1830 / 256 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 15 Sep 1830 18:00:01 GMT) scan diff

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der Staatsmacht Gehorsam schuldig, denn Gott hat dieselbe eingeseßt ; handelte sie ‘anders, so würde sie gegen Gott sün- digen, der die Ordnung will und die Ordnung ist.‘

In den Angaben über das Testament des Prinzen von Condé scheinen einige Jrrthümer obzuwaltèn. Das Jour- nal des Débats versichert, daß nach einer wörtlichen Ab- schrift jenes Testaments , der Baron Surval , Haus - Junten- dant des verstorbenen Prinzen, nur zum Voilstrecker des lebten Willens mit einem Theile seines Gehalts als lebens- länglicher Pension ernannt worden sey. Die der Baronin von Feuchères vermachten Legate sollen úbertrieben hoch an- gegeben seyn; dagegen ist bisher nicht erwähnt worden , daß der Prinz sein Schloß Ecouen, nebst den dazu gehörigen Forsten, mit einer jährlichen Rente von 100,000 Fr. zur Stiftung einer Erziehungsanstalt für die Kinder, Enkel und Abkömmlinge der Offiziere des alten Condéschen Heeres ver- macht hat.

Das Journal de Gard vom 1. Sept. bringt über die Unruhen in Nismes folgende Nachrichten : „Die aufrüh- rerischen Haufen, die si gestern gebildet hatten , rückten in der Nacht bis zu den Thoren der Stadt vor. Mehrmals aufgefordert, auseinander zu gehen, wurden sie nur unver- \hämter, griffen das Thor - Accis - Bürcau an, rissen dem dort befindlichen Beamten die Nationai-Kokarde ab und begingen die empórendsten Ausschweisungen. Herr Lascours erhielt hierauf um 2 Uhr Morgens den Befehl, Gewalt mit Ge- walt zu vertreiben. Es wurden einige Kavallerie - Angriffe gegen sie gemacht und sie ín die Flucht geschlagen. Viele von ihnen wurden ergrissen und den Gerichten überliefert. Ge- genwärtig herrsht Ruhe in Nismes, die National-Garde bildet sich, und eine starke bewaffnete Macht beschüßkt bie Stadt. Am Z0sten v. M. hatte der Präfekt des Gard- Departements eine Verfügung erlassen, der zufolge jede Zu- sammenrottung von mehr als fünf Perjonen unterjagt wurde und durch die bewaffnete Macht auseinander ge)prengt werden sollte. Nur die zur National-Garde gehörenden Bür- ger durftez Wassen tragen. Personen und Eigenthum, so wie die Gebäude und Symbole aller Konfessionen, wurden unter den Schuß der bewaffneten Macht gestelle, und jede Verleßung derselben sollte streng bestraft werden. Die Na- tional s Garde soilte aus 1280 Mann bestehen. Dec Maire hatte alle Kasseehäuser schließen lassen und die Bürger auf-

efordert, die National - Farben zu tragen. Am 31. August Patte endlich der Präfekt, weil in der Stadr Nismes und im Departement des Gard ernstliche Unordnungen stattgefun- den, weil auch die Polizei die aufrúhrerishen Haufen nicht habe zerstreuen fönnen,„ weil der Civil - Behörde nicht Folge geleistet und der Lauf des gerichtlichen Verfahrens gehemmt worden sey, weil ferner ernsthafte Gefechte zwijchen den Búrgern stattgefunden und nur die Militair: Macht die df- fentliche Ruhe aufrecht erhalten fônne, das Departement des

Gard in Belagerungs - Zustand erklärt und die Handhabung !

der Polizei der Militair-Behörde überträgen. Aus einer am 4. Sept. erlassenen Proclamation des Práfekten geht hervor, daß am 1. Sept. die Ruhe wieder hergestellt war.“‘

Dem Moniteur zufolge hat eine gestern Abend hier eingegangene telegraphische Depesche aus Nismes vom 5ten d. berichtet, daß Alles dort vollkommen ruhig war. Die bedeutendsten Fabrik - Besißer waren zusammengetreten, um auf Mittel zu denken, den Arbeitern Beschäftigung zu geben. Die richterliche Behörde war mit einer Untersuchung gegen die Urheber der in den vorhergegangenen Tagen stattgefun- denen Unordnungen beschäftigt.

In dem Berichte über die unter der Garnison in Meß

ausgebrochenen Unruhen (vergl. Nr. 253 d. St. Z.) war

unter Anderm gemeldet worden, das bte Artillerie-Jiegiment habe -amn 29sten v. - M. dem Obersten die Fahne und die Kasse des Regiments abgenommen: Einem Schreiben des Artillerie- Obersten Etchegoyen an die Redaction des Journal du Com- merce zufolge, war aber die Fahne bereits 14 Tage früher dem auf einer Jnspections-Reise bégrissenen General, Jnspef- tor übergeben und durch ihn an den Kriegs-Minister gesandt worden. h Ein Blatt hatte gemeldet, daß der ehemalige Komman-

dant der Festung Verdun und der Oberst des 39stten Regiments

zu ihren Corps zurückgeschickt worden wären, und daß man sich dort geweigert habe, sie aufzunehmen. Der Moniteur berichtigt diese Meldung in folgender Weise: „„Diese Anga- ben, welche von Betrachtungen begleitet werden, die beleidi-

gend für den Kriegs-Minister sind, sind gänzlich unrichtig.

Der Kommandant von Verdun ist auf Reform - Gehalt eseßt und durch den Obersten Gayard abgelôst worden und hat sich hach Met zurücfgezogen „. woo er sich auch noch jeßt

befindet. Der Oberst des 39sten Regiments ist ebenfalls durch \

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einen andern erseßt worden , er hat um seinen Abschied näch- gesucht, der jet dem Könige zur Genehmigung vorgelegt wor- den ist. Sie sind also nit an ihre früheren Posten zurück- geschickét worden. ““

Das Journal du Commerce äußert in seinem Böôr-. senberichte: „Die Gerüchte über die Unruhen in einigen un- serer Fabrifkstädte sind übertrieben. Man kann nichr läugnen, daß Versuche gemaht worden sind, die arbeitenden Klassen aufzureizen ; ader Btiefe aus Lille, St. Quentin und Nantes melden, daß diese Versuche nicht den von den Unruhestiftecn gehofften Erfolg haben werden. Ueberall ist die Anerkennung unserer Regierung durch England günstig aufgenommen wor- den; sie ist das Signal zum Wiederbeginn der Fabrifk-Arbei- ten und der Schiffs-Ausrústungen. Jedermann wird Arbeit finden, und Arbeit ist das beste Unterpfand für die Rückkehr

zur Ordnung.‘

Herr- Benjamin Constant legte gestern auf das Nach- weis - Büreau der Deputirten - Kammer eine Proposition nie- der, in welcher auf Freigebung des Buchdruckeëgerverbes und des Buchhandels, zu denen es nach den jetzigen geseblichen Bestimmungen einer Autorisirung und eines Patents bedarf, angetragen roird. -

Eine aus dem Grafen von Montalivet, Pair von Frank- reich, und den Herren von Schoonen und Duvergier de Hau- ranne bestehende Kommission ist mir der Liguidation der ehe- maligen Civilliste beschäftigt. Die von ihnen für die fünf- tige Liste vorgeschlagenen Ersparnisse sollen sich auf 8 Mill. belaufen. Sogleich nah beendigter Liquidirung wird das Resulcar der Kommission beiden Kammern vorgelegt und die neue Civilliste entworfen werden, deren Verwaltung dem Gra- fen Montalivet úbertragen werden soll. i

err Dupin der Aeltere hat an beide Kammern ein vom ten d. M. datirtes Schreiben erlassen, worin er sih gegen die von einigen Blättern gegen ihn erhobenen Anschuldigun- gen rechtfertigt. Er refkapttulirt in demselben sein ganzes Betragen seit dem 8. August v. J. , erinnert an seine Ver- theidigung des Journal des Débats, an seinen Bericht über die Adresse in der diesjährigen 14tägigen Sißung und an sein Benehmen während der lebten Revolution, in welcher er als Advoktat den Zeitungs-Redacteuren, die ihn um Rath gefragt, zum Widerstande gerathen, als Deputirter: aber an allen bedeutenden Aften der Kammer Theil genommen sabe. Durch die Hand eines Feindes sey sein Name auf der Liste der Deputirten, welche die Protestation unterzeichnet hätten, auf dem Wege von Herrn Casimir Perier, wo dieselbe abgefaßt wurde, nach der Druckerei, gestrichen worden. Als Deputir- ter wie als Rathgeber des“ Generalstatthalters des Königret- ches, und bald darauf des Königs der Franzosen, habe er nicht cine Meinung kund gegeben , deren er sich niht vor seinem Lande rúhmen könne. Schließlich erinnert Herr Dupin der Aeltere an das, was“ er seit 15 Jahren als Advokat fúr die Sache der Freiheit gewirkt, an jeine Vertheidigung der Ge- nerale Ney, Brune, Gilly, Alix, Boyer, Rovigo, der Adv0- katen Jsambert in Betresf der persönlichen Freiheit, Bavoux hinsichtlih der Rechte des Professorats, Merilhou in der An- gelegenheit der National-Subscription, Montlosier in seinem Kampfe mit der Partei seiner Gegner, und der Sqchriftsteller

Jay, Jouy, Beranger, Dupaty, Jay, Arnault, Etienne u. \. w.,

endlich an seine otermalige Vertheidigung der Schriftsteller des Miroir, des Journal des Débats und des Constitution- nel. Jn seinen Büchern habe er dieselben Grundsäße wie in seinen Plaidoyers, auf der Rednerbühne dieselbe Sache wie an der Barre des Gerichtshofes vertheidigt. Mit Un- willen weise er daher unverdiente Angrisse zurü, deren O elle der Neid auf seinen Ruhm und seine jeßige Stellung sey; er bediene sich des. ihm zustehenden Rechtes , sein Land an das zu erinnern, was er fúr dasselbe gethan und ferner zu thun bereit sey. Früher den Säumigen voran cilend , jeßt hinter den zu sehr vorwärts Strebenden zurückbleibend, sey er

immer derselbe: ein Freund des Volkes, dessen Rechte er ute

zu vertheidigen aufhdren werde, ein Freund der geseßlichen Freiheit, ein Vertheidiger der dffentlichen Ordnung und stolz auf das Bewußtseyn eines rechtlichen Mannes und eines gu- ten Bürgers.

Auf Anordnung des Präfekten des Seine-Departements, Herrn Odillon Barrot, is für die_in den drei Revolutions- tagen Verwundeten in Saint -Cloud wegen der dort herr- schenden gesünderen Luft ein Lazaveth ‘errichtet worden, în welches bereits gestern 100 dieser Verwundeten gebracht worden sind. Î :

Der Moniteur bemerkt: „Durch die Thätigkeit der Polizei sind eine große Anzahl der Verbrecher, die während

Beilage

1961 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung F 256.

der Ereignisse der leßten Juli-Tage aus den Pariser Gefäng- nissen entkommén waren, wieder verhaftet und der Justiz übergeben worden. Unter ihnen befinden sich Cribier und Debure und dié Frau Feling , von denen unlängst die beiden ersteren als Mörder der Frau Gobert zum Tode und die leß- tere als Mitschuldige eines Diebstahls in derselben Angele- genheit zu zehnjährigem Gefängniß vekurtheilt worden waren. Den anderen Entwichenen wird mit gleichem Eifer nachge- spúrt. Auch sind Maaßregeln getroffen, um die frei gelasse- nen Verurtheilten, denen es hier an Subsistenzmitteln, so wie an der Erlaubniß, hier zu wohnen, fehlt, aus Paris zu entfer- nen, und Alles läßt hoffen, daß die Hauptstadt bald ganz von - einer Klasse von Leuten befreit seyn wird, unter de- nen die Ruhestörer mehr als einmal Helfershelser ‘gefun- den haben. ‘‘

Das Journal des Dèbats bemerkt: „Die Regie- rung hat Nachrichten aus Algier vom 25. August erhalten. Die Operationen gegen Oran und Bona hatten einen voll- fommenen Erfolg gehabt; die Flotte hat- sich dabei ihres Ru- fes würdig gezeigt. Die Ankunfce des General Claujel, der Toulon am L2ten d. M. verlassen hat, wird von der Land- Armee mit Ungeduld erwartet.“

Niederlande:

Aus dem Haag, 9. Sept. Se. Majestät der König werden, wie man vernimmt, die Versammlung der General- staaten am nächsten Montage in Person eröffnen. Der Prinz von Oranien und Prinz Friedrich der Niederlande werden sh Sr. Majestät zur Seite befinden.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist gesiern hier angekommen.

Das heurige Blatt des Staats-Courant enthält fol- genden, dem Auscheine nah, amtlichen Artikel: „Der König, der mir Unwillen die Fortdauer des Aufruhrs und des Auf- standes gegen die geseßliche Autorität in ‘einigen Orten der Provinzen Súd-Brabant und Lüttich vernommen, har sich, in

Erwartung des -Resultates der von den auf den láten d, M. zusammenberusenen Generalstaaten zu nehmenden Eïrwägun-

gen, für verpflichtet erachtet, gegen die fernere. Verbreitung des Aufstandes nah solchen Orten, wo durch den guten Geist der Einwohner Ruhe und Ordnung erhalten worden find, ïo wie nach den Niederländischen Festungen, die kräftigsten Maaßregeln anzubefehlen, um auf diese Weise sowohl die biedere Bevdlferung als die Bollwerke des Reiches gegen die Aufrührer zu beschirmen. Es sind zu diesem Endzwecke

an die befehligenden Offiziere, sowohl der Feld :- Truppen als

der Besabungen, die bestimmtesten Vorschriften ergangen, feine Vorkehrungen und Maaßregeln zu versäumen, die dazu dienen können, Ruhe und Ordnung zu bewahren, so wie nd- rhigenfalls Gewalt mit Gewalt durch die Macht der Wasen zu vertreiben. Zunächik sind auch die Gouverneure der Provinzen mit Polizei-Vorschriften versehen worden, die un- rer Anderm den Zweck haben, dem zuvorzukommen, daß un- ruhige Menschen mit bôswilligen Absichten Saaten der Zwie- rracht und, des Mißtrauens ausstreuen und so das Glück von ruhigen und wackern Bürgern untergraben. Alle wohlge- finnten Einwohner, die mit Treue und von einem guten Geiste beseelt, sich um Geseß*und Ordnung sammeln, können dann auch versichert seyn, daß ihr Eigenthum beschirmt, ihre Rechte und Juteressen nicht angetastet oder dem Frevelmuthe preisgegeden werden sollen. Das Vertrauen auf den bessern Theil des Niederländischen Volkes, welcher überall bei wei- tem die größere Zahl bildet, verbürgt diese Versicherung. “‘ Aus Leyden schreibt man, daß sämmtliche Studirende der dasigen Hochschule, 800 an der Zahl, der Behörde ihre Dienste angeboten haben, um die Sradt, das Vaterland und den König, wann und wo es nôthig seyn sollte, zu verthei- digen. Man wird sich erinnern, daß im Jahre 1815 die Studirenden dieser Universität sich auf diejelbe patriotische

' Weise benommen haben.

Brüssel, 9. Sept. Vorgestern Abends ist Se. K: H.

der Prinz Friedrich von Vilvorden nach Mecheln abgegangen. Die Gazette des Pays -Bas äußert: „Unser Grund- gese hat den Fall weislih vorausgesehen, in welchem es nôthig werden könnte, Aenderungen darin vorzunehmen; es hat dafüt die nöthigen Formen festgeseßt. Jede Abänderung,

welche auf andere Art, oder nur von eizer der drei durch das Grunadgeseß angeordneten Gewalten, vorgenommen würde,

wäre, ihrex Natur nach, gehässig, die Gränzen überschreitend und ohne alles geseßliche Ansehen. Die Artifel A 230 und 232 des Grundgesekßes lauten wie folgt: Art. 229. Sollte die Erfahrung zeigen, daß Abänderungen oder Zusäse zu dem Grundgeseße nothwendig seyen, so sollen dieselben durch ein Geselz bestimmt bezeichnet werden, welches zu gleicher Zeit diese Nothwendigkeit ausspricht. Art. 230. Dieses Gese wird an die Provinzialstaaten gesandt, welche in der durch dasselbe bestimmten Zeit den ordentlichen Mit- gliedern der zweiten Kammer der Generalstaaten eben jo viele außerordentliche Mitglieder beifügen, welhe auf dieselbe Weise wie die erstern gewählt sind. Ar t. 232. Die zweite Kammer der Generalstaaten kant

‘keinen Beschluß über cine Abänderung oder einen Zusaß zu

dem Grundgeseße u. st. w. fassen, wenn nicht zwei Drittel der Mitglieder der Versammlung zugegen sind. Die Be: schlü}sse geschehen mit einer Stimmenmehrheit von drei Vier-

| teln. Alle für ein abzufassendes Geseß vorgeschriebenen Regel s : n

| sollen genau beobachtet werden. Man wird vielleicht fas gen, ob die Trennung der beiden großen Theile des Reichs

auch eine von den Veränderungen sey, die nur in d

seßten Form geschehen fönnten ? Wer diese Dabihtte, ee besireiten woollte, müßte das Tageslicht abläugnen ; doch wol- len wir feine scheinbare Einwendung unbeantwortet lassen. Der Arr. 1 des Grundgeseßes bestimmt die 17 Provinzen, welche, unabhängig von dem Großherzogthum Luxemburg, das Königreich der Niederlande ausmachen , dessen Gränzen in dem Traktate der Europäischen Mächte auf dem Kongresse zu Wien, der am 9. Jun 1815 unterzeihnet wurde, angegeben sind. Die geringste Rectification der Gränzen dieser Provinzen kann nah den Worten des Art. 3 nur mittelst eines Geseßes geschehen. Der Art. 97 bestimmt die Zähl der Mitglieder der zweiten Kammer und der von jeder Provinz zu schiéenden Depu- tirten. Der Art. 163 sagt: Es soll für das ganze“ Reich nur ein bürgerliches, ein Straf-, ein Handels-Ge}eßbuch und nur ein Gejeßbuch für die Organisation der bürgerlichen Gewalt und fúr die Civil- uud Kriminal - Prozedur bestehen. Der Art. 202 bestimmte, es solle für das ganze Reich eine Rech- nungsfkammer geben. Es ist also offenbar und nicht zu bestreiten, daß die Trennung der beidèn Theile des Reiches, mit zwei Kammern für jede der beiden Parteien , mit ver- schiedenen Civil-, Straf- und Handels-Geseßbüchern, mit ver- schiedenen Geseßbüchern über die Organisation der gerichtli- chen Gewalt und fär die Civil- und Kriminal-Prozedur, mit zwei Rechnungs-Kammern, mit zwei Douanen: Geseßgebungen, mie zwei Haupt-Verwaltungs-Arren, so wichtige Veränderun- gen in dem Grundgesese mat, und sein ganzès System dergestalt umwirfst, daß sie nur mit Hülfe der drei von dem- selben bestimmten. Gewalten und in der darin vorgeschriebe- nen Form geschehen kann.“

Der Courrier de la Meuse meint dagegen, der Kö- nig allein, ohne die Kammern, habe schon die Befugniß , die Trennung Belgiens von Holland zu verordnen; denn die Vereinigung dieser Provinzen sey das Ergebniß eines Traf- tates, den der König, so wie jeden andern Traktat, abschließen und wieder aufheben fönne. :

_ Der Französische Gesandte am Niederländischen Hofe ist gestern mit jeiner Familie nach Paris abgereist.

Neuerdings sind einige Deputirten hier eingetroffen, dée sich der Erklärung vom 3. Sept. angeschlossen haben.

Die nach dem Haag früher gejandten Deputirten vou Namür sind bereits von ihrer Mission zurückgekehrt.

Aus Lüttich ist die zweite Kolonne bewaffneter Einwoh- ner, 400 Mann stark, mit Geld, Munition und zwei Feld- | stücken hier angefommen. Es hatte. sich ihr ein Piquet Frei- williger der städtischen Garde von Jodoigne angeschlojjen.

Lüttich, 8. Sept. Gestern Abends ist Herr C. de Berlaymont mit großer Stimmen - Mehrheit zum Ober - Be» fehlshaber der städtischén Garde ernannt worden. Heute war große Revüúe dieser. Garde; 3000 Mann konnten unter den Wasen seyn ; sie bildeten ein ungeheures Viere auf dem St. Lambert-Plake. : 4

Die Bewohner von Huy haben s{ch des Forts ihrer Stadt bemächtigt. Nach dem Journal de la Pro- vince de Liège ist die dffentlihe Meinung zu Lüttich der Königl. Proclamation nicht günstig. Die Stadt Verviers N ebenfalls eine Adresse an den König gesandt. Die

ruppen zu Tongres sollen viel durch Desertion leiden.