1830 / 237 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 27 Aug 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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erlichen Hoheit dem Thronfolger Abschied nahm. Bald dar- Se en f Uhr Abends, reiste Seine Königliche Hoheit, in Begleitung des Generals Grafen Brahe, der General- Adjutanten Chrapowibki und Perowsfi und des Flügel - Ad- jutanten Lasarew, auf dem Dampfschiffe „Newa‘‘" von Pe-

terhof ab und traf gegen 9 Uhr glücklih auf der Schwedi-

en Fregatte „„Eurydice‘/ ein, Bei der Abreise des Kron- f Van Schweden salutirte die Lehr-Escadre mit 21 Ka- nonenshüssen. Aehnliche Salutschüsse erfolgten von allen Festungswerken und Kriegsschiffen auf der Rhede, als Seine Königliche Hoheit vor Kronstadt vorbei segelte, woselbsi der außerordentliche Gesandte von Schweden, Baron Palmstierna, den E erwartete. Der- Ober-Commandeur des Hafens von Kronstadt, Vice-Admiral Roshnow, und der Hafen-Capi- tain Wassiljew fuhren Seiner Königlichen Hoheit entgegen. Ersterer überreichte dem Prinzen den Rapport. Um 10 Uhr lihtete die Fregatte die Anker bei sehr s{chwachem Winde, während die Herren, welche die Ehre gehabt hatten, den ho- hen Reisenden pte zu begleiten auf dem Dampfschiffe na eterhof zurückkehrten.

d n O ai Mas S ouverneur von Neu - Rußland und Bessarabien angestellte Staatsrath Blaramberg is zur Belohnung seines im Dienst und bei archäoligischen Ent- deungen in Taurjen bewiesenen Eifers zum wirklichen Staats- rathe erhoben worden.

° E der mancherlei Verluste, welche Grusien, die Transfaukasischen Provinzen und das Kaukasische Gebier in Folge der Kriege mit Persien und der Türkei und der häufigen Truppenmärsche, wie auh durch den Einfall der Perser in das Russische Gebiet, durch Mißwachs und Pest erlitten, sind diesen Ländern ansehnliche Bewillignngen und Steuerfreiheiten zugestanden und rückständige Zahlungen er- lassen worden. 184 ;

Dile. Sontag ist. von Moskau hier eingetrofsen ; ihr er- stes Konzert wird unverzüglich stattfinden.

Frankreich.

“Deputirten-Kammer. Die Sißung vom 18. August erdffnete der Vice-Präsident Herr Laffitte mit der Vorlesung des nachstehenden, von dem Haupt- Redacteur des neuen Me de Paris , Hrn. Pillet, an die Kammer ge- richteten reibens : i

Y Paris, den 14. August. Herr Leo Pillet hat die Ehre, Ihnen vorzustellen, meine Herren: daß er in der Nummer seines Blattes vom 17. Juni ein mit dem Namen Vicomte Colomb (Deputirter) unterzeihnetes Schreiben publizirt hatte, das aus Paris vom 13. Mai datirt uad an den Minister des Jnnern gerichtet war, und worin der Verfasser das Präsidium des Wahl-Kollegiums der Obern Alpen und einen unbeschränkten Kredit zur Einwirkung auf die Wahlen ver- langte; daß Herr Colomb am 21. Juli d. J. in Gap ein daselbs| bei Hrn. Allier gedrucftes Cirkular - Schreiben erlas- sen hat, worin er über Lügen, Verleumdungen und Voraus- sebungen , die er laut abläugnet, Klage führt und damit \{ließt, daß er das neue Journal de Paris beschuldigt, es habe das Eingangs erwähnte. Schreiben in der einzigen Ab- sicht ersonnen, ihm die Stimmen und die Achtung seiner Mitbärger zu entziehen; daß eine solche öffentliche Erklärung des Hrn. Colomb, wodurch das neue Journal de Paris Lü- gen esroft und angeschuldigt wird, offenbar der Ehre und dem Ansehen der Redaktoren dieses Blattes zu nahe tritt; daß dieses Vergehen von dem- Straf-Geseßbuche geahndet wird; daß aber andrerseits, dem 52stten Art. der Charte zu- folge, ein Deputirter nur mit Bewilligung der Kammer vor Gericht geladen werden darf. Aus diesen Gründen hat der Impetrant die Ehre, die Kammer um die in jenem 52sten Art. vorgeschriebene Ermächtigung zu bitten, damit er sofort Hrn. Colomb vor das Zuchtpolizei-Gericht des Seine-Depar- tements laden fônne. Und Sie werden ihm gerecht werden. (Gez.) Leo Pillet.‘/ Es ist das erstemal, daß solcher Fall sich bei der Kammer ereignet, Auf den Antrag des Präsidenten beschloß die Versammlung, das Schreiben des Hrn. Pillet an die Bureaus zur Prúfung zu überweisen. Hr. Duver- gier de Hauranne stattete hierauf einen ausführlichen Bericht über den von ihm in der Sißung vom 11ten (siehe Nr. 230 der Staats-Zeitung) gemachten Vorschlag ab, mehrere Artikel des Reglements der Kammer zu modificiren. Jm Eingange, zu demselben sagte er: „Ehe die Charte verändert war , stand der Gesetzes - Vorschlag ausschließlich dem Könige zu, und die Kammer übte die Jnitiative auf eine so in- direkte Weise, daß diese fast gar nicht in Betracht kam. Die denfwürdige Afte vom 7. August har nicht nur die Frei- heiten und Gerechtsame der Nation befestigt, sie hat auch

hren Grundlagen der Repräsentantiv-Regierung fest-

gestellt: der Geseßbes-Vorschlag gehört jeßt geidng, allen drei Zweigen der legislativen Gewalt. Von diesem Augen- blickée an steht aber auch Jhr Reglement nicht mehr mit der Charte im Einklang, und Sie haben daher beschlossen, die un- umgönglih nothwendigen Veränderungen darin vorzunehmen. Wie unerläßlich es ist, daß bei unsern Berathungen gehörige Ordnung herrsche, wissen Sie selbst am besten. Einerseits mússen Sie allzuhäufige und unzeitige Propositionen, die der Kammer den Vorwurf zuziehen könnten, daß sie das ihr ein- geräumte Vorrecht mißbrauche, zu vermeiden suchen; andrer- seits aber müssen Sie auch nicht allzustrenge Formen fest- seßen, damit die Ausübung jenes Vorrechtes nicht illusorisch werde. Zwei Klippen sind sonach zu vermeiden: die Ueber- eilung, die nicht die gehörige Zeit zum Nachdenkèn läßt, und die Langsamkeit, die einen Gegenstand zur gelegenen Zeit zu erledigen verhindert. Jhre Kommission, durchdrungen von der Wichtigkeit des ihr gewordenen Auftrages, hätte ge- wünscht, daß es ihr möglih gewesen wäre, das Reglement

eôllig umzuschmelzen ; von der andern Seite hat sie aber die

Nothwendigkeit erkannt, Jhnen in Betreff der zu machenden Gesebes - Vorschläge so schnell als möglich ein angemessenes Verfahren zu bezeichnen. Die Erfahrung wird lehren, ob die Regeln, die sie Jhnen in Vorschlag bringt, dem beabsich- tigten Sivede entsprechen. Obgleich das 4te Kapitel des Re-

j glements, welches eben „von den Propositionen “/ han-

delt, dasjenige war, das einer Reform am nothwendigsten bedurfte, so haben wir doch, da Sie uns in dieser Beziehung feine Gränze gezogen hatten, auch in den übrigen Keptteln cinige Aenderungen vorgenommen. Hierhin gehört die gänz- lihe Aufhebung des 19ten Artikels, wonach die Deputirten bisher nur im Kostüm an- den Sißungen der Kammer Theil nehmen durften, eine Verpflichtung, die schon so abge- fommen war, daß man ihr zuleßt nur noch diejenigen Depu- tirten unterwars, welche die Rednerbühne besteigen wollten.‘ Der Berichterstatter machte hierauf noch einige andere min- der erhebliche Veränderungen namhaft; z. B. daß in allen Fällen, wo die Kammer bisher durch Aufstehen und Sißen- bleiben abstimmte, künftig die Kugelwahl statt finden solle, sobald 20 Deputirte es verlangten. Unter die völlig neuen Bestimmungen, die derselbe in Vorschlag brachte, gehören

folgende: Jeder Deputirte, der einen Geseßes-Vorschlag ma-

chen will, unterzeichnet denselben und legt ihn auf das Büreau des Präsidenten nieder, der ihn seinerseits unter die neun Büreaus der Kammer vertheilt. Sind drei Büreaus der Meinung, daß die Proposition zu entwiceln sey, so wird sie in der nächsten Sißung öffentlih vorgelesen. Nachdem sol- ches geschehen, verlangt der Proponent, daß die Kammer

ihm einen Tag bestimme, wo er seinen Antrag entwickeln

föônne. An diesem Tage seßt er die Gründe dazu auseinan- der. Findet sein Antrag Unterstüßung, so. fragt der Präsi- dent die Kammer, ob sie denselben in Erwägung ziehen, ihn vertagen, oder ganz beseitigen wolle. Im erstern Falle wird die Proposition gedruckt und unter die neun Bureaus vér- theilt, die unter sich darüber berathschlagen und demnächst zur Prüfung derelben eine Kommission ernennen, die. ihren Bericht darüber abstattet. Die öffentliche Berathung, die in Folge dieses Berichtes stattfindet, zerfällt in zwei Theile: die allgemeine Diskussion und die Diskussion über die ein- zelnen Artikel. Will ein Deputirter Verbesserungen in dem betreffenden Geseß-Entwurfe vorschlagen, so muß solchès shon vor der Eröffnung der Berathung über die einzel- nen Artikel geschehen. Jm Laufe dieser leßtern Bera- thung darf feine geschriebene Rede vorgetragen werden. Bei den Berathungen über das Budget soll dagegen eine allgemeine Discussion über jedes einzelne Ministerium statt finden. Jede Proposition’ kann, selbst wenn die Bera- thung darüber bereits begonnen hat, von. dem Proponenten zurück genommen werden; nimmt aber ein Anderer sie auf, jo muß die Berathung fortgeseßt werden. Jeder Vorschlag wird, wenn er angenommen worden, zu einém Beschlusse der Kammer. Wird der Urheber einer Proposition nicht zum ah es der mit der Prüfung derselben zu beauftra- genden Kommission gewählt, so hat er das Recht, den Sißungen dieser Kommission beizuwohnen, jedoch ohne eine berathende Stimme. Adreß-Entwürfe an den Kdnig werden von einer Kommission entworfen, die aus dem Präsidenten „und 9 von den 9 Büreaus zu wählenden Mitgliedern der Kammer bestehen. Die Adresse selbst muß, nachdem sie angenommen worden, in das Sibungs - Protokoll einge- tragen werden. Die Antwort ‘des Königs wird öôffenc- lih vorgelesen und gleichfalls in das Protofoll ‘eingetra-

gen. Die Eröffnung der Berathungen über diese

verschiedenen Vorschläge wurde. bis zum 23sten ausgeseßt.

Die Tages-Ordnung berief jest den Berichterstatter der mic

wie den betreffenden Familien am besten zu helfen sey, der

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der Prüfung des Salverteshen Vorschlages- (wegen Anflage der vorigen Minister) beauftragten Kommission, Hrn. Bérenger, auf die Rednerbühne. Die Kommission, äußerte er, habe die Nothwendigkeit erkannt, von der Kammer die benôöthigte Vollmacht zu begehren, um ihrem Auftrage den er- forderlichen Nachdruck zu geben; das Recht, die Minister in Anklagestand zu - verseßen und vor die Pairs - Kammer zu laden, würde völlig illusorish seyn, wenn die Kammer nicht Beweise sammeln, die Vorlegung amtlicher Aktenstücke ver- langen, Zeugen verhöôren und Untersuchungen anstellen dürfte ; eine andere niht minder - unbestreitbare Befugniß der Kam- mer sey das Recht, die Anzuklagenden zu vernehmen , denn gewiß werde kein Deputirter einen Minister in Anklagestand verseken wollen, wenn er nicht zuvor dessen Vertheidigung gehört habe; ohne Zweifel habe die Kammer, als sie eine Kommission zur Präfung des Salverteschen Vorschlages nie- dergeseßt, die Absicht gehabt, ihr einen Theil ihrer eigenen Gewalt au übertragen, um sie in den Stand zu seben, ihren Auftrag gehörig zu erfüllen; hierzu sei aber vor allen Dingen noth- wendig, daß die Kommission nicht auf dieselben Hindernisse \toße, die sich vor zwei Jahren bei der Prüfung des Labbey de Pompièresschen Vorschlages wegen Anklage des Villèlé- \{hen Ministeriums dargeboten hätten; je wichtiger die An- flage sey und je mehr die einzuleitende Untersuchung die ge- sammte Nation interessire, um so furchtbarer sey auch die Verantwortlichkeit, die auf den Anfklägern laste, und um so nothwendiger sey es, daß die Kommission mit voller Sach- kenntniß verfahre; er (der Berichterstatter ) trage daher auf folgenden Beschluß an: „Die Kammer ermächtigt die mit der Prüfung des Salverteschen Vorschlages wegen Anklage der vorigen Minister beauftragte Kommission, alle die Befug- nisse auszuüben, die den Jnstructions- Richtern und den Raths-Kammern-zustehen.//— Nachdem die Kammer beschlo}sén, sich mit diesem Antrage am folgenden Tage zu beschäftigen, legte derFinanz-Ministereinen Geseß-Entwurf vor, wonach fünf- tig die Gebühren für die Eintragung aller bei der Eröffnung von Anleihen gegen Verpfändung von Waaren aufzunehmenden Verhandlungen auf 2 Fr. herabgésest werden sollen. Hier- auf begann die Diskussion -úber die Proposition des Herrn Mercier wegen Einführung einer neuen Eidesformel, wor-

über Herr Marchal Tages zuvor den Kommissions - Bericht |.-‘

abgestattet hatte. Hr. v. Paixhans verlangte, daß man für die Offiziere der Land- und Seemacht einen besondern Eid einfúhre, damit ‘man sie nicht ferner unter dem Vor- wande der Ausubung ihrer Soldatenpfliht dazu zwingen könne, gegen ihre eigenen Landsleute die Waffen zu führen. Herr Mar chal war der Meinung, daß diese Frage eine zu reifliche Erwägung verdiene, als daß sie schon jeßt gelöst wer- den fônne; es sei angemessener, sie bei den Berathungen über das Militair - Gesesbuch zur Sprache“ zu bringen. Herr Boissy d’Anglas glaubte dagegen, daß man die bisherige Eidesformel für die Militairs: „Jch s{wdre und verspreche, dem Könige gyt und treu zu dienen, Allem, was die von Sr. Majestät ‘ernannten Chess mir gebieten, zu gehorchen und meine Fahne nienfals zu verlassen//, unmöglich fortbeste- hen lassen fônne. Er verlangte daher, daß der Antrag des Herrn von Paixhans der betreffenden Kommission zur Prús- fung überwiesen werde. Herr Mestadier- stimmte dieser Ansicht bei; eben so Herr Bernard, welcher es indeß für dringend nothwendig hielt, die Berathung über diesen Gegenstand möglichst zu beschleunigen, da be- reits eine große Anzahl von Justiz- Personen sich geweigert habe, den Eid zu leisten, ohne deshalb ihren Abschied zu neh- men. Die Versammlung - beschloß hierauf mit geringer Stimmen-Mehrheit, den Vorschlag des Herrn von Pairhans der betressenden Kommission zur Prüfung zuzustellen. Am Schlusse der Sißung kam noch der von Herrn B. Dele s- fert proponirte Geseß- Entwurf wegen Belohnung der in der lebten Revolution Verwundeten, so wie wegen Unter- stüßung der ‘hinterlassenen Familien der Gebliebenen , zur Sprache... Herr Karl Dupin verlangte anfangs , daß man ein besonderes Waisenhaus für die Kinder der als Opfer ge- fallenen Arbeiter stifte, nahm jedoch diesen Antrag auf die Bemerkung des Herrn Jars , daß man die Art und Weise,

Regierung selbst überlassen müsse, wieder zurück. Der Ge- sek - Entwurf wurde zuleßt mit einigen" von der Kommission in Vorschlag gebrachten Amendements in folgender Abfassung angenommen : -

Art. 1. Allen denjenigen, die an den glorreichen Ta- gen des 26sten bis 29. Juli bei Vertheidigung der National- Sache in Paris verwundet worden sind, sollen Belohnungen zuerkannt werden. Die Väter, Mütter, Witwen und Kin-

erhaltenen Wunden noch unterliegen möchteti, sollen Pensiô- nen oder Unterstüßungen erhalten.“ j

Art. 2. Jeder, dessen Eigenthum durch jene Ereignisse gelitten hat, soll auf Kosten des Staats entschädigt werden.‘/

Art. 3. Um das Andenken der gedachten Ereignisse zu bewahren, soll eine Medaille geschlagen werden.‘ |

Art. 4. Eine von der Regierung ernannte Kommission wird die exforderlichen Nachforschungen veranlassen , um- die Ansprüche Derer zu ermitteln, die in Gemäßheit obiger Ar- tifel zu Belohnungen, Pensionen, Unterstäßungen und Ent- shädigungen berechtigt sind. Die Arbeit der Kommission soll den Kammern mitgetheilt werden, um dem von ihnen zu ver- langenden Kredite als Belag zu dienen. Ein namentliches Verzeichniß der Bürger, die eine Belohnung verdient haben, so wie eine allgemeine Liste derer, die geblieben sind , sollen in die Gesebsammlung eingerückt und durch den Moniteur bekannt gemacht werden.‘

Die Zahl der anwesenden Deputirten belief sih auf 233; hiervon stimmten 227 für und 6 gegen den Entwurf. Die Sißung wurde um 3x Uhr aufgehoben.

París 19. August, Der heutige Moniteur enthält nunmehr die von den hiesigen Blättern bereits angekündigte Königl. Verordnung vom 16ten d. M., wodurch eine neue Parijer Municipal-Garde errichtet wird. Die Hauptbestim- mungen dieser Verordnung sind folgende: Die Pariser Gen- darmerie ist -aufgeldst; statt ihrer wird ein neues Corps un- ter dem Namen Pariser Municipal - Garde für die Bewachung der Hauptstadt und Handhabung der Polizei in derselben errichtet. Dieses Corps soll zur unmittelbaren Ver- fügung des Polizei-Präfekten stehen, von einem Obersten be- fehligt werden und 1443 Mann stark seyn. Die Bestim- mungen der Verordnung vom 29. Oft. 1820 in Betreff des Avancements, der Bedingungen des Eintritts in dasselbe, so wie des Ranges in der Armee und der Ansprüche auf Beloh- nungen finden auf dieses neue Corps Anwendung. Nur bei der ersten Bildung desselben können Pariser National - Gar- disten aufgenommen werden, auch ohne früher Kriegsdienste Mes zu haben, wenn sie die sonstigen Bedingungen er-

en.

Der -Marine-Minister, Graf Sebastiani, hat folgendes Rundschreiben an die General-Kommissarien erlassen: Paris, 12. August. Mein Herr! Es is beim Marine-Ministerium angefragt worden, ob die Schifffahrt untev dreifarbiger Flagge von feiner Gefahr bedroht sey. Jch beeile mich, in dieser Hinsicht die Besorgnisse des Handelsstandes zu zer- streuen. Den verschiedenen Mächten is Anzeige gemacht worden, daß die Französische Regierung die drei Farben an- genommen habe. Diese Anzeigen sind mit derjenigen Würde und Gemessenheit gemacht worden, welche geeignet sind, ihnen Achtung zu verschaffen. Jch habe daher Grund, zu glauben, daß die Schifffahre unter der National-Flagge weder Gefah- ren noch sonstige Uebelstände nach sich ziehen werde. Sollte meine Voraussicht getäuscht werden, so würde ich unverzüg- lich auf diejenigen Maßregeln denken, die mir meine lebhafte Fürsorge für die Juteressen und die Sicherheit des Handels einflôßen wird. Jch rehne, mein Herr, auf schleunige Ueber- sendung aller von Jhnen etwa eingezogenen Erkundigungen und ersuche Sie, gegenwärtige Depesche den im Bereich Zh- res Marine- Departements befindlichen Kamtnern und Ge- rihtshöfen möglichst bald mitzutheilen.‘

Der Moniteur enthält außerdem die Ernennungen einiger Unter-Präfeften und Maires.

Der General-Lieutenant Graf Ornano ist zum Befehls- haber der vierten Militair-Division an die Stelle des Gene- tal Boyer ernannt, der ‘den Befehl über eine Division der Armee in Afrika erhalten hat. i

Se. Majestät empfingen gestern eine Deputation der hie- sigen -Bühnendichter und Komponisten, an deren Spibe Herr Etienne stand; in der Anrede des Leßteren kommt folgende Stelle vor: „Sire, auch die Künste und Wissenschaften wer- den um die Wette diesen großen National-Sieg feiern. Die dramatische Kunst, welcher unter einer argwöhnischen Regie- rung Fesseln angelegt waren , wird unter einem hochherzigen von Mißtrauen entfernten Fürsten wieder ihren freien uf- shwung nehmen. Aufs neue werden \sich auf der Bühne jene hohen Gefühle vernehmen lassen, welche die Seele erhez ben, den Patriotismus entzünden und die politischen Sitten cines Volkes bestárken. Die Bühne bedarf der Freiheit und des Schußes; erstere wird sie in der neuen Zeit finden, die sih vor uns öffnet, und leßtere wird ihr gewiß ein König gewähren, der die Wissenschaften wie Alles / was zur Ruhe Frankreichs beiträgt, mit seiner Liebe umfaßt.“ Der König

der derer, die dabei unterlegen sind , oder die in Folge der

erwiederte unter Anderem: „Niemand, meine Herren, fann