1874 / 217 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamltlichßes. Deutsches Ne ieck-.

Preußen. Berlin, 16. September. Die große Parade, welche Se. Majestät der Kaiser und König am Montag über das X. Armee-Corps auf dem Kronsberge bei Hannover abhielten, wurde von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht kommandirt. Die „Ordre de Bataille“ zu derselben war folgende:

Kommandirender General : General-Lieutenant Albrecht Prinz von Preußen, Königliche Hoheit; Chef des Generalstabes : Oberst Graf von Waldersee, Flügel-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs. i :

I. Treffen: Gen. Lieut. v. Strubberg. 37. Infanterie-Bri- gade: Gen. Maj. v. Colomb. 83. Garde-Regt z. F.: Oberst v. Thile. Oldenburg. Inf. Regt. Nr. 91: Oberst v. Hagen. Ostfries. Jnf. Regt. Nr. 78: Oberst v. Caprivi. 38. Infanterie- Brigade: Gen. Maj. v. Eberhardt. Hann. Füs. Regt. Nr. 73: Oberst v. Loebell. 1. Hann. Inf. Regt. Nr. 74: Oberst v. Wunsch. 39. Infanterie-Brigade: Gen. Maj. v. Massow. 3. Hann. Inf. Regt. Nr. 79: Oberst v. Baumeister. 2. Hess. Inf. Regt. Nr. 82: Oberst v. Hildebrand. 40. Infanterie-Brigade: General-Major v. Zeuner. 4. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 67: Oberst v. Olszewski. 2. Hann. Inf. Regt. Nr. 77: Oberst v. Plehwe. Hann. Jäger-Bat. Nr. 10: Maj. v. Bülow. Hann. Pionier« Bat. Nr. 10: Maj. Golz. i

IT. Treffen: Gen. Lieut. v. Voigts-Rheß. 19. Kavallerie- Brigade: General-Major v. Alvensleben. Oldenburg. Drag. Reg. Nr. 19: Oberst-Lieut. v. Grodzki. 2. Hannov. Ulanen- Regt. Nr. 14: Oberst-Lieut. v. Wolffersdorf. 20. Kavalierie- Brigade : Oberst v. Kleist. 2. Hannoversches Dragon. Regt. Nr. 16: Oberst v. Waldow. Braunschweigishes Hus. Regt. Nr. 17: Oberst v. Rauch. 1. Hannov. Ulanen-Regt. Nr. 13: Major v. Rosenberg. Artillerie und Train: General-Major Frhr. v. d. Becke. 1. Hannovershes Feld-Artillerie-Regiment Nr. 10: Oberst-Lieut. Graf Seyssel d’Aix. 2. Hannonershes Feld-Artillerie-Regiment Nr. 26: Oberst Müller. Hannoversches Train - Bataillon Nr. 10: Oberst - Lieutenant v. Berge- und Herrendorff. ; l

Das Militär-Reitinstitut. Die Kriegs\{hule.

Bei der nah Beendigung der Parade erfolgenden Rückehr Sr. Majestät des Kaisers und Königs in die Stadt wurden Allerhöchstdenselben Seitens der Bevölkerung dieselben be- geifterten Ovationen dargebracht, wie dies bereits Morgens bei der Hinfahrt geshchen war.

An der Nachmittags 5 Uhr im Königlichen Residenzshlosse stattfindenden großen Galatafel nahmen außer den Fürstlichen Gästen die fremdherrlihen Offiziere, die Generalität, die Stabs- Offiziere, höheren Beamten, Geistliche 2c., überhaupt etwa 300 Per- sonen Theil. 2

Der bereits gestern mitgetheilte Toast, welhen Se. Majestät der Kaiser und König bei dem Diner auf das Wohl des X. Armee-Corps ausbrahten, wurde von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht mit folgender Rede erwidert:

„Ew. Majestät haben mir Allergnädigst gestattet, Ew. Majestät im Namen des Corps und in dem meinen unseren unterthänigsten Dank für die gnädigen Worte zu Füßen zu legen, die wir soeben ver- nommen, sowie für diejenigen, welche Ew. Majestät {hon heute Mor- gen nah der Parade an uns gerihtet haben. Sie find tief in unser Herz eingeprägt und werden uns ein Sporn sein, auch ferner Ew. Maiestät Zufriedenheit zu erlangen. Gejtatten mir Ew. Majestät, daran zu erinnern, daß Allerhöchstdieselben s{chon vor vier Jahren beab- sihtigten, das X. Corps zu sehen, aber das Corps hatte andere, ernftere Aufgaben zu erfüllen, und wie es dieselben erfüllt Hat, wissen Ew. Majestät. Seine Regimenter haben gezeigt, daß sie wissen, für Ew. Majestät zu kämpfen, zu siegen, zu sterben, daß fie bis zum leßten Athemzuge Ew. Majestät und dem Vaterlande treu find. Vor

vier Jahren war das Corps noch ein anderes, als dasjenige, welches

Ew. Majestät heute gesehen und bis Ew. Majestät nah dem Kriege zu befehlen geruhten, daß die hatnovershen Regimenter, welche fich im Kriege sowohl im X. Corps als in anderen Verbänden tapfer ge- \chlagen, in ihre Heimath zurückehren follten. An die Spiße dieses X. Corps haben Ew. Majestät mi gestellt, und es ist ihm gelun- gen, heute die Zufriedenheit Ew. Majestät zu erlangen. Meine Her- ren vom X. Corps, in Ihrem und in meinem Namen spreche ih es aus, daß wir, zum jeßigen X. Corps vereint, Sr. Majestät treu sein wollen, wie es alle Regimenter gewesen find. Dies zu bekräftigen, fordere ich Sie auf, mit einzustimmen in den Ruf: Sr. Majestät dem Kaiser, unserem Allergnädigsten König und Kriegsherrn, Hurrah !“

Abends wohnten Se. Majestät der Kaiser und König der Vorstellung im Königlichen Theater bei. Se. Majestät würdig zu empfangen, waren die Damen besonders in den ersten Logen- reihen in reicher Toilette ershienen. Als Se. Majestät gegen 8 Ühr die Königliche Mittelloge betraten, begrüßte Allerhöchst- dieselben das gesammte Publikum ehrerbietig durch Erhebung von den Sitzen. Se. Majestät verneigten Sih huldvoll nah allen Seiten und ließen Sih dann zwischen Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin und Ihrer König- lihen Hoheit der Prinzessin Albrecht nieder. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht nahmen die beiden übrigen Plätze der ersten Reihe ein. Gleih nach Ankunft der Allerhöhsten und Höchsten Herrschaften begann die Vorstellung. Diese wurde eingeleitet dur die Ouvertüre zu der Oper „Leonore“ von L, v. Beetho- ven; es folgte: „Die Frau im Hause“, Luftspiel in 3 Akten von A. P. Den Schluß machte ein Ballet-Divertifsement.

Nach dem erften Akt des Lustspiels verließen Se. Majestät die Mitiélloge und o ay dem Rest der Vorstellung im Kreise der übrigen fürfilihen Personen in der Loge Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht bei.

Geftern Vormittag fand bei Bemerode Corps-Manöver und Nachmittags Familien-Diner im Königlichen Refidenzshlo}se, Abends großer Zapfenstreih und nach demselben Soirée im Refidenzshlofse ftatt.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin empfing in Baden Se. Großherzogliche Hoheit den Prinzen Alexander von Hessen und war in einem Concert zum Besten der Obdatlosen in Meiningen anwesend.

Der Aus\huß des Bundesraths für Elsaß-Lothringen trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Der allgemeine Postkongreß is gestern durch den Chef des \chweizerishen Postdepartements, Bundesrath Boresl, eröffnet worden. Der Kongreß wählte Hrn. Borel zum Präsi- denten und genehmigte die für die Beratbungen \{hweizerisherseits vorgelegte Geshäftsordnung. Für die Vorberathung des Entwurfs

zu dem von der Regierung des Deutschen Reichs beantragten internationalen Postvertrage wurde eine aus den Ver- tretern Deutschlands, Oesterreihs, Belgiens, Aegyptens, Italiens, Portugals, Rußlands, Schwedens und der Schweiz bestehende Kommission gewählt.

In letzter Zeit find zahlreiche und begründete Beshwer- den über mannihfahe Ungehörigfeiten und Ausschreitungen bei Abhaltung kirhliher Prozessionen, Wallfahrien und Bitigänge zur Kenntniß des Ministers der geistlihen 2c. Ange- legenheiten und des Ministers des Innern gelangt. Es ift Klage geführt worden über Hemmungen des Straßenverkehrs, über Belästigungen des Publikums, über Insulten und selbst Gewalt- thätigkeiten gegen Vorübergehende von Seiten der Theilnehmer derartiger Aufzüge und über Exzesse anderer Art, welche dabei vorgefallen. Die Minister haben hieraus Veranlassung genom- men, den Polizeibehörden in folgendem Cirkularerlaß vom 26. v. M. zur dringenden Pflicht zu machen, Uebelständen der be- regten Art mit allen in den Gesezen gewährten Mitteln vorzu- beugen:

Es fommt hierbei hauptsächlich das Derr cingeiey vom 11. März 1850 in Betracht. Dasselbe steht einem energishen Einschreiten gegen Mißbräuche und Uebergriffe der erwähnten Art keineswegs entgegen. Denn wenn auch nach §. 10 dieses Geseßes herkömmlich - kirchliche Prozessionen, Wallfahrten 2c. frei sein sollen von dem Ecfordernisse vorgängiger polizeilicher Genehmigung, fo ift doch diese Bestimmung nur in der Vorausseßung getroffen worden, daß von folchen Aufzügen eben, weil sie hergebrahtermaßen zugelassen worden find, für die ôf- fentliche Sicherheit und Ordnung nichts zu befürchten sei, auch alle dem Verkehre {chuldige Rüdcksichten dabei beachtet werden würden.

Wo diese Vorausfeßung nicht zulreffen sollte, wird dies in den meisten Fällen seinen Grund darin haben, daß die Grenzen des „Hergebrachten“ überschrit‘en worden find oder daß U:bergriffe statt- gefunden haben, für welche durch das gedahte Geseß in keiner Weise ein Privilegium ertheilt werden sollte. Es wird also nur darauf ankommen, das Geseß richtig zu handhaben. Jn dieser Beziehuug bemerfen wir Folgendes: E

1) Es ist mit Strenge darauf zu halten, daß ' ohne vorgängige \{riftlihe Genehmigung der Ortspolizeibehörde nur solche kirliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge auf öffentlichen Straßen und Pläßen zugelassen werden, welche zweifellos hergebrat sind, und nur, soweit sie sich nah Zeit, Ort, Form und Bedeutung genau in- nerhalb der hergebrachten Grenzen bewegen. Ueberschreitung dieser leßteren sind gemäß §. 17 des Vereinsgeseßes zur Bestrafung zu brin- gen, und Prozessionen 2c., welhe ohne Genehmigung die hergebrach- ten Grenzen in einer der vorgedahten Beziehungen verlassen, find zu inhibiren. ;

2) Die Genehmigung zu solchen Prozesffionen 2c., welche nicht zu den hergebrahten geböôcen, oder welche in einer andern, als der herge- brachten Art beabsichtigt sind, wird von den Ortspolizeibehörden ge- mäß 88 9, 10 1. e. bei eigener Verantwortung nur dann er- theilt werden dürfen, wenn davon eine Gefahr für die öffent- lihe Sicherheit und Ordnung in keiner Hinsicht zu befürchten ist. Ein solhe Gefahr wird bei Wallfahrten auf längeren Strecken, welche ein Uebernachten erfordern, stet s, bei anderen fowie bei Pro- zessionen und Bittgängen, sobald die Betkeiligung größerer Menschen- mengen daran zu erwarten steht, im Hinblicke auf die erfahrungs- mäßig bei derartigen Gelegenheiten vielfach vorkommenden und s{chwer zu vermeidenden Ungehörigfeiten in der Regel als vorhanden an- usehen sein. Wird aber im einzelnen Falle die Genehmigung ertheilt, s sind dabei die Vorschr:ften des dritten Absatzes des § 9. des Ver- einsgeseßes genau zu beahten. Für firchliche Aufzüge, welche fich dur mehrere Polizeibezirke hindurch bewegen sollen, bedarf es der vorgängigen Genehmigung der Ortspolizeibehörden eines jeden dieser Bezirke.

S) Es ist nicht zu dulden, Îbaß durch kirchlihe Aufzüge, au

wenn sie hergebracht find, der Strayenverkehr ungebüßrlich beschränkt

oder gar abgeschnitten werde. 2

Nicht nur ist die Errichtung von Altären auf öffentlichen Straßen und Pläten nur an folchen Stellen zu gestatten, wo sie nahweislih her- gebracht ist, sondern es sind auch die font erforderlihen Anordnungen ge- eigneten Falles durch Erlaß bezügliher Polizeiverordnungen zu dem Zwecke zu treffen, daß nicht durch besondere, wenn au an si er- laubte Benußungsakte, wie durch hergebrahte Prozessionen 2c., die Ausübung des allgemeinen Rechtes auf Benußung der öffentlichen Straßen und Pläße verhindert oder sonst Jemandem, namentlich Andersgläubigen, in der freien Ausübung geseßlicher Befugnisse, sowie z. B. des eigenen Gottesdienstes, zu nahe getreten werde. E

4) Die Prozessionen bilden einen Bestandtheil des Gottesdienstes derjenigen Kirche, von welcher fie ihren Ausgang nehmen. Als Unter- nehmer im Sinne des §. 9 des Vereinsgefeßes wird daher derjenige Geistliche anzusehen sein, welhem die Direktion des Gotieédienstes in der betreffenden Kirche obliegt, d. i. bei Pfarrkirchen der Pfarrer. Derjenige Geistliche, dem die Abhaltung einer Prozession, sei es auf Grund seines Amtes, oder auf Grund eines Auftrages des Pfarrers, obliegt, wird der Regel nah als Leiter derselben anzusehen sein; welche Personen außerdem als Leiter oder Ordner gemän §. 17 des Ver- einégeseßes verantwortlih sind, ist nah den fonfreten Verhältniffen zu beurtheilen. Prozessionen, welche bis dahin herkömmlih unter Leitung eines Geistlichen stattgefunden haben, sind nicht zu dulden, wenn dieselben der Leitung eines solchen entbehren; leßteres ist auch anzunehmen, wenn ein staatlich nicht anerkannter Geistlicher die Lei- tung übernehmen sollte. Ein solcher Geistlicher würde sih über dies nah §. 23 des Geseßes vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung von Geistlichen ftrafbar machen. ; :

5) Wenngleich eine gewisse Rücksichtnahme auf den religiösen Charafter der firchlichen Prozessionen, Wallfahrten 2c. von Seiten der nicht daran theilnehmenden, auch der* andersgläubigen Bevölkerung als schicklich bezeichnet und erwartet werden darf, so ist doch e Zwang in dieser Richtung unstatthaft. Gegen Belästigungen, Nöthigungen, wie 3. B. zur Entblößung des Hauptes beim Vorüberziehen einer Pro- zesfion oder gegen andere Ungébührlichkeiten und Exzesse von Seiten der Theilnehmer einer Prozession 2c. haben die Po!izeibehörden und Be- amten dem Publikum ihren vollen Schuß zu gewähren. Derartige Ausschreitungen sind unter keinen Umständen zu dulden und find etwaige Excedenten sofort in Haft und zur Bestcafung zu bringen.

6) Endlich machen wir noch auf folgenden Gegenstand auf- merkfam: : /

Es ist mehrfach vorgekommen, daß durch Prozessionen, Wallfahr- ten und Bittgänge ansteckende Krankheiten verbreitet worden sind. Wir weisen zur Vermeidung solcher Vorkommnisse darauf hin, daß die Anordnung von polizeilichen Maßregeln, welche darauf berechnet sind, der Weiterverbreitung lebensgefährlicher Epidemien vorzubeugen, in den Kreis derjenigen Gegenstände der Sorge für Leben und Ge- sundheit fällt, über welche nah §. 6 lit. f. des Geseßes über die Po- [izeiverwaltung vom 11. März 1850 resp. der Verordnung vom 20. Sep- tember 1867 für die neuen Landestheile polizeiliche Vorschriften mit Strafandrohung zulässig sind. Es wird daher, wenn eine lebensgefähr- lihe Epidemie in einem Bezirke oder in dessen Nachbarschaft im In- oder Auslande ausgebrochen ist, ebenso zulässig als geboten sein, nicht allein nach §. 13 des Regulativs vom 8. August 1835 (G. S. S. 240) alle ungewöhnlichen Anhäufungen von Menschen an bereits infizirten Orten, sondern nah Analogie dieser Vorschrift auch unge- wöhnliche Anhäufungen und Mafsen von Menschen, welche aus in- fizirten Gegenden fommen oder solche egenden pasfirt haben, auch wenn sie sich nach einem nicht infizirten Orte begeben wollen, inner- halb des Bezirkes zu untersagen. Unter dieses Verbot werden dann au hergebrahte und deéhalv einer besonderen Genehmigung nit bedürfende firchliche Prozessfionen, Bittgänge uud Wallfahrten aus- drücklich zu subsumiren sein. -

Der §. 10 des mehrerwähnten Vereinsgeseßes steht einem folhen Verbote nicht entgegen, da jenes Geseß das Vereins- und Versamm- lungêrecht lediglich vom Standpunkte der geseßlichen Freiheit und

Ordnung regelt, dagegen die Frage unberührt läßt, inwiefern Ver- sammlungen aus sanitätspolizeilihen Gründen, die auf das Vereins- geseß und Versammlungsreht als solches keinen Bezug haben, inhibirt werden dürfen. :

Die Königliche Regierungwolle hiernach verfahren und den Jhr untergeordneten Polizeibehörden und Beamten von dem Jnhalte dieser Verfügung zur Nachachtung Kenntniß geben, auch mit Strenge dar- über wachen, addanach fortan überall verfahren werde.

Der General-Feldmarshall Graf von Wrangel if von Warmbrunn hier wieder eingetroffen.

Der General-Major von Salviati, à la suite der Armee und Commandeur der 26. Kavallerie-Brigade (1. Königlich Württembergischen), ist mit Urlaub von Stuttgart hier einge- troffen.

Der nordamerikanishe Gesandte am hiesigen Hofe, Bancroft Davis, welcher fich am Sonnabend von hier nah Dresden begeben hatte, if vorgestern Abend von dort wieder nah Berlin zurückgekehrt.

Der Kaiserlih russishe Finanz-Minister, von Reutern, ist heute früh nach Riga abgereist.

Der Kaiserlih ruffishe General und Chef des General- stabs, Fürst Imeretie, ist aus Warschau hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.

S. M. Brigg „Rover* if am 14. d. Mts. in Kiel eingetroffen.

Breslau, 15. September. Der hiesige Zweigverein des Allgemeinen deutshen Arbeitervereins iffst durch das Königliche Stadtgericht definitiv ges{chlossen worden.

annover, 15. September. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Scchwerin is gestern Nachmitiag von hier nah Mecklenburg abgereist.

Bonn, 15. September. (W. T. B.) Die Unionskon- ferenzen von Vertretern aller christlihen Konfes- sionen find gestern hier unter dem Vorfiße Döllingers eröffnet worden. Die Berathungen wurden heute fortgeseßt. Die Zahl der Theilnehmer beträgt über 40. Unter denselben befinden fih berühmte Theologen aus Deutschland, Dänemark, Fra:kreih, England, Rußland, Griechenland und Nordamerika; auch meh- rere Bischöfe find anwesend. Die Verhandlungen mit den Angli= kanern und Amerikanern wurden in englisher Sprache, die mit den Orientalen in deutsher Sprache geführt. Das Resultat if bei beiden ein sehr günftiges. Höchft bedeutsam war éin län- gerer Vortrag Döllingers über das Verhältniß der abendländi- \hen zur morgenländishen Kirbe. Bemerkenswerth war ferner, daß Döllinger und Bischof Reinkens fich für die Gültigkeit der Bischofs- und Priesterweihe der anglikanishen Kirche aus- sprachen.

Die „Köln. Ztg.“ nennt unter den Theilnehmern: aus Deutschland Bischof Reinkens, die Bonner altkatholishen Pro- fessoren, Prof. Lutterbeck von Gießen, die Bonner evangelischen Theologen I. P. Lange und Krafft, Militärpfarrer v. Gerlach aus Frankfurt a. M.; aus Dänemark die evangelischen Pfarrer Schöler und Bloch; aus Frankreich der Abbé Michaud; aus Rußland Oberpriefster JIanyshew und den Oberst v. Kirejew, Th. v. Sufkhatin aus Moskau und Propst Tatschalow aus Wiesbaden; aus England den Bischof Harold Browne von Winchester, Dechant Dr. Howson von Chester, Pro- fessor Mayor von Cambridge, Dr. Liddon von - London, Carmichael Talbot von Oxford, Plummer von Durham und mehrere Andere; aus Griechenland Prof. Rossis von Athen ; endlich aus Nordamerika den Bischof von Pittsburg, die Herren Hartman, Chauncy, Langdon und Nevin (amerikanischer Geist- liher in Rom). Prof. Rensh bewillkommnete die Versammlung, hob hervor, daß die Berathungen keinen offiziellen Charakter hätten für das, was die Einzelnen sagten, also nur diese selbst, niht die Kirchen oder Korporationen, denen fie angehörten, ver- antwortlich seien, und {lug dann den Reichsrath v. Döllinger als Vorfißenden vor. Nachdem dieser Vorschlag allgemeine Zu- stimmung gefunden, \sprach Döllinger über den Zweck der Ver- sammlung im Allgemeinen zuerst in deutscher, dann in englischer Sprache.

Bayern. München, 14. September. Prinz Luit- pold kehrt morgen Abend von den Manövern der 2. Division, welche mit dem morgigen Tage in der Nähe von Harburg zum Abschluß - elangen, und denen der Prinz in sciner Eigenschaft als General-Inspecteur der Armee beigewohnt hat; hierher zu- rück. Mit dem morgigen Tage gelangen hierdurch die dies- L rgian größeren Herbstwaffenübungen in Bayern zum Abschluß.

D Der Königlihe Kriegs - Minifter, General-Lieutenant Freiherr von Prankh, welcher fich vorige Woche nah der Pfalz begab, um einigen Manövern der dort vereinten Truppen beizuwohnen, ist gestern Morgen hierher zurückgekehrt und hat sh heute wieder auf seine Besizung bei Salzburg begeben.

Der „Alg. Ztg.“ wird unter dem 13. d. telegraphish gemeldet: Unter dem Vorsiße des Hrn. Staats-Ministers v. Pfeufer hat im Ministerium des Innern gestern eine mehxstündige Be- rathung über den Entwurf des Bankgeseßes für das Déutsche Reich stattgefunden, und zu derselben waren au einige Mit- glieder des Direktoriums der Bayerishen Hypotheken- und Wechselbank beigezogen. Einige Bestimmungen des Entwurfs sollen, da die Anfichten getheilt waren, wie wir hören, besonders eingehende Debatten veranlaßt haben. Dem Vernehmen nah ift zur vollständigen Erledigung des Geseßentwurfs noch eine weitere Sihung erforderlich.

Unter dem heutigen Datum mcldet dasselbe Blatt: Hin- sihtlich der voxgestern im Staats-Ministerium des Innern begonnenen und heute fortgeseßten Berathungen des Bank- geseßentwurfes is noch mitzutheilen, daß an denselben auch Ministerial-Rath v. Riedl theilnimmt, welher als Mitglied des Bundesraths und des betreffenden Ausschusses desselben die An- sihten der bayerischen Regierung über den Entwurf in Berlin zu vertreten hat. Derselbe wird in den allernächsten Tagen nah Berlin abreisen, da die bezüglihen Berathungen im Bun- desrathsaus\husse noch im Laufe d'eser Woche beginnen werden.

Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, ist die Verweisung Kullmanns vor das unterfränkishe Schwurgeriht nunmehr arfolgt, und wird die Anklage gegen Mitte Oktober in Wür z- burg zur Verhandlung gelangen.

Saczseu. Dresden, 15. September. Der König ift heute früh zur Hirshjagd auf Schandauer und Cunnersdorfer Reviere nah Schandau gereist und wird übermorgen nah Pill- nig zurückfehren. Die Königin beabsichtigt ebenfalls, fih heute d nach Schandau zu begeben und morgen zurück- zukehren.

Am vorgestrigen Tage feierte der Minkister des König- lihen Hauses und Staats-Minister a. D. Dr. Frhr. v. Falken- fiein das 50jährige Jubiläum seines Eintritis in den Staats- dien

E Wie das „Dr. I.* vernimmt, is von Seiten der Kö- niglihen Staatsregierung für den Wiederzusammentritt des Landtags der 1. Oktober d. I. in Ausficht genommen.

Der Abtheilungsvorftand im Ministerium des Innern, Geh. Rath Schmal§, if auf die Dauer der Behinderung des diesseitigen Gesandten in Berlin, v. Nostiz-Wallwiß, an dessen Stelle zum Bundesrathsbe vollmächtigten ernannt wor- den und hat fih geftern nach Berlin begeben.

Württemberg. Stuttgart, 15. September. (W. T. B.) Der Württembergische „Staats-Anzeiger“ meldet: Der General- Lieutenant v. Suckow i| der Verwaltung des Kriegs-Mi- nisteriums auf fein Ansuchen enthoben und mit der geseh- lihen Penfion zur Disposition geftellt worden. Unter Anerkennung der von ihm geleifteten ausgezeihneten Dienste ist ihm das Großkreuz des Kronen-Ordens verliehen worden. Mit der Führung des Kriegs-Ministeriums if der Geueral Wundt beauftragt worden.

In den Tagen vom 22. bis 24. d. M. wird hier die jährlihe Hauptversammlung des Gustav-Adolf-Ver- eins abgehalten werden. Die Predigten werden gehalten am 22. Abends in der St. Leonhardskirhe (zur Begrüßung) von Prälat v. Gerok, am 23. Morgens in der Stiftskirhe von Hof- prediger Dr. Kögel aus Berlin, am 24. Abends in der Hospital- firhe von Konsistorial-Rath Reichardt aus Posen, einem ehe- maligen Straßburger Geisilihen. In leßterer Kirhe werden am 23. und 24. die Verhandlungen stattfinden, zu denen Jedermann Zutritt hat.

Baden. Karlsruhe, 14. September. Der Großher- zog, die Großherzogin, der Erbgroßherzog, die Prinzessin

- Victoria und Prinz Ludwig Wilhelm find am Sonnabend, den

12. d., Nahmittags, mittels Dampfschiff von Rorshach ftom- mend, auf S&loß Mainau eingetroffen. Am Montag früh begab fich der Großherzog nach Donaueschingen zu dem leßten Manöver der 29. Divifion, sowie zum Besuch der Industrie- Ausftellung und kehrte Abends nah Sch{chloß Mainau zurü.

Sachsen - Weimar - Eisenach. Weimar, 13. Sep- tember. Unter den Geistlihen, die für die Landes\ynode gewählt worden find, befinden fich die Kirhenräthe Hesse in Weimar und Schmid in Buttstedt, ferner 5 Superintendenten und 8 andere Geistlihe. Von den weltlihen Mitgliedern, die von den Kirchengemeinden gewählt worden find, gehören 5 dem Beamtenstande, 3 dem Lehrerftande an, 1 if Privatdozent in Jena, 1 Künstler, 2 find Rittergutsbesißer, 2 Oekonomen und 1 ift Kaufmann. Als Gegenstände für die Verhandlungen der Synode nennt man ein Ablösungsgeseß für geistlihe Güter und die Erhöhung der Besoldungen der Geistlichen, sowie die Regu- lirung der Penfionsverhältnisse derselben.

Braunschweig. Braunschweig, 15. September. Ein ansehnlicher Betrag der neuen Reichs\cheidemünzen in Ein- und Zweipfennigstücken ist den Regierungshauptkafsen jeßt übergeben worden und soll allmählich in Cirkulation gesezt werden.

Defterreich - Ungaru. Wien, 15. September. Erz- herzog Kronprinz Rudolf is von I\chl in Schönbrunn an- gekommen.

Die Landtage der cisleithanishen Monarchie sind heute eröffnet worden. Die im böhmischen Landtage erschienenen 7 czehishen Abgeordneten überreihten eine Erklärung, in der sie ihren Entshluß ausfprehen, an dem böhmischen Staatsreht festhalten zu wollen, aber zugleih ihre Ueberzeugung kundgeben, daß nur durch ein einträhtiges Zusammenwirken aller liberalen Elemente die Freiheit dauernd sichergestellt werden könne. Im Tiroler Landtage find die nationalliberalen Abgeordneten aus Wälschtirol und im Landtage der Bukowina die Abgeordneten der großen Grundbefizer niht erschienen.

Schweiz. Das Bundesgericht hat seine Sißungen geshlossen. Vor seinem Auseinandergehen beschloß es, seine Funktionen bis zur Wahl des neuen Bundesgerichtes fortzusetzen, da noch eine namhafte Zahl von Expropriationsfällen aus dem Kanton Tessin pendent find.

Belgien. Brüssel, 15. September. (W. T. B.) Der „Etoile Belge“ erfährt aus guter Quelle, daß der spanische Ge- sandte in Brüssel bei der belgishen Regierung Schritte gethan habe, um die Absendung von Waffen für die Car- listen von Antwerpen aus zu verhindern. Die Regierung habe dem Verlangen des Gesandten \ofort entsprohen und die nothwendigen Anordnungen nach Antwerpen ergehen lassen. Der mit Waffen für die Carlisten beladene Dampfer hätte jedoch den Hafen in dem Augenblicke verlassen, als der Befehl, ihn am Auslaufen zu verhindern, in Antwerpen eintraf.

Großbritannien und Jrland. London, 14. Sep- tember. Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh werden im nächsten Monat die Insel Wight besuhen und wäh- rend ihres Aufenthalts daselbst| wahrscheinlih einen Besuch von der Kaiserin von Rußland empfangen.

Frankreich. Paris, 16. September. Der Marschall- Präsident if gestern Abend in Amiens eingetroffen. Von der Bevölkerung und den in großer Anzahl in der Stadt zusam- mengeströômten Fremden wurde ihm ein sehr sympathisher Em- pfang zu Theil. :

Grasse, 15. September. (W. T. B) Prozeß gegen den Oberst Vileite und Genossen wegen Mitwirkung bei der Flucht Bazaine's. Das Verhör der Angeschuldigten wurde in der heutigen Sißung des Zuchtpolizeigerihts fortgeseßt... Der Civilgefängniß-Direktor Marchi gab an, er habe Befehl gehabt, bei der Ueberwachung Bazaine's mit \{chonender Rücksicht zu Werke zu gehen, die hiezu erforderlihen Maßregeln habe er im Einvernehmen mit den Militärbehörden getroffen. Marchi be- stätigte ferner, daß er von dem Oberst Vilette die Uebernahme der Verpflihtung gefordert habe, daß er keinen Versuch zur Be- freiung Bazaine's unternehme, und beschuldigte mehrere Unter- beamte von dem Wächterpersonale der Vernachlässigung ihrer Pflihten. Der Exkapitän Doineau aus Nizza erklärte, er sei betreffs der Depesche, die er an Bazaine weiter beförderte, in keinerlei Einverständniß mit Jemand gewesen. Oberst Vilette stellte entshieden in Abrede, Marchi gegenüber irgendwelche Ver- pflichtung in Bezug auf etwaige Fluchtversuche Bazaine's über- nommen zu haben; ebenso leugnete er jede Kenntniß von der Art der Ausführung der Flucht und jede Theilnahme daran. Die Sigzung wurde alsdann auf morgen vertagt.

Spanien. Madriè, 15. September. (L. T. B.) Das von der „Times“ gemeldete Gerücht von angeblihen Meutereien

bei der durch General Laserna befehligten Armee is, nach Mit- theilungen aus Regierungskreisen, unbegründet. Es wird hinzugefügt, daß die Subordination und Disziplin bei den dem Befehle Laserna's unterstellten Truppen nichts zu wünschen übrig lafse.

15. September. (W. T. B.) Die „Politica“ erklärt, die \spanishe Regierung werde niemals auch nur den klein- sten Theil ihres Gebietes an eine fremde Macht abtreten, weder auf dem Fesilande, noch von einer ihrer Kolonien.

Bei dem offiziellen Empfange am 12. d. M. hielt der österreihisch-ungarishe Gesandte Graf Ludolf folgende An- sprache an den Marschall Herzog Serrano: Í

eHerr Herzog! Beauftragt von Sr. Majestät dem Kaiser und König, meinem erhabenen Herrn, mit der Sendung, Oesterreich-Ungarn bei der spanisch¿n Exrekutivgewalt, an deren Spiße Ew. Exerllenz steht, zu vertreten, habe ich die Ehre, das Schreiben meines Herrschers zu überreichen, welches mich als außerordentlichen Gesandten und be- vollmächtigten Minister beglaubigt. Hierdurch vollzieht es den Aft der Wiederherstellung von offiziellen Beziehungen zwischen Oesterreih-Ungarn und Spanien und giebt den höcbsten und sichersten Beweis des Ver- trauens, welches mein erhabener Herr und dessen Regierung mit Freuden in den Erfolg von Ew. Excellenz und Jhrer Minister Anstrengungen seßen, dieser Nation einen dauernden Frieden wiederzugeben und zu fsihern. Ihre dringendsten Wünsche find, daß dieses große Unter- nehmen, welches so viele Bedingungen zum Glück in ih ver- eizigt, in Ruhe und Sicherheit seine zukünftigen Bestimmungen auf gleihmäßig reihen und dauerhaften Grundlagen feststellen möge. Diese Wünsche sind um so aufrichtiger, als der edle Charakter, welcher die Einwohner dieses Landes auszeichnet, so wie ihre großen geschicht- lihen Erinnerungen, die in früheren Zeiten mit denen Oefterreich- Ungarns verknüpft waren, Spanien hier immer unsere lebhaftesten Sympathien sichern müssen. Jch kann mich demnach nur geehrt und

lücklich schäßen bei dem Auftrage, die Beziehungen, welche zu allen Zeiten unsere beiden Länder so eng verknüpften, aufrichtig zu erbalten und weiter zu entwickeln. Jch bitte Ew. Excellenz, die Güte zu haben, die Erfüllung der Pflichten meines Auftrages zu erleichtern dadur, daß Sie mir Jhr Vatrauen schenken, welhes ich sowohl zu schäßen weiß und dessen mich würdig zu zeigen stets mein Bestreben sein soll.“

Bilbao, 15. September. (W. T. B.) Die deutschen Kriegsschiffe „Albatros“ und „Nautilus“ find hierher zurückgekehrt.

Türkei. Konstantinopel, 15. September. (W. T. B.) Heute if ein Kaiserlihes Irade erschienen, welhes die amt- lihe Anerkennung der Regierung des Marschalls Serrano ausspricht.

Der französishe Botschafter Graf von Vogué hat heute seinen Urlaub angetreten und is von hier abgereist.

Die hiefigen Journale melden mehrere Verände- rungen in der Beseßung der Gouverneurposten, u. A. au die Ernennung von Efsad Pasha zum Gouverneur von Syrien.

Nußland und Polen. tember. Der „Reg. Anz.“ Deklaration zwischen den Regierungen von Rußland und Italien in Bezug auf die Uebergabe gerichtlicher Citationen und Bekanntmachungen:

In Folge des Wunsches der Regierungen Sr. Majestät des Kai- sers von Rußland und der Regierung Sr. Majestät des Königs von Italien, die Uebergabe gerichtliher Bekanntmachungen und die Aus- führung gerichtliher Mandate in beiden Staaten zu regeln, find die Unterzeichneten, mit den gehörigen Vollmachten versehen, über fol- gende Artikel übereingekommen :

Art. 1. Die beiden kontrahirenden Regierungen verpflichten sich, die Uebergabe gerichtliher Bekanntmachungen oder gerichtlicher Citationen und die Aueführung gerihtliwec Mandate in Civil- und Kriminalsachen dur ihre respektiven Behörden zu vollziehen, in so weit fsolhes mit den Landesgeseßen im Einklang steht, unter der Vor- ausseßung, daß diefen gerichtlichen Bekanntmachungen, Citationen und Mandaten ein französfisches Translat beigefügt werde und der Aufent- haltsort der Perfon, auf welche sie fich teziehen, genau angegeben sei.

Die gegenseitige Ausfertigung von Bescheinigungen über den Empfang der gerichtlihen Bekanntmachungen oder geritliben Cita- tionen, wo solches erforderli, geschieht gleihfalls unter Beifügung eines franzöfishen Tranëlats.

Art. 2, Die Uebergabe gerichtlicher Bekanntmachungen, gericht liher Citationen und geri{tliher Mandate geschieht auf diploma- tishem Wege.

Art. 3. Die Kosten für Uebergabe gerichtlicher Bekanntmachun- gen und Citationen und Auéführung gerihtlicher Mandate fallen dem Staate zur Laft, an welcben das Gesuch gerichtet worden.

Zur Bekräftigung dessen haben die Unterzeichneten die vorftehende Deklaration unter Beifügung ihrer Wappensiegel unterzeichnet.

Ausgefertigt in duplo in St. Petersburg am 21. Juni (3. Juli) 1874.

(Unterz.) v. Westmann (L. 8.) (Unterz.) Baron Marochetti (L. 8.)

Schweden und Norwegen. Christiania, 11. Sep- tember. Durch Königlihe Verordnung ist eine Kommission nicdergeseßt zur Prüfung und Revifion der geltenden Be- stimmungen, betreffend das Hafen- und Leuchtfeuerwesen, sowie zur Prüfung eventueller Vorschriften, um den Zusammen- stoß zwischen Schiffen zu vermeiden.

Dánemar®% Kopenhagen, 12. September. „Dags- telegraphen“ meldet, daß die Ankunft des Prinzen von Wales am hiesigen Hofe heute erwartet wird.

Der General-Direktor des Steuerwesens, Kammerherr Frederik Emanuel Ramus, if gestern Abend gestorben.

Ueber die Verhältnisse der Insel Bornholm enthält die „Berl. Tid.“ einen Artikel, dem die „H. N.“ Fol- gendes entnehmen: :

„Unter den verschiedenen Landestheilen Dänemarks find gewiß wenige, deren materielie Entwickelung in den leßten Jahren einen so erfreulihen Fortgang gehabt haben und zu so guten Erwartungen für die Zukunft berechtigt find, als die Insel Bornholm. Jun den leßten 3 Jahren hat die Insel 5 neue Ausfuhrprodukte, näwlich Feld- spath, Kaolin und Mergelstein, bester Qualität, geli.fext. Ju vorigen Jahre wurden nach Stettin 9505 Centner reiner BpIpaly und nach izxländishen Pläßen 4878 Centner mit Quarz vermischter Feldspath ausgeführt. Die Ausfuhr nah Rußland ist in stetem Steigen begriffen. Von ähnlicher Bedeutung, wie der Feldspath, ist die weiße kaolinhaltige Lehmschicht auf Born- holm. Von Kaolin (Porzellancrde), welches nicht nur zur Porzellan- fabrikation benußt wird, sondern in der Industrie eine m- hrfeitige Anwendung findet, find im vorigen Jahre 4489 Centner nah Preußen, 3107 Centner nah inländishen Pläßen und einige Ladungen nah Gothenburg ausgeführt worden. Die weiße, rohe Thouerde, aus welcher das Kaolin produzirt wird, figurirt auch in leßterer Zeit unter den Ausfuhrartikeln, indem mehrere Ladungen dieser Erde nach Stettin verschifft wurden, um in einer daselbst vorhandenen Chamottefabrik benußt zu werden. Auch nach Flensburg gingen einige Ladungen zur Fabrikation von feuer- festen Gegenständen. Nach Kopenhagen ift ebenfalls eine große An- zahl von kleineren Schiffen mit Thonerde erpedirt worden. Von dem dritten der genannten neuen Artikel, nämli Mergelstein, werden fort- während große Quantitäten nah. inländischen Pläßen, sowie nah Rußland und Preußen, ausgeführt. Außerdem find im vorigen Jahre 23,740 Kubikfuß gehauenen" Granit nah dem Auëélande (hauptsächlih Riga) und 6700 Kubikfuß nach dem Auslande ausgeführt worden.“

St. Petersburg, 14. Sep- veröffentliht folgende ministerielle

Amerika. Washington, 15. September. (W. T. B.) Der Ausfall der Staatswahlen in Maine hat eine erheb- lihe Vergrößerung der bisherigen republifanishen Majorität er- geben.

Aus New-Orleans, 15: September früh, wird berichtet : In Folge einer von der Liga der Weißen erlassenen Proflamation, in welcher der Gouverneur Kellog für einen Usurpator erklärt und die Wiedereinsezung des Gouverneurs Mac Henry verlangt wurde, ist es hier zu Unruhen gekommen. Der Theil der Bevölke- rung, welcher der Partei der Liga angehört, bewaffnete \ih, er- richtete Barrifaden und bemächtigte sich des Stadthauses. Der General Longstreet rückte mit 500 Mann Polizeisoldaten, größten- theils Farbigen, gegen die Aufständishen an und forderte fie, jedoch erfolglos, auf, auseinanderzugehen. Es entspann fich darauf ein heftiger Kampf in Canalfstreet, wobei 6 Bürger und 30 Polizeisoldaten getödtet wurden. Leßtere wurden \{chließlich genöthigt, fich zurückzuziehen und konzentrirten fih auf Jacksons- \square. Die. Bundestruppen blieben neutral und halten das Zollhaus beseßt. Der Gouverneur Kellog hat bei dem Präfi- denten Grant um Intervention nachgesucht.

Ein zweites Telegramm von demselven Tage meldet: Der Gouverneur Kellog befindet fich auf dem Zollhause unter dem Schutze der Bundestruppen. Das Stadthaus und die Polizei- station find in den Händen der Liga der Weißen , die jezt im Besiße der Stadt sind und auch das Telegraphengebäude und das Arsenal besezt haben.

15, September, Abends. Der Mayor hat die Bürger der Stadt zu den dur die Revolte erreihten Erfolgen und zu der erzielten Wiedereinsezung der legitimen Behörden öffentlih beglückwünsht.

Aus Washington wird vom 15. Abends Folgendes mit getheilt: Präsident Grant hat in Folge des vom Gouverneur Kellog an ihv gerichteten Ersuchens um Schuß eine Profkla- mation erlassen, in welcher er seinem großen Befremden über die Vorgänge in New-Orleans Ausdruck giebt und die Aufstän- dishen auffordert, binnen 5 Tagen auseinander zu gehen. Gleih- zeitig werden alle Bürger ermahnt, zur Wiederherstellung der gestörten Ordnung mitzuwirker.. An die Militärkommandanten ist der Befehl ergangen, fofort die zur Herstellung der Ruhe erforderlihen Maßregeln zu treffen.

Benjamin Curtis is g-storben.

Asien. (A. A. C.) Kuli Beg, der Sohn des Emirs von Kaschgar, beseßte nah seinem Siege über die Chin: sen die nördlich von dem Rücken des Gelesnagebirges und östlih von der russishen Provinz Kuldja gelegenen Städte Urumtsched und Manasse. Die ruffishe Provinz ift somit von der drohenden Gefahr eines chinesfi¡chen Angriffs erlôst. Da die eroberten Städte etwa 250 Meilen öftlich von den äußersten Grenzen des Gebiets von Kaschgar liegen, folgt, daß der dazwischen liegende Bezirk thatsählih, wenn niht unbedingt, unter der Herrschaft des Emirs steht, dessen Gebiet somit beträchtlich vergrößert worden ist. Das Datum des Zusammenstoßes ift unbekannt.

Afrika. Eine neue Post von der Westküste Afrikas bringt die folgenden Nachrichten: Einem Gerüchte zufolge wird der jeßige König von Aschanti abgesezt werden; selbst seine Mutter, die ihn bisher unterftüßte, hat fich gegen ihn erklärt. Sie will aber, daß ihre Familie den neuen Herrscher liefere. Kapitän Lees if von seiner Misfion nah Kumassie noch niht zurückgekehrt, und es ist kein bestimmter Termin für seine Rück- kehr angegeben. Quittah if ruhig und ordentlich. Der neue Tarif ift dort eingeführt worden. Der ganze amerikanische Handel hat theils in Folge der {hweren Steuern, die \ih den höheren Preisen im Inlande zugesellen, der Küste den Rücken gewendet. Der Gesundheitszufiard von Cape Coast ift gut, und der von Acora bessert sich. Der Handel ist ziemlih. Es find nicht viele Aschantis in Cape Coast. Der Gesundheitszustand an den Flüssen ist ein merkwürdig guter. Oel wird wenig verschifst, da die trockene Jahreszeit begonnen hat. Seit dem Kriege wird in Yella Koffe und anderen Häfen auf Spirituosen, Pulver und Shußwaffen ein Einfuhr- zoll erhoben, was viel Unzufriedenheit verursacht. Am 14. August brach in der Eingeborenenstadt Bonny ein furhtbares Feuêèêr aus, welches ungefähr den halben Ort verzehrte; die Häuser von Ofo JIumbo und anderen Eingeborenen-Häuptlingen entgingen der Vernichtung nur mit genauer Noth. Als der Morgen anbrach, war die bevölkertste Hälfte der Stadt eine rauchende Ruine.

Entwurf eines Gerichtsverfassungsgeseßzes. I, (Vergl. Nr. 177 d. Bl.)

Die Fundamentalsäße über die Einrichtung des Gerichts- wesens, welhe der Entwurf der Civil-Prozeßordnung voraus- seßt, werden in der allgemeinen Begründung der Civil-Prozeß- ordnung in folgender Weise zusammengefaßt:

„Für das Reichsgebiet bestehen zur Ausübung der ordent- lihen streitigen Civilgerihtsbarkeit erster Instanz. und mit örtlih abgegrenzten Gerichts\prengeln, Landgerichte, Handels- gerihte und Amtsgerichte. Die Verfassung der Landgerichte und der Handelsgerichte is eine follegialishe, während die Amtsrichter als Einzelrihter verhandeln und entscheiden.

Vor die nah Maßgabe des Verkehrsbedürfnisses zu er- rihtenden Handelsgerihte gehören handelsgerihtlihe Streitig- feiten ohne Rücksicht auf den Werthbetrag. Den Amtktsgerich- ten werden alle Rechtsstreitigkeiten über vermögensrehtliche Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswerth die Summe von Dreihundert Mark nicht übersteigt, sowie gewisse einfache, oder \{chleunige Erledigung erheishende, oder regel- mäßig auf Grund genauer örtliher Kenntniß zu entscheidende Rechts ftreitigkciten überwiesen. Für alle nicht den Handels- gerihten oder den Amtsgerihten zugetheilten Rechtsstreitig- keiten find die Landgcrichte zuständig. Sämmtliche genannte Erstinstanzgerichte - sind ordentliche Gerichte.

Als Gerichte zweiter Instanz sind den Amtsgerichten die Landgerichte, den Landgerihten und Handelsgerichten die Ober-Landesgerichte vorgeordnet.

Die Gerichtsbarkeit dritter Instanz wird von einem obersten Gerichtshofe, dem Reichsgerichte, ausgeübt.“

Diesen Sätzen is nur Weniges hinzuzufügen.

Die sämmtlihen Einrichtungen des Civilprozesses der deutschen Civilprozeßordnung legen den Schwerpunkt der Ver- handlung der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in das Verfahren vor dem Kollegialgerichte erster Instanz, dem Landgerichte oder dem Handelsgerihte. Eine Verhandlung der Sache vor einem solchen Kollegialgerihte ist in allen bürgerlihen Rechtsftreitig- keiten zu erreichen; fie bezieht fich in allen Rechtsstreitigkeiten auf die ganze Sache, mag das Land- oder Handelsgericht oamit