1874 / 235 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

teln bestritten. Der dritten Kütie verbleibt das ihr bislang zustehende eise-

Recht der Selbstbesteuerung. Bezüglich etwaiger Diäten und Fosten für die einzelnen Mitglieder der Landschaft und des Ausschusses bleibt jeder einzelnen Kurie hinsihtlich ihrer Mitglieder Feststellung und Aufbringung vorbehalten. ves ei Rechte der bisherigen Angestellten bleiben ungeändert fort- estehen.

An die Stelle der §8. 1 bis 14 der Statuten für die Ritter- \chaft treten wesentlich folgende Bestimmungen:

Die Aufnahme in die Ritterschaft ist bei derselben nachzusuchen und von ihr na den folgenden Bestimmungen zu bewilligen:

G Begründung der Aufnahme find von dem Aufzunehmenden die nachbenannten Erfordernisse nahzuweisen: der eigenthümliche Besitz eines in der Ritterschaftsmatrikel stehenden Guts oder Burgmannshofs von dem erforderlichen Reinertrage, der Besiß der erforderlichen per- sönlichen Qualifikation. E

Der Reinertrag eines Guts soll jährlich wenigstens 800 Thlr. (2400 Mark) betragen.

Dieser Reinertrag darf nur aus gutsherrnfreien, im Fürstenthume Osnabrück belegenen Grundstücken, welhe nah der Grundsteuer-Ein- {häßzung den Reinertrag gewähren, oder aus Gefällen, welche aus dem Fürstenthum Osnabrück bezogen werden, oder aus den von solchen Gefällen erwachsenen Ablösungs Kapitalien hervorgehen. Jn Ansehung der Ablssungs-Kapitalien tritt jedoch die Einschränkung ein daß deren Ertrag nur während der ersten zchn Jahre nach erfolgter Ablösung in Abrechnung kommen darf.

Die erforderte Vermögenzqualifikation erleidet eine Ausnahme zu Gunsten der jeßigen landtagsfähigen Güter und Burgmannshöfe von geringerem Reinertrage, welche sich leßt im eigenthümlichen Besiße eines der gegenwärtigen Mitglieder der Ritterschaft befinden.

Die Aufnahme neuer Güter in die Ritterschaftsmatrikel darf mit landesherrlicher Zustimmung erfolgen und von der Ritterschaft nicht verweigert werden, wenn das neu aufzunehmende Gut einen Grund- fteuer-Reinertrag von mindestens 1500 Thlr. (4500 Mark) aus guts- herrnfreien im Bur huin Osnabrück belegenen Grundbesiße gewährt, auf demselben ein Wohnhaus zu einem Brandkassenwerthe von 1500 Thlr. (4500 Mark) fi befindet und die dazu gehörigen Grundftücke entweder im wirthschaftlihen Zusammenhange liegen oder durch einen fideicommifsarishen Verband verbunden oder im Grundbuche auf einem Grundbuchblatte verzeichnet sind.

Auch kann die Ritterschaft mit landesherrliher Zustimmung es gestatten, daß die Landtagsfähigkeit an einem Gute oder Burgmanns- hofe auf einen gutsherrnfreien, im Fürstenthum Osnabrütk belegenen Grundbesiß übertragen werde, sofern dieser als Ganzes bewirthschaftet werden fann. In diesem Falle muß der in die Matrikel as Rittergut aufzunehmende Grundbesiß mindestens einen Reinertrag von 800 Thlr. (2400 Mark) gewähren.

Sinkt der Reinertrag eines Ritterguts oder Burgmannshofs unter das dur diese Statuten vorgeschriebene Maß herab, oder wird der Umfang eines solchen Guts auf unzulässige Weise verrinzert, oder fällt eine der Vorausseßungen weg, unter welchen die jeßigen landtags- fähigen Güter oder Burgmanunshöfe, welche einen Reinertrag von 800 Thlr. (2400 Mark) nicht haben, auênahmsweise eine genügende Vermögensqualifikation für das Stimmrecht in der Ritterschaft be- gründen, so bleibt den Juhabern solher Güter und Burgmanns- hofe innerhalb 5 Jahren gestattet, durch geeignete Erwerbungen den erforderlichen Umfang resp. den Reinertrag von 800 Thlr. (2400 Mark) bezw. 1500 Thlr. (4500 Mark) herzustellen, und tritt, sobald dies geschehen und von der Mehrheit der Ritterschaft als nachgewiesen anerkannt worden ist, die frühere Landtagsfähigkeit des betreffenden Guts oder Burgmannshofs sofort wieder in Kraft. Wird aber der Umfang -eines Ritterguts oder Burgmannshofs dergestalt verringert, oder sinkt der Reinertrag soweit herab, daß derselbe den Betrag von 300 Thlr. (900 Mark) nicht erreicht, so wird das betreffende Gut Pert ty betreffende Burgmaunnshof fogleih in der Ritterschaftsmatrikel gelöscht.

Persönliche Erfordernisse der Aufnahme in die Ritterschaft find: Volljährig und der Vollbesiß der bürgerlichen ‘Chrenrechte. „Außer- Dem Harfder Aufzunehmen d Dit t Defäigen ein. Die rit- terschaftlichen Beamten find der Erblanddrost, ein oder zwei Land- schaftsräthe und bis zum Ausscheiden der gegenwärtigen Stelleninhaber der Syndikus und der Sekretär. Die Anordnung eines Sekretärs für besondere rittershaftli6e Zwecke bleibt der Ritterschaft vorbehalten.

Das ritterschaftlihhe Aerarium wird von dem übrigen Vermögen der Ritterschaft losgelôst und zu einer selbständigen Stiftung umge- bildet, über deren Gründung und Statut die Ritterschaft, unter Vor- gg es landeéherrlichen Bestätigung, das Nähere zu beschlie-

en hat.

Auf eine Anfrage Grumbrechts bei Beginn der heutigen Be- rathung bemerkt der Vorfißende Rasch, daß die Le a T Geseßentwürfe behandelt, sondern sofort nah einer allgemeinen Be- sprehung, wenn solche gewünscht werde, und nah Aufnennung, nicht Verlesung, der einzelnen Paragraphen zur Beschlußfassung zu stellen seien.

Der Landtag erklärte st|ch, wie {hon mitgetheilt, mit den Entwürfen einverstanden. Eine spezielle Berathung der einzelnen Paragraphen, die wir oben in ihrem Hauptinhalt dem Wortlaute nach wiedergegeben haben, fand nicht statt.

Zu dem Gesezentwurfe, betreffend den Rehtszustand in den nah dem Vertrage über die Theilung des Kommunion- gebietes am Unterharze mit Preußen vereinigten Gebieten, E e Aus\{chuß oa Antrag ein:

1) sich mit demselben einverstanden zu erklären; 2) ein Begleit- \reiben der Regierung um billige Berücksichtigung der litt Goslar bei der Steuerbeschreibung zur Erwägung zu verstellen.

__ Nach kurzer Diskusfion wurde darauf der erste Antrag ein- ftimmig, der zweite gegen die alleinige Stimme v. Lenthes ange- nommen. v. Röffing erstattete \chließlih Bericht aus der Rentenkammer für die Provinzen Sachsen und Hannover. Das Kapital, mit welchem Hannover betheiligt sei, belaufe fich im Ganzen auf die vershwindend kleine Summe von 170,000 Thlr., ein Beweis, daß man hier noch immer die Ablösung durch Ka- pital der durch Rentenbriefe vorziehe.

Heute lehnte der Provinzial-Landtag den Geseßentwurf, das chelihe Güterrecht im Landdrosteibezirk Osnabrück betreffend, in Gemäßheit des Kommissionsantrags gegen drei Stimmen ab. Ein Antrag v. Beestens, eine gesonderte geseziiche Regelung des ehelihen Güterrechts in Arenberg-Meppen und Lingen in An- regung zu bringen, wurde einstimmig abgelehnt. Zu den Ueber- fichten über den Klosterfonds wird auf Neubourgs Antrag den Wünschen der Stände auf eine Berücksichtigung der geistlichen und Schulzwecke an erster, der Universität und Seminarien an zweiter Stelle, ferner auf eine selbständige Verwaltung des Klostervermögens aufs Neue Ausdruck gegeben. Der Antrag des Verwaltungsaus\{husfses, die Verhandlungen über die Kon- ftituirung des Drts-Armenverbandes Moordorf in Ostfriesland zur Kenntniß der Regierung zu bringen, damit dieselbe von dem dabei beobachteten, von der Landdroftei bestätigten gesehwidrigen Verfahren Aft nehme, findet Annahme. Die Beihülfe für das jüdishe Schul- und Synagogenwesen wird von 5000 Thlr. auf 5500 Thlr. erhöht.

Bayern. München, 5. Oktober. Der König ist gestern Abend 10x Uhr mittelst Extrazuges nah Schloß Berg zurüdckgekehrt. Die Kaiserin Elisabeth von Defterreich ist in vergangener Naht, kurz nah 12 Uhr, von Baden-Baden kommend, mittelst Extrazuges im hiesigen E im ftrengften Inkognito eingetroffen. Am Bahnhofe wurde die Kaiserin von ihrem Bruder, dem Herzog Ludwig, empfangen. Im Gefolge befanden

falick und Gräfin Ge Gs. Die Kaiserin bezog im Hotel zum bayerishen Hofe die in Bereitschaft gehaltenen Zimmer, während die 6jährige Erzherzogin Valerie nah einem Aufenthalte von 30 Minuten mittel| Separatzuges nah Wien zurückgebraht wurde. Die Kaiserin hat sh heute Vormittag 10 Uhr mittelst Extrazuges zum Besuche ihrer. hohen Verwandten mit Gefolge nach Pofsenhofen begeben. Am Bahnhofe hatten fih deï Herzog Ludwig mit Gemahlin und Tochter, sowie die Familie des öfter- reichischen Gesandten eingefunden.

Aus Veranlafsung ihres 2öjährigen Jubiläums als In- haberin des 3. Feld-Artillerie-Regiments hat die Kö- nigin-Mutter diesem-Regimente eine Stiftung von 20,000 Fl. zugewendet, um aus den Zinsen dieses Kapitals hülfsbedürf- tigen Unteroffizieren und Mannschaftert ihres Regiments oder deren Familien. je nah Bedarf und Würdigkeit Unterstüßungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung dieser Schenkung und die Vertheilung der Unterstüßungen geschieht dur eine aus Offizieren des Regiments gebildete Kommisfion.

Der für München ernannte päpstlihe Nuntius, Mons. Bianchi, war vorige Woche aus Brüssel, wo er bisher als Vertreter des Papstes fungirte, hier eingetroffen, hat jedoch nah zweitägigem Aufenthalt die Reise nah Rom fortgeseßt, wo als- bald seine Ernennung zum Go erfolgen wird. Der Nuntius wird im Monat November zur Uebernahme der Nun- tiatur hierher zurückehren.

Die „Neust. Ztg.“ veröffentlicht folgende Ministerial- entschließung:

; „Das unterfertigte Königli4 e Staats-Ministerium is auf Veran- lassung einiger pfälzisher Mitglieder der Kammer der Abgeordneten über die Frage der einfabrifation und deren Stellung zu den straf» geseßlichen Bestimmungen mit dem Königlichen Stgats-Ministerium der Justiz ins Benehmen getreten. Leßteres erkrte sich hierbei bereit, die Frage bei den Verhandlungen Über die Revision des Straf- gesetbuhes für das Deutsche Reih im Auge zu behalten und den noch zu gewärtigenden Vorschlägen der zunächst Betheiligten, soweit fie sih als begründet und ausführbar beweisen, volle Ünterstüßung angedeihen zu lassen. Ein Versuch, den Bestimmungen des bayerischen Strafgeseßbuches von 1861, Art. 316 Ziff. 8 und Art. 325 Eingang in das Strafgeseßbuch für das Deutsche Reich zu verschaffen, wird nah der Ansicht des Königlichen Staats - Ministeriums der Justiz im Hinblick auf das System jenes Gesetbuches, insbesondere aber wegen der engen Bewegung der durch Bundesrathshes{chluß festgestellten Revisionsaufgabe auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Es wird fich nun fragen, ob §. 263 des Deutschen Strafgeseßbuches nicht in der Weise erweitert werden kann, daß die Täuschung des Käufers über die Beschaffenheit gelieferten Weines strafrehtlich verfolgbar wird. Die Schwierigkeit der Aufstel- lung eines bezüglichen Reates liegt in dem Umstande, daß der Be- trug als wesentliches Merkmal neben anderem auch die Vermögens- beschädigungen des Betrogenen vorausfeßt, daß sonah der Käufer, welcher gegen feine Absicht statt des Naturweins fabrizirten Wein empfängt, eben dadurch eine Vermögenseinbuße erfahren haben muß, welche sich gleichzeitig als“ eine widerrehtliche Bereicherung des Verkäufers (Betrügers) darstellt. In dieser Richtung sind die den Preiswerth jeder Waare bestimmenden Momente, Nath- frage und Angebot, so fehr maßgebend, E von einem strafrechtlich verfolgbaren Betruge nur dann die Rede sein kaun, wenn der Minderwerth des fabrizirten Weines gegenüber dem sogenannten Naturweine festgestellt wäre. Nün liefern aber min- der begünstigte Lagen in s{chle{chten Jahrgängen sehr sauere Weine, welche um Handel nicht begehrt werden, so daß es dahinsteht, ob der fabrizirte Wein im Handel den Weinen geringerer Sorte nicht minde- stens gleihwerth erahtet wird. “In solchem Falle kann von einer

Uebervorthei ermögensbeschädigun Î Zal orte (he » g des Naufers, loua ders

i Uen Mas Et If Cintie nt DIE& Mede jein. verhält es sich allerdings in den wohl nur felten vorkommenden Fällen, in welchen geringwertk;iger fabrizirter Wein unter dem Namen und der Bezeichnung eines hochfeinen Naturweines aus bevorzugter

auf Seite des Verkäufers eine Täuschung des Käufers stattgefunden, fo liegt in dem Vorgange auch das weitere Merkmal der Vermögens- beshädigung des Getäuschten, so daß auch jeßt {on die An- nahme eines Betruges gemäß §. 263 des deutschen Strafzeseßbuches n cht ausgeschlossen erscheint. Die Schwierigkeit der Verwerthung dieser Strafbestimmung gegen den betrüglichen Handel mit fabrizirten Weinen macht sih jedoch nah zwei Richtungen empfindl:ch fühlbar. Die größten Mengen Weines gehen im Handel dur viele Hände; es wird daher sehr \chwer, thatsächlich festzustellen, wann und in wessen Händen im einzelnen Falle ein Betrug geübt worden ist. Zum An- deren fennt die Chemie bis jeßt keine einfache, leiht zugängliche Methode der Wecinprüfung; es fehlt namentli an leiht erkennbaren und untrüglihen Unterscheidungs - Merkmalen des gut fabrizirten Weines. In Folge davon werden, wie die Erfahrungen in der Pfalz im Anfange der fünfziger Jahre bestätigen, die Untersuchungen wegen Betrugs durch Ve:kauf von fabrizirtem Weine sehr s{wierig, komplizirt , kostspielig und enden nicht selten ohne Ergebniß. Jn Er- wägung dieser Verhältnisse und da auch ein Verbot der Weinfabri- kation nicht zu erreichen ist, gelangt das Königliche Staats-Mini- sterium der Justiz zu der Ansicht, daß die Vorkehr gegen Täuschungen beim Handel mit fabrizirten Weinen in das Gebiet des Polizeistraf- rechtes zu verweiscn sei, indem etwa nah dem Vorgange des §. 367 Ziff. 7 des deutschen Strafgeseßbuches Derjenige mit Strafe bedroht werden würde, welcher fabrizirten Wein unter dem Namen Naturwein feil hält oder verkauft. Es dürfte anzunehmen sein, daß die An- drohung einer Polizeistrafe ihre Wirkung nicht verfehlen wird, wenn, gleihwie bei Ziff. 7 §. 367 des Strafgeseßbuches, die Konfiskation des Weines fakultativ zugelassen und vielleiht auch die Veröffent- lichung der ergehenden Strafurtheile vorgesehen würde.“

Sachsen. Dresden, 6. Oktober. Der Erbgroßherzog p E E T ar sind eute Mittag hier eingetroffen und im Königlichen i

Taschenberge abgetreten. C P gu (Dr. I.) In der heutigen Sihung der Ersten Kam- mer, welher als Regierungs-Kommissar Geh. Finanz-Rath Wahl beiwohnte, erstattete zunächst der Referent für die Steuer- vorlagen, Kammerherr v. Erdmannsdorf, Bericht über die 145 zu den gedahten Vorlagen eingegangenen Petitionen. Die Kam- mer ließ 144 derselben, welhe Beitritt zu den Beschlüssen der Zweiten Kammer zu 8. 4 der Gewerbesteuergeseßnovelle erbitten, soweit sich dieselben nicht dur die gefaßten Beschlüsse erledigen, auf sich beruhen, wogegen eine, die Aufnahme gewisser Bestim- mungen in die Novelle bezweckende Eingabe der Staatsregierung überwiesen wurde. Der Referent nahm dabei Gelegenheit, die Sprache, deren fich die Handels- und Gewerbekammer zu Plauen in ihrer Petition bediente, hart zu tadeln. Demnächst wählte die Kammer zu Mitgliedern des Staatsgerihtshofes für die Zeit vom Schlusse des gegenwärtigen bis zum Schlusse des nächsten Land-ags die HH. Wirkl. Gch. Rath Dr. v. Wächter in Leipzig, Finanzprokarator Advokat Beschhorner in Dresden und Geh. Hofrath Dr. Albrecht in Leipzig, zu deren Stellver- tretern die HH. Hofrath Advokat v. Könneriß in Dresden und Hofrath Advoïat Weber in Baußen. Der König hat zum Vorsigenden dieses Gerichtshofes den Ober-Appellationsgerichts- Präsidenten v. Weber und zu Mitgliedern die HH. Appellations- gerichts-Präfidenten Klemm, Nosky, Dr. Petshke und Dr Winzer

fih Oberst-Hofmeister Baron Nopcsa, Regierungs-Rath v. Fai-

Lage verkauft wird. Hat hier in der Absicht rechtswidriger Bereicherung .

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In der heutigen Sigzung der Zweiten Kammer ftell- ten die Abgg. Körner und Gen. folgenden Antrag:

Die Kammer wolle bescließen: 1) in der Erwägung, daß eine Beförderung der Abgg. v. Könneriß und v. Einsiedel und Anstellung der Abgg. v. Zahn und Dr. Hahn im Staatsdienst stattgefunden hat, erklärt die Kammer die Mandate der gen. Abgeordneten für sich er- loschen; 2) diesen Antrag sofort in Schlußberathung zu nehmen.

Nachdem der Staats-Minister v. Nostiz erklärt hatte, daß

die Staatsregierung noh nicht in der Lage gewesen sei, sih über diese Frage, welhe auf eine Interpretation der Verfassungs- urkunde hinausgehe, \{chlüssig zu machen, und daher ihre Zu- stimmung zur sofortigen Shlußberathung niht geben könne, wurde der Antrag an die 3. Deputation verwiesen. Eine Interpellation des Abg. Dr. Panißz: ___ Anfragen an das Königliche Ministerium des Kultus und öffent- lien Unterrichts in Betreff der Auffassung einiger Bestimmungen des Voiksschulgeseßes vom 26. April 1873 über —die Stellung des Schulausschusses in Städten, in welchen die revidirte Städteordnung eingeführt ist:

_1) Hat der Schulauss{uß in Städten, in welchen die revidirte Städteordnung eingeführt ist, denselben Wirkungskreis, der nah §. 24 des Geseßes vom 26. April 1873 dem Schulvorstande zugewiesen ist, oder nur deujenigen, welchen ihm Stadtrath und Stadtverordnete durch Bestimmung im Ortsstatut überlassen (vgl. §. 25 B. Absaß 2 des Gesetzes vom 26. April 1873), oder der Stadtrath ihm überträgt (vgl. §. 124 der revidirten Städteordnung)?

2) Finden insbesondere die Bestimmungen in §. 24 unter e, und 8. 35 unter 5 des neuen Volks\chulgesezes auch auf die Behandlung des jährlichen Haushaltsplanes der Schulen in Städten, in welchen die revidirte Städteordnung eingeführt ist, Anwendung und bewendet es au in diesen Städten damit, daß der Schulausschuß den Haus- haltplan aufstellt und die Bezirkê-Schulinspektion ihn prüft und ge- nehmigt, oder kann auch im Ortsstatut Bestimmung dahin getroffen werden, daß der Haushaltplan der Schulen der Zu'timmung des Stadtraths und dec Stadtverordneten zu unterliegen hat ?

beantwortete der Staats-Minister von Gerber wie folgt:

_* Zu der Mien Frage: „Die Stellung des Schulauss\chusses als einer städtishen Deputation und seine Geschäftsführung in Unter- ordnung unter den Stadtrath bringt es mit sich, daß die in §. 24 des Volks\chulgeseßes dem Schulvorstande zugewiesenen Geschäfte beim Schulausschusse eine Beschränkung erleiden können. Eine solche Be- schränkung seines Wirkungskreises ist insoweit zulässig, als §. 25 unter B, Abs. 2 gestattet, daß die auf die äußecen Angelegenheiten der Schule bezüglichen Geschäfte zwischen ihm und dem Stadtrathe durch Dits- statut getheilt werden.

Zu 2. Die nah §. 24 unter c. dem Schulvorstande obliegende Aufstellung der jährlichen Voranschläge für die Erfordernisse der Schulen gehört nicht zu den blos äußeren Angelegenheiten der Schule, welche durch Ortsftatut dem Stadtrathe ausschließlich übertragen wer- den können, weil hierbei die inneren Interessen der Schule wesentlich betheiligt find. Keinem Bedenken aber wird es unterliegen, auch dem Stadtrathe und den Stadtverordneten bei Aufstellung des Haushalt- planes orts\tatutarisch eine Konkurrenz einzuräumen, sofern dies nur unbeschadet der in §. 35 Nr. 5 des Volksschulgeseßzes bestimmten Kompetenz der Bezirksschulinspektoren geschieht.“

Nachdem die Interpellation hiermit erledigt war, folgte der mündlihe Bericht der 1. Deputation über das König- lihe Dekret, betreffend die Vorlegung der Verordnung über die Einführung der neuen organishen Verwaltungs- geseze in den Shönburgschen Rezeßherrschaften vom 19. September 1874. Ohne Debatte beshloß die Kammer ein- stimmig in namentlicher Abstimmung, dem Antrage der Deputa- tion gemäß, der auf Grund von §. 88 der Verfafsungsurkunde erlassenen Verordnung die verfassungsmäßige Genehmigung nach- träglih zu ertheilen. Hierauf folgte die Fortsezung der Vor- borathitng hes "om Aba. Dr. Schaffrath eingebrahten Entwurfes der Geschäftsordnung, und wUroen hierbei die §8. 29—45 bez. mit einigen Abänderungen und sodann die Geschäftsord- nung im Ganzen einstimmig angenommen, worauf die Kammer beschloß, das Direktorium zu ermächtigen, die nöthige Anzahl e R der Geschäftsordnung drucken zu lassen und zu vertheilen.

_ Baden. Kar1sruhe, 2. Oktober. (Schw. M.) Eine eingehende Verordnung des Ministeriums des Innern trifft, wie {hon erwähnt, Bestimmungen über die Vorarbeiten zur Einführung der Städte-Ordnung. Der Gemeinderath s\eßt zunächst die Zahl der besoldeten Beigeordneten und der Stadt- räthe fest und holt dazu die Zustimmung des Bürgerauss\chufses ein; wegen Bestätigung durch das Ministerium hat sodann bis 15. November Vorlage an das Bezirksamt zu geschehen. Be- sondere Eile hat es mit Aufstellung des Gemeinde-Voranschlags für 1875, weil die Klassen-Eintheilung der Wähler jeßt nah der Höhe der von ihnen zu entrihtenden Gemeinde-Umlagen erfolgt, deren Berechnung für die verschiedenen Steuer-Kapitalien nicht die gleiche ist.

Der Gemeinderath in Heidelberg hat in seiner Sißzung vom 2. dem Antrage des altkatholishen Kirhen-Gemeinderaths auf Zulassung des altkatholishen Geistlihen zu den Sizungen des Armenraths entsprochen und den Vorsißendert des leßteren benachrihtigt, daß Hr. Pfarrer Rieks künftighin zu den Armen- raths-Sizungen einzuladen ift.

Sessen. Darmstadt, 5. Oktober. Die Zweite Kammer der Stände erledigte in ihrer heutigen (72.) Sißung den Gesegentwurf, betreffend die rechtliche Stellung der Kirchen- und Religionsgemcinshaften im Staate nach der Regierungsvorlage mit einem von dem Abg. Schröder beantragtem Zusaß, wonach dieses Gefeß ers gleichzeitig mit den Gesezen, betreffend den Mißbrauch der geistlihen Amtsgewalt, die Vorbildung und Anstellung der Geistlihen, die religiösen Orden und ordensähnlihen Korporationen, in Kraft tritt. Unter den neuen Einläufen ist eine Zustimmunasadresse zu den Kirchengesezen von 78 Bensheimer Katholiken, und eine solche von 101 Heppenheimer Katholiken, ferner ein Protest des Bischofs von Mainz und ein solcher aus Biblis gegen die Kirchengeseze zu erwähnen. Die nächste Sizung findet morgen statt, und wird in derselben in der Berathung der Kirchengeseßz- entwürfe fortgefahren.

In der Versammlung der Stadtverordneten am 1. d. M. beschloß man nach der „M.-Z3.“ einstimmig Konkurrenz-Aus

stelle; der Endtermin der Anmeldung soll der 15. Oktober fein.

Oldenburg. Das leßte oldenburgische Geseßblatt verkün- det die zwischen Oldenburg und Preußen und zwischen Olden- burg und den Niederlanden über die Herftellung einer Eisen- bahnverbindung von Jhrhove nah Neueschanz abge- \hlofsenen Staatsverträge. Der Bau und Betrieb der in Rede stehenden Bahn erfolgt für Rechnung der oldenburgischen Regicrung, die preußishe Regierung leistet jedoch zu dem erfor- derlihen Anlagekapitale cinen Zushuß à fonds perdu von 300,000 Thlrn., wovon 25,000 Thlr. an die Stadt Papenburg zur Beschaffung eines unterhalb dieser Stadt an der Eisen- bahnbrücke über die Ems zu haltenden Schleppdampfers

und Ober-Appellationsgerihts-Vizepräfidenten v. Kyaw und Dr. Siegmann ernannt.

abgeführt werden. Die niederländishe Regierung verpflichtet sh ebenfalls, eine Summe von 700,000 Gulden holl.

schreiben bezüglich der mit 8000 Mark dotirten Bürgermeister - :

à fonds perdu beizutragen und die Strecke zwishen der Station Neueshanz und der Grenze innerhalb ihres Gebietes so zeitig herzustellen, daß dieser Theil gleichzeitig mit der Strecke nah Ihrhove dem Betriebe übergeben werden kann. Die oldenbur- gische Regierung ist verpflichtet, die Vollendnng und Inbetrieb- nahme der Bahn längstens innerhalb dreier Jahre nah der Ratifikation des zwischen den Niederlanden und dem Deutschen Reiche abzuschließenden Vertrages zu bewirken, welcher die Re- gelung aller wegen des Anschlusses an die niederländische Staats- Eisenbahn in Betracht kommenden Verhältnisse bezweckt. Die Bahn wird zunähst nur mit einem durchgehenden Gleise ver-

sehen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 5. Oktober. Der Kaiser ist mit dem Erzherzoge Kronprinzen Rudolf heute früh von Gödölló in Schönbrunn angekommen. Auch die Erzherzogin Marie Valerie is daselbst eingetroffen.

_— Zur Feier des Namensfestes des Kaisers wurde gestern 11 Uhr Vormittags in der Metropolitankirhe zu St. Stephan von dem Kardinal Fürst-Erzbishof von Wien I. Othmar Ritter von Rauscher unter zahlreicher Assistenz ein feierliches Hochamt celebrirt.

_— Eine Cirkularverordnung des Kriegs-Ministers giebt, der „Prag. 3.“ zufolge, bekannt, der Kaiser habe die Ausarbcitung neuer Normen für das Avancement im Heere angeordnet, und veröffentlicht die Modalitäten, unter welchen bis dahin außer- tourlihe Beförderungen stattfinden dürfen.

Fnnsbruck, 5. Oktober. Die deutsch-tirolischen Abgeord- neten übergaben dem Landtage einen nahdrücklihen Protest geger: die Behauptung der im Landtage nicht ershienenen welsch- tirolishen Abgeordneten, daß zur Entscheidung über ihre Bitte um einen eigenen Landtag für Welsh-Tirol der Reichsrath allein kompetent sei.

Schweiz.

T E Er G REEE S R S L RENTI Bern, 5. Oktober. Am Sonnabend Mittag ist laut dem „Bund“ der neue französische“ Botschafter, Graf d'Harcourt, von Paris kommend, in der Bundesstadt einge- troffen. Er wurde am Bahnhof im Namen des Bundesrathes vom Vize-Kanzler empfangen. Hr. Laboulaye wird dem Ver- nehmen nah auch unter dem neuen Botschafter die Stelle des ersten Sekretärs und chargé d’afaires bekleiden und überhaupt auch der übrige Bestand der Botschaft derselbe bleiben.

6. Oktober. (W. T. B.) Der neu ernannte fran- zösische Gesandte, Graf Harcourt, hat heute dem Bundespräsidenten im Beisein des Bundesraths feine Kreditive überreicht.

Niederlande. Haag, 2. Oktober. Im Badhause zu Sheveningen fand gestern ein Festmahl statt, welches von dem Kolonien-Minister Baron von Goltstein zu Ehren der Be- fehlshaber der zweiten Expedition gegen Atchin gegeben wurde. Zur Seite des Prinzen von Oranien saß General-Lieutenant van Swieten, zur Seite des Prinzen Alexander und des Kolonien-Ministers General Verspyck und der Kapitän zur See van Gogh (der ehemalige Kommandant der Marine vor Atchin). Unter den Gästen befanden sich sämmtliche Minister, die Präsidenten und viele Mitglieder beider Kammern der Ge- neralstaaten, die früheren Minister van Bosse, Gerice und Fransen van de Putte. Toaste wurden ausgebraht von dem Baron van Goltstein auf den König, den Oberbefehlshaber des Heeres, von dem Prinzen von Oranien auf die Befehlshaber der Land- und Seemacht bei dem Kriege auf Sumatra, und von dem General- Lieutenant van Swieten auf das Haus OranieK. :

Durch Königlichen Beschluß vom 28. September is dem Genera*’-Lieutenant van Swieten vom 1. Oktober an „ehren- volle Entlassung aus Sr. Majestät militärishem Dienste unter Dankbezeigung für die von demselben aufs Neue dem Könige und dem Lande erwiesenen vielen und wichtigen Dienste“ und mit Wiedereinsezung in den Genuß seiner früheren Pension er- theilt worden. j

_— Aus Batavia sind Postberihte bis zum 26. August hergelangt. Wie die neuesten Meldungen aus Groß-Atchin mittheilen, ist dort ein Sultanatsprätendent aufgetreten, Tuku Hasien. Im niederländishen Lager neigte man zu det Ansicht hin, Tuku Hasfiens Auftreten als Thronkandidat lasse weiteren, hartnäckigen iderstand erwarten. Man war übrigens ohne alle Besorgniß; die Truppen haben vollstes Vertrauen zu dem Obersten Pel, welcher, seitdem er das Kommando führt, keine einzige Schlappe erlitten und den Atchinesen, \o oft sie einen Angriff wagten, jedesmal {were Verluste beibrachte.

Großbritannien und Jrland. London, 5. Oktober: Die König in wird dem Hofjournale zufolge Balmoral in etwa fünf Wochen verlassen, um zum Empfange der Kaiserin von Rußland nah Windsor. zurückzukehren.

_— Der italienishe Gesandte am hiesigen Hofe, Ritter Cadorna, is von seiner Urlaubsreise nah London zurückgekehrt.

__ 7, Oktober. (W. T. B.) Bei der Parlaments- wahl in Northampton erhielten Merewether (konservativ) 9671, Fowler (liberal) 1836, Bradlough (radikal) 1766 Stim- menz der Erstere ist somit gewählt. In Folge des Wahlresul- tates kam es in der Stadt zu großen Unordnungen und Un- ruhen, die Radikalen griffen die Wohnungen von Angehörigen der anderen Parteien an und suchten dieselben zu demoliren. Es wurde eine große Anzahl von Personen mißhandelt und verwundet, die Polizei war nicht mächtig genug zum Einschreiten. Die Behörden haben deshalb militärishen Schuß erbeten.

—— Gutem Vernehmen nah wird die Regierung dem Parla- ment in der nächsten Session einen Gesehentwurf, betressend die Anlage eines großen Kriegshafens bei Dover vorlegen. Die Anlage wird im Ganzen eine Flähe von 400 Hektaren umfassen.

Brighton, 6. Oktober. (W. T. B.) Der kfirhliche Kongreß is heute hier zusammengetreten. Der Bischof von Chichester fücrte den Vorsiß und eröffnete die Versammlung dur eine Rede, in welcher er die altfatholische Bewegung auf dem Kontinent berührte. Er hob naméèntlich hervor, daß der Altkatholizismus den Beginn einer Reformation in der katholi- schen Kirche bezeichne, welhe von ähnlichen Gesichtspunkten aus- gegangen sei, wie die englische Reformation. Die altkatholische Bewegung sei daher für England von besonderen Interesse. Der “Redner spra darauf die Hoffnung aus, daß der Kongreß seine Sympathien für die aufgeklärten Katholiken kundgeben werde, welche dem neuerdings noch vershärften Johe Roms sich ent- ziehen wollten. Der Bischof von Winchester und der Dechant von Chester, welche der -vor Kurzem in Bonn abgehaltenen kirh- lihen Konferenz beigewohnt haben, hielten darauf Vorträge über den Altkatholizismus. G (E A

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Frankreich. - Paris, 6. Oktober. (W. T. B.) Das Resultat der Wahlen zu den Generalräthen ist jèht fast vollständig bekannt. Es find etwa 800 konservative und 500 republifanishe Kandidaten gewählt und noch 100 Stichwahlen zu erledigen. Die Konservativen haben darnach ungefähr 30 Sitze gewonnen.

Der bisherige Präsident des Munizipalraths, Vautrain, ist mit 39 von 57 Stimmen als solcher wiedergewählt worden.

Spanie.. “tadrid, 6. Oktober. (W. T. B.) Nach hier eingelangten Nachrichten hat Don Carlos vorgestern den General Dorregaray des Postens als Ober-Befehlshaber enthoben und soll dies unter den carlistishen Truppen große Unzufriedenheit hervorgerufen haben. Die Carlisten haben 38 Bataillone und 15 Geschüße in la Guardia und Umgegend konzentrirt. Eine carlistishe Abtheilung unter Madrazo ist von dem General Reina geshlagen und zerstreut worden. Santander, 6. Oktober. (W. T. B) Die aus carlistisher Quelle stammende und von franzöfishen Zeitun- gen verbreitete Nachricht, daß vor einigen Tagen eine größere Anzahl von Geshügen und Gewehren neb} Kriegs- muníition für die Carlisten bei Motrico gelandet worden sei, ist nah den von der s\panishen Regierung angestellten Ermitte- lungen unbegründet.

Der Londoner „Pall Mall Gazette“ geht aus San- tander vom 6. Oktober ebenfalls die Meldung zu, daß Don Carlos im Lager von Durango von einigen seiner Soldaten meuchlerisch angefallen ist. Eine amtliche Meldung ist dagegen noch nicht eingegangen. Die Pariser „Union“ bezweifelt die Nachriht, da Don Carlos nah Depeschen aus carlistischer Quelle, d. d. Hendaye, den 5. Oktober, noch am 3. d. das Hospital von Yrasche besucht habe und dieser Ort zwei Tage- reisen von Durango entfernt sei.

Bei dem spanischen Konsul in Bayonne haben sih 47 Offiziere, die aus carl iftischen Truppentheilen desertirt find, gemeldet und um Begnadigung durch den Marschall Ser- rano und um die Erlaubniß zur Rückehr in die Heimath nah- gesucht. Nach ihren Angaben wird in den carlistishen Lagern vielfah das Berlangen nach Frieden geäußert und sind die Fälle nicht selten, wo der Gehorsam geradezu verweigert wird.

Türkei. Belgrad, 4. Oktober. Eine Fürstliche Verord- nung schreibt die allgemeinen Wahlen für die Skupschtina auf den 5. November aus. Die Skupschtina-Session wird am 90. November in Belgrad eröffnet.

Schweden und Norwegen. -Stockholm, 2. Dktober. Gestern fand im Schlosse Drottningholm ein Diner ftatt, an welhem die verwittwete Königin, der Prinz von Wales, der Kronprinz von Dänemark, der Kronprinz von Schweden, die verwittwete Herzogin von Dalarne Theil nahmen, und zu welchem der Reichsmarschall, die {chwedischen und norwegischen Staats-Minister, der Obex-Statthalter, der Ober-Kommandant, der englische und dänische Minister-Resident mit ihren Gesandtschafts-Sekretären u. A. m. eingeladen waren. Der Prinz von Wales und der Kronprinz von Dänemark beabsichtigen vor ihrer Rückreise nah Kopenhagen, der Stadt Upsala einen Besuch abzustatten. Fi A

S Dänemark. Kopenhagen, 5. Oktober. Das Folke- thing wählte Krabbe mit 49 von 71 Stimmen zum Präsiden- ten, A. Hansen und Höegsbro mit je 46 von 76 Stimmen zu Vizepräsidenten. ;

Der Iustiz-Minister Klein is durch ein Dekret E 1. Oktober zum Groß - Offizier der Ehrenlegion ernannt worden.

Die Budgets der westindishen Inseln für das Finanzjahr 1874 bis 1875 find unterm 19. v. M. vom König genehmigt worden. Die Einnahmen der Kommunen St. Thomas und St. Iean sind zu 197,490 Rdl., die Ausgaben zu 218,172 Rdl. 89 Sk., die Einnahmen von St. Croix zu 140,875 Rdl., die Ausgaben zu 174,541 Rdl. veranschlagt. e C

Amerika. New-York, 6. Oktober. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen aus Cuba haben die Infsur- genten die Stadt Remedios 24 Stunden lang beseßt.

Gin Telegramm aus Valparaijo vom D: bezeichnet die kommerzielle Situation in Peru als höchst unsicher. Die Revolution in Bolivia ist völlig unterdrückt worden. Dr. Corral wurde ins Gefängniß geworfen.

Asien. Kalkutta, 6. Oktober. (W. T. B.) Das Regen- wetter dauert fort. Die Winterernte ist jedoch allenthalben, mit Ausnahme der Distrikte Die Verwendungen zur Unterstüßung der dur die Hungers- noth betroffenen Bezirke können zum 15. d. M. aufhören und bleiben dadurch noch unter dem Anschlages.

Neichstags - Angelegenheiten.

Cöln, 7. Oktober. (W. T. B.) Der Maler Friedrich Baudri, Landtags - Abgeordneter für Eupen und Reichstags - Abgeordneter für E Mitglied der Centrumépartei , ist gestern gegen Abend gestorben.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin. Die fünfte Jahresversammmlung der deutschen orunithologischen Gesellschaft nahm am Montag bierselbft ihren Anfang. Es hatten sich dazu etwa 40 Gelehrte und Freunde der Vogelzucht eingefunden, welche im Vereinslokal im Restaurant

ennig, Unter den Linden, begrüßt wurden. Zum Präsidenten wurde r. Baron v. Homeyer , zum Vize-Präsidenten der Hauptmann v. Homeyer, welcher sih demnächst einer Expedition nah Central- - Afrika anschließen wird, gewählt; das Schriftführe:amt über- nahm Professor Dr. Cabanis. Die für den Kongreß angemel- deten Vorträge, welche theils bei Zennig, theils" im ¿oologi- schen Museum gehalten werden, find rein wissenschaftlicher Na- tur. Das Hauptinteresse bei j 1 währt immer die Exkursion na dem zoologischen Garten, bei welcher Dr. Bodinus den Herren die neuesten Acquisitionen des Gartens vor- führt. Diese Exkursion wurde gestern vorgenommen und endete mit einem Festdiner im Garten, Am Donneritag wird die Gesellschaft dem Palais Sr. Rae Hoheit des Prinzen Carl einen Besuch abstatten, um das dort befin l ube e lébein zu nehmen. Die Ges i eßt 150 Mitglieder. Ein Antrag, die Jahresversammlungen mit den Naturforscher - Ver- sammlungen zu verbinden, wurde abgelehnt, der Tirmin der Jahres- versammlungen aber auf den jedesmaligen ersten Montag nach dem 15, September verlegt. :

Von der illustrirten Zeitschrift „Haus und Welt, Blatt für Deutschlands Frauen“ (Verlag von Franz Ebhardt in Ber- lin) ist soeben die Nr. 1 (IV. Jahrgang) ausgegeven worden, Die- elbe erscheint monatli! 2 Mal, also jährlih in 24 Nummern, mit 4 Schnittmusterbogen, eben}o vielen belletristishen Beilagen und

Burdwan und Hooghly, gesichert.

diesen Jahresversammlungen ge- f

mark, für

90 Pf.

deckt. Bis

den.

geschichte F. H.

Gedenkbuch

Urnenfel

Dr. Müller

nommen:

Ausbildung

dung den gewährt Richtung, mathemati}

II. 1)

werden.

weißenb fache ar

Bau war breiter,

welche grabungen man hat

(statt mit

e get

führung n

Streit un bestimmte auch dem mußte fie

Central

52 folorixten Modekupfern. Der Preis beträgt vierteljährlich 2 Reichs-

Berr) un

messer von drei bis vier Fuß. Das Holz ist es etwas stark ges{chwärzt. U funden, deren Holz aber nicht mehr brauchbar ift.

Das 9. Heft der Zeitschrift für deutsche Kultur-

Meyer) hat folgenden Inhalt : Bethlen Gabors Hochzeitsfeier. dem handschriftlihen Berichte eines Augenzeugen mitgetheilt von August Jugler. Die geplagte Geistlichkeit im Mittelalter. Casanova in Völn. Eine Teufelsbeshwörung aus dem Fahre 1688, Aus dem

gabe der näcbsten Zukunft. he Sd l i werden, daß sie bei genügender Berücksichtigung der allgemeinen Bil-

Normalplan Schulen muß bilden. 3) Das

willigendienst n sein ein noch näher zu bestimmendes deutschen Sprache und Literatur, ; / 1giGte Geographie, Naturwifsenschaft und Mathematik. Ueber dieses Maß hinaus muß jede Schule, : 1 recht

ihre Schüler Anspruch macht, sich mindestens nah einer wesentlichen

als jenes des Côlner Domes. Ler 1 l mit offen fihtbarem Dachgebälk, wie es alte Basiliken in Ftalien zu haben pflegen. | Dom mußte seine Steine zum d b geben; doch standen sogar noch zu Anfang unj}eres Jahrhunderts die Grabfapellen Ludwigs des jeßt

legt, d. h. deren Fundamente au zum Vorschein, Endlich hat man Die Lage der darin

auf, er schabte die Kruste ab, und das zei ] bald ganz hell. Diese Büste ift die einzige aus Silber angefertigte, die man bisher fand, sie wiegt

München, 5. Oktober.

die Ausgabe mit kolorirten Modekupfern 4 Reichsmark

Auf einer dem Hrn. Korytowski in Rogowo gehörigen Torfwiese ift vor ca. 6 Wochen, bei Gelegenheit der Anlegun neuen Torfstichs, ein interessanter Fund, ein v l entdeckt worden. In einer Tiefe von 20 Fuß stieß man mit der maschine auf einen Harten Gegenstand. d ] und man fand einen Holzblock, der ca. 60 Fuß lang war. Eine nähere Untersuchung ( stamme herrührte. Nunmehr wurden weitere Nachgrabungen veran- laßt und, wie erwähnt,

eines ald, Torf- Es wurde darnach gegr ben

ein versunkener

ergab, daß derselbe von einem Eichén-

eine große Menge versunkener Stämme ent- jeßt sind 151 Eichenstämme ans Tageslicht befördert wor-

Einige derselben sind über 80 Fuß lang und haben einen Durth-

hat sich gut erhalten, nur Auch andere Baumarten hat man ge-

herausgegeben von Dr Kommission bei Carl Nach

(Neue Folge. II1. Jahrgang), ller, Studienrath, (Hannover, in

des Hermann Weinsberg. Von L. Ennen. (Fortseßung )

Bücherschau. Buntes. Mie die „N. Hannov. Ztg.“ hört,

sollen das Perlberger

d im Stadeschen, wie auch die übrigen Denkmäler der

dortigen Gegend einer eingehenden Besichtigung durch den Studienrath

in Hannover unterzogen werden.

Die Versammlung der Realschullehrer in Braun- \chweig ist von etwa 150 —200 Theilnehmern besucht. Sißung am 2. d. M. wurden folgende Thesen in erster Lesung ange-

In der

I, 1) Die Pflege der höheren Bürgerschule ohne Latein und ihre

und weitere Verbreitung ist eine Lesonders wichtige Auf- 9) Solche Schulen müssen so organisirt

eigenartigen lokalen Bedürfnissen Rechnung tragen. Ein fann nicht aufgestellt werden. Jede dieser ein selbständiges, in sich abgeshlossenes Ganze auf folhen Schulen erlangte Reifezeugniß Recht der Meldung zum einjährigen Frei- 4) Gemeinsam muy allen Abiturienten dieser Schulen Maß von Kenntnissen in der

in einer fremden Sprache, in Ge-

das

welche auf das Freiwilligenrecht für

fremden Sprachen, sei es nach einer Seite des

sei es in ) C erhöhte Ziele seßen

ch-naturwmissenschaftlichen Unterrichts,

und zwar derart, daß diese Ziele von im Ganzen gut beanlagten und leißigen Schülern unter normalen Bedingungen bis zum vollendeten echszehnten Lebensjahre erreiht werden können.

Das Recht der Meldung zum einjährigen Freiwilligen-

dienst kann nicht vor dem vollendeten sechszehnten Lebensjahre erlangt 2) Es fann nur auf Grund einer welche abzulegen ift entweder vor den dazu bef | missionen oder vor den Lehrerkollegien der dazu berechtigten Schulen. 3) Die Aufsicht über die Prüfung steht den Reichsbehörden zu. 4) Die an die Prüflinge zu stellenden Forderungen werden nach dem Maß- stabe bestimmt, welche für die Leistungen der Abiturienten der höhe- ren Bürgerschulen aufgestellt wird.

Unter Leitung des Dr. Emerich Henßlmann fanden in Stuhl-

Prüfung erlangt werden,

tellen besonderen Kom-

urg an der Stelle des von dem Könige Stephan dem

Heiligen gegründeten Domes Ausgrabungen statt, welche mehr-

äologisch interessante Resultate ergeben haben, Der alte eine Basilika von kolossaler Anlage; das Mittelschiff war Das Innere war ungewölbt,

Der besonders durch die Türken zur Ruine gewordene Bau des bischöflichen Palastes her-

Großen und des Matthias Corvinus,

ebenfalls spurlos verschwunden sind. Die Aus- sind im bischöflichen Garten vorgenommen worden ; den größten Theil des Mittel\chiffes und die Absis bloyzge- ch der weiße Marmorfußboden kam dabei Marmorornamente aus den Zeiten der Anjou. vier Sarkophage von rothem Marmor gefunden. befindlichen Skelette mit gerade ausgestreckten gefceuzten) Armen läßt auf die Arpadenzeit schließen. Das

eine Gerippe hatte auf der Brust ein einfaches Reliquienkreuz neben den Sarkophagen lag ein Rosenkranz von s{chwarzen Steinprlen. Gegenwärtig werden die Funl i velle Lu Großen gesucht, von der sonit 10 wenig noch etwas Übrig ist, als von dem Prachtmonument des Königs, das darin stand.

Der bisherige Genéralintendant der Kaiferlichen Hoftheater in Wien i suchen in der anerkennendsten Weise durch den Kaiser von der Leitung der Intendanz enthoben worden.

Fundamente der Grabfapelle Ludwigs des

Graf Rudolf Wrbna is auf sein wiederholtes An-

Zugleich tritt eine Aenderung im us der Oberleitung der Kaiserlichen Hoftheater ein. Der

oten eines Leiters der Hoftheater-Jutendanz wird nicht wieder beseßt, in es wird provisorrsch vom Kaiserlichen Ober-Hofmeisteramt einem höheren Verwaltungsbeamten die Besorgung der administrativ- finanziellen Geschäfte der beiden Königlichen ersten ) Angelegenheiten des Hofburg- und Hof-Operntheaters übertragen Den Direktoren der Kaiserlich Königlichen Hoftheater wird durch diese Ein- richtung ein größerer L artistische Leitung eingeräumt. und des Künstlerpersonals werden die Verfügungen überlassen, täten, Feststellung des Repertoires, i beziehen und sie so ihre fünstlerischen Intentionen unmittelbar zur Geltung bringen können.

Das große | führung des neuen Oratoriums von Arthur Sullivan, Licht der Welt“, Î 2 werk findet in der Presse eine sehr günstige Besprechung.

Dey N. r. P: rieben Ausgrabungen in Herculxnum hat man soeben cinen interessanten Fund gemacht; Größe ganz aus Silber. fangs guaubte man, eine man deren häufiger findet; d dem Metalle eine eigene dunkle Que gegeben.

e

Hoftheater und das dem Kaiserlich Ober-Hofmeister zu erstattende Referat über die

Wirkungskreis, eine weitere Sphäre für die Sie werden in allen Fragen der Kunst selbständig vorgehen können; ihrex Einsicht die fich auf die Wahl der Novi- Gastspiele, Engagements u. f. w.

Musikfest in Liverpool hat mit der Auf- betitelt „Das

einen erfolgreichen Abschluß gefunden. Das Ton-

wird aus Venedig geschrieben: Bei den

es ist dics die Büste einer Frau in natürlicher Dieselbe ist vortrefflich erhalten. An- der Bronzefiguren vorx fih zu haben, wie die Erdschichten und Schwefelstücke hatten en. Bei der Ueber- ach dem Museum fiel die Far indeß einem der Beamten und das Silber zeigte sih rein und

99 Kilogramm. Es erhob si ein ter den Kennern, ob die Figur gegossen oder ziselirt wurde; Merkmale wiesen indeß auf die erste Entstehungsart hin, ist die Büste bohl, mithin

Gewichte nah zu sließen, gegossen sein. Die Figur stellt den \{chöônen Kopf einer

jungen Frau dar.

Land- und Forstwirthschaft. Die Centralversammlung des landwirthshafts- (Ofktobver-) Festes würde heute

Vormittag unter großer B-theiligung der anwesenden Landwirthe von dem Präsidenten desselben, l er, des Éhren-Präsidenten Prinzen Ludwig, mehrerer Minister (v.

Reichsrath v. Niethhamer, unter Beisein Pfeufer,

d ciner Anzahl Ministerial- 2c, Beamten eröffnet. ODreîi