1874 / 256 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

vi S oneziuetreni O ett O Rd iee Get R: data m

Prägung von Reich8münzen.

des Feld-Art. Regts. Nr. 28, zum Pr. L. der Res. genannten Regts. 7

befördert.

Abschiedsbewilligungen. Dresden, 27. Oktober. Richter, Pr. Lt. vom Juf. Regt. Nr. 107, mit der Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Uniform mit

_ den Abzeichen für Verabschiedete, v. Bünau, Pr. Lt. vom Jäger-

Bat. Nr. 12, Rau, See. Lt. der Res. vom Garde-Reiter-Regt., E R aus Allerh. Kriegsdiensten der Abschied willigt.

Im Hanitäts-Corps. L

Dresden, 27. Oktober. Dr. Oehme, Dr. Bruck, Dr. Lüt- ti, Dr. Shauschor, Unterärzte der Res. des Sanitätêcorps, zu Assist. Aerzten 2. Kl. der Res. befördert

In der Kaiserlichen Marine. Offiziere 2c.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen 2.

Berlin, 24. Oktober. P irner, Korv. Kapt., zum Ausrüstungs- Dir. der Werft in Kiel ernannt. Paschen, Korv. Kapt., als 1. Adjut, und Grf. v. Reichenbach, Kapt. Lt., als 2. Adjut. zur Marine-Stat. der Nordsee ernannt. Kupfer, Korv. Kapt., von dem Kommdo., als Führer der 3. Abth. der 2. Matr. Div. entbunden. v. Hippel, Korv. Kapt, zum Führer der 4. Abth. der 2. Matr. Div., Schroeder, Kapt. Lt., zum Führer der 3. Abth. der 1. Matr. Div., v. Pawelsz, Kapt. Lt., zum Führer der 1. Abth. der 1. Matr. Div., v. Ziße- wiß, Kapt. Lt., zum Führer der 2. Abth. der 1. Werft-Div., er- uannt. Dr. Buchner, Mar. Assist. Arzt 1. Kl., aus jedem Milit. Verhältniß entlassen.

Nr. 44 des „Central-Blatts für das Deutsche Reich“, A Sra a im Reichskanzler-Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), at folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Statut der Charlotten-Stiftung für- Philologie! Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 2) Münzwesen: Uebersicht über die Aus- 3) Zoll- und Steuerwesen: Kompetenz von Zoll- 2c. Aemtern. 4) Marine und Schiffahrt: Nachtrag zum Nerzeichnisse der Kommissionen für die Prüfung der Seeschiffer für roße Fahrt; Beginn der Seesteuermanns-Prüfung 2c. in Leer; Er- Lb etnen des Verzeichnisses der deutschen Kauffahrteischiffe für 1874. 5) Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimath- wesen, 6) Postwesen: Bekanntmachungen, betreffend: Postverbindung mit Konstantinopel; Korrespondenzverkehr- mit Ostindien.

Prozeß Kullmann.

x E RrN 29, Oftober. (Fortseßung.) Die Anklageschrift autet :

„Das Königliche Appellationsgerißt zu Bamberg hat am 14. September 1874 gegen Eduard Franz Ludwig Kullmann, 21 Jahre alt, ledigen Böttchergesellen aus Neustädt-Magdeburg, wegen Ver-

Hrechens des Mordversuchs auf eine Klage erkannt, denselben vor das

Schwurgericht verwiesen und die Abfassung einer Anklageschrift ver- ordnet. Demgemäß erklärt der unterzeichnete Königliche Staatê- a var aus der geführten Voruntersuchung folgende Thatsachen ervorgehen : 8: 1. Am 4. Juli d. J. traf der deutsche Reichskanzler, Fürst

‘v. Bismarck, zum Kurgebrauche in Kissingen ein und nahm dann seine

Wohnung in dem am rechten Ufer der Saale, nördlich von der über diesen Fluß führenden Brücke gelegenen Hause des praktischen Arztes Dr. Edmund Diruf jun. Jn ‘den zu diesem Hause gehörigen Hofraum gelangt man -von der E dur eine Einfahrt. Mittags zwischen 4 und 2 Uhr fuhr der Fürst regelmäßig nach dem Salinenbade, und zu dieser Zeit versammelte sich vor dem Hause tägli eine große Menge von Kurgästen und anderen Leuten, um den Fürsten zu sehen und zu begrüßen. Dies war auch am Montag, den 13. Juli der Fall. An diesem Tage veeliey Fürst Bismarck gegen 32 Uhr! in offenem Wagen Feine Wohnung. er Wagen war eben dur die Einfahrt auf die Straße gelangt und hatte in der Richtung nah rechts gegen die Brüe eingebogen, als aus dem versammelten Publikum heraus ein funger Mann links an den Wagen hinsprang und aus einer. Entfernung von 1—1¿ Schritten, nah dem Kopfe des Fürsten zielend, - eine Pistole abshoß. Glüdcklicherweise verfehlte zwar der Schuß fein Ziel, der Fürst hatte jedoch in äußerster Lébenêgefahr geschwebt, denn die zweifellos \charfe Ladung war hart an dessen Kopf vorübérgefahren und hatte seine zum Gruße erhobene, nach dem Hute greifende rechte Hand gestreift. An dieser, und zwar an der inneren Fläche der Hand- wurzel, zwei bis drei Centimeter von einander entfernt, fan- den fih bei der im Verlaufe des Nachmittags vorgenommenen Wund- Deshau zwei Verleßungen, von denen die eine nach überein- \stimmendem ärztlichen Gutachten offenbar von einem “Pro- jektil herrührte, und es darf nicht unerwähnt bleiben, daß selbst diese

treifwunde, sofern sie nur { bis § Linie tiefer eingedrungen, für den Bie sehr verhängnißvoll geworden wäre, daß in diesem Fälle eine

erxleßung der Pulsader stattgefunden hätte. Die andere Wunde war durch den Anprall des brennenden Schießpfropfens verursacht. A dem zeigte sich noch vermuthlich durch Streifen eines Propfens her- vorgebracht, eine leichte Verleßung an der linken Seite der Nasenspiße des Fürsten und weiter im Gesichte waren an einigen Stellen schwarze A then Pulverkörner bemerkbar. Die beiden erstbezeichneten

erleßzungen machten eine mehrwöhentlihe wundärztliche Behandlung

nöthig und von deren Folgen war der Fürst selbst bei seiner- Abreise

von Kissingen am 12. August noch nit völlig wieder hergestellt.

8 2. Nach abgegebenem Schusse eilte der Attentäter rückwärts um den Wagen herum und suchte auf der rechten Seite desselben ‘zu entfommen, wobei er die Pistole von sich warf. Während er an dem auf dem Boe gebliebenen Doter Sebastian Schmid vorüber: Fprang, verseßte ihm dieser einen derben Peitschenhieb. Darauf wurde er von mehren der in hohem Grade entrüsteten und erbittertsten Augen- zeugen des rulosen Attentats festgehalten und durch die herbei-

efommenen Sicherheitsorgane in das landgerihtlihe Gefängniß f Kissingen abgeführt. Dort gab er sich sofort als der Böttchergeselle Œduard Franz Ludwig Kullmann aus Neustadt-Magdeburg zu erkeu- nen, Er ist am 14, Juli 1853 geboren und der Sohn eines ganz unbemittelten Fishhändlers. Na seiner Entlassung aus der Volks- h exlernte er bei dem Meister August Welsch zu Neustadt-Magde-

urg das Böttcherhandwerk. Im Januar 1872 begab er si in die

Fremde und arbeitete an verschiedenen Orten, namentlich in Tanger- «münde, Berlin, Charlottenburg, Lüneburg, Salzwedel und in Suden- Burg-Magdeburg. Der Aufenthalt in Salzwedel insbesondere fiel in die Zeit von Mitte März bis 9. Zuli 1873, jener in Sudenburg in die Zeit von August 1873 bis 26. Mai 1874, Der Leumund des Angeklag- ten ist keineswegs ungetrübt. Schon von Jugend auf zeigte ex sich roh, frech, troßig, widerspenstig, heimtüdckisch, rachsücchtig und ohne Sáínn für Religion. Schou als Lehrling ging er gern mit Schieß- waffen um, kaufte sich damals {hon ein Terzerol und {oß häufig ait solhèm. Dasselbe wurde ihm später von“ scinem Meister ab- genommen. Al1s- Geselle e er ein Dolchmesser, sogenaniten Ge- znickfang; er bediente sih dessen bei seinen häufigen Raufereien. Dieses wurde später gerichtlih eingezogen. Seine rahsühtige Gemüthsart gab Kullmann {on als Lehrling kund, indem er im Zorn nach sei- zem Nebengesellen Gustav Welsh einen \{harfen BVöttcherschnißer warf. Zu ‘Charlottenburg verseßte Kullmann im Juli 1872 seinem Nebengesellen Karl Otto qus “geringfügigem Anlasse mit seinem Taschenmesser zwei beträchtliche Stiche in den Rüten. Seine Bestrafung deswegen unterblieb, weil Otto den von ihm ge- stellten Strafäntrag noch in der Gerichtsverhandlung zurückzog. In Salzwedel griff. Kullmann den Böttchergesellen Friedrih Günther ebenfalls mit seinem Messer an und Leßterer wurde nur durch das S R cines Ulanen aus der drohenden Gefahr befreit, worauf aber Kullmann den Ulanen mit seinem Messer am Munde verwundete.

Im September 1873 überfiel Kullmann zu Neustadt - Magde- burg den Bruder seines früheren Lehrmeislers, Philipp Wels,

aus reiner Ra@sucht und brate diesem mit seinem er- wähnten Dolchmesser verschiedene Stiche bei, weshalb er nah dem Urtheile des Stadt- und Kreisgerichtes vom 7. Oktober v. J. mit dreimonatlihèêm Gcfängniß bestraft wurde. Sein Rache- gefühl gegen die Brüder Welsch wurde durch diese Strafe nur gestei- gert. Noch im Februar 1874 iufultirte er auf einem Balle der Böttcher gesellen zu Neustadt-Magdeburg seinen Lehrmeister August Welsch.

r wurde deshalb von den Gesellen Schüle und Jerich mit Gewalt aus dem Lokale entfernt, wobei Ber bemerkte, daß Kullmann in seiner Tasche eine Pistole führte. Später nahm Kullmann dafüt an dem Gesellen Jerich dadurch Rache, daß er denselben in der Wirth- schaft zur „Tonhalle“ ebenfalls mißhandelte.

8. 3. Während seines Aufenthalts zu Salzwedel wurde Kull- mann Mitglied des dortigen katholishen Männervereins. Es könnte auffallen, wie Kullmann bei seinem {on geschilderten Mangel an Religion nun plößlich in diese anscheinend religiöje Strömung gerieth. Den ersten Reiz, dem genannten Vereine beizutreten, mag für Kull- mann wohl der Umstand geübt haben, daß man dort billiges Bier und- wohlfeile Cigarren haben konnte. Nachdem er aber einmal Mit-

lied des Vereins geworden, lebte er sich mehr und mehr in diese Fdeiubar religiöse Richtung hinein, der indessen jeder fittliche Ernst um so mehr gebrach, als gerade von seinem Aufenthalte in Salzwedel . an seine Rachsuht und Rauflust in - verstärklem Maße zu Tage trat. Die aufreizenden Vorträge des Pfarrers Störmann, welhe Kullmann im Vereine gehört haben mochte, die dort zur Verbreitung gelangten Flugblätter, das Lesen von Zeilungen verschiedener Richtung und Tendenz mit ihrer abjsprehenden Polemik über das Jesuitengeseß und die späteren preu- ischen Kirchengeseße, dazu die Regierungsmaßregeln gegen einzelne Bischöfe und Geistlihe riefen aber nah und nach in Kullmann eine Stimmung hervor, die thn gegen alle Akte der Staatsgewalt in der verbissensten Weise Partei nehmen ließ. Bon solchen Gesinnungen er- füllt, betrachtete er .mit der Zeit “den Reichskanzler Fürsten Bismarck als den ärgsten Feind der katholischen Kirche, er shimpfte über den- selben, wo er Gelegenheit dazu hatte und es sind insbesondere fol- gende Aeußerungen aktenmäßig: „Bismarck ist ein liberaler Schuft, ein liberaler Philister; von oben herab wird gewühlt und Bismarck ist derWühler; Bismarck mit seinen drei Haaren hat die Jesuiten aus dem Lande vertrieben, wenn er sich noch drei Haare wachsen läßt, wird er sie wie- der hereinholen; das nüßt ihm Alles nichts.“ Allmählig wurde Kullmann mit dem Gedanken an Mord vertraut. So äußerte er zu seinem Mitgesellen Pieper in Sudenburg: „Wenn es einmal dahin käme, daß ihr Pastor ein Wort zu viel sagte, und er abgeführt wer- den sollte, dann würde der, welcher ihn abführe, fallen und er mit.“ Schon in Salzwedel hatte Kullmann si eine neue einläufige Pistole gekauft, dieselbe, welhe_ ihm bei dem Attentate gegen den Fürsten Bismarck als Mordwaffe diente, und mit solcher übte er fich zum Oeftern im Schießen nah Vögeln und anderen Gegenständen. Von dem Ae in Salzwedel datirten ferner auch die vorn aufge- führten Aeußerungen Kullnanns, ‘die sich im weiteren Verlaufe zu be- stimmten Mordgedanken gegen den Fürsten Bismarck ausprägten. Er

gesteht selbst zu, daß er bèreits um Ostern d. J. den Entschluß gefaßt

habe, den Fürsten zu tödten. Um jene Zeit äußerte er denn auch zu dem Zeugen Ernst Meisner mit Bezug auf seine Pistole: „Das Ding hat seinen Zweck und wird ihn auch erreichen.“ “chat Karl Dörr: „Ehe ih sterbe, wird noch ein Anderer allen.

&. 4. Um seinWorhaben, den Fürsten Bismarck ju tödten, aus- zuführen, reiste Kullmann, mit der in Salzwedel gekauften Pistole versehen, am 29. Mai d, V. von Sudenburg auf dér Eisenbahn nah Berlin ab. Vor der Wegfahrt {oß er seine Pistole nochmals im Garten seines Meisters Wick ab, um he zu vergewissern, ob dieselbe nicht versage. Im Bahnhofe ließ er fih damals gegen den Böttcher- gesellen Bruskorius verlauten: #,er wolle nah Berlin, um den Bis- marck aufzusuchen." Jn Berlin kaufte sih Kullmann bald nach seiner Ankunft die nöthige Schießmunition für die Ausführung des geplanten Mordes, insbesondere sech3 Rehposten. Allein damals verfehlte Kull- mann seinen Reisezweck, -denn Fürst Bismarck reiste wenige Tage später, am 31. Mai ) Mirgens _nach Varzin ab. Eine Begeg- nung mit dem Fürsten ar hierdurch für Kullmann vereitelt. Er trat nun, ohne ‘übrigens seine Mordgedanken aufzu- geben und um einigen Verdienst zn haben, zunächst bei dem Böttcher- meister Geisler“ in Berlin und dann bei dem Meister Danehl zu

otsdam in Arbeit. Jn leßterer Stadt, guf der sogenannten crist- ichen Herberge, ließ Kullmann nad; Angabe des Zeugen Kaännebei im Gespräch die Aeußerung fallen: „Meine Hand ist zu etwas Anderem bestimmt und ih führe es auch aus." Mit dem Böttchergesellen August Schulze wanderte Kullmann am 19. Juni von Potsdam weg nad Sangershaujen, wo Beide vom 23. Juni an bei dem Böttcher Düseler in Arbeit traten. Bei dem Besuche der am Johannistage dort üblichen Johannisfeier oh er mit Schulze auh aus seiner Pasles erwiderte aber auf das Verlangen des Schulze, nochmals zu chießen, daß er das Pulver zu anderen Zwecken (evrauGen Eônne. In einem Tischkasten in der Sclafkammer/ welche Kull- mann mit Schulze und dem Sohne des Bött(hers - Da- seler gemeinsam benußte, lagen einige größere Rehposten, Ueber diese im Vergleiche zu den von Berlin mitgebrachten äußerte Kullmann, {ene seien hon groß geuug, um Einem damit das Lebenslicht auszublasen; übrigens nahm Kullmann die in dem Tischkasten vor- gefundenen Rehposten alle oder wenigstens theilweise ebenfalls zu- sich. Beim oben erwähnten Gespräch bat sich Kullmann vom jungen Da- seler auch eine Spibßkugel aus, welches Verlangen Leßterer aber mit der Ausrede abschlug, daß sein Vater die Spißkugeln einges{lossen habe. Bei einer andern Gelegenheit, als Kullmann in der Wohnung des Meisters Daseler in dem Kreisblatte einen Artikel über des Für- sten Bismarck Gesundheit las, Ÿ lachte er darüber höhnish mit dem Bemerken: „Wenn man so etwas liest !* :

8. 5. In Kullmann3 Absicht lag es im Voraus nicht, längere Zeit zu Sangershausen in Arbeit zu bleiben. Er hatte im Sinne, zunächst nach Westfalen und nah dem Rhein zu wandern, änderte aber plôßlich dieses Vorhaben, als er im Sangershausener Kreis- blatte die Beschreibung über die Reise des Fürsten Bismarck nach Kissingen las. Sofort ai er seine Reisekarte hervor, maß den Weg nach Kissingen ab und sagte, daß er dorthin gehen wolle. Am Mon- tag, den 6. Juli, verließ Kullmann Sangershausen mit dem von ihm gefaßten festen Entschluß, den Fürsten Bismarck in Kissingen um das Leben zu bringen. Die Reise dahin machte Kull- mann nach seinen Angaben über Nordhausen, Sondershausen, Langensalza, Gotha und Meiningen, und zwar großentheils zu Fuß. Am Sonnabend, den 11. Juli, Abends, traf er in dem eine Stunde von Kissingen entfernten Dorfe Nüdlingen ein und übernachtete dort nochmals bei dem Gastwirth Johann Schnaus. Am nachfolgenden Morgen brach Kullmann nach Kissingen auf und traf dort - gegen 9 Uhr Vormittags ein. Auf dem Wege von Nüdlingen nah Kissingen lud er seine Pistole, und zwar, wie er selbst angiebt, mit entsprehender Pulverladung, darauf einen Papierpfcopf, dann zwei Rehposten und auf diese wieder einen Papierpfropf. Nach den im Laufe der Unter- suchung angestellten Proben und den hierauf gestl ten Thatsachen war die Pistole Kullmanns wohl geeignet, mit der beschriebenen Ladung den Tod eines Menschen herbeizuführen. Erwähnung mag hier finden, daß solche Rehposten, wie Kullmann sie zum Schusse verwendete, ihm bei seiner Verhaftung noch drei Stück abgenommen wurden.

8. 6. Den Sonntag, den 12. Bull, verbrachte Kullmann zu Kissingen, ohne zur Ausführung der beabsichtigten That zu schreiten, weil, wie er sich nach seiner Ci ausdrückte, der Sonntag cin heiliger Tag für die Katholiken fei. Er trieb sih während des Tages in der Stadt und in den sie umgebenden Anlagen herum, erkundigte sich nach des E Bismarck Wohnung und nah der Zeit, wann derselbe auszufahren bslege Die nächste Nacht. brachte Kullmann im Freien zu und auch am Vormittage des 13. Juli hielt er sich an ver- schiedenen Orten in Kissingen auf, bis er fich um- halb 12 Uhr, seine geladene Me in der inneren Brusttasche seines Rockes bereit haltend, vor die Wohnung des Fürsten Bismarck begab, um dessen Ausfahrt nah dem Salinenbade abzuwarten. Um 1} Uhr Nachmittags exo folgte das Attentat auf den Fürßten. ; |

Ferner gegen den

__§. 7. Sogleich in den ersten kurz nah seiner Verhaftung mit ihm gehaltenen Verhören und späterhin wiederholt legte Kullmann das unumwundene Geständniß ab, daß er die bestimmte Absicht gehabt habe, den Fürsten zu ermorden. Er habe, so lauten feine Aussagen, nach dem Kopfe des “Fürsten gezielt, es thue ihm leid, den Fürsten nicht “ordentlich, nicht beser E zu haben. Er habe sich einexerzirt, {on öfter, ja hundertmal aus der Pistole geschossen, und gut gezielt, aber der „Kerl“ habe eine Bewegung gemacht und so habe er ihn gefehlk. Er hätte einen Posten mehr hineinthun sollen; ein Zündhütchen habe er beim Schusse in der Hand gehalten, damit, wenn das aufgeseßte ver« sagen sollte, noch ein anderes bereit sei. Er fühle nicht die geringste Reue über seine That und sei auch bei deren Verübung nicht im min=- desten erregt gewesen. Er habe gewußt, daß er seiner That wegen um einen-Kopf kürzer gemacht, daß er gestraft werde, ob mit dem Tode oder mit Zuchthaus, sei thm ganz gleih. Er hätte es auch ausgeführt, wenn ein Gensd’arm in Uniform dabeigestanden haben würde. Eine Anstiftung zu dem Attentate oder auch nur Mitwissenschaft Dritter stellt Kullmann entschieden in Abrede, er hält vielnkehr daran fest, daß die That ausfließlich sein Werk gewesen. Als Motiv be- zeichnete er zunächst die Kirchengeseße und ließ sich dann noch weiter dahin aus, daß ihn au die Einsperrung der Bischöfe tief gekränkt habe. Einen persönlichen Haß gegen den Fürsten hege er nicht. Aus politischen Gründen hasse er ihn; übrigens auch noch um deßwillen, weil derselbe seine —- des Kullmann Partei im Reichstage als reichsfeindlich dargestelt habe. Ebensowenig wie im Moment seiner

“Verhaftung gab Kullmaun später auch nur die leiseste Spur von

Reue über seine Unthat kund.

Auf Grund der vorgetragenen Thatsachen ist Eduard Franz Ludwig Kullmann angeklagt, am 13. Juli 1874, Mittags nach 1 Uhr, in der Stadt Kissingen auf den dortselbst zum Kurgebrauch weilen- den Kanzler des Deutschen Reiches, Fürsten Bismarck, während dieser eben im offenen Wagen ausfuhr, in der Absicht, ihn zu tödten, vor- säßlih und mit Ueberlegung eine mit zwei Rehposten geladene Pistole aus einer Entfernung von nur 1—1} Schritten abgefeuert zu haben, wodurch Fürst Bismarck in der Mitte der rechten Handwurzel, ebenso am rechten Handgelenk und im Gesicht je eine Verletzung erlitt, von ea die erste eine mehrwöchentliche wundärztlihe Behandlung -er- orderte.

Präs.: Ich ersuche den Hrn. Staatsanwalt die Beweismittel zu benennen. s |

Staatsanwalt: Meine Herren Geschworenen! Wie Sie soeben vernommen haben, hat der Angeklagte bis jeßt die ihm zur Last gelegte That unumwunden und. rückhaltlos mit allen ihren Einzelheiten einbekannt. Gleichwohl gestattete dies Geständniß des Angklagten durchaus keine Abkürzung der Beweisführung in heutiger öffentlicher Verhandlung. Bei der Besonderheit und Wichtigkeit des Falles erschien es vielmehr unabweislich geboten, alle auf die That, deren Vorbereitung und Ausführung bezüglicher Momente hier vor Jhnen auf das Sorgfäl- tigste zu erheben, um Jhnen ein möglichst getreues Bild des Vorgan- ges zu bieten und Sie auf diese Weise in den Stand zu seßen, mit voller Ueberzeugung und Berichtigung Jhr Urtheil fällen und einen durch keine einseitige Parteiäußerung beirrten Wahrspruch abgeben zu fönnen. JIch mußte zu diesem Behufe in die öffentliche Verhandlung nicht weniger als 30 Zeugen und Sachverständige vorrufen laffen, um deren eidliche Vernehmung, soweit sie heute erschienen sind, ih bitte.

Die Herren Geschworenen müssen aber auch über die in Frage kommenden Oertlichkeiten verständigt werden und zu diesem Behufe bitte ih, den B im Laufe der Verhandlung den vom K. Bauamte ge«- fertigten Situationsplan vorzulegen, ebenso die photographischen Abbil- dungen des Hauses und der Nachbarhäuser, in dem der Hr. Fürst Reichskanzler in Kissingen gewohnt hat.

_Sie haben ferner, meine Herren Geschworenen gehört, daß der Angekl. eine weite Reise machte, um nach Kissingen zu Segen Es wird Ihnen die Karte vorgelegt werden, auf der Sie zu Jhrer Jn- formation diese Reise verfolgen können.

Schließlich bitte ih dann noch bekannt zu geben, was über die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten und dessen Vergangenheit erhoben worden is, was auch bereits in der Auklageschrift erwähnt wurde. Jch muß mir natürlich vorbehalten, wenn der Gang der Verhandlüng es erheischen sollte, auch noch die Verlesung ein- \{lägiger Aktenstücke Hier zu beäntragen; ih kann in dieser Be- ziehung \chon jeßt die Erklärung abgeben, daß ih selbstverständ«- lih Feine Aktenstücke zur Verlesung bringen lassen werde, welhe nah dem Geseße niht bekannt gegeben werden ‘dürfen. Noch sehe ih mi leider veranlaßt, hier cine öffentlihe Erklärung abzu- geben. Die Anklageschrift, die Sie eben vernommen haben, ist bereits. gestern und {on vorgestern in einigen öffentlichen Blättern abgedruckt und fo zur O des Publikums gebracht worden. Nah den von mir darauf hin fofort gepflogenen Erhebungen hat sich heraus- gestellt, dah diese Veröffentlihung durch eine Pflichtwidrigkeit eines Kanzlei-Individunms3 ermöglicht wurde, welches sih auf illegale Mae eine Abschrift der Anklageschrift zu ver]chafffen wußte. Die Maß- nahmen, welche diese Pflichtverleßung veranlaßt hat, find auf meinen Antrag hin bereits eingeleitet worden. (Fortseßung folgt.)

Neichstags -Angelegenhbeiteu. Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Gesehes,

betreffend die Ausübung der militärishen Kontrole

über“ die B pt des Beurlaubtenstandes, die

Uebungen Disziplinarstrafmittel, hat folgenden Wortlaut: : Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König. von Preußen 2c. s ; verordnen im Namen des Deutschen Reichs, na erfolgter Zustim- mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

& 1. Die Mannschaften der Landwehr können alljährlih“ ein- mal, die übrigen Personen des Beurlaubtenstandes zwelmal zu Kontrol-- versammlungen zusammenberufen werden. Leßtere sind mit Bezug auf Zeit und Ort so einzurichten, daß die betheiligten Mannschaften in der Regel nicht länger als einen Tag, einsGließlich des Hinweges zunr Versammlungsorte und des Rückweges, ihren bürgerlichen Geschäften entzogen werden. E j

8. 2. Die zur Ausübung der militärischen Kontroke erforderlichen Meldungen find von den Mannschaften des Beurlaubtenstandes münd- lid oder \riftlich im Stationsorte der Landwehr-Compagnie zu er- statten. Bedürfen \chriftlihe Dn weiterer Erläuterungen, #0 kann die persönliche Gestellung im Stationsorte gefordert werden. Dasselbe gilt für die Anbringung von Gesuchen und Beschwérden iw militärishen Dienstangelegenheiten, sowie für Rechtfertigungen wegen voi a, militärischer Pflichten. Ja diesen Fällen dürfen Mann- \haften des Beurlaubtenstandes auch in das Stabsquärtier des Lands wehrbezirks-Kommandos beordert werden, wenn ihre “persönliche Ver-

nehmung daselbst erforderlich ift.

. 3. Die Gestellung zu den Kontrolversammlungen und ím Statiönsorte der Landwehr-Compagnie begründet keinen Anspruch auf Gebühren. Mannschaften, welche auf Grund des §.}2 in das Stabhs- quartier des Laudwehrbezirks-Kom mandos beordert werden, haben An- spruch auf die reglementarishen Gebühren, wenn das Stabsquartier niht mit dem Stationsorte der Landwehr-Compagnie zusammen ällt.

8. 4 Landwehr-Mannschaften, welche das 32. Lebensjahr über- \Gritten haben, können nur ausnahmsweise - auf Grund besonderer Kaiserlicher Verordnung zu Uebungen einberufen werden. Diese Be- \hränkung findet fedoch keine Anwendung auf diejenigen, welche

2. in getreten find, O

þ. wegen Kontrol-Entziehung, oder in Folge einer erlittenen Frei- heitsstrafe von mehr als sech8wöhentliher Dauer §. 18 des Mi- litär-Strafgeseßbuh3s —-nahdienen müfsen, oder

c, auf ihren Antrag von der zuleßt vorhergegangenen Landwehr- übung befreit worden sind. ;

Die Schiffahrt treibenden Mannschaften der Reserve des Heeres mei Landwehr sollen zu Uebungen im Sontmer nicht eingezogen Ier, i

erselben, sowie die gegen sie zulässigen

3) Vorbehaltlih definitiver Feststellung.

150131 Nassauische Eiseubahn.

olge eigenen Vershuldens verspätet in den aktiven Dienst f

L. 5. Als Disziplinarstrafmittel dürfen gegen Personen des Beurlaubtenstandes, außerhalb der Zeit, während welcher sie zum ak- tiven Heere gehören, abgesehen von den nah §. 3 des Einführungs- geseßes zum MUELE Stra gel ezugs vom 20; Juni 1872 zulässigen Arreststrafen, nur Geldstrafen bis zu 60 Mark und Haft bis zu acht Tagen zur Anweudung gebracht werden.

_S§. 6, Dic im Disziplinarwege über Personen des Beurlgubten- standes verhängten Arreststrafen werden durch die Militärbehörde vollstreck. Jst innerhalb drei Meilen vom Aufenthaltsorte des zu Bestrafenden ein Militär-Arrestlokal niht vorhanden, so sind Arrest- strafen von geringerer al3 acttägigen Dauer auf Requisition der Militärbehörde durch die Civilbehörde zu vollstrecken. Die Voll- streckung von Haft- und Geldstrafen erfolgt stets durch die Civil- behörde. Die Kosten werden aus Militärfonds erftattet.

__§. 7. Die zur Ausführung dieses Geseyes erforderlichen Be- stimmungen erläßt der Kaiser.

_§. 8. Gegenwärtiges Geseß kommt in Bayern nach näherer Be- stimmung des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 (Bundes- Gescßzbl. 1871 S. Y unter III. 8. 5 zur Anwendung.

rkundlich 2c. Gegeben 2c.

Dem Reichstag liegt ferner folgender Gesezentwurf wegen Einführung der Reihs-Münzgeseße in Elsaß- Lothringen vor:

Wir D elm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c.,

“verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt :

§. 1, Die Wirksamkeit der anliegenden Reichsgeseße, nämlich des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (Neichs-Geseßbl. S. 404) und des Münzgeseßes vom 9. Juli 1873 (Reihs-Geseßbl. S. 233) wird mit den aus den e ai sih ergebenden Maßgaben auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt. :

8/2, Gine Einziehung von Münzen der - Frankenwährung auf Rechnung des Reiches findet nicht statt.

. 3, Der leßte Saß des Artikels 8 des Münzgeseßes vom

9. Juli 1873, welcher lautet :

„Eine Außerkursseßung darf erst eintreten, wenn eine Ein- lôsungspflicht von mindestens vier Wochen festgeseßt und mindestens drei Monate vor ihrem Ablaufe dur die vorbezeichneten Blätter bekannt gemacht worden ift.“ trt n zeteis

bleibt in Betreff der Münzen der Frankenwährung außer Anwendung.

8, 4. Bei der Umrehnung von Münzen der Frankenwährung (8. 8 des Geseßes vom 4. Dezember 1871, Artikel 14 §: 2 und Ar- tikel 17 des Münzgeseßes vom 9. Juli 1873) werden der Frank zum Werthe von 0,8 Mark, die übrigen Münzen der Frankenwährung zu entsprechenden Werthen nach ihrem Verhältniß zum Frank. berechnet.

8. 5. Dem Artikel 15 des Münzgeseßes vom 9. Juli 1873 tritt folgende Bestimmung hinzu: An Stelle der Reichsmünzen sind in Elsaß-Lothringen folgende Münzen der Frankenwährung bis zur Außerkursfsezung zu den daueben bezeichneten Werthen bis zu den im Artikel 9 Absatz 1 bestimmten Beträgen in Zahlung zu nehmen:

a. an Stelle der Reichs-Nicktel- und Kupfermünzen: Fünfcentimen-

nehmen. Urkundlich 2c.

Gegeben 2c.

Einziger Artikel.

Gegeben 2c.

stücke zum Werthe von 4 Pf., Zehucentimenstücke zum Werthe von 8 Pf., Zwanzigcentimenfstücke zum Werthe von 16 Pf.,

b. an Stelle der Reih8-Silbermünzen : zum Werthe von 40 Pf., ein Fcaukstücke zum Werthe von 80 Pf., zwei Frankenstücke zum Werthe von 1 Mk. 60 Pf.

Auch die Reichs- und die Landeskassen find nicht verpflichtet, die vorstehend bezeihneten Münzen der Frankenwährung in höheren als den im Artikel 9 Absatz 1 bestimmten Beträgen in Zahlung zu

Fünkfzigcentimenstüdcke

Ferner folgendes Geseß, betreffend Abänderung

des Gesetzes über das Posttaxwesen: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Kaiser, König

Der im 8. 1 des Geseßes über das Posttarwesen im Gebiete des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 (Reichs-GBeseßbl. S. 358 ff.) festgeseßte Portosaß von 1 Silbergroschen, gleih 10 Pfennigen Reichs- münze, für den frankirten gewöhnlichen Brief bis zum Gewichte von 15 Grammen eivschließlich tritt in den Gebieten der süddeutschen Währung an dem Tage in Wirksamkeit, an welchem in diesen Ge- bieten in Gemäßheit des §. 1 des Münzgeseßes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 233) die Reichsmarkrechnung eingeführt wird.

Urkundlich 2c.

v. S ch

Landtags- Angelegenheiten.

Am 28. Oktober starb zu Königsberg i. Pr. Gustav Dietrich Graf lieben-Sanditten, seit 1855 auf Präsentation des Verbandes des alten und des befestigten Grundbesißes im Landschaftsbezirk Samland mit Natangen Mitglied des Herrenhauses. Durch Königliche Urkunde vom 19. Mai 1862 wurde dem Rittmeister a. D. Grafen von Schlie- ben das erbliche Recht auf Siß und Stimme im Herrenhause verlie- hen, welches nunmehr auf des Verstorbenen ältesten Sohn, den Gra- fen Georg, Königlich preußischen Major a. D. und Erbherrn - auf Gößendorf 2c. 2c. bei Wehlau, übergeht. __ Im 2. Düsseldorf er Wahlbezirk (Elberfeld, Barmen) ist für den ausgeschiedenen Abgeordneten Landgerichts-Präsidenten Dr. Phi- lippi der Justiz-Rath Sta der in Berlin einstimmig. zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

versammlung des

Mark überwiesen.

Berliner Schillerstiftung statt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, Unter Vorfiß des Chef-Redacteur Dr. Zabel fand am 29. d. im Saale - der Königin-Augusta-Schule (Schüßenstr. 8) die Jahres- Zweigvereins der deutfchen t. Dem erstatteten Geschäftsbericht war zu entnehmen: Se. Majestät der Kaiser hatten dem Berliner Zweigverein im vergangenen Jahre 1000 Mark und Ihre Le die Kaiserin 150 Der Vermögensbestand der

Zerliner Zweigstiftung betrug: Ende 1873: 10,967 Thlr. 27 Sgr. 9 Pf.

Die Einnahmen

im verflossenen Jahre betrugen 766 Thlr., die Ausgaben 550 Thlr., der gegenwärtige Vermögensstand 1156 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. Der Berliner Zweigverein zählt gegenwärtig 163 Mitglieder, die 540 Thlr. Beiträge zahlen. Jn den Vorstand wurden gewählt: die HH. Chef- Redacteure Dr. Zabel, Geh. Regierungs-Rath Bormann, Scheffelberg, Stadtgerichts-Rath Dr. Zöllner, Hauptmann von Löpel, Professor - Dr, Lazarus und Theodor Fontane. :

__— Das Dach des Kaiserhauss in Goslar ist jeßt voll ständig gerichtet, und die Verschalung desselben zur Bedachung nahezu vollendet. Am 27. Oktober Abends wurde von den Bautechnikern, den Bauleuten und eingeladenen Freunden ein sogenanntes Richtefest ge- feiert. Das Kaiserhaus wurde bengalisch erleuchtet, der Bauinspektor hielt eine Anrede und etwa 30 Herren vereinigten fich nachher zu einem Souper auf dem Forsthause. In 6—8 Wochen wird das ganze Dach mit Schiefer bes{chlagen sein, die alte Pfalz wird dann {hon ein ziemlich getreues Bild von ihrer demnächstigen Vollendung geben.

Am 9. November wird Professor Friedrich in München, dem an ihn ergangenen Rufe folgend, sich nach Bern begeben, um die an der dortigen Hochschule zu gründende altkatholische Fakultät einzurichten, sowie daselbst während des bevorstehenden Winterfemesters ein- Kollegium über Kirchengeschichte zu lesen. Nah Ablauf des Wintersemesters wird derselbe wieder in seine hiesige Stellung zurück- kehren. Dr. Hirschwälder dagegen, welchér gleihfalls einen Ruß nach Bern und zwar für die Professur über Moral- und Pastoral- Theologie erhalten und angenommen hat, wird daselbst bleibenden Wohnsiß nehmen.

Aus Ulm, 17. Oktober, wird dem „St. A. f. W.* Folgen des mitgetheilt: Auf der Konsole am ersten Pfeiler im Mittelschifß des Münsters vom Orgelchor aus betrachtet ist die Kolossalstatue des Apostels Paulus aufgestellt einstweilen als Gipsmodell. Sie ist eine Arbeit Heybergers und soll, nahdem die Münsterbau-Beiräthe ihr Gutachten darüber abgegeben haben werden, in Sandstein her- gestellt werden. Die Konsolen sind sämmtlich dazu bestimmt, der- gleichen Statuen aufzunehmen.

Gewerbe und Handel.

In- der am 30, Oktober abgehaltenen Generalversammlung der Berlin - Anhaltishen Maschinenbau - Afktiengesell- \chaft wurde die Dividende auf 74% (25,312 Thlr.) festgeseßt, nach- dem 16,244 Thlr. abgeschrieben und 10% mit 2991 Thlr. zum Re- servefond gebracht worden sind. Zu bemerken ist, daß sich die Haupt- spezialität des Geschäfts, die Anfertigung der Lehmannschen Luft- expansions-Maschinen in erfreulihster Weise fortentwickelt, so daß gegenwärtig etwa täglich eine Maschine abgeseßt und ein ferneres Steigen dieses Absaßes erwartet wird. Bereits sind über 500 dieser Maschinen in Betrieb, davon über 200 in Berlin selbst.

Für das mit dem 1. September abgeschlossene Geschäftsjahr der Schlesischen Leinen-JIndustrie-Gesellschaft (Kramsta) ergiebt die Bilanz, welche dem Aufsichtsrathe am 29. Oktober vor- gelegt wurde, einen Ueberschuß von 379,338 Thlr. bei einem Aktien- fapital von 3,600,000 Thlr. Die Dividende wurde nach Abschreibun- gen von 65,898 Thlr. und Dotirung des Reservefonds mit 16,000

Thlr. auf 75% festgestellt.

Namen der Bahnen.

Betriebslänge in Kilometer

1874 | 1873

Zusammenstelluug der Betriebs-Ergebuisse der deutschen, außerpreußishen Eisenbahnen im Monat September 1874.

——

Befördert wurden Centner Güter

Personen

1874

| 1873

1874

1873

aus dem Personen-

Einnahmen Differenz

aus dem |inSumma Güter- |inkl.Extra- verkehr | ordinaria.

gegen Einnahme | Differenz denselben S gegen Monat im ane das

verkehr Vorjahre September Vorjahr

Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen Wilhelm-Luxeraburg-Eisenbahn

Leipzig-Dresdener Eisenbahn

Braunschweigische Eisenbahnen ?)

Lübeck-Büchener N 2) 3)

Lübeck-Hamburger Eisenbahn ?) ?) j : Mecklenburg-Friedrih-Franz-Eisenb. (früh. Mecklenb. Eisenb.-Ges.) ? 9) Oldenburgische Eisenbähn 2) 4)

MWernshausen-Schmalkalden (Zweigbahn der Werrabahn) B)

Ae Staats-Eisenbahn Bayerische Ostbahnen °) : i s Hessische a) Alte Strecke (nicht garantirte Linie) 2). Ludwigsbahn b) Neue Strecke (garantirte Linie) ®) : Main-Neckar-Eisenbahn « R O É Sen

fälzische Eisen ahnen?) ®)

erra-Gisenbaßu

Königlich Säelssishe Staats-Eisenbahnen u Thalern) do. do. rivat-Gisenbahnen D) Zittau-Reichenberg ._ ; Greiz-Brunn Gößnißz-Gera Altenburg-Zei Hainichen-Roßwein !) Badische Staats-Cisenbahnen (in Fl.) Königlich Württembergishe Staats-Eise

Ludwigsbahn (Nürnberg-Fürth) ;

1) Die Betriebslänge der Bahn betrug bis 31. März 1873 825 Kilo- meter; bis 144Juni 1873 840 Kilometer und vom 15 Juni 1873 ab 862 Kilometer, also durchsnittlich pro Januar bis September 1873 843,56 Kilom. ?) Die Betriebslänge der Bahn ist in Meilen angegeben.

o Davon kommen auf die Strecke. Wilhelmshaven - Oldenburg 6,99 Meilen mit einer Einnahme

867 843,56 !) 169 169 261,1 261,1 43,38 6,90 8,45 42,61 25,34

2,078 764 295 168

87,5 176 ¡ 96,36 172 172

1,005 e

27,0 27,0 12,0 12,0 34,5 34,5 26,25 26,25

20,0 1,102,47 | 1001,83 1,140,8

1/224,8

6,04 | 6,04

pro September 1874 für den Personenverkehr von 10,668 Thlr. und für den Güterverkehr von 9752 Thlr., zusammen 20,420 Thlr. Gegen Septem- ber 1873 mit einer Mehreinnahme von 3670 Thlr. Bis ult. September 1874 betrug die Gesammteinnahme dieser Strecke 158,220 Thlr. gegen ult, September 1873 mehr 20,757 Thlr. j i 1874 in Betrieb ¿geseßt. 9) Die Nachweisung is noch nicht ein-

391,164

103,520

910,117

413,652 151/996 169/568 49,598 ) 456,578

Betri 1,233,666

36,720 10,919 29,166 18,533 1,349 816,156 747,243

340,844

87,139

826,365

477,930 145,716 161/506 43,039 9) 421,483

1,124,775

32,935 10,993 27,449 17,172

791,232 911/621

105,169

104,058

5,094,430

au

1,002,139

7,248,743

3,686,375 - "813,024 934,868 282,809 4,843,829

eb8-Ergebniss e pro August

12,556,429

532,458 109,433 471,661 787,425 3,172 6,654,046 3,800,546

18,920

4,443,740

1,205,689

7,590,610

3,540,284 735,618 852,247 246,732

5,077,433

1874 11,778,644 19)

484,157 103/659 501/977 405 437

6,299,315 3/288,298

15,520

ö) Die Bahn ift seit dem 1. April

1,236,315/1,798,393

Thlr. 339,220 27,569 157,145 94,731 5,899

Thlr. Thlr. 562,464 | 941,684 100.777 | 132846 290.794 | 447939 227,016 | 324,096 24261| 42769/| 24219 56/647| 62025 | 122,954

83,705

Thlr. Thlr. 78,278 28,839 9,347 204,678 23,176 134,641 8,662 149,916

7,206 104,103

23,434 86,103- - 42,939] 41,170 8,903 71,132 416 600 1,016

Fl Fl Fl. Fl. l, 3,034,708| 4+ 181,004 E 40L

633,814) 17,987 456,291 78,563 5,817 28,646 302,647 4,861 17,966 47872 6,885 36/363 638,698 62,789 136,432 162,067 5,936 52,91

1,280,394 116,860 | 9,051,009 730,295

22,192 3,711 | 151,003 8,485 4/592 178 32,773 4/629 6,225| 15,720 | 21,945 686 | 161/068 10,185 2783| 19056 | 21,839| 4+ 11,4571 159,030 80,036 213 95 308 va 308 A 817,633| 798,021 | 1,615,654| + 76,816 | 10,078,172 89 629,768| 815,766 | 1,445,534] + 153,234 | 9,635,780 s

11,500 473 11,973 248 88,263

gegangen. ") Inkl. 11 Monats-Abonnements. ®) Jukl. 6 Monatss Abonnements. ®) Jukl. eines Kohlen-Transport3 pro September 1874 von 1,771,926 Ctr. mit einer Einnahme für- denselben von 172,102 Fl. 56 Kr.; gegen September 1873 ein Mehr-Transport von 76,242 Ctr. mit einer Mehr-Einnahme von 26,995 Fl. 38 Kr. 0) Exkl. Thier-Tranéporte, 11) Die Betriebseröffnung hat am 28. August 1874 stattgefunden.

Thlr. 6,621,863 1,051,976 3,057,558 2,626,229

807,325

1,029,764 615,511 6,122

Fl. 22,161,622

4,695,045 561,781 1,912,992 383,493 4,864,871 1,234,756 August

+++ |+1+

—+ + +++ [+1]

371,051 36,656 126,640 22,956 436,990 111,414

841,902

14,054 2,960

257,268 40,044 160,850 24157 201,708 50,653

438,492

8,1383 1,632

+++ +1++ + +++++] +++ ++++ + +++#|||

3 nserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. taats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das

Postblatt nimmt an: die Zuseraten-Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers nud Königlich Preußischen Staats-Anzeigecs: / Sexlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

Verkläufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

A E „Offerten zur

bis zum

untmachung.

Die Lieferung der für die Nassauische Eisenbahn

im Fahre 1875 erforderlichen Betriebs- und Werk-

stätten-Materialien und Geräthe, als: diverses Walz- und Gußeisen, Blei und andere Metallsortez, Gummi- und Lederwaaren, Ellen-, | Seiler- und BVürstenwaaren, Stiften, Nieten, Schrauben und Muttern, Puß-, Verpackungs-, Beleuchtungs- und Schmier-Materialien, Glas, Kohlenkörbe, Kies- und Kohlenschaufeln, Cylin- dergläser, Reiserwellen, Preß- und Holzkohlen,

á. Verlosfung

Schraubstöcke,

Lieferun

1. Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen. 2. B Uufzebote, Verladungea

u. der 8. Verkäufe, Veryachtungen, Submisfionen 1c. - Amortisation, Zinszahlung u. st. w. vou dffentlichen Papieren.

8, Familien-Nachrichten.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. SnduftrielleEtaë=lifsements, Fabriken u.Großhandel. 6. Verschiedene Bekanatmahungen. 7, Literarische Unzetgen.

9. Central-Handel8-Kegifter (eins{chl.. Konkurse).

Erscheint in separater Beilage.

Lohkuchen, . vershiedenes Werk- und Br-nnholz, Wagenwinden, e Ketten, Siederohre, Schmelztiegel, Spiralfedeèr, Wagendecken 2c., soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Lieferungsofferten sind verfiegelt und portofrei mit der Aufschrift:

Kuppelungen,

von Betriebs- und Werkstätten-Materialicu und Geräthen“ ubmissionstermin, welcher

_ Freitag, den 20. November d, I.,

Ï __ Vormittags 10 Uhr im Bureau der Materialien-Verwa Bahnhofe zu Limburg abgehalten werden wird, an die Materialien-Verwallung der Naffauischen Eisen- bahn zu Limburg a. d. Lahn einzusende

Die Eröffnung der Offerten wird in dem bezei neten Termine von einem Mitgliede der unterzei neten Eisenbahn-Direktion in Gegenwart der etwa Da erenen Submittenten vorgenommen werden. Später eingehende oder den Bedingungen nicht ent- sprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.

stung auf dem

örigen

der Aufs „Proben zur Betrieb3- uud

B: vor dem Sthlußtermine franfïso einzusenden find. Wiesbaden, den 16. Oktober 1874. c, 164/10)

Königliche Eisenbahn-Direktion.

chrift:

a:

Die Lieferungsbedingungen nebst Bedarfsliste find in dem Direktionsgebäude i 1 Bureau der Hauptmagazin-Verwaltung zu Limburg, sowie bei den Stationsvorstehern zu Frankfurt, Castel, Oberlahnstein und Weblar zur Einsicht auf- gelegt, auch können dieselben gegen Erstattung der Druckosten von der Registratur der unterzeichneten Direktion und der Materialien-Verwaltung zu Lim- burg bezogen werden.

Die betreffenden Muster können auf dem Bureau der Materialien-Verwaltung zu Limburg ein- esehen werden, wohin auch die zu den Offerten ge- f Probestücké, von den Offerten getrennt, mit

erte für die Lieferung von erfstätten - Materialien und

Geräthen“

u Wiesbaden, in dem

4 i Inserate nehmen an : die autorifirte Ma Os von Rudolf Moffe in Berlin, Breslau, ns Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a.S., amburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- urg i. E., Stuttgart, Wien, Züri und deren Agenten, Le alle übrigen größeren MPRRCOL L I

[5153]

Bekanutmachung.

Submission auf Pulver-Licferung.

Der Bedarf von circa 833,000 Kilogramm Spyrengso pulyer der Königlichen Steinkohlengruben bei Saar- brüden für das Jahr 1875 soll im Wege der öffent lichen Submission vergeben werden.

Die Offerten nebst den gehörig bezeichneten Prq- ben sind mit der Aufschrift :

„Submission auf Lieferung vou Sprengpulver'? an die unterzeichnete Stelle bis zum 16, November cr., Morgens 10 Uhr, versiegelt und frankirt einzureichen. päter eingehende Offerten können niht berü fihtigt werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen im Bureau der Unterzeichneten zur Einsicht offen, können auch von da, auf frankirte Anfragen, MGBURG Feionen werden. (à. C. 217/10)

St. Iohaun-Saarbrüdcken, den 26. Oktober 1874,

Königliche Bergfaktorei,