1874 / 223 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Sep 1874 18:00:01 GMT) scan diff

(25 Bekanntmachung.

Das im Kreise Ofthavelland bei der Kreiét stadt Nauen belegene

Domänenvorwerk Kienberg soll auf achtzehn hintereinander folgende Jahre von Johannis 1875 ab bis Johannis 1893 im Wege der Lizitation verpachtet werden. Hierzu haben wir einen Termin auf den 20, Oktober L Iahres, Vormittags r,

in unserem Sißungssaale vor dem Herrn Geheimen Regierungs-Rath von Schönfeldt anberaumt. Das Domäânenvorwerk Kienberg enthält: Hef und Baustellen 83,600. Hektare ärten - . . . * 2,647 y M s E 5 Wiese «L 363,516 y Weiden. . . 2200 Wege, Gräben 8,783 y Summa 733,913 Hektare Das Pachtgelderminimum ift auf 5000 Thlr. fest- gestellt und das von dem Pachtbewerber nachzu- weisende disponible Vermögen auf 24,000 Thlr. Die speziellen und allgemeinen Pachtbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Vorwerkskarte Fönnen täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Fest- tage, in unserer Domänen - Registratur eingesehen werden, auch werden auf Verlangen gegen Erftattung von Kopialien Abschriften der speziellen Pachtbedin- gungen und der Regeln der Lizitation ertheilt werden. Der jeyige Pächter, Oberamtmann Kanzler, ist angewiesen worden, den sich meldendèn Pachtlustigen die Besichtigung der Pachtobjekte zu gestatten und ortliche Auskunft zu ertheilen. Potsdam, 16. September 1874. Königliche Regierung, H Abtheilung für direïte Stcuern, Domänen und Forsten.

[4311] Bekanntmachung.

Das im Kreise Kulm, 2} Meilen von der Kreis- stadt Kulm, belegene

Königliche Domänen-Borwerk Griewe,

enthaltend :

Hof- und Baustelle Gi A 0 : Miet 5 et Wasser und Gräben

i S

Wege zusammen 509,e75 Hektar, soll am 31. Oktober d. I,, Bormittags 10 Uhr, in unserm Sessionszimmer auf 18 Jahre, von Jo- hannis 1875 bis dahin 1893, meistbietend vor dem Regierungs- und Departements-Rath Herrn Bauck- hage verpachtet werden. : :

Die Verpachtungs-Bedingungen liegen zur Einsicht 14 Tage vor dem Lizitations-Termin in unserer Re- gistratur aus, und is der Pächter der Domäne Griewe angewiesen, die Besichtigung derselben zu gestatten. S

o Pachtgelder-Minimum find 4800 Thlr. fest- gesetzt. :

Die Pachtlustigen haben sich bis „zum Tage v or dem Lizitations-Termin über die landwirthschaftliche Befähigung und Über den Besiß eines eigenthüm- lichen und disponiblen Vermögens von 35,C00 Tha- lern unter andern durch ein Attest der veranlagen- den Steuerbehörde auszuweisen.

Marienwerder, den 17. September 1874. Königliche Negierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

v. Schrader i. V

2,361 Hektar, 10,020 Ô

458,751 21,199

i 1,775 7,389

Rittergutsverpachtung.

Die im Kreise Rothenburg, Oberlausiß, 1 Meile von der Bahnstation Uhsmansdorf und # Meile von der Bahnstation Rietschen belegene Domäne Quols- dorf mit deu Vorwerken Heinrichswalde und Ferdi- nandshof, 1000 Morgen Aker (Weizboden), 250 Mor-

en Wiesen, 200 Morgen Karpfenteiche enthaltend, oll vom 1. Oftober oder 1. November 1874 auf 9 Jahre verpachtet werden. [4073]

Pachtlustige haben sich über den eigenthümlichen Besitz eines diéponiblen Vermögens von 20,000 Thlrn. und über ihre Qualifikation als Landwirth auszu- weisen. j; Cto. 416/9.)

Die Verpachtungsbedingungen, fowie die Gutskart aen auf dem Dominium Quolsdorf zur Ein- iht aus.

Der Besißer des Dominium Quolsdorf.

Holzverkauf. Aus dem Königlichen Forstrevier Liepe sellen Montag, den 5. Oktober cr.,, Vorm. 10 Uhx, im Wollgaftschen Lokale hierselbst die aus den diesjährigen Platts{lägen des Belaufs Brißz ausgehaltenen 48 Stück Eichen Nußenden mit zu}. 98,66 Festmtr. mit 191 Mtr. Eichen Kloben L., so- wie außerdem 1000 Stück Kief. Stangen IV, Kl. u. 16 Stück Kiefern Nußenden aus dem Belauf Nettel- „graben, im Wege des Meistgebots verkauft werden. Chorin, den 22. De 1874. Der Forstmeister.

ando.

[4299]

AREA

S 5A C Die Lieferung von 107 Mille Mauersteinen zu Hochbauten auf Bahnhof Rauscha und 90 Mille desgleichen auf Bahnhof Fürstenberg soll verdun- en werden und - ift Termin zur Eröffnung der Of-

erten auf Freitag, den 2. Oktober c., j __ Bormiltags 104 Uhr im diefseitigen Burean, Berlinerstraße Nr. 4, an- beraumt, wo die Bedingungen bis 30. September einzusehen und gegen Kopialien zu entnehmen sind. Guben, den 20. September 1874. UL, Betricbs - Inspektion der Königlich Niedershlefisch-Märkisheu Eisenbahn.

[4293] Bekanntmachung.

Die Aesernna der Bekleiduungs- 2e. Stoffe für die hiesige Strafanstalt pro 1875, bestehend in circa

1) 527 Mtr. braunem Tuch, 1,33 Mir. br.,

2) 1485 braune baumwollene Beiderwand,

0,83 Mtr. br., 3) 4508 baumwollenem Futterzeug, 0,83 Mir. br., 4) 9% y blauweiß gestr. Krankenzwillich, 0,83 Mtr. br., 9) 1750 blauweiß farrirtem Bettzeug, 0,83 412

Mir. br., « roher 14r Leinwand, 0,83 Mtr. br., 125 Klgr. {warzweißem drellirten Wo!lgarn, 117 baumwollenem 10r rohem Kettgarn, 39 “Fahlleder, 320 [ Sohlleder, 11) 9 Brandsohlleder, soll im Submissionswege ausgegeben werden. Hierzu wird Termin auf Freitag, den 23. Oktober cr., Bormittags 10 Uhr, bieselbst anberaumt, bis zu welcher Zeit verfiegelte Offerten auf Lieferung eines oder mehrerer Stoffe unter Beifügung versiegelter Proben, mit der Auf- schrift „Submisfionsofferte auf Bekleidungsstoffe für die Königliche Strafanstalt zu Sonnenburg pro 1875“ entgegen geyommen werden. Jn den- selben muß die Bezeichnung der offerirten Stoffe, die genaue Angabe des Preises in Mark und Pfen- nigen (ohne Brüche) und zwar ad 1 bis 6 pro 1 Meter, ad 7 bis 11 pro 1 Kilogramm und der ausdrüdcklihe Vermerk des Submittenten, daß ihm die Lieferungs-Bedingungen bekannt, die Liefe- rung nach denselben ausgeführt werden wird, und daß diese seine Erklärung ebenso bindend sei, als wenn er -die Bedingungen mit Namensunterschrift versehen bätte enthalten sein. Mit der Offerte hat jeder Submittent „vor dem Termine“ eine Kaution von 10 Prozent des Werthes der von ihm offerirten Stoffe bei der Anstaltskasse zu deponiren. Die Lieferungsbedingungen find in hiesigen Sefkre- tariat vorber cinzusehenz und können gegen Entrich- tung der Kopialien s{hriftlich mitgetheilt werden. Gebote ohne Proben und Kaution, sowie Nachgebote, bleiben unberücksicßtigt, Sonnenburg, den 21. September 1874. Die Königliche Direktion.

T7

[407] Bekanntmachung. :

Die Lieferung von

467 Kubifmeter Bruästeinen zum Bau von Weser-Korrektionswerken bei Rohrsen, Amts Nienburg, soll im Wege der öffentlihen Sub- mission vergeben werden, wozu Termin auf den 10, Oftober 1874, Bormittags 11 Uhr,

im Geschäftszimmer des unterzeichneten Bau-JInspek- tors angeseßt ift. is

Die Unternehmer haben ihre Gebote portefrei und versiegelt mit der Aufschrift :

Gebot auf Bruchsteinliefernng 2

zu Weser-Korrektionswerken, bis zum festgestellten Termine einzureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, können in der Zeit vom

4, bis 10. Oktober d. J.

täglich von 9 bis 12 Uhr bei dem Unterzeichneten eingesehen werden.

vlienburg a. d. W., den 20. September 1874,

Der Ban-Inspektor. H. Hoffmaun,.

E L20001 Beéauntmachung. Die Lieferung von :

2675 Stü Zaunpfählen zum Bau von We/ser-Korrektionswerken bei Rohrsen, Amts Nienburg, soll im Wege der öffentlichen Sub- mission vergeben werden, wozu Termin auf den

12. Oktober 1874, Vormittags 11 Uhr, im Geschäftszimmer des unterzeihneten Bau - Jn- spektors angeseßt ist.

Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift :

__ Gebot auf Lieferung von Zaunpfählen einzureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, können in der Zeit vom 4, bis 10. Oktober “d. J. täglich von 9 bis 12 Uhr bei dem Unterzeichneten eingesehen werden.

Nienburg a: d. W., den 20. September 1874.

Der Bau-Inspektor. H, Hoffmann.

__ Verloosung, Amortisation, Zitiszahlung u. #. w. von öffentlichen Papieren.

[4296] N Die statutenmäßige AUBosinna der Briloner Kreis-Obligationen findet am 29. September c., Morgens 9 Uhr, im hiesigen landräthlichen Büreau statt. “Inhaber haben Zutritt. Brilon, den 20. September 1874. Die Chausscebau-Kommission.

[4298]

Im Ansclusse- an unsere Bekanntmachung vom 29, August d. J bringen wir hiermit zur öfent- lien Kenntniß, daß die siebente Serie Seitens des Inhabers unkündbarer vierprozentiger Schuld- verschreibungen der Landesfreditkafse im Belaufe von einer Million Thaler oder drei Millionen Mark Reichswährung in folgenden Stücken:

240 Siü Litt. A. à 1000 Thlr. = 240,000 Thlr. 8 ¿ B, Àà 500: 5 = 384.000 S a O. 1 D. à 100 , =115,200 ; E e B ù 00. ¿2 = 804005. 399 Six Summa 1,000,000 Thlr. nunmeh- vollständig zur Ausgabe gelangt und vom 30. März d. J. bis zum gestrigen Tage zur Ge- währung von 159 Darlehen in gleihem Betrage verwendet worden ist. Demnach ift nunmehr mit der Ausgabe der ahten Serie Seitens des Inhabers unkfündbarer vierprozentiger Schuldverschreibungen der Landeéskreditkasse auf Grund des Emisfions- bes{lusses . vom 19. vorigen Monats begorinen worden.

Caffel, am 12, September 1874.

Die Direfïtion der Landeskreditkasse. HWarnier,

230,400 ;

[4001]

Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 4 des revidirten Statuts vom 29. April 1872 sollen 2000 Stüz Aktien unserer Gesellshaft im Betrage von 200,000 Thlr. u Paricourse, jedoch für das laufend,

Jahr ohne Zinsberechnung, den bisherigen Aktionären in der

eise überlassen werden, daß auf je 3 de

bisher ausgegebenen eine neue Aktie à 100 Thlr. mit Dividendenberechtigung vom 1. Januar 1875 ab,

verabfolgt werden.

Wir fordern demgemäß die Aktionäre auf, von dem ihnen hierdurch eingeräumten Rechle in dey

vom 24, September bis 7, Oktober d. I. inclusive Gebrauch zu machen. Nah Ablauf dieses Termins erlischt die Berechtigung und wird der etwa*ge Ref der offerirten Aftien, welcher bis zu dem bezeichneten Termine niht abgenommen ist, für Rechnung der

Tagen

Gesellschaft rerkauft werden.

Die neucn Aktien können unter Vorlegung der bisher ausgegebenen zur Abstempelung und eine beigefügten Nummern-Verzeichnisses an den oben bezeichneten Tagen gegen Baarzahlung

in Magdeburg bei Herren Zu \

in Berlin bei Herrn S, B

Magdeburg, den 6. September 1874.

ckschwerdt & Beuthel, E e chroeder in den gewöhnlichen Geschäftsstunden in Empfang genommen wexden.

(E. 52747)

Allgemeine Gas-Aktien-Gesellschaft zu Magdeburg,

Der Auffichtsrath Zwidcker.

er Vorstand Bethe. A. Mohr.

[3959 A Grande SOoCIÉté des chemins de fer Russges,

Wir sind beauftragt, die am 1./13. Oktober d. J. fültigen Coupons der E E

4‘„proz. Prioritäts-Obligationen obiger Gesellschaft mit 12 Thlr. 1 Sgr. 9/6 Pf. per Coupon vom Berfalltage ab einzulösen.

Die Coupons sind in den Stunden von 9—12 Uhr einzureichen.

Berlin, September 1874. (act. 204/9

Mendelssohn 8 Co.,

Jägerstr. 51. [3960]

(Grande Société des Gchemins de fer Russges,

Wir sind beauftragt, die ain 1,/13. Oktober d. J. fälligen Coupons der

4proz. Prioritäts-Obligationen obiger Gesellshaft vom Verfalltage ab einzulösen.

Die Coupons sind in den Stunden von 9—12 Uhr einzureichen.

Berlin, September 1874. Mendelsfohn & Co.,

Jägerstr. 51, (act. 204/9)

[4303] Bekauutmachung,

betreffend die AEEBAERA der Anleihen der Provinz Posen vom 19. Iuni 1857 und vom . 10. September 1869. _ i

Sämmtliche auf Grund des Allerhsch{ften Privi- legiums vom 19. Juni 1857 (G. S. S. 597) in Hôhe von 1,100,000 Thlrn. und auf Grund des Allerhöchften Privilegiums vom 10. September 1869 (G. S. S. 1097) in Höhe von 1,000,000 Thlrn. emittirten und bisher nicht gekündigten fünf- prozentigen Provinzial-Obligationen ‘der Provinz Po- jen, werden in Gemäßheit des unterm 31. August d. J. Allerhöchst genehuzigten Beschlusses des 17, Provinzial-Landtages des Großherzogthums Posen pom 25. Juni 1874 und auf Grund der, Seitens der ewählten und bevollmächtigten provinzialständi- schen Kommission ertheilten Ermächtigung, zur Ein- lösung dur Baarzahlung des Nominal - Be- trages am 1. April 1875 unter Hinzurechuung der bis dahin aufgelaufenen Stüzinsen, hier- mit gekündigt,

Die Kapitalbeträge der Provinzial-Obligationen find vom 1. April 1875 ab tägli, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage bei der Provinzial -Insti- tuten-Kasse zu Posen während der Dienststunden gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschrei- bungen in coursfähigem Zuftande nebst den dazu ge- hörigen, erst nach dem 1. April k. J. fällig werden- E Zinscoupons und Talons in Empfang zu nehmen.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit abzuliefernden Coupons wird von dem Kapital- betrage in Abzug gebracht.

Diejenigen Obligationen - Inhaber, welche ihre Schuidverschreibungen zu Berlin oder Breslau «.1- zulöfen wünschen, haben hiervon, unter Angabe des einzulösenden Betrages, bis zum 15. Februar 1875 der Provinzial-Jnstitutenkasse Mittheilung zu machen. Die Bezeichnung der Bankhäuser zu Berlin und Breslau, bei welchen die Einlösung stattfinden wird, bleibt einer späteren Bekanntmachung vorbehalten.

Posen, den 22. September 1874.

Der Ober-Präsident der Provinz Posen. Guenther,

(8316) Bekanntmachung,

die Ausgabe neuer Zinsbogeun zu den 4% Staatss{huldscheinen des Fürstenthums Reuß älterer Linie d. d. 2, Ianuar 1865 betr.

Die Jnhaber der auf Grund der Landesregent- schaftlihen Verordnung vom 24. Oftober 1864 aus- gegebenen 4% igen hierländischen Staatés{uldsccheine d. d. 2. JSannar 1865 werden hierdurch in Kenntniß geseßt, daß für die mit dem Termine 2. Januar 1875 ablaufenden Zinsscheine neue Zinsdokumente, bestehend aus Zinsleiste und 20 Zinsscheinen auf die Termine 1. Juli 1875 bis mit 2. Januar 1885 ausgegeben werden.

Die Aushändigung dieser neuen Zinébogen erfolgt geo Rückgabe der abgelaufenen Zinsleiste bei der

andeéfasseverwaliung allhier vom 2. Januar 1875 ab an jedem Wochentage während der Vormittags- ftunden von 9 bis 12 Uhr.

Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß die umzutaushcnden alten Zinsleisten nach der Nummer- folge geordnet abgegeben werden müssen.

Greiz, den. 10. September 1874.

Die Kommission für D E der Staats-

v. Geldern-Crispendorf, H: Féistel, ' Landesherrlicher Kommissar. Landtagêdeputitrter.

[4314] Amortisation von Dortmunder Stadt-Obligationen.

Bei der heute vorschriftsmäßig erfolgten Aus. loosung der für das Jahr 1874 zu tilgenden Obli« gationen der Stadt Dortmund sind die nachstehend bezeibneten Stücke gezogen worden:

a. Obligationen der Anleihe für das Wasser- werk, ausgestellt auf Grund des Allerhöchsten Privilegium vom 17. April 1871:

Litt. A. Nr. 270, 368, 387, 391,

find 4 Stück à 100 Thlr. Litt, B, Nr. 76, 86, 167,

é sind 3 Stück à 200 Thlr.

Litt, C, Nr. 128, 210, 231, 295,

sind 4 Stück à 500 Thlr. Litt. D, Nr. 78, 118,

sind 2 Stück à 1000 Thlr.

b. Obligationen der Anleihe vom Iahre 1872, ausgestellt auf Grund des Allerhöchsten Privi« legium vom 26. Oktober 1872:

Litt. A, Nr. 70, 143, 191, s sind 3 Stü à 100 Thlr. Litt, B, Nr. 131, 147, 183, sind 3 Stück à 200 Thlr. Litt. C. Nr. 17, 100, 131, 250, 270, 302, sind 6 Stück à 500 Thlr. Litt. D, Nr. 31, 98, : sind 2 Stück à 1000 Thlr.

Diese Obligationen werden hiermit den Inhabern zum 31, Dezember dieses Jahres mit welchem Tage die Vexzinsung derselben aufhört, gekündigt.

Die Inhaber werden demnach aufgefordert, die Kapitalbeträge vom 28. Dezembec dieses Jahres ab gegen Rückgabe der Obligationen und der am 2. Ia- nuar kommenden Iahres noch uit verfallencn Zinscoupons nebst Talons bei der städtischen Schuldentilgungs-Kasse hier zu erheben. Der Betrag der etwa fehlenden Zinecoupons wird vom Kapitalbetrage in Abzug gebracht.

Dortmund, den 21. September 1874.

Der Ober-Vürgermeister. Becker. Die städtishe Schuldentilgungs - Kommission, Böindckte. H. Schulz. Mellinghaus.

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Verschiedene Bekanntmachungen. [4287]

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vortheilhaft zu verwerthen. Adrefsen sub D. D. 72° find an die Annoncen-Expedition -von Haasenstein: & Bogler in Berlin SW., Leipzigerstraße 46 ein- zusenden. (H. p. 14190.)-

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Central -

Beilage zu Nv. 223 des Deutschen Reichs: und Königlich Preußischen M

Das Central-Handels-Register erscheint in der Regel tägli. gr. für das Bierteljahe.

Das Abonnement beträgt #5 elne ummern koften 2 Sgr

Einz Í Insertionspreis für den Raum einer Drudczeile S Sgr.

Wie wir seinerzeit bereits mitgetheilt, haben sich die Handelskammern in Zittau und Leipzig für die obligatorishe Einführung des Central-Handels- registers im Königreih Sachsen ausgesprochen. In ihrer Sizung vom 28. v. M. hat fich den- selben auch die Sandelsfammer zu Plauen anges{chlossen. Auf Grund eines sehr eingehen- den, von den Herren Paß, Schnöckel (Bericht- erstatter) und R. Schuster erstatteten Kom- missionsberichts wurde nämlih beschlofsen, die Königlich \sächsishe Staatsregierung zu ersuchen, den §. 31 der Ausführungsverordnung zum Allg. D. Handelsgesezbuch - vom 30. Dezember 1861 dahin abzuändern, daß alle in Art. 13 des Handelsgeseßbuchs vorgeschriebenen Bekannt- machungen in das Central-Handelsregister für das Deutsche Reich einzurücken seien. Wir beab- fihtigen in einer der nähsten Nummern auf den erwähnten Bericht zurückzukommen.

Der ständige Ausshuß des Deutschen Han- del#tages hat beschlossen, das Plenum des leßte- ren in der ersten Ofktoberwoche, furz vor Zusammen- tritt des Reichstages einzuberufen und zwar mit folgender Tagesordnung: 1) die Cisenbahnfrage (Ta- rife und Eisenbahngeseß), 2) die Bankfrage, 3) die einheitliche Garn-Nummerirung.

Ueber die Handelsgerichte nach dem Entwurf des Gerichtsverfassungs- Gesetes.

V

1) Rücksichtlih der Frage, inwieweit vor den Hans

delsgerihten auch Nicht-Kaufleute aus Handels- geschäften klagen und beklagt werden können, gehen die Meinungen ziemlich weit auseinander. - Die Beschlüsse des fünften deutschen Handelstages wollen die fsachlihe Zuständigkeit nur von der Natur des Geschäfts, welches dem Rechtsftreite zum Grunde liegt, nicht davon abhängig machen, -ob einer oder beide streitende Theile Kaufleute sind oder nicht. Danach sollen die Handelsgerichte zuständig sein „in allen Rechtsstreitigkeiten über Geschäfte, welche auf Seiten beider Kontrahenten als Handelsgeschäfte sich darstellen.

Denselben Standpunkt vertritt der Entwurf einer bürgerlihen Prozeßordnung für den Norddeutschen Bund vom Jahre 1870; doch läßt derselbe außerdem zu, daß auch „Klagen aus einem Geschäfte, welches nur auf Seiten des Beklagten ein Handelsgeschäft ist", nach der Wahl des Klägers bei dem Handels- gerichte oder bei dem Landgerichte erhoben werden können (8. 16). Ebenso Baden, welches in §8. 12 der bürgerlichen Prozeßordnung vom Jahre 1864 den Handelsgerichten die „Streitigkeiten aus Ge- j schäften, welche in Art. 271 bis 274 des Handels- geseßbuchs als Handelsgeschäfte bezeichnet sind“, über- weist und in §. 13 hinzufügt:

„Ist das streitige Rechtsverhältniß nur auf Seite des Beklagten,. niht aber auch auf Seiten des Klägers eine Handelssache, so hat der Kläger die Wahl zwischen dem Kreis- und Handelsgerichte.

Ist dafselbe für den Beklagten keine Handels- sache, so ist die Klage vor den ordentlichen Ge- richten zu erheben.“

Auch die Geseßgebung der freien Städte Lübeck, Bremen und Hamburg überweist den Handelsge- rihten diejenigen Civilstreitigkeiten, „welche in Han- delsverhältnissen ibren Grund haben, oder auf solche unmittelbar sich beziehen, die Parteien mögen dem Handelsftande angehören oder nicht. Ebenso die braunschweigische Handelsgerihtsordnung im §8. 23. Das koburgishe Geseß vom 19. Februar 1862 läßt für die Zuständigkeit der Handelsgerichte, d. h. der durch kaufmännische Beisißer verstärkten ordentlichen Gerichte, glei{falls nur die Natur des Geschäfts, aus welchem gefiagt wird, entscheidend sein ; die Zu- ziehung kaufmännischer Beifißer ift jedoch nach Art. 6 nur dann zuläsfig, wenn das Geschäft auf Seiten des Beklagten ein Handelsgeschäft ist.

Die übrigen deutschen Geseßgebungen machen die Zuständigkeit der Handelsgerichte niht blos von der Natur des Geschäfts, aus welchem geklagt wird, jondern zugleich von dem Umstande abhängig, ob die Kontrahenten oder streitenden Theile oder einer derselben dem Handelsstande angehört oder nit. In Sachsen gehören zufolge §. 8 der Ver- ordnung vom 30. Dezember 1861 vor die Handels- gerichte „die Ansprüche gegen Kaufleute (Art. 4 des Pandelagei gus) aus Handelsgeschäften (Art. 271 is 276 des Handelsgeseßbuchs).“ Dieselbe Bestim- wung enthält für Reuß à. L. der §. 6 des Gefeßes vom 28. September 1864. In _ der preußischen Rheinprovinz, in Bayern und in Oesterrei fönnen ; dagegen in beschränkter Weise auch Nichtkaufleute vor den Handelsgerichten belangt werden. Jun der preußischen- Rheinprovinz find die Handelégerichte nach Art. 47 des Einführungsgeseßes zum Handels- geseßbuch zuständig: . E

1) für alle Rechtsstreitigkeiten über Verbindlich-

E Kaufmanns aus - seinen Handels-

eschâften, L R 2) für alle Rechtsstreitigkeilen über Verbindlich-

keiten eines Nichtkaufmanns aus einem Handels-

gesG äfte, wenn das Geschäft auf Seiten dieses

Nichtkaufmanns ein Handelsgeschäft ist. Ein Gleiches verordnen die Art. 63, 64 des

bayerischen Cinführungsgeseges zum Santeuiep buche, sowie Art. 7 der bayerischen Civilprozeh- ordnung vom 29. April 1869, während in Dester- rei untershieden wird zwischen denjenigen Handels- geshäften, welche in Art. 271, und denjenigen, welche

in den Art. 272, 273 des Handelsgeseßbuhs aufge- führt sind. Streitigkeiten, welhe aus den ersteren entstehen, gehören vor die Handelsgerichte ohne Rück- sicht auf die persönliche Eigenschaft der streitenden Theile, wenn das Geschäft auf Seiten des Be-

klagten ein Handelsgeschäft ist; Streitigkeiten da-

gegen, welche“ aus den zuleßt erwähnten Geschäften hervorgehen, gehören vor die Handelsgerichte nur dann, wenn eine Handelsgesellschaft oder ein im Pvelaregilter eingetragener Kaufmann der Ver- lagte ift, gleichviel ob das Geschäft beiderseits oder nur auf Seite des einen Kontrahenten ein Handels- geschäft ist. Am meisten eingeengt erscheint die sach- liche Zuständigkeit der Handelsgerichte in Württem- berg. Dort find die Handelsgerichte nach Art. 9 der Civilprozeßordnung vom 3. April 1868 zuständig für die durch Handelsgeschäfte begründeten oder in Ausübung eines Handelsgewerbes jonst erwachsenen Rechtêverbindlichkeiten , wenn der Kläger und der Beklagte zur Zeit der Entstehung der Verbind- lichkeiten Kaufmann war.“

_Die neueren preußischen Geseßentwürfe wollten die Kompetenz der Handelsgerihte für die âlteren Landestheile in der Weise regeln, wie es für die Rheinprovinz bereits geschehen; so der Entwurf einer bürgerlihen Prozeßordnung vom Jahre 1864 in §. 919 und {on im Jahre 1862 der Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung von Handelsabtheilungen 2c. in §. 15. Dagegen hatte das Geseß vom 3. April 1847 Klagen aus Handelsgeshäften gegen Nichtkaufleute von der Zu- ständigkeit der Handelsgerichte s{chlechthin ausge- schlossen, und auch noch na dem preußischen Entwurf eines Handelsgeseßbuchs vom Jahre 1857 mußten Nichtkaufleute nur als Erben oder allgemeine Rechts- nachfolger von Kaufleuten aus Handelsgeschäften der leßteren, oder wenn fie selbst als Kläger aufgetreten waren, wegen aller vom Beklagten erhobenen Gegen- ansprüche, namentlich auch Widerklagen, vor dem Handelsgeriht Recht nehmen (Art. 986, 989 des Entwurfs).

Die vorstehende Sachdarstellung ergiebt, daß der Entwurf des Gerichtsverfassungsgeseßes die Kom- petenz der Handelsgerichte gegenüber dem bestehenden Recht mehrerer Bundesstaaten niht unerheblich ein- \chränkt.

Ist es auch immerhin richtig, daß die Handels- gerihte nicht unter dem Gesichtspunkt privilegirter Standesgerichte betrachtet werden dürfen, fo bleibt doch anzuerkennen, daß die eigenthümlichen Gestal- tungen des Handelsverkehrs und des Handelsgewohn- heitêôrechts, von den Fällen der Nummer 3 dieses Paragraphen abgesehen, hauptsählih in den wechsel- jeitigen Beziehungen der Kaufleute unter einander ihren Wirkangsbereich haben. Danach rechtfertigt es sich, wenn Streitigkeiten mit Nichtkaufleuten nur in beschränktem Umfang den Handelsgerihten zuge- wiesen werden. Wollte man neben den im §8. 83 zu Nr. 1 gedachten Ansprüchen auch Ansprüche gegen Nichtkaufleute, wenn das zu Grunde liegendèé Ge- chäft auf Seiten des Nichtkaufmanns ein Handels- geschäft ist, der handelsgerihtlihen Zuständigkeit unterbreiten, so ließe fich zwar dafür geltend machen, daß in solhen Fällen der Nichtkaufmann ausnahms- weise dieselbe Thätigkeit entwickelt hat, welche der Kaufmann berufsmäßig treibt, auch würde die Ent- lastung der Handelsgerichte noch immer eine erheb- liche fein, indem auch so die große Zahl der Klagen des Detaillisten gegen den Konsumenten der Handels- gerihtsbarkeit entzogen bliebe; entscheidend iff aber, daß in solchen Fällen die Zuständigkeit des Mae gerihts bei dem weiten Begriff der „Handels- ges{äft:“ von häufig s{hwer festzustellenden Thatsachen abhängen und in vielen Fällen zum Streit über die Zuständigkeit Anlaß vorhanden sein würde. Kom- petenzstreitigkeiten schädigen die Retspflege, der Geseßgeber muß auf ihre Verhütung Bedacht nehmen. Durh die Bestimmung des Entwurfs unter Nr. 1 wird eine möglichst einfache Regelung der Zuständigkeit erreicht. Ist auch der Begriff des Kaufmanns nach Artikel 4 des Handelsgeseßbuchs von dem Begriff der Handelsgeshäfte abhängig, so werden doch die Parteien se‘bst und die kaufmännish beseßten Gerichte in den seltensten Fällen darüber im Zweifel sein, ob Jemand als Kaufmann anzusehen ist, Der gewerbmäßige Betrieb von Handels- geschäften ist an sih etwas, was regelmäßig Oeffent- lihkeit erfordert. ‘Es fann deéhalb auch davon Ab- stand genommen werden, die handelsgerichtiiche Zu- ständigkeit an die Vorbedingung zu knüpfen, daß der Verklagte als Kaufmann in das Handeléregister eiti- getragen und fomit durch ein bestimmtes äußeres Moment als solcher kenntlich ist. Ein innerer Grund dafür, den Kaufmann, der fich nicht in das Handels- register hat eintragen laffen, anders zu behandeln als den eingetragenen Kaufmann, fehlt. Fraglich Fonnte cs sein, ob nit §. 83 Nr. 1 selbst noch ein- zushränken und entsprechend dem Fall der Klage des Kaufmanns gegen den Nichtkaufmann auch die Prozesse, in welhen der Nichtkaufmann gegen den Kaufmann klagt, den gemeinen Gerichten zugewiesen werden müssen, damit niht der eine vertragshließende Theil bei dem- selben Geschäft an ein anderes Gericht gewiesen sei als der andere. Jn den Fällen der hier fraglichen Art wird aber regelmäßig über dié Pflichten ‘eines ordentlichen Kaufmanns gestritten werden und des- halb eine fkaufmännisch sachkundige Beurtheilung der Umstände des Falls von Wichtigkeit sein, während bei der Klage des Kaufmanns zunächft die Pflichten des Abnehmers in Frage stehen, und die Sache auf das eigentlich handelsrechtlihe Gebiet meistens nur dur; Einreden gebracht wird. _

Daß zu den Kaufleuten im Sinne des Entwurfs auch jole (phyfischen und juristishen) Personen zu rechnen sind, welche vom Geseße den Kaufleuten gleichgestellt werden, bedarf keiner auedrücklichen Her- vorhebung (Handelêegeseßbuch Art. 5, 6; Reichsgeseß vom 11. Juni 1870, betreffend die Aktiengesellschaften S. 1 Art. 5, 174, 208; Reichsgeseß vom 4. Juli 1868, betr. die privatrechtliche Stellung der Ge- noffenschaften §. 11, Nr. 3).

Die Ausschließung der Kompetenz der Handelsge- richte, wenn es fich um einen Anspruch gegen die Rechts- nachfolger eines Kaufmanns handelt, beruht darauf, daß nah dem Grundgedanken des Entwur für die Zuständigkeit der Handelsgerichte nicht allein die

Mr. 155. Berlin, Mittwoch, den 23, September 1874.

Handels - Register für das Deutsche Reich.

Staats-Anzeigers.

In- und Ans 8, W.,

Natur des Geschäfts als Handelsgeschäfte, sondern

zuglei der Stand des Beklagten als Kaufmann maßgebend sein soll.

_Nr. 1197 des Bremer Handelsblatt, Wochen- schrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochenshau. Die ver- bundenen Zettelbanken über den Reichsbankgesebent- wurf. Einheitliße Garn-Nummerirung. Ein Reform-Programm für das höhere Schulwesen. Ergebnisse der Lübecker Einkommensteuer im Jahre 1873. Monatsübersiht der Banken, Anzeigen.

HanDels- Register.

AHstedt. Laut Beschlusses vom heutigen Tage ist der Kaiserli deutsche Posthalter Herr Robert Klaus hier als Mitinhaber der Firma :

Spiritusfabrik zu Allstedt

von G, Teichmann & Co hierselbst __ Fol. 40 Nr. 5 des Handelsregisters eingetragen worden. Allstedt, den 15. September 1874. Großherzoglich Sächs. Justizamt.

Bergen a. Rügen. Befanntmahung.

In unser Firmenregister sind eingetragen :

1) sub Nr. 166 zufolge Verfügung vom 10. Sep- tember 1874 am 12. September 1874 die Firma:

«August Elgeti“ zu Putbus und als deren Inhaber der Kaufmann August Carl Friedrih Elgeti zu Putbus,

2) sub Nr. 167 zufolge Verfügung vom 11. Sep- tember 1874 am 12. September 1874 die Firma:

„D. Friedrichs“ zu Bergen und als deren Inhaber der Kaufmann Johann Carl Ludwig Friedrihs zu Bergen.

Bergen a. Nügen, den 14. September 1874.

önigliches Kreisgeriht. I. Abtheilung.

Berin. Handelsregister des Königlihen Stadtgerichts zu Berlin, Zufolge Verfügung vom 22. September 1874 find am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma : Hartmaun, Höne & Co. am 1. März 1874 begründeten Handelsgesellschaft : (jeßiges Geschäftslokal: Kielerstraße 1/3) sind die Kaufleute: 1) Georg Wilhelm Hartmann, 2) Hermann Höne, 3) Albert Born, sämmilich zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5070 eingetragen worden,

Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:

Gebr. Bockhacker ] (Gesellschzftsregister Nr. 532) hat für ihr Handels- geschäft dem Kaufmann Carl Louis Otto Dähne zu Berlin Prokura ertheilt und ift dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2895 eingetragen worden.

Berlin, den 22. September 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civiliachen.

Boehum. Q eRNo des Königlichen Kreisgerihts zu Bochum, Unter Nr. 202 des Gesellschaftsregisters ift die,

am 1. September 1874 errichtete, offene Handels-

gesellschaft Munscheid & Cie, zu Gelsenkirchen am

18. September 1874 eingetragen und sind als Gefell-

schafter vermerkt: ( A 1) der Kaufmann Wilhelm Munscheid,

2) der Techniker Hermann Straßburger, Beide zu Gelsenkirchen. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten , steht allein dem Kaufmann Wilhelm Munscheid zu.

Cassel. Nr. 933. - Der Kaufmann Julius Reu- nert von Witten an der Ruhr betreibt unter der Firma Iulius Reunert dahier, Möncheberger- straße Nr. 34, cin Agentur-, Ein- und Verkaufs- geschäft für Eisenbahn- und Hütten-Material laut Anzeige vom 15. d. M- 5 Eingetragen am 16. September 1874. i Nr. 934. Der Kaufmann Johann Wilhelm Möller von hier betreibt unter der Firma Wilhelm Möller dahier, Cölnishe Straße Nr. 7 eine Kolo- nialwaaren- und Cigarrenhandlung und hat dem Friedrich Wilhelm Möller dahier Prokura ertheilt, laut Anzeige vom 14. September d. J. Eingetragen Cassel, am 19. September 1874. i Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Kersting.

Cöln. Auf Anmeldung ift bei Nr. 1235 des hiesi- gen Han E ee e woselbst die

andelsgesellschaft unter der Firma : Y : „Düren & Schmitz“ in Cöln und als deren Theilhaber die daselbst woh- nenden Kaufleute Wilhelm Düren und August “gee: vermerkt stehen, heute die Eintragung erfolgt, da die Gesellschaft aufgelö worden is und daß die Liquidation der auge reen Gesellschaft durch den in Côln wohnenden Kaufmann Péter Joseph Knipp- rath besorgt wird, welcher allein die zur Liquidation gehörenden Handlungen unter. der Firma: „Düren & Schmitz in Liquidation“ vorzunehmen befugt ift.

Cöln, den 19. September 1874.

Der Handelsgerichts-Sekretär. Weber,

Das Central-Handels-Register kann dur alle Post-Anstalten des | f ol sowie durch Carl E r ferves Berlin, | Anhaltstraße 12, j durch die Expedition: 8. W,,

und olle Buchhandlungen, für Berlin an Wilhelmstráße 32, bezogen Mie

Cöln. Auf Anmeldung is heute in das biesige Handels- (Firmen-) Register bei Nr. 1800 Lk worden, daß die von dem in Cöln wohnenden Kauf- manne David Böhm für seine Handelsniederlassung daselbst geführte Firma: j

L 2 „D, Böhm“ erloschen ift.

Cöln, den 19. September 1874. Der Handelsgerichts-Sekretär. Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige (Firmen-) Register bei Nr. 2290 vermerkt worden, daß die von der in Cöln wohnenden Kauf- händlerin Sophia Eisermann für ihre Handelsnieder- lassung daselbst geführte Firma:

___ y»JIul, Joh. Classen Nachfolger“ erloschen ist. ;

Cöln, den 19. September 1874. Der Handelsgerichts-Sekretär.

Weber.

Cöln. Handels-

Cotthus. Befkauntmachung.

In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 317 der Holzhändler Hermann Oswald Klingmüller zu Cottbus als Inhaber der Firma Oswald

__ Klingmülsler zu Cottbus eingetragen worden.

Cottbus, den 19. September 1874.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Danzis. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist beute unter Nr. 177

bei der Firma: S. Möller

folgender Vermerk eiagetragen :

l Der Kaufmann Moriß Möller zu Danzig ift in dieses Handelsgeschäft als Gesellschafter ein- getreten. Die nunmehr unter der Firma S, Möller errichtete Handelêgefellshaft ist unter Nr. 277 des Gesell\chaftsregisters eingetragen.

Gleichzeitig ift in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 277 die Handelsgesellschaft in Firma:

S. Möller

zu Danzig und find als die Gesellschafter 1) der Kaufmann Simon Möller,

- 2) der Kaufmann Moriß Möller,

Beide zu Danzig, mit dem Bemerken eingetragen,

daß die Gesellschaft am 6. September 1874 begon-

nen hat.

Endlich ift in unser Prokurenregister unter Nr. 353 eingetragen worden, daß die Handelsgesellschaft in Firma S. Möller der Frau Pauline Möller, geb. Danekíus, (der Ehefrau des Kaufmanns Simon | Möller) Prokura ertheilt hat. Dagegen sind die für | die frühere Einzelfirma S. Möller der Frau Pau- line Möller, geb. Danelius, und dem Kaufmann Moriß Möller ertheilten Prokura (Nr. 71 und Nr. 124 des Prokurenregisters) gelö\cht worden.

Danzig, den 15. September 1874.

Königliches Kommerz- und Admiralitäts - Kollegium.

Deutsech-Crone. Die in unjerm Firmen- register unter Nr. 115 eingetragene Firma: ___ C. W. Adler zu D. Crone ift erloschen. Deutsch-Crone, den 14, September 1874. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Dömitz. Auf Fol. II. sub 3 des hiesigen Han- delsregisters ist eingetragen : daß der Bankdirektor Jwan Gans in Hamburg aus der Mallisser Gewerkschaft Schön, Hor- \{hiß und Genossen ausgeschieden ist, und die Inhaber der Firma Haller, Söhle & Co. in Hamburg, Johann Eduard Haller, N Adolf von Pein, ulius Wiihelm Lübbers, Dr. Martin Söhle, als Gesellschafter eingetreten sind. Dömit, den 18. September 1874. Großherzoglißh Mecklenburgisches Amtsgericht.

Königliches Kreisgericht zu

Duisburg.

Der Kaufmann und Bauunternehmer Friedri Bode zu Hochfeld-Duisburg Wt für seine zu Duis- burg bestehende, unter der Nr. 522 des Firmen- registers mit der Firma F. Bode eingetragene Handelsniederlaffung den Kaufmann August Frömter zu Hochfeld-Duisburg als Prokuristen bestellt, was am 22. September 1874 unter Nr. 200 des Pro- kurenregisters vermerkt ist.

ppzzisHurg.

Eisenach, Jn das Handelsregister der unter- eichneten Behörde ist laut Beshluß vom- heutigen Sage Fol. 105 zur Firma Emil Schneider & Sohn eingetragen worden : |

Carl Eduard Schneider ist ausgeschieden, und ist von jeßt an somit

Otto August Emil Huch alleiniger Jühaber oben genannter Firma.

Eisenach, den 17. September 1874. Großherzogli D Stadtgericht däselbst. ¿ enus.

Elberfeld. Bekanntm g Seis

In das Handelsregister bei dem Königlichen Han- delsgerichte hierselbft ift heute auf Anmeldung einge- tragen worden : : :

1) Nr. 1409. Des Gesellschaftsregisters: die Hau- delsgesellschaft unter der Firma Strücker ot Thamer in Elberfeld, welche am 1. Februar 1874 begonnen hat: die Gesellschafter sind die Kaufleute Carl Strüdcker in Elberfeld und Friedrih Wilhelm Thamer