1830 / 155 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Konimission lautet dahin, daß Diejeuigen, welche Ländereien unrechcmäßig in Besiß genommen haben , den wirklichen Ci- genthümern 3 bis 7 Paras für die Quadrat-Pik jährlich zah- len sollen , wogegen die Leßteren nicht mehr bérechtigt sind, ihre Ansprúche aufs Neue geltend zu machen. Die zu ver- schiedenen Zeiten zwischen den rechtmäßigen und den unrecht- mäßigen Besikern abgeschlossenen Verträge sollen auch fer- nerhin, wie bisher, vollzogen werden.“

„Syra, 19. April. Die drei Residenten haben dem Präsidenten dás Protokoll vom 4. Februar offiziell mitge- theilt; dasselbe ist auch im Senat vorgelesen worden ; da aber die Regierung verboten hat, Abschriften davon zu machen, so ist dieses Dokument im Publikum noch unbefannt. Der Präsident hat den unregelmnäßigen Truppen eine Art von Or- ganisation geben wollen und dieselben zu dem Ende in Com- pagnieen eingetheilt. Die angesehensten Capitaine derselben, von denen man Widerstand gegen diese Neuerung besorgte, würden in Argos in dem Sibungssagale des National - Kon- gresses versammelt, und General Gérard hielt an sie eine

ede, die vom Grafen Andreas Metaxa sogleich ins Grie- chische übertragen wurde, und worin er sie aufforderte, bei den regelmäßigen Truppen einzutreten. Diese Anrede, so "vernünftig und wahr sie auch seyn mochte, hatte den: noch nicht die beabsihtizte Wirkung, und die Capitaine gingen unzufrieden, und ohne in den ihnen gemachten Antrag gewilligt zu haben, auseinander. Die Cy- fladen sollen in ‘eine größere Anzahl von Departements ge- theilt werden; Syra und Myconi werden eines, Andros und Zea ein zweites , Tino und Thermia ein drittes bilden , und jo: fort. Man kehrt also wieder zu dem alten im Beginn der Revolution angenommenen Systeme in der Organisation der Departements zurück, Herr Rhodius tritt an die Stelle des Grafen Viaro Capodistrias in’s Kriegsministeriurn: Der Plan, die Herren Maurocotdato und Rizzo an den Prinzen Leopold abzusenden, ist dahin abgeändert worden, daß nur der Lekbtere diesen Auftrag erhalten wird. Maurocordato, Kalergi und Graf Augustin Capodistrias sollen sich, der Erstere nach St. Petersburg, der zweite nach London und der dritte nach Paris begeben, um den drei Mächten für den Griechen- land gewährten Schuß zu danken. Herr Kalergi, außer- ordentliher Kommissarius unserer Jusel, wird, wie es heißt, durch Herrn Avrussioti aus Morea, den früheren Secretair- Zaini's', erseßt werden.“

Fernere Mittheilung der dem Britischen Par- lamente vorgelegten Aktenstücke in Bezug auf die Griechischen Angelegenheiten.

Abschrift einer von den Gesandten von Großbritanien, Franfreih und Rußland an Se. Excellenz“ den Reis - Efendi gérichteten Note, datirt Konstantinopel, den 8. April 1830.

¡¡Die Unterzeichneten Repräsentanten von Großbritanien,

rankreich und Rußland haben von ihren respectiven Höfen Be- chle erhalten, der hohen Pforte die Beschlüsse mitzutheilen , die hre Hôfe hinsichtlih Griechenlands gemeinschaftlich gefaßt haben.

Bevor die C Oeten in das Einzelne dieser Beschlüsse

eingehen, wollen dieselben hiermit in der Kürze die Gesichtspunkte

andeuten, von denen dic 3 Höfe bei Bildung- der Allianz ausge-

14 U Durch Beendigung der Unruhen, welche diese unz i

gli en Gegenden verwüsteten, cine f bts Pflicht gegen dié Menschheit zu erfüllen; dem Handel und der Schifffahrt die verlorene Sicherheit wieder zu verschaffen; Europa vor einem

Brande zu bewahren, mit dem es durch die Fortdauer cines mit -

einer Ruhe unverträglichen Zustandes unvermeidlicher Weise be- droht war; für die Zukuuft den Frieden auf ciner so dauerhaften

Grundlage festzustellen, daß so wenig als möglih Gefahr neuer Störungen zu befürchten ist, und endlich das Bestehen des Otto- manischen Reiches selbs zu tecteigen: das sind die Gesichtspunkte, welche den drei hohen Mächten immerdar zur Richtschnur dien- ten Gesichtspunkte, von deren Anerkennung die hohe Pforte selb in der lezten Zeit die Nothwendigkeit eingesehen hat, und welche den hohen Verbündeten die Beschlüsse vorzeichneten, die sie’jeßt mitzutheilen die Ehre haben.

1) Griechenland soll einen unabhängigen Staat bilden und alle ciner völligen Unabhängigkeit zuständigen politischen , admi- nistrativen und Handels-Rechte genießen. d i 2) Jn Erwägung dieser dem neuen Staate gesicherten Vor- theile, und mit Nachgiebigkeit gegen den von der Pforte geäußerten Wunsch, eine Beschränkung der durch das Protokoll vom 22. März bestimmten Gränzlinie zu erlanget, dll die Demarcations- Linie der Gränzen Griechenlands von der Múndung des Flusses Aspropotamos beginnen , diesen Fluß bis zur Breite des See's Angelo Kastro hinaufsteigen und, diesen Sce sowohl, als die Seen Vrachoxi und Sauroviha, durhschneidend,- den Berg Artolina be- rühren und “von dort an dem Rücken des Berges Oxas, dem Thale Calouri und dem Rücken des Berges Oeta bis zu der im Meekbusen von Zeitoun befindlichen Mündung des Sperchius Feten: Alle súdlich von dieser Linie liegenden Gebiete und Län-

er, welche die Konferenz auf der hier Blan Karte ange- merkt hat, sollen zu Griechenland gehdren; alle nördlich von die-

| Gränzen zurüzichen.

er Linie liegenden Länder und Gebiete sollen auch ferner Theile | E) Ottomanischen Reiches verbleiben. Gli fn ict zu Griechenland gehören die Fhisel Negroponte mit den Têufels-Fn- seln und -der Fnsel Skyros, so wie die vor Alters unter dem Na- men die Cykladen bekannten Fuseln, mit Einschluß der JFnsel Amorgo, belegen zwischen dem 36sten* und 39sten Grad nörd cher agr d iu E 26sten Grad öfilicher Länge nach dem Meridian enw ich). 3)_Die Griechishe Regierung soll monarchisch" und erbli nach dem Rechte derx Ersigeburt scyn. Sie r ui Fürsten anvertrauet werden, der nicht aus den Familien gewählt werden a Be in E C L o U dh d . Juli 1827 unterzeichnet haben, und soll derselbe den Titel eine souverainen Fürsten von Griechenland übr 4 j N

4) Sobald diese gegenwärtige Uebereinkunft zur Kenntnis der betheiligten Parteien gelangt i, soll der Friede ischer bein :

Ottomanischen Reiche und Griechenland, als ipso facto bestehend, betrachtet und die Unterthanen der beiden Staaten sollen hin-

sichtlich der Handels- und Schifffahrts-Rechte so behandelt wer- -

den, als die Unterthanen anderer mit dem Ottomanischen Reiche und Griechenland in Frieden lebenden Staaten. M 9 9) Es soll unverzüglich, sowohl von der Ottomanischen Pforte als von Seciren Griechenlands, volle und gänzliche Amnestie er- klärt werden. Fn der von der Pforte zu erlassenden Amnestie soll gesagt werden, daß kein Grieche im ganzen Bereich ihrer Besißungen des Antheils wegen, den er Griechenlands genommen haben mag, den Verlust setnes Eigen=

thums oder trgend eine andere Beeinträchtigung zu befürchten

habe. Jn der von der Griechischen Nus zu erlassenden Amnestie soll derselbe Grundsaß hinsichtlih der Musclmänner oder Christen, die sich gegen. Griechenland erhoben haben mögen, pro- klamirt werden; auch soll es sich ferner verstehen und bekannt ge- macht werden, daß diejeiigen Musclmänner, die es wünschen durften, die an Griechenland gefallenen Gebiete und Jnseln auch künftig zu bewohnen, ihr dortiges Eigenthum behalten und dort mit thren Familien einer vollkommenen Sicherheit genießen sollen.

6) Die Ottomanische Pforte soll denjenigen ihrex Griechi- schen Unterthanen, die es wünschen möchten, das Türkische Ge- biet zu verlassen, ein Jahr Zeit zugestehen, um ihr Eigenthum zu- verkaufen und das Land ungehindert verlassen. Die Griechi= sche Regierung soll dieselbe Freiheit denjenigen Bewohnern Grie-

chenlands zugestehen, die es wünschen möchten, sich ins Türkische

Gebiet zu begeben. E 7) Alle Briechische Land- und“ Seemacht \oll die Gebiete,

Festungen oder Fnseln räumen, welche sie dermalen jenseits der -

t der zweiten Section der Gränzen Griechenlands bezeichneten Linie inue hat, unnd sich so schnell als möglih hinter diese Li- nie zurückziehen. Alle Türkische Land- und Seemacht , die si in Gebieten, in Festungen und auf Fnseln befindet, die innerhal der besagten Linie liegen, jou diese Jnseln, Gebiete und Festun- gen gleichfalls so schnell als möglich räumen und sich hinter diese

8) Einem jeden der drei Höfe soll die Macht vorbehalten schn, das Ganze der vorstehenden Verfügungén und Artikel zu arantiren. Es soll keiner der kontrahirenden Mächte verstattet eyn, ohae Einwilligung der beiden andern Höfe, welche den Traktat unterzeichneten, Truppen in das Gebiet des neuen Grie- chischen Staates einrücken zu lassen. i 9) Zur Vermeidung derx Kollisionen, die unter den obwalten- den Umständen unausbleiblich seyn würden, falls Ottomanische und Griechische Gränz-Kommissäre bei Ziehung der Gränzlinie an Ort und Stelle zusammenträfen,-so ist man dahin übercingekom- mei/ daß dieses Geschäft Britischen, Französischen und Rufsischen Gränz-Kommissären übertragen werden und jeder der drei Höfe einen dazu ernennen soll. Diese mit den unten beigefügten: Fnsiruftionen zu versehenden Kommissäre sollen die besagte ränze mit der größtmöglichsten Genauigkeit, nah der unter Nr. 2 bestimmten Linie, gufnehmen; sïe sollen diefe Linie mit Pfählen. bezecihnen und zwei Karten davon verfertigen und ‘un-

terzeichnen: eine derselben empfängt dann die Ottomanische und -

die andere die Griechische Regierung. Die Kommissäre follen ge- halten seyn, ihre Arbeiten binnen Sehs Monaten zu beendigen. Bei obwaltender Meinungs-Verschiedenheit unter den drei Kom- .missären soll die Mehrheit der Stimmen entscheiden.

Nachdem solchergestalt die drei Hdfe dic Beschaffenheit und die Ausdehnung des neuen Griechischen Staates sowohl, als die Natur seiner Verhältnisse zum Ottomanischen Reiche, bestimmt hatten, mußten “sie sih nothwendigerweise mit der Wahl des Prinzen beschäftigen, der sich dazu cignete, an die Spike desselben

estellt zu werden. Sie kamen darin Üübercin, daß der Prinz eopold von Sachsen-Koburg dem neuen Griechischen Staate, der hohen Pforte und dem ganzen Europa alle nur mögliche Garantie darbiete, die bei ciner Frage von dieser Wichtigkeit ge- wünscht werden könnte. Sie trugen folglich Sr. Königlichen Hoheit unter den in obenstehenden drei ersten Artikeln enthalte- nen Bedingungen die Regterung Griechenlands mit dem auf seine Nachkommen erblich zu Übertragenden Titel eines souverat- gen Fursten von Griecheyland an. Se. Königl. Hoheit ging in re U cin. L * r n 7 Dée Unterzeichneten haben zu Anfange diesex Note die Ge- sichtspunkte angedeutet, die in den Berathungen: der Hdfe dettsel- en zur unveränderten Richtschnur dienten. Die von thnen zu= leßt gefaßten Beschlüsse stimmen mit diesen Ge an fv

Überein. Es würde cin - citler Einwüurr gegen die

: - chung der vorstehenden den Traktat vom chimg

an der Fnsurrection

. die eiae Bai den Frieden der Levante sicher zu stellen, und die

__miren werde; daß sie g tGfalls und ohne Aufschub alle in der

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daß sie bisweilen die Bahn veränderte, die ihr früher geeignet

den Zweck ihrer Anstrengungen zu erlangen. Sie mußte (E antoegein den Umsiänden anpassen, die durch leßtere ver- anlagtén Erfordernisse anerkennen und endlich sich nach demjeni- gen richten, was reise Erfahrung und deutliche Vorgussicht thr als gebieterishe Pflicht guferlegten. Hat nicht die hohe Pforte durch Anerkennung des Beorajes "a B estlise acriltiot L

i us alle die Beschluss kg

O A proflamirten Hauptgrundsäße wa-

ine F on den Höfen : rent? Sr wicd ‘Äberdem ee Pforte, bei aufmerksamer Untersu-

N Bea A e Le zu 4 ie Höfe in ihrem Bestreben für die wahren Fnteres- Len der ien: Hforte alle Verfügungen zu deren Gunften ge-

ch mit den allgemeinen Jnteressen Europas

4 D ï Vf troffen hart e "Mgeni die hohe Pforte mithin aufgefordert

wird, Die Jnsel Negroponte und die Plähe abzutreten , die sié |

wtrd, dté F Z A / L ; j -Griechenland besißt, so erhält sie dagegen das ganze icht in Zis t Griechen sich befindende West-Griechenlagnd zurü und behält, bis ndrdlich zum Aspropotamos, dem Berg Oxas und dem Berg Oeta hin, diesen früher den Griechen bestimmten Landstrich. Die hohe Pforte darf nicht vergessen, daß die Allianz von den Griechen die Verbindlichkeit fordert , der Jnsel Samos und dem Theil der Fusel Kandien zu entsagen, den le sclb| bis zur gegen- wärtigen Zeit besaßen. Die verdündeten Höfe sind daher, inso- weit es in ihrer Macht stand, dem von dex hohen Pforte geâu=- Ferten Wunsche nachgekommen : daß die Gränze des neuen Grie- chischen Staates sich nicht so weit ausdehnen sollte, als es au- fangs vorgeschlagen war, und wenn sie andererseits beschlossen, Gricchenland eine völlige Unabhängigkeit zu ertheilen, wenn se Alles, was sich auf Tribut und auf Geld- Entschädigung be- 309, auf cine bestimmte Weise beseitigten, so thaten ste es, weil der erschöpfte Zustand Griechenlands der Erfüllung solcher Bedingungen nicht zu berechnende Schwierigkeiten entgegenge- stellt haben würde, und weil die Ste die dadurch zwt- schen beiden. Staaten entspringen mußten, beklagenswerthe Miß- verständnisse und häufige Reibungen ungusbleiblich hervorgebracht und, állem Anscheine nach, unagufhdrliche Jnterventionen erheischt haben würden. Die Allianz hat mithin in ihrer Entscheidung nur das wahre Beste des Ottomanischen Reiches und Griechenlands,

gebieterische Pflicht zu Rathe gezogen, wiederholten Verwirrungen Vorgubeugen, dic den Fricden Europa's aufs Neue gefährden könnten. Fast unndthig ift es, hinzuzufügen, daß die verbündeten Höfe keine Eingriffe oder Unternehmungen von Seiten des neuen Grie= chischen Staates gegen das Ottomanische Reich zugeben werden. Im dieser Hinficht giebt die Wahl des Fürflen, dem die Regie-

rung Griech-nlagnds anvertraut werden wird, sein Charakter und seine Grundsäße der hohen Pforte die sichersie Bürgschaft. - Die Höfe bieten. mit Vertrauen diese Bürgschaft der Pforte dar, in- dem sie für sich selbs keine bessere kennen. Jhnen is keine be- Xannt, die mehr dazu geeignet wäre, zur Aufrechthaltung des Friedens zwischen dem Ottomanischen Reiche und Griechenland beizutragen, guf dessen Herbeiführung und Oguer ihre ernsilich-

fen Wünsche gerichtet sind. : Die O en sind ferner von der Allianz beauftragt,

die Aufmeréfsamkeit der Regierung Sr. Hoheit auf einen Gegen=

fand zu leiten, der ihr schr am Herzen liegt. Es is bereits bemerkt worden, daß die Jnscln Kandien und Samos unter der Verwaltung der Pforte und unabhängig von der neuen Macht bleiben sollen, Über deren Einführung in Griechenland man über- eingekommen ist; die verbündeten Hôfe fühlen sich jedoch, in Folge der unter sich ge ascha eingegangenen Verpflichtungen ie gefordert, die Bewohner von Kandien und Samos, des Antheils wegen, den sie an den leßten Unruhen genommen haben, gegen jede mögliche Belästigung sicher zu stellen. Diese Sicherheit, welche die verbündeten Hôfe von der hohen Pforte für sie fordern, muß durch besondere Anordnungen begründet werden die, indem sie entweder deren alte Privilegien bestä- tigen, oder. ihnen andere sichern, welche die Erfahrung als nothwendig bewährt hat, den Bewohnern dieser Fnjeln hinläng- Tichen DAS gegen willkührliche oder drückende Verfügungen darbieten. Die drei Kabinette sind Überzeugt, die hohe s Werde es in ihrer -erleuchteten Weisheit selbst einschen, daß, der nahen Nachbarschafts- und Religions - Verhältnisse wegen, durch welche die Griechischen Bewohner der Jnseln Samos und Kan- dien mit den Bewohnern des neuen Griechischen Staates verbúun- den sind, eine milde und billige Verwaltung das sicherste Mittel seyn wird, ihre Herrschaft auf cine sichere Grundlage zu bauen. ,_Die Unkerzeichneten haben solchergestalt der hohen Pforte die Mittheilung gemacht , die sie ihr im Namen der dre Hbf ju machen gea lragt waren. Die Höfe leben der Hoffnung, daß sie die Unparteilichkeit anerkennen werde, die ihre Entscheidungen Teitete, \o, wie die gebieterischen Gründe, die es ihnen verboten, Vei dige Beruhigung der Levante noch länger in Unge- Die Verbündeten erwarten von der hohen Pforte eine ofene Zustimmung zu diesen Entscheidungen. éic Ae daß sie die gänzliche Einstellung aller Feindseligkeiten unverzüglich prokla-

gegenwärtigen Note enthaltenen Bestimmungen, tinsofern sie sich auf die hohe Pforte beziehen, in A ein L L und une bie L die, welche den Handel, die Schif abrt, die Amnestie Und die friedliche Räumung der Länder betra eon die thr künftig

Höfe die fämliche Aufforderung ergangen. Die Unterzeichneten schmeicheln sich mit der Hoffnung, daß die Mächte sich in thren Erwartungen nicht getäuscht schen, und daß fie in cinigen Tagen von der hohen Pforte eine mit den Beschlüssen der Verbündeten Übercinstimmende Antwort empfangen werden. Es ist indessen thre Pflicht, zu bemerken, daß, wenn diese Antwort verweigert wird ja selbst, wenn sie unvollständig ist und lange qusbleibt die Hdfe nichts desto weniger -zur Ausführung der Maaßregeln S O Uber die sie zum allgemeinen Besten übereinge- ommen sind.

Die Unterzeichneten haben die Ehre, der hohen Pforte die Versicherungen ihrer hohen Achtung darzubieten.

(Unterzeichnet) R. Gordon. Graf Guilleminot.

i Ribeaupierre./ Ueberseßung der von Sr. Excellenz dem Reis-Efendi an die ersten Dragomans von Frankreich, Großbritanien und Rußland erlassenen amtlichen Note :

¿Die hohe Pforte hat den Jnhalt der amtlichen Note, welche ihre edlen Freunde, die in Konsiantinopel residirenden Repräsen- tanten der drei hohen Mächte, ihr haben zukommen lassen, und in dencn thr die leßten in der Londoner Konferenz gefaßten Be: schlüsse bekannt gemacht worden, in Erwägung gezogen. : Dem besagten Fnhalte angemessen, in Uebereinstimmung mlt der guf der dieser Note beigefügten Karte bezeichneten Gränz- linie, if eine dey Beschlüssen der dret Mächte a Antwort der hohen Pforte dasjenige, was sie als die Mittel ansehen, den obwaltenden Unruhen ein Ziel zu schen und die nöthigen Sîicher- heiten zu gewähren; - und würde in dieser Hinsicht der Beitritt der hohen Pforte allen Erörteruigen ein Ende machen

Die hohe Pforte giebt zu diesem Gegenstande ihre Einwilli- gung: fie nimmt an, was man hierüber entschieden hat, als dar= auf abzweckend, dem Lande Sicherheit und Ruhe zu verschaffen und das allgemeitie Wohl und den allgemeinen Frieden zu befestigen.

Und um Jhren Exrcellenzen, unseren obenbenannten Freun- den, diesen Entschluß bekannt zu machen, damit sie ihn Jhren re- spektiven Höfen mittheilen, wurde die gegenwärtige amtliche Note aufgeseßt und Jhnen zugefertigt.

Den 1. Zilfade 124» (24. April 1829). | (Unterz.) A. Desgranges. F. Chabert. A. Franchini./

I. 40:l-a:n d.

Berlin, 5. Juni. Aus Stettin wird gemeldet: „Am 31. Mai feierte der Kaufmann Ch. L, Kahrus hierselbst den Tag „an welchem er vor 50 Jahren in die damalige fauf- máännische Korporation eingetreten war. Eine Deputation . von dea Vorstehern der Kaufmannschaft Überreichte am Mor- gen des Tages das von Sr. Majeskät deni Könige Allerhöchst- selbsi vollzogene für den Jubilar zum Anerkenntniß seiner vieljährigen nüßlichen Thätigkeit ausgefertigte Patent als Königl. Kommerzienrath, eingeschlossen in einem in den theilnehmendsten und verbindlichsten Aeußerungen abgefaßten Gratulations-Schreiben unsers Herrn Ober-Präsidenten Ex- cellenz; sie stattete zugleich Namens ihrer und der ganzen Kaufmannschaft dem Jubilar den herzlichsten Glückwunsch - ab und überreichte ihm, als ein Zeichen ihrer Achtung und Liebe und zum bleibenden Andenken an diese Feier, einen ge- schmackvoll gearbeiteten silbernen Pokal mit der Jnschrift : ¿7 Das Vorsteher -Amt, Namens der kaufmännischen Korpo- ration zu Stettin, dem Herrn Christian Ludwig Kahrus an seinem 50jähcigen faufmännischen Jubelfeste , ‘dén Z1. Mai 1830.‘ Tis

Aus Halle vom 3ten d. schreibt man: Die erste Aufführung unseres Musikfestes ist vorüber. Der „David“, Oratorium von Bernhard Klein, wurde unter Leitung des Komponisten trefflich ausgeführt, und die zahlreichen Zuhörer äußertén einen enchusgästischen Beifall. Dies Werk wird in der musikalischen Welt Epoche machen, denn es gehört zu den vorzüglichsten neueren Kunstwerken dieser Art. |

Ays Breslau’ vom 1sten d. M. wird gemeldet : Der Wollmarkt sollte eigentlich erst heute beginnen , indessen ist die beiden Feiertage über von der aufgefahrenen Wolle schon viel- aufgekauft worden. Daß die Aussichten auf einen guten Marke nicht getäuscht werben waren D heren uns mannigfache Vermuthungen. Die Woll - Einfuhr in Eng- land war im vorigen Jahre bedeutend geringer, als im Jahre 1828 gewesen. Zwar hatte dagégen auch die Ausfuhr der wollenen Waaren abgenommen, indessen stand diese Vermin- derung nicht im Verhältniß mit der Verminderung der Ein- fuhr der rohen-Wolle, und sichere Nachrichten bestätigten es, daß die Vorräthe bei dem gegenwärtig erneuerten lebhaften Gange der Fabriken sehr aufgeräumt sind, und daß die Nach- frage. nah Wolle sich seit einiger Zeit vermehrt , daß jedoch die Mittelwolle hauptsächlich gesucht wird, Jn der That ist der Begehr nach diesen Wollsorten in den verflossenen beiden Tagen sehr groß gervesen und haben einige S e gut.

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nicht mehr gehören sollen. An die Griechen if auf Befehl der

abgeschlossen. Selbst geringe Wolle scheint rasch aufgekauft