1830 / 214 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 04 Aug 1830 18:00:01 GMT) scan diff

Allgemeine

Preußishe Staats-Zcitung.

Me 214.

Amtlihe Nachrichten. Kronik des Tages.

Des Königs Majestät haben den bisherigen Bau -Jt- spektor Umpfenbach zu Koblenz. zum Regierungs- und Baurathe bei der Regierung zu Düsseldorf zu. ernennen und das desfalsige Patent Allerhöchst eigenhändig zu vollziehen QETUOS. a ;

re Königliche Hoheiten der Kronprinz und die

Rur E n us von Fürstenstein in Schlesien hier eingetroffen. : Im Bezirk der Königl. Regierung

zu- Liegniß ist der Kandidat der Theologie Dausel als Rektor der evángelischen Schule in Lüben, desgleichen der

Kandidat der Theologie Liebe als Pfarr - Substitut in Lud#

wigsdorf, Göerlißschen Kreises, bestätigt worden;

zu Bromberg ist der bisherige Kömmendarius Jo- hann Filipsfi zum Pfarrer der fkatholishen Kirche in Siedlimowo, im Kreise Jnowraclaw, ernannt.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister, Freiherr Wilhelm von gie t, von Querfurt.

Der evangelische Bischof und General - Superintendent in der Kurmark Brandenbutg, Dr. Neander, von Prenzlow.

Zeitungs-Nachrichten. A usland.

Franfkreicdch.

Paris, 27. Juli. Gestern Vormittag begaben Se. Majestät sich in Begleitung des Dauphins nach dem Walde von Rambouillet auf die Fagd. Höchstdieselben speisten in dem dortigen Schlosse und kehrten sodann nach St. Cloud zurück. / :

Dié Dauphine wird am Z30sten oder 31sten aus den Bä- dern von Vichy hier zurück erwartet. - e E

¡Es leidet feinen Zweifel‘/, äußert der Drapeau blanc, ¡daß der vorgestrige Minister - Rath, über eine große Anzahl von Beamten, deren Grundsäße sich mit dem monarchischen Geiste der Regierung nicht vertragen, den Stab gebro-

en hat.‘ S i R E A Die Minister des Jnnern hat nachstehende Verfügung erlassen : i

| N 1. Die Präfekce, C Es Ne und General- Präfektur-Secretaire, die von dem Siße ihrer Amts-Verrich- “tungen entfernt sind, sollen sofort dahin zurückkehren /

„Ar t. 2. ‘Jeder früher ertheilte Urlaub wird hiermit

zurückgenommen.“ | :

Art. Z. Kürnstig darf kein Staats-Beawmkter, der unter dem Ministerium des Jnnern steht, aus welcher Ursache es auch seyn mag, sich von dem Orte, wo er sein Amt verrich- tet, entfernen, wenn er nicht zuvor dur einen in den vor- E Formen bewilligten Urlaub. dazu ermächtigt worden ist. i :

Der Polizei: Präfekt hat heute eine Bekanntmachung folgenden Änhalts an den Straßen-Eken anschlagen lassen :

—_ /Seder, der periodische Schriften austheilt, worin nicht der währe Name, das Gewerbe, und die Wohnung des Her- gusgebers oder Druckers angegeben is ,- oder der dergleichen Schriften dem Pubitëum zu lesen giebt, wird sofort vor den

Berlin, Mittwoch den 4a August

f Polizei-Contthissair des Reviers geführt ,

} genden

“Autorisation zu verschaffen ,

1830.

\ wo jene Schriften fonfiszirt werden.‘ i c _ Jede, der ein Lese-Kabinet, ein Kaffehaus und dergl, [t und dort Zeitungen oder sonstige, der Königlichen Preß- Derorduung vom -25sken d. M. zuwider gedruckte. Verord- nungen zit lesen Fiebt, wird“ als Mitschuldiger der Vergehen, die aús jenen Zeitungen oder Schriften herzuleiten seyn mdch- 7 mb und sein Etablissement wird vorläusig ge: )lossen.“

Die Geschäftsführer, Redaktoren und Eigenthümer meh- rerer hiésigen Oppositions-Blätter haben eine Protestation ge- zen die Verordnungen vom 25. Juli eingereiht. Sie beru- eit sich dabei auf den Jnhalt der bestehenden Geseße äber die periodische Presse, um zu beweisen, daß jene Verordnun- en für feinen Schriftsteller obligatorisch wären. ¡,Heutiges Tages,“ äußern sie, „wo die Regierung das Geseß verlebt hat, sind auch wir nicht verbunden, zu gehorchen. Wir wer- den daher versuchen, unsre Zeitungen zu publiciren; ohne die verlangte Autorisation dazu einzuholen.‘/ Den Beschiuß der Protestation machen einige Betrachtungen über die Auflösung der Deputirten-Kammer. Die Verfasser glauben ; -daß eine solche Auflösung,“ bevor die neugewählte Kammer einberufen worden, verfassungswidrig sey. Sie bitten die Kammer da- her im Namen Frankreichs, sich auf ihr gutes Recht zu stüßen und dasselbe geltend zu machen.

Die Quotidienne ist das. einzige der heute erschiene- nen Blätter, das einen kurzen Bericht über diejenigen Ereig- nisse giebt, die am 26sten, also am Tage vor den (im beilie-

Supplemente erwähnten) bee Foige Auftritten, statt- gefunden haben. Sie meldet darüber Folgendes : ¿Während des - ganzen gestrigen Tages hat die vollkommenste Ruhe ge- derer, Späk gegen Abend fanden in dem Viertel des Palais - Royak einige Verfuche, Unordnung zu stiften, statt, die gber in einigen Minuten unterdrückt wurden. Trob der Verordnungen haben mehrere nicht autorisirte Journale ver-- sucht, heute früh cinige ihrer Nummern zu verbreiten. Sie enthalten eine von einer großen Anzahl von Geschäftsführern und Redaktoren der veésdiebenen Oppositionsblätter unter- eichnete Protestation. Man hat bemerkt, daß die. Geschäfcs- brer und Redaftoren des Journal des Débats diesem Afte nicht beigetreten sind. Es sind Maaßregeln getroffen, daß die Verordnungen über die Presse morgen mit Strenge aus- geführt werdca. Die Redaktoren mehrerer Blätter legten gestern Hékrn Débèlleyme einen Bericht vor, den ihre Drucker nicht hatten drucfen wollen. Der Präsideüt des Gerichts- hofes erster Justanz entschied, daß, in Betracht, daß die Verordnung über die Presse niht in den vorgeschriebenen Formen befannt gemacht worden; in Betracht ferner , daß es angemessen sey, den Blättern Zeit zu lassen, sich, dem Art. 2 der Verordnung vom 25. Juli gemäß, die -nôthige die Drucker gehalten seyen , das. Blatt für den. folgenden Tag zu drucken. Die Motive des Herrn Debelleyme betreffen sonach blos die Form und nicht die Sache selbs. Das Journal des Débats, das, wie: oben erwähnt, die Protestation nicht mir unterzeichnet, hat bei dem Minister- des Jnnern ein Gesuch um Bewilligung der benöthigten Autorisation eingereiht; eben so der Consti: tutionnel, obgleich drei seiner Redaftoren der gedachten Pro- testation beigetreten waren. Dem Messager des Chambres ist die Erlaubniß bereits ' ertheilt worden , so daß er gestern Abend, wie gewöhnlich, erschien./“.. : | _ ¿¡Œine Thatsache//, bemerkt heute die Gazette, „ist in den neuen Verordnungen ganz besonders der Beachtung werth, nämlich die Zusammenberufung der Wahl-Kollegien auf den 6ten und ‘der Kammern auf den 28. September. Jn zwei Monaten also wird die Rednerbühne offen seyn. Das Repräsentativ-System ist also nicht verlezt, und" die