1830 / 215 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1

- Ministerium zu jeder Zeit im Stande ist, die Rechtfertigung seiner unconstitutionnellen Heftigkeit hon im Voraus bereir zu halten. Die Vernichtung der populairen Kammer ist bei- nahe eben so vollstándig, als die der periodischen Presse. Die

auf selbige sich beziehende Verordnung reduzirt diese Versamm-

lung von 430 auf 258 Mitgliedern , hebt die Freiheiten von drei Viertheilen der Wähler auf legt in die Hände der wenigen Privilegirten, die früher die Departemental-Kollegien bildeten, die Macht, alle sogenannten Departements - Deputir- ten zu wählen beschränkt den ganzen Wahlkörper Frank- reichs auf ungefähr 8 10,000 Individuen , die von den Präfekten in ihren verschiedencn Bezirken eben jo leicht ge- leitet werden fönnen, als es der Fall mit den geschlossenen

N

0

Burgfleken in England is verleiht den Präfekten die |

Macht, selbst dieje beschränkten Listen zu schließen, ohne einer dritten Partei zu erlauben, ihr Wahlrecht geltend zu machen

vertilgt die Geseßgebung von 16 Jahren und schast | eine Versammlung, deren Hauptpflicht es ist, sür die Be- | schränkung der Ausgabew zu sorgen, zu einem Werkzeuge der |

Taxation um. Das den Bezirks-Wählern vorbehaltene Recht, die Hälfte der Kandidaten zu wählen, die zuleßt. durch die Departemental-Kollegien der Kammer zugesendet werden, ist von keinem Werth, da es auf die Schluß-Wahl nur gerin- gen Einfluß haben kann. Die Autorität jedoch, welche das Französische Ministerium anführt, um das dermalige direfte Einschreiten . der Regierung zu rechtfertigen, ist wahrscheinlih eben so zu tadeln, als dieses Einschreiten selbs. Der 14te Artikel der Charte lautet, wie folgt: 7 ¡Der König ist das Oberhaupt des Staates er befiehlt

die Land- und Seemacht erklärt Krieg schließt Frie-

dens-Allianz- und Handels -Verträge ab ernennt zu allen

Aemtern der öffentlichen Verwaltung und erläßt Regulative

und Ordonnanzen, die zur Ausfúhrung der Geseßeund zur Sicherheit des Staates erforderlich sind.//// Es heißt in der That, die deutlichsten Ausdrücke mit nicht ge- ringer Ungezwungenheit verwandeln, wenn man in diejer Stelle der Charte (welche die Gränzen der der exekutiven Gewalt anvertrauten Macht bezeichnet) eine Hinweitung findet, sich sowohl die legislative als exetutive Gewalt beizu- legen. Wäre eine Auslegung, wie sie die Ordonnanz von dieser Stelle macht, zulä}sig, so verliehe die Charte der Re- gierung die Macht, dieje nämliche Charte, wann und wie sie will, aufzuheben! Eine Spikfindigkeit wie diese würde sogar ein gewöhnlicher Advokat von sih weisen. Die in Rede |te- henden Ordonnanzen und Regulative müssen mit den beste- henden Geseßen übereinstimmen, nicht ‘aber gegen sie gerich- tet seyn súr die Sicherheit des Staates muß durch aufrehthaltende Prinzipien, nicht aber durch unmittelbare Vernichtung-ihrer nothwendigsten Jnstitutionen gesorgt wer- den... Unter der“ nämlichen Autorität könnte die Regierung mit einem Schlage die 3 oder 4 Geseßbücher vernichten und den Geschäftsgang der Gerichte hemmen. Wenn irgend et-

was unser Bedauern über den direften Einfluß dieses uncon-

stitutionnellen Verfahrens vergrößern könnte, so ist es die unglückbringende Ungewißheit, in der es die politische Zukunst unserer Nachbaren hüllt, und das nicht zu bestimmende Ende der. Verzögerung ihrer politischen Ruhe. Solche plöbliche und willkührliche Veränderungen vernichten alles Vertrauen ‘auf die Stabilität der Charte oder bestehender Jnstitutionen. Kaum halten wir es für nöthig, noch hinzuzusügen, daß das Französische Ministerium bei uns weder bei den Whigs noch bei den Torys auf Unterstüzung oder Billigung rechnen kann.‘

Jn ihrem heutigen Blatte fügt die Times den aus Paris gekommenen Nachrichten vom 27. Juli folgende Be- trahtungen- hinzu: „Tausend Fragen werden aufgeworsen, und die regste Neugierde. ist in Bezug auf den Zustand der Dinge in Frankreich wah gewordeu. Jur eine Erzählung “der Ereignisse, wie sie sich eben zugetragen, kann darauf eine befriedigende Antwort ertheilen. “Wir selbst wollen uns jedoch aller Prophezeiungen selbst dessen, was binnen einer Stunde vorgehen kann, enthalten,dennVolks-Bewegungen sind noch etwas weit Ungewisßjeres, als dieVeränderungen des Windes, und wo die Sachen so gefährlich stehen, wie inFrankreich, wollen wir uns min- destens hüten, etwas zu sagen, was die Aufregung auf einer oder der andern Seite noch vermehren könnte. Wir wollen Andere nicht zu Gefahren verleiten, denen wir selber fern stehen. Wenn, wie es allgemein heißt, eine große Anzahl Französischer Pairs einen Protest gegen die leßten Ordonan- zen- unterzeichnet hat, so kanu dies auf die Stimmung des Königs einen großen Einfluß ausüben und -auch die Minister Sry. Majestät zu einer andern Meinung bringen. Wir seibst glauben, daß der gegen die Ordonnanzen erhobene Eitiwourf ein sehx criftiger sey, daß, wenn ein Parlament annullirt

»

42

wird das niemals zu einer Geschäfts-Sißung versammelt ge- wesen, dadurch gleichsam ein Schuß in cinen leeren Raum gethan wird; ein Mal müssen die Deputirten wenigstens zusammen gewesen seyn, ehe man sie entlassen kann. Man nehme einmal an, daß auch das fleine Parlament nach der Wahl, wie sie die Königl Ordonnanz anordnet, an die popu- laire Seite sich lehnte was würde dann geschehen ? Oder, den Fall umgefehrt angenommen, fann wohl Frankreich mit einer Oligarchie von 258 Deputirten monarchish regiert werden ? nur zu bald würde diese Oligarchie Alles an sich gerissen ha- ben, und wahrlich die Regierung hätte besser gethan, sich der Liebe seines Volkes in die Arme zu werfen, als einen solchen Weg zu betreten, selbst wenn es mit Erfolg hätte geschehen können.“ :

Die Hof-Zeitug meldet, daß Herr John Calcraft zum Kriegszahlmeister und Lord F. L. Gower , bisheriger General-Secretaix sür Jrland, zum Kriegs-Secretair ernannt worden ey. L

Der Französische Botschafter, Herzog von Laval - Mont- morency ist am Dienstage mit Urlaub nach Paris abgereist.

Niederlande. Aus dem Haag, 30. Juli. Am 27sten d. M. Abends

um 11 Uhr sind Jhre Königl. Hoheiten der Prinz Wilhelm

von Preußen (Sohn Sr. Majestät des Königs von Preu- ßen) und Höôchstdessen Gemahlin aus Brüssel hier eingetrof- fen und im Pallaste Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Frie- drich abgestiegen, welcher mit Höchstseiner Gemahlin den Kö- nigl. Gästen bis nach Rotterdam entgegengefahren war.

Der Pallast auf dem hiesigen Plein ist zum Empfang Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albreht von Preußen in Bereitschaft gesebt worden.

Deutschland.

München, 29. Juli. Dem Vernehmen nach, treffen Ihre Königl. Majestäten am 18. August von Brückenau hier ein und begeben sich alsdann nach Berchtesgaden. Am 18. Oft., dem Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig, wird, wie es heißr, Se. Majestät der König bei Regensburg den Grund- stein zur Walhalla legen, einem Denkmal, welches die Bü- s Cer Deutschen aus allen Zeitaltern in sich schlie- zen jou.

Jn dem üppigen Getreidebau des Rotthales zwischen Vilshofen und Passau, nicht fern von dem chemaligen Klo- ster Fürstenzell, hatte eine reichhaltige Schwefelquelle bei dem

fangs des 18ten Jahrhunderts , ein Heilbad veranlaßt. neuerer Zeit gewann diese Quelle einen so bedeutenden

Pfarrdorfe Hôhenstadt schon unter dem Abte Abundo, e,

daß unlängst die Königl. Akademie veranlaßt wurde, die um j diese Schweselwasser -Ausflússe gelagerte Schlamm- Erde zu untersuchen. Dieje, auch mit Schwefel-Eisentheilen gesättigt, F

übertrisst an Gehalt den Badschlamm in Eilfen und St. Amand. Die Wirkungen dieser Bade- Anstalt erhoben bis jeßt den dur romantischen Reiz gleich anmuthigen Ort zu einem sehr besuchten und heilbringenden Aufenthalte vieler Gâste, selbst aus fernen Gegenden. Se. Majestät der König haben diese fostbare Heilquelle, mit ihrer Fülle der heilreichen Schlamm-Erde, von dem gegenwärtigen um die Erweiterung des Badehauses sowohl, als durch freundlihe Gastlichkeit, sehr verdienten Besißer auf Staatskosten um 29,000 Fl. zu fau- fen geruht und beswhlossen, diesen Ort durch ein dieses vater- ländischen Heilschaßes würdiges Badehaus verschdnern zu las- sen. Se. Exc. der Herr Staats-Minister Graf v. Armanns- perg haben bereits Ort und Stelle in Augenschein genommen, wo nun bald das menschenfreundliche Werk zur erhabensten und unvergeßlichsten Wohlthat für die leidende Menschheit begonnen werden wird.

__ Darmstadt, 29. Jul. Das heute erschienene Regie- rungsblatt enthält eine e Verordnung folgenden

Inhalts: „Da die bisherige Einrichtung, nah welcher die Ausübung - der in der Staatsgewalt begriffenen Rechte úber das fatholische Kirchen- und Schulwesen des Großherzogthums provinzenweise verschiedenen Kollegien überwiesen war, sich nunmehr, nachdem für den Umfang des ganzen Großherzog- thums ein Bisthum errichtet und sowohl der bischöfliche Stuhl“ als das Dom- Kapitel vollständig beseßt und in die Ausübung der ihnen zukommenden Befugnisse eingeseßt wor- den sind, nicht mehr als zweckmäßig darstellt, so haben Wir,

Beilage

1643 Beilage zur Allgemeinen Preußishen Staats-Zeitung M 215: e d (OSRZ N GS R ES C E S E A I F S S E LSS S P S S IQE S E Af SR Ez 8E M AESRTS S N E Naa E R G T R GE R GISRER A S h ;

um in der Verwaltung und Ausübung der über das fatho- lische Kirchen - und Schulwesen Uns zustehenden Rechte voll- ständige Gleichförtnigfeit und Einfachheit zu bewirken , ver- ordnet und verordnen hiermit, wie folgt: §. 1. Der Kirchen- und Schulrath, fatholischen Theils, in Unserer Residenz zu Darmstadt, ist, unter der Benennung ¡Fatholischer Kirchen- und Schulrath‘/, als Central-Kollegium konstituirt, und sein Wirkungskreis erstreckt ih, unter der obern Aufsicht und Leitung Unseres Ministeriums des Jnnern und der Justiz, über das ganze Großherzogthum. §. 2. Der Wirkungskreis dieses Central-Kollegiums umfaßt, in Bezug auf die Provin- en Oberhessen und Starkenburg, alle - mtsbefugnisse und N imntepslichten in demselben Umfange, in welchem die Kirchen- und Schulräthe dieser beiden Provinzen solche seither auszu- üben hatten. Dieselben Amtsbefugnisse übt dieses Central- Kollegium in Bezug auf die Provinz Rheinhessen aus, jedoch mit Ausnahme des Schulwesens und der Revision der Rech- nungen der fatholischen Kirchenfonds , welche Gegenstände auch fernerhin von der Regierung der Rheinprovinz verwal- tet werden. §. 3. Dieses Central-Kollegium soll den 1. Oft. d. J. in Gescháfts-Thätigkeit treten, und von da an die Wirfsam- keit derjenigen Behörden, an deren Stelle es tritt, so weit die- ses der Fall ist, aufhôren. :

Jn der vorgestrigen Sißung der zweiten Kammer der Landstände wurden die Beschlüsse der ersten Kammer über den Gesebesentwurf, die Sicherung der Rechte der Schrift- steller und Verleger betreffend, über den u des Freiherrn von Gagern, die Ausdehnung des sechsten rtifels des am 5. Mai 1828 mit Preußen abgeschlossenen Handelsvertrags betreffend, über den Geseßentwurf, die Wirkungen dec Ge- neral-Hyootheken betreffend, „und über den Eutwurf eines Wiesen-Kultur-Gesebes vorgelegt. Ueber die beiden erstern Gegenstände werden nunmehr die übereinstimmenden Be- chlú}se beider Kammmern in gemeinschaftlichen Adressen zur Kenntniß Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs gebracht wer- den; die beiden andern wurden an die Ausschüsse verwiesen. Dann erstatteten die Ausschüsse ihre Berichte über verschie- dene Gegenstände; namentlich der erste Auss{huß über den An-

trag des Abgeordneten Grafen Lehrbach auf Ueberlassung der

als Familien-Eigenthum des Großherzoglichen Hauses anerkann- ten zwei Drittel der Domainen an Se. Königl. Hoh. den Groß- herzog zur Bestreitung der Civilliste; der zweite Ausschuß über den Antrag des Äbgeordneten E. E. Hossmann auf Er- läuterung ‘des Ärtifel 54 der Verfassungs-Urkunde in Bezug auf den Eintritt der Prinzen des Großherzoglichen Hauses in die erste Kammer. der Stände. i În. Jn der gestrigen Sißung wurde über die das Ministe- rium der auswärtigen Angelegenheiten betreffende Abtheilung des Haup Varauiwlags der Ausgaben Berathung gepflogen und sodann mit der Abstimmung über die bereits berathene Abtheilung dieses Voranschlags der Anfang gemacht.

Frankfurt a. M., 30. Juli. Se. Königl. Hoheit der Herzog von Cambridge, Se. Hochfürstl. Durchl. der regie- rende Fürst Reuß-Graiß XI[X, und Se. Herrlichkeit der Lord Harrowby, Präsident des Conseils Sr. Majestät des Königs von Großbritanien und Pair von England, sind hier einge- troffen. Mei, welcher seit Anfangs Mai das nördliche Deutsch- land besucht und- in Köln, Düsseldorf, Elberfeld, Kassel, Göt- tingen, Hannover, Hamburg, Bremen und Braunschweig mit unbeschreiblichem Beifalle Konzerte gegeben hatte, befin- det sih seit einigen Tagen wieder hier, ist aber im Begriffe, sich nah Baden (Baden) zu begeben, in der Absicht, nach dem Rathe des Herrn Hofrath Himly in Göttingen das Bad daselbst zu gebrauchen, um seine geschwächte Gesundheit wie- der herzustellen. Nach. beendigter Kur in Baden wird Pa-

anini seine längst beschlossene Reise nach Frankreich und England antreten.

Hamburg, 2. August. Nach einem sehr heißen Tage

am Sonnabend den 31. Juli, wo das Thermometer 25 Grad

Reaumur nach Norden im Schatten zeigte, thürmte sich ge- gen 6 Uhr Abends von allen Seiten ein s{chweres Gewitter auf. Um ‘74 Uhr \choß eine Feuerkugel senkrecht oben an die westliche Seite der Kuppel des St. Michaelis Thurms, aufwärts in demselben Augenblicke stieg ein Blibstrahl hori- zontal und erreichte dieselbe Wolke, woraus der erste Strahl

(

[

befindlichen Personen ihres Geldes beraubt worden.

fuhr und vershwand. Die Wolke schien niht über 100 Fuß über der Spibe des Thurmes erhaben. Die Hauptmasse muß unstreitig durch den Blißableiter zur Erde gefahren seyn ; ein abermaliger Beweis, wie nüßlich Blißableiter an Thürmen, hohen Gebäuden und isolirt liegenden Scheunen sind.

Oesterreich.

Wien, 30. Juli. Se. Kaiserl. Königl. Majestät haben dem Hoffanzler der vereinigten Hoffanzlei und Präsidenten der Studien-Hof-Kommission, Anton Friedrich Grafen v. Mit- trovsfy , mittelst Kabinetsschreibens vom 8ten d. M., zum Merkfmahle Jhrer Wohlgewogenheit und Zufriedenheit mit dessen bisher geleisteten Diensten, das S des Leopold- Ordens verliehen und denselben zugleich zum Kanzler die ses Ordens ernannt. i

Spanién.

_— Madrid, 19. Juli. An [tend e 1 Ver Königl. Hof nach dem Lustjchlosse San Ildefonso abgereist. Zum ersténmale vielleicht unter der Bourbonischen Dynastie ereignete sich bei dieser Gelegenheit der Fall, daß Se. Maj. der König und der Hof die Nate verlassen haben, ohne daß die Garnison unter die Waffen trat und Kanonen gelöst wurden. Jhre Majestät die Königin soll den Wünsch geäu- ßert haben, daß diese Zubereitungen bei ihrer Ankunft oder Abreise kúnftig unterbleiben möchten. J.J- K.K. H.H. der Prinz Don Francisco de Paula nebst Gemahlin haben sich nicht, wie ursprünglich bestimmt war , nach den Seebädern von San Sebastian, sondern nah dem Mineralbad von Cestona in Guipozcoa begeben. Kurz vor der Abreise Sr. Kathol. Majestät -haben sich der Herzog von. Ossuna, der Graf von Florida-blanca und die Generale des Franzis- faner- und des Kapuziner-Ordens, als Granden erster Klasse, in Gegenwart des Königs zum erstenmale bedeckt. Der diesseitige Borschafter am Französischen Hofe, Graf von Ofa- lía, hat von der Regierung Urlaub erhalten und wird im September hier eintreffen. Der Rathsherr Fernandez del Pino, Mitglied der Kammer von Kastilien , der, auf speziel- len Befehl des Königs, zum Richter in dem gegen einen ge- wissen Oviedo eingeleiteten Kriminal-Verfahren ernannt wor- den, fordert in der hiesigen Zeitung vom 18ten den Oviedo, der fürzlih aus seiner Haft entsprungen ist, auf, sih inner- halb 40 Tagen zu stellen,widrigenfalls seine aufSpanischemGebiet liegenden Besißungen mit Beschlag belegt werden sollen. Der Marquis von Casa- Jrujo, der bis jebt als ein Hauptanstif- ter der durch Vermittelung des Oviedo in den Französischen Blättern erschienenen Verleumdungen und Angrisse gegen den Grafen von Ofalia angesehen wird, begab sih vor Kur- zem zu dem Rathsherrn del Pino und verlangte von ihm die Auslieferung der von ihm (dem Marquis von Casa - Jrujo) an Oviedo nach Paris geschriebenen, Jnstructionen enthal- tenden, Briefe, mit dem Bemerken, daß deren Jnhalt nun- mehr völlig gleichgültig geworden sey, nahdem Se. Majestät der König durch scine Ernennung zum Direktor der Bank von San Fernando ihm einen glänzenden Beweis Höchstihrer Zufriedenheit mit seinen Diensten gegeben hätten. Der ge- nannte Rathsherr hat sich, wie man vernimmt, geweigert, die an Oviedo geschriebenen Briefe zurückzugeben, da solche im Gegentheil als wesentliche Aktenstücke in dem Verfahren

gegen Oviedo figurirten, und er den Marquis von . Casa-

JFrujo selbst nächstens vor sein Gericht citiren werde. err del Pino, der zugleih Präsident des Gerichts der Hof-Alka- den ist, wird als tüchtiger Rechtsgelehrter und unbestechlicher Richter allgemein geehrt. Die Bank von San Fernando wird nächstens Papiergeld in Umlauf seßen, das in Bank- noten von 10 bis 1000 Piastern bestehen wird; kleinere als

zu zehn Piaster sollen nicht ausgegeben werden. Eine târzlich aus dér Mancha in Granada angelangte Landkutsche

mit Reisenden war von Räubern angefallen und Me d) m i an einem der Reisenden zu rächen, der gar fein baares Geld, dagegen eine bedeutende Summe in Wechseln in seiner Brief- tastbe bei sich führte, schnitten die Räuber ihm beide Ohren ab. Die Spanische Brigg „„Falcon‘/, von der Havana fommend und naeh den Kanarischen Inseln bestimmt, und die Nordamerikanische Brigg „„Planter‘‘ sind, erstere, weil. sie in