1830 / 252 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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vergleiht. Jch verlange daher hierüber eine nähere Erklä- mng; auch wünschte ich zu wissen, was man unter den Worten: unbeschadet der dritten Personen zuste- L Rechte versteht; ih begreife nicht wohl, wie ein

ritter: ein Recht auf eine Pension haben fann, die man Fch durch dem Staate geleistete Dienste erworben hat. Nein, meine Herren, wir sind den Verbannten vollen Ersaß s{ül- dig; wie könnten wir der Gerechtigkeit einige hunderttausend Franken versagen, wenn wir der Achtung vor dem Eigen- chume tausend Millionen geopfert haben? Jch stimme für die Weglassung des zweiten Artikels des Gesetz - Entwurfs.“ - Herr Berryer, welcher nah Herrn Labbey de Pompières die Rednerbühne bestieg, gab zuvörderst seine Verwunderung darüber zu erkennen, daß der Finanz- Minister den Geseß- Entwurf mit so lakonishen Worten vorgelegt und daß der Berichterstatter , diese Zurückhaltung theilend, erklärt habe, fein Vortrag sèy feiner großen Entwickelung fähig, da er Fehr vorsichtig dabei zu Werke gehen- müsse. „„Wozu‘/, fragte der Redner, „diese große Vorsicht? Jch mißtraue den S wozu man die Beweggrände geheim hält; in der Regel wird eine solche Zurühaltung nur von der Schaam oder von der Furcht eingeflößt. Der Geseh - Ent- wurf, mit dem wir uns zu beschäftigen haben , betrifft dreierlei Gegenstände: die Zurückberufung der Verbann- zen, die Wieder - Einseßung derselben in ihre bürgerlichen und politischen Rechte und die Zurückgabe ihrer Güter und Gnaden- Pensionen. Zu den beiden erstern Bestimmungen dedarf die Regierung nicht unserer Sanction; sie hat unbe- fireitbar das Recht, dixselbea für sich allein zu erlassen. Un- ire Verfassung hat dem Staats -Oberhaupte nicht auch noch das Begnadigungs-Recht genommen, und unser Civil-Geseß ermächtigt den Franzosen | denjenigen zurückzugeben, die dieselben verloren aben. Jch widersebe mich daher blos dem lsten und 2ten Artifel des uns vorgelègten Entwurfs, weil die Kammer da- durch eine Befugniß an sich reißen wúrde, die geseßlich der Königl. Macht allein schon zustehk. Die Regierung mag immerhin zu Gunsten der Verbannten eine Entscheidung treffen; wozu will man uns aber daran Theil nehmen la}j- sen 2 Der Berichterstatter hat uns gesagt „- daß die erste un- frer_ Pflichten darin bestehe, die Einigkeit unter den Franzo- sen zu erhalten. Aus diejem Gesichtspunkte beträchter, scheint mir der Geseß Entwurf aber eben so unpolitisch als unvor- fichtig. Weiß man denn nicht, daß es in Frankreich Män- ner giebt, denen der einzige Gedanfe an die Gräuel der Re- volution Schauder erregt, während Andere sich durch das Andenken an ‘den großen Mann, dessen Familie“ wir zum

pre für verbannt erflären wollen, hochbegeistert füh-

n? Bedenfkft man denn nicht, daß, während die aus der Verbannung Zurückzuberufenden an eine verhängnißvolle Zeit erinnern, die in der Verbannung Bleibenden uns mindestens Tage der Ordnung , die Morgenrdthe der dffentlichen Wohl- fahrt und den Glanz ‘eines unsterblihen Ruhmes ins Ge- dâcheniß* zurück rufen? Jch wiederhole es, das Geseß scheint

mir eben so gefährlih als unnús. Was den dritten Gegen-

Fand desselben betrifft, so gehört er als eine Finanz-Maaßre- gel unbedenflich vor das Forum der Kammer. Hier glaube êch aber, daß man das Înteresse der Steuerpflichtigen auch defragen müsse, damit die versprochenen Ersparnisse auch wirflih ins Leben treten.“ Am Schlusse seines Vortrags drachte der Redner eine andere Abfassung des Geseß-Entwur- fes, worin von der Zurückberufung der Verbannten und deren Wieder - Einseßung in ihre bürgerlichen und politischen Rechre, Verfügungen , die er der Krone allein überlassen wollte feiné weitere Rede war, in Vorschlag. Hr. Du- pin der Aelt. , der in seiner Eigenschaft als Mitglied des Minister - Rathes mit der Vertheidigung des GBestkes beaufs- tragt. war, érgriff hierauf das Wort. Gerade der Lakonismus, meinte er, den man dem Geseße zuin Vorwurfe mache, sey dessen Faaptrerdienst, und man hätte wohlgethan, diesem Beispiele im

e der Berathun zu folgen, oder Meiner L jeder Erôr- -

: ns darüber zu enthalten. Zum Verbaknen bedürfe man einer _wéeitläuftigen "Beyorwortung, nicht aber zur Zurübeèufung

aus

wahr sey , wie rechtigfkeit selbst; es sey ihm unbegreif-

lich, wie may die-Nothwendigkeit einer solchen Maaßregel

M s, eifel ziehen fönne, da doch schon die Charte

Einigkeit und. Vergessenheit geboten gehabt habé. Diese Noth-

- wendigfeit sey 1m so fühlbarer, seitdem die Charte feine Lüge mehp, sondern eine Wabkhe! sey. „Man behauptet‘/, bee

der eg: hier reiche es hin, daß man einfa und e Ge e-N

merfte der Redner, „daß elne K igl. Verordnung zur Zu- V grad sey. Versi vi

na ‘di

wir zins h r. Durch das Gesetz von 1816 werden

ner, die man nicht zu richten gewagt hat, als Verbrecher |

ônig, die Eigenschaft und die Rechte eines

proskribirt. Wo aber keine regelmäßige Verurtheilung vor- ausgegangen ist, kann auch fein Begnadigungsrecht eintreten, und was sonach durch ein Gese verbrochen , fann auch nur durch ein Gese wieder gut gemacht rverden. Nachdem Herr Dupin auch noch dle übrigen Einwendungen gegen den Ge- se6-Erñtwurf widerlegt und Herr Etienne sich für die un- bedingte Annahme desselben ausgesprochen hatte, wurde die allgemeine Berathung geschlossen und man beschäftigte sich mit den einzelnen Artifeln des Entwurfs. Das - obge- dachte Amendement des Herrn Berryer, so wie ein zweites des Herrn Lemercier, wurde verworfen und der 1ste Artikel in seiner ursprünglichen Abfassung - ange- nominen.

die darin enthaltene Bestimmung (wonach die zurückzugebens den Pensionen erst mit dem Tage der Bekanntmachung des Gesebes anheben sollen) ausdrücklih blos auf Gnaden - ‘Pen- sionen ausdehne. Er gab sich indessen zufrieden , als der Minister des Jnnern erklärte, daß in dem Gesche vom 12. Januar 1816, worauf jener 2te Artikel sich beziehe, über- haupt nur von Gnadèn -Pensionen, aber nicht von Jahrgel-

dern für dem Sraate geleistete Dienste die Rede sey. Das -

gedachte Geseß, fügte der Großsiegelbewahrer hinzu, besage ausdrúcklih: „Sie (die Verbannten) genießen durch- aus feines bürgerlihen Rechtes und fönnen fein Gut und

feine Gnaden - Pension irgend einer Art besißen.‘ Hieraus

gehe aber flar hervor, daß ‘jenes Geseß die Einziehung anderer

als Gnaden - Pensionen nicht beabsichtigt haben. Nach dieser

Auseinandersebung wurde der 2te Artikel sowohl als der Zte

angenommen. Der ganze Gescß-Entwurf ging zuleßt mit 206

gegen 31 Stimmen durch. Hiernächst legte der Kriegs-

Minister einen Geseß- Entwurf folgenden Jnhalts vor : Gesebß-Entwurf.

Art. 1. Die Srtárke des, in Gemäßheit des Gesebes vom 10. März 1818, zur Rekrutirung der Land - und See- Truppen alljährlich auszuhebenden Kontingents soll von den Kammern in jeder ihrer Sessionen bestimmt werden.

Art. 2. Der fünfte Artikel des Gesehes vom 10. März 1818 und der erste Artikel des Gebobes vom 9. Juli 1824 werden hiermit aufgehoben. [f R

Art. Z, Alle Bestimmungen dieser beiden Geseke, die dem gegenwärtigen Geseße nicht zuwider laufen , blei- bén ïn Kraft. : | E

Der Minister äußerte sich etwa in folgender Weise :-

¡Unter den Gegenständen , die, dem 69sten Art. der Charte

zufolge, noch durch besondere Geseße festgestellt werden fol-

len , befindet’ ‘sich auch die alljährlihe Bewilligung des Kon- tingents der Armee. Dieses Kontingent betrug bisher jähr-

lich 60,000 Mann, wovon die Regierung. sofort die bend-

thigte ‘Anzahl zur Komplettirung des. Heeres einberief, die úbrige junge Mannschaft aber, die nichr gleich unumgänglich nôthig war, als eine disponible Reserve an ihren Wohnorten ließ. Diese leßtere Befugniß muß der Regierung auch bleiben. Es is nothroendig, daß das jährliche Kontingent nicht nur den Bedärfnissen des Heeres in gewöhnlichen Zeiten entspreche, son- dern daß es auch zur Entwickelung einer größern Macht genüge. Sonst würden wir nie eine Reserve haben, und doch muß

“es dem Könige, in Abwesenheit der Kammern, hüie an Mit-

teln. fehlen, den Bestand der Armee schnell zu erhöhen, um jeden Angriff von außen zurückweisen zu fônnen. Durch die alljährliche Bewilligung des Kontingents wird auch derjenige

Artikel des Geseßkes vom Jahre 1818 aufgehoben , welcher

den Friedensfuß der Armee mit Einschluß der Offiziere und Unter- Offiziere auf 255,000 Mann und die jährlich auszuhe- bende junge Mannschaft auf 40,000 Mann festsebte. Diese Bestimmungen sind nunmehr überflüssig, da die Kammern jeßt jährlich hierüber nach Maaßgabe der Umstände verfügen können. Eine weise Vorsicht -und eine wohlverstandene Spar- samkeit werden ihnen dabei zur Richtschnur dienen.“ Nach dem General Gérard bestieg noch der Minister des Jn- nern die Rednerbühne, um der Kammer 35 Geseß-Entwürfe von örtlichem Jnteresse vorzulegen. Als er. die Gründe zu denselben entwiceln wollte, rief man ihm von allen Seiten zu, er möchte die Kammer damit verschonen, da die Entwürfe ohnedies gedruckt würden. Die Versammlung ging um 3 Uhr

» auseinander. Am folgenden Tage sollte keine öffentliche Sihung

stattfinden. | Paris, 3. September. Der: König arbeitete gestern

init den Ministern des Jnnern und der auswärtigen Ange-

Aner as präsidirte Abends um 8 Uhr im Minister- Durch eine Königl. Verordnung vom 31sten v. M. sind

nachstehende neue Mitglieder des Staats-Raths-ernannt wor-

Als der Präsident den 2ren Artikel - vorlas, verlangte Hr. Labbey de Pompières abermals, daß man

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den: zu Staatsräthen im außerordentlichen Dienste mit der Befugniß, an den Arbeiten der Ausschüsse und den Berathun- en Theil zu nehmen: der Graf Mathieu Dumas, General- Anspettor der National-Garden des Königreichs , der Graf von Aure ,; General - Direftor der Kriegs - Verwaltung, und Hr. Berard, General-Direktor der Brücken, Chausseen und Berg- werke; zu Staatsräthen im außerordentlichen Dienste: der Graf Alexander von Laborde, Adjutant des Königs, und Herr Langlois d’Amilly, Präfekt des Departements der Eure und des Loir; zu Requetenmeistern im außerordentlichen Dienste mit der Befugniß, an den Arbeiten der Ausschüsse und den Berathungen Theil zu nehmen: die Herren Bourquenet, Attaché beim Departement der auswärtigen Angelegenheiten, und Année, Unter-Militair-Futendanit.

Eine zweite Königl. Verordnung vom 28. August seßt acht Artikel ‘der Verordnung vom 2. August 1818 wieder in Kraft; dem gemäß soll die Hälfte der in. den Corps aller Waffengattungen mit Einschluß der Gendarmerie vakant wer, denden Offizier-Stellen für die außer Dienst befindlichen Offi- ziere vorbehalten ‘bleiben, welche geeignet sind, wieder in den aftiven Dienst berufen zu werden. Die andere Hälfte der erledigten Srellen wird auf dem Wege des gewöhnlichen Avancements beseet. Die wieder in der Armee angestellten Offiziere treten nah ihrer Anciennett ein, wobei ihnen die Zeit , welche sie außer Dienst gewejen sind, mit angerech- net wird. \

Mittelst dreier vom Justiz-Minister fontrasignirten Ver- ordnungen sind abermals einige Präsidenten von Civil -Tri- bunalen, Königl. Profkuratoren, Justructions- und Friedens- richter bestellt wordén. /

Der Contre-Admiral, Baron Lemarant, ist statt des zum Direktor der Personalien im Marine-Ministerium berufenen Contre-Admiral Baron Roussin zum Mitgliede der Kommij- sion, ernannt worden, welche die Ansprüche und Forderungen der ehémaligen Marine-Offiziere prüfen soll.

Die Regierung hat angeordnet, daß. feiner der früheren Gendarmen in die neu zu bildende Municipal -Garde aufge- nommen werden soll. : |

Der National meldet: „Gestern begaben sich Haufen von Buchdrucker-Gesellen nah den Büreaus mehrerer Blät- ter, welche mit Schnellpressen drucken, und verlangten , daß mit gewöhnlichen Pressen gedruckc werde, um eine größere Anzahl ‘von Arbeitern zu beschäftigen. Das Journal dés Débats und derx. Courrier *) werden heute deshalb nicht-ex--

scheinen können. Der Constitutionnel hat mit den Abgeord-

neten der Buchdrucker unterhandelr und versprechen müssèn, von morgen an seine Schnellpresse nicht“ mehr zu gebrauchen ; unter dieser Bedingung kann er heute noch evscheinen. Es ist dies nicht das erstemal, / daß Handwerker den Man-

el an A beit den Maschinen zuschreiben. Von jeher hat es |

chwer gehalten, ihnen begreiflich zu machen, daß sie durch die Zerstörung einer Maschine zwanzig Werkstätten zum Schlie- Ken bringen, indem sie durch ihre aufrührerischen Bewegungen

die Herren von Werkstätten in Besorgniß seßen. Wenn die |

Buchdrucker auch mit Mäßigung und sogar mit Höflichkeit verfahren sind, glauben sie darum weniger strafbar zu seyn? Scheinbaren Grund zu Beschwerden harten sie vielleicht nur in Betreff der Königl. Druckerei, wo der Befehl, die Schnell- pressen "wieder einzurichten, allerdings zu ungelegener Zeit gegeben worden is „da in Folge der leßten Ereignisse. eine. Menge von Drukern brodlos geworden war.“

Ueber denselben Gegenstand berichtet der Globe Fol- gendes: / „Seit ‘dem 29. Juli hatten sich Drucker - Gesellen nach den Dkuckereien begeben, wo man Schnellpressen ge- brauchte, und fast alle zerbrochen... Unter Anderm waren die Schnellpressen in der Königl. Druckerei alle untauglich ge- macht. Gestern schickte die Regierung den Befehl, dieie Pressen wieder herzustellen , nach der Königl. Druckerei, wo derselbe in das Geseß - Bülletin aufgenommen werden sollte. Sogleich verließen die Gesellen der Königl. Druckerei ihre Arbeit , begaben sich nach den andern Druckereien und orderten ihre- Gefährten unter Drohungen auf, ihrem

eispiele zu folgen. -Einiger Widerstand von Seiten

der Buchdruckerherren - führte Erläuterungen herbei. - Die Drucker beklagen sich, daß sie bei der Vertheilung der Gel- der, um die brodlosen Handwerker zu HCNMRN., ganz vergessen worden seyen, und daß je6t auch die Köaigl. Druckerei, die über 130 Pressen beschäftige, die Maschinen wieder einführen und die. Arbeiter ania Gn wolle. -/ Heute fruh um 10 Uhr wollten sih die Unzufriedenen versammeln, um eine Kommission von Seßern und Druckern für die Ab- fassung einer Bittschrift zu ernennen.‘

*) Nur das erstexé dieser beiden Blätter ist nicht erschienen. Vergl. deu Pariser Artikel vom 4. September. nr

Das Nouveau Journal de Paris enthält Folgen- des: „Heute Abend meldet man, daß Unordnungen in Nis- mes statt gefunden haben, deren Grund: man einigen besol- deten Fremdlingen zuschreibt, die sich in die Stadt einge- - schlihen haben. General Solignac ist auf der Stelle zum Befehlshaber der bewaffneten Macht des Departements ‘und Herr Viennet, Bruder des Deputirten, zum Gouverneur der Staot ernannt worden. Um denen, welche diese Unordnun- gen zu verlängern suchen sollten , jede Hoffnung auf ein Ge-

„lingen ihres Benehmens zu rauben, haben die in Lyon gar-. [ nisonirenden Truppen Befehl erhalten, sogleich dahin zu

L

marschiren.‘ |

Das Journal du Commerce bemerkt: „Gestern haben zwei Häuser ihre Zahlungen eingestelle, unter de- nen eines mit 400,900 Fr. guter Valuten, die es nicht los werden fonnte, sich in diese harte Nothwendigkeit verseßt sicht. Die Zahl der heute protestirten Wechsel ist ungeheuer. Dieses Uebelbefinden der Kaufleute zweiten und dritten Ran- ges verlangt schnellere und ftäftigere Hülfe, als man ihnen bringen zu wollen scheint.‘

Am nämlichen Blatte liest man auch Folgendes: „Wir machen nachstehend nach Angaben , die wir für zuver-

| lá}sig halten, die Liste der Bürger bekannt, welche das vorige

Ministerium verhaften lassen wollte. Die Verhaftsbefehle waren am 25. Juli unterzeichnet worden, obgleich sie das Datum des 26|\ten trugen. Die Minister wagten es nicht, an Deputirte Hand anzulegen, und glaubten , daß ihre Ver-- ordnung vom 25. Juli (wodurch die Kammer aufgelöst wurde)

jenen den Charakter von Deputirten nchmen würde. Auch

sind sämmtliche auf der Liste befindlichen Mitglieder der Kam- mer als ehemalige Deputirte bezeichnet. Ein Gefühl, wel- ches großmüthige und verständige Männer zu würdigen wissen

werden, hält uns ab, den Namen des Justructions - Rich- .

ters, der die Verhasts - Befehle unterzeichnet hat, zu nennen. Die: am 26. Juli vom Junstructions - Rich- ter M... in. Paris erlassenen Verhafts - Befehle be- bezeichneten folgende Personen: Die Deputirten Eusébe Salverte, General Demarçay, General Clausel , General

| Lamarque, General Graf von Lobau, von Corcelles, Beuja? | min Conjtant, Graf von Bondy, Duris. Dufrésne, Viennet,

Daunou, Labbey de Pompiéres, Mauguin, Devaux, Mar- quis von Grammont, Mercier, von Briqueville, Jacqueminot, Dupont (v. d. Eure), Audry de Puyraveau, die Advokaten

- Zlambextz Merilho«, den. Publicisten Karl _Dunoyer, den General, Pajol; ferner die Be Ga Bas folgender Blôät-

ter; rom Courrier Français; Chatelain und v. Lapelouze, von-dex Tribune: Fabre, vom Constitutionnel: Evariste Dumoulin, Cauchois Lcmgire und Année, vom Journal de

Paríis: Leon Pillet, vom Figaró: Roqueplan, Bohain,

vom Journal du Commerce: Bert, vom Temps: Coste, Baude, Barbaroux, vom National: Gauja, vom Globe:- Leroux. Ju Betracht der Dringlichkeit der Umstände

wollte man sich auch folgender Gerichtspersonen versichern :

der Herrn von Séthonen , Rach am Pariser Gerichtshofe; von ‘Podenas , Rath am Gerichtshofe ‘in Toulouse, Chae- del, Richter am hiesigen Tribunale der ersten Justanz, Ba- voux, gleichfalls Richter, und Madier Montjau „- Rath am Königl. Gerichtshofe zu Nismes. Untér polizeiliche Aufsicht wurden ferner ges\iellt : die Banquiers Laffitte und Casimir Perier; Baxon Louis, die General-Lieutenants Graf Gerard, Mathieu Dumas, Lafayette, der Vice - Admiral Truguet, Herr von Vatimesnil, Gräf Montalivet, Pair von Frank- rei, Oberst Fabvièr, Herr Destutt de Tracy, der ehemalige Redacceur des Censeur Europ¿en, Katl Comte, der Advokat Barthe und der Journal: Leon Thie}, E

Der auf Befehl des Kriegs-Ministers frei gelassene Ge-" neral’ Despinois, dessen Versuch, einen Aufstand in der Ven- dée zu erregen, bekanntlich mißlang, ist am 28sten v. M. in Rochefort, als er eben mit seinem Bruder in einem Wagen die Stadt verlassen wollte, von den gegen ihn höchst ausge- brachten Einwohnern angehalten worden. ‘Nur mit Mühe gelang es der Polizei und der Bürgergarde, ihn zu retten; der fostbare Wagen des Generals wurde vom olfe nach dem Markte gebracht und dort zertrümmert und verbraunt. Am andern Morgen wurde der General in aller frühe von

der Nationalgarde in einem Miechswagen aus dem Thore : gebracht und se der Wuth des

Volkes entzogen. Die Bústen des Generals Foy und Manuels wurden

: pern von 200 Zöglingen des polytechnischen , der medizini-

en und der Rechts-Schule einstweilen nach dem Stadthause

gèébracht.

"Ueber die dffentlihe Meinung in den Departements

Außert der National Folgendes: ¿Paris hat die Revolu-

tion des Juli gemacht, die Departements haben sie gebilligt,