1830 / 249 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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gen der Kammer nicht Theil nehmen dürfe, wollt Jhr die Gewalt so weit treiben, daß Jhr ihn überhaupt des Rechtes, an diesen Berathungen je wieder Theil nehmen zu dürfen, für verlustig erflärt.// Nachdem der Redner zu beroeisen ge- sucht , daß eine solhe Bestimmung weder der Pairswürde, noch der Krone, noch der Gesellschaft im Allgemeinen Vor- theil bringen würde, schloß derselbe in folgender Weise: „Und wenn wir es auch wollten, edle Pairs, würden wir ein Recht dazu haben, unsern abwesenden Kollegen zu sagen: „,,„Binnen Monatsfrist muß Euer Gewissen im Reinen seyn, oder wir verwerfen Euch 2///“ Wir befinden uns nicht unter gewöhn- lihèn Umständen, ih weiß es; aber die Ungerechtigkeit ist niemals zu billigen. Unsere Kommission selbst behauptet, daß noch eine gewisse Neuerungssucht in allen Gemüthern gähre. Heißt es unter solchen Umständen aber nicht jenem Gäh- rungsstofse neue Nahrung geben, wenn wir heilige, wohler- worbene Rechte, die nicht einmal die unsrigen sind, sondern unsern abwesenden Kollegen angehören , aufgeben? . Es han- delt sich hier um einen Eid, d. h. um eine Religions - und Gewissens - Sache. Lassen Sie uns daher Alle unjer Jnunner- stes befragen, und sagt Einem unter uns sein Gewissen, daß er berechtigt sey, irgend einen seiner Kollegen der Pairswürde für verlustig zu erklären, so verfündige er solches laut. „Jch meinerseits verwerfe eine Maaßregel, die unnüß, unpolitijch, verfassungswidrig und gleichsam inquisitorisch ist.// Nach Hrn. Dubouchage bestieg der Minister des öffentlicheu Un- terrihts die Rednerbúhne und äußerte sich im Wesentli- chen folgendermaßen: „„Die Rede, die Sie so eben vernom- men haben, ist in einem Geiste großer Mäßignng abgefaßt, und mit Vergnügen habe ich den darin enthaltenen s{arfsin- nigen Bemerkungen meine Aufmersamkeic geschenkt. Was die Meinung des vorigen Redners betrisst, daß die Militairs einem besondern Eide unterworfen werden müßten, jo be- merke ich blos, daß der gegenwärtig verlangte allgemeine Cid einen späterhin zu leistenden speziellen keinesweges aus\hließt. Wichtiger ist, was der Redner über den Zten Artikel des Geseß - Entwurfs gesagt hat. Dieser Entwurf bestand ur- sprünglich allerdings nur aus zwei Artikeln in Betreff der Vereidigung der Militair-, Civil- und richterlichen Behöôr- den. ea den Mitgliedern beider Kammern war anfangs darin feine Rede. Als durch den dritten Artikel ein dieje leßtern betreffendes Amendement eingesührt wurde, verlangte man zuvörderst, daß die Würde des den Eid vecweigernden Pairs sofort auf seinen Nachfolger Úbergehe. Diese Bestim- muno fand aber einigen Widerspruch, weil man darin vor- weg eine Entscheidung úber die Frage der Erblichkeit, die ers im nächsten Jahre zur Sprache fommen soll, erdiückte. Man entschied sich daher für die gegenwärtige Abfassung, ge- en welche der vorige Redner drei Einwendungen gemacht hat, erstens, daß sie eine Strafbestimmung enthalte, zweitens, daß sie ein Eingriff in die Rechte der Pairswürde jey, und drittens, daß fie den Deputirten und. den Pair in eine un- gleiche Lage versebe, indem jener wieder gewählt werden könne, wogegen dieser sein Recht für immer verliere. End- lih behauptet man auch noch, daß die Bestimmung unnüß und ungerecht und weder der Pairswürde noch dem Staate selbst Nuben bringend sey. Den ersten Einwand anbetressend, glaube ih, daß das Wort Strafbestimmung hier schlecht ge- wählt ist; es ist nur von einer Bedingung die Rede, die mit dem Besiße und der Ausúbung eines jeden Amtes ohne Aus- nahme verknüpft ist. Keiner darf ein öffentliches Amt ver- walten, wenn er nicht vorher den üblichen Eid geleistet hat. Man will ferner in jener Bestimmung einen Eingriff in die Rechte der Pairie finden, indem diese mit der ‘Person, die damit befleidet worden , so innig verwebt sey, daß: keine menschliche Gewalt, kein Geseß, ja niht einmal der Wille des Würden- trägers selbst, ihm dieselbe nehmen könne. Jh weiß nicht, wo man diese Ansicht herleiten will. Wo steht es denn ge- schrieben, daß ein Pair seine Abdankung nicht einreichen durfe? Haben wir einen solchen Fall nicht erst noch vor drei Wochen erlebt, und ist die Abdankung damals nicht ohne ir- f eine Schwierigkeit angenommen worden? Jch wieder-

ole es, es giebt durchaus fein Geseß, das sich einer solchen

Abdankung widerseßt. Man on aber noch weiter und be-

hauptet, daß die Rechte der Pairs-Kammer selbst dur eine

esetliche Bestimmung nicht beeinträchtigt werden können.

ch gestehe, daß ih nicht wohl begreifen kann, wie, was die drei Staars- Gewalten gethan, nicht eine derselben sollte treffen, und wie diese eine sih úber die Macht der beiden Uebrigen sollte erheben dürfen. Wäre die vorgeschlagene Maaßregel ungerecht, so müßte sie verworfen werden; sie ist es ‘aber nit; wenigstens wüßte ih nicht, wodurch man eine solche Behauptung beweisen wollte. ter, der Deputirte befindet sich dabei in einer günstigern Lage,

Ja, sagt man aber wei:

als der Pair, denn er fann wieder gewählt werden, und die- ser nicht. Was hindert denn aber, daß ein Pair, der sich durch die Eides-Verweigerung um seine Würde gebracht hat, mit derselben aufs neue bekleidet werde, wenn er seine An- sichten ändert? Eine Ausschließung is nirgends geseßlich ausgesprochen. Die vorgeschlagene Maaßregel bliebe Mernaif noch aus dem Gesichtspunkte der Gerechtigkeit und Nüblich- feit zu betrachten. Hier frage ih aber: heißt es ungerecht seyn, wenn man von einem Mitgliede einer geseßgebenden Versammlung verlangt, daß es der Regierung und der Charte treu sey? Wollte man in dem vorliegenden Falle anders handeln, so würde es offenbar zwei Pairs-Kammern im Lande geben, wovon die eine der jebigen, die andere der vorigen Regierung angehörte. Mir scheint, daß diese Betrachtung entscheidend ist, und ih begreife nicht, wie man Pair bleiben fann, wenn man sich vorgenommen hat, der bestehenden Re- gierung nicht zu dienen, sih nicht als ihren Unterthan zu be- trachten. Jch bestehe darauf, daß der Zte Artikel des Gesebß - Entwurfes beibehalten werde.“ Der Graf Le- mercier berichtigte die Angabe des Miktisters, daß unlängst ein Pair seine Dimission genommen habe; er wisse wohl, daß diejer Pair den Eid verweigerr und sih zurückgezogen habe; doch habe derselbe nicht förmlih seine Dimission ge- nommen. Vie Berathung wurde hierauf fortgeseßt. Der Herzog Decazes trat den Ansichten des Herzogs v. Bro-

glie bei und stimmte für die unbedingte Annahme des Geseßs-

Entwurfs. Nach einigen Bemerkungen bes Barons Sé- guier verlas der Präsident die einzelnen Artikel des Ent- wurfs. Der erste wurde ohne Weiteres angenommen. Ueber den zweiten ergriff der Graf von Montalivet das Wort. Er hielt den darin festgeseßten Termin von 14 Tagen zu kurz und verlangte, daß derselbe, den Artikeln 71 und 72 der Cí- vil:-Gerichts-Ordnung gemäß, ausgedehnt werde. Dieser An- trag fand indessen keine Ukterstüßung, und der 2e Artifel wurde in der ursprünglichen Abfassung angenommen. Der Zte Artikel, welcher den Deputirten eine 14tägige und den Pairs eine vierwöchentliche Frist zur Eidesleistung läßt, ver- anlaßte den Herzog v. Praslin zu dem Antrage, die jungen Pairs, die noch keine 30 Jahr alt sind und folglich feine be- rathende Stimme haben, von jener Bestimmung auszuneh- men. Dieser Vorschlag fand aber eben so wenig Unterstäßung, und der Gcsez-Entwurf wurde zuleßt in seiner ursprünglichen Abfassung mit 87 gegen 11 Stimmen angenommen. Am Schlusse der Sibung legte der Graf v. St. Priest eine Proposition vor, worin er auf die Abschaffung des Sacrile- giums - Beseßes antrug. Auf Befragen - entschied die Kam-

mer, daß sie sih_ die Gründe zu diejem Vorschlage in ihrer

Sibung vom 3. Sept. vortragen lassen wolle,

Deputirten-Kammer. Jun der Si6ung vom 30. August verlas zuvörderst der Präsident das nachstehende Abdankungs - Schreiben: „M. H partements des Finisterre uuter der Herrschaft einer Charte ernannt, die nicht mehr existirt, würde ih den Absichten de- rer, die mir ihre Stimme gegeben haben, zuwider zu han- deln glauben , wenn ich an den Berathungen der Kammer Theil nähme. JchH ersuche Sie daher, dieser leßteren meine Abdankung einzureichen, und habe die Ehre u. s. w.

i j (Gez.) von Guernisac.‘/-

Herr Salverte eröffnete hierauf die Berathungen úber den Gesebß-Entwurf wegen Ergänzung der im Schooße der Kammer erledigten Stellen. Er hielt denselben für unzurei- chend und verlangte, daß die Bedingung des Jahresbesißes vorläufig zu Gunsten derer abgeschafft werde, die nach dem Jnhalte der neuen Charte das Wahlrecht erlangt haben , da- mir diese schon an den nächsten Wahlen Theil nehmen fönn-

ten. Zugleich trug er darauf an, den Wahl-Census der Wäh:

ler von 300 auf 200 und den der zu wählenden Deputirten von 1000 auf 500 gr. herabzuseßen. H. B. Morel be- gehrte, daß die Wahl der neuen Deputirten stets am Haupt- orte des Bezirks und niht am Hauptorte des Departements erfolge, da es für die meisten Wähler mitzu großen Weit- läuftigkeiten und Kosten verknúpfc sey, eine Reise nach diesem lekteren Orte anzutreten, um ihre Stimmen abzugeben. Hr. Mauguín glaubte, daß der Geseb- Entwurf die- Kammer insofern fompromittiren föônne, als er die Beibehaltung der- selben vorausseße; wichtig sey aber die Frage, ob es geseßz- lich und nüßblih sey, die jeßige Kammer deri qn Lee oder nicht... Nach einer ausführlichen Erörterung dieser Frage, (woraus wir, so wie aus einer Antwort des Herrn Agier, uns einen Auszug auf morgen vorbehalten müssen) sprach der Redner sich für diese leßtere Ansicht aus. ¿„„Jch begreife nicht‘/, äußerte er am Schlusse seines Vortrags, „warum wir jebt ein transitorisches Geses geben wollen, da es doch in un-

Zum Deputirten des De-

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serer Macht steht, das Wahl - Geschäft gleih durch ein defi vitives Géseß zu ordnen. Frankreich ist durch die lebten Ge- seße neu verjüngt worden; ein junges Volk bedarf aber auch einer jungen und mächtigen Kammer. Lassen sie uns daher aufs neue an die ôffentlihe Meinutig appelliren; man sage

nicht, daß wir, die Trümmer einer von ihr verworfenen Re- | 0 0Tun, allein am Ruder bleiben wollen. Befragen wir ;

los unsere Liebe zum Vaterlande und unterwerfen wir uns seiner Entscheidung. Bestätigt es uns in unserm Posten, so finden wir uns. in diesem Saale wieder, stark durch unser Gewissen und eine zwiefache Wahl. Ernennt es Andere an unsere Stelle, so sagen wir, wie jener Spartaner: „„¡¿Desto

besser; das Vaterland hat bessere Bürger gefunden, als wir

waren.“ Der Graf von Rambuteau war der Meinung, daß die Kammer zu unvollzählig sey, um ein definitives Wahl- Gesel zu entwerfen, indem ihr 80 von ihren Mitglie- dern fehlten. Herr von Podenas schloß sich den odigen Anträgen des Herrn Salverte an. Die Herren Go uve de Nuncques und Paixhans stimmten fâr die unbedingte Annahme des Geseß-Entwurfs, wogegen Herr B. Constanr den Vorschlägen des Herrn Salverte beitrat und zugleich die Ansiehten des Herrn Mauguin bekämpfte. Wenu, meinte er, das Mandat der jeßigen Deputirten überhaupt erloschen sey, wie Hr. Mauguin solches behaupte, so kônne die Kammer jo wenig ein definitives als ein transitorishes Geseß geben. Hr. Dupin d, Aelt. {loß sich dieser Ansicht an. „Mau giebt zu‘’, äußerte er, „„daß wir bisher nichts Gesekwidriges R haben; das haben wir auch gewiß nicht. Die vorige

egierung hatte ihre Eide gebrochen und uns in die Noth- wendigkeit verseßt, unser gutes Recht selbst wahrzunehmen. In dieser Lage gab es zwei Klassen von Rettern: diejemgen, welche die Gewalt durch die Gewalt vertrieben, und Diejeni- gen, die mit ruhiger Ueberlegung für die Sicherheit des Staats wachten. Wir bildeten damals feine Kammer; wir waren blos die Gewählten des Landes, und als wir uns jo

große Befugnisse zulegten, geshah es in der Ueberzeugung, |

daß unsre Kommittenten unsre Handrungen billigen würden. Wir verwarfen nicht das Königthum, sondern blos die Re- gierung, die durch den Bürgerkrieg zum Despotismus gelan- gen wollte. Wir sehnten uns nicht nah Anarchie, sondern nah Freiheit; wir verlangten eine Charte, die einen wahrhaften Pact zwischen König und. Volk bildete; und rir Haben sie erlangt. Werfen wir einen Blick auf die Lage des Landes; haben wir den Much, uns gewissen Einflüssen ¿u entziehen ; strafen wir das Sprüchwort Lügen, welches sagt, daß die Fehler der Väter für die Kinder verloren sind. Seit 40 Jahren schmachten wir nach Freiheit, und immer ist sie uns entschlúpft, entweder durch Schwachheit, oder dur Ge- seblosigkeit, oder durch Despotismus, oder durch Scheinheilig- Leit ; immer Ausschweifungen , und. nie die Wahrheit. Jekbt haben wir die Freiheit. Lassen Sie uns derselben mit Ver- nunft genießen. und uns unser Werk nicht verderben. Wir sind es, die dem Lande die Freiheit gegeben und die neue Dynastie begründet haben; unsre Sache ist es daher auch, Heidé in dem Interesse der Nation aufrecht zu erhalcen. Lassen Sie uns die Revolution in dem Geiste, womit die- selbe begonnen, vollenden; wir werden uns dadurch um das Vaterland wohl verdient machen, und wenn sich auch hin und wieder einiges Geschrei wider uns erhebt, so wird ganz Frank- reih uns dafür rächen. ‘/ Nach Beendigung- dieser Rede machte- der Berichterstatter stin Resumé, worauf die Bera- thungen úber die einzeinen Artifel begannen. Sämmtliche Vorschläge, den Wahl - Census herabzuseßen, wurden mit géoßer Stimmenmehrheit verworfen, und dagegen der 4e rtifel in der von der Kommission in Vorschlag gebrachten ‘Abfassung (S. Nr. 246 der St. Z.) angenommen. Als Ei- aer der Deputirteu hierauf abermals den Punkt des Jahres- besibes berúhrte, erflärte der Minister des Jnnern, daß er ermächtigt sey, für die nächsten Wahlen in die Erlassung jener Bedingung zu willigen. Der Graf v. Rambuteau faßte hierauf das nachstehende Amendement ab, welches von der Kammer angenommen wurde und nunmehr den 2ten

Artikel des Geseß- Entwurfs bildet : ¡Die Wähler von 25 bis 30 Jahren und die Wähl-

baren von 30 bis: 40 Jahren, die durch die modificirte |-

Charte zur Ausúbung ihrer resp. Wahl- und Wählbarkeits- rechte berufen sind, werden von der Beweisführung des Jahresbesißes dispensire. Ein Gleiches ist der Fall mic den vor dem 1. August 1830 erhaltenen Patenten.“‘ Die übrigen 4 Artikel des Gese - Entwurfs gaben zu feiner erheblihen Diskussion Anlaß und wurden in der (in Nr. 246 der St. Z. gegebenen) Abfassung der Kommission

„angenommen. Als zulekt Über den gesammten Geseh: Ent-

wurf abgestimmt wurde, ging derselbe mit 234 gegen 12Stimmen

durch. Am Schlusse der Sißung verlas noch der Präsident ein Schreib-n des Hrn. Kérouvriou, wodurch diejer Deputirte des Finisterre seine Abdankung einreichte.

_París, 31. August. Der König präsidirte gestern im Ministerrathe und empfing hierauf eine Deputation der Fran- zösischen Akademie, so wie Abgeordnete der Städte Sedan, Angoulème, Niom, Meß, Cambray, Dupuy, Cosne und Bel- legarde._ Der Präsident der Deputirten - Kammer hatte die Ehre, Sr. Majestär die- Glückwunsch - Adresse der Verwal- tungs- und Maunicipal- Behörden von Bayonne vorzulegen. Vorgestern fand im Palais - Royal eine Tafel von 80 Cou- verts statt. |

Der Moniteur enthält vier vom Justiz-Minister con- trafignirte Verordnungen vom gestrigen Datum; durch die erste derselben wird Herr Pataille zum ersten Präsidenren des Königl. Gerichtshofes von Aix und Herr Borrelly zum General-Prokurator bei demselben Gerichtshofe ernannt, durch die drei anderen Verordnungen werden eine große Anzahl von Genetal - Advokaten, Königl. Prokuratoren und deren Subßituten bestellt, Mittelst dreier vom Minister des Jn- nern contrafignirten Verordnungen werden 16 Maires, 44 Prä- fektur-Räthe und 209 General-Secretairé der Práäfekturen er- nannt und einige im Juli d. J. abgeseßce Präfekrur-Räthe wieder angestellr.

Der König hat, wie der Moniteur meldet, unmittel- bar nach der vor gestrigen Revüe nach stehen des Schreiben an deu

7 General Lafayette gerichter: „Es drängt mich, mein werther

General, zu erfahren, wie Sie sich nach diesem schönen Tage befinden, der, wie ih befürchte, Sie sehr ermüdet ha- ben wird. Jch habe aber auch noch einen andern Zweck, der mir sehr ‘am Herzen liegt, und dieser ist die an Sie gerich- tete Bitte, mein Dolmetscher bei dieser glorreichen National- Garde zu seyn, deren Patriarh Sie sind, - und ihr alle die Bewunderung zu bezeugen , die sie mir heute eingeflsßt hat. Sagen Sie ihr, daß sie nicht nur meine Erwartung übertrof- fen hat, sondern daß ich feine Ausdrücke für die Freude und das Glúck finde, das sle mir verursacht hat. Als Zeuge der Fôderativ-Versammlung im Jahre 1790 auf demselben Mars- felde, als Zeuge ferner des mächtigen Aufschwungs von 1792, wo ich bei unjerer Armee in der Champagne 48 Bataillone eintressen sah, welche von der Stadt Paris ín drei Tagen ausgerüstet worden waren und so sehr zur Abwehrung der Juvasion beitrugen , der es uns bei Valmy Einhalt zu thun gelang, fann ich eine Vergleichung anstellen, und mit Ent- zücken sage ih Jhnen, daß das, was ih so eben. gesehen habe, hoch Über demjenigen steht, was ich damals so oen fand und was unsern Feinden so furchtbar ershien. Haben Sie auch die Güte, mein werther General, der National- Garde meine herzliche Freude über die Gefühle auszusprechen, die sie gegen mich an den Tag gelegt hat. Ihr wohlgeneigter i

Ludwi ilipp.‘‘

Paris den 29. August 1830. i 9 M M General Lafayette hat unterm gestrigen Datum folgenden Tagesbefchl erlassen: „Die schöne gestrige Revúe, das be- wundernswerthe Aussehen des Bürgerheeres, dessen schnelle Bildung der Schnelligkeit des Sieges der Freiheit entspricht, so wie die Art, wie die National - Garde sich unter den Waffen ge- zeigt har und vor dem Könige vorbeimarschirt isff, haben den Enthusiasmus der zahllosen Bevölkerung erregi, die uns um- gab,.so wie das verdiente Lob der Generale, welche der Sieg seit langer Zeit als die- besten militairischen Richter gestem- pelt hat. Die Anwesenheit unjerer verwundeten Tapferen aus der großen Woche und mehrerer Deputationen unserer Waffenbrüder aus den Departements kröônte den Genuß die- ses denfwürdigen Tages. Der Ober-Befehlshaber beschränkt sich für Ee darauf, sih mit seinen Kameraden von der Pariser National-Garde zu dem prächtigen und patriotischen Schauspiel Glä zu wünschen, das sie an diesem unvergeß- lichen Tage gegeben hat. “Was könnte er auch noch zu den Worten, welche der König sprach, als er uns die Fahnen überreichte, und zu dem Königl. Schreiben hinzufügen , das

er sich beeilt, seinen Waffenbrüdern mitzutheilen?

Gez.) Lafayette.‘

Der Graf Anatole Montesquiou is in der verwichenen - Nacht nach Neapel abgereist, um dem dortigen Hofe die

Thronbesteigung Ludwig Philipps anzuzeigen. . Es heißt, daß der Kronprinz, vom General Lafayette be-

gleitet, náchstens alle Städte Frankreïchs besuchen und sämmr-

liche National-Garden des Königreiches mustern werde.

Die Anklage-Kommission der Deputirten-Kammer macht Nachstehendes bekannt: „Die mit der Prüfung des Antrags auf Anklage der Ex- Minister beguftragte Kommission der

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