1830 / 260 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1992

Damen mit Hof-Mänteln. Die Pläße werden nach der vor- geschriebenen Ordnung eingenommen. Um dieselbe Stunde versammeln sich- auch in dem Zimmer am Ende des großen Saales, wo sich die Vase befindet, der Bürgermeister vom Haag, der von Sr. Majestät beauftragt ist, selber als Be- amter des Personenstandes zu erscheinen, um mit dem Bei- stande seines Secretairs den Civil - Aft der Vermählung zu vollziehen , ingleichen die Schöffen“ und eine Deputation aus dem Rathe der Stadt Haag, so wie die Königl. Hof- prediger, begleitet von einer Deputation der beiden reformir- ten Kirchen-Räthe vom Haag, zur Einsegnung der Ehe.

Gegen 62 Uhr verfügen sich Jhre Majestäten und die Königl. Prinzen und Prinzessinnen in die Zimmer des nord- ôstlichen Vorderflügels des Palais, der früher von Sr. Ma- jestät dem Könige bewohnt wurde. Alle Hofstaaten ver|am- meln sich in den vor diesen Zimmern befindlichen Kammern. Sobald Alles versammelt ist, wird die Krone durch den Schaßmeister des Königl. Hauses, Herru Ragay, unter dem Geleite zweier Kammerdiener, in das Zinmer gebracht, das dem Appartement, in welchem sich Jhre Majestäten befinden, zunächst gelegen ist, und daselbst an die älteste Hofdame, Ba- ronin von Estorff, Úbergeben , aus deren Händen Jhre Ma-

jestät die Königin dieselbe empfängt und in Gegenwart der

übrigen Königl. Personen dem Haupte Jhrer Königl. Hoh. der Prinzessin Braut aufsezt. Mittlerweile stellen sich die Hofstaaten in der von Sr. Majestät für den großen Zug vorgeschriebenen Ordnung auf; der Kammerherr-Ceremonien- meister ist beauftragt, darauf zu sehen, daß diese Ordnung gehörig beobachtec wird. Der Ober-Hofmarschall, Graf von

eerdr, begleitet von zwei Kammerherren, wird von Seiner Majestät zu dem Beamten des Personenstandes gesandt, um ihm die vom Geseß erheischten Dokumente in Bezug auf das

Ehe-Bündniß vorzulegen und ihm anzuzeigen, daß Jhre Ma-.

jestäten nebst dem hohen Brautpaare sich sogleih zu ihm verfügen würden, damit Dasselbe in Gemäßheit dec Vor- schriften des Civil - Rechts ehelich verbunden werde. Nach- dem die Dokumente in Ordnung befunden worden, wird Sr. Majestät sogleich durch den Ober - Hofmarschall die An- zeige davon gemacht. Sobald Se. Majzestät - den Besehl gegeben, daß sch der Zug in Bewegung seße, werden Jhre Majestäten nebst den Prinzen und Prinzessinnen von dem Ober - Kammerherrn Grafen v. Reede nach den Pläßen ge- leitet, die für Höchstdieselben bestimmr sind. Dieser] Zug ist von Sr. Majestät für diesmal, und ohne daß daraus eine Folgerung für die Zukunft soll abgeleitet werden können, nah dem Range der Mitglieder des Königl. Hauses auf folgende Weise festgeseßt worden :

I. Der Kammerherr-Ceremonienmeister Baron Snoucfaert.

IT. Alle anwesenden Kammerherren, paarweise.

IIT. Die Herren des Gefolges Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen.

V, Die von Sr. Majestät der Prinzessin Braut und dem Prinzen Bräutigam zu deren Aufwartung zugewiesenen Kammerherren nebst dem Adjutanten, und zwar Jhrer Königl. p der Prinzessin: 1) Der Kammerherr Graf v. Reede-

tiddagten, 2) der Kammerherr Baron v. Constant; Sr. Königl. Hoh. dem Prinzen: 1) der Kammerherr Graf von Lartrey, 2) der Adjutant, Oberst-Lieutenant Baron v. Heerdt.

V, Das hohe Brautpaar. Die Schleppe Jhrer Kd- nigl. Hoheit der Prinzessin Braut wird von vier Damen ge- tragen: 1) Baronin A. v. Constant-Villars ; 2) Gräfin A. Bentin; 3) Baronin A. v. d. Duye; 4) Gräfin v. By- landt. Die Oberhofmeisterin Jhrer Königl. Hoheit, die ver- witwete Baronin v. Knobelsdorff, gehr rechts neben der Schleppe Jhrer Königl. Hoheit und die ehemalige Gouver- nante der Prinzessin, Gräfin Bentinck, links neben der Schléppe.

VI. Die Groß-Offiziere Jhrer Majestäten , paarweise.

_ VII. Se. Majestät der König, Jhre Majestät die Kd- nigin führend. Die Schleppe Jhrer Maje|ät wird von vier Damen getragen: 1) Gräfin von- Ultremont; 2) Baronin v. Stamford ; 3) Baronin v. Heeckeren ; 4) Baronin v. Na-

ell. Die beiden Hofdamen Baronin v. Estorf und v. d.

ol gehen rehts und links neben der Schleppe J. M. Der Gouvèrneur der Residenz, der Vice-Oberstallmeister und die Adjutanten des Königs gehen hinter Sr. M.

-' Die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, so wie die der Vermählungs - Feier beiwohnenden hohen fürstlichen Personen. Die Schleppen der Prinzessin- nen werden von zwei- Pagen getragen ; die Oberhofmeisterin- t aen S E renz] die Staatsdamen ares

; ¿Kavallere gehen den Prinzen voran, und ihre Adjutanten folgen denselben. A e s

IX, Der Zug begiebt sich durch den blauen Salon und die daran stoßenden Zimmer in den großen Saal.

X. Nach der Ankunft im großen Saale begiebt sich das hohe Brautpaar nebst Jhren Máäjestäten und den Prin- ne und Prinzessinnen nach der erhabenen Estrade vor die

afel, hinter welcher der Beamte des Personenstandes mit set- nem Secretair sich befindet ; die Hofstaaten stellen sich vertheilt D die fürstlichen Personen, zu denen sie gehören, und zwar o, daß bei der Rúkkehr des Zuges derselbe in gleiher Ord- nung, wie bei der Ankunft, statt finden kann.

X]. Der Beamte des Personenstandes schreitet als- dann zur Vollstreckéung der Ehe nach den bestehenden Gesez- zen und Formen , - worauf er seinen. Plaß verläßt und die über die Vermählung aufgenommene Afte auf der Tafel lie- gen läßt; welche Afte von dem Königl. Hosprediger Delprat, der inzwischen erschienen. ist, eingesehen wird, bevor er die Ehe einsegnet, wonächst er aber sogleich zur Einsegnung über- geht. Jn dem Augenblicke, da die Vermählungsfeierlichkeit statt findet, werden 101 Kanonenschüsse gelöst. Ein auf ‘dem Palais anwesender Artillerie - Offizier giebt dazu das Zeichen.

X1TI. Nach ausgesprochenem Segen verlassen Jhre Ma-

| jestäten nebst den Neuvermählten und allen übrigen Prin-

zen und Prinzessinnen in derselben Ordnung, in der Höchst- dieselben gekommen sind, den großen Saal und begeben sich nah dem Zimmer, wo Höchstdieselben früher versammelt wa- ren und wo nun die Neuvermählten die Glücfwünsche der Königlichen Familie empfangen. /

XlUIIL Während dieser Zeit versammeln sich die Mikt- glieder des diplomatischen Corps -im gelben Salon des gro- ßen Appartements und alle úbrigen Herren und Damen im großen Saale und den daran stoßenden Zimmern des kleinen Appartements.

XTIV. Shre Majestäten nebst den Neuvermählten und der ganzen Königl. Familie verfügen sih sodann nach dem

gelben Salon und empfangen daselbst die Glückwünsche des

diplomatischen Corps. ;

XV. Unmittelbar darauf begeben sich. die Höchsten Herrschaften in den rothen Salon, wo die ganze übrige Ver- sammlung an Jhren Majestäten vorbeigeht und mit einer Verbeugung ihre Glückwünsche darbringt.

XVI. Um 9 Uhr werden Jhre Majestäten mit den Neu- Vermáhlten und den übrigen Prinzen und Prinzessin- nen in der Gallerie soupiren. i

XVIT. Nach Beendigung des Soupers werden Jhre Majestäten nebst der ganzen Königl. Familie ,. unter dem Vortritte der Herren und gefolgt von den Damen der Hof- staaten, das neuvermählte Paar nach dem für Hdôchstdiesel- ben in Bereitschaft geseßten Appartements geleiten.

X VIIL Nachdem daselbst von“ der Ober - Hofmeisterin,

Baronin von Knobelsdorff, das Strumpfband vertheilt und die Krone von der ältesten Hofdame, Baronin von Estorff, an den Schaßmeister des Königlichen Hauses, Hrn. Ragay, ir Sus Übergeben worden, werden alle Hofstaaten ent- assen. Ö - Am folgenden Tage, den 15. September, is gróßes Di- ner in Gaia im großen Saale und Abends- um 8F Uhr Cour bei Jhren Königl. Hoh. dem Prinzen und der Prin- zessin Albrecht von Preußen im Hôtel auf. dem großen Plabe. Die Damen erscheinen in Hofmänteln. : /

Brüssel, 13. Sept. Die von «den Sectionen der hie- sigen Bürger-Garde erwählte Sicherheits-Kommission hat an die Einwohner eine Proclamatiom erlassen, in der sie aufge- fordert werden, das Resultgt der. heute im Haag statt finden- den Eröffnung der General-Staaten ruhig abzuwarten. Die Fremden werden aufgefordert, sich in ihrer Behausung zu halten, wo ihnen Schuß und Sicherheit gewährt werden würde. Alle Maaßregeln, heißt es schließlih, sollen getroffen werden, um in' Gemeinschafi mit anderen Städten das Prin- zip der Aufrechthaltung der Dynastie und der öffentlichen Ordnung gewissenhaft und ohne Nebenzwecke zu bewahren. Die Proclamation ist ‘nur von fünf Mitgliedern der Kom- mission : Graf Felix v. Merode, A. Gendebien, Rouppe, F Meeus und_S. van de Weyer, nicht aber auch von den drei

außerdem erwählten Mitgliedern: Herzog v. Ursel, Fürst v.

Ligne und Friedrich v. Secus, unterzeichnet. Außer der Handels-Kammer und dem Gewerbe- Verein

haben auch“ die angehensten Einwohner der Stadt Gent,

namentlich Grund-Eigenthümer, Advokaten, Aerzte u. |. w. eine Adresse an den König - unterzeichnet, in der sie- darum bitten, daß die Trennung von Holland und Belgien nicht statt finden môge. Diese Adresse lautet :

Beilage

1993 M Beilage zur Allgemeinen Preußishen Staats-Zeitung ffÆ 260.

„Sire! Mit der tiefsten Ehrerbietung nahen sich die un- terzeihneten Einwohner von Gent, Ihre getreuen Untertha- nen, dem Fuße des Thrones, um gegen das an Sie gerich- tete Verlangen einer Trennung der beiden Theile des König- reiches zu protestiren.“ E T j

„Dieser Vorschlag, Sire, ist anarchis, verderblich für unsern Ackerbau, unsern Handel und unjern Gewerbsleiß. Diejenigen , die ihn gemacht, haben es gewagt, im Namen Belgiens zu sprehen! Wir desavouiren das Mandat, das sie eigenmáchtig sih beigelegt haben.‘ i i

¡Sire! Sie haben es ausgesprochen, daß die von jeder Hrovinz geseßlich erlangten Rechte geachtet werden sollen, und hierauf seßen wir unser Vertrauen. Unsere gewerbsleißige Stadt wird die feste und ruhige Stellung, mit der sie bisher die Komplotte Jhrer Feinde, die auch die unsrigen sind, zu enthúllen gewußt hat, auch ferner zu erhalten wissen, und wenn JZhre Köüiglichen Prärogative, die Rechte Jhres Hau-

ses oder bestehenden Jnstitutionen jemals angegrissen werden sollten, so werden Sie auch die Unterzeichneten bereit finden, | ne D l i Ihnen die vollständigsten Beweise ihrer Liebe und ihrer Treue Erhaltung der öffentlichen Ruhe Allerhöchst verordnete Kom- zu geben. Wir sind mit der tiefsten Ehrerbietung, Sire, i

Bewaffnung gelangen zu lassen.

Eurer Majestät ergebensie und getreuste Unterthanen.“ (Folgen die Unterschriften.)

Die Vorstellungen im großen Theater haben gestern wieder ihren Anfang genommen.

Aus Termonde schreibt man: Die hiesige Stadt-Ver- waltung hat den Vorschlag, eine Adresse an den König mit der Bitte um dessen Genehmigung zur Trennung des Neiches abzufassen, einstimmig vrrworjen.

Aus Mastricht wird gemeldet: Die 7. Division ist gestern von hièr nah Tongern und Hasselt ausgerúcît, {0

“auch die Dragoner Nr. 5. und eine Batterie. General Hei-

ligers wird sein Hauptquartier in Tongern haben. Man glaubt, daß ein Kordon von Antwerpen bis Mastricht gezo- gen werden soll, und daß in diejer Stellung die Entscheidung der Generalftgaten abgewartet werde. :

De 1.16, di

Dresden, 16. Sept, Jn Folge der Ernennung des Prinzen Friedrih August K. H. zum Mitregenten is hier (nâchst der bereits mitgetheilten Kundmachung ) Nachstehen-

des erschienen : „„Befanntmachunzg.

Die von -Srx. Königl. Majestät mir übertragene. Mit- regentschaft veranlaßt meinen Austritt aus einer Kommission, in der ih zu Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe mitzu- wirken die Freude hatte.

“Es beglückt mich , damit das danfbare Anerkenntniß des Verdienstes verbinden zu können, was sich die Bürger und Einwohner von Dresden dadurch erworben haben, daß sie der ergangenen Aufforderung rasch und gehorsam entsprachen und sie mit großen Aufopferungen und Hintansebung ihrer wichtigen Berufsgeschäfte erfüllten; das Vertrauen der Re-

ierung ward creu und bereitwillig erwiedert und dem frevel- haften Beginnen einiger Uebelwollenden, durch Uebung wah-

rer Bürgerpflicht, s{hnell Einhalt gethan.

Das Andenken dieser Tage wird nie in mir erldschen, |

und wenn das Vertrauen des Königs mir neue Pflichten und Rechte ‘zu geben geruheté, so wird es mein unablässiges Be- streben on, begründeten Beschwerden der hiesigen Bürger- schaft Genüge zu leisten. : Nun aber, wo Ruhe und Ordnung wieder hergestellt ist, wird es Pflicht, den friedlichen Bürger dem friedlichen Ver-

fehr wieder ungestört widmen zu können und einen Zustand.

zu endigen, der für Handel und Gewerbe überhaupt, und für den Haushalt eines Jeden insbesondere, stôrend und verderb- lih zu werden droht. :

Denn das Bedúrfuiß einer außerordentlichen Bewaffff- nung ist nicht mehr im zeitherigen Umfang vorhanden, und damit das Jn- und Ausland sich überzeuge, daß diese nur zu edlem Zweck statt fand und der treue Sinn der Sachsen für Fürst und Vaterland sich auch hier wie überall. bewährte, erwarte ih mit Zuversicht, daß die in der nachfolgenden Be- fanntmachung ausgesprochenen Maaßregeln schnell zur Aus- Führung fommen werden.

Dresden, den 15. September 1830.

i : Friedrich August, Herzog zu Sachsen.‘

„Jn Bezug auf obige höchste Bekanntmachung erdff- net die unterzeichnete Kommission, wie sie die Dienstleistun- gen der jeßt bewaffneten Bürgèr nur noch auf einige Tage vertrauensvoll in Anspruch nimmt und auch diese durch Theil- nahme des Militairs baldthunlichst erleichtern lassen wird; sie hàlt es aber auch für hôchst wünschenswerth, daß eine er- neute- Organisation der hiesigen Bürger-Bewaffnung eintrete ; eines Theils in Erinnerung der vielen Bitten und Anträge, welche auf Abänderung der jeßt bestehenden Einrichtung an- gebracht worden sind, andern Theils aber auch, damit in Zei- ten wieder eintretender Gefazr die Gott gnädig. verhüten wolle ein Theil der Bürger wieder unter die Waffen tre- ten mdge, welche so wesentlich zu Herstellung der öffentlichen Ruhe beigetragen haben.

Dem gemäß ist Jedem, dem seine Geschäfte ‘oder sonsti- gen Verhäitnisse es wünschenswerth machen „, gestattet , sich bei seinem Compagnie - Kommandanten um Entlassung zu melden.

Es wird eine Deputation niedergeseßt, um an die zu

mi\sion Vorschläge zu ciner neuen Organisation der Bürger-

Es wird selbige bestehen aus dem Herrn General-Lieute-

| nant von Gablenz, als Vorsikenden, Herrn General-Major

von Schreibershofen und Herrn Hofrath- von Langenn, als Königl. Kommissarien, und aus Mitgliedern der Kommunal- und Búürger-Garden, wozu aus jeder Compagnie 4 Personen zu wählen und aus welchen sodann ciner von den Vorsißen- den und den Kdnigl. Kommissarien zu ernennen ist.

Dresden, den 15. September 1830.

Die zu Aufrechthaltung der dffentlihen Ruhe Allerhöchst verordnete Kommission.“

Leipzig, 16. Sept, ‘Unsere heutige Zeitung enthält folgende Bekanntmachung :

„Se. Königl. Majestät haben das Gewicht der Gründe nicht vekkennen mögen, aus denen in der Ständischen Jnter- cession des diesjáhrigen Landtags das Bedürfniß einer ver- besserten Städtischen Verfassung dargestellt worden ist, und es haben Allerhöchstdieselben diesen Gegenstand um so mehr zur besondern Berücksichtigung geeignet befunden, als auch im Allgemeinen der Wunsch nach einer zeitgemäßen Modifi- cation der zeèitherigen Städtischen Verfassungen sih ausge- sprochen hat und die Abstellung der mit leßtern verbundenen Mängel dazu dienen wird, das Vertrauen zwischen den Ma- gistraten und den Einwohnern zu stärken und zu befestigen.

Se. Königl. Majestät haben deshalb angeordnet, daß die Grundzüge einer solchen neuen Städteordnung ‘unverzüg- . lich ausgearbeitet und sodann zroischen Deputirten der Stadt- räthe und der einzelnen Städtischen Kommunen weitere Ver- handlung vor Königl. Kommissarien gepflogen werden soll.

Die unterzeichnete Kommission ist von Sr. Königl. Ma- jestät befehligt, diese Verfügung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und hält sich überzeugt, daß sämmtliche Betheiligte sih beeifern werden, Sr. Königl. Majestät landesväterlichen Absicht durch treue Mitwirkung zur Herbeiführung einer ver- besserten Kommunal-Verwaltung zu entsprechen.

Dresden, den 13. September 1830.

Die zu Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe im Königreiche Sachsen Allerhöchst verordnete Kommission. ; Friedrich August, Herzog zu Sachsen.“ i

Braunschwêig, 15. Sept. Von dem hiesigen Magi- firat ist nachstehende Bekanntmachung erlassen worden :

„„Geliebte Mitbürger! Wir haben nach furchtbaren Stür- men wieder Tage der Ruhe genossen.““

¿Nur das beunruhigt die Gemüther, und zwar aller Braunschweiger, ob auch der furchtbar aufgehäufte Stoff zur Gährung nun hinweggeräumt werde.“ i

„Jeder Braunschweiger, ja jeder Deutsche, weiß, was uns Noth thut. Hier durhkreuzen sich nicht verschiedenar- tige Wünsche, Alle haben nur einen Wunsch, und um. so fe- ster und zuversichtliher dúrfen wir seine Erfüllung hoffen, da eine große Reihe von Thatsachen für uns redet und es kaum noch einer Berufung auf dieselben bedarf.“ D 2

„„Wir würden der gerechten Sache schaden, den heißge- liebten Fürsten, welcher jeßt als Schukengel in unserer Mitte verweilt, beleidigen und dem hohen Gefühle der Braun- schweiger für Recht Zwang anthun, wenn zu“ Herbeiführung