1830 / 247 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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pn erstreckt. Mehr als 2000 Arbeiter , Männer , Frauen un ha sind égennaävtig dabei beschäftigt und bieten dem Beschauer ein E belebtes Schauspiel dar. Einige gra- ben den Sand aus, Andere tragen ihn zu den Wäschen ; ein Theil arbeitet an den Maschinen, ein anderer schaft den dn | den Wäschen übrigen Sand fort; mit einem Wort , „übera | herrscht die größte Thätigkeit und die Arbeiten, die den ganzen Tag dauern, werden mit Eifer und unter dem Schalle lauter Gesänge ausgeführt. Da die Arbeiter nicht auf Tage- lohn arbeiten, so verdienen sie 15— 30 Rubel monatlich, nacl) ihrer verschiedenen Kraft oder Geschicklichkeit. Der Sand der Neiïva enthält im Durchschnitt auf 100 Pud über ein Solotnif Göld, er ist also ziemlich metallreich. Das gewon nene Gold belauft sich auf 2 Pud die Woche, cine schr be- deutende Quantität. : Odessa, 21. August. Nachrichten aus der Krimm zufolge , hatten sich die Heuschrecêen bei einer großen Anzahl von Dörfern gezeigt. Jn der Umgegend von I derselben hat man sie gänzlich zerstört , und nur schr wenige sind bei {4 andern geblieben. Ju der Gegend von 16 andern Dörfern, wo: sich ebenfalls Heuschrecken zeigten, war man sogleich eifrigst beschäftigt, sie auszurotten. Man darf hoffen , daß | die von der Regierung ergrissenen wirksamen Maaßregeln dieser Landplage nit erlauben werden die Ernten unjerer Landbewohner zu verwüsten. N | Dieser Tage hat hicr in der Schule der ausgewander- ten Griechen. eine Prüfung stattgefunden. Die Zöglinge ler- nen daselbt die Russische, Griechische und Französische Spra- che, Geographie, Arithmetik und ver\schiedene feine weibliche Handarbeiten. Die Töchter einiger Bulgaren und Rume- | lioten, die seit dem Frieden mic der Türkei in Rußland cine _| Zuflucht gesucht haben, haben die Zahl der Schülerinnen ver- | mehrt. Alle Anwesenden waren mit den von den Zöglingen dargeiegten- Kenntnissen zusrieden. :

Fr: a: nik rei ch.

Deputirten-Kammer. Sikung vom 27.. August. (Nachtrag.) Jin Läufe der an diejem Lage stattgefundenen Débatte über den: Geselz - Entwurf wegen des Ausscheidens

Man wirft mir vor, daß ich die vor- zunehménden Anordnungen in der Verwaltung nicht rasch genug bewirkte; hierauf habe ih nur eine Antwort; es giebt in Frankreich 86 Präfefte; hiervon sind bis diesen Augenblick 76 nicht blos von einem Orte nah dem andern verseßt, sondern „völlig entlassen worden ; vou 277 Unter-Prä- feften- sind 161, und von 36 General-Präfektur-Secretairen 38 abgeseßt worden. - Jh sage dies nicht, um eine Diskusston über den Werth der getroffenen Wahlen zu éröffnen, dies ist fein Gegenstand für die Rednerbühne, sondern blos um die Verwaltung von dem Vorwurfe der Schlaffheit zu reinigen. Aber nicht blos in meinem Departement , auch in denen meiner Kollegen äußert sih dieselbe Regsamfkéir. Wenn bei einem so schleunigen und ausgebreiteten Verfahren einige Jrrthümer vorgefallen sind, so_wäre dies nicht zu verwun- dern ; sobald die Zeit uns diese Jrrthumer als solche wird er- fennen lassen, werden wir dieselben auch wieder gut machen. Was die zu treffenden Wahlén selbst angeht, so glaube ich im Allgemeinen, daß man bei denselben feine allzu scharfe Gränze ziehen dürfe. Cäsars Grundsaß: wer nicht gegen. mich ist, ist fúr mich, muß jeder guten Verwaltung zur Richt- {uur dienen. Eine Regierung soll sich nicht für diesen oder jenetr Stand der Gesellschaft entscherden ; sle soll gewisse Grundsäße und. allgemeine Jnterêssen behaupten und muß sich glücklich schäßen, wenn es {gr gelingt, für diese Jnteressen Vertheidiger in al- lèn Reihen der Gesellschaft zu finden (Beifall). Man hat uns auch noch daraus cinen Vorrourf gemacht, daß wir nicht- sofort alle bestehenden Geseße als aufgehoben betrachtet und es z. B. dem Volke nicht überlassen hätten, sich jeine Muni- cipal-Behörden selbst zu! wählen. " Jch bin, als einer. der Er- sten, der Meinung, daß große Veränderungen in dem -gegen- wärtigen Municipal-Systeme, namèntlih in Betreff Edi der städtischen Beamten," vorgenommen werden müssen; lange aber diese Veränderungen noch nicht durch ein Geseß eingeführt worden, darf die Regièrung auch: von dem gegen- wärtigen Systeme nicht abgehen. Uebrigéns bemerke ih, daß úberail, wo n dieser leßtern Zeit das Wahl - System ins Le- ) ben getreten ist, z. B. bei der National-Garde, wo die Bür- ger ihre Offiziere selbst ernannt haben, die Verwaltung sich auch beeilt hat, die getroffenen Wahlen zu bestätigen , da stlé

len. (Beifall.

der zu dentlichen Aemtern beförderten Deputirten äußerte der General Demarçay sich über den Gang des jetzigen Wetniste- riums folgendermaßen: „Wenn ich recht gehört habe , so hat der Minister des Junnern uns aufgefordert, ja die Regierung

nicht zu schwächen. Jch gebe ihm hierin Recht ; nein, die Re- |

ierung darf nicht geschwächt werden. Aber i ertnnere die Bévüen Minister daran, daß sie selbsi das Mittel in Händen haben, der Verwaltung die erforderliche Stärke zu geben : ste

| inússén sh auf den gesunden und aufgeklärten Theil der Na-

tion stüßen.“ Hat aber das gegenwärtige Ministerium, dessen Liter Willen i übrigens kiht in Zweifel ziehe und das ich vertheidigen werde, wann und so oft es solches verlangt , in- sofern tikehfitß mein Gewissen es mir gestattet, hat das Ministerium dies gethan? Jch sage, nein. Es verfügt Ab- sebungen ; aber män beschuldigt es, daß es dabei zu langsam ver- fähre. Jn der That sind fast alle dffentlichen Aemter noch immer in den Händen der entschiedensten Gegner der gegenwärtigen Ordnung der Dinge. (Lebhafte Unterbrechung.) Ja, meine Herren, dies ist ein Faftum. Wir erhalten hierüber täglich Äctate: Aus allen Provinzen, wohin wir koprespondiret, s{Leibt man uns, daß das Ministerium zu langsam zu Werke gehe. - Jch meinerseits behaupte, daß es nicht sowohl zu lang- sam, als“ mituntér shlecht wähle, Es is nicht hinlänglich; daß die Macht ällen Feinden der Freiheit genommen, sie muß auc allèn Freunden ‘dérselben gegeben werden. Die Minister ‘hätten dieje Freunde in jenem aufgeklärten Theile ‘der Gefellschaft suchén sollen, dem es um die Aufrechthaltung dex' guten ‘Ordnung zu thun ist. Sie aufzufinden fönnte ihnen nit s{chwer werden; ste hätten hierin ‘nur dem Bei: spiele Buonapartes zu folgen: brauchen , der in den hundert Tagen alle Mairieén und Münicipalitäten nach den Dekreten dér ‘constituirenden Versammlung und den Wünschen des Volkes neu ‘beseßte. Sie ‘haben es nit gethan, und so sehen wit denn z. B. Präfekte, ‘die sich sehr verdamtuliche Handlun?

| E U fommen assen, noch ‘jebt “auf ihrem isherigèn Posten oder“ nah einem ‘äudern verseßt. Der Mí{nistér des Jnnern erwiederte Folgendes: „Jch danke dein vorigen ‘Rédner , daß er mir eine Gelegenheit gegeben hat, von ‘dieser Tribune herab Thatsachen zu verkündigen, die ih schon längst befannt zu machen wünschte. Jch glaube. zwar nicht, daß es der Régierutig zieme, auf alle Fragen, die man an sie richten möchte, zu antworten ; wohl aber; daß sie nie ‘die Gelegenheit versäumen müsse, ihre Handlungen frei und “óffen ‘zu bekennen“ und das Land in den Stand zu - sebên, darüber mit voller Sachkenntniß zu urthei-

| dieselben als den natürlichen und rechtmäßigen Ausdru des

| allgemeinen Wunsches betrachtete. Dies war, sollte ich glau-

L ben, Alles, was sie thun konnte. Unter den Zeichen des. lebhaftesten Beifalis verließ der Minister die Rednerbühne.

Deputirten-Kammer. “Die Sißung vom 28. Augu st war, wie in der Regel alle Sonnabend-Sibuüngen, den bei der Kammer eingegangenen Bittschristen gewidmet. Den ‘ersten Bericht stattete Hr. Daunant ab. Eine große Menge von Adressen und Beitritts - Erklärungen über ‘die leßten politischen Begebenheiten war der Bittschriften - Kom- mission zur Prüfung überwiesen worden ; sie. bezógen sich zuin Theil auf die Ereignisse des 27. bis 29. Juli, zum Theil auf die Beschlässe der Deputirten-Kammer vom 7. August. Jun. einigen derselben wurden dieser Kammer gute A Mattes theilt; man forderte sie auf, an den Grundsäßen der" harte festzuhalten, verwarf alle republikanischen "Theorieen und ent- schied ih für eine constitutionnelle Monarchie, mitdem ge- hôrigen Gleichgewichté der Gewalten. Jn anderen. wurdet die dabin die man in der Charte vorgenommen“ zu sehen wünschte, angedeutet , und in den meisten wurde der Wunsch zu erkennen gegeben, daß man den jeßigen König | auf den Thron ‘berufen möchte. Doth ‘befañden sich drei Adressen ‘darunter, worin“ 73 Bewohner der Hauptstadt der Kammer das Recht bestritten, die Verfassungs - Urkunde zu verändern und über die Krone zu verfügen, und sie daher auffordertéñ, diéses Geschäft einer mit besondern Volltnach- ten versehenen Versanmlükig zu überlassen. Die nach -dem 7. August“ eingegangenen Adressen pflichteten fast alle den ge- troffenen Maaßregeln bei und billigten die Berufung des jetzigen Königs auf den Thron. Nur drei ‘befahdên si dar- unter, worin gegen den Gebrauch, welchen die’ Deputirter von ihren Mandaten gemacht häben, ‘prötestitt wurde. Aus dén Vorschlag ‘der Kommission wurden sämmtliche Adressen. in das Archiv der Kainmer- niedergelegt. Der zweite Be- richterstatter, R Säppey,- trug nur Privat - Reclamatio- nen oder Gegenstände von örtlichem Jntereésse vor. Det dritte

Vorstellung eines gewissen «Comte in Paris, welcher die Auf-

hebung einer im 22 ‘erlassener ordt

treff der Pan des Advokaten’ - Standes verlangte.

Herk von Vatimesnil bezeichnete “mehrere nach dieser erordnung bestehende Mißbräuche. Die Kommission , äußerte er, habe die ‘Nothwendigkeit erkannt, die

feldes in Paráde’ aufgestellt. Am- Gitter des Marsfeldes wird

Berichterstatter, Hr. ‘v. Vatimesnil, ‘berichtete über ‘die

ahre 1822 erlassenen Verordnung in Bee

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Advokaten folchen Regeln zu unterwerfen, die das Ver- theidigungsrecht ‘sicherten, statt es zu beshränken ; sie hoffe,

daß man die Verordnung vom ‘Jahre 1822 durch ‘ein andres:

Reglement,’ das der Regierung, dem Advokateñstatde' und. der

gegenwärtigen Ordnung der Dinge in gleihem Maße wür-

dig sey, erseßen werde, wenn anders man es nit für ange- niessener befinden sollte, diesen wichtigen Gegenstand durch ein Gesel festzustellen. Herr Dupin der Aeltere bemerkte, die von dern Bittsteller bezeichneten Mißbräuche wären -{chon längst von Jedermann gefühlt worden und hätten {on oft zu dén lebhaftesten Beschwerden Anlaß gegeben ; ér selbst habe sich stets als den entschiedensten Gegner. der Verordnung von 1822 gezeigt, da“ dieselbe ‘die Unabhängigkeit verleße, deren die Advokaten bedürften, um ihr Amt“ in dem allgemeinen Intekesse, so wie zur freien Vertheidigung der Angeklagten, gewissenhaft erfüllèn zu können. „Die jeßige Regierung//, fügte der Redner hinzu, „hat unsern Reclamationen Ge- hôr gegeben, Die Aufhebung der Verordnung vom Jahre 1822 ist “eine ihrer ‘ersten Sorgen gewejen; es war aber sehr schwierig, dié Disciplin des Advokatenstandes gleich in allen ißren Derails festzustellen, und man hat fich daher auf eine provisorische Maaßregel beshränfen müssen. Gestern haben Se. Majestät aine Verordnung unterzeichnet, die mor- gen im Motiteur erscheinen wird (\. weiter unten den Art. Paris). Sie: ist bereits dem General-Prokurator und dem ältesten Advokaten beim hiesigen Königlichen Gerichtshofe no- tificirt* worden. Die freie Wahl des ältesten Advokaten und der Disciplinar-Conseils wird danach auf allen Punften des Reichs dei Advokaten selbst überlassen, und zugleich wird die abgeschmackte Bestimmung aufgehoben, wonach bisher ein An- geklagtér den Beistand eines Advokaten außerholb des Ressorts des betreffenden Königlichen Gerichtshofes nur dann in An- spruch nehmen dürfte, wenn der Disciplinar-Rath,- der erste Präsident des Gêrichtshofes oder gar derGrofsiegelbewahrer seine Erlaubniß dazu gegeben hatten. Die Regierung hat sonach schon jeßt den dringendsten-Bedürfnissen des Advokatenstandes genúgs Ueber - die. definitive Organisation desselben besteht gleichfallt. schon ein Entwurf; doch bedarf derselbe noch einer gründli- chen Prüfung. Nach dieser Auseinandersezung wurde die Eingabe- des Comte dem Großsiegelbewahrer Überwiesen. Nach Hrn. v. Vatimesnil bestieg Hk. Bourdeau a!s vier- ter Berichterstatter die Rednerbühne. Unter den Gegenstän- den , welche er zum Vortrag brachte, waren die wichtigsten drei Vorstellingen, worin die Organisation . der National- Garden im ganzen Reiche, die Eikführung eines neuen Kom- munal-Wesens Und eine Modification des Preß-Geseßes ver- langt rourde. Alle drei wurden dem Minister des Jnnern überwiesen. Jn der nächsten Sißiüng (vom 30sten) begin- nen die: Berathungen übér den Geseß-Entwurf wegen Ergän- zung der im Schooße der Kammer erledigten Stellen.

Paris, 29. August. Heute Mittag hält der König auf dem Marsfelde die große Musterung über die 13 Legio-

nen der hiesigen National-Garde ab, bei welcher Gelegenheit |

leßtere zugleich in Eid und Pflicht genommen wird “und ‘aus den Händen des Generals Lafayette ihre Fahnen erhält. Für den Hergang dieser Festlichkeit“ sind nah einem Tages? Befehle des General Lafayette | folgende “Bestimmungen getroffen : Der König verläßt, von éinem' zahlreichen Generalstabe um- geben, um 125 Uhr das Palais-Royal und wird von der rei- tenden Legion der National-Garde in die Mitte genommen, so daß zwei Schwadronen voraufreiten und zweiandreden Zug schließen, und_nah dem Marsfelde geführt; hier sind die 12 Legionen Nüätionäl:Gakdeh zu Fuß bereits an dêt drei Seiten des Mars-

der König vom ‘Ober Befehlshaber dèr “National - Garden, General“ Lafayétté, ‘an der Spißé des: Generalstabes - dersel- bén, ‘empfangen; hierauf begeben Se. Majestät sich unter das nében der Kriegss{hüle aufgeschlägene Zelt, vor welchem die aus 16 Offizieren , 16 Unteroffizieren und einer“ gleichen Anzahl Gemeinen eee Deputationen der einzelnen Le- gionen , “mit ihren Legiors- Und“ Bâätaillons ¿Chefs in der Mitte, aufgestellt seyn werden. ‘General Lafayette vereidigt sodann die einzelnen“ Députätionen urid überreicht ihnen vier Ae ’fúr jede Legion 7 dieer so ében aus dén Händen des dnigs empfangen hat. Die Deputationen begeben sich hier- auf vor ‘die Fronte threr Legionen,,* und diese werden nun- mehr von ‘ihren Obersten vereidigt. Dreizehn' Kanonenschüsse u Ehren. der 13 Legionen —verkünden “die feterlihe Eides-- leistun „während weléher särntntliche National-Garden das Gewehr ‘präsentiren und alle Musik-Corps. spielen. Nach der Ueberreichung der Fahnen hält der. König die. Revüe über die einzelnen ‘Legionen und Bataillone ab und läßt dieselben

begleitet sodann den König in derselben Ordnung, wie beim Abholen, nach dem Palais - Royal zurück. ' :

Im Moniteur liest man- eine von dem Großslegelbe- wahrer contrasignirte Königliche Vétördnung vom gestrigen Táge, wodurch die Staats-Minister (ohne Portefeuille) abge- schafft werden. '

Eine zweite Königliche Verordnung vom 27fsen, gleichfalls von dem Großsiegelbewahrer contrasignirt, lautet also : „Wir Lud- wig Philipp 2c. Jn-Betracht, daß sich schon längst gerechte und zahlreiche Beschwerden úber die reglementarischen Verfügungen erhoben haben, welche die Ausübung des Advokaten-Amres bestim- men ; daß eine definitive Organisation nothwendig noch einige Zeit erfordert; daß es jedoch daranf anfommt, schon jeßt durch provisorische Béstimmungen die stärksten und ám' all- gemeinsten erkannten Mißbräuche abzustellen ;— haben, nachdèm wir in dieser Beziehung die Wünsche einer großen Atizahl von Advokaten vernommen, verordnet und verordnen hier- mit: Art. 1. Von dem Tage der Bekanntmachung der gegenwärtigen Verordnung an - sollen die Mitglieder det Disciplinar-Conseils direfr von allen in der Liste eingetrage- nen Advokaten gewählt werden. “Die Wahl geschieht in einer Abstimmung mittelst Stimmzettel und nah der rela- tiven Majorität der anwesenden Advokaten. Art. 2. Die Disciplinar - Conseils sollen vorläufig aus 5 Mitgliedern bei solchen Gerichtshöfen, wo die Zahl der eingeschriebenen: Ad- vofaten weniger als 30 beträgt, aus 7, wo sie zwischen 30 | und 50, aus 9, wo sie zwischen 50 und 100, aus 15, wo sie mehr als 100 beträgt, und aus 21 in Paris bestehen. Ar t. 3. Der Vorsteher wird ebenfalls von ‘sämmtlichen Advokaten, und zwar vor der Wahl des Disciplinar-Conseils, durch ein besonderes Skrutinium und mit - absoluter Stimmen - Mehr? heit gewähle. Art. 4, Von demselben Tage der Be- kfanntmachung dieser Verordnung an soll es jedem in der Liste eingetragenen Advokaten frei stehen , vor allen Königlichen Gerichtshöfen und Tribunalen exstêr Instanz des Reichs zu plaidiren, ohne daß er dazu ei- ner besondern Erlaubniß bedarf, mit Ausnahme jedoch ‘der Bestimmungen des 295\en Artikels der- Kriminal - Gerichts» Ordnung. Art. 5. “Es ‘soll in der möôgli{st kürzesten Frist zu einer definitiven Revision der - die Ausübung des Advso- kfaten-Amtes betreffenden Gesche und Reglements geschritten werden.“

Durch neun andere Königl. Verordnungen wird eine große Anzahl von General-Advofaten und Substituten, Proz furatoren und Jnfstructions - Richtern ernannt.

Eine 12te Verordnung bestellt 9 neue Unter-Präfekte.

In einer 13ten Verordnung endlich werden 47 Zollstät- ten in den Departements des Norden, der Aisne, der Ar- dennen, des Ober:-Rheins, des Doubs, des Ain, der Jsère, der Niedern Alpen , des Var, der Rhone - Mündungen-, ‘des Aude, der Ost-, Ober - und Unter-Pyrenäen , des Eüute-, der Niedern Seine, der Somme und von Korsika speciell bezeih# net, über welche Getreide, Mehl und Hülsenfrüchte, in dér Zeit, wo die Ausfuhr dieser Verbrauchs-Artikel überhaupt ‘ge- seßlih gestattet ist, ausgeführt werden dútfen. Gleichzéi- tig werden auch zwei Zollhäuser namhaft gemächt (Entre- deux -Guiers im Departement der Jsère und Hüningen üm Departement des Ober-Rheins), übér welche jene Artikel ‘in der Zeit, wo die Einfuhr derselben überhaupt zulässig“ is, ‘ein- geführt werden dürfen. i - M08

Das Journal des Débats bemerkt: „Bekanntlich wollte der Prinz von Condé nach den leßtez Pariser Ereig- nissen. scine Besibungen nicht verlassen und, beeilte. sich, 10,000 Fr. sür die Verwundeten einzusenden. Den Tag vor scinem Tode hat er einen- Brief voll licbevoller Gesinnungen..an den. König geschrieben, und in seinem Schlafzimmer hat manu eine Afte gefunden, durch die er sein Vermögen -dem: Herzog) von Aumale (viertem Sohn des. Königs) unter drr Bedingung vermacht, daß: derselbe den Titel eines Prinzen ;von Condé

annehme. ‘/

Die Kommission der Deputirten-Kammer / [welehe die vorigen Minister in Anklagestand zu verseßen ‘béauftragt ist; hat vorgestern drei ihrer Mitglieder, und ‘zwar die Herrén _Berenger, Madier de Montjau' und- Mauguin, na{ch Vincen- nes abgeordnec, um. zum Verhöre der viér dort ‘in Haft sißenden Ex-Minister: zu: schreiten. ¿li 40A) Die National-Gardisten, welche etwa von Sr. Majestät Karl X. und dessen Familie odér von den Ex-Ministern Pas- piere besizen sollten, die'in den Tuilerieeri während der let- ten Revolution weggenommen oder aus den- Fenstern auf die - Straße geworfen. worden sind, werdén-in den Blättern aufe

am, Schlusse vor sich vorbei defiliren. Die Legion zu Pferde

gefordert, dieselben bei. dem General:Proftirator des" Könidl. Gerichtshofes zu Paris abzugeben.“ N ¿ S N

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