1874 / 242 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

2 Stunden wöchentlih, Derselbe; Mineral- chemie, 2 Stunden wöchentlih, Professor Dr. Rammelsberg ; Petrographie, 5 Stunden wöchentlich, Dr. Lossen; Petro- graphische Uebungen, 1 Stunde wöcentlih, Derselbe ; Geognosie mit besonderer Berücsihtigung des sogenannten Flößgebirges, 4 Stunden wöcentlih, Professor Dr. Beyrich; allgemeine Geo- logie, 4 Stunden wöchentlih, Dr. Kayser; Uebungen im La- boratorium für Mineralanalyse: quantitative und qualitative, 30 Stunden wöchentlich, Professor Dr. Finkener; qualitative, 4 Stunden wöchentlih, Derlelbe. Die Vorlesungen beginnen den 2. November. Berlin, am 12. Oktober 1874.

Der Direktor der Königlichen Berg-Akademie.

Hauchecornae-

Togishe Uebungen,

Das 25. Stück der Gesez-Sammlung, welches heute aus- gegeben ift, enthält unter Nr. 8237 den Vertrag zwishen Preußen und Oldenburg wegen Herstellung einer Eisenbahn von Ihrhove nach Neue Schanz. Vom 17. März 1874; und unter Nr. 8238 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. September 1874, betreffend die Ausführung der durch das Gese vom 17. Juni 1874 zur Ausführung für Rehnung des Staates genehmigten Eisenbahnen. : Berlin, den 15. Oftober 1874. Königliches Gesez-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Nichtamtliches.

Deutsches Neiec.

Preußen. Berlin, 15. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König gedenken Sich, wie bereits gemeldet, am 91. d. Mts. nah Ludwigslust zu begeben. Die Abreise erfolgt Nachmittags 4 Uhr 30 Minuten vom Hamburger Bahnhofe und die Ankunft in Ludwigslust Abends 7 Uhr 40 Minuten. Am Donnerstag und Freitag betheiligen Se. Majestät Sih an den in Ausficht genommenen Jagden. Die Abreise von Ludwigslust

erfolgt Sonnabend Vormittag 9 Uhr und die Ankunst in Berlin Mittags 12 Uhr 20 Minuten. tung finden auf dieser Reise nicht ftatt.

Empfang und Beglei-

Die nächste Königlihe Parforce-Iagd findet Sonnabend, den 17. d. M., ftatt. Rendez-vous: Mittags 1 Uhr im JIagd\chloß Stern.

a Dein Reichskanzler Fürsten von Bismarck is nah- träglich eine Adresse der „Südaustralischen Protestantenassocia- tion“ dur ihren Sekretär, Herrn Iohn Griffiths, d. d. Adelaide, 13. August, zugegangen, in welcher Se. Durhlauht zu dem Mißlingen des Kullmannschen Attentats in theilnehmenden Wor- ten beglückwünscht wird. i

Der Reichskanzler hat die in Folge ver am 1. Ja- nuar ï. I. bevorstehenden Einführung der Reihsmarkrechnung nöthigen Aenderungen in den Tarifbestimmungen zum §. 43 des Post-Reglements vom 30. November 1871 im Entwurf dem Bundesrath zur Beshlußnahme vorgelegt.

arge Die vereinigten Aus\{hüsse des Bundesraths für gatéfoeda Verkehr, sowie S AcGnanigoioten E zu einer Sihung zusammen.

y —. -riwYealjv v gur Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlihen Geseßbuchs berufene omit sion, R Umfang des bürgerlichen Geseßbuchs betreffend, lauten:

__ 1) Das bürgerliche Gesezbuch s\oll fich auf das gesammte bürgerliche Ret erstrecken, mit den nachfolgenden Ausnahmen Und D A lte Tus

usgeschlofsen und der Ordnung dur das neue Han- delsgeseßbuch oder durch Spezial-Rellhsgefeze ea bleiben ; a. das den Gegenstand der Wechselordnung und des jeßigen Handelsgesezbuchs bildende Recht, einshließlich des Rechts der Aktiengesellschaften, b. das den Gegenstand der Seemanns- ordnung und der seerechtlihen Spezialgeseße bildende Recht, 5 e Be! (Effabriaredi und Sd bind 1 Solccei baid

¿ D innen|chifahrtsrecht, e. das gesammte =

T a alf Be e E usges{chlossen bleiben ferner: a. das Urheberreht, das Recht des Patent-, Marken- und Mtusterfibiütes b, vie Bank- geseßgebung, vorbehaltlih der in das bürgerliche Gesezbuh auf- zunehmenden Bestimmungen über Inhaberpapiere, c. das Post- und Telegraphenrecht, d. das Bergrecht, vorbehaltlih der künf- Ode Bottimi Frage, wie E einzelne dessen Gebiete an- estimmungen in das !bürgerli - nehmen seien. z g ¡bürgerlihe Geseßbuh aufzu- ) Ausgeschlof}sen bleibt ferner das Lehnrecht und das Recht der Stammgüter, vorbehaltlih der tünfticen ‘Erireitine e Frage, ob diese Institute ferner zuzulassen, und welhe Stellung ihnen eventuell zu den Bestimmungen des bürgerlihen Geseßz- L sei. er späteren Entscheidung der Kommission bei Berathun des Sachenrehts und bezüglih des Erbrechts bleibt A in Betreff a. des Erbpachtrehts, Grbzinsrehts und der Emphy- teufis, þ. des Rechts der Reallasten und der Bann- und Zwangs- rechte, c. des Näherrehts, d. des in ‘einzelnen Theilen des Deutschen Reichs bestehenden besonderen bäuerlihen Güterrechts, e, der Fámilienfideikommisse festzustellen, ob diese Institute ganz oder theilweise zu beseitigen, eventuell ob und inwieweit dieselben in dem bürgerlihen Geseßbuche zu ordnen seien oder die Ord- nung der Landesgeseßgebung zu überlassen sei.

6) Raum zu lassen innerhalb näher zu erwägender Gren- zen ist der Landesgeseßgebung für das Forstreht, das Wasser- ret eins{hließlich des Mühlen-, Flöß- und Flössereirechtes, das Fischereirecht, das JIagdrecht, das Deich- und Sielreht, das Bau- und Nachbarrecht, das Recht der Gemeinheitstheilungen, der Ablösungen von Reallasten, Dienstbarkeiten und Zwangs- und Bannrethten, das Recht der Zusammenlegung von Grundstüen, das Enteignungsrecht und das Gesinderecht.

_7) Inwieweit die privatrechtlihen Bestimmungen einzelner Reichsgeseße in das bürgerlihe Gesezbuh unverändert oder mit Modifikationen aufzunehmen, ingleihen, wie weit die in dem Entwurfe der bürgerlichen Prozeßordnung und der Konkurs- ordnung enthaltenen privatrechtlihen Bestimmungen zu berück- sichtigen und in das bürgerliche Geseßbuch unverändert einzu- reihen oder abzuändern seien, oder inwieweit \solhe Bestimmun- en besonders in Kraft zu erhalten, ist der künftigen Beshluß- assung bei Berathung der einzelnen einschlagenden Rehtsmate-

4 Tobend

Nachdem der Artikel 4 der Maß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868, nach welchem die Meile von 7500 Me- tern als Entfernungsmaßstab dienen sollte, durch das Reichs- geseß vom 7. Dezember v. J. aufgehoben worden ist, haben der Finanz-Minister und der Minister des Junern bestimmt, daß fortan allgemein den Reisekosten - Liquidationen das Metermaß zum Grunde zu legen ist. Es ift demgemäß das Verhältniß von 7,5 Kilometern gleih einer Meile bei der Be- rechnung der Reisekosten anzuwenden, und die Theile einer Meile find auf die entsprehenden Quoten von 7,5 Kilometern, also 1/; Meile auf 1/; Kilometer zu reduziren.

Der Minifter des Jnnern und der Minister der geifst- lichen 2c. Angelegenheiten haben in einem Spezialfalle entschie- den, daß es rücksihtlich der Erhebung von Abgaben bei Taufen und Trauungen zu dem Hebeammen-Unter- füßungsfonds, hinsichtlich welcher eine Bestimmung in den Entwurf des Gesetzes, betreffend die Dotirung der älteren Pro- vinzen mit Provinzialfonds, Aufnahme gefunden hat, bis zur Emanation dieses Gesetzes bei dem bisherigen Verfahren sein Bewenden behalten könne und es nicht in der Absicht liege, die Standesbeamten mit der Einziehung der Hebeammen-Unter- ftüßungsbeiträge zu beauftragen.

Nach einem Bescheide des Ministers des Innern vom 31. August c. dürfen die Einkünfte, welche ein Einwohner aus ihm zugehörigen Bergwerks-Kuxen erzielt, zur Kommunal- fteuer niht herangezogen werden. Das Rescript vom 7. Dfkto-

seine Berechtigung, das Einkommen aus Kuxen zu besteuern, hauptsächlich hergeleitet hatte, handelt lediglih von der Heran- ziehung der Bergbautreibenden zur Kommunalfteuer und qualifizirt das aus dem Betriebe des Bergbaues gewonnene Einkommen als ein gewerblihes. Die Inhaber von Kuxen nehmen dagegen an und für sich an dem Betriebe des Bergbaues überhaupt niht Theil, da fich das Ret derselben lediglih als Antheil am Eigenthum des Bergwerks darstellt.

In einem Kreise find die Gemeindevorsteher, Schöf- fen und Amisdiener vom Landrathe Namens des Kreis-Aus- \chu}ses bestätigt worden. Der Minister des Innern hat die betreffende Bezirksregierung darauf hingewiesen, daß dieses Ver- fahren niht den maßgebenden Vorschriften (8. 26 K. O. Verf. vom 20. März d. I. M. Bl. S. 99) entspricht.

_— Am 12. Oktober cr. trat der Strafsenat des Ober- Tribunals zu einer Plenarverhandlung zusammen, um über die Frage zu entscheiden : It der religiöse Unterricht in einer öôffentlichen Volksschule eine öffentliche Amtshandlung, deren unbefugte Ausübung (Seitens eines Geistlichen), unter die Strafandrohung des §. 132 des R. St. G. fällt? Der frühere Pfarr-Administrator R. zu Loslau, welher im Sommer 1873 durch Ver- fügung des Fürstbishofs zu Breslau nah Loslau verseßt worden, ohne daß der Fürstbishof von dieser Ver- fügung dem Ober-Präsidenten die vorschriftsmäßige Anzeige gemacht hat, trat am 17. Dezember 18783 unangemeldet in das Schullokal zu M. und eröffnete dem Lehrer P., daß er jeßt den Religionsunterricht ertheilen werde. P. erwiderte, daß er dies nit gestatten könne, weil ihm amtlich untersagt worden sei, den R. zu diesem Unterrichte zuzulassen. Darauf R.: „Ein paar Fragen werden Sie mir doch gestatten“, und P., um sich vor den Ae A Boye E geben, entgegnete, daß er dies zar at 7 nohmon_ uo £. G te t i i einige Fragen in deutscher und E aa L über die Erfolge des Unterrichts und entfernte ch sodann aus dem Schulzimmer. Von der Staatsanwalt- \chaft deshalb der Anmaßung eines öffentlihen Amts angeklagt (8. 132 des St. G. B.), wurde R. in beiden Instanzen für \huldig erkannt und zu 14 Tagen Gefängniß - verurtheilt. Da das Lehramt ein öffentlihes Amt is, \o kann wie in den Erkenntnissen der erften und zweiten Instanz ausgeführt wurde der Religionsunterriht in einer öffentlichen Volksschule nur von dem kompetenten Geistlichen ertheilt werden. Die Ueber- tragung aber eines geistlihen Amtes an einen nicht benannten Geistlichen geltet ‘als nicht geschehen, ein solcher Geistlicher ift also auch nit vesugh das Amt eines Religionéelehrers aus- zuüben; der Angeklagte hat fich daher unbefugt mit Aus- übung eines öffentlihen Amtes, des Lehramtes, befaßt und mithin sih des Vergehens dcs §. 132 des R. St. G. B. \{huldig gemaht. Jn der dagegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten hob derselbe hervor, daß er durch Ertheilung des Religionsunterrihts höchstens gegen die Maigesetze verstoßen, weil der Religionsunterriht, gleich dem Beichtunter- richt, als ‘eine unter die Maigeseze fallende priesterlihe Amtshandlung anzusehen sei. In Rücksiht auf die Wich- tigkeit und Zweifelhaftigkeit der zu entscheidenden Rechtsfrage beschloß das Ober-Tribunal, die Sache zur Entscheidung an die vereinigten Abtheilungen des Strafsenats zu verweisen. Für die in der Nichtigkeitsbeschwerde geltend gemachte An- \shauung, daß der religiöse Unterricht in einer öffentlichen Volksschule nicht als die Ausübung eines öffentlihen Amtes, sondern als eine priesterlihe Amtshandlung anzusehen sei, spricht scheinbar 8. 24 der preußischen Verfassungsurkunde („den religiösen Unterricht in der Volks\hule leiten die betreffenden Religionsgesellschaften“), welcher * noch jet in voller Kraft besteht. Diese Bestimmung der preußishen Verfassung gewähre den Religionsgesellshaften ein selbständiges Ret auf den Religionsunterriht in der Volksshule im vollen Umfange, sowohl in Bezug auf die Ertheilung, wie in Bezug auf die Ueberwachung und Beaufsihtigung, niht etwa blos ein Recht, welches vom Staate abgeleitet werde. Gegen diese Auslegung des S. 24 der preußischen Verfassungs-Urkunde \priht jedoch unsere Geseßgebung über öffentlihes Volkss{hulwesen im AUgemeinen. Die öffentlihen Volks\{hulen find Anstalten des Staates. Diesen Grundsaß spriht nicht nur das Allg. L. R. aus, sondern es liegt auch den Bestimmungen der Art. 23 und 25 der Ver- fassungs-Urkunde zu Grunde. Die Ausübung des Lehramts an der öffentlihen Volksschule stell: daher als Ausübung eines öffentlihen Amts, namentlih ‘auch im Sinne des §. 132 des A St. G. B. dar. Dieses gilt niht blos von der Ausübung es Lehramts - im Allgemeinen, sondern speziell auch von der Ertheilung des Religionsunt:crrihts in jenen Schulen. Zwar \soll nah Art. 24 der preußischen Verfassungs-Urkunde der reli- giöse Unterricht in der Volksshule von den betreffenden Reli- gionsgesellschaften geleitet werden, aber \oweit hat der Staat niht auf sein eigenes Aufsichtsreht in Bezug auf den Religions- unterriht verzichtet und namentlih nit zu erkennen gegeben, daß die Ertheilung des leßteren eine vom Staate völlig-unab- hängige, den Religionsgesellshaften aus eigenem Rechte zu-

ber 1871 (M. Bl. S. 293), auf welches der betreffende Magistat

nothwendig erachteten, integrirenden Theil des Unterrichts in der Volks\hule bildet, welche ihrerseits eine ftaatlihe Anstalt ist angenommen werden, daß Jeder, welcher denselben ertheilt, möge er solches auch vermöge der der Kirche zustehenden Leitung thun, doch zugleich eine ftaatlihe Funktion ausübt, und daß mithin auch eine unbefugte Ertheilung unter J 132 R. St. G. B. fällt Mit dieser Auffassung

eht der Umstand nicht in Widerspruh, daß die Kirche ohne Zuthun des Staats die Organe, durch welche sie die Leitung ausübt, bestellt und instruirt; denn in soweit hat der Staat der Kirche diesen Unterrichtszweig an seinen Anstalten überlassen. Dieser Ausführung gemäß beantragte General-Staatsanwalt Wever die Bejahung der vorlie- genden Streitfrage und die Zurückweisung der Nichtigkeits- beshwerde. Nach längerer Berathung erkannte das Ober- Tribunal dem Antrage des General - Staatsanwalts gemäß, Der religiöse Unterricht in einer öffentlihen Volks- \chule ist demna eine öffentlihe Amtshandlun und die unbefugte Ausübung einer solchen wird na F. 132 des R. St. G. B. (mit Gefängniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 100 Thlr.) bestraft.

Der General-Lieutenant und Commandeur der 1. Divi- sion Baron von der Golß ist mit Urlaub von Königsberg i/Pr. hier eingetroffen, ebenso der General-Lieutenant und Comman- deur der 21. Division von Thile, von Frankfurt a/M., der General-Major und Kommandant von Minden, von Delig, und der General-Major und Commandeur der 40. Infanterie- Brigade, von Zeuner, von Braunschweig.

Der General-Major und Inspecteur der 1. Fuß-Artil- [erie-Inspektion von Kameke isst von seiner“ Inspizirungsreise im Bereiche der ersten Fuß-Artillerie-Brigade hierher zurückgekehrt.

Der General - Intendant der Königlihen Schauspiele, Kammerherr von Hülsen begiebt sich heute Abend in Folge Ablebens des Königlichen Theater-Intendanten von Carlshausen, nah Cafsel.

ern Se M, S. „Friedrih Carl“ ist am 12. Oktober cr. in Wilhelmshaven außer Dienst gestellt.

Die „Spenersche Zeitung“ zeigt ihren Abonnenten an, daß fie mit dem 31. Oktober d. I. durch Kauf in den Besi der „National-Zeitung“ übergeht. Die Abonnenten erhalten nah den mit dex leßteren getroffenen Vereinbarungen vom 1. November cr. ab und bis zum Schlusse dieses Quartals an Stelle der „Spenershen Zeitung“ die „National - Zeitung“ zugesandt. Diejenigen Abonnenten, welche mit diesem Arrange- ment nicht einverstanden sein s\ollten, werden ersuht, bei den betreffenden Postämtern x. gegen Rückgabe der Quittung die Abonnementsrate per November und Dezember zurückzuerheben.

Schrimm, 14. Oktober. (W. T. B.) Vor dem hiefigen Kreisgericht fanden heute die Verhandlungen in der Unter- suhungssahe wegen der in Xions bei Uebergabe der dortigen Propfstei an Kubeczak vorgekommenen Ruhestörungen ftatt. Von den 8 Angeschuldigten wurden 7 zu 14 Tagen bis 3 Mona- ten Gefängniß verurtheilt und einer freigesprochen.

Cöln, 14. Oktober. (W. T. B.) Der Geheime Justizrath Friedrich v. Ammon is gestern gestorben.

Bayern. München, 12. Oktober. (B. Kur.) Der obersteStudienrath hat beantragt und das Königliche Kultus- Ministerium beshlo}sen, daß an den Gymnasien neuer Formation, wenn solche in einigen Jahren ins Leben treten kann, in den beiden obern Kursen wöcentlih nur eine Stunde Religions- Unterricht verwendet werden dürfe. Das prot. Ober-Konsi- ftorium hat nun in einer Eingabe an Se. Majestät den König dagegen sich ausgesprochen und fich auf die Verfassung berufen.

Sachsen. Dresden, 14. Oktober. Der König hat sich heute nah dem neu eingerihteten Jagd\hlo}se Wermsdorf begeben. Se. Majestät gedenkt daselbs| einen etwa 2wöchent- lihei Aufenthalt zu nehmen und während dieser Zeit in der dortigen Gegend auch mehrere Jagden abzuhalten.

_ Die in Evangelicis beauftragten Staats-Minister haben bei dem evangelisch - [utherischen Landeskonsistorium den geitherigen Kreis - Direktor, Wirklichen Geheimen Rath Eduard Freiherrn von E in Dresden zum Präsidenten; den Ober - Hofprediger, Geheimen Kirchenrath Dr. Ernst Volkmar Kohlschütter in Dresden zum Vize-Präfidenten; den Geheimen Regierungs-Rath Gustav Stelzner in Dresden und den Regie- rungs-Rath Dietrih Dtto von Berlepsch in Leipzig zu ordent- lihen rechtsgelehrten Räthen; den Geheimen Kirchen- und Schul-

und Schulrath Dr. Friedrih Julius Herrmann Schlurick in A gn E Urnen Räthen S Die vier ezteren haben zugleich den itel und Rang als Ober-Kon- sistorial-Räthe erhalten. : L U ai P „Dr. J.“ \chreibt : - __ „Von heute zu morgen vollzieht fich ein jahrelang vorbereitet wichtiger Umschwung auf dem Gebiete unseres zfentlichen Lebens. Die neue Verfassung der sächsishen Verwaltungsbehörden, die neuen Gemeindeordnungen, die neuen Einrichtungen im Volks- \chulwesen, die veränderte Gestaltung der obersten evangelish-luthe- rischen Kirchenbehörde des Landes treten nah Beendigung der vielseitigen Vorarbeiten für ihre Ausführung nunmehr ins Leben. Wir trennen ‘uns von den alten Institutionen und Verhältnissen mit dem Gefühle des lebhaftesten Dankes für alles Gute, was sie in“ einem langen, an tiefeingreifenden Ereignissen reihen Zeitraume in Staat, Gemeinde, Schule und Kirche gewirkt und gefördert haben. Wir be- grüßen aber auch mit freudiger Hoffnung die neuen Schöpfungen, an deren Hand sich das öffentlihe Leben auf jenen Gebieten nun- mehr weiter entwickeln soll, und begleiten ihren Eintritt in das Stadium der Bewährung mit dem innigen Wunsche, daß sie dem Vaterlande zum dauernden Wohle und Segen gereichen mögen! Und unser Wunsch wird nicht unerfüllt bleibey, wenn Alle die durß Amt und Stand berufen sind, folcher segensreichen Bewährung die Wege ebnen zu helfen, mit Luft und Eifer ans Werk gehen, und vor Allem in der Periode des erften Ueberganges vom Alten zum Neuen welche, wie überall bei wichtigen Umgestaltungen, ohne mancherlei Schwierigkeiten und gesteigerte Anforderungen an die Leistungen des Einzelnen nicht abgehen kann mit niht ermüdender Hingebung und Treue ihres Berufes warten, wenn ihnen aber auch von den Kreisen her, zu deren Wohle fie zu wirken berufen find, volles Vertrauen und N I eaen wird. Möge es nirgends an orausfseßungen fehlen! Und fo fei denn di t l ans Werk !* und „Gott befohlen!“ | Dees da

Württemberg. Stuttgart, 13. Oktober. Gestern Nachmittag fand im Saale des Shügenhauses unter dem Vor- fiß des Ehrenpräsidenten Herzogs Eugen von Württem- berg und im Beisein dreier Mitglieder des deutschen Schüßen- bund: Aus\{hu}es, nämlich der Herren Ober-Justiz-Rath Ster-

rien und des Einführungsgesezes vorzubehalten.

stehende Befugniß derselben sein sfolle. Vielmehr da der Religionsgunterricht E vom Steele E

zing und Privatier Stier aus Gotha und Privatier Fabricius aus Frankfurt a. M., die erste Sizung der bereits defignirten

rath Dr. Ewald Friedrih Hoffmann in Leipzig und den Kirchen- -

. Regierung der Wunsch

Vorstände der verschiedenen Spezialaus\{üs}se ftatt, welche das hier abzuhaltende V. allgemeine deutshe Schüßhenfest pro 1875 vorzubereiten und zu leiten haben. So viel der „St. A. f. W.? vernimmt, sollen die Vertreter des deutschen pr i pag uiget i ce mit der Wahl des Festplaßes und der Sießstelle sehr zufrieden sein und den hiefigen Mitgliedern des Aus\hu}ses durchaus ermuthigende Auseinandersezungen ge- macht haben.

Hessen. Darmstadt, 13. Oktober. Der Groß- herzog hat heute den seither am hiesigen Hofe beglaubigten Königlich sächsischen außerordentlichen Gesandten und bevollmäh- tigten Minister, Geheimen Legations-Rath Grafen von Könne- riß, behufs Entgegennahme seines Abberufungsschreibens in besonderer Audienz empfangen.

Der Prinz Gustav von Wasa is auf der Durh-

reise zu eintägigem Besuche bei dem Prinzen Carl hier einge- troffen. s Die Zweite Kammér der Stände erledigte in ihrer heutigen (79.) Sigung die Vorstellung der Verwaltungskom- mission der v. Schrautenbahschen Stiftung zu Friedberg, die Verleihung der Stipendien aus derselben betr. Die nächste Sitzung findet morgen Vormittags 9 Uhr statt und wird in der- selben die zweite Lesung der Kirchengeseße erfolgen.

Mainz, 12. Oktober. Das auf dem Friedhof errichtete Denkmal zur Erinnerung an die in Mainz verstorbenen Sol- daten der deutshen Armee wird nächsten Sountag Vormittag feierlih enthüllt werden.

Oldenburg. Oldenburg, 14. Oktober. Wie die „Old. Ztg.“ aus Eutin vernimmt, hat der Erbgroßherzog am 12. d. M. die Reise nah dem Orient angetreten. Das Gefolge besteht aus zwei Begleitern und drei Dienern. Von jenen ist der militärishe Begleiter der Hauptmann v. Philipsborn, vom großen Generalstabe; der zweite Begleiter, Dr. Lüdge, if ein junger Gelehrter, der insbesondere die neueren Sprachen und die Archäologie zum Gegenstande seiner Studien gemacht hat.

Braunschweig. Braunschweig, 14. Oktober. Der Herzog is am Sonnabend von Hiezing wieder in Sybillenort eingetroffen, wo in den nächsten Tagen die Herbstjagden statt- finden.

Der von dem Verlags-Buchhändler Eduard Vieweg hier gegründeten Stiftung für Studirende der Naturwissenschasten find die Rechte einer milden Stiftung unter dem Namen „Vie- wegshe Stipendien-Stiftung“ verliehen worden.

14. Oktober. (W. T. B.) Staats - Minister von Campe i heute Nachmittag in Folge einer Operation ge- storben.

Walde. Arolsen, 13. Oktober. Der Landtag der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont ist zum 28. d. M. ein- berufen.

Neuß j. L. Gera, 14. Oktober. Der Landtag wird am 29. d. M. eröffnet werden,

Lübe, 14. Oktober. (Lüb. Ztg.) In einer gestrigen Sißzung des Comités für die Sedanfeier wurde der Rehenschafts- beriht über die finanzielle Gebahrung abgelegt ; dieselbe ergab recht erfreulihe Resultate, indem nach Bestreitung aller Ausga- ben noch ein Uebershuß von 566 M. Ct. 2 Sch. verblieben war; es wurde beschlossen, davon 100 Thlr. für das deutshe National- denkmal am Niederwald zu widmen, und den Rest zu gleichen Theilen den hiefigen Kriegervereinen, nämlih dem Kampfgenossen- verein und dem Kriegerverein von 1870/71, zur Unterstüßung ihrer Invaliden und Kranken zu überweisen.

Elsaß-Lothringen. Hagenau, 14. Oftober. (W. T. B.) Bei dem heutigen Festessen der Mitglieder des deutschen Brauer-Bundes mate der Präsident des leßteren die Mit- theilung, daß auf die von dem Hopfenbau-Verein an Se. Ma} e- stät den Kaiser gerichtete Begrüßungsadresse ein Danktele- gramm des Kaisers eingegangen sei und daß sich sofort eine Deputation von hier nah Baden-Baden begeben werde, um Se. Majestät zum Besuch der hiesigen Ausstellung einzuladen. Die Mittheilung des Präsidenten wurde mit stürmishem Beifall begrüßt.

Hefsterreich-Unugarn. Wien, 13. Oktober. Der Kaiser ist am 11. d. M. Nachmittags von Wien in Mürzzuschlag an- gefommen und sofort nah Neuberg zur Jagd weitergereift.

Graz, 13. Oktober. Der Landtag bewilligte für den Empfang der deutschen Naturforscher und Aerzte, welhe im nächsten Jahre hier tagen werden, 5000 Fl. Die Regierungs- vorlage über die Schonzeit des Wildes wurde abgelehnt. Der Landesaus\chuß wurde beauftragt, bis zur nächsten Session einen Gesezentwurf, betreffend die Vergütung von Wildschäden, ein- zubringen.

Fnnsbruck, 13. Oktober. Der Landtag sehte den Ver- theilungsmodus der Unterstüßungsfumme von 20,000 Fl. für Volksschullehrer fest. Sodann wurde eine energische Gegen- erklärung der verfassungstreuen Abgeordneten gegen die Ver- unglimpfungen des Abgeordnetenhauses durch die Landtags- majorität am 5. Oktober zu Protokoll gegeben. Hierauf ward der Landtag unter Hochrufen auf Se. Majestät geschlossen.

Zara, 13. Oktober. In der heutigen Landtags sizung begann die Verhandlung über den ÄÁntrag Trigari's, wona der auf Beseitigung der Anstände gegen die Ausführung des vollständigen dalmatinishen Eisenbahnneßes ausgedrückt werden soll. Nach einer darauf bezüglichen Rede Bajamonti's entfernte \sich jedo die Minorität zu einer Zeit, als im Saale nur 21 Mitglieder der Majorität anwesend wa- ren, so daß der Landtag beshlußunfähig wurde. Der Präsi- dent verlas nun eine Zuschrift des Statthalterei-Präsidiums vom gestrigen Tage, wonach der Schluß der Session auf Aller- höchste Anordnung heute zu erfolgen habe, und {loß hierauf die Session unter dreimaligen Hochrufen auf Se. Majestät, in welche von allen Seiten begeistert eingestimmt wurde.

Agram, 13. Oktober. Der Kaiser ermächtigte mit Ent- \chließung vom 7. Oktober den Banus, denselben bei der am 19. Oktober stattfindenden feierlichen Eröffnung der kroatischen Franz-Iosephs-Universität zu vertreten.

In der heutigen Spezialdebatte über den Gesehentwurf, betreffend die Abänderung der Strafprozeßordnung, wurde vom Landtage Derencins Amendement auf Streichung der Bestim- mung über die Einführung von Schwurgerichten für politische Verbrecher angenommen; fodann wurde der Geseßentwurf über die Organisirung ider Gesundheitspflege in der General- und Spezialdebatte erledigt.

neue Bundesgeseÿ über

‘gung der Schweizerbürger zur Berathung vor. Einleitungsfrage gab am Freitag zu einer langen, batte Anlaß, die schließlich aber doch nah dem Antrage der Kommission in bejahendem Sinne entschieden wurdDe.

Gesetz, wie es aus der Berath Art. 1. „Stimmberechtigte

geschlossen.“ Art. 2.

halter erwerben indessen die von 3 Monaten. Falls dur d

ren, maßgebehd. Niemand darf Rechte ausüben. : Im 3. Artikel endli ist

Monaten Aufenthalt eintritt.

bahnen, zur Berathung vor in Anspruch nehmen wird.

Nizderlande. Haag entwurf, bezüglich zeitweiliger der PrägungvonSilberg besteht dieser

bestimmt, daß die im Geseße

daß „dieses Gesez vom Ta Kraft tritt und bis zum 1 Seit dem 1. Mai d. I stätte-bis

Millionen Gulden und für a

die Regierung in den Stand tuellem Uebergange zur

elgien. Brüssel, Laeken zum Gedächtniß benen Königin Luise, Feier begangen, an welcher große Zahl von Würdenträge

(W. T. B.) Die Herzogi 23 Uhr von

diplomatishen Beziehu

zugehen.

erlangte, beläuft sich der

Am 31. März 1874, umfaßte,

neuen 23prozentigen Consol Ztprozentigen Consols ; die der Staat der Bank von

müssen beendbare Leibrenten per annum, ein

Sterl. repräsentirend, und Sterl. hinzugefügt werden.

den Krimkrieg wurde

veranschlagtes Kapital der

mehr als 80 Millionen Pfd bat Oftober. (W. chefter hat / Sqreiben veröffentlicht, Bonner Unionskonferenz

bekannten Propofitionen Verständigung zwischen fessionen anzubahnen. chen au hätten, seien do vorhanden, möglih erscheinen ließen. Tradition z. Gegenstand überein, kanischen Kirche über

W

viele

Freuden in eine brüderliche und ehrenwerthen Männern

pathie zeigten. L Frankreich. Paris

Schweiz. Bern, 12. Oktober. Dem Nationalrath liegt das in Folge der Bundesrevision nothwendig gewordene

Prinz von Wales hat einen Besuch abgestattet.

stimmungen ist jeder Schweizerbürger, der .das 90. Altersjahr zurück- gelegt hat und im Uebrigen nach der Gesehgebung des welchem er seinen Wohnsiß hat, nicht vom Afkftivbürgerrecht aus-

. 2. „Die Stimmberechtigung bei kantonalen Wahlen und Abstimmungen richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Ari. 1. Niedergelassene aus einem anderen Kanton und fantonsfremde Aufent- Stimmwahl erst nach einer Niederlassung

Wahlen und Abstimmungen ein früheres Alter angeseßt wird oder für fantonale Niedergelassene und Aufenthalter die vorbezeichnete Frist verkürzt würde, so find die sachbezüglichen Bestimmungen au für die Niedergelafsenen und Aufenthalter,

gung für Niedergelassene nah 3 und für Aufenthalter nach 6

welcher vom Aus\{luß vom politishen Stimmrecht handelt. Dem Ständerath liegt das neue Bundesgeseß,

treffend die Rechtsverhältnisse des

Mehrheits- und zwei Minderheitsanträge gestellt.

Kammer der Generalftaaten gelangte gestern ein Geseh-

Entwurf aus nur zwei Artikeln.

der Reihsmünzstätte, Silbergeld auch für andere Rechnung, als für Rechnung des Staats zu prägen „von der Regierung \us- pendirt oder beshränkt werden kann“ ;

30. September für die niederländische Bank für 15,5

11,, Millionen Gulden, zusammen also für reichlich 20 Millionen Gulden Silbermünzen geprägt.

Goldwährung die Umprägungskosten niht noch bedeutend vergrößert würden.

der

Der Graf von Flandern ift, über Wien nah Venedig gereist.

Großbritannien und JFriand. London, 15. Oktober.

einem Prinzen entbunden worden. Die „Times“ erfährt, i auf ein Anerbieten Mexikos wegen Wiederaufnahme der

Die Schadloshaltungssumme, welche Lord Derby fürzlih von der spanischen Regierung

15,000 Lftr., wovon 7000 Lftr. für die Familien der englischen Mitglieder der in Puerto Rico hingerihteten Mannschaft des Freibeuterschiffes „Virgin ius“

den „Times“ zufolge , 6 Schuld des Vereinigten Königreiches 395,830,624 Pfd. Sterl. in dreiprozentigen Consols; 211,381,285 Pfd. Sterl. in neuen dreiprozentigen Consols ; duzirten dreiprozentigen Consols ;

13,645,869 Pfd. Sterl., eine Summe,

\chuldet, und die mit 3 pCt. verzinst wird, und 418,300 Pfd. Sterl. in Schaßtbonds. Demnach im Ganzen 723,514,005 Pfd. Sterl. Dazu

(veranschlagies) Kapital von 51,289,640 Pfd. Schaßwechseln und Schaßbbonds im Betrage von 4,479,600 Pfd.

uld belief sh demnach auf B L die Staats\huld vermehrt und am 31.

März 1859 bezifferte sie sih ; stehend in 790,480,720 Pfd. Sterl. fundirter Schuld, 18,277 400 Pfd. Sterl. unfundirter Schuld und 21,999,073 Pfd. Sterl.

Zeit ist das Kapital der fundirten und unfundirten Schuld um

ein an den Bischof von Melbourne in welchem er fih über die von der

und dem Kongreß der anglikanischen Kirhe in Brighton verfolgten gemeinsamen Ziele aus\pricht.

Der Bischof hebt besonders j 1 beabsichtigt habe, einen Weg zu einer

den bisher getrennten christlihen Kon- einen verschiedenen Entwickelungsgang welche eine allmähliche Einigung derselben als

B. stimme mit der Lehre Tertullians über diesen mit welcher auch die l die Tradition sich im Einklang befänden. Der Bischof erklärt \{ließli, Sekten ferner stehe, wie dem

treten werde, welche fich von l denen viele seiner Glaubensgenofsen eine nur zu große Sym-

die politishe Stimmbereht i- Schon die heftigen De-

Das ung hervorging, bestimmt : bei eidgenössishen Wahlen und Ab-

antons, in

ie Kantonalgeseßgebung für fantonale

die einem anderen Kanton angehö- in mehr als einem Kanton politische

festgestellt, daß die Stimmberechti- Ießt if Art. 4 in Berathung,

be-

Frachtverkehrs auf Eisen- die jedenfalls mehrere Sizungen Seitens der Kommission sind ein

1

, 10. Oktober. An die Zweite Suspendirung oder Beschränkung eld für Rechnung von Privaten. Es Der erste Artikel von 1847 ertheilte Ermächtigung

und der zweite Artikel, Veröffentlihung an in . Januar 1876 in Kraft bleibt.“ . find von der Reichsmünz-

ge seiner

ndere private Rechnung für reihlich

Der vorliegende Entwurf \oll segen, zu verhüten, daß bei even-

12. Oktober. Gestern wurde in der am 11. Oktober 1850 verstor- Mutter des Königs, eine kirhliche außer der Königlihen Familie eine rn des Staates Theil nahm.

von Rußland kommend,

n von Edinburgh if heute früh die englische Regierung sei geneigt, ngen zwischen beiden Ländern ein-

für britishe Unterthanen „Pall“ Mall Gazette“ zufolge auf

bestimmt find. Ende des leßten Finanzjahres, das Kapital der fundirten

dem

98,208,600 Pfd. Sterl. in re- 3,803,580 Pfd. Sterl. in 3; 225,746 Pfd. Sterl. in neuen

England und der Bank von Irland

im Betrage von mehr als 4x Mill.

endlih die unfundirte Shuld in

Der Gesammtbetrag der National- 779,228,245 Pfd. Sterl. Durch

auf 830,757,193 Pfd. Sterl., be-

beendbaren Leibrenten. Seit dieser

. Sterl. herabgemindert worden. T. B.) Der Bischof von Win- gerichtetes

ervor, daß Dôöllinger mit seinen

enn die einzelnen chrisilihen Kir- genommen ihnen gemeinsame Grundlagen Die Dôöllingershe These über die Grundsätze der angli-

daß er manchen protestantischen Altkatholiciómus und daß er mit Gemeinschaft mit so ausgezeichneten wie Döllinger und seine Genossen Irrthümern losgerissen hätten, mit

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, 14. Oktober. (W. T. B.) Der

Der Herzog von Padua, welher als Kandidat der bonapartistishen Partei für die am nächsten Sonntag im De- partement Seine-et-Oise. stattfindende Wahl aufgestellt worden ist, ist seines Amtes als Maire enthoben worden.

Die Abgeordneten der Linken haben beschlossen, in der morgen fiattfindenden Sihung der Perma- nenzkommission außer einer Anfrage bezüglißh des VBer- haltens des Präfekten von Nizza keine Interpellation an die Regierung zu richten indem fie alle übrigen {webenden Fragen in der Nationalversammlung selbst zum Austrag zu bringen gedenken. Man glaubt, daß der Minister der auswärti- gen Angelegenheiten eine eventuelle Interpellation der Rechten über Fragen der auswärtigen Politik niht beantworten und die Erörterung derselben als lediglich der Nationalversammlung zu- stehend bezeihnen wird.

15. Oktober. (W. T. B.) Das „Iournal officiel“ ver- öffentlicht das amtliche Dekret, durch welches die Wähler der Departements Drôme, Oise, Seine zur Wahl je eines De- putirten zur Nationalversammlung auf den 8. November d. I. einberufen werden.

Spaníen. Madrid, 9. Oktober. Ueber die Wieder- eroberung von La Guardia enthält die amtliche Zeitung fol- genden Bericht des Ober-Befehlshabers der Nordarmee vom gestrigen Tage: „Nachdem ih die Verschanzungen, welche der Feind auf der den Weg von Logroño nach La Guardia be- herrshenden Höhe angelegt, beshofsen und den Feind daraus verdrängt hatte, kam ich vor La Guardia aa, und als ih die Schützenlinie entfalten ließ, nahmen die Carlisten eiligst die Flucht auf der Straße nah Peñacerrada. Die Einwohnerschaft steckte Parlamentärflaggen aus und ih rückte an der Spiße meiner Truppen in den Ort ein.“

14. Oktober. (W. T. B.) Die amilihe „Gaceta“ vom heutigen Tage berichtet über den feierlihen Empfang des brasilianishen Gesandten durch den Mar- \chall Serrano. Ersterer erklärte in seiner Ansprache, daß er bestrebt sein werde, die guten Beziehungen zwi- \hen Spanien und Brafilien aufrecht zu erhalten und gab sei- nen Wünschen für die baldige Wiederherstellung des inneren Friedens und die Wohlfahrt Spaniens Ausdruck. Marschall Serrano antwortete, daß die Excekutivgewalt Spaniens, welche er repräsentire, gleihfalls das Verlangen nah einem guten Einver- nehmen mit Brasilien hege. Bei dem darauf erfolgenden Empfange des niederländischen Gesandten wurden die gleichen Wünsche für die guten Beziehungen zwishen Spanien und der Niederlande ausgetauscht.

Die Carlisten haben zwei Sturmangriffe auf Amposta unternommen, die von der Garnison unter beträht- lihen Verlusten der Angreifer abgewiesen wurden.

Die „Agence Havas“ meldet aus Hendaye vom _ 14. Oktober, es seien in der vergangenen Naht 6 Kruppsche Geshüße, 3000 Wenzelshe Gewehre und 300,000 Patronen ausgeschift und an die Carlisten abgeliefert worden.

Santander, 14. Oktober. (W. T. B.) Nah hier vor- liegenden Nachrichten haben sich abermals mehrere carlistische Abtheilungen der Madrider Regierungsgewalt unter-= worfen, ebenso haben die baskishen Städte Durango und Guernica ih gegen Don Carlos ausgesprochen.

Jtalien. Rom, 11. Oktober. Aus Caserta wird ¡lelegraphish gemeldet, daß die Polizei funfzehn Individuen ver- haftet hat, die zu der Räuberbande gehören, welche den Bezirk von Jora und die benahbarten Umgegenden unsiher machte. Es ift dies dieselbe Bande, welche vor einigen Tagen den päpfst- lihen Kämmerer Monsignore Teodoli gefangen genommen hatte. Viele geraubte Gegenstände find gefunden worden.

Die „Opinione“ \{hreibt: Bekanntlih wurden Anfangs August in Rom verschiedene Mitglieder der Internationale verhaftet. Die Instruktion des Prozesses gegen dieselben is nunmehr beendet. Der Gerichtshof hat den Thatbestand der Verschwörung vorgefunden, und heute die Akten zur weiteren - Verfolgung an die Anklagesektion des Appellhofes eingesendet.

Professor Iulius Schan z aus Leipzig, der im vorigen Iahre an das Königliche Lyceum nah Rom berufen wurde, wo er fi gleichzeitig als Dozent an der dortigen Universität habi- litirt hatte, ist von dem neuen Unterrichts-Minister Bonghi zum Mitglied der Kommission für die Gymnasial - Reform ernannt

worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 13. tober. Dem „Reg.-Anz.“ wird aus Livadia telegraphish ge- meldet, daß die Kaiserin am 11. d. M. Mittags mit der Kaiserlihen Yacht „Livadia“ nach Odessa abgereist is, um sich von dort nach England zu begeben. Der Großfürst Thron- folger begleitet Ihre Majestät auf dieser Reise. A

Der Tashkenter Korrespondent des „Golos“ beschäftigt fich in seinem lehten Briefe mit der Insurrektion in Kokand. Die „St. Pet. Ztg.“ entnimmt demselben Folgendes:

Das Glück s{chwankt nah wie vor hin und her: bald schlagen die Insurgenten die Soldaten des Khan, berauben die Dörfer und seßen den Herrscher felbst in Furcht, bald unterliegen fie und müssn r in den zahlreihen Bergshluchien und Schlupfwinkeln verbergen. In jedem Fall leidet die Bevölkerung dabei. Nach der natürlichen Lage dec Dinge muß fie auf Seiten der Insurgenten stehen. Dieselben fordern Ermäßigung der Steuern, das Volk auch; sie halten den Khan für einen unerträglichen, graujamen Despoten, das Volk auch. So wird denn {on drei Jahre lang in dem fruchtbaren Fergemthale Blut vergossen. Unlängst haben die Jusurgenten zwei große Unfälle erlitten. Sie find bei Namangan und in der Umgegend dieser Stadt aufs Haupt geschlagen worden. Die Geschlagenen warfen sich ihrer Gewohnheit nach in die Berge, geführt von dem Kirgisen- häuptling Mamun. Sie erschienen sogar im Rayon unserer Kreise Kuramin und Aulie-Ata, so daß cine Compagnie Soldaten aus Tasch- kent in die ehemalige Festung Tilau unterhalb Aulie-Ata beordert wurde. Die Soldaten wurden indeß bald wieder zurüdckgerusen. Doch hat der Kreis{ef von Aulie-Ata den Häuptling Mamun gefangen genommen und damit baben wir dem Khan einen wesenilichen Dienst geleistet. Womit wird Chudojar das vergelten? Jeßt ist es s{chon fklar zu Tage getreten, daß der Khan ebenso wie sein Volk die Russen haßt. Das Volk is gegen uns der beständigen Hülfe und Unterstüßung halber, die wir dem Tyrannen angedeihen lassen, mißgestimmt, wie fih in vielen Fällen gezeigt hat. Und wenn wix dem Volk nicht beistehen wollen, werden die N ifuégenten in einem anderen Nachbarstaat, in Kaschgar, Unterstüßung finden. Jakub-Bek ist ¿bt der bedeutendste Vertreter der Kiptschaken-Partei, seit Chudojar-Khan den Mufsulman Kul hin- gerichtet hat und Alim-Kul gefallen is. Jakub-Bek hat sih feit Be-

inn seiner Herrschaft in Kashgar unfreundlich zu Chudojar gestellt.

3 wäre nicht wunderbar, wenn er fi die Gelegenheit zu Nuße machte und die Partei. der Insurgenten ergriffe. Der Korrespondent erzählt ferner, daß ibald in Kaschgar und Buchara russische Handls- agenten ernannt werden sollen, und zwar mcht ungebildete Tartaren,

heute dem Präsidenten Mac Mahon

sondern russische Beamte.