1830 / 224 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 14 Aug 1830 18:00:01 GMT) scan diff

Art. 39. Finden sich jedoch in einem Departement nicht 50 Personen von dem ange- gebenen Alter, die mindestens 1000 Fr. an direkten Steuern zahlen, so soll ihre Zahl aus den Höôchstbesteuerten unter 1000 Fr. ergänzt , und diese fônnen alsdann gemeinschaft- lich mit jenen gewählt werden.

Art. 40. Die Vähler, die an der Ernennung der Depu- tirten Theil nehmen, haben nur das Stimmrecht, wenn sle 300 Fr. an direften Steuern zahlen und 30 Jahre alt sind.

Art. 41. Die Präsidenten

der Wahl - Kollegien werden von dem Könige ernannt und sind von Rechtswoegen Mitglie- der des Kollegiums. Art. 43. Der Präsident der Deputirten-Kammer wird von dem Könige unter 5 ihm von der Kammer vorzuschlagen- den Kandidaten gewählt.

Art, 46 und 47. Kein Geseß darf verändert werden, wenn die Veränderung nicht von dem Könige vorgeschlagen oder gebilligt, und wenn sie nicht den Bureaus zur Prü- fung úberwiesen und in den- selben erörtert worden is. Die Deputirten - Kammer em- pfängt alle Steuer-Vorschläge; erst nachdem sie diese Vorschläge angenommen, dürfen sie in die Pairs - Kammer gebracht werden.

Ar t. 56. Die Minister kôn- nen nur für Hochverrath oder Erpressung angeklagt werden. Besondere Geseße follen die Natur dieser Vergehen und das zu beobachtende Rechts- verfahren näher bestimmen.

Art. 62 und 63. Niemand darf seinen natürlichen Rich- tern entzogen werden. —Dem- zufolge dürfen keine außeror- dentlichen Kommissionen und Tribunale eingeführt werden. Hierunter sind jedoch nicht die Prevotal - Gerichtshöfe zu verstehen, falls deren Wieder- herstellung für nöthig geachtet werden sollte. j

Ar t. 74. Der König und seine Nachfolger chwören bei der Salbungs-Feier li cch- feit, die gegenwärtige Ver- fassungs-Urkunde getreulich zu beobachten.

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Dieser Artikel ist, a's úber- flússig nah dem Jhhalte des vorigen, zu streichen.

Statt dessen: Niemand ist Wähler, der nicht mindestens 25 Jahr alt ist und die übri- gen geseßlichen Bedingungen in sich vereinigt.

Statt dessen: Die Präsi- denten der Wahl - Kollegien werden von den Wählern er- nannt.

Statt dessen : der Präsident der Deputirten-Kammer wird von der Kammer für die ganze Dauer der Legislatur gewählt.

Diese beiden Artikel sind als Folgen der Königl. Fnitiative bei der Geseßgebung aufzu- heben.

Dieser Artikel is gleichfalls zu streichen.

Statt dessen : Niemand darf seinen natürlichen Richtern ent- zogen werden. Dem zufolge dür- fen feine außerordentlichen Kommissionen und Tribunale, unter welcher Benennung es auch sei, eingeführt werden.

Statt der gesperrten Worte : Bei ihrer Thronbesteigung.

Die Bewahrung - der gegenwärtigen Charte und aller durch sie geheiligten Rechte sollen dein Patriotismus und dem Muthe der National-Garden und sämmtlicher Bürger an-

vertraut werden.

Die Deputirten-Kammer erklärt endlich, daß es noth- wendig is, durch besondere Geseße- und in der möglichst kür-

zesten Frist Sorge zu tragen:

1) für die Ausdehnung des Geschwornen - Gerichts auf zuchtpolizeiliche Vergehungen, namentlich auf Preßvergehen ;

L für die Verantwortlichkeit der Minister und der Be- am

n zweiter Klasse ;

c 3) für die Wieder Erwählung der zu öffentlihen Aem-

tern erwählten Deputirten;

4) für die jährliche Bewilligung des Truppen - Kon-

tingens ;

5) für die Wiederherstellung der National - Garden, mit der Theilnahme der Gardisten an der Wahl ihrer Offiziere; 6) fár ein Militair - Gesebbuch, das den Stand der Of-

fiziere aller Grade auf geseßliche Weise feststellt ;

7) für die Departemental- und Municipal-Verwaltung, mit der Theilnahme der Bürger an der Bildung derselben ;

8) für die Freiheit des öffentlichen Unterrichts;

9) für die Abschaffung des doppelten Votums und fär die Festseßung der ‘Stimmfähigkeits- und Wählbarkeits - Bedingungen ;

und úberdies verlangt die Kammer, daß alle unter der Re--

gierung des vorigen Königs vorgenommenen Pairs-Ernennun- gen für null und nichtig erflärt werde

Gegen die Annahme dieser Bestimmungen und Vor- schläge erklärt die Deputirten - Kammer : :

Daß das allgemeine und dringende Junteresse des Fran- zösischen Volkes auf den Thron beruft: Se. Königl. Hoheit Ludwig Philipp von Orleans, General - Statthalter des Kö- nigreichs, und seine Nachkommen in männlicher Linie nach dem Rechte der Ersktgeburt, unter ewiger Ausschließung der Frauen und ihrer Descendenten. i

__ Dem gemäß sollen Se. Königl. Hoheit ersucht werden, die obigen Klauseln und Verpflichtungen, so wie die Beobach- tung der Charte und der angegebenen Modificationen dersel- ben, feierlich zu beschwôdren und, nachdem Sie solches gethan, den Titel eines Königs der Franzosen anzunehmen.‘/

(So weit der Antrag des Herrn Berard. Den Schluß der Berathungen mässen wir uns aus Mangel an Raum auf morgen vorbchalten.)

Paris, 6. August. Se. Königl. Hoh. der Statthalter des Königreichs arbeitete gestern mit dem provisorischen Kom- missair für die Finanzen, Baron Louis, und ertheilte dem- nächst mehreren Generalen Privat - Audienzen. hatte Se. K. H. den Kassationshof, die Rechnungs-Kammer, den Königl. Gerichtshof und das Tribunal erster Jnstanz empfangen. :

Der heutige Moniteur enthält mehrere Verordnungen des General - Staathalters. Durch zwei derselben werden seine beiden ältesten Söhne, die Herzöge von Chartres und von Nemours, zu Bee der Ehren - Legion ernannt. Die dritte ernennt den bisherigen Präfekten des Departe- ments der Sarthe, Hrn. Feutrier, zum Präfekten des De- partements der Oise, an die Stelle des Grafen von Nugent, der seinen Abschied genommen hat. Durch die vierte wird der Advokat und Deputirte, Hr. Devaux, zum General-Pro- furator beim Königl. Gerichtshofe zu Bourges, und durch die fünfte Hr. Rossée zum General-Prokurator beim Königl. Gerichtshof in Colmar bestellt.

Der Oberst Fabvier ist mit dem Kommando des Seine- Departements und der Stadt Paris beauftragt und der Ge- neral Daumeenil zum- Kommandanten des Schlosses von Vincennes ernannt worden. E

Der Moniteur enthält folgenden Artikel: „Alle Episo- den der Revolution müssen den allgemeinen Charakter der Mäßigung tragen, den dieselbe bis jeßt behauptet hat. Karl X. hatte in Rambouillet ein Lager gebildet, in welchem sich ver- \chiedene Corps der Königlichen Garde um ihn versammelt hatten. Man durfte niht vor den Thoren der Hauptstadt eine bewaffnete Macht dulden, die niht- unter den Befehlen der eingeseßtea Regierung stand und die durch ihre bloße Gegenwart in ver Nähe von Paris unter der hiesigen Be- vôlferung cine gefährliche Aufregung unterhielt. Die Bewegung wuchs in der That in der Hauptstadt auf eine Schrecken er? regende Art, und man mußte jeden Augenblick besorgen, daß Volfksmassen aufskehen und aus eigenem Antriebe nach Ram- bouillet aufbrechen möchten. Der General - Statthalter des Königreichs erkannte dem hufolge die A L der Be- wegung, welche der längete Aufenthalt Karls X. in Ram- bouillet unfehlbar veranlaßt haben würde, vorzugreifen, in- dem er Anführer an die Spiße stellte, welche die Bewegung

ordnen und möglichen Ausschweifungen vorbeugen sollten.

Er erfannte auch, daß seine persönlichen Gefühle der Zunei gung und Verwandtschaft ihm zu denselben Maaßregeln rie- then, die seine Pflichten gegen das Vaterland erheischten, um dem Blutvergießen Einhalt zu thun und die Franzosen zu verhindern, sich aufs Neue anzufeinden. Der Statthalter be- {loß daher, zur rechten Zeit einen schnellen und energischen Schritt zu thun. Er befahl dem General Lafayette, 6000 Mann National-Garden nah Rambouillet marsehiren zu lassen, in der Hoffnung, daß diese Demonstration hinreichen würde, die Volksbewegung zu lenken und Karl X. zu bestimmen, Rambouillet zu. verlassen und die Truppen, von denen er noch umgeben war, aufzulösen. Sobald man aber die Na- tional - Garde Anstalten zum Marsch tressen sah, wuchs die Zahl derer, die sich mit ihr vereinigten dergestalt an , ‘daß

Beilage

Vorgostern

1711 Beilage zur Allgemeinen Preußishen Staats-Zeitung Æ 224;

sich sogleich 40 50,000 Mann auf den Weg begaben. | _ Sainte-Suzanne hat sich in der Nacht vom 31. Zuli auf

Die Schnelligkeit und Energie in dieser Bewegung har be- wiesen, was das Französische Volk vermag, wenn es mit seiner Regierung Über Grundsäße und Handlungen eines Sinnes is. Während der Herzog von Orieans mit so viel Entschlossenheit seine Pflichten als Staats-Oberhaupt erfüllte, gewährte er zugleich dem Unglück und der Würde Frankreichs

Alles, was er \chuldig war. Er ernannte drei Komissarien,

den Marschall Maison, Hrn. v. Schonen und Hrn. Odillon- Barrot, um sich zum König Karl X. zu begeben und für seine Sicherheit bis zur Gränze zu wachen. Wer die zahl- lose Menge sah, die den Weg von Paris nach Versailles bedeckte und- nach Rambouillet eilte, um zu kämpfen, konnte neues Blut- vergießen besorgen. Dazu kam es aber niht. Die Kommissarien eilten der Kolonneum einige Stunden voran, sprachen den König, drangen im Namen der Menschlichkeit in ihn, nicht unnüß Fran- zösisches Blut vergießen zu lassen, und bewogen ihn zur Abreise. Auf die Nachricht von der Abreise des Königs machte die Pariser Armce Halt und wollte fogar nicht in Rambouillet einrücken, in der Besorgniß, daß Unordnungen vorfallen könnten. Judessen rückte doch eine Avantgarde von 300 Mann dort ein, und der einzige Mißbrauch, den man zu bedauern hat, ist, daß die Sieger sich einiger Königl. Wagen bemächtigten, in denen six nach Paris zurückfuhren. Dieselben Gesinnun- gen bescelen die Bevölkerung der andern Theile Frankreichs. Karl X. hat sih, nachdem er seine Jnfanterie entlassen, nach Dreux gewandt. Diese Stadt hatte die dreifarbige Fahne aufgepflanzt, und die National-Garde, welche die Vorposten be- seßt hielt, hatte die mit der Bestellung der Wohnungen be- auftragten Offiziere verhaftet. Aber die Kommissarien er- schienen, und vor ihrer dreifarbigen Schärpe öffneten sich alle Barrièren. Sie erklärten der sle umringenden National- Garde, daß die Feindscligkeiten beendigt seyen, daß Karl X. unglücklich sey und darum Anspruch auf alle cinem erhabenen Mißgeschi schuldigen Rücksichten habe. Die National-Gar- den gaben laut ihre Zustimmung zu erkennen und verbargen, so viel sie konnten, die dreifarbigen Kokarden während der Vorbeifahrt des Königs, um ihn nicht zu verleßen.“/

Der Moniteur zeigt an, der fommandirende General der 16ten Militair-Division habe unterm Zten d. M. gemel- det, daß die Truppen seiner Division die National - Farben angenommen haben, und daß in dem ganzen Bereiche seiner Division die vollflommenste Ruhe herrsche. Auch der der Ar- tillerie: Schule in Meß vorstehende General-Major berichte, daß sämmtliche Truppen von der Artillerie in Meß den all- gemeinen Enthusiasmus Über die Pariser Revolution theilen.

In Caen habe das 12te Linien - und das 6te leichte Jufan-

terie-Regiment die dreifarbige Fahne aufgepflanzt, und vollloms- mene Ruhe herrsche in der Stadt. Der Befehlshaber der 19ten Division, General - Lieutenant Canuel, habe Bourges am 2ten verlassen. Das dort in Garnison liegende 9te leichte Infanterie-Regiment habe die National-Farben angenommen. In Abwesenheit des Generals jeyen alle Maaßregeln genom- men, damit die Truppen in ihre Garnisonen zurückkehren und die Ordnung wiederhergestellt werde. Der die 4te Mi- litair-Division befehligende Vicomte Donnadieu schreibe un- term 2ten aus Tours, daß alle dort befindlichen Generale, Offiziere und Truppen die dreifarbige Kokarde aufgesteckt hät- tenz. er habe allen Truppen seiner Militair - Division Befehl gegeben, dasselbe zu thun. Die Bevölkerung sey vollkommen ruhig. Das in Verdun legende 39ste Linien - Regiment habe. seinen Beitritt zu der neuen Ordnung angezeigt und scy bereit, sein-Blut dafür zu vergießen.

Das in Rouen stehende 5te Garde- Regiment hat am Zten die dreifarbige Fahne auf seinex Kaserne äufgepflanzt.

Alle Fahrzeuge von der in Cherbourg liegenden Flotte haben, dem Moniteur zufolge, nebst allen Marine-Anstalten die- jèr Hafenstadt am 4ren d. mit Sonnen - Aufgang die drei- farbige Flagge aufgezogen.

Die Offiziere der Straßburger Garnison haben mitteiskt des Telegraphen eine Adresse an die Deputirten-Kammer ge- richtet, in der sie ihre Zustimmung zu allen von den Depu- tirten und der provisorischen Regierung ausgegangenen Maaß- regeln, so wie ihre Bewunderung für die Pariser, zu erkfénnen geben und schwören, ihr Leben der Sachs der Freiheit zu widmen.

In Clermont ist, wie das Journal des Débats meldet, die Umwälzung chne Unordnung geschehen. Der Präfekt dés Departements, Baron Sers, legte sein Amt freiwillig

nieder. Der in Puy-de-Dome befehligende General von den 1. August erschossen.

Der Constitutionnel meldet, General Reubel, den man nach dem Lager von Saint-Omer abgeschickt, sey mit der Nachricht zurückgekommen, daß sämmtliche Truppen des Lagers die dreifarbige Kokarde ausgesteckt hätten.

Deputationen mehrerer Handelsstädte//, sagt der M o- niteur, „haben sich nah Paris begeben, um im Jnteresse ihrer Geschäfte und Manufakturen den Wunsch auszuspre- chen, daß die Kammern dem gegenwärtigen provisorischen Zustande baldigst ein Ende machen und bald einen definiti- ven eintreten lassen möchten.“

Aus Hâvre wird gemeldet , daß der Schiffs - Capitain Dumont d’Urville im dortigen Hafen im Auftrage der Re-: gierung zwei Schisse, den „Great-Britain// und den „„Char- les-Carroll‘/, gemiethet habe, welche nach Cherbourg gehen urid dort Karl X. und seine Familie an Bord nehmen sollen.

Der Herzog von Orleans hat aus seiner Schatulle dem Verfasser der Marseiller Hymne, Herrn Roñget Delisle, eine jährliche Pension von 1500 Fr. bewilligt.

Der Prâäâfeft des Seine-Departements, Graf A. v. La- borde, erôfsnete gestern ‘auf dem Rathhause die öffentliche Prüfung der Zöglinge der polytechnischen Schule.

Die hiesigen Blätter enthalten viele Details úber die Verhaftung der beiden Exminister Pecyronnet und Chante- lauze in Tours.

Das bekannte frühere Jesuitenstift Saint-Acheul ist von dem Volke zerstört und in Brand gesteckt worden.

Vice-Admiral Daperre hat aus Algier vom 24. Juli ge- schrieben, daß er eine Flotten - Abtheilung unter die Befehle des Contre- Admiral Rosamel gestellt habe, welche zunächst Bona in Besi nehmen und dort eine Französische Besaßung zurücklassen, daun aber nah Tripolis segeln sollte. Die pro- jeftirte Expedition gegen Oran sey in Folge der vom Bey wegen seiner gänzlichen Unterwerfung gemachten Vorschläge aufgeschoben worden. Die Autorität Frankreichs werde da- her bald in der ganzen Ausdehnung der Algierishen Staaten anerfannt seyn.

General Gérard hat vorgestern Abend der Expeditions- Armee in Algier den Befehl übersandt, die dreifarbige Fahne aufzupflanzen. Derselbe Befehl ist auch an den Admiral Duperré ergangen, der außerdem Vollmacht erhalten hat, im Nothfall den Oberbefehl über die Land-Armee dem Ge- neral Berthezene zu übertragen.

Lord Cochrane hat dem General Lafayette für die wäh- s der leßten Reoolution' Verwundeten 10,000 Fr. úber- andt.

“Die beb der Redaction des Constitutionnel eingegangenen Beiträge für die in den Tagen des 27sten, 28sten und 29sten Verwundeten belaufen sich bereits auf 96,118 Fr. Der Her- zog von Bourbon hat zu den früher an die Redaction über- sandten 6000 Fr. noch 4000 Fr. hinzugefügt.

Paris, ‘7. August. Einer von dem General-Statthal- ter erlassenen und von dem provisorischen Commissair im Ministerium des Jnuern contrasignirten Verordnung zufolge, sollen die Fahnen der National-Garde, so wie die Knöpfe ihrer Uniform, die Inschrift: „Freiheit, öffentliche Ordnung“ führen. Auf der Spiße der Fahne soll der Gallische Hahn angebracht werden.

Eine zweite Verordnung lautet: „Wir Ludwig Philipp von Orleans u. \. w. in Betracht der ausgezeichneten Dienste, welche die Zözlinge der polytechnischen Schule der Sache des Vaterlandes und der Freiheit geleistet, so wie des ruhmwür- digen Antheils, den sie -an den heldenmüthigen Tagen des 27., 28. und 29. Juli genommen, haben wir verordnet und verordnen hiermit: Art. 1. Sämmtlichen Zöglingen der po- lytechnishen Schule, die zu“ der Vertheidigung von Paris beigetragen háben, wird hiermit der Lieutenants - Rang ver- liehen. Arx. 2. Diejenigen unter ihnen, die sich dem Civil- dienste widmen wollen, werden in ihren verschiedenen Carrièren angemessen befördert worden. Art. 3. Sie sollen bei ihrem Austritte aus ‘der Schúle keine Prôfung ablegen, sondern nach den während ihres Aufenthalts in derselben erhaltenen Zeugnissen klassifizirt werden. Art. 4. Ein dreimonatlicher Urlaub wird ihnen bewilligt. Art. 5. Bei der Schwierig- feit, unter so vielen Tapferen diejenigen herauszusinden , die des Kreuzes der Ehrenlegion am würdigsten sind, sollen die