Bremen, 12, September, Nachm, E DI
Petroleum. (Schlussbericht.) Standard white loco 10 Mk. 40 Pf. Sehr fest,
Hamburg, 12. September. (W. T, B) Getreidemarkt, Weizen loco matt, auf Termine rubig, Roggen loco flau, auf Ter- mine matt.
Weizen 126 pfd. pr. September 1000 Kilo netto 192 Br., 191 Gd., pr. September - Oktober 1000 Kilo netto 192 Br., 191 Gd, pr. Oktober - November 1000 Kilo nette 193 Br., 192 G4, pr. November - Dezember 1000 Kilo netto 195 Br., 193 Gd, pr. April-Mai 10009 Kilo netto 195 Br., 193 G4. Roggen pr. September 1000 Kilo netts 145 Br., 144 G6d., per September-Oktober 1000 Kilo netto 145 Br., 144 G4, pr. Okteober- November 1000 Kilo netto 147 Br., 145 Gd,, pr. November-De- zember 1000 Kilo netto 147 Br.,- 145 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 153 Br., 151 Gd. Hafer fest. Gerste still. - Rüböl behauptet, loco 55, pr. Okt. 547, pr. Mai pr. 200 Pfd. 577. Spiritus still, pr. September und pr. September-Oktober 52, pr. Oktober-No- vember 953, pr. April - Mai pr. 100 Liter 100 % 52. Kaffee matt, Umsatz gering. Petroleam steigend, Standard white loco 10, 10 Br., 10,00 Gd., pr. September 10,00 Gd., pr. Oktober- Dezember 11, C0 Gd. — Wetter: Veränderlich, stürmisch.
Strassburg, 12. September. (Auszug aus dem offiziellen Preis- Courant der Waarenpreise en gros.) Pr. 100 Kilo: Inländischer Weizen (Qual. loyale et marchande) 28 Fr. 50 C. bis 27 Fr. — C. Meh! 1, Qual. 38 Fr. — C., 2. Qual. 35 Fr, 3. Qual, 32 bis 30 Fr. — Ohne Sack: Roggenmehl Vorschuss 33 Fr., Roggen- mehl I. — Fr. Gerste für Brauer 24 Fr. — C. Roggen 24 Fr. — C. bis 23 Fr. — C. Hafer (Octroi nicht einbegriffen) 24 Fr. — C. bis 23 Fr. Hopfen, Elsässer, pr. 50 Kilo 1874er 210 Fr. bis 230 Fr.
Amaterdam, 12. Septewber, Nachm. (F. T. B)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. November und pr. März 282, Roggen pr. Oktober 184, pr. März und pr. Mai 184.
Amtwerpenmn, 12. Septbr., Nachm. 4 Uhr 30 Min, (W. T. B)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen fest, dänischer 281. Roggen unverändert, Taganrog 18, Hafer matt, Petersburg
2. Gerste ruhig.
Petroleum-Markt (Schlussbericht.) Raffinirtes, e WEÏSE, loco 251 bez., 26 Br., per Septeraber 25} bez., 26 Br., pr. Oktober 265 bez., 27 Br., per Oktober-Dezember 274 bez., 274 Br., pr. No- vember-Dezember 274 bez., 28 Br. Steigend.
London, 14. September, Vormittags. (W. T. B.) Die Getreide-
ite O dia E a L
zufuhren vom 5, bis ' zum 11, September betragen: Engl, Weizen 6987, fremder 22,060, englische Gerste 1433, fremde 26,998, engl, Malzgerste 14,996, engl. Hafer 1065, fremder 53,034 Qrtre. Engl. Mehl 17,041 Sack, fremdes 2814 Sack und 5190 Fass.
Tivernoaol 12. September, Nachuittags, (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12,000 B., davon fär Spekulation und Export 3000 Ballen. Stetig.
Middl, Orleans 83/6, middling amerikanische 71/5, fair Dholle- rah 5!/¡s, middling fair Dhollerah 43, good middling Dhollerah 47, middl, Dhollerah 4, fair Bengal 43, fair Broach 57, new fair Oomra 5!/16, good fair Oomra 54, fair Madras 5, fair Pernam 8, fair Smyrna 6, fair Egyptian 77. N nicht unter good S @
Paris, 12. September, Nachm. (W, T. B)
Produktenmarkt. Weizen muhig, pr. September 27,50, pr. November-Februar 26,50. Mehl ruhig, pr, September 58,50, pr. November-Februar 57,00, pr. Januar-April 57,00. Rüböl steigend, pr. September 74,50, pr. November-Dezember 75,50, pr. Januar- April 77,75, Spiritus steigend, pr. September 72,00. — Wetter:
Regen. New=S Oris, 12, September, Abends 6 Ubr. (F. T. B) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 163, do. in New- Orleans 16, Petroleum in New-York 12}, do. in Philadelphia 12. Mehl 5 D. 60 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 24 C. Mais (091d mixed) 92 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 84. Kaffee (Rio-) 16, good fair —. Schmalz (Marke Wilcox) 144 C. Speck (short clear} 123 C. Getreidefracht 47. New-York, 12, September, Abends. (W. T. B) Baumwollen-Wochenbericht, Zufuhren in allen Unions- bäfen 16,000 B. Ausfubr naci England 6000 B., nach dem Kon- tinent 2000 B. Vorrath 99,000 B. wi s 14. August, (W. T. B) (Von Sievers & eyer).
" Woltaads: Ruhig. Vorráth 60,000 Arroben. Notirung für Supra- Wollen —, do. für Bonne moyenne 80 Doll. Zufuhren der letzten 14 Tage: 15,000 Arroben. Verschiffung nach Bremen seit letzter Post —, do. im Allgemeinen seit letzter Post 3000 Ballen, Totalverschiffoung seit Beginn der Saison 188,000 Ballen. Fracht für Wolle (per Segler) 174 sh, Preis für Salzhäute nominell, Schlachtungen der letzten 14 Tage gering. YVer-
ordinary September-Versechiffang
schiffang von Salzhäuten nach dem Kanal, nach England direkt !
und dem Kontinent seit letzter Post 33,000 Stück. Fracht für SaIz-
hänute (per Segler) 20 sh. Notirung für Talg (Ochsentalg in Pipen)
nomin., für trockene Häute 59 Realen. Cours auf London 48+ d. EFiuzahlunzen.
Dänische Landmannsbank, Eypotheken- und Weokselbank in Kopeubagen. Weitere 10% am 1. Oktober, ferner 10% am 1. März 1875 und 10% am 1. Juli 1375 in Berlin bei F. W. Krause & Co.
Auszahiungen,
Berliner Stadtobligationen. Die am 1. Oktober fälligen Zinsen vom 14. September ab im Berliner Rathhause.
5% aa! 7 arma Hypothekarische Anleike. Die am 1, Ok- tober fälligen Zinsen von da ab mit 5 Thlr. in Berlin bei der Dis- konto-Gesellschaft, der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handelsgesellschaft und S. Bleichröder.
General-Tersammiunzen. 29. Septbr. Berliner Gummi- unnd Guttapercha-Waarenfabrik, Bolie & Co., vorm. W, Elliot, AKtiengesellschast. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin. 30. Chemisohe Fabrik zu Mügeln, Ausserordentl. Gen.- Vers, zu Dresden, Tagesordnung: Vorlegung des revi- dirten Statnts. Zuokerfabrik Fiddichow, Koppe & Co., Kommandit- R auf Aktien. Ordentl. Gen.-Vers. zu Berlin. ; 26. Oktober. Aktien-Kommandit-Gesellschaft Aplerbecker Hütte, Brügmann, Weyland & Co, in Aplerbeck. OrdentlL Gen .-Vers. zu Dorimurd, Eisenhahn-Einnahmen.
Mecklenburgische Friedrich-Franz Eisenbahn. Einnahmen im August; s, Ins, in Nr, 214.
Kündigungen und Verlocoszsungen.
Memeler Stadiobligationen. Verloosung am 24. September; s, Ins, in Nr. 214,
Ausreichung neuer Zins-Coup@ztS.
Rentenbriefo der Provinz Brandenburg, Ser. IV. Nr. 1—16 vom 2. Norember ab; s. Ins. is Nr. 214.
Rentenbriefe der Provinz Preussen. Ser. IV, Nr. 1—16 vom 20. Oktober ab; s. Ins. in Nr. 214.
Rheinisohe Eisenbahn, Ser. Y. Litt, L—U. zu den Prio- ritäts-Oblizcationen der früheren Bonn-Cölner Eisenbahn und Ser. II. Litt. L—U. zu den 54 Prioritäts-Obligationen vom 1.—831. Oktober; 8s, Ins. in Nr. 214.
90.
Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen+
Steckbriefs - Erneuerung. Der hinter dem Gastwirth Oscar Suck aus Rojenberg O./S. er- lafsene Steckbrief im öffentlichen Reichs-Anzeiger vom 7. April ér. wird hiermit erneuert.
Rosenberg, den 8. September 1874.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Meine Requisition vom 22. Juni cr,, betr. Aus- kunft über den gegenwärtigen Aufenthalt der Dienst- magd Lisette Sontag aus Harxpen ist erledigt.
Bochum, den 10. September 1874.
Der Staats-Anwalt.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
[41109] Bekanntmachung.
Nathsitehend verzeichnete Wirthschafts8-Bedürf- nisse der hiefigen Köuiglichen Strafanstalt für das Iahr 1875 als :
Roggenbrod, feineres Roggenbrod, Semmel, Zwie-
back, Kartoffeln, Rindfleisch, Hammelfleisch,
Stweinefleish, Rindernierentalg, Gerftenmehl,
Roggenmehl, Weizenmehl, gelbe Erbsen, Linsen,
weiße Bohnen, Sauerkohl, Hafergrüße, Buch-
grüße, Gerstengrüße, Carolina Reis, Buchweizen- gries, Fadennudeln, feine Graupen, grobe Grau- pen, Butter, Schmalz, Pfeffer, Kümmel, Gewürz,
Catharinen-Pflaumen, gebrannten Kaffee, weißen
Zucker, Syrup, Salz, Rüböl, Steinöl, Essig,
Sviritus, Milch, Halbbier, Nachtlichte, Petroleum-
Docht 55 cm. breit und 4 mm, breit, fkichnen
Klobenholz, Stüenseife, Elainseife, Rasirfeife,
Roggenstroh, Makulatur - Druckpapier, Knochen-
mehl, Soda, gelbes Wachs, Reiébesen, Kleider-
bürsten, Blankbürsten, Auftragebürsten, Stauhb- büriten, große Handfeger, kleine Handfeger,
Schrubber, Haarbesen, Eisenvitriol, Vitriol,
Alaun, Thran, sollen zur Lieferung dem Mindestfordernden im Wege der Submission übergeben werden.
Unternehmer, welche sich_ zur Lieferung des einen oder andern dieser Gegenstände verstehen woll-n, habeu ihre desfallsigen Gebote versiegelt unter der Bezeichnung : :
„Submission auf Lieferurg der Wirthschafts-
_bedürfnisse“,
sowie als Kaution den 12. Theil des Werthes der offerirten Licferungêgegenftände bis zum Mittwoch, den 7. Oktober cr., an welchem Tage, Vormit- tags 10 Uhr, die Submissicnen eröffnet werden follea, unter der Adresse der Königlichen Direktion der Strafanstalt zu Brandenburg a. H. portofrei einzusenden.
Die Lieferung des Brodes, des Fleisches, des
Rindernierentalges und des Bieres fann nur an hie- !
sige Unternehmer vergeben werden.
_Die Lieferungs-Bedingungen, in denen die Quanti- täten enthalten sind, liegen vom Tage der Bekannt- machung ab im Geschäftszimmer der Strafanstalt aus. Die einzureihenden Submissionen müssen die Prceije in „Mark und Pfennigen" enthalten. Ohne Kaution werden dieselben nicht berücksihtigt, auch Nachgebote nicht angenommen.
Brandenburg, den 11. September 1874. Königliche Direïtion der Strafanstalt, Goller t.
s - - , 77 f , Submissionauf Klinkerfteine. Die Licferung von ca. 130 Mille harter Klinker- sieine zur Herstellung von Trottoirs 2c. soll im Wege Öffentlicher Submission vergeben werden. Die Liefe- rungsbedingungen liegen im Bau-Bureau aus, auch wird Abschrift davon, gegen Erstattung der Kopialien, vertheilt. [4129] Versiegelte Lili! mit der Aufschrift: _„Submission auf Klinkersteine“ fiudv bis zum #4. September cr., Bormittags 12 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben stattfindet, der unterzeihneten Kommission einzureichen. Rendsburg, den 10, September 1874.
Königliche Strafaustalt. Ban-Kommission. (act. 113/9,)
[4125]
Bekanntmachung.
Dos Fürstlich Rumänische Kriegsministerium veabsiGtizt für die Numänistze Armee nachstehende Gegenstände an den hinzugefügten Daten durch Licitation anzukaufen. Die Modelle
und Bedingungen find auf dem genannten Ministerium einzusehen.
N S ‘S 08 BSGA —
Gegenstände. | Gegenstände und Stoffe.
12000 Beinkleider aus grauem Mannschaftstuche
Licitation8-Termin.
| 5. November
E IOT | 24. Oftober a. S. dts
30000 | Polsterziece
4000 | Leinwand-Matraßen
1800 | Polstersädcke
9500 | Bettüberzüge aus Shirting
2000 [Meter Goldtressen für Unteroffiziere 100 bete S000 1 S
0
ressen für Unteroffiziere | gelbe Wolltressen für Unteroffiziere weiße Wolltresfen für Unteroffiziere
| 6. Novemker Kone e E | z
| 5. November 1874 24. Oktober a. S.
30000 | Meter grauen Tuches für Maunschaft dunkelblauen Tuches für Mann‘chaft kastanienfarbigen Tuches für Mannschaft rothen Garance Tucbes für Mannszhaft weißen Tuches für Mannschaft rothen Ecarlat-Tuches für Besaßz rothen Garance-Tuches für Besaß
S000 7 2000 | 700 | 1300 | 1000 ! 50 j 300 | grünen Tuches für Besaßz 100 blauen Tuches für Besaß 20 weißen Tuches für Besaßz 300 {{chwarzen Tuches für Besaß
G. U Q -U
1874.
28. Oktober a. S.
| /
j
600 | Filzhüte
500 | Pelzmüßen 360 | Sturmbänder 130 | Wollenepauletts
130 | Wollene Auszeichnungés{nüre (Aiguillette)
|
10. November 29. Oftober a. S.
l
1874.
946 | Lederbescßte Gürtel für Feuerwehr
7500 | Wachstuchrollen als Hüllen für Röcke
1200 | Gewehrriemen
2200 | Kleine Lederriemen 220 | Carabinbâlter (Stege) 3090 | Lederne Halftern
J
11. November Die L S
l j j 1 ! j Î Î j |
9900 Kasernmüßen 3590 | Käppi verschiedener Gattung
12. November
31. Oktober a. S.
Î |
1874.
30000 | Meter aschgrauen Futtersto ffes _1000 | - „ dunkfelblauen Futterstoffe®. O0 D 600 | Pferdedecken 6500 | Mannichaftsdecken 10000 | Drillrôcke
| 13 | e 1874. am G November
|
l
j am E November 1874. | .
9, November
| | | | |
[4131] ,_ Submission auf Papier zu Stempelmaterialien.
Die frei in das Dienstlokal des unterzeichneten Magazins für das Jahr 1875 zu bewirkende Liefe- rung von 1000 Rieß Bütten- oder Maschinenpapier erster Güte zu Stempelmaterialien fell im Wege der Submission vergeben werden.
Das Papier ift aus leinenen und Hanfenen Lumpen zu fabriziren und darf eine Beimischung von wolle- in baumwollenea oder anderen Stoffen nicht ent- halten.
Es wird cin ix der Masse reines, kräftiges, best- appretirtes und sorgfältig jortirtes Papier verlangt, welches frei von Vlasen, Fieen und andern Män- geln, gu genügend geleimt ist, damit die Tinte nicht 1ôscht oder durchsceint. i
_Dae Papier muß beschnitten geliefert werden ‘und ein Begeuformat von mindestens 33,6 Centimetern Höhe und 41 Centimetern Breite und ein Gewicht von nit unter 12 Pfund 80 Grammen und nit über 13 Pfund 50 Grammen pro Ricß von 480 Bogen enthalten. Auch muß ein unauslös{liches Wasserzeichen, welches den Namen des Lieferanten und die Jahreszahl „1875 deutlich erkennen läßt, in demselben befindlich sein.
Ueber die Termine zur Lieferung des Papiers wer- t die abzuschließenden Verträge das Nähere fest- eben.
Offerten unter Beifügung von Musterbogen im vorgeschriebenen Format, mit Angabe des Gewichtes pro Rieß und der Preiétforderung pro Ballen von 10 Rieß, sind bis zum 1. November d. I, ver- siegelt und portofrei an uns einzusenden, auch auf dem Couvert mit „+Submissiou auf Papier zu Stempelmaterialien
für 15875“
zu bezeihnen.
Später eingehende Offerten bleiben unberüdcksichtigt. Das Königliche Finanz-Ministerium hat sich die Auswahl der Lieferanten vorbehalten, Berlin, den 11. September 1874. &Föniglihes Haupt-Stempel-Magazin.
__ Verloofung, Amortisation, Zinszahlung n. s w. vou öffentlichen Papieren.
[4130] i Die am 1. Oktober 1874 fälligen Zins-
coupons der Obligationen der F“ hypo- thekarischen Aulcihe von Fried. Krupp, Gußstahlfabrik zu Een werden von dem
oben genannten Tage ab (à C. 106/9.) mit Thlr. 5 per Stück eingelöst in E}sen bei der Kasse von Fried. Krupp,
in Berlin , , Direktion der Disconto-
Gesellschaft, Bank für Handel und
Industrie, A ra Handelsgesell- aft, - u y dem B S. Bleichröder, in Cöln bei dem A. Fa galianseushen Banuk-Berein, Bankhause Sal. Oppen- heim jz. & Comp., «„ y» Bankhauje Deichmann & Comp, .
[4095]
Bergisch - Mär-
fisheEisenbahn.
Abhebung der pro 1870, 1871 und 1872 auf die Stamm-Aktien der Bergisch-Märkishen Eisen- bahn festgeseßten Dividende wird hierdurch noch- mals Behufs Vermeidung der Verjährung in Er- iznerung gebracht. :
Die Zahlung erfolgt gegen Einlieferung der be- treffenden Dividendenscheine bei den in unserer Be- kanntmachung vom 14. Juni cr., betreffend die Zah- us der Dividende pro 1873 2c., benannten Zahk-
ellen.
Elberfeld, den 9. September 1874.
Königliche Eisenbahn-Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
[4125] Bekanntmachung.
In hiesiger Stadt von circa 10,000 Seelen füm- giren nur 2 Aerzte und erscheint die Niederlaffung eines dritten erwünscht. (à Cto, 114/9.)
Sommerfeld, den 11. September 1874,
Der Magistrat. /
[4123]
Chemishe Produktenfabrik, Aftien- Gesellschaft zu Bonn.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß in der am 30. Juni d. J. stattgehabren ordentlihen Generalversammlung der chemischeun Produktenfabrik, Aftien-Gesellshaft zu Bonn an Stelle des aus dem Vorstande ausgeschiedenen
Kaufmanus Herrn Ioseph Wilfert zu Cöln
der ofessor Derr Dr. Nudolvh Boctitger M zu Frankfurt a. M. gewählt ift.
Zur Vertretung des Vorstandes in Gemäßheit des Artikels 21 des Statuts ist außer dem Borsißenden, Bauk-Inhaber Hermann Heunckel, an Stelle des Bankdireïtors Herrn Eduard Sanden
Herr Bx, Otio Shür zu Stettin gewählt worden.
Bonn, den 10. September 1874.
Chemische Produkteufabrik, Aktien-Gesellschaft. Der Borstaud. (a 495/9.)
Vom 15. d. Mts. ab tritt zum Schlesish-Märkischen Ver- bands-Güter-Tarif vom 1. Ok- S S E AaQraa L: ¿R
S E raft, welcher anderweite regle- E L — =mentarische Bestimmungen und erhöhte Frachtsäße enthält. Druckeremplare des Nach- trages werden bei unseren Verbandstationen zum Preise von 5 Sgr. pro Exemplar verabfolgt.
Berlin, den 11, September 1874.
F&Fönigliche Direktion der Niederschlesisch-Märkishen Eiscubahn.
Vom 10. September cr. ab ist ein Spéezialtarif für den ‘ E von Salz aller Art 4 von Station Linden (Fischer- hof und Küchengarten) der E Hannover - Altenbekener Eisen- n Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn via Berlin in Kraft getreten. Die bezüglichen Frocht- säße können bei unseren Güter-Expeditienen in Ber- lin und Breslau eingesehen werden. Berliu, den 11. September 1874. Königliche Direktion der Niederschlesish-Märlishen Eisenbahn.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. November cr. ab im P dem en
h ck4 sowie im ostdeutsch-rheini) chen
E aa Berbands - Güter - Tarif be- züglih des Verkehrs nach Stationen der nieder* ländischen Bahnen neue Tarife mit erhöhten Frachts säßen zur Verausgabung gelangeu werden. Berlin, den 11. September 1874. Königliche Direktion der Niederschlesish-Märkisczen Eisenbahn,
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.
für das Vierteljahr. 2
2 217
Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht : Dem Militär - Gouverneur Sr. Königlihen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, General - Major von Gottberg von der Armee und Chef des Stabes der 4. Armee- Inspektion, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen- laub und Schwertern am Ringe; dem Civil-Gouverneur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrih Wilhelm von Preußen, Dr. phil. Sinzpeter, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Hofprediger Heym zu Potsdam den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse und dem Prediger Persius an der Heiligengeistkirhe zu Potsdam den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse zu verleihen. : Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Seidenzüchter und Landwirth Theodor Frizzoni zu Bergamo in Italien den Königlichen Kronen - Orden dritter Klafse' zu verleihen.
Deutsches Nei.
| i Bekanntmachung.
Die -Posftv Cd Leg en nah Norderney gestalten sfich während
der Zeit vom 16. bis inél. 30. September wié folgt: A, Von Norden nach Norderney. I. Auf dem Wege über Norddeich:
Von Norden nach Norddeih mittelst Personenpost resp. Privat- Us, von Norddeih nach Norderney mittelst Dampf- 1h es.
Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. September 127 Uhr Nachm., am 17. September 15 Uhr Nachm., am 18, Sep- tember 25 Uhr Nachm., am 19. September 3} Uhr Nachm., am 20. September 4F Uhr Nachm., am 21. September 42 Uhr Nachm., am 22. September 77 Uhr Vorm., am 23. September 84 Uhr Norn:,, am 24. September 94 Uhr Vorm., am- 25. September 93 Uhr Vorm., am 26, September 104 Uhr Verm., am 27. Sep- tember 115 Uhr Borm., am 28. September 114 Uhr Vorm., am 29. September 124 Uhr Nahm., am 30. September 1 Uhr Nachm.
Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief- und Fahr- post-Gegenständen benußkt.
Die Fahrzeit beträgt von Norden nah E ungefähr 2 Stunden, von Norddeich nach Norderney ungefähr 40 Minuten.
Il, Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und
L __ durch das Watt:
__ Mittelst einer täglichen Personenpost, deren Beförderungszeit un- gefähr 4 Stunden beträgt.
Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. September 5 Uhr Morgens, am 17. September 5+ Uhr Morgens, am 18. September 64 Uhr Morgens, am 19. September 72 Ubr Vorm., am 20. Sep- tember 94 Uhr Borm., am 21. September 104 Uhr Vorm., am 22. September 112 Uhr Vorm., am 23. September 122 Uhr Nachm, am 24. September 13 Uhr Nachm., am 25. September 24 Uhr Nachm., am 26. September 22 Uhr Nachm., am 27. September 34 Uhr Nachm., am 28. September 33 Uhr Nachm., am 29. Sep- tember 43 Uhr Morgens, am 30. September 54 Uhr Morgens.
Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief- und Fahr- post-Gegenständen benußt. :
B, Von Emden nach Norderney.
Mittelst der Dampfschiffe der Ems-Dampfschiffahrtsgesellschaften, deren Abfahrt stattfindet: am 16. September 103 Uhr Vorm., am 17. September 123 Uhr Nacm., am 18. September 11x Ubr Vorm., am 19. September 2 Uhr Nachm., am 20. September 93 Uhr Vorm., am 22. September 12} Uhr Nachm., am 23. September 74 Uhr Vorm., am 24. September 6 Uhr Vorm., am 25. September 7 Uhr Vorm., am 26. September 7 Uhr Vorm., am 27. September 9 Uhr Vorm., am 28. September 8} Uhr Vorm., am 29. September 11 Uhr Vorm., am 30, September 10 Uhr Vorm.
Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benußt.
‘Die Fahrzeit beträgt circa 32 bis 4 Stunden.
__C. Von Geestemünde nah Norderney.
Mittelst eines Dampfschiffes des Norddeutschen Lloyd, welches aus Geestemünde abfährt: am 16. September 74 Uhr Vorm., am 18. September 9 Uhr Vorm., am 21. September 114 Uhr Vorm., am 23. September 24 Uhr Morgens, am 25. September 4x Uhr Morgens, am 28. September 6 Uhr Morgens, am 30. September 7 Uhr Vormittags. /
Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benußt. _ Die Fahrzeit beträgt 5 bis 6 Stunden:
ldenburg, den 9. September 1874. Der Kaiserliche Ober-Post-Direktor. Starfklof.
Königreich Preußen.
Se, Majestät der König haben Allergnädigft geruht: Dem General - Komniissions - Präsidenten Schellwihß zu Breslau den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober-Regie- rungs-Rath mit dem Range eines Rathes erster Klasse zu ver- Teihen; sowie Den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität zu Wien, Hofrath Dr. Vahlen, zum ordentlihen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität hierselbst zu ernennen.
Finanz-Ministerium.
Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 3. Klasse 150.
Königl. Preuß. Klassen - Lotterie find folgende Gewinne gefallen : 1 Gewinn zu 5000 Thlr. auf Nr. 59,537; 1 Gewinn zu 2000 Thlr. auf Nr. 5128; 3 Gewinne zu 1000 Thlr. auf
Insertionspreis fürden Raum einer Druckzeile 3 Sans
2 L 5 Alle Post-Anstalten des Inu- und Aussaudes uehmen
Bestellung au; für Kerlin außec den Post-Anstalten
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
den 16, September, Abends.
Nr. 23,242. 32,114 und 87,599; 1 Gewinn zu 600 Thlr. auf Nr. 92,081; 2 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 50,549 und 71,149; 8 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 30,607. 46,551. 59,184. 56,024. 71,722. 80,870. 93,092 und 93,921. Berlin, den 16. September 1874. Körigliche General-Lotterie-Direktion.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Nach unserer Cirkolar-Verfügung vom 10. November v. I- bildet die Anwendung des öffertlihen Submissions- und Lizi- tationsverfahrens bei fiskalishen Bauausführungen zwar nah wie vor die Regel; falls jedoch Gründe vorliegen, von demselben abzusehen, soll es dazu der Genehmigung der Regierung (Land- droftei) und, falls die Genehmigung ertheilt wird, ciner Anzeige darüber bei uns nur dann bedürfen, wenn der Werth dex bau- lihen Ausführung den Betrag von 50 Thalern überfteigt.
Nachdem durch meine, des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten, im Einverständniste mit \ämmt- lichen betheiligten Herren Ressorthefs erlassene Verfü- gung vom 16. Mai d. I. die Grenze für das Erforderniß der Veranschlagung, Revifion und Abnahme bei fiskalischen Bauten, soweit dieselben niht zum Ressort der Militär- oder der Do- mänen- und Forstverwaltung gehören, auf 100 Thaler hinauf- gerückt worden if, haben wir auf denselben Betrag die Grenze hinaufzurücken beschlofsen, innerhalb deren die Baubeamten nah Befinden des Falles felbständig das beschränkte Submissions- verfahren, oder die Verdingung aus freier Hand an die Stelle des offentlihen Submissions- und Lizitationsverfahrens treten zu laffen befugt find. Bei Bauausführungen, deren Werih unter dem Betrage ven 100 Thalern bleibt, bedarf es daber, soweit dieselben zu Utstrem Ressort gehören, künftighin der Einholung dec Genehmigung der Königlichen Regierung zur Umgehung des öffentlihen Submssions- 2c. Verfahrens nicht mehr und dem entsprehend auch keïner uns zu erstattenden An- zeige. Dabei muß jedoch au fürderhin strenge an dem Grund- saße fesigehalten werden, daß ein beshränkies Submissions- verfahren, oder die Verdingung aus freier Hand nur dann ein- treten darf, wen ‘davon ein besserer Erfolg mit Bestimmtheit erwartet werden kann.
Wir haben von dieser unserer Anordnung den übri- gen Herren Ressorthefs mit dem Anheimfstellen Kennt- niß gegeben, nah Befinden für ihre Ressorts gleichartige Anord- nungen zu treffen.
Berlin, den 8. September 1874.
Der Der Minister für Handel, Finanz - Minister. Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Camphausen. Dr. Achenbach. An die sämmtlichen Königlichen Regierungen und Landdrofteien, die Königliche Ministerial-Bau-Kommission und das König- lihe Polizei-Präfidium hier.
Der bisherige Baumeister Louis Bruns zu Paderborn ist als Königlicher Kreisbaumeister daselbs angestellt worden.
Ministerium des Fnnern.
Auf den Bericht vom 5. September cr., betreffend die Aus- legung des Geseßzes über die Beurkundung des Personenstandes 2c. vom 9. März cr., erwidern wir dem Magistrate, daß das in 8. 27 des gedachten Gesehes vorgeschriebene, von dem Standes- beamten anzuordnende Aufgebot durch ein in anderer Form — von der Kanzel oder dutch Auckhang im Gerichtsgebäude — prokflamirtes Aufgebot nicht ersezt werden kann. Auch tragen wir Bedenken, generell eine Allerhöchste Dispensation von die- sem Aufgebote für alle diejenigen Fälle zu beantragen, welche in die Zeit des Uebergangs fallen. Es bleibt \sonach nur übrig, — wie dies von dem mitunterzeihneten Justiz-Minister bei der Be- rathung * des qu. Gesegzes bereits in der Sißung des Abgeord- netenhauses vom 19. Januar cr. (Stenogr. Bericht Seite 669) erflärt worden is, — daß Diejenigen, welche die Nothwendigkeit, gerade in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober cr. zur Ehe zu \rei- ten, nachzuweisen im Stande find, gemäß §8. 33 a. a. D. Aller- höchsten Orts die S pezial-Dispensation vom Aufgebote er- bitten.
Dem in dem Bericht vom 5.. Sep*‘ember cr. gestellten An- trage des Magistrats sehen wir uns unter folhen Umständen Folge zu geben nit in der Lage.
Berlin, den 12. September 1874.
Der Justiz-Minister. Der Minister des Innern. Dr. Leonhardt. Im Auftrage:
v. Klüßow. An den Magistrat zu Berlin.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Reichs-Ober-Handelsgerihts Dr. Pape aus
Leipzig.
Auf Grund §. 11 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 werden in Betreff der in der Ausführung begriffenen Kanalisation Berlins folgende ortéftatutarische Anordnungen getroffen.
8. 1. Nach §. 1 der Polizei-Verordnung vom 14. Juli d. Js. ist in denjenigen Stadttheilen und Straßen, welche bei der bevor-. stehenden Kanalisirung der Stadt mit unterirdisher Entwässerungs-
anlage versehen werden, jedes bebaute Grundftü&ck dur ein in dasselbe einzuführendes Rohr (Hausableitungsrohr) an das Straßenrohr resp. den Straßen-Kanal anzuschließen. Die Legung dieses Hausableitutigs- rohres, soweit solches in dem Bürgersteig liegt Und bis- zu dec-in dem Rohr befindlichen selbstthätigen Klappe innerhalb - der Gebäude (vergl. §. 6 unter h. der Polizei-Verordnung vom 14. Juli d, Js.), sowie die Herstellung dieser Klappe erfolgt durch den Magistrat für Rechnung des Eigenthümers.
Die sonstigen, innerhalb der Grundstücke zur Abführung der Un- reinigkeiten derselben erforderlihen Einrichtungen herzustellen, ift Sache des Eigenthümers.
8. 2. Die Beseitigung der Rinnsteine (vergl. §. 5 der Polizei-
Verordnung vom 14. Juli d. Js.), die Legung der Granitbords{wel- len, sowie der Anschluß des Straßendammpflasters. (vergl. §. 7 der Polizei-Verordnung) erfolgt durch den Magistrat. __ Die hierbei für Lieferung uud Verlegung der Granitbordschwellen, ¡ur Herstellung des Gegenpflasters auf den Bürgersteigen, für Vesei- tigung der Privat-Uebergänge und Rinnsteinbrücken entstandenen Aus- lagen sind von Demjenigen zu tragen, welcher den betreffenden Bürger- steig zu unterhalten hat.
E An der gesammten Grundstücks-Entwäfserungs-Anlage dürfen ohn: vorgängige Genehmigung des Magistrats keine Aende- rungen vorgenommen werden. L ___§. 4. Den städtishen Bau- resp. Verwaltungsbeamten der Kana- lisation muß jederzeit der Zutritt behufs Revision der Hausentwäfserung gestattet werden.
F. 5. Grundftücke, welche nach §8. 1 und 3 der Polizei-Verord- nung vom 14. Juli d. Js. den Straßzen-Kanälen sih anzuschließen haben und mit der in der gedachten Polizei-Verordnung vorgeschriebe- nen Entwäsferungsanlage versehen werden, müssen — fofern ihre Be- wäfserung nicht bereits durch die Verbindung eines Hauptrohres mit den Wasserleitungsröhren der \städtishen Wasserwerke oder, durch die Anlegung von Wasserklosets ermöglichende, private Einrichtungen si{ergeftellt ift — der éffentlichen Wasserleitung anges{lofsen werden.
. 6. Wegen des Anschlusses an die sffentlihe Wasserleitung: hâben die Besißer derjenigen Grundfiüce, auf welche die Bestimmung-- im S8. 5 Anwendung findet, die erforderlichen Anträge bei dem Direk- tor der städtischen Wasserwerke zu stellen, und ist der Anschluß nah den bei der Verwaltung dieser Werke bestehenden Vorschriften zu bewirken.
Wird ein folcher Antrag nicht binnen 6 Wochen nah der in Ge- mäßheit §8. 2 und 3 der Polizei-Verordnung vom 14. Juli d. Js. erlassenen Bekanntmachung gestellt, so wird der Anschluß von Amts- wegen dur die Verwaltung der städtischen Wasserwerke auf Kosten des Eigenthümers, nah Maßgabe des für diese Arbeiten bei der Ver- waltung der städtischen Wasserwerke bestehenden Tarifs, bewirkt.
E Von jedem der Kanalisation angeschlossenen Grundstücke ist für die Benußung der öffentlichen Ent- wässerungsfanäle eine an dem Ersten jeden Quartals des Ka- lenderjahres fâllige Abgabe zu erheben, welhe nach dem Nugtertrage des Grundstücks berechnet wird. Den Nußertrag der ein- zellen Grundstücke stellt der Magistrat alljährlich fest. Derselbe macht am Anfang jedes Kalenderjahres öffentlich bekannt, welche Quote des Nußtertrages zur Deckung der laufenden Ausgaben der Ka- nalisation einshließlich der Verzinsung und Amortisation des Anlage- Kapitals für das betreffende Jahr zu erheben ift.
/ F: 8. Die Berechnung der Kosten für die durch den Magistrat für Rechnung des Eigenthümers auszuführenden Arbeiten (vergl. §. 1 Abs. 1 und 88. 2) erfolgt nah Maßgabe eines festen, vom Magistrat bekannt zu machenden, alljährlich der Revision unterliegenden Tarifs.
S. 9. Die von den, der Kanalisation anges{hlofsenen Grund- stücken für die Entwässerung und. Bewässerung zu entrichtenden Ab- gaben (vergl. §§. 7 und 10), sowie die im §. 8 gedachten Kosten werden von den Besißern der betreffenden Grundstücke, nach vergeb- liher Aufforderung zur Zahlung, im Wege der administrativen Exekution eingezogen. :
8. 10. Gegen die von den betreffenden städtishen Verwaltungs- Deputationen erfolgende Festseßung der Bewässerungs- und Entwässe- rungsabgabe findet innerhalb einer präflusivishen Frist von 6 Wochen nah der Zustellung der Festseßzungs-Verfügung der Rekurs an die Königliche Regierung zu Potsdam statt.” :
Die Zahlung der Abgabe darf durch Einlegung des Rekurses nicht aufgehalten werden, muß vielmehr mit Vorbehalt der \päteren Erstattung des etwa zuviel bezahlten Betrages zu den beftimmten Terminen (vergl. §. 7) erfolgen. h ai 8. 11. Eine Revifion dieses Statuts soll nach 2 Jahren statt- nden.
Berlin, den 4. September 1874.
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.
Hobrecht. Potsdam, den 8. September 1874.
Vorstehendes Ortsftatut E PELRS genehmigt.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Brauchits\ch.
Genehmigung I. 367/9. : Berlin, den 11. September 1874. Vorstehendes Ortsstatut vom 4. September d. J. wird hierdurch öffentli bekannt gemaht. ‘ Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt. Gilow. V. G
Bekanntmachung.
Der neue Kursus in der hiefigen Navigations\chule beginnt am 1. Oktober d. Js. Aufnahmen für die Steuermanns- klasse find nur bis Weihnachten zulässig. In die Schifferklasse und Vorschule können Aufnahmen auch \päterhin erfolgen. Wer an dem Unterrichte in diesen Klassen Theil nehmen will, hat ih an den Unterzeihneten zu wenden.
Dánzig , den 15. September 1874.
Der Navigations-Schul-Direktor. Albrecht.