1848
„Mein Herr Präsidert. Jch erhalte so eben das Schreiben, das Sie mir die Ehre erzeigt in Bezug auf dasjenige an mich zu richten, welches ih in die Quotidi- enne hatte einrúcken lassen. “ Dieses leßtere ist allerdings von mir, und ich láugne keinen einzigen der darin enthaltenen Ausdrücke ab. Die Anhänglichkeir, die Achtung und die Dankbarkeir für einen unglücklichen Herrn sind Gesinnun- gen, worauf ih immer stolz seyn werde. Aber die ernsten Umstände, worin sich mein. Land befindet, legen mir heute neue Pflichten auf. Jch habe daher geglaubt, den ver-
« langten Eid leisten zu müssen. Was ich redlich. versprochen, werde ich eben so redlich, unbedingt und ohne Rückhalt erfüllen.
| (gez.) Der Marquis v. Rougé.‘‘ Die Kanimer schien durch diese Erklärung zufrieden ge-
stellt und ließ sich hierauf durch den Grafen v. Siméon den Bericht über das Schreiben des Fürsten v. Polignac, wegen dessen Verhaftung (f. das vorgestr. Blatt der St. Z.) abstatten. Der Berichterstatter äußerte sich folgendermaßen : M. H. Das große und furchtbare Ereigniß, durch welches die Gestalt Frankreichs verändert woorden is, hat zu der Verhaf- tung mehrerer Minifter der vorigen Regierung Anlaß gegeben. Als Mitglieder der Pairs oder der Deputirten-Kammer tinden sie Schuß in den Arrikeln 29. und 44. der Charte. Dem erstern jufolge fann ein Pair nur auf Anlaß der Kammer verhaftet, dem leßbtern zufolge cin Mitglied der Deputirten - Kammer, #0 lange diesc beisammen is, den Fall cines ofenkundigen Vergehens av- gerechnet, in Kriminal - Sachen nur mit Erlaubniß der Kammer verhaftet und verfolgt werden. Das Straf- Geseßbüch verhängt Über die Verleßung dieser verfassungsmäßigen Bestimmung n seinem Artifel 121. folgeade Strafe: /,,,Alle Polizei- Beamten, Genecral-Prokuratoren und Königl. Anwalte oder deren Subßitu- ten, so wie alle Richter, die ohne die von den Staats - Geseßen vorgeschricbene Autorisation cin Urtheil oder einen Befchl ver- anlaßt, gegeben oder unterzeichnet haben, der sich auf dic persôn- liche Verfolgung oder Anklage cines Ministers, Pairs, Deputiv- ten oder Staatsraths bezicht, sollen als, der Amts?Ueberschreitung schuldig, mit der bürgerlichen Degradirung bestraft werden. Die- selbe Strafe trifft diejenigen, welche ohne die genannte Autorisa- tion den Befehl erlassen oder unterzeichnet haben, einen oder mehrere Ministex, Pairs, Deputirte oder Staatsräthe zu verhaf- ten, den Fall ausgenommen, wo die Verhaftung auf frischer That oder in Folge der öffentlichen Stimme statt findet.//// Diese Garantie, welche ohne Zweifel die Orts-Behdrden abgehal- ten hat, Über die Verhaftung, welche von der dentlichen Stimme efordert wurde, hinauszugehen, wird von dem Fürsten von Po- ignac in scinem Schreiben aus St. Lo vom 17. d. an den Prâ- fidenten der Kammer in Anspruch genommen. Anderekseits hat der Großstegelbewahrer- für nöthig erachtet, die Kaminer von der Verhaftung des Fürsten von Polignac in St. Lo und des Gra- fen ‘von Peyronnet in Tours in Kenntniß zu schen, damit die- selbe, mit Hinsicht auf die in der Deputirten-Kammer in Antra gebrachte Anklage gegen die vorigen Minister, die ihr dicilich
scheinenden Maaßregeln euge Die Kommission, die Sie §,
mit der Erstattung eines Berichts über diese beiden Schrei- ben beauftragt haben, und dercn Organ zu seyn ich dic Ehrc habe, hat sich folgende zwei Fragen gestellt: 1) Kann jene Garantie von der Kammer in Anspruch genommen Werden? 2 Wenn dem so ist, was soll die Kammer thun? Jn Betreff der erstern Frage glauben wir nicht, daß die mit den Functionen cines Ministers verbundene Verantwortlichkeit dic Minister, Pairs oder Deputirte der ihnen von der Charte ver- lichenen Garantie bergubt. Wenn man. auch Minister ist, o Xann man doch, als Pair oder Deputirter, an den Berathungen der cinen. oder dex andern Kammer Theil nehmen müssen, und man darf davon nicht durch Verhaftungen abgehalten werden können, welche Gerichtsbeamte sich aus zu weit getriebenem A Oteite, mitunter vielleicht ge! in der strafbaren Absicht er- aubén möchten, den Pair oder Deputirten, er sey nun Minifter oder nicht, von ciner Debatte, bei welcher man scine Gegenwart fürchte, zu entfernen. Diese Garantie gilt weniger den Perso- nen, als dem allgemeinen Besten, der Freiheit dex Berathungen und der Ausübung der geschgebenden Gewalt. Für die Rechts- pflege Fenogt cs, daß die Pairs und Deputirten ohne vorgängige
utorisation verhaftet werden können, wenn sie auf frischer That ertappt worden sind, oder wenn die öffentliche Stimme es ver- langt. Jn diesem Falle is die Verhaftung dringend, nothwendig __ Und gerecht; der Kammer, welcher der Verhaftete angehört, bleibt
es dann -vorbchalten, die Verhaftung aufzuheben oder zu bestäti- gen. Nach unserer Ansicht kann es um so weniger zweifelhaft seyn, daß ein Pair oder Deputirter- der Bérantie , die thm als, solchem zustcht, durch seine sonstige Eigenschaft nicht beraubt werden fann, als, dem angezogenen Artikel des Strafgesctbuches gemäß diese Garantie ann für solche Mi- nister vorhanden ist, die weder Pairs noch Deputirte sind. Was soll unter diesen Umständen die Kammer thun? Wenn ein Pair um unbedeutender- Gründe willen oder auf eye “und des Glaubens nicht würdige Anzeigen verhaftet und tm Ver- wahrsam gchalten würde, \o würden wir ohne Zweifel die Ga- rantte in Anspruch nehmen, die; wie bercits gesagt, den Mitglie- dern beider Kammern für die freie Ausübung der geseßgebenden
Macht , zu der sie wesentlich gehören, bewilligt isi. Aber der Fürst von Polignac is auf Verlangen der dôfentlichen Stimme, die ihn verfolgt, und wegen Handlungen verhaftet worden, dic cine unberechenbare Verantwortlichkeit zur Folge haben können. Wir sind amtlich benachrichtigt, daß die Deputirten-Kammer ihre Anklage vorbereitet. Wex möchte wohl glauben, wir könnten ihn unter solchen Umständen cinem so großen Ankläger entzichen! Der Fürst von Polignac scheint sich nicht für strafbar zu halten, da er sich nah dem Auslande zurückzuziehen verlangt. Nicht durch eine unzeitige Freilassung, die einer Entweichung ähnlich schen würde, darf er die Erlaubniß dazu erhalten. Er ist berech- tigt und verpflichtet , seine Unschuld zu vertheidigen. Er soll alie Mittel dazu erhalten und nur unbestechliche, unparteiische Richter finden. Aber ihm seine Freiheit geben, . wäre die größte und unglaubliche Rechts-Versagung. Da er verhaftet worden, so is es unmöglich, ihn nicht zu hôren, um demnächst Über seine Straffälligkeit oder Unschuld zu entscheiden. Keinesweges brau- chen wir, wie einige gemeint haben, uns tu einen Gerichtshof umzuwandeln, um Über die Bitte des Fürsten von Polignac ci- nen Beschluß zu fassen. Wir werden feinen richterlichen Aft vollzichen; wir berathen blos, weil “der Bittsteller eine verfas= sungsmäßige Garantie zu scinen Gunsten in Anspruch nimmt. Wir erlassen keinen Verhaftsbefehl gegen ihn, sondern bestä= figen nur eine Verhaftung, die nicht von uns gusgegangen i. Wir werden dieselbe für gültig exklären, weil sie auf Ver= langen der öffentlichen Meinung und wegen Beschuldigung schwe- rer und frischer Vergehen statt gefunden hat. Wir werden dic- selbe nicht als Richter, — denn bis jeut iff noch keine der Pro- zeßformen vorhanden, — sondern als Mitglieder eincr der beiden. Kammern genchmigen , denn beide haben das Recht , zu verhin- dern , daß man eines ihrer Mitglieder ohne ihre Zustimmung in gefänglicher Haft halte. Fch spreche nur von der Genehmigung der Verhaftung des Fürsten v. Polignac, da wir uns mit der des Grafen v. Peyronnet nicht zu beschäftigen haben: er hat durch den Art. 65 der Charte, unter dem Têtel der besondern Be-= stimmungen die Pairswürde und alsy guch die damit verbun- denen Garanticen verloren. Nichtödestoweniger wird die Anklage, dic ihmbevorsteht, aus dem doppelten Grunde itt dieser Kammer entschie= den werden, weil die Vergehen, deren er beschuldigt wird, begangen wurden, als er Pair war, und weil dke von der Deputirten-Kammer erhobene Anftlage gegen Minister nur von der Pairs - Kammer entschieden werden fann. Die Genehmigung sciner Verhaftung in Tours if nicht unsre Sache, da er aufgehört hat, Pair zu seyn. Dies scheint er selbi erkannt zu haben, da er nicht, wie der Fürst von Polignac, cine Reclamation eingereicht hat. Rur mit der Verhaftung des Lehtern haben wir uns zu beschäftigen, und ich habe die Ehre, Jhnen in Bezichung guf dieselbe folgen- den Beschluß vorzulegen:
¿Nach Einsicht eines „der Fürst von Polignac“/ un- terzeichneten, aus St. Lo vom 17. Aug datirten und an den Präsidenten der Pairs-Kammer gerichtcten Schreibens, worin der= selbe anzeigt, daß erin fg0f sit und die Vergünstigung des Art. 29 der am- 14. August promulgirten Verfassungs-Urkunde in Anspruch nimmt; — #\o wie nach Einsicht des Schreibens des Großstegelbewahrers und Justiz - Ministers, vom 21slen d. M., worin dieser die Kammer benachrichtigt , daß der Fürst v. Polignac în St. Lo und der Graf von Peyronnet in Tours- auf Verlangen der öffentlichen Stimme, als Urheber von Hand- lungen verhaftet worden seyen, die den Gegenstand einex in diesem Augenblicke der Deputirten - Kammer vorliegenden An- Dc / e R 4 ferner die AUE auffordert , die
enltchén Maaßregeln zu treffen, — faßt die Kammer n - 1 a S i E E L Ee Dem Urk 29. der Verfassungs-Urkunde gemäß gench- migt die Pairs - Kammer die in St. Lo erfolgte Verhaftung des Fürsten v. Polignac. Was die Verhaftung des Grafen v.- Peyronnet in Tours betrifft, so erklärt die Pairs-Kammer mit Hinweisung auf den Art. 68. der Chaxte, Titel der be- sondern Bessimmungen, daß von ihrer Seite keine Ver-= anlassung vorhanden ist, “darüber zu berathen. Die Pairs- Kammer beauftragt ihren Präsidenten, diesen Beschluß dem Großstegelbewahrer und Fustiz-Minister zu übersenden. // Dieser leßtere Beschluß wurde von der Kammer nach einer unerheblichen Diskussion genehmigt. — Es wurde hier- auf ein Bote der Deputirten-Kammer eingeführt, welcher dem Präsidenten ein versiegeltes Schreiben des Herrn Laf- fitte Überreichte, wodurch dieser Leßtere der Pairs - Kammer die beiden von der Deputirten-Kammer bereits angenömme- nen Geseh - Entwürfe. wegen der den Opfern der Revolution ¿uzuerkennenden Belohnungen und in Betreff des von den Civil- und Militair-Beamten zu leistenden neuen Eides- mit- theilte. Der M e E Mortemart, einer der Secre- taire, verlas sofort beide Entwürfe, die vorläufig zum Dructe befördert wurden. Den Rest der Sibung füllten mehrere Berichte über die bei der Kammer eingegangenen Bittschrif- ten. Sie waren von keinem erheblichen Jnteresse.
“Deputirten-Kammer. Sikzung vom 23. Augu s. Nachdem einige Deputirte vereidigt worden, verlas der Prär-
. sident ein Schreiben des Vicomte v. Conny (Deputirten des
Depts. des Allier), worin dieser erklärte, daß seine politischen:
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Grundsábe, sein früherer Eidshwur und die dem Unglücke gebührende Achtung ihm nicht gestatteten, den von ihm ver- angten neuen Eid zu leisten. Mittelst zweier anderer Schrei- ben reihten Hr. v. Bonmarchand , Deputirter des Depts. des Jura, und Hr. Lecorgne de Bonabry, Deputirter des Depts. der Nordküsten, ihre Demission ein. In einem vier- ten Schreiben zeigte Hr. Colomb dem Präsidenten seine. An- funfc in Paris mit dem Bemerken an, wie er gleichzeitig auch erfahren, daß Hr. Leo Pillet, Geschäftsführer des Jour- nal de Paris, eine Klage gegen ihn beabsichtige; er fürchte seinen Gegner niht und wünsche daher auch, daß die Kammer, statt sich hinter ihren Privilegien zu verschanzen, Hrn. Pillet die erbetene Erlaubniß zu seiner (Colombs) gerichtlichen Be- langung ertheile, überzeugt, daß. er mafellos aus dem Pro- zesse hervorgehen werde. Nachdem diejes lektere Schreiben der mit der Prüfung des Pilletschen Antrages beauftragten Kommission überwiejen worden , theilte Hr. Laffitte der Versammlung das nachstehende Schreiben des Hrn. Cas. Pé- rier vom 23sten d. M. mit:
,,M. H. Da die Umstände, die mih bewogen hatten, die Präsidentur vorläufig anzunehmen, nicht mehr bestehen, und da meine Gesundheit mir nicht gestattet, dieses wich- tige Amt zu verrichten , so ersuche ih Sie, der Kammer meine Abdankung zur Genehmigung vorzulegen und ihr den Ausdru meines tiefen Dankes fúr den hohen Beweis des Vertrauens, womit sie mich beehrt hat, zu erkennen zu geben. (dd). ) Ca]. Périer.
Die Versammlung beschloß, Hrn. Cas. Périer ihren Dank ! zu zollen und ihm zugleich ihr Bedauern über die Niederlegung |
seines Amtes zn äußern. *) — Herr Labbey de Pom- pières hatte einen Geseßes-Vorschlag auf das Büreau nie- dergelegt, worin er die Zurückberufung aller im Jahre 1816 wegen politischer Vergehen verbannten Franzosen verlangte. Auf die Bemerkung des Groß-Siegelbewahrers aber, daß die Regierung si bereits seit mehreren Tagen: mit der Entwer- fung eines solchen Geseßzes beschäftige und ihre Arbeit näâch- stens den Kammern mittheilen werde, **) seßte derselbe scinen Antrag um acht Tage aus. — Der Prásident bemerkte hier- auf, so lange die Jnitiative blos der Krone gebührt habe, sei es Sitte gewesen, jeden von der Deputirten-Kammer ange- nommenen Geseßz-Entwurf dem Könige vorzulegen, der ihn seinerseits durh einen der Minister in die andere Kammer habe bringen lassen; jeßt aber, wo die Jnitiative auch den Kammern zustehe, müsse auch hierin eine Aenderung statt finden und die Deputirten-Kammer die von ihr angenomme- nen Geseß-Entwürfe direkt der Pairs-Kammer zugehen lassen, da der König nicht der Vermittler zivischen beiden Kammern seyn dürfe. Als die Versammlung sich mit diejer Ansicht einverstanden erklärte, wurden die beiden lezten von ihr genehmigten Ent- würfe der Pairs-Kammer zugefertigt. ***) — Jekt sollte die Berathung über den Geseß-Entwurf wegen der diesjährigen Bekanntmachung der Wähler- und Geschwornen-Listen begin- nen; auf die Bemerkung des Hr. v. Ricard aber, daß die
Versammlung dazu noch nicht hinlänglich vorbereitet sei, wurde jene Diskussion bis auf den folgenden Tag verschoben,
und man beschästigte sich statt dessen mit den in dem Regle- ment der Kammer vorzunehmenden Aenderungen. Die De-
‘batten, welche sih hierüber, erhoben boten durchaus fein Jn-
teresse dar ; fast -alle von der Kommission in Vorschlag ge- brachten Modificationen würden (in der Art, wie wir jolche in Nr. 237 der St. Zeit. mitgetheilt haben) angenommen, so daß aljo z. B. hinführo die Deputirten, wie auch jet
schon, nicht im Kostüm zu seyn brauchen , um die Redner-
bühne zu besteigen. Unter die niht angenommenen _Vor- schläge gehört der, daß fünftig bei der Berathung über die ein- zelnen Artifel eines Gesebß Entwurfes keine geschriebene Rede sollte vorgetragen werden dürfen. Hk. Petou be- merkte, es sei nicht jedem Redner gegeben, aus dem Stegreif zu sprechen, auch habe jede geschriebene Rede ihre Gränze, wogegen die Geschwäbigkeit manches Redners eine solche gar nicht kenne. Herr v. Tracy {loß sich diejer Ansicht an, wogegen der Graf v. Sade und Herr Duvergier de
*) Jn der Sißung vom 2sten is statt Herrn Cas. Périer fast einstimmig Herr Laffitte zum Präsidenten der Deputirten- Kammer ernannt worden. An seine Stelle wurde Herr Labbey de Pompières zum vierten Vice - Präsidenten gewählt. Die an- dern drei Be Pru sind befannilich die Hercen Dupin der Aeltere, B. D-lessert und Royer-Collard. |
**) Der betresende Gesch-Entwurf ist in der Sißung vom 2Uften der Kammer vorgelegt worden. Siehe unten, Paris vom
UeLE sind dies dieselben ‘beiden Geseß-Entwürfe, deren oben in dem Berichte über die Verhandlungen der Pairs-Kammer Er-
wähnung geschehen.
Hauranne dem Antrage der Kommission beiteaten. Der Erstere meinte, man werde ohnedies shon dem Moniteur an Druckkosten genug zu bezahlen haben; so viel sey mindestens gewiß, daß man mit einem Schwall von Worten die Ange- legenheiten des Landes nicht fördre, und daß dieses von fei- nen Deputirten nicht sowohl Muster der Beredtsamkeit , als die Wahrnehmung seiner wahren Fnteressen erwarte. Der Graf v. Laborde äußerte, der Zwet des Antrages der Kom- mission sey offenbar, zu verhindern, daß die kostbaren Augens blicke der Kammer gemißbraucht würden; indeß habe man Ursache, an der Wirksamkeit des vorgeschlagenen Mittels zu zweifeln, wenn man die eben jeßt statt findende improvisirte Diskussion in Betracht ziehe. (Gelächter.) Der gedachte An- trag wurde, wie oben erwähnt, verworfen und die Fortseßung der Beräthung auf den folgenden Tag verlegt. Am Schlusse der Sißung, die um 6 Uhr aufgehoben wurde, leistete noch Hr. Colomb den üblichen Eid.
Paris, 24. August. Gestern führte der König in ei- nem dreistündigen Minister -Rathe den Vorsis. Se. Maje- stät empfingen demnächst die Deputationen mehrerer Städte, worunter die von Havre und Amiens, und nahmen acht neu ernannten Präfekten den Eid der Treue ab.
Der gewesene Deputirte, Hr. Admyrauld, ist zum Prä- fekten der Niedern Charente, statt des Hrn. Dalon, und der ehemalige Präfekt, Hr. Cohouet, zum Präfekten des Pas-de- Câlais , an die Stelle des Hrn. Blin de Bourdon , ernannt worden. Außer obigen Ernennungen meldet der Moniteur die veränderte Beseßung von 24 Unter-Präfekturen so wie meh- rere Beförderungen im Justizfache.
Die Grafen v. Vaublanc und v. Grenonville, der Vi comte v. Champagny und Herr Panon Desbessayns sind aus ihren Stellungen beim See - Ministerium durch eine Königl. Verordnung entlassen worden.
Ein hiesiges Blatt hatte die Abschaffung der Generak Einnehmer als nahe bevorstehend angekündigt. Der Me s- sager des Chambres meint zwar auch, daß in den Be- fugnissen der General - Einnehmer Veränderungen vorzuneh- men und daß namentlich die ihnen bisher bewilligten bedeu- tenden Tantièmen zu vermindern seyen, warnt aber zugleich die Regierung, hierin etwas zu übereilen, indem eine zu schleunige Aufrhebung dieses Beamten - Corps eine für den Staatsschalz höchst nachtheilige Störung im ganzen Rechnungs- wesen hervorbringen môchte. Das genannte Blatt giebt bei dieser Gelegenheit folgende Notizen über die (bisherigen Befugnisse der General - Einnehmer : „Man hat es für nüß- lich gehalten, ihnen eine hohe finanzielle Stellung zu geben, die sie in Stand seßt, zugleich die großen Banquiers des Staats zu seyn, mit dessen Papieren zu handeln , ihm die Valuten vorzuschiéßen und seine Fonds nah allen Punkten zu bringen, wo für den öffentlichen Dienst baares Geld nd- thig isk. Man hat ihnen die Verbindlichkeit aufgelegt, ein Zwölftheil der Einnahme in Obligationen vorzuschießen ; sie sind für die von den Unter - Einnehmern eingezogenen Gelder verantwortlich und verrichten in der Hauptstadt des Departements die Funçtionen eines Bezirks - Ein- nehmers; ferner sind sie verpflichtet, alle von den verschiedenen Ministerien ‘auf sie ausgestellten Wechsel zu
bezahlen und eine sehr bedeutende Caution zu leisten. Dem
Handelsstande sind die General -Einnehmer durch das Dis- contiren des guren Papiers núblichy, indem ihre Kasse in jedem Departement einen Mittelpunkt von Kapitalien bildet, mit denen Geichäfte zu machen ihr eigenes Juteresse ihnen gebietet. Diese gegen einander abgewogenen Verpflichtungen und Vortheile sind darauf berechnet, den General-Einnehmern im Juteresse des Staates selbst eine große Wichtigkeit zu geben.“ |
Der zum Staatsrath im außerordentlichen Dienste er- nannte Herr Bertin de Veaux, Deputirter des Departements der Seine und Oise, hat diesen Posten in folgendem Schrei- ben an den Herzog von Broglie abgelehnt: „Mein Herr Herzog! Mehrmals p ih einigen der Minister des Kd- nigs und Jhnen selbst erklärt, daß es mir unmöglich seyn würde, in den Staatsrath im ordentlichen ‘Dienste wieder einzutreten. Jch fann daher eine Stellung nicht annehmen, die mír ‘in den Augen des Publikums den Anschein geben würdè, als nähme ih eine Aussicht auf Functionen an, de- nen ih bereits entsagt habe. Dem gemäß bitte ih Sie, Sr. Majestät meine Dankbarkeit und mein Bedauern auszuspre- hen. Jch bin Deputirter und werde als solcher fortfahren, dem Könige und meinem Lande Hy dienen. Mit ausgezeih- neter Hochachtung habe ih die Ehre u. s. w/
Der Courrier r E erflärt heute, daß vort sei- nen vier: angeblichen Mitarbeitern , die, der Reoue de Paris