1894 / 162 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

hierdurch begründeten Fortdauer. des deutsch - spanischen Zoll- frieges fällt auf diejenigen spanischen Politiker zurück, welche die Durchberathung des Vertrages während der jeßigen Cortes session zu vereiteln gewußt haben. : Wie bekannt, war der frühere deuts -\panische andels- vertrag vom Jahre 1883 seinerzeit von panischer Seite ge- fündigt worden und demzufolge mit dem 1. Februar 1892 außer Kraft getreten. Troßdem Deutschland von Anfan an zu neuen Vertragsverhandlungen bereit war, sin dieselben nur langsam in den Gang gekommen und es war erst im August 1893 möglich, zur Unterzeichnung eines netten Vertrags zu gelangen.“ Béi der n Det beide Theile übereïn,den FBO als möglich den beiderseiti- en Patlarttenten vorzulegen und den Austausch der Ratifikationen ängstens bis zum 31. Dezember 1893 herbeizuführen. Deutscherseits it dieser Verpflichtung in vollem Um- ange entsprohen worden, indem für den Vertrag chon im Dezember die parlamentarische Genehmi: gung erwirkt wurde und die , Kaiserliche Regierung sih zur Ratifikation bereit erklärte. Spanischerseits dagegen ist der Vertrag erst im April dieses Jahres an die Cortes, und zwar an den Senat gebracht worden, und auch da fand er keine rasche normale parlamentarische Behandlung; vielmehr beshloß die Kommission, dex er Überwiesen war, eine Enquête über den Vertrag einzuleiten, die nach Lage der Verhältnisse lediglich den Zweck haben konnte, die E berathung des Vertrags zu verschleppen und ihn auf dieje Weise zu Fall zu bringen. 4 Während der Zeit vom Außerkrafttreten des früheren Vertrags an ‘hatte Spanien mit geringen Unter- brehungen auf Grund eines Provisoriums, zu N Verlängerung sich Deutschland nicht weniger als zehn- mal hatte bereit finden lassen, die Vortheile der gen Vertragszólle genossen, ohne daß Deutschland, bei der Höhe der zur Anwendung gelangenden spanischen Zoll- säße, einen entsprechenden Ausgleich in der von Spanien ge- währten Meistbegünstigung gefunden hätte. Als die leßte Ver- längerung dieses Provijoriums am 15. Mai d. J. ablief, konnte es egenüber der den internationalen Gepflogenheiten wenig ent- iben Haltung der panien Senatskommission für Deutschland nicht in Frage kommen, auf eine nohmalige Er- streckung des Provisoriums einzugehen, und es trat deshalb vom 16. Mai ab der deutsche autonome Zolltarif gegen die Ein- ‘fuhr aus Spanien in Kraft. Es hätte erwartet werden dürfen daß die spanishe Negierung nah Lage der Verhältnisse sich begnügt haben würde, ihrerseits bis zum Abschluß der Cortes- verhandlungen über den Dernag die an sih hohe 2. Kolonne des spanishen autonomen Zolltarifs auf den Jmport aus Deutschland anzuwenden und den leßteren nur von denjenigen besonderen Zollbegünstigungen auszuschließen, welhe vom 1. Januar d. J. ab auf Grund einiger spanischer Handels- verträge in Kraft getreten waren. Gleichwohl hat die s\pa- nische Regierung die Anwendung der erften Kolonne des Zoll- tarifs (des Maximaltarifs) uf den deutshen Jmport ver- fügt und Deutschland- dadurch in die Nothwendigkeit verseßt, mit der Verfügung eines 50proz. Zuschlags auf eine Reihe a spanischer Ausfuhrartikel zu antworten. ei diesem N der Pte versteht es sih von elbst, daß die Kaiserlihe Regierung sih nicht ‘länger an den ertrag gebunden ‘erachtet und daß sie den Versuch, zu einér handelspolitischen Verständigung mit Spanien zu * gelangen, . als gescheitert E Der Kaiserliche eral in Madrid ist demgemäß bereits beauftragt worden, der spanischen Regierung unverzüglich eine entsprechende Erklärung ‘abzugeben.

Der Königlich dänische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe von Vind ‘hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations -Sekretär von C P -Castenskjold als interimistisher Geschästs- träger.

S. M. Schulschiff „Stein“, Kommandant Kapitän z. S. von Wietersheim, ist laut telegraphischer Meldung an das Ober-Kommando der Marine ‘am 10. Juli in Christiania eingetroffen.

Württemberg, _ Seine Majestät der König ist gestern Vormittag von P etn E A um sich über Crailsheim und Blau- elden behufs Theilnahme an der heute stattfindenden Ver- mählung ‘der Prinzessin Feodora von Hohenlohe- Langenburg mit dem Erbprinzen von Leiningen nah Langenburg und“ von“da “nach Mergentheim zu begeben. Am Freitag wird Seine Majestät wieder nah Friedrichshafen zurüdehren. Reuß: ä. L. —+ ‘Seine Durchlaucht der Prinz'Ernst von S a S a PA welcher am 9. d. Fürstlichen Hof in Gre

mittag wieder. abgereist.

ón- 1 M. zum Besuh am iz eingetroffen war, ist gestern Vor-

Frankreich.

Die Deputirtenkammer seßte gestern die Berathung der direkten Steuern fort.

__ Die Kommission zur Vorberathung des Geseyes über die Unterdrückung der ‘anarchistschen “Propaganda nahm gestern ‘die Erklärungen des Justiz-Ministers Guérin entgegen. Die Sißung | währte nahezu zwei Stunden. Der Miniser kündigte die Bereitwilligkeit der Regierung zurAnnahme

von Abänderungen an, die'den Geist ‘und den Zweck'des Ge- seßes unberührt ließen, verlangte aber formell "die Aufrecht-

erhaltung des Art. 2, ‘der ‘das ‘dur Propaganda verübte Ver- gehen betrifft. O nahm die Kommission'die Vorlage mit einigen Abänderungen an. Zum Berichterstatter wurde der Deputirte Lasserre bestimmt, der heute seinen Bericht

der E Fed LA s ,

"Das Schwurgexicht hat den Führer der sozialistischen ania e andno e i im „Parti a idi is, d ee beléidigénd ile inem ‘Gefängniß verurtheilt, géndèn Artikels zu einein ‘Monat

N “_"Ftalien.

._ Die Deputirtenkammer seute ge ie“ De ern die des Geseßes über Zwa Ä gB Dom e Der Prssibent

beschlo

‘Verlangen ‘durch Erheben von den

theilte mit, daß bezügli der gestern zur Vertheilung gelangten Abänderung des Cesebentwurfs zwischen dem Ministerium und der Kommission volles Einverständniß bestehe. Nach dieser Vorlage würden nicht nur die in dem A über die öffentliche Sicherheit erwähnten Personen, sondern au diejenigen zwangs- weise verschickt werden können, die wegen Verbrechen gegen die öffentlihe Ordnung und Sicherheit oder wegen solcher Ver- brechen, die in dem Geseh über Explosivstoffe vorgesehen sind, verurtheilt worden seien. Die Verschikung nah einem Zwangs: domizil werde von der Provinzalkommission unter bestimmten Garantien ausgesprohen. Diese Kommission könne die thangsweise Vershickung auf nicht mehr als drei Jahre gegen iejenigén «beantragen, welche ‘die Absicht'aus edrüctt hätten, Akte der Gewaltthätigkeit gegen die gesellschaftliche Organi- sation zu begehen, und fkönne zugleih die vorläufige Verhaftung dieser Personen anordnen. Bei dem gleihlautenden Spruch der Appellkommission werde der Minister des Junnern den Kommissionsbeschluß zur Durch- führung bringen. Verbände und Vereinigungen, die den Um- sturz der gesellschaftlihen Organisation zum Fee hätten, seien verboten. Jnfolge dieser Abänderung des u prünglichen Ent- wurfs erklärte die äußerste Linke, die Vorlage zwar bekämpfen, aber auf die geplante Obstruktion verzichten zu wollen. Die Deputirten der äußersten Linken, Rampoldi, Engel und Cavallotti bekämpften den Geseßentwurf. Nachdem der Justiz - Minister Calenda und der Bericht- erstatter M die Vorlage eingetreten waren, wurde die Generaldebatte geschlossen. Sämmtliche. Tagesordnungen wurden zurückgezogen, mit Ausnahme derjenigen des Depu- tirten Donati, derzufolge die Kammer, nachdem sie die Er- klärungen der Regierung gehört, zur Einzelberathung des Gesehes übergehe. Der Minister-Präsident Crispi erklärte, der gegenwärtige Augenblick sei ein ernster, indem die Gesell- schaft sich vertheidigen müsse gegen Jndividuen, die kein Vater- land kennten und die kein anderes Mittel anwendeten, als die erMorngg jeglicher politishen und sozialen Organisation. ie gegenwärtige Lage habe nicht R LIDE in der BeRa Nas demnach sei es kindisch, auf Ansichten hinzu- weisen, die er (Crispi) gegen andere Aushahmemaßregeln zum Ausdruck gebracht habe. Der Minister-Präsident bat, in die Spezialdebatte einzugehen und sich über ein Geseß zu einigen, das die Seuche ausrotte, die im Begriff sei, sich in der mensch- lihen Gesellshaft zu verbreiten. Frankreich, ja selbst Eng- land, das stets Und allen ein Asyl geboten habe, seien daran, ihre Maßnahmen zu treffen. Jtalien könne hinter diesen P Staaten nicht zurückbleiben. (Sehr lebhafte Zu- timmung.) Die Tagesordnung Donati's wurde sodann in namentlicher Abstimmung mit 213 Stimmen gegen 26 Stimmen der M ten Linken angenommen. Mit 194 gegen 23 Stimmen die Kammer Mer. in die Einzelberathung einzu- treten. Die zwei ersten Artikel des Geseßentwurfs, welche die Maßnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit betreffen, wurden von der Kammer angenommen. Der Deputirte JImbriani verlangte namentliche Abstimmung über den Artikel 3, worin die Anwendung des Zwangs- domizils auf diejenigen gestatitet wird, welche die Äb- sicht kundgegeben haben, Gewaltthätigkeiten gegen die gesellshaftlihe Ordnung zu begehen. Der Artikel wurde mit 204 gegen 40 Stimmen angenommen. Vor Berathung des Art. 4 stellte der Deputirte Jmbriani den Antrag, die Debatte auf heute zu vertagen. Nachdem die Kammer dieses T abgelehnt ‘hatte, forderte der Deputirte Jmbrian i den Namensaufruf, um zu konstatieren, ob ‘die getelis erforderliche Anzahl Ab- geórdneter anwesend sei. Der Minister-Präsident Crispi be- merkte hierauf, die Kammer müsse über ihre Würde eifersüchtig wachen und dürfe si nicht imponieren er („Sehr gut!“ auf allen Bänken. Bewegung auf der äußersten Linken.) Die namentliche Abstimmung ergab die Anwe enheit der geseßlich erforderlichen Anzahl von Deputirten. Es wurden hierauf die übrigen Artikel des Regierungsentwurfs unter Ablehnung sämmtlicher Amendements der äußersten Linken genehmigt. Der Deputirte Sanguinetti beantragte, dem Präsidenten den Dank des Hauses zu vötieren. (Lebhafter Beifall auf allen Seiten, au auf der Ministerbank und den Tribünen.) . Die Kammer beschloß hierauf, sich auf unbestimmte Zeit zu ver- tagen. Jn geheimer Abstimmung wurde sodann der gesammte Geseßentwurf über Maßnahmen zum Schuße der öffentlichen Sicherheit mit 188 gegen 16 Stimmen ange- nommen. _ ‘Der’Senat wird am nächsten Dienstag den Geseßéntwurf über ‘die finanziellen Maßnahmen der Regierung berathen.

Der „Osservatore Romano“ erklärt ebenfalls die Ge- rüchte von der Erkrankung des Papstes als willkür- midt Erfindungen und versichert kategorish, daß der Papst nicht vom geringsten Unwohlsein befallen sei.

Spanien.

Die Deputirtenkammer hat gestern den Gesehentwurf angenommen, wonach die Einrichtung von Niederlagen französisher Weine, soweit sie für den Verschnitt oder Export bestimmt sind, in den spanischen Häfen gestattet wird. Beide Kammern haben si gestèrn bis zum Vktober vertagt.

In Barcelona begann gestern die gerichtliche Ver- handlung über das Bomben - Attentat im Liceo- Theater. Der Angeklagte Salvader gestand, die Bombe

eshleudert zu haben, Brat und Alfano betheuerten ihre nshuld. Es wurde sodann mit den Vernehmungen der Zeugen begonnen.

Türkei.

Der bisherige Gouverneur von Skutari Abdul Kerim Pasha ist ak einer Meldung dés „W. T. B.“ aus Cetinje durch ‘den Divisions-General Osman Pascha ersezt worden.

Asien.

Das „Reuter’sche Bureau“ ‘meldet aus Yokohama, die. japanische Regierung ‘habe erklärt, daß sie nur ‘Unter den von ihr selbst angegebenen Bedingungen ihre Trüppen aus ‘Korea zurüziehen werde. “Der Krieg mit China gelte als un- vermedlich. /

Nach'‘einer Depesche der „Times“ ‘aus Chemulpo vom 4. d. M. war der Handelsverkehr daselbst unterbrochen und' Sul’ von 6000 Mann ‘béseßt. ‘Dié chinesishen Streit- kräfte ‘befanden sich damals noch Meilen südlich von Chémulpo. Der japañische Gesandte, so hieß es, dringe n den König von Korea, die S Suzeränetät aufzugeben,

während si der König auf die bestehenden Verträge berufe.

Nr. 28 der „VeröffentliGungen des Kaiferli®en Gesunbbeitsamts* vom 11. Juli hat folgenden Snbelt: eo fonalnahriht. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßre eln gegen Cholera 2c, Desgl. gegen Pest. Desgl. gegen Gelbfieber. Oeffentliches Gesundheitêwesen in Dreóden, 1892. Todesursachen in Massachusetts, 1882/91. Geseßgebung u. \. w. (Preußen) Viehseuhen. (Reg.-Bez. Sig- maringen.) Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten. (Mecklen- burg-Schwerin.) Hebammen-Ausfsichtsärzte. (Vereinigte Staaten von Amerika.) Quarantäne. (Schluß.) Gang der Thierseuhen im Deutschen Reich, Juni. Desgl. in Rußland, 3. September bis 13. Mai. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preußischer Reg-Bez. Auriß, Münster, Bayern.) Rechtsprechtng. (Landgericht Köln Reichögericht ) rof. Fragelli’s Barterzeügungsmittel. Vermischtes. (Württemberg.) Bewegung der Bevölkérung, 1892. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Städten mit. 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken, Witterung. - Grundwasserstand ‘und Bodenwärme in Berlin und München, Mai.

Nr. 6 des „Ministerial-Blatts für die gesammte innere Vérwaltung. in den Königlih preußisen Staaten“, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vom 30. Juni, hat folgenden Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs- Sachen. Verfügung, betr. die Ginsendung der Todtenlisten seitens der Standesämter an die Erbschafts\teuerämter. I. Drganisations- Sachen. Behörden und Beamte. Zirkular, betr. die Feststellung diätarisher Dienstzeit bei der Gehaltsbemessung nah Dienstalterê- stufen. Verfügung, betr. die Anrechnung . der Dienstzeit als Voll- ziehungsbeamte der Kreis- und Steuerkassen bei der Gehaltsbemessung nah Dienstalters\tufen. Verfügung, betr. den Bezug einer Pension und einer Diensteinnahme von ‘einem Nebenamt nebeneinander, Zirkular, betr. den Gebrau eîries Stempels für die Naméenöunter- schrift der Bürgermeister 2c. in ' den einen eigenen Kreis bildenden Städten in Dienstsahèn. Zirkular, betr. den eschäftlihen Verkehr der ‘preußishen Verwaltungsbehörden mit Be örden der Bundeê- staaten 2c. IIL. Medizinal-Angelegenheiten. Fries betr, die amtlihe Beglaubigung und Stempelung der 2 ormalgewichte in Apotheken. 1V. Polizei-Verwaltung. A. Im allgemeinen. Zirkular, betr. das Verfahren bei uelieserung von Personen nach Oesterreich. B. Versicherungswesen. Verfügung, betr. die Verwendung von Beitrags- marken für Invaliditäts- und Ältersversiherung bei Abschlagslohn- zahlungen an Waldarbeiter. C. Gesängnißwesen, Straf- und Besserungsanstalten. Zirkular, betr. das Porto, bezw. die Fracht für Sendungen aus gewerblichem Geschästsbetriebe der Sträf- 2: Anstalten. Zirkular, betr. die Kosteneinziehung für die Straf- vollstreckung an ehemalige Militärperfonen. V. Verwaltung der öfentlihen Arbeiten. Zirkular, betr. die Gewährung von Be- föstigungsentshädigungen an Strommeister. Zirkular, betr. die geschäftliche Behandlung von Enteignungsangelegenheiten. VI. Ner- wältung für Handel und Gewerbe. Zirkular, betr. die Kesselprüfung bei den Dampfkesseln der Strombauyerwaltung. Zirkular, betr. die Ertheilung von Gewerbelégitimationskarten 08 in Serbien ge \chäftlich reisende Kaufleute. Zirkular, betr. die Ausnußung t ausstrahlenden Wärme der Dampfkessel zum Trocknen von Gegen ständen. Zirkular, betr. die Prüfung der Hufschmiede. VII. Ber- waltung für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Verfügung, betr. O der mit Forstverforgungsschein versehenen Forst-

ilfsauffeher.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach § 22 Abs. 3 des Preuß. Stempelsteuergeseßes vom 7. März 1822 sind bei Verträgen alle Theilnehmer, und jeder derselben besonders, in die ganze Stempelstrafe verfallen. In Bezug auf T} diese immung hat das Reichsgericht, T. Strafsenat, dur Urtheil vom 19. April 1894," ausgesprochen, daß, wenn ein von zwei Kontrahenten

; hatte beschlossen, dem § 5 ihrer Geschäftsordnung den Sa

Pa \Griftliher Kaufvertrag neben dem Kontrahenten vou der Chefrau ‘des einen mit A L Tr Le LN wird, ohne daß die Ver tragsurkunde in Betreff derChefrau sonst etwas enthält, diese Chesrau nit als Theilnehmerin am E zu eralhten und deshalb nicht wia einer Stempelkontravention zu bestrafen ist. Zwischen dem Maurtt- meister I. und dem’ Dentisten N. wurde ein Tauschvertrag über 2 Grundstücke geschlossen, von denen das eine dem J., das andere dem N. gehörte. Unter dem Vertrage befand sich außer der Unter- schrift der beiden Kontrahenten noch die der Ehefrau J. Diese hatte fch zwar während der Verhandlungen ‘als Mit-Interessentin “geriert, aber Bedeutung und Zweck ihrer Unterschrift war aus der Vertragsurkunde nicht_ ersichtlich. Wegen Nichtanwendung des vorschriftsmäßigen Stempels wurde gegen I., N. und Frau J. die Stempelstrafe mit 1606 von der Steuerbehörde fe|tgesebt. Infolge Antrags auf gerichtliche Entscheidung wurde rau J. frei- gesprochen, und die hiergegen erhobene Revision des taatsanwalts wurde vom Reichsgeriht verworfen, indem es begründend ausführte: » . «Da nach konstanter Rechtsprehung der- Kaufstempel. dasselbe ilt von dem Stempel für einen Tauschvertrag aus\ließlich Ur- undenstempel is, und zwar fo unbedingt, daß es selbst auf eine Simulation in Betreff der Höhe des im {christlichen Vertrag benannten Kaufpreises niht ankommt, vielmehr nur nach den im leßteren stipulierten Kauspreise der Stempel zu berechnen ist, so entscheidet auch ‘allein der Inhalt des Vertrags darüber, ob jemand als Theilnehmer an demselben zu erahten, wogegen alle Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen und nicht aus derselben ersi tlih find, bei der Beurtheilung der Stempelpfliht nicht in Betracht kommen. Der Vertragsinhalt läßt gar keine rechtliche Beziehun ersehen, in welche die Chefrau J. zu den dort niedergelegten Vereinbarungen hat gébraht werden sollen ‘und. gebräaht worden ist, und hat daher ihre Unterschrift auch keinerlei Bedeutung für die Stempelpflicht. In gleichem Sinne hat bereits das preußishe Ober-Tribunal in seinem Urtheil vom -29. Juni 1855 ‘in dem Fall entschieden, daß der Ehe- mann einen seitens seiner Chefrau geschlossenen Vertrag nur mit seiner \chriftlihen Genehmigung versehen hat. Selbst in diesem Fall foll er als Theilnehmer im Sinne des § 22 a. a. D. niht anzusehen sein, da diese Genehmigung zwar auf Grund des Geseßes rechtlihe Verpflihtungen für ihn zur Folge haben kann, nit aber auf Grund der in dem Verträge vereinbarten Stipulationen: Umsomehr trifft diese Erwägung vorliegend zu, wo noch nit einmal ists P o zu dem Vertrage zum Ausdruck gebrad|

I

Entscheidungen des Obér-Verwaltuigsgerichts.

Bei den Unge der Stadtverordneten-Ver- fammlungen über alle Gemeinde- und sonstige ihnen zugewiesenen Angelegenheiten'muß, nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungs- gerichts, II. Senats, vom 5. Mai 1894, die Abstimmun eine offen e sein; eine nung der Geschäftsordnung einer tadt- verordneten-Verfammlung, welche für | einzelne Angelegenheiten ein& \hriftlihe, geheime anna einführt, ist demna gescb- widrig. Die Stadtverordneten-Versammlung zu R. (Rheinprovinz) einzu- fügen: „Bilden den Gegenstand der Verhandlung persönliche Zulagen, Remunerationen u. eitel „fo muß auf Antra a d itgliedern die Abstimmung \chriftlich erfolgen.“ Dieser Beschluß wurde vom Bürgermeister, als. im Widerspru mit der Städteordnung vom 15. Mai 1856, béanstandet, und’ die Klage der Städtverordneten-Ver- sämmlung * gégen den Bürgérmeister wurde vom Bezirkls-Aus- {chuß ‘abgewiesen. Auf die Berufung der “Klägerin beslütigie das Ober-Verwaltungsgeriht das erste Urtheil, indem es vé-