1830 / 151 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Se. Königl. Hoheit mit dem Könige gehabt , auf beide Kö- nigl. Brüder einen gleih günstiger Eindruck gemacht hätten. „Leicht möglich‘, fügt das genannte Blatt hinzu, „„daß einige Personen, die mit dem Prinzen in sehr naher, jedoch nicht vom Geseße anerkannter Verwandtschaft sich befinden, Ansprüche machten, die -sich "guf einige Präcedènts einer schlimmen Periode der Englischen Geschichte gründeten; sie sind jedoch durchaus nicht berücksichtigt worden und dürften, wenn" nicht noch bei Zeiten gewarnt, Ursache haben, ihre Voreiligkeit zu bereuen. Hampton-Court wird als künftige Résidenz des Herzogs von Clarence genannt, und eite der frühesten Maaßregeln einer tieuen Regierung dürfte die Er- nennung einer provisorischen Regentschaft scyn, und zwar nicht sowohl mit Rücksicht auf das geistige oder förperliche Be- finden des fünftigen Monarchen, als auf die große Jugend- lichkeit der Prinzessin, welche alsdann die prásumtive Thron- erbin wird.‘ :

Das Hof- Journal sagt: „Es wird dem Englischen Pu- blifum angenehm seyn, zu hôren, daß die Prinzessin Victoria für ihr Alter ganz ungewöhnlich weit in Kenntnissen vorge- rückt ist. Sie spricht fast alle modernen Europäischen Spra- chen mit Geläufigkeit und Eleganz und hat in der Lateini- schen Sprache sowohl als in den mathematischen Wissen- schaften niht unbédeutende Fortschritte gemacht. Sie ist eine vortreffliche Pianistin und wohnt den Privat-Konzerten bei, die fast jeden Abend in dem von ihr bewohnten Palla| von Kensington gegeben werden. Vielleicht ist es nicht allgemein bekannt, daß auch Prinz Leopold ein ausgezeihneter Musiker ist und ganz vorzüglich sinnt. Bei den - eben erwähnten Konzerten ist er sehr häufig zugegen. Hinsichtlih der Vor- namen der Prinzessin (Victoria Alexandrina) meldet die Times, daß der König mehr als einmal den Wunsch ausge- sprochen habe, die Prinzessin môge den Namen Eisabeth an- nehmen; weil er dem Englischen Ohr angenehm und im Lande beliebt sey.‘ |

Das Oberhaus bestand beim Ableben Karl’s Il. aus 176 Mitgliedern ; bei dem des Königs Wilhelm aus 192; beim Tode der Königin Anna aus 209; bei dem George's 1. aus 216; bei dem George’s Il, aus 229; und endlich bei dem Georgée’'s 11, aus Z86:

achrichten von der Jusel Tobago schildern diese Ju- sel als im Zustande großer Verwirrung sich befindend. Der Gouverneur derselben hatte es nämlich vor einiger Zeit für nöthig befunden, Hrn. William Macbean von dem “Amte eines Kron -Anwalts und Mitglieds des Conseils zu suspen- dire und eine Klage wider ihn bei der Königlichen Regie- rung anhängig zu machen. Hr. Macbean kam nach England, und es gelang ihm hier, sich einèn Befehl ‘an den Gouver- neur, ihn in seine verschiedenen Aemter wieder einzuseßzen, zu erwirken. Als dies in Tobago bekannt geworden war, nahmen alle Mitglieder des Conseils, der Sprecher der Co- lonial-Versammlung, alle Richter, die Sekretaire und Beam? ten des Conseils und der Gerichtshöfe ihren Abschied. Die Advokaten und Notarien haben ihre Beschäftigungen einge- stellt, und die ganze Verwaltung ist gleichsam suspendirt ; der Gouverneur hat zwar andere Männer ersucht, die Stellen der Ausgeschiedenen zu übernehmen; bei Abgang der Nach- richten war es ihm ‘indessen noch nicht gelungen, sie dafür zu gewinnen. Niederlande.

Aus dem Haag, 27. Mai. Jhre Majestäten der Kö- nig und die Königin werden sich, dem Vernehmen nach, nebst J. K. Hoheit der Prinzessin Mariane morgen nach dem Loo begeben.

Án der gestrigen Sibung der zweiten Kammer der Ge- neral-Staaten erklärte der Finanz-Minister, daß die Regie- rung in Folge der Verwerfung des Gesekes wegen Be- steuerung der inländischen destillirten Wasser auch den damit in genauer Verbindung stehenden Geseß-Entwurf in Betreff der Steuer von ausländischen destillirten Wassern zurücknehme.

ierauf wurde über das Geseß wegen der Bier- ünd Essig-

teuer. berathshlagt und dasselbe mit 58 gegen 39 Stimmen

verworfen. O i ie erste Kammer hat in ihrer gestrigen Sißung das

A Gesclß wegen Herabseßung des Zinsfußes der Schuldverschrei- bungen des Tilgungs-Syndikats ‘angenommen.

Einem Gerüchte zufolge, steht der Schluß der Mae wan tigen Session nahe bevor, und wird die Discussion über -die beiden Geseß-Entwürfe wegen der Personal- und Patentsteuer wahrscheinlich bis zur nächsten Session ausgeseßt werden.

Däânémarfk.

Helsingdr, 27. Mai. Gestern passirte hier das von Christiania fommende Norwegische Dampfboot

¡¡„Dscar,‘/ um- bei Kopenhagen anzulaufen und sodann: itach Lübek zu gehen, von wo es. in diejem Sommer cine bestän- dige Fahrt nah Riga und zurück unternehmen und auf die- ser Reise jedesmal zu Carlscrona in Schweden anlaufen wird. Das Dampfschiff ist ‘von dem zu Christiania wohnenden: Ei- genthümer an eine Anzahl Jnteressenten in Lübeck zu obigem owecke vermiethet , jedoch unter der Führung des Norwegi- [chen Marine - Lieutenants Friis und dessen aus Norwegern bestehender Mannschaft. Der Miethkontrakt dauert nur bis zum Oftober, da „dies Schiff am 29. Oft. d. J. zum lebten- male von Riga abgehen wird. . Auf diese Weise werden künf- tig 5 Dampfboote von Lübeck abgehen, nämlich: 1. Das Dä- nische „„die. Prinzeß Wilhelmine‘/ nah Kopenhagen. 2. Ein neues Dänisches vom Etatsrath Hoidt zu Kopenhagen gebau- tes, welches wahrscheinlich schon im Juli d. J. seine wöchent- liche Fahrt abwechselnd nach Kiel und Lübeck beginnen wird und eine Maschinerie von 80 Pferden Kraft erhält. 3. Das Englische „George the fourth‘/ zwischen Lübeck und Peters- burg. 4. Das Holländische „De Beurs van Amsterdam“/, ab- wechselnd mit dem vorigen, auf demselben Cours. 5. Das Norwegische „„Oscar“/ zwischen Lübeck und Riga. Nach- richten aus Stockholm zufolge, kommt zu diesen Dampfbooten vielleicht noch ein 6tes hinzu , welches zur Verbindung zwi- schen Lübe und Stockholm dienen soll. ;

Deut Blan: d.

München, 25. Mai. Durch eine allerhöchste Entschlie- ßung vom 9ten d.-M. haven "Se. Maj. der König Jhren protestantischen Unterthanen auf den 25. Juni d.“ J. die Feier eines Säfkularfestes* zum Andenken an- die Uebergabe der Augsburgischen Confession als diesjähriges Reformations- fest gestattet. -

Das Jnland meldet: Auf die von dem Königl. Mini- ster-Residenten bei der Schweizerischen Cidgenossenschaft, Frei- herrn von Hertling, über die Anwerbung Baierscher Unter- thanen in die fapitulirten Schweizer - Regimenter geführten Beschwerden, hat der eidgenössishe Vorort Bern“ folgende ote erlassen, wodurch Alles erreichrt_ ist, was unter den gege- benen Verhältnissen von der eingelegten Beschwerde zu hoffen war : „Durch verehrliche Note vom 21. Herbstmonats v. J, haben des Königl. Baierschen Minister-Residenten Hochwohl-

s

theiligten Kantone für die Zukunft die Anwerbung Königl. Baierscher Unterthanen unter die von ihnen fapitulirten Korps

Herrn Minister - Residenten das Ergebniß der hierüber einge-

hofst, daß die Königl. Baiersche Regierung das Bestreben der Eidgenossenschaft nicht verkennen werde, den Wünschen eines befreundeten Staates, so weit es dieser lebtere billiger- weise erwartren- konnte, zu. entsprechen. Eine staatsrechtliche Verbindlichkeit, die Anwerbung von Freiwilligen, weil sie Lan- desfremde sind, in dem fkapitulirten Dienst zu-.untersagen, kann die Schweiz auf keine Weise anerkennen; denn aus der That- sache, daß eine Regierung ihren Untergebenen den fremden Kriegsdienst verbietet, entspringt zwar fúr diese eine bestimmte Verpflichtung und im Falle des Ungehorsams eine Verant- wortlichfeit allein für einen auswärtigen Staat kann das erlassene Verbot eben so wenig bindend seyn, als irgend ein anderes ausländisches Geseß; denn sonst würde das allen Begriffen von Souverainetät widersprechende Verhältniß ein- treten, daß ein Staat die Geseke des andern auf seinem Ge- biete anzuwenden gehalten wäre. Die Schweiz huldigt dem Grundsake, daß es jeder Regierung überlassen bleibt, für die Handhabung ihrer Verfügungen zu sorgen, und daß andere

verpflichtet seyn könnten. Ein solches vertragsmäßiges Ver- hältniß besteht aber bekanntlih zwischen- dem Königreiche Baiern und der Eidgenossenschaft nicht, und eine Compen- sation dúrfte Baierscher Seits eben so wenig stattfinden , da die meisten Stände nicht gesinnt sind, die Befugniß ihrer Angehörigen , in fremde nicht kapitulirté. Dienste zu treten, auf irgend eine Weise zu beschränken. Wenn aber auch. die Kantone eine ‘Verpflichtung , das bisherige Werb-System ab-

sten, und gerade diejenigen unter ihnen, welche, was die

theil an den fapitulirten Diensten nehmen, sowohl aus. Pr sorge für . innere Ordnung und polizeiliche Verhältnisse a

aus freundschaftlichen Rücksichten für einen verehrten o barstaat sich bewogen gefunden, die Anwerbung von us- - ländern, sey es überhaupt, sey es in

auf die Angehörigen des Königreichs Baiern, zu unter-

geboren Auftvags gemäß das Begehren wiederholt, es. möchten : „alle bei Militair-Capitulationen mit auswärtigen Staaten. be-

untersagen. Der vorörtliche geheime Rath beeilt si, dem -

langten Standes - Erklärungen mit Offenheit darzulegen , und

taaten-zu einer daherigen Mitwirkung nur durch Vertrag

zuändern, nicht zugestehen können, so haben dennoch die mei:

Zahl der Mannschaft betrifft, bei weitem den größten An-

besonderer Beziehung

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sagen. Wenn hinwieder einige Stände althergebrachte bis dahin unangefochtene Uebungen , so wie ausdrückliche Kapitu- lationsbedingungen, durch ein ähnliches Gebot nicht aufheben zu können glaubten, so haben sie doch ihre Bereitwilligkeit erflärt, darüber zu wachen , daß hinfort zu feinen begründe- ten Klagen der Königlichen Regierung Anlaß gegeben werde. Der vorörtliche Geheime Rath steht in der festen Ueberzeu- gung, daß die Schweiz auf diese Weise allen billigen Erwar- tungen entsprochen habe, uud hofft daher zuverläßig, daß ähn- liche Beschwerden hinfort um so eher unterbleiben werden, als der Grund derselben nunmehr wesentlich gehoben ist. Mit Vergnügen benußen Schultheiß und Geheime Räthe des eidgenössischen Vororts Bern den gegenwärtigen Anlaß, Sr. Hochwohlgeboren dem “Königl. Baierschen Minister - Residen- ten den Ausdru ihrer ausgezeichneten Hochachtung darzu- bringen. Becn, 29. April 1830. Schultheiß und Geheimer Rath der Stadt und Republik Bern, als eidgenössischer Vor- ort; in deren Namen der Amtsschultheiß Fischer.‘ : Stuttgart, 26. Mai. JJ. KK. HH. der Großher- zog und dic Großherzogin von Baden haben gestern mit I.

HH. «den Herrn Markgrafen Wilhelm und. Maximilian von-

Baden Ihren Königl. Majesräten einen Besuch abgestattecr.

I Tal Le H

Florenz, 22. Mai. Lord Cochrane ist am 15ten d. M. mit seiner Familie von hier nach Paris abgereist.

_Rom, 19. Mai. Der zum Päpstlihen Nuntius bei der Schweizerischen Bundesgenossenschaft ernannte Mon- signor de Angelis, Erzbischof von Carthago in partibus, ist am 15ten d. von hier nah Luzern abgereist.

Nach dem neuen Zoll-Tarif sind für den Ctr. gebunde- ner Bücher nicht weniger als 15 Séfudi zu entrihten, was für einen gewöhnlichen Oftavband etwa 6 Gr. beträgt.

T Up fei.

Der Courrier de Smyrne meldet aus Smyrna vom 2. Mai: „Heute fand die Eröffnung der hiesigen neu gegründeten Börse statt; eine Menge von Kaufleuten, Geld- und Waaren-Maklern hatte sih eingefunden, und es wurden bereits einige Geschäfte gemacht. Die Börse wird täglich um 112 Uhr Vormittags eröffnet werden. An der Spi6e der

Begründer dieser nüblihen Anstalt steht der Niederländische

General-Konsul, Hetr van Lennep.

Vorgestern um 2 Uhr Nachmittags brach hier. in dem an das Túrkische Viertel gränzenden Theile des Armenischen Viertels Feuer aus. Sowohl von den Europäischen Konsuln als von den Mannschaften der auf der Rhede liegenden

Kriegsschiffe wurde schleunige Hülfe geleistet. Der Vice-Ad-

miral von Rigny eilte selbs an Ort und Stelle, nachdem er eine Abtheilung“ der Mannschaft des Linienschiffes „Congue- rant‘/ dahin abgesandt hatte. Ungeachtet der größten An- strengungen fonnte man doch erst, nachdem vier Häuser in Asche gelegt waren, das Feuer bewältigen. Dex Mangel einer organisirten städtischen Sprikenanstalt ist bei dieser Ge- legenheit aufs Neue fühlbar geworben.

Am Lten v. M. wurde hier der Namenstag Sr. Maj. des Königs von Sardinien in der üblichen Weise gefeiert. Der Sardinische General-Konsul, Oberst von Montiglio, be- gab sich des Morgens, von den Consulats-Beamten und sämmer- lichen hier anwesenden Sardinischen Unterthanen - begleitet, nach der Kirche, wo große Messe gehalten wurde. Abends versammelte er die angeschensten unter ‘seinen Landsleuten zu einem Gastmahl. Die Kriegsschiffe im Hafen ‘gaben die üblichen Salutschüsse.“/ D

Aus einèm von der A lge meinen Zeitun g'mitgetheil-

ten Schreiben aus Neapel vom 11. Mai entlehnen wir Nachstehendes : ¿Noch immer ist der Schleier nicht ganz ge- hoben , der über den Verhandlungen mit dem Pascha von Aegypten in Betreff Algiers ruht, doch glauben wir versi Hein zu können, daß die Thatsache selbst außer Zweifel ist, 8 Q Alexandrien zwischen Franfreih und dem Vice-Könige bindlee a8 abgeschlossen wurde, zufolge dessen jenes sich ver-

7 ich machte, die Raubstaaten zu vernichten und. dem Vice- Schaa zu übergeben, der seinerseits fúr die Ordnung und P en der Nord - Afrikanischen Küsten zu haften hätte. ars and scheint bei diejen Verhandlungen nicht ganz ohne N n: Theilnahme gewesen zu seyn, der Widerstand aber, en N e Sache später von Seiten der Pforte und Englands err nag die Bekanntmachung jenes merkwürdigen Aften- f 6, das glaubwvürdige Männer hier und in Sizilien gese- zen haben wollen, verzögert , ja vielleicht den Pascha selbst

ba gien bereits Se fantes Entschlusse wieder wvantend gemacht

Inland. Die vaterländische Jubelfeier der Uebergabe der Augsburgischen Konfession in den Jdbrén 1630, 1730 und 1830. E Als im Jahre 1630 das erste Jahrhundert der feierli- chen Uebergabe dieses Glaubens-Bekenntnisses verflossen wak, befand sich Deutschland im offenbaren Kriegszustande. Die protestantischen Fürsten und Stände fämpften- an der Spiase ihrer Völker um die kaum errungene Glaubensfreiheit, welche schon in dem ersten abgelaufenen Säculum ihre Segnungen verbreitet hatte, und es bedurfte noch 18 zum Theil blutiger Jahre, ehe der westphälische Friede für die Bekenner der rei- nen Lehre einen dauernden sichern Zustand herbeiführte. Jn den Deutschen Ländern des Brandenburgischen Hauses ließen daher die Kriegsunruhen den Gedanken an eine Jubel- feier jener denfwürdigen Begebenheit nicht aufkommen ; “) im Herzogthum Preußen aber verordnete Kurfürst Georg. Wilhelm auf einen diesfälligen Bericht des Königsbergischen Ministériums ünterm 17. Juni 1630: „Weil denn dem Allmächtigen vor seine große Güte und Wohlthat, da er uns das Licht seines heiligen Evangeliums so helle“ scheinen lässet und bei der unveränderten Augsburgschen LutherishenKonfessionUnsereLan- debishero in Gnaden erhalten, nit genugsam ge- danket werden kann, als haben wir des Kon siso- rii gethanen unterthänigsten Fürschlag Uns in Gnaden gefallen lassen und Wir in Unserm Her- zogthum Befehlig ausgehen lassen, daß die Prie- ster von denen Kanzeln solches nicht allein notifi- ciren jollen, daß aus christliher Devotion- Wir T “WAGMSA d A 25 Li entschlossen, auf shierkúnftigen 5 Su welcher in unserm Herzogthum dieses Jahr allenthalben hochfèierlich gehalten werdensolle, einLob-, Dank- und Bet-Fest halten zu lassen, sondern auch Wir eine Gleichheit im Text zur Predigt allenthalben ob.serviret wissen wollen, angedeutet, daß fie den von Unserm Sambländischen Konsistorio \pezi- fizirten Text, wie im Anschluß zu ersehen, zur Handlung gebrauchen und also sowohl im Predi- gen als Gesängen nach dieser bèmeldeten Konfor- mität sih zuregulirenund zu rihten haben mögen.“ Als Anlage folgen dann mehrere Texte und Lieder, un- ter denen das Kernlied „Eine feste Burg ist unser Gott 2c.‘ enthalten, und am Schluß-, werden die Kirchendiener ernstlich und bei Verlust ihres Dienstes ermahnét, solch sonderbares Fest nicht allein pflichtig zu hal: ten, sondern auch auf die Predigten fleißig zu stu- diren, sintemalen die Konzepte küúnftia von ihnen sollen abgefordert werden.“ s Im Jahre 1730 entschied König Friedrich Wilhelm k. auf dic Anfrage der Universität Halle, was etwa zur Feier des Gedächtnisses der Uebergabe der Augsburgischen Konfes- sion geschehen solle, durch ein eigenhändiges Marginal- Dekret: „„daß die Feier auf den Sonntag gelegt *) und in allen reformirten und lutherischen Kirchen Gott für das helle Licht des Evangelii gedankt, auch das Te Deum Laudamus angestimmt werden: solle.‘/ Diesem zufolge erschien unterm 3. Mai 1730 eine Königl. Verordnung, wonach Se. . Majestät „Gott dem Höchsten zu Ehren und in dankbarlicher Erinne- rung, daß desselben himmlishe Güte das wahre und helle Licht des Evangelii seiner Kirche durch die Reformation wieder aufgehen und scheinen lassen, selbige auch zu seiner Glaubigen Trost, und um dieselbe dadurch zum ewigen Leben und aller Frommen unendlichen Seligkeit zu führen, noch immerhin gnädiglih erhält, aus hrist-Ksd-. niglihen Gemäth resolviret und gut gefunden, daß am 25sten des nächstbevorstehenden Monats Junti, wird seyn der dritte Sonntag nach Trini- tatis, das Gedächtniß der übergebenen Augsbur- gischen Confession in allen evangelisch - reformir-

*) Ein Bericht der Minister von Borke und von Cunyphau-

seit vom 15. Mai 1739, welche über das, was 1630 in der Mark

geschehen sey, Auskunft geben sollten, sagte unter Anderm: „daß Anno 1630 kein Jubiläum allhier in der Mark gehalten worden sey, welches vermuthlich darum unterblieben, weil eben dero Zeit die Schweden in der Mark gestanden und. Alles in die größeste Konfuston geschet , auch sonsten überall die Sachen \9 gefährlich guegerhen daß man auf ein- Jubiläum nicht wohl gedenken _#) Dex 25. Juni 1730 fiel gerade auf einen Sonntag.