1874 / 220 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Bereichs der Möglichkeit, selbst ivenn man bet geringeren Straf- fällen die Beshworenenbank mit weniger {s zwölf Geschworenen besehen wollte. Ueberall in Deut“ gland bestehen die Schwur- geri®;te nur als Strafgericht- höchster Ordnung, und selb “in Epy.gland werden die gerino/\ugigeren Strafsachen dur dit Frie- densrichter (in London durh den Polizeirihter) ohne Miiwirkung “von Geschworenen abgeurtheilt.

Hieraus ergiebt sih von selbs die Nothwendigkeit, die Straf- gerihte mittlerer und unterster Ordnung in besonderer Weise zu organisiren, entweder in der Art, daß man in diesen Ordnungen auf die Mitwirkung von Laien überhaupt verzichtet, oder in der Weise, daß man Schöffengerichte bildet, sei es in beiden Ord- nungen, sei es nur in der mittleren oder nur in der untersten Ordnung.

In der neueren Zeit ist das Prinzip der Zuziehung von Laienelementen vielfah auch auf andere außerhalb des Gebietes der Rechtspflege liegende Zweige des öffentlichen Dienstes aus-

- gedehnt worden, und die Rihtung der Entwickelung des öffent- lien Rechts \priht dafür, daß diesem Prinzip eine noh weiter- gehende Ausdehnung gegeben werden wird. Je zahlreiher und umfangreicher die Zweige des öffentlihen Dienstes sind, an welchem die Laien Theil zu nehmen haben, desto mehr hat der Gesebgeber Veranlaffung, mit den Laienkräften sparsam umzu- gehen und im einzelnen Falle zu erwägen, ob ihre Zuziehung, mag sie au prinzipiell wünshenswerth sein, doch nicht entbehr- lich ist, Denn es muß verhütet werden, daß eine Ueberbürdung eintrete, und daß das Ehrenamt lediglich als eine Last empfuns- den werde.

Diese Erwägungen könnten dahin führen, daß in der Straf- rechtspflege Laien nur zu der Bildung der Gerichte, höchster Ordnung heranzuziehen, wie denn auch zur Zeit in der größeren Anzahl der deutshen Staaten bei den Gerichten mittlerer und unterster Ordnung das Laienelement überhaupt niht vertreten ist. Bei Abfassung des Entwurfs is man jedoch so weit nicht gegangen, man if vielmehr der Ansicht gewesen, daß gerade auf dem Gebiete der Strafrehtspflege die Durchführung des Prin-

gips der Zuziehung des Laienelements zur Rechisprehung, soweit

als irgend thunlich, dringend wünschenswerth sei.

Die in weiten Gebieten Deutshlands bestehenden Berhältnifse gestatten die völlige Durchführung des Prinzips nicht.

Wenn au das Geseÿ davon Abstand nimmt und nehmen muß, einen bestimmten Grad von Bildung und Wohlstand als gesezlihes Erforderniß der Befähigung zu dem Amte eines Ge- fchworenen und Schöffen vorzuschreiben, so liegt doch auf der Hand, daß nur solche Personen die wihtigen Aufgaben des Ge- shworenen- und Schöffenamts zu erfüllen vermögen, welche ein gewisses Maß von Bildung und praktischer Einsicht besizen und außerdem ihrer Vermögenslage nah im Stande sind, den mit

- dem Amte verbundenen Aufwand zu tragen. Es wird daher stets eine mehr oder weniger beschränkte Auswahl getroffen wer- den müssen und, wie groß die Zahl derer ist, welche in dieser Weise in Wirklichkeit zu dem Geschworenen- oder Schöffendienste herangezogen werden können, wird sich namentlih dana rih- ten, in welhem Umfange in dem betreffenden Bezirke Bildung und Wohlstand überhaupt verbreitet ist. erfordert schon allein einen sehr großen Aufwand von Laienkräf- ten, insbesondere in Folge des Umstandes, daß an jedem Sißungs- tage beim Beginne der Verhandlung eine viel größere Anzahl von Geschworenen an der Gerichtsftätte anwesend sein muß, als die Zahl derer, welhe demnähst durch das Loos auf die Ge- \{chworenenbank berufen werden und den Beruf eines Geshwore- nen wirklich ausüben.

Schon jezt wird hier und da in Deutschland und zwar auch in Staaten, in denen neben den Shwurgerihten keine Schöffengerichte bestehen, über Mangel einer ausreihenden An- zahl geeigneter Geschworenen geklagt und damit im Zusammen- See der Geshworenendienst von den Betheiligten als eine Ddrücende Last empfunden. Selbst eine beshränkte Einführung der Schöffengerichte neben den Shwurgerichten-wird in der prak- tishen Durchführung für manche Staaten mit Schwierigkeiten verknüpft sein. Wollte man aber Schöffengérichte sowohl in der mittleren als in der untersten Ordnung einführen, \o würde es in vielen Geger. ven Deutschlands, in welchen die Bevölkerung tine minder wohlhabende und wenig zahlreiche ist, geradezu un- mögli sein, neben der erforderlihen Anzahl von Geshworenen noh das erforderliche Material geeigneter Schöffen zu finden.

Für den größten Theil des Reichs liegen die Verhältnisse allerdings günstiger. Die besonderen Verhältnisse jener Gegen- den dürfen aber niht unberücksihtigt bleiben. Mag auch im Allgemeinen der Grundsay zutreffend sein, daß der Gesehgeber fch nit ängstilih an die besonderen Verhältnisse einzelner Lan- destheile zu binden hat, so ist doch in diesem besonderen Falle zu erwägen, daß gerade in Gegenden mit einer dünn gesäeten

“und in geringem Wohlstande befindlichen Bevölkerung die Thä- Ugkeit der Strafgerichte von besonders hervorragender Bedeutung ist, weil in solhen Gegenden erfahrungsmäßig die meisten Ver- brehen und Vergehen gegen das Eigenthum begangen werden. Die unzureichende Wirksamkeit der mit ungeeigneten Geschwore- nen* oder Schöffen beseßten Gerichte würde sich in solchen Gegenden in verstärktem Maße fühlbar machen.

Behält man die Schwurgerichte bei, f kann man neben denselben Schöffengerichte entweder nur als Gerichte mittlerer Ordnung oder nur als Gerichte unterster Ordnung einführen. Daß bei dieser Alternative der Entwurf sich für die Schöffen-

erihte als Gerichte unterster Ordnung entscheiden mußte, ergab sich aus weiteren Rücksichten von selbst. Mit der Beseitigung er Berufungsinstanz im Strafprozesse tritt die Nothwendigkeit Hervor, die Garantien für die Richtigkeit und Sicherheit der

æerstinstanzlihen Urtheilsfällung zu erhöhen. Bei den Gerichten

mittlerer Ordnung wird dieser Zweck, auh ohne Zuziehung von

Laienelementen, dadurch erreiht, daß man die Zahl der bei der

Verhandlung und Entscheidung mitwirkenden Richter auf fünf

vermehrt. Bei den Strafgerihten unterster Ordnung ist die

Erreichung dieses Zwecks nur durch die Bildung von Schöffen-

gerihten möglich, Kollegien von drei Richtern wären als ständige

ehörden mit der Organisation der Amtsgerichte unvereinbar; die Einsezung solcher Kollegien würde überdies zu einer \ehr ærheblichen Vermehrung des Richterpersonals führen, während gur Zeit Gründe der zwingendsten Art dahin drängen, möglichst

L ie Verminderung des ständigen Beamtenpersonals

gf

Nr. 38 des „Central-Blatts für das Deutsche Reich", era¿tsgegeben im Reichskanzler-Amt B Carl Heymanns Verlag), at folgenden Inhalt : Allgemeine Verwaltzngssachen: Mittheilungen ber den Stand der Rinderpest ; Verweisung von Ausländern aus dem eihsgebiete. Marine und Schiffahrt: Quarxantäne-Vorsthriften ; rscheinen der San2mlúüng der Geseße 2c. über Regestrirung und Ver-

amessung der deutschen 7auffartheischiffe; Beginn der Seesteuermanns-

Prüfung in Flensburg, ¿Nünzwesen: Üebersicht über die Ausprägung

Das Schwurgericht .

von Reichsmünzent, Zoll- und Sket¿rwesen: Nahweisung der Ein- y4chmen an Wethselstempelfteuer in Deutschen Neiche für die Monate Januar bis August 1874. Postwesen: Bekanntmachungen, betr. : Post-Dampfschisfverbindv*1g Stettin-Kopenhagen; Eröffnung der Eisen- bahn zwishen Hagen in Westfalen und Brügge in Westfalen; Eröff- nung der Eisenbahn zwischen Hainichen in Sachsen und Roßwein; Unzureichend frankirte Briefe aus Hongkong; Eröffnung der Eisenbahn Gaschwiß - Meuselwiß; Post - Dampfschiffverbindungen Stralfund- Malmoe und Stettin-Kopenhagen; Unzureichend frankirte Briefe aus der Kolonie Süd-Australien; See-Postverbindungen mit Ostindien, China, Japan u. f. w. Konsulatwesen: Ernennung.

Die Nr. 7 des Ministerial-Bla tts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten, herausgegeben. im Bureau des Ministeriums des Jnnern, hat folgenden Inhalt: Erlaß, betreffend das Verfahren gegen Gemeindebeamte ‘und Gutsvorsteher, welche zur Uebernahme von Standesamtsgeshäften verpflichtet sind, dieselbe aber verweigern, und die Unzulässigkeit der Bildung von Standesamtsbezirken aus Gemeinden, welche verschiedenen Kreisen an- gehören, vom. 3. August 1874. Cirkular, die Wohnungsgeld- zuschüjte, Diäten und Reisekosten der Bureauvorsteher für das Kassen- und Rechnungswesen bei den Provinzial-Steuer-Direktionen betreffend, vom 25. Mai 1874. Bescheid, die Persionirung ehemaliger hanno- versher Soldaten betreffend, vom 21. Mai 1874. Verfügung, die Höhe der Diäten und Reisekosten bei Dienstreisen des eine Stelle kommissarisch verwaltenden Beamten betreffend, vom 18; Mai 1874. Cirkular, die Abänderung des Verfahrens bei Ablieferung von be- schädigten, nicht mehr zum Umlauf geeigneten Kassenanweisungen be- treffend, vom 13. Mai 1874. Cirkular, die Behandlung der 6öster- reichischen Vereinsthaler und Doppelthaler bei den Königlichen Kassen betreffend, vom 15.. Juni 1874. Verfügung, die unentgeltliche, im Interesse des Dienstes angeordnete Untersuhung des Gesundheits- zustandes Königlicher Beamten am Wohnorte des Medizinalbeamten betreffend, vom s. Juli 1874. Cirkular, die Bewilligung von Nebenkosten bei Dienstreisen der Medizinalbeamten auf Eisen- bahnen oder Dampfschiffen betreffend, vom 18. Juki 1874. Cirlular, die Absolvirung eines zweisemestrigen Universitätsstudiums Seitens der Kandidaten der Pharmazie behufs Zulassung zur Prü- fung als Apotheker betreffend, vom 28; Juli 1874. Betfüzung, die Anstellung von Beainten jur Verwaltung der Kreis-Sparkassen be- treffend, vom 30. Mai 1874. Bescheid, die kommunale Zubehörig- keit der Dorfauen betreffend, vom- 6. Juli 1874. Erlaß, die vor- geseßten Behörden der Armenverbände in Bezug auf die Vorschriften des Reichsgesetzes Über den Unterstützungswohnsiß vom 6. Juni 1870 betreffend, vom 5. August 1874. Erlaß, die Befugnisse der Ver- waltungsgerihte in Bezug auf den . Geschäftsverkehr mit den Kreis- ausshüfsen betreffend, vom 8. August 1874. Verfügung, die Be- stellung eines Vertreters . der Staatsanwaltschaft bei den, vor dem Verwaltungsgerichte in der Berufungs-Justanz {chwebenden Verhand- lungen wegen - Zurücknahme von Schank-Konzessionen betreffend, vom 4. Juli: 1874. Erlaß, die Bewilligung einer Reisekostenvergütung an Amtsvorsteher für Beiwohnung der öffentlihen Sißungen des Kreisaus\shusses in Schank-Konzessionssachen betreffend, vom 8. Juli 1874, Erlaß, die Unzulässigkeit der Beschwerde über die Nichtbestätigung der Wahl eines Gemeindevorstehers oder Schöffen durch den Kreisausschuß betreffend, vom 30. Juni 1874. Erlaß, die Ercheilung von Chausseegeld-Freikarten an die Amtsvor- steher, für die innerhalb ihres Amtsbezirks vorzunehmenden Dienst- reisen betreffend, vom 4. Juli 1874. Erlaß, die Genehmigung des Ober-Präfidenten zur Bildung einer neuen Gemeinde, resp. zur Erweiterung eines bestehenden Gemeindeverbandes in der Provinz Hannover betreffend, vom 8. August 1874. Cirkular, die Ueber- wachung der Unterbringung \. g. Haltekinder betr, vom 18. Juli 1874. Cirkular, die Anordnung von Absperrungs- 2c. Maßrégeln bei Viehseuchen durch die Landes - Polizei - Behörden (Regie- rúngen) betreffend, vom 26. Juni 1874. Cirkular, die Etats über Speisung; Bekleidung, Lagerung und Reinigung für. die Straf- und Gefangenanstalten betreffend, vom 29. Juli 1874. Cirkular, die Berechnung der Reisekosten nah Méetermaß betreffend, vom 14. Juli 1874. Cirkular, den Transport des Dynamits be- treffend, vom 22. Juli 1874. Bekanntmachung, die Anstellung der Muilitär-Anwärter bei den Privat-Eisenbahn-Gesellschaften betreffend, vom 12, Mai 1874, Cirkular-Verfügung, die Einstellung der Chaussee- gelderhebung auf den Staatséstraßen betreffend, vom 21, Mai 1874. Cirkular-Verfügung, die Revision der bei den Zoll- und Steuerab- fertigungen angewendeten Waagen und Gewichte durch Eichungsbeamte betreffend, vom 28. Juni 1874. Cirkular, die fortdauernde Stem- E ihtigkeit der Aus'-rtigungen, Resolute und Resolutionen betref- end, vom 14. Juli 1874. Verfügung, die Bewilligung von Reise- kosten und Tagegeldern an die als Forst-Polizeianwälte fungirenden Oberförster eden vom 1. Juni 1874. Verfügung, die Be- stellung der Oberförster als Standesbeamte betreffend, vom 5. Juni 1874, Cirkular, das Finderlohn für aufgefundene Geschosse be- treffend, vom 83. Juli 1874. Cirkular, die Verabreihung von Waffen aus den Beständen / der Militärverwaltung an Kriegeryereine betreffend, vom 14. Juni 1874. Cirkular, Verrehnung der gegen Mannschaften des Beurlaubtenstandes festgeseßten Strafen betreffend, vom 24. Juni 1874,

_— AllgemeineDeutshe Wechsel-Ordnung undAllge- meines Deutsches Handelsgeseßbuh nebst den dieselben er- gänzenden und äabändernden Bundes- und Reichsgesezen. Mit Sach- register. Vierte Ausgabe. Berlin, 1874. Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckterei (R. von Deter). 8. 304 Bogen. Das vorliegende Sammelwerk hat in seinem diesmaligen Gewande eine den Zeitverhältnissen entsprechende bedeutende Umgestaltung er- fahren, bedingt durch die zahlreihen Abänderungen und Ergänzungen, welche die neuere Gesetzgebung auf dem Wechsel- und handelsrecht- lichen Gebiet bervorrief. So finden sich in ihm in erster Linie alle fih auf das Deutsche Handels- und Wechselreht beziehenden legis- lativen Bestimmungen, dann diejenigen, welche die Genossenschafts- und Schiffahrtsangelegenheiten regeln, unter ihnen auch die See- manns-Ordnung vom 27. Dezember 1872, die Konsulargeseße und Konsularkonventionen mit fremden Staaten, das Geseß über die ver- tragsmäßigen Zinsen, Aufhebung der Schuldhaft, Wechselstempelsteuer und \hließlich eine Reihe von geseßlichen Bestimmungen Betreffs der Regelung der internen Verhältnisse des Reihs-Ober-Handelsgerichts.

Landwirthschaft.

__ Ueber den Ausfall der Hopfenernte im Seekreis und insbesondere in den Amtsbezirken Stockahch und Ueberlingen \{chreibt die „Karlsr. Ztg.“ : In ersterer Stadt sollen, wie wir erfahren, die diesjährigen Hopfenvorräthe großentheils zum Preise von 110—120 F[. per Centner verkauft worden sein. Jm Höhgau wurden 105—110 Al per Centner erzielt. Die badischen Hopfen wurden auf dem vorigen Dienstags-Markt zu Nürnberg mit 105—118 Fl. bezahlt. Der Ausdrush der verschiedenen Getreidearten hat ein sehr günstiges Ergebniß geliefert, indem, wie wir hören, durchs{chnittlich ein Dritt- theil mehr als im vorigen Jahre gewonnen wurde. Auch das Körner- geit i DeALAO D N ha E Vi n Malter Korn und ezu und wiegt, während solches im verflossenen Jahr das Gewicht von 200 Pfund nit leicht überstiegen erlo

Mittheilungen über den Stand der Rindery eft. 1) Oesterrei -Ungarn. Ju der ersten Woche des Monats pel: tember herrschte die Rinderpest in Galizien (in den Kontumaz-Anstalten usiatyn und Kogaczowka, sowie in vier Ortschaften der Bezirke Hu- nd Podhajce), der Bukowina (in der Kontumaz-Anstalt D- wosielißa), Kroatien, Slavouien und der Militärgrenze. “e Ungarn ift die Seuche im Zala'er Komitat maren, 2) Rußland. Sualkt (Kreise F ist ie: j A im f T pernement reise arya un nie) heftig aufgetreten, ie

Königlih preußishe Bezirksregierung zu Gumblunei hat ‘in

reits bestehenden Einfuhrverbote nach Maßgabe des §. 6 der Instruk- tion vom 9. Juni v. Js. (Reichs-Geseßblatt Seite fin E

Aus den landwirthschGaftlichen Ausweisen des britischen Handels8amtes für 1874 erhellt, daß in Großbritan,

Gerste, 2,596,367 mit Hafer, 520,428 mit Kartoffeln und 65,824 mit Hopfen bebaut wurden. Diese Ziffern ergeben gegen da3 Jahr vor- her einen Zuwachs von etwas über 4% bei Weizen, eine Abnahme von 2% bei Gerste und 3% bei Hafer. Hopseu zeigen an der andern Hand eîneu Zuwachs von resp. 1 und 4% gegen das Jahr. 1873. Der Gesammtviehstand in Großbritannien am 2d. Juni

aßte 6,125,505 Haupt Rindvieh, 30,313,949 Schafe und 2,422,834 Schweine. Rindvieh und Schafe haben sich um resp. 2,7 und 3% vermehrt, während Schweine um 3,1% abgenommen haben.

„V ebersicht i: der Haupt-Eisenbahu-Verbindungen Berlins dur{ch Courier- und Schuellzüge.

(Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Angaben.) Berlin, 15. September 1874. Abgang nach. . j

Amsterdam. K i über Oberhausen oder (10. Ab. e Selten |

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[10. Ab. * 12. 25 Nm. */10. 50 V.®

8. 45 fr. T E 5. 90 fr.

7, 10 Ah.®

10. Ab.

Basel. über Eisenach resp. Kreiensen.

7, 30 Ab. * 5, 50 fr. * 3. 55 Nm. *

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Danzig. über Schneidemühl oder Stettin.

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Dresden. Über Röderau oder Lübbenau.

Frankfurt a. M. über Eisenach resp. Kreiensen.

Genf. über Kreiensen resp. Eisenach.

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Hamburg. Kiel,

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Königsberg i. Pr, Kopenhagen.

Abgang nach. ..

Leipzig.

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12 M ++ 5. 40 N.+ 5. 40 N. {F

11.30 Ah,® 8. 30 fr.®

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Abgang nah. . Lübe. Ankunft in. . . .sdirekt oder über, Hamburg.

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über Nürnberg oder

Ankunft in. Regensburg.

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Ankunft in... Frankfurt a. d. O.

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Stettin, (10. 58 V

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Folge dessen unterm 3. September die für die russishe Grenze be-

+ Schnellzüge, {f Expreßzüge, Courierzüge.

nien im gedachten Jahre 3,632,063 Acres mit Weizen, 2,287,983 mit

- [3668]

betreffend-die Kündigung der öprozentigen Anleihe des tyczzce sie wypowiedzenia 5 procentowéj poëyezki Februar 1854 in Höhe von powiatu Sremskiego z duia 120,000 Thlr. und vom 20. Juni 1865 in Höhe iloéci 120,000 talarów i z dnia 20 czerweca 1865 r. von 25,000 Thlr. zux Klang am 1. Dezem- w

‘polnishen Geseßsammlung pro 1854 nah Maßgabe ‘der bestätigten Kreistagsbes{hlüsse vom 14. i,

1865 nach Maßgabe

e r E Zul erate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. taats-Anzeiger, das Central-Handelsregister gnd uo e

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Postblatt nimmt an: die Inseraten-Exp

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

n L. SteÆbriefe und UntersuGungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpahlangen, Submisfionen 1c.

Subhastationen, Aufgebot Bekanntmachung,

Kreises Schrimm vom 20.

er N Die auf Grund der mittelst Allerhöchsten Erlasses vom ‘20. Februar 1854 Nr. 8 Seite 99 der deutsch-

16. August und 30. November 1853 in Höhe von 120,000. Thlr. und auf Grund der mittelst Aller- hösten Erlasses vom 8. Mai 1865 Nr. 26 Seite 1034 der deuts{-polnischen Geseß - Sammlung pro Z der bestätigten Kreistags- bes{lüsse vom 16. Dezember 1863 und 7. November 1864 în Höhe von 25,000 Thlr. ausgegebenen 5 prozenti- gen Kreis-Obligationen des Kreises Schrimm Littera A.

. C. BB. D. E. F. werden in Gemäßheit des be- tätigten Kreistagsbeschlusses vom 24. März 1874 von er unterzeichneten und dazu bevollmächtigten Kom- mission, joweit solche niht bereits in Folge der jähr- lichen Verloosung zur Rückgabe gegen Empfangnähme der Valuta zum 1. Oktober 1874 öffentlich auf- gerufen find, zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapital-Betrages zum 1. Dezember- 1874 den Obli- gations-JInhabern hiermit gekündigt.

Die durch diese Kreis - Obligationen verbrieften Kapitalbeträge sind vom 1. Dezember 1874 ab täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und des Kassen-Revisions-Tages, den 20. jedes Monats bei der Kreis-Kommunalkasse zu Schrimm gegen Quit- tung und Rüdckgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande nebst den dazu gehörigen am 1. April 1875 fälligen Coupons und Talóns und zwar bei den Obligationen A, B. C. und B.B. Nr. 3—10 und bei den Obligationen D. E. F. Nr. 9/10 baar in Em- pfang zu nehmen. ;

Für den am 1. April 1875 fälligen Coupon Nr. 3 resp. 9 wird ein Zinsbetrag für die Monate Oktober und November bezahlt. :

Werden die Zins-Coupons Nr. 3/10 resp. 9/10 uicht mit den Obligationen eingeliefert, so wird der Geldbetrag derselben von dem Kapital einbehalten. Bene Kreis - Obligationen, deren Betrag am 1. Dezember 1874 nit erhoben wird, können -inner- halb der nächsten 30 Jahre auch in späteren Ter- minen zur Einlösung präsentirt werden, sie tragen aber vom 1. Dezember 1874 ah keine Zinsen mehr. Sind dagegen 30 Jahre nach ihrer Fälligkeit ver- flossen, so verlieren fie ganz ihren Werth.

__ Zins-Coupons dagegen werden werthlos, wenn fie innerhalb 4 Jahren nah ihrem Fälligkeits-Termine nit abgehoben werden.

Die Obligationen mit Coupons können auch schon Jen zur Einlösung zurückgegeben werden und erfolgt

ann die Auszahlung der Valuta mit der Vergüti- gung der Zinsen bis zum Tage der Abhebung.

Die Kreis-Kommunalkasse ist angewiesen, den Jn- habern der Kreis - Obligationen bei Beträgen von mindestens Ein Tausend Thalern die Valuta in neuen Posener 4prozentigen Pfandbriefennah-dem Pose- ner Tagescourse auszuzahlen, sofern dies gewünscht wird.

Schrimm, den 11. Mai 1874.

Der Laudrath und die Freisfinditye Finanz- Kommission Schrimmer Kreises. Bohm. Constantin von Sczaniecki. Wlodarczak.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[4082] Bekanntmachung.

Das im Kreise Kulm 24 Meilen von der Kreis- stadt Kulm belegene Königliche

Domainen - Vorwerk Unislaw

enthaltend: * : gef und Baustelle. .

von Karsnicki. Tadrzyúski.

3,115 Hectare C899 Ï . 280,440 80,919

15,663

8,821

8,523 ú

ectare,

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Wasser und Gräben . Wege - R E zusammen . 404,880 oll am 24. Oktober dieses Iahres, Bormittags 0 Uhr, in unserm Sessionszimmer auf 18 Jahre von Johannis 1874 bis dahin 1892 meistbietend vor dem Regierungs-Rath Herrn Bauckthage ver- pachtet werden. : : :

Die Verpachtungsbedingungen liegen zur Einsicht 14 Tage vor dem Lizitations-Termine in unserer Re- gistratur und der Pächter der Domaine Unislaw ist angewiesen, die Besichtigung derselben zu gestatten.

Al Pachtgelder Minimum sind 4400 Thlr. feste gesetzt.

Die Pachtlustigen haben sich bis zum Tage vor dem Lizitations- Termine über ihre Urt ie Ge Befähigung und über den Besiß eines eigenthümlichen und disponiblen Vermögens von 26,000 Thlr. aus- zuweisen und zwar unter anderen durch ein Attest der veranlagenden Steuerbehörde. -

Marienwerder, den 8. September 1874.

Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen

und Forsten.

[4222] Bekanntmachung, “_ betreffend die Lieferung von Steinkohlen. Die Lieferung des bei der General-Direktion der

Telegraphen eintretenden Bedarfs an oberschlesischen

Würfelsteinkohlen für die Zeit vom 1. November 1874 bis Dahin 1875 soll im Wege der öffentlichen Sire vergeben werden.

Der Bedarf wird n auf etwa 2000 Centner (100,000 Kilogramm) belaufen.

Der Preis, inkl. Transport- und aller Nebenkosten bis in die Kohlenaufbewahrungsräume des Telegra- phen-Dienstgebäudes, ist für den einzelnen Centner (50 Kilogramm) anzugeben,

twierdzonych uchwat sejmów powiatowych z dnia

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung U. |. w-. von öfentliczen Papieren. :

Deffentliher Anzeiger.

L, SnduftrielleEtablifsements, Fabriken u.Sroßhandek. Hamburg, Leipzig, München

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7, Literarische Anzeigen.

8. Familien-Nachrichten.

9. Central-Handels-Register (eins{chl. Konkurse).

sowie Erscheint in separater Beilage. K

e, Vorladungen u, dergl. Obwieszczemie,

latego 1894 r. w.

iloéci 25,090 talarów celem sptaty na dzien 1 gradnia 1874,

Wydane na mocy najwyZszego rozporzadzenia z

dnia 20 lutego 1874 r. Nr. 8 strona 99 niemiecko

polskiego zbióru praw z roku 1854 w miarg 2a-

14 czerwca, 16 sierpnia i 30 listopada 1853 w iloéci 120,000 talarów ina mocy najwyZszego rozporzadzenia z dnia 8 maja 1865 Nr. 26 strona 1034 niemiecko polskiege zbioru praw za rok 1865 w miarg za- twierdzonyeh uchwat sejmów powiatowych z dnia 16 grudnia 1863 i 7 listopada 1864 w iloéci 25,000 talarów S5procentowe obligacye powiatowe powiatu Sremskiego littera A. B, C. B. B. D. E. F, stósow- nie do uchwatly sejmika powiatowego z dnia 24 marca 1874 przed podpizana i do tego upelnomoc- niona komisya 0 ile takowe w skutek rocznego wylosowania celem zwrotu za odebraniem walaty do 1 paîidziernika 1874 publicznie jeszscze WYy- wolane nie zostaty do wykapienia za gotowa Wy- plata waluty na dzien 1 grudnia 1874 wtaécicielom niniejszem sig wypowiadaja.

Zagwarantowane temi obligacyami powiatowemi kapitaty od 1 grudnia 1874 codziennie z wyjatkiem dni niedzielnych i éwiatecznych oraz dnia do re- wizyi kasy przeznaczonego 20 kazdego miesiaca, W powiatowo kommunalnéj kasie w Sremie za kwitém i zwrotém obligacyi do obiegu sig kwalifikajacych wraz 2 nale¿zacemi do nich kuponami 1 kwietnia 1875 platnemi i talonami mianowiecie przy oblyga- cyach A. B. C. i B. B. Nr. 3—10 i przy obliga- cyach D. E, F. Ner. 9/10 gotowka odebrane byé moga.

Za kupon Nr. 3 resp. 9 ptatny 1 kwietnia 1875 wynagradzaé si9 bedzie procent za miesiace paé- dziernik i listopad,

Jezeli kupony Nr, 3/10 resp. 9/10 z obligacyami zwrócone nie zostana natenczas waluta ich od Ka- pitatu potracong zostanie. Obligacye powiatowe, których waluta do dnia 1 grudnia 1874 odebrana nie zostanie, moga byé w przeciagu lat 30 teë i W póéniejszych terminach do wykupienia prezentowanè nie przynosza4 jednakowoë od 1 grudnia 1874 Zadnego procentu. Po uplywie 30 lat od ich plat- noéci traca natomiast wartoéé zupelnie.

Kupony zaé tracq wartoéé, jezeli w przeciagu 4 lat po terminie platnoéci prezentowane nie zostang,

Obligacye z kuponami juzé Iteraz do wykupienia przedlozone byé moga, a w takim razie waluta z wynagrodzeniem procentu do dnia odbioru wyptacona zostanie. - -Kasa powiatowo komunalna wa polecenie, wtaéci- cielom -obligów powiatowych w kwotach pPprzy- najmniej tysigc talarów walutg na ¿yczenie wyptacié nowemi cztero— procentowymi listami zastawnymi poznaúskiemi po kursie dziennym poznaúskim, Srem, dnia 11 maja 1874. Radzoa ziomiaúski i powlatowo stanowa Kkomisya finansowa powiatu SremsKlego. Böhm. von Karsnicki. Constantin von Sczaniecki. Tadrzyúski. Wlodarczak.

Die näheren Bedingungen wegen der qu. Liefe- rung sind in der Geheimen Registratur der Ge- neral-Direktion Französische Straße 33e, aus-

elegt und können an den Wochentagen von 9 Uhr Vocmittags bis 2 Uhr Nachmittags eingesehen werden.

Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten mit der Bezeichnung:

„Submission auf Lieferung von Stein- kohlen für die Kaiserliche General-Direktion der Telegraphen pro 1874/75“ versehen und gehörig versiegelt, bis zum 8. Ofto- ber dieses Iahres, Vormittags 12 Uhr, dem Termine zur Eröêffnung der eingegangenen Sub- missionen in Gegenwart der etwa erschienenen Sub- mittenten der General-Direktion einzureichen.

Offerten, welche später eingehen oder den gestellten Bedingungen nicht entsprechen, bleiben unberücksichtigt.

Die Auswahl unter den Submittenten, welche 14 Tage an ihre Offerten gebunden bleiben, wird vor- behalten. L

Berlin, den 17. September 1874. Kaiserliche enera ton der Telegraphen,

eyden.

E Bekanutmachung.

Die Lieferung des Bedarfes an Brennmaterial für die Telegraphen-Direktion und die Telegraphenstation hier, bestehend in jährlich ca.

200 Kubikmeter Seb und

10 Kubikmeter Tannenklobenholz, : soll vom 1. November cr. ab an den Mindest- fordernden vergeben werden. Zur Eröffnung der versiegelt, portofrei und mit der. Aufschrift :

„Submission auf Lieferung von Brenun-

material“ : i einzureihenden Offerten is Termin a den 30. September cr., Vormittags 10 Uhr, im Büreau des com. Telegraphen - Direktions - Rathes Grawinkel zu Frankfurt a./M., Münzgasse Nr. 1, anberaumt worden. :

Offerten, welche \pätec eingehen oder den Be- dingungen nicht ensprehen, bleiben unberücksichtigt. Die speziellen Bedingungen können bei der Unter- zeichneten eingesehen oder auf portfreen Antrag

werden. Die Auswahl unter den Submittenten, welche 14 Tage an ihr Gebot gebunden bleiben, wird vor-

behalten. Frautfurt a./M., den 17. September 1874.

[4219]

reichseigenen Posthalterei foll für das Jahr 1875 mit

gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen

. Cw , Submission auf Fourage - Lieferung. Der Bedarf an Futter für die Pferde der hiesigen

pptr. 27,000 Centnern Hafer, \ T; s eu, 13,000 u troh im Wege der Submission beschafft werden. Au cift auf die Lieferung find verschlossen mit der ufschrift: „Submission auf Lieferung von Futter“ bis einshließlich den 20. Oftober cr. 12 Ee Mittags im Bureau der Kaiserlichen Ober-Post- Direttion, Königéstraße Nr. 60 T. abzugeben. Ebendaselbst können auch an den Wochentagen von 9—12 Uhr Vormittags die Lieferungsbedingungen eingesehen werden. Berlin ©., den 17. September 1874. Der Kaiserliche Ober-Posi-Direftor.

[4221] Bekanntmachung.

Icch bin - beauftragt, das in Charlotteuburg am Salzufer belegene Terrain, im Hypo- thekenbuche der Stadt Charloitenburg Band 20 Nr.- 1107, Seite 25 und Band 13 Nr. 764 einge- tragen, sowie die auf diesem Terrain neu erbauten, an der „Englischen Straße“ belegenen 19 Häuser in folgender Weise im Wege der offentlichen Lizita- tion zum Berkauf. zu bringen. :

Gebote föônnen ries in meinem Bureau, Hinter der katholischen Kirche 2, bis zum 22. Speier cr., Nachmittags 6 Uhr, und in

em au

A den 283. Septembex 1874, achmittags 5 Uhr, i

im Geschäftslokale der Preußischen - Kredit-Anstalt

in Liquidation, Hinter der katholischen Kirche 2 an-

beraumten Termine mündlih abgegebèn werden.

Die Lizitation witd an dem leßtgenaniten Tage

um 6 Uhr Nachmittags ges{lossen.

Der Zuschlag bleibt dem freien Ermessen der Be-

sißerin vorbehalten. i i

Nähere Auskunft über das Verkaufsobjekt wird

im Bureau der Preußischen Kredit-Anstalt in Liqui-

dation ertheilt, woselbst auch die Subhastations-

pläne einzusehen sind.

_ Berlin, den 14. September 1874.

Der Rechtsauwalt und Notar Muncckel.

Bekanntmachung.

Bei der am 23. d. Mts. stattfindenden Lizitation unseres Grundbesißes am Salzufer werden die neu- gebauten 19 Häuser einzeln zum Verkauf gelangen; das vom Schiffahrtékanal an der linken Seite der Englischen Straße belegene Terrain von zusammen 1187 Qu.-Ruthen wixd in Einem, ferner das am Eingang derselben Straße rechts gelegene ältere Haus nebst Garten, zusamm?n 824/10 Qu.-Ruthen ebenso in Einem zum Auêsgebot gelangen. /

Die Pläne find in unjerem Bureau, Hinter der katholischen Kirche 2, ausgelegt.

Bedingungen der am 23. September cr- stattfindenden Lizitation: / 1) Jeder Bieter hat_ für jedes einzelne zum Ver- fauf gelangende Objekt eine Kaution von 500 Thalex und für das 1187 Qu.-Ruthen - große Terrain eine jolche von 2000 Thlr. zu erlegen, welche verfällt, sofern der Käufer die nachstehen- den Bedingungen nicht pünktlich erfüllt ; 9) die Verkäuferin behält sich die Auswahl Funter den Bietern vor, dieselße wird am Tage nach der Lizitation jeden Bieter durch rekomman- dirtes Schreiben davon in Kenntniß seßen, ob fein Gebot angenommen U G nicht, bis da- hin bleibt der Bieter an sein Gebot gebunden; 3) die Gebote erfolgen mindestens von 100 Thlr. zu 100 Thlr. steigend; , 4) sobald der Zuschlag erfolgt ist, hat der Ab- uo des Kaufvertrages binnen 8 Tagen zu erfolgen; 5) der Kaufpreis wird, wie folgt belegt :]

L beim Abschluß des Kaufvertrages,

L am 1. April 1875,

7 am 1, Oktober 1875, i mit der Befugniß für den Käufer, nach Belieben früher zu zahlen. Die Restbeträge werden hypo- thekarish eingetragen und mit 5 % p. a. ver-

inst. Berlin, den 18. September 1874. Preußische Kredit-Anstalt in Liquidation,

[4051] Bekanntmachung. Am 25, September 1874 Vormittags 9 Uhr sollen auf dem hiesigen Gewehrplan pptr. 200 Cir. fohlenstoffarmen Gußstahl und Eisen melirt eine artie Schmiedeeisen, Gußeisea, kleine Quantitäten inkblech, Kupfer, Leder, Abfall von a s eine Partie Brennholz in Schaftholzabfällen und unbrauchbaren Kisten bestehend, Schraubstöcke, 1 Flaschenzug, 4- Hanfshläuche, 158 Meter Haardecken, 30 Lampen, 16 Schwungräder, 20 Gießbänke, h erne Bôcke, Kasten, 15 Löschtröge, 20 Heerdplatten, faie noh verschiedene andere, theils unbrauchbare, theils ausrangirte Gegenstände, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung in preußischem Gelde oder derer Reichsmünze verkauft werden. Die speziellen Verkaufsbedingungen köunen während der Dienststunden im diesseitigen Bureau eageltren, auch gegen Er- stattung der Kopialien abschriftlich verabfolgt werden. Spandau, den 10. September 1874. Königliche Direktion der Gewehrfabrik,

[4133] : i Cottbus-Großenhainer Eisenbahn.- Neubaustrecke Cottbus-Fraukfurt a. O. Die Uebernahme der Erd-, Böschungs- und

Plauirungs-Arbeiteu, sowie der Maurerarbeiten

fönnen von lungs-Baumeisters Mehrtens, Cottbus, Lane Straße 5 IL., in den Bureauftuxden eingese dingungen und Massenberechnungen auch gegen Er- Es der Kopialien per Post von dort bezogen werden.

L] Inserate nehmen an: dieautorisirte Annoncen-Expedition von Nudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cóösn, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M.,Hallea.S.,

Nürnberg, Prag, Straß-

urg i. E., Stuttgart, Wien, Züri nnd deren Agenten,

alle übrigen größeren Aunoncen-Bureans.

halb der Stationen 0 und 36 in Cottbus), be- stehend in:

ca. 5268 Kbm. Maurerarbeiten,

ca, 121,358 Kbm. Erdarbeit n,

ca, 19,022 Q.-M. Wegebefestigungen,

oll im Wege der öffentlichen Submission vergeben

werden,

Bedingungen, Massenberechnungen und Zeichnungen heute ab auf dem Bureau des Abîtlei-s

en, Be- bis

Der .Submissionstermin , zu welchem die

Offerten portofrei und versiegelt, mit der Aufschrift :

„Offerte zur Uebernahme von Erd- und Maurer-Arbeiten der Neubaustrecke Cott- bus-Frankfurt a, O.“

versehen, einzureichen sind, ist auf: Montag, deu 5. Oftober, Bormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Direktion angeseßt.

Cottbus, den 14. September 1874. Die Direktion der Cottbus-Großenhainer Eisenbahn- i Gesellschaft.

Die Lieferung von : / 163,000,000 Kilogramm Maschinen- (Stück-) Kohlen und 3,871,000 Kilogramm Scchmiedekohlen soll im Wege öffentiliher Submission verdungen werden. Offerten hierauf sind an uns portofrei und ver- siegelt und mit der Aufschrift: Submissiou auf Lieferung von Steinkohlen für die Königliche Ostbahn“ versehen, bis zu dem auf Dienstag, 6. Oktober d. I,, Vormittags 11 Uhr, in unserem Central-Bureau auf dem hiesigen Bahn- hofe anstehenden Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub- mittenten eröffnet werden. j H Die Lieferungsbedingungen liegen auf den Börsen zu Berlin, Breslau, Danzig und Königsberg i. Pr., sowie au in unserem Central-Bureau zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie, an I Bureau- Vorsteher, Rechnungs-Rath Reiser, hierselbst zu ridh- tende Anträge unentgeldlich mitgetheilt. Bromberg, den 14. September 1874. Königliche Direktion der Ostbahn. Wex. Cto. 156/9.)

[4088]

D

r A f

Die Ausführung des | /

westlichen Strecke des Tunnels bei Ertinghausen der Neubaustrecke Ottbergen-Northeim des 47,600 Kubik= meter haltenden Voreinschnitts, sowie dic Ausführung einer Chaussee-Unterführung und einer 2 Meter weiten Brücke, sollen in einem Loose ungetrennt im Wege der öffentlihen Submission vergeben werden.

Die Bedingungen und Zeichnungen find in unserem Central-Bureau hier und auf dem Abtheilungs-Bau- Bureau zu Uslar zur Einsicht ausgelegt; erstere können auch von unserem Bureau-Vorsteher, Rech- nungs-Rath Meyer hierselbst, gegen Erstattung der Kopialien ad 20 Sgr. bezogen werden.

Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Auf-

rift: i bmission auf Ausführung des Baues der westlihen Strecke des Tunnels bei Ertinghausen“ spätestens bis zu dem am 1, Oktober our., Bor- mittags 10 Uhr, in unserem Central-Bureau hier anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegen- wart der etwa erschienenen Submittenten exöffnet werden, an uns einzu}enden. Münster, den 8. September 1874. Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. L L Â ] N

[4087]

g 2) N

Die Lieferung der im 1. Semester 1875 für die Westfälische Eisenbahn c aiSa: Stück- und Förderkohlen soll im Wege der öffentlichen Suh- mission verdungen werden. i | |

Die hierauf bezüglihen Bedingungen liegen in unserm Centralbüreau hier zur Einsicht aus, auch können Abschriften pen von uns bezogen werden.

Offerten auf diese Lieferung sind verschlossen mit der Aufschrift:

„Submisfion auf Lieferung von Kohlen“ an uns bis zu dem am 7. Oktober cr. Vormittags 10 Uhr in unserem Geschäftslokale hier vor dem Rechnungs-Rath Meyer anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden, portofrei einzusenden,

Münster, den 9. September 1874

Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

des ersten Looses der genannten Strecke (inner-

874. Königliche Direktion der Westfälischen gu Eisenbahn,