1874 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

tungsgerihten und eines obersten Gerichtshofes für streitige Verwal- tungsfachen, mit Rücksicht auf die anderen organischen Geseße einer vollständigen Umarbeitung unterworfen" worden. Die Staatsregierung hofft, alle diese Geseßesvorlagen bis zum Beginn der nächsten Sesfion des Landtages fertig zu stellen. Gelingt es, über dieselben eine Verständigung mit den beiden Häusern des Landtages zu erzielen, so würden für die späteren Sessionen nur noch die Entwürfe zu Kreis- und Provinzial-Ordnumgen für die Provinzen Sleëwig-Holftein und Hannover, sowie neuer Gemeinde-Verfassungs- geseße für die östlihen Provinzen auszuarbeiten sein. Was die Hohenzollernschen Lande anbetrifft, so ist für dieselben nach dem Vorbilde der neuen Kreiéordnung bereiis im vorigen Jahre eine Amté- und Landesordnung erlassen. An dieselbe wird fih der Erlaß einer neuen Gemeinde-Ordnung, welche gleichfalls als ein drin- gendes Bedürfniß anzuerkennen ift, C Dle haben. Bon allen diesen Geseßen, welhe zur Drdnung der Verfassung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen theils bereits erlassen sind, theils erlassen werden sollen, wird der Organismus der für die allgemeine Landesverwaltung bestehenden Staatsbehörden nahe berührt. Insbesondere sind es die Bezirksregierungen, deren Stellung upd Befugnisse durch dieselben eine wesentlihe Abänderung theils be- reits erfahren haben, theils in noch weiterem Umfange erfahren wer- den. Es bedarf daher die Frage einer eingehenden Erörterung, ob die Regierungen in ihrer bisherigen kollegialen Verfassung noch fernerhin beizubehalten, oder in we!cher Weise dieselben zu reorganisiren sein werden. Die Entscheidung dieser Frage kann zweckmäßig nicht bis dahin ausgeseßt werden, wo die Reform der Gemeinde-, Kreis- und Fan zum Abschlusse gelangt fein wird; vielmehr er- eint es nothwendig, fich zunächst über die Grundzüge eines Reor- ganisationsplans son jeßt, im Zusammenhange mit den Erwägungen für die weiteren Reformgeseße, zu verständigen. Bei den bisherigen Berathungen ‘des Landtages ist wiederholt der Wunsch zu erkennen gegeben worden, daß dem Landtage ein voll- ständiger Plan für die Reform der gesammten inneren Landesverwal- tung so bald als möglich vorgelegt werden möchte, da es ohne Einsicht eines solchen Planes fast unmöglich sei, die auf die Reform der Ver- fassung der fommunalen Verbände des Staats bezüglichen Geseßent- würfe eingehend und sahgemäß zu prüfen. Und in der That erscheint dieser Wunsch im Hinblick auf die mannigfachen und engen Beziehun- gen, welche zwischen der Verwaltung des Staates und seiner Einzel- verbände bestehen und folgeweise auch bei einer Reform der leßteren sih geltend machen müssen, als berechtigt. Wenn es sich beispielsweise darum handelt, die Befugnisse der Aufsichtsbehörden der Gemeinden oder Kreise zu bestimmen, so wird der Geseßgeber wissen müssen, welhen Behörden diese Aufsicht über- A werden soll, und in welcher Art diese Behörden organisirt sein werden. Es kommt ferner in Betracht, daß eine größere Reihe wichtiger und weittragender organisatorisher Geseße auf anderen Gebieten, ins- besondere das Unterrichtsgeses, die Wegeordnung, das Jagdpolizei-, das Vorfluthgeseß u. a., für die Beschlußnahme des Landtages vor- bereitet werden, welche aber zweckmäßig erst dann erlassen werden können, wenn wenigstens im Allgemeinen feststeht, welche staatliche Behörden und Organe der Selbstverwaltung in Zukunft vorhanden, und in welher Weise dieselben organisirt sein werden. Es sind deshalb die Grundzüge eines Reorganisationsplans für die allgemeine Landesverwaltung anfgestellt worden, welche zur Zeit der Beschlußnahme des- Staats-Ministeriums unterliegen.

Der Finanz-Minifter hat \ich in einem Cirkular-Rescript vom 20. d. Mts. auf eine Anfrage dahin geäußert, daß zu einer Abänderung der Cirkularverfügung vom 13. Januar 1870, wo- nah selbstgeshlahtetes Fleisch zu den s\elbstverfertigten Waaren zu rechnen und der Hausirhandel der Fleischer mit felbstgeshlahtetem frishen Fleische in der zweimeiligen Umgegend des Wohnortes gemäß §. 58 Nr. 2 der Gewerbe-

Ordnung vom 21. Juni 1869 und Nr. 1 und 5 der Anweisung vom 24. November 1869 überhaupt nicht E I E

ist, keine genügende Veranlassung vorliegt. Es if daher au fernerhin nah dieser Cirkurlarverfügung zu verfahren.

Im Einverständnisse mit dem Minister des Innern hat der Justiz-Minister die JIustizbehörden darauf aufmerksam ge- macht, daß die Koften der ärztlihen Untersuchung einer auf Grund des §. 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgeseßbuchs mit Haft bestraften und in Gemäßheit des §8. 362 ebendas. der Landespolizeibehörde überwiesenen Person von dem Kriminalfonds dann nicht zu tragen find, wenn jene Unter- suhung zu dem Zwecke ftattgefunden hat, die Transport- oder Arbeitsfähigkeit einer folhen Person festzustellen. Die Iustiz- behörden haben ohne einen von Seiten der Verwaltungsbehör- den ausgehenden Antrag eine ärztlihe Untersußung zu dem be- zeihneten Zwecke der Regel nah überhaupt niht zu veranlassen. Hat sie aber stattgefunden, und find dadurch besondere Auslagen erwachsen, so carakterisfiren fich diese, wie alle anderen in dem bezeihneten Falle erwahsenden Transportkosten, als Kosten der Polizeiverwaltung und find deshalb, wie diese leßteren, zur Er- ftattung zu liquidiren. Eine Modifikation leidet die vorstehende Bestimmung \selbstverständlich bei \olchen -Gerichtsgefängnissen, für welche zur Behandlung der Gefangenen ein für allemal ein Arzt in Gemäßheit vertragsmäßig übernommener Verbind- lihkeiten, namentlih nach Maßgabe der Cirkular-Verfügung vom 21. Dezember 1858, verpflichtet ist, auf Erfordern der Ge- fängnißverwaltung den Gesundheitszustand aller Kategorien von Gefangenen zu untersuhen. Für die von einem \olhen Arzte vorzunehmende Untersuchung der Transportanden dürfen au der Verwaltungsbehörde besondere Gebühren nicht in Rechnung gestellt werden.

In der Sihung des Ober- Tribunal -Senats für Strafsachen “vom 29. Oktober gelangte der An- trag des Bischofs Dr. Eberhardt von Trier auf Entlassung aus dem Gefängniß zur Verhandlung. Der Bischof war durch drei Urtheile des Landgerihts zu Trier in den Mo- naten Dezember vorigen, und Januar resp. Februar d. I. auf Grund des Gesehes vom 11. Mai 1872 das erste Mal zu 3600 Thlr. oder 2 Jahren Gefängniß, das zweite Mal zu 6400 ‘Thlr. oder 2 Jahren Gefängniß und das dritte Mal zu 400 Thlr. oder 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Am 5. März d. I. trat der Bischof, da bei der Mobiliar-Exekution nur ein sehr geringer Theil der Strafsumme gedeckt wurde, die in den er- wähnten Urtheilen substituirte Gefängnißstrafe, welhe dem 8. 78 2. des R.Str.G.B. gemäß den Höchstbetrag von zwei Jahren nit übersteigen darf, an. Nachträglich wurden nun die viertel- jährigen Gehaltsraten des Bischofs mit Beschlag belegt und so {ch{chließlich bis auf einen Rest von 2369 Thlr. die Straf\umme gedeckt. Nachdem Bischof Eberhardt 214 Tage Gefängnißstrafe verbüßt hatte, ließ derselbe durch seinen Vertheidiger beim Zucht- polizeigerihte dèn Antrag stellen, das Gericht möge nah öffent- licher und lontradiktorischer Verhandlung mit dem Königlichen Ober - Prokurator, als der zuständigen Strafvollstreckungs- Behörde, die bis jet gezahlten Abschlagszahlungen in Ver- bindung mit der erlittenen Gefängnißstrafe zur völli- gen Tilgung der sämmtlihen Geldstrafen für hinreichend erklären, und die fofortige Freilassung des Inhaftirten verordnen. Die Gesammtheit der Geldstrafen aus den drei Urtheilen ift, wie der Vertheidiger ausführte, durch die Anzabl der Tage von

diren und der \ich

ten Gefängnißstrafe in Ansaß zu bringen. Der Ober- Prokurator berief \sich dieser Ausführung gegenüber auf S. 29 des Reichs - Strafgesezbuches, daß der Höchstbetrag der für jeden Tag Gefängniß in Anrechnung zu bringenden Geldstrafe nur 5 Thlr. betragen könne, und daß deshalb der Restbetrag, dur 5 getheilt, noch immer eine Gefängnißstrafe bis zum 5. März 1876, also volle zwei Jahre bedingt.- In erster und zweiter Instanz wurde der Argumentation des Ver- theidigers gemäß die sofortige Freilassung des Bischofs verfügt, indem ausdrücklich die Anwendung des §. 29, 1 des St. G. B. auf die im §. 78 festgeseßte Maximalstrafe von 2 Jahren bei Umwandlung mehrerer Geldstrafen in Freiheitsstrafe verneint wurde. Gegen dieses Urtheil machte der Ober-Prokurator in dem Kafssations - Rekurs besonders geltend, daß nah der Auf- fassung der beiden ersten Instanzen derjenige, welher zu einer geringen Geldstrafe verurtheilt i, bei Umwandlung seiner be- reits verbüßten \ubsidiären Gefängnißstrafe in den bezüglichen Geldbetrag eine härtere Beurtheilung erfahren würde, als ein zu einer höheren Geldstrafe Verurtheilter. Gegen diese Argu- mentation des Ober - Prokurators * führte der Vertheidiger des Inhaftirten vor dem Ober - Tribunal, Justiz - Rath Meeke, aus, der Gedanke, welcher der Strafbestimmung des §. 78 von höchstens 2 Jahren zu Grunde liege, sei der, daß eine Freiheitsstrafe mit jedem Tage intensiver wirke. Diesex Gedanke sei auch bei der bereits verbüßten Freiheitsstrafe in Betracht zu ziehen, und \{ließe eine Anwendung des §. 29, 1 auf den vorliegenden Fall aus. Dieser Ausführung gegenüber beantragte jedoch der General-Staatsanwalt die Kassa- tion des Erkenntnisses der Vorinstanzen und die Berehnung der von dem Inhaftirten verbüßten Freiheitsstrafe gemäß §. 29, 1. mit 5 Thlr. für den Tag. Diesem Antrage {loß ih das Ober-Tribunal nach einer längeren Berathung an. Zur Be- gründung seines Urtheils führte das Ober-Tribunal unter An- derem in seinem Erkenntnisse aus: Nach §. 29, 1. i der Betrag von einem bis zu fünf Thalern einer eintägigen Freiheitsstrafe gleich zu achten. Im Anschluß hieran bestimmt der 2. Absatz desselben Paragraphen, daß der Höchstbetrag einer an Stelle der Geldstrafe tretenden Gefängnißstrafe ein Jahr ift, also auch in dem Falle, wenn die Geldstrafe mehr als 5 Mal 365 Tage be- trägt. In gleicher Weise ist demnach auch §. 78 aufzufassen, welher als Höchstbetrag einer an Stelle mehrerer Geld- strafen tretenden Freiheitsstrafe 2 Jahre annimmt, ohne damit die Bestimmung des T 29, 1, betreffend die Berech- nung des Tages mit 1—5 Thlr., irgendwie zu modifiziren. In der Absicht des Geseßgebers kann, wie der E Rekurs mit Recht hervorhebe, es niht gelegen haben, daß der Mehrschuldige durch Abbüßung eines Theils der ihm \ubsidiär zuerkannten Gefängnißstrafe mehr von der ihm zuerkannten Strafsumme abtrage, als ein Minderschuldiger. Allerdings hat in dem vorliegenden Falle der Inhaftirte den größten Theil der Strafsumme gezahlt, ohne daß ihm diese Tilgung irgend wie - zu Gute kommt, aber der im §. 78 vorgeschriebene Höchstbetrag von zwei Jahren Gefängniß is als eine Rehtswohlthat auf- zufassen, an welcher der Inhaftirte mit Rücksicht auf §. 9, 1 des Str. G. B. nicht Theil haben kann.

_— Ler franzöfishe Botschafter Vicomte de Gontaut- “ekehet n, ist gestern früh wieder auf seinen Posten hierher zurück- gekehrt.

Der Kaiserlich deutsche Gesandte in Lissabon, Graf Brandenburg, is heute früh aus Schlefien wieder hierher zurückgekehrt und im Hotel Royal abgestiegen.

__— Fürst Carl zu Carolath-Beuthen hat fich heute Mittag nah Carolath zurückbegeben.

__— S. M. S. „Hertha“ is am 28. Oktober cr. Nach- mittags von Kiel aus in See gegangen.

Vayeru. München, 27. Oktober. Durch Königliche Entschließung is der Rath der Regierung. von Oberbayern, Hermann Fischer, zum Direktor der Regierung von Mittel- franken, Kammer des Innern, befördert worden.

Sachsen. Dresden, 29, Oktober. Heute Vormittag fand in der fkatholishen Hoffkirche ein feierlihes Requiem zum Gedächtniß des hochseligen Königs Iohann ftatt, welches vom Bischof Forwerk abgehalten wurde. Der König und die Königin, die Königin Marie und Prinz und Prinzesfin Georg wohnten dieser Trauerfeier bei, an welcher außerdem auch die am Königlichen Hofe beglaubigten Gesandten, die Staats-Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die Oberhof- und Hof- chargen, die Generalität und viele höhere Staatsbeamte Theil nahmen. Ein zahlreihes Publikum füllte das Schiff der Kirche, und die äußeren Fenster zur Königsgruft waren reih mit Kränzen geschmüdckt. Zur Aufführung fam das Requiem von Cherubini. Nath der kirhlihen Feier begaben Ihre Majestäten fih zu- näâh|t wiederum zu der Königin Mutter nah Pillnig

den Abends von dort nah der Königlichen Villa in Strehlen zurückehren.

Waden. Karlsruhe, 25. Oktober. Nah dem soeben veröffentlihten neuen Gerihts\portel-Gesey nebst Vollzugs- Verordnung soll je für den Kreuzer 34 Pfennige, für den Gul- den zwei Mark geschßt werden. An Stelle des bisherigen Stempelpapiérs treten Stempelmarken.

Sefssen. Darmstadt, 27. Oktober. (Fr. I.) In der heutigen Sizung des Finanz-Aus\chusses der Zweiten Kam- mer kam die Regierungsvorlage wegen der für den neu zu \chaf- fenden Verwaltungs-Gerichtshof nothwendigen Geldmittel zur Verhandlung. Die Regierung erklärt \fich vorerst außer Stand, einen den zukünftigen Verhältnissen genau entsprehenden spezialisirten Etat vorzulegen, und beansprucht deshalb für den Rest der eni weg den Gesammtbetrag, welcher bis dahin

für den demnächst wegfallenden Staatsrath vorgesehen war. Der Finanz-Aus\{huß erklärte fh heute hiermit, jedoch nur unter der Vorausseßung einverstanden, daß für die folgende Periode ein detaillirter Etat vorgelegt werde. :

Braunschweig. WBraunshweig,' 29. Oktober. Die Uebergabe des Geschenkes des Prinzen Friedrih Carl an das Herzoglihe Husaren-Regiment hat, wie das „Brschw. Tagebl.“ ergänzend mittheilt, in der Reitbahn auf dem Giers- berge stattgefunden. Oberst v. Rauh hielt eine kurze Ansprache an die Mannschaften und {loß mit einem dreimaligen Hoh auf den Hohen Geber. Der Oberst hat sich perfönlih bei dem Prinzen Friedrih Carl für die dem Regiment erwiesene Ehre in Potsdam b-dankt, von wo er am Montag wieder zurü-

gekehrt ift. Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Meiningen,

awei Jahren, also 730, dem Höchstbetrage der nah §. 79 des

Strafgeseßbuches zulässigen \ubfidiären Gefängnißstrafe zu divi- in diesem Falle ergebenden Quote von 14 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. bei Anrechnung der inzwischen verbüß-

und wer- |* for zur Fasanenjagd. Na

Hirs aus Berlin haben im-Anfang dieser Woche der Regie- rung ihr motivirtes Gutachten über die Verwendung des Brand- \chuttes abgegeben. Dasselbe erklärt fh, dem „Fr. I.“ zu- folge, mit größter Entschiedenheit: a. gegen die Verwendung des Schuttes zur Aufhöhung der niedergebrannten Stadttheile; b, gegen die Benußung desselben zur Ausfüllung der Bleichgräben und c. gegen die Verwendung zur Mörtelbereitung, wie über- haupt „gegen jede wie immer Namen habende Verwendung zum Neubau. * Es wird vielmehr die Forishaffung des Bau- und Brandschuttes aus dem bewohnten Theile der Stadt als „drin- gend geboten“ gefordert; derselbe soll außerhalb der Stadt auf- gelagert und im Laufe der Zeit theilweise für landwirthschaft- liche Zwecke verwendet werden. Die Unterstüßungs\umme für die Abgebrannten betrug bis zum 23. d. M. 438,742 Fl.

Schweiz. Bern, 27. Oktober. Der Nationalrath hat heute nur vier Artikel des neuen Militär-Organisa- tionsgeseßes erledigt. Es handelte fich um die Wieder- holungsfkurse, Cadreshulen, Schießshulen und Offizier-Aspiran- tenshulen. Angenommen nach Keommissionsantrag wurden folgende Artikel:

Art. 104, Die Jufanterie- und Schüßen-Bataillone eines jeden Kreises haben alle zwei Jahre Wiederholungskurse in der Dauer von sechszehn Tagen zu bestehen, zu denen der Reihe nach die einzelnen Bataillone, die Regimenter, die Brigaden und die Divisionea einbe- rufen werden. Der Bundesrath is ermächtigt, in besonderen Fällen Ausnahmen von dieser Reihenfolge der Wiederholungs- furse zu gestatten. Diese Uebungen werden von den be- treffenden Truppen - Kommandanten unter Zuzug der Stäbe geteitet, und es können denselben auch Truppenkörper anderer Waffengattungen beigegeben werden. Bei den Uebungen der Division find die dazu gehörigen Spezialwaffen einzuberufen. Jn den Jahren, in denen die Mannschaft keinen Wiederholungskurs zu bestehen hat, werden die Compagnien, und zwar in ihrem vollen Bestande von zwölf Jahrgängen zu eintägigen Schießübungen einberufen. Für die Unteroffiziere und Soldaten der vier 0 Jahrgänge finden diese Uebungen unter Zuzug von Compagnie-Offizieren auch in den Jahren statt, in denen ihre Compagnien den Wiederholungskurs machen.

Art. 105. Jährlich wird unter dem Kommando des Ober- Instruktors eine Cadreshule in der Dauer von vier Wochen abgz- halten. An derselben haben Theil zu nehmen: a. neuernannte Wacht- meister und Feldwebel der Infanterie- und Schüßen - Compagnien; b. eine Anzahl von Instruktoren der Infanterie; c. ein entsprechendes Cadre von Offizieren.

Angenommen nah bundesräthliher Vorlage wurde dagegen:

„Art. 106. Die allgemeinen Schießshulen für Jnfanterie- und Schüßenoffiziere und Unteroffiziere finden alljährlih ftatt und haben eine Dauer von vier Wochen. In dieselten sind die angehenden Offi- ziere in der Regel im zweiten Jahre ihrer Brevetirung einzuberufen. In diese Schulen können auch Offiziere und Unteroffiziere anderer Waffen einberufen werden. *

Annahme nach Kommissionsantrag fand endlich noch:

„Art. 107. Jedes Jahr wird in der Regel in jedem Kreise eine Offiziersbildungsshule abgehalten, welche eine Dauer von sechs Wochen hat.“

Schließlih machte der Präsident die Mittheilung, daß der Ständerath beschlossen, sich nach Beendigung der Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend Civilstand und Ghe, bis zum 2. No- vember zu vertagen, und den Wunsch ausgesprochen habe, der Nationalräth möge nochmals auf seinen gestrigen Vertagungs- beschluß zurückommen, in Folge dessen leßterer seine Vertagung nur bis zum 9. statt bis zum 16. November anberaumte.

29. Oftober. (W. T. B.) Der - Nationalrath hat die Berathung des Militärgeseßes bis auf die Ueber- gangsbestimmungen erledigt, welche erst bei dem am 9. k. M. erfolgenden Wiederbeginn der Sizungen diskutirt werden follen.

Niederlande. Haag, 27. Oktober. Prinz Heinrich, Statthalter des Großherzogthums Luxemburg, wird fich morgen aus dem Haag nah Luxemburg begeben, wo er einige Monate zu verweilen beabfihtigt.

Aus Batavia find mit der neuesten ostindishen Post Berichte bis zum 11. September hier eingetroffen. Aus Atchin hatte man Meldungen, welche konftatiren, daß die Kriegspartei in Groß-Atchin zwar- noch eine troßige Haltung zu zeigen fort- fährt, daß ihr aber doch mehr und mehr die Lust und die Mittel zu größeren Angriffsunternehmungen gegen die gut- befestigten und reihlich ausgerüsfteten Stellungen der niederlän- dishen Truppen zu {winden scheinen; die Gerüchte von einem abermaligen allgemeinen Angriffsplane der feindlihen Häuptlinge waren seit Wochen völlig wieder verstummt. Jn den Küften- ländern erlangte die Anerkennung der niederländischen Souve- ränetät ftets- weitere Verbreitung. Der Fürst von Pattik war mit großem Gefolge im Kraton erschienen, um dem Militär- und Civil-Befehlshaber Obersten Pel seine Aufwartung zu machen. Rotterdckm, 29. Oktober. (W. T. B.) Der jansenistische Bischof Heykamp ift gestern gestorben.

Großbritannien und Jrland. London, 28. Oktober. Der Großfürst-Thronfolger von Rußland begab fich gestern .in Begleitung des Herzogs von Edinburgh nach Wind- Nah derselben nahm er bei dem Prinzen und der Prinzesfin Christian von Schleswig-Holstein in Cum- berland Lodge das Dejeuner ein. Am 23. d. starb hier der General-Major a. D. Wil- liam Henry Blade, ein verdienstvoller Veteran des spanl- \hen Halbinsel-Krieges, in seinem 88. Lebensjahre. Er gehörte dem Genie-Corps an, in wel{hes er 1808 als zweiter Lieutenant eintrat.

In Betreff der Annexion der Fid\schi-Inseln dur Großbritannien wird aus Sydney vom 27. Oktober tele- graphisch berihtet, daß Sir Hercules Robinson, der britische Be- vollmächtigte, dorthin - von Fidshi zurückgekehrt sei. Vor dem Verlassen der Inseln bildete er eine provisorische Regierung und stellte einen Zolltarif her, wie derselbe in Sidney in Kraft ist. Die jährlichen Einkünfte der Inseln werden auf 25,000 Lstr. ge- \chäßzt. König Cacabau beabfichtigt Australien zu besuchen.

80. Oktober. (W. T. B.) Die“ Morgennummer der „Times“ bespricht die gestrige Thronrede des Deutschen Kaisers. Der Artikel hebt Hervor, daß das Gestirn Deutschlands jezt fichtilchch im Steigen begriffen sei, nahdem der auswärtige Feind besiegt, die Gegner im Innern überwältigt und die Macht des Klerus gebrohen sei. Die friedlihen Versiherungen der Thron- rede seien geeignet, allen friegerishen Gerüchten ein Ende zu machen. Auch die große Anzahl der dem Reichstage vor- gelegten geseßge berishen Arbeiten lassen den Frieden als noth- wendig ersheinen. Eine Nation, welche so beschäftigt sei, könne nicht den Wunsch hegen, andere Völker mit Krieg zu überziehén. Frunkreich. Versailles, 29. Oktober. (W. T. B.) Sihung der Permanenzkommission. Der Deputirte d'Abo- ville von der Rechten brachte die Verhandlungen der Brüffeler Kon- ferenz zurSprache und verlangte dieVeröffentlihung der darauf bezüg-

28. Oktober. Die Professoren Pettenkofer aus München und

lihen Schriftstücke. Der Justiz-Minister Tailhand exklärte, die

Protokolle der Konferenz würden demnächst im „Journal officiel* publizirt werden. Picard von der Linken richtet eine Anfrage an die Regierung betreffs der Verhaftungen, die in Lyon und Marseille vorgenommen worden sind, und zu welchen die an- geblih ungeseßliche Ausübung der öffentlichen Gewalt im Jahre 1870 Anlaß gegeben hat. Der Iustiz-Minister rechtfertigte das Verhalten der Behörden und erklärte, den Verhaftungen läge keinerlei politishes Motiv zu Grunde. Von einigen anderen Komnmissionsmitgliedern wurde über Rigorosität der Verwaltungs- behörden gegenüber den republikanischen Journalen Beschwerde geführt. Die Sizung verlief indeß ohne jeden weiteren be- merkenswerthen Zwischenfall.

Spanien. Santander, 29. Oktober. (W. T. B.) Ge- neral Laserna hat seïne Entlassung genommen und wird nach Madrid zurückehren. Wahrscheinlih ‘wird Moriones zum Nachfolger desselben ernannt werden. Erheblichere Ereignisse stehen während der nächsten Zeit bei der Armee niht zu erwarten.

Rusland nud Polen. St. Petersburg, 28. Okto- ber. Der Großfürst Nikolai Nikolajewit\ch d. A. ift am 26. Oktober, Abends, auf der Nikolaibahn nach Livadia abgereist. :

Der Justiz-Minister Graf Pahlen is aus dem Aus- lande zurückgekehrt; der General-Gouverneur von Kiew, Podolien und Wolhynien, Fürs Dondukow-Korssakow, hat St. etersburg verlassen. : x Ïn a Note vom 10. (22.) September 1874 drüdckt deröfsterreihisch-ungarische Botschafter inSt. Petersburg im Auftrage seiner Regierung unserer Regierung die aufrictigste Erkenntlichkeit für die Bereitwilligkeit und Umsicht aus, mit der zu verschiedenen Zeiten die erforderlichen Maßregeln ergriffen wurden, um den Erfolg der österreihischen Polar- Expedition zu fördern und in der Folge um die Spuren der bereits verloren gegebenen Seefahrer zu entdecken, die \ich an derselben betheiligt. Gleichzeitig spricht der Botschafter Baron Langenau die Bitte aus, den aufrichtigen Dank der österreichisch-ungarishen Regierung, insbesondere allen den- jenigen russishen Unterthanen auszudrücken, die bei der Rettung er erwähnten Expedition mitgewirkt haben. E

Das Panzer\chiff „Peter der Große“, über dessen erste mißlungene Probefahrt bereits berihtet worden, hat am 10. Oktober den Versuch wiederholt, aber niht mit besserem Erfolge. Wie der „Kronst. Bote“ unlängst mittheilte, ließ fih etwa 16 Meilen von Kronstadt abermals das dumpfe Geräusch an der Straube vernehmen, und bei einer Untersuchung erwies fih wieder eine Shraubenwindung als verbogen. Die Annahme, daß etwa eine äußere Veranlassung, der Stoß eines harten Körpers 2c. das erste Mal das Mißgeschick verursacht habe, widerlegt sich also von selbst, und die Befürhtung des General- Adjutanten Popow, daß die Schraubenwindungen zu \{wach seien, um den kolossalen Wasserdruck bei vollem Gange auszu- halten, hat \ih bestätigt. Das Schiff ruht an Befestigungs- eilen wieder an seinem früheren Plag.

Shweden und Norwegen. Stockholm, 26. Oktober. Ueber die Reise des Königs nah dem südlichen Schweden ift jezt bestimmt, daß Se. Majestät am Montag, 16. NovemL2er, Mittags, in Norrköping eintrifft und Dienstag, 17., über Lin- köping nah der Station Boxholm abgeht. Von dort wird am 18. Vormittags die vollendete Strecke der östlihen Stammbahn nah Nässjó eröffnet, wo dann die Eröffnungsfeierlichkeiten statt- finden, nah deren Schluß der König nah Jönköóping zu reisen gedenkt. Die Königin wird ihn auf dieser Reise nicht begleiten.

Christiania, 25. Oktober. Die Südweststürme der lezten Woche haben niht nur im Christianafjord, sondern au an der ganzen Südküste Norwegens vielen Schaden angerichtet. Die Schiffsbrücken wurden übershwemmt, und in den nah dem Hafen zugehenden Straßen hat das Wasser vielen Kellerwoh- nungen Verderben gebraht. Mehrere ' Schiffe rissen fich von ihren Ankern und Tauen los, trieben gegen das Boll- werk an, glückliherweise meistens, ohne großen Schaden zu leiden, nur eine Yacht sank. Das Wasser über- fluthete den Eisenbahndamm der Christiania - D'’rammen- Eisenbahn, so daß die Züge eingestellt und die Post zu Wagen befördert werden mußte. Besonders empfindliche Verwüstungen rihtete der Sturm auf Ladegaartsöen an, einer romantisch bele- genen Halbinsel neben Christiania, wo fich viele Gärten und Villen befinden. Von den kleinen Städten am Christianiafjord und an der Südküste bringen die Zeitungen Beschreibungen, wie auch dort das Wasser überall viel Schaden verursaht hat. Gleiches berihtet man aus anderen Städten an der Küste bis nah Christians\and hin. Die regelmäßigen Postdampfer konn- ten ihre Fahrten nicht einhalten und haben fih alle mehr oder weniger verspätet. a N 5D

Dänemark. Kopenhagen, 27. Oktober. Prinz Wal- demar feiert heute seinen 16. Geburtstag, in welcher Veran- lassung von den öffentlihen und vielen privaten Gebäuden der Hauptstadt, sowie von den im Hafen und auf der Rhede liegen- den Schiffen geflaggt wird. :

Einem Bericht der Königlihen Münze an das Fi- nanz-Ministerium zufolge find bis zum 21. Oktober im Ganzen 5,514,500 Zwei-Oerestücke und 3,259,000 Fünfundzwanzig-Dere- ftüde ausgemünzt worden.

Amerika. In Springfield, Illinois, wurde am 15. d. Mis. eine Bronzestatue Abraham Lincolns, die über dessen Grabe errihtel worden, unter entsprechenden Feierlichkeiten und in Gegenwart von über 25,000 Personen enthüllt. Präsident Grant, Vize-Präsident Wilson, der ehemalige Vize-Präsident Colfax und General Sherman, die zugegen waren, hielten furze Éinspragen. -

Asien. Zur Gefangennahme des Nena Sahib meldet be indishe „Times“, daß T Bela Thompson den Ge- fangenen nit identifiziren könne, aber Aehnlichkeit mit dem Nena erblide. Dagegen is er von Unua Nena, einem Neffen des Nena, sowie von Baba Sahib, einem Verwandten seiner Frau, identifizirt worden. Der Gefangene wurde dann rasirt und an- gekleidet, worauf Mahratta-Zeugen seine Identität bestimmt be-

ätigten. Er leugnet nun, Nena Sahib zu sein, und behauptet, er sein Geständniß unter dem Einflusse von Hunger und beraushenden Getränken machte. Er erklärt auch, das er in 1864 arretirt und \päter entlassen wurde.

Afrika. Von der Goldküste berichtet der am 27. Ofkto- ber L Goecpo gelandete afrifanishe Postdampfer „Volta, daß der Gesundheitszustand der Küste ein guter sei, aber daß der Handel in Folge des Shlusses der Oelsaison - toe. Der

raubten der Mannschaft, als sie am Gestade landete, sogar die Kleider.

Die Rr. 41 des Justiz - Ministerial - Blatts für die preußische Geseßgebung und Rechtspflege, -heraus- gegeben im Bureau des Justiz-Ministeriums, enthält folgendes Srkennt- niß des Kömglichen Ober - Tribunals vom 7. Oftober 1874: Als "Aranei®, deren Zubereitung, Verkauf 2c. nur auf Grund einer Pyolizei- lichen - Erlaubniß stattfinden darf, ist jede Zubereitung anzusehen, welche in einer der dem Verzeichnisse A. der Kaiserlichen Verordnung vom 25. März 1872 entspreenden Arzneiform als Heilmittel gegen Krankheiten feilgeboten wird, sollte auch nicht nachgewiesen fein, daß sie wirkli solche Stoffe enthalte, welche von der medizinischen Wissen- haft als zu Heilzwecken dienend anerkannt find.

Prozeß Kullmann.

Würzburg, 29. Oktober. Der Schwurgerichtshof, bestehend aus: Appellrath Haus von Bamberg als Präsident, Müller und Leusser, Räthe, Kramer. und Kir{geßner, Assessoren am Bezirks- gericht Würzburg, tritt Schlag 9 Uhr in den Sißungssaal. F. A. f 1 Staatsanwalt: Riedel, Vertheidiger: k. Rehtsanwalt Ferd. Ger- hard hier. : ; Der Angeklagte wird ungefesselt, aber von zwei Gensd’armen bewacht, vorgeführt. - ' Bra Die Sißtung ist eröffnet. Den Gegenftand der heutigen Verhandlung bildet die Anklage gegen Eduard Franz Ludwig Kull- maun, led. Böttchergesellen von Neustadt-Magdeburg, wegen Mord- versuhes. Es ist vor Allem die Anwesenheit der Herren Geschworenen festzustellen. Hr. Sekretär, wollen Sie das Verzeichniß verlesen; ich ersuche die E Geschworenen, Jhre Anwesenheit bei Jhrem Namens- aufrufe kundzugeben. : | Be biebt o ieg nach auf der Liste stehenden 24 Geshwo- renen find anwesend. i E Präs: Ehe ih zur Bildung des Schwurgerichtes \hreite, habe ih folgendes Ecfenntniß des Schwurgerichtshofes zu verlesen : (Dasselbe lautet auf Beiziehung eines Ergänzungsgeschworenen bis zur Berathung und Ertheilung des Wahrspruches). : Präf.: Jch shreite nunmehr zur Bildung des Scwurgerichtes, werde zu diesem Behufe die Namen der anwesenden 24 Herren Ge- \{chworenen in die Urne legen, woraus dann 12 gezogen werden, welche das Schwurgericht bilden. Wegen Beiziehung eines Ergän- ungsgeschworenen können nur 11 Herren abgelehnt werden und es fiebt wegen dieser ungleichen Zahl dem Angeklag'en d 18 Recht der Ab- lehnung von 6, dem Hrn. Staatsanwalte die Ablehnung von 5 Na- men zu. A ; Angel. ! aben Sie das Recht, diese Ablehnungsbefugniß aus- zuüben, vielle iht Jhrem Herrn Vertheidiger übertragen ? Kullmann: Ich will keinen ablehnen laffen. E (Es wurden nun die 24 Namen der Geschworenen in die Urne gelegt und nach Durchmischung die Ziehung vorgenommen, wobei folgende Namen unabgelehnt hervorgingen. 1) Sattler, Caxl, Pri- vatier und Magistrats-Rath von Schweinfurt, 2) Joh. Fackelmann, Bürgermeister von Krautheim, 3) Peter Heeg, Landwirth und Müller von Schweinfurt, 4) Franz Anton Fischer, Kaufmann und Fabrikant von Schweinfurt, 5) Salomon Bing, Gerbermeister von Würzburg, 6) Franz Riedmann, Landwirth und Bürgermeister von Stadelhofen, 7) Nicolaus Holzapfel, Landwirth von Zeutleben, 8) Joh. Andreas Bauer, Landwirth von Uettingen, 9) Carl Ludw. Rosa, Kaufmann in Schweinfurt, 10) Jacob Engelhardt, Kaufmann in Aschaffenburg, 11) Conrad Dahlen, Bierbrauer von Aschaffenburg, 12) Joh. Gg. Schleier, Landwirth und vormaliger Gemeindevorsteher von ODber- bobenried Erg. Geshw. 13) Egid Kiliani, Schneidermeister in Würzburg.) Ga L Gs: (Abgelehnt wurden von Seite des Königlichen Staatsanwalts : a. Ludw. Bauch, Restaurateur von Würzburg, b. Mich. Hamermanu, rivatier von Würzburg, c. Joh. Elfen, Seilermeister und Magistrats- Raib von Haßfurt, d. Michael Eidel, Landwirth und Bürgermeister von Allersheim, e. Hermann Müller, Königlicher Rechtsanwalt von weinfurt. s E Präs. &s sind nunmehr 12, bezw. 13 der Herren Geschworenen gezogen und ist somit das Schwurgericht gebildet. Die übrigen Herren Geschworenen, wae ues dezogen sin, fönnen bis Sonnabend Bors mittag 9 Uhr frei über ihre Zeit verfügen. / d O tiTieci wie ist Ihr ganzer Name? Eduard Franz Ludwig Kullmann. Welcher Religion? Katholish. Wie alt find Sie? 21 Jahre.“ Wo sind Sie geboren? In Neustadt- Magdeburg, eine Vorstadt von Magdeburg. Was ift Jhr Gewerbe ? Bôöttchergeselle. Besißen Sie Vermögen? Nein. Sind Sie {hon früher bestraft worden? Ja. Weswegen ? Wegen Körperverlezung. Welche Strafe haben Sie erlitten? 3 Monat Gefängniß. i | e Ich ermahne Sie, auf die vorzutragende Anklage und den Gang der Verhandlung aufmerksam zu sein. Den Herrn Verthcidiger habe ih nah dem Geseße an die ihm wohlbekannten Le zu erinnern. Fc schreite nunmehr zur Beeidigung der Herren Geschworenen und erjue2 die Herren, die Eidesformel stehend anzuhören und nah VWVer-

Worte nachzusprechen : Weise.)

erkenntniß des Königlichen Appellationsgerichts in 14. September 1874 und die Anklageschrift zu verlesen. vom 9,14 bis 9,32. (Fortseßung folgt.)

\ lb uf Namensaufruf mit emporgehobener Rechte die E da Ih s{chwöre! (Geschieht in der angegebenen

den Herrn Sekretär, das Verweisungs- Fh ersuche nunmehr den H Ï Mane riger

(Geschieht

Reichstags - Angelegenheiten.

über den Landsturm lautet:

vonn Preußen 2c.

verordnen im Namen des

mung des Bundesraths vnd & 1. Das Aufgebot

des Reichstages, was folgt: stimmt wird.

den Vorschriften Anwendung. i Militärflcafgesehen und der Diéziplinarordnung unterworfen.

_3. Der Landsturm erhält bei Verwendung militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen Regel in besonderen Abtheilungen formirt. In lihen Bedarfs,

urm ergänzt werden. Die Auflösung Mit der Aas

dnet. betr Milit: andsturmpflichtigen auf.

ilitärverhältniß der stimmungen erläßt der Kaiser. Bestimmung des Bündnißvertrages vom

Gefeßbl. 1871 S. 9) unter III. §. 5 zur Anwendung. Ur dli 2c. Gegeben 2c.

Der dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Gesetzes

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König Deutschen Reichs, nach_ erfolgter Zustim-

des Landsturms erfolgt durch Kaiserliche Verordnung, in welcher zugleih der Umfang des Aufgebots be-

8 2. Nachdem das Aufgebot ergangen ist, finden auf die von | } x Kaiserlich russischen geographischen dsturmyvflichtigen die für die Lantwehr gelten- beme hen o E N E aber find die Aufgebotenen den

gegen den Feind und wird in der Fällen außerordent- oder wenn es an geeigneten Führern für besondere aag d fehlt, kann jedoch auch die Landwehr aus dem Land- t

des Landsturms wird vom Kaiser an- der P Des Formationen hört das

8. 5. Die zur Ausführung dieses Geseßes erforderlihen Be-

ärti fommt in Bayern nah näherer R O aon 93. November 1870 (Bundes-

20 Geisteskranke, d. h. 2,173% der Bevölkerung Gegen die Zählung von 1851, die wohl nit als eine ganz zuverläsfige zu betrachten ift, ergab sie eine Vermehrung von 112 Geisteskranken, d. h. 127 %. Von 100 Irren find 54 männlihen und 46 weiblichen Geschlechts, 66,4 ledig, 22,5 verheirathet und 12% find im Alter von 0—30, 64 % von 30—60, 24 % von über 60 Jahren.

Im vorigen Jahre wurden nach der „A. A.C.* in England 743 Soldaten wegen Desertion von der Fahne verurtheilt. Davon wurden 57 Soldaten durch Kameraden gereizt oder von Unteroffizieren bars behandelt ; 44 heiratheten ohne Erlaubniß; 87 wu: den durch Trunk auf Abwege geführt; 229 desertirten aus Widerwillen gegen den Mis litärdienst; 81 wurden durch Kameraden oder s{chlechte Gesellschaft dazu verleitet; 64 gaben verweigerten Urlaub als Ursache an; 29 de- sertirten, um ihre Lage zu verbessern; 39 gingen aus, um fich einen lustigen Tag zu machen und fehrten niht zurück; 43 waren des Sol- datenlebens müde; 18 desertirten aus Grillen und Thorheiten, und 32 gaben feine Ursache an.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, 30. Oktobe-. Jn dem Verein für Humanismus (im Vereinshaufe, Taubenstraße 34, 2 Tr.) wird Dr. W. Schwarz seinen Vortrag über den „alten und neu-n Glauben von Strauß" heute Abend wiederholen. : # E Im Fall eine genügende Betheiligung stattfindet, beabsichtigt die Verlagshandlung Fr. Kortkampf in Berlin unter Leitung namhafter Fachmänner eine besondere billige Ausgabe derjenigen Materialien P Ae N Ir etage Ren zu veranstalten, welche die Reichstagsverhandlungen seiner Zeit bieten werden. Mit Rücksicht auf den Werth, welchen eine zweckmäßig gesichtete und geordnete Sammlung dieser Materialien für Justizbehörden, Beamte, Rechtsanwalte 2c. hat, nimmt die Verlagshandlung, um die Durch- führung des beabsihtigten Unternehmens zu sichern; jchon jeßt Abon- nements entgegen. S

Der Allgemeine Deutsche Musikverein veröffentlicht folgende Bekanntmac{ung: Unter Bezugnahme auf die im Januar 1873 (in der Neuen Zeitschrift für Musik 69. Band Nr. 7 und Nr. 24) vom Allgem. Deutschen Musikverein für eine Brosüre über den Text zu Richard Wagners Tetralogie: „Der Ning des Nibes lungen®* ergangene Ausseßung eines Preises, leßterer bestehend in einem ganzen Patronats\shein zu den Bayreuther Festaufführungen oder (nah Wahl) Neunhundert Reichsmark, theilen wir hiecdurch mit, daß die Herren Preisrihter Professor Karl SimrockX in Bonn, Pro- 2 Dr. Moriß Heyne in Basel und Professor Dr. Friedr. Nießsche ebendaselbst sih geeinigt haben, obigen Preis, der mit dem Motto: „Andwari hbafdi maelt, at baugr ok that gull skyldi verda thess bani er átti“ versehenen Abhandlung zuzuerkennen, als deren Verfasser sich Hr. Professer Dr. Ernst Koch in Grimma ergeben hat. Die Herren Verfasser der andern eingeshickten Manuskripte wollen gefälligst baldigst die Adressen angeben, unter welchen die Zurücksendungen er- folgen können. Leipzig, Jena, und Dresden, September 1874. Pro- fessor Carl Riedel, Vorsibender; Justiz-Rath Dr. Gille, Sekretär; Kommissions-Rath C. F. Kahnt, Kassirer; Professor Dr. Adolf Stern. Das Reformationsfest wird von der Universität Leipzig in der bisher gewohnten Weise dur einen akademischen Gottesdienst gefeiert, welchem sih stiftungsmäßig die in der Paulinerkirhe zu hal- tende lateinische Rede eines Studenten der Theologie anschließen wird. Sodann wird in der Aula der Unive: sität der derzeitige Rektor, Geh. Justiz-Rath Dr. Adolph Schmidt, über das verflossene Studien- jahr Bericht erstatten und dann das Rektorat seinem Nachfolger, Dr. Gustav Adolph Ludwig Baur, ocdentlihem Profefsor der Theologie, feierli übergeben. : i

Auf der leßten Philologenversammlung in Inns- bruck wurde auch über eine in Nordamerika gefundene kolossale phönikishe Statue verhandelt. Professor Schlottmann sprach darüber. Ein phönikisches Denkmal in Nordamerika würde den bis jeßt vermißten urkundlichen Beweis der von A. v. Humboldt u. A. behaupteten Bekanntschaft der höônikfer mit der später neuentdeckten Welt liefern. In der leßten Zeit sind fast gleizeitig, wie Sclott- mann berichtet, zwei angeblich phöômfkishe Denkmäler in Amerika zum Vorschein gekommen. Eine, wie man vorgiebt, in Brasilien gefundene VFnschrift in phönikischen Charafteren, von welcher Schlottmann eine Photographie vorzeigt, giebt fih aus inneren Gründen als gefälscht zu erfennen, abgesehen von der s{lechten Zußeren Begründuxg ihrer Entdeckung. Jn paläographischec Hinsicht ist sie frzilich mit so be- wunderungswürdigem Gesch1ck angefertigt, daß der Vortragende sie als eine geniale Fälschung bezeichnete. Dagegen ift Sclottmann geneigt, ein folossales Steinbild von etwa 10 Fuß Länge und einem Gewichte von 9000 Pfund, das man vor fünf Jahren auf einer am Berge Onandaga im Gebiete der Stadt Lafayette gelegenen Farm beim Graben eincs Brunnens fand, für altphönikisch zu halten. E3 scheint den phöni- fischen Adonis darzustellen; auf der Schulter hat es anscheinend phô- nikishe Inschrift, von welcher Schlottmann durch Vermittlung des Professor Mac Worther in New-Haven Wachsabdrücke erhalten hatte, die er mit mehreren photographishen Abbildungen des Steinbildes vorlegte. Die äußere Geschichte der Auffindung läßt nah den vor- liegenden Berichten kaum an einen Trug denken. Aber da eine Aktien- gesellschaft zur Ausbeutung des Steins sich bildete, die glänzende Ge- \häâfte machte, und in Folge dessen an manchen Orten ähnliche Stein- riesen auftauchten, so fam der Fund von Onandaga in Verruf. Die Behauptung, ein Tabakhändler habe den Stein vergraben, hat sih als unwahr herausgestellt und kein äußerer stihhaltiger Grund zur Verdächtigung der Entdeckung fi ergeben.

Aus D igoin bei Charolles in Burgund vom 21. Oktober \@reibt man der „Corr. Havas": „Ein Landmann hat gestern auf einem benahbarten Felde eine prachtvolle Bronze-Statue eines römischen Kaisers aus gallo-römischen Zeiten gefunden. Die Lorbeerkrone zeigt, daß die Statue das Werk eines großen Künstlers ist. Unglückliher Weise ist sie theilweise beschädigt, da der erste Sthlag der Hake den Kopf der Statue traf. Medaillen und mehrere andere Gegenstände , unter Anderem auch ein Teller mit Asche, ein Schwert , eine geschlossene Kassette, ein fleiner Hirs in Bronze , ein prächtiges goldenes Halsband nebst _Silber- und Goldmünzen wurden an derselben Stelle gefunden. Es ist noch hinzuzufügen , daß das be- treffende Feld jenseit der Loire, somit auf dem linken Ufer liegt, während unser Städtchen an das rechte Ufer angebaut ift.

Die russische Expedition zu Nivellirungen zwi- ee und dem Kabpischen Meer, welche von

en n aa Gesellschaft unter Unterstüßung war, da H Arbeiten ee ef derselben, Oberst Tillo, hat dem Vize-Präsidenten der Gee

Dee ly T Ssemenow folgendes Telegramn: eingesandt : Die Aus- führer der Aral-Kaëpischen Nivellirung find glücklich nah Orenburg zurückgefkchrt. Eine vorläufige Berechnung zweier Bestimmungen ergiebt, daß der Aralsee etwa 75 Meter oder 250 Fuß böher ist als der Mertwy-Kultuck (der sogenannte todte ¿eerbusen, welcher im Kaspishen Meer die Partina Mangyschlak bildet). Der Aralsee liegt . also etwa 165 über dem Wasser- spiegel des Oceans. Zum ersten Male wurde die relalive Höhe des Kaspischen Meeres und des Aralsees 1826 durch den Barometer von der Bergschen Expedition unter Theilnahme von Sagoskin, Angou und Duhamel bestimmt und auf 117,6 englische Fu berechnet. Die weite Messung wurde im Jahre 1858 von Herrn C. Struwe ausge- fihrt. Er bestimmte die Höhe des Aralsecs zu Orenburg, und er- hielt aus dem Verhältniß der Höhe Orenburgs und des Kaspischen Meeres zum Ocean das Resultat, daß der Aralsee 132 Fuß über dem

Meeresspiegel liege.

der Regierung abdelegirt worden

Statistische Nachrichtenz

i in Verein zur Herausgabe einer „Zeitschrift für peln, Da n gebildet. Der Verein hat fich verpflichtet, eine Garantiesumme von 15,000 Kronen jährlich in 5 Jahren zu stellen

„Volta* bringt einige Personen der Mannschaft des Dampfers "Emir“ aus Ruy elihes Schiff im E iener im Nunflusse scheiterte, mit. Die Eingeborenen plünderten das Schiff und

Frrenwesens im

i v Sanitätsrath angefertigten Statistik des Ee TenE ‘Kanton Graubünden befinden sich in diesem

und die Redaktion der Zeitung ist, dem Professor L. Dietrichsen über-

Der „Nya dagl. Allahanda“ zufolge hat si inStockholm in