1830 / 235 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Constitutionnel gieöt zu verstehen, das Ministerium habe wahrscheinlich absichtlih den: zweiten jener Geseß-Entwärfe, wegen Beseßung der in der Wahl-Kammer erledigten Stellen, . so unvollständig abgefaßt, um den Deputirten selbst die Ehre zu lassen, ihn zu ergänzen. Es sey vor Allem nothwendig, den bisher erforderlich gewesenen Steuer - Beitrag eines De- putirten (1000 Fr.) in demselben Grade zu ermäßigen , als man das benöthigte Alter des Deputirten herabgeseßt habe. Eine zweite niht minder nothwendige Verbesserung aber, die von allen Seiten verlangt werde., sey die Aufhebung der Bestimmung, wonach das Eigenthum, wovon man jene Steuer entrichte, erst dann zur Wahl für die Kammer berechtige, wenn man dasselbe ein ganzes Jahr lang besiße. Jn ersterer Beziehung lasse sich nicht in Abrede stellen, daß der Bürger im Z0sten Jahre in der Regel noch nicht das Vermögen. habe, zu dem er bis zum 40sten gelangen köônne, woraus sich von selbst ergebe, daß, wenn man den Steuerbe- trag nicht ermäßigte, der junge Bürger der ihm durch die Herabseßung des Alters eröffneten Aussicht auf den Eintritt in die Kammer großentheils verlustig gehen roûrde. Was den Jahres-Besibß betreffe, so hätten die meisten Bürger sich bis- her erst im 39sten Jahre durch Erwerbung von Grund - Ei- genthum zu der Ehre, in die Kammer berufen zu werden, vorbereitet. Wollte man nun die Bedingung des Jahres- Besibes jeßt noch ferner bestehen lassen, so. würden im näch- sten Jahreslaufe ohne Zweifel eine große Anzahl junger Bürger, die jeßt ers daran denken könnten, ein Grund-Ei- genthum anzukaufen, bei den bevorstehenden Wahlen, nicht berücksichtigt werden föônnen. Der Messager des Cham- bres findet den betreffenden Gesel - Entwurf auch noch in andrer Beziehung zu tadeln. „Es ist nicht unsere Absicht‘, äu- gert derselbe „über eine unter dem Drange der Umstände improvi- ürteund rein transitorischeMaßregel allzu strenge zu richten. Uns cheint aber, daß es besser gewesen wäre, wenn man gleich ein de- finitives Gescb, wozu die Minister, nach den von ihnen gemachten Erfahrungen, längst vorbereitet seyn müssen, vorgelegt hätte. Es ist vor allen Dingen nothwendig, daß wir dem Proviso- rium ein Ende machen. Den Ministern fehlt es weder an Talent noch an guten Absichten, wohl aber an Muth zum Amprovisirenz wir hätten gewünscht , daß sie in dem vorlie- genden Falle herzhaster gewesen wären. So haben sie z. B. gar nicht bedacht, daß die im Schooße der Kammer erledigten Stellen nicht blos von der Annullirung einiger Wahlen und von dem freiwilligen Austritte verschiedener Deputirten her- rúhren, sondern daß auch eine große Anzahl von Deputirten mittlerweile besoldete Aemter übernommen hat und sich so» nach, der modificirten Charte zufolge, einer neuen Wahl un- terwerfen muß. Hierdurch wird die Zahl der neu zu wäh- lenden Deputirten sehr beträchtlih, und es war daher um so mehr Grund vorhanden, durch die Ermäßigung der Steuer- Quote und durch die Abschaffung des Jahresbesißes auch die jüungern Bürger an dem Wahlgeschäfte Theil nehmen zu las- sen. Es giebt noch eine andere Bestimmung in dem Geseb- Entwurfe, die wir nicht mit Stillschweigen übergehen dürfen. Ist auch ein Geseß provisorisch, so darf es deshalb doch nicht abgeschmackt seyn. Da die großen Wahl-Kollegien abgeschasst find, so war nichts natürlicher, als daß man auf das Wahl- Geseß von 1817 wieder zurücffkam und die Erseßung der Deputirten der großen Kollegien sämmtlichen, in der Haupt- stadt der Provinz zu versammelnden Bezirkswählern übertrug. Auf das vorgeschlagene Loosen unter den Bezirken war gewiß Niemand“ gefaßt. Wir wollen hoffen, daß die Kammer hierauf nicht eingehen werde, denn es däucht uns völlig ver- fehlt, daß man Deputirte, die bisher cin ganzes Departement repräsentirten und- von Wählern aus allen Theilen dieses Departements ernannt wurden, jeßt von einem einzigen Be- irke wählen lassen will, dem das allgemeine Jnteresse der rovinz vielleicht völlig fremd ist.// Das Journal du: Commerce giebt über den mehr erwähnten Geseß-Entwurf folgendes Urtheil ab: „Wir glauben 1) daß es politischer ge- wesen wäre das Wahl-System gleich jebt definitiv zu ordnen ; 2) daß die beiden transitorishen Entwürfe des Ministers des Innern unvollständig sind und ihren Zweck verfehlen; 3) daß der’ Steuer-Beitrag der zu wählenden Deputirten schon jebt, wenn auch nicht definitiv, doch klar und bestimmt festgeseßt werden müsse; 4) daß die Regierung die zur Ergänzung der Kammer erforderlichen Wahlen sämmtlichen Wählern des betreffenden Departements, nicht aber denen eines einzelnen Bezirks, anvertrauen müsse.// Mehrere Blätter, ngmentlich der Temps und das mte du Commerce, hatten auf Auflösung der jebigen ammer und baldige PAN Rep eerafimg einer neuen gedrun- : Ln Das Journal des Débats ist der entgegengeseßten nsihé über denselben Gegenstand; es äußert darüber Fol-

gendes: „Soll die Deputirten - Kammer noch länger beisam- men bleiben? Dies is die Frage, die in der leßten Zeit täglich von einigen Publicisten besprochen wird,“ welche wol- len, daß die Volksgewalt, die von Frankreich beauftragt war, das System des 8. August um jeden Preis umzusturzen, si nun auch selbst unter den Trümmern dieses Systems begrabe. Man will also den Selbstmord als Folge und höchste Vollen- dung des Sieges anrathen. Und zwar führt man Rechts- grunde dafür an. Das Ausscheiden zweier Deputirten hat diese Lehre unterstükt. Namentlich hat einer derselben , der durch die paradoxe Unabhängigkeit seiner Ansichten, so wie durch sein Talent, bekannt ist , geglaubt, auch diesmal noch sich den Männern der rechten Seite zugesellen und, nah ih- rem Beispiele gleichfalls ausscheidend, das Recht für streitig erflären zu müssen. Wir wollen daher zunächst die Rechts- frage erôrtern und thun es gern; denn wir haben Vertrauen zur guten Sache. Man fragt, ob die Kammer durch ihren Auftrag berechtigt ist, ihre Arbeiten fortzuseben? Warum wäre sie es nicht? Welche Macht hat ihr Mandat zerrissen, das sie erst seit einigen Wochen vom Lande und von den Geseßen erhalten hat? Haben ihre Kommittenten ihrem Auf- trage Gränzen gesebt, die sie erreicht oder überschritten hätten ? Hat die Charte, für welche Frankreich so heldenmüthig ge- fämpft, welche Frankreich \o glorreichh wieder erobert hat, aufgehört, über der Versammlung zu walten, der sie in Ver- wahrsam gegeben ist? Mit einem Worte, welche Akte, wel- hes frühere Beispiel, welches Ercigniß kann man für die Auflösung einer Kammer anführen, die unter der Herrschaft und für die Vertheidigung der noch jeßt bestehenden Geseße erwählt worden ist? Man erwiedert, eine Revolution habe sih inzwischen zugetragen. Das wissen wir wohl. Soll aber diese Revolution, die vom Volke gegén die Feinde seiner Freiheiten unternommen wurde, auch zugleich diejenigen Vollmachten umgestoßen haben, welche für das Wohl und durch den Wunsch des Volkes selbst ertheilt worden sind? Das wäre eine Folge der großen Juli - Tage, die gewiß Nie- mand vorausgesehen hat. Die Barrikaden - Helden hatten wahrlich nicht die Absicht, die Deputirten - Kammer zu stür- men. Von zwei Dingen eines: entweder war die Kammer unberéchtigt, in dem furchtbaren Kampfe einzuschreiten , oder sie fann das, was sie bis auf diesen Tag gethan hat, auch ferner thun, und hat das Recht, ja die Pflicht, das, was sie begonnen, zu vollenden. Wir begreifen diejenigen sehr wohl, welche behaupten, die Kammer habe nicht ohne regelmäßige Zusammenberufung zusammentreten, noch außerhalb der ge- seblichen Formen verfahren dürfen. Da aber alle Regeln umgestoßen waren, da jede Geseßlichkeit vor der Gewalt ver- shwunden war, so wäre dann nur die Anarchie legitim ge- wesen; und zwar die Anarchie nicht blos auf einige Wochen, sondern auf immer. Da das Recht, das seit 1814 in Frank- reich gegolten hatte, in diesem blutigen Kampfe untergegan- gen war, woher hätte ein neues Recht kommen sollen? Wer hätte Macht gehabt, es vorzuschlagen, einzuseßen, zu promul- giren? Giebt man dagegen zu, daß, nachdem die höchste Staatsgewalt sich plôblih, des Glückes müde, in den Ab- grund gestürzt hatte, diejenigen populairen. Gewalten, deren Auftrag und Autorität Bürgschaft dafür gewährte, daß sie die Wünsche, Juateressen und Rechte Frankreichs repräsenti- ren, in diesem Sturme das verlassene Staatsruder ergreifen und für das Wohl des Vaterlandes wachen mußten, so stellt sih Alles anders. Nach diesem Systeme hatten die Kammern gewiß ein Recht, Sißungen zu halten, gemeinsam Beschlüsse zu fassen, und die erschütterte gesellschaftliche Ordnung wieder in ihr Geleise zurückzubringen. Um zu diesem Resultate zu elangen, braucht man blos einzuräumen, daß, nachdem ein

weig des Baumes der Staatsgewalt vom Sturm zerschmettert worden, die beiden anderen Zweige, die zum Glück voll Lebens- fraft waren, fortfahren mußten, dem Lande ihre Stúbe zu leihen. Die Autorität beider Kammern ist besser und le: gitimer als die Anarchie. Dies ist um so richtiger, als allein um die Charte in jenen denkwürdigen Tagen ge- fämpft wurde, um die Charte, die von den strafbarsten aller Ministerien angegriffen worden war, zu deren Vertheidigung und Befestigung ganz Frankreich sih erhob, und die inmitten der größten und schnellsten Umwälzung nicht einen Augenblick aufgehört hatte, das herrschende erste Geseß des Landes zu seyn. Die kraft der Charte und die fúr die Aufrechterhaltun derselben errichteten Gewalten sind daher nah dem 29. Zuli geblieben, was sie vorher waren, die Depositarien der von der Charte ihnen anvertrauten Macht. Die leßte Revolution war ein Erdbeben, das Alles, was in dem Boden des Lan- des seine Wurzel hatte, unbeschädigt stehen gelassen hat. Von den Freunden der öffentlihen Freiheiten wird dieser Punkt nicht bestritten; man giebt zu, daß das, was gethan worden

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ist, geschehen konnte und mußte. Man will nur daß die Deputirten, nachdem sie die wieder eroberte Verfassung unter den Schuß eines neuen Königs und neuer Freiheiten gestellt haben, diese Freiheiten unvollendet, das werdende Königthum und ‘das, einer Verwaltung und eines Heeres noch erman- gelnde Frankreich allen Stürmen Preis geben sollen, um sich hinter ihre Kommittenten zurüczuziehen und von ihnen die Erneuerung ihres Mandats zu verlangen. Für welchen Zweck und aus welchem Grunde, wird nicht genau gesagt. Man stellt den Grundsaß auf, daß es für die Deputirten, die durch eine unvorhergesehene Nothwendigkeit ihren Auftrag über- schritten, eine Pflicht sey, möglichst bald die Ratification des Landes einzuholen und gwissermaßen eine Jndemnitäts-Bill zu erlangen. Hierin liegen mehrere Jrrthümer. Es ist falsch, zu behaupten, daß unsere Deputirten ein Special - Mandat erhalten, das von ihnen überschritten worden oder mit dem gefallenen Königthum erloschen sey. Die Charte fennt weder begränzte Vollmachten noch Special - Mandate, Alle haben ein und. dasselbe Mandat; dasselbe verändert sich nach den Ereignissen, ist aber so dauernd und ausgedehnt, wie das Gesek. Die Deputirten Frankreichs sind vom Vaterlande ohne irgend eine Beschränkung beauftragt , bei ihrer Ehre und ihrem Gewissen, gleih den Römischen Konsuln, darüber zu wachen, daß dem Staate fein Schaden geschehe. Alles, was in den Befugnissen der geseßgebenden Gewalt liegt, liegt auch innerhalb des Rechts, und dieses Recht bleibt 5 Jahre hindurch ungeschmälert, was auch inzwischen sich ereignen mag. Das Scepter fann in andere Hände übergehen , die Regierung fan ihre Formen und Maximen ändern, nur das Recht der Kammer ändert sich nicht. Die Kammer hat daher ihre Prärogative nicht überschritten, indem sie that, was das Geseß allein thun konnte, sie hat ihr Recht nicht úÚbertretea, indem sie nah ihrem Gewissen und ihrer Einsicht das Schicksal des Staates sicher stellte. Jn den verhäng- nißvollen Konjunkturen, wo die angegriffenen Gesehe für den Augenblick ihren Einfluß verloren haben, giebt es eine oberste Verhaltungs ‘Regel, und diese ist das Staats - Ín- teresse. Js es aber diesem Jnteresse gemäß, daß. wir in der jeßigen Krisis zwei bis drei Monate ohne Kammern sind, und daß bei der alsdann unvermeidlichen Unordnung die Parteien in Versuchung gerathen sollen, den Wahlkampf wieder zu beginnen? Das wird Niemand behaupten wollen. Die leßte Revolution hat Frankreich nicht überrascht oder in Verwunderung geseßt. Die Gewitterwolfe, aus der dieser Blib herabfuhr, donnerte ein ganzes Jahr über unseren Häup- tern. Als die Nation die 221 wieder zu den Stufen des Thrones schickte, wußte sie, daß sie dieselben auf einen Kampfplabß sandte, auf welchem eines der großen Jnteressen unseres Staats, entweder das Königl. Haus oder die Freiheit, untergehen Fonnte. Das sprang jedem in die Augen, denn das Gerücht von. Staatsstreichen war auch zu den Ohren der unwissend- sten und vorurtheilsvollsten Wähler gedrungen. Alle wollten, daß ihre Abgeordneten den Widerstand in Verhältniß zu dem “Angriff seben sollten. Jn Ermangelung eines schriftlichen Mandats wurde der deutliche und offene Auftrag gegeben, den Kampf mit allen möglichen Fällen des Ausgangs zu be- sehen, und untex diese möglichen Fälle wurde offenbar auch der Sieg mitgerechnet. Die Kammer hatte daher die aus- drúcflihe Vollmacht Frankreichs für Alles, was sie gethan Hat. Man werfe einen Blick auf Frankreich ; nirgends sieht man Unruhen und Zwiespalt, das ganze Land tritt durch Adressen den Beschlüssen seiner Repräsentänten bei. Die Anarchie ist es, welcher Franfreih aus allen Kräften hat vorbeugen wol- len. Dieser offenkundige Wunsch des Volkes soll jeßt unbe- rúfsichtigt bleiben, und man will dem Staate die lebte Bürg- {aft der Ordnung rauben? Eine sorgfältige Prüfung führt uns also auf einen hôheren Gesichtspunkt. Es ist nicht nur ein Recht , sondern auch eine Pflicht für die Kammer, auf dem Posten zu bleiben, auf den das Vertrauen des Volkes sie berufen hat. Die Kammer soll der im. Werden begriffe- nen Königl. Gewalt Beistand und Rath gewähren; es wäre Verrath, wenn sie dieselbe ohne Stße lassen wollte. Die Kammer muß das politische Gesebbuch vollenden, zu dem sie den Grund gelegt hat. Sie muß dem Zorn der Nation Genugthuung net indem sie verrätherische Minister, welche an die heilige Bundeslade der Gesehe Hand anlegten und dadurch in drei Tagen drei Fürsten um den Ren Thron der Welt brachten und ihr Vaterland in eine Ver- wirrung stürzten, die mit dem Untergange desselben hâtte en- den können, vor ihre Richter sendet. Vor allen Dingen muß die Kammer die erschütterte gesellschaftliche Ordnung wieder in ihre Fugen zurücébringen; das ist ihr- höchster Austrag, zu dessen Exfüllung sie der ganzen Macht der Geseße bedarf. Deputirte Frankreichs, das Land ist Euch mit Leib und Seele

ergeben. Seine Beifallsbezeugungen, seine Ruhe und Beson- nenheit beweisen Euch dies. Seyd durch Euren Muth bis zuleßt. Eures Vatetkilandes würdig. Laßt Euch eben so wenig durch Schwierigkeiten als durch Gefahren aufhalten. Ausscheiden aus der Kammer würde cinen weniger ehrenden Namen verdienen , es würde cine Desertion seyn. Jhr seyd gegen das große Volk, das Jhr vertretet, die Verpflichtung eingegangen , ihm seine bedrohte Charte zu bewahren. Hal- tet Euer Wort, indem Jhr diese siegreiche Charte mit neuen Wällen umgebt. Sie sey künftig durch Euch für alle Gewal- ten und Parteien uneinnehmbar.“/

Der Moniteur erzählt von einem Zöglinge der poly- technischen Schule folgenden Zug: „Einer dieser Zöglinge, der in den Tagen des 28ften und 29sten überall, wo die Ge- fahr am größten war, gefochten hatte, wurde am 1sten d. M. vom General - Lieutenant Gérard mit einem wichtigen Auf- trage nach dem Süden geschickt. Für seine Reisekosten wa- ren ihm 1200 Fr. ausgezahlt worden, über die er, wie es bei dergleichen Sendungen immer der Fall ist, keine Rech- nung abzulegen brauchte. Nachdem er seinen Auftrag mit großer Geschicklichkeit erfüllt hatte, brachte er die Summe von 701 Fr., die ihm nach Abzug der Kosten übrig geblieben waren, zurück. ‘/

Aus Toulon vom 11. August schreibt man: „Die Ga-

‘barre „la Bayonnaise// ist heute von Algier hier angekommen ;

bei ihrer Abfahrt waren die wichtigen Ereignisse in Frank- reih dort noch nicht bekannt. Jn der Mitte der Stadt Algier soll ein großer Plaß eingerichtet werden, und drei Hauptstraßen nah demselben führen; mitten auf dem Plake wird ein Springbrunnen stehen. Zehntausend Mann unter dem Befchle des General Berthezène sollten am 1. August ins Jnnere des Landes. marschiren, um die feindseligen Stämme der Kabailen zu unterwerfen. Drei der Haupträ- delsführer in der vor ihrem Ausbruche entdeckten Verschws- rung sind gehangen worden und ihre Leichname einen ganzen Tag lang vor dem Volke zur Warnung ausgestellt geblieben. Der hiesige Telegraph ist auf der Linie nach Paris täglich beschäftigt, aber nichts verlautet über den Jnhalt der Depe- schen, die er nach der Hauptstadt befördert. “‘ :

Briefen aus Madrid vom Sten d.“ zufolge, hatte bis zu diesem Zeicpunft in Madrid noh feine Bewegung statt ge- funden obgleich die Gemüther in Folge der von Paris ein- gegangenen Nachrichten sehr aufgeregt waren. Alle Abende wurde Minister-Rath auf dem Lustschlosse la Granja gehalten.

Das Journal de Francfort- meldet aus Paris vom 17. August: „„Heute wie gestern zeigten in den bevölfer- ten Stadtoierteln brodtlose Arbeiter feindliche Absichten gegen die Maschinen. Die Stimme der Vernunst hat sich allent- halben vernehmen lassen und die Ruhe wieder hergestellt. Die Haufen haben sich zerstreut, und man hat keine Gewaltthätig- feir zu beklagen. Die Geschäfte stehen still. Die Wechsel- Agenten scheinen, bevor sie Operationen unternehmen, warten zu wollen , bis die Regierung Mittheilungen aus dem Aus- lande erhalten hat. Die Zusammenrottirungen der Arbeiter haben die Kapitalisten beunruhigt, und man hörte an der Börse in dieser Hinsicht klagen. Die Spanische Rente sinkt noch immer, und die Cortes werden immer besser. Dennoch melden die Nachrichten aus Spanien nichts von irgend ciner Unruhe oder Bewegung.‘

Paris 19. August. *) Mittelst Verordnung vom 17ten d. M. isst der Kriegs - Minister , General - Lieutenant Graf Gérard, zum Marschall erhoben worden. Eine andere Ver- ordnung ernennt den General-Lieutenant Marquis von La- fayette zum Oberbefehlshaber sämmtlicher National-Garden des Reichs. Durch eine dritte Verordnung wird Herr Du- din d.. Aelt. zum General - Prokurator beim Cassationshofe, und durch eine vierte Herr Gilbert des Voisins zum Rath bei diesem Gerichtshofe bestellt. Auch sind neuerdings 37 neue Unter - Práfekte ernannt worden. ' ]

Aus Cherbourg meldet man unterm 16. August : „König Karl X., seine gesammte Familie und ein Theil seines Gefolges, haben sich heute Mittag auf dem Amerikanischen ‘Packetbot ¿Great - Britain ‘/ eingeschisst, und. dieses Séhif} ist so eben bei sehr günstigem Winde: unter Segel gegangen ; das zweite Paketboot „, Charles Carrol‘/ ist demselben unmittelbar ge- folgt, und beide haben die Richtung nah Spithead genom- men; die Korvette „la Seine‘/ und der Kutter „le Rodeur‘/ sind den Packetbooten zur Bedeckung mitgegeben worden.

©) Auf außerordentlichem Wege exhalten wir o eben die ZaO er Zeitungen vom 19ten; wir begnügen uns damit die ages z Neuigkeiten aus denselben herguszuhebett. |