1830 / 197 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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verwerfen und ihre Mitwirkung zu verweigern, während der König die Kammer nicht auflösen darf, da die Wahl-Kollegien ihm dieselbe Kammer oder eine noch schlechtere zurückshicfen würden. Hieraus geht klar hervor, daß die Charte verleßt und die Souverainetät in unrechte Hände übergegangen ist ; daß. das einzige Gegengewicht, das der König wider die De- mokratie geltend machen fonnte, seinen Händen entrissen, und daß es sonach die Pflicht der e , wie aller dem Kö- nige und der Charte aufrichtig ergebenen Männer, ist, sich zu vereinigen, um schon jeßt das Wahl- und das Preß-Geseß zu verändern, die mächtiger als der Wille

des Königs sind, und wodurch man die Elemente einer der.

drei Staatsgewalten ver fälsht hat. Die Mittel dazu müs- sen gefunden werden, indem der Zweck nothwendig erreicht werden muß.‘ Das Journal du Commerce erwiedert hierauf: „Es lassen sich im Voraus alle die Unkuhen berech- nen, welche die Partei der Absolutisten úber Frankreich ver- breiten würde, wenn es ihr gelänge, die Weisheit des Mo- narchen auf geselzwidrige Abwege zu bringen. Wir würden daher auch- den“ Thorheiten der Gazette nur wenige Aufmerf- samfeit geschenft haben, wenn wir darin nicht einen von je- nen Träumen erkannt hätten, die man seit einigen Tagen dem Ministerium beimißt. Man könnte in der That von der Gazette sagen, was der Königl. Gerichtshof kürzlich von Hrn. Madrolle gesagt hat, daß sie sich nämlih durch die Ueber- spannung ihres Geistes fortreißen lasse.‘

Die Gazette de France will wissen, daß eine große Anzahl von Wählern des ersten hiesigen Wahl - Bezirks, dem Vice - Admiral Duperré ihre Stimmen zu geben, beschlossen

aben.

' In Nantes hielt der Baron Dudon, unmittelbar nach seiner Ernennung zum Deputirten, eine Dankrede an die dortigen Wähler des großen Kollegiums, wobei er ihnen an- zeigte, daß er diejenigen öffentlichen Blätter, die ihn verun- glimpft hätten, gerichtlich belangen würde.

Der Constitutionnel meldet, daß der Königl. Rath des ôffentlichen Unterrichts den Ex - Deputirten des Seine- Departements, Herrn Bavoux , seines Amtes als ‘Professor bei dêèr Rechts-Fakultät der hiesigen Universität entseßt habe.

In Sicilien ist eine Phônizische Juschrift aus dem Jahre 2025 vor unserer Zeitrehnung nebst einer späteren Griechi- schen Uebersezung aufgesunden worden. Sie spricht von einer großen in Kanaan ausgebrochenen Hungersnoth und der Auswanderung eines Theils der Einwohner nach dem Gebiete eines damals regierenden Atlantischen Fürsten, - dessen Name leider in der Griechischen Ueberfseßzung zerstört ist, Ko- picen dieser Inschrift sollen an hiesige Gelehrte gesandt wer- den, um dieselbe zu entzissern.

Großbritanien und Jrland.

Parlaments-Verhandlungen. Von der am 6. Juli im Unterhause stattgefundenen Debatte úber die Re- gentschafts - Frage geben wir \chließlich noch folgenden Nach- trag: „Den Bemerkungen des General-Anwalts *) ent- gegnete zunächst Lord Althorp, daß es ihm eine Uebertrei- bung scheine, wenn gesagt werde, die Frage fönne binnen 4 oder pro Monateñ nicht erledigt seyn, und daß daher die ge- sekmäßige Zeit zur Auflösung des Parlaments heranfkommen durfte, che dasselbe mit seinen Diskussionen zu Ende gekom- men wäre. Er unterstüße den Antrag des Hrn. R. Grant auf das freudigste, um so mehr, als er darin durchaus nichts Unzartes in Rücksicht auf die erhabene Person des Monar- chen erfennen föônne. Sir Rob. Peel erhob sich nun. Er nahm zunächst die Lautlosigkeit, mit der die Debatte bisher im Hause aufgenommen worden, als Beweis dafür, daß es schon zu abgespannt sey, um noch einer so wichtigen Frage, wie der in Bezug auf die Regentschaft, die gehörige Auf- merksamkeit zu schenken. „Wie viel weniger Theilnahme“, “fuhr er fort, „dürfte sich erst gegen Ende des Monats Au- gust dafür finden . denn eher E L wir wohl schwerlich zur zweiten Lesung gelangen können.‘ -— Der Mini- ster machte sodaun auf die Unschicklichkeit aufmerksam, die darin liegen würde, wenn man den König, mrach- dem dieser in Antwort auf die früher erlassene Adresse er- flärt, cr wolle dèm Parlamente feine neue Maaßregel mehr , in dieser Session vorschlagen, in einer neuen Adresse gleich- sam nöthige, einen so wichtigen Vorschlag, wie den in Bezug auf die Regentschaft, zu machen. „Dem Hause“, fuhr der Minister fort, „wäre es von feiner guten Vorbedeutung für den Anfang einer neuen Regierung , wenn es gleich damit beginnen wollte, den König zu etwas zu zwingen, was seiner ausgesprochenen. Absiche entgegen ist. Nichts dagegen scheint

*) Vergl. daz vorgestrige Blatt der Staats-Zeitung.

mir vernünftiger, als der von den Ministern ertheilte Rath, insofern damit beabsichtigt wird, Zeit und Gelegenheit zu er- halten, um alle Punkte, die mit einer so wichtigen Frage in

erbindung stehen, gehörig zu erforschen und zu durhdenken. Was hat das von mehreren Mitgliedern angeführte Beispiel des Grafen von Liverpool mit der Regentsßafts - Frage zu

thun? Jch will Jhnen dagegen ein anderes Beispiel anfüh-

cen. Im J. 1788, als Georg IIL zuerst von seiner Geistes- Krankheit heimgesucht wurde, seßte das Parlament eine Re- gentschaft ein. Hat es jedoch das Parlament für nöthig ge- halten, im Voraus Vorkehrungen für den Fall eines Rückfalls in jene Krankheit zu trefen? Nichts weniger als dies! Denn im J. 1810 kehrte die Krankheit wirkli zurück, und vom Parla- mente waren keine Vorkehrungen getroffen. Und warum nicht ? Weil es lieber einen Rückfall ruhig abwarten, als so unzart han- deln wollte, eine künftige Geistes-Verwirrung des Königs fär möglich zu halten und ihm selber vorzustellen. Liegt nun wohl darin irgend eine Schicklichkeit, noch bevor ein König bestattet worden, von dem andern schon zu verlangen, daß er Vorkehrungen für die bei seinem Ableben möglichen Fälle

tresse? Ilk die Frage wirklih so komplizirt, nun so lasse

man doch erst der Krone und ihren Rathgebern die gehörige Zeit, darüber nachzudenken. Zwei Fälle sind es besonders, die man als möglich dargestellt und, als mit Schwierigkeiten verbun- den, herausgehoben hat. Der eine hat mit der Regentschaft eigentlich gar nichts zu thun, denn er fänn auch eintreten, wenn der muthmaßliche Thronfolger majorenn ist. Es wurde nämlich gesagt, beim Ableben des Königs könne sich vielleicht die Königliche Gemahlin guter Hoffnung befinden. Es fragt sich, ob und welche Vorkehrungen für einen solchen Fall ge- trojjen werden sollen? Darauf antworte ich nun, daß er in unserer Geschichte schon mehreremale vorgekommen und doch fein bestimmtes Mittel angegeben ist, wie ihm abzuhelfen sey. Es scheint mir dies ein Beweis zu seyn, wie schwierig es ist, cin solches Mittel aufzufinden, und daher sollte man auch wohl der Regierung mindestens sechs Wochen Zeit lassen, um darüber reiflich nachzudenken.// Der :Redner führte nun alle in der Englischen Geschichte vorgekommenen Fälle an, die sür seine Angabe zeugten, suchte dann. zu erweisen, daß für den zweiten Fall einen minorennen Thronfolger allein an- genommen der Regent inehrmals erst nah dem Able- ben des Königs ernannt wurde, und fuhr dann fort: „Es ist gefragt worden, wem im erst erwähnten Falle das Uñ- terhaus den Eid des Gehorsams werde zu. s{chwöreh haben ? Hievauf frage ich jedoch wieder, wo ist die Parlaments-Akte, die diesen Eid ‘bei der Zusammenkunft des Hauses erforderlich macht ? Man hat ferner gesagt, die Eide könnten nic vor der Proflamirung des neuen Königs geleistet werden; dies ist jedoch ein Jrrthum. Das Unterhaus leistet zwar gewöhn- lih erst nach der ‘Proflamirung den Eid, allein man nehme einmal an, der Geheime-Rath hätte einen König proklamirt, der feitcen Anspruch darauf habe; wäre -es dann nicht die Pflicht des Hauses, einem auf solche Weise Proflamirten den Eid des GBehorsams zu verweigern? Das Oberhaus hat, wie ich glaube, noch vor der Proflamirung des Königs durch den Geheimen-Rath, den Eid des Gehorsams geleistet, und Graf v. Eldon, der in solchem Falle eine hohe Autorität ist, war der erste, der bei der lebten Veranlassung den Eid leistete. Beim Ableben des Königs Wilhelm, als die Königin Anna den Thron bestieg, fuhr das Parlament, das seine Gründe hatte, in seinen Arbeiten fort, ohne irgend einen Eid zu leisten. Die Schwierigkeiten, die in einem solchen Falle be- fürchtet werden, fönnen daher gar nicht eintreten. Keines- weges bin ih inzwischen gegen die Ernennung einer Regent- schaft überhaupt; ih halte es nur für unmöglich, so früh schon fúr mögliche Fälle sorgen zn wollen, die erst in einer entfernten- Zeit eintreten und sich daher, in Folge der Ver- änderlichkeit aller menschlichen Dinge, noch ganz anders ge- stalten fônnen. Wäre irgend eine unmittelbare Gefahr zu befürchten, so würde ih selbst dem Hause rathen , die nöôtli- gen Vorkehrungen zu treffen; größere Gefahr kann jedoch, meines Erachtens, nur aus einer sofortizen Erwägung der Frage erwachsen; darum seße ih mich lieber dem Wagniß einer Verzögerung aus und erkläre mich auf das bestimmteste. gegen den Antrag.‘ Herr Brougham, der leßte in der heutigen Debatte, suchte alle wider den An- trag vorgebrachten Gründe zusammenzufassen: „Wenn“/, sagte er, „ih auch nur im mindesten die Möglichkeit einsähe, daß die vorgeschlagene Adresse als unzart und unschicklih aufge- nommen werden könnte, oder daß dadurch die neue Regie- rung in ihrem-Beginn eine üble Vorbedeutung für uns er- hielte, so würde ih unbezweifelt Anstand nehmen und lange mit mir fämpfen , ob ih den Antrag unterstüßen solle. Fch fann jedoch da feine Unschicklichkeit finden, wo die Mitglieder

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dieses Hauses ihre Pflicht erfüllen, sowohl gegen .das Volk, das sie vertreten, als gegen die Krone, deren Unterthanen sie sind. Und -was die Vorbedeutung betrifft, so will ich hier zuvörderst erklären, daß ich einen großen Unterschied zwischen einer úbeln Vorbedeutung für den Anfang der Regierung des Königs und einer übeln Vorbedeutung fur die Regie- rung seiner Minister mache; ich halte dieje Erklärung für um so zweckmäßiger, als ih vielleicht heute von diesem Par- lamente Abschied nehme und damit angedeutet wird, welchen Weg ih, so Gott will, befolgen werde, falls auch das náchste Parlamenc mich als sein Mitgled auf diesem Plate siehe. Weil ich nun aber Überzeugt bin, daß der Antrag meines ehrenwerthen Freundes, roenn er durchgeht , eiue gute Vor- bedeutung für die Regierung des Königs, eine üble aber für die seiner Minister wird, so unterstüße ih ihn mit allen meinen Kräften und von ganzem Herzen.“ Der Redner warf hierauf dem Minister Sir Rob. Peel vor, daß er, dem Beispiele ‘des General - Fiskal folgend, die. Mitglieder des Hauses durch eine Art von Kriegslist zu fangen gejucht habe ; dies sey jedoch des Ministers, der ein viel zu altes Mitglied des Parlamentes sey, um dies nicht einzusehen, ganz unwür- dig. „Der sehr ehrenwerthe Baronet“, sagte Herr Br., „„frug uns: „¿„„Wollt Jor, noch che ein König bestattet ist, dem andern. schon solche Vorschläge machen? //// Und lau-

ter Beifall’ ertônte bei dieser Frage. Er frug wieder: ||

¡1 1Schickt es sich wohl, den gegenwärtigen Monarchen in ei- ner Adresse daran zu erinnern, daß er sterblih sey, noch ehe er die Leiche seines Vorgängers bis zur Gruft begleitet hat?2//// Und abermals ließ ein mächtiger Beifall sich ver- nehmen. Jch frage jedoch: wessen Feh!er is es denn eigent- lich, wenn sich das Haus jeßt mit einer solchen Adresse dem Throne nähern muß? Wollte das Haus bis nach der Königl. Leichen-Bestattung warten, so würde es wohl vorher noch die Obsequien des Parlaments begehen können. Fällt nicht, wenn das Haus jeßt wirklich etwas Uhnschickliches begehen muß, die Schuld allein auf die Minister, welche erklärten , daß das Parlament binnen 14 Tagen aufgelöst werden würde? Der sehr ehrenwerthe Staatssecretair hat es auch als unzart aus- gelegt, daß auf den Fall des Grafen von Liverpool hingewie- sen und damit angedeutet worden, daß den König noch an- dere Heimsuchungen , als ein plôblicher Tod, treffen können. Er hát "11ns angeführt, daß das Parlament keine Vorfehrun- gen für den Fall einer Rückkehr der Geistes - Krankheit Georgs It. getro hátte, und meint, dies sey aus Rúck- sichten des Zartgefühls unterblieben. Nichts scheint mir je- doch weniger der Fall, denn mag es auch Rücksichten dieser Art geben, wenn von Privatpersonen die Rede ist, so müssen sie doch wegfallen, wenn es dem Throne gilt, und wenn ein Staatsmann, der zur Geseßgebung berufen ist, seine Pflich-

. teu treu erfüllen will. Man hat vielmehr unter der Regierung

Georgs Ill, jene Vorkehrungen für unangemessen erachtet, weil von dem Könige, während er das Scepter führt, gar nicht vorausgeseßt werden darf, daß er an einer Geistesfranf- heit leide. Kein Monarch fann das Scepter mit Festigkeit führen, wenn er nicht die individuelle Achtung der Untertha- nen besißt, über die er herrscht, und dies ist der Grund, der einzige Grund, weshalb das Parlament feine Vorkehrungen für den Fall einer Geistes-Zerrüttung des Königs trifft. An- ders verhält es sih jedoch mit dem Tode des Königs, den das ‘Parlament eben so gut, wie den irgend eines seiner Un- terthanen, für möglich ansehen darf, und nichts wird, wenn es dieses thut, dadurch der der Krone schuldigen Achtung und Sicherheit vergeben.“ Der Redner bedauerte es, daß gade seine rechtsgelehrten Kollegen , die juridischen Rathge- er dev Krone, den Gegenstand von seiner - schlechtesten Seite aufgefaßt hätten, und suchte sodann den aus der Englischen Geschichte angeführten Beispielen andere ge- genüber zu stellen , so wie die angeführten selbst zu widerlegen. Ex nahm darauf die Gelegenheit wahr, den Vertretern, namentlich der Englischen Grafschaften, Vorwürfe über ihre Gleichgültigkeit bei Behandlung der Frage zu ma- chen, und sagte \cließlich: „Wenn ich den gegenwärtigen An- träág unterstäße, so will ih damit nicht etwa das erlauchte Individuum angreifen, das sich an der Spiße der Verwal- tung befindet. Keinesweges ertheile ih deshalb den Rath, daß das Parlament Vorkehrungen für den Fall eines Thron- wechsels trefe, weil ih den Argwohn hege, daß jenes er- lauchte Jndividuum fähig sey, bei \olcher Gelegenheit in einer den Interessen des Landes nachtheiltgen Weise zu verfahren. Nicht blos die glänzenden Kriegsthateri des berühmten Hel- den sind mir eine Bürgschaft dafür, daß dies nie geschehen werde, sondern auch die noch ruhmwürdigeren Dienste, die er dem Lande in seiner bürgerlichen Laufbahn geleistet hat, stehen mit dafür Dienste, für die ihn künftige Geschlech-

dalák

ter sowohl in England als in Jrland segnen werden, und zwar mehr noch, als für seine Triumphe bei Salamanca und Waterloo. Jch habe jedoch Pflichten gegen das Volk zu er- füllen, und diese gebieten mir, gegen alle Minister, blos weil sie Minister sind, mißtrauish zu seyn und an alle Gefahren zu denfen, die möglicherweise dem Lande drohen können. (Daß hierauf der Antrag des Herrn R. Grant mit großer R O verworfen wurde, ist bereits gemeldet wörden.

London, 10. Juli. Der Staats - Sarg, der die irdi- schen Ueberreste des verstorbenen Königs aufnehmen soll, ist heute früh ‘aus der Werkstatt der Herren Banting, wo er seit vorigen Mittwoch zur Schau ausgestellt war, nach Wind- sor gefahren worden.

Lord Palmerston, der befkanntlih ein Parlaments - Mit- glied für die Universität Cambridge ist, dürfte sich, als einer der stärksten Opponenten der gegenwärtigen Verwaltung, bei den bevorstehenden Wahlen der ministeriellen Unterstüßung nicht zu erfreuen haben; es wird daher gezweifelt, daß der Lord wieder als Vertreter der Universität in das Parlament fommen werde.

__ Herr O’Connell wird in einem Schreiben,- das sein Ge- shäftsführer Herr Steele an die Wähler von Clare erlassen hat, kurzweg wie General Bolivar der „„Befreier“/ ge- nannt. Es heißt, daß die Wähler, wiewohl Hr. O'Connell, einem frühern Versprechen gemäß, zu Gunsten des Obersten M'’Namara von der Wahl in Clare sih zurückziehen will, ihn doch zu ihrem künftigen Vertreter wieder ersehen haben.

Auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung sind so viele verfälschte, Noten des dortigen Kolonial-Papiergeldes zum Vorschein gekommen, daß «der Gouverneur sih genöthigt ge- sehen hat, in einer Proclamation vom 15. April zu erklären, daß die Regierung nur noch bis zum 15. Juli alle älteren Noten an Zahlung nehmen werde. Die Ausgabe neuer No- ten ift dagegen angeordnet worden.

Niederlau Ss e

Aus ‘dem Haag, 12. Juli. Des Königs Majestät haben dem Staatsmini|ter, Vicomte Dubus de Ghisignies, der zuleßt General - Kommissarius des Niederländischen Ost- indiens war, das Großkreuz des Belgischen Löwen - Ordens zu verleihen geruht.

Die Provinzialstände von Hennegau haben die Her- ren Dumont, Taintenier Und Trentesaux, und die von Vriesland Herrn v. Boelens aufs Neue zu Mitgliedern der Generalstaaten ernannt; in leßterer Provinz sind außer-

| dem, satt“ der aúf ihr Gesuch entlassenen Herrn Fockema

und Baron Rengers, die Herren Wielinga, Huber und

Jentje-Cats zu Deputirten erwählt worden. Die Stände

von Luxemburg haben Herrn Faber de Wilß gewählt. Der Redacteur des in Gent erscheinenden „„Catholique“/

is vor den dortigen Jnstructionsrichter geladen worden.

Die (wie gemeldet) gegen den „„Belge‘/ eingeleitete gericht- (iche Verfolgung geschieht kraft des Artikels 1. des neuen Preßgesezes. (Vérgl. Nummer 133. d. St. Z. Art. -Nie- derlande.) ;

Brässel, 3. Juli. Die dffentlihen Angelegen- heiten des Königreichs haben durch den bewegten Charakter, den sie seit einigen Jahren angenommen haben, die besondere Aufmerksamkeit des übrigen Europa auf sich gezogen; vor- nehmlich aber war dies während der leßten Session der Ge- neralstaaten der Fall, wo die Dinge einé ernstere Wendung nehmen zu wollen schienen. Nachdem nunmehr jene Krisis glücklich beendigt is, dürfte nachstehende historische Skizze der Haupt - Ereignisse seit der. Eröffnung der leßten Session (19. Oftober) von Interesse seyn, um eine richtige Vorstel- lung von der Lage der Verhältnisse und dem Standpunkte der Regierung und der Opposition zu geben. Lekteres er- scheint um so wünschenswerther , als die Französischen , libe- ralen sowohl als die contre- revolutionnairen , Blätter, von Partei-Meinungen verblendet und ihre Verhältnisse stets auf andere Staaten úbertragend, die Niederländischen Angelegen- heiten in einem grundfalschen Lichte darzustellen pflegen. Die Haupt-Elemente der ‘hier in Betracht zu ziehenden politischen Bewegungen in den Niederlanden sind: die Opposition der zweiten Kammer, die Belgischen Zeitungen , die katholische Geistlichkeit mit den Petitionen und thnen gegerüber das Ministerium, hauptsächlich der Justiz - Minister Herr van Maanen. Sein Sturz war das Hauptziel dex katholisch - liberalen Partei, während er auf die Unterdrückung diefer hinzuarbeiten schien, um den Gang der Regierung frei zu machen. Ein wichtiger Punkt war gleich nach Eröffnung der Generalstaaten die Wahl des Präsidenten der zweiten Kam-

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