliorationen be“ zahlen soll. Ja, meine Herren, wie liegt denn aber die Sache? Das hat wohl der Herr Vorredner vergessen? Fast alle diese Meliorationen zu welchen der Staat heute ein Drittel bezahlt, fallen nah dem Do- tationsgesey aussließlich den Provinzen zur Last; denn in dem Do- tationsgesey heißt es, es werden beftimmte Sumnien für Landesmeliorationen hergegeben, und nur dann foll der Staat konkurrieren, wenn die Bedeutung der Meliorationen erheblich über die Grenzen der Provinzen hinausreicht ; sonst müssen die Provinzen die Meliorationen nah dem Dotations- geseß ganz allein tragen. Mane Provinzen haben lange Zeit hin- dur die von ihnen für Melioration8zwecke übernommenen Dotations- gelder zum theil nicht einmal in vollem Maße für Meliorationen verwendet, und es hat eines starken Druckes seitens des lar.dwirth- \chaftlihen Ministeriums bedurft, um überhaupt die Provinzen dazu zu bringen, daß sie die Gelder zu dem Zwecke verwendeten, zu welchem fe sie bekommen haben. In vielen anderen Fällen stellte sih heraus, daß die Provinz \sih gänzli ablehnend gegén eine Melioration ver- bielt, indem sie der Melioration keine wesentlihe Bedeutung beilegte. Und da sind wir nah und nah dazu übergegangen, um das Meliora- tionswesen im Staat zu verftärken, zu verbessern und zu beshleunigen, der Provinz den Vorschlag zu machen: der Staat wolle auch ein Drittel bezahlen oder wenigftens den gleichen Betrag wie die Provinzy wenn die Provinz das gleiche thäte. Dadurch hat sih allmählich ein gewisser Grundsay gebildet, niht zu Gunsten, sondern zu Lasten deë Staats und zu Gupoften der Provinzen, welche, wie - gesagt, in faft allen Fällen eigentli berufen wären, allein die Meliorations- kosten zu: tragen. So liegen die Dinge in Wirklichkeit.

Meine Herren, wenn wir wiederum auf das gesehliche alte Syftem zurüFzehen sollen, wenn die Provinzen das wünchen, könnte der Staat, wenn er nit ein zu ftarkes Interesse an der Melioration des Landes bätte, finanziell schr gern tarauf eingehen; dann würde die Last wieder allein in den vom Gesetz bezeichneten Fällen bei den Provinzen stehen. Ih bitte den verehrten Herrn, sih mal die be- treffenden Gesege und au die frühere Praxis anzusehen; er wird finden, daß diese Darstellung die rihtige ist.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

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zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

„M G8.

(S(hluß aus der Ersten Beilage.)

In der Festhaltung von Grundsäßen in dieser Rihtung muß die Staatsregierung, wenn sie die zukünftige Entwickelung des Landes ohne Rücksicht auf Popularität im Auge behalten will, jeßt doch noch fester sein als früher; denn das wachsende Bestreben der Bevölkerung, der kleinen Verbände, der großen Verbände, alle Lasten auf den Staat zu wälzen, führt \cließlich zu den allerverderblihsten Konsequenzen. (Sehr rihtig!) Es ruiniert die Selbstverwaltung, es macht alle Ver“ bände ‘von: der Benevolenz der Bureaukratie abhängig; es führt zu einer Zentralisation, deren Kosten und Folgen niht ab- zusehen sind. Dem Landtage liegt eine ganze Fülle solcher Geseßze vor, wo genau dasselbe Bestreben wieder zum Vorschein kommt, und da kann die Staatsregierung, wenn sie ihre Pfliht gegen die zukünftige Entwickelung des Staates und der Gesellshaft im Auge behalten will, selbs ganz ohne Rücksicht auf Finanzfragen, niht anders als grundsäßlich das Widerspiel halten. Wenn wir diese Frage nit grundsäßlih behandeln, sondern bloß als eine Geldfrage ansehen, sehe ih voraus, welche Konsequenzen bezüglih anderer Fälle in anderen Provinzen daraus hergeleitet werden. Wir verlieren allen festen Boden und löfen alle shwierigen Fragen dadurch, daß man einfah den Staat heranzicht, der mag zahlen, wird dann aber auch regieren.

Meine Herren, im Herrenhause hat man gesagt von einer Seite : wenn das Geseß scheitere, solle es sheitern an einer Geldfrage, weil dann klar wäre, daß wesentlich aus Geldrücksichten diese wichtige Gesetzgebung fiele. Ja, meine Herren, das ist doch eine höchst kurzsihtige Auffafsung dieser Frage. (Sehr richtig!) Die Geldfrage ist hier wirklih unbedeutend. Wir glauben garnihht, daß durch diese im § 7 bezeihneten Maßregeln wesentlihe Ausgaben von erheblicher Bedeutung entstehen werden, Er handelt si hier nicht um bloße Geldfragen, sondern um eine prinzipielle Frage, die die größten Konsequenzen auf anderen Gebieten des Staatslebens herbeiführen muß.

Nun kann man ja allerdings zweifeln, ob die Vertheilung der Last, selbst wie sie in der Regierungsvorlage wäre und ih bin auf diesen Zweifel noch mehr gekommen dur die Debatten im Herrenhause, wona grundsäßlih die Gemeinden, in denen diese Mesliorationsarbeiten vorgenommen werden, die Träger der ganzen Last sein sollen, und nur im Falle des Unvermögens Beihilfen zu leisten wären. Man kann ja wohl vertheidigen die Anschauung, die au das Mitglied des Herrenhauses, Prof Inte, geltend gemacht hat, daß von den Maßregeln im § 7 vielfah die Gemeinde , in der sie vorgenommen werden, am allerwenigsten Vortheil hat (sehr gut !), sondern daß das Schwergewicht auf die Unterlieger meistens, wenigstens

sehr oft fällt. (Sehr richtig! rechts.) Mannigfach wird es ja auch anders sein. Es kann daher sehr wohl gedacht werden, daß man dem Vorschlag, den derselbe Professor Inye- im Herrenhause gemacht hat, zustimmt, diese Lasten zu dritteln; denn man kann ja im einzelnen Falle Vortheile und Lasten nit ers zahlenmäßig feststellen, ehe man die Lasten vertheilt, sondern man muß irgend eine Regel aufstellen : zwei Drittel trägt die Gemeinde und ein Drittel trägt die Provinz und der Staat. Meine Herren, dann geht der Staat \{chon über seine Aufgabe wesentlich hinaus, denn von jeder Verminderung der Nachtheile infolge Herunterstürzens des Wassers von den Gebirgen hat die Provinz in erster Linie den Voitheil (sehr richtig! rets), und die Provinz ganz frei zu lassen, nahdem man die Gemeinde auf ein Drittel entlastet hat, das wäre gegen alle Prinzipien ih hätte fast gesagt, gegen alle Kleiderordnung.

Meine Herren, wenn in der Weise eine Verständigung erzielt werden könnte das hat ja au der Herr Landwirthshafts-Minister \chon angedeutet —, so würde, glaube ih, das Geseh keine Schwierig- keiten haben. Aber ih kann nur wiederholen mit dem Herrn Land- wirthshafts-Minister: wenn diefer Versuch, diese Kosten lokaler und provinzieller' Meliorationen allein dem Staate zuzuweisen, hier in diesem Hause fortgeseßt wird, so kann die Staatsregierung nicht anders, als mit dem größten Bedauern das Gesetz fallen lassen.

Ich bitte das Haus, diese Gesichtspunkte bei der Weiterberathung des Gesetzes zu beachten. Ih muß do auch darauf hinweisen, meine Herren, daß die einzelnen Abgeordneten hier im Hause nicht allein die Vortheile und Nachtheile der einzelnen Provinz oder ihres Wahl- kreises zu vertreten bezw. abzuwehren haben, sondern daß sie den Gesammtstaat vertreten, und daß die Konsequenzen, die aus solcher verkehrten Behandlung einer richtigen Vertheilung der offentlichen Lasten entstehen, niht der Regierung allein, sondern der ganzen Be- völkerung und dem ganzen Staat zur Last kommen.

Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer--

stein:

Meine Herren! Ich gestatte mir, auf drei Punkte einzugehen, die der Herr Vorredner angeregt hat.

Zunächft hat er im allgemeinen den Wunsch ausgesprochen, daß der Zwang zur Wiederaufforstung entwaldeter Flächen vom Staate geseßz- lich geregelt werde. Die landwirthschaftlihe Verwaltung erkennt das Be- dürfniß, im Wege der Gesehgebung vorzugehen, in vollstem Umfange an. (Sehr gut! rechts.) Der gegenwärtige Gefeßentwurf beabsichtigt nicht diese Frage zu regeln, er ist ein Versuch, der zunähst für Slesien gemacht werden soll, um Hochwassershäden zu begegnen. Die Königlihe Staatsregierung nimmt in Aussicht, auch in den übrigen Theilen der Monarchie, beispielsweise in Westfalen, in der Rheinprovinz, wo ähnliche Verhältnisse wie in Schlesien vorliegen, die Hochwassergefahren dur ein ähnlihes Geseg zu bekämpfen. Andererseits denkt die Königliche Staatsregierung ecnftlich daran und dafür liegt zweifellos ein Bedürfniß vor —, die Frage der Wiederaufforstung von Oedländereien durh Private, au die fehler- bafte Behandlung dex Privatwaldungen im Wege der Geseygebung zu regeln und zu bessern. (Bravo! rets.) Dazu ist aber allerdings erforderlich, daß der Landtag und namentli das hiesige hohe Haus eine etwoas günstigere Stellung zu ähnlichen, in das Privatrecht eingreifenden Gesezentwürfen einnimmt, wie das bei früheren Anlässen gesehen ift; denn ich glaube, die Königliche Staatsregierung wird sih erst

Zweite Veilage

Berlin, Montag, den 20. März

dann zu einer solhen Geseßesvorlage entschließen, wenn die Garantie vorliegt, daß niht ein Schlag ins Wasser erfolgt, daß vielmehr eine Wahrscheinlichkeit der Annahme eines solchen Gesetzes vorliegt. Ich weise noch besonders darauf hin: daß also diejer Gesegentwurf niht allein für die Provinz Schlesien bestimmt ist, daß vielmehr ähnliche Provinzialgeseße auch für andere Landestheile zu erlassen beabsichtigt wird. Um fo bedenklicher is es, von dem Prinzip abzustehen, welches die Königliche Staatsregierung hier heute vertreten hat, daß unter allen Umständen die Betheiligten und die Provinzen an den Kosten betheiligt werden.

Dann hat der Herr Vorredner gebeten, man möge er- wägen, ob das Quellgebiet der Neisse, das außerhalb Preußens liege, niht in ähnliher Weise geschüßt werden könne, wie das durch dies Geseg für die übrigen \{lesischen Gebirgsflüfse geshehen sol. Es sind Kommissare der land- wirths{aftlihen Verwaltung in das böhmische Gebirgsgebiet gereist, um diejenigen Maßnahmen kennen zu lernen, die der österreichische Staat und die österreihishen Provinzen zur Abwendung von Hoch- wassergefahren in weit größerem Maße ergriffen haben, als das bisher in der preußishen Monarchie gesehen ist. J glaube, den geehrten Herrn Vorredner beruhigen zu dürfen. Aehnlihe und vielleiht noh tiefer einshneidende Maßnahmen, wie wir beabsihhtigen, sind in Oester- reih für alle Quellgebiete, also auch für das Quellgebiet der Neisse, in der Ausführung begriffen, zum großen Theil {hon ausgeführt worden. Wenn es si als nothwendig herausstellen sollte, durch Verhandlungen mit der öfterreihischen Staatsregierung auf Verbesserung dieser Ver- hältnisse hinzuwirken, wird die preußishe Staatsregierung keinen An- stand nehmen, in dieser Richtung dem Wunsche des Herrn Vorredners zu entsprechen. i

Sqließlih hat der Herr Vorredner den Wunsch ausgesprochen, daß sofort, nahdem dieses Gesez verabschiedet sei, dem Herrn Ne- gierungs-Präsidenten die nöthigen Kräfte zur Verfügung gestellt werden, damit dieselben mit der Ausführung ras vorzugehen in die Lage kommen. Auch in der Beziehung glaube ih vollständig beruhigen zu können. Der größere Theil der nothwendigen Vorarbeiten liegt be- reits vor, das nöthige technishe Personal von jüngeren Forst- und Meliorationsbeamten wird sofort, wenn das Geseß erlassen ist, dera Re- gierungs-Präsidenten zur Verfügung gestellt werden, damit möglichst rasch die guten Wirkungen des Geseges eingeerntet werden.

Abg. Gamp (fr. kons.): Die Kosten müssen allerdinas möglichst auf die Interessenten verth&lt werden. In diesem Falle sind aber die Gemeinden nicht zu den Interessenten zu renen. Wenn die Unterlieger den Hauptvortheil haben, so ist es eine Ungerechtigkeit, die oben liegenden

Gemeinden zu den Kosten heranzuziehen. Hier soll aber die Be- nußung von Moorflähen 2c. untersagt werden, und es greift der

Si der Verfassung Plaß, daß Privateigenthum nur bei voller Entschädigung entzogen werden kann. Staat und Provinz müssen \sih an der Sache betheiligen, allenfalls könnte man noch den Kreis daran betheiligen. Im höchsten Grade ungeres würde es sein, wenn der kleine Bauer auch die Kosten für die Ableitung des Wassers in Stich-

gräben bezahlen müßte. :

Abg. Graf von Strachwiß: Die Kommission wird \sch im wesentlihen mit der Plini zu beschäftigen haben, ob es sih um Meliorationen oder Polizeiverfügungen handelt. Es wird der Re- gierung \chwer werden, das erstere nachzuweisen. Von der Wieder- aufforstung, die der Regierungs-Präfident anordnen kann, hat ja auch nicht der Besitzer, sondern die Allgemeinheit einen Vortheil.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Jh will dem Herrn Vorredner erwidern, daß Polizeiverordnung und Melioration gar keine Gegensäße sind. Wir haben in einer großen Anzahl von Fällen Zwangsmeliorationen, die nicht von dem freien Willen der Betheiligten abhängen , die nichtsdestoweniger Meliorationen sind. Also wenn die Kommission sich mit dieser Doktorfrage beschäftigen wollte, ob das Polizeiverordnung oder Melioration ist, so würde sie ganz unnüß ihre Zeit verbrauchen.

Meine Herren, der Herr Abg. Gamp hat die Gemeinden ganz freilafsen wollen, wenn ih ihn recht verstanden habe. Wenn er den nächsten Kreis heranziehen will, so kann man das ebenso gut be- kämpfen und vertreten, als wenn die Ursprungsgemeinden heran- gezogen werden zu einem Theil dieser Kosten. Sie allein heranzu- ziehen, dagegen kann man ja allerdings shwerwiegende Gründe an- führen. Es giebt doch aber auch sehr viele Fälle, wo die ganze Ge- meinde, in welcher die Maßnahmen getroffen werden, doch sehr be- deutende Vortheile von diesen Maßnahmen hat. (Zuruf des Abg. Gamp: V orbesteuerung !) Ja, das wäre au ein Modus; aber das würde doch nur da möglich sein, wo der Vortheil sehr wesentli ist, wo es ih um große Gemarkungen handelt, wo die Gemeinden viel- leiht große Waldungen und Forsten haben, Die Gemeinden gan frei zu lassen, würde ih für bedenklih halten. Ob man den Kreis, heranziehen will, ist eine Frage, die man auch erwägen kann; jeden- falls ist er einer der allernächst Betheiligten. Aber über diese Frage ist bis jeßt sehr wenig Differenz gewesen, sondern man hat es unbillig gefunden, wie es nah der Regierungsvorlage gesch ieht, die Gemeinden zu {arf heranzuziehen.

Man hat gesagt: bleibt ein großer Rest übrig, zwei Drittel oder drei Viertel, dann soll der Staat allein bezahlen, und ih freue mich, daß ih in dieser Beziehung die Unterstüßung des Herrn Abg. Gamp habe, daß wir, entsprechend dem Grundsaße unserer Lasten- vertheilung, handeln, nämlih daß bei Meliorationen oder Maßregeln zur Verhütung von Naturschäden die nächstbetheiligten Provinzen in dieser Beziehung jedenfalls mitwirken. Das würde die entscheidende Frage sein ; die lediglich finanzielle Frage das kann ih betonen; in dieser Beziehung irrt sih Graf Strahwiß vollständig ist verhältnißmäßig unbedeutend und wird au meistens vorübergebend sein. Also vom finanziellen Standpunkt in diesem einzelnen Falle gehe ih garnicht aus, und es ist sehr irrig, wenn Herr Graf Strachwih glaubt, hier stecke wiederum der Finanz-Minister, das leidige Kastanienwäldchen, ‘dahinter. (Heiterkeit.) Ja, meine Herren, man macht sich da ein ganz falshes Bild. Häufig lese ih in den Zeitungen, namentli auch in den Debatten des Reichôtages, deren Mitglieder oft weniger Ahnung

(große Heiterkeit) von der inneren preußischen Verfassung und

1899.

Verwaltung haben —: da ift wieder der Finanz-Minister in Preußen \{chuld, während es sh um Dinge handelt, von denên ih überhaupt noh gar keine Kenntniß bekommen habe, nie in der Lage gewesen bin,

Stellung zu der Sache zu nehmen. Also ih sage auch in diesem Falle, Herr Graf Strahwit irrt sih. Die wahren Motive, die die Regierung leiten, habe ih in genügender Weise auseinandergeseßt, und ih möchte die Herren bitten, den Ernst des Widerstandes der Regierung als sehr groß an- zunehmen und nit darauf zu renen, daß in dieser grundsäßlichen Frage die Regierung einfah den Wünschen der Nächstbetheiligten folgen wird. Die Kommission kann darauf niht rechnen. Meine Herren, das Geseß ist sehr wichtig, namentlih als Anfangsgeseß für eine weitere Geseßgebung, die das ganze Land allmählih umfassen soll; und da kann die Regierung an sich, wo es sich nicht um ein paar Groschen handelt, sondern um wichtige, festzuhaltende Grund- sätze, niht nachgeben. Ih wollte noch eins® nahträglih bemerken. Der Herr Abg. Gamp hat gesagt: Wie kommt der Grundeigenthümer dazu, der hier dur Zwangsmaßregeln angehalten wird, bestimmte Maßnahmen zu treffen oder zu unterlassen, Entschädigungen zu zahlen? Aber er selbst soll gar keine Entschädigungen zahlen, sondern die Gemeinden ; ihm werden ja die Kosten erseht, er foll ja volle Entschädigung haben, daher kann dieser Einwand nit zutreffend sein. Der Geseßentwurf wird einer Kommission von 14 Mit- gliedern überwiesen. Es folgt die Berathung der De nks chrift über die Aus- g des Geseßzes vom 20. April 1898, betreffend die ewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch die Hohwasser des Sommers 1897 herbe i- geführten Beschädigungen. Abg. Seydel - Hirschberg bemerkt, daß die gewährten Beihilfen hinter den Ansprüchen zurückgeblieben seien. Er müsse allerdings an- erkennen, daß es sehr s{hwer sei, derartige Ansprüche gerecht zu

beurtheilen. Jeder ärgere nar wenn der Nachbar mehr bekomme, als er selbs. Zu einer Ueberweisung der Denkschrift an- eine Kommission

liege aber keine Veranlassung vor.

Abg. Langer (Zentr.) fragt an, ob die Beihilfen mit diesem Bericht abgeschlossen seien.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Der ganze Inhalt der Denkschrift zeigt, daß wir nicht berichten wollen über ein absolut abgeschlossenes Unterstüßungswerk. Es ist ein vorläufiger Bericht, wie au z. B. für die Provinz Sachsen wenn ih mich recht entfinne Zahlen noch gar nicht angegeben sind. Die Säche liegt so, daß im Großen und Ganzen die Staatsregierung die Sache als abgeshlofsen betrahtet. Wenn aber in einzelnen Fällen ihr nahgewiesen wird, daß noh ein dringendes unbefriedigtes Bedürfniß vorliegt, daß die Ausführung hier und da niht in genügender Weise

vorgenommen is}, so werden wir solche Beschwerden nit a limins abweisen mit der Bemerkung: Die Sache ist abgeschlossen, es ist kein Geld mehr da, sondern wir werden sie eingehend prüfen und erforder- lihenfalls die nöthigen Mittel zur Disposition stellen.

Ich glaube, das wird den Herrn Vorredner vollständig beruhigen können, und es scheint mir aus dieser Stellungnahme der Staats- regierung allerdings hervorzugehen, daß die kommissarische Berathung kaum von erhebliher Bedeutung sein wird. Aber ih möchte durch diese Bemerkung niht das ganze Andrängen berechtigter und un- berechtigter Forderungen hier wachrufen. Es kann nur in Ausnahmen, wo dringende Bedürfnisse übersehen und deßhalb nicht befriedigt find, die Staatsregierung auf die Angelegenheit weiter eingehen.

Man muß, wie auch hon der Herr Abg. Seydel gesagt hat, bei derartigen Maßnahmen, wo man Unterstüßungen zu vertheilen hat, höchst vorsichtig sein. Man kann s{chließlich au, wenn man nicht vorsichtig ist, was vorausfett, daß man im einzelnen Falle auhch streng sein kann, ebensogut einen ih darf den Ausdruck wohl ge- brauen geradezu demoralisierenden Eindruck auf die Bevölkerung

hervorrufen. (Sehr richtig !)

Abg. von Kölichen (konf.) erkennt an, daß die Wünsche des Hauses von der Staatsregierung in der bereitwilligsten Weise erfüllt worden sind. Namentlih sei es erfreulib, daß die Regierung über die bewilligten 5 Millionen um 1 Million hingutgegangen sei. Den ausführenden Organen gebühre der wärmste Dank. Die Uferbefesti- gung und andere Maßregeln seien in vorzüglicher Weise ausgeführt und damit der Regulierung der Me vorgearbeitet worden. Zu leßterem Zweck seien noch weitere Mittel nothwendig. Daß die Ver- theilung der Gelder Unzufriedenheit erregt habe, sei in einer so delikaten Frage sehr erklärlich. i

Abg. von Werdeck (konf.) spricht die Erwartung aus, daß das neue Projekt der Regulierung der Spree einen besseren Erfolg haben möge, als das Projekt vor 15 Fahren. Wann werde das Projekt ausgeführt werden?

Regierungs-Rath Schröter: Ich darf kurz auf die Anfrage des DE Vorredners über das Spree-Regulierungsprojekt, dessen in der

enkihrift gedacht ist, antworten. elbstverständlih kann ih keine Auskunft darüber geben, ob und wann das Projekt ausgeführt werden wird; denn darüber fann kein Zweifel sein, daß ein so großes Projekt, das, wie ih gleih erwähnen werde, \o bedeutende Mittel erfordert, nicht allein auf Kosten des Staates ausgeführt werden kann. Da werden selbstverständlich noch Andere si zu be- theiligen und mitzureden haben, d. h. vor allen Dingen die Provinz und dann die Interesserten felbst. Von den Verhandlungen mit diesen Instanzen wird es abhängen, ob die Regulierung zu stande fommen wird. Das aber kann ih erklären, daß ein Projekt that- sählich aufgestellt ist, und zwar für die Spree von der sächsischen Grenze bis in die Nähe von Berlin. Dieses Projekt if natürli nicht in allen Einzelheiten ausgearbeitet, aber doch soweit, daß im wesentlihen übersehen werden kann, was gesGrhen soll und wieviel die Kosten betragen werden. Das Projekt ließt, wie ih weiter mittheilen kann, damit ab, daß für die nihtshiffbare Strecke der Spree bis Leibsh ein Kostenaufwand von 8 250 000 # ver- anschlagt ist und für die shiffbare Strecke ein solcher von 6 Millionen. Ob es möglich sein wird, dur Zusammenwirken des Staates, der Provinz und der Betheiligten so viel aufzubringen, daß das Projekt ausgeführt werden kann, das steht bei der sehr beträchtlichen Höhe dieser Summen dahin. i

Der Bericht wird durh Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

Jn der hierauf folgenden ersten Berathung des Ges eßh- entwurfs über die Verlegung der preußisch-öster-

reihischen Grenze längs des rzemsa- Flusses weist