1830 / 249 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1902

Das wenige Geld, daß er noch besessen hatte, war ihm aus- gegangen. Seinè: unabhängige Gesinnung gestattete ihm nicht, das Ausland um Unterstüßung anzugehen. Wiewohl im Ueberflússe geboren, wollte ‘er doch“ lieber Mangel leiden, als betteln, daher suchte er eine Beschäftigung, um, wo möglich, von der bescheidenen Frucht seiner Arbeit leben zu können. Nach Bremgarten zurückgekommen, bat er den General Mon- tesquiou, ihm eine Lehrerstelle beim. Kollegium von Reichenau zu verschaffen. Einer der Eigenthümer: dieses Etablissements, Herr Aloysius Jost, war ein Bekannter ‘des Generals, der denselben im. Vertrauen. mit dem Namen des Prinzen und mit seiner Lage bekannt machte. Ludwig Phüipp wurde von Herrn Jost nach Reichenau berufen; dort mußte er sih einem förmlichen Examen unterwerfen, und nachdem alle Direktoren des Kollegiums ihn für fähig erfannt hatten, wurde er als Lehrer ‘in verschiedenen Unterrichts - Zweigen anaestellt. Acht Monate lang lehrte er Geschichte, Geographie, Mathema- tif, Französische und Englische Sprache. Diese Episode seines Le- bens ist unbezweifelt eine der interessantesten. Kein Franzose kann sich ohne Mitgefühl den verbannten Fürsten denken, der ge- zwungen is, den Namen, dessen Ruhm er seinem Degen vere danft, zu verbergen und aus dem Gecummel des Lagers zu dem einförmigen Lehrfache überzugehen. Sein sanfter Cha- rakter, die Einfachheit seiner Sitten erwarben ihm in Reiche- nau bald die Achtung seiner Kollegen und die rührende Freund- schaft seiner jungen Zöglinge. Das Geheimniß seines Na- mens wurde von Hrn. Jost sorgfältig bewahrt, und Ludwig Philipp fühlte sich glückli, daß er unbekannt seinem'erwähl- ten Berufe nachleben konnte. Um jene Zeit erfuhr er auch den Tod seines. Vaters, der ebenfalls als ein trauriges Op- fer der Anarchie gefallen war.“

„Die Prinzessin von Orleans hatte das Kloster Bremgar- ten verlassen und sich zu der. Gräfin Conti begeben; Herr Montesquiou glaubte nun dem Prinzen einen sicheren Zu- fluchtsort anbieten zu fônnen, denn auch die Bewohner von Graubündten hatten eine" politische Bewegung begonuen. Der Fürstliche Professor verließ: Neichenau mit ‘den ehrenvollsten Zeugnissen und ging nach Bremgarten, wo er, unter dem Namen -Corby, ‘bei Herrn Montesquiou in der Eigenschaft eines Adjutanten“ bis. zu Ende des Jahres. 1794 blieb. Um diese Zeit hatte sich in Frankreich eine Kunde von ‘dem Orte seiner Zurückgezogenheit verbreitet; er schickte sich daher an, die Schweiz zu verlassen: Doch wohin gehen? Ganz Eu- ropa war unter den Waffen. Bei dem Zustande der Dinge, in Frankreich durch die Terroristen proskribirt, im Auslande gescheut als Patriot, bot sich ihm nirgends ein Ort dar, wo er mit Sicherheit leben konnte. Er wollte daher nah Ame? rifa gehen und hoffte in Hamburg einige zur Ueberfahrt nô- thige Mittel zu erhalten. Da jedoch auch diese Hoffnung fehlshlug und er nichts weiter “als einen fleinen Kreditbrief auf einen Banquier in Kopenhagen, dem er als ein reisender

Schweizer empfohlen wurde, erhalten fonnte, so beschloß er, nach dem nördlichen Europa zu gehen. In der Dänischen -

Hauptstadt gelang es dem Banquier , an den er empfohlen

war, ihm Pässe. zu verschaffen, mit denen er ungehindert

reisen fonntè, wohin er wollte. Er ging zunächst nah 'Hel- singdr, besah sich das Schloß Kronenburg, passirte den Sund und begab sich nah Schweden , wo er Helsingborg ‘und Go- thenburg besuchte. Er ging sodann den Wener-See ‘hinauf und schlug den Weg nah Norwegen ein, wo ‘er, úberall in-

cognito, durch sein einfaches edles-Wesen sich in vielen Städ- ten eine freundliche Aufnahme zu erwerben wußte. Da et

sich gern um dié Zeit des Solstitiums ‘am äußersten Punkte

des Kontinents befinden wollte, ‘so ging er an der Norwegi-- schen Küste entlang, bis zu dem Meerbusen -Saltstroem, wo- er unter unzähligen pier ati eg Mahlstrom besuchte. Er.

Lappländern ‘den' Gebirgskamm und“ befand sih am 24. August 1795 am Nord-Kap; hiér, 18 Grad }

durchzog sodann mit den

vom ‘Pol: entfernt , ‘hielt er sich einige Tage auf ‘und kehrte

dann durch Lappland nach Tornea zurúck. Graf Gustav } ie Einwohner wären f 8 i

Span, 295° wo sich selten ein Reisender blicken läßt, und der noch 5 Grad | | nördlicher ‘als der Ort la C Maupertuis geschickt ‘wor- |

Montjoie war sein Reisebegleiter. erstaunt úber. die Ankunft zweier Fremdén (an eitem Punkte,

den war ; um eine Meridian+ Messung''im ndrdlichen Pdölar-

¿Der fúhne Reisende, welcher durh diese Exkursionen seine Kenntnisse zu bereichern suchte, ging kunmehr nach Finnland, um den Schauplaß des lebten Russisch Schwedi- schen Krieges kennen zu lernen; hier fam er bis nach Kyme- stegard. Êr durchstreifte darauf die Alands-Junseln und begab sich nach Stockholm. Jn dieser Hauptstadt wurde sein Jn- cognito dur den Französischen Gesandten am Schwedischen Hofe verrathen. Man feierte nämlih gerade dèn Geburts- tag Gustavs 1V.; Ludwig Philipp, der dem M beizu- wohnen wünschte, besuchte denselben auf ein Billet, das ihm ein Banquier angeboten hatte, seßte sih aber, wie er glaubte, unbemerkt, auf etne- der höchsten Gallerieen dès Saales. Er hatte sich jedoch faum einige Minuten daselbst befunden, als der Königl. Ceremonien-Meister zu ihm fam und ihn einlud, unten “im Zirkel des Hofes zu erscheinen. Ueberrascht , si{ch erfannt zu sehen, folgte er dem Ceremonien - Meister und wurde vom Könige, so wie vom Herzoge von Südermanuland, auf die wohlwollendste Weise empfangen. Man machte dem Prinzen Anträge, die er jedoch ablehnte, einzig und allein. auf die Bitte sich beschränkend, daß man ihm die Erlaubniß ertheile, úberall im Königreiche hinreijen und Alles besichtigen zu dür- fen, was ihm hier schenswerth erscheine. Nachdem dazu der nôthige Befehl ertheilt worden war, reiste er. von Stockholm ab, besuchte die Bergwerke von Dalefkarlien und ruhte in derselben Meierei zu Mora, wohin sich Gustav Wasa, /pro- skribirt gleich ihm, geflüchtet hatte. Unter Anderm besah er sich sodann noch das Zeughaus von Karlsfrona und ging über den Sund“ nach Hamburg zurü, wo er im Jahre 1796 anlangte.“ (Fortsehung folgt.) :

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 7. September. Jm Schauspielhause: Der junge Ehemann, Lustspiel in 3 Abtheilungen, nah dem Fran- zösischen. Hierauf: Der Nasenstüber, Possenspiel in 3 Ab- theilungen, von E. Raupach. |

Mittwoch, 8. September. Jm Schauspielhause: König Richard Ii], Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare.

Königstädtisches Theater. Dienstag, 7. September. Charlotte Corday, oder : Ma-

rats Tod, geschichtliches Melodrama in. 5 Akten. Wegen - eingetreteaer Hindernisse kann die Oper „die weiße Dame‘

heute nicht gegeben werden. ° Dienstag, 14. September. Zum erstenmale: Die beiden Nächte, komische Oper in 3 Aften, nach dem Französischen

des Scribe und Bouilly, von K. A. Ritter; Musik von

Boyeldieu.

data”.

Berliner Börse. Den 6. September 1830.

Amil. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.) L _|Zj.\Brief.| Geld} i | ef. St, -Schuld-Sch.{ Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 2 Pr. Engl. Obl. 30 Kurmw.Ob. m.I.C. Neom.Int Seh.d. LUE arg Ob. óni 8 0 Elbioger, do. Danz. do. in Th. Wesipr. Pfdb. Grosshz.Pos. do.

Ostpr. Plandbrf. Pomm. PfandbrÈ Kur-u.Newun. do.

Schlesische do. IRkst. C.d.K-u.N. Z.-Sch. d.K.- u N.

Holl. vollw. Duk.

Nene ditó _JFriedrichsd’or . l Disconto, 64

[444 FEGREIS

Pa | P A A R O

Auswärtige. Börsen. s 7 Ae) 3l. Aug. i …… 8pnroc. Cons. 905. 35praoec. 994. - 4proc. 1043, Brasîl, 715. Din. 70: Griech. 345. eie s R cob

d gat: fátt h Bube Spielen 00 ] Prôc. etali.* Í roc, 882, 0086 zu 100 F. 171. Part.-Oblig. 123. Bank-Actien 118. M

Kreise zu bewirken.

cour. 67 Fr. 5proc. Span. Rente perp. 43.

_ ranffurt a. M., 3. Sept. Oesterr. 5proc. Métall. 942. 945. proc, 882. 88. 22 roc. 53. 1proc. 22. - Banks d Actien 1435. : Part.-Obl. 1313, Loose zu 100 Fl. 169. B. Poln. Loose 595i, 994: Ma

- Gedruckt bei A, W. Hayn.

gh Neueste Börsen-Nachrichten. : aris, 31. Aug. Z5proc. Rente sin cour. 101 Fr. 85 C. 3proc. lin cour, 72 Fr. 70. C. proc. Neap. Falc. fin

Redacteur Foha. Mitredacteur Cottel.

ortug. 62. * Russ. 105.

Al.4 966: Wi 0.5

Preußische Staats-Zeitung.

Ne 249.

Amtlihe Nachrichten. Ron De Ldg.

Se. Majestät der König haben Allerhöchstihrem Ge- fandten am Königl. Niederländischen Hofe, General - Major Grafen zu Waldburg-Truchseß, den Rothen Adler-Orden e Klasse mit Eichenlaub und dem Stern zu verleihen geruhet.

Angekommen: Derkaußerordentliche Gesandte und be- vollmächtigte Minister arn Königl. Spanischen Hofe, von Liebermann, aus Schlesien.

Der Fürst Elias Dolgorufky, von Karlsruhe.

Der Königl. . Französische Oberst, Fürst von der Moskwa, als Courier von Paris.

Der Kaiserl. Russische Staatsrath, Freiherr von Mal- tiß, als Courier von Franzensbrunn.

Durckchgeureist: Der Königl. Spanische Kabinets - Cou- rier Diaz, úber Dresden von Madrid fommend, nach St. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Franfkretdech.

Pairs-Kammer. Sibßung vom 30. Aug. Nach- dein der Präsident die Königl. Verordnung, wodurch dem Marschall Soult und dem Admiral Duperré die ‘Pairs-

Würde ertheilt wird, vorgelesen und Ersterer den üblichen.

Eid geleistet hatte, begannen die Berathungen über den Ge- ses-Entwurf wegen des neuen Eides der Civil- und Militair- Beamten. Der Vicomte Dubouchage war der erste Red- rier, der sich über diesen Gegenstand vernehmen ließ. Er er- flärte, daß ihm zwar die Nothwendigkeit des betrefsenden Ge- seßes einleuchte, daß er dasselbe’ aber in einigen seiner Be- stimmungen für fehlerhaft halte. So scheine es ihm z. B., daß die Eidesformel hinjichtlih der Militairs unzureichend sey. Allerdings habe die Gleichmäßigkeit des zu leistenden

Eides beim ersten Anblike Manches für sich; -bei genauerer

Untersuchung bôten sich aber wesentliche Nachtheile dar; - in allen Ländern und unter allen Regierungsformen jey der bewaffnete Bürger jederzeit durch besondere Geseke regiert und einer größern Strenge unterworfen worden, als der un- bewafsnete; er halte es daher für nothwendig, daß man hin- sichtlih der Militairs eine andere Eidesformel einführe. „„Wenn“‘/, fuhr der Redner fort, „„der uns vorliegende Ge- sez-Entwurf hinsichtlich der Militairs zu gelind ist, so ist er dagegen von einér unerhörten Strenge in Betress der Pairs. Jeder Pair, der innerhalb eines Monats den Cid nicht lei- stet, soll für seine Person des Rechts, ein Mitglied der Kammer zu seyn, verlustig gehen. Wie kommt es do, daß in eînem Gesetz-Entwurfe, dessen erster Gedanke so gut war, sich eine so ‘ungerechte Bestimmung, die überdies noch , hinsichtlich des dabei beabsichtigten Zweckes , unnüß ist eingeschlichen hat. Denn war dieser Zweck nicht hon erreicht, wenn der nicht

vereidigte Pair an den Berathungen der Kammer feinen An-

theil nehmen durfte. Wozu also noch eine Strafbestimmung®? Ich glaube zwei Ursachen zu finden, die zu diesem Jrrthume Anlaß gegeben haben. Einmal, so fand sich der dritte Arti- kel des Gesekzes, worin die gedachte Strafbestimmung ænthal- ten ist, weder in dem ursprünglichen Entwurfe, noch ‘in der von der Kommission in Vorschlag gebrachten Abfassung des- selben. Das Ganze ist also, wie man leider gestehen muß,

Berlin, Mittwoch den ¿etn September

1830.

nichts als das Resultat - einer improvisirten Berathung úber ein improvisirtes Amendement. Wir müssen diesen Umstand bejonders herausheben , -weil jener dritte Artikel die Pairs auf cine verfassungswidrige Weise in ihrer Unentseß- barkeit verleßt und weil die Pairswürde als ein politisches Gegengewichr- vor jedem Eingriffe der beiden andern Staats- gewalten in ihre Vorrechte geschüßt seyn muß, wenn sie mit Erfolg gegen die verantwortlichen Depofitarien des Willens der Krone uud gegen die Angrisse der Demokratie anfämpfen soll: Es war zweitens natürlich, daß die Deputirten-Kammer bei jener unvorhergesehenen Erôrterung vorzugsweise ihre eigene Lage im Auge harte. Durchdrungen von den Nachtheilen, die aus der Zögerung einiger ihrer Mitglieder, sih auf ihren Posten zu begeben, entstehen konnten, wollte fie nicht, daß die Eides-Verweigerung einen Grund abgäbe, mehrere Pro- vinzen ohne Repräsentanten in der Kammer zu lassen. Des- halb seßte sie cine Frist fest, über welche hinaus jeder nicht vereidigte Deputirte ais ausgeschieden betrachtet werden sollte. Besteht aber ein solcher Termin für die Deputirten, so sagte man, so muß er auch sür die Pairs bestehen ; und hier be- ginnt der Jrrthum. Die Kammer glaubte der Billigkeit zu genú- gen, wenn sie den Pairs zur Eidesleistung doppelt so viel Zeit als den Deputirten ließe; aber ste vergaß dabei ganz und gar, daß zwischen der gesellschaftlichen und politischen. Lage beider auch nicht die mindeste Aehnlichkeit besteht. Dies will ich furz beweisen. Jch habe schon oben bemerkt, daß die Charte der Pairswürde die Unabzeßbarkeit und selbst die Erblichkeit aus dem Grunde verliehen hat, damit sie, als ein erhalten- des Prinzip, unabhängig geuug sey, um die beiden andern Staatsgewalten in gehörigen Schranken zu halten. Die Pairs haben sonach das Recht, die Landesgeseße zu bewilli- gen oder zu verwerfen; sie haben das Recht, an den Sibun- gen der Kammer Theil zu. nehmen, und dieses Recht wird vorzüglich in unruhigen Zeiten zu einer Pflicht; aber sie sind nicht die Reprä]entanten dieses oder jenes Departements. Ist irgend ein Siß erledigt, so leidet fein örtliches Jnteresse darunter, und hiervon schreibt sich auch das ‘Prinzip her, daß ein Pair zur Theilnahme an den Berathungen der Kam: mer eher berechtigt als verpflichtet sey. Verhält es sich nun wohl eben so mit den Functionen eines Deputirten? Dies ser verdanft seine Stelle einem temporairen Mandate; er mag nun dieses Mandat nachgesucht haben oder nicht, so is es jeine Pflicht, dasselbe púnfriih zu vollziehen , da er sonst das Vertrauen seiner Kommittenten täuscht. Nimme er an den Berathungen der Kammer nicht Theil, so muß das Jn- teresse seines Bezirks darunter leiden; daher die Pflicht für ihn, seinen Posten nicht zu verlassen. WVerbietet ihm also scin Gewissen oder verhindert ihn scin Gesundheits Zustand, den Sißungen beizuwohnen, fo muß er seinen Abschied nehmen. Aus dem Gesagten scheint mir nun flar hervorzugehen, daß es recht war, wenn man dem Deputirten zur Eidesleisktung eine Frist bestimmte, aber unrecht, wenn man sie einem Pair seßte, denn der Eine ist verpflichtet, an den Sibßungen Theil zu nehmen, während der Andre dazu berechtigt ist. Der. 2re Paragraph des dritten Artikels bestimmt, - daß von jedem Deputirten, der innerhalb .14 Tagen niht den Eid ge leistet hat, angenommen werden soll, daß er sein Amt nie- derlege. Diese leßtern Worte sind wohl zu erwägen. Wollte man doch einmal mit gleichem Maaßstabe mes- sen, so mußte man dieselbe Bestimmung auch auf die Pairs ausdehnen. ,„,„„ Wie!//“ wird man mir aber antworten, ,, „ein Pair kann ja sein Amt nicht _ niederlegen. ‘/// Dies is es gerade, wohin ich meine ‘Gegs - ner führen wollte. Weil also ein Pâäir seinen Abschied nicht nehmen darf, so wollt Jhr die beschworne Charte vet- leben, und Uns selbst ohne irgend einen erwiesenen Nuben bei unserm Rechte kränken. Statt ganz einfach zu sagen, daß der Pair, der decn Eid nicht geleistet, an den Berathun-