1874 / 205 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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2 s Das Abounemeut beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljaÿr.

Deutscher Reichs-Anzeiger __ Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Bestellung an; für Kerlin außec den Posft-Anftalten

[25 ' Alle Pofi-Anstalien des Jn- und Auslandes iei i auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

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__Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht: E Dem Legations-Sekretär Grafen von Berhem die Ec- Taubniß zur Anlegung des von des Königs von Shweden und Norwegen Majestät ihm verliehenen Commandeurkreuzes des Nordstern-Ordens zu ertheilen.

S4. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt : Dem Ober-Appellationsgerihts-Rath Gleim zu Cassel den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: : den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur. Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußischen Ordens-Insignier zu er- theilen, und zwar: : des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzogli ch hessischen Ludwigs-Ordéêns: | E dem Major z. D. Wittje, im Bezirk des Reserve-Landwel|r- Bataillons (Magdeburg) Nr. 36; des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sahsen-ernestinischen Haus-Ordens: dem Major von Loßberg, etatsmäßigen Stabsoffizier im Magdeburgischen Küraffier-Regiment Nr. 7, und j dem Ober-Stabs- und Regiments-Arzt Dr. Schilling von demselben Regiment; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Rittmeister und Escadron-Chef von Heuser in dem- selben Regiment ; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Shwerterr1i desselben Ordens: - dem Seconde - Lieutenant von Vollard-Boelberg in demselben Regiment ;

dem Wachtmeister Beinroth und dem Stabstrompeter Grünert, beide in demselben Regiment; sowie : der demselben Orden affiliirten silbernen Verdienst- Medaille: dem Wachtmeister Buchholz, dem Vize - Wachtmeister Matthies, dem Sergeanten Hartwig, und den Unteroffizie- ren Dohse und Kockel, sämmtlih von demselben Regiment.

Deutsches Nei.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deut- \chen Reis die von dem Direktorium der Kirhe Augsbur- gischer Konfession zu Straßburg vollzogene Ernennung des Pfarrers Jakob Kraenker zu Zugzendorf im Bezirk Unter- Elsaß zum Pfarrer in Müttersholz, desselben Bezirks, zu be-

ftätigen geruht.

Auf Ihren Vortrag bestimme Ich hiermit: Für das nili- tärishe Grüßen in Meiner Marine sollen fortan auch an Bord die darüber für die Armee bestehenden Bestimmungen mit fol- O Zusatze gelten: Das Frontmachen geschieht nur an

Babelsberg, den 18. August 1874.

Wilhelm. An den Chef der Admiralität. Im Anschluß an diese Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimme d, daß beim Gfsen und während des Gottesdienstes in dem ohnraum der Mannschaft, dem Zwischendeck resp. der Batte- rie, stets die Kopfbedeckung abzunehmen ist. Bei allen anderen Gelegenheiten - bleibt es außer Dienst dem Manne überlassen, ob er in diesen Räumen die Mügze aufbehalten will’ oder nicht. Berlin, den 20. August 1874. Der Chef der Admiralität, v. Sto\ch.

Bekanntmachung. P mit Dänemark und weden.

Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiffverbindungen mit Dänamark und Schweden gestalten fih bis auf Weiteres wie folgt :

Linie Kiel-Korsoer.

__ Die Fahrten finden in beiden Richtungen bis zum Schluß der diesjährigen Fahrperiode g e Abgang aus Kiel: um 12 Uhr 35 Minuten Nachts nah Ankunft des Schnellzuges aus Ham- Mas, Ankunft in Korsoer: Morgens gegeri 7 Uhr, zum An\ch{luß an den ersten Zug näch Kopenhagen, Ankunft daselbst um 10 Uhr 40 Minuten Vormittags. Abgang aus Korsoer: um 10 Uhr - Abends nach Ankunft des lebten Zuges aus Kopenhagen. Ankunft in Kiel: rgens gegen 5 Uhr zum Anschluß an den um 6 Uhr früh abgehenden Schnellzug nah Hamburg. ;

Ï inie Lübeck-Kopenhagen-Malmoe.

Die Fahrten finden täglich statt: Abgang aus Lübeck: 4 Uhr Maio nach Ankunft des ersten Zuges aus Berlin. Ankunft in Kopenhagen: Morgens. Ankunft in Malmoe: Mittags, zum Anschluß an den“um 1 übr 50 Minuten Nachmittags nach Stockholm abgehen e Es A i L aa gang aus Kopenhagen: Nachmittags. Ankunft in Lübeck: Mor- gens, zum Anschluß an den ersien Zug nah Berlin.

- inie Stralsund-Malmoe.

Insertionspreis fürden Raum einer Druckzeile 3 A

MZ 205. | Berlin, Dienstag, : M

des demselben Orden affiliirten Verdienstkreuzes: |

aug aus Malmoe: Vormittags. Ab- | -

Die Fahrten finden dreimal wöchentlich statt, und zwar aus

Stralsund wie aus Malmoe am Montag, Mittwech und Freitag. Abgang aus Stralsund: mit Tagesanbruch. Ankanft in Mal moe: an den betreffenden Tagen Mittags zum Anschluß an den um 1 Uhr 50 Minuten Nachmittags nach Stockholin abgehenden Eisenbahnzug. Außerdem Anflus an die zwischen Kopenhagen und Malmoe courfirenden Dampfer. - Abgang aus Malmoe: Abends um 8 Uhr 45 Minuten. Ankunft in Stralsund: am nächsten Morgen, zum Anschluß an den zweiten Zug nah Berlin. Linie Stettin-Kopenhagen.

Die Fahrten finden vom 1. September ab bis zum Schluß der diesjährigen Fahrperiode einmal wöchentlich statt, und zwar aus Stettin jeden Sonnabend, aus Fp zieden Mittwoch. Ab- gang aus Stettin; Mittags 1 Uhr. An in Pap env ggen: am nähsten Morgen 5 Uhr. Abgang aus Aen agen: ach- mittags 3 Uhr. Ankunft in Stettin: am nächsten Morgen 9 Uhr.

Lintié Rosto ck-Nykjöbing.

Die Fahrten Sal wöcentlich statt, und zwar aus Rostock am Montag, Mittwech und Freitag, aus Nykjöbing am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Abgang aus Ros o ck: Vor- mittags 9.Uhr nach Ankunft der Züge aus Berlin, Hanns A. Ankunft in Nykiöbing: an den betreffenden Tagen Mittags zum Anschluß an den Deb nah Kopenhagen. Abgang aus Nyk- iöbing: Nawmiitags 25 Uhr, nah Ankunft des Eisenbahnzuges von Kopenhagen. Ankunft in Rosto ck: an den betreffenden Tagen Abends zum Ans{luß an den Eisenbahnzug nach Hamburg, Berlin 2c.

Berlin, 30. August 1874, :

Kaiserliches General-Postamt.

Bekanntmachung. Bei Beförderung von Telegrammen zwischen den Tele- graphen-Stationen in Pankow und Alt - Schöneberg einerseits

und den innerhalb des Weichbildes von Berlin gelegenen Te- |

legraphen-Stationen andererseits kommt von jeßt ab der allge- meine Gebühren-Tarif-.zur Anwendzäig,- so daß-für eine Depesche bis zu 20 Worten 5 Sgr. und füt je 16 Worte, oder einen Theil derselben, mehr 21/, Sgr. zur Erhebung gelangen. Berlin, den 28. August 1874. Kaiserliche Telegraphen-Direktion. Hirs.

Königreich Preufen,

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht: d E tadirihter Eggebrecht hierselbst zum Regierungs- ath; :

Den bisherigen ordentlihen Lehrer vom Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin, Dr. Wilhelm Wilmanns, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Univer- fität in Greifswald; sowie

Dén Superintendentur-Verweser, Pfarrer Karl Theodor Woldemar A in Werden, zum Superintendenten der Diözese Heydekrug Regierungsbezirk Gumbinnen und den Superintendantur-Verweser, Pfarrer Karl August Bercio in Ortelsburg, zum Superintendenten der Diözese Ortelsburg Regierungsbezirk Königsberg zu ernennen; und

Dem Regierungs-Sekretär Alexander Schadenberg in Breslau bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Kanzlei-Rath beizulegen.

Berlin, den 1. September 1874.

Heute erfolgte in der Friedenskirhe zu Potsdam die Kon-

firmation

Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich

Wilhelm Victor Albert von Preußen, ältesten Sohnes Ihrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen, in Gegenwart Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin, der Durchlauchtigsten Eltern, der zur Zeit anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales, Sr. König- lihen Hoheit des Großherzogs von Sachsen - Weimar, Sr. Hoheit des Prinzen Eduard von Sachsen-Weimar, der. Obersten-, Ober - Hof- und Hof - Chargen, des Ministers des König- lihen Hauses, der Königlichen Staats - Minister, der Generale der Infanterie und Kavallerie, der Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, der Hof- und Domgeistlihkeit u. |. w.

Die heilige Handlung wurde durch den Hof-Vrediger Heym verrichtet, welher den Konfirmations-Unterriht Sr. Königlichen Hoheit in den lezten Wochen leitete, nahbem Höchstderselbe seit zwei Jahren den Religions - Unterricht des Predigers Persius an der Heiligen Geistkirche zu Potsdam genossen hatte.

Nachdem Se. Königliche Hoheit das von Ihm Selb|t ver- faßte Glaubensbekenntniß verlesen und die über einzelne Glau- benslehren an Sie gericzteten Fragen beantwortet und dur Ausf\prühe der Heiligen Schrift begründet hatten, bestätigten M Ihren Taufbund durch. Beantwortung der in der

gende vorgeschriebenen Fragen, und wurden demnächst in die Rechte und Pflichten dér evangeli

hen Kirche aufgenommen.

‘Hierauf wurde dem Neu-Konfirmirten in Gemeinschaft mit den Durthlauchtigsten Eltern das Heilige Abendmahl gereicht. S S Berlin, 1. Septembec. Se. Königlihe Hoheit der Großherzog von Sahsen is gestern Abend in Potsdam eingetroffen und im Königlichen Stadtschlosse daselbst abgestiegen.

den 1, September, Abends. 1874,

Wegen der nationalen Feier des 2. September erscheint die nächste Nummer des Neichs- und Staats-Anzeigers erst am 3. September Abends.

Ministerium der geiftlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der seitherige Physicus primarius, Sanitäts-Rath Dr. Kloß, zu Frankfurt a. M., und der seitherige Stadt-Physikus Dr. Bagge ebendaselbst find zu Kreis-Physikern des Stadtkreises Frankfurt a. M. ernannt worden.

Der Lehrer G liese zu Großdorf ift zum ordentlichen Lehrer an dem Schullehrer-Seminar -in Hilhenbach ernannt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

BektanntmaGhUng,

Die Kandidaten der Baukunst, welche in der zweiten dies- jährigen Prüfungs-Periode die Prüfung als Bauführer abzu- legen beabsihtigen, werden hierdurch aufgefordert, bis zum 30, d. Mts. fich \chriftlih bei der unterzeihneten Behörde zu melden und dabei die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen einzureihen. Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben demnächst das Weitere eröffnet werden.

Meldungen nach dem angegebenen Termine müfsen unbe- rücksihtigt bleiben.

Berlin, den 1. September 1874.

Königliche technische Bau-Deputation.

Auf uf Auf Beschluß dex hiefigen Gemeinde-Behörden wird ‘am Abend des 2. September d. I. das Rathhaus fesilih erleuchtet und föllerr Mittags 1 Uhx vom Rathhausthurme herab Choräle und patriotische Lieder geblasen werden. “Unsere Mitbürger bitten wir, zur würdigen Feier des nationalen Feftes auch ihrer- seits durch eine allgemeiue Erleuchtung der Häuser am Abend beizuträgen. . Berlin, den 31. Auguft 1874. Magistrat hiesiger Köüiglihen Haupt- und Residenzstadt.

BéeTanütilmahun. g.

Die Illuminätion, welhe nach der Bekannimahung des ‘Magistrats am 2, September cr. ftattfinden soll, macht für die Dauer derselben von 8 Uhr Abends ab für den Straßen- verkehr folgende polizeilihe Anordnungen nothwendig:

1) Für den Wagenverkehr werden gesperrt: die Schloß- freiheit, der Schloßplaß, die Kurfürstenbrücke, die Königsfiraße von der Kurfürstenbrücke bis zur Klosterstraße, und die-Leipziger- ftraße von der Wilhelmstraße bis zun Potsdamer Thor. i

2) Der Omnibusverkehr unter den Linden, in der Friedrihs3- straße von dor Leipzigerstraße ab bis zur Weidendammer Brücke einshließlich, auf der Tour vom Molkenmarkte bis zum Pots- damer Thor, und der Betrieb der Pferde-Eisenbahn in der Do- rotheensiraße if einzustellen.

3) In den nicht gesperrten, aber besonders belebten Straßen, wie Unter den Linden, in der Friedrihsftraße, Wilhelmstraße, Leipzigerstraße, am Spittelmarkt, Mühlendamm 2c. darf nur im Shritt gefahren werden.

Die Fuhrwerke haben stets die rechte Seite des Fahrdamms und Reihe zu halten. Kein Fuhrwerk darf aus der Reihe aus- brehen, vorfahrende überholen oder \fich in die Reihe eindrängen.

4) Die Fußgänger haben die zur rechten Hand belegène Straßenscite zu halten und jede Stockung durch Stehen- bleiben zu vermeiden.

Das Publikum wird ersucht, die Polizeibeamten bei Auf- rechthaltung der Ordnung - in aller Weise zu unterfiüßen, und ihren Anordnungen bereitwillig Folge zu leisten.

Berlin, den 1. September 1874.

Königliches Polizei-Präfidium. I. V. : Freiherr von Herzberg.

Bekanntmachung für Seefahrer.

Am 7. k. Mts. beginnt in der Steuermannsklaf}e der hiesi- gen Staats-Navigatious\{hule ein neuer Unterrichtskursus. Die Aufnahme in denselben ist von einer Prüfung abhängig, in welher der Aufzunehmende nachzuweisen hat:

1) Eine leserlihe Handschrift und Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit, fich mündlich und \{chriftlich verständ- lih auszudrücken ; :

2) Kenntniß der Grundrechnungsarten mit gewöhnlichen Brüchen, Dezimalbrüchhen und Buchstaben, Fertigkeit im Rechnen mit Maponaanen und Uebung in der Ausziehung von Quadrat- wurzeln ;

3) Kenntniß der einfaheren Säße über die Gleichheit von Vinkeln, sowie über die Kongruenz, Aehnlichkeit und Gleichheit von Dreiecken, Kenntniß der einfaheren Säße vom Kreise und von den Winkeln im "Kreise, Zes leihter Konstruktions- und

er Lehrf\

Rechnungs-Aufgaben E

r\aße ; 4) Einige Vorbereitu der nau Geographie, be= sonders in der mathematischen. then M