1874 / 239 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

E E R E L E a E R E Lit E E E R E e M

[f h j h F E n E

Bedingungen nit erfüllen, werden als unfrankirte Briefe betrachtet und folglich als solche taxirt.

Für den Transport durch die Post werden keine Briefe oder an- dere Sendungen zugelassen, welche gemünztes Gold oder Silber, oder Bijouterien und Kostbarkeiten, und überhaupt dem Zolle unterliegende Gegenstände enthalten.

Korrespondenzkarten, die nit genügend frankirt find, werden nicht spedirt. Jede Verwaltung hat übrigens das Recht, Korrespondenz- karten, welche Aufschriften enthalten, die durch die geseßlichen oder reglementarischen Bestimmungen des Landes verboten find, niht zu versenden oder in ihrem Dienste nicht zuzulassen. Dasselbe gilt für Briefe und andere Korrespondenzobjekte, die äußerlih Aufschriften glei- er Art tragen. F j -

Ueber die Einrihtung und Funktionen des internationlen Bureaus führt das genannte Blatt Folgendes an: Die \htveizerishe Ober-Postverwaltung if bezeihnet, um das Bureau zu organisiren. Die allgemeinen Koften desselben dürfen jährlich die Summe von 75,000 Fr. nicht überschreiten; darunter find die besonderen Kosten für die periodishen Versammlungen des Kongresses nicht begriffen. Diese Summe kaan später mit Bei- stimmung aller kontrahirenden Staaten erhöht werden. Das internationale Bureau dient als Vermittler der regelmäßigen und allgemeinen Notifikationen, welhe die internationalen Beziehungen interessiren. Es wird, mit Hülfe der Doku- mente, die ihm zur Verfügung stehen, ein besonderes Blatt in deutscher, englisher und franzöfisher Sprache herausgeben. Das Bureau s\oll ferner jederzeit den Mit- gliedern der Union zur Verfügung stehen, um die nöthigen den internationalen Postdienst betreffenden Fragen zu beantworten. Der Direktor des Bureaus nimmt an den Berathungen des Kongresses Theil, ohne berathende Stimme zu haben. Die französishe Sprache des Bureaus if die offizielle.

Als zu der allgemeinen Pofstunion gehörend, werden be- trachtet: Island und die faröishen Inseln (Dänemark); die ba- learishen und kanarishen Inseln, die spanischen Besißungen in Afrika und die spanischen Posteinrihtungen auf der westlihen Seite von Marokko (Spanien), Algerien (Frankreih); Malta (England); Madera (Portugal) und Finland (Portugal).

Das Schlußproto koll des Postkongresses, der am Freitag seine Arbeiten beendigt hat, lautet in deutsher Uebersezung folgendermaßen :

Die unterzeihneten Bevollmächtigten der Landesregierungen, die heute den Vertrag, betreffend Gründung einer allgemeinen blossen unterzeihnet haben, haben folgende Uebereinkunft geshlo}sen :

In dem Falle, daß die französishe Regierung, die sich das Protokoll offenbehalten hat und die daher im Vertrag unter den kontrahirenden Theilen erscheint, ohne demselben ihre Bei- ftimmung gegeben zu haben, fih niht entschließen könnte, ihn zu unterzeichnen, wird dieser Vertrag nichtsdestoweniger definitiv und für alle anderen fkontrahirenden Parteien, deren Vertreter ihn heute unterzeihnet haben, verbindlih werden.

Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Schlußprotokoll entworfen, das die gleihe Kraft und Gültigkeit haben soll, als wenn die darin enthaltenen Be- stimmungen im Vertrage selber enthalten wären und haben es in einem Exemplar unterzeihnet, das in den Archiven der \chweizerishen Bundesregierung deponirt und wovon jedem Theil eine Kopie zugestellt werden wird.

Bern, 9. Oktober.

(Folgen die Unterschriften der Delegirten der Regierungen von Deutschland, Oesterreih-Ungarn, Belgien, Dänemark, Aegyp- ten, Spanien, Vereinigte Staaten von Nordamerika, Großbri- tannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Nieder- lande, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, Schweiz und Türkei.) L

Der General-Postdirektor Stephan hat in Anerkennung des großen Nuzens, den die Stenographie im tech- nishen Postbetriebe gewähren kann, die Ausarbeitung einer deutshenPoststenographie angeordnet und, wie das „Dr. I.“ mittheilt, damit den Professor am Königlich sächsischen stenographi- {hen Inftitute in Dresden, H. Krieg, beauftragt: Die erfte Lektion der deutshen Poftstenographie erscheint im Oktoberheft des „Deutschen Poftarchivs“ (Beiheft zum Amtsblatt der deutschen Reichspostverwaltung), und follen die Postbeamten im Wege der Verordnung darauf hingewiesen werden, „daß der durch das Post- archiv zur Veröffentlihung" gelangende Lehrgang zur fortlaufenden Memorirung und prafktischen Einübung bestimmt sei, und daß es in der Abficht liege, in Stelle der bisherigen, versuchsweise ein- geführten Schreibabkürzungen welche in ihrer weitern Aus- bildung erheblich größere Anforderungen an das Gedächtniß machen würden, als die aus dem einfachsten Alphabet natur- gemäß und nah den Hauptgrundzügen der gewöhnlichen Sthreib- weise \sich entwickelnde Poststenographie das in dem Lehrgange Dargestellie von einem später zu bestimmenden Zeitpunkte ab allgemein zur praktishen Anwendung zu bringen.“

Das Kammergericht hat am Sonnabend in zweiter Instanz das Gesuch um vorläufige Freilassung des Grafen von Arnim aus der Haft abgelehnt.

Der General - Feldmarschall von Steinmetz isst nah Görliß zurückgekehrt.

__— Der Contre-Admiral und Direktor der Kaiserlichen Ad- miralität, Henk, hat fih in dienstlihen Angelegenheiten nah Danzig und Stettin begeben.

Der Kaiserlich Königlihe öfterreichish-ungarishe Ge- sandte am Königlih dänischen Hofe, Graf Kalnoky, if, von Wien kommend, heute früh auf der Rückreise nah Kopenhagen hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.

Stettin, 9. Oktober, Die Regierung veröffentliht im Amtsblatt eine Großherzoglich mecklenburgische Poli- ger Oa vom 4. August d. I., die in Ausführung es Rezesses vom 10. Dezember 1869 betreffend die Korrektion der Peene, zur Regelung der Schiffahrtsverhältnisse im Cummerower See und auf dem Peene-Flusse, soweit derselbe zwishen Preußen und Mecklenburg die Grenze bildet, erlassen worden ift.

Z¿Bayern. München, 10. Oktober. Die „AUg. Ztg.“ meldet: Heute Vormittag 11 Uhr hat Jhre Majestät die Königin- Mutter Marie von Bayern bei dem protestantischen Pfarr- amt (Dekanat) dahier die \chriftlihe Erklärung ihres Austritts aus der protestantishen Landeskirhe durch den Hofmarschall Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandra, Freiherrn v. Lerchenfeld überreihen lassen. Hr. Pfarrer Rodde is von Hohenshwangau, wo gegenwärtig Bischof Dr. v. Haneberg verweilt, hierher zurückgefkehrt.

Die Prinzessin Karl von Hessen, Schwester der

Der oberste Schulrath nimmt heute seine wöhhentliheu Sitzungen, die seit längerer Zeit unterbrohen waren, wieder anf.

Prof. Dr. von Pettenkof er if, dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge, gestern nah Meiningen abgereist, wo die Behörden den Rath Pettenkofers in sanitärer Beziehung hinsichtlich der wieder- aufzubauenden abgebrannten Stadttheile vernehmen wollen.

Würzburg, 11. Oktober. (W. T. B.) Rechtsanwalt Gerhard e ist vom Gerichtshofe zum Offizialvertheidiger Kullmanns bestellt worden. Dem Vernehmen nach ist nunmehr der 29. d. -M. zur Verhandlung vor dem hiefigen Schwur- gerihte anberaumt.

Württemberg. Stuttgart, 10. Oktober. Die Prin- zessinnen Ludwig und Leopold von Bayern, fowie die Prinzessin Therese von Bayern find vorgestern zum Besuch im Königlihen Sch{hlosse in Friedrihshafen eingetroffen, haben an dem Familiendiner theilgenommen und find Abends nah Lindau zurückgereift.

Der Minister der Justiz und der Auswärtigen Angelegen- heiten, v. Mittnacht, is gestern Abend nah Berlin abgereist, um dort an den Arbeiten des Bundesraths Theil zu nehmen.

Baden. Kar1sruhe, 9. Oktober. Prinz Eduard von Sachsen-Weimar ist gestern nah England, der Prinz von Wasa nah Waldleiningen zum Besuch des Fürsten von Leiningen abgereist.

Der hiesige Gemeinderath berieth am 6. über die Bildung des künftigen Stadtraths und beschloß nah länge- rer Berathung, dem Bürgeraus\husse als Ortsftatut vorzuschla- gen: Der Stadtrath habe zu bestehen: aus dem Ober - Bürger- meister, 2 Beigeordneten, wovon der erste den Titel Bürger- meister führt, und 22 Stadträthen. Dem künftigen Stadtrath \oll die Entscheidung vorbehalten bleiben, ob etwa ein dritter Beigeordneter noch ernannt werden soll. Nah der Städteord- nung wird der Bürgeraus\{huß außer den Mitgliedern des Stadtraths noch aus 96 Stadtverordneten bestehen. Es wird dabei bemerkt, daß Anfangs- Januar k. I. die Wahl der Stadt- verordneten stattfinden dürfte, sodann jene der unbesoldeten Stadträthe und, da vorausfihtlich aus den gewählten Stadtver- ordneten mehrere Stadträthe ernannt würden, alsbald die Ersaß- wahl für diese folgen werde, und hierauf die abgesonderten Wahlen des Ober-Bürgermeisters, des 1. und 2. Beigeordneten vorgenommen werden.

Mecklenburg. Das nachstehende, an die Großherzog- liche Landesregierung gerihtete Schreiben des Commandeurs der 18. Division vom 23. September d. I. bringt die Groß- herzoglihe Landvogtei in Schöneberg, ebenso wie früher das Schreiben des kommandirenden Generals des IX. Armee-Corps, zur allgemeinen Kenntniß:

„Nach den von den Truppen eingegangenen Berichten über ihre Unterbringung während des Manövers halte ich mich für verpflichtet, der Großherzoglichen Regierung im Namen der Division und der übrigen ihr unterstellt gewesenen Truppentheile für die gute und freundli he Aufnahme, welche Offizieren wie Mannschaften während der verflossenen Herbstükungen in Stadt und Land allseitig zu Theil geworden ist, meinen besonderen Dank auszusprechen. Auch die mit- unter unvermeidliche engere Beleg:-ng einzelner Gegenden hat der guten Aufnahme des Soldaten keinen Eintrag gethan, eine für mich besonders erfreulihe Wahrnehmung, welche neben den sachgemäßen Anordnungen der Verwaltungs - Behörden vornehmlich wohl ein Resultat der Hingebung und Fürsorge der Lokalbehörden, denen an dieser Stelle noch besonders gedankt sei, gewesen sein dürfte. Der Großherzoglichen Regierung stelle ' ich {chließlich eine entsprechend er- scheinende weitere Verbreitung vorstehenden Schreibens ganz ergebenst anheim. Von Diringshofen, Genekal - Lieutenant und Divisions- Commandeur.“ j

Sachsen-Coburg-Gotha. Gotha, 10. Oktober. Die „Goth. Ztg.“ veröffentliht die Bekanntmahung des Staats-Mi- nisteriums vom 5. d. M., den Zusammentritt der Vorsynode zur Berathung einer neuen Kirchenverfassung für die Herzogthümer Coburg und Gotha betreffend. Die Vorsynode tritt am Mitt- woch, den 4. November d. I., in Gotha zusammen. Sie wird an diesem Tage Vormittags 10 Uhr durch einen öffentlichen Gottesdienst in der Augustinerkirhe eingeleitet und hierauf Mit- tags 12 Uhr in dem Sizungss\aale des Landtags für das Herzog- thum Gotha eröffnet. z.-;

Elsaß-Lothringen. Hagenau, 11. Oktober. (W. T. B.) Die internationale Ausstellung von Hopfen, Bier, Brauereimaschinen und Geräthen isst heute unter sehr lebhafter Betheiligung des Publikums vom Bürgermeister Nessel mit einer Ansprache eröffnet worden. Die Ausstellung is außer- ordentlih zahlreich beshick und durch große Mannigfaltigkeit ausgezeichnet.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 10. Oktober. Der Kaiser und die Kaiserin sind gestern um halb 4 Uhr Nachmittags in Gödölló eingetroffen.

Die Kaiserin Maria Anna ist am 9. d. M. in Prag angekommen.

Der Herzog von Anhalt ist am 8. d. M. von Salz- burg nah München ‘abgereist.

Der Fürst Karl von Rumänien is mit seiner Ge- mahlin gestern hier eingetroffen und hat Nachmittags seine Reise nach Pest fortgeseßt.

Der Prinz Heinrich IV. Reuß is in Wien ange- ommen.

Der Botschafter des Deutshen Reiches General von Schweinißtz ist nah Wien zurückgekehrt.

Linz, 10. Oktober. Die Session des Landtages wurde heute vom Landeshauptmann mit einem dreimaligen Hoh auf Se. Majestät den Kaiser geschlossen, in das die Versammlung lebhaft einstimmte.

Salzburg, 10. Oktober. Der Landtag hat in seiner Abendsfizung die Regierungsvorlage in Betreff der Schonzeit des Wildes angenommen, desgleichen die beantragte Abänderung des Sculauffihtsgesezes genehmigt und ferner eine Petition an die Regierung um Errichtung einer medizinischen Fakultät in Salz- burg und einer Landes-Zwangsarbeitsanstalt beschlossen.

Brünn, 9 Oktober. Im Landtage beantragten Prazak und 24 Genossen “eine Adresse an den Kaiser, und es sei zur Berathung des von den Antragstellern vorgelegten Entwurfes ein eigener neungliedriger Aus\{chuß einzuseßen. Der Adreßent- wurf enthält verschiedene Beschwerden und wendet fih insbeson- dere gegen die geänderte mährische Landtags-Wahlordnung von 1872. Der Entwurf \{chlie#t mit der Hoffnung und der Bitte, daß der Kaiser diesen Beschwerden ab- helfen und die zur Erfüllung der Wünsche und Bedürfnisse der Völker geeigneten Maßnahmen treffen werde. Dieser An-

Königin-Mutter, ist in Hohenshwangau angekommen. Auch der Bischof von Speyer, Dr. von Haneberg, if daselbst eingetroffen.

trag gelangt Anfangs nähster Woche auf die Tagesordnung.

wesen Mährens wurden einige Resolutionen gefaßt, betreffend das baldige Zustandekommen der Eisenbahnlinien Troppau- Wlarapaß, Wlarapaß-Brünn, Iglau-Furth, Kriegsdorf-Römer- Kadt, Lundenburg-Tyrnau, Einbeziehung von Kremsier in das Eisenbahnnez und Anschluß der preußischen Bahnlinie Glaß- Neisse-Landesgrenze an die mährische Centralbahn.

Lemberg, 9. Oktober. Die ruthenishen Deputirten inter- pellirten im Landtag den Regierungsvertreter, weshalb in den Lemberger Lehrerseminarien keine Vorträge in ruthenisher Sprache gehalten werden, und weshalb bisher in den Landes- Schulrath keine entsprehende Anzahl von Pädagogen berufen wurde. Der Landtag beschloß eine Resolution, wonach die Re- gierung aufgefordert wird, energische Maßregeln zur Beseitigung der Justizmisère in Galizien vorzunehmen und insbesondere die Vermehrung ‘der Gerihtsbeamten und die Verschärfung der Strafen für einzelne Delifte zu veranlafsen.

Czernowig, 10. Oktober. Der Landtag verwies die Regierungsvorlage über das Uebereinkommen mit dem Staate wegen des Grundentlastungsfonds an den Landesauss{huß zur Berichterstattung in der nächsten Session. Nach Erledigung aller Vorlagen \{chloß der Landeshauptmann die Session mit einem dreimaligen Hoh auf den Kaiser, in welches die Abgeordneten begeistert einstimmten.

Pest, 10. Oktober. Wie die „Pester Korrespondenz“ meldet, wurden in dem heutigen Ministerrathe alle bisher aus- gearbeiteten verschiedenen Geseßentwürfe, darunter au die Fi- nanzvorlagen, erledigt und gutgeheißen, und find hiermit au alle etwaigen Meinungsdifferenzen vollständig ausgeglihen. Der Budgetentwurf für das Jahr 1875 i auch bereits endgültig festgestellt.

Die zwischen dem Honvéd-Kommando und dem Honvéd-Ministeriuum bestandenen Differenzen gelangen in den nächsten Tagen zur Austragung ; die diesbezüglihe Ministerraths- vorlage wurde bereits Sr. Majestät unterbreitet.

Agram, 10. Oktober. Der Landtag hat in seiner gestrigen Sißung den Gesezentwurf über die Reorganisation der politishen Verwaltung, nahdem mehrere Redner gesprochen, in der General- und Spezialdebatte größtentheils nach dem Aus\chhußantrage angenommen. Heute wurde der Gesezentwurf in dritter, die Gesezentwürfe über die Organisation der Gerichts- hôfe erster Instanz und der Gehalte der Gerichtsbeamten in der General- und Spezialdebatte mit großer Majorität angenommen.

Niz-zderlande. Haag, 6. Oktober. Aus der Capfiadt find Berichte bis zum 5. September Me:

Das Gouvernement war bestrebt, die Waffenübungen bei den Sreiwilligencorps in dieser Kolonie mehr und mehr zu befördern; es soll die Absicht bestehen, aus diesen Corps allmählih eine tüchtige Landwehr heranzubilden; das Gouvernement hat beschlossen, ihnen fortan das erforderlihe Schießmaterial zur Verfügung zu stellen. Der Handel der Kolonie entwickelte sich zu immer größerer Blüthe. Aus Port Elisabeth wurde gemeldet, daß der Preis der Straußfedern troß dec großen Quantitäten dieser Waare, die. allwöchentlih dort auf den Markt kamen, bei raschem Absfaßtze fest und selbst steigend blieb. Aus Nieuw-Grikioaland (den Diamentbezirken) berichteten die neuesten Mittheilungen, daß es endlich durch Anwendung von Dampfpumpen gelang, die überschwemmten Gruben südlich vom berühmten Colnsberg- eple na und nach von den Wassermassen wieder zu befreien; es würden diese Gruben nun wohl bald wieder in Betrieb genommen werden können; in den übrigen wurden fortwährend Funde von mehr oder weniger großen Diamanten von guter Qualität gemaht. Aus dem Transvaal hatte man in der Capstadt die Meldung, daß die Nach- rihten aus den Goldbezirken nit ungünstig lauteten; es mehrten sih die Funde von Edelmetall, auch in größeren Stücken; jüngst wurde ein Stück von zehn Pfund gefunden; aus zwei der jüngst verkauften Claims hatten die Erwerber {ou mehr als tausend Unzen Gold ge- wonnen. Aus dem Transvaal kommen nun auch Sendungen von Ko- balt; der Werth dieses Metalls wird auf 250 Pfd. Sterl. pr. Tonne geshäßt. Jn der Capstadt ist, im Alter von 62 Jahren, Hr. C. H. Schwabe, der sehr geachtete Agent für die rheinischen und andere deutsche Missionäre, gestorben.

Belgien. Brüssel, 11. Oktober. (W. T. B.) Der „Moniteur belge“ veröffentliht heute den ersten Bogen der Verhandlungen der internationalen Konferenz.

Frankreih. NParis, 9. Oktober. Der Sekretär des Marschalls Mac Mahon, Graf d'Harcourt, richtete an den Maire von Nevers, der den Marschall eingeladen, bei seiner . aid a dem Süden seine Stadt zu berühren, folgendes

reiben :

Herr Maire! Der Marschall-Präsident der Republik empfing Ihren Brief, welchen Sie im Namen des Gemeinderaths von Nevers an ihn richteten. Er beauftragte mich, Ihnen zu sagen, daß er dur die Einladung, die er enthielt, und die Beweise der hohen Sympathie, die Sie ihm übermachten, sehr angenehm berührt worden. Nach den beiden von ihm im Westen und Norden Frankreichs gemachten Rund- reisen gestatten ihm seine zahlreihen Geschäfte niht mehr, den Siß der Regierung zu verlassen; wenn er jedoch später abkommen kann, fo wird er fih freuen, Jhre Stadt zu besuchen und Jhnen selbst zu ver- sichern, welchen großen Antheil er an dem Wohlergehen der Stadt Nevers nimmt. Genehmigen Sie 2c.

Der Scékretär der Präfidentschaft. E. d’Harcourt.

11. Oftober. (W. T. B.) Der „Moniteur“ bestätigt, daß dem Herzog von Décazes von dem spanischen Ge- sandten eine Note überreiht worden if, die den Umfang einer völligen Denkschrift hat und alle einzelnen Thatsachen auf- zählt, aus denen angeblih hervorgeht, daß die Carlisten von Seiten Frankreihs begünstigt worden find.

« 12. Oftober. (W. T. B.) Bisher liegt das Ergebniß von 36 Stihwahlen für die Generalräthe vor. Es sind 18 konservative und 18 republikanishe Kandidaten gewählt.

Spanien. Nach einem Telegramm der „Indépendance Belge“ aus Bayonne vom 11. Oktober hat die Enthebung Dorregaray's und anderer Befehlshaber von ihren Posten in den carlistishen Reihen sehr unangenehm berührt. Durch die Besetzung la Guardias von Seiten der Regierungstruppen, ist das linke Ufer des Ebro frei geworden und der Angriffs- bewegung der Carlisten gegen Miranda Halt geboten. Die Carlisten find vor General Moriones, der Viana beseßte, zurückgewichen, Don Carlos hat in der Nähe von Pena- cerrada befestigte Stellungen bezo@en.

Der „Times“ geht eine genaue Analyse der neuerdings Seitens des spanischen Gesandten der französishen Regie- rung überreihten Note zu. In derselben wird zunächst das Bedauern ausgesprochen, daß die Ao Hen gts einer verän- derten Haltung der franzöfischen Behörden gegenüber den Carliften sih nicht erfüllt hätten, obgleih inzwishen die Anerkennung der spanischen Regierung Seitens Frankreihs erfolgt sei. Es wird konstatirt, daß das Verhalten der in den Grenzdistrikten fungirenden franzöfishen Beamten im Widerspruch ftehe mit den freundshaftlihen Zusicherungen, welche der Herzog v. Décazes der spanischen Regierung gemaht habe. Spanien müsse daher die

Bei Berathung des Generalberichtes über das Kommunikations-

Aufmerksamkeit des Ministers auf diese Thatsachen lenken. Es

werden hierauf \pezialifirte Beshwerden vorgebraht über die wenig strengen Maßregeln zur Verhütung der Kontrebande an der Grenze. Spanien habe fich zwar au über eine andere-Nation zu beklagen, welche den Carlisten ebenfalls Waffen und Munition liefere; allein dieser Fall sei doch ein ganz anderer, weil die Sciffe, mittelst derer der Waffentransport bewerkstelligt werde, den Zufällen einer langen Seefahrt ausgesegt seien. Die Begünsti- gung der Carlisten Seitens der franzöfischen Regieung sei eine ganz augenscheinlihe und zivar habe si dieselbe hon bethätigt zur Zeit, als Don Carlos nach seiner Niedexlage bei Orozquieta fih auf französisches Gebiet habe flüchten müssen. Einen be- sonderen Beschwerdegrund bilde das Verhalten gegenüber Lizar- raga; wenn au zugegeben werden könne, daß derselbe im Besi eines regelrechten Passes gewesen sei, so hätte derselbe do feinesfalls für sein aus 29 Perfonen bestehendes Gefolge Gültig- feit haben können. Die spanischen Konsuln hätten die fran- zösische Regierung rechtzeitig von dieser mißbräuhlihen Aus- dehnung dieses Passes unterrichtet, jedoch ohne Erfolg. Die Anwesenheit Don Carlos in Bayonne und Pau fei durch den spanischen Konsul der französishen Regierung bereits vor dem 9, Mai 1872 mitgetheilt worden, und troßdem sei seinem Antrage auf Verhaftung des Prätendenten keine Folge gegeben worden. Weiter wird angeführt, daß Baron de la Torre und Herzog de la Rocca nicht internirt worden seien, obgleich sie nachgewie- senermaßen in Pau und Bordeaux Waffenankäufe für die Carlisten bewirkt hätten. Bezüglih der Pferdeausfuhr von Frankreih nach Spanien müsse Spanien den Anspruch erheben, daß jeder Transport, welhek nicht durch Spa- nien genehmigt sei, verboten werde. Nachdem noch auf die Thatsache hingewiesen ist, daß bis in die neueste Zeit in Bayonne carlistishe Briefmarken öffentlich verkauft worden, fommt die Note zu der Shlußfolgerung, daß ein Wechsel der Beamten in den Grenzdepartements, sowie absolute Ausweisung aller Carlisten aus dem französischen Gebiete und ein Zusammen- wirken beträchtlicher französischer Streitkräfte mit den spanischen Truppen erfolgen müsse.

Ftalien. Rom, 7. Oktober. (It. N.) Gestern fand eine Sizung des obersten Unterrichtsrathes statt. Der neue Unterrichts-Minister, Herr Bonghi, benußte diese Gelegenheit, um sein Programm zur allgemeinen Kenntniß gelangen zu lassen. Er übernahm das Präsidium der Sizung und äußerte ungefähr Folgendes: Er sei fest entschlossen, in der Unterrihtsgesezgebung feine allgemeine Umwälzung hervorzubringen, sondern vielmehr energish für die Ausführung der bestehenden Geseze zu sor- gen; er werde sih darauf beschränken, dem Parlamente drei oder vier Geseßentwürfe von geringerer Wichtigkeit vorzulegen. Er werde die nothwendigen Reformen im primären und sekundä- ren Unterricht nah und nah einführen, und alles für die Einführung des obligatorischen Unterrichts vorbereiten, dessen entschiedenen Vertreter er sfih nenne. Das Studium werde der Minister auf ein höheres Niveau zu bringen und die Disziplin unter den Schülern wie unter den Lehrern zu befestigen suchen. Er wolle sich bemühen, die Beziehungen zwischen dem Minister und dem Unterrichtsrathe mit jedem Tage inniger zu machen und die genannte Institution zu dem zu erheben, was sie nah der Absicht ihrer Schöpfer sein sollte, d. h. zu einer wirksamen Stühe des Minifters und nicht blos zu einer Deckung seiner Autorität in gewissen Fällen.

Türkei. Belgrad, 11. Oktober. (W. T. B.) Die \cr- bishe landwirthschaftlihe Ausstellung ist heute eröffnct worden; der Fürst hat der Eröffnungsfeier in Person bei- gewohnt.

Montenegro, Cettinje, 10. Oktober. (W. T. B.) Der Fürst hat die Absicht, an den Truppenmanövern in Rumänien theilzunehmen, aufgegeben und wird dem Fürsten Karl erst im nächsten Frühjahre einen Besuch abstatten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Oktober. Dem „Reg. Anz.“ wird aus Livadia telegraphirt, daß der Groß- fürst Thronfolger mit Gemahlin und Kindern, der Groß- fürst Wladimir Alexandrowitsch und die Großfürstin Maria Pawlowna gestern Vormittags wohlbehalten in Livadia ein- getroffen sind.

Der Kaiser hat dem Kriegs-Minister, General-Adju- tantanten, General der Jnfantecie Dmitri Miljutin in Aner- kennung seiner hervorragenden Verdienste um die Reorganisation der russishen Armee und seiner thätigen Theilnahme an der Durchführung des Projekts der allgemeinen Wehrpflicht mittelst Allerhöhsten Handschreibens vom 30. August den Andreas- Orden verliehen. : È

Die Beförderung der telegraphischen Korrespon- denz zwishen Rußland und Oesterreih wurde bisher dur die Stationen in Warschau und Shitomir und die österrei- chishen Stationen Krakau und Lemberg vermittelt. In Folge einer Vereinbarung mit der österreichishen Regierung is nun- mehr die direkte Uebergabe der Depeschen zwishen Warschau und Wien und Kiew und Lemberg eingeführt, wodurch die Ueber- mittelung der telegraphischen Korrespondenz Rußlands mit Oesterreich sowohl, als auch den übrigen Staaten, welche diesen Weg benuyen, beschleunigt wird. :

Unterm 30. September is} die Eröffnung der ullgemeinen Sammlungen zum Besten der durch Mißwachs in Noth ge- rathenen Bevölkerung des Kreises Tiraspol im Gouvernement Chersson genehmigt worden. E

Seminare für Schullehrerinnen sollen, wie die „R. W.“ erfährt, zur Ausbildung geeigneter Lehrkräfte für die Volksbildung bei den weiblihen Schulen des geistlihen Ressorts ins Leben gerufen werden. In Wilna soll der Anfang gemacht werden. Das Ministerium des Innern hat nah der genannten Quelle bereits 15,000 Rubel zu diesem Zweck afsignirt, stellt aber die Bedingung, daß dafür 40 Stipendiatinnen des Ministe- riums, Töchter von Geistlihen, welhe den Kursus in der weib- lihen Shule mit Auszeihnung vollendet haben, den Unterhalt in der künftigen Anstalt frei haben. 40 andere Seminaristinnen sollen außerdem auf eigene Rechnung in der Anstalt unter- gebracht werden. |

Die Gerüchte von Unruhen im Uralschen Kosaken- heere, welche seit einiger Zeit kursiren, sheinen durch eine Notiz der „Uralschen Heereszeitung“ indirekt eine Bestätigung zu finden. Am 7. September is nämlich um 1 Uhr Mittag das erste Cchelon des Orenburgschen Linien-Bataillons in Uralsk eingerückt, um 7 Uhr Abends folgte ihm der General-Gouverneur von Dren- burg, General-Adjutant Kryshanowsky. Die Unruhen sollen durch die Reorganisationen hinsichtlih der Dienstpfliht hervor- gerufen sein.

Ueber die Morosowsche Karawane, welche aus Kaschgar zurückehrt und am 4./16. August in Naryn ange- langt ift, erhält die „R. W.“ nachstehende Nachrichten :

Ende April machte si die Karawane von Naryn aus nach gas: gar auf, wo fie am 15, Mai anlangte. Sie näherte sich der Kasch-

arschen Grenze nicht ohne Furt. Die Furt vermehrte sich_ no, als 5 200 M der Stadt eine Schaar bewaffneter Krieger entgegenkam. Dieselbe nahmen sie übrigens freundlih auf, wie auch Jakub-Bek die Mitglieder der Karawane, als sie ihm vorgestellt wur- den, sehr gnädig empfing. Einen Theil der Waaren verkaufte die Karawane gleich nach ihrer Ankunft. Der größere Theil blieb unver- kauft und eignete sich auch gar nicht für den Handel in Kaschgar. Daher wollte Jefim Romanow, welcher nach dem Tode von Gali- Faisulin die Leitung übernommen hatte, in die chinesischen Städte Urumtschi, Uljassutai, Barkul, Chami und Turfan weiterziehen, wozu er von Jakub-Bek die Erlaubniß erbat. Jakub-Bek gestattete das e niet, M, tr midt wollte, daß die Russen den Weg in diese tädte kennen lernten.

Auf die dringenderen Bitten Romanows ents{lo sich Jakub-Bek, die nahgebliebenen Waaren auf seine Rechnung anzukaufen, um den Russen jeglihen Vorwand, weiter zu ziehen, zu nehmen. Auf diese Weise seßten die Russen ihre Vorräthe vortheilhaft ab und begaben sih mit dem baaren Gelde und eingetaushten Waaren, wie Indigo, Färberoth, Rohseide, Seidenzeug auf den Rückweg. Der Emir be- \chenkte sie vor ihrer Abreise, welhe am 30. Juli erfolgte, und Ley ihnen bis an die Grenze das Geleit geben, damit ihnen innerhal seines Reichs nichts Widerwärtiges passire. ; :

Am 21. August langte die Karawane -bereits wohlbehalten im Fort Werny an.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. Oktober. Am 1. Oktober wurde der noch bisher zurückstehende Theil (zwischen den Stationen Kopparberg und Ludvika) der mittelst eng- lishen Kapitals angelegten \{chwedi\schen Centraleisenbahn oder Frövi-Ludvikabahn, eröffnet. Seitdem die Krylbo-Norbergs Eisenbahn ebenfalls vor Kurzem eröffnet worden is, kann man somit auf der Eisenbahn den Mälaren umreisen, mit Ausnahme der 4 Meilen langen Landstraße zwishen Norberg und Smedje- backen. Eine Festlichkeit bei Eröffnung der erstgenannten Eisen» bahnstrecke hat nicht stattgefunden. Dieselbe bildet ein höchst wichtiges Glied in der Kommunikation und if für die s{chwedische Eisenindustrie von sehr großem Werth, indem fie die reichsten Erzlager Schwedens, z. B. Grängesberg und Kopparberg, durchs\chneidet.

Amerika. New-York, 10. Oktober. (W. T. B) Sit Paterson is ein sehr stark besuhtes republikanishes Mee- ting abgehalten worden. Bei demselben konstatirte der Sekre- tär der Marine, Robeson, daß die gegenwärtige Regierung voll- kommen die republikanische Partei repräsentire. Weder die Re- gierung noch ihr Oberhaupt würden jemals den Interessen oder den Traditionen des Landes zuwider handeln. Grant denke nicht daran, zum dritten Male die Präsidentshaft zu übernehmen und halte dafür, daß einer Diskussion über diese Frage keinerlei Beachtung zu \{henken sei.

11. Oktober. (W. T. B.) Dem „New-York Herald“ zu- folge ift die Lage der Dinge in Louisiana eine sehr bedenk- lihe und steht der Ausbruch neuer Feindseligkeiten zwischen Weißen und Schwarzen zu erwarten. Der Zuzug von Negern wird auf 15,000 angeschlagen. i

(A. A. C.) Aus Cuba sind per Kabel im Laufe der Woche folgende Nachrichten eingetroffen: Um der Geldnoth des Staats\haßes einigermaßen abzuhelfen, ist der Verkauf von Adelstiteln und Besteuerung derselben wieder eingeführt worden. Das dieselben unterdrückende Dekret von 1873 is annullirt; in dem betreffenden Erlaß ift jedoh die Schaffung neuer Titel nicht vorgesehen; die Regierung überläßt das den Cortes. Inwischen find die Inhaber der alten, wieder ins Leben gerufenen Titel, welche in Cuba residiren und welche die Entrichtung der Steuern unterlassen, gemäß dem Königlichen Dekret von 1846 verpflihhtet, den fälligen Betrag zuzüglich 33 Prozent zu erlegen. Im Unter- lassungsfall iff die Benußung dieser Titel verwirkt. Kürzlich wurde ein Versuch gemacht, den General-Kapitän Concha auf seiner Sommer-Residenz, welche stets von Freiwilligen bewacht ist, zu erschießen ; der Verdacht hat \sih auf einen der Freiwilligen gelenkt, Die Angelegenheit i der Oeffentlichkeit, soweit dies möglich, entzogen worden. Es wird berichtet, daß es in der Absicht der Regierung liegt, innerhalb 10 Tagen eine neue Zwangs-Anleihe von 1,500,000 Dollars zu machen. :

Buenos-Ayres, 9. Oktober. (W. T. B.) Der Ins ur- gentenführer Rivas hat sein Lager ganz in der Nähe von Buenos-Ayres aufgeshlagen. Die Regierungstruppen haben Belgrano und Maron beseßt. Das den Insurgenten gehörige Kanonenboot „Parana ist, verfolgt von einem Regierungs- geschwader, in dem Hafen von Montevideo eingetroffen, wurde indeß sofort angewiesen, den Hafen unverzüglih wieder zu verlaffen.

Asien. Nach einem der „Großen nordischen Telegraphen- gesellschaft“ in Kopenhagen zugegangenen Telegramme aus Shangai vom 10. Oktober Nachmittags bestätigt es fih, daß eine Kriegserklärung zwishen China und Japan nicht erfolgt ist. Im Gegentheil werden die Verhandlungen zur Erzielung eines Einverständnisses zwischen den beiderseitigen Unterhändlern Okubo [und Tsung-li-Yamen fortgeseßt, und ge- winnt es den Anschein, daß die ganze Frage eine friedliche Lösung erfahre. Die Verhandlungen werden sogar den fremden Gesandt- schaften gegenüber sehr geheim gehalten.

Zur Begründung des Entwurfs der Civilprozeß- Ordnung. (Vgl. Nr. 236 d. Bl.) V

§8. 10. Das Verfahren des Entwurfs beruht auf der fol- genden einfahen Regel. Wer eine richterliche Entscheidung er- wirken will, welche auf Grund einer mündlichen Verhandlung erfolgen muß, hat die Gegenpartei in eine bestimmte, vom Vor- sitzenden des Gerichts bezeichnete Sihung laden. zu lassen, und zwar mittelst Zustellung eines Schristsaßes, în welchem die Ge- genpartei von dem in der Sißung zu stellenden Gesuche und den für daselbe sprechenden Gründen in Kenntniß geseßt wird. Die Gegenpartei is bei Vermeidung der Kosten des verzögerten Prozesses verpflichtet, der vorladenden Partei vor dem Termine eine Gegenerklärung zustellen zu lassen, in welcher sie mittheilt, ob und welche Gründe sie dem in der Sitzung zu stellenden Ge- suche entgegenzusetz-n beabsichtige. Jn dem anberaumten Ter- mine stellen die Parteien ihre Gesuhe und verhandeln zur Sache. i - : i Diese einfache Regel is aber auc eine allgemeine. Sie gilt für alle Rechtsstreitigkeiten, für jede Jnstanz, deren Ver- fahren überhaupt ein mündliches ist, für die Hauptsache wie für Zwischenstreitigkeiten, für jede Art der mündlichen Prozedur.

Für das Verfahren vor den Handels- und Amtsgerichten ist eine Abweichung insoferv zugelassen, als die Gegenpartei auf einen ordentlihen Gerichtstag ohne vorgängige Bestim- mung desselben durch den Vorsitzenden geladen werden kann,

die Gegenpartei auch nicht bei Vermeidung der Kosten des

verzögerten Prozesses verpflichtet ist, der Partei vor dem Ter- mine eine Gegenerklärung zustellen zu lassen.

Dem Entwurf is die Unterscheidung zwischen einer or- dinären und summarischen Prozedur im Sinne des Code de procédure civile fremd. Dagegen fennt er in dem Urkunden- und Wechselprozesse ein Verfahren mit materiell beshränkter Defension und in dem Che- und Entmündigungs- prozesse ein Verfahren mit nicht unwesentlihen Abweichungen, welche mit der Natur der Rechtsverhältnisse selbst im engsten Zusammenhange stehen. j

Neben dem durch das Mündlichkeitsprinzip beherrshten eigentlihen Prozeßverfahren findet ein ganz abweichend kon- struirtes Verfahren Plaß, welches der Entwurf als Mahn- verfahren bezeihnet. Dasselbe beruht auf der Erwägung, daß der tägliche Verkehr eine Masse von Rehtsstreitigkeiten hervor- ruft, welche lediglich aus dem Grunde vor die Gerichte gelan- gen, weil der Schuldner aus Saumfseligkeit, Nachlässigkeit oder wegen Mangel augenblicklich bereiter Mittel eine unftreitige und deshalb der rihterlihen Feststellung niht bedürfende For- derung nicht berichtigt. Jn dem erwirkten, unter Androhung sofortiger Zwangsvollstreckung ergehenden Zahlungsbefehle liegt für den Schuldner eine ernste Mahnung, seinen Gläubiger zu befriedigen. vi

§. 11. Das bestehende Rechtsmittelsystem hat im Entwurf Abänderungen erlitten, welche ihrem allgemeinen Charakter nah schon hier zu beleuchten find. : i:

Der Begriff eines Rechtsmittels is kein historish gege- bener; in der Prozeßtheorie, wie in den Geseßgebungen, wird er in vershiedenem Sinne genommen. Im Entwurf werden unter Rechtsmitteln prozessualishe Rechtsbehelfe verstanden, wodurch Entscheidungen, welche die Rechtskraft noch nicht beschritten haben, vor einem höheren Richter angefochten werden. Damit scheiden aus der Reihe der Rechtsmittel die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Einspruch, die Nichtigkeitsklage und die Restitutionsklage. Die Wiedereinseßung bezweckt, die Folgen der Versäumung einer Nothfrist zu beseitigen und die Anfech- tung einer dur Atlauf der Nothfrist rechtskräftig gewordenen Entscheidung zu ermöglichen; über den Antrag auf Wiederein- setzung entscheidet das Gericht, welhem die Entscheidung über die nahgeholte Prozeßhandlung zusteht. Der Einspruch gehört zur Zuständigkeit desjenigen Gerichts, welhes das Unge- horsamsöurtheil erließ, und hat nicht rehtsfräftige Urtheile zum Gegenstande. Die Nichtigkeitsklage und die Restitutions- klage richten fich stets gegen rechtskräftige Urtheile und ge- hören nicht zur Zuständigkeit eines höheren Richters. Von der Wiedereinsezung wird im Zusammenhange mit den Folgen der Versäumung, von dem Einspruche im Zusammen- hange mit dem Ungehorsamsurtheil gehandelt. Die Nichtigkeits- flage und die Restitutionsklage, welche in gleiher Weise, wenn auch aus verschiedenen Gründen, die Wiederaufnahme eines durch rechtsfräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens bezwecken, bilden den Gegenftand eines besonderen Buchs; fast sämmtliche Prozeßnormen sind beiden Klagen gemeinsam. i

Als Rechtsmittel kommen in Betracht die Berufung, die Revision und die Beschwerde. D ; :

Unter diesen Rechtsmitteln is die Beschwerde von einer mehr untergeordneten, nebensächlichen Bedeutung. Den Gegen- stand der Anfechtung bilden verhältnißmäßig einfache, unbedeu- tende Entscheidungen; für die Anfechtung selbst und deren Er- ledigung empfehlen fich daher thunlichst einfahe Formen. Die einzelnen Entscheidungen, welche den Gegenstand der Beschwerde bilden, können nicht wohl in einer allgemeinen Geseßesformel zusammengefaßt werden. Zur allgemeinen Charakterisirung der einzelnen Entscheidungen dient jedoch Folgendes : Wenn die übrigen auf mündlicher Prozedur beruhenden Rechtsmittel, ihrer ganzen Konstruktion nah, nur solche richterlihe Entscheidungen zum Gegenstande haben, we!che nach vorgängiger mündlicher Verhandlung im Verhältnisse der einen Partei zur anderen er- folgte sachliche Entscheidungen enthalten, so fallen dem Gebiete der Beshwerde Entscheidungen anheim, welche entweder eine mündliche Verhandlung niht voraussegen oder einen Streit zwischen den Parteien und dritten Personen bezielen oder eine sachliche Entscheidung niht enthalten. Nur ganz ausnahms- weise sind Entscheidungen, auf welche diese Kriterien nicht passen, dem Rechtsmittel der Beschwerde unterworfen, weil die untergeordnete Bedeutung der Entscheidungen die Anwendung der einfacheren Prozeßformen rechtfertigt. : :

Die sonstigen Rechtsmittel haben nur Endurtheile zu ihrem Gegenstande.

Statistische Nachrichten.

Dem fünften Jahrgang des statistischen Jahrbuches (1872) für das Großherzogthum Baden entnehmen wir fol- gende Daten: Die Ergebuisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1871 waren: 303,228 bewohnte Gebäude, 290 sonstige Aufenthalts- stätten, 300,517 Haushaltungen, 418 Aufenthalts- und Extra-Haus- haltungen, 1,434,970 anwesende Personen, wovon 1,379,982 badische, 42,003 sonstige Reichsangehörige und 12,985 Reichéauéländer. Nach der Konfession 475,918 evangelishe Christen, 931,007 Katholiken, 9435 sonstige Christen, 25,599 Israeliten, 2 Bekenner anderer Reli- gion und von 9 ist dasselbe nicht angegeben. In der Rubrik „Größe und Preise der landwirthschaftlichen Liegeaschasten mit Aus- {luß der Baupläße®“ ist der Gesammterlös bemerkenswerth ; er betrug 26,625,903 Fl. im Jahre 1872 und is der Unterschied des Preises für die Hektare Land von 1871 und 1872 bei Aeckern 380 Fl., Gartenland 276 Fl., Rebland 496 Fl. und Wald 62 Fl., was mit der allgemeinen Pceissteigerung _zusammenhängt. Die Thätigkeit der bürgerlichen Gerechtigkeitêpflege anlangend, so wurden 92,424 Zahlbefehle gelöst, 973 Liegenschaftsvollstreckungen, 1882 Fahrniß- und Halmfrüchte-Versteigecungen vollzogen. Es wur- den 551 Ganten anhängig. Die Amtsgerichte erledigten 26,995 Civil- prozesse. Der Kapitalbetrag der ausgestellten Pfandurkunden macht in bezeichnetem Jahre zusammen 13,812,751 Fl. Cine Zunahme der Steuer- fapitalien ist ersihtlich. Das Grund- und Häusersteuecr- Kapital betrug 543,995,817 Fl, das Häusersteuer-Kapital 219,212,225 Fl, das Gewerb- steuer-Kapital 251,892,350 Fl., dasKapitalsteuer-Kapital 329,372,250 Fl, das Klassensteuer-Kapital 52,922,930 Fl, im Ganzen steuerbare Kapitalien 1,397,395,572 Fl, das steuerfreie Kapital des Staates repräsentirt einen Werth von 33,390,757 Fl. Diese St:uerkapitalien betragen demnach mehr als 3 Milliarden Francs. Der Gesammt-Hagel- schaden im Großherzogthum betrug im Jahre 1872 2,981,454 Man Waldflächen besaß das Großherzogthum im Jahre 1872 an 515,242

ektaren, gegen 514,033 Hektaren im Jahre 1871; es läßt sich eine n Vermehrung des Waldbestandes nahweisen. Die Anza [l der Sparkassen ‘im Großherzogthum war 97, die neuen Einlagen zu Ende des Rechnungsjahres 123,207 und die Gesammteinlagen standen auf 37,617,526 Fl., aiso auf mehr als 37 Millionen. Demnach käme auf den Kopf mehr als 25 Fl. Ersparniß. Bedeutend war die Thâ- tigkeit der Vorshuß*ereine, deren es am S lusse des Jahres 1871 70 waren. Beträge auf Schuldscheine, Wechsel und Diskonte

tanden zusammen auf 11,444,040 Fl, der Umsaß in Kontokorrent be- e n "Sire 1872 85,892,791 Sl. gegen 52,909,124 Fl.