Hié üntex Nr. 333 des Firmenregisters eingeträgene
irma? Y Gustav Stemann zu Dortmund (Firmeninhaber: die Hande sfrau Wittwe Gustav Stemann, Julie, geb. Bode, zu Dertmund) ist ge- Iöjht am 12. Oktober 1874.
In unser Firmenregister ift untex Nr. 574 die Firma Chr. Kuhn zu Hombruch und als deren SFnhaber der Kaufmann Christian Kuhn im Hem- druch bei Barop am 12. Oktober 1874 eingetragen.
Jn unser Firmenregister ist unter Nr. 575 die Firma Carl Bode zu Dortmund und als deren Snhaber der Kanfmann Carl Bode zu Dortmund am 12. Oktober 1874 eingetragen. :
Königliches Kreisgericht zu Duisburg, l Jn unser Firmenregister ist unter Nr. 569 die
i Uh. Kersten zu Duisburg und als deren Ls s L Wilhelm Kersten zu Duis-
durg am 9. Oftober 1874 eingetragen.
Wrais burg.
Elberfeld. Bekanntmahung.
Jn das Handelsregister bei dem Königlichen Han- delsgerichte dahier ist heute auf Anmeldung eîinge-
agen worden: - 1) Nr. 1979 des Firmenregisters und Nr. 1410 des Gesellschaftsregisters. Der am 17. Februar 1874 stattgefundene Eintritt des Kaufmanns und Fabrifanten Ernst Els eidt zu Buxhaus, Bürger- meifterei Wald, als Theilhaber in das von dem Kaufmann und Fabrikanten Carl Friedrich Elscheidt daselbst unter der Firma C. F. Elscheidt Pet. Sohu zu Gräfrath bei Solingen geführte Handels- geshäft; die nunmehr zwischen den beiden genannten
ersonen bestehende Handelsgesellschaft behält die bis- L Firma C, F. Elscheidt Pet. Sohn bei und ist Jeder der Gesellschafter befugt die Gesellschaft
vertreten und die Firma zu zeichnen. R
2) Ne. 689 des Prokurenregisters ! Das Erlöschen der von dem vorgenannten Carl Friedrich Elscheidt für die Firma &. F. Elscheidt Pet. Sohn, dem erwähnten Ernst Clscheidt ertheilt gewesenen Pro-
Tura.
3) Nr. 2268 des Firmenregisters : Das Erlöschen der Firma Emil Humborg dahier; der Jnhaber derselben Kaufmann Emil Humborg dahier hat sein hiesiges Geschäft aufgegeben.
Elberfeld, den 19. Februar 1874.
Das Handelsgerichts-Sekretariat.
Elberfeld. Sn pas Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgerichte dahier ist heute auf Anmeldung eingetragen worden: ;
Nr. 1645 und 2370 des Firmenregisters: Der yer-
Betheiligung und Uebereinkunft erfolgte
des von dem am 6. Februar 1874 ver- Kaufmannes Carl Theodor Eicker in bei seinen Lebzeiten daselbst unter der Firma C. Th, Eicker geführten Handels» geshäfts, mit Aktiven und Passiven, sowieitmit der Berechtigung zur Fortführung der Firma an seine Wittwe Ida, geb. Weyermann, Kaufhändlerin in Mettmann, wel? Lebhtere solhes unter der besagten Firma für sich weiter betreibt.
Elberfeld, den 20. Februar 1874.
Das Handelsgerichts-Sekretariat.
Elberfeld. Sn das Handelsregister bei dem Kö- niglichen Handelsgerichte dahier ist heute auf An- meldung eingetragen worden: _ i
1) Nr. 2104 und 2371 des Firmenregisters : Der in Folge Betheiligung und Uebereinkunft stattgefun- dene Uebergang des von dem am 1. Februar 1874 verstorbenen Kaufmanne Wilhelm Scmawhtenberg an der Scheuer bei Wald, bei seinen Lebzeiten unter der Firma Wilh, Shmachteuberg zu Wald bei Solingen geführten Handels- geschäfts mit der Firma, an seine Witiwe Amalie, geb. vom Feld, Winkeliererin, an der S6euer bei Wald, welch? Leßtere solches unter der bisherigen Firma Wilh. Shmachtenberg für sich weiter ‘betreibt. i
9) Nr. §85 des Prokurenregisters: die von der vorgenannten Wittwe Schmachtehberg für ihre Firma Wilh. Schmachtenberg, ihrem Sohne Reinhard Schmadhtenberg, Handlungsgehülfe, an der Scheuer Hei Wald, ertheilte Prokura.
Elberfeld, den 23. Februar 1874.
Das Handelsgerichts-Sekretariat.
Tlberseld. Sn das Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgerichte hierselbst ist heute auf Anmeldung eingetragen worden: i
Nr. 1411 des Gesellschaftsregisters: Die Handels- gejallshaft unter der Firma Aruold Reiushagen eú Sat in Elberfeld, welhe am 15. Februar 1874 begonnen hat; die Gesellschafter sind: die Kauf- lente Franz Arnold Reinshagen, Ernst Reins- hagen und Richard Theodor Zils, Ersterer in Leipzig, die beiden Leßteren in Elberfeld. wohnend. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen, {teht Jedem der Gesellschafter zu.
EÉlbexfeld, den 25. Februar 1874.
Das Handelsgerichts-Sekretarigt,
Elberfeld. SIJn das Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgericht dahier ist heute auf Anmeldung eingetragen „worden :
Nr. 715 des Prokurenregisters: Das Erlöschen ‘der von dem Kaufmanne Carl Schlösser in Elber- feld für seine Firma A. Schlösser et Sohn da- elbst, dem Kaufmanue Albert Dickhaus iu Elber- Feld ertheilt gewesenen Prokura.
Elberfeld, den 27. Februar 1874.
Das Handelsgexichts-Sekretariat.
Elbing. Detau m wann, j
Zufolge erilgaa vom 6. Oftober 1874 ist an demselben Tage in unser Handels- (Prokuren-) Re- (ister Fi Nr. 65) eingetragen, daß „der Kaufmann
ugust Wolff zu Elbing als Inhaber der daselbst unter der Firma A. Wol} bestehende»! _Handels- niederlassung, Firmenregister Nr. 515, den z?aufmann Emil Macdonald zu Elbing ermächtigt Hat, die vorbenannte Firma per procura zu zeihnen.
Elbing, den 6. Oftober 1874.
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
EIbing, SBekauntmahung, Zufolge Verfügung vom 6, demselben Tage in das diesseitige Handels- (Gesell
{storbenen Mettmann,
\hafts-) Register zub Nr. 17, Colonne 4 bei der
Firma :
: E Hambruch, Bollbaum & Comp, etragen:
einge a? esellschaft ist aufgelöst und die Firma
en.
aue den 6. Oktober 1874. :
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Elbing. Bekauutmachung. i
Die Seitens des Fabrikbesißers Herrmany Fried- rich Heinrich Hotop zu Elbing, in Firma H. Hotop, dem Ingenieur Herrmann August Gossen hier, unterm 30. September 1869 ertheilte Prokura ist ezloshen. :
Eingetragen zufolge Verfügung vom 8. Oktober 1874 an demselben Tage.
Elbiug, den s. Oktober 1874. ;
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. t
Elbing. Bekauntmahuug.
Die sub Nr. 455 in das diesseitige Handels- (Fixmen-) Register unterm 23. Oftober 1871 einge- tragene Firma Hugo Abel Nachfolger ist erloschen.
Eingetragen zufolge Verfügung vom 8. Oktober 1874 an demselben Tage.
Elbing, den 8. Oktober 1874. :
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Elbing. Bekanutmatchung. ;
Zufolge Verfügung vom 8. Oktober 1874, if} an demselben Tage die in Elbing errichtete Handels- niedeclassung des Kaufmanns Robert Neumann eben- daselbst, unter der Firma: Robert Neumann, in das diesseitige Handels- (Firmen-) Register (unter Nr. 516) eingetragen.
Elbing, den 8. Oktober 1874. j
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Gifhorm. Im hiesigen Handelsregister ist auf Fol. 80 zur Firma A. Thon heute bemerkt worden : Ì „Die Firma ist erloschen.“ Gifhorn, den 8. Oktober 1874. Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. von Wangenheim.
Gifhors. In das hiesige Handelsregister ist heute auf Fol. 106 eingetragen:
Die Firma Thon & Baljè; offene Handels- gesellschaft zur Fabrikation von Glaswaarcn; als Ort der Niederlassung: Augusta-Hütte vor Gif- horn; und als Firmeninhaber: die Ehefrau des Glasfabrikanten A. F. Thon, Augusta geb. Küster und der Kaufmann Julius Baljò, Beide auf der Augusta-Hütte vor Gifhoin.
Gifhorn, den 8. Oktober 1874. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IL. Wangenheim.
andelsregister i} hon & Baljò zu
von
Gifhorm. In das hiesige
beute auf Fol. 106 zur Firma
Augusta-Hütte vor Gifhorn E der Glasfabrikant August Friedrich Thon zu Augusta-Hütte vor Gifhorn
als Prokurist eingetragen.
Gifhorn, den 13. Oktober 1874. : Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1. von Wangenheim.
Gladbach. Sn das Handels- (Gefellshafts-) Register des hiesigen Königlichen Handelsgerichts ist heute eingetragen worden sub num. 741: Die Handel sge]ellshaft unter der Firma Coén & Zahnen in Gladbach. Gesellschafter sind die in Gladbach wohnenden Kaufleute Gustav August Coen und ohann Heinrich Zahnen. Die Gejellschaft hat be- gonnen am 10, Oktober 1874. Gladbach, am 10. Oktober 1874. Der ace 1 R anzleirath Kreiß.
Gladbaeh, Gemäß Anmeldung der Kaufleute und Fabrikinhaber Ernst Bockhacker, in Friedrihs- thal, Gemeinde Odenkirchen, und Franz Eugen Sell, in Heiden, Gemeinde Rheydt, wohnend, ist leßterer am 1. Oktober dieses Jahres in das bis dahin von dem Ersteren für alleinige Rechnung unter der Firma Ernst Bockhacker in Friedrichsthal betriebene Hans dels- und Fabrikgeshäft als Gesellschafter eingetreten und für diese Handelsgesellschaft die Firma Bockhacker & Cie. mit dem Sitze in besagtem Friedrichsthal angenommen worden.
Demnach is heute bei Nr. 985 des Handeks- (Firmen-) Registers des hiesigen Königlichen Han- delsgerichts die Erlöshung der Firma Erust Bo- hacker und sub num. 742 des Gesellschaftsregisters die obige Handelsgesellschaft eingetragen worden.
Gladbach, am 10. Oktober 1874.
Der Pan ae C TRe, anzleirath Kreiß.
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Glatz. Bekanntmachung.
Fn unserem Firmenregister ist zufolge Verfügung von heut bei Nummer 324 das Erlöschen der Firma des Kaufmanns und Schuhmachermeisters Hugo Siebenschu in Glaß vermerkt worden.
Glatz, den 9. Oktober 1874.
/ Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Gleiwitz. Bekanntmachung.
Der Kaufmann Albert Kraus zu Gleiwiß führt für seine daselbst begründete Handelseinrichtung Spezerei-, Delikatessen-, Farbewaaren-, Tabak- und
igarren-Handlung) die Firma Albert Kraus. Ein- getragen in dem hiesigen Firmenregister unter Nr. 472 ufolge Verfügung vom 12, Oktober 1874 an dem- L lbèn Tage.
Gleiwiß, den 12. Oftober 1874.
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Glogau. Bekanutniachuug. “ [4805] Die unter Nr. 301 unseres Firmenregisters ein- rage Firma „I, Matteru“ zu Glogau ift durch rtrag auf den Kaufmann August Hoffmeister zu Glogau übergegangen. Dies ist im Register -ver- merkt und unter Nr. 306 desselben der Kaufmann August Ho meer zu Glogau als Inhaber der atteru’s@e Thouwaareufabrik
Ds ae Js ! Hoffmeister“ zu Glogau heut eingetragen worden.
ftober cr. ift an | Mlogay, den 8. Oftober 1874, e: 42C8/10 IV,) nig
liGes Kreisgericht. L Abiheilung.
J
Görlitz. Sth das in unserem Firmenregister unter Nr. 320- unter der Firma:
Lo Marx Felix GQuede
zu Görliß eingetragene Handelsgeschäft des Kauf- manns Max Felix Schmidt ist der Kaufmann Emil Robert Schneider zu Görliß als Handels8gesellshafter eingetreten und die nunmehrige am 1. Oftober 187 begonnene Handelsgesellschaft mit der beibehaltenen Firma unter Nr. 167 in unser Gesellschaftsregister heut eingetragen worden. (à Cto, 111/10)
Görli , den 9. Oktober 1874. i Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Guben. Bekanutmachung- J Fn unserem Firmenregister ist folgende Eintragung
bewirkt: :
5 Be im des Firmeninhabers ezeichnung des Firmenin : : dec Rrthnala Friedrich Wilhelm Cochius
in Rabdorf. 3) Ort E Niederlassung:
des orf. ;
4) Bezeichnung der Firma:
Einget pp i Verfügung vom 9. Ok 5) Eingetragen zufolge Berfugung . De ) tober 1874 ain 10. Oktober 1874.
Guben, den 9. Oktober 1874. : Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Konkurse
[4820] Bekanntmachung.
Konkurs-Ordnung §. 176; Instr. §. 30.) an Konkurse über den Nachlaß des Fabrik- direftors Karl Martini zu Sommerfeld hat die Filiale der Sächsischen Bank zu Dresden in Leivzig nachträglih eine Forderung von 6137 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf. angemeldet. ; ; er Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf den 26. Oftober c., Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar, Kreisrichter Scholz, im Terminszimmer Nr. 10 anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen an- gemeldet haben, in Kenntniß geseßt werden. Sorau i. L., den 9. Oftober 1874. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Scholz.
[48177 Konkurs-Eröffuung.
Königl Kreisgericht zu Schucidemühl, I. Abtheilung. Schneidemühl, den 12. Oktober 1874, Nahm. 7 Uhr. Ueber das Vermögen des Hutmachers Albert Kuflinsti zu Schneidemühl is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungsein- stellung auf den 9. Oktober 1874 festgeseßt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justizrath Presso, in Schneidemühl wohnhaft, be- stellt. : ; Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf den 26. Oktober 1874, Bormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Dr. Weiß- bein anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge Über dic Beibehaltung dieses Verwalters oder zugeben. s i i Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Befiß oder Ge- wahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu vera folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegen-
tände ) bis zum 25, November 1874 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben leihberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen. :
Zugleih werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche al? Konkurs - Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen | bereits rechtshängig sein oder uicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 25. November 1874
einschließlich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll
Erust A und demnächst zur Prüfung der sämmt- i
ichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf ' den 19. Dezember 1874, Bormittags 9 Uhr, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.
Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord ver- fahren werden. T
Wer seine Anmeldung \chriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Feder Gläubiger, welcher niht in unserm Amts- bezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderungen einen am iesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmätigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte: Lindinger in Sn Loewenhardt und Justiz-Rath Plesh- Hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Schneidemühl, den 12. Oktober 1874.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[4485] i; — Aufforderung der Konkursgläubiger.
Jn dem Konkurse über das Vermögen des Kauf- manns H. Ioseph, in Firma H, Ioseph zu
Schubin werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machèn wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, di jelben mö- en bereits rechtshängig sein oder nit, mit dem da- für verlangten Vorrecht j i _ bis zum 27, Oltober cr. einshlicßlih bei uns \ch{riftlich oder zu framtli anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- waltungspersonals auf ben 10, November 1874, Bormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar Herrn Kreisrichtex Perrin zu ersheinn. Wer seine Anmeldung s\chriftlich einreiht, hat tine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu- ügen,
ie Bestellung eines definitiven Verwalters äb-
Feder Gläubiger, welcher niht in unserem Amts- bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seincr Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigien auswärs- tigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten
anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt-
4 | haft fehlt, werden die Rechtéanwalte Justiz-Rath
Mazurkiewicz und Dr. Gahbler zu Sachwaltern vor- geslagen. Schubin, den 29. September 1874. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
- S
Bekanntmathung.
(4813) Konkurs-Eröffnung.
Königliches Kreisgericht zu Goldberg, Abtheilung I, den 13. Oftober 1874, Nachmittags 1 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns riß Kinzel zu Haynau ist der kaufmännische Kou- kurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung i festgeseßt au den 6. Oktober 1874 estgeseßt worden. /
Air einstweiligen Verwalter der Masse if der Kaufmann Karl Becker zu Haynau bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf den 24. Oktober 1874, Bormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Wie-
land im Termins-Zimmer Nr. 4 -des hiesigen-
Gerihts-Gebäudes anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor- l ati die Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. : llen, welche von dem Gemeinshuldner etwas3
an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas vershulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben B Pen r A zu zahlen, vielmehr von dem
esiß der Gegenstände
bis zum 30, November 1874 einschließli dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt i rer etwanigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.
Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe- rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiße befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. e ;
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wols- len, hierdurch aufgefordert, ihre Anjprüche, ieselben mögen- bereits rechtshängig fein oder nicht, , mit dem. dafür verlangten Vorrechte :
bis zum 20. November 1874 einschließli bei uns \{riftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 9. Dezember 1874, Bormittags 10 Uhr, vor dem geuanuten Kommissar im Termius-
Zimmer Nr. 4 des hiesigen Gerithts-
: Gebäudes zu erscheinen
Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord ver- fahren werden.
Zugleich ist noch meldung
bis zum 20. Ianuar 1875 einschließlich festgeseßt und zur Prüfung aller innerhalb derselben nah Ablauf der ersten Frist angemeldeten Foxderun« gen ein Termin auf den 10, Februar 1875, Bormittags 10 Uhr, vor dem genannten sFommissar im Termius-
Zimmer Nr. 4 des hiesigen Gerichts- Gebäudes
eine zweite Frist zur An-
anberaumt. i; : I d
Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubis ger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. ries
Wer seine Anmeldung schriftlich einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, „welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung Ee Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Dans bei uns berechtig- ten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt- {chaft fehlt , werden die Rehts-Anwälte Justiz-Rath Uhse und Steulmann hierorts und Paßki zu Hay- nau zu Sachwaltern vorgeschlagen.
4479
l Die Wittwe des verstorbenen hiesigen Gaskwir- thes Friedrich Steinkäuler hat ihre Insolvenz beim Stadtgerichte angezeigt, und werden daher ihre E Gläubiger zu dem auf Dienstag, den
, November dieses Jahres, Morgens 9 Uhr, angeseßten Termine, um ihre Forderungen zu profi- tiren unddklar zu stellen unter dem Re tsnactheile hiemit geladen, daß ‘die sich_ nicht Meldenden und ihre Ansprüche niht Nachweisenden von der vorhau- deen Masse würden gusgeschlossen werden.
Der Wittwe Steinkäuler ist jeglihe Veräußerung
von ihrem ‘vorhandenen Vermögen bei Strafe der Nichtigkeit und des Betruges untersagt, ihr jedoch die Fortführung der Gastwirthshaft durch einen dazu angestellten und beeidigten Administrator ge- tattet. : P Die Wittwe Steinkäuler ist der Ueberzeugung, daß fie die Gastwirthschaft in dem ihr allein dur den Tod ihres Ehemannes verbliebenen Hause in. einer sehr günstigen Lage am hiesigen Markte mit Vortheil werde fortführen können und will daber versuchen, mit den chirographischen, nicht privilegir- ten Gläubigern einen Nachlaß-Vertrag abzu)chließen. Sie offerirt denselben 25 Prozent ihrer Forderungen und will binnen kurzer Zeit. nachweisen, daß das dazu erforderliche Kapital durch einen Verwandten werde gezahlt werden. A :
Diese Kategorie von Gläubigern wird daher auf- efordert, ihre Erklärung über das Anerbieten in demn angeseßten Termine abzugeben, mit dem Be- merken, daß die von der Mehrzahl derselben erfol- gende Erklärung darüber für die Entscheidung werde maßgebend sein, und diejenigen der Gläubiger, welche
- eine solche niht abgeben, für der Mehrzahl zustim-
mend würden angenommen wérden. Lage, im Fürstenthume Lippe, den 28. Sep-
tember 1874. Das Stadtgericht. Redacteur: F. Prehm.
Berlin: Verlag der edition (Kessel). Druck: W. Elsner.
| 10 zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 15. October 1874,
Das Postblatt erscheint monatlih einmal, in der Regel am 15. dés Monats, uno kann du von 1 ThlrEbz.21 Gulden 45 Kreuzer jährlih, sowie zum Preise von
A l f I IERE LESA, E C4 S E T S Le Kink
rch Vermittelung der Deutschen Reichs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung 2'/2 Sgr. bz. 9 Kr. für das Exemplar bezogen werden.
Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General-Verfügungen etc.
Aushändigung von Briefen auf dem Bahnhofe un- mittelbar nach Ankunst der Eisenbahnzüge.]
Unter den nachfolgenden Bedingungen und mit Vor- behalt des Widerrufs ist den Correspondenten zunächst versuchsweise gestattet worden, gewöhnliche, fran- kirte Briefe an den Bahnhöfen alsbald nach Ankunft der in den Eisenbahnzügen befind- lichen fahrenden Posthüreaus in Empfang zu nehmen:
1) Der Adressat hat sich von der Postanstalt an seinem Wohnorte gegen Entrichtung einer Abonnements- gebühr eine Legitimation ausstellen zu lassen. Nach Empfang der Legitimation hat sich der Adressat mit dem Absender dahin zu verständigen, dass Letzterer den Brief (Bahnhofsbrief) stets mit einem und demselben Zuge absendet und zum Verschluss des Briefes Couverts anwendet, über deren noth- wendige und genau vorgeschriebene, äussere Kenn- zeichnung jede Postanstalt nähere Auskunft ertheilt. Die Aushändigung des Briefes am Bahnhofe erfolgt nur gegen Vorzeigung der Legitimation und an der von der Post bestimmten Stelle. Meldet sich der Empfänger nicht rechtzeitig, 80 wird der Brief gegen Entrichtung der reglementsmässigen Gebühr per Expressen bestellt.
Die von dem Adressaten zu zahlende Abonnements- gebühr, welche neben dem Franco érhoben wird, beträgt für jeden von einem und demselben Ab- sender an einen und denselben Adressaten gerich- teten Bahnhofsbrief, der täglich mit einem bestimm- ten Zuge Beförderung erhält, monatlich 4 Thaler. Abonnements von geringerer Zeitdauer als einem Kalendermonat sind nicht zulässig.
Die Bahnhofsbriefe müssen in allen Fällen vom Absender frankirt zur Post geliefert werden; sie müssen dem Format und der sonstigen Beschaffen- heit nach zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sein und dürfen weder recommandirt werden, noch das reglementsmässige Maximalgewicht von 250 Gramm überschreiten.
Zeitungen, welche auf die vorbezeichnete Weise be- zogen werden sollen, müssen hbinsiehtlich der Ver- packung, Frankirung etc. ebenfalls den vorstehend angegebenen Bedingungen genau entsprechen.
Wichtigkeit deutlicher Adressirung.
Nach einer neuerdings bei dem Postamte in Fran k- furt, Oder angestellten Ermittelung sind dort in we- nigen Tagen 84 nach Frankfurt, Main bestimmte Postsendungen eingegangen, welehe lediglich in Folge undeutlicher Angabe des Zeichens „a./M.“ auf Frank- furt, Oder geleitet. wurden. Alle diese Sendungen sind in Folge dessen verspütet am Bestimmungsorte eingetroffen.
Zur Vermeidung ähnlicher Versäumnisse, unter denen wichtige Interessen oft empfindlich leiden, em- pfiehlt es sich, auf den Adressen der nach Frankfurt, Main und Frankfurt, Oder gerichteten Sendungen den Zusatz „Main“ bz. „Oder“ stets vollständig auszuschreiben, sowie überhaupt bei Sendungen nach gleichnamigen Orten die unterscheidenden Zu- sätze recht deutlich beizufügen.
Warnung vor Verwendung zu stark gepresster Brief- couverts.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, dass zur Couvertirung von Briefen noch immer in nicht seltenen Fällen zu stark gepresste Couverts verwendet wer-
- den. Derartige Couverts „sind nicht empfeblenswerth, da
sie während des Transports und der postalischen Be- handlung an den Rändern leicht aufspringen, s0 dass die Einlage oftmals bloss gelegt und der Gefahr aus- gesetzt ist, aus dem offenen Couvert herauszufallen. Das Publikum wird daher im eigenen Interesse wohl thun, sich des Gebrauchs zu stark gepresster Brief- couverts zu enthalten und nur recht haltbare Couverts zu verwenden. Bei dieser Gelegenheit wird zugleich empfohlen, von dém Gebrauch der für den Empfänger 80 sehr lästigen ganz zugeklebten Couverts Ab- stand zu nehmen.
des Kaiserlichen General- Postamts,
Gewicht der Briefe nach Frankreich.
Es wird von dem Publikum nicht selten ausser Acht gelassen, dass das einfache Briefgewicht im Verkehr mit Frankreich nicht 15 Gramm, wie im Deutschen Briefverkehr, sondern nur 10 Gramm beträgt. In Folge dieses Uebersehens kommen nach Frankreich in beträchtlicher Anzahl ungenügend frankirte Briefe vor. Da alle derartigen Briefe den Adressaten mit Porto be- lastet zugehen, und dadurch fortgesetzte Störungen in dem betreffenden Correspondenzverkehr entstehen, s0 wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die einfache Brieftaxe von 8 Sgr., bz. 9 Kr. nach Frank- reich nur «für -soleche Briefe gilt, welche das Gewicht von 10 Gramm nicht überschreiten, und dass für Briefe im Gewichte von mehr als 10 bis 20 Gramm einschliess- lich der Satz von 6 Sgr. bz. 18 Kr. und so fort für jede sernere. 10 Gramm 8 Sgr. bz. 9 Kr. zu entrich- ten sind.
Correspondenzverkehr mit Ostindien, China, Japan ete.
Die über [talien und mit französischen Schiffen
ab Suez zu befördernde Correspondenz nach Ostindien, China, Japan u. s. w. wird von jetzt ab nicht mehr in Brindisi, sondern in Neapel eingeschiffffflf. Der Weg über Neapel kann benutzt werden zur Uebersendung von Correspondenzen nach Anam (Cochinchina), Ceylon, China, Japan, den Englischen Besitzungen und Schutz- staaten in Hinter-Indien (Penang, Singapore etc.), den Französischen Besitzungen in Vorder- und Hinter-Indien, den Niederländischen Besitzungen im Indischen Archipel, den Portugiesischen und Spanischen Besitzungen in
Hinter-Indien, nach Siam, Mauritius (Ile de France), |
Mayotta und Zubehör, St. Marie de Madagascar, Réunion (Bourbon) und den Seychellen. Die Abfahrt der be- treffenden Schiffe - von Neapel erfolgt an jedem zweiten Dienstag (27. October, 10. und 24. November etc.). Cor- respondenzen, welche auf dem Wege über Neapel be- fördert werden sollen, müssen den Vermerk „via Neapel“ tragen. Ueber die Portosätze und Versendungs-Bedin- gungen für derartige Correspondenzen ertheilen die Postanstalten auf Befragen - Auskunft. Tn Betreff des Beförderungsweges über Brindisi und von Suez ab mit Britischen Schiffen tritt eine Aenderung z. Z. nicht ein,
Correspondenzverkehr mit- Brasilien.
In Folge des neuen Postvertrages mit Brasilien können Briefe nach Brasilien entweder frankirt oder unfrankirt abgesandt werden. Das Porto beträgt für je 15 Gramm bei der Beförderung über Hamburg oder Antwerpen:
für frankirte Briefe 5 Sgr. bz. 18 Kr.,
für unfrankirte Briefe 7 Sgr. bz. 25 Kr.; bei der Beförderung über Frankreich oder über England:
für frankirte Briefe 8 Sgr. bz. 28 Kr.,
für unfrankirte Briefe 10 Sgr. bz. 35 Kr.
Postkarten müssen frankirt werden und unter- liegen denseclben Portosüätzen, wie einfache frankirte Briefe.
Für Drucksachen und Waarenproben, 80- wie für Handelspapiere, Correcturbogen und Manuscripte nach Brasilien beträgt das Porto für je 50 Gramm 1 Sgr. bz. 4 Kr. bei der Beförderung über Hamburg oder über Antwerpen, und 1 Sgr. bz. 6 Kr. bei der Beförderung über Frankreich oder über England. -
Correspondenzgegenstände jeder Art können unter Recommandation abgesandt werden. Für recomman- dirte Sendungen wird ausser dem Porto wie für ge- wöhnliche Sendungen derselben Art eine Recomman- dations-Gebühr von 2 Sgr. bz. 7 Kr. berechnet.
Postdampféchiffverbindungen mit Dänemark und Schweden,
Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiff- verbindungen mit Dänemark und Schweden gestalten sich bis auf Weiteres wie folgt:
Linie Kiel-Korsoer.
Die Fahrten finden in beiden Richtungen bis zum Schluss der diesjährigen Fahrperiode täglich statt.
Abgang aus Kiel: um 12 Ubt 35 Minuten Nachts nach Ankunft des Schnellzuges aus Hamburg.
Ankunft in Korsoer: Morgens gegen 7 Uhr, zum Anschluss an den ersten Zug nach Kopenhagen, An- kunft daselbst um 10 Uhr 40 Minuten Vormittags.
Abgang aus Korsoer: um 10 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen.
Ankunft in Kiel: Morgens gegen 5 Uhr zum An- schluss an den um 6 Uhr früh abgehenden Schnellzug nach- Hamburg.
Linie Lübeck-Kopenhagen-Malmoe.
Die Fahrten finden bis zu dem am 15. December eintretenden Schlusse der diesjährigen Fahrperiode drei- mal wöchentlich statt und zwar:
Abgang aus Lübeck: Sonntag, Mittwoch und Freitag 2 Uhr Nachmittags nach Ankunft des ersten Zuges aus Berlin.
Ankunft in Kopenbagen: an den folgenden Tagen gegen 8 Uhr Morgens. :
Ankunft in Malmoe: Mittags, zum Anschluss an den um 1 Uhr 50 Minuten Nachmittags nach Stockholm abgehenden Bisenbahnzug.
Abgang aus Malmoe: Montag, Mittwoch und Frei- tag Vormittags. :
Abgang aus Kopenhagen: Nachmittags.
Ankunft in Lübeck: an den folgenden Tagen Morgens, zum ÁAnschluss an den ersten Zug nach Berlin. Linie Stettin-Kopenhagen.
Die Fahrten finden bis zum Schluss der diesjährigen Fahrperiode einmal wöchentlich statt, und zwar ausg tettin jeden Sonnabend, aus Köpenhagen. jeden Mittwoch.
Abgang aus Stettin: Mittags 12 Uhr.
Ankunft in Kopenhagen: am nächsten Morgen 5 UNE.
Abgang aus Kopenhagen: Nachmittags 2 Uhr.
Ankunft in Stettin: am nächsten Morgen 9 Uhr.
Linie Rostock-NykKkjöbing.
Die Fahrten finden bis zum Schlusse der diesjähri- gen Fahrperiode dreimal wöchentlich statt, und zwar aus Rostock am Montag, Mittwoch und Freitag, aus Nykjöbing am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abgang aus Rostock: Vormittags 9 Uhr nach An- kunft der Züge aus Berlin, Hamburg ete.
Ankunft in Nykjöbing: ‘an den betreffenden Ta- gen Mittags zum Anschluss an den Fisenbahnzug nach Kopenhagen.
Abgang aus Nykjöbing: Nachmittags 2 Uhr 30 Minuten nach Ankunft des Eisenbahnzuges von Kopenhagen. :
Ankunft in Rostock: am den betreffenden Tagen Abends zum Anschluss an den Eisenbahnzug nach Ham- burg, Berlin ete,
an denselben Tagen
Einführung der Markrechnung bei der Reichs-Post- verwaltung.
Am 1. Januar 1875 wird bei der Reichs - Postver- waltung die Markrechnung eingeführt. Mit diesem Tage werden daher, an die Stelle der bisherigen, im Allgemeinen neue, in der Reichsmarkwährung lau- tende Postwerthzeichen (Freimarken, Franco-Cou- verts, Postkarten, gestempelte Streifbänder) und For- mularezuPostanweisungen treten. Die Bestimmung über die Einzelheiten wird später erlassen werden. Um je- doch das Publicum in Stand zu setzen, bei Anschaffung von Vorräthen auf die bevorstehenden Aenderungen bei Zeiten Rücksicht zu nehmen, wird schon jetzt darauf aufmerk- sam gemacht, dass sämmtliche Postwerthzeichen (Frei- marken u. s. w.) in der Guldenwährung, ferner die- jenigen zu /% und !/, Groschen der Thalerwährung am 1, Januar 1875 ihre Gültigkeit zur Frankirung ver- lieren, und durch die neuen ersetzt werden; dass da- gegen die Vorräthe an Postwerthzeichen zu 2, 1, 2, 21), und 5 Silbergroschen auch nach dem 1. Januar 1875 noch verwendet werden dürfen, bis der vorhandene Vorrath der Postanstalten aufgebraucht sein wird, worüber seiner Zeit weitere Benachrichtigung ergehen wird.