1830 / 244 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1866

Frankreichs sie riefen, fldßte ein Mißtrauen ein, das die leß- tei Ereignisse nur allzusehr gerechtfertigt haben, und veran- laßte alle die Vorsichts - Maaßregeln , die man in Vorschlag ebracht hat, um sich mindestens die Ueberzeugung zu ver- chaffen, daß die Deputirten auch ihre Unabhängigkeit bewahrt haben. Die Wieder - Erwählung dieser leßtern nah der An- nahme eines besoldeten Amtes schien dazu am geeignetsten und gewann dergestalt in der dffentlichen Meinung, daß man zuleßt von der Ehre forderte, was man von dem Geseße nicht erlangen konnte. Der Regierung Ludwig Philipps war es vorbehalten, uns jene Bürgschaften zu bewilligen - und darin ihre eigene festeste Stße zu suchen. Aus der Rede des Mi- nisters des Junnern bei der Vorlegung des gegenwärtigen Ge- seß Entwurfes werden Sie sich selbst überzeugt haben, m. H. , wie erhaben die politischen Ansichten dieser Regierung sind. Die Aufgabe Jhrer Kommission ist dadurch wesentlich erleihtert worden, und sie hat Jhnen nur cine unbedeutende Aenderung in dem Entwurfe vorzuschlagen. Dieser Entwurf läßt sich aus drei verschiedenen Gesichtspunkten beträchten : aus dem Gesichtspunkte der Königl. Prärogative, aus dem des Jnteresses der Deputirten-Kammer selb, und aus dem der Functionen, die zu der Wieder - Erwählung Anlaß geben. In ersterer Beziehung habe ih der von dem Minister des Innern gegebenen gründlichen Analyse des Wesens unserer Regierung und der Quellen, woraus sie ihre wahre Kraft schöpfen muß, nichts hinzuzufügen. Hinsichtlich des eigenen Interesses der Wahl-Kammer brauche ich Sie, meine Herren, nur an die Vergangenheit zu erinnern, um Sie von den heilsamen Folgen des projektirten Geseßes zu überzeugen. Was endlich den obigen dritten Gesichtspunkt betrisst, #o habe ih Jhnen darüber Folgendes mitzutheilen. Die wich- tigste Frage, die in dieser Bezichung im Schooße ihrer Kom- mission erôrtert worden ist, betrifft die Unverträglichkeic ge- wisser Functionen mit denen eines Deputirten, namentlich des Amtes der Präfekten, die Einige wegen ihrer völligen Abhängigkeit von dern Ministerium, nicht minder wegen des Ihteresses der Departements selbst, das sich angeblich mit einem verlängerten Aufenthalte der Präfekten in der Haupt- stadt nicht wohl vertrage, für ungeeignet halten, Mitglieder der Kammer zu seyn. Die Majorität der Kommis- sion hat indessen diese Ansicht nicht getheilt; sie fin- det es im Allgemeinen unbillig, eine Beamten - Klasse, die so großes Vertrauen cinflößt, von der Kammer gänzlich auszuschließen; aber noch eine andere Betrachtung hax sie in dieser Ansicht bestärkt, nämlih der Umstand, daß, so wichtig das vorliegende Geseß auch ist, es doh immer dem bevorste- henden Wahl-Gesebe unterworfen bleibt, womit, wie wir er- fahren haben, die Regierung sich in diesem Augenblicfe be- \hftigt. Aus diesen Gründen soll ich Ihnen, m. H., die Annahme des Jhnen vorgelegten Geseß-Entwurfes mit einer unwesentlichen Aenderung in der Ae des 2en Artikels in Vorschlag bringen. Diesem Artikel zufolge, sollte nämlich der Deputirte, der sih einer neuen Wahl zu unterwerfen hat, an den Berathungen der Kammer noch bis zu dem Tage Theil nehmen, wo die Wahl beendigt seyn wird. Diese Bestimmung könnte aber verschiedenartig ausgelegt wer- den. Jst die Wahl beendigt, wenn das Resultat derselben von dem Präsidenten des Kollegiums proklamirt, oder wenn die Wahl offiziell notificirt, oder endlih nächdem die Vollmacht verificirt worden ist. Zur Vermeidung je- des Mißverständnisses schlägt die Kommission Jhnen daher folgende Abfassung vor: „Doch soll er (der durch die An- nahme eines Amtes ausscheidende Deputirte) bis zu dem Tage, wo das betreffende Wahl-Kollegium ¿usammentritt, an den Sißbüngen der Kammer Theil nehmen.“ Nachdem die Kammer bescblossen, sich mit diesem Gegenstande in ihrer Sibung vom 27sten zu beschäftigen, ging die Versammlung auseinander.

Paris, 26. August. Der Kdnig präsidirte gestern im Ministér- Räthe und ertheilze demnächst dem General La- fayette, dem Präsidenten der Deputirten-Kammer, dem Prä- fekten des Seine-Departements, so wie dem Polizei-Präfekten, Privat-Audienzen. y |

Der König und die Königin erschienen gestern" mit ihrer

Familie in der Oper in einer der Bühne gegenüber für sie

eingerichteten Loge und wurden von dem zahlreich versammel- ten Publikum mit wiederholtem Beifallruf empfangen. Die Stumme von Portici wurde gegeben. Nach beendigter Vor- stellung trat der Sänger Nourxrit in der Uniform eines Jä- gers von der National-Garde auf und trug den von Casi- mir Delavigne gedichteten Pariser Marsch nebst der Mar- seiller Hymne vor. i Die Königin besuchte gestern, von ihren Prinzessinnen

Tôchtern begleitet, die im Börsen, Gebäude liegenden Verwun- deten. Jhre Majestät wurden von dem Kommissarius Bau- desson de Richebourg und dem Ober - Wundarzte Guillon umhergeführt und bezeigten über die im Krankensaale herr- schende Reinlichkeit, so wie über die sorgfältige Pflege der Verwundeten, ihre Zufriedenheit. Nachdem die Königin den einzelnen Kranken Trost zugesprochen, wurde sle vom Prä- sidenten des Handels-Tribunals, Banquier Vassal, nach ihrem Wagen zurückbegleitet und sprach ‘beim Abschiede gegen den Ober-Wundarzt Guillon den Wunsch aus, eine Liste sämmt- licher Verwundeten mit Angabe des Zustandes ihrer Wunden. und der Lage ihrer Familien zu haben.

Der Minister des öffentlichen Unterrichts hat úber die General - Studien - Jnspektoren unterm 24sten d. M. einen Bericht an den König erstattet, dessen Fnhalt im Wesent- lichen folgender ist: „Sire! Das organische Geseß über die Universität vom 17. März 1808 hat die Art der Ernennung der Genera l-Studien- Juspektoren, so wie die Bedingun- gen der Fähigkeit zu diesem Amte, bestimmt. Dem Art. 90 des genannten Dekrets zufolge, ernennt der Großmeister die General - Jnspectoren und is zugleich gehalten , sie unter den Beamten der Universität zu wählen. Diese Vorschriften sind bisher nicht genau beobachtet worden; es ist der Fall einge- treten, daß Männer durch Dekrete und Verordnungen zu diesen wichtigen Functionen berufen wurden, ohne frühere Dienste bei der Universität oder sonstige Ansprüche geltend machen zu können. Andere, die durch geleistete Dienste und durch ihre wissenschaftlichen Arbeiten darauf Anspruch machen fonnten , sind nichts desto weniger auf eine ordnungswidrige Weise ernannt worden. Ew. Majestät werden ohne Zwei- fel diesen ungeseßlichen Beförderungen ein Ende machen zu müssen glauben, und zu diesem Zwecke habe ih die Ehre, Ew. Majestät die Annullirung aller Ernennungen von Ge- neral-Jnspeftoren vorzuschlagen , bei denen entweder hinsicht- lich der Form oder hinsichtlih der Bedingungen der Befähi- gung die bestchenden Regeln verleßt worden sind. Unter den. General - Juspeftoren, auf welche diese Maaßregel Anwen- dung finden wird, giebt es mehrere, die durch ihre Dienste: unbestreitbare Anrechte erworben haben, und- deren Ernen- nung in ordentlicher Form hätte geschehen können, wenn die Behörde es gewollt hätte; es würde hart seyn, wenn mam sie die Folgen eines Fehters fühlen lassen wollte, den sie nicht verschuldet haben. Sie können wegen der von ihnen verrich- teten Functionen als Universitäts - Deamte betrachtet werden, und ich bitte daher Ew. Majestät um Ermächtigung , denen, die sih in diesem Falle befinden, einen aeuen den Bestim- mungen des Defrers vom 17. März 1808 entsprehenden Ti- tel zu verleihen. Die Anzahl der General - Jnspektoren , die: ursprünglich auf 20 bis 30 festgestellt war, ist in der Folge auf 12 herabgeseßt worden ; später waren ihrer-wieder 15 und in den leßten Zeiten 17; wovon nur 16 das mit ihrem Amte verbun- dene Gehalt bezogen, der 17te war in außerordentlicher-Missiotr mit der Verwaltung eines Gymnasiums beauftragt. Zwet: dieser Beamten waren bisher insbesondere der juristischen und zwei andere der medizinishen Fakultät beigegeben. Dieser ihnen angewiesene specielle Wirkungskreis war aber von ge- ringèm Nuten uad beschränkte sich fast nur darauf, daß sie- bei einigen Preisvertheilungen den Vorsiß führten, ein Ge-- schäft, das man den Mitgliedern des Universitätsraths oder den ausgezeihnetsten unserer Professoren úbertragen fann. Genehmigen Ew. Majestät meine Ansicht, so glaube ih, daß zwölf General-Jnspeftoren für die Bedürfnisse des Dienstes: hinreichen werden. Unter den in Thätigkeit befindlichen sind fünf, deren Ernennung regelmäßig ist und. welche also von

Rechts wegen im Amte verbleiben; eben so erscheint es als: gerecht und nüblih, fünf andere derselben aufs neue in ih-

rem Posten zu bestätigen ; es werden also zwei neue Wahler: unter den verdienstvollsten Mitgliedern der Universität zu treffen seyn. Denjenigen General-Jnspektoren, welche wegen ungeseßmäßiger Ernennung nicht wieder ernannt werden soll-- ten, mag gestattet seyn, ihre Ansprüche auf: Pension geltend» zu machen. “Mit tiefer Ehrfurcht habe ich die Ehre u. s. w. Der Minister des dffentlihen Unterrichts

und des Kultus, Präsident des Staatsraths,

| i Herzog von Broglie.“/

Die in Folge dieses Jmmediat;Berichts erlassene Königl. Verordnung vom. 2ásten d. M. lautet: „Art. 1. Die Ge- neral- Studien - Jnspeftoren, deren Titel der Form oder den. Bedingungen der Befähigung nach für unregelmäßig er- fannt wird, sollen ihre Funétionen unmittelbar einstellen, wenn sie nicht durch den Minister des öffentlichen Unterrichts. und ‘des Kultus, dem Art. 90. des Dekrets vom 17. März;

¡Beilage

1867 Beilage zur Allgemeinen - Preußishen Staats-Zeitung F? 244.

1808 gemäß, wieder ernannt werden. Art. 2. Die bis- ar General - Jnspekroren haben den Titel Universicäts- Beamten erworben; der Minister des öffentlichen Unterrichts fani daher diejenigen wieder ernennen, deren Dienste er für nüßlich erachtet. Ar t. 3. Die nicht wieder ernannten Ge- neral:-Inspektoren- können ihre Ansprüche auf Pension geltend machen, wobei ihnen ihre Diénstjahre als General-Jn|pefto- ren in Anrechnung gebracht werden jollen.‘

Fn Folge obiger ‘Verordnung sind bereits die General- Studien - Jnspeftoren Noel, Ampère, Letronne, Dinet und Blanquet du’ Chayla in ihren Posten bestätigt worden.

Die Personal-Veränderungen in den Unter-Präfefkturen, Mairieen und im Justizfache dauern- noch immer fort. Der heutige Moniteur meldet die Ernennung von 17 neuen Unter-Präfekten, 12 Maires und-eine Menge von Beförderun- gen im Justizfache.

Die Gazette de France bemerkt: „Seit einigen Ta- gen offenbaren sich in den Blättern der Partei, die den Sieg davon getragen hat, Spaltungen. * Der National griff gestern den Constitutionnel an; heute beschuldigt der Globe das Journal des Débats, daß es das Blatt des rechten Cen- trums sey. Der Courrier scheint drei Minister von dem Sy- steme, dem er sich beigesellt hat, auszuschließen. Gegen die Wahlen der Verwaltung: erheben sich höchst lebhafte Klagen, und neue Gesuche Um Reinigung der Behörden von manchen Mitgliedern vermehren noch die Reaction gegen die Beam- ten. Ueber alle deni schießen die republikanischen Blätter Bresche in das Gebäude, wo man debattirt, und scheinen Ue- bereinstimmung unter den Rednern hervorbringen zu wollen. Wir sagen es mit Bedauern; bisher sehen wir noh keines- weges , daß die Ruhe sich einstellt, die man uns mit dem Siege des Liberalismus versprochen hatte. //

Der Courrier françatis sagt: „Es scheint zuver- lässig, daß der Minister der auswärtigen Angelegenheiten durch Estaffette die Nachricht erhalten hat, daß das von Sr. Mäáj. dem Kösnige der Franzo)en an Se. Großbritanische Maj. gerichtete eigenhändige Schreiben von Lekterem freundlich aufgenommen worden ist. Getieral Baudrand hatte in Folge desselben eine Unterredung mit dem Herzog von Wellington, und man ‘darf glauben , die Antwort des Königs von Eng- land werde unverzüglich eingehen; von diésem Augenblicke an

werden auch die regem Fstnen diplomatischen Verbindungen

zwischen Frankreich und England wieder eröffnet werden. Man glaubt, Lord Stuaktt de Rothesay werde zwar fortfah- ren, cäns Regierung zu rèpräsentiren, die Antwort des Kd- nigs aber durch einen besondern Gesandten überbracht werden. Das Englische Kabinet hat sorgfältig jeden Vorwand zu Miß- verständnissen zwischen Frankreich und Großbritanien entfernt. Kein Mitglied der “ausgewanderten Familie der Bourbonen hat den Französischen Königstitel annehmen dürfen; man hat Karl X. angezeigt , daß der Herzog von Bordeaux nur das Prädikat- Königliche Hoheit erhalten könne.‘/

Die Regierungs -Kommissarien, welche König Karl X. nach Cherbourg begleiteten, haben nah der Einschiffung Sr. Majestäc nachstehendên Tagesbefehl erlassen :

¿¡St. Lo, 20. August.

Die Kommissarien, welche abgeordnet waren, um König

Karl X. und. scine Familie bis nach Cherbourg „zu begleiten, fühlen in dém Augenblicke, wo ihr Auftrag beendigt ist, das Bedürfniß, von' dem loyalen und ehrenwerthen Benehmen, welches die. Gardes-du-Corps bei dieser großen Angelegenheit beobachtet habén, Zeugniß zu geben. Zur Erfüllung einer Pflicht der Ehre: und-Treue berufen , haben die leßteren es vollfkömmen vérstatden-, die Forderungen - der Pflicht mit der huldigen Hochachtung gegén dié bestehende Regierung in Einklang zu- bringen. Die Kommissarien ‘erklären mit Ver- gnügen, daß sie diésem Gefühle der Zurückhaltung und Schick- lichteit großentheils“ die glückliche Erfüllung eines Auftrages verdanken , dessen Ausgang für die Ehre Frankreichs von so großer Wichtigkeit war. E | : / So geschehen zu Stk. Lo / am 18. August 1830. _ (Gez.) ‘Der Marschall“ Marquis Maifon, v. Schonen, Odillon-Barrot,“/ * Ueber die vorläufige Orgánisation der National - Garden ist folgénde vom Minister des Jnnern contrasignirte Königl. Verordnung ‘vom 23sten- d. M. erschienen: „„Wir Ludwig Philipp , König der. Franzosen u. st. w. haben auf den Be- riht unseres Ministers des .Jünérn und bevor die Organi- sation dex Nationalgarde durch ein Geseß ‘geordnet ‘seyn

wird, die Befugnisse der Verwaltungs-Behörde und des Ober- Befehlshabers ‘der National - Gardën des Königreiches einst- weilen folgendermaßen festgestellt: Art. 1." Der Ober -Be- fehlshaber ist mit| Allem beauftragt, was sich -auf die Vertheilung der Naktionalgarden in Cadres näch Maaßgabe der Landes - Eintheilung, auf die Mannszucht, die Jastrui- rung und ‘die Vertheilung der Waffen und Uniformen der Nationalgarden, so wie auf die Ausführung und Beförderung ' der ihm ertheilten Befehle bezieht. Art. 2.

Die Verwalcungsbehörde ist mit Allem beauftragt, was die

Anlegung der Listen, die Zählung, die Wahl der Offiziere der Legionen, Bataillone und Compagnieen, so wie die auf den städtischen Dienst bezüglichen Befehle, betrifft. Art. 3. Der Ober - Befehlshaber hat dem Minister des Junern die von ‘ihm gegebenen Verhaltungsbefehle mitzutheilen , so wie dieser seinerseits dem Ober - Befehlshabrr die verschiedenen von ihm getroffenen Maaßregeln mittheilen wird.//

Einer zweiten Verordnung von dem nämlichen Datum zufolge, sollen dem Ober-Befehlshaber der National - Gardén ein General-Jnspeftor, sechs Jnspektoren, wovon Z mit Ge- neral-Majors-Range und 3 mit Obersten-Rang, zwei Adju- tanten des Géneral-Jnspeftors und zwei Stabs-Offiziere bei- gegeben werden. Zum General-Jnspeftor sämmtlicher Fran- zösischen National-Garden ist bereits der General - Lieutenant Mathieu Dumas ernannt. ?

Der General Lafayette hat als Ober - Befehlshaber der National-Garden nachstehenden Tagesbefehl erlassen :

„Paris, 25. August 1830.

Der Ober-Befchlshaber sieht zu seinem Leidwesen tumul- tuarische Bewegungen, die bei ihm zwar keine Besorgnisse erregen, weil er die Gesinnungen der tapferen und patrioti- schen Bevölkerung von Paris kennt, die aber dessenungeachtet einige Bürgerklassen und namentlih die Gewerbetreibenden beunruhigen und dadurch in den Geschäften und Arbeiten eine unangenehme Störung hervorbringen und den Gegnern unserer glorreichen Revolution Vorwände leihen und sogar Hoff-/ nungen bei ihnen erwecen. Es is ganz naturlich, daß Patrioten, die noch voll von Erinnerungen an die große Woche sind, sich gern ihre Freude mittheilen ; wenn aber diese Versammlun- gen zu Streitigkeiten zwischen Mitbürgern und Handiverksge- nossen und zu Anmaßungen, die der geseßlichen Gewerbefrei- heit tveñig entsprechen, Anlaß geben oder gar die öffentliche Ruhe und Sicherheit stören, so nehmen sle einen aufrührerischen Charaf- ter an, der in der Absicht einiger irre geleitéten oder übelgesinntén Rathgeber liegen mag, gewiß aber niht der Zweck des größ- ten Theils der Personen ist, die an diesen Versammlungèn Theil nehmên. "Der mit der Aufrechterhaltung der Ordnung beauftragte E Eber bittet seine Mitbürger nicht nur aus Amtspflicht sondern aus persdnlichem Wohlwollen, nicht an diesen scheinbaren Unordnungen Theil “nehmen. Er benußt diese Gelegenheit , um seine zahlreichen Freunde unter ‘der Pariser Bevölkerung zu benachrichtigen , daß vorn Präfekten des Seine - Departements Maaßregeln getkoffen worden, um die nöthigen Verbindungen mit unsren ‘tapferen Revolutions-Gefährten B betreiben, so wie daß eine zweite Kommission unter dém lte des General Fabvier sich un- verzüglich mit Untersuchung ihrer Dienste und Ansprüche be- schäftigen wird, daß neue Gelegenheit zum Eintritte in die Armee gegeben ist, und daß die Regierung, so wie die skádti- sche Behörde, die Arbeiten zu vervielfachen suchen, worin die Fabrik - Besißer sie ohne Zweifel unterstüßen werden. Det Ober : Befehlshäber dér National-Garde, welche neben der öffentlichen Freiheit au für die öffentliche A und Sicher- heit zu wachén hät, wird stets mit Festigkeit seine Pflichten erfüllen, um die glülihen Folgen einer freien und gesemä- ßigen Ordnung der Dinge sicher zu Fei aber er rechnet dabei vornehmlich Le guten Geist ‘seiner Mitbürger, mit denen er stets in Eintraht und gegenseitigem Vertrauen stehen wird. A ; E

18G tg 008! c ez.) Lafayette.‘

Jh der Deputirten-Kammer sind gegenwärtig 320 Mit- glieder anwesend, welche den Eid der Treue gegen den Kd- nig Ludwig Philipp geleistet haben. Die Zah! der ‘ännullit-

tén Wahlen und det ausgetretenen Deputirten beläuft si{ch nux

auf 55; es giebt drei. Doppelwahlen, und 12 Wahlen sind vertagt worden ; es bleiben also, um die Zahl der gesammten Deputirten (430) voll zu machen, 40 Deputirte übrig, die. noch abwesend sind und ihre Gesinnung noch nicht zu erkennen

gegeben haben.