1899 / 71 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Mar 1899 18:00:01 GMT) scan diff

er als Lf, Kad. v. Köne- ähnrs. E Inf. Negt. äh f. Reat. Nr. 148 d. Noack als har. Fähnr. Inf. Inf. Regt. Nr. 151 Inf. Regt. Nr. 154 Kad. Inf. Regt. Nr. 155

Inf. F (ar. Fähnr. Inf. Negt. ; Regt. Nr. 160 Kad. Inf. Regt. Nr. 161 P. U. v. Hartwig

t. Nr. 162 Kad. Viedebandt, anvov. Inf. Regt.

I. GSUR E N

deburg. Jäger-Bat. nr. Lauenburg. Kad. v. der Marwißÿ als car. Bat. Nr. 10 Kad. de Weiß als char. Nr. 11 Kad. Riedesel Frhr. zu , Kad. v. Papen als ar. F äger-Bat. Nr. 14 bnr., Kad. v. Loefen, als car. Königin (Pomm.) Nr. 2 Kad. v Regt. Graf Wrangel (Oftpreuß) Kür. Regt. Kaifer 6 Kad. v. Rochow (Willy), Ka l Fähnrs. Kür. Regt. Graf Geßler (Rhein.) [s har. Fähnr. 1. Brandenburg. Drag. Regt. Gren. Regt. zu Pferde Nr. 3 Gefr. Frhr. v. Swlot- Regt. von Bredow (1. Shlef.) sebedck als œar. Fähnr. 1. i ] Fähnr. Sleswig-Holstein. feldt als har. Fähnr. K s als ckar. Fähnr. 2. Bad. Hus. Regt.

U. Frhr. v. Wacht meist v Shweinichen als char. Kad. Feyerabend als car. v. Usedom, diefer als Fähnr., Nr 149 Kad. Weyert als char. F P. U. Graf v. SHhweiniy als Lt. v. Tshirnbaus ols char. Fähnr. aufser als Lt.; Kad. Plewig als r. 156 P. U. Killmann als Lt., gt. Nr. 157 P. U s aa ff dow e s . Fahnr. . Hanseat. Inf. Re enburg als har. Nr. 165 P. U. Cleve als Lt. 95. Großheri Nr. 168 Kad. v. Meien als Gar. Fähnr. Kad. Lindenau (Wilbelm) als ar. Nr. 174 Kad. v. Burgs dorff als car. Nr. 176 Kad. Busolt als har. Fähar. Ma Nr 4 Kad. Graf v. Baudissin als ägzr-Bat. Nr. 9 Kad. § â nov. Jäger- f. Jäger-Bat. ifenbach u. Altenbur Mecklenburg.

Kadetten - Vertheilung 1899.

eler v. Heidekampf als Lt. . Heydebreck als Li., ähnr. Kaifer

alesfke als har. Fähnr. t. Nr. 2 P. U. v. Knobelsdorff- Le als Lts. 3. Garde-Regt. z. F.

.P. U. v. Ramm Königin Elisabeth . Frhr. v. Vietinghoff gen. Scheel v. Stülpnagel als har. Fähnrs. Reat. Nr. 4 P. U. Frhr. v. Hammer- ld als Lt., Kad. v. Rohr als char. Fähnr. 5. Garde- U. v. Wegerer als Lt., Kad. v. Ruppert als char. 5 P. U. v. Kaßtler als Lt., Kad. Fähnr. Garde - Jäger - Bat. Eren. Reat. König 1 Kad. Lindenau (Marimi- Regt. König Friedri Wilhelm IV. ._ U. Robert -Tornow als Lt., Kad. . Zigewiß als ar. Fähnrs. Gren. Regt. tet\ch als car. estpreuß.) Nr. 7

Kad. v. Hirsch als char. Fähnr. drih Wilkelm 111. (1. Brandenburg.) Kad. »«. Wilucki, Kad Gren. Regt. Graf Grnei- . 9 P. U. v. Wenckstern als Lt., Kad. Regt. Kronprinz Fried- Kad. Frhr.

als car. Fähnrs. Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12 P. U. Inf. Regt. Her-

. P. U. Sti iwig als Nr. 1 Kad. Frhr. v.

1. Garde-Regt. zj. 2. Garde-Regt. 3. L M T Lüt rde-Sren. Reg ranz Garde-Gren. Re Brenkenboff, P. U. v. Ruvi P. U. v. Blanckenburg, P. U. v. Loebell als har. Fähnr. 4 Garde-Regt. z- F als Lt., Kad. v. Sti euben als Garde-Gren. Regt. Nr. 3 P. U als Lt,, Kad. v. Dresky, Kad. Königin August ftein-Ge8mo

E

Kad. Lee als

v. Malotki . v. Kahblden als A.

. Fäbnr.

a Garde-Gren. ähnrê. d. L

rde-Sren. Regt. Nr. v. Bülow (Johannes) als car. . Veltheim als chckar. F Friedri LTI1. (1. Oftpreuß.) Nr.

car. Fäbnr. Kellner,

lian) als

K3 1a dri T (3 itpreuß ) Nr. 4 Kad nig Friedri . (3. Ostpreu e ad. h: König Wilbelm I. (2. . U. vorn der Esch als Li., eib - Gren. Regt. König Friedri P. U. v. Prondzynsfki als Lí., ähnrs. —- Colberg.

P.U. Hanfstaen gl, Fäbnr. Kür. Regt. Levegow als har. Fähnr. Kür. v. der Trenck als Nikolaus 1. von Rußland (Brans Kad. v. Rochow

Großherzogl.

Nr. 3 Kad. dar. Fähnr. denburg.) Ner. ubertus) als car. . 8 Kad. v. Leyser als ha Nr. 2 P. U. Frhr. v. Stosch als Lt. Freiherr von Derfflinger (Neuwärk.) beim ols char. F Nr. 4 Kad. Frhr. v. E 9 Kad. Meßner als char. Drag. Regt. Nr. 13 Kad. Asichen Regt. Nr. 14 Kad. K oh b 21 Kad. Povp als car. Fähnr. Kad. v. Winterfeld als car. Schles.) Nr. 4 Kad. v. Boehm Nr. 10 P. U. Nr. 11 Kad. Lipken als bert von Italien (1. Heff.) denitedt als har. Fähnrs. Ulan. P. U. Saenger als Lt. Brandenburg.)

Dalmer als char. senau (2. Pomm.) 9 v. Merkaß als char. Fähnr. rich Wilhelm (2. Kad. John v. Gren. Regt. Prinz Carl von v. Heyne als Lt., Kad. warth von Bittenfeld (1. burg als char. Nr. 16 Kad. Petri, Kad.Hung Westfäl.) Nr. 17 Kad Grolman (1. Posen.) Nr. 18

Tobye als car. Fäb Westfäl.) Ne. 13 Kad. v. der Schhulen- Sparr (3. Westfäl.) Inf. Rect. Graf

Hannov. Drag.

Fähnr. Inf. Regt. Freiberr von er als har. Fähnrs. ì Kad Mende als char. Fähnr. P. U. Nesfelbauf (ar. Fähnr. Inf. Regt. von Courbière Kad. v. Glisczinsfki en von Wittenberg

märk. Trag. Drag. Regt. Nr. von Zieten (Brandenburg.) Nr. 3 Fähnr. Hus. Regt. von Sill (1. als char. Fäbnr. Maadeburg. Hus. Ne dorff als Lt. 2. Westfäl. Huf. Reg ar. Fähnr. Hus. Regt. Nr. 13 Kad. Vogt, Kad. Bo von Katler (Schlef.) Negt. Kaiser Altxander II. von Rußland (1. enbur Nr. 3 Kad. v Kleift als char. Fähúr. Ulan. Regt. ron Smidt Nr. 4 Kad. Frhr. v. Shimmelmann als char. Fähnr. Nr. 6 Kad. Nolte als char. Fähnr. 8 Kad. Iversen als Kad. Boden- har. Fähnrs. Litthau. Ulan. Kad. Voerster als char. Fäbnrs. Nr. 16 Kad

Barfuß (4. Inf. Regt. von C j Kad. Nesselhauf als Nr. 19 P. U. Tscherny als Lt., K Inf. Reat. Graf Tauenßti 90 Kad. Rieder v. Riedenau als tar. roßherzog Friedrih Franz II. von Melen- rg.) Nr. 24 Kad. v. Khaynach als Rhein.) Nr. 25 P. U. Leopold von Anhalt- 26 Kad. Lademann, Kad. v. Saudcken rinz Louis Ferdinand von Preußen . U. v. Dobbeler als Lt. Inf. Regt. U. Bigge als Li. Inf. Regt. Frhr. Treusch v. Buttlar- [s har. Fähnr. 2. Thüring. . v. Schmidt als Li. Füf. Regt. Graf Kad. Gliodkowski als har. Fäbnr. v. Zawadz ky, Kad. v. Put Reat. Prinz Heinrich

Schindler Regt. Nr. 36 P U.

(2. Posen.) als har. Fähnr. 3. Brandenburg.) Nr. ähnr. Inf. Regt. G burg-Schwerin (4. Brandenbu ì Inf. Regt. von Lüßow (1.

r. Fähnr. ae H Inf. Regt. Fürst

v. Loew enich als Lt. Dessau (1. Magdeburg.) Nr. als har. Fähnrs. Iv (2 Macdeburg.) Nr. 27 P von Goeben (2. Rbein.) Nr. 28 P. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31 P. U. Brandenfels als Lt., Inf. Reat. Nr 32 P. U Roon (Ofipreufß.) Nr. 33_ Pomm. Füs. Regt. Nr. 34 Kad. als har. Fähnts8. (Brandenburg.) Magdeburg. Füs. ) Wellenberg als char. Fähn Nr. 37 P. U. Feige als Li nzollern (Hohenzollern.) : Inf. Regt. Prinz Moriy von g als Lt., Kad. Breitbaupt Karl von Me@ckienburg-Strelißz t., Kad. Winkler als burg.) Nr. 48

(1. Pomm.) Tbüring. Ulan. Regt . Ular. Regt. Graf zu Dohna (Ofipreuß.) Nr. ar. Fähnr. 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11 stein, Kad. Shimmelpfeng als Nr. 12 Gefr. Wendorff, } Regt. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Fähnr. 1. Garde-Feld-Art. Regt. v. Blücher als Lt. 2. Garde-Feld-Art. Regt. Kad. v. Blancken- see als har. Fähnr. Feid-Art. Regt. Prinz . U. George als Lt. Kad. Gaedke als car.

Ivf. Regt. P

Kad. v. Lôsecke a

y. Branconi als char. von Preußen als char. Fähnr. Schröder als L., r. Fü. Regt. ron Steinmey (Westfäl.) Fü. Regt. Fünst Karl Anton von Nr. 40 Kad. v. Brunn, Kad. Rieth als Anhalt-Defsau

Auauft ron Preufen (Ofipreuß.) Nr. 1 P t. Nr. 2 P. U. Schiemann als Lt., ähnr. Feld-Art. Regt. General-Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Ahrens als Lt., Gefr. Schwarze als har. Fähnr. Prinz-Regent Luitpcid ron Bayern (Magdeburg.) Feld-Art. Regt. von Pods Nr. 5 Kad. Sbaver als har. Fäbnr. v. Mitscbke-

Nr. 3 P. U. Feld-Art. Negt: Nr. 4 Kad. Balcke als har. Fähnr. bielsfi (Nicderschlef.) 1 Feld-Art. Regt. von Peuder (Shles.) Nr. 6 P. U. Collande als Lt. 1. Westfäl. Feld-Art. Regt. Nr. 7 Wolff, Kad. Graf v. Looz-Corswarem als char. Fähnrs. Feld-Art. Regt. von Holtzendorfff (1. Rheix. edlcmwia.

char. Fähnis, ( j (5. Pomm.) Nr. 42 P. U. Bellin als har. Fähnr. Inf. Regt Herzog 5.) Nr. 43 P. U. Boenke al agel (5. Branden Pomm. Inf. Regt. Nr. 49 Neat. Nr. 50 P. U. Nr. 51 Kad,

AlvenEleben _— 9. Westfäl. C ohenhausen

(6. Osfiprei j har. Fähnr. Inf. Regt. von Stüipn Kad. v. Hartwig als char. Fähnr. 6. Pomr. .U. Speichert als Li. 3. Niederschles. Inf. )übring als Lt. 4. Niederschles. Inf. Negt.

) Nr. 8 Gefr. Conzen ; Regt. Nr. 9 Kad. v. Walterstorff, Kad. Ionas ais Scharrborst (1. Han=0v.) Hess. Feld-Art. Regt. char. Fäbnr. 1. Bad. Nr. 14 P. U. Warder, P. U. Frhr. v. Maillot als Lts. Feld-Art. Reat. Nr. 15 Kad. Schmidt Müller als char. Fähnrs. Weft preuß. Nr. 16 P. U. Nath als Lt. Art. Regt. Nr. 17 Kad. Hillmann, Kad. F

v. Glinsfky als char. Fähnrs. Né, 10 P: h. Nr. 11 Kad. Frbr. v. Wertbhern als

eld-Art. Regt. von

(6. Brandenburg.) Nr. 52 P U. Diziobek als Lt. Imann als Lt.

Inf. Negt. Nr. 53 P. U. Dih als char. Fähnr. Inf. Regt. P. U. von Knobelsdorff als Lt., Kad.

m als Lt., Kad. v e von der Golß (7. Pomm.) Nr. 54 [ Kühl als car. Fähnr. Nr. 53 Kad. Reymann als ar. Fähnr. Hiller von. Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59 Inf. Regt. Markgraf Karl

Feld-Art Regt. de la Treille (Wolfgang), Feld-Art. Regk.

Z. Pofen. Inf. Regt Inf. Regt. Freiherr Kad. v. Below (7. Brandenburg.)

92. Pomm. Feld- . Wangenheim General-Feldzeugmeister Tézüring.

ïe Mar. Fähnr.

(2. Brandenburg.) Nr. 18 P. U. Braeuer als Li. gt. Nr. 19 P. U. Schoeneberg als Lt. Posen.Feld- c. 20 Kad. Mas lowstfi als har. Fähnr. Feld-Art. Nr. 21 P. U. Metscher, als Lt., chmidt (Ehrich) als har. Fähnrs. _Mitscher als . Nr. 24 Kad. v Schönfeldt, ar. Fähnrs. Großberzoal. Hef. Korps) P. U. Wagner

Feld-Art. Re Art. Regt. N a6fo Regt. von Clausewiy (Oberschles ) Kad. Frhr. v. Sroetter, Kad. S b 2. Westfäl. Feld-Art. Regt. Nr. 22 Kad. Fähar. Holstein. Feld-Art. Regt Kad. v. Wolfframsdorff als ch Feld-Art. Regt. Nr. 25 (Großberjool. Art. als Lt. Naffau. Feld-Art. Regt. Nr. 27 P. U. Sarg Feld-Art. Regt Nr. 31 Kad. Krüger als har. Fäbnr. Feld-Art. Reat. Nr. 35 P. U. Großfkreug als L dar. Fähnr. Feld-Art. Regt kfovf-Hartiga als Lts. Fuß-Art. Regt. h Nr. 1 Kad. Nat als char. Fähnr. Fuß-Art. Regt. von (Pomm.) Nr. 2 Kad. Raus als char. Fäß Dietfau (Sles.) Nr. 6 Gefr. Feilbauer als char.

Rhein. Fuß-Art. Regt. Nr. 8 P. U. Buhle als Lt. Reat. Nr. 10 Kad. Biermann als œar. Fäh Bat. P. U. Wollmann als Lt. Pion. (Oftpreuß) Nr. 1 Kad. Walter als char. Fähnr.

Kiel, den 20. März 1899.

v. Brandt gen. lender als har. Fähnr. Inf. Neat. Gereral-Feltmarschall Prinz riedri Karl von Preußen (8. Brandenb.) Nr. 64 P

3. Oberschles. U. Kaiser

echt von Preußen (Hannov.) Nr. 73 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74 1. Hanseat. Jaf. Regt. 3 Fähnrih, Kad. Graf von Bothmer als ar. Fähnr. 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76 P. U. 9. Hannov. Inf Regt. Nr. 77 P. U. von Friedri} Wilkelm von ontane als char. Fähnr.

Gereral-Felèmarshall Prinz Albr Kad. v. Troschke als har. Fäßrr. Kad. v. Koschißky als char. Fäßr Nr. 75 Untere. Simon dieer Hofmann als Lt. 1 j Soden stern als Lt. Inf. Regt. Herzog Braunschweig (Ofifries.) Nr. 78 Kad. F L von Gersdorff (Hefs.) Nr. 80 P. U, Holthoff von v. Kaltenborn-Stachau als Lts., Kad. von ar. Fähnr. 2, Hef. Inf. Regt. Nr. 82 P. U. Kad. Green als char. Fähnr. Inf. Regt. von Kad. Liebe als char. Fähnr. Inf. Nr. 85 Kad. Schneider als Regt. Königin (S&leswig-Holstein.) Nr. 86 als Lt., Kad. v. Festenberg-Pakifsch als Inf. Regt. Nr. 87 P. U. Mufsset als Liebmann als Lt. . Nr. §0 Kad. Rau v. Holz- Nr. 91 P. U. . Borcke als (ar. Fähnr. 5. Thüring. Inf, Regt. Nr 94 (Großherzog von SaWjsen) P. U. Thieme als Lt, Gefr. v. Frankenberg u. Ludwigêdorf als har. Fäbnr. 7. Thüring. Inf Regt. Nr. 96 P. U. Schaumburg als Lt. Inf. Regt. Nr. 97 P. U. v. Cappeln als Lt. Inf. Regt. Nr. 98 U. Ebelt als Lt., Kad. Shimmelshmidt als char. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 99 Kad. Niemeyer als har. Fäbnr. 1. Bad. v. Arnim als Lt., Kad. von [8 char. Fähnr. 2 Bad. Gren. Regt. Kaiser W:lhelm I. Nr 110 Kad. v. Bomhard als har. Fähnr. 4. Bad. Juf. Regt. rinz Wilbelm Nr. 112 Kad. Heu ch als char. Fähnr. 5. Bad. nf. Reat. Nr. 113 P. U. Beggerow als Lt., Gefr. Grobe als Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrih 111. Nr. 114 Kaiser Wilhelm

t. Kad. Münchmeyer als P. U. Stein-

. Nr. 36 P. U. Hinte, L x von Lioger (Oftpreuß)

Füs. Regt. Faßmann, P. U. Heemsfkerck als Wilczek als Lt., L Manstein (Schieërig.) Nr. 84 Regt. Herzog von He char. Fähnr. Füf. P. U. v. Tschirschniß_ ar. Fähnr. 1. Naffau. Lt. 92. Naffau. Inf. Regt. Nr. 88 P. U. Grofherzogl. Mecklenburg. Füs. Regt K bausen als har. Fähnr. Olderburg. Inf. Regt. v. Harbou als Lt., Gefr.

nr. Fuß-Art Regt. von Fähnr.

Garde-Pion.

[stein (Holstein.) Bat. Fürft Radziwill

Wilhelm.

Literatur.

Nordoft-Deutshland (von der Elbe und der Westgrenze nebsstt Dänemark. tür Reisende,

Sachsens an) Î 26. Axflage.

K. Baedeker. Mit 30 Karten und 40 Plänen. Leipzig, Verlag von Karl Baedeker, 1899. Avch diese neueste Auf- lage des Führers ift, den eingetretenen Veränderungen entsprehend, in allen Theilen berihtigt und ergänzt. Pläne von Deffau, Freiberg,

Virs{berg, Kiel, Schleswig,

südlihen Umgebung dem Heuscheuer - Gebirge, von Kepenhagen und dem unteren Lauf Riesergebirgee.

Lib:Gren. Regt. Nr. 109 P. U.

Bunfen a D T d Neu binzugekemmen find die

Greifswald, Helsingör, Herinatdorf, Thorn, Wismar, Witten- vcn Fürsterstein urxd Umgebung, von Heringêdorf

der Trave, sowie ferrer ein Die praltishe Ginribtung, welche es 4 dem Ziel, den betreffenden Abschnitt herauëzutreznen, Tasche mitjufübren, wird den Reisenden will- kommen fein. Jede der- sechs Abtheilungen des Buches: 1) Berlin und Potédam, 2) Hamburg, Schleswig-Holstein, Pomme:n, 3) Preußen, Posen, 4) Sclesien, Sa@sen, Anhalt, Königreih Sachfer, 6) Dänemak Zweck selbständig gebeftet und kann somit

Unter den drei lezten Bändchen und Daheim“

Swinemünde, ar. Fähzr. 6. Bal i v. Heimburg als Lt. Inf. Regt. ) ‘Nr. 116 P. U. v. Kuzleben als Lt. Inf. Regt. (Leib:Regt.) Nr. 117 Kad. Arndt 4, Großberzogl. Hef. Inf. Regt. (Priaz Carl) Nr. 128 Kad. von

Großherzogl. Hess. 3. Großherzogl. He als char. Fäbnr. P. U. Gabriel als Lt. I: h; Trotha, Kad. v. Besser als har. Fähnrs. Inf. Regt. Nr. 130 har. Fähnr. Inf. Regt. Nr. 132 Kad. Grotowtky als har. Fähnr. v. Glasenapp als char. Fähnr. lius als Lt, Kad. Kettler als zt Nr. 137 Kad. Wait, Kad. Naumann Nr. 140 Kad. Meßtke als har. Nr. 141 Gefr. Goebel als char. Fähnr. r. 142 Kad. Frhr. v. Bibra als char. Fähnr. als har. Fähnr. Inf. Regt. Königs-Inf.

Panorama des ermöglidt, je na um ihn bequemer in der Gefr. Frhr. v. der Horst als P. U. v. Bu{hwaldt als Lt., Inf. Regt. Nr. 135 Kad. Inf. Regt. Nr. 136 char. Fähnr. Inf. als har. Fähnrs. Fähnr. J 7. Bad. Inf. Negt. 2 Inf. Regt. Nr. 143 Kad. Preuße al Nr. 144 Kad. Meyer als car. Fähnr.

Lübeck, Mecklenburg, 5) ôftlihe Provinz , is zu diesem eirzeln benußt werden.

der befannten Kollektion L Slesishe Verlags- . Schotiländer) findet fich neben zwei Novellenbüchern au wieder ein interefsantes dramatisches Werk : ein anmuthiges Lust- spiel von Karl Jaenicke:

Inf. Regk. eUnterwegs Anstalt von S

Mit 1einem

„Die Falkenburg“.

Humor wird darin das Recht und die Bedeutung der in wahrer Sittlichkeit wurzelnden Moral gegenüber dem die Nabtgeleye miß- ahtenden Emanzipationsdrange - verfohten. Die 1 ürdige Heiterkeit dieses Bühnen bildet ein wohlthuendes Gegen- ewiht zu dem düfster - ernsten Charakter der beiden anderen ndchen. Von den zwei Novellen, die Wilhelm Jensen unter dem Titel „Fris und Genziane vereinigt hat, zeigt namentli „Die Genziane“ den Autor in der anziehenden Gigenart seiner Er- zählungefunft. Die Novelle ist eine Art Seitenftück zu Kleift's be- fannter Erzählung „Der Findling“; hier is der Findling, der die Familie, in der er Eltern- und Geshwisterliebe gefunden, und der er zum Däâmeon des Verderbens ird, weiblihen Geschlechts. Im Gegensaß zu der lapidaren Kürze und Gedrungenheit des Kleift’schen Stils fesselt Jensen den Leser dur lyrishen Stimmungsreiz. Neben diesem reifen Meister ersheint ein noch unbekannter Erzähler, M. Beerel, mit einer einen tragisch verlaufenen Ebekonflikt be- handelnden Novelle: „Ralph Engelhardt“, in der die Verschieden- beit der Lebenskreise und dementsprehend des Gefühls- und Geistes letens ein kurzes Liebes- und Gheglüdck zum bringt.

Gustav Kadelburg läßt im Verlage von Mar Simson in Charlottenburg (Pestalozzistraße 99a) feine erfte feuilletoniftische Arbeit unter dem Titel „Humoristishe Kleinigkeiten“ er- seinen. Der bekannte Mitverfafser von „Im weißen Röß’l*, „Auf der Sonnenseite“, „Goldfische“, „Die berühmte P «Der Herr Senator*, „Zwei glüdliche Tage“ 2c. erweist „au in seinem neuen Werk als liebenswürdiger Plauderer und fein pointierender Humorift. Die „Humorifstischen Kleinigkeiten“ gelangen am 31. März zur Ausgabe und sind durch alle Buchhandlungen zum Preise von 2 M (geb) bezw. 5 Æ (eleg geb.) zu beziehen. /

„Die Bastille in der Legende und nach historischen Dokumenten.“ Unter diesem Titel hat der französische Archivar Funck-Brentano vor einiger Zeit ein Werk veröffentlicht, das mit der Leuchte ter Forschung die von der Legende mit dem Reiz des Ge- heimnifivoflen und Phantastischen ausgeschmüdte Geschichte des fran- zôösishen Staatsgefängnisses erbellt und an die Stelle alter, der willigen Phantasie des Volkes s{meitelnter Jllufionen und poetischer Fabeln die nüchterne Wahrheit seßt. Das Märzheft von „Nord und Süd“ (Breslau, Schlesische Verlags-Anftalt von S. Schoit- laender) veröffentliht die Vorrede von Victorien Sardou, die gleich- sam éinen Extraft des Gesammtwerks bietet, sowie den Aufsaß über die eiserne Maske, in dem Funck-Brentano das Rätbsel, das so viele Kövfe beschäftigt, zur überzeugenden Lösung bringt. Drei wichtige Urkunden sird în Faksimile beigefügt. Weitere Abschnitte in deut!cher Ueberseßung follen folgen. h

Deutsche Juristen-Zeitung, herausgegeben von Professor Dr. Laband, Reiêgerihts-Rath a. D. Dr. Sten glein und Rechts- anwalt, Justiz-Rath Dr. Staub. 4. Jabrgang, Heft 1—6. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. Preis vierteljährlih (6 Hefte) 3,50 4 Au die im ersten Vierteljahr 1899 erschienenen Hefte dieser eit- ichrift, des einzigen Organs, tas sih an den gesammten deutschen Ruristenftand wendet und alle wichtigeren juristischen Fragen in den Kreis seiner Erörterunaen zieht, enthalten eine Reihe von Auf- säßen, welche der Wissenschaft wie der Praxis, den Par- lamenten wie der Presse manche Anregung, manhe Klar- Tleaung gewähren. Profeffor Dr. Lothar Seuffert in München bespricht die Abwei&ungen ter neuen Zioilprozeßordnung von der alten, Professor Dr. F. Endemann in Hatie a. S. und Rechtéanwalt Gerbard in Berlin die Entwürfe eines preußishen Ausfübrungêge]eyes zum B. G.-B. und eines preußishen Gesetzes über die freiwillige Gerichts- barkeit, Senats-Präsitent beim Reichégericht Freiherr von Bülow die Miedereinfübrung ter Berufung in Strafsachen, Geheimer Rath, Professor Dr. Adolf Wach in Leipzig die bedirgte Verurtheilung, Ge- beimer Justiz-Rath, Professor Dr. von Bar in Göttingen die Frage des Geritéstandes der Prefse, Professor Dr. Lawmmasch in Wien die Auslieferung wegen anarchistisher Verbrechen, Professor Dr. Paul Oertmann in Berlin die Entschädigung der Privat- Postanstalten, Regierungs-Rath Dr. F. Damme in Berlin die g-sezlihe Regelung des teutshen Patentanwaltwesens, Ober-Verwaltungêgerits-Rath Hoffmann I den Entwurf des In- ralidenversiherungfgese8es, Professor Dr. Viktor Ehrenberg in Göttingen den Entwurf eines Gesetzes üter die privaten Versicherungs» urternebmungen, Senats: Präsident beim Ober-Verwaltungsgericht, Wirklicher Gebeimer Oker-Regierungé-Rath Fuifting den Begriff und die Beméessungsgrundlage des gemeinen Werths im Sinne des preußischen Ergänzungéstzuergeseßes. Geheimer Hofrath, Professor Dr. Sohm in ipzig verbreitet sih über „Adelsrecht und Namens- ret“, Amtsrichter Dr. P. Schellhas in Nixdorf über „Ricter und Ricktzramt na dem 1. Januar 1900“, Senats-Präsident beim öfter- reichischen Obersten Gerichtehof, eem. Finanz-Minifter Dr. Emil Stein- ba in Wien über die „cuten Sitten“ im Rechte, Professor Dr. van Calker in Straßburg i. E. úber „Kriminalpolitik und Webrkraft“, Profeffor Dr. Kari Binding in Leipzig über „Bundesrath und Staatsgerichtshof“, Professor Dr. Alfeld ‘in Erlangen über „Individual- und Freizeichen“, während Stadtratb und Vorsitzender ter Armendirektion der Stadt Perlin Dr. G Münsterberg einen Beitrag „zur Reform der Armen- rehtépflege“ veröffentliht. Zablreihe andere wichtige Fragen sind unter der Rubrik „Sprehsaal* erörtert. In besonderen Beilagen endli sind allgemein interessierende Entsheidungen des Reichsgerichts, des Reihs-Versicherungsamts, des Kammergerichts, des preußischen Ober-Verwaltungsgerichts, des bayerishen Obersten Landesgerichts in München, der Ober-Landeëgerihte in Dreéden, Stuttgart, Karlsrube, Darmstadt, Roftock, Jena, Braunschweig, Hamburg und Colmar, des bessiihen Verwaltungêgerihtshofes und auéländischer Gerichte mitgetheilt. h J

Blätter für Gefängnißfkunde. Organ des Vereins der deutschen Strafanstalisbeamten, redigiert von dem Vorsigenden des Vereintausschufses, Geheimen Justiz-Rath Dr. jur. Oskar Wirth, Direktor der Strafaefängrifse bei Berlin zu Plôgensee und Rummels- barg. 32. Band, Heft 3—6. Verlag von G. Weiß in Heidelberg. Das Dovppelkest 3/4 entbält neben den regelmäßig wiederkehrenden Rubriken eine Reibe von Gutachten über Fragen, die in der vor- jäbrigen (XI.) Versammlung des Vereins der deutsheu Straf- anstaltéb:amten in Darmstadt zur Berathung gelangten, nämli über die Beschäfiizung der Strafgefangenen zu Landeékultur- arbeitzn (von Ober-Direktor Marcovich in Marburg a. Drau und Strafanstalts-Direktoc Link in Lichtenau), über die Beschäftigung der jugendliden Gefangenen (von Ober-Jaspektor Schink in Zwickau), über die „NRückfälligen“ und deren Behandlung (ven Regierungs-Rath und Strafanstalts-Direktor von EGrgelberg in Mannheim, Straf- arstalis-Dircktor Sichart in Ludwigeburg, Priva:dozent Dr. W Mittermaier in Heidelberg und Strafanstalts-Direktor Clement ix Butzbach), sowie über die Verihärfung der Haftstrafen (von Straf- anstalts-Direktor Klein in Berlin und Staatéanwalt Junghanns in Freiburg i. B.). In Heft 5/6 ist der Bericht über die în den Tagen vom 24. bis 27. Mai v. I. in Darmstadt abgehaltene XI. Ver- sammlung des Vereins der deutshen Strafanstaltsbeamten nah ftenographishen Aufzeibnungen veröffentlidt. i

Koloniales Jahrbuch. Beiträge und Mittheilungen aus dem Gebiete der Kolonialwissenshaft und Kolonialpraxis, heraus- gegeben von Gustav Meinecke. Elfter Jahrgang, 3. Heft. Berlin W. 10, Deutscher Kolonial-Verlag. Preis des Jahrgangs 6 #. Das vorliegende Heft enthält außer ciner Arbeit von O. Beta über de Paläftinareise Seiner Maj-stät des Kaisers, in der vornehmlich die Bodenbesitzoerbältnisse in Syrien und Palästina behandelt werden, eine Abhandlung über „Deutsche Kolonisation in Brafilien“. Diese Veröffentlichung is von besonderer Wichtigkeit, weil sie li unter welchen Betingungen eine deutsche Kolonisation großen tils in Brafilien möglih wäre.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 23. März C

derungen in der Beziehung noch weiter. Dabei mag auh die damalige Tendenz etwas mitgewirkt haben, die überhaupt der Fideikommiß- bildung nicht sehr günstig ‘war, ‘unter dem unmittelbaren Eindruck der Stein-Hardenbergishen Gefeßgebung.

Jh habe aber anerkannt : wenn sie einmal und soweit sie als eine soziale Nothwendigkeit oder wenigstens als ein fozialer Fortschritt er- achtet wird, dann darf sie nicht künstlih dur die Höhe des Stempels verhindert werden und in dieser Beziehung die finanzielle Seite jeden- falls niht als allein entsheidend, sondern nur als scckundär angesehen werden und es kann dann nur die annähernd gleihe Belaftung in den Vordergrund treten. Man muß au solche Wege wählen, selbft wenn die Gesammthöhe der Belastungen die gleiche bleiben sollte, um die Gleichheit gegen die frei veräußerlihen Güter herzustellen, welhe in der Art der Erhebung möglichst wenig Hindernisse gegen die Bildung neuer Fideikommisse bietet.

Aber wenn ih dies als allgemeinen Gesichtspunkt hingeftellt habe, so ift es mir gar nit eingefallen, {hon jeßt, ehe das Geseß selbft vorliegt, ehe ic die einzelnen Bestimmungen des Gesehes kenne, in Bezug auf die Fideikommisse en détail vorshlagen zu wollen. Es ift ja begreiflich, daß erst dann, wenn das Geseg festgestellt ist in der Vorberathung, wenn ih die einzelnen Formen der Fideikommisse kenne und eine Reihe anderer Bestimmungen, z. B. die Bestimmung über den Reservefonds, der vorgesehen wird für jedes Fideikommiß, ich im stande fein werde, die betreffenden Stempel rihtig zu bemessen. Also die Frage ift noh nach keiner Richtung entschieden. Den allgemeinen Gesichtspunkt, von dem ih ausgebe, babe ich den Herren gesagt. definitiv entshieden werden über den Stempel, bevor niht über seinen Inhalt entschieden ift, das werden die Herren wohl nit bestreiten, und deswegen fann ih heute die Details einer anderweitigen Regelung des Stempelwesens für die Fideikommisse noch nit mittheilen. hat ja auch Graf von Mirbach danach eigentlih gar niht gefragt, ih würde auch eine folhe Frage niht beantworten können, aber die früheren Gesichtspunkte, die ih bei Gelegenheit der Berathung des allgemeinen Stempelgeseßes hier vorgetragen habe, werden niht bloß von mir festgehalten werden, sondern auch wohl die Richtschnur bilden, nah welcher das Staats-Ministerium die ganze Stempelfrage regeln dürfte.

_ Auf Antrag des Freiherrn von Solemacher--Antweiler tritt das Haus in die Besprechung der Jnterpellation ein.

reiberr von Durant: Das Anerbenreht in Westfalen ift ja chritt auf dem Wege; aber dieses Anerbenrecht kann nur in den Landestheilen durhgeführt werden, wo die Erbsitte ihm günstig ist. Fall ist, muß eben die Bildung von Fideikommifsen 18h _Ich würde auch mehr Gewicht auf die Bildung kleinerer Fideikommisse legen, als auf die großen.

Freiherr von Solklemacer - Antweiler: Ih habe 1895 dem Stempelsteuergesey keine Schwierigkeiten bereiten wollen; die Aus- führungen des Finanz-Ministers waren so wohlwollend, daß ih dabte, die Vorlage würde, wenn auch nicht im nächsten Jahre, fo do sehr Seitdem sind aber vier Jahre vergangen. und die Sache {eint mir jeßt immer weiter hinausgeschoben zu fein. entspriht nicht dem Eindruck, den ih des Ministers gehabt habe. Ich kann also jeßt nur um eine gewisse Beschleunigung bitten und meine Rue darüber bekunden, daß ih mi damals von meinen politishen Freunden getrennt habe.

Herr von Leveßow hält das Anerbenrecht für zweckmäßiger als die Hôöferollen. Da die Regierung der Bildung von Fideikommifsen geneigt sei, müsse sie in eine Aenderung des Stempels willigen, auh wenn die fiskalishen Interessen dadurch etwas becinträhtigt würden.

Fürst Herbert Bismarck: Der Finanz-Minister hat von den Nahhtheilen gesprochen, die die Vershuldung mit ih bringt. Wenn man da_ eingreifen könnte, würde man mebr erreihen als durch die Bildung von Fideikommissen. Ich habe vor mehreren J Reichstage ausgeführt, dak es für die Landwirthschaft nicht vortheilbafst zu leiht Geld bekommen könnte. daß der Besizer nur noch der

Wenn die Fideikommißbildung Bauern zum

g¿ a1. 1899.

freut sib, daß er seinerseits im Einzelfalle fich nit zu entschließen braucht, sondern daß die Geseßzebung dasjenige Erbreht, unter dem er bisher thatsählih g?lebt hatte, nun zu einem geseßlihen Jnteftat- erbrecht gemaÿht hat. Also daß es gelingen wird, im großen Mafistabe den Bauernstand aus eigener Erwägung zur Kreierung von Fidei- kommifsen zu bringen, das halte ih für äußerst zweifelhaft; aber ih halte es auch nicht für möglih und das glaube ih, wird das Wichtigste sein, für diese kleineren Besißungen unseres Bauern- standes dieselben Rechtsprinzipien und Grundsäße anzuwenden, wie es bei der Fideikommißbildung der großén und mittleren Güter der Fall ist, man würde dann allerdings untersheiden müssen, ob die gleichen Rechtsverhältnisse troß der verschiedenen Objekte, Anwendung finden fönnen. In Hannover haben Sie die Einrichtung des Stammgutes und vielleiht hat Herr Graf Knyphausen daran gedaht das eigentlih sich weit mehr für kieinere Besißungen eignet, wie sie auch hier und da, namentlich in Ostfriesland, von alter Zeit her vorhanden sind, während die Fideikommißgeseßgebung mehr für die großen Güter geschaffen sein muß. Aber ich will darauf nicht näher eingehen. Es ist ja hier das Bestreben vorherrshend, welhes allmählih auch die öffentli®e Meinung erobert bat, daß wir an einem viel zu großen Wesel des Besißzes in den Familien leiden, und daß dadurch die Landeskultur in immer größerem Maße geshädigt wird, und ferner, daß die Verschuldung wesentlich infolge des bisherigen rômisch-recht- lichen und [andrechtlihen Erbsystems in einem Maße wächst, daß [{ließ- lih dec Grundbesiß mehr oder weniger inz die Hände des Kapitals gelangt (sehr rihtig!) und daß es eines der wichtigsten sozialen und wirtbshaftlihen Bedürfnisse des Landbesizes geworden ift, nach dieser Richtung mözglihs| Wandel zu schaffen. (Sehr richtig!) Man kann das aber in verschiedenen anderen Formen thun. Man braucht niht bloß den in vieler Beziehung doh- re#t s{chwierigen Weg der Bildung von Fideikommissen einzuschlagen. das Anerbenreckt in dieser Beziehung doch {hon recht viel erreiht, und wenn die Zustände in unferem Bauernstande durch das geltende Ecb- reht niht noÿh viel s{limmer geworden sind, als wie sie heute {on find, so liegt das allein daran, daß es feiner modernen, auf den rômischzn Prinzipien ruhenden Geseygebung gelungen ift, fih in den Bauernstand in der Weise hineinzudrängen, daß er sih unbedingt um Auch selbs in den alten Provinzen ist in dieser Beziebung die dem deutshen Bauer am meisten kon- venterende deutshe Rehtsanshauung doch immer noch Sitte und Ge- wohnheit geblieben. So ift der Widerstand des Bauernstandes gegen das rômische Erbrecht doch so stark gewesen, daß es weniger Schaden angerichtet hat, als man sonst vermuthet hätte.

Meine Herren, nun ift ja ganz zweifellos das Fideikommiß eine der Formen, die die Vererbung in der Familie fördern und die über- Es giebt aber auch, wie ich {hon fagte, noch andere Formen, und es ist niht nothwendig, bei diesem Bestreben, welhes wir heute in der Agrarpolitik verfolgen, fich allein auf die Fideikommißbildung zu beschränken. Andererseits ist aber voll- kommen zweifellos, daß die Reform des Fideikommißrehts dringend ist. Jh babe die Gesichtspunkte, nah denen meiner Auffassung nach der sich das Staats-Ministerium im wesentlichen angeschlossen hat das Fideikommißreht reformbedürftig ist, an dieser Stelle {hon Nach meiner Meinung is heute der Fideikommiß- inhaber jariftisch viel zu viel eingeengt. Man muß die Einengung vielmehr richten nah den heute uns beherrshenden wirth\chaftli- in dieser Beziehung noch einfahea ständigen Verhältnisse

Prenfzischer Landtag.

Herrenhaus. 6. Sißung vom 22. März 1899, 1 Uhr.

Auf der Tar timing steht zunächst die Jnterpellation

des Grafen von Mirba :

„Wann is} eine Gesetzesvorlage der Königlichen Staatsregierung,

betreffend ein Fideikommißgeseß mit einer Herabsezung des Fideifkommifßstempels, zu errearten ?*

Der Vize-Präsident des Staats - Ministeriums, Finanz- Minister Dr. von Miquel erklärt sich bereit, die Jnter- pellation sofort zu beantworten.

Yirbach: Der Fideikommißstempel beträzt jeßt 39/9 bei einer meist schr hoben Taxz2. Das widerspricht den agrarischen Bestrebungen, den Grundbesig in der Familie zu erhalten. Berathung des Stempelsteuergesezes ging ein Antrag dabin, zwar den Stempel von 3 9% zu belassen, aber die Schulden bei der Be- rehnung abzuziehen und den dreißigfahen Grundfteuerreinertrag der Berehnung zu Grunde zu legen. Cin anderer Antrag b den Stempel auf 1 9% zu ermäßigen. Man begnügte sih aber, um das Stewopelgeseß niht scheitern zu lassen, solvtion wegen Ermäßigung des Stemvels anzunehmen. Der Finanz- Minifter meinte, daß eine umfassende Fideiflommiß-Gesegzebung noth- wendig sei, bei welher dann auch die Stempelfrage gereg:lt werden könne. Wir haben der Regierung Vertrauen geschenkt, wünschen aber nun, daß endlib da:jenige zur Minister über die Bedeutung der Fideikommisse mehrfach auegeführt hat. Namentlich die Ecrichtung kleinerer und mittlerer Fideikommisse find für die agrarishe Entwickelung Die Fideikommisse maten 1895 auf Ostelbien

Graf von

eine neue Stempelgeseßgebung

Geltung- kommt, was der F

muß gefördert werden; viel wichtiger als die großen. 6 9% der Gesammifläche die Mebrzabl der Fideifommisse; denn in Wefsipreußen betrug die Fläche derselben nur 3,8 9%, in Ostpreußen 3,14 2/0, in Sacbsen da- 4 j 7,5 2/7, und in Séhlesien 13,66 %o. den Kideikommissen sind außer den Fücntlihen Häusern der Adel und das Bürgerthum intereisiert. Fideikommißgüter zeichnen sich besonders durch große Waldungen aus, deren œirtbschaftlize Bedeutung von allen Seiten anerkannt wird Wenn der Stempel ermäßigt wird, so wird dem Staate daraus fein großer Schaden entstehen, jedenfalls nur ein lucrum cessans, fein damnum emergens.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren!

Es kann nicht eher

gegen 7,25, in Brandenburg Wir haben beispielsweise durh

Die Aeußerungen, welche Herr Graf Mirbach vorzutrzgen die Güte hatte, welhe ih in einer fiüherer Sißung des Herrenhauses gemacht habe, halte ih auch heut? no vollauf feft. Die Staatsregierung steht in ibrer Ges1mmtheit auf dem Boden der Gesihtépunkte, die aus diesen Aeußerungen sih ergeben. Die Staats- regierung hat ibr damals gegebenes Versprechen, ein neues Geseg über die Fideikommisse, auch vollkommen eingelöft. Unmittelbar nah der damaligen Sitzung find die Vorbereitungen für diese schwierige Gefeßz- gebung in Angriff genommen. Zuerst galt Bestand der Fiteikommisse in den vershiedenen Provinzen festzustellen. Es mußte eine förmlihe neue Statistik, da die vorliegende völlig ungenügend war, aufgestellt wz: den, damit man insbesondere übzrsehen konnte: welhe Provinzen vielleiht wenigstens in gewissen Bezirken ein Nebermaß an der dur Fideifkfommißbildungen herbeigeführten „Todten Hand* haben, welche entbehren in zu großem Maße der feftgelegten soliden Basis in dem landwirthschaft!lihen Besiß. Dann kam es darauf an, die außerordentlich vershiedznen rehtlichen Verhältnisse der Fideikommifse in den einzelnen Provinzen ganz klarzustellen, denn wir haben ja für die alten Provinzen zwar ein einhbeitlihes Gesey, aber für die neuen Provinzen befteben ganz vershiedene Gesetze, ja, vershiedene Arten von Fideikommissen. diese Weise berbeigeshaff}ffli war, wozu eine geraume Zeit natürlich immer erforderli war, bat der Herr Landwirthschafts-Mixister sofort die Avfftellung der Grundzüge der Reform des Fideikomm:ßwesens fh angelegen sein Tassen, und das Staats-Minifterium hat nun, um die weitere Gesetzgebung zu fördern, die vorg: shlagenen Grundzüge der Reform berathen und s{licßlich darüber Entscheidung getroffen. Dann is die Sache wieder zurückzegangen an den Landwirthschafts- Mirister, welcher zun den Auftrag hatte, auf der Basis der vom Staats- Ministerium festgestellten Grundzüge einen wirklihen Gesetzentwurf zu formulieren. Nun habe ih gerade vor ein paar Tagen den ersten vor- läufi zen Enfswurf eines solhen Gesetzes, welher die Bildung und Rechtsverhältnisse neuer Fideikommisse betrifft, bekommen, und es ift die Nathlieferung des zweiten Theils, betr. die höchst {chwierige Frage der Einwirkung der neuen geseßliden Grundsäg? auf die bereits be- stehenden Fideifommifse, schr bald in Aussicht gestellt.

Meine Herren, darüber können Sie nicht im Zweifel sein, daß nah der soz‘alen, wirthshaftlihen und rechtlihen Seite (Graf von Mirbach: Auch der politischen!) dies: Aufgabe der Gesetzgebung eine der \s{chwierigsten ift, und ih bin fest überzeugt, wenn Sie, wie ich boffe, in nicht allzu langer Zeit den Entwurf bekommen, fo werden Sie selbst sehen, w:lhe schwierige Aufgabe der Geseßgebung hier ge- ftellt ist. Meine Herren, der Herr Graf Mirbach sat, er lege haupt- sählich Gewicht auf die Bildung bäuerlichec Fideikommisse. Jch möchte dagegen nur beiläufig meine private Meinung aussprehen, daß ih zu den bäuerlichen Fideifommisszn und zu der Geneigtheit unseres Bauernstandes zu soler Fiteikommißbildung sehr wenig Zutrauen habe. Das lehrt mi meine 40 jährige Erfahrung auf diesem Gebiete, Welche Erfah1ungen haben wir mit der Güterrolle gemaht? Sie hat so gut wie garnidt gewirkt, mit Ausnahme in der Provinz Han- nover, wo sie sih anschloß an eine wesertlihe Uingestaitung des Agrar- rets, und eine feste, alte Sitte und Gewohnheit ihr zu Hilfe kam. Obwohl eine solche fiste Sitte im Bauerrstand in der Provinz West- falen au vorhanden war, und obwohl thatsählich die Vecerbung und Verschuldung in der Provinz Westfalen auf der Basis der Güterrolle stand, ist do die Zahl der Eintragungen in die Güterrolle auch dort nur ein Mini- mum gewesen; wir haben endlich die gleihe Erfahrung in den alten Provinzen, in Kurhessen, in Schleswig-Holstein gemacht, und haben uns schließlich überzeugen müssen, daß die freiwillige Aktion des Bauernstandes auf diesem Gebiete eine ungemein shwierige und seltene ift. Wir sind deéhalb in der Provinz Westfalen dazu libergegangen, das Anerbenreht für ein geseßl.ches Intestaterbreht zu erklären Und damit ift der Bauernstand in Westfalen vollkommen zufrieden. (Er

dieses Erbrecht gekümmert hat.

Wo dies nicht der

den thatsächlichen mäßige Verschuldung verhindern.

bald kommen.

damals von den Intentionen

früher dargelegt.

Nachdem das Material auf Gesichtspunkten. der Vererbung vom Vater müssen einen Schritt weiter gehen, wie das die englische Fideikommiß- gesezgetung schon längst gethan hat. dieser Reform und bei der Beurtheilung der Natur des Fidei- kommisses auch, wie das Herr Graf von Mirbach hon hervorgehoben hat, auf den Gegenstand des Fideikommisses ahten. Die Fidei- fommißbildung, welche sih wesentlih auf Waldungen erstreckt, muß anders angesehen werden als die Fideikommißbildung, die darauf aus- zu einem großen Gut. Endlich, meine Herren, wird die Genehmigung der Fideikommisse nicht bloß von der Erfüllung der aufgestellten äußeren juristischen Voraussetzungen abhängen dürfen, sondern man wird auch bei jeder einzelnen Fideikommißbildung erwäzen müssen: wie ist das Fidei- kommißwesen in dem betreffenden Distrikt vertheilt? Jst da nit schon zu viel Todte Hand? In anderen Bezirken hätte man sih zu fragen: mangelt es da nicht an diesen festen Besigungen ? (Sehr rihtiz!)) Diese Fragen werden wir nothwendig erörtern müfsen, und die Gesetz zebung wird sich darum zu kümmern haben. Die Fidei- fommißbildung darf niht vom rein rechtlichen Standpunkt allein ge- regelt werden, und daher ist meines Erahtens das Ober-Landesgericht bei allem Respekt, den ih vor der Justiz habe, in diesem Falle doch niht die geeignetste Behörde bei der Beurtheilung solher sozial- politishen und agrarpolitishen Gesichtspunkte. (Sehr rihtig!) Ich will hierauf niht näher eingehen und wiederhole nur: diese Frage ist eine ungemein s{chwierige, und man muß bei ihrer Lösung insofern vorsihtig als Politiker und auch als Parlamentarier verfahren, als man ein Geseg vorlegt, welhes Aussicht hat, die Widerftände, die doh gegen die Fideikommißausdehnung noch in hohem Grade vor- handen sind, zu überwinden.

Nun hat Herr Graf Mirbach hauptsählich nach dem Stempel Meine Herren, ih ‘habe früher hon gesagt, daß dieser Stempel von 39/6 bei der Begründung eines Fideikommisses nach den Tendenzen der G-seygeber von 1822 einen Ausgleih bringen follte denjenigen Gütern , der einen Hanb in die andere wandern. bekommen den Stempel“ hier ein Veräußerungsfall vorkommen, darin \tecken sehr bedeutende Verluste und Ungleichheiten, und wir können daher bei der Bildung von Fidei- kommissen niht den Veräaßerungöstempel von 1 % nehmen, sondern wir müssen mindestens 3 %% fordern. Ursprünglich gingen die For-

Andererseits muß man bei

ist häufig so groß, Verwalter des Kapitalisten erweitert wird, kfindersystem kommen, wäre, - die damit mehr erreicht als mit Fideiklomm sein, größere Bauerngüter zu theilen.

Bauerngüter, die zua groß für etnen Bauern, zu klein für ein Ritter- In dem republikanischen Frankrei giebt es eine stramme rarishe Schußzollpolitik, weil dort der Grundbesiy so sehr ver- eilt ist, während in dem freihändlerishen England die Landwirth- haft dem MRuin preisgegeben ist. Gerade bei einem so demokra- tishen Wahlrecht , streben, möglichst viel Stimmen im Reichstage zu bekommen, _daß die Landwirthschaft Eine Kreierung von zu großen bäuerlichen Fideiklommissen würde nah- theilig werden. Wir haben, Gott sei Dank, noch einen starken bäuer- Die jüngeren Söhne würden dann zu leiht dem Die Einschränkung der Beleihbarkeit des Denn die Zinsenlast Wenn der Fideikommißstempel

wird man bei welches sich s{chon mehrfach zeigt. einzuschränken, _Es würde dann möglich n eintgen Provinzen giebt es

Verschuldung

kleine Ackerstüke zusammenzulegen

es haben, müßten wir

interessiert sind,

lien Nachwuchs. Proletariat anhéimfallen Grund und Bodens würde von Vortheil sein, ist es, die den Landmann drückt. etwas ermäßigt wird, so wird der Ausfall für den Fiskus nicht erheblich fein.

Graf von Mirbach: Es ist nicht richtig, daß die Bauern nicht Werth darauf legen, thren Grundbesiß für die Das Strebea ist wenigstens in meiner Heimath se will niht bloß für die bäuerlihen Fideilommisse, sondern ganz allge- mein das Hemmniß beseitigen. man ein solches Bollwerk für die Landwirthschaft. Die sollte man bei dieser Sache ganz außer Betracht lassen. Der F Minisfer selbst hat 1895 die Bedeutung dieser Frage überzeugend nachgewiesen.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel: j

J habe shon vorhin gesagt, gegenwärtig kann die Stempelfrage nit entschieden werden, weil das Gesey noch nicht vorliegt, und au die Art der Erhebung und die Zeit, in der der Stempel erhoben werden soll, wichtig ist. Aber ih kann hinzufügen, die finanzielle Frage würde bei einer solhen Reform in den Hintergrund treten. Mehr kann ih doch nicht thun. Der entscheidende Gesichtspunkt liegt nah meiner Meinung bei der Stempelfrage in der gleihen Belastung des Grundbesiges. Wer ein Fideikommiß gründet, zablt den Stempel nur einmal. Hinterher hört die Veräußerung auf, und der Staat ift nicht in der Lage, den betreffenden Besiy bei künftigen Veräußerungen zu

amilie zu sichern. r groß, Aber ih

Gerade in der heutigen Zeit braucht

veräußerlißh von Man hat gesagt: dann wird nie wteder Gut so festlegen;