Bayern. München, 6. Oktober. heut Abends die Kaiserin von Oest reise von Possenhofen hierher begleit sich von derselben verabschiedet. Courierzug nach Wien abgereist Berg zurücgekehrt.
— Am 1. Januar 1875 werden, meldet, die beiden bayerischen F zur \chärferen Durchführung Fuß- Artillerie in eine lih bayerishe Fuß-Artillerie- General-Major als Comman Kommandos is Ingolstadt
— Dasselbe Blatt \#{ Allerhöchsten Ge Statuts der Au
en von Seiten der Versicherten von vornherein aus- me eines Garantie-Kapitals der Mitte der Theilnehmer Comité erläßt nun an alle dieje- anshließen wollen, die ob fie geneigt sind, event. bezw. durch Ueber-
Der König hat erreich auf ihrer Rück- et und später am Die Kaiserin is mit dem und der König nah Schloß
n werden \oll, die Aufnah erforderlih, welches möglichst aufgebracht werden soll. Das nigen Beamten, welche sich dem Verein Aufforderung, sih darüber zu erklären, mit einer Lebens- resp. Kapitalversiherung, nahme eines oder mehrerer Antheile an dem Garantie- dem Unternehmen beizutreten.
— Der französische Delegirte zu dem in melten internationalen Erklärung abgegeben, daß Fran on nicht sofort beizutreten, {luß an die Union vorbehalte.
— Der General der Kavallerie a. D., Graf Bisma ch einige Tage hier aufgehalten hatte, [sburg in Pommern zurückbegeben.
7, Oktobex—(W. T. B.) Ihre Majestät ihrer Reise nah Lon- s, des Großfürsten Thron- m nächsten Die gen Centralbahnhofe
wie der „Corr. v. u. f. D.“ uß- (Festungs-) Artillerie-Regimenter der Trennung der Feld- und de mit der Bezeihnung „König- Brigade“ vereinigt werden und einen deur erhalten; als Siy des Brigade- ausersehen.
reibt: Nah der nunmehr erfolgten betreffs der Aufstellung eines neuen f\chlagbehörden bleibt die Z des Zoll- und Aufschlagdienstes an jenen Orten, noch nit erfolgen konnte, grenzung der Hauptzollämter hat g lihe von den Hauptämtern streckende allgemeine Bezirk gem Vorbehalt der einstwei Bezirkseintheilung für die Ta kanntmachung vom 4. Juli
insbesondere au die Vertretun rihtlihen Strafverhandlungen n fich zu bemessen. Sollten Abâä zirkseintheilung angezeigt se fluß der Sudperiod Ganzen find 21 H mereien. zugewiesen worden.
Sachsen. Dresden, 7. Oktober. Der Erbgroßherzog in von Sachsen- Weimar, wel che am Königlichen Hofe hierselbst Bahnhofe von dem eremonienmeister Kammerherrn v. Helldorff em- Palais am Taschenberge geleitet, Im Laufe des
Bern versam- hat gestern die freih zwar darauf beharren müsse, sich aber einen etwaigen
Postkongresse
der Poftun
künftigen An nehmigung
usammenlegung wo dieselbe bis ie fih ergebende leichzeitig eine, auf sämmt- stenden Geschäfte sih er- unter alleini-
Bohlen, welcher \i
fich gestern auf sein Gut Car vorbehalten.
Breslau, die Kaiseri don in Begleitung Ihres Sohne folgers und eines hohen Gefolges, a Abends mittelst Extrazuges auf dem hiesi eintreffen und in Galish Hotel Absteigequartier nehmen.
Am Sonnabend trafen hier und seine Gemahlin die eit des Prin- Familie zu längerem wird der Besuch des Kron- Gestern fand aus
zu verwa geintheilung zu bilden , ligen Aufrechterhaltung der besonderen baksteuerverwaltung gemäß der Be- 1869. Demgemäß hat künftighin g der Zollverwaltung bei den ge- ah der neuen Bezirkseintheilung derungen in der bestehenden Be- so find solhe längstens nah Um- /75 in Vorlage zu bringen. auptzollamtsbezirken 436 Aufschlagseinneh-
n von Rußland wird auf
6. Oktober. elm zu Wied Tochter Sr. Königlichèn Hoh
Muskau, der Fürst Wilh Fürstin Marie ( zen Friedri der Niederlande) nebst Dem Vernehmen nah Dänemark nächstens erwartet. ohen Besuchs eine Hofjagd ftatt.
In der heutigen Sizung des vinzial - Landtages des Aus\hu}ses für den Geseß- e Güterrecht im Landdrostei- te Lesung desselben, indem er er- Paragraphen zugleich zur Diskussion“ zu
d den Münsterschen Ab- Güter, wie
prinzen von Anlaß des h
Hannover, 7. Oktober . Hannoverschen v. Lenthe als Berichterstatter entwurf über das ehelich Osnabrück die zwei
und die Erbgroßherzog Mittag zu einem Besu eingetroffen find, wurden bei der Ankunft im Königlihen C n das Königliche elben empfingen. hen Gäste der Königlichen Familie che im Königlihen Palais am Prinzessin Marie Abends wohnten Ihre ästen der Vorstellung im Königlichen des heutigen Vormittags besichtig- en Herrschaften verschiedene Kunst- haben Ihre Königlichen Majestäten bst dem Prinzen und ch hier aufhaltenden
pfangen und i t Ihre Majestäten dies ittags machten die Ho An der Tafel, wel Taschenberge stattfand, nah von Sachsen-Meininge Majestäten mit den Hohen G Hoftheater bei. ten die weimarischen sammlungen. fich mit den hohen G der Prinzessin Georg, Prinzen Ernst und F Prinzen Alexander zu Sachs Königstein und von da auf von Königstein erfolgt per Dampfschiff, m Schiffe das Diner genommen.
Commandeur der 4. Infanterie-Brigade Nr. ist in Genehmigung seines Ab- stellt, und der Oberst und. Com- nfanterie-Regiments Nr. 102, von Rudorff, nter gleichzeitiger Gtnennung zum Com- erié-Brigade Nr. 48 befördert worden. ist in Schneeber g das neuerbaute Se - minar daselbst feierlih eingeweiht worden.
. Darmstadt, 7. Oktober. In der geftrigen (73.) Zweiten Kammer unterzog dieselbe zunächst die der Interpellation des Abgeordneten von Rabenau, ellung einer Bahn von Fulda nah Meiningen, Hierauf wurde in die Berathung des Ge- en Mißbrauch der geistlihen und dessen fünf erste Artikel nach och auf Antrag des Abg. Schaub der Demeritén-Anstalten verboten. die Kirhengeseye liefen von Nieder-Ing eine Adresse für die Kirchenge — Iu der Nachmittags
des Gesetzentwurfs, betreffe Amtsgewalt, f sowie Art. 23 ein Antrag des Abg. richtshofes durch Anna Regierungsvorlage mit 23 ge über der in der Vormittagsfi
Bezirke ie beiden ersten e beiden Paragraphen laute Niedergraf\chaft Lingen un Eheleuten die Gemeinschaft aller einen preußischen Landrecht geregelt ist, 90 des Geseßes, betreffend das eheli nz Westfalen und in den Krei vom 16. April 1860 (Ges. Samml. mmungen und Abänderungen.
verstellen. Di
lifsen gilt un olche in dem Allgem den in den §8. recht in der
m auch die
sen Rees, Es S. 165), ent A, Meruse näheren Besti 2, Im Fürstenthum Oszuabrück, der Stadt Pap Herrlichkeit Lage und i leuten Gemeinschaft aller Güter 95 enthaltenen näheren Bestimmungen. dér Ehemann einer {hen Familien angehört. twickelte die Gründe, welche die Kom- fung des Entwurfs veranlaßten. im Laufe der Diskussion v. Beesten, ten gründlihen Prüfung, un u diesem Behufe an die Kommission zurück zu ver- [nen Paragraphen des Entwurfs wurden dann Debatte abgelehnt; der Antrag v. Der Kommissionsantrag Stimmen ange-
im Herzogthum Arenberg- enburg, in der Grafschaft n der Voigtei Emsbüren
mit den in den Sie findet nicht der vormals unmittel-
ästen und Gefolge ne sowie den zur Zeit fi riedrih von Sachsen-Meiningen und dem en-Weimar mittelst Extrazugs nah die Festung begeben. Die Rückfahrt und wird während der-
8. 2. Meypen , einsließlich Bentheim mit der
statt bei Ehen, in welchen baren deutschen reichs|tändi Der Berichterstatter en
elb D einstimmigen Verwer selben auf de
mission zur Dagegen äußerte wurf bedürf tragte, ihn zu weisen. Die einze ‘der Reihe nah ohne weitere ns gegen dessen alleinige Stimme. blehnung des Entwurfs wurde gegen 3
General-Major von Schulz, \hiedsgesuches zur mandeur des 3. I zum General-Major U mandeur der 4, Infant
—.Am 5... M.
e einer erneuer Disposition ge
In der darauf f über das hannovers den Antrag:
n dem Erwiderungsschre nung der Aufwendungen fü dem Klosterfonds, darauf h dung für die Universität nicht entspreche, selbständige
olgenden Berathung übér die Uebersichten / che Klostervermögen stellte Neubourg Sitzung der Beantwortung betreffend die Herst einer Besprechung. sezentwurfs, betreffend d Amtsgewalt, eingetreten, der Vorlage genehmigt, jed das Institut
iben an die Regierung, unter Anerken- die Geistlichkeit und die Schulen aus inzuweisen, daß die erhebliche Mehrverwen- den Bestimmungen des Klostervermögens ngende Gesuch zu wiederholen, die des Klosterfonds bestehen zu lassen.
irektor Rasch sprach die Ueberzeugung Antrag einhellig annehmen werde,
und ferner das dri Verwaltung fißende, Stadtd aus, daß der Landtag den
was geschah.
Adressen gegen elheim und Ebersheim, Katholiken in Lorsch ein. sfizung wurde in der Berathung nd den Mißbrauch der geistlichen und wurden dessen Art. 6—15, im Wesentlihen nah der Vorlage angenommen ; Dumont auf Erklärung des obersten Ge- firhliche Angelegenheiten wurde hme der einen besonderen Gerichtsho gen 14 Stimmen bung bei Art. 5 beshlossenen Auf- hebung der Demeritenanstalten wurde bei Art. 6 deren Beibe- haltung beschlossen.
— Die Feu erwe Fest ihres 25jährigen der ihr durh Gaben meten Fahne.
Meckelenburg-
seße von 44
dann folgender Antrag des Verwaltungsaus\{chusses zur Berathung:
Der Provin 1 stituirung der oftfriesischen Gem Ortsarmenverbandes gepflogenen Königlichen Staatsregierung zu b den Geseßen nicht im E niglichen Landdrostei 3 Kommissien zur Regu teren Veranlassung
Moordorf Ansicht des der Landdrostei zu Aurih geseß Ein eingeholtes
ial-Landtag wolle beschließen: die über die Kon- ortgefahren ,
einde Moordorf als selbständigen Verhandlungen zur Kenntniß ringen, damit dieselbe von dem mit stehenden und troßdem von der Kö- 1 Aurich bestätigten Verfahren der ostfriesischen lirung des Armenwesens behufs etwaiger wei-
zum Gerichtshof für konstituirenden gelehnt. Gegen-
theilte darüber Folgendes mit: de eine Unterstüßung verweigert, weil sie nah Verwaltuüngsaus\chusses zweifellos unter Bestätigung widrig als Ortsarmenverband Rechtsgutachten der Juristen- iese Ansicht bestätigt unter der An- zesses, sondern einer Be-
Der Gemeinde
hr in Mainz beging am 4. d. M. das j Bestehens in Verbindung mit der Weihe
Fonstituirt ist der Bürgerschaft von Frauenhand gewid-
fakultät zu Göttingen hat d
niht im Wege eines Pro bei dem preußishen Landtage vorzugehen. hatte Moordorf die E rufen und diese, ihre lihen Frage bestreiten der Unterstüßung verurtheilt. statt anderer Wege vorgezogen, vinzial-Landtag und bezw. die Staatsregierung zu bringen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Heute Mittag wurde der Landtag durch den Ober- Präsidenten Grafen zu Eulenburg mit folgender Rede ge-
Ludwigslust, 6. Oktober. Die Groß- -Mutter hat sfih heute Abend v d wird am Freitag dieser Woche zog Iohann Albrecht is gestern Morgen von hier nah Dresden abgereist.
Sachsen-Weimar Der Aus\chuß der Lan hielt gestern eine längere Sißung, Nr. 7 der Schriftstücke, Regulativ, fonds für die evangelische Geistlichke lihen Berichterst
— Am 4. gebrochen, das gefährlich dessen durch das energi gelö\scht wurd gebäude den
Braunschweig „Braunschw. Tgbl.“ hört, w Reiterstatue des Herzogs faum vor Ende dieses Monats Blatt bestätigt, daß Stadt und Kanton Genf e Erbschaftssteuer ein gütlihes Die Stadt giebt den Betrag der- Francs, für Wohlthätigkeitsanstalten,
Inzwischen nt\cheidung der Heimathsdeputation ange- Kompetenz zur Beurtheilung der reht- d, den Landarmenverband zur Zahlung Der Verwaltungsaus\{chuß hat die Angelegenheit vor den Pro-
herzogin on hier nach Berlin
hierher zurückehren.
-Gisenah. Weimar, 7. Oktober. des\ynode für kirhliche Gesezgebung in welcher die Berathung über die!Grrichtung eines Central- it betreffend, bis zur \{rift- attung beendigt wurde. Nahmittags i in Gaberndorf ein Feuer aus- e Dimensionen anzunehmen drohte , in- {he Eingreifen von Löshmannschaften 5 Häuser, 6 Scheunen uud 4 Stall- Flammen zum Opfer gefallen waren.
Braunschweig, 7. Oktober. ird die Aufstellung der Kolo f al- Friedrih Wilhelm auf dem Schloß- zu erwarten sein.
Sn kurzer arbeitsvoller Zeit haben Sie um Abschluß gebracht.
ge hat Ihnen nicht nur die Mösglichkeit Anforderungen in verschiedenen Zweigen der pro- sondern auch gestattet, ietát Ausdruck zu geben, indem Sie einen nam- chtung eines Denkmals für die im leßten Kriege Provinz bewilligten.
ene Erweiterung der Statuten der Lan- Befriedigung des Kreditbedürfnisses bei den legislativen Königliche Staats- Sie nach cingehender Berathung über welche Sie außer-
Hochgeehrte Herren! die vorliegenden Geschäfte „Die günstige gewährt, gesteigerten vinzialständishen V Shrer patriotishen P haften Beitrag zur Erri gefallenen Söhne der „Die von Jhnen beschlos} des-Kreditaystalt, durch welche die erleichtert werden soll, wird, wie ih nicht zweifle, Faktoren Beifall finden. regierung die Beschlüsse, die Vorlogen derselben ge dem an dieselbe gerichtet haben, „Im Allerhöchsten Auftrage eße ich den 8. hannover Nah dem Schlusse dieser Marschall, Graf zu Münster-Derneburg, ein dr auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, Versammlung laut und freudig einstimmte.
, e, nachdem erwaltung zu genugen,
— Dasselbe über die braunschweigi\ ch Abkommen getroffen haben. selben, etwa 21/4 Millionen und der Staat verzichtet auf die Rechtsfrage.
— Einer Bekanntmahung des Herzoglichen einstweilige Verlegung des Arbeitshauses ondere Abtheilung der Gefangenenanstalt führung der gegenwärtig in der
Nicht minder wird die
faßt, sowie die Anträge, sorgfältig in Erwägung ziehen.
Sr. Majestät des Kaisers und {en Provinzial-Landtag. “
Anrede brahte der Landtags-
Königs {li Staats-Mini- : steriums zufolge if die eimaliges Hoh | zu Bevern in eine bes
in welches die
zu Wolfenbüttel und die Ueber Anstalt detinirten Personen dorthin verfügt
Sachsen-Meiningen-HildburgHhausen. Meiningen, 6. Oktober. Das Herzogliche Staats-Ministerium veröffentlicht eine Uebersicht über das Kapitalvermögen und den Schuldenstand der Gemeinden des Herzogthums. Hier- nach ftellte sich am 31. Dezember 1870 die Gesammtsumme der Akti-kapitalien auf 1,292,029 Fl. und die der Passivkapitalien auf 1,932,689 Fl. i
— Gestern betrugen nah einer offiziellen Bekanntmachung die baaren Liebesgaben für die Abgebrannten 354,124 Fl. 32 Kr. — Abermals war, 3 Stunden von hier, in dem mei- ningenschen Städthen Wasungen ein großer Brand. 9 zum Theil erst neugebaute Wohnhäuser nebst einer größeren Zahl Scheunen und Hintergebäuden brannten nieder. Der Brand entstand Nachmittags nah 2 Uhr, und erst Abends gegen 10 Uhr wurde man Herr des Feuers. — Die Nachricht, daß ein Kon- sortium den Bau der abgebrannten Gebäude hier übernehmen werde, is verfrüht. Auch verfrüht ist die weitere Nachricht, daß der Bau der Eihiht-Sonneberger Bahn in sicherer Aus- sihr stehe. Die Annahme, daß am 15. November die Bahn Meiningen-Schweinfurt eröffnet werden würde, erhält fi.
Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 6. Oktober. Auf Grund der Verordnung vom 5. Mai 1870 ift eine Vorsynode zur Berathung einer neuen Kirchenverfassung für die Herzogthümer Coburg und Gotha auf den 4. November d. I. nah Gotha einberufen worden.
Schwarzburg - Sondershausen. A rnfstadt, 4. Ofkto- ber. Der gestern in Arnstadt versammelte Thüringer Städte- tag war zahlreih besucht. In einer mehr zwanglosen Abend- versammlung am 2. d. M. wurden verschiedene Kommunal- Angelegenheiten, wie Marktordnung, Konsumvereine, Polizeitaxen, Waisenverforgung und Beschäftigung Unterstüßungsbedürstiger besprohen. In der gestrigen Hauptversammlung, bei welcher 16 Städte vertreten waren, kamen folgende Themata, zur Be- \sprechung: 1) Antrag an die Regierungen wegen Bestrafung von Vergehen von Kindern unter 12 Jahren dur die Schule; 2) Er- hebung einer Abgabe zur Gemeindekasse von umherziehenden Händ- lern; 3) gemeinsame Verordnungen zum Schuße der Singvögel. Die ersten beiden Anträge wurden angenommen, der leßte Antrag
abgelehnt Nachdem der Ober-Bürgermeister von Sondershausen
über die Erfolglosigkeit der Schritte zur Beseitigung der Kom- munalsteuerbefreiung Seitens der Militärpersonen referirt, kam der Antrag des Ober-Bürgermeisters von Gera: „Der Thüringer Städteverband solle die thüringishen Städte von Preußen, Wei- mar, Meiningen, Coburg-Gotha, Altenburg, beide Schwarzburg und beide Reuß umfassen, um dur einheitlihe Prinzipien die gemeinsamen Interessen zu fördern“ Zur Sprache, wurde aber zunächst dem Vorstande zur Vorberathung überwiesen. Nach- dem die Murg vorgelegt und Decharge ertheilt worden, au die Neuwahl des Vorsizenden vorgenommen war, wurde die Verhandlung geschlo}sen. i
Elsaß-Lothringen. Mez, 5. Oktober. Wie die „Ztg. für Lothringen“ schreibt, werden am 17. und beziehungsweise 18. Oktober die Ersaßwahlen für die in der legten Zeit erfolgten fünf Mandats - Niederlegungen im Bezirkstage von Lothringen stattfinden. Dieselben werden fan den bezeichneten Tagen auf Grund der Bestimmungen des Gesehes vom 22. Juni 1833 in sämmtlichen drei Wahlkantonen der Stadt Meh, sowie in den Wahlkantonen Vigy und Saargemünd vorgenommen werden. — Ebenfalls auf den 17. und eventuell auf den 18. Oktober find soeben durch Erlaß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidiums die in Folge der in den Kreistagen von Diedenhofen, Saarburg und Mey (Land) eingetretenen Mandats-Niederlegungen nothwendig gewordenen Ersaÿwahlen anberaumt worden.
Hesterreich-Ungarn. Wien, 6, Oktober. Prinz Hein- rich 1V. Reuß und der Botschafter des Deutschen Reiches General v. Shweiniy sind von* Wien, der Herzog von A n- halt und Fürst Pleß sind von München in Salzburg ange- fommen und haben sich von dort auf die Jagd nach Hintersee begeben.
q __ 8. Oktober. (W. T. B.) Die „Wiener Zeitung“ meldet in ihrem amtlichen Theil, daß der Kaiser den Grafen Wrbna auf dessen Ansuchen von der Leitung der General-Intendanz des Hoftheaters enthoben und ihm das Großkreuz des Leopold- Ordens verliehen hat. Mit der Leitung der General-Intendanz ist der Hofrath vei dem obersten Rechnungshofe, Edler von Salzmann-Bienenfeld, provisorisch betraut worden.
Prag, 6. Oktober. Der böhmische Landtag beshloß auf Antrag des Grafen Mannsfeld, seiner Freude über die Heimkehr der Nordpolfahrer und der Anerkennung für deren Leistungen Ausdruck zu geben.
Lemberg, 6. Oktober. Der Antrag der ruthenishen De- putirten wegen Errichtung einer zweiten Realschule in Lemberg mit deutsher und ruthenischer Vortrags\prahhe wurde vom Landtag in erster Lesung abgelehnt.
Czernowiß, 6. Oktober. Der Landtag hat die Vorlage, betreffend die Aenderung der Landtagswahlordnung, in der vom Landesaus\hußreferenten Stockera beantragten Fassung in zwei- ter und dritter Lesung angenommen. Die neue Wahlordnung bringt die Wahlbezirke in Üebereinstimmung mit der Territorial- Eintheilung des Landes, gewährt den Stadt- und Landgemeinde- Wählerklassen Reklamationsfristen gegen die Wählerlisten und bringt bezüglich des Wahlrechts Uebereinstimmung in die Gemeinde- Ordnung der Städte und Landgemeinden. Sie beabsichtigt wei- ter im Interesse des Landes die Vervollständigung des Landtages durch alle Wählerklassen und erklärt daher für drei - Jahre - alle Jene des aktiven und passiven Wahlrechtes für verlustig, die auf Grund des bestehenden Gesehes des Mandates als -Landtags- Abgeordnete verlustig erklärt werden. Das Geseh tritt am Tage der Kundmachung in Wirksamkeit, hat aber auf die gegenwärtig in Kraft stehenden Landtagsmandate feinen Einfluß zu üben.
Das Feldshußzgeses wurde in dritter, das Geseh über Regulirung und Verwaltung, dann Errichtung öffentlicher Spitäler in zweiter und dritter Lesung angenommen, ferner der Rechenschaftsberiht des Landesaus\husses zu befriedigender Kenntniß genommen.
Graz, 6. Oktober. Der Landtag hat die Regierungs- vorlage, betreffend die Organisirung des Sanitätsdienfstes in den Gemeinden, abgelehnt.
Pest, 8. Oktober. Die „Pester Korrespondenz“ erklärt alle Gerüchte über Differenzen zwischen den Mitgliedern des un- garishen Kabineis für grundlos.
Schweiz. Bern, 7. Oktober. (W. T. B.) Dek National- rath hat an Stelle des erkrankten Präsidenten Fehr-Herzog den seitherigen Vize-Präsidenten Ruchonet zum Präsidenten gnd Staempfli zum Vize-Präsidenten gewählt.
tanuien und Friand. London, 6. Oktober. von Northumberland dementirt in“ einem en Redacteur des „Newcastle Journal“ d Uebertritt zur rômis{katholischen Kirche. Er carak- Gerücht als eine grundlose Verläumdung.
dte bei der Regierung der Vereinigten Sir Edward Thornton, hat \si{ch Urlaube am Sonnabend auf seinen Posten in
Kirhe in Alders\shot soll dem Journal“ zufolge ein Monument zum Andenken an chanti-Kriege gefallenen S w, 7. Oktober. eting hat Den Vorsiß führte Obe mlung durch eine Rede, in welcher esprohenen protestantischen Gefin ausdrückfte und hervorhob, um unabhängig von der Unter- ntanen handeln zu können. Der Schreiben des- Grafen Dalhoufie, n mit den von dem Meeting Die beantragten und bereits tgetheilten 6 Resolutionen wurden von ung sämmtlih angenommen.[J
6. Oktober. Der „France“ zu- nderath von Paris ein An- Ertrag von 250 Millionen theils und Schulbauten, theils Schulden und theils zur Vollendung ßen verwendet werden soll. Für erstere für leßtern der Rest von 100
Großbri Der Herzo Briefe an d von seinem
as Gerücht
Der. britische Gesan Staaten von Nordamerika, nach längerem Washington
— Jui Der
zurückbegeben. Allerheiligen-
oldaten errihtet werden. B.) Das protefstan- heute unter zahlreicher Betheiligung ftatt- rst Macdonald. Er eröffnete er Disraeli wegen nung seine volle
die im A\ tishe Me
die Versam seiner ausg Anerkennung Regierung ftark
Vorsitzende in welchem verfolgten Ten unter dem der Versamml
Frankreich. Paris, sichtigt der Gemei fontrahiren, dessen ngener Spital-
genug sei, \{chen Ultramo verlas ferner ein dieser seine Sympathie denzen au 29. v. M. mi
folge beab lehen zu zur Vollendung angefa Ï zur Abtragung alter der angefan Posten solle ionen bestimmt sein.
- SpaniL ¿e Karlistenführer Tri
| — Das carlistis{ versichert, daß Don C an der Spitze seiner Armee stehe. habe er zur Wiederherstellung seiner an auf unbestimmte Zeit Urlaub ertheilt.
Ftalien. Rom, 7. Oktober. meldet, der „Orénoque“ habe Befehl erhalten, vitavechia bereit zu halten, und solle, d noch seine Fahrt antreten. ihre Privatangelegen- zum Besuche
genen Stra n 150 Millionen,
+ (adrid, 7. Oktober. (W. T. B.) Der
stany ist an der Lungenschwindsucht g e -
e Organ „Cuartel Real“ vom 6. d. M. arlos sich vollkommen wohl befinde und Dem General Dorregarau gegriffenen Gesundheit
(W. T. B.) Die „Age
zur Abfahrt von Ci | Vernehmen nach, heute Aben Î Bemannung des Schiff | heiten zu ordnen, und Roms nicht mehr ertheilt. — Die „Liberta“ me Theodoli vorgestern in ganten aufgehoben worden ist. geld von 150,000 Franken. D folgung der Räuber beschäftigt.
- Rußland. St. Petersburg, 6. Oktober. fürst Alexei Alexandr Sselo eingetrof Alexander-Station
È Nikolajew nach Livadia abgerei und Gemahlin mit ihren E Wladimir Alexandrowits\ Pawlowna. — Vom Chef der Amu-Darja-Expedition sind dem Nachrichten zugegangen: der am 5. Auglist in Nukus einge- ahrt den Amu au}wärts fort und er- hen von Petro-Alexandrowsk. Diese t des Dampfers erklärt sich nach den oletow dadurch, daß erstens während der- Tiefenmessungen das Fahrwasser zu entdecken, Und dan (von 40 Pferdekraft), s unzureichend erwics. uhungen haben bereits dargethan, bis zur bucharischen Grenze auf ß Tiefgang keine Schwierigkeiten n Heizmaterial- in ge- äre dem Dampfer die z. B. zwischen Nukus und so würde- der Kapitän das Fahr- daß man besondere Führer oder Alexandrowsk hinaus ift der der Oberst Sstoletow mit dem Ka- errn Wood unternahmen eine Fahrt enseit Pitniaf fand man eine mittlere rfte die einzige Schwierigkeit in der man übrigens durch eine ampfers begegnen Fann. frei von Steinen und
es sei angewiesen , werde derselben ein Urlaub
ldet, daß der päpstlihe Kämmerer Trisulti bei Frosinone von Bri- Dieselben verlangen ein Löse- ie Gends'armerie ist mit der Ver-
Der Gro ß- owitsch ist am 3.-d. in Zarskoje- j Sonntag Nachmittag find von der bei Zarskoje-Sselo über Brest-Litowsk und st der Großfürst-Thronfolger Kindern und der Großfürst ch und die Großfürstin Maria
en. — Am
„Ruf. Inv.“ folgende weitere
Der Dampfer „Perowski“, troffen war, seßte am 9. feine reihte am 21. August die Hô verhältnißmäßig langsame F Angaben des Obersten Sft selben sehr häufig werden mußten, um des Dampfers der reißeoden Strömung des A Die bisher ausgeführten Unters dem Befahren des Flusscs aufwärts ampfer mit drei Fu 8geseßt, daß an den Ufer bereit gehalten wird.
aus Booten vorgenommen
mu gegenüber al
einem starken D entgegenstehen, vorau nügender Quantität Möglichkeit gegeben, regelmäßige F Petro-Alexandrowsk zurückzulegen,
wasser in dem Grade kennen lernen, Lootsen entbehren könnte. Dampfer nicht vorgegangen ; nur pitän-Lieutenannt Subow un noch weiter flußaufmärts. J Wassertiefe von 20 Fuß, und hier dÛ der Schnelligkeit des Stromes liegen, prechende Konstruktion des D Flusses erwies sich als rein,
Ueber Petro-
Grund des Stromschnellen.
Dänemark. Kopen rede, mit welher heute der Reichstag
hagen, 5. Oktober. In der Thron- eröffnet wurde,
t der leßten Reichstagsversammlu das dänische Reich seinen 25. Jahrestag er dem Volke diesen Tag gefeiert, getreu derif, als er aus freiem Willen
mit dem Volke theilte, sowie in welche dieses Ges Versammlung des im Gefühl Unser langen auszusprechen, ihren dunklen
worfen hat, einem einheitlich fruhtbares Arbeiten zum W haben in dieser Richtung gethan, haben, und Wir hegen die Erwartung, \trebungen mit denjenigen Unseres um diejenigen Reformen zu fördern, vorlegen lassen, und welche auf Wohl des Ganzen hinzielen.
Reichstag seine Einwilligung nöthig erachten, um eine gu sichern, um die Wohlstandsque und um die Vertheidigung des
ng hat das Grundgeseß für lebt, und Wir haben mit ¿danken des Königs ne ererbte Machtvollkommenheit Anerkennung der guten Frü Wenn Wir heute Selbst die so geshah es Reichêtage Unser Ver- den leßteren Jah- Grundgeseßsreude welcker die Bedingung für ein ohle des Landes ist, weichen möge. i was Wir für dienlih angesehen daß der Reichetag seine Be- Ministeriums vereinen wird, zu welchen Wir haben Vorschläge Entwickelung und das allgemeine Mir erwarten desgleichen, daß der zu den Bewillig te Ausführung
chen? getragen hat. Reichstages haben eröffnen er Königlichen Pflicht, dem daß die Zwietracht, welche in
Schatten über Unsere
ungen, welche des Staatsdienstes zu llen des Landes reicher fließen zu lassen Landes zu kräftigen, niht verwei-
ist ein unverändert fceund- Verhältnisse eine Erledigung so halten Wir dennoch eine zufriedenstellende d Unserem Volke so
Unser Verhältniß zum Auslande \chaftliches. Obgleich die politischen der nordshleswig|chen Frage noch n fest an der Hoffnung, Lösung dieser Sache, welche u warm am Herzen l
Amerika.
gelingen wird, nverändert Uns un iegt, zu erreichen.“
j Washingto Ein Regiment Infanterie î
daß es Uns
(W, T. B.) | nah dem Süden abgegangen.
n, 7. Oktober.
New-York, 7. Oktober. (W. T. B.) Die Unruhen in Alabama haben einen ernsteren Charakter angenommen, nahdem \ich daselbst eine bewaffnete Liga der Weißen or- ganisirt hat. Politische Attentate fommen fast täglih vor.
Offiziellen Mittheilungen zufolge ist die Liga der Weißen in Alabama ent\chlossen, die Negec zu verhindern, bei den bevor- stehenden Wahlen mitzustimmen, ausgenommen in dem Falle, daß sie so stimmen, wie es die Liga der Weißen befiehlt. Be- waffnete Abtheilungen der, weißen Bevölkerung durchziehen den Staat, um die Neger einzushüchtern.
Rio de Janeiro, 6. Oktober. (W. T. B.) Durch die Deutsh-Brasilianishe Bank ist eine neue 6prozentige bra- silianische Anleihe im Betrage von 5 Millionen Pfd. Sterl. zum Course von 98 emittirt worden.
Buenos-Ayres, 7. Oktober. (W. T. B.) Die Regie- rung hat bei der Kammer einen Kredit von 10 Millionen Fres. zur Bestreitung der Kriegskofsten beantragt. — Zwischen den Regierungstruppen und den Insurgenten hat vor der Stadt ein unbedeutendes Treffen stattgefunden, in welchem erstere geshlagen wurden und sich zurückzogen. Gutem Verneh- men nah stehen die Ober-Befehlshaber der beiderseitigen Par- teien wegen gütlicher Beilegung der Streitigkeiten in Unter- handlung.
Afriïa. Kairo, 7. Oktober. (W. T. B.) Der Nil ift diese Nacht bei Kairo erheblich gefallen. Auch vom oberen Laufe des Nil treffen günstigere Nachrichten ein.
Marocco. Aus Gibraltar wird unterm 1. d. berichtet; „Nachrichten aus Casablanca melden, daß Konsul Alvarez, der spanishe Vertreter in Mogador, nah direkten Instruktionen seiner Regierung handelnd, in Lanzarate auf dem Wege nah Agadia ankam, um die Befreiung des dort gefangen gehaltenen Hrn. Butler zu erwirken. Spätere telegraphische Berichte via Cadiz melden die Freilassung des Hrn. Butler und seiner Ge- fährten und deren Ankunft in Lanzarate.“
Zur Begründung des Entwurfs der Civilprozeß- Ordnung.
(Vgl. Nr. 234 d. Bl.) ITI,
8. 3. Innerhalb des deutschen Prozesses findet seit Jahr- zehnten eine Bewegung ftatt, über deren Tiefe, Nachhaltigkeit und Zielpunkte man \sich wenigstens jeßt nicht mehr täuschen fann. Diese Bewegung geht unverkennbar von der Schriftlich- keit zur Mündlichkeit hin. Sämmtliche neuen Prozeßordnungen, die Literatur des deutschen Prozeßrehts, die Verhandlungen fast aller deutshen Landesvertretungen sind Beweise für die Be- wegung selbst und deren Ziel. Wir stehen mitten in dieser Be- wegung; hier liegt der berechtigte Standpunkt für den Geseß- geber. (Es folgt demnächst eine sehr eingehende Erörterung der Systeme der Shriftlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens, aus welcher wir nur Nr. 11. hervorheben.)
II. Im vollen Gegensaße zu dem entwidckelten System (in dem landrehtlihen Gebiete des preußischen Staats) steht das System der zur vierten Gruppe vereinigten Gesehe und Geseß-
. entwürfe.
Auf die Klaganträge, welche einer richterlihen Vorprüfung nicht unterliegen, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung angeseßt. In diesem verhandeln die Parteien nah Anleitung der \chriftlihen Klaganträge und der vom Beklagten in der Zwischen- zeit dem Kläger zugestellten schriftlichen Gegenanträge in freier Rede über den Rechtsstreit, nachdem sie zuvor ihre Gesuche (petita) gestellt haben. In dieser mündlihen Verhandlung gestalten die Par- teien, ungebunden dur den Inhalt der gewechselten Schriftsäße, soweit niht das Verbot der Klagänderung einwirkt, das Sach- verhältniß und entwidckeln dasselbe unter den einshlagenden redht-
lichen Gesichtspunkten. Sie können bis zum Schlusse der münd-"
lihen Verhandlung neue Thatsachen, insbesondere zur Begrün- dung von Einreden, Replifen, Dupliken und einer Widerklage vorbringen, auch, soweit eine Verbindung der Beweise mit den Behauptungen in den Geseßeswerken geboten is, neue Beweis- mittel zum Beweise oder zur Widerlegung von Thatsachen an- bieten. i Wenn in der zur mündlichen Vcrhandlung bestimmten Sizung beide Theile nicht erscheinen, \o ruht das Berfahren ; erscheint der Kläger nit, so wird auf Antrag des Beklagten die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen; erscheint aber der Beklagte nicht, so werden auf Antrag des Klägers die dem Beklagten vorher mitgetheilten Klagthatsachen für zugestanden angenommen und der Beklagte, soweit die Klage begründet ist, verurtheilt. In diesem System is der Grundsaß der Mündlichkeit nah den verschiedenen Seiten hin Dura Die \chriftlichen Parteianträge, welche der mündlihen Verhandlung voraufgehen und nah dem Gesehe den Charakter motivirter Konklusionen an si tragen, verfolgen den Zweck, die bevorstehende mündliche Verhandlung vorzubereiten, einen geordneten Verlauf derselben und deren vollständige Durchführung zu befördern; dagegen wirken fie sahlih in einer den Inhalt der mündlihen Verhand- lung bestimmenden Weise nicht ein. Die Parteien treten vor ein unbefangenes Gericht; dieses erfährt niht durch ein Referat, wie der Rechtsstreit in bestimmten und feststehenden Grenzen sich be- reits entwickelt hat, sieht vielmehr vor feinen Augen, wie der Rechtsstreit sich entwickelt und seine Grenzen erhält. | Aus dem Verhältnisse der Schriftsäße, welche der mündli- chen Verhandlung voraufgehen, zu dieser selbft folgt wenigstens als Regel zweierlei: zuerst, daß das Gericht Alles zu berücksichti- gen hat, was ihm mündlih vorgetragen wird, wenngleich es in. den vorbereitenden Schriftsäßen nicht angeführt worden ist ; zweitens aber umgekehrt, daß das Gericht ein thatsächlihes Vor- bringen, welches in den vorbereitenden Schriftsäßen enthalten ist, den Gegenstand der mündlichen Verhandlung aber nicht gebildet hat, nicht berüsihtigen darf. In dieser zweiten Folge liegt für eine jede Partei ein sehr entschiedener sahliher Zwang, den Rechtsstreit und zwar vollständig mündli zu verhandeln. Dieses mündliche Verfahren hat sih, obwohl der Uebergang zu demselben von einem rein \chriftlihen Verfahren ein sehr \chroffer war, seit fast zwei Jahrzehnt n in der Provinz Hgnnover völlig bewährt. Es trat ins Leben und mußte ins Leben treten, wie-es der Geseßgeber gedacht hatte. Nur ein Uebelstand ist, wennglei nit bei allen Gerichten, hervorgetreten, dessen hier erwähnt werden mag, obwohl er mit dem System selbs nur im entferntesten Ausaminenbikas steht. Derselbe besteht in dem Ausfallen münd- licher Verhandlungsterniine, sofern dasselbe, dur sachliche Gründe niht gerechtfertigt, auf gegenseitiger Konnivenz der Anwälte im Hinblick auf die Konkurrenz verschiedener an verschiedenen Orten wahrzunehmender Geschäfte beruht. In dieser Beziehung hat nicht \owohl die Verbindung des Notariats mit der Anwalt-
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\haft als der Umstand eingewirkt, daß die für den Dienst eines bestimmten Kollegialgerihts berufenen, zur Vertretung der vor diesem Gerichte auftretenden Parteien nicht allein bereh- tigten, sondern auh verpflihteten Anwälte außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet find, bei jedem be- liebigen Gerichte des Landes als Advokaten thätig zu werden, von dieser lezteren Berehtigung aber einen jener Verpflichtung nit entsprehenden Gebrauch machten. An einem Mittel, diesem Uebelstande abzuhelfen, fehlte es nicht, allein es ersien bedenklih, A demselben während eines Uebergangsfstadiums Gebrauch zu machen.
Wenn nun die Frage aufgeworfen wird, welhem System ein Gesezgeber, welher niht für einzelne Landestheile, sondern für das ganze Deutsche Reih Recht \haffen soll, fich anzushließen habe, so fann die Antwort für ihn, wenn er die realen BVer- hältnisse des Lebens berückfichtigen will und berücksihtigen muß, faum zweifelhaft sein. Will der Gesezgeber nicht von vorn herein darauf verzihten, daß sein Gedanke für den bei Weitem größten Theil des Geltungsbereihs des Gesezes Leben gewinne und fruchtbringend wirke, so muß er, von allen prinzipiellen Er- wägungen abgesehen, dem unter I1I. entwidelten System \sih an- schließen, weil in diesem und nur in diesem ein sahliher Zwang für die Parteien liegt, den Rechtsstreit überhaupt und zuglei umfassend vor den zu dessen Entscheidung berufenen Richtern in freier Rede und Gegenrede zu verhandeln.
Ein Gesetzgeber, welcher sh dem Gedanken hingeben wollte, er könne die durch langjährige Sitte beherrschten Zustände der rheinischen Anwaltschaft in anderen Gebieten durch Geseßespara- graphen ins Leben rufen, würde in einer iht zu entschuldigen- den Täuschung \ich befinden, selbs wenn die realen Verhältnisse ihm gestatteten, das Notariat von der Advokatur zu scheiden. In ciner Zeit, welche nah Menschenaltern zählt, entwickeln fih \olhe Verhältnisse; jedenfalls müssen große Uebergangsstadien zurückgelegt sein. Die Uebelstände, welche in der Provinz Han- nover, wie oben bemerkt, hervortraten, verdienen um \o mehr Beachtung, als dort das mündliche Verfahren in bürgerlichen
| Rechtsstreitigkeiten von vorn herein der lebhaftesten Sympathie
der Advokatur \sich zu erfreuen hatte.
Der Gesebßgeber muß fih entscheiden, entweder Schriftlichkeit oder Mündlichkeit des Verfahrens ; wenn diese, dann volle Münd- lichkeit, kein halb \chriftlihes, halb mündlihes Verfahren. Das leßtere muß nothwendig in dem bei weitem „größten Länder- gebiete Deutschlands unter Einwirkung menschlicher Schwächen, alter Gewöhnung, der Bequemlichkeit, des Mangels der Uebung in freiem Vortrage, des an \ih sehr erkflärlihen Bestrebens, den bisherigen Wirkungskreis zu sichern, zu denselben Erscheinungen führen, welhe in dem Geltungsbereihe der neueren preußischen Verordnungen klar zu Tage getreten sind. Um fo mehr wird dieses derFall sein, als bei Anwälten, welche von den Vorzügen einer münd- lichen Verhandlung nicht durhdrungen sind, gar leiht der Glauben entstehen kann, daß die Interessen der von ihnen vertretenen Parteien weit besser gewahrt seien, wenn Alles an Thatsachen und Rechtsausführungen in den vorbereitenden Schriftsäßen niedergelegt, als wenn dasselbe möglicherweise in nicht sehr an- zichender Form mündli vorgetragen werde. Freilich entspricht eine solhe Behandlung der Sache in den vorbereitenden Schrift- säßen überall nicht den geseßlichen Vorschriften, nah welchen diese Scyriftsäße, auf den wesentlihen Sachverhalt beshränkt, nur eine Skizze des mündlihen Vortrags enthalten sollen; allein derartige gesezlihe Vorschriften werden, da dem Gesetzgeber keine Mittel ih darbieten, um seinem Gebote Nachdrutck zu verschaffen, ftets den Charakter von leges imperfectae an sih tragen.
IV
§. 9, Die prozessualishe Einrichtung, welche man als den unmittelbaren Prozeßbetrieb durch die Parteien bezeichnet, ist in Veranlassung mehr zufälliger Umstände in weiten Kreisen des deutschen Juristenstandes der Art diskreditirt worden, daß es schwer hält, den Standpunkt einer unbefangenen Wür- digung der Verhältnisse, welhe doch allein ein Verständniß ermöglicht, zu gewinnen. Hier kann dieser Punkt nur ganz im Allgemeinen berührt werden. f
Die Frage, ob Prozeßbetrieb unter Vermittelung des Ge- richts oder unmittelbarer Prozeßbetrieb turch die Parteien, steht mit der sogenannten Verhandlungsmarxime in keinem Zu- sammenhange. Wie auh der Prozeßbetrieb gestaltet sein möge, immer wird ein ausgevdehntes und scharf durchgeführtes richter- liches Prozeßleitungë-Amt für die mündliche Verhandlung in der Gerichtssilzung a!s erforderlich und gerechtfertigt sich ergeben. Nach dem Rechte des Code de procédure civile 1st der Betrieb des Prozesses den Parteien im weitesten Umfange überlassen. Die Sade ist bis in die äußersten Konsequenzen verfolgt, so daß selbst die Bearbeitung der Urtheilsqualitäten, also eines Theils, des Urtheils, den Anwälten anheimfällt Man kann die Konsequenzen eines Grundsatzes verwerfen, ohne den Grundsaß selbst und damit den Gertanken zu verleugnen, auf welchem der Grundsaß beruht, daß in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die eigentliche Aufgabe des Richters das Rechtsprechen sei. Wer
\ältnisse übersicht, kann nicht wohl zweifelhaft sein, daß
die Veri
‘ die Zeit gekommen ist, um den Nichter von Geschäften zu be-
freien, deren Erledigung wegen ihrer formellen, mechanischen atur wissenschaftliche Befähigung, insbesondere juristishe Aus- bildung nicht erfordeit und deshalb sehr woÿhl untergeordneten Beamten überlassen werten darf.
Man kann zwei Seiten des Prozeßbetriebes unterscheiden: die Einleitung tes Rechtsftreits und die For!führung der rich- terlih:n Thätigkeit bis zur Verkündigung des Endurtheils einerseits und die außergerichtliche Vorbereitung des weiteren Verfahrens, insbesondere der mündlihen Verhandlung, durch Zustellung von Schriftsäßen und Urtheilen andererseits.
Nach tem Entwurf gilt als weitgreifende Regel die Vor- chrift, daß die Einleitung des Rechtsstreits eine wenngleich nur formelle Mitwirkung des Gerichts vorausfeßt, und daß der Vorsitzende für die Fortjeßung der Verhandlungen von Amts- wegen Sorge zu tragen hat. Nach dem Rechte des Code de procédure civile wird der Rechtsstreit ganz regelmäßig anhängig, ohne daß das Prozeßgericht von der Cristenz defssel- ben Kunde erhält, wi: das Prozeßgeriht ganz regelmäßig durch jedes, uh das interlokutorische und rein präparatorische Urtheil mit dem anhängigen Rechtsstreite befaßt zu sein aufhört. Die Vorschriften des Entwurfs dürsten die natürliheren fein, welche auch irgendwelche Belästigung des Prozeßgerichts nicht ver- ursachen können.
Der unmittelbare außergerichtliche Prozeßbetrieb seht Zu- stellungsbeamte voraus, welche eine selbständigere Stellung ein- nehmen, als Personen, die na bestimmter Anleitung des Ge- richts thätig werden. Das Institut selbständiger Zustellungs- beamten hat fich nicht allèin in den Rheinprovinzen, sondern auch in der Provinz Hannover vollständig bewährt, obwohl in dieser lezten Provinz nicht in gleicher Weise, wie in jenen Pro-