1874 / 218 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

vom 15./18. Ottober 1865, Reuß jüngerer Linie durch Ueberein- kunft vom 6. Juni 1365.

__ Die Erleichterungen, welche die Bestimmungen dieser Ver- träge 2c. dem Verkehr zwischen den betheiligten Staaten gewähren, haben es dem Reichskanzler wünschenswerth erscheinen lassen, die Geltung der darin angenommenen Grundsäße dur Abschluß einer gleichartigen Vereinbarung zwishen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn ‘auf das ganze Bundesgebiet auszudeh- nen. Es kommt hinzu, daß seit 1866 in den staatsrehtlihen Verhältnissen Ungarns und insbesondere in der Organisation der dortigen Behörden Veränderungen eingetreten find, welche die Fesisezungen der bestehenden Verträge niht mehr überall an- wendbar erscheinen lassen.

__ Der Reichskanzler hat deshalb, nachdem die Kaiserlih und Königlich öfterreichish-ungarishe Regierung ihre Bereitwilligkeit zu einer Verhandlung über den Gegenstand erklärt hat, bei dem Bundesrath den Antrag gestellt: „der Bundesrath wolle \fich mit dem Abshluß eines Vertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Desterreih-Ungarn über | die Legalifirung der von öffent- lichen Behörden ausgestellten oder beglaubigten Urkunden ein- verstanden erklären.“ Als Grundlage für die bezüglihen Ver- handlungen ift der preußish-österreihische Vertrag vom 4. Sep- tember 1865 mit den durch die gegenwärtigen Verhältnifse be- dingten Modifikationen empfohlen worden.

__— Nach einer Entscheidung des Finanz-Ministers und des Ministers des Innern i} die Bestimmung des Staats-Mini- sterial-Beschlusses vom 30. November 1848 (Minist. Bl. der in- neren Verwaltung S. 367), nach welcher Wartegeld- Empfänger unter den dort aufgeführten Voraussezungen und Maßgaben bei anderweiter etatmäßiger Anstellung einen Anspru auf Umzu gskosten-Entshädigung haben, als noch fort- beftehend zu erachten.

__ Die Minister des Innern, der Iustiz und der geist- lien 2c. Angelegenheiten haben fich in einem Bescheide vom 19. v. M. dahin ausgesprochen, daß sich die Schlußbestimmung im §. 4 des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März d. I. nur auf die im Amte befindlichen, niht aber auch auf emeritirte Geift- liche bezieht, und der Ernennung der Lehteren zu Standes- beamten ein geseßlihes Hinderniß niht entgegen steht.

_— Der Minister des Innern hat in einem Ent- \{eidungsfalle Anstand genommen, der Ansicht, daß gegen die von dem Landrathe unter Zustimmung des Kreisaus[{husses ausgesprohene Versagung der Bestätigung der Wahl eines Gemeindevorstehers oder Schöffen die Be- \chwerde an die Bezirksregierung zulässig sei, seinerseits bei- zutreten.

„Indem das Geseh“, lautet die Motivirung dieser Entscheidung, die Versagung der Bestätigung der Wahl eines Gemeinde-Bor- stehers oder Schöffen von der Zustimmung des Kreisaus\{husses abhängig macht, lege dasselbe in denjenigen Fällen, in welchen der Landrath Bedenken trägt, die Bestätigung seinerfeits zu er- theilen, die Entscheidung der Frage, ob die Bestätigung zu ver- fagen oder zu ertheilen sei, in die Hand des Kreisauschufses. Der Ausspruch des Kreisaus\hu}ses ist für den Landrath bin- dend. Je nachdem der Kreisaus\huß der Versagung der Be- stätigung zuftimmt oder nit, hat der Landrath die Bestätigung zu versagen oder zu ertheilen. Aus dem Umstande, daß die die Nichtbestätigung eines Gemeindevorstehers oder Schöffen aus- sprechende Verfügung formell von dem Landrathe erlassen wird, kann von der Regierung eine Befugniß, über Beshwerden gegen derartige Verfügungen zu entscheiden, niht hergeleitet werden.

Denn die Verfügung des Landraths gründet f auf eine materielle Entscheidung des Kreisaus\husses, und würde die Re- gierung, indem fie sh der Prüfung einer Beshwerde über die Verfügung des Landrath3 unterzieht, nicht umhin können, zu- gleih auch die Richtigkeit der Entscheidung des Kreisaus\{chu}ses zu prüfen. Eine solhe Befugniß aber ist den Bezirksregierungen dur die Kreisordnung nicht beigelegt. Nur in Angelegenheiten, betreffend die Errihtung oder Veränderung gewerbliher Anlagen, und in Dismembrations-Angelegenheitén findet nah 8. 156 der Kreisordnung gegen die Entscheidungen des Kreisaus\chusses eine Berufung an die Bezirksregierung statt, gegen alle übrigen Ent- scheidungen des Kreisaus\{chuf}ses is nah §. 155 a. a. D., soweit dieselbe niht endgültige find, nur die Berufung an das Ver- waltungsgeriht zulässig. AUerdings erscheint es niht unzweifel- haft, ‘ob gegen die von den Kreisaus\hüssen in Betreff der Ver- fagung der Bestätigung von Wahlen der Gemeindevorsteher und Schöffen gefaßten Beschlüsse, wiewohl dieselben als Ent- scheidungen der Kreisaus\schüsse aufzufassen fein werden (siche Erklärung des Regierungs-Kommissars in der Sihung des Herrenhauses vom 28. Oftober 1872, Stenographische Berichte Seite 483), die Berufung an das Verwaltungs- geriht statthaft is, oder ob diese Beschlüsse niht vielmehr als endgültige Entsheidungen der Kreisausshüsse anzusehen sind (fiche die Erklärung des Referenten in der Sißung des Abgeordnetenhauses am 18. März 1872, Stenographishe Be- rihte Seite 1345). Die Entscheidung dieser Frage steht aber nur den Verwaltungsgerichten selbst zu. In Folge dessen ift auch in dem den Eigenthümern Mewis und Walter zu Lenzen- bruch von mir unter dem 24. v. Mts. ertheilten Bescheide nit, wie Ew. Excellenz annehmen, die Berufung an das Verwal- tungsgeriht für zulässig erflärt, diese Frage vielmehr absichtlich unentschieden gelassen worden. Es is jedoch für mich von In- teresse, zu erfahren, ob die Verwaltungsgerichte die Berufung in Fällen der gedachten Art für ftätthaft erahten oder nit, und welche Gründe für dieselben bestimmend sind, der einen oder der anderen Auffassung zu folgen. Ebenso wünsche ih zu wissen, wie die von einzelnen Gemeindemitgliedern gegen die formelle Rechtsgültigkeit von Wahlen der Gemeindevorsteher und Schöffen erhobenen Einwendungen behandelt werden, ob über dieselben von den Landräthen selbständig befunden wird, oder ob alle derartigen Einwendungen oder doch diejenigen derselben, welche der Landrath für begründet erachtet, den Kreisaus\shüssen zur Ent- scheidung vorgelegt werden, und7ob “gegen die Entscheidungen der Bis die Berufung an das Berwaltungsgeriht zugelassen wird.

Der General-Lieutenant z. D. von Schmeling, .zu- legt Commandeur der 4. Division, hat seinen Wohnsiß von Charlottenburg hierher verlegt.

Der Geheinie Legations-Rath Dr. Hepke is von seinem mehrwöchentlichen Urlaub zurüdckgekehrt.

Der Kaiserlih deutsche General-Konsul a. D., Will, zur Zeit in Havanna, ift hier eingetroffen und im Rheinischen Hof abgestiegen.

Ueber die Dimensionen und Ausrüstung der am Sonn- abend, 12. d. M., bei den Herren Samuda in London vom Stapel

gelassenen deutshen Panzerfregatie „Deutschland“ bringen die „Times“ folgende Einzelnheiten: Das Schiff hat eine Länge von 285, eine Breite von 62 und eine Tiefe von 41 Fuß, da- bei ‘ein Gehalt von 5000 Tons, eine Tragfähigkeit von 7600 Tons. Die „Deutschland“ wurde unter der Aufficht des Marine - Ingenieurs E. I. Reed erbaut. Die Panzerung reiht rund um das Schiff herum von 6{ Fuß unter der Wasserlinie bis zum Hauptdeck hinauf, auf dem fich eine gepanzerte Batterie mit 8 Kruppschen Kanonen von je 22 Tons und einem Kaliber von .105 Zoll befindet, die zum Breitseitfeuern eingerihtet is. Die beiden vorderen Geschüße find Bugkanonen und können ein Kreuzfeuer abgeben, die beiden hinteren schießen bis zu einer 15 Grad vom Kiel abweichenden Linie. Außerdem führt die „Deutschland“ hinten ein Geschütz von 18 Tons mit 81 zölligem Kaliber, das ebenfalls dur eine Panzerung geschüßt i|ff und das Feuer nah allen Seiten zu rihten vermag. Die Panzerplatten find an den gefährlihsten Stellen 10 Zoll, an den übrigen Theilen des Schiffes 8 Zoll did und nehmen nach dem Vorder- und Hintersteven zu an Stärke ab. Die Platten unter der Panzerung find 1{—1 Boll, die aus Teaïholz hergestellten Ver- stärkungen 10 bis 8 Zoll did. Die Balken des Hauptdecks sind mit Stahlplatten belegt, auf denen die Bekleidung aus Teak befestigt ist. Das Schiff hat einen doppelten Boden, defsen Zwischenraum außer durch die Queerschotten und wasserdihten Spantenstücken in 32 wasserdihte Abtheilungen getheilt . wird. Die Pumpeinrihtungen und Maschinen find mit den neuesten Verbesserungen ausgestattet. Die Schraube hat vier Flügel und ist bereits an ihrem Plagze befestigt. Die Maschine ist von den Herren Penn and Son konstruirt und hat 1150 Pferdekraft nominell, 8000 nah dem Indikator. Die Cylinder haben bei einem Hub von 4 Fuß einen Durchmesser von 122 Zoll. Außer den 8 röhrenförmigen Kesseln für die Maschine if ein Auxiliar- kessel für die Arbeiten am Gangspill 2c. aufgestellt. Die „Deutschland“ hat Schiffstakelung und wird vorausfihtlih eine Schnelligkeit von 11 Knoten - pr. Stunde entwidckeln. Im nächsten Januar hofft man das Schiff seeklar zu sehen.

Posen, 17. September. In Folge der von dem 17. po- senshen Provinzial-Landtage am 24. und 26. Juni cr. gefaßten Beschlüsse hat der vierte Nachtrag zu dem revidirten Reglement für die Feuersocietät der Provinz Posen vom 9. September 1863 unterm 12. v. M. die Allerhöhste Genehmigung erhalten. Der Nachtrag wird im heut ausgegebe- nen Amtsblatt publizirt.

Kiel, 16. September. Heute Mittag 11/4 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales, auf der Bahn von Hamburg kommend, hier ein. Da derselbe im strengsten Incognito unter dem Namen eines Earl of Chester reist, so fand kein Empfang statt; außer zwei Offizieren des „Osborne“ war nur der englishe Konsul Kruse zugegen. Der Prinz mit zwei Begleitern und dem Konsul Kruse begaben fich sofort in die Dampfbarkasse des „Osborne“, welche bereit lag, und fuhr an Bord seiner Yacht. Dem Vernehmen nah sollte die Abreise nah Kopenhagen um 6 Uhr ftattsinden.

Die D Even Deputationen gelegentlih des Allerhöchsten Tr vis Sr, Majestät des Kaisers und Königs ist ferner beschlossen von den Städten Schleswig, Sonderburg und Rendsburg.

Hannover, 16. September. Se. Königliche Hoheit der Vrinz Leopold von Bayern is gestern Nachmittag um 1 Uhr, von Berlin kommend, hier eingetroffen und im König- lichen Residenzschlosse abgestiegen. Se. Hoheit der Herzog von Sawsen-Altenburg ist gestern Nahmittag um 3 Uhr 40 Min. nach Altenburg abgereist.

Bonn, 16. September. (W. T. B.) Die Unions- konferenzen von Vertretern aller christliÞhen Kon- fessionen wurden heute unter eifrigen Debatten fortgeseßt. Wie die „Bonner Zeitung“ meldet, wurde in mehreren wichtigen Punkten eine Verständigung erreiht. - Allgemeine Bewunderung erregte die lebhafte und rüstige Leitung des hochbetagten Döllin- ger, der si bei derselben sowohl der deutschen wie der englischen Sprache bediente. Der Bischof von Pittsburg \prach demselben cinen Dank aus und überreichte ihm eine \{hriftlihe Erklärung, welche der Freude über die in wihtigen Punkten erreihte Eini-= gung Ausdruck verleiht. An der Konferenz theilgenommen zu Garn werde zu den \cchönsten Erinnerungen seines Lebens ge-

ören. Aehnliches äußerten der Oberpriester Janyshew aus St. Petersburg und der Dehánt Howson aus Chefter.

Der im Frühjahr vom Professor von Sybel und Ge- nossen gegründete (national-liberale) deutsche Verein für die Rheinprovinz zählt der „Bonner Ztg." zufolge bis jetzt 9000 eingeshriebene Mitglieder.

Bayern. München, 15. September. Nah den nunmehr beendeten Her bstmanövern der bayerischen Truppen hat nach der „Allg. Ztg.“ folgender Garnisonswechsel sofort einzutreten : Infanterie: vom 5. Regiment das 1. Bataillon von Germersheim nah Bamberg und das 3. Bataillon von Bamberg nah Germers- heim; vom 6. Regiment das 1. Bataillon von Germersheim nach Sulzbach und das 2. von Sulzbach nah Germersheim; vom 7. Regiment das 1, Bataillon von Landau nah Bayreuth und das 3. von Bayreuth nach Landau; vom 9. Regiment das 1. Bataillon von Germersheim nah Würzburg und das 2. von Würzburg nah Germersheim. Kavallerie: vom 1. Ulanen-Re- giment die 2. Escadron von Neustadt a. A. nach Bamberg und die 3. von Bamberg nah Neustadt a. A. Artillerie: die 2. Feldbatterie von Nürnberg nach Augsburg und die 3. von Augsburg nach Nürnberg. Vom 2. Pionier-Bataillon kommt der Stab mit 3 (Feld-)Compagnien von Ingolstadt nah Speyer und die 4. (Festungs-)Pionier-Compagnie von Landau nach Germersheim.

_ Das Gutachten, welches der Ober-Medizinalaus\{chuß über die Errihtung von Orts-Gesundheitskommissionen auf Antrag des Staats-Ministeriums des Innern abgegeben hat, Bee nah dem’ „Corr. v. u. f. D.“ im Wesentlichen folgenders maßen :

1) Geftüßt auf das allseits hervortretende Bedürfniß nach der Einrichtung von Orts-Gesundheitsräthen und auf g A its Gutachten aller 8 bayerishen Aerztekammern, erachtet der Ober-Medi- Pons die Einrichtung vou ständi en Gesundheitskommissionen ür dringend wünschenswerth. 2) Es erscheint wünschenswerth, daß dieselben sich nicht blos in den Städten, sondern auch in den Märkten und auf dem flachen Lande“ organisiren. Wie weit man auf dem Lande mit dem Wirkungskreise der einzelnen Gesundheits- fommissionen greifen will, muß von dem Interesse und dem Gemeinsinn der - Gemeinden, owie von dem Vorhandensein der P Sachverständigen abhängen. Sehr empfehlenswerth dürfte es sein, für jedes ezirksamtlihe Gebiet wenigstens eine

verständigen und bürgerlihen Elementen, welche aus freier Wahl ber- vorgehen, vor Allem unentbehrlich; denn nur eine solche Kommission wird in der Gemeinde dur{hgreifenden Erfolg haben, welche nicht blos die Autorität der Verwaltungsorgane, sondern auch dgs Vertrauen der Gemeinde besißt. Unentbehrlih ferner erscheint bei" aller Selbst- ständigkeit der Kommission die Anlehnuñg an die Organe der Staats8- und Gemeindeverwaltung, welche die Exekutive in Händen haben. Die Zahl und Qualität der Mitglieder der Gesundheitsräthe wird dur die öôrtlichen Verhältnisse bestimmt werden müssen. Es dürfte hier genügen, im Allgemeinen als Mitglieder zu bezeichnen: die Ver- waltungêorgane des Staates und der Gemeinden, den Vertreter der Ortspolizeibehörde, den Amtsarzt, den städtischen oder Bezirksbaus- beamten, gewählte Vertreter der Gemeindekollegien, der ärztlichen Vereine, Sachverständige von den Universitäten und den technischen Schulen, Lehrer, Apotheker, Geistliche, Thierärzte, Ingenieure, Fabrikanten, Industrielle, Landwirthe, einflußreiche Berkreter des Bürger- und Bauernstandes. 4) Die Aufgabe der Kommissionen sei die Erfor- hung aller sanitären Mißstände und die Berathung und Begutach- tung der Mittel zu ihrer Beseitigung. Auch ohne Exekutivgewalt kann die Gesundheitskommission èurch Bloßlegung der Schäden, kluge Benußung der Presse, Einrichtung öffentlicher Vorträge 2c. einen Druck auf die fentliche Meinung und den Egoismus des Einzelnen aus- üben, welcher zur Abstellung mancher Mißstände ausreichen wird. 5) Sehr wichtig ist endlich die Art und Weise, wie die Institution ins Leben gerufen wird. Man ift der Meinung, daß das Staats- Ministerium durch die Verwaltungsbehörden nur eine Anregung zur Bildung. derartiger Kommissionen bei den geeignet erscheinenden Persön- lihkeiten ergehen läßt und in Betreff der Zusammenseßung und Auf- abe der Kommissionen nur Rathschläge, aber keine Verordnungen giebt. Vor Allem erscheint es wichtig, daß die Ortsgesundheitsräthe mit den son bestehenden Vereinen für öffentlihe Gesundheitépflege wenn sie nicht etwa unmittelbar aus denselben hervorgehen sowie mit den ärztlichen Bezirksvereinen, mit den Distriktsräthen, mit den land- wirthschaftlichen Vereinen in steter Beziehung bleiben. Nicht minder wichtig aber erscheint eine ständige Fühlung der sämmtlichen Gesund- heitskommissionen der Kreise und des Landes untereinander und mit den staatlihen Organen der öffentlichen Gesundheitspflege. Denn nur dadurch, daß die einzelnen Kommissionen, besonders die der kleinen Städte und des platten Landes, als Glieder eines großen Verbandes sich fühlen und in ihrem Wirken unterstüßt und angeregt werden, dürfte eine lebensfrishe Thätigkeit derselben garantirt werden. Professor Dr. Geigel hatte zu diesem Gutachten ein Sepa- ratvotum- eingebracht.

Sachsen. Dresden, 16. September. Das neueste Stück des Geseh- und Verordnungsblattes bringt die son seit einiger Zeit mit Spannung erwarteten Ausführungsverordnun- gen zu den neuen organishen Verwaltungsgeseßen und zu dem Geseßze über das Volks\chulwesen. Diese Ge- seße ¿reten nah Monatsfrist in Kraft. Von dem Erlaß beson- derer Ausführungsverordnungen zu den revidirten Gemeinde- gesegen hat man Abstand genommen, da hierzu kein ausreihen- des Bedürfniß vorliegt. Dagegen ist Veranstaltung getroffen, daß ein von einem Beamten des: Ministeriums des Innern be- arbeiteter Leitfaden für die Gemeindevorstände und die Bürger- meister in mittleren und kleinen Städten, welcher denselben für ihre künftige Amtsführung Weisung und Rath ertheilt, dem- nächst im Druck erscheint. Uebrigens wird, dem „Dr. J.“ zu- folge, das näcstfolgende Stük des Geseß- und Verordnungs- blattes die ergangenen Verordnungen noch nach einigen Seiten ergänzen. Namentlih wird eine Verordnung des IJIustiz-Ministe- riums die Uebersicht der kür.ftigen Eintheilung des Landes nah Gerichtsbezirken unter Angabe der einzelnen zu jedem Gerichts- bezirke gehörigen Ortschaften in ähnliher Form, wie dies seiner Zeit im Jahre 1856 geschehen ist, veröffentlihen. Ferner stehen noh eine Ausführungsverordnung zu dem Gefeze über das Ver- fahren in Verwaltungsstraf\ahhen, so wie Spezialverordnungen über das Verfahren bei der Aufhebung von Leihnamen, über die Abänderung der die Kompetenz der Elbstromgerichte betref- fenden Vorschriften, über die Medizinal-, Chaussee - Inspektions- und dergleihen Bezirke in Aussicht.

__ Baden. Karlsruhe, 12. September. In der heutigen Sizung des Gemeinderaths theilte der Vorsißende, Bürgermeister Günther, mit, daß eine Abordnung aus dem Gemeinderathe heute Mittag die Ehre hatte, dem hiesigen Ehrenbürger General von Werder an dessen heutigem Geburtstage die Glückwünsche der Stadt Karlsruhe darzubringen. Bei diesem Anlasse habe die Abordnung die Bitte an den General gestellt, zu genehmigén, daß der neuen Straße zwishen der Shüßen- und Luisenstraße der Name „Werdersiraße“, welhem sie im Volksmunde bereits besizt, offiziell beigelegt werde, welhe Genehmigung der General. ertheilt habe.

Meckelenburg. Schwerin, 16. September. Am Ge-= burtstage des verstorbenen Großherzogs Paul Friedrich war die Heilige Blutskapelle gestern durch Blattgewächse und Blumen reich ges{mückt. Die Großherzogin Alexandrine vere weilte hon in aller Frühe am Sarge ihres Solin Gemahls.

Lauenburg. Nach einem dem „Hamburger Korrespon= denten“ zugegangenen Telegramm hat in Moelln am 15. eine große Feuersbrunst stattgefunden, durh welche 32 Häuser und außerdem viele Scheunen und Ställe zerstört find. 60 Fa- milien sind obdahlos geworden.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 16. September. Der Kaiser if gestern Morgens zu den Truppen-Inspizirungen nah Bruck an der Leitha abgereist und wird fich von dort nah Budapest begeben.

Der niederösterreihische Landtag nahm gestern folgenden Antrag an: „Es werde aus Landesmitteln den Theil- nehmern der österreihishen Nordpolfahrt ein Ehrengeshenk ge= reiht und der Finanzaus\{huß beauftragt, zur Durhführung dieses Beschlusses mit Beschleunigung die geeigneten Vorschläge zu erstatten.“

Bruck a. L., 16. September. Nah Beendigung der heuti= gen Manöver hielt der Kaiser eine Revue über die Kavallerie- Regimenter ab, über die er ebenfalls seine volle Zufriedenheit aus\prach. An der darauf folgenden Hoftafel, zu welcher ca.

F3M. Baron Edelsheim, Graf Andrassy, der Minister v. Szende, fowie viele politishe Notabilitäten, fremde Gäste und Generale Theil. Der Kaiser ift um 41/2 Uhr nach Pest abgereist.

Schweiz. Bern, 14. September. Laut soeben erfolgter Mittheilung der rusfishen Gesandtshaft an den Bundesrath wird Rußland auf dem morgen in Bern beginnenden inter- nationalen Postkongreß noh - durch einen zweiten Deles girten, den Kollegien-Rath Georg von Poggenpohl, Sekretär der 1. Sektion des russishen Postdepartements, vertreten sein. Der zuerst ernannte rusfishe Delegirte, Geheimrath von Velho, ist Direktor des Postdepartements. Heute morgen hahen die deut e Delegirten, General-Postdirektor Stephan und Geheimer

ber-Postrath Günther, welche gestern in Bern eingetroffen nd,

R zu organifiren. 3) In Betreff der Zusammensetzung erscheint das Zusammenwirken der staatlichen und kommunalen Organe mit sach-

dem Bundespräsidenten ihren Besuch abgestattet, worauf fie dann

60 Einladungen ergangen waren, nahmen der Erzherzog Josef, \

bei dem deutschen Gesandten, General-Lieutenant von Röder, zum Frühstück eingeladen waren.

Auf Axenfels (im Kanton Schwyz) befindet fich, nachdem der Prinz Georg von Preußen abgereist ift, der General v. Voigts-Rheßt mit Gemahlin und Dienerschaft.

Der vom Central-Comité der \chweizerischen libe- ralen Katholikenvereine ausgearbeitete Entwurf einer Verfassung der ristkatholishen Kirche in der Schweiz, welcher der am 21. d. M. zu Olten zusammentretenden Delegirten-Ver- sammlung behufs definitiver Berathung und Annahme vorgelegt werden foll, enthält folgende Haupt-Grundbestimmungen :

Die christkatholische Kirche der Sch{weiz beruht auf den Kirch- gemeinden, beziehungsweise Ortsgemeinden, welche in der katholischen Nationalsynode das einheitlihe Organ ihrer Gemeinschaft besißen. ínnerhalb dieser Gemeinschaft und unter Vorbehalt der diesfalls be- Ftehenden kantonalen Geseßgebung können besondere Verbindungen zu Kautonal- oder Kreissynoden stattfinden. Als Kirchengemeinden wer- den sowohl die bestehenden Kirchgemeinden und Genossenschaften mit ständiger Seelsorge, die sich gegenwärtiger Verfassung unterziehen, als auch gleihgesinnte Minderheiten anerkannt, sofern dieleleßteren einen regel- mäßigen öffentlichen Gottesdienst ausüben, Jede Gemeinde ordnet die Angelegenheiten threr inneren Einrichtung, wie z. B. die Ernennung ihrer Behörden, der Pfarrer und Hülfsgeistlichen und der Delegirten an die Synoden, die Verwaltung der Gemeindegüter 2c. innerhalb der durch die staatlichen Geseßze und Verordnungen und diese Ver- fassung aufgestellten Schranken in selbständiger Weise. Die Kantonal- und Kreisfsynoden bilden sich dur freie Vereinigung mehrerer Ge- meinden, resp. Vereine eines und desselben oder verschiedener Kantone zur Berathung und Erledigung gemeinsamer Angelegenheiten. Zur Bewahrung der Einheit des kirchlichen Lebens wird alljährlich min- destens cinmal eine Nationalsynode zusammentreten.

16. September. (W. T. B.) Der internationale Post- kfongreß hat in seiner heutigen Sizung in vorläufiger artikel- weiser Berathung des Vertragsentwurfs die Einführung einheitliher Taxen für das ganze Unionsgebiet beshlof}en.

Niederlande. Haag, 14. September. Aus Batavia wird gemeldet, daß das General-Gouvernement mit allem Eifer die Bereitstellung und Ausrüstung einer Anzahl Bataillone be- treibe, um jeder Eventualität gewahsen zu sein. Der Handel ging niht chwunghaft. Die Kaffee-Ernte indeß fällt dieses Jahr sehr reihlih aus. Es kamen noch immer einige Cholera- älle vor.

! General van Swieten traf am Abende des 10. d. in aller Stille im Haag ein; er wurde nur von einigen Freunden am Bahnhofe begrüßt.

Die Bevölkerung der Residenzstadt Haag is nah neuester Zählung auf 94,895 Personen angewachsen.

Großbritannien und Jrland. London, 15. Sep- tember. Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh werden dem „Hampshire Advertiser“ zufolge einen dreimonat- lien Aufenthalt auf der Insel Wight nehmen und wahrschein- li dieselben Villen in Sandown bewohnen, welche der Kron- prinz und die Kronprinzessin während ihres leßten Besuches auf der Insel innehatten.

Fraukreich. Paris, 16. September. Aus Amiens wird unter dem heutigen Tage telegraphirt: Zur Be- grüßung des Marschhall-Präfidenten wurden mehrere An- \prachen an denselben gehalten, welche sämmtlih dem Wunsche Ausdruck geben, die Nationalversammlung möge die Vollmachten des Marschall-Präsidenten organisiren, - damit derselbe \ich in umfassenderer Weise der Regeneratian und der Förderung der Wohlfahrt des Landes widmen könne.

Grasfse, 16. September. (W. T. B.) Prozeß gegen den Oberst Villette und Genossen wegen Mitwirkung bei der Flucht Bazaine's. Jun der heutigen Sizung des Zuchtpolizeigerihts verlas der Staats-Prokurator die Anklageschrist und erörterte die Details der Flucht insbesondere die Frage, ob dieselbe mit- telst einer Strickleiter oder mit Benußung einer heimlichen Pforte bewerkstelligt worden sei. Der Prokurator gelangte zu dem Sqhlusse, daß die erste Art der Entweichung anzunehmen sei. Dieselbe habe unter Mitwirkung Villette's stattgefunden und fei durch die Nachlässigkeit der Wächter erleihtert worden. Der Profurator verlangte gegen den Hauptangeklagten Villeite und die Angeklagten Doineau, Marchi, Gignoux und Plantin die Anwendung der vollen Strenge des Geseßes, die Aburtheilung der Angeklagten Barreau, Leterne und Lefrançois stellte er dem Ermessen des Gerichtshofes anheim. “Ueber die Flucht bemerkte er \{ließlih, daß dieselbe gerade im Juteresse Bagzaine's selbst zu bedauern sei. Die Hand, welche den Marschallstab geführt habe, dürfe nicht zur Strickleiter greifen. Bazaine hätte den Tod der Flucht vorziehen müssen. Nach Beendigung der Rede des Staatsprokurators wurde die Sizung des Gerichtshofes auf kurze Zeit vertagt, und begannen darauf bei Wiederaufnahme der Verhandlungen die Plaidoyers der Vertheidiger. Lairolles, der Vertheidiger der Wächter Gigoux, Lefrançois ünd Leterne, und Mouton, der Ver- theidiger des Wächters Plantin, beantragten die Freisprehung dieser Angeklagten. Mougins, welcher für den Gefängniß- Direktor Mari plaidirte, wies darauf hin, daß fih leßterer Bagzaine gegenüber wegen dessen exceptioneller Stellung als Ge- fangener in einer \{chwicrigen Lage befunden habe, wodur seine Verschuldung wesentlih gemildert werde. Nah dem Plaidoyer von Rouquier, dem Vertheidiger des Kapitäns Doineau, wurde dann die Sihung geschlossen. Morgen wird Lahaud den theidizon Villette und den Diener Bazaine's, Barreau, ver- theidigen. i

Bayonne, 16. September. (W. T. B.) Die deutschen Kanonenboote werden von Bilbao hier erwartet.

Spanien. Madrid, 16. September. (2. T. B.) Nach Hier eingegangenen Meldungen aus Washington hat fih der Präsident Grant beimEmpfange des spanishenGesandten Mantilla dahin geäußert, daß er den Anstrengungen, welche die spanische Regierung mahe, um die inneren und äußeren Schwierigkeiten zu überwinden, volle Anerkennung widerfahren lasse. (Vgl. a. u. Amerika.)

Nach in Bayonne eingegangenen Meldungen aus dem carlistishen Hauptquartier „wurde am 17. eine große Schlacht bei Estella erwartet. i

Italien. Rom, 13. September. Aus Massa Carara

meldet die „Corr. Stef.“, daß im Hafen von S vor Kurzem -*

Waffen ausgeladen wurden, die für die Auffständishen bestimmt waren. Da der Präfekt in Erfahrung brate, daß dies mit ülfe oder wenigstens Vorwissen eines Unterbeamten des Hafen- apitäns geshähe, so berichtete er die Sache an den Hafen- Kapitän von Spezia, der sofort nah Avenza kam und die Un- tersuchung gegen den betreffenden Beamten einleitete, welher im * Rufe He der Internationalen anzugehören. i G ÎÍm Laufe des vergangenen Monats wurden wieder für 3,123,836 Fres. Klostergüter verkauft.

behörden in Bauersachen erseßt, indem an Stelle der che-

Wie das „Movimento“ berichtet, geht es mit dem Bau der beiden großen Panzershiffe auf den Werften von Caftellamare außerordentlich rasch vorwärts. Sie werden jedes 13 Millionen Francs kosten.

Die Neuwahlen zum Parlament werden wahr- \{heinlich am 8. November vor fihch gehen.

Nach der „Unita Nazionale“ von Neapel wird der Finan z-Minister der neuen Kammer wahrscheinlich \ofort bei Eröffnung der Session den {hon in voriger Session versproche- nen Bericht über den Zwangscours und seine Abschaffung vorlegen; letztere wird möglich, sobald das Parlament die mini- fteriellen Finanzvorshläge annimmt und dadur die Herstellung des Gleihgewichts in den Einnahmen und Ausgaben des Staats

gefichert ift.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 17. Sep- tember. (W. T. B.) Der „Regierungsanzeiger" veröffentlicht einen Allerhöchsten Befehl vom 30. August a. St., durch wel- chen der Großfürst-Thronfolger zum General der In- fanterie und Kavallerie befördert und zum Befehls- haber des Garde-Corps ernannt wird.

(Monats-Uebersiht für August.) Den Mittel- punkt der Hoffeste, welhe im August statthatten, bildete die Vermählung des Großfürsten Wladimir Alexandrowitsch, zweiten Sohnes des Kaisers. Am 13. August fand in Zarskoje-Selo die feierliche Einholung der Braut des Großfürsten, der Herzogin Marie von Mecklenburg-Schwerin, statt, am 28. August (16. August alten Styls) wurde in St. Petersburg der Trauungs- Akt vollzogen, nah dem Ritus der griehis{ch-ru\sishen und nah dem der lutherischen Kirhe. Die neue Großfürstin erhielt den offiziellen Namen Marie Pawlowna, indem die russishe Sitte zu dem Taufnamen noch ein offizielles Patronymikum nothwen- dig macht.

Ausnahmsweise wurde von der Hohen Neuvermählten ein Glaubenswechsel nicht verlangt, wie solhen das unvordenkliche Herkommen und das Kaiserliche Familiengesez von 1797 wohl vorschrieb. Der Umstand, daß der Bräutigam der zweite Sohn des Kaisers war, erleichterte wesentli die Abweihung von dem Prinzip, welches den Glaubenswechsel forderte, und der Kaiser gab dur deren Zulassung einen neuen Beweis von seiner der Religionsfreiheit durhaus günstigen Gefinnung. Am 1. Sep- tember reiste der Kaiser von Rußland in Begleitung des Groß- herzogs von Mecklenburg-Schwerin, des Prinzen Alexander von Holland und anderer Fürstlichkeiten nach Moskau ab.

Die Uebungen im Feldlager von Krasnoje-Selo, welche (wie gewöhnlih) im Juli stattfanden, hatten bis zum 2. August ge- dauert, Der Kaiser geruhte, die Truppen in ausgezeihnetem Zu- stande zu finden und den kommandirenden Offizieren darüber mehrfah seine Zufriedenheit zu erkennen zu geben. Ebenso er- hielten die Mannschaften derjenigen Truppentheile, die fich am meisten ausgezeichnet, verschiedene Belohnungen. Vor Allem wandte der Kaiser (wie auch in Warschau) sein Augenmerk den Shießübungen zu. Ein bemerkenswerther Umstand war es, daß bei den gegenwärtigen Manövern zum ersten Male auch die Freiwilligen, welhe auf Grundlage des Gesezes über allgemeine Wehrpflicht in die Armee eingetreten waren, mitwirkten, während bisher die Angehörigen höherer Stände keiner Militärpflicht unterlagen. Auch mit diesen Freiwilligen erklärte fich der Kaiser zufrieden: dem Großfürsten Nikolai Nikolajewitsch, als Chef des St. Petersburger Militär-Distrikts und des Garde- und Grenadier- Corps wurdé der Kaiserliche Dank zu Theil.

Im August hielt der Kaiser auch eine Flottenrevue bei Kronstadt ab, welche ebenfalls befriedigend verlief.

Als wichtige Neuerung im Militärressort dürfte zu verzeih- nen scin die bevorstehende Einführung des Corpss\ystems. Ferner wird, mit Ausnahme des Garde - Corps, allen Militärs erlaubt, Bärte zu tragen. Die Sache hat nicht blos den Charakter einer milden Konnivenz: die Maßregel ist auch noch eine Art der Toleranz für solche Wehrpslichtige, welche gewissen Sekten angehören, nah deren Saßungen das Scheeren des Bartes nicht gestattet ist.

Eine der wichtigsten Aenderungen, welhe der August ge- braht, ift die Abschaffung der „Friedensvermittler“. Die Friedensvermittler, welhe mit den Friedens rihtern nicht zu verwechseln sind, waren wichtige Autoritäten in Bauersachen. Sie wurden nah einer {hon im Jahre 1859 vorgeschriebenen Regel aus der Zahl der Gutsbesiger gewählt, und hatten die Regulirung der Verhältnisse zwishen den Bauern und ihren ehemaligen Gutsherren zu besorgen; dann bezog fich ihre Iurisdiktion auch auf Klagen, die gegen die Gemeinde- behörden und Gemeinde-Aeltesten erhoben wurden z ferner auf verschiedene Streitsachen, welhe Bauern als solche mit andern Ständen hatten; endlih lagen ihnen auch gewisse notarielle Funktionen ob, sobald es sich um bäuerliche Verhältnisse und Urkunden von Bauern handelte. Als die Dotirung der Bauern mit Land größtentheils geordnet war, verloren die Friedens- vermittler sehr viel von ihrer früheren Bedeutung und \{on seit 1868 erklärte die Mehrzahl der Gouverneure, daß diese In- stitution fich überlebt habe, worauf die Friedensvermittler-Aemter um ein Drittheil vermindert wurden. Die Institution der Frie- densvermittler bewährte fich aûùch nah solher Reduktion immer weniger: sie wird jezt dur die Einrichtung der Kreis-

maligen wenig kontrolirbaren Friedensvermittler kollegiale Behörden treten, bestehend aus dem Kreisadelsmarschall, Vertre- tern der Administration und der Kreislandstände und gewissen Spezialbeamten für Bauersachen, die von der Regierung aus je zwei zu jeder Stelle vorgeshlagenen Kandidaten ernannt werden. Die notariellen Funktionen der früheren Friedensvermittler fallen nun den Friedensrichtern zu. Ein Gehalt ist dabei nur den er- wähnten Spezialbeamten auszuseßen, indem die anderen Auto- ritäten, welche in den Kreisbehörden sigen, fich in Bezug auf ihre dienftlihen Remunerationen nicht weiter verändern. Uebrigens kamen die Friedensvermittler für jeden Kreis auf 4900 Rubel jährlih zu stehen, während die an ihre Stelle tretenden Autori- täten durchs\{chnittlich nur 2500 Rubel in jedem Kreise absorbiren werden.

Inzwischen ist auch Genaueres über die Dotirung der ehemaligen Kronbauern mit Land bekannt geworden, wobei es sfich im Allge- meinen herausstellt, daß die Kronbauern verhältnißmäßig gün- ftiger ausgestattet sind, als die ehemaligen Privatbauern, welche leßtere durchsnitilih mit 33 Dessätinen (16 preußische Morgen) per Revistonsseele ausgestattet wurden. In 28 großrussischen Gouvernements wo es am 1. April 1874 noch 198 Kron- dôrfer (davon 183 allein im Gouvernement Nowgorod) gab, deren Befizverhältnisse noch niht geordnet waren ist bis zum 1. Juli 1874 der Besißstand {hon in 173 Dörfern eregelt worden. Im Gouvernement Orenburg gab es den B stand

Kronbauern in einen Besih von 1,134,919 Dessätinen eingewiesen. In den Gouvernements Wologda, Wjatka, Olonez, Perm wur- den in 19,963 Krondörfern (von 32,571) die Besigverhältnisse geregelt und bis zum 1. Juli 923,857 Revistonsseelen in 11,067,210 Dessätinen eingewiesen. In Poltawa und Tschernigow wurden für - 1550 Dörfer wenigstens die Borarbeiten erledigt, ebenso für 662 Dörfer des Gouvernement Mohilew. Im Gouvernement Witebsk sind die Besitverhältnisse für 3682 Dörfer so weit geordnet , daß die Aktén nur noch ciner cursorishen Ueberpröfung unterkiegen. Zt Wolhynien wurden die Verhältnisse in 118 Dörfern (von 272) geordnet und 9374 Höfe mit 24,067 den nunmehrigen Eigen- thümern ausgeantwortet. In Livland wurden alle 123 Kron- dörfer vermessen und 12,864 Höfe mit 284,000 Dessätinen Landes bis zum 18. März 1874 abgetheilt: bis zum 1. Juli 1874 ge=- langten davon jedoch die Besigtitel erff in 49 Dörfern zur for=- mellen Ausfertigung und zwar für 3283 Höfe mit 76,000x Dessätinen Landes.

In Bezug auf das Unterrichtswesen ist zu vermerken, daf im August 15 neue Progymnasien errihtet wurden mit eineurx Budget von 202,715 Rubeln, wozu die Gemeinden. der betreffen= den Städte 59,250 Rubel gesteuert. Drei Progymnasfien wurden in wirklihe Gymnafien verwandelt,

In Bezug auf Belohnungen und andere Guadenerweise für geleistete Dienste wurdé die bis jezt in Kraft bestehende Ver=- ordnung vom 31. Iuli 1859 durh AlUerhöchsten Befehl vom: 19. Juni (1. Juli) dieses Jahres in mehreren Punkten wesent= lich verändert. Vor Allem wird als Norm festgesetzt, daß, ab= gesehen von Personen, die ih auf Schlachtfeldern hervorthun, nah einer erhaltenen Auszeichnung Niemand vor drei Jahre: zu einer neuen Auszeihnung vorgeschlagen werden darf. Wenn in ganz besondern Fällen eine zweite Auszeihnung do. früher eingetreten wäre als vor dem Ablauf von drei Jahren nal» der erften, so darf eine solche ausnahmsweise Berücksichtigung doch nicht zwei Male nach einander stattfinden. Endlich ist die Zahl der Belohnungen, die für jedes Iahr besonders ertheilt werden, ganz besonders- beshränkt. Am günstigsten stellt sich. das Verhältniß für die jährlich eventuell ertheilbaren Belohnun= gen bei dem höheren Lehrfach.

Der Augu|t is auch durch das Zusammentreten zahlreicher wissenschaftliher Kongresse in Rußland bemerkenswerth, worunter der arhäologishe Kongreß in Kiew (für \lawische Alterthümer), der pharmaceutishe in St. Petersburg und die Versammlung. für Hebung der Waldkultur in Lipezk (Gouvernement Tambow) die bemerkenswerthesten sein dürften. Der bei Weitem wichtigste und interessanteste der erwähnten Kongresse is jedenfalls aber der arhäologishe Kongreß zu Kiew, indem er wissenschaftliche: Probleme betrifft, welche von der europäischen Wissenschaft bis=- her noch sehr wenig beachtet gewesen.

Der gegenwärtige archäologishe Kongreß für \lawische Al= terthümer is der dritte, und er begann seine Sizungen in Kiew. am 14. August. Der legte arhäologishe Kongreß vorher war im Jahre 1872, doch waren die früheren Kongresse nicht von so großer Bedeutung wie der jezige, bei welchem der Großfürst Konftatin Nikolajewitsch das Chrenpräsidium übernommen hatte.

Zu den bemerkenswerthesten Vorträgen gehörèn: Graf. Umarow und E. P. Sabielin über Bedeutung der Archäologie ; Nikitsky: Handelswege der Deutschen nah Nowgorod ; Modestow+ über den \lawischen Ursprung einiger in den pompejanishen In= \hriften vorkommenden Namen ; Ternowsky: Parallele zwischeæ byzantinishen Chronographen und altrusfischen Chronisten z Nowekowics aus Belgrad (in serbisher Spracze): über die Ci= vilisation der Ostslawen vor dem Eindringen der Türken; Beda= dudik (in deutsher Sprache): über \lawische Grabdenkmäler in Mähren; Dzialowsky (in polnisher Sprache): über alte Grab- mäler in Posen; Kollar (in czehischer Sprache) : über die alt= czehishen Handschriften der Bibel aus dem XV. Iahrhundertz J. E. Sabelin: über Strabo's Notizen vom kimmerishen Rei und dem Fürstenthume Tmutorakan (Phanagoria) ; Golowaßfty: über die Geschihte Galiziens und der ugorischen Russen; Ilowaisky: über Abstammung der Bulgaren; Barssow: über das altrussishe Heldengediht vom Zuge Jgors ; Harkawi:. über Kiews Urzeit nah arabischen Quellen u. \. w. u. #. w.

Auf die große Messe zu Nishny-Nowgorod wurden im Jahre 1873 für 158 Millionen Waaren gebracht, und davon für 138- Millionen verkauft, während Waaren für 20 Millionen zurück= gingen. Den stärksten Posten bilden Baumwollenwaaren, welhe- im Betrage von 31,292,000 Rubel ausgeboten wurden. Die Waarenzufuhr in Nishny-Nowgorod is übrigens nicht immer- gleihmäßig: im Jahre 1862 betrug fie 103 Millionen Rubel, im Jahre 1872 (dem offenbar günstigsten) aber 178;757,000% Rubel.

Die Feuerbrände in Rußland, die in jedem Sommer in starker Anzahl auftreten, beschäftigen unsere Presse mehrfach. Es verdient dabei hervorgehoben zu werden, daß die freiwilig& Feuerwehr fich niht blos in den baltifhen Provinzen (wo es 92 Feuerwehrvereine giebt) wohl eingebürgert hat, sondern aud in Pskow (Pleskau) und Witebsk. Weniger hôrt man von. den Feuerwehrvereinen in Rshew, Arsamas, Ardatcew, Balahnyz Wassilj, Gorbatow, Semenow. In den andern Städten bestehen offizielle Brandkommanden, welche aber nicht m allen. Orten gleih wohl organifirt und namentlich nicht immer zahlreidz

enug sind.

# ct Feuerassekuranz-Gesellshaften haben nach dem „Golos“*- An Prämien Für Brand- An ihre einge- \cchäden Agenten nommen: bezahlt: C

7,713,000 Rb. 2,476,000 Rb. 626,535 Rb, e 4870: SIOT,000 : AOLEOCO: y 714,181 e 1871: 9,942,000 « 3,433,000 y 873,966 »y 1872: 11,261,000 , - 3,564,000 , 1,121,594 y 4,633,000 , 1,222,881

Koufe=

14. September.

im Jahre 1869:

7

" ‘” 1873: 13,901,000 , Kopenhagen, welcher seit 1855 Mitglied des Lauds= things gewesen ift, theilt in einem Briefe an „Sädrelandet“ mit, daß er sh von der politischen Thätigkeit zurückzuziehen gedenke.

Dänemar—ke renz-Rath Madvig,

Âus Horseas wird dem „Rizauschen Bureau“ “elegra= phirt : Die Verwoätang der Waarenlotterie in Jütland Hat desi= nitiv beshlossen, daß in Aarhuus, wenn möglih son im nächsten Jahre, éine jütishe Industrie-Aus stellung statt= finden soll.

Ame“-ika. Washington, 16. September. (W. T. B.) Der neuecnannte spanische Ge\ andte wurde heute behufs Ueberreichung seiner Kreditive vom Präsidenten Grant empfangen. Der Gesandte gab in seiner Nnrede an den Prä= side‘iten dem Wunsche seiner Regierung Ausdruck, daß die Be= ¡chungen zwischen Spanien und Amerita si mehr und mehr

von 489 Kronddrfern zu ordnen: davon wurde für 281 Dörfer alles regulirt und 76,020 Revisionsseelen von den ehemaligen

wieder befestigen. möhten. Grant ecwiderte darauf, daß er l diesen Wunsch von Herzen eile.