1830 / 248 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 07 Sep 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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an den Thaten des 27. 29. Juli zeugen; dieser trug eine oldene Epaulette, jener einen Generals-Säbel, -und? ihr An- führer stolzirte mit einem Gala Hute mit weißen Federn ein- er. Statt einer Fahne diente ihnen ein dicker Cichenzweig,

auf welchem sie einen lebendigen Hahn angebunden hatten,“ |

Der heutige Moniteur eitháält 3 von dem Kriegs-Mi- nister eontrasignirte Königl. Verordnungen. Durçch®eine der- selben (vom 28sten Augusk) wird eine allgemeine Amnestie bewilligt. Sie lautet also : i

„Wir Ludwig Philipp u. . mw. Da Wir Unsere Ge- langung zum Throne, auf welchen der Nationalwun|ch Uns berufen hat , durch Handlungen der Huld und Gnade zu

bezeichnen wünschen, so haben Wir auf den Bericht Un- ;

sers Kriegs-Ministers und nach Anhörung Unsers Staats- | , neral-Majoren des gedachten Corps, bestehen, die der Kriegs-

Raths verordnet und verordnen hiermit:

Art. 1. Ein General-Pardon wird allen Unter Offi- zieren und Gemeinen Unserer Landmacht, so wie den zum Dienste berufenen jungen Soldaten, die sih gegenwärtig im Zustande der Desertion befinden, dafür bewilligt, daß sie entweder die Corps, zu denen sie gehörten , verlassen, oder daß sie sich niht zu denjenigen begeben haben, -denen fie zugetheilt waren. Jun diese Bestimmung sind

diejenigen Deserteurs und Säumigen wit begriffen, die.

"nachdem sie arretirt worden oder sich freiwillig geftellt haben, an dem Tage der Bekanntmachung der gegenwärti- gen Verordnung -noch nicht gerichtet und verurtheilt waren.

Art. 2. Um dieser Amnestie theilhaftig zu werden, müssen die Deserteurs und Säumigen sih entweder vor dem fommandirenden GBeneral - Lieutenant der Division, oder vor dem fommandirenden General-Major der Unter- Division, oder vor dem an ihrem Aufenthaltsorte selbst fommandirenden Stabs - Offizier, oder endlich vor dem Gentarmerie - Offizier, oder dem mit der Aushebung der ‘jungen Mannschaft beauftragten Capitain stellen, um ihre reuige Erklärung abzugeben. Diese Erklärung muß ia den nachstehenden Fristen, die mit dem Datum der gegenwärtigen Verordnung anheben, erfolgen, nämlich: drei Monate für diejenigen, die sih im Junnern des Landes, vier Monate für diejenigen, die sich in Korffa, sechs Monate für diejenigen, die sich außerhalb Landes, aber in Europa, und achtzehn Monate für diejenigen, die {h jenseits des rge der guten Hoffnung oder des Kaps Horn be-

nden. :

Art. 3. Die Amnestie ist vollkommen, unbeschränft und frei von der Bediugung, zu dienen , für diejenigen Deser- teurs und Säumigen, die sich in einein der nachstehenden Fälle befinden : ¿

a) Für die Säumigen , die zu einer der Klassen vor 1821 gehören;

b) für die Deserteurs, die vor dem 1. Januar des gedachten Jahres, in welchem Verhältnisse es auch sey,

. in den Dienst eingetreten waren;

c) für die Deserteurs und Säumigen, die gegenwär- tig verheirathet oder Witwer sind, ein oder mehrere Kinder haben ;

M fúè die Deserteurs und Säumigen, die sich gegen- wärtig in einem der Ausnahme - Fälle befinden, die der 14te Artikel des Gesecbes vom 10. März 1818 über das

__ Rekrutirungswejen bestimmt ; i ,@) für die Deserteurs, denen bis zu ihrer Befreiung _- vom Dienste nur noch ein Dienstjahr übrig bleibe.

« Art. 4. Die amnestirten Deserteurs und Säumigen, auf welche die Bestimmungen des Art. 3, der gegenwärti- en Verordnung keine Anwendung finden, müssen in unsre Semes- Côrps eintreten, um die Zeit, wozu sie geseßlich verpflichtet sind, und bei welcher ihnen ihre ungesebliche Abwesenheit nicht mit in Anrehuung gebracht wird, abzu- dienen. Die andern werden mit einem Entlassungs - Cer- tififate in ihre Heimath zurück geschickt.

Art. 5. Die Bestimmungen der gegenwärtigen Ver- ordnung sind in keinem Falle anwendbar : :

a) auf solche Deserteurs und Säumige, die von der Amnestie nicht zur gehörigen Zeit Gebrauch gemacht ha- ben und nach den im Lten Artikel bestimmten Fristen arretirt werden oder sich freiwillig stellen ;

b) auf solhe Deserteurs und Säumige, die bei der . Bekanntmachung der gegenwärtigen Verordnung schon wegen Desertirens verurtheilt waren. |

Art. 6. Diejenigen Deserteurs und Säumigen, die der Verpflichtung, zu dienen, noch niht überhoben sind, und die, nachdem sie die gegenwärtige Amnestie benußt und eine Marschroute erhalten haben, um zu irgend cinem Corps zu sioßen, sich in der ordnungsmäßigen Frist nicht

nach dem Orte ihrer Bestimmung begeben, oder unterweges aufs neue desertireu, bleiben dem Geseße uüder das De- sertiren unterworfen und werden mit denjenigen Strafen belegt, die dasselbe für den Fall der Recidive verfügt. Art. 7. Unser Kriegs - Minister ist mit der Vollzies hung der gegenwärgen Verordnung beauftragt.“ s Nach Jnhalt der beiden andern obgedachten Königlichen Verordnungen werden die beiden Stellen eines ersten Gene- ral- Jnspeftors des Jngenieur -Wesens und eines ersten Ge- neral- Jnspefktors der Artillerie aufgehoben und statt dessen ein: sogenannter Fortifications - Aus\huß und ein Artillerie- Auss{uß eingeführt. „Der erstere soll aus den aftiven Ge- neral - Lieutenants des Jiigenieur - Corps, welche General-Jn- speftoren der Festungswerke sind, so wie aus denjenigen Ge-

Minister zuzuziehen für gut findet. Präsident ist der äiteste General-Lieutenant. Eben so soll es bei dem Artillerie - Aus- schusse gehalten werden. Beide Ausschüsse haben über die verschiedenen Gegenstände ihres beiderscitigen Ressorts, s#o- wohl in Friedens - ‘als in Kriegszeiten , ihre Meinung abzu- geben, die zu Protofoll genommen , von allen Mitgliedern, die bei der Berathung zugegen waren, unterzeichnet und dem Kriegs-Minister übergeben wird. Der Beschluß, den dieser

hierauf faßt, wird dem betreffenden Ausschusse durch seinen.

Prâsidenten mitgetheilt und ad marginem der vorangegan- genen Beraßhung verzeichnen. Beiden Ausschüssen ist es er- laubt, durch ihren Präsidenten mit den Offizieren ihrer resp. Wasse zu korrespondiren , jedoch niht um ihnen Befehle zu geben, sondern blos um Erkundigungen über die ihrer Be- rathung unterworfenen Gegenstände einzuziehen.

Auf das Gerücht, daß der Herzog von Bourbon feines natürlichen Todes gestorben sey, verfügte der General-Profku- rator beim hiesigen Kdnigl. Gerichtshc fe sich am 27sten Mor-

gens nah St. Leu, um über die näheren Umstände des To- des Sr. Königl. Hoh. eine Untersuchung anzustellen. Es hat -

sih daraus ergeben, daß der Prinz allerdings seinem Leben freiwillig ein Ende gemacht hat. Eigenhändige Briefe, die man in dem Zimmer selbst, worin ‘die Leiche angetroffen wor- den, gefunden hat, lassen in dieser Beziehung keinen Ziveifel zu. Die Obduction hat in der BrusthLhle und im Unterleibe feine Abnormitäten ergeben. Bei aufinerksamer Untersuchung des Schädels fand sih aber eine theilweize Erweichung des Hirnmarfks, woraus sich schließen läßt, daß, wenn der Herzog bei seinem Tode sich auch noch nicht in einem Zustande völli- ger Geistes - Verwirrung befand, ihm eine solche doch nahe bevorstand. ; ;

Folgendes is! die Liste der durch die Verordnung vom

28sten d. M. abgeschafften Staats-Minister : ‘der Marquis von Barbé-Marbois ; Herr Becquey ; ; der Marschall Herzog von Belluno z; der Graf Bénoist z Hg der Graf Ferd. von Berthier z der Vicomte von Bonaldz der Graf von la Bouillerie ; ver Graf von la Bourdonnaye ;- Herr von Bourrienne ; der Herzog von Brissac; der Vicomte von Caux; der Graf von Chabrol-Crouzol’; der Marquis von Clermont-Tonnerre ; der Mar\chall Herzog von ‘Conegliano ; der Graf von Corbière; « f Herr von Courvoisier ; der Herzog von Dalberg ; der Baron von Damas; der is Decazes; der Herzog von Doudeauville ; der Baron Dudon ; : der General-Lieutenant Graf Dupont ; der Graf von la Ferronnays; - der Bischof von Hermopolis; der Baron Hyde de Neuville; der Marquis von Jaucourt; « der Graf von Laforêt ; der Vicomte Lainé; der Kardinal von Latil; der Marquís von Latóur-Maubourg ; der Herzog von Laval-Montmorency ; der Vicomte von Martignac; der Abbé Herzog von Montesguíou ; der Herzog von Narbonne ; fn der Graf Alexis von Noailles ; der Baron Pasquier ;

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der Marquis von Pastorét ; der Baron Portal; .der Graf Portalis; der Graf von Pradel; . der Marschall Herzog von Ragusa; der Graf von Rayneval; der Marschall Herzog von Reggio; der Graf Roy; der Graf Siméon ; der Marquis von Talaru; der Fürst von Talleyrand ; der Marschall Herzog von Tarent ; Herr von Vatimesnil; der Graf von Vaublanc; der Graf von Villèle, und der Baron von Vitrolles. *) Bekanntlich war mit dem Titel eines Staats - Ministers ein Jahrgeld von 12,000 Fr. verbunden. Das Journal des Débats meldet Nachstehendes : „¿Man versichert, daß der König im Begriff stehe, seine Thron-

Besteigung allen Höfen anzuzeigen, denen sie noch nicht amtlih |

notificirt worden 1. “Als Beauftragte mit dieser Sendung nennt man: für Madrid, den Herzog von Montebello; für Stockholm und Kopenhagen, den Fürsten von der Mosfwa ;

für den Haag, den General Valazé; für Rom und Neapel, | nant Dumoustier hat den Befehl erlassen , daß überall erst.

den Grafen Anatole v. Montesquiou; für Turin, Modena,

Parma und Florenz, den Marquis von ‘Praslin, Schwieger-

fohn des Generals Sebastiani; für Frankfurt, Oldenburg,

Mecklenbutg-Schwérin und Mecklenburg-Streliß, den Mar- quis von Dalmatien; für München, Stuttgart und Baden, Herrn v. Marmier, Deputirten und Obersten der ersten Lo

gion der Pariser National-Garde ; für Dresden, Hannover, das Großherzogthum Hessen, Kurhessen und Sachseu-Wyzimar,

den Grafen Réné de Bouillé, Schwiegersohn des Genérak |

Thiars.“‘

Die Gazette de France bemerkt: „Man kündigt. |

mehrere Veränderungen in der Diplomatie an. Der Graf v. Rumigny, ehemaliger „Kabinets - Sekretär Napoleons und egenwärtig Französischer Gesandter in München, soll einen D atfditér ¿Dostan - und der diesseitige Gesandte in Kassel, Hr. v. Cabre, einen Posten in Italien erhalten.‘

Herr“ Saladin ist zum Präfekten des Depts. des Tarn | | wartet. Am 21sten d. M. fam eine Deputation von Bastia,

an die Stelle des Vicomte Decazes ernannt worden. ' Der Moniteur, der seit mchreren Wochen täglich Adressen ciaiger Departements und Städte an den König

falls Glücfwunsch-Adressen an den König gerichtet haben ; un- ter ihnen befindet sich auch eine Adresse der in Dinan befind- lichen Portugiesischen Ausgewanderten. Vorgestern hat das erste Verhör der in Vincennes be- findlihen vier Ex-Minister durch die von der Kammer dazu beauftragte ‘aus den Herren Mauguin, Berenger - Madier- Montjau und dem Secretair Lagarde bestehende Kommission

statt gesunden. Der Temps ersiattet darüber nachsiehenden

Bericht: „Die Gefangenen wurden einzeln vernommen ; jedes Verhör dauerte 27 Stunden. Die Zimmer der vier Gefangenen befinden sich im leßten Stockwerke des Haupt- thurms. und an den vier Een desselben; im Mittelpunkte liegt ein ziemlih geräumiger Saal, in welchem sich die dienst- thuende National-Garde und die Dienerschaft der Gefange- nen aufhalten. Die Herren von Chantelauze und Peyronnet haben sich über die Feuchtigkeit ihrer Zimmer beklagt ; die Kommissarien. haben hierauf Decken in diejelben legen lassen. Herr von Polignac bewohnt dasseibe Zimmer, worin er vor 30 Jahren, eines Hauptverbrehens angeklagt, saß; als er in dasselbe eintrat, war er sehr bewegt und erinnerte si, daß am Fußboden noch ein Meridian zu sehen seyn müsse, den er im Jahre 1801 dorthin gezeichnet habe. Man sah nach und fand richtig die Linien desselben. Herr von Polignac scheint keinen schlimmen Ausgang seines Prozesses zu befürchten ; seine Kollegen sind weniger vertrauensvoll. Herr Guernon - Ranville ist in großer Aufregung; Herr von Peyronnet ist ruhig und hat sein stolzes Wesen in Sprache und Benehmen beibehalten ;

Herr von Chantelauze ist hôchsst niedergeschlagen. *Man hat

Allen gestattet, an ihre Verwandten und Freunde zu schrei- ben und ihre Besuche anzunehmen. Herr von Polignac hat an seine Gemahlin und seinen Banguéer geschrieben; seine

_*) Einige Pariser Blätter nennen auch noch den Grafen v. Sainé-Cricq und den Vicomte von Chateaubriand. Der Erstere ist aber bereits am 23. Juni d. F. aus der Liste der Staats=Mt- nister gestrichen worden, und der Leßtere hat vor ciniger Zeit diese Stelle selbs niedergelegt.

Besundheit scheint ain meiften angegriffen zu seyn; er mußte viermal ausruhen , als er die Treppe im Thurm wieder hin- aufstieg; diese ist allerdiags unbequem gebaut und besteht aus 184 Stufen. Herr von Peyronnet bereitet {on Materta-: lien für seine Vertheidigung vor ; die drei andern Ex-Minister scheinen sich damit noch nicht zu beschäftigen. Nach beendig- ter Jnstruction werden die Gefangenen, wie man glaubt, nah dem Pallast Luxembourg gebracht werden. Alle an sie. gerichteten Journale, Bücher und Briefe werden ihnen un- verzüglich eingehändigt.‘/

Die Abtheilung súr die Wissenschaften und“ Künste im Ministerium des Junern ist Hrn. PLenormant übertragen worden.

Der Kardinal Albani soll den Päpstlichen Nuntius hier- selbst angewiesen haben, die Französishen Bischöfe aufzu- fordern, zur Begründung der Ruhe in Franfreich durch Un-

| terstúßung der jeßigen Regierung das Jhrige beizutragen.

Dem Pilote de Calvados zufolge hat dagegen der Bischof von Dayeux allen Geistlichen seines Bisthums verboten, das l’omine salvum fac regem zu fingen.

Der Herzog von Valberg, Pair von Frankreich, ist von Múnchen hier eingetroffen,

In Nantes haben die Patrouillen einen Menschen, der - gerufen hatte: „„Es lebe Napoleon!‘ verhaftet und ihn ‘vor Gericht geführt. Der dort kommandirende General - Lieute-

dann die dreifarbige Fahne aufgesteckt werden soll, wenn die National-Garde vollständig organisirt ist, um die National- Farben vor Beschimpfungen zu bewahren. '

Der Kriegs-Minister hat Befehl ertheilt, den in Rochelle in Haft sißenden General-Lieutenant, Grafen Despinois, freé zu lassen.

Die vom Minister des Innern niedergeseßte Kommission zur Untersuchung des gegenwärtigen Zustandes der Theater wird sich heute zum ersteumale versammeln und sich zunächst die Mittheisungen und Bemerkungen. der hiesigen“Schauspiel- Direktoren vorlegen lassen.

Der National zeigt an, daß die Herren“ Mignet und Thiers, seitdem sie in den Staarsdienst getreten sind, aufge-

hôrt haben, an der Redaction seines Blattes Theil zu nehmen.

Das Aviso de la Méditerrannée meldet aus Tou- lon vom 25. August: „General Clausel wird heute hier er-

der Hauptstadt Korsika's, hier an, welche am folgenden Tage ihre Reise nah Paris fortseste, um dem Könige Ludwig

nebst den Antworten desselben vollständig mittheilt, faßt heute 7 Philipp zu seiner Thronbesteigung Glück zu wünschen; sie

die Namen einiger sechzig Städte zusammen, welche gleich- !

bestand aus folgenden Mitgliedern: den Herren Casabian- ca, Casale, Abbaluia, Räthen des Königlichen Gerichtshofes auf Korsika, Hrn. Patrimonio und den beiden Befehlshabern der National-Garde von Bastia, General Casalta und Ma- rengo. Das Linienschis „„Aloesiras‘/ liegt im hiesigen Hafen, um den General Claujel und den General -Jnspektor dèr Finanzen, Fougeroux, nach Algier zu führen.‘/

Demselben Blatte zufolge hat der Admiral Duperré einige Tage vor dem Aufziehen der dreifarbigen Flagge auf der Flotte folgenden Tagesbefehl erlassen: „¿„Den ‘Befehlen der Regierung zufolge, die mir von dem interimistisch mit dem Departement der Marine beauftragten Direktor der Hä- fen mitgetheilt worden sind, sollen die dreifarbige Fahne und Flagge an die Stelle der weißen treten. Die Herren Kom- mandanten und Capitaine der Flotte werden Maaßregeln für die sichere Ausführung dieser Verfügung trefsen. Rücksichten, die Jedermann zu würdigen wissen wird, und die eigentliche Lage der Armee in einem fremden und noch nicht ganz un- terworfenen Lande, so wie der auf der See liegenden Schiffe, ingleichen frühere Beispiele in ähnlichen Fällen, gebieten, mit Klugheit und Umsicht zu verfahren. Der Admiral ist von dem Vertrauen, womit glle Offizicce und Mannschaften der Flotte ihn beehren, genugsam' überzeugt, um den Befehl der Regierung von heute an für vollzogen anzusehen und mit ihnen den günstigen Augenbli für die Veränderung der Flagge abzuwarten. Jeder Capitain wird die neuen Flaggen mit den am Bord befindlichen Mitteln anfertigen lassen. -

Am Bord des Linienschiffes „„Alger‘‘, 14. Aug.

i (Vez.) DUupérx sf 6

Aus Turin wird gemeldet, daß- auf dem dortigen Fran- zösischen Gesandtschafts-Hotel die dreifarbige Fahne, ohne die mindeste Opposition von Seiten der Sardinischen Regierung, aufsgepflanzt worden jey. :

Ein Verein von dreizehn der ersten Buchhändler Deutschs- lands (Brockhaus, Knobloch, Leske u. a. m.) will hier eine Hauptniedetlage des Deutschen Buchhandels errichten. Der mit Vollmachten von scinen- Kollegen versehene Buchhändler Lesfe aus Darmstadt wurde gestern vom Baron Ferussac