1232
‘ , «s F 94 s L ¿ tativ - Regierung; ste ist eine dem Prinzipe derselben ge-
brachte Huldigung, und die Majestät des L in feinerlei Weise unter einer solchen Fügung des Monarchen in die Wünsche. und Bedürfnisse seines Volkes. — Lassen wir die Uebertreibüungen des Herrn Agier und jene dienstfer- tige Dazwischenkuuft der Nation auf sich“ beruhen; es würde sich zu viel darüber sagen lassen. Sprechen wir blos von der: Majorität und untersüchen wir, bis zu welhem Punkte es gereht und möglih sey, daß der König derselben nach- gebe. — Wir wollen zuvörderst die Frage klar und deutlich stellen und den Beweis führen, daß Royalisten und Liberale in gleichem Maäße sündigen, wenn sie dieselbe ver- allgemeinerh und auf eine allzu absolute Weije darguf antwor- ten wollen. -— Um zv einer richtigèn und bestimmten Lô- sung zu gelangen, _ ist es vor Allem. .uothweudig, einen Un- terschied zu machen. — Handelt es sich von Maaßregeln, die aus dem dem Könige zustehenden Theile der legislativen Macht, welche er gemeinschaftlich mit beisen Kammern aus- úbt, hervorgehen, so kann die Antwort nicht dieselbe seyn, die sie in diesem oder jenem andern gegebénen Falle seyn würde. — Der König, dem die Juitiative vorbehalten ist, schlägt. z. B.- den Kammern eine Maaßregel vor; die Kara- mern, - fraft ihres Mitwirkungs- und Prüfungs - Rech- tes, untersuchên sie, nehmen sie an oder verwerfen sie. N, Einer der beiden parlaimentarischen Körper verweigert dem Entwurfe seine Bestätigung ; der König, etnes Besseren belehrt , nimmt thn zurück oder modificirt ihn. „Jeder ist dabei in seinem Rechte. “ Die Kam- mern usurpiren nicht, sie erhalten; der König giebt nicht nach, er ändert scine Meinung. Alles dies ist der Charte gemäß, es ist durchaus gerecht und verfassungsmäßig, und es wird Niemandén einfallen, zu glauben, daß die Krone, weil fie sich nit für unfehlbar gehalten, ihre Würde und Unabhän- gigkeit verleßt habe. — Jeßt noch eine andere Boraus- sebung. Angenommen, die Regierung entscheidet sich für die- ses oder jenes Verwaltungs -Systein; Geseke in dem Geiste dieses -Systems werden den Kammern vorgelegt und von ih- nen verworfen; der König löst die Kammer auf und beruft eine andere an deren Stelle; die neue Kammer ist aber jenem
Systerne nicht günstiger, als ihre Vorgängerin, es zeigt fich-
in ihr vielmehr eine starke und vernünftige Opposition, und der Monarch, zu dessen Rashgebern die Kammern gleichfalls
‘gehdren, entscheidet! zwischen der Majorität und seien Nini-
stern , giebt ein durch ein feierliches Urtheil zweimal" verwor- fenes System auf und reiht fich auf die Seite der Mehr- zahl." Alles dies wäre gleichfalls ganz in der Ordnung und den Grundsätzen unserer Regierungs-Form gemäß. Der Ks-
níg kann niht Bôses thun ;- er kann nur das größtmöglichste -
Beste scines Voikes wollen; wenn er das Verwaltungs - Sy- stéèm ändert, so giebt er nicht nach; er erwägt, vergleicht, urtheilt und wählt. Und hierzu ist noch erforderlich, daß die Opposition ‘nicht blind und systematisch sey, daß sie fich gegen die Dinge, nicht gegen Personen und Namen wende; daß das Verwaltungs - System sich beveits durch Thatsachen fund gegeben habe, daß diese oder jene Maaßregel vorgeschlagen, geprüst und erörtert worden sey; es bedarf dazu mit einem Worte der Debatten und eines Urtheils; Pairs und Depu-
tirte müssen ihre Pflicht gethan haben, wenn die Krone ih-
rerseits das den Utnstähden Angemessene Bun: T0, _*, Jn jedem der von uns Angeführten beiden Fälle wäre die Bemérkung unpassend, ‘däß es der Ehre und derx Unagb- ‘hängigkeit der Krone zuwider seyn würde, ciner cinmal aus- gesprochenen Willen jemals zurückzunehmen. Es is im Ge- gentheil wahr, ‘daß dieses Nachgeben des Souverains, mit Berücksichtigung der Wünsche der Majorität“ und der Be- dürfnisse des Volkes, mit zu den Bedingungen der repräfen- “tativen Régierung gehört, und daß die Königliche Majestät darutter nicht leiden kann. Gott allein nux iert sih nicht, und bis ziim Throne hinauf ist es {ön, einen Jrrthum ein- zusehen und einzugestehen. — Handelt es sich aber um einige Attribute der ausübenden Gewalt, die dem Souverain unter
Verantwortlichkeit "seiner Minister gänzlich Überlassen sind, .
öder vielmehr um die Ausübung des Vorrectes , kraft ‘des sén ‘der S allein, frei, ohne Mithúülfè oder Kontrolle, die Land - und Seemacht“ befehligt, alle Beamte- ernennt, Obrig- keiten eiteßt und seine Minister wählt; dann ändert sich unsere Meinurig, und dek Kroné liegen andere Pflichten ob; hierbei nachzugeben, hieße, sich" blosstellen . sterben, das Königthum abet , dessen Nubßnießer und Depo-
sitäré die Könige nur sind, stirbt nicht. Es ist hier von Rech-
ten des Königthums die Rebe, die der Fürst seinen Nachfol- gern unangetastet, wie er sie empfing, überliefern muß; auch
das ist in Rheims beschworen worden, und wir wissen nicht,
Die Könige
ob es Dispensationen für den Meineid giebt. — Nach Fest- stellung dieses Unterschieds wollen wir uns wieder in die der- maligen Verhältnisse verseßen. Was sehen wir da? Etwa ein durch Handlungen, durch vorgeschlagene Maaßregeln ent- wiceltes System; eine Opposition, welche diese Maaßregeln, dieses System angreift? Nein. Was deun ? - — ¿Cin vom Könige / gewähltes Ministerium. Dieses Ministerium , (ohne ein entwickeltes System, ja fast ohne Handlungen, indem“die Weigerung einer der beiden Kammern, zu diesen Hand- lungen mitzuwirken, sie unmöglich machte; eine maschinenmä-
ßige Opposition auf eingebildete Unverträglichkeit, auf Gott
weiß welche Namens - Antipathie gegründet; cine Oppositiore des Vorurtheils und des Eigensinns, die mit Härtnä@tigfeit Personen ‘angreift, ohne über Sachen richten zu wollen, dfe dem-Könige.die Wahl seiner Minister streitig _macht , oder ihm vorschreibt, sich von den Ministern zu trennen, die er ernannte, was. auf dasselbe hinguskommct; eine Kammer, die aufgelöst wurde, weil sie nicht mit dem Könige in den Per- sonen der frei von ihm erwählten Mandatarien zusammen wirken wollte; eine“ neu zusammen berufenè Kammer , und in dem bestehenden Wahlkampf eine. Förmlichkeits:Frage, eine Prâäjudizial - Frage zwischen einer verfassungswidrigen Oppo- sition und der Königl. Prärogative, von der hierin nur al: lein die Rede ist, — Hat der König, nach den Worten der Charte, allein das Recht, seine Minister zu wählen und zu ernennen? Ganz unbezwetifele! — Wenn man, bei dem Man- gel an Handlungen, Maaßregeln und einem Systeme, wonach man urtheilen könnte, Vorwän de sucht, um diesen odet jenen Ministern seine Mitwirkung zu versagen — heißt dies nicht, sie gezen den Willen des Königs ausse{hließen? Eben- falls ganz unbezweifelt! — Geschieht durch diese Ausschlie- ßung, die, genau betrachtet, feinen andern Zweck hat, als die von dem Monarchen gewählten Minister durch solche, die von der Kammer erwählt werden, zu erseßen, nicht ein gewaltsamer Eingrisf von Seiten der Macht, weiche sie sich: anmaaßt ? Js es nicht in der That ein Angriff auf die Kd- nigl. Prârogative? Und würde die Krone, wenn sie einer solchen Aumaßung sich unterwürfe, dadurch nicht einem der constituirenden Körper der geseßgebenden Gewalt dieses Aus- schließungs-Recht einräumen? Würde sie nit dadur stille shweigend auf das Ernennungs - Recht Verzicht leisten 2 Wer kana dies widerlegen? — Und nun fragen wir: fann der König, soil er nachgeben? Gewiß nicht! Nachgeben hieße, eine genaue und bestimmte An-= ordnung der Charte vernichten. Es hieße, auf eine verfassungswidrige Weise den Deputirten eiñen Theil der vollziehenden Gewalt übertragen. Es hießge, den Grund als, der ministeriellen Verantwortlichkeit verdkehen : denn die Mie nister. sind nur insofern verantwortlich, als sle Agenten und Mandatarien der Krone sind, hdren aber auf, es zu seyn, sobald sie die Agenten und Mandatarien der Kammer wers den. Es hieße, den Grundsaß der Junitiative und der Ver- theilung der legislativen Gewalt verdrehen: denn die Kam- mern wärden dann nur über Maaßregeln abstimmeh , welche fie durch Männer sich haben vorschlagen lassen , die sle allein erwählten und die darum auch nur ihrem Etnflusse unter- worfen sind. Es hieße, das monarchische Prinzip verdrehenck- indem man ven König unter die Bormundschafr der Kam- mern durch Minister „stellen würde, die er nicßt selbst erwählt hätte. Es hieße, das Ensemble und das Gleichgewicht: unses rer repräsentativen Regierung vernichten, denu indem man den König ohne Thätigkeit und“ Vertheidigung läßt und so selbst des bloßen Veto?’s beraubt, streicht. man eine der dret Gewalten aus der Charte, und zwar diejenige, die sie verlie- hen hat; * die entstehende Aristokratie, die ch dann allein, ohne Gegengewicht, den Kammern gegenüber befände, würde bald erdrúckt werden, und nihts würde hernach die Demo- fratie verhindern, uns zu leiten oder si zu“ ciner Republi€ hinreißen zu lassen. — Nachgeben hieße also, cinèn wichtiger Theil der Königlichen Prärogative aufgeben und das Schick- sal der Regierung compxromittiren. Schwache Regierungen bereiten sich eher den Untergahg, als" schlechte und unge- rechte; die Geschichte, und zwar einer nicht längsk ver- gangenen Zeit, ist da, um uns dies zu lehren. — Die Regierung bedarf aller ihrer Kräfte, um das Volk gegen die Unruhestifter zu beshüßen, welche dasselbe zu hintergeheæ und es zu. Verbrechen hinzureißen suchen. Die Revolutions- Männer haben bereits die Maske abgeworfen. Ueberall ver- künden ihre Blätter und ihre Manifeste laut, was sie ‘wollen Und hoffen. Durch Nachgeben würde man das Ansehen der Regierung s{mälern, sie selber dadurch s{hwächen und ins
| Verderben bringen. Man | würde dadurch die Charte, die
uns Alle beshüßt und die man ¿u vertheidigen geschworen
1233
hat, als eine Waffe in die Hände einer Partei geben ; man
würde dadurch zur Ausführung strafbarer Pläne beitragen
und sich gewissermaßen zum Mitschuldigen der leßtern ma- chen. Der König erkennt seine Würde, unsere Jn- teressen und seine Eid\shwüre; der König. wird daher nicht nahgeben. Sein Entschluß steht unwandel- bar fest. Hâtte er ihn. auch nicht selbsk für unerschütterlich erflärt, so würde derselbe sich ohnehin in der neuen Organi- sation des Ministeriums - kräftiger und klarer als jemals ge- offenbart haden. Giebt es -eine flarere und energischere Ent- wickelung des Gedankens, welcher die Verordnungen vom 8. August herbeiführte, als ‘die Verordnung vom 19. Mai? Sogar der zur Bekanntmachung diéser Verordnung ge- wählte Zeitpunkt der Zusammenberufung der Wahl-Kollegien läßt über die Absichten des Monarchen, so wie über die Art, wie derselbe die Frage betrachtet, keinen Zweifel übrig. Nicht sich selbsk, wie man hät behanpten wollen, unterwirft er dem Urtheile des Landes... Sein Richter steht höher. Auch nicht sein Recht is es, das er ünter den Schuß des Volkes stellt... Denn sein Recht beruht auf der Charte, und diese giebt ihm Macht und Autorität, dasselbe zu vertheidigen. Eben so wenig verlangt er von uns ‘eine Jndemnitäcs - Bill für eine thatenlose Verwaltung; es is vielmehr eine partei- süchtige Majorität, auf welche er die Wähler aufmerksam macht; seine Prärogative ist es, der er Achtung verschaf- fen will. Und um seine Sprache ret verständlih zu ma- chen, um. jeder Zweideutigkeit, jeder Ungewißheit vorzubeugen, entwickelt , erweitert, befestigt er, — ein -verwegenes Unter- nehmen im Voraus verdammend , — in- Gegenwart der zu- sammenberufenen Wahl - Kollegien seinen ersten Gedanken, indem er- abermals von dem Rechte, das einige Unruhestif- ter ihm zu bestreiten wagten, Gebrauch macht. So handelt ein starker und auf die Bewahrung seiner Rechte eisrig be- dahter König... Den Wählern liegt es nun ob, über das von ihnen unter den gegenwärtigen Umständen zu befolgeude Benehmen nachzudenken ; denn wenn der König nicht nach- geben fann und darf, so ist es súr die dsFentliche Ruhe und also für die Wähler seibst wichtig, daß die Majorität der neuen Katamer nicht eine solche sey, die den König nôthigt, zur Durchführung seines Beschlusses zu kräftigen und der Hestigkeit des Angrifss angemessenen Maaßregeln zu greifen, die inzwi- schen dem Geiste und Buchstaben der Jnstitutionen, deren
Aufrechthaltung er beschworen hat, stets angemessen seyn
wurden. Das Königthum, dessen Jnteressen heutzutage die
unsrigen sind, würde, auf die Charte und die Liebe eines gati- zen Volkes gestüßt, auch ohnedies den Sieg davon tragen; dieser Katnpf würde aber unvermeidlihe Unruhen erzeugen, denen vorzubeugen in dem Interesse und den Pflichten der Rechtlichen liegt, wenn sie die Macht dazu haben.“
Die Frage wegen einer im Namen des Königs an die Wähler zu erlassenden Proclamation beschäftigt noch immer lebhaft die hiesigen öffentlichen Blätter. „„Wie?// ruft die Gazette aus, „während der niedrigste Mensch in Frankreich schreiben und drucken fann, was er will, soll der König die- ses Recht nicht haben? Während hunderte von Zeitungsblät- tern die. Gemüther täglih in Bewegung seten , soll es dem Könige nicht gestattet seyn, seinem Volke die Wahrheit zu sa- gen?// — „Eben deshalb“, erwiedert hierauf das Journal des Débats, „und weil in Franfreih Jedermann scine Meinungen drucken lassen kann, darf der Monarch persönlich dieses Recht nicht üben, wird. dies auch nicht mögen; denn von zwei Dingen eines: entweder wäre eine solche direft von dein Souverain abgegebene Willens - Méinung gebieterisch, und dann gâbe es feine Freiheit, fein Repräsentativ-System mehr; oder sie wäre der Prüfung, mithin dem Widerspruche unterworfen, und dann müßte die Königliche Würde darun- ter leiden.“ t
Es heißt, daß der Marquis von Pastotet zum Präsiden- ten des großen Wahl - Kollegiums des Seine - Departements ernannt worden sey, “Man rechnet jeßt mit Bestimmtheit darauf, die Liste sämmtlicher Präsidenten im morgenden Blatte des Moniteurs zu finden.
Auf die wiederholte Aufforderung des Constitutionnel, dem Publikum Nachrichten über die Expedition nach Afrika mitzutheilen, bemerkt heute der Moniteur, er fönne aus dem ganz einfachen Grunde dergleichen nicht geben, weil keine von dorr eingegahñngen seyen. :
Der Courrier français wundert sich ‘darúber , daß |
man noch“ feine offiziellen Nachrichten über die Flotte von E aus habe, welches zum Sammelplaß bestimmt gewe- en sey und wo sie am dritten Tage nach ihrer Abfahrt aus dem Hafen von Toulon angekommen seyn müsse. Det Ga- zette zufolge, hat sich aber die Flotte nicht in Palina, son-
dern, um jeden Zeitverlust zu- vermeiden, auf der hohen .See gesammelt.
Man {reibt aus Toulon vom 31. Mai: ¡Das Wet- ter ist schôn, und, wenn es noch einige Tage ‘so fortdauert, werden wir bald Nachricht von der glücklichen Landung der Expedition an der Küste von Algier haben. “Auf unserer Rhede liegen uur noch zwei Kriegs-Briggs, „die Surprise“? und die „„Diligente“/; die leßtere steht im Begriff, nach Alexandrien zu segeln. — Die in. der hicsigen Quarantaine liegende Türkische Fregatte wartet auf Antwort auf die votz Tahir-Pascha nah Paris geschickten Dépeschen.‘‘
Diejenigen hiesigen Zeitungen , die den gestrigen Artikel des Moniteur, ber den angeblichen Verlust des „„Faune‘? und des „Palinure‘/ an der Afrikanischen Küste, nicht auf- genommen hatten, sind von dem Polizei-Präfeften von Amts- wegen dazu angehalten worden.
Bei der hiesigen Rechts - Fakultät ist ein neuer Lehr sußl für Kriminal -Procedur und Kriminal - Geseßbgebung errichtet und dem. Yy. Le Sellyer übergeben worden.
Der neu eruannte Staatsrath und General - Seéretair
im Ministerium des Jnuern, Herr v. Vausfreland’, war im vorigen Jahre vo1 dem Martignacschen Ministerium mit der Vertheidigung des Departemental- und Kommunal - Geseßes beauftragt. Die Quotidienne scheint mit dieser Ernennung unzuf-teden zu seyn. : Der Polizei-Yräfekt hät sich veranlaßt gefunden, an den Herausgeber eines hiesigen Oppositions-Blattes, das ihn für die im Garten des Palais-royal am 31sten v. M. stattgelzab- ten Unruhen verantwortlich machen wollte, ein Schreiben zu erlassen, worin er erklärt, daß er diese Unruhen wohl habe vorhersehen, nicht aber ihnen vorbeugen können. Um ihnen vorzubeugen, hätte er allen Gaudieben und einigen Une cuhestiftern, die jenen, ohne es zu wissen, Vorschub geleistet, j0 wie einem Redacteur des „„Corsaire‘/ und der ,„Tribúne“‘, der das Volf zum Widerstande aufgereizt habe, den Eintritt in das ‘Palais-royal verweigern müssen, was indessen s{wer- lih ausfährbar gewesen wäre, da die Polizei unmöglich das Gewerbe von 50,060 Judividuen, die sich an jenem Tage im Garten des Palais-royal gedrängt, hätte- kennen, un- möglich hätte wissen können, welche Zeitungen sie lásen und fär welche sie schrieben.“ Wohl aber habe die Polizei jene Unru- hen vorhersehen können, und sie sey auch wirklich darauf vorbereitet gewesen, wie schon daraus hervorgehe , daßdie Ruhe durch die Friedensrichter, die Gendarmerie und eine Garde-Abtheilung schnell wieder hergestellt worden sey.
Im Messager des Chambres liest man Folgendes: ¡Den neuesten Nachrichren aus Aegypten zufolge, befindet sih der Vice- König in einem ernsthafte Befsorguisse erregen- den Krankheits-Zustande. Die großen Schiffs-Ausrüstungen
‘in Konstantinopel veranlassen den Glauben, die Pforte wolle, im
Falle'des Todes des Vice-Königs, Aegypten wieder ihrer direkten Botmäßigkeit unterwerfen. Aber Jbrahim-Pascha, der hon lange mit seinem Vater die Regierungs-Geschäfte theilt, würde sich dem wahrscheinlich widerseßen. Er ist unaufhêrlich mit der Organifation der Armee und der Flotte beschäftigt; gegen- wärtig befinder er sich am Bord der leßteren, um von ihr auf der hohen Sce Evolutionen nah dem Systeme der Eu- ropâischen Taktik ausführen zu lassen. Ob die Uebungen der Flotte und die Zusammenziehung von Truppen än der Küste cinein etwanigèn Angriffe der Pforte gelten oder die Erobe- rung der Regentschasten Tripolis und Tunis zum Gegenstande habe, läßt sich noch nicht entscheiden; da die Verhandlungen der Herren Huder, Mimault und Langsdorf- mit dein Vice- Könige noch zu keinem definitiven Abkommen geführt haben. Personen, die den Zustand Aegyptens genau kennen, glauben, dap die Pforte bei dem Tode des Vice-Königs einen Theil der Bevölkerung gegen Zbrahim aufzuwiegeln suchen und dicsem seinen Neffen, den Prinzen Abdallah, Enkel des Vircer Königs und Sohn Jsmail’'s, der bei der Eroberung Sen- naar's unfam, gegenübeërstellen werde. Dieser Prinz ist besonders von der Arabischen Bevölkerung schr geliebt, währ rend Jbrahim mehr die Türken, Kopten urtd Europäer zur Stüße hat, und die Pforte fönnte daher durch die Erien-
nung Abdallah’'s zum Pascha von Aegypten «innern Zwiespalt
hervorbringen. Ibrahim ‘würde dann von der Pforte das Paschalik Arabien erhalten, wo èêr bereits einen siegreichen Krieg gegen die Wechabiten geführt hat.“/ | Das von Hâvre mit 70 Auswanderern nah Amerika
abgegangene Schiff „„Glaneuse“/ ist äm 28. Febr. vor dem
Slecken Graciàs/a-Dios an der Mexikanischen Küste anger fommen. Zehn dieser Passagiere sind in Martinique geblie- ben, weil man ihnen von dem Muskito -Lauide, ivo sie si{ch ansiedeln wollten, eine höchst abschreckende Beschreibung ge-
-