1874 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

die Calenberger-, Deister- und Göttingerstraße nach Arnum. Auch Linden hatte seinen Flaggenshmuck zur Schmückung der Gie benußt, und war namentlich der Flaggenbaum “an der

aschinenbau-Akticnanstalt mit Fahnen, Flaggen und Wimpeln überreih verziert. Die Manöver zogen \ich auf der Linie Arnum- Weeten-Redderse hin und hatten von allen Seiten eine große Zuschauermenge herangezogen. Um 2 Uhr kehrten Se. Majestät auf demselben Wege, den Allerhöchstdieselben zu den Manövern eingeshlagen, nah dem Residenzshlosse zurück, in welchem um 51/, Uhr Familiendiner stattfand.

Abends gegen 8 Uhr beehrten Se. Majestät das Königliche Theater mit Allerhöchstihrem Besuch, nahdem bereits vorher die Les Herrschaften: Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der

ronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Carl, Friedrich Carl, Prinz und Prinzessin Albrecht eingetroffen waren. Se. Majestät weilten mit Sr. Königlichen Hohèit dem Prinzen Leopold von Bayern bis zum Schlusse der Vorstellung in der leinen Königlichen Loge, während die anderen Fürstlichkeiten in der großen Loge Plaß genommen hatten; auch Feldmarschall Graf Moltke war gegenwärtig. Kurz vor 10 Uhr erfolgte die Rüfahrt nah dem Residenzshlosse.

Abends, gleih nah 10 Uhr, brate der Hannovershe Män- nergesangverein dem General-Feldmarschall Grafen von Moltke vor dem „Hotel Royal“, von dessen Zinnen bengalische Flammen firahlten, ein Ständchen. Graf Moltke, der während der Serenade auf dem Balkon stand, trat unter die Sänger, dankte für die ihm er- wiesene Aufmerksamkeit und brachte ein Hoh aus auf Se. Ma- jestät den Kaiser. Mit Hochs auf Se. Majestät und den Feld- marschall trennte sich die Versammlung.

Gestern früh 84 Uhr fuhren Se. Majestät der Kaiser nah dem Altenbekener Bahnhofe am Misburgerdamme; auf dem fesilih geshmüdten Perron von den bereits vorhèr angelangten Höchsten und Hohen Herrschaften, dem Ober-Präsidenten und dex Generalität empfangen, bestiegen Se. Majestät um 8 Uhr 45 Mi- nuten den Extrazug, um zum Manöver nah Weezen abzureisen ; sämmtliche fremdherrliche Offiziere, sowie der Große Generalstab nahmen in demselben Plaß. Feldmarschall Graf Moltke war mit den Offizieren des Generalstabes in einem reich ges{chmüdckten Waggon der Pferdebahn bis vor den Eingang zum Altenbekener Bahnhof gelangt.

Telegraphisch wird von gestern Abend aus Hannover berich- tet: Bei dem heutigen Feldmanöver in der Gegend von Weeßen nahmen Se. Majestät der Kaiser und König im Kloster Wen- nigsen unter einem großen Zelte das Dejeuner ein. Am Schluß des Manövers durhritten Se. Majestät die Bivouaks der beiden gegen einander operirenden Corps.

_Se. Majestät der Kaiser und König und Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz find von dem heutigen Manöver Abends 6 Uhr mit der Alten- bekener Bahn hierher zurückgekehrt. Se. Majestät werden auch morgen Vormittag nochmals den Manövern beiwohnen. Die Abreise nah Kiel. ist auf morgen Nachmittag 2 Uhr festgeseßt.

Se. Majestät der Kaiser und König haben in einem Schreiben an die städtischen Behörden von Meiningen Allerhöchst- ihre Theilnahme für“ das Brandutiglück, welches die Stadt bez troffen, ausgesprochen und zur Linderung der Noth 3000 Mark an das Unterfstüßungscomité überwiesen.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz beehrte am Donnerstag Nachmittag in Begleitung des Ober-Präsidenten Grafen zu Eulenburg den Senator Cule- mann mit einem Besuh und nahm dessen Sammlungen in Augenschein.

Die ‘vereinigten Aus\hüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Rehnungswesen traten heute m einer Sißung zusammen.

Die. vom Bundesrath einberufene Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesegbuches für das Deutsche Reih ist am 17. d. M. unter dem Vorsiß des Wirkl. Geheimen Rath und Präsidenten des Reichs-Oberhandelsgerihts Dr. Pape hier zusammengetreten. Dieselbe besteht aus folgenden Mitgliedern:

Derscheid, Kaiserliher Appellationsgerihts - Rath; Dr. Gebhard, Großherzogli badischer Ministerial-Rath; Johow, Königlich preußischer Ober-Tribunals-Rath; Dr. von Kübel, Königlich württembergischer Ober - Tribunals - Direktor; Kurl- baum II, Königlih preußischer Geheimer Justiz-Rath; Plan ck, Soria preußischer Appellationsgerihts-Rath; Dr. von Roth, Königlich bayerisher ordentlicher Professor; Dr. Schmitt, Kö- niglih bayerischer Ministerial - Rath; von Weber, Königlich \sächsisher Ober-Appellationsgerihts-Präfident; Dr. von Wind- T A ‘Sacifitibcec G cher a Próöfessor.

: Schriftführer fungirt der Königlih préußische Kreis- gerihts-Rath Neubauer. 5 O S

Das Gese (für Elsaß - Lothringen) , betreffend Abände- rungen der Gerihtsverfafsung, vom 14. Juli 1871, hat durch À 10 als Geshäfts\prahe der Gerichte und gerihtlihen Zeamten in Elsaß-Lothringen- die deutshe Sprache einge- führt, jedoch in den folgenden Paragraphen gewisse zur Ver- mittelung des Uebergangs nothwendige Ausnahmen von dieser M atte

u diesen Ausnahmen gehört, daß: 1) dur . 13, Absaÿ 1 und 2, unter gewissen Vorausseßungen Le D 2) dur §. 14 den damals \{on angestellten Anwälten und zur vollen Praxis zugelassenen Advokaten für die erften drei Jahre gestattet wurde, statt der deutschen sich der französischen Sprache zu bedienen, eine Erlaubniß, welche für die gedachten Anwälte und Advokaten dur §. 3 Absay 3 des Gesebes, be- treffend die amtliche Geschäftssprahe, vom 31. März 1872, auf die mündlihen Verhandlungen vor den Bezirksräthen und dem Kaiserlichen Rathe ausgedehnt worden ist. Mit dém 1. Oktober d. I, endet diese Uebergangsperiode, und es tritt die Ver- pflichtung zum amtlihen Gebrauhe der deutshen Sprache ein. . Hinsichtlich der Notare und Anwälte steht dem kein . Bedenken ._ entgegen. Dagegen befinden sich unter den zu dieser Kategorie gehörigen Advokaten mehodre, welche nur franzöfish zu plädiren im Stande sind, und welche daher, wénn jene Vergünstigung auch für fie fortan fortfallen sollté, genöthigt sein würden, ihre Thätigkeit an den Gerichten in Elsaß-Lothringen einzustellen. Dies würde aber nicht blos eine Härte gegen die davon Betroffenen sein, welche ‘eine sehr empfindlihe Störun in ihren Se erleiden müßten , S fie bnd ihr bisheriges Vérbleiben im Lande ‘und - ihre Dienstleistungen Anspruch auf Berücksichtigung erworben haben; es würde auch insofern. von allgemeinem Nachtheil sein, als zur SueDigung der Rechts\achen in Eg einer genügenden Anzahl anderer

Dur die im amtlichen Theile d. Bl. heute veröffentlichte Verordnung vom 17. d.-M. wird der Reichskanzler ermächtigt, zu Gunsten der Betheiligten die Frist für den Gebrauch der französishen Sprache zu verlängern.

Das Geseÿ vom“ 14. Juli 1871 hat ferner örtlihe Aus- nahmen bestimmt, indem es in §. 15 einige Friedens- gerihts-Bezirke namhaft macht, in welchen die friedensge- richtlihen Verhandlungen und Urtheile in französischer Sprache erfolgen und den Notaren und Gerichtsvoll- giehern gestattet if, ihre Verhandlung und Beurkundungen in französisher Sprache abzufassen. Der Grund dieser Aus- nahmebestimmungen, nämlich die Thatsache, daß der überwie- gende Theil der Bevölkerung dieser Bezirke nur die französische Sprache versteht, trifffl nun auch in einzelnen außerhalb dieser Bezirke gelegenen Gemeinden zu. Die Verordnung vom 17. d. M.

gen des §. 15 bezüglich der Verhandlungen und Beurkundun- gen der Notare und Gerichtsvollzieher auszudehnen.

Im Anschluß hieran überträgt die Verordnung vom 17. d. M. noch die Festsezung der bis jeßt nicht bestimmten Zeit, zu wel- her die in dem 8. 15 enthaltenen, obenerwähnten Ausnahmen aufzuhören haben, dem Reichskanzler.

In der Woche vom 30. August bis 5. September 1874 find geprägt worden an Goldmünzen: 2,868,820 Mark 20-Markstücke; an Silbermünzen: 486,165 Mark 1-Mark- ftüde, 63,618 Mark 60 Pf. -20-Pfennigstücke; an Nickelmün- zen: 89,056 Mark 60 Pf. 10- Pfennigstücke, 16,202 Mark 50 Pf. 5 - Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 67,241 Mark 66 Pf. 2-Pfennigstücke; 28,227 Mark 32 Pf. 1-Pfennigstüde, Vorher wa- ren geprägt: an Goldmünzen: 860,341,960 Mark 20 - Mark- ftüde, 205,748,740 Mark 10 - Markstüke; an Silbermünzen : 23,980,694 Mark 1-Markstücke, 7,312,418 Mark 80 Pf. 20- Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3,500,852 Mark 10 Pf. 10- Pfennigstüe, 518,816 Mark 90 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfer- münzen: 789,759 Mark 51 Pf. 2-Pfennigstücke, 340,438 Mark 20 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 863,210,280 Mark 20-Markftüke, 205,748,740 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 24,466,859 Mark 1-Markstücke, 7,376,037 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3,589,908 Mark 70 Pf. -10 - Pfennigstüe, 535,019 Mark 40 Pf. ‘5 - Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 857,001 Mark 17 Pf. 2-Pfennigstücke, 368,665 Mark 52 Pf. 1/- Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,068,959,020. Mark; an Silbermünzen: 31,842,896 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen: 4,124,928 Mark 10 Pf.; an Kupfer- münzen 1,225,666 Mark 69 Pf.

Die gestern erwähnte Verfügung des Königlichen Re- gierungs-Präfidiums zu Potsdam, betreffend die Abkürzung der für die Bekanntmahung der Aufgebote be- stimmten Fristen, lautet wörtlich: ¿ ; __ Potsdam, den 16. September 1874.

Anliegend theilen wir dem Magistrat 16 Drucktexemplare einer auf unsere Veranlassung von dem Königlichen Konsistorium in Berlin an die dortigen Pfarrgeistlichen unterm 10. d. M. erlassenen Verfügung zur gefälligen Kenntnißnahme ergebenst mit, welche den Zweck hat, für diejenigen Brautyaare in Berlin, die fich beim Ablauf des Monais September bereits einmal, zwei- oder dreimal haben kir{lich aufbieten lassen, eine Verzögerung der Eheschließung in Folge des dur das Inkrafttreten des Gesetzes vom 9. März d. Js. nothwendig werdenden bürgerlichen Aufgebots (§. 27 des gedachten Gesetzes) möglichst vor- zubeugen. Unter Bezugnahme ‘auf den Inhalt, dieser Verfügung ersuchen wir den Maglfsxät und ermächtigen denselben zugleich anf Grund des §. 33 des Ge}eßes vom 9. März d. J., die dortigen Standesbeamten nah erfolgter Einführung in ihre Aemter unter Mit- theilung der von den Pfärrgeifstlichen empfangenen Anträge in unserm Namen gefälligst anzuweisen, daß sie, ohne weitere spezielle Anträge der Betheiligten abzuwarten, sofort am 1. Oktober d. J. das bürger- liche Aufgebot der ihnen bezeichneten Brautpaare mit Festseßung fol- cer Fristen bekannt machen, daß die Schließung der Ehe unter den am 27. September zum ersten, uen oder dritten Male kirchlich A resp. s\chon vom 12., 5. und 3. Oktober ab stattfin-

en kann.

Zugleich empfehlen wir dem Magistrat bezüglih der für die Durchführung dieser Maßregel nöthigen Vorbereitungen an Bureau- Arbeiten 2c. zweckdienliche Anordnungen zu treffen.

| D Ne S I u, rhr. v. otheim. An den Magistrat in Berlin. _ Das Königliche Konsistorium der Provinz Brandenburg hat in derselben Angelegenheit an die Pfarrgeistlihen Berlins fol- gende Verfügung erlassen: - : Berlin, den 10. September 1874.

Dur unsere Verfügung vom 20. v. Mts. (Amtl. Mitth. Seite 80) haben wir die Herren Geistlichen bereits auf die Schwierigkeiten hin- gewiesen, welche die mit dem Schluß dieses Monats eintretende Noth- wendigkeit des bürgerlichen Ie der Eheschließung. in den ersten Tagen des Oktober entgegenstellen wird. Dieselben werden um fo fühlbarer, je zahlreicher sich in Folge des Wohnungs- und Dienst- wehsels die Ra eia x gerade in der gedachten Zeit zusammen- drängen, so daß sollten vem 1. bis zum 15. Oktober ‘solche nicht stattfinden können ein Veutuigtes Zusammenziehen der Brautleute mit den sich daran knüpfenden edenflihen Folgen in vielen Fällen \chwer vermeidlih sein wird, Wir empfehlen daher wiederholt, für alle diejenigen Paare, deren Aufgebot am Sonntag, en 27. September, vollendet ist, die Vornahme der Trauung in den Tagen vom 28. bis zum 30, September thunlihft zu fördern.

Um aber auch für diejenigen Paare, deren kirhlihes Aufgebot im September noch nicht vollendet ist, oder deren Trauung bis zum 30: September Hindernisse entgegenstehen, die thunlichst frühzeitige Eheschließung zu ermöglichen, hat as Rde ald Regierüngs-Präsidium u Potsdam als Auffichtsbehörde ee die hiesigen Standesbeamten ih in dankenswerther Bercitwilligkeit erboten, generell die Fristen ür das bürgerlihe Aufgebot der Anfangs Oktober zu trauenden aare abzukürzen, und zwar in der Weise, daß die am 27. Septem- er zum ersten Male Aufgébotenen bereits vom 12, Oktober ab, die am_ 27. September zum zweiten Male Aufgebotenen bereits vom 5. Oktober ab und die ‘am 27. ‘September zum dritten Male Aufge- botenen bereits am 2. oder 3. Oktober die bürgerliche Ghes{ließung vornehmen können, und inzwischéèn deren bürgerliches Aufgebot von 1. Oktober ab“ ohne besonderen Antrag der Betheiligten veranlaßt wird. Es beschränkt fih dieses Benefizium jedoch lediglih auf dies E Brautpaare, deren bürgerliches ‘Aufgebot nach Zl 29 des Ge- eßes vom 9. März 1874 ‘aüs\{lielich in Berlin zu erfolgen ‘hat. Für jedes Brautpaar, welches hiernach behufs der Ermöglihung seiner bürgerlichen Eheschließung zwischen dem 1. -und 15. Oktober eine Abkürzung der bürgerlichen -Aufgebotsfrist in Anspruch - nimmt, find auf einem besónderèn Bogen folgende Angaben zu machen:

1) Vor- und Zunämen des Bräutigams; Stand oder Gewerbe und Wohnung desselben, Tag, Jahr: und Ort seiner Geburt;

. 2) Vor- und Zunamen, Stand und Wohnung des Vaters des Bräutigams;

3) Vor- und Zunamen, Stand und Wohnung der Mutter des O d3

or-- und Zunamen dexr Braut; Stand oder Gewerbe und Wohnung: derselben, Tag, Jahr: und Ort. ihrer Geburt ;

Advokaten jené wen s zur Zeit noG E gstens z ch nit entbehrt

5) Vor- und Zunamen, Stand und Wohnort des Vaters der

gestattet dem Reichskanzler, auf diese Gemeinden die Bestimmun-"

s D) Vor- und Zunamen, Stand und Wohnung der Mutter der

Braüt.

(If einer der Eltern des Brautpaars verstorben, fo ift dies unter Angabe der Zeit und des Orts des Todes zu E

Das Brautpaar wird aufgeboten in der Kirche am T Ret e Folgende (f

_Angeheftet sind folgende (furz zu \pezifizirende) Urkunden, (Tauf- scheine, etwaige Todtenscheine der Eltern, die beigebracht der Eltern oder des Vormundes 2c.). R E fes Zutereise des Geistlichen unter Beidrückung des Kirchen- legels.

Die beigebrachten Urkunden find dem Bogen forgfältig anzu- pern iem über. ihren Inhalt Notiz zu den Kirdhenakten zurü

chalten ist.

Die gesammelten Anträge find mit einem Umschlag unter der Ueberschrift „Anträge auf Abkürzung der Frist für dus, bäegerlidie E S L ver S A E Laner Buvo a bis

m 23. September „an den Magiftrat hiefiñer Haupt- und NRefidenz- stadt, Bureau für Civilstandsfachen“" einzusenden. x E

Diejenigen Brautpaare, deren kirchliches Aufgebot im September noch nit begonnen hat, oder die erft nach dem 15. Oktober getraut sein wollen, haben ihre Anträge auf das vorgeschriebene bürgerliche , Aufgebot direkt an den zuständigen Standesbeamten zu richten. Königliches Konsistorium.

s Hegel. An sämmtliche Herren Pfarrgeistlihhen der Stadt Berliú.

Der internationale Postkongreß in Bern, der am 15. d. M. seine Verhandlungen begann, hat der „N. Zür. Ztg.“ zufolge folgendes Reglement angenommen:

._ Jeder Staat oder jede Postverwaltung kann sich durch einen oder mehrere Delegirte oder anch durch die Delegirten eines andern Staates oder einer andern Verwaltung vertreten laffen.

_ Immerhin können der oder die Delegirten eines Staates oder einer Verwaltung nur mit der Repräsentation von zwei“ Staaten oder Verwaltungen mit Einschluß derjenigen, .von der fie delegirkt find, beauftragt sein; die den Delegirten beigegebenen Beamten find zu den Sißungen zugelassen, haben aber niht das Recht, an der Dis- kussion oder Abstimmung Theil zu nehmen. Die französi1che Sprache wird für die Diskussion und die Akten der Konferenz angenommen. Das den Staaten und Verwaltungen mitgetheilte Vertragsobjekt' dient als Grundlage der Berathungen. Jeder Delegirte kann an der Dis- kussion über die der Konferenz unterstellten Auträge Theil nehmen; für die Abstimmung hat jeder Delegirte der kontrahirenden Staaten resp. Verwaltungen das Recht einer einzigen Stimme, sei es, daß mehrere Delegirte den gleichen Staat oder die gleiche Verwaltung re- präsentiren, fei eë, daß zwei Staaten oder Verwaltungen nur eine einzige Delegation haben.

Ein Delegirter, der durch Kraükheit verhindert ist, der Konferenz beizuwohnen, hat das Recht, die Delegation eines andern Staates oder Verwaltung mit seiner Stimme-zu betrauen.

In der Regel wird in den Protokollen nur das allgemeine Ganze der Sißungen reproduzirt, die Angabe der Anträge mit einem Résumó der unterstüßenden Motive _ und das . Resultat der Berathungen. Es Hat jedo lee Delegirte das Recht, eine -anälytishe oder wößrtliche Aufnahme jeder von ihm abgegebenen Erklärung in_das Protokoll zu verlangen. Aber in diesem Falle hat er fie selbst \chriftlih noch am Abend nah der Sißung abzuliefern. Jeder in- Berathung geseßte Anträg wird der Abstimmung unterstellt.

Die Abstimmung geschieht unter Namensaufruf nach der alpha- betishen Ordnung der vertretenen Staaten oder Verwältungen. Der Kongreß kann die seiner Berathung unterbreiteten Fragen zur Vore prüfung an e weisen. Jedes Mitglied des Kon- gresses hat das Recht, den Kommissionsfißungen beizuwohnen, immer- hin ohne Betheiligung an der Diskusfion.

Das Resultat der Berathungen des Kongresses wird E gestellt in einem Vertragsprojekt, welhes Gegenstand einer sließlihen Gesammtabstimmung sein wird, Die Annahme dieser Konvention bleibt abhängig von der Genehmigung der kontrahirenden Regie- rungen, welche in den gewöhnlichen Formen ausgetauscht werden muß.

Weiter berihtet das genannte Blatt über die Sißzung vom 16. September:

Der Kongreß hat eine vorläufige artikelweise Berathung über das Konventionsprojekt gehalten, welches den allgemeinen Berathungen zu Grunde gelegt werden soll.

Unter Anderm wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

__ Es werden einheitliche Taxen für das ganze Gebiet der posta- lischen Union aufgestellt; diese Taxen werden festgestellt, wenn die Transitfrage gelöst sein wird. Immerhin wird der Grundsa festge- stellt, daß die Taxen für die Korrespondenzkarten nicht die Hälfte der gewöhnlichen frankirten Briefe übersteigen ‘dürfen.

__ Die einfache Taxe gilt. für jeden 15 Grammes {weren Brief, für die Drufsachen , Waarenmuster, - Geschäftspapieren (papiers Gage I je i aid, Ca

Da aximalgewiht der Brief -Postgegenstände wurde au 1 Kilogramm festgestellt. Po BAgeR) ,

Die permanente Kommission des internatio- nalen statistischen Kongresses, über deren Aufgaben und über deren Zusammentritt zu Stockholm am 27. August seiner Zeit berichtet worden ist, hat am 4. September ihre diesjährigen Sizungen zu Ende geführt. Die Arbeiten der Kommission waren zunächst bestimmt, den Verhandlungen des im Iahre 1875 zu Budapest stattfindenden Kongresses ein genügend vorbereitetes Material zu liefern und bestanden dann in einem Austausche von Ansihten über verschiedene tehnische Fragen der Statistik. Auf der Tagesordnung des nächsten Kongresses im Jahre 1875 sollen, dem „St. A. f, W.“ zufolge, die Fragen erscheinen über die Einführung des Unterrichts in der Statistik in den Schulen, um einerseits die Kenntniß von der Methode und den Resultaten der Statistik in weiteren Kreisen zu verbreiten, und andererseits die Bevölkerung selbst immer mehr zur Mitwirkung bei den fatiden Erhebungen heranziehen zu können, ferner über

ie Ermittelung der Todesursachen nit sowohl nah medizinischen,

als nah sozialen Gesihtspunkten, wobei fih z. B. ergeben wird, daß zufällige Todesfälle in der industriellen Bevölkerung keines- wegs häufiger vorkommen, als in ackerbautreibenden Landes- theilen, über die Gewinnifng -der besten Grundlage für Mortalitätstabellen; sodann die Frage nah der rihtigsten Anlage einer Agrikultur- und Forststatistik, nah der für die Statistik brauchbaren Klassifikation der Gewerbe; au verschiedene Fragen aus dem Gebiete dér Iustizstatistik. Ueber alle diese Gegenstände sind Gutachten eingezogen worden und hat die per- manente Baba auf. Grund - der in StoXholm ftatt- gehabten - Berathungen _ die Referenten bezeihnet, welche darüber: dem Kongresse berihten sollen. Die Kommission hat sich weiter damit . einverstanden gezeigt, daß nach einem Vorschlage des bekannten ‘ineritanhVen Kommodore Mary, des Begründers der Physik des Meeres, auf eine engere Verbindung dexr meteorologischen Beobachtungen “und der statistishen Erhebungen über die Ernteaussihten Und die Ernten selbst hinzuwirken sei; sie ist dem. Antrage des Ge eimert Ober- Regierungs-Raths Dr. Engel beigetreten, - daß. Einleitungen ge- troffen werden sollen, um. bis zum Kongreß in Budapest eine Statiftik der Dampfkessel und D smaschinen in allen Ländern der Erde zu . liefern,

n, 100. Jahre seitdent die Dampfkraft zuer praktisch in der Jubuee Zehe fet den’ Yât,' bte Ars fang einer internätionälèn Gewerbestatistik, wie auch der seit 1861

Braut;

niht "mehr wiederholten Industriestatistik Deutshlands.- Das Bergeibniß der Waarenartikel, welche von Crdfrer Bedeutung

Pflicht der Pietät erachtet, das Andenken des im Laufe des leßz-

Hamilton, während des ganzen Sommers von hier abwesend

_ Reise der Großherzoglichen Hen

für den internationalen Welthandel, von der Statistik aller handel- treibenden Staaten gleihmäßig und je für fich angeschrieben werden sollen, is seinem Abschlusse durch die Kommission näher gebraht worden, und es bedarf nur noch der leßten Genehmi- gung dur den Kongreß. Endlich hat die Kommission für eine

ten Jahres verstorbenen Altmeisters der Statistik, des Verfassers ‘des Buches über den Menschen, A. Quetelet, bei dem Kongresse in angemessener Weise in ehrendste Erinnerung zu bringen. Was sonst noch in den Sißzungen der Kommission verhandelt worden ist, bestand in Erörterungen über die Fortführung des großen Werkes der vergleihenden internationalen Statistik, von welcher einige Abschnitte bis zum Kongreß in Budapest fertig werden vorgelegt werden..können, sowie in dem Austausche der Ansichten über einige Fragen der statistischen Technik, Centralisa- tion oder Decentralisation der Statistik, Anwendung der graphi- \chen Methode u. dergl. und über die Mittel und Wege einer fiheren Bestimmung der Nationalitätsverhältnisse bei den Volts- zählungen in den Staaten mit verschiedenen Nationalitäten.

Der Königlich italienische Gesandte in St. Petersbura, Marquis Incontrie, is heute früh von dort auf der Durch- reise nah Rom hier eingetroffen und im Hotel Royal ab- gestiegen.

Der Kaiserlich russishe General und Chef des General- stabes Fürst Imeretis, welcher einige Tage in Berlin ver- weilte, ist gestern früh von hier nah Paris abgereist.

Der Oberst-Lieutenant und Abtheilungs-Chef im Kriegs- Ministerium Krause, welher sich behufs Inspizirung der Pulverfabrik zu Neisse und der Artillerie-Werkstatt zu Danzig auf Dienstreisen begeben hatte, ist von dort hierher zurückgekehrt,

Im Laufe des gestrigen Tages rückten vom Manöver- terrain hier wieder ein: Das 2. Garde-Regiment zu Fuß, das Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1, das Garde- Kürassier-Regiment, das 1. Garde-Dragoner-Regiment, das 2. Garde-Feld-Artillerie-Regiment, die Lehr-Batterie sowie endlih die 1. und 3. Compagnie des Garde-Pionier-Bataillons, und find nunmehr sämmtliche Truppen der Garnison aus dem Ma- nôver hierher zurückgekehrt.

Bayern. München, 16. September. Der für den hie- figen Königlichen Hof neuernannte Gesandte des Königs von Sachsen, General v. Fabrice, is gestern Abend aus Brüssel hier eingetroffen, wird jedoh {hon morgen München wieder ver- lassen und zur Uebérnahme der Gesandtschaft erst im nächsten Monat wieder hier eintreffen. Der bisherige \ähsishe Gesandte, Graf v. Könnerißt, verläßt die Stadt gegen Ende dieses Mos nats und wird fich zunächst nach Stuttgart und Darm adt be- geben, um au dort seine Abberufungs\chreiben zu überreichen.

—— Der Staats-Minister des Aeußern hat geneh- migt, daß die Sendungen für die Abgebrannten in Meiningen, welche an das dortige Hülfscomité adressirt werden, auf den bayerischen Staatsbahnen taxfrei befördert werden dürfen.

Sachsen. Dresden, 18. September. Der König, welcher sich am 15. d. M. zur Hirshjagd auf Schandauer Und Cunnersdorfer Revier nah Schandau begeben hatte, ift gestern Abend von dort nah Pillniß zurückgekehrt.

Württemberg. Stuttgart, 17. September. Die Heute ausgegebene Nr. 22 des Regierungsblattes enthält die Königliche Verordnung, betreffend die Wirkung der von den deutshen Gymnasien ausgestellten Maturitätszeugnisse, vom 9. September 1874; eine Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die „Krippe“ in Stuttgart, vom 28. August 1874; und eine Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, "alen die Außercours\ezung der Zweiguldenstücke \süddeutsher Währung, vom 1. August 1874.

Baden. Karlsruhe, 17. September. Der Präfident des Großherzoglichen Finanz- Ministeriums, Staatsrath Ell- stätter, ist heute zur Theilnahme an den Berathungen der Bundesrathsaus\hüsse nah Berlin abgereist.

Im Großherzoglihen Handels- Ministerium hat gestern unter Mitwirkung des Referenten des Großherzoglichen Finanz-Ministeriums über den vom Reichskanzler-Amt bearbeiteten Entwurf eines Bankgesehes eine eingehend: Berathung ftatt- gefunden, an welcher nebst einem Vertreter der Badischen Bank auch Beiräthe aus dem Handelsstande des Landes Theil ge- nommen haben.

Baden, 15. September. Prinz Alexander von Hessen ift mit seiner: Gemahlin von Darmstadt hier eingetroffen und im englishen Hofe abgestiegen. Au die Erbprinzessin von Monaco, welche eben sowie ihre Mutter, die Herzogin von

gewesen war, ist wieder hierher zurückgekehrt; die Herzogin von Hamilton wird heute Abend hier eintreffen. :

Sessen. Darmstadt, 17. Septewber. Der Groß- Herzog ist heute Vormittag im besten Wohlsein wieder hier einge- troffen. Prinz Ludwig is wieder im Iagd\chloß Kranich- Ftein angekommen, nachdem derselbe gestern bei dem leßten Ma- növer in der Gegend von Windecken-Roßdorf das Nord-Corps FXommandirt hatte. :

Im Laufe des vorigen Jahres wurde die Frage der Er- höhung der Hun desteuer im fteuerlihen- und polizeilichen Interesse Seitens des Aus\hus}ses der Zweiten Kammer angeredt, und im Mai d. I. erfolgte ein Gesezentwurf, welcher Seitens der Landstände angenommen wurde. Das neueste Regierungs- blatt publizirt das neue, mit dem 1. Januar 1875 in Kraft tretende Gese über die Hundesteuer, welche von zwei Gulden auf fünf Mark erhöht wird. Den Gemeinden ist ebenfalls die Erhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden im gleichen Betrage gestattet, und müssen auch Schafhirten, wélche früher eine niedere Steuer entrichteten, den gleihen Betrag bezahlen.

Dem Vernehmen des „Frkf. I.“ nah hat der Aus\{huß für die Kirchengeseßze seine Arbeiten soweit beendigt, daß am 19. d. M. mit dem Ministerium eine gemeinschaftliche Sizung zur Verhandlung wegen der in Ausficht genommenen Verbesserungs-Vorschläge fiaitfinden kann.

Vei der am 15, wegen Ausscheidens des Ober-Sthul- raths Greim nöthig gewordenen Neuwahl in Offenbgh wurde Hofgerichts-Advokat Weber mit 34 gegen 6 Stimmen zum Ab- geordneten der Zweiten Kammer erwählt, nachdem Hr. Kugler vorher augen hatte. "

18. September. Gestern Abend is das erste Großher- gogliche Infanterie» (Leibgarde-) Regiment von den Manövern wieder in hiesiger Stadt eingerückt.

Mecklenburg. d: 12. September. Ueber die

dem Erbgroßherzoge zusammengetroffen sind, von wo der Groß- herzog über Paris nah dem Seebade Biarriß bei Bayonne, die Großherzogin nah. London zum Besu der noch immer leiden- den Herzogin von Cambridge, und der Erbgroßherzog nach Schloß Rumpenheim fih begeben haben.

Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 17. September. Gestern wurde hier in der Hauptkirhe zu St. Moriß die 29. Hauptversammlung des Coburger Landesvereins der Gustav- A dolph-Stiftung unter dem Vorsiße des Konsiftorial-Raths Müller abgehalten. Die . Festrede hielt der Archidiakonus Müller. Das für das Ausland bestimmte Drittel der Jahreseinnahme wurde den Gemeinden Neustadt a. d. Saale und Zawidowice in Posen, das für das Inland bestimmte Drittel der Schulgemeinde Mönchröden und den Pfarrgemeinden Ebersdorf und Weißenbrunn v. W. zugewiesen. Zum Vertreter des Landesvereins Coburg-Gotha bei der bevorstehenden Haupt- versammlung in Stuttgart wurde Konsistorial-Rath Müller von hier erwählt.

Neuß. Gera, 17. September. In vorleßter Naht ift das hier garnisonirende Bataillon vom Manöver wieder zurück- gekehrt. Ende dieses Monats wird die Thüringer Lehrer- versammlung hier tagen, und sind dafür längst hon ent- \sprehende Vorbereitungen getroffen.

Lübeck, 18. September. (Lüb. Ztg.) Heute haben die leßten Truppen die Stadt vêrlassen; das \chleswig-holsteinishe Füsilier-Regiment Nr. 86 wurde mit der Eutiner Bahn beför- dert; der Regiments-Stab und die 1. Abtheilung des Feld-Ar- tillerie-Regiments Nr. 9, sowie das Train-Detachement marschir- ten nah ihren Garnisonsorten. Ebenso ritten heute die 4 Es- fadrons des \{chleswig-holsteinischen Dragoner-Regiments Nr. 13 unter ihrem Oberst-Lieutenant v. Werner nah ihrem Garnisons- ort Flersburg zurück; dieselben gelangen heute nah Gnifsau, wo sie um 11 Uhr eintreffen, morgen nah Bornhöved und Sonntag nach Bordesholm, wo Ruhetag ist; das Offizier-Corps begiebt sh von dort theilweise nah Kiel zu den dort während des Auf- enthaltes des Kaisers stattfindenden Festlichkeiten. Vormittags ritten die in der Umgegend einquartierten hannoverschen und \chleswig-holsteinishen Husaren, Nr. 15 und 16, hier dur.

Oefterreich - Ungarn. Wien, 18. September. Der Kaiser ist am 16. d. M. gegen Mitternacht in Budapest ein- getroffen.

In der heutigen Sißung des hiesigen Gemeinderaths wurde über das Zustandebringen eines Nationalgeshenks für die Mitglieder der österreichischen Nordpolexpedition be- rathen. Es wurde beantragt, daß die Gemeinde Wien \ich mit 5000 Fl. an die Spiye einer Subskription stellen und alle zu dem gedachten Zwecke einlaufenden Gelder theils zur Vertheilung unter die Schiffsmannschaft, theils dazu verwenden solle, daß den Offizieren und Gelehrten der Expedition die Möglichkeit ge- boten werde, ihre Erfahrungen für die Wissenschaft nuÿbar zu machen. Sämmtlihe Städte und Gemeinden Oesterreichs sollen dur ein Rundschreiben des Bürgermeisters gleihfalls zur Ver- willigung von Beiträgen eingeladen, eine Aufforderung, in der- selben Weise in Ungarn die Initiative zu ergreifen, \soll an den Ober-Bürgermeister von Budapest gerichtet, an die Bevölkerung von Wien soll ein besonderer Aufruf erlassen werden. Die vor- fiehenden Anträge wurden einstimmig genehmigt und zu ihrer Ausführung eine aus \echs Mitgliedern bestehende Kommission gewählt. Der nieder - öfterreichishe Landtag. wird am 22. d. über das Nationalgeshenk für die Expeditionsmitglieder gleih- falls beschließen.

Pest, 18. September. (W. T. B.) Der unter Vorsiß des Kaisers heute hier abgehaltene gemeinsame Ministerrath beschäftigte sich mit der Berathung der Getreidezoll-Angelegenheit. Der Geireidezol wird in Folge der gepflogenen Berathungen vom 1. k. M. ab wieder eingehoben werden.

19. September. (W. T. B.) Der Kaiser wird mor- gen Mittag in der Ofener Burg den neu ernannten spanischen Gesandten del Mazo zur Entgegennahme seiner Kreditive in feierliherz Audienz empfangen.

Schweiz. Bern, 16. September. Der Bund esrath hat an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreis- {chreiben erlassen: i

Dex Art. 15. im Auslieferungsvertrage mit dem Deutschen Reiche vom 24. Januar 1874 (A. S. neue Folge T. 82) schreibt vor, daß die Nerurtheilungen wegen Verbrechen oder Vergehen, welche von Gerichts- höôfen des einen Landes gegen Angehörige des audern auégesprochen werden, wechselseitig auf diplomatishem Wege E werden sollen und zwar dur vollständige oder auszugsweise Mittheilung des rechtskräftig gewordenen Urtheils an die Regierung desjenigen Landes, welchem der Verurtheilte angehört. 7

Die Kaiserlich deuts(e Regierung hat nun unserer Erwägung an- Leimgestellt, ob es sih nicht empfehlèn dürfte, dasjenige Formular zu obigem Zwecke in Gebrauch ‘zu nehmen, welches zwischen Deutschland und Jtalien bereits seit 1871 mit Nußen verwendet wird. |

Wir finden dieses Formular um so annehmbarer, als es mit dem- jenigen, das gegen Italien gebraucht wird, ganz gleichlautend E.

Sie werden eingeladen, Vorsorge zu treffen, baR alle in obigem Artikel erwähnten Strafurtheile, welche in Ihrem Kanton über An- gehörige des Deutschen Reicl,es erlassen werden, in der erwähnten Form zur Weiterbeförderung hierher gelangen, è

Die nationalräthliche O d über den Geseßentwurf, betreffend Banknotenemission, hat beshlossen, daß die vom Bundesrath aufgestellten Bedingungen punkto Banknotenemission gemildert und die im Entwurfe aufgestellten Bußen gestrichen werden müssen. Das einbezahlte Aktienkapital sollte nah dem bundesräthlihen Entwurf in 2 Millionen bestchen ; die Kom- mission will dasselbe indessen auf eine Million reduziren und bestimmt auch, daß für die als Deckung dienenden Wechsel zwei solide Unterschriften genügen. Ebenso wurde die Solidarität, welhe der Bundesrath bezüglich der Einlösung zwischen den Noten der verschiedenen Banken einführen wollte, auf das rich- tige Maß der Vermittlung G ge On Außerdem sollen die kantonalen Gesehe über Banknotenemission in Kraft verbleiben, insofern fie niht dem neuen eidgenössischen Gesehe widersprechen. Jn den Hauptpunkten wurde das von National-Rath Bucher don Burgdorf entworfene Gesey von der Kommission angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 17. Sep- tember. Die Admiralität hat den Bau zweier neuer KFanzer- fregatten für die englishe Marine anbefohlen. Dieselben werden die Namen „Nelson“ und „Northampton“ erhalten.

18. September. (W. T. B.) Nach einer Meldung des

englische Lootsen und A ter

„Daily Telegraph“ haben e K gestern Abend unweit Southend (an der Themsemündung) das Schiff „Notre Dame“ angehalten, das mit 4500 Gewehren

aften theilt die „N. 3.“ mit, ie Großherzogin Sgloß Rum-

daß der Großherzo Ñ f t ts, verlassen haben und in Brüssel mit

penheim am .9. d.

und mit 500 Kisten mit Munition befrahtet war. Die Mann- haft hat das Schiff den Küstenwächtern überlassen.

wurde bei seiner Mahon!

terstüßung leihen.

gen.

allgemeine Stimmrecht

dachte er der Stadt St. Quentin,

heute Abend 6 Uhr angetreten. fügt, seille) stattfinden sollen.

hofe ein Banquet gegeben worden,

Portugal.

gelang, sie zu erstiken. den vorliegenden Angaben hervorgeht, in einer Stärke von

Orte verbanden sich diese Truppen und einer Escadron Kavallerie, ganze in Estremoz stationirte entwaffnen. ger Zeit

der Festung St. Julian am um später vor ein

Regiment \fih empörte,

Sämmtliche Offiziere rufen,

Ftalien. ist, wie sie \hreibt, ermächtigt,

von Unterhandlungen des Luca in Siena zum Zwecke der

Am

zu ftönnen,

angekündigt werden. 19. September.

getroffen worden sind.

in 5 prozentigen Obligationen von je

reduzirt. Die Einzahlungen dehnen 1875 aus.

der Bank und der türkif

\pekt wie folgt:

„Die Kreirung des obigen

Ausgaben des Reiches zu regeln insbesondere die Deckung der feiten der Regierung bei Um diesen Zweck

des Budgets, in welcher die Bank

überschreiten soll und bestimmt, daß,

| Ursachen irgend eine Extra-Ausgabe

Es lebe die Republik! empfangen. in seiner Anrede hervor, daß die arbeitsamen Schichten der Be- völkerung von der Nationalversammlung eine Befestigung und MWeiterentwickelung der gegenwärtigen Institutionen erwarteten ; alle guten Bürger würden dem Marschall Mac Mahon ihre Un- Der republikanishe Deputirte Henri Martin ersien an der Spiße einer Deputation aus dem Departement der Aisne, um dem „tapferen Soldaten“ seine Huldigungen darzubrin= Derselbe erklärte in seiner Ansprache, das Land sei be- ruhigt, dasselbe fordere aber auch Sicherheit für die Zukunft und wünsche die Exekutivgewalt des Marschalls durch Einrichtungen vervollständigt zu sehen, die dem demokratischen Geiste entsprä- hen, der ein fonservativer für die Gesfellshaft sei, unangetastet lasse. widerte, daß er mit der Unterstühung aller guten Bürger die Aufgabe lösen werde, die ihm geftellt worden fei. über deren Felder er in der Erinnerung an die dort vorgefallenen kriegerischen Begebenheiten nicht ohne Gemüthsbewegung seinen Weg genommen habe. Seine Rücreise nah Paris hat der Marshall-Präsident

des englishen Kanonenbootes „Fly“ beiwohnten. Kanonenboote haben sich, nah Portugalete begeben.

Lissabon, 14. September. Berichterstatter der „Daily News“ berichtet von einer Truppen- Meuterei, die ansehnlihen Umfang angenommen hatte, ehe es Am 8. September marschirte, wie aus

Lancier-Regiment

Das genannte Regiment war \{hon seit eini- in aufsässiger Stimmung, und neuerdings kam es zu offenen Akten des Ungehorsams und der Insubordination. Es wurde ein Kriegsgericht zusammengerufen und in Folge der angestellten Untersuhung wurden 117 Mann des Regiments als Rädelsführer bezeichnet. Diese Mannschaften wurden zunächst in Ausfluß des Tajo untergebracht, Kriegsgericht gestellt zu werden. Als das follen die Einwohner von Estremoz vor den Thoren der Kaserne Zusammenrottungen gebildet und in jeder Beziehung ihre Sympathien zu erkennen gegeben haben. des Regimentes wurden nah Lissabon be- mit Ausnahme eines Rittmeisters Brederode, seinen Leuten die Disziplin aufrechterhielt und dafür vom König mit dem Ordcn vom Thurm und Schwert dekorirt wurde.

Rom, 15. September. Die „Opinione“ auf das Bestimmteste zu erklären, daß die von Oppositionsjournalen in Umlauf geseßten Gerüchte Iustiz-Minifters mit dem Kardinal Versöhnung des Staates mit der Kirche ganz unbegründet sind. Der Minister Siegelbewahrer kennt den genannten Kardinal gar niht und hat ihn weder ge- sehen noch anderen Verkehr mit ihm gehabt. ! er weder in Siena noch anderwärts mit anderen Prälaten Unter= handlungen zu dem angedeuteten Zwecke gepflogen. i

15, wird der Minister-Präsident in Rom zurückerwartet, Man glaubt mit ziemlicher Gewißheit annehmen daß das Königlihe Dekret, der Kammer aus\priht, am 23. in der „Gazzetta ufficiale“ ex= \heinen wird, und daß die Neuwahlen für den 8. November

(W. T. B.)

im Ministerium des Innern, L. Gerra, dem Auftrage nah Sizilien begeben, d energische Ausführung der Maßregeln zu überwachen, welche züglich der öffentlichen Sicherheit kürzlih vom Ministeriunt

Mit Bezug auf die neue Vereinbarung j en Regierung zur Sicherung einer

gehörigen Kontrolle der türkischen Finanzen äußert sih der Pro=-

gegenwärtige Finanzverwaltungs\ystem zu vereinfachen,

ihrer

zu bewerfstelligen, dur Konvention verfügt, daß die Bank die gesammten Reichseinkünfte von den vid aen die A E Died

eseßt werden sollen, empfangen Jou. \ E Einkünften die für den Dienst der öffentlichen Schuld erforderlihen Fonds zu reserviren und die dur eine Kommission

Frankreich. Paris, 18. September. Ueber die Reise des Marschall-Präsidenten wird aus St. Quentin vom heutigen Abend telegraphisch gemeldet : Der Marschall-Präsident Ankunft hier mit den Rufen: Es lebe Mac

Der Maire hob

und der das Der Marschall er-

Zugleich ge-

Ein neues Dekret des Marschalls Mac Mahon ver- daß am 4. Oktober auch die Neuwahlen für den von der Regierung aufgelösten Generalrath der Bouches-du-Rhone (Mar-

Spanien. Santander, 18. September. (W. T. B.) Den Offizieren der deutschen Kriegsschiffe „Albatros*“ und „Nau-=- tilus“ ist von den Bewohnern Bilbaos am dortigen Bahn-

welchem auch die Offiziere Die deutschen

Der hiesige

das 7. Infanterie-Regiment

600 Mann und éin Kommando vom 2. Regiment, weitere 200 Mann stark, nah Estremoz. Am leßteren

mit 200 Mann Schüßen

um dann zusammen das

Nr. 1 zu

der unter

Ebenso wenig hat

welches die Auflösung

Der General-Sekretär hat \fich gestern mit die gleihförmige und welche be-

Türkei. Die Ottomanishe Bank hat den Prospekt der 5 prozentigen türkischen Anleihe ausgegeben. der Anleihe beziffert sich auf 15,900,000 Lftr, d. ï. der durch den Kaiserlichen Iradé autorisirten 40,000,000 Lítr.,

Der Betrag ein Theil

100 Lstr. Der Emissions=

preis ist auf 431/4 Prozent mit Zinsgenuß vom 13. Juli 1874 ab festgestellt, so daß sih der Nettopreis auf circa 425/z Prozent

fich bis zum 13. Januar zwischen

Staatskapitals ist von

Sr. KaiserliGen Majestät dem Sultan in Uebereinstimmung mit einer zwischen der Kaiserzih ottomanischen Regierung und der Bank abgeschlossenen Konvention sowie in Verfolg der in der Einleitung des im vorigen Juli Ra Pr Gesetzes für die Reform der Finanzverwaltung des Reic

regeln autorisirt worden. Die Könvention und das Gefe sind zu dem Behufe ausgearbeitet worden,

es angegebenen Maß-=-

um die Einkünfte und und zu adjustiren, das und Verbindlich=

zu sichern. durh die

finanziellen

Fälligkeit wird mit dcr Bank Die Bank is} autorisirt,

ex officio repräsentirt sein

[r autorifirten Ausgaben zu leisten. Das Geseß verfügt daß ein Verwaltungszweig in seinen Ausgaben den für da ell dem von der Kommission autorisirten Budget b:\timmten Betrag

be in

wenn aus ausnahmsweisen unerläßlich is, das dieselbe