1830 / 256 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 15 Sep 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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seßes vom 26. Mai 1819 enthaltenen Modificationen ; es soll dabei nach, den Bestimmungen des gedachten Gesekzes verfahren werden.

rt. 3. Die Bestimmungen des. Art. 13 des Gesebes

vom 25. März 1822 sind und bleiben sonach aufgehoben.

f. Arc. 4 Die era über politische Vergehen

wird gleihmäßig den Assisenhöfen beigelegt; sie werden von Amtswegen und auf Ansuchen des Königl. Profura- tors verfolgt.

Art. 5. Unter politischen Vergehungen sind alle solche zu verstehen, die in den Kapiteln 1 und 2 des Zten Bu- ches des Strafgeseßbbuches, so wie im 9ten Artikel des Ge- seßes vom 25. März 1822, äufgeführt stehen.“ J

Die Versammlung entschied auf Befragen ihres Präsi- denten, daß sie die Proposition des Grafen Siméon in Er- wägung ziehen wolle. An der Tagesordnung waren jeßt die Berathungen über den Geseß-Entwurf wegen der Einre- gistrirungs- Taxe für Anleihe-Kdntrakte gegen Deponirung von Wadáren u. st. w. Näch einigen Bemerkungen des Grafen Roy, worin derselbe nameuntlich darauf hinwies, daß, da jener Entwurf nur durh die gegenwärtigen ungänstigen Handels-Konjunfkturen veranlaßt worden sey, derselbe eigent-

lich auch nur transitorish hätte seyn sollen, eine Ansicht, ! die der Königl. Commissair Hr. Calmon zu widerlegen be--!

müht war, wurde das Geseß mit 92 gegen 2 Stimmen angenommen. Hierauf wurde der Graf von Ségur, der seinem verstorbenen Großvater in der Pairswürde folgt, auf- genommen. Am Schlusse der Sißung berichtete noch der Graf v. Saint-Aulaire über mehrere dei der Kanimer eingegangene Bittschriften. Die Eingabe eines gewissen Duplan, welcher darauf antrug, daß den von Ludwig XV1II, mit dem Orden. der Ehrenlegion bekleideten Offizieren der alten Armee, gleih den Unter-Offizieren und Gemeinen, dek Ehrensold bewilligt werde, wurde dem Finanz- und dem Kriegs - Minister überwiesen. Der Berichterstatter bemerkte bei dieser Gelegenheit, daß Ludrvig X VIII. im Ganzen 10,500 Mirg- glieder der Ehrenlegion ernannt habe, wovon 6500 der Armee an- gehört hätten; 6Millionen würden hinreichen, üm den Forderun- gen der hierunter befindlichen deforirten Offiziere der alten Armee zu genügen. Mehrere Einwohner von Epinal, Périgueux und St. Didier gaben ihre Freude über die Erhebung des Herzogs von Orleans auf den Thron zu erkennen und dank- ten den Kammern für ihre, Mitwirkung bei den leßten poli- tischen Ereignissen. J J

sich Âber den Jurhalt dieser Eingaben folgendermaßen; „Auf die Gefahr hin, mi zu wiederholen, muß ich die Aufmerk- samkeit der Kammer auf jene große Anzahl von Bittschrif- ten lenken, die uns von allen Punkten Frankreichs zu Gun- sten eincr gemäßigten constitutionnellen Monarchié zukommen. Alle jene Bürger fürchteten die Republik. Sie verwerfen dieselbe auf das bestimmteste, weil sie überzeugt sind, daß das Land dadurch in die furhtbarste Anarchie gerathen würde. Lassen Sie uns diese Lage der Dinge gehörig schäßen : sie sichert Frankreich eine dauerhafte Wohlfahrt zu. Frankreich gewährt uns ein Schauspiel, das es im Laufe seiner zahlrei- chen Unfälle noch nicht dargeboten hatte, cine offene und un- bedingte Einigkeit zwischen der Regierung und dem Lande. Was der König will, das will auch die Nation; was die Na- tion will, das will auch der König; aus dieser Ueberein stim- mung muß Ruhe und Sicherheic im Innern, Größe und Achtung nach außen hin hervorgehen. Europa, weit entfernt, besorgt zu seyn, theilt unsre Sorglosigkeit. Jch verlange, daß die betreffenden Bittschriften, dem Antrage der Kommis- sion gemäß, in unserem Archive deponirt werden.“ Die übrigen Petitionen waren von feinem Jnteresse,. gaben auch zu feiner weiteren Diskussion Anlaß. Die Sißbung wurde um 4 Uhr aufgehoben.

Deputirten-Kammer. Die Sißung vom6. Sept. erôf}nete Hr. Kératry mit einem Berichte über die Pro- position des Generals Demarçay, künftig zur Prúfung des Budgets eben so viele Kommissionen zu ernennen, als es ein- zelne Ministerien giebt. Nach einer weitläuftigen Auseinan- derseßung, wörin derBerichterstatter dic Vortheile und Nach- theile dieses Verfahrens erwog, {lug er statt dessen die nach- stehenden Artikei als- Zusäße zum Reglement vor:

Art. 1. Jedes Búreau der Kammer ernennt drei

seiner Mitglieder zur Prüfung des Einuahme- und Aus- gabe-Budgets. ' Art. 2. Diese Kommission , die sonach aus 27 Mit- gliedern besteht, farn sich in so viele Sectionen theilen, “als sie für gut findet, und jede dieser Sectionen kann sich „mit der Prüfung des Budgets eines oder mehrerer Mini- “sterten beschäftigen. „Art, 3. Nachdem die Berichte jeder Scction in einer

Rest der

Der Graf v. Montalembert äußerte |

General-Versammlung der Kommission angenommen wor- den, werden sie hinter einander der Kammer vorgelegt, die über die vérschiedenen Budgets, nah der Reihefolge -ihrer amtlichen Präsentation, berathschlagt, es sey denn, daß die Regierung in eine Umfkehrung dieser Nedelotge willigt. Art. 4. Ueber das gesammte Ausgabe:Budget wird durch eine einzige geheime Abstimmung votirt.

Art. 5. Wie stark auch die Zahl der Mitglieder der Kommi}sion fúr das Einnahme-Budget, so wie die ihrer einzelnen Sectionen, seyn mag, so wird doch nur ein ein- ziger Bericht von ihr abgestattet.“

Nachdem die Versammlung die Eröffnung der Berathun-

| gen Über diesen Gegenstand auf den nächsten Mittwoch (8ren) | anberaumt hatte, entwickelte Hr. Humblot-Conté seinen | Antrag auf die Wiedereinbringung des bereits im vorigen Jahre vorgelegten Municipal - Geseß - Entwurfs:

Die De- batte, wozu dieser Vorschlag Anlaß gab, füllte den ganzen

Stgug aus. Hr. Audry de Puyraveäu war der erste Redner, der sich darüber vernehmen ließ. Er glaubte, daß man dem vorgeschlagenen Geseße so lange Anstand geben müsse, bis die Kammer ganz neu zusammengeseßt worden sey. „Wollen wir denn‘?, fragte er, „während sih Alles um uns her verjüngt, allein das Privilegium der Ewigkeit für uns in Anspruch nehmen? Allerdings ist ein Municipal- Gese höchst nöchig. Um aber ein solches zu geben, bedürfen wir zuvördersk einer neuen Verkündigung der öffentlichen Mei- nung, einer Bestätigung unsers Mandats. Jch weiß nicht, ob

| diese Meinung die Ansicht derer rechtfertigt, die mich und meine

ehrenwerthen Freunde des Republikanismus beschuldigen.' Heißt es ein Republikäner seyn, weun man seine Grund)äßbe nicht nach Ort und Zeit verändert, wenn man nie: aus Eigen- nuß, sondern immer nur aus Liebe für das allgemeine Beste handelt, so rehnen wir. es uns zur Ehre, Republikaner zu seyn. Wir kennen nur eine Art von Regierung, die des Gemeinwohls. Wir haben diese Regierung jeßr und sind daher auch zufrieden. Wir geben uns keinen utopischen Träumereien hin, wie man solches dem Lande gern einreden möchte. Wir wissen , daß die beste Regierung fúr ein Volk diejenige ist, die mit dem Zustande seiner Civilisation im Ein-. klange steht. Frankreich hat in dieser Beziehung seine Wünsche auf eine unzweideutige Weije zu erfennen gegeben. Wik ha- ben der jeßigen Regierung Treue geschworen und wir \ch{chws- ren nicht umsonst; nie- wird sle aufrichtigere Freunde haben, als uns; ich scheue mich nit, dies: für mich und “meine Freunde zu versichern. Diese Regiekung ist von so guten

“Absichten beseelt, daß wir selbige unmöglich verkennen köôn-

nen. Sie kann Jrrchúmer begehen , aber diese gehören den Zeitumstäuden an und sind von ihrem. Willen unabhängig. Wir lassen dem Staats -Oberhaupte die Gerechtigkeit wider- fahren, daß es allein von dem Wunsche bescele ist , die Na- tion glücflih zu machen. Jch trage darauf an, daß die Þro- position des Hrn. Humblot -Conté bis nah der Erneuerung der Kammer vertagt werde. ‘/ Hr. B. Délessert wider- sebtè sich dicsem Antrage. Das Municipal - Gesecb, meinte er, sey zu nothwendig, als daß man noch länger damit zô- gern könne. Er glaube, daß das Ministerium es gern sehen werde, wenn die Kammer in dieser Angelegenheit die Juitiag- tive ergreife und dabei den vorjährigen Geseß - Entwurf zur Grundlage annehme, indem dieser bereits damals mit so gro- ßer Sorgfalt geprüft worden sey; eine gute Municipal-Verfas- sung erscheine überdies ais das geeignet{te Mittel, jener unruhigen Jugend,die vor Ungeduld brenne, dem Vacerlande nüblich zu seyn, jeßt aber aus übergroßem Eifer die Verfassung, statt sie zu verbes- sern,leicht erschüttern fönnte, Beschäftigung zu geben.DeiVicomte Destutt de Tracy stimmte für die Vertagung: der Propo- sition, und zwar aus zwei Gründen, einmal, weil er den Geseß-Entwurf an sich nach der leßten Revolution für un- vollständig, und zweitens, weil er die Berathung darüber bei der gegenwärtigen Lage der Kammer für unzeitig hielt. Der Graf von Montozon sprach in dem Sinte des Hrn. B. Délessert. Es schien ihm hôchs| wichtig, daß die Kammer sich unverzüglich mit dem betreffenden Geseß-Entwurfe be- \chäftige, und glaubte er, daß selbige auch in ihrer gegenwär- tigen Gestalt vollkommen dazu befugt sey. Hr. v. Corcel- les meinte, man solle mit einer so wichtigen Berathung min- destens so lange warten, bis die Kammer durch die neuen Wahlen wieder aufgefrischt worden scy, Diese Aeußerung erregte großts Gelächter. -Man könne, fügte. der Redner hinzu, mit einer Versammlung, die aus so heterogenen Ele- menten, als die jeßige, bestehe, unmöglich ein gutes Municipal- Gesel machen ; es gebe zu viele Deputirten tn der Kammer, deren Grundsäße mit den seinigen nicht übereinstimmten u. s, w. Hr. Villemain äußerte sich etwa folgendermaßen : ¡Jch ‘habe, wie der vorige Redner, das Vertrauen, daß

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die in dieser Kammer herrschende constitutionnelle Meinun fich, durch neue Wahlen verstärken würde; ich glaube ana

nicht, daß diese Meinung zur Einmäthigkeit werden darf ;

denn in einer berathschlagenden Vetsammlung, wie die unsrige,

wäre Einmüthigkeit Tyrannei.

Die vorliegende Frage selbst

betreffend, sollte ich meinen, daß, wenn man über einen Thron verfügt hat, man auch wohl eine Kommune organisiren dürfe. Indessen scheint mir der betreffende Geseh - Entwurf großer

Verbesserungen fähig.“ Vertagung. 1

Herr Salverte stimmte für die Es sey, meinte er, ganz unhaltbar, wenn man das Recht der Kammer, sih mit einem Municipal-Geseße zu

beschäftigen, aus dem Rechte herleiten wolle, eine Dynastie

und eine Verfassung zu verändern; denn fúr leßtern Maaßregeln habe keit gesprochen, welches jeßt gar

sey’; wenn die Kammer sich

dem Lande ein gutes Wahl-Gesebß geben. Aelt.

fugt,

‘mehr oder weniger alle ihre

án genauer Berührung; denn wie würde z. B. ein von dem Volke gewählter Öffizier es aufnehmen, wenn er zu

t diese das Geseß “der Nothwendig- niht mehr vorhanden | { ch doch für befugt halte, ihre legislativen Geschäfte. fortzuseßen, so solle sle vorzugsweise Herr Dupin der rügte die Worte des Herrn von Corcelles, daß die Kammer neu aufgefrischt werden müsse. Dies sey, äußerte er, ein Ausdru, den ec in dem Kodex der Verfassung nicht gefunden habe. „„Die Kammer“, fuhr er. fort, ¡(besteht noch în ihrer ganzen Machtvollkommenheit ; sie ist unbedingt be- zt, sich mit dem vorliegenden Geseze zu beschäftigen. Wolite man ihr dieses Recht streitig machen, so würde man bisherigen organischen Verfü-

ungen für null und nichtig erklären, denn was is denn das _Rekrutirungs - Geseß anders, als ein organisches ; auf dieses würden wir also ebenfalls verzihten müssen. Ein Gleiches ließe sich von der Organisation der National - Garde behaup- ten, die doch jedem guten Franzosen, als die einzige Bürg- schaft der Personen und des Eigenthums, am Herzen liegen muß. Dieses Corps steht aber mit dem Municipal-Systeme

einem städtischen Amte nur von der Regierung befördert

werden dürfte? Jch sche wohl, man will gleichsam der Krone Gewalt anthun , indem man von ihr die Auflôdsung der Kammer verlangt. Die Krone würde aber die gerechte- sten Vorwükfe verdienen, wenn fie ihre dem Volke gegebenen Versprechungen auch nur im geringsten verkennen roollte ; andrerseits würde aber auch die Kammer ihres Mandáts un-

würdig seyn, wenn sie niht mit Festigkeic die Maaßregel:

ergriffe, die sie dem Heile Aller \chuldig is. Man wirft dem Gesehe vor, daß es nicht vollflommen sey. Welches Ge- seß wäre dies aber? Jm Uebrigen können wir dasselbe ja verbessern. Man verlangt die Mitwirkung der Jugend zu den öffentlichen Angelegenheiten. Hält man mich etwa fär einen alten Graubart, für einen Feind der Jugend? Ein, Andres ist es aber, jene Mitwirkung in \chickiüichen Gränzen ‘verlangen; ein Andres, Reife und Erfahrung, die, so lange die Welt steht, bei allen Völkern in Achtung gestanden haben,

verwerfen. Bietet sich Jhnen ein Mann dar, der ohne Vorur- |

theile im Dienste der Freiheit ergraut ist, werden Sie ihm des- halb, weil er bejahrt is, einen Júngern vorziehen ? Die Reihe wird auch an die Jugend kommen ; diese ist aber nicht berechtigt, Aeltere zu verdrängen. Wir bedürfen der Erfahrung mehr als je. rung, ihre lebendige Beredtsamkeit bringen; wir werden ih-

uen gern zuhödren; mögen aber auch sie dagegen auf die |

Mögen. die jungen Leute uns daher ihre Begeiste- |

Stimme von Männern achten, die, einst jung wie sie, durch |

die Erfahrung gereift sind, und fich die Worte: Freiheir, öffentliche Ordnung, zum Wahlspruch crkoren haben.“ Nach Hrn. Dupin kam Hr. v. Corcelles nochmals auf die au f- gefrishte Kammer zurück. Er habe, meinte er, hiermit nur sagen wollen, dap die Kammer geläutert wérden müsse,

wie die contre - revolutionnairen Gerichtshöfe, die noch auf

Frankreich lasteten, Diese Erklärung erregte vollends den Unwillen des größten Theils der Versammlung. noch die Herren B. Constant und Petou sich in dem Sinne des Hrn. v. Tracy, d. h. für die Vertagung der Proposition, ausgesprochen hatten, fam es zur Abstimmung. Für die Ver- tagung erklärten sih nur etwa 30 bis 40 Deputirten von der äußersten linken Seite; die úbrigen Mitglieder. dieser Seite, so wie beide Centra und die rechte Seite, stimmten dafür, daß die Proposition des Hrn. Humblot-Conté in Erwá- gung zu ziehen sey. Das Municipal- Geseß wird sonach noch in der diesjährigen Session zur Berathung kommen. Am Schlusse der Sibung machte der Präsident noch bekannt, daß die (gestern unter Paris mitgetheilten) beiden Gesebß- Entwürfe der Herren v. Larochefoucauld und Bavoux in den Büreaus einstimmig verworfen worden seyen. Die Ver- sammlung ging um 4 Uhr auseinander. Am folgenden Tage

sollte feine Sißung statt finden,

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Nachdem |

Paris, 7. Sept. Vorgestern Abend war große Cou beim Könige und der Königin. Gestern: arbeibeten Se Ae jestät mit den Ministern der Marine, des öffentlichen Unter- richts und der Justiz. Der Marschall Graf Jourdan und Deputationen mehrerer Städte machten dem Könige ihre Anantung,

Der Moniteur enthält drei Königl. Verordnungen: durch die erste derselben, die vom Stan d M. datirt n vom See-Minister contrasignirt ist, wird die durch- die Ver- ordnung vom 28. August d. J. (vergl. Nr. 248 der Staats- Zeitung) bewilligte Amnestie für die Armee auch auf die De- jerteurs unter den Marine. Truppen unter denselben Bestim- mungen und Bedingungen ausgedehnt. Durch die beiden an- dern g, M d. datirten und vom Minister des Jnnern ontralgntrten Verordnungen. werden 5 ne :PDróô und 8 Maires bestellt. Y fas O E

Der Kriegs - Minister hat nachste! clamati A R, er h chstehende Proclamation an

Soldaten! Jn dem glorreichen Kampfe wodur reihs Wiedergeburt bewirkt wurde, ee Ihr Ene Vaterlandes und Eurer selbst würdig gezeigt. Bürgerssöhne, Bürger Jhr selbst, sahet Jhr ein, daß, wenn das Volk seine Rechte vertheidigt, es zugleih für die Eurigen fämpfc- daß Zhr und die Nation nur ein Ganzes seyd. Eure ruhige Stellung vereitelte die Pläne der Feinde Eures Landes.

1 Warum mußte die Jnsubordination Einiger unter Euch den

öffentlihen Frieden jiôdren, dessen Beschüßung - des Heeres

+- ore Pflicht. i?

Soldaten! Jhr werdet jene Liebe zur

| Mannszucht , die Euch in so ernsten Augenblicken nicht ver- lassen hat, auch fünftig als die Bürgschaft Eurer militairi-

|

-Euvevp-Väter so großen Ruhm érwörben haben.

schen Existenz bewahren. Der Fürst, den die Nation auf den Thron gehoben, hat in Euren Reihen gedient; er war ciner der ersten, der sich für die Volks - Freiheiten ivaffnete. Franfreichs Schußbengel schien sonach Ludwig Philipp zur Befestigung des Bündnisses zwischen Heer und Volk zu be- stimmen. Soldaten! Befreit von den Privilegien einzelner Corps und von dem Pacronate der Gunst, Beschüber unse- rer Institutionen und beschúbr durch sie, werth den Bürgern und dem Feinde allein furchtbar, welche s{hdône Laufbahn habt Jhr nicht vor Euch! Sie sind zurückgekehrt, jene Zei- tea, wo die Edhrenstellen blos dem Verdienste zu Theil wur- den, Reiht ‘Euch um das Panier, dem die Waffenthaten

| Folgt mit Vertrauen jenen ergrauten Kriegern, welche die Ehre und das Recht, Such zu befehligen , allein ihren Dienstleistungen verdanken. Jhr werdet von ihnen jene hochherzige Ergebung

lernen, wodurch man sich Belohnungen erwirbt, und das Ge-

scß, das diese Euch zufichert, wird unter der Regi ; wig Philipps ebenfalls cine Wahrheit seyn. E Paris, 6. September 1830.

_(gez.) Der Kriegs-Minister, Graf Gérar d.“/ __Ueber die Ernennung des Fürsten von Talleyrand zum diesseitigen Botschafter in London äußert das Journal des Débats: „„Diese Ernennung wird in Franfreih und in Eng- land in gleichem Maaße Beifall- finden. IÎn Frankreich" hat man nicht vergessen, daß dieser große Staatsmann von zivei Regierungen, dener er nübliche Dienste geleistet hatte, näm- lich von der Kaiserlichen und von der Restauration von den Geschäften entfernt wurde. Beide Regierungen hatten spä- ter Ursache, es zu bereuen, und Franftreih, seiner Talente be- raubt, war zweimal das Opfer dieser Undankbarkeiten. Eng- land fann sih nur geschmeichelt fühlen, von der neuen Fran-

! zösischen Regierung einen Botschafter zu erhaïten, dem der

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Ruf des erjten Diplomaten Europa’s vorangeht. Beide Län- der werden darin ein neues Unterpfand des Friedens und des für die Ruhe der Welt so nöthigen guten BVernehmens finden. _Das Alter des Fürsten Talleyrand hat die Kraft sei- nes Geistes nicht geschwächt. Er ist heute im Zahre 1830, wie in der constituirenden Versammlung, der getreue Reprá- jentant der politischen und philosophishena Jdeen unserer Epoche.‘ Der- Consticutionnel dagegen spricht aufs stäckste seine Unzufriedenheit über diese Ernennung aus. - Î1 einem confidentiellen Rundschreiben, das der Bischof von Orleans an die Pfarrer seines Bisthums erlassen hat, und worin er sie auffordert, in Erfällung ihrer geistlichen Pflichten fortzufahren , sh jedoch jeder Anspielung auf die gegenwärtige Gestalt der öffentlichen Angelegenheiten zu enr-- halten, bemerkt man nachstehende Stelle: „Die Kirche, welche die Kronen nicht austheilt und niemals Hand an dieselben legen darf, ist nicht Richterin úber die hohen Fragen der Ver- fassung eines Volkes; sie erlaubt ihren Dienern nicht, dar- auf einzugehen ; sie sieht die Hand, welche das Scepter trägt, aber sie verleiht dasselbe nicht und nimmt niemals an irgend einer Stipulation Theil. Ehre, wem Ehre gebührt. Die Kirche ist