1874 / 263 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Nah Beendigung des 3. Treibens fand um 114 Uhr auf einer prächtigen, vom Walde umshlofsenen Wiese das Dejeuner statt. Se. Majestät der Kaiser nahmen hierbei an einer Tafel Plat, die unter einem umfangreihen Iagdzelt errichtet war. In: der Nähe des Zeltes hatte die Hofküche eine Feldküche eingerihtet, wo die Speisen zubereitet wurden. :

Gegen 47 Uhr Nachmitiags wurde Strecke gemacht. Die- selbe ergab 34 Rehe, 486 Fasanen, 111 Hasen und einen Bussard. Se. Majestüt hatten hiervon geshossen: 7 Rehe, 24 Fasanen und 11 Hasen.

Se. Majestät der Kaiser verließen demnähft mit dem Gefolge das JIagdrevier und kehrten unter dem jubelnden Zu- rufe des Publikums nah der Stadt zurü.

Als Jäger hatten sich am ersten Jagdtage an der Jagd betheiligt außer Sr. Majestät, Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, dem Prinzen Carl, dem Prinzen Friedri Carl und dem Herzog Wilhelm von Mecklenburg, der General- Adjutant Graf v. d. Golz, die Flügel - Adjutanten Fürst Radziwill und Graf Lehndorff, der Hofmarshall Graf Per- poncher, der Leibarzt Dr. von Lauer, Hauptmann von Liebenau, Major von Prittwiß, Rittmeister Graf Wartens- leben. Außerdem waren durch Jagdeinladungen beehrt morden die Herzöge v. Ratibor und v. Ujest, der General-Lieutenant Graf v. Brandenburg, der Ober-Präfident Frhr. v. Nordenflyht, General der Kavallerie v. Tümpling, Graf York v. Wartenburg Und der Landschafts-Direktor Baron v. S: herr-Thoß. Se. König- liche Hoheit der Prinz August von Württemberg war durch Un- wohlsein an der Theilnahme bei der Jagd verhindert. Gesleitet wurde die Jagd von dem Oberst-Jägermeister Fürsten v. Pleß und dem Hofjägermeister v. Heinze.

Um 7 Uhr Abends begann das von den Kreisftänden dar- gebotene und von Sr. Majestät dem Kaiser angenommene Diner. In der aufs Festlichste illuminirten Stadt wogte, wie am Abend vorher, die Menschenmenge nóch bis zu \päter Stunde dicht- geschaart auf den Straßen, und vor Allem auf dem Plaße vor dem Ständehause, wo Se. Majestät Wohnung genommen hatten.

Der zweite Jagdtag, am Sonnabend, 7. d. M., begann früh 7x5 Uhr wiederum mit einer von den sechs Militär-Kapellen aus- geführten Morgenmusi?. Gegen 8x Uhr erschienen Se. Kaiser- liche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl. Kurz vor 9 Uhr bestiegen Se. Majestät den Wagen, und nun sett? sih der IJagdzug in Bewegung. Im Fürstenwalde von Linden fanden zwei Feld- und drei Wald- treiben statt. Se. Majestät der Kaiser und König erlegten 3 Rehe, l -Fasan Und 36 Hasen. Das von Ma- jestät gegebene Diner begann um Uhr und endete etwa eine Stunde später. An demselben nahmen 48 Personen Theil. Um 7 Uhr 10 Minuten erfolgte die Abfahrt Sr. Majeftät un- ter den Hochs des zahlreih auf dem Bahnhofe versammelten Publikums. Die äußersten Spißen der- Behörden hatten fi auf dem Bahnhofe eingefunden. Se. Königlihe Hoheit der Prinz Friedrih Carl blieb noch in Ohlau zurü.

Die Gesammtstrecke der am 6. und 7. im Fürstenwald Und auf der Feldmark Linden bei Ohlau abgehaltenen König- lichen Hofjagden beziffert fich auf: 97 Rehe, 559 Fasanen, 447 Hasen, 2 Rebhühner, 2 Füchse und 3 Raubvögel, zusammen 1110 Stük Wild.

Se. Majestät der Kaiser und König gedenken Sih am Donnerstag, 12. d. Mts,, von hier über Gardelegen zur Abhaltung der diesjährigen Hofjagd nah Leßtzlingen zu begeben. Die Abreise erfolgt Nachmittags 3 Uhr 30 Minuten mittelst Extrazuges der Lehrter Bahn bis Gardelegen, von wo Se. Majestät zu Wagen weiterreisen und Abends 6 Uhr 15 Minuten in Leßtlingen eintreffen. Das Logis nehmen Se. Majestät im dortigen JIagdshlosse. Am Freitag Morgen um 9 Uhr erfolgt Aufbruch zur Jagd nah dem Revier Colbig. Vor dem Dejeuner findet ein Lapptreiben und nach demselben eingestelltes Jagen siatt. Nach der Rückkehr nach Leßzlingen ist um 7 Uhr Diner im Iagdshlofse. Am Sonnabend finden die Jagen in dem Revier Iäveniß, und zwar Vormittags wieder ein Lapptreiben und nach dem Dejeuner eingestelltes Jagen ftatt. Nach dem Diner im JIagdschlofse um 5 Uhr 30 Minuten erfolgt die Rückreise auf demselben Wege und die Ankunft in Berlin um 10 Uhr 15 Minuten.

Morgen, 10. d. Mts., findet Königlihe Parforce- Jagd ftatt. Rendezvous Mittags 1 Uhr beim JIagd\shloß Stern.

Der Bundesrath hielt am 7. d. M. die 41. Plenar- fizung. Den Vorsiß führte der Stáats-Minister Dr. Delbrü.

Zur Vorlage kamen der Entwurf eines Geseßes wegen Ein- führung des Quartierleistungs-Geseßes vom 25. Juni 1868 in Württemberg, ferner die Schreiben des Präfidenten des Reichs- tags über die vom Reichstage beshlossene Genehmigung: a. des Geseczentwurfs, - betreffend die Aufhebung verschiedener Artikel des Lübischen und Rostocker Rechts; þ. des Gesezentwurfs, be- treffend die Disziplinarkammer für Reichs-Eisenbahnbeamte im Auslande; c. des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Gesehes über das Post-Taxwesen; d. des Postvertrages mit Chili; e. des Postvertrages mit Peru.

Hierauf folgte eine Mittheilung über die Errichtung eines Marine-Lazareths in Yokohama.

Sodann wurde Beschluß gefaßt in Betreff der Einführung eines einheitlihen Zeihens für „Mark“.

Aus\chußberihte wurden erstattet über: a. den Entwurf einer Noth- und Lootsen-Signalordnung für Schiffe auf See 2c.; þ. den Entwurf eines Geseßes über die zu erhebende Abgabe von der Branntweinbereitung in den Hohenzollernschen Landen; c. den Erlaß der Uebergangsabgaben für das auf dem Trans- port unter Begleitshein abhanden gekommene Gut; d. die Tara- vergütung für Südfrüchte.

Endlih wurden einige Eingaben vorgelegt.

Heute trat der Aus\chuß des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen zu einer Sizung zusammen.

ïn der heutigen (6.) Sißzung des Deutschen Rei h s- tags, welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Mi- nister Dr. Delbrück, der General-Major von Voigis-Rheß, der Oberst Fries, ferner der Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr: Michaelis und zahlreihe Kommissarien beiwohnten, wurde von der erfolgten Wahl der Mitglieder der Budget-Kommission, der Kommissionen zur Vorberathung der Gesezentwürfe über den Landsturm, über die Ausübung der Kontrole über Personen des Beurlaubtenstandes, über die Einrichtung und Befugnisse des Rehnungshofes, sowie der Kommissionen zur Prüfung des Haushalts für 1873 und der allgemeinen Rehnungen für 1867—1871 und von der er- folgten Konstituirung dieser Kommissionen Mittheilung gema, sodann ein Schreiben des Reichskanzlers um Ertheilung der Genehmigung zur gerihtlihen Verfolgung des Shneider- gesellen Suhr zu Weißenfels wegen Beleidigung des Reichstags

der Geshäftsordnungs-Kommissic : überwiesen und hierauf in die erste Berathung des Reichshaus?i ¡lts-Etats für 1875 (S. unter Reichstags - Angelegenheiten) ein. treten, welhe der Staats-Mi- nister Präsident Dr. Delbrück mit einer Uebersicht über die all- gemeine Finanzlage des Reiches - inleitete.

Der Abg. Richter (Hagen) {p»rähch sodann den Wunsch aus, daß die Praxis, bei Beginn des Etatsjahres allgemeine Ueber- sichten über die Finanzlage des noch laufenden zu geben, fih hier einbürgern möge. An dem Etat selbs machte Redner ver- schiedene Ausstellungen in formeller und materieller Hinficht. Er tadelte es, daß man die Ausgaben der Pensionen für Civil- und Militärbeamte zusammengefaßt habe. Der Militär-Etat sei unvollständig und in einem Zustande, der die Prüfung, ja sogar das Verständniß desselben fast unmöglich mache. Am mangel- haftesten scien die Zusammenstellungen in den Titeln 20—31. Uebrigens sei es, nachdem man über den Militär-Etat 10 Jahre hindurhch niht berathen habe, ganz unmöglich, ihn jeßt in einem Jahre vollständig durchzuberathen. Auch der Marine - Etat sei derart beschaffen, daß wenigstens einige Titel desselben an die Budget-Kommission üwrden verwiesen werden müssen. Die Er- höhung der Matrikularbeiträge um 8# Millionen Thaler sei durhaus nicht nothwendig und von tief einshneidender Wirkung auf die gesammte Finanzentwickelung. Es sei nicht konstitutio- nell und auch niht wirthschaftlich, an Steuern mehr zu erheben, als man nothwendig bæauche.

Bei Schluß des Blattes hatte der Abg. Graf Minnigerode das Wort.

Nah der Cirkularverfügung des Finanz-Ministers und des Ministers der geistlihen 2c. Angelegenheiten vom 10. No- vember v. I. bildet die Anwendung des öffentlihen Sub- missions- und Lizitationsverfahrens bei fisfalishen Bauausführungen zwar nah wie vor die Regel; falls jedoch Gründe vorliegen, von demselben abzusehen, soll es dazu der Genehmigung der Bezirfsregierungen (Landdrosteien) und, falls die Genehmigung ertheilt wird, einer Anzeige darüber bei den Minifßern nur dann bedürfen, wenn der Werth der baulichen Ausführung den Betrag von 50 Thalern übersteigt.

Nachdem durch die Cirkularverfügung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten vom 16. Mai d. I., im Einverständnisse mit sämmtlichen betheiligten Ressortchefs die Grenze für das Erforderniß der Veranschlagung, Revision und Abnahme bei fiskalishen Bauten, soweit dieselben nicht zum Ressort der Militär- oder der Domänen- 1nd Forstverwaltung gehören, . auf 100 Thaler hinaufgerückt worden is, haben au der Finanz-Minister, der Minister des Innern und der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten auf denselben Betrag die Grenze

hinaufzurücken bes{chlo}sen, innerhalb deren die Baubeamten nah.

Befinden des Falles felbständig das beschränkte Sub- missionsverfahren, oder die Verdingung aus freier Hand an die Stelle des öffentlihen Submissions- und Lizitationsverfahrens treten zu lassen befugt find. Bei- Bauausführungen, deren Werth unter dem Betrage von 100 Thalern bleibt, bedarf es daher, soweit dieselben zu den gedahten Ressorts gehören, künf- tighin der Einholung der Eenehmigung - der Bezirksregierungen gur LFangehung des öffentlihen Submissions- 2. Verfahrens NiGt Cregf und dem entsprehend auch feiner den Ministern zu ersu-Stqcn Anzeige. Dabei foll jedoh auch ferner strenge an dem Grundsatze festgehalien werden, daß ein beshränktes Suüb- missionsverfähren, oder dée Verdingung aus freier Hand nur dann eintreten darf, went davon ein besserer Erfolg mit Be- ftimmtheit erwartet werden kann.

Nah einem Spezial- Erlaß des Ministers des Innern vom 15. v. M. geht der Vorsiß im Kreisaus\chusse auf den Kreis-Deputirten nur dann über, wenn er den Land- rath, wie z. B. bei einer Beurlaubung des leßteren, in der ge- sammten landräthlichen Verwaltung vertritt, während in vorüber- gehenden Behinderungsfällen des Landraths, in denen an \ich der Kreissekretär zur Vertretung des Landraths berufen sein würde, nicht dieser, sondern das hierzu vom Kreisaus\husse ge- wählte Mitglied den -Vorsiß zu übernehmen hat.

Für einzelne Nummern der Amtsblätter und öffent- lihen Anzeiger, sowie für Belagsblätter über die geschehene Aufnahme von Bekanntmachungen in diese Blätter wird gegen- wärtig pro Bogen ein Silbergroschen erhoben und demna für die Theile eines Bogens resp. 3/4, 1/7 und 1/4 Silbergroschen. Nah der zum 1. Januar k. I. bevorstehenden Einführung der Reichsmarkrechnung läßt sih diese Theilung nicht festhalten, in- dem fie zur Rechnung mit Bruchpfennigen führen würde. Der Minister des Innern hat daher angeordnet, daß vom 1. Januar 1875 ab bei der Verabreichung einzelner Nummern und Belags- blätter von den Amtsblättern und öffentlihen Anzeigern für einen ganzen Bogen sowohl wie für dreivièrtel Bogen zehn Reichspfennige, für einen halben Bogen und ebenso für cinen viertel Bogen fünf Reichspfennige zu erheben sind. - Hierdurch wird in der unentgeltlihen Verabreihung von Belagsblättern zu den kostenfreien Insertionen in den gedachten Blättern nichts geandert.

In einem jüngst (am 12. Oktober cr.) ergangenen (und von uns zur Zeit auch erwähnten) Erkenntniß des Ober-Tribu- nals, nach welchem der religiöse Unterricht in der Volksschule eine öffenilihe Amtsthätigkeit is, wird cin kurzer Ueberblick über die historishe Entwickelung des Verhältnisses zwischen Staat und Schule in Preußen während der beiden leßten Jahrhunderte bis zur Gegenwart gege- ben: „Es is unbestritten, daß in einer früheren Periode der Schulunterriht Kirhensahe und der Schullehrer Kirchendiener gewesen; allein nah der Reformation hat \ih dieses Verhältniß geändert, und der Staat hat eine fich mehr und mehr \tärkende unmittelbare Einwirkung auf das Schulwesen erlangt. Diese Eut- wickelung der Dinge, welche bereits in dem für die katholischen Schu- len in Schlesien ergangenen Reglement vom 3. November 1765, sowie in dem allgemeinen Landes-Schulreglement vom 12. August 1763 sehr entschieden sich zeigte, fand ihren Abschluß in dem Allge- meinen Landrecht Th. 11, Tit. 12 der Artikel, daß das Verßält- niß der Geistlichkeit als Beamte der Schule s{chlechthin und ohne Unterscheidung zwischen Religions- und fonstigen Unterricht nicht weniger \{harf hervortrat, als die staatlihe Eigenschaft der Schule selbst, Die Schulen find hiernah Veranstaltungen des Staates, welche den Unterricht der Jugend in nüßlihen Kennt- nissen und Wissenschaften zur Absicht haben (Tit. 12 §. 1). So- weit sie öffentlihe sind, unterliegen sie der Auf\icht des Staates (8. 9), welche Leßterer in den gemeinen, dem ersten Jugendunierriht gewidmeten Schulen dur die Gerihhtsobtuigkeit unter Zuziehung des Gemeindegeistlihen ausübt (§. 12). Diese haben sich beide nah den vom Staate ertheilten und geneßmigten Schulordnungen zu richten und nichts vorzunehmen, was denselben zuwider is (§. 15). Fin- den sie bei der Anwendung der allgemeinen Vorschriften

Zweifel, so muß. der geiftlihe Vorsteher der dem Schulwesen in der Provinz vorgeseßten Behörde davon Anzeige machen, und eben dieser Behörde gebührt die Entscheidung, wenn die Obrigkeit ih mit dem geistlihen Shulvorsteher über eine bei der Schule zu treffende Anstalt oder Einrihtung nicht vereinigen kann (§8. 16 und 17). Die Schullehrer bestellt in der Regel die Gerichtsobrigfeit (§. 22). Der Prediger des Orts if aber \huldig, niht nur durch Aufficht, sondern auch durhch eigenen Unterricht des Schullehrers \owohl, wie der Kinder zur Er- reihung des Zwecks der Schulanstalten thätig mitzuwirken (§. 49). Dieser Oberaufsicht des Staats ist denn auch seit- her in neueren Verordnungen, z. B. in dem Schulreglement vom 18. Mai 1801 für die niederen fatholishen Schulen in Schlefien gehandhabt worden. Insbesondere rücksihtlih des Religionsunterrihts bestimmt 8. 3 der Verfügung des Ober- Präfidenten von S{hlesien vom 29. Juli 1832, daß der Léhrer den p„elementaren“ Religionsunterriht zu ertheilen, der Pfarrer jedoch desselben sich soweit als möglih und unbedingt alsdann anzunehmen habe, wenn der Lehrer anderer Konfesfion ist. In diesem Allen spricht fih auf das Klarfte aus, daß der Staat die vollständige Herrschaft über die Schule, ein\s{chließlich des Religionsunterrihts, für fich in Anspruch genommen und dabei der Geistlichkeit als solcher nur eine Mitwirkung dabei für seine Zwecke eingeräumt hat. Jn diesem Zustande ist auch durch die Verfafsungsurkunde vom 31. Ianuar 1850 eine Aenderung nicht eingetreten. Zwar enthält dieselbe in Art. 24, 2 die Bestimmung: „den religiösen Unterriht in der Volks\{hule leiten die betr. Religionsgesellshaften;“ allein diese Bestim- mung, deren Bedeutung und Tragweite für das Verhältniß des Staats zum Religionsunterriht in der Volks\chule hier ganz dahin gestellt bleiben kann, gehört zu denen, welche nach dem klaren Wortlaut des Art. 112 der Verfassung bis zum Erlaß des im Art. 26 vorgesehenen, bis jeßt aber noch nit zu Stande gekommenen allgemeinen Unterrichtsgeseßes in ihrer Anwendung suspendirt worden sind, und hat daher einstweilen nur die Bedeutung einer Richtschnur für den Gesetzgeber gestattet dagegen keine Shlußfolgerungen für die noch zu Recht bestehende ältere Gesezgebung. Ebensowenig hat das Gesetz vom 21. März 1872, betreffend die Beaufsichtigung des Unter- rihts- und Erziehungswesens in dieser Beziehung irgend eine Aenderung hervorgerufen. Denn dasselbe hat nur die Shul- aufsiht im Allgemeinen, abgesehen von dem Religionsunterriht, geregelt, in leßterer Hinsicht aber nichts Anderes gesagt, als daß der Art. 24 der Verfassungsurkunde unberührt bleibe, wodur MES! unmittelbare praftische Anwendbarkeit keineswegs anerkannt worden ift.“

Mit Gcnehmigung des Chefs des Generalstabes dir Armee wird morgen ein Detachement der 3. Compagnie des Eisenbahn - Bataillons in der Stärke von 3 Offi zieren, 6 Unteroffizieren und circa 50 Mann unter dem Kommando Les Hauptmanns Kuappe zum Legen des Ober- baues auf der Strecke Zossen-Berlin nach Groß-Machnow ab- rücken und dort auf einige Zeit Quartier nehmen. Demnächst wird dasselbe voraussfihtlich auf circa 3 bis 4 Wochen nah Dahlewig - umquartieren. Ein anderes Detachement derselben Compagnie des Eisenbahn-Bataillons begab fich heuté“ nah Zossen und wird daselbst ungefähr Z bis 4 Wochen verbleiben. :

Das am 11. September cr. zur Ausführung von Unter- tunnelungs-Arbeiten an der Bersin-Dkesdener Eisenbahn in der Stärke von 1 Offizier, 4 Unteroffizieren und circa 40 Mann nah Dresden abgerückte Detachement des Eisenbahn-Bataillons ist von dort hierher zurückgekehrt.

Der Bundesraths-Bevollmächtigte Ministerial-Rath Loë ist aus München hier eingetroffen.

Der General-Arzt 1. Klasse und Corps-Arzt des XI[. (Königlih sächsishen) Armee-Corps Roth if nach beendigtem Urlaub von hier wieder abgereist.

S. M. S, „Gazelle“ hat am 8. September cr. Nach- mittags Banana verlassen, traf am 26. dess. Mts. auf der Rhede von Capstadt ein und beabsihtigte am 3. Oktober cr. die Reise nach Kerguelen-Island fortzusezen.

Breélau, 6. November. Im Amtsblatt wird die Urkunde vom 15. September d. J. von der Königlihen Regierung in Breslau und dem katholishen Bishof Joseph Hubert Reinkens unter dem Namen yaltkatholishe Parochie Breslau“ errichtete katholishe Parochie veröffentliht. Dieselbe ist unterm 30. September d. I. von denz Minister der geistlichen 2c. An- gelegenheiten genehmigt worden.

Coblenz, 5. November. Im Amtsblatt wird - eine Dienst-Instruktion für die Königlichen Kreis-Schul- Inspektoren der katholishen Elementarschulen des Regierungsbezirks Coblenz, vom 16. Oktober 1874, ver- öffentlicht.

Muskau, 59. Novetiber,. G. N) Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Dänemark feierte am Sonnabend hierselb ihren Geburtstag. Den festlihen Tag be- grüßten Vormittags 10 Uhr 12 Kanonenshü}sse. Mittags fand im Schlosse Gratulationscour statt, an welcher sich auch Depu- tationen- der Behörden und der Geistlichkeit betheiligten. Um dieselbe Zeit hatte die Kapelle des 52. Infanterie-Regiments aus Cottbus im Schloßhofe Aufstellung genommen und trug die dänische, \chwedishe, niederländische und russishe Nationalhymne vor. Nach- mittags wohnten die Herrschaften der Darstellung einer wendi- schen Hochzeit, welche im Schloßhofe stattfand, bei und unter- nahmen sodann eine längere Ausfahrt. Um 6 Uhr fand Gala- diner statt, zu welchem die Repräsentanten der Behörden und der Geistlichkeit befohlen waren. Ein imposanter Fackelzug (gegen 450 Lampions), ausgeführt von der Bürgerschaft, der Shügzen- gilde, dem Krieger- und dem Turnverein, sowie der Shuljugend, bewegte sih gegen 8 Uhr Abends unter Vorantritt der genannten Militärkapelle vom Marktplaße aus durch die Schloßstraße nah dem Schlosse und nahm Aufstellung im Schloßhofe. Am Haupt- portale des Schlosses begrüßte Sanitäts-Rath Dr. Prohnow Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Dänemark, die Glüc- wünsche der Bürgerschaft darbringend. Nah einem Gruß der Schulen, gesprohen von jungen Mädchen in deutscher, englischer und französisher Sprache, brachte der Major der Schhüzengilde, Bürgermeister Köhler, .unter dem Donner der Geschüße ein drei- faches Hoch aus. Heute früh reisten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Däne- marf nah fiebentägigem Aufenthalte von hier wieder ab. Gleich- zeitig begab sih Se. Durhlaucht der Fürst zu Wied nah Neu- wied, wo derselbe aht Tage zu verweilen und sodann wieder nach Schloß Muskau zurückzukehren gedenkt.

Bayern, München, 7. November. (Allg. Ztg.) Die gestern Abends im Saal der Westendhalle abgehaltene Versamm-

lung zur Gründung des „Vereins der liberalen Reichs=- 7

freunde zu München“ war zahlrei besucht. Hr. Magistrats- Rath Eckart führte den Vorsißg. Der Entwurf der Statuten für den neuen Verein (aus welchen wir die wesentlihsten Bestim- mungen bereits vor einigen Tagen mitgetheilt haben) wurde vom Hrn. Landtagsabgeordneten und Staatsanwalt Wülfert mit

einer nach: Inhalt und Form gleich ausgezeihneten Rede moti-

virt und derselbe dann auch von der Versammlung mit Ein- ftimmigkeit angenommen.- Es folgten dann fogleich die Wahlen für den Vereinsaus\{huß. = Hr. Landtagsabgeordneter Hof- rath Dr. Henle \prach dann in sehr sachgemäßer Weise für die ungeschmälerte Erhaltung der Shwurgerichte, insbesondere für politishe und für Preßvergehen, und beantragte \chließlich folgende Resolution: „Wir erwarten, daß der Deutsche Reichs- tag keirer Strafprozeßordnung zustimme, durch welchen die in Bayern erprobte Einrichtung des Schwurgerichts entweder ganz oder auch nur für politishe oder für Preßvergehen hinwegfallen würde.“ Nachdem Hr. Rechtsanwalt Dr. Gotthelf diese Re- solution eingehend unterstüßt hatte, wurde derselben mit Ein- stimmigkeit beigestimmt. Die Resolution wurde dem Münchener Reichstagsabgeordneten, Frhrn. von Stauffenberg, mitgetheilt und wird von demselben auch bei der Berathung des Strafpro- zesses im Reichstag kräftigst vertreten werden.

Im „Badischen Beobachter“ war aus München be- hauptet worden, daß der Alt katholizismus hier in voller Auf- lösung begriffen, der Sekretär des Comités entlassen sei und die Gasteigkirhe nicht mehr besucht werde; in Folge dessen wird in heute erschienener Nr. 45 des „Deutschen Merkur“ konstatirt : 1) daß Hr. Dr. Birngiebl nah wie vor die Sekretariatsgeshäfte des hiesigen Comités versieht, 2) daß die entlegene Gasteig- kapelle jeden Sonn- und - Feiert-g, auch bei \{chlechtem Wetter, gut besuht, nihcht- selten überfüllt ist, und 3) daß der gesteigerten Anforderung der Seelsorge, zumal des Religionsunterrihis, nah Beschluß der lezten Co- mitésfizung durch eine Vermehrung der seelsorglichen Kräfte in Altbayern entsprohen werden sfoll. Zahlen. beweisen am gründlihsten. Vom Beginn dieses Iahres bis zum 5. No- vember vollzog der Seelsorger der Gasteig-Kapelle 45 Taufen, 15 Trauungen, 50 Beerdigungen. Im vorigen Schuljahre be- suhten 85 Kinder den altkatholishen Religionsunterricht, dar- unter wenige aus höheren Klassen ; jeßt, vor Beginn des Winter- Semesters, wurden 108 Schüler angemeldet, und untcr diesen besuchen 45 die höheren Lehranstalten. Angesichis der zahllosen Schwierigkeiten seien vorstehende, wenn auch an fih geringen Zahlen ein lautes Zeugniß für die zähe Lebensfraft des Altkatho- liziómus an der Isar.

Von der Inspektion der Artillerie und des Trains wird, nah dem „Corr. v. u. f. D.“, dem Kriegs-Ministerium der An- trag unterbreitet, diz für den kommenden Winter - bestimmte theoretishe Bearbeitung taktisher Aufgaben Seitens der Offiziere, da diese durch die Einführung der neuen Reit-, Fahr- und Exercirvorschriften zu sehr in Anspruch genommen sind, aus- fallen zu lassen, dagegen die obligatorische Einführung des in der Übrigen deutschen Armee mit bestem Erfolge benüßten Kriegs- \pieles (eine finnreihe Aneinanderreihung taktisher Grundsägze, plastisch dargestellt und auf wirklihen Situations(Kriegs-)Karten zur Anschauung gebracht) anzuordnen.

Sachsen. Leipzig, 6. November. Der soeben erschienene Haushaltsplan für die Stadt Leipzig auf das Iahr 1875 weist in den Bedürfnissen und Deckungsmitteln eine Summe von überhaupt 4,082,300 Mark auf. Die hervorragendsten Posten unter den Bedürfnissen sind 405,300 Marfï für das Polizeiamt, 429,200 Mark für die Wohlfahrtspolizei, 843,715 Markfür Schulen, 330,745 Mark für städtische und milde Anstalten, 291,266 Mark für Straken und Wege, 560,154 Mark Zinsen, 221,810 Mark Rathsstube u. #. w. Unter den Deckungsmitteln nehmen die städtishen Gebäude mit 411,233 Mark, die Zinsen mit 344,541 Mark die hervorragendste Stellung ein. Das Budgetdefizit be- ziffert sih auf 2,056,000 Mark.

LWürttemvexg, Stuttgart, 6. November. Der gestrige „St.-A. f. W.° meldet: Heute fand die Ueberführung der Leiche des Präsidenten und Ober-Trißunal-Raths v. Weber nah Ell- wangen statt, wo der Vérstorbene zur leßten Ruhe bestattet sein wollte. Am Trauerhause befand fsich eine ungemein große Lei- henbegleitung ein. Ein Königlicher Wagen eröffnete den Zug der Wagen. Unter der Fußbegleitung bemerkten wir Se. Königliche Hoheit den Herzog Eugen von Württemberg, den Königlichen Adjutanten Major Frhr. v. Baldinger, die Herren Minister, den Präsidenten der Erien Kammer Fürst v. Zeil - Trauchburg, den Oberst-Hofmeister des Königs Frhr. v. Valois, die Mit- glieder des Geheimenrathes, den ständishen Aus\{chuß, die Mit- glieder des Dber-Tribunals; dann folgte eine große Anzahl von Mitgliedern beider -Häuser der Ständeversammlung und eine noch größere Anzahl von Freunden des Verblichenen. Der lange Leichenzug begleitete den mit Palmzweigen, Lorbeerkränzen und Blumen reich geschmückten Sarg bis zu dem Güterbahnhofe, in dessen Nähe eine Trauermusik aufgestellt war, und von welchem aus die Ueberführung des Sarges nach Ellwangen erfolgte.

Der Prälat und Ober-Konsistorial-Rath M. Ch. G. von Moser feiert heute sein fünfzigjähriges Amtsjubiläum. Die Mit- glieder des Königlichen evangelishen Konsistoriums haben ihrem Kollegen zu diesem Tage eine Glücwunschadresse gewidmet.

Waden. Karlsruhe, 6. November. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin hatte, wie seiner Zeit gemeldet wurde, am 28. v. M., in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin, unter andern An- stalten auch die vom badischen Frauenverein zum Zweck der Fortbildung schulentlassener Mädchen ins Leben gerufene Luisenscchule mit einem Besuche beehrt. Allerhö. Hstdieselbe hat bei diefem Anlasse den Zöglingen und den Gründern und Leitern der Anstalt gegenüber Ihre Befriedigung über die erhal- tenen Eindrücke ausgesprochen und dieser Anerkennung neuerdings durch ein Handschreiben an Ihre Königliche Hoheit die Groß- herzogin als Protektorin des badischen Frauenvereins unter gleih- zeitiger Uebersendnng eines Betrags von 100 Thalern Ausdruck gegeben. Das Schreiben lautet nah der „Karlsruher Zeitung“ wie folgt:

„Ew. Königliche Hoheit wollen Mir die Freude gestatten, in dankbarer Erinnerung an Meinen Besuch in der Laisenschule, dieser vortrefflichen Anstalt, welche die Ehre hat, den Namen ihrer Stifte- rin zu tragen, beifolgende Gabe zu widmen, mit dem- Wunsche, daß in der Gegenwart und Zukunft tüchtige Zöglinge aus ihr hervorgehen und die Interessen der Frauen-Erwerbsthätigkeit im {önen badischen Lande fördern mögen.

Coblenz, den 4, November 1874.

Augusta.“

Die gestrige Wessenberg-Feier im großen Kasino- saal zu Mannheim erfreute sich ciner sehr großen Betheili- gung. Nah Vortrag des Männerchors „Das deutsche Lied“

erfolgte die Begrüßung der Anwesenden durch den Vorstand der altfatholischen Gemeinde, Professor Bauer, worauf Pfarrer Pro- fessor Rieks in längerem fesselndem Vortrage den Lebensgang und die Bestrebungen Wessenbergs für die Kirchenreform \cil- derte. Mit dem Männerchor „Wir glauben Al’ an einen Gott“ endigte die Feier. Ein engerer Kreis blieb noch zu ge- selliger Unterhaltung zusammen.

Sefsen. Darmijstadt, 7. November. Der Direktor der Ober-Studiendirektion i. P., Geheime Rath Wilhelm Willi, ge- nannt von Pôöllnitz, ist zum lebenslänglihen Mitgliede der Ersten Kammer der Stände ernannt worden. Das heute ausgegebene Großherzoglihe Regierungsblatt Nr. 53 enthält u. A. das E die Wittwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer be- treffend.

VBremeas, 5. November. Die Rechnung über die An- lagekosten der neuen städtishen Wasserkunst if jeßt vorge- legt. Sie ergiebt eine Ueberschreitung - der Kostenanshläge um die Summe von 311,000 'Mark. Die Mitglieder der Deputation entschuldigen dies damit, daß die Anschläge damals nur approximativ gemaht seien. Wegen verspäteter Lieferung ver- schiedener Arbeiten sind mehrere Konventionalstrafen fällig.

Elsaß-Lothringen. Metz, 5. November. In der hie- figen Kathedrale hat gestern die Verkündigung des römischen Konsistorial-Dekrets stattgefunden, demzufolge die Diözese Met der Iurisdiktion des Erzbischofs von Besançon entzogen wird, um künftighin direkt vom heiligen Stuhle abhängig zu sein. Die Verkündigung wurde, wie der „Woniteur de la Mos.“ berihtet, durh den Abbé Stumpf, Superior des Straßburger Seminars, der dazu durch den BVishof Räß im Nam:n des apostol. Nuntius delegirt war, vorgenommen. Die wirklichen und Ehren-Domßherren, f\owie der ganze Pfarrklerus der Stadt waren in der Kirhe anwesend, nur der Bishof Dupont des Loges war dur ein leihtes Unwohlsein abgehalten, der Cere- monie beizuwohnen. Der Bürgermeister, die Beigeordneten und ein Theil der Mitglieder des Gemeinderaths von Meß waren ebenfalls in der Kirche ershienen. In Straßburg wird die Ver- kündigung des Dekrets durch einen der Generalvikare des hie- figen Bischofs erfolgen, welcher dazu in übliher Weise delegirt worden ift.

Defterreich - Ungarn, Wien, 8, November. Der Kaiser hat \sih gestern von Schönbrunn, die Kaiserin von Gödölló aus nah Kladrub begeben.

In der gestrigen Sißung des Abgeordnetenhauses überreihte der Justiz-Minister den Entwurf eines neuen Straf- geseßbuchs mit der Erklärung, daß die Grundlage und ein nicht geringer Theil der Bestimmungen desselben sich dem deutschen Reichs\trafgeseßbbuche anshließe. Es fei dadurch zunächst der Bortheil erreiht, daß die österreihishe - Geseßgebung dem großen Zuge folge, welcher die Strafgeseßgebung Europa's seit dem Beginne dieses Jahrhunderts in unverkennbarer Weise be- herrsche. Selbstverständlich sei der Entwurf nicht eine unbedingte Nach- ahmung, vielmehr hätten die eigenthümlichen politishen Verhält- niffse und manche werthvolle friminäálistishe Traditionen Dester- reihs in demselben eingehende Berüdkfichtigung gefunden. Was die Arbeiten wegen Regelung des Polizeistrafrehts Hetrefe, so seien dieselben im Gange und bereits sehr weit vorgeschritten.

Das Haus nahm die Erklärung. des Ministers sehr bei- fällig auf und seßte, nachdem ein Antrag, bctreffend die gesetz- lihe Berectigung zux -Errichtung von Freimaurerlogen, an den Vereinsaus\{huß überwiesen worden war, die Spezialdebatte über das Aktiengeseß fort und nahnm- die Artikel 173 bis 180 des Aktien- geseßes unverändert nach den Aus\hußanträgen, den Artikel 181 mit einer wesentliÞen Modifikation an.

Der Finanz-Minister Freiherr v. .Pretis legte eine Re- gierungsvorlage, betreffend den Abschluß eines Uebereinkommens mit der Landesvertretung von Istrien zur Regelung des Ver- hältnisses des Staates zu dem Grundentlastungsfonds für Iftrien, zur verfassungsmäßigen Behandlung vor.

Der Budgetaus\chuß nahm eine Resolution an, wo- durch die Regierung aufgefordert wird, noch in dieser Session eine Geseßvorlage einzubringen, wodurch der Zeitungs ftempel auf die Hälfte des gegenwärtigen Betrags herabgeseßt wird. Der Antrag betreffs einer gleihen Begünstigung des Kalender- ftempels wurde abgelehnt.

Pest, 7. November. Das Abgeordnetenhaus nahm in sciner gestrigen Sißung die Modifikationen in der Advokatursvorlage dem ODberhausterte gemäß an bis auf die Bestimmung über die Zusammenseßung der Disziplinar- gerihte der Advokatenkammern. Das Oberhaus wünscht die Beiziehung zweier Mitglieder des Richterkollegiums, während das Unterhaus ein aus\{ließliGh aus Advokaten bestehendes Disziplinargeriht normirt. Die leßtere Fassung wurde mit 83 gegen 77 Stimmen aufrecht erhalten. Die Dauer der Praxis ward dem Oberhaustexte gemäß auch für bereits prafktizirende Kandidaten mit drei Jahren festgeseßt. Damit find die Ober- hausnuntien erledigt.

In der h eutigen Sißung legte der Minister des In- nern unter allgemeinem Beifall einen Geseßentwurf über Auf- hebung der Institution der städtishen Obergespäne vor, welcher dem Finanzaus\hufse zugewiesen wurde. Auf eine Interpellation Schwarz sagte der Minister des Innern für demnächst die Vor- lage des bereits fertigen Inkolatsgeseßentwurfes zu. Simonyi interpellirte wegen Enthebung des Barser Obergespans und be- fragte den Minister wegen der Beweggründe. Minister Szapary erklärte, er sei niht verpflichtet, hieruber Aufklärung zu geben, nachdem dies zur Kompetenz der Krone gehöre. Simonyi repli- irte, daß dies die fkonfstitutionswidrigste Antwort wäre, die je in irgend einem Parlament gegeben wurde. Der

tinifter Szapary antwortete, er wolle sich durhaus nicht hinter den Prärogativen der Krone vershanzen oder von der Verant- wortlihkeit losfagen. Simonyi verlangte, den Gegenstand auf die Tagesordnung zu schen. Bei der Abstinmung wurde Sza- parys Antwort von der Majorität zur Kenntniß genommen. Zsedenyi erklärte nach der Abstimmung unter Zustimmung zahl- reicher Deakisten, blos die zweite Antwort Szaparys zur Kennt- niß genommen zu haben. Der- Minister hatte ursprünglih nit beabsichtigt, auf die Interpellation Simonyi's heute zu ant- worten; erst nachdem der Präsident erklärt hatte, daß er die Sitzungen für einige Zeit unterbrehen werde, sah \ich der Mi- nister zur sofortigen Beantwortung veranlaßt.

Das Abgeordnetenhaus beschloß, nach vorgenommener Wahl des kirhenpolitishen Ausschusses die Sizungen für einige Zeit zu vertagen. F

Im Oberhause wurden die Nuntien des Unterhauses entgegengenommen und die Verhandlung der Wahlgeseßvorlage für den 16. November anberaumt.

Schweiz. hards - Hospiz

Bern, 6. November. Im St. Gott- wurden laut amtlich mitgetheilter Rech- nung der Regierung von Tessin an sämmtlihe Kantone vom 1. Oktober 1873 bis 1874 an 17,221 arme Rei- sende aller Nationen 64,114 Rationen sammt verschiedenen Kleidungsftücken unentgeltlih verabfolgt, worunter 147 Kranke und Halberfrorene besonders cine längere Pflege erforderten und in Anspruch nahmen. Die Totalausgaben beliefen \sich auf Fr. 14841. 50. Die Totaleinnahmen beliefen \sich auf Fr. 13,247. 15. Bleibt Rückshlag oder Mehrausgabe Fr. 1594. 35.

November. (W. T. B.) Der Ständerath hat heute das Militärgesey zu Ende berathen und in der Generalabstimmung mit 30 Stimmen angenommen. Ein Mit- glied der Versammlung enthielt fich der Abstimmung.

Niederlande. Haag, 4. November. Der König hat dem bisherigen Königlich sächsishen Gesandten im Haag, Baron von Fabrice, das Großftordon des Ordens des niederländischen Löwen verliehen. Baron v. Fabrice, welcher fih aus dem Haag nah Brüssel begeben hat, um nun auch dem Könige der Belgier, bei dem er ebenfalls als Gesandter beglaubigt ift, seine Abbe- rufungsschreiben zu überreihen, wird, dem Vernehmen nah, im Laufe dieses Jahres noch einmal nach dem Haag kommen, um von der Königin, welche sih gegenwärtig in Stuttgart befindet, in einer Abschiedsaudienz empfangen zu werden.

Die Regierung hat jüngsthin Entscheidung gefaßt bezüg- lih des im leßten Sommer von dem Gemeinderathe von Ämster- dam an sie gerichteten Gesuhs, daß der Staat die Vollendunç des Nordsee-Kanals übernehmen möge, um dessen Herstel- lung in dem in der Konzession der Kanalgesellshaft vorgesehenen Termine, nämlich bis zum 1. August 1876, zu sihern. Die Regierung geht auf diescs Gesu nicht ein, erklärt fich aber bereit, an den Zugängen des Kanals die Wellenbreher dur den Staat errichten zu lassen, welher dafür drei bis vier Mil- lionen Gulden aufzuwenden haben würde; fe ftellt jedoch die Bedingung, daß die Kanalgesellshaft sfich zu weiteren Berbesse- rungen für zweckgemäße Ausführung des Unternehmens ver- pflichte und die Stadt Amsterdam, welche feiner Zeit einen wei- teren Beitrag von drei Millionen Gulden unter der Bedingung zugesagt, daß der Kanal bis zum 1. August 1876 fertig her- gestellt sein würde, zu einer Verlängerung dieses Termines bis zum 31. Dezember 1877 einwillige. Der Gemeinde- rath von Amsterdam hat sich in seiner heutigen Sitzung mit den diesfälligen Vorlagen beschäftigt. Er nahm nach langer und lebhafter Debatte mit 23 cegen 13 Stimmen einen Antrag der Herren Nierop und Cromelin an, nah welchem eine aus vier Mitgliedern des Gemeinderathes und dem Bürgermeister als Präsidenten bestehende Kommission gebildet werden soll, welhe mit der Regiecung und der Direktion der Kanalgesellshaft in Berathung trete, um zwischen der Kanal- gesellschaft, der Gemeinde Amsterdam und der Regierung eine Uebereinkunft zu erzielen, welche die bestehenden Differenzen be-

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seitigen und Bürgschaft dafür bieten würde, daß der Nordsee- Kanal am 31. Dezember vollkommen brauchbar und vollendet als Schiffahrtsfanal sein werde.

Großbritannien und Irland. London, 9. Novem- ber. (W. T. B.) Die „Times“ veröffentliht in ihrcr heutigen Morgennummer ein Schreiben des Erzbischofs Manning, welches sih gegendie legte Broshüre Gladftones rihtet und die in derselben gegen die Loyalität der Katholiken erhobenen An- \chuldigungen zu widerlegen \sucht. Das Streiben führt aus, daß Gehorsam und Treue gegen die bürger- lihe Obrigkeit ein Glaubensf\agz der ftatholishen Kirche sei. Die vatikanishen Dekrete hätten weder die Verpflihtung der Bürger zur Treue gegen den Staat aufgehoben, noch dieselbe an andere Bz- dingungen geknüpft. Gehorsam gegen die Obrigkeit werde von allen Katholifen ebenso beobachtet, wie von allen übrigen Chriften und allen Menschen, welche an Gott glauben oder ein über ihnen stehendes Sittengeseß anerkennen. Bei Niemandem sei indeß der Gehorsam gegen die Obrigkeit ganz unbegrenzi und die Treue gegen den Staat bei allen Menschen, welche an Gött glauben Li durch ihr Gewissen fih regieren lassen, in diesem Sinne getheilt.

Frankreich. NParis, 7. November. Das „Journal officiel“ veröffentlicht eine Reihe von Ernennungen von Generalen für den Großen Generalstab.

Dem „Moniteur Universel“ zufolge hat General Pourcet vom Kriegs-Minister die strengsten Weisungen zur Wahrung der Neutralität des französishen Gebietes erhalten. Seit einigen Tagen hält fich der General in Hendaye auf, wo- hin er eine Batterie des 14. Artillerie-Regiments und einige Compagnien des 34. Linien-Regiments gezogen. Die „Liberte“ theilt mit, daß die Regierung dem Unter-Präfekten von Bayonne, Baron de Bray, 10,000 Frs. zugestellt habe, damit derselbe fie unter die gestühteten Einwohner von Irun vertheile.

Der Minister des Innern hat folgendes Run d- \chreiben an die Präfekten gerichtet :

Î Paris, 7, November.

Herr Präfekt! Mir wird von mehreren Jhrer Kollegen mit- getheilt, daß die Ankündigung des Zusammentritts der Revisionsräthe für die Territorialarmee auf dem Lande einige Vesorgnifse hervor- gerufen habe. Es wird Ihnen leiht sein, Hr. Präfekt, die öffent- liche Meinung in dieser Beziehung aufzuklären. Der Zusammentritt der Revifionsräthe, welche über dîe Fälle der Befreiung vom Dienst in der Territorialarmee zu bestimmen haben, ift nur eine An- wendung des Gesetzes, welches jeden Franzosen dem persönlichen Militärdienft unterwirft. Diese Operation muß alle Jahre er- neuert werden und faun zu keinerlei Besorgniß Anlaß geben. Die Nationalversammlung votirte das Geseß vom 27. Juli 1872 in einem friedlichen Geiste. Die . Regierung briúgt dieses Geseß im nämlichen Geiste in Anwendung. Der ge- sunde Menschenverstand der Bevölkerung wird sich darüber nicht täushen und niht gestatten, daß man neue Maßregeln aufstellt, welche die nothwendige Folge unserer militärischen Einrichtungen sind. Ergreifen Sie eine jede Gelegenheit, um dicje Thatsahen und Ver- sicherungen zur Kenntniß des Publikums zu bringen. Um das Werk der Reorganisation zu Ende zu führea, welchem sih der Marschall- Präsident der Republik gewidmet, bedarf es des Schußes und der Ruhe der öffentlihen Meinung. Er zählt auf alle guten Bürger ohne Unterschied der Partei zur Ausführung eines Gesetzes, das nach unseren Unglüéfällen von allen denen gefordert wurde, welche die Aufrechterhaltung der Ordnung und des Friedens wollen. Geneh- migen 2c.

, Der Minister des Innern, General Chabaud-Latour.

9. November. (W. T. B.) Ueber die gestrigen Er- saÿwahlen zur Nationalversammlung liegen bis jegt folgende Nachrichten vor: Im Departement de la Drôme wur- den für Madier de Montjau (Republikaner) 34,702, für Morin . (Bonapartist) 18,109 Stimmen abgegeben; aus 120 Gemeinden liegt noch kein Wahlergebniß vor. Im Departement Oise erhiel- ten Levavafseur (gemäßigter Republikaner) 17,771, André Röous=-